<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2024)0020</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Irak, insbesondere die Lage der Frauenrechte und der aktuelle Vorschlag zur Änderung des Personenstandsgesetzes</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0089, 0091, 0092, 0093 und 0094/2024)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Oktober 2024 zu Irak, insbesondere zur Lage der Frauenrechte und zu dem aktuellen Vorschlag zur Änderung des Personenstandsgesetzes (2024/2858(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Irak,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass das irakische Parlament sehr restriktive Änderungen des Gesetzes 188/1959 (Personenstandsgesetz) ausarbeitet, die sich auf die Rechte der Frauen auswirken; in der Erwägung, dass Familienangelegenheiten, einschließlich Eheschließung, Scheidung und Sorgerecht, damit faktisch in den Zuständigkeitsbereich religiöser statt ziviler Gerichte fallen würden, was nach Angaben von Sachverständigen der Vereinten Nationen beunruhigende Diskrepanzen entlang der Glaubensgrenzen zur Folge hätte; in der Erwägung, dass das gesetzliche Mindestalter für die Ehemündigkeit in manchen Fällen bei neun Jahren für Mädchen und bei fünfzehn für Jungen liegen würde und befürchtet wird, dass die Gewalt gegen Frauen in Zukunft zunehmen könnte; in der Erwägung, dass 22 % der nicht eingetragenen Ehen Mädchen unter vierzehn Jahren betreffen; in der Erwägung, dass die vorgeschlagenen Änderungen die Schutzbedürftigkeit weiblicher Kinder, insbesondere die von Waisen und Kindern aus einkommensschwachen Familien, erhöhen und das Risiko, dass sie Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung durch Vormunde und/oder Verwandte werden, verschärfen würden; in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof die Verfassungsmäßigkeit der problematischsten Änderungen vor einer dritten Lesung, die am 2. Oktober 2024 vertagt wurde, gebilligt hatte; in der Erwägung, dass die Lage der Frauenrechte in Irak bereits auf heftige Kritik stieß;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mission UNITAD der Vereinten Nationen, die die von der Organisation „Islamischer Staat“ begangenen Sexualstraftaten gegen Frauen, insbesondere gegen Jesidinnen, untersucht hatte, am 17. September 2024 beendet werden musste, nachdem im vergangenen Jahr mit Unterstützung Russlands und Chinas beschlossen worden war, das ihr vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erteilte Mandat nicht zu verlängern; in der Erwägung, dass die Mission UNAMI der Vereinten Nationen für Irak im Jahr 2025 ebenfalls abgeschlossen werden muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass Nadija Murad und Lamija Adschi Baschar, zwei irakisch-jesidischen Frauen, für ihren Kampf gegen sexuelle Gewalt im Zusammenhang mit Konflikten der Sacharow-Preis für geistige Freiheit 2016 verliehen wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass in Artikel 14 der Verfassung von Irak festgelegt ist, dass die Bürger Iraks vor dem Gesetz gleich sind und nicht aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass 73 % der von einem irakischen Umfrageteam befragten Personen die Änderungen an dem Gesetz 188/1959 entschieden ablehnen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>fordert das Parlament Iraks nachdrücklich auf, die vorgeschlagenen Änderungen an dem Gesetz 188/1959 (Personenstandsgesetz) uneingeschränkt und unverzüglich abzulehnen; betont mit größter Besorgnis, dass die Änderungen gegen die internationalen Verpflichtungen Iraks in Bezug auf die Grundrechte von Frauen verstoßen, einen erheblichen Rückschritt darstellen und sich zunehmend negativ auf das internationale Ansehen auswirken würden und dass sie die Einbehaltung einiger Unterstützungsleistungen aus dem Ausland von bilateralen und multilateralen Organisationen zur Folge hätten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>lobt die Frauen, einschließlich der Mitglieder des irakischen Parlaments, die die Reform verurteilt haben, sowie die nichtstaatlichen Organisationen, Aktivisten und Mitglieder der Zivilgesellschaft, die seit 1959 für die Beibehaltung von einem der fortschrittlichsten Gesetze in der Region gekämpft haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidenten der Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die vorgeschlagenen Änderungen zu verurteilen; fordert die Delegation der EU in Irak auf, Entwicklungszuschüsse von einer justiziellen Schulung im Bereich der sexuellen und geschlechtsspezifischen Gewalt und der Einrichtung von Frauenhäusern abhängig zu machen; fordert Irak nachdrücklich auf, im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau einen nationalen Aktionsplan anzunehmen, um Kinderehen ein Ende zu setzen, Vergewaltigung in der Ehe als Straftatbestand einzustufen, häusliche Gewalt zu bekämpfen und die Rechte von Frauen und Mädchen zu stärken; fordert eine verstärkte Partnerschaft mit dem Ausschuss für Menschenrechte des irakischen Parlaments im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen Iraks;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>weist darauf hin, dass gemäß dem derzeit geltenden Personenstandsgesetz Kinder mit mindestens einem Elternteil, der zum Islam konvertiert ist, selbst Muslime werden müssen; bedauert, dass die vorgeschlagenen Änderungen an dem Gesetz, falls sie erlassen werden, zu einer noch radikaleren Anwendung der Scharia führen würden; stellt fest, dass diese neuen Bestimmungen auch den irakischen Staat untergraben würden und Auswirkungen auf die Minderheiten im Land hätten; bringt seine tiefe Besorgnis über die Folgen dieser Änderungen für die christlichen Gemeinschaften in Irak zum Ausdruck;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Unterstützung für die Verteidiger der Rechte von Frauen und Kindern in Irak zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>ist zutiefst besorgt über den fehlenden Rechtsschutz für Frauen und Kinder, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, im Strafgesetzbuch und fordert Verbesserungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, die Übersetzung dieser Entschließung ins Arabische zu veranlassen und die Entschließung dem Parlament und der Regierung Iraks, dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidenten der Kommission sowie den Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>