<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2024)0014</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Die verheerenden Überschwemmungen in Mittel- und Osteuropa, der Verlust von Menschenleben und die Bereitschaft der EU, auf solche durch den Klimawandel verschlimmerten Katastrophen zu reagieren</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0057, 0058, 0059, 0060, 0061 und 0063/2024)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. September 2024 zu den verheerenden Überschwemmungen in Mittel- und Osteuropa, dem Verlust von Menschenleben und der Bereitschaft der EU, auf solche durch den Klimawandel verschlimmerten Katastrophen zu reagieren (2024/2817(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und insbesondere dessen Übereinkommen von Paris aus dem Jahr 2015, das am 4. November 2016 in Kraft trat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Eignungsprüfung 2019 der Wasserrahmenrichtlinie, der Grundwasserrichtlinie, der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen und der Hochwasserrichtlinie durch die Kommission (SWD(2019)0439),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Februar 2021 mit dem Titel „Ein klimaresilientes Europa aufbauen – die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel“ (COM(2021)0082),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2020 zur Strategie der EU zur Anpassung an den Klimawandel<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 445 vom 29.10.2021, S. 156.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Leitlinien der Kommission vom 26. Juli 2023 für die Anpassungsstrategien und -pläne der Mitgliedstaaten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2022 zu den Auswirkungen von Dürre, Bränden und anderen extremen Wetterereignissen: verstärkte Bemühungen der EU zur Bekämpfung des Klimawandels<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 125 vom 5.4.2023, S. 135.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juni 2023 zu einem EU-Tag für die Opfer der globalen Klimakrise<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/488, 23.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/488/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht Nr. 1/2024 der Europäischen Umweltagentur (EUA) vom 11. März 2024 mit dem Titel „Europäische Bewertung der Klimarisiken“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. März 2024 mit dem Titel „Bewältigung von Klimarisiken – Schutz der Menschen und des Wohlstands“ (COM(2024)0091),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht 3/2024 der EUA vom 15. Mai 2024 mit dem Titel „Responding to climate change impacts on human health in Europe: focus on floods, droughts and water quality“ (Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit in Europa: Schwerpunkt Überschwemmungen, Dürren und Wasserqualität),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den im Juli 2024 veröffentlichten Abschlussbericht über den Dialog über Klimaresilienz,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Mai 2024 mit dem Titel „Bewertung des Zivilschutzmechanismus der Union – Stärkung der Notfallvorsorge der EU“ (COM(2024)0212),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission vom 18. September 2024 zu den verheerenden Überschwemmungen in Mittel- und Osteuropa, dem Verlust von Menschenleben und der Bereitschaft der EU, auf solche durch den Klimawandel verschlimmerten Katastrophen zu reagieren,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 136 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass heftige Regenfälle und starker Wind in Mittel- und Osteuropa, insbesondere in Deutschland, Österreich, Polen, Rumänien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn, zu Überschwemmungen geführt haben, die Menschen das Leben gekostet und große Schäden verursacht haben; in der Erwägung, dass ein erheblicher Teil der jeweiligen Landesteile davon betroffen ist, insbesondere weniger entwickelte Regionen mit einer schwächeren Infrastruktur und landwirtschaftlich geprägte Gebiete;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass einzelne extreme Wetterereignisse nicht unmittelbar auf eine bestimmte Ursache zurückgeführt werden können; in der Erwägung, dass dem Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen und der Europäischen Bewertung der Klimarisiken (EUCRA) zufolge eindeutig feststeht, dass die Klimakrise häufigere und schwerere extreme Wetterereignisse wie Überschwemmungen, Stürme und Hitzewellen zur Folge hat, und zwar mit noch heftigeren Niederschlägen und Stürmen, noch heißeren Hitzeperioden und noch trockeneren Dürreperioden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass in der ersten EUCRA und in der Mitteilung der Kommission „Bewältigung von Klimarisiken – Schutz der Menschen und des Wohlstands“ darauf hingewiesen wird, dass Europa der sich am raschesten erwärmende Kontinent von allen ist und schwerwiegende Phänomene wie Waldbrände, Dürren und Überschwemmungen in ganz Europa infolge des Klimawandels immer häufiger zu beobachten sind; in der Erwägung, dass die Durchschnittstemperatur in Europa im Sommer 2024 mit 1,54 °C über dem Durchschnitt der Jahre 1991-2020 einen Rekordwert erreichte und somit über dem vorherigen Höchstwert aus dem Jahr 2022 lag<FOOTNOTE><FIELD> Copernicus, „Summer 2024 – Hottest on record globally and for Europe“(Sommer 2024 – der heißeste bisher weltweit und in Europa).</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass demnach die durchschnittliche Lufttemperatur in Bodennähe über einen Zeitraum von 14 Monaten weltweit 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau lag;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass allein in den vergangenen 30 Jahren 5,5 Millionen Menschen von Überschwemmungen in ganz Europa betroffen waren, wobei fast 3 000 Menschen ums Leben kamen und wirtschaftliche Schäden in Höhe von mehr als 170 Mrd. EUR entstanden sind; in der Erwägung, dass die Hochwasserrisiken in ganz Europa durch den Klimawandel erheblich erhöht haben sind<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Bewertung der Klimarisiken (EUCRA).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass in einigen Teilen der betroffenen Regionen Mittel- und Osteuropas drei Viertel der durchschnittlichen jährlichen Niederschläge innerhalb von nur vier Tagen gefallen sind; in der Erwägung, dass durch eine wirksame und abgestimmte Kooperation zwischen den Rettungsdiensten und durch den raschen grenzüberschreitenden Austausch von Ressourcen und Fachwissen Leben gerettet und schlimmere Schäden verhindert werden konnten; in der Erwägung, dass die Abstimmung auf der Ebene der EU, die Bündelung von Ressourcen und der Austausch bewährter Verfahren für eine erfolgreiche Katastrophenhilfe von wesentlicher Bedeutung sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass mehrere Mitgliedstaaten (Deutschland, Polen, die Slowakei, Rumänien und Ungarn) im Zusammenhang mit den Überschwemmungen im September 2024 den satellitengestützten Schnellkartierungsdienst des Programms Copernicus genutzt haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission zur Bewertung des Katastrophenschutzverfahrens der Union aus dem Jahr 2024 der Bedarf und die Herausforderungen in Bezug auf den Katastrophenschutz in Europa ermittelt und Empfehlungen zur Verbesserung der Wirksamkeit des Katastrophenschutzverfahrens der Union ausgesprochen werden; in der Erwägung, dass darin auch die immer komplexeren und vielfältigeren Herausforderungen und Bedrohungen für die EU hervorgehoben werden, zu denen die wachsende Zahl von Konflikten, von vom Menschen verursachten Katastrophen und von Naturkatastrophen wie extremen Wetterereignissen sowie sich verändernde Sicherheitsrisiken gehören, und dass darin aufgezeigt wird, dass diese Entwicklungen den Rahmen für das Katastrophenrisikomanagement der EU und die operative Wirksamkeit des Katastrophenschutzverfahrens der Union erheblich belasten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass der Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) nach den sogenannten Jahrhundertfluten eingerichtet wurde, von denen dieselbe Region bereits 1997 und 2002 betroffen war; in der Erwägung, dass der Haushalt des EUSF selbst nach der Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) immer noch nicht ausreicht, um angemessen auf Naturkatastrophen größeren Ausmaßes zu reagieren und die Solidarität der EU gegenüber den von Katastrophen betroffenen Gebieten zum Ausdruck zu bringen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass Naturkatastrophen langfristig negative Auswirkungen auf den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und territorialen Zusammenhalt in verschiedenen Gebieten, Regionen und Mitgliedstaaten der EU haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik aufgrund ihrer regionalen Ausrichtung, ihres ortsbezogenen Ansatzes, ihrer strategischen Planung und ihres wirksamen Umsetzungsmodells eine Schlüsselrolle bei der Prävention von Katastrophen, der Erholung von symmetrischen und asymmetrischen Erschütterungen und dem Klimaschutz spielen sollte; in der Erwägung, dass es für eine wirksame Bewältigung dieser Herausforderungen von wesentlicher Bedeutung ist, dass im künftigen MFR die entscheidende Rolle der Kohäsionspolitik anerkannt und für ein angemessenes Budget gesorgt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass naturbasierte Lösungen von wesentlicher Bedeutung sind, um durch den Klimawandel hervorgerufene wetterbedingte Katastrophen zu verhindern; in der Erwägung, dass Überflutungsflächen und gesunde Wälder, Böden und Moore, Feuchtgebiete und Torfland sowie natürliche Grünflächen in Städten und ländlichen Gebieten als Puffer gegen die Folgen des Klimawandels fungieren, indem sie Wasser speichern und die Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren abmildern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass zur Erforschung und Bewältigung von Hochwasserrisiken ein ganzheitlicher Ansatz vonnöten ist, bei dem verschiedene Faktoren wie Industrie, Verkehr, Praktiken im Versicherungswesen, Bodennutzungsplanung und die historische Verteilung von Überflutungsflächen, demografischer Wandel, finanzielle Haftung und andere relevante Aspekte zu berücksichtigen sind; in der Erwägung, dass die Europäische Umweltagentur darauf hingewiesen hat, dass gefährdete Gruppen und Regionen stärker von Überschwemmungen und anderen Wetterextremen betroffen sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Allgemeines</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>spricht den Opfern, ihren Familien und allen Menschen und Gemeinschaften, die von den anhaltenden extremen Wetterereignissen und schweren Überschwemmungen in Mittel- und Osteuropa, einschließlich Deutschland, Österreich, Polen, Rumänien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn, betroffen sind, sein tiefstes Mitgefühl und seine Solidarität aus;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>würdigt die unermüdlichen Bemühungen und das Engagement der haupt- und ehrenamtlichen Feuerwehren, Rettungsdienste, Freiwilligen und des Militärs in den von den Überschwemmungen und anderen Naturkatastrophen in ganz Europa betroffenen Ländern sowie der nationalen, regionalen und lokalen Behörden und der Bürger, die ihr Leben aufs Spiel gesetzt haben, um andere zu retten und Häuser und Infrastruktur zu schützen; betont, dass diese Notfalldienste entscheidend dazu beigetragen haben, unter häufig schwierigen Bedingungen Menschenleben zu retten, gefährdete Gebiete zu evakuieren und Eigentum zu schützen, und dass ihr unermüdlicher Einsatz und ihre Bereitschaft, auch unter Einsatz ihres eigenen Lebens zu handeln, entscheidend zur Eindämmung der Katastrophe beigetragen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die zunehmende Intensität und Häufigkeit extremer Wetterereignisse in der EU und der ganzen Welt, einschließlich extremer Niederschläge und großflächiger Überschwemmungen sowie Hitzewellen und Waldbrände, sowie über ihre schwerwiegenden unmittelbaren Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier, die Lebensgrundlagen, den Wohnraum, die Infrastruktur, die Wirtschaft und Landwirtschaft, die Ernährungssicherheit und die Ökosysteme; weist auf den Zusammenhang zwischen dem Klimawandel und extremen Wetterereignissen hin und betont, wie wichtig es ist, diese Verbindung wirksam und stimmig anzugehen, indem die kollektive Reaktion auf der Ebene der EU und auf internationaler Ebene durch wirksame Maßnahmen zum Katastrophenschutz sowie zur Anpassung an den Klimawandel und der Eindämmung seiner Folgen gestärkt wird, um die Menschen, ihre Lebensgrundlagen, die Wirtschaft und die Ökosysteme zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass es gemeinsamer Anstrengungen und weiterer Maßnahmen aller darin eingebundenen Länder bedarf, damit das langfristige Ziel des Übereinkommens von Paris erreichbar bleibt; fordert alle Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, einschließlich der EU, nachdrücklich auf, die im Rahmen des Beschlusses über die globale Bestandsaufnahme vereinbarten weltweiten Bemühungen weiterzuverfolgen, indem die national festgelegten Beiträge gemäß dem langfristigen Ziel des Übereinkommens von Paris in ambitionierter Weise geleistet und aufgestockt werden; weist darauf hin, dass die EU gemäß dem Europäischen Klimagesetz ihre Anstrengungen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel fortsetzen muss, um dieses langfristige Ziel zu erreichen und die Widerstandsfähigkeit zu fördern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Finanzierung von Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe</STRING></STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Katastrophenschutz</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten jederzeit in Bereitschaft sind, jedweden Mitgliedstaat, der um Soforthilfe ersucht, im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union zu unterstützen; begrüßt die Zusage der ukrainischen Regierung, die EU mit Notdienstpersonal und entsprechender Ausrüstung zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>betont, dass das Katastrophenschutzverfahren der Union mit ausreichenden und aufgestockten Ressourcen ausgestattet werden muss, um die Vorsorge und den Kapazitätsaufbau verbessern zu können; bedauert daher, dass der Haushalt für das Katastrophenschutzverfahren der Union (rescEU) in Höhe von 37 Mio. EUR (Verpflichtungsermächtigungen) bzw. 154,9 Mio. EUR (Zahlungsermächtigungen) gekürzt wurde; fordert, dass die Mittel für die einschlägigen Haushaltslinien und im nächsten MFR aufgestockt werden; fordert die Kommission auf, die durchgängige Berücksichtigung der Katastrophenvorsorge und des Katastrophenrisikomanagements in allen einschlägigen Finanzierungsprogrammen der EU in Erwägung zu ziehen, da alle in diesem Bereich ausgegebenen Mittel zu erheblichen Einsparungen bei den Ausgaben für Gegenmaßnahmen und den Wiederaufbau führen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die Kommission auf, ihren Empfehlungen aus ihrer Mitteilung vom 29. Mai 2024 nachzukommen und konkrete Vorschläge zur Stärkung der operativen Reaktionsfähigkeit des Katastrophenschutzverfahrens der Union vorzulegen; fordert die Kommission auf, ihre geplante Überprüfung des Katastrophenschutzverfahrens der Union, einschließlich ihres Zentrums für die Koordination von Notfallmaßnahmen, im ersten Jahr des Mandats der neuen Kommission rasch abzuschließen und konkrete Maßnahmen zur weiteren Stärkung und Weiterentwicklung der kollektiven Reaktionsfähigkeit der EU im Hinblick auf Naturkatastrophen vorzulegen, wie etwa die Einrichtung einer EU-Katastrophenschutztruppe für strategische Reserven an Nahrungsmitteln, Wasser, Medikamenten und medizinischer Ausrüstung, die Unterstützung der Einführung mobiler Frühwarnsysteme für die Bürger, die gemeinsame Vergabe neuer öffentlicher Aufträge zur Modernisierung des Katastrophenschutzes und die Unterstützung von Programmen für die Bereitstellung von Schulungen und Ausrüstung sowie für den Austausch zwischen ehrenamtlichen Katastrophenschutzdiensten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einrichtung der neuen ständigen rescEU-Flotte zu beschleunigen und sicherzustellen, dass sie ausreichende Finanzmittel erhält;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Finanzielle Unterstützung und Haushaltsinstrumente</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert, dass die EU den betroffenen Ländern gegenüber unverzüglich finanzielle und technische Hilfe leistet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert nachdrücklich die Aktivierung der Krisenreserve der GAP, um die schweren Verluste des Agrarsektors infolge der Naturkatastrophen abzufedern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert, dass Instrumentarien wie der EUSF aktiviert werden; ist jedoch der Auffassung, dass die Mittelausstattung des EUSF der zunehmenden Zahl und Schwere von Naturkatastrophen in ganz Europa Rechnung tragen sollte; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Mittel für die Europäische Solidaritätsreserve (ESR) zu erhöhen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, sämtliche Optionen zu erkunden, die eine raschere Inanspruchnahme des EUSF ermöglichen; betont daher, dass es wichtig ist, für eine angemessene Finanzierung des EUSF im Rahmen des nächsten MFR zu sorgen; hebt ferner hervor, dass eine angemessene Flexibilität bei den Fristen erforderlich ist, wenn die Empfängerländer und -gebiete bei der Beantragung und Verwendung der zugewiesenen Mittel mit vertretbaren Verzögerungen und Problemen zu kämpfen haben; fordert darüber hinaus eine Finanzierungslinie für Notfälle, um die rasche Erholung der betroffenen Gebiete, Infrastruktur und Existenzgrundlagen zu ermöglichen, sowie Investitionen in Präventivmaßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen künftiger extremer Wetterereignisse;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Regionalpolitik</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>fordert die Kommission auf, Regionen, die unverhältnismäßig stark von Naturkatastrophen betroffen sind, die durch den Klimawandel noch verschlimmert werden, technische und finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, und zwar auch durch Instrumente der Kohäsionspolitik, um sicherzustellen, dass kein Mitgliedstaat und keine Region bei den Bemühungen zur Verbesserung der Klimaresilienz und der Katastrophenvorsorge zu kurz kommt; hält es für entscheidend, dass Hilfe und Finanzmittel in den betroffenen Gebieten so schnell, einfach und flexibel wie möglich bereitgestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass eine deutliche Erhöhung der Vorauszahlungen aus dem EUSF es den Mitgliedstaaten ermöglichen würde, wirksamer und schneller auf Katastrophen zu reagieren, insbesondere in weniger entwickelten Regionen, wo sofortige Hilfe benötigt wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, alle Möglichkeiten zu erkunden, um die Inanspruchnahme des EUSF zu beschleunigen, insbesondere durch eine Änderung der geltenden Vorschriften, und die Gewährung höherer Vorschusszahlungen an die antragstellenden Länder in Erwägung zu ziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>unterstützt nachdrücklich die Aufstockung der EU-Investitionen im Zusammenhang mit der regionalen und lokalen Resilienz im nächsten MFR, insbesondere im Rahmen der Kohäsionspolitik; stellt fest, dass im Rahmen der regionalen Finanzierung Flexibilität im Krisenfall erforderlich ist, um zusätzliche Investitionen für Projekte zu sichern, bei denen es zu Schäden und Zerstörungen gekommen ist, bevor sie vollständig umgesetzt werden konnten; schlägt eigens die Schaffung einer Prioritätsachse im Rahmen der Kohäsionspolitik für lokale und regionale Gebietskörperschaften vor, damit sich abzeichnende Prioritäten in einem auf regionaler und lokaler Ebene eingeleiteten und von unten nach oben gerichteten Prozess angegangen werden können; ist der Auffassung, dass grundsätzlich unbedingt ein maßgeschneiderter Investitionsansatz gewählt werden sollte, der auf die spezifischen Bedürfnisse vor Ort ausgerichtet ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass die künftige Kohäsionspolitik der EU einen weiteren Schwerpunkt auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel legen sollte; fordert daher, dass Investitionen in die Anpassung an den Klimawandel sowie in die Katastrophenvorbeugung und -vorsorge entweder durch ein spezielles politisches Ziel oder eine spezielle Prioritätsachse in Bezug auf die regionale Entwicklung und den Gesamtrahmen der Kohäsionspolitik, eine thematische Konzentration oder eine spezifische grundlegende Voraussetzung zur Bewältigung sich abzeichnender Prioritäten in einem von unten nach oben gerichteten Prozess gewährleistet werden, sodass nachhaltige Investitionen in die lokale, regionale und nationale Infrastruktur und das Risikomanagement in weniger entwickelten städtischen und ländlichen Gebieten, unter anderem in Grenzregionen, auf Inseln und in Gebieten in äußerster Randlage, getätigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>hält es für sehr wichtig, maßgeschneiderte EU-Programme und -Maßnahmen für Regionen, die häufig von Naturkatastrophen heimgesucht werden, zu konzipieren und fortzuführen; räumt ein, dass im Zusammenhang mit der regionalen Finanzierung Flexibilität im Krisenfall erforderlich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>ist der Ansicht, dass regionale Investitionen aus dem EU-Haushalt weiterhin im Rahmen der Programmplanung und -durchführung unter geteilter Mittelverwaltung getätigt werden sollten, um auf die Bedürfnisse der Mitgliedstaaten, Regionen und städtischen, ländlichen und abgelegenen Gebiete reagieren zu können, insbesondere um städtische und ländliche Gebiete in die Lage zu versetzen, sich auf neue Herausforderungen wie Überschwemmungen einzurichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>betont, dass in Bezug auf die Zuständigkeiten der jeweiligen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen; weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wichtige Akteure bei der Planung, Vorbereitung und Umsetzung der Projekte sind, die zur Anpassung an den Klimawandel, zur Risikovorbeugung und -vorsorge vor Ort beitragen sollten; fordert einen verstärkten ortsbezogenen Ansatz, um die Katastrophenvorsorge und das Katastrophenmanagement näher an die regionale und lokale Ebene heranzuführen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>betont ferner, dass die Regionalpolitik der EU einen entscheidenden Beitrag zum Aufbau der entsprechenden Kapazitäten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften leistet, und fordert, dass ihre Rolle gestärkt wird; betont, dass die technischen, finanziellen und administrativen Kapazitäten von wesentlicher Bedeutung sind, um dafür zu sorgen, dass die Verwaltungsorgane und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Fachwissen, insbesondere über den Klimawandel, erwerben, das sie für die städtische und ländliche Planung und Verwaltung nutzen können; ist davon überzeugt, dass dies zu einer verbesserten Gestaltung und Bewertung von Projektvorschlägen führen und eine wirksamere Mittelzuweisung und eine zufriedenstellende Ausführung des Haushaltsplans ermöglichen wird, ohne dass ein erhebliches Risiko der Aufhebung von Mittelbindungen von EU-Investitionen besteht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert, dass die bestehenden Programme für technische Hilfe und Beratung speziell auf kleinere Gemeinden, grenzüberschreitende, abgelegene und ländliche Gebiete sowie Gebiete in äußerster Randlage und Inselregionen ausgerichtet werden, um sie bei der Bewältigung neuer Herausforderungen wie des Übergangs zu einer grünen Wirtschaft und des Klimawandels zu unterstützen; erachtet es in diesem Zusammenhang als sehr wichtig, dass Instrumente der technischen Hilfe im Wege der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Investitionsbank und der Kommission entwickelt werden; fordert eine gezielte Unterstützung in Form einer 100-prozentigen EU-Finanzierung für den Aufbau technischer, finanzieller und administrativer Kapazitäten, die Projektkonzeption und ‑vorbereitung, die Ermittlung und Entwicklung einer Projektpipeline sowie für strategische Planungskapazitäten, einschließlich Planungsinstrumenten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert, dass Initiativen der Kommission, wie z. B. der Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie, stärker in das Verfahren der Ausarbeitung und Umsetzung der nächsten Generation von Investitionen in die Katastrophenvorsorge einbezogen werden; nimmt zur Kenntnis, dass eine auf Bürgermeister und lokale Behörden ausgerichtete Unterstützung bei der Politikgestaltung und -umsetzung zu deutlich besseren Ergebnissen bei der Umsetzung von Maßnahmen führt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>spricht sich dafür aus, die regionalen Kooperationsrahmen zwischen den mittel- und osteuropäischen Ländern zu stärken und internationales Fachwissen einzusetzen, um Wiederaufbau- und Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen, gemeinsame Strategien zum Katastrophenmanagement zu fördern, sich über bewährte Verfahren auszutauschen und die grenzüberschreitende Wasserbewirtschaftung zu verbessern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Anpassung an den Klimawandel</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert die Kommission auf, den Europäischen Plan zur Anpassung an den Klimawandel, den sie im Rahmen der politischen Leitlinien 2024-2029 für die nächste Kommission angekündigt hat, einschließlich konkreter Gesetzgebungsvorschläge, zügig vorzulegen, um die Bemühungen zur Verbesserung der Anpassung und Widerstandsfähigkeit im Einklang mit den Zielen des europäischen Klimagesetzes und des Übereinkommens von Paris zu koordinieren, damit die Widerstandsfähigkeit unserer Gesellschaften gestärkt wird und eine Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels erfolgt, für regelmäßige wissenschaftlich fundierte Risikobewertungen und messbare Resilienzziele gesorgt wird und die Maßnahmen der Mitgliedstaaten in Bezug auf Vorsorge, Planung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit unterstützt und abgestimmt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>betont in diesem Zusammenhang, dass weitere dringende Investitionen in das Hochwassermanagement und Maßnahmen zur Risikoprävention erforderlich sind, einschließlich verbesserter Frühwarn- und Echtzeitüberwachungssysteme, Hochwassermanagementanlagen und naturbasierter Lösungen sowie langfristiger Investitionen in grüne und blaue Infrastruktur, wie etwa die Schaffung von mehr Raum für Bäche und Flüsse durch die Wiederherstellung von natürlichen Überschwemmungsgebieten und alten Flussbetten, Feuchtgebieten und Wäldern sowie die Verbesserung des Wasserrückhalts durch die Wiederherstellung der Schwammfunktion von Landschaften; fordert, dass etwaige Synergieeffekte zwischen den Planungsinstrumenten genutzt werden, die derzeit von den Mitgliedstaaten entwickelt werden, wie z. B. Pläne zur Wiederherstellung natürlicher Ressourcen, Bodenbezirkspläne, integrierte Bewirtschaftungspläne im Rahmen der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 135 vom 30.5.1991, S. 40, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1991/271/oj.</FIELD></FOOTNOTE> und Risikomanagementmaßnahmen zu Hochwasser, wobei eine fehlerhafte Anpassung zu vermeiden ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, bürokratische Hürden abzubauen und die Genehmigungsverfahren für die Reparatur und den Bau von Anlagen für das Hochwassermanagement und naturbasierte Lösungen zu beschleunigen, damit dringend benötigte Schutzmaßnahmen ohne unnötige Verzögerungen umgesetzt werden können; betont, dass dies zeiteffizientere Verfahren, eindeutig definierte Zuständigkeiten und eine klare Ausrichtung auf die notwendigen Baumaßnahmen erfordert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>weist auf Beispiele für Maßnahmen zur Hochwasservermeidung und zum Hochwasserschutz hin, die oft mit Unterstützung aus EU-Mitteln umgesetzt wurden und einigen Regionen und Gemeinden dabei geholfen haben, sich vor den schlimmsten Auswirkungen der derzeitigen Überschwemmungen zu schützen, wie etwa das in Polen gelegene Reservoir Racibórz Dolny und die umliegenden Trockenpolder, die eine Schlüsselrolle bei der Begrenzung der Schäden in Breslau gespielt haben, sowie die Überschwemmungsflächen der Donau und andere Präventivmaßnahmen in Niederösterreich und Wien;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften zur Hochwasserprävention in der EU und die Wirksamkeit früherer EU-finanzierter Projekte zu bewerten und Empfehlungen für eine bessere Verwendung von EU-Mitteln abzugeben; fordert alle Mitgliedstaaten auf, ihre Aktionspläne zur Hochwasservorsorge zu aktualisieren, um Hochwasserrisikogebiete sowie Bereiche zu ermitteln, in denen Baumaßnahmen einzustellen sind, um die Risikoprävention und den Katastrophenschutz zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>betont, dass die Bekämpfung sozioökonomischer Ungleichheit für eine gerechte Anpassung an den Klimawandel enorm wichtig ist; betont, dass die Unterschiede bei der Anfälligkeit verschiedener Gruppen einen gezielten Ansatz für die Anpassung an den Klimawandel sowie die Katastrophenvorsorge und -prävention erfordern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>betont, dass Überschwemmungen, Dürren, Waldbrände und andere extreme Wetterereignisse viele Wirtschaftszweige, insbesondere den Agrarsektor und die Landwirte, vor große Herausforderungen stellen, da sie weitere Verluste erleiden und nicht in der Lage sind, ihre Ernte einzufahren; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen dieser klimabedingten Gefahren auf die Nahrungsmittelerzeugung, die Ernährungssicherheit und die Einkommen der Landwirte besser anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>empfiehlt, fortschrittliche Copernicus-Produkte und Fernerkundungsdaten zur Unterstützung von Präventivmaßnahmen zu nutzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>