<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2024)0019</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Der Fall der zu Unrecht inhaftierten Uiguren in China, insbesondere Ilham Tohti und Gulshan Abbas</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0101, 0115, 0116, 0117 und 0118/2024)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Oktober 2024 zu den Fällen der zu Unrecht inhaftierten Uiguren in China, insbesondere Ilham Tohti und Gulshan Abbas (2024/2857(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Artikel 4 und 36 der Verfassung der Volksrepublik China (VR China),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Ilham Tohti 2014 wegen politisch motivierter Anklagen des „Separatismus“ verurteilt und zu lebenslanger Haft verurteilt wurde; in der Erwägung, dass er sich für die Förderung des Dialogs zwischen Uiguren und Han-Chinesen eingesetzt hatte; in der Erwägung, dass Ilham Tohti im Jahr 2019 der Sacharow-Preis verliehen wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Gulshan Abbas eine 20-jährige Haftstrafe wegen konstruierter Anschuldigungen im Zusammenhang mit Terrorismus wegen der Aktivitäten ihrer Schwester, einer Verteidigerin der Menschenrechte verfolgter Uiguren in der VR China, verbüßt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass dies Beispiele für die systematische Unterdrückung der Uiguren im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang durch die Staatsorgane der VR China sind; in der Erwägung, dass Uiguren willkürlich in Internierungslagern inhaftiert werden und gezwungen sind, ihre ethnische Identität und ihren Glauben zu verleugnen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Verteidigung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit im Mittelpunkt der Beziehungen zwischen der EU und der VR China stehen sollte;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt auf das Schärfste die an Uiguren und Menschen in Tibet, Hongkong, Macau und Festlandchina durch die staatlichen Stellen der VR China verübten Menschenrechtsverletzungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die VR China nachdrücklich auf, Ilham Tohti und Gulshan Abbas sowie alle anderen willkürlich in China inhaftierten Menschen und die von der EU auf der 57. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen genannten Personen unverzüglich und bedingungslos freizulassen, ihnen Zugang zu medizinischer Versorgung und Rechtsanwälten zu gewähren, Informationen über ihren Aufenthaltsort bereitzustellen und das Recht auf Familienbesuche zu gewährleisten; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, in dieser Hinsicht bei allen hochrangigen Kontakten Druck auszuüben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, zusätzliche Sanktionen gegen hochrangige Amtsträger und Organisationen zu verhängen, die an Menschenrechtsverletzungen in der VR China beteiligt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die Staatsorgane der VR China auf, ihre Unterdrückung von und Angriffe auf Uiguren mittels missbräuchlicher Maßnahmen, einschließlich intensiver Überwachung, Zwangsarbeit, Sterilisation, Maßnahmen zur Verhinderung von Geburten und der Auslöschung der uigurischen Identität, einzustellen, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkommen und die ernsthafte Gefahr eines Völkermords bedeuten; fordert die Schließung aller Internierungslager;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste, dass die VR China die Empfehlungen des Amtes des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR) nicht umgesetzt hat; fordert die VR China auf, dem OHCHR unabhängigen Zugang zu Xinjiang zu gewähren, und fordert das OHCHR auf, eine umfassende Aktualisierung der Einschätzung der dortigen Lage und einen Aktionsplan vorzulegen, damit die VR China zur Rechenschaft gezogen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>bedauert das mangelnde Engagement der VR China beim Menschenrechtsdialog und das Ausbleiben von entsprechenden Ergebnissen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die internationale Staatengemeinschaft auf, Auslieferungsabkommen mit der VR China und Hongkong auszusetzen, den Grundsatz der Nichtzurückweisung zu achten und den Bericht des OHCHR umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, gegen die grenzüberschreitende Unterdrückung chinesischer Dissidenten und Uiguren in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet vorzugehen und die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>begrüßt die EU-Verordnung über Zwangsarbeit und besteht auf ihrer vollständigen Umsetzung; fordert Unternehmen auf, die in der VR China und insbesondere in Xinjiang tätig sind, ihren Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte nachzukommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung den Staatsorganen der VR China, dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidenten der Kommission, der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Vereinten Nationen zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>