<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2024)0035</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Klimakonferenz 2024 der Vereinten Nationen (COP 29) in Baku (Aserbaidschan)</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0156/2024)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. November 2024 zur Klimakonferenz 2024 der Vereinten Nationen (COP 29) in Baku (Aserbaidschan) (2024/2718(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Kyoto-Protokoll zum UNFCCC,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 21) in Paris geschlossene Übereinkommen (Übereinkommen von Paris),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die 28. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 28), die als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls dienende 18. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (CMP 18) und die als Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris dienende fünfte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (CMA 5) und auf den am 13. November 2021 auf der 26. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 26) in Glasgow angenommenen Klimapakt von Glasgow,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die auf der 27. Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 27) getroffene Vereinbarung, einen spezifischen Fonds für Verluste und Schäden einzurichten und auf der COP 28 einen Übergangsausschuss zur Operationalisierung der neuen Finanzierungsregelungen für die Bewältigung von Verlusten und Schäden einzusetzen, sowie auf das Santiago-Netzwerk zu Verlusten und Schäden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. November 2023 zur Klimakonferenz 2023 der Vereinten Nationen in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate (COP 28)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/4210, 24.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4210/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. April 2024 zu Aserbaidschan, vor allem der Unterdrückung der Zivilgesellschaft und den Fällen von Dr. Qubad İbadoğlu und İlhamiz Quliyev<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0369.</FIELD></FOOTNOTE>, und all seine früheren Entschließungen zu Aserbaidschan,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juni 2023 zu der Umsetzung und Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/493, 23.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/493/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Weltklimarat) von 2018 über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 ºC, dessen Sonderbericht über Klimawandel und Landsysteme, dessen Sonderbericht über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima und dessen sechsten Sachstandsbericht (AR6),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Europäischen Wissenschaftlichen Beirat für Klimawandel, dessen Bericht vom 18. Januar 2024 mit dem Titel „Towards EU climate neutrality: progress, policy gaps and opportunities“ (Auf dem Weg zur Klimaneutralität der EU: Fortschritte, politische Lücken und Chancen) und dessen Bericht vom 15. Juni 2023 mit dem Titel „Scientific advice for the determination of an EU-wide 2040 climate target and a greenhouse gas budget for 2030-2050“ (Wissenschaftliche Empfehlung für die Festlegung eines EU-weiten Klimaziels für 2040 und eines Treibhausgasbudgets für 2030-2050),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1119/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die kürzlich verabschiedeten EU-Rechtsvorschriften, mit denen die Ziele der EU, die Nettoemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern und das verbindliche Ziel der Klimaneutralität in der EU bis 2050 zu erreichen (Paket „Fit für 55“), in konkrete Maßnahmen in verschiedenen Sektoren umgesetzt werden sollen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2022/591 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2030 (im Folgenden „8. UAP“) sowie den Überwachungsbericht 2023 der Europäischen Umweltagentur über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele des 8. UAP und die Halbzeitüberprüfung des 8. UAP durch die Kommission,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. November 2019 zum Klima- und Umweltnotstand<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 232 vom 16.6.2021, S. 28.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Februar 2024 mit dem Titel „Unsere Zukunft sichern – Europas Klimaziel für 2040 und Weg zur Klimaneutralität bis 2050 für eine nachhaltige, gerechte und wohlhabende Gesellschaft“ (COM(2024)0063),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. März 2024 mit dem Titel „Bewältigung von Klimarisiken – Schutz der Menschen und des Wohlstands“ (COM(2024)0091),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Februar 2021 mit dem Titel „Ein klimaresilientes Europa aufbauen – die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel“ (COM(2021)0082),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2020 zur Strategie der EU zur Anpassung an den Klimawandel<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 445 vom 29.10.2021, S. 156.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 20. November 2023 vorgelegten Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) über die Emissionslücke 2023 mit dem Titel „Broken Record – Temperatures hit new highs, yet world fails to cut emissions (again)“ (Immer dasselbe: Die Temperaturen erreichen neue Höchstwerte, doch die Welt versäumt es (wieder einmal), die Emissionen zu senken), den UNEP-Bericht vom 2. November 2023 über die Anpassungslücke 2023 mit dem Titel „Underfinanced. Underprepared – Inadequate investment and planning on climate adaptation leaves world exposed“ (Unterfinanziert. Unzureichend vorbereitet – Unzureichende Investitionen und Planung zur Klimaanpassung lassen die Welt ungeschützt) und den UNEP-Bericht vom 8. November 2023 über die Produktionslücke 2023 mit dem Titel „Phasing down or phasing up? Top fossil fuel producers plan even more extraction despite climate promises“ (Ausstieg oder Ausbau? Führende Produzenten fossiler Brennstoffe planen trotz Klimaversprechen noch mehr Förderung),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den UNFCCC-Synthesebericht vom 14. November 2023 über die national festgelegten Beiträge im Rahmen des Übereinkommens von Paris,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Zusammenfassung des zweiten Berichts der unabhängigen hochrangigen Sachverständigengruppe für Klimaschutzfinanzierung vom November 2023 mit dem Titel „A climate finance framework: decisive action to deliver on the Paris Agreement“ (Ein Rahmen für die Klimaschutzfinanzierung: entschlossene Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den UNEP-Bericht vom 1. Dezember 2023 mit dem Titel „An Eye on Methane: International Methane Emissions Observatory 2023 Report“ (Methan im Blickpunkt: Internationaler Bericht über die Beobachtung von Methanemissionen) und den UNEP-Bericht vom 6. Mai 2021 mit dem Titel „Global Methane Assessment: Benefits and Costs of Mitigating Methane Emissions“ (Globale Bewertung in Bezug auf Methan – Vorteile und Kosten der Minderung der Methanemissionen),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den von der Internationalen Energie-Agentur veröffentlichten Bericht „Global Methane Tracker 2024“ vom März 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2020 über eine EU-Strategie zur Verringerung der Methanemissionen (COM(2020)0663),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht zum strategischen Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU mit dem Titel „A shared prospect for farming and food in Europe“ (Eine gemeinsame Perspektive für Landwirtschaft und Ernährung in Europa),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Oktober 2021 zu einer EU-Strategie zur Verringerung der Methanemissionen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 184 vom 5.5.2022, S. 105.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Weltorganisation für Meteorologie vom 19. März 2024 über den Zustand des Weltklimas im Jahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Copernicus-Dienst zur Überwachung des Klimawandels und seinen Bericht „Global Climate Highlights 2023“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das globale Register für Emissionen aus und Reserven an fossilen Brennstoffen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den UNEP-Bericht vom 18. Februar 2021 mit dem Titel „Making Peace with Nature: a scientific blueprint to tackle the climate, biodiversity and pollution emergencies“ (Frieden mit der Natur schließen: ein wissenschaftliches Konzept zur Bewältigung der Notstände in den Bereichen Klima, biologische Vielfalt und Umweltverschmutzung),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den globalen Sachstandsbericht über die biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen (Global Assessment Report on Biodiversity and Ecosystem Services) des Weltbiodiversitätsrates vom 25. November 2019,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (COP 15) angenommenen globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (COM(2020)0380),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2021 zu dem Thema „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 67 vom 8.2.2022, S. 25.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht über den vom Weltbiodiversitäts- und Weltklimarat (IPBES/IPCC) gemeinsam geförderten Workshop zu Biodiversität und Klimawandel vom 10. Juni 2021,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Oktober 2022 zu neuen Impulsen für eine gestärkte Meerespolitik und die Erhaltung der biologischen Vielfalt<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 132 vom 14.4.2023, S. 106.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das am 19. Juni 2023 angenommene Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzabkommen),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2021 zum Bodenschutz<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 506 vom 15.12.2021, S. 38.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Umweltagentur (EUA) vom 4. Dezember 2019 mit dem Titel „The European Environment – State and Outlook 2020“ (Die Umwelt in Europa – Zustand und Ausblick 2020), die von der EUA am 8. September 2022 vorgenommene Bewertung des Potenzials der europäischen Böden für stärkere Klimaschutzmaßnahmen und die erste europäische Klimarisikobewertung der EUA vom 11. März 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. September 2020 zu der Rolle der EU beim Schutz und der Wiederherstellung der Wälder in der Welt<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 385 vom 22.9.2021, S. 10.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2022 zu den Auswirkungen von Dürre, Bränden und anderen extremen Wetterereignissen: verstärkte Bemühungen der EU zur Bekämpfung des Klimawandels<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 125 vom 5.4.2023, S. 135.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Weltwasserentwicklungsbericht der Vereinten Nationen über Partnerschaften und Zusammenarbeit im Bereich Wasser vom 9. Mai 2023 und die Wasserkonferenz der Vereinten Nationen vom 22. bis zum 24. März 2023, die erste große Konferenz der Vereinten Nationen zum Thema Wasser seit 1977,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution der Umweltversammlung der Vereinten Nationen vom 1. März 2024 mit dem Titel „Effective and inclusive solutions for strengthening water policies to achieving sustainable development in the context of climate change, biodiversity loss and pollution“ (Wirksame und inklusive Lösungen für eine stärkere Wasserpolitik zur nachhaltigen Entwicklung im Zusammenhang mit Klimawandel, Verlust an biologischer Vielfalt und Umweltverschmutzung),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Oktober 2022 mit dem Titel „Zugang zu Wasser als Menschenrecht – die externe Dimension“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 132 vom 14.4.2023, S. 54.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den UN-Weltwasserbericht 2019 mit dem Titel „Leaving No One Behind“ (Niemanden zurücklassen),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den UN-Weltwassserbericht 2024 mit dem Titel „Water for prosperity and peace“ (Wasser für Wohlstand und Frieden),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. März 2020 mit dem Titel „Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft – Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa“ (COM(2020)0098),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Februar 2021 zu dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 465 vom 17.11.2021, S. 11.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das globale Rahmenwerk zu Chemikalien – für einen Planeten frei von Schäden durch Chemikalien und Abfälle (Global Framework on Chemicals – For a Planet Free of Harm from Chemicals and Waste) des UNEP, das im März 2024 veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 23. November 2020 mit dem Titel „Aktualisierte Analyse der Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs auf das Klima und mögliche politische Maßnahmen gemäß Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie über das EU-Emissionshandelssystem“ (COM(2020)0747),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Internationalen Agentur für erneuerbare Energien vom Juni 2023 mit dem Titel „World Energy Transitions Outlook 2023: 1.5 °C Pathway“ (Projektion der weltweiten Energiewende 2023: Fahrplan zum 1,5 °C-Ziel),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Internationalen Energie-Agentur (IEA) vom Mai 2021 mit dem Titel „Net Zero by 2050 – A Roadmap for the Global Energy Sector“ (Klimaneutralität bis 2050 – ein Fahrplan für die Energiewirtschaft weltweit) und dessen überarbeitete Fassung vom September 2023 mit dem Titel „Net Zero Roadmap: A Global Pathway to Keep the 1.5 °C Goal in Reach“ (Klimaneutralität bis 2050: ein globaler Weg, um das Ziel von 1,5 °C in Reichweite zu halten),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht der IEA vom Mai 2024 mit dem Titel „Strategies for Affordable and Fair Clean Energy Transitions“ (Strategien für einen erschwinglichen und fairen Übergang zu sauberer Energie) und ihren Bericht vom Juni 2024 mit dem Titel „COP28 Tripling Renewable Capacity Pledge. Tracking countries’ ambitions and identifying policies to bridge the gap“ (Zusage der COP 28 zur Verdreifachung der Kapazität erneuerbarer Energiequellen. Verfolgung der Ambitionen der Länder und Ermittlung von Maßnahmen zur Schließung der Lücke),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sendai-Rahmen der Vereinten Nationen für Katastrophenvorsorge 2015-2030,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht 2023 des Büros der Vereinten Nationen für die Verringerung des Katastrophenrisikos (UNDRR) über die Halbzeitüberprüfung der Umsetzung des Sendai-Rahmens für Katastrophenvorsorge 2015-2030,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den globalen Sachstandsbericht über die Verringerung des Katastrophenrisikos (Global Assessment Report on Disaster Risk Reduction) des UNDRR aus dem Jahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom 20. Dezember 2023 über Klimawandel und Gesundheit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juni 2023 zu einem EU-Tag für die Opfer der globalen Klimakrise<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/488, 23.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/488/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle vom 7. Juni 2023 mit dem Titel „Impacts of climate change on defence-related critical energy infrastructure“ (Auswirkungen des Klimawandels auf verteidigungsbezogene kritische Energieinfrastrukturen),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den vom Rat am 21. März 2022 gebilligten Strategischen Kompass für Sicherheit und Verteidigung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Fahrplan für Klimawandel und Verteidigung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom November 2020,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2022 zu dem Fahrplan des EAD für Klimawandel und Verteidigung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 493 vom 27.12.2022, S. 19.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die auf der 66. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau vom 25. März 2022 angenommenen Schlussfolgerungen zu dem Thema „Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung aller Frauen und Mädchen im Kontext des Klimawandels sowie Entwicklung politischer Programme zur Umwelt- und Katastrophen-Risikominderung“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Sonderberichterstatters vom 26. Juli 2022 für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Klimawandel,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 41/21 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 12. Juli 2019 zu Menschenrechten und Klimawandel,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes von 1989 und die Allgemeine Bemerkung Nr. 26 des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes vom 22. August 2023 zu den Rechten des Kindes und der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung des Klimawandels,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die EU-Kinderrechtsstrategie von 2021,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des UN-Sonderberichterstatters für die Rechte indigener Völker vom 1. November 2017 über die Auswirkungen des Klimawandels und der Klimaschutzfinanzierung auf die Rechte indigener Völker und die Erklärung „Stockholm+50“ über indigene Völker,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den zweiten Bericht des UNFCCC vom 29. Januar 2024 über die Ermittlung des Bedarfs der Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, im Zusammenhang mit der Umsetzung des Rahmenübereinkommens und des Übereinkommens von Paris,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Ergebnisse des Gipfeltreffens für einen neuen globalen Finanzpakt vom Juni 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den gemeinsamen Rahmen der G20 zum Umgang mit Schulden über die Initiative zur Aussetzung des Schuldendienstes hinaus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 04/2023 des Europäischen Rechnungshofs vom 15. Februar 2023 mit dem Titel „Die Erfolge der Globalen Allianz gegen den Klimawandel (+) – blieben hinter den Erwartungen zurück“ und auf seinen Sonderbericht Nr. 18/2023 vom 26. Juni 2023 mit dem Titel „Klima- und Energieziele der EU – Ziele für 2020 erreicht, doch deutet nur wenig darauf hin, dass die Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele für 2030 ausreichen“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Oktober 2023 zu den Vorbereitungen für die 28. Konferenz der Vertragsparteien (COP 28) des UNFCCC (30. November bis 12. Dezember 2023, Dubai),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Oktober 2024 zu den Vorbereitungen für die 29. Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 29) (11. bis 22. November 2024, Baku),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Oktober 2024 zur Finanzierung der Klimapolitik im Hinblick auf die Klimakonferenz 2024 der Vereinten Nationen (COP 29) vom 11. bis zum 22. November 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Anfragen an die Kommission und den Rat zu der Klimakonferenz 2024 der Vereinten Nationen in Baku, Aserbaidschan (COP 29) (O-0010/2024 – B10-0104/2024 und O-0009/2024 – B10-0105/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 142 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Parlament einen Klima- und Umweltnotstand ausgerufen und sich verpflichtet hat, diese Bedrohung dringend zu bekämpfen und einzudämmen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass das Übereinkommen von Paris am 4. November 2016 in Kraft getreten ist; in der Erwägung, dass bis dato 193 Staaten und die EU, auf die insgesamt mehr als 98 % der weltweiten Emissionen entfallen, das Übereinkommen unterzeichnet haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass aus dem UNEP-Bericht über die Emissionslücke 2023 hervorgeht, dass die vollständige Umsetzung der im Rahmen des Übereinkommens von Paris für 2030 vereinbarten, nicht an Bedingungen geknüpften national festgelegten Beiträge die Welt auf Kurs bringen würde, um den Temperaturanstieg in diesem Jahrhundert auf 2,9 °C zu begrenzen; in der Erwägung, dass der Temperaturanstieg durch die vollständige Umsetzung der an Bedingungen geknüpften national festgelegten Beiträge auf 2,5 °C gesenkt würde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass im UNFCCC-Synthesebericht 2023 über die national festgelegten Beiträge festgestellt wird, dass die weltweiten Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 voraussichtlich um 2 % unter dem Niveau von 2019 liegen werden; in der Erwägung, dass bei der ersten weltweiten Bestandsaufnahme, die 2023 auf der COP 28 abgeschlossen wurde, deutlich wurde, dass die Erderwärmung auf 1,5 °C begrenzt werden muss, damit die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels erheblich verringert werden können; in der Erwägung, dass sich das Zeitfenster dafür, unter dem Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur um 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu bleiben, mit alarmierender Geschwindigkeit schließt; in der Erwägung, dass die Emissionen weiter steigen und die Emissionslücke sich weiter vergrößert; in der Erwägung, dass der Weltklimarat zu dem Schluss kommt, dass die Treibhausgasemissionen in Szenarien, in denen die Erwärmung auf 1,5 °C begrenzt wird, bis 2030 um 43 % gegenüber dem Niveau von 2019 verringert werden müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass sechs der neun vom Stockholm Resilience Centre festgelegten Belastbarkeitsgrenzen des Planeten überschritten wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission COM(2024)0063 ein Klimaziel für 2040 festgelegt wird; in der Erwägung, dass sich Ursula von der Leyen als designierte Kommissionspräsidentin verpflichtet hat, in ihren politischen Leitlinien für die neue Kommission ein Klimaziel für 2040 vorzuschlagen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten am 16. Oktober 2023 ihre aktualisierten national festgelegten Beiträge vorgelegt haben, in denen sie sich verpflichten, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken, damit sie weiterhin zu den weltweit führenden Akteuren im Bereich Klimaschutz gehören;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten für 24,1 %, die EU-27 für 16,7 %, China für 14,7 %, Russland für 6,7 % und das Vereinigte Königreich für 4,5 % der weltweiten kumulierten CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen verantwortlich sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass alle Vertragsparteien gemeinsame Anstrengungen unternehmen müssen, damit die globalen Klimaziele erreicht werden; in der Erwägung, dass 6,1 % der weltweiten Emissionen auf die EU entfallen, deren Bevölkerung 5,7 % der gesamten Weltbevölkerung ausmacht<FOOTNOTE><FIELD> Mitteilung der Kommission vom 31. Oktober 2024 mit dem Titel „EU Climate Action Progress Report 2024“ (EU-Fortschrittsbericht über den Klimaschutz 2024) (COM(2024)0498)..</FIELD></FOOTNOTE><STRING SUPERSCRIPT="on">, </STRING><FOOTNOTE><FIELD> Umweltprogramm der Vereinten Nationen, Bericht über die Emissionslücke 2024.</FIELD></FOOTNOTE><STRING SUPERSCRIPT="on">, </STRING><FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission: Gemeinsame Forschungsstelle, Emissionsdatenbank für globale Atmosphärenforschung (EDGAR), „GHG emissions of all world countries – 2024“ (Treibhausgasemissionen aller Länder der Welt – 2024).</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass die Dekarbonisierung in der EU allein nicht ausreichen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass aus der Datenbank für Treibhausgasemissionen der Emissionsdatenbank für globale Atmosphärenforschung (EDGAR) hervorgeht, dass in den größten aufstrebenden Volkswirtschaften wie China, Indien und Brasilien im Jahr 2023 die Emissionen gestiegen sind, während alle Wirtschaftszweige in der EU-27 im Vergleich zu 2022 einen Rückgang ihrer Treibhausgasemissionen verzeichneten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass bei der ersten weltweiten Bestandsaufnahme, die 2023 auf der COP 28 abgeschlossen wurde, hervorgehoben wurde, dass die miteinander verknüpften globalen Krisen des Klimawandels und des Verlusts an biologischer Vielfalt dringend im Gesamtkontext der Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung angegangen werden müssen und dass es für nachhaltige Klimaschutzmaßnahmen von entscheidender Bedeutung ist, die Natur und die Ökosysteme zu schützen, zu erhalten, wiederherzustellen und nachhaltig zu nutzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass Wasser eine grundlegende Ressource für das menschliche Leben, die wirtschaftlichen Tätigkeiten, einschließlich der Landwirtschaft, und die Ökosysteme darstellt; in der Erwägung, dass wasserbezogene Herausforderungen, einschließlich der Wasserverschmutzung und der Wasserknappheit, zunehmen; in der Erwägung, dass Wasser ein primäres Medium ist, durch das die Auswirkungen des Klimawandels auf Gesellschaften und Ökosysteme spürbar sind, und umgekehrt, unter anderem durch Dürren, Überschwemmungen, Wasserknappheit und sich verändernde Niederschlagsmuster, die stärker werden und häufiger auftreten; in der Erwägung, dass dies zur Verschärfung der Auswirkungen des Klimawandels und der damit verbundenen Risiken für die biologische Vielfalt, die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme, die Landwirtschaft, die Ernährungs- und Energieversorgungssicherheit und die grundlegenden menschlichen Bedürfnisse und gleichzeitig zur Gefährdung der hart erarbeiteten Entwicklungsfortschritte, des ökologischen Wandels, der Menschenrechte und des Friedens führt; in der Erwägung, dass 1,42 Milliarden Menschen in Gebieten mit hoher oder extrem hoher Schutzbedürftigkeit in Bezug auf die Wasserversorgung leben; in der Erwägung, dass eine klimaresiliente Wasser- und Sanitärversorgung einen wesentlichen Bestandteil des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel darstellt; in der Erwägung, dass die vielfältigen wasserbasierten Ökosystemleistungen unter anderem durch Wasserplanung, Management, Investitionen in wasserbezogene Innovationen, einschließlich Energie- und Wassereffizienz, Wiederverwendung sowie Wiederherstellung und Schutz von Süßwasserökosystemen, sichergestellt werden sollten; in der Erwägung, dass die Wasserbewirtschaftung eng mit anderen Politikbereichen verknüpft ist, was politische Kohärenz und Maßnahmen auf der Ebene ganzer Flusseinzugsgebiete sowie die Anwendung naturbasierter Lösungen erfordert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass Böden der größte terrestrische Kohlenstoffspeicher sind und dass durch die Sicherstellung gesunder Böden die Widerstandsfähigkeit gestärkt und die Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel verringert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass Wälder eine wesentliche Rolle bei der Anpassung an den Klimawandel sowie beim Klimaschutz spielen; in der Erwägung, dass die Eindämmung der Entwaldung, die Verbesserung des Schutzes der Wälder, die Aufforstung und Wiederaufforstung sowie eine verantwortungsvolle Beschaffung zu den wichtigsten Klimaschutzmaßnahmen gehören;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Auswirkungen von Hitze in Städten, in denen mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung leben, aufgrund des Wärmeinseleffekts in städtischen Gebieten verschärfen können; in der Erwägung, dass Hitzewellen zu einem drastischen Anstieg des Energieverbrauchs, einer geringeren Arbeitsproduktivität und höheren Gesundheitsrisiken führen, was wiederum zu einem Anstieg von durch Hitzewellen bedingten Todesfällen führt; in der Erwägung, dass naturbasierte Lösungen, die Einbeziehung grüner Infrastruktur und die Einrichtung natürlichen Sonnenschutzes zur Senkung der Temperaturen in den Städten beitragen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass aus dem sechsten Sachstandsbericht des Weltklimarats und der wissenschaftlichen Empfehlung des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel mit dem Titel „Scientific advice for the determination of an EU-wide 2040 climate target and a greenhouse gas budget for 2030-2050“ (Wissenschaftliche Empfehlung für die Festlegung eines EU-weiten Klimaziels für 2040 und eines Treibhausgasbudgets für 2030-2050) eindeutig hervorgeht, dass die Verwirklichung der Klimaziele des Übereinkommens von Paris und die Erreichung von Netto-Null-Treibhausgasemissionen in erster Linie eine tiefgreifende, rasche und nachhaltige Verringerung der CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen, der Methanemissionen und anderer Treibhausgasemissionen sowie einen landbasierten und einen technologischen CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Abbau in entsprechender Größenordnung erfordern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass nur 14 Länder den Vertrag über die Nichtverbreitung fossiler Brennstoffe gebilligt haben, von denen keines ein EU-Mitgliedstaat ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass dem Bericht „Tripling Renewable Capacity Pledge: Tracking countries’ ambitions“ (Verdreifachung der Kapazität erneuerbarer Energiequellen: Verfolgung der Ambitionen der Länder) der IEA zufolge die in den national festgelegten Beiträgen enthaltenen Verpflichtungen für den Einsatz erneuerbarer Energien bis 2030 nur dazu führen würden, dass das Ziel der Verdreifachung der erneuerbaren Energien um lediglich 12 % erreicht wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ozeane die größte CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Senke unseres Planeten sind und überschüssige Wärme und Energie, die durch steigende Treibhausgasemissionen freigesetzt werden, absorbieren; in der Erwägung, dass die biologische Vielfalt der Meere in ernster Gefahr ist, obwohl die Ozeane eine einzigartige und entscheidende Rolle spielen, da sie klimaregulierend wirken; in der Erwägung, dass durch die Verschlechterung von Meeresökosystemsystemen wie Korallenriffe, Mangroven und Seegraswiesen die Fähigkeit der Ozeane, Kohlenstoff zu binden und sich an den Klimawandel anzupassen, beeinträchtigt wird, was zur Verschärfung der Auswirkungen des Klimawandels führt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass Methan für nahezu 30 % des weltweiten Temperaturanstiegs seit der industriellen Revolution verantwortlich ist; in der Erwägung, dass eine rasche und nachhaltige Verringerung der Methanemissionen von entscheidender Bedeutung ist, um die kurzfristige Erderwärmung zu begrenzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass die Methanemissionen aus fossilen Brennstoffen Schätzungen der IEA zufolge bis 2030 um 75 % gesenkt werden müssen, um unter 1,5 °C zu bleiben, dass die Zusagen von Ländern und Unternehmen bis dato nur zu einer Verringerung um 50 % führen würden und dass die meisten Zusagen noch nicht durch Umsetzungspläne untermauert wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass die OECD in ihrer siebten Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung des Ziels des UNFCCC für die Finanzierung von Klimamaßnahmen festgestellt hat, dass die Industrieländer im Jahr 2022 insgesamt 115,9 Mrd. USD an Klimaschutzfinanzierung für Entwicklungsländer bereitgestellt haben, was jedoch deutlich unter dem aktuellen Bedarf liegt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass im ersten Bericht des UNFCCC über die Ermittlung des Bedarfs der Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, festgestellt wurde, dass aus den von den Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, vorgelegten nationalen Berichte hervorgeht, dass sich die Kosten zur Deckung ihres Bedarfs im Zusammenhang mit der Umsetzung des Rahmenübereinkommens und des Übereinkommens von Paris bis 2030 kumulativ auf 5,8 bis 5,8 Bio. USD belaufen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass im UNEP-Bericht über die Anpassungslücke 2023 hervorgehoben wird, dass die derzeitige Finanzierungslücke für Anpassungsmaßnahmen auf 194 Mrd. USD bis 366 Mrd. USD pro Jahr geschätzt wird und aufgrund der sich verschärfenden Auswirkungen des Klimawandels noch größer werden soll;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass das derzeitige Ziel der Klimaschutzfinanzierung von 100 Mrd. USD pro Jahr bis 2025 von Vertragsparteien finanziert wird, die bei der Unterzeichnung des UNFCCC im Jahr 1992 als industrialisiert eingestuft wurden; in der Erwägung, dass diese Einstufung angesichts der jeweiligen finanziellen Fähigkeiten der Länder und ihrer kumulierten historischen Emissionen, die sich seitdem erheblich weiterentwickelt haben, nicht mehr angemessen ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass es ein wesentliches Ziel für den ökologischen Wandel gemäß Artikel 2 des Übereinkommens von Paris ist, die globalen Finanzströme mit dem Weg hin zu einer klimaneutralen und klimaresistenten Wirtschaft in Einklang zu bringen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass den Ergebnissen des ersten Berichts über die Europäische Bewertung der Klimarisiken (EUCRA) zufolge sich einige Klimarisiken in Europa bereits jetzt auf kritischem Niveau befinden, während viele andere Risiken in diesem Jahrhundert ein kritisches oder sogar katastrophales Niveau erreichen könnten, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften und Unternehmen, die geopolitische Landschaft, die Arbeitskräfte und der soziale Zusammenhalt beeinträchtigt würden; in der Erwägung, dass im EUCRA-Bericht empfohlen wird, aktuelle und künftige Klimarisiken in praktisch allen Politikbereichen mit Maßnahmen sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene durchgängig zu berücksichtigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass der Europäische Wissenschaftliche Beirat für Klimawandel betont, dass Subventionen für schädliche fossile Brennstoffe in der gesamten EU dringend und vollständig abgeschafft werden müssen; in der Erwägung, dass im 8. UAP die Festlegung einer Frist für die schrittweise Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe im Einklang mit dem Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen, gefordert wird; in der Erwägung, dass im Überwachungsbericht 2023 der Europäischen Umweltagentur über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele des 8. UAP hervorgehoben wird, dass die meisten Mitgliedstaaten keine konkreten Pläne haben, wie und bis wann sie beabsichtigen, Subventionen für fossile Brennstoffe auslaufen zu lassen; in der Erwägung, dass dies von entscheidender Bedeutung ist, um den Übergang zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen, eine gerechte Zuweisung von Mitteln sicherzustellen und die Klimaziele der EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris zu erreichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass wissenschaftlich erwiesen ist, dass zwischen der Gesundheit und den Umwelt- und Klimakrisen Zusammenhänge bestehen; in der Erwägung, dass die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen unverhältnismäßig stark von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind, da sie einem höheren Risiko von Ernährungs- und Wasserunsicherheit, Gesundheitsgefahren, Vertreibungen sowie dem Verlust der Existenzgrundlage ausgesetzt sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine nicht nur grob gegen das Völkerrecht verstößt und unzählige Todesopfer fordert und Zerstörung verursacht, sondern auch die dringend erforderlichen Maßnahmen gegen den Klimawandel verzögert und zu einer sofortigen und langfristigen Umweltzerstörung führt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AE.</NO.P>in der Erwägung, dass der Klimawandel zunehmend zu einem wichtigen Motor für Migration und Vertreibung wird, da Millionen von Menschen aufgrund des steigenden Meeresspiegels, extremer Wetterereignisse, Dürren und Ressourcenknappheit gezwungen sind, aus ihrer Heimat zu fliehen; in der Erwägung, dass bis 2050 bis zu 216 Millionen Menschen in den Regionen Afrikas, Lateinamerikas, Asiens, des pazifischen Raums und Osteuropas aufgrund des Klimas zu Binnenmigranten werden könnten<FOOTNOTE><FIELD> Weltbank, „<STRING ITALIC="on">Groundswell Part 2: Acting on Internal Climate Migration</STRING>“ (Groundswell Teil 2: Maßnahmen gegen die interne Klimamigration), Washington, DC, 2021.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die weltweite Bestandsaufnahme und die COP 29 in Baku</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>begrüßt das Ergebnis der ersten weltweiten Bestandsaufnahme der COP 28, in der anerkannt wird, dass die Wege zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C, wobei es keine oder nur eine geringe Überschreitung gibt, bzw. auf 2 °C einen Scheitelpunkt der weltweiten Treibhausgasemissionen bis 2025 erfordern, während die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C, wobei es keine oder nur eine geringe Überschreitung gibt, eine tiefgreifende, rasche und nachhaltige Verringerung der weltweiten Treibhausgasemissionen um 43 % bis 2030 bzw. um 60 % bis 2035 gegenüber dem Stand von 2019 erfordert, um bis 2050 Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>begrüßt die wichtigsten Zusagen und Maßnahmen, die die EU auf der COP 28 angekündigt hat, um die globalen Ambitionen im Bereich Klimaschutz erheblich zu erhöhen; fordert alle Vertragsparteien nachdrücklich auf, durch die ambitionierte Umsetzung und Ausweitung von Maßnahmen, die auf nationaler Ebene festgelegt wurden, Folgemaßnahmen zu ergreifen; unterstreicht die besondere Verantwortung aller Verursacher großer Emissionsmengen und der G20-Länder, dabei die Führung zu übernehmen; betont, dass gemeinsame Anstrengungen und weitere Maßnahmen aller Länder, insbesondere aller großen und aufstrebenden Volkswirtschaften, erforderlich sind; fordert die EU und gleichgesinnte Partner auf, mit allen Parteien zusammenzuarbeiten, um den erfolgreichen Ausgang der COP 29 sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>unterstützt die Aufforderung an die Vertragsparteien des UNFCCC auf der COP 28, zu den auf globaler Ebene unternommenen Bemühungen um die weltweite Verdreifachung der Kapazität der erneuerbaren Energien und die Verdopplung der durchschnittlichen jährlichen Steigerungsrate der Energieeffizienz bis 2030 beizutragen; fordert alle Vertragsparteien nachdrücklich auf, konkrete Ziele und Strategien anzunehmen, damit diese Ziele erreicht werden, und diese in ihren national festgelegten Beiträgen zu berücksichtigen; betont, dass die EU und die Mitgliedstaaten eine führende Rolle spielen müssen, indem sie den Ausbau der Infrastruktur für erneuerbare Energien beschleunigen und die damit verbundenen Investitionen erhöhen sowie Innovationen im Bereich Energiespeichertechnologien fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>unterstützt die Aufforderung an die Vertragsparteien auf der COP 28, ihre Bemühungen um den Ausstieg aus der Kohleverstromung ohne CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Abscheidung und -speicherung zu beschleunigen und eine auf gerechte, geordnete und ausgewogene Weise erfolgende Abkehr von fossilen Brennstoffen in Energiesystemen zu vollziehen, um die Maßnahmen in diesem kritischen Jahrzehnt zu intensivieren und somit im Einklang mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen; bedauert, dass die weltweiten energiebedingten CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen im Jahr 2023 ein neues Rekordhoch erreicht haben; fordert, dass der Dialog über die weltweite Bestandsaufnahme des UNFCCC eine Sitzung zu den Herausforderungen umfasst, mit denen Länder bei der Beendigung des Ausbaus fossiler Brennstoffe konfrontiert sind; fordert alle Vertragsparteien erneut auf, auf die Ausarbeitung eines Vertrags über die Nichtverbreitung fossiler Brennstoffe hinzuwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass die globale Oberflächenlufttemperatur bereits um fast 1,3 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau gestiegen ist und dass 2023 das wärmste Jahr und der Sommer 2024 der wärmste Sommer weltweit und in Europa waren<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Umweltagentur „<STRING ITALIC="on">Economic losses from weather- and climate-related extremes in Europe</STRING>“ (Wirtschaftliche Verluste durch extreme Wetter- und Klimaereignisse), Oktober 2023.</FIELD></FOOTNOTE>; betont, dass Rekordhitzewellen, Dürren und Waldbrände zu einem Rückgang des weltweiten Bruttoinlandsprodukts um rund 0,6 % im Jahr 2023 geführt haben und dass durch extreme Wetter- und Klimaereignisse in Europa im Zeitraum 1980-2022 Verluste in Höhe von 650 Mrd. EUR verursacht wurden; betont, dass die Klimarisiken durch Verzögerungen bei der Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel noch verstärkt werden, was zu noch mehr Verlusten und Schäden führen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>ist besorgt über die Erkenntnisse aus dem UNEP-Bericht über die Emissionslücke 2023, wonach die vollständige Umsetzung der derzeitigen, nicht an Bedingungen geknüpften national festgelegten Beiträge die Welt auf Kurs für eine Erderwärmung von 2,9 °C bringen würde, während die zusätzliche Umsetzung und Fortsetzung der an Bedingungen geknüpften national festgelegten Beiträge zu einer Erderwärmung von 2,5 °C in diesem Jahrhundert führen würde; weist darauf hin, dass dieser Emissionszielpfad weit von dem im Rahmen der weltweiten Bestandsaufnahme auf der COP 28 von allen Vertragsparteien vereinbarten 1,5 °C-Ziel entfernt ist, wodurch die Welt auf einem Weg hin zu unumkehrbaren Klimaveränderungen ist und einen kritischen Punkt erreichen könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass die derzeitigen national festgelegten Beiträge der Vertragsparteien insgesamt weit hinter den Beiträgen zurückbleiben, die zur Erreichung der langfristigen Ziele des Übereinkommens von Paris erforderlich sind; fordert alle Vertragsparteien auf, sich an den Beschluss der COP 26 über gemeinsame Zeitrahmen zu halten und 2025 einen national festgelegten Beitrag für 2035 bekanntzugeben und diesen innerhalb der im Übereinkommen von Paris vorgeschriebenen Frist zu übermitteln; erinnert daran, dass alle Vertragsparteien ihre Klimaziele und flankierenden Maßnahmen dringend ausweiten sollten, um einen raschen und gerechten Übergang zu klimaneutralen Volkswirtschaften zu erreichen und weitere Anstrengungen zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 °C im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris und dem Ergebnis der ersten weltweiten Bestandsaufnahme zu unternehmen; begrüßt den von der Troika der COP-Vorsitze ins Leben gerufenen „Fahrplan zum 1,5 °C-Ziel“, mit dem die Ambitionen in der nächsten Runde der national festgelegten Beiträge gefördert werden sollen; fordert, dass der Dialog über die weltweite Bestandsaufnahme die Aktualisierung der national festgelegten Beiträge der Vertragsparteien durch die Festlegung von Instrumenten, Methoden und sektorspezifischen Leitlinien unterstützt; erachtet die umfassende und rechtzeitige Durchführung des siebten Bewertungszyklus für die nächste weltweite Bestandsaufnahme als wichtig;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert alle Vertragsparteien nachdrücklich auf, in ihren nächsten national festgelegten Beiträgen für 2035 hochgesteckte, quantifizierte gesamtwirtschaftliche absolute statt relativer Emissionsreduktionsziele vorzulegen, die alle Treibhausgase, Wirtschaftszweige und Kategorien abdecken und auf das Ziel ausgerichtet sind, die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen, wie aus den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen hervorgeht, wobei die unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind; betont, dass diese überarbeiteten national festgelegten Beiträge transparente Mechanismen für die Überwachung und Rechenschaftspflicht umfassen sollten, um sicherzustellen, dass die Fortschritte bei den nationalen Klimaschutzverpflichtungen und den Zielvorgaben für die einzelnen Wirtschaftszweige wirksam verfolgt werden; betont, dass alle Klimaziele klar und transparent sein müssen, und fordert die Kommission auf, im Rahmen des Ziels für 2040 separate Unterziele für die Verringerung der Bruttoemissionen, den landbasierten Abbau und den technologischen Abbau vorzuschlagen; fordert alle anderen Vertragsparteien auf, in ihren national festgelegten Beiträgen für ähnliche Klarheit zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert alle Vertragsparteien nachdrücklich auf, sich auf der COP 29 konstruktiv einzubringen, um zu einer Einigung über robuste und strenge Regeln für Kooperationsmechanismen gemäß Artikel 6 zu gelangen, die zu den langfristigen Zielen des Übereinkommens von Paris beiträgt, die Beteiligung des Privatsektors fördert und die Mobilisierung finanzieller und nichtfinanzieller Ressourcen für Klimaschutzmaßnahmen, einschließlich freiwilliger Maßnahmen auf dem CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Markt und nicht marktorientierter Ansätze, erhöht; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, bei den Verhandlungen ein hohes Maß an Klimaintegrität auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse strikt zu verteidigen; betont, dass Kooperationsmechanismen ein Höchstmaß an Rechenschaftspflicht, Überwachung und Transparenz vorsehen und Doppelzählungen und Schlupflöcher, die die Klimaschutzziele untergraben könnten, verhindern sollten, während sie auch echte und überprüfbare Emissionsreduktionen erzielen und den Übergang zu erneuerbaren Energien, insbesondere in Entwicklungsländern, unterstützen sollten; betont, dass die Bereitstellung von Finanzmitteln und sonstiger nicht marktbasierter Unterstützung für die Umsetzung der national festgelegten Beiträge auf Umverteilung ausgerichtet, nachhaltig und über lange Zeiträume hinweg vorhersehbar sein sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>besteht darauf, dass mit den Vorschriften gemäß Artikel 6 in Bezug auf die CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Entnahmen die Umweltintegrität sichergestellt werden muss, indem strenge Kriterien für die Quantifizierung, die Zusätzlichkeit und Ausgangswerte, die Haftung, die Dauerhaftigkeit und die Nachhaltigkeit sowie für die Achtung der Menschenrechte festgelegt werden, und dass diese Kriterien durch eine unabhängige Zertifizierung und Überprüfung umgesetzt werden müssen, ähnlich wie es in dem kürzlich angenommenen Zertifizierungsrahmen der EU vorgesehen ist; betont, dass eine strikte Trennung zwischen vorübergehenden und dauerhaften Entnahmen im Einklang mit dem EU-Rahmen vorgenommen werden muss; begrüßt die Einigung darüber, dass die Vermeidung von Emissionen nicht für die Vergabe von Gutschriften im Sinne von Artikel 6 infrage kommen wird, und besteht auf der strikten Einhaltung dieser Regel;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Internationale Klimaschutzfinanzierung und nachhaltiges Finanzwesen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass die EU, ihre Mitgliedstaaten und die EIB zusammen den größten Teil der öffentlichen Finanzmittel für den Klimaschutz – etwa ein Drittel der weltweiten öffentlichen Klimaschutzfinanzierung – bereitstellen, wobei die europäische Klimaschutzfinanzierung im Jahr 2022 mit 28,5 Mrd. EUR aus öffentlichen Quellen – zur Hälfte durch Zuschüsse und zur Hälfte durch zuschussfreie Instrumente, insbesondere Darlehen – einen historischen Höchststand erreicht hat und zusätzliche private Mittel in Höhe von insgesamt 11,9 Mrd. EUR mobilisiert wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass die Industrieländer im Jahr 2022 insgesamt 115,9 Mrd. USD an Klimaschutzfinanzierung für Entwicklungsländer bereitgestellt und mobilisiert haben, wovon 69 % als Darlehen und 28 % als Zuschüsse gewährt wurden, wodurch das Ziel des UNFCCC in Höhe von 100 Mrd. USD pro Jahr für die Klimaschutzfinanzierung erstmals übertroffen wurde<FOOTNOTE><FIELD> OECD, „<STRING ITALIC="on">Climate Finance Provided and Mobilised by Developed Countries in 2013-2022</STRING>“ (Von den Industrieländern bereitgestellte und mobilisierte Klimaschutzfinanzierung im Zeitraum 2013-2022), 29. Mai 2024.</FIELD></FOOTNOTE>; fordert die Länder nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass das Ziel von 100 Mrd. USD bis 2025 nach wie vor erreicht wird; weist auf das Ergebnis der COP 26 hin, wonach die Industrieländer nachdrücklich aufgefordert werden, ihre gemeinsame Bereitstellung von Finanzmitteln zur Anpassung an den Klimawandel bis 2025 gegenüber dem Niveau von 2019 mindestens zu verdoppeln, um ein Gleichgewicht zwischen der Anpassung und dem Klimaschutz im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert alle Vertragsparteien auf, sich auf der COP 29 auf ein neues gemeinsames quantifiziertes Ziel für die Finanzierung von Klimamaßnahmen für die Zeit nach 2025 zu einigen, das auf globalen Anstrengungen und einer Vielzahl von Quellen, Instrumenten und Kanälen, einschließlich öffentlicher, privater und innovativer Finanzierungsquellen, beruhen sollte; fordert alle Vertragsparteien auf, dafür zu sorgen, dass im Rahmen des neuen gemeinsamen quantifizierten Ziels für die Finanzierung von Klimamaßnahmen der Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel sowie Verluste und Schäden in ausgewogener Weise angegangen werden, was auch die Prüfung eigenständiger Ziele umfassen könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die national festgelegten Beiträge vieler Entwicklungsländer an die internationale Finanzierung des Klimaschutzes geknüpft sind; betont daher, dass die Bereitstellung angemessener Finanzmittel für den Klimaschutz entscheidend ist, um das Ziel des Übereinkommens von Paris zu erreichen; stellt fest, dass der Bedarf an Klimaschutzfinanzierung erheblich steigt, wobei die Schätzungen über den vom Ständigen Finanzausschuss des UNFCCC ermittelten kostendeckenden Bedarf durchweg deutlich über dem derzeitigen Ziel von 100 Mrd. USD liegen und sich bis 2030 im Durchschnitt auf über 1 Bio. USD pro Jahr belaufen, während die Schätzungen je nach Art des Bedarfs und Teilgruppe der Entwicklungsländer variieren; betont daher, dass das neue gemeinsame quantifizierte Ziel für die Finanzierung von Klimamaßnahmen den gestiegenen Bedarf, insbesondere der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern und der am wenigsten entwickelten Länder, an weltweiter Klimaschutzfinanzierung klar widerspiegeln, auf wissenschaftlich fundierte Weise festgelegt werden, neu sein und die öffentliche Entwicklungshilfe ergänzen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>ist der Ansicht, dass für die Erreichung des neuen gemeinsamen quantifizierten Ziels für die Finanzierung von Klimamaßnahmen für die Zeit nach 2025 eine erweiterte Beitragsbasis notwendig ist, die den sich entwickelnden finanziellen Fähigkeiten der Vertragsparteien und den historischen Emissionswerten Rechnung trägt; besteht darauf, dass aufstrebende Volkswirtschaften, die eine hohe Emissionsintensität und ein hohes BIP aufweisen, zu dem neuen Ziel beitragen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont, dass bei dem neuen gemeinsamen quantifizierten Ziel für die Finanzierung von Klimamaßnahmen die Höhe der Mittel derart differenziert werden muss, dass die Bedürfnisse und Prioritäten der Länder, die am stärksten von der Erderwärmung betroffen sind und über begrenzte Kapazitäten verfügen, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern, besser berücksichtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>bekräftigt seine Forderung nach einem vorhersehbaren EU-Finanzierungsmechanismus, mit dem zusätzliche und angemessene Unterstützung bereitgestellt und zugleich sichergestellt wird, dass die EU ihren gerechten Anteil zu den internationalen Zielen für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen beiträgt; fordert die Verhandlungsführer der EU-Mitgliedstaaten für die Finanzierung des Klimaschutzes auf, von ihren jeweiligen Finanzministerien klare Anweisungen einzuholen, um sinnvolle finanzielle Beiträge zum neuen gemeinsamen quantifizierten Ziel für die Finanzierung von Klimamaßnahmen zu leisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>ist der Ansicht, dass im Mittelpunkt des neuen gemeinsamen quantifizierten Ziels für die Finanzierung von Klimamaßnahmen eindeutig die zuschussbasierte Finanzierung stehen sollte; betont, dass neue und innovative Finanzierungsquellen ermittelt werden müssen; betont, dass solche Quellen sozial gerecht und mit dem Verursacherprinzip vereinbar sein sollten, um sicherzustellen, dass die Kosten des Klimawandels von denjenigen getragen werden, die über die größte Zahlungsfähigkeit verfügen und die größte Verantwortung für die Verursachung des Klimawandels tragen; weist darauf hin, dass mögliche finanzielle Beiträge aus der Lieferkette fossiler Brennstoffe kommen könnten; fordert, dass das neue gemeinsame quantifizierte Ziel für die Finanzierung von Klimamaßnahmen über eine Struktur verfügt, die den Lehren aus dem jährlichen Ziel von 100 Mrd. USD Rechnung trägt, und solide Mechanismen für Transparenz und Rechenschaftspflicht vorsieht, um die Bereitstellung der vereinbarten Quantität innerhalb der vereinbarten Fristen nachzuverfolgen sowie Doppelzählungen und Grünfärberei zu vermeiden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass sich viele durch den Klimawandel gefährdete Länder in einer Schuldenkrise befinden oder von Schulden bedroht sind, da sie mit einer doppelten Krise konfrontiert sind, die mit einer zunehmenden Schuldenlast und sich verschärfenden Auswirkungen des Klimawandels einhergeht; stellt ferner mit Besorgnis fest, dass die Kosten für und der Bedarf an Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel steigen, was zu einer wachsenden Finanzierungslücke führt, wobei die Entwicklungsländer besonderen haushaltspolitischen Zwängen unterliegen; betont daher, dass die Klimakrise und die Schuldenkrise gemeinsam bewältigt werden müssen; fordert, dass die internationale Klimaschutzfinanzierung zuschussbasierte und nicht Schulden induzierende Instrumente und Maßnahmen priorisiert, auch bei der Gestaltung des neuen gemeinsamen quantifizierten Ziels für die Finanzierung von Klimamaßnahmen, um sicherzustellen, dass diese Länder die erforderlichen Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen umsetzen können, ohne ihre Schuldenlast zu erhöhen; fordert darüber hinaus einen wirksamen Mechanismus zur Schuldumwandlung, einschließlich des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung, sowie die Aufnahme von Klauseln zur Stärkung der Klimaresilienz bei der künftigen Kreditvergabe multilateraler Entwicklungsbanken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>erinnert an die Schlussfolgerungen der COP 27, wonach die Bereitstellung der für die Klimawende erforderlichen Finanzmittel eine Umgestaltung des Finanzsystems und seiner Strukturen und Verfahren erfordern wird, wobei Regierungen, Zentralbanken, Handelsbanken, institutionelle Anleger und andere Finanzakteure einbezogen werden müssen; ist der Ansicht, dass zur Erleichterung der Bemühungen um die Klimawende auf globaler Ebene nationale und internationale Finanzsysteme einbezogen werden müssen, um Hindernisse beim Zugang zu Finanzmitteln für saubere Technologien zu beseitigen und öffentliche und private Finanzströme weg von emissionsintensiven Tätigkeiten zu verlagern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>hält es für wesentlich, die Bridgetown-Initiative unverzüglich voranzubringen; ist der Ansicht, dass das neue gemeinsame quantifizierte Ziel für die Finanzierung von Klimamaßnahmen eine entscheidende Gelegenheit ist, die Reform der internationalen Finanzarchitektur zu beschleunigen, indem die Grundsätze der Bridgetown-Initiative übernommen werden; fordert alle großen internationalen Finanzinstitutionen und multilateralen Entwicklungsbanken auf, ihre Portfolios und ihre Darlehenspolitik mit dem Übereinkommen von Paris in Einklang zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>erinnert an die Rolle der Europäischen Investitionsbank (EIB) als Klimabank der EU und ihren Klimabank-Fahrplan, an die aktualisierte Finanzierungspolitik der EIB im Energiesektor sowie an die zusätzlichen Bemühungen im Rahmen des Europäischen Investitionsfonds (EIF), klimafreundliche Investitionen voranzutreiben; begrüßt, dass die Europäische Zentralbank sich verpflichtet hat, Erwägungen in Bezug auf den Klimawandel in ihren geldpolitischen Rahmen einzubeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>stellt fest, dass das hohe Risikoprofil vieler Länder ihre Fähigkeit beeinträchtigt, private Investitionen in den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel anzuziehen und zu mobilisieren; fordert die internationalen Finanzinstitutionen, multilateralen Entwicklungsbanken und Regierungen auf, im Rahmen der COP 29 angemessene finanzielle Risikominderungspläne für Klimaschutz- und Anpassungsprojekte zu koordinieren und vorzuschlagen; fordert die Länder und die multilateralen Entwicklungsbanken, einschließlich der EIB, auf, bei künftigen Darlehen Klauseln zur Stärkung der Klimaresilienz aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>weist darauf hin, dass fossile Brennstoffe für mehr als 75 % aller Treibhausgase verantwortlich sind und daher am stärksten zum Klimawandel beitragen, wobei die damit verbundenen Emissionen weiter zunehmen; stellt fest, dass fossile Brennstoffe immer noch genutzt werden, um über 80 % des weltweiten Energiebedarfs zu decken; betont, dass der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen nicht nur notwendig, sondern auch technisch machbar ist; stellt fest, dass der im Fahrplan „Net Zero by 2050“ (Netto-Null bis 2050) der IEA vorgesehene Pfad, der den weltweiten Temperaturanstieg unter 1,5 °C halten soll, keine neuen Öl-, Gas- oder Kohleentwicklungen erfordert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>betont, dass eines der Ziele der COP 29 darin bestehen sollte, im Anschluss an die Ergebnisse der ersten weltweiten Bestandsaufnahme auf der COP 28 einem koordinierten und eindeutigen Ansatz zu folgen, mit dem der Übergang von fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz auf gerechte, geordnete und ausgewogene Weise angestrebt werden; betont, dass klarere Quantifizierungen und Zeitpläne eingeführt werden müssen, um die Maßnahmen in diesem Jahrzehnt zu beschleunigen; fordert alle Vertragsparteien, einschließlich der EU, auf, Pläne für den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen im Einklang mit dem Temperaturziel des Übereinkommens von Paris anzunehmen; fordert alle Vertragsparteien auf, Möglichkeiten zu prüfen, wie die Beiträge von im Bereich fossile Brennstoffe tätigen Unternehmen zu den Zielen des Übereinkommens von Paris erhöht werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>erachtet es als wichtig, die Verwendung fossiler Brennstoffe so bald wie möglich auslaufen zu lassen; stellt fest, dass die EU bei der Verwirklichung dieses Ziels bestrebt sein sollte, ihre Energieversorgungssicherheit, ihre industrielle Wettbewerbsfähigkeit und das Wohlergehen der Bürger durch Senkung der Energiekosten zu maximieren sowie eine energieeffiziente und auf erneuerbaren Energien basierende Wirtschaft aufzubauen; stellt insbesondere fest, dass die Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland, einschließlich Erdgas, durch die der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine subventioniert wird, dringend eingestellt werden müssen; fordert die G7-Länder auf, bei der Energiewende mit gutem Beispiel voranzugehen, und fordert alle Vertragsparteien auf, ihre Energiesysteme zu dekarbonisieren und alle neuen Investitionen in die Gewinnung fossiler Brennstoffe einzustellen; begrüßt alle Initiativen, mit denen die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen verringert und ihre Energielieferanten stärker diversifiziert werden sollen; nimmt die laufenden Arbeiten der EU mit internationalen Partnern zur Diversifizierung der Energieversorgung zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass die Subventionen für fossile Energieträger in der EU zwischen 2010 und 2020 unverändert bei rund 50 Mrd. EUR pro Jahr lagen und im Jahr 2022 sogar auf 123 Mrd. EUR gestiegen sind; betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten der im 8. UAP verankerten Verpflichtung, „[eine] Frist für die schrittweise Abschaffung der Subventionen für fossile Brennstoffe im Einklang mit dem Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen[, festzulegen]“, nachkommen müssen; fordert die Kommission und alle Mitgliedstaaten auf, ihre nationale Berichterstattung über alle direkten und indirekten Subventionen für fossile Brennstoffe zu verbessern und unverzüglich ihre schrittweise Abschaffung durch konkrete Strategien, Zeitpläne und Maßnahmen so zu planen, dass die Energieversorgungssicherheit, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit und das Wohlergehen der Bürger der EU gefördert werden und die Energiekosten gesenkt werden; fordert die Kommission auf, diesbezüglich einen Rahmen zu entwickeln, der dieser im 8. UAP verankerten Verpflichtung entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>ist besorgt darüber, dass Regierungen im Jahr 2023 weltweit mehr als 620 Mrd. USD für Subventionen für fossile Brennstoffe ausgegeben haben, was deutlich über den 70 Mrd. USD liegt, die für die Förderung sauberer Energie ausgegeben wurden; fordert alle Vertragsparteien auf, alle direkten und indirekten Subventionen für fossile Brennstoffe so bald wie möglich auslaufen zu lassen und diese umweltschädlichen Subventionen für Klimaschutzmaßnahmen, einschließlich der internationalen Klimaschutzfinanzierung für die am stärksten gefährdeten Entwicklungsländer, aufzuwenden; fordert alle Vertragsparteien auf, für eine transparente Berichterstattung über ihre Subventionen für fossile Brennstoffe zu sorgen und so bald wie möglich konkrete Pläne für deren schrittweise Abschaffung anzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>bekräftigt seine Unterstützung für die Tätigkeit des Bündnisses von Finanzministern für Klimaschutz und hält alle Regierungen dazu an, die Zusagen des Bündnisses zu übernehmen, sämtliche Maßnahmen und Methoden im Zuständigkeitsbereich der Finanzministerien an den Zielen des Übereinkommens von Paris auszurichten und CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING> wirksam zu bepreisen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Anpassung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>betont, dass die Anpassungsmaßnahmen sowohl innerhalb der EU als auch weltweit intensiviert werden müssen, um die negativen Auswirkungen des Klimawandels und des Verlusts an biologischer Vielfalt zu minimieren; weist darauf hin, dass zwar Fortschritte bei der Finanzierung und Umsetzung des Klimaschutzes erzielt wurden, die Anpassungsbemühungen jedoch nach wie vor im Rückstand sind, wobei die Lücke sowohl bei der Finanzierung als auch bei den konkreten Maßnahmen größer wird; betont, dass die Finanzströme zur Anpassung an den Klimawandel seit 2020 zurückgegangen sind und dass sich die Lücke vergrößert; erkennt an, dass die Anpassungskosten ohne sofortiges Handeln aufgrund extremer Wetter- und Klimaereignisse weiter steigen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>begrüßt den ersten EUCRA-Bericht<FOOTNOTE><FIELD> Bericht der Europäischen Umweltagentur Nr. 1/2024, „<STRING ITALIC="on">Europäische Bewertung der Klimarisiken</STRING>“, 11. März 2024.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Mitteilung der Kommission vom 12. März 2024 zur Bewältigung von Klimarisiken, in der betont wird, dass Resilienz angesichts der zunehmenden Klimarisiken erforderlich ist; fordert die Kommission daher auf, einen europäischen Plan zur Anpassung an den Klimawandel vorzulegen, der konkrete Legislativvorschläge und Maßnahmen umfasst, insbesondere in Bezug auf die Resilienz der Infrastruktur, die Wasserbewirtschaftung und naturbasierte Lösungen, wobei dem Schutz schutzbedürftiger Gemeinschaften Vorrang einzuräumen ist, damit die EU widerstandsfähiger wird und mit gutem Beispiel vorangeht; erachtet es als wichtig, nationale Anpassungspläne zu entwickeln, umzusetzen und regelmäßig zu aktualisieren, wobei der Schwerpunkt unter anderem auch auf finanzieller und technischer Hilfe liegt; fordert die Vertragsparteien, die dies noch nicht getan haben, auf, ihre nationalen Anpassungspläne bis 2025 aufzustellen und bis 2030 Fortschritte bei deren Umsetzung zu erzielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>befürwortet die Integration naturbasierter Lösungen in städtischen Gebieten zur Verbesserung der Luftqualität, zur Senkung der steigenden Temperaturen, zur Bewältigung des städtischen Wärmeinseleffekts und zur Verbesserung der Luftqualität zum Schutz der Bürger sowie zur Senkung der Energiekosten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>begrüßt die Einigung über den Rahmen für das auf der COP 28 angenommene globale Anpassungsziel, nämlich den VAE-Rahmen für globale Klimaresilienz; hebt hervor, dass der Rahmen in messbare Ergebnisse umgesetzt und robuste Systeme zur Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung der Ziele eingerichtet werden müssen; fordert alle Vertragsparteien auf, sich im Rahmen des auf der COP 28 festgelegten Zweijahres-Arbeitsprogramms VAE-Belém rasch auf Indikatoren zur Messung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele zu einigen; erachtet inklusive Indikatoren als wichtig, um sicherzustellen, dass die Anpassung auf sozial gerechte Weise erfolgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>betont, dass Frühwarnsysteme für eine wirksame Anpassung von entscheidender Bedeutung sind, und fordert die rasche Umsetzung sowohl der Initiative „Klimarisiken und Frühwarnsysteme“ (CREWS), die sich auf gefährdete Länder wie die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern konzentriert, als auch der Initiative „Frühwarnung für alle“, mit der der weltweite Zugang zu Frühwarnsystemen bis 2027 sichergestellt werden soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die zunehmende Intensität und Häufigkeit extremer Wetterereignisse in der EU und weltweit, einschließlich Waldbränden, Dürren, Hitzewellen und Überschwemmungen, über ihre Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie über den zunehmenden Verlust von Menschenleben, den sie verursachen, wie die Ergebnisse des ersten EUCRA-Berichts zeigen; betont, dass die kollektive globale Reaktion auf den Klimawandel in diesem kritischen Jahrzehnt dringend gestärkt werden muss, indem alle Vertragsparteien ambitionierte Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen ergreifen, um die Menschen, ihre Lebensgrundlagen, die Wirtschaft und unsere Ökosysteme zu schützen; weist erneut darauf hin, dass bei Investitionen in Infrastruktur und Vermögenswerte den künftigen klimatischen Bedingungen Rechnung getragen werden muss;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Verluste und Schäden</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>begrüßt den auf der COP 28 gefassten Beschluss, den Fonds für Verluste und Schäden einzurichten, um die wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Auswirkungen des Klimawandels auf besonders gefährdete Entwicklungsländer anzugehen und darauf zu reagieren; würdigt die seit der COP 28 erzielten Fortschritte bei der Operationalisierung des Fonds, unter anderem durch die Annahme des Angebots der Regierung der Philippinen, Sitz des Fonds zu werden; betont, dass der Fonds auf koordinierte Weise aus verschiedenen Quellen finanziert werden muss, auch aus neuen und innovativen Quellen; ist der festen Überzeugung, dass die Finanzierung von Verlusten und Schäden vorrangig auf der Grundlage von Zuschüssen und zusätzlich zur öffentlichen Entwicklungshilfe erfolgen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>fordert den Aufsichtsrat des Fonds für Verluste und Schäden auf, sich auf alle erforderlichen Vorkehrungen zu einigen, damit im Rahmen des Fonds den betroffenen Gemeinschaften, falls nicht 2024, mindestens Anfang 2025 Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden können; fordert, dass bereits im Rahmen der COP 29 Anstrengungen zur anfänglichen Kapitalisierung sowie eine langfristige Strategie zur Mittelbeschaffung und Wiederauffüllung ausgearbeitet werden; fordert, dass Vertreter der betroffenen lokalen Gemeinschaften in der Lage sind, zur Gestaltung des Fonds beizutragen, und dass der Fonds die lokalen Gemeinschaften rasche und gezielte Unterstützung zukommen lässt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>fordert alle Verursacher großer Emissionsmengen nachdrücklich auf, ihren gerechten Anteil zum Fonds beizutragen, um weltweit für Klimagerechtigkeit zu sorgen; begrüßt die Zusagen der EU und ihrer Mitgliedstaaten für die anfängliche Kapitalisierung des Fonds in Höhe von mehr als 400 Mio. EUR, womit mehr als die Hälfte der ursprünglichen Gesamtfinanzierungszusagen abgedeckt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>bekräftigt seine Forderung, dass Verluste und Schäden zu einem ständigen Tagesordnungspunkt auf den COP gemacht werden, um diese Angelegenheit weiterzuverfolgen und Fortschritte zu erzielen, und dass das Santiago-Netzwerk in vollem Umfang genutzt wird, um technische Hilfe für eine angemessene Bewältigung von Verlusten und Schäden wirksam zu mobilisieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>fordert alle Vertragsparteien auf, ihre Anfälligkeiten und Bedürfnisse im Zusammenhang mit Verlusten und Schäden zu bewerten und zu quantifizieren, um in der nächsten Runde der national festgelegten Beiträge auf die schwerwiegendsten Auswirkungen des Klimawandels reagieren zu können; fordert alle Vertragsparteien auf, Regeln für die Transparenz der Ausgaben innerhalb des Rahmens für Verluste und Schäden festzulegen und umzusetzen, um sicherzustellen, dass die finanzielle Unterstützung wirksam und effizient ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Teilnahme von Interessenträgern an der COP 29</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>weist erneut darauf hin, wie wichtig die umfassende Beteiligung aller Vertragsparteien an den Beschlussfassungsverfahren im Rahmen des UNFCCC ist; fordert den Vorsitz der COP 29 und die künftigen Vorsitze auf, die Teilnahme von Entwicklungsländern und Delegierten aus den am wenigsten entwickelten Ländern zu erleichtern und zusätzliche Mittel für diesen Zweck bereitzustellen; fordert die Vertragsparteien auf, junge Menschen in ihre Delegationen einzubeziehen, um sicherzustellen, dass künftige Generationen eine aktive Rolle bei der Gestaltung von Entscheidungen über ihre Zukunft spielen; fordert, dass bei den COP verstärkt virtuelle Plattformen genutzt werden, um die globale Inklusivität und die Beteiligung von Delegierten und Vertretern der Zivilgesellschaft zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>betont, dass die Klimaziele ohne die Unterstützung und Mitwirkung der Öffentlichkeit nicht erreicht werden können; fordert alle Vertragsparteien auf, das Bewusstsein und das Verständnis der Öffentlichkeit in Bezug auf den Klimawandel und damit zusammenhängende Fragen zu schärfen, sowohl Falschinformationen als auch Desinformationen zu bekämpfen und mit öffentlichen Vertretern zusammenzuarbeiten, um öffentliche Unterstützung für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen zu erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>verweist auf seine Entschließung vom 25. April 2024 zu Aserbaidschan; betont seine tiefe Besorgnis in Anbetracht der Lage der Menschenrechte in Aserbaidschan; fordert Aserbaidschan auf, die Rechte aller politischen Gefangenen, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten zu achten und diese Personen unverzüglich und bedingungslos freizulassen, und besteht darauf, Partnerschaftsabkommen davon abhängig zu machen und die allgemeine Menschenrechtslage im Land zu verbessern; ist der Ansicht, dass die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in Aserbaidschan mit der Rolle des Landes als Gastgeber der COP 29 unvereinbar sind; fordert die EU nachdrücklich auf, die COP 29 als Gelegenheit für die internationale Gemeinschaft zu nutzen, um Aserbaidschan an seine internationalen Verpflichtungen zu erinnern und die Menschenrechtsverletzungen Aserbaidschans in ihrem Austausch mit den staatlichen Stellen Aserbaidschans in Baku auf der COP 29 zu verurteilen und schlüssig zu thematisieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>fordert die Organisatoren auf, dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte, die Grundfreiheiten, die vollständige und uneingeschränkte Beteiligung der Bürger und Organisationen der Zivilgesellschaft sowie der gleichberechtigte Zugang zu dieser und künftigen COP in der Vereinbarung mit dem Gastland, die so bald wie möglich nach der Unterzeichnung veröffentlicht werden sollte, in vollem Umfang verankert und garantiert werden; fordert das UNFCCC-Sekretariat auf, die Einhaltung dieser Menschenrechtskriterien zu überwachen und im Falle von Verstößen gegen diese Kriterien Maßnahmen zu ergreifen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interessenkonflikt, Transparenz und Integrität</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>begrüßt die Ausarbeitung der ersten zweijährlichen Transparenzberichte im Rahmen des Übereinkommens von Paris; betont die Bedeutung einer detaillierten und transparenten Berichterstattung für die Bewertung der Fortschritte bei den national festgelegten Beiträgen; nimmt die Einrichtung der globalen Plattform von Baku für Transparenz in Bezug auf das Klima zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>ist besorgt darüber, dass auf der COP 28 mehr als 2 400 Lobbyisten für fossile Brennstoffe akkreditiert waren; fordert die Vertragsparteien des UNFCCC auf, dafür zu sorgen, dass das Beschlussfassungsverfahren vor Interessen geschützt wird, die dem Ziel des Übereinkommens von Paris zuwiderlaufen; fordert die Vertragsparteien des UNFCCC nachdrücklich auf, eine Vorreiterrolle zu übernehmen, indem sie einen ambitionierten Rahmen für Rechenschaftspflicht vorschlagen, durch den die Arbeit im Rahmen des UNFCCC vor ungebührlicher Einflussnahme durch Akteure mit nachgewiesenen persönlichen Interessen geschützt werden würde, und zwar auf der Grundlage des im WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums in Bezug auf die Tabakindustrie enthaltenen Modells;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>äußert große Besorgnis über die Ernennung des Ministers für Ökologie und natürliche Ressourcen Aserbaidschans, Muchtar Babajew, zum Präsidenten der COP 29, der vor seiner Amtstätigkeit als Minister 26 Jahre für das staatliche Ölunternehmen der Republik Aserbaidschan (SOCAR) tätig war; ist zutiefst besorgt über die Äußerung des aserbaidschanischen Präsidenten İlham Əliyev, dass er die Interessen der Länder verteidigen würde, die über große Vorkommen an fossilen Brennstoffen verfügen und weiterhin in diesem Bereich investieren und produzieren wollen; erachtet dies als ernsthaftes Risiko eines Interessenkonflikts; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass künftige Vorsitze der COP frei von Interessenkonflikten sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Auf das Übereinkommen von Paris abgestimmte EU-Klimapolitik</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>nimmt den aktualisierten national festgelegten Beitrag der EU zur Kenntnis, womit sie auf die im Klimapakt von Glasgow enthaltene Forderung reagiert hat, die national festgelegten Beiträge der Vertragsparteien für 2030 zu überprüfen und aufzustocken; hebt hervor, dass im Falle einer vollständigen Umsetzung der geltenden Klimaschutzvorschriften der EU aller Voraussicht nach sichergestellt wird, dass die Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 um rund 57 % sinken werden; betont daher, dass der bestehende Rechtsrahmen für 2030 in den kommenden Jahren auf einfache, faire und kosteneffiziente Weise umgesetzt werden muss und gleichzeitig die Bürger und Wirtschaftszweige während dieses Übergangs weiterhin unterstützt werden müssen; betont, wie wichtig ein stabiler und vorhersehbarer politischer Rahmen ist, um Investoren, Unternehmen und Bürgern Klarheit zu verschaffen; stellt fest, dass man durch zusätzliche Anstrengungen von mehr als 55 % die kumulativen Emissionen der EU bis 2050 erheblich senken würde; fordert die Mitgliedstaaten und den Privatsektor daher nachdrücklich auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit das Ziel erreicht wird; ist in diesem Zusammenhang besorgt über den unzureichenden Ehrgeiz in den derzeitigen nationalen Energie- und Klimaplänen, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt wurden, und fordert alle Mitgliedstaaten auf, ihre Klimaschutzmaßnahmen zu intensivieren; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission daher auf, dafür zu sorgen, dass die nationalen Energie- und Klimapläne sowie langfristigen Strategien der Mitgliedstaaten ausreichende Maßnahmen und finanzielle Mittel umfassen, um die Ziele der EU für 2030 und langfristige Ziele zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, dass die national festgelegten Beiträge für 2035 in der Vorbereitungsphase der COP 30 gemäß den gemeinsamen Fünfjahresfristen des UNFCCC und der im Übereinkommen von Paris festgelegten Einreichungsfrist vorgeschlagen werden; fordert die Kommission auf, zu gegebener Zeit einen national festgelegten Beitrag für 2035 vorzuschlagen, damit die EU auf dem Weg bis 2040 und auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Bewertung bleibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>betont, dass gemäß dem Europäischen Klimagesetz und den Schlussfolgerungen der ersten weltweiten Bestandsaufnahme ein wissenschaftlich fundiertes EU-Klimaziel für 2040 angenommen werden muss, und erinnert an die Empfehlungen des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel; begrüßt die Zusage der Kommission, ein Klimaziel für 2040 vorzuschlagen, das mit unterstützenden Maßnahmen einhergeht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>hält es für wichtig, dass die EU bei internationalen Klimaverhandlungen weiterhin eine Führungsrolle einnimmt, und fordert die EU auf, ihre Umweltdiplomatie zu intensiveren, um andere Vertragsparteien dazu anzuhalten, ihre Klimaschutzmaßnahmen im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris zu verstärken, was auch dazu beitragen wird, weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, die Verlagerung von CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen zu verhindern und die öffentliche Unterstützung für Klimaschutzmaßnahmen zu erhöhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>bekräftigt, dass der Klimaschutz in alle Strategien der EU sowie in die entsprechenden Maßnahmen zu deren Umsetzung einbezogen werden muss, und betont, dass die Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Europäischen Klimagesetzes verpflichtet ist, die Vereinbarkeit von Entwürfen von Maßnahmen oder Legislativvorschlägen, einschließlich Haushaltsvorschlägen, mit den Klimazielen der EU zu bewerten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, diese Bestimmung bei der Durchführung von Folgenabschätzungen in allen Politikbereichen der EU vollständig umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>bekräftigt den Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung, zu dem sich die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet haben und der darauf abzielt, zwischen den verschiedenen Politikbereichen der EU Widersprüche zu minimieren und Synergieeffekte zu schaffen; besteht auf einem kohärenten Ansatz für die Umsetzung des Übereinkommens von Paris und die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sowohl bei den internen als auch den externen politischen Maßnahmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>betont, dass die derzeitige geopolitische Lage noch deutlicher macht, dass die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen dringend unbedingt beendet, der Übergang von einer auf fossilen Brennstoffen basierenden Wirtschaft vollzogen und der Einsatz erneuerbarer und CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-armer Energie gefördert werden muss; besteht darauf, dass die EU eine Energieabhängigkeit von Drittländern vermeiden muss; begrüßt die Fortschritte, die seit dem Beginn von RePower EU in diesen beiden Aspekten erzielt wurden; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, den Wandel zu beschleunigen; betont, dass dies eine Anhebung der Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz als Teil des Rahmens für die Zeit nach 2030 erfordert; fordert die Kommission auf, der Empfehlung des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel nachzukommen, um sicherzustellen, dass die politischen Maßnahmen der EU mit der Notwendigkeit des Übergangs von einer auf fossilen Brennstoffen basierenden Wirtschaft vereinbar sind, wobei die Abhängigkeit von Prozessen, durch die CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING> freigesetzt wird (Carbon Lock-in) und gestrandete Vermögenswerte zu vermeiden sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>weist darauf hin, dass die Kommission am 24. April 2024 ihre dem Rücktritt der Europäischen Atomgemeinschaft vom Vertrag über die Energiecharta zugestimmt hat<FOOTNOTE><FIELD> Beschluss des Rates (EU) 2024/1677 vom 30. Mai 2024 über die Zustimmung zum Rücktritt der Europäischen Atomgemeinschaft vom Vertrag über die Energiecharta (ABl. L, 2024/1677, 13.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1677/oj).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die dreifache Krise des Planeten: Klimawandel, Umweltverschmutzung und Verlust an biologischer Vielfalt</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>betont, dass die Klimakrise und die Umweltkrise sowie der Verlust an biologischer Vielfalt miteinander verknüpft sind und dass die Reaktionen auf diese Krisen aufeinander abgestimmt werden müssen; weist auf deren schwerwiegende Folgen wie Wüstenbildung, Wasserknappheit, Verschlechterung der Zustands der Weltmeere und Dürre hin; erachtet es als wichtig, die biologische Vielfalt und die Ökosysteme zu schützen, zu erhalten und wiederherzustellen und die natürlichen Ressourcen nachhaltig zu bewirtschaften, um den naturbasierten Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zu verbessern, Extremwetterereignisse zu verhindern und eine Widerstandsfähigkeit zu entwickeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>betont, dass die Investitionen erhöht und effizienter in innovative und naturbasierte Lösungen wie Aufforstung, Wiederaufforstung, die Wiederherstellung von natürlichen Schwammlandschaften und Feuchtgebieten und regenerative landwirtschaftliche Verfahren investiert werden muss, um die Anpassung an den Klimawandel zu stärken und insbesondere um Überschwemmungen und Dürren zu begrenzen; betont, dass sich solche Ansätze nach Möglichkeit positiv auf die biologische Vielfalt auswirken sowie die CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen aus Böden und die sich abseits der betreffenden Stelle ergebenden Auswirkungen auf Gewässer verringern, die Bodenverdichtung verringern und die Anpassung der Wälder an den Klimawandel erleichtern sollten; nimmt die Rolle der Vorschläge der Kommission zur verantwortlichen Handeln im Forstsektor und zur Waldüberwachung in diesem Zusammenhang zur Kenntnis; ist zutiefst besorgt über die erhebliche Kluft zwischen dem in der Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2018/841 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 und des Beschlusses Nr. 529/2013/EU (ABl. L 156 vom 19.6.2018, S. 1), ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/841/oj).</FIELD></FOOTNOTE> festgelegten Ziel für die Verbesserung von Kohlenstoffsenken bis 2030 und den in den nationalen Energie- und Klimaplänen enthaltenen Maßnahmen zur Verwirklichung des Ziels; fordert die Mitgliedstaaten zu mehr Ehrgeiz auf;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>erkennt an, dass durch gesunde Ökosysteme und eine reiche biologische Vielfalt lebenswichtige Güter ermöglicht werden, und hebt hervor, dass der Klimawandel eine der unmittelbaren Ursachen für den Verlust an biologischer Vielfalt ist; weist darauf hin, dass der Klimawandel die Land-, Süßwasser- und Meeresökosysteme weltweit bereits verändert hat, was zu Artenverlusten und einem Rückgang wichtiger Ökosystemleistungen geführt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>betont, dass die Erhaltung und Wiederherstellung CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-armer Ökosysteme wie Torfmoore, Feuchtgebiete, Wälder (einschließlich Primärwälder), traditionelle Agroforstsysteme, Weidegebiete und blaue Kohlenstoffökosysteme wie Salzwiesen, Seegras und Mangroven sowie die Arten, die das Funktionieren dieser Ökosysteme ermöglichen, ein breites Spektrum von Vorteilen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel bieten; fordert die Kommission auf, die Kartierung dieser Ökosysteme weiterzuentwickeln und Methoden für eine genaue, solide und transparente Anrechnung des CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Abbaus und der Emissionen aus diesen Ökosystemen in einer Art und Weise zu erarbeiten, durch die die Ziele der biologischen Vielfalt nicht untergraben werden, und betont, dass die Qualität der Schutzgebiete gewahrt werden sollte; warnt davor, dass widersprüchliche Investitionen und Anreize, etwa eine Finanzierung der Entwässerung von Feuchtgebieten und eine anschließende Finanzierung für die Wiederherstellung derselben Gebiete, die Wirksamkeit der Finanzmittel der EU untergraben und für Landwirte und den Agrarsektor zu Unsicherheiten führen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>fordert alle Vertragsparteien nachdrücklich auf, sich bei Klimaschutzmaßnahmen dazu zu verpflichten, ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte zu schützen, zu achten, voranzubringen und zu erfüllen, darunter das Recht auf eine saubere, intakte und nachhaltige Umwelt und die Rechte indigener Völker gemäß der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker und die Rechte der lokalen Gemeinschaften; hebt hervor, dass Umweltaktivisten unterstützt und geschützt werden müssen und dass diejenigen, die sie bedrohen, zur Rechenschaft gezogen werden müssen; hebt die Bedeutung der Gleichstellung der Geschlechter und der Generationengerechtigkeit bei der Bewältigung der Klimakrise hervor; fordert alle Vertragsparteien auf, diese Werte zu wahren und für eine konstruktive Beteiligung der Öffentlichkeit, den Zugang zu Informationen und die freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>fordert alle Parteien auf, auf der COP 29 Fortschritte bei der Beschlussfassung zu erzielen, bei der ein Gleichgewicht zwischen der sozialen, der ökologischen und der wirtschaftlichen Säule hergestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>erachtet es als wichtig, den globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal im Sinne des Übereinkommens über die biologische Vielfalt umzusetzen, auch, damit die Natur maximal zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung beitragen und die negativen Auswirkungen des Klimaschutzes auf die biologische Vielfalt minimieren kann; weist darauf hin, dass die Erhaltung sehr vielfältiger, intakter Ökosysteme an Land und in den Ozeanen die kosteneffizienteste naturbasierte Maßnahme zur Bekämpfung des Klimawandels ist; fordert alle Vertragsparteien auf, ihre Bemühungen zu intensivieren, um ihren internationalen Verpflichtungen im Bereich der biologischen Vielfalt nachzukommen, und weist dabei erneut darauf hin, dass die Aichi-Ziele nicht erreicht wurden; begrüßt die Vorlage von EU-Zielen in diesem Rahmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>betont, dass der Boden die größte terrestrische Kohlenstoffsenke ist, die im globalen Klimakreislauf eine unverzichtbare Rolle spielt; weist auf die grenzüberschreitenden Auswirkungen der Bodendegradation hin; begrüßt die von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren unternommenen Bemühungen darum, das Potenzial der Böden für den Klimaschutz und die Verbesserung der Verfügbarkeit von Wasser voll auszuschöpfen; nimmt die Rolle des EU-Vorschlags für die Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>hebt die verheerenden ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Auswirkungen von Wüstenbildung, Wasserverschmutzung, Dürren, Überschwemmungen und Waldbränden hervor, die durch den Klimawandel verstärkt werden; erachtet es als wichtig, Gewässer und wasserbezogene Ökosysteme als entscheidende Bestandteile der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaänderungen und der Erhaltung der biologischen Vielfalt zu schützen, zu erhalten und wiederherzustellen; bekräftigt, dass eine Wasserbewirtschaftung vonnöten ist, bei der Wasserknappheit und -verschmutzung vermieden werden, wobei Wasser- und Ressourcenkreisläufe weitgehend geschlossen sein sollten, um eine Kreislaufwirtschaft und eine optimale Ressourceneffizienz sowie Ressourcenrückgewinnung zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>begrüßt, die Tatsache, dass die Herausforderungen im Zusammenhang mit Wasser vom Vorsitz der COP 29 in den Mittelpunkt gestellt wurden, wodurch den Parteien auf der COP 29 eine globale Plattform für die Zusammenarbeit und die Bereitstellung von Lösungen im Bereich Wasser geboten wird; begrüßt, dass die erste systemweite Strategie der Vereinten Nationen für Wasser und Sanitärversorgung als Schlüsselinstrument zur Förderung der Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaft gegenüber dem Klimawandel auf den Weg gebracht wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>fordert eine verstärkte internationale Zusammenarbeit, auch auf der Ebene der Flusseinzugsgebiete, um die wachsende Wasserkrise zu bewältigen, sauberes und hochwertiges Wasser sicherzustellen, eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung zu fördern und naturbasierte Lösungen umzusetzen; fordert alle Parteien auf, Wasserstrategien gemäß ihrer Klimapolitik anzunehmen, um eine sichere, nachhaltige und widerstandsfähige Wasserversorgung zu erreichen und gleichzeitig für einen universellen Zugang zu Wasser und Sanitärversorgung zu sorgen, sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird, und dem Schutz gefährdeter Gemeinschaften Vorrang einzuräumen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>begrüßt die Ankündigung einer Europäischen Strategie für die Resilienz der Wasserversorgung und fordert die Kommission auf, diese Strategie rasch umzusetzen, um sicherzustellen, dass die Quellen ordnungsgemäß bewirtschaftet werden, die Knappheit angegangen wird und der Wettbewerbsvorteil unserer Wasserindustrie und -technologie gestärkt wird; fordert die EU nachdrücklich auf, bei den Bemühungen um den Schutz und die Wiederherstellung von Wasserökosystemen im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie, der Biodiversitätsstrategie der EU und dem europäischen Grünen Deal eine Führungsrolle zu übernehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>nimmt die Universalität von Wasser als Ressource für alle Wirtschaftszweige, einschließlich derjenigen, die für Energie, Ernährungssicherheit und wichtige digitale Dienste zuständig sind, zur Kenntnis; erkennt die Rolle digitaler Instrumente bei allen Klimaschutzmaßnahmen als Teil einer wasserresilienten Gesellschaft an;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, als Instrument für den Klimaschutz und die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit für eine wirksame Wasserinfrastruktur zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>begrüßt die Annahme des Hochseeschutzabkommens der Vereinten Nationen (Biodiversity Beyond National Jurisdiction Agreement – BBNJ-Abkommen); fordert die Vertragsparteien auf, die Arbeit am Dialog über die Meere und den Klimawandel auf der Ebene der Vereinten Nationen fortzusetzen; betont, dass Klimamechanismen von der Gesundheit der Ökosysteme der Ozeane und der Meere abhängen, die derzeit von Erderwärmung, Umweltverschmutzung, Übernutzung der marinen Biodiversität, Versauerung, Sauerstoffentzug und Küstenerosion betroffen sind; fordert alle Vertragsparteien auf, die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen und den Schutz von Kohlenstoffsenken in Ozeanen zu verbessern, einschließlich des Schutzes von Meeresökosystemen wie Mangroven, Seegraswiesen und Korallenriffen; begrüßt die Zusage der Präsidentin der Europäischen Kommission von der Leyen, einen Europäischen Pakt für die Meere auf den Weg zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>betont, dass alle Wirtschaftszweige einen Beitrag zur Verringerung der Emissionen leisten müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>betont, dass dringend weltweit gegen die Plastikverschmutzung vorgegangen werden muss, da sie eine ernsthafte Bedrohung für die Meeresökosysteme, die biologische Vielfalt und die Gesundheit des Menschen darstellt, wobei jedes Jahr schätzungsweise 8 Mio. Tonnen Plastik in den Ozeanen landen; betont, wie wichtig es ist, gegen Mikroplastik vorzugehen, insbesondere in Meeres- und Süßwasserökosystemen; begrüßt die laufenden Arbeiten an einem globalen Vertrag zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Kunststoffe; fordert die EU nachdrücklich auf, sich an führender Stelle für einen Vertrag einzusetzen, mit dem für ein nachhaltiges Niveau der Kunststoffproduktion gesorgt wird, schädliche Einwegkunststoffe schrittweise abgeschafft sowie Innovationen bei nachhaltigen Alternativen und die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft gefördert werden, sowie die erweiterte Herstellerverantwortung zu fördern, um sicherzustellen, dass der gesamte Lebenszyklus von Kunststoffen berücksichtigt wird, und sich vorrangig mit den Gemeinschaften Vorrang zu befassen, die am stärksten von der Verschmutzung durch Kunststoffe betroffen sind; fordert ein globales Ziel, die Umweltverschmutzung durch Kunststoffe bis 2040 zu beseitigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>betont, dass die Umweltverschmutzung durch Chemikalien bekämpft werden muss; fordert beschleunigte Maßnahmen zur Verwirklichung des umfassenden Vorhabens, das im „Global Framework on Chemicals – For a Planet Free of Harm from Chemicals and Waste“ (internationaler Rahmen für Chemikalien für einen Planeten frei von Schäden durch Chemikalien und Abfälle) dargelegt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>betont, dass die Gesundheit und das Wohlergehen von Menschen und Gemeinschaften, die von den negativen Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind, geschützt werden müssen; betont, dass für einen gleichberechtigten Zugang künftiger Generationen zu einer nachhaltigen, widerstandsfähigen und intakten Umwelt gesorgt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass die Umweltpolitik vollständig mit dem Konzept „Eine Gesundheit“ im Einklang stehen sollte; weist darauf hin, wie wichtig es ist, während der COP 29 einen Gesundheitstag abzuhalten, um auf Lösungen für gemeinsame Herausforderungen im Gesundheitsbereich hinzuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>betont den engen Zusammenhang zwischen Luftverschmutzung und Klimawandel; begrüßt die internationalen Bemühungen, sowohl den Klimawandel als auch die Luftqualität durch Initiativen wie das UNECE-Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung und die Koalition für Klima und saubere Luft anzugehen; fordert alle Vertragsparteien auf, die Zusammenarbeit in diesem Bereich zu verstärken und die Politik im Bereich Luftqualität mit den Klimaschutzmaßnahmen in Einklang zu bringen, um die öffentliche Gesundheit und die Umwelt weltweit zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>hebt hervor, dass der Klimawandel zu einer zunehmenden Antibiotikaresistenz beitragen wird; betont in diesem Zusammenhang, dass dringend etwas gegen antimikrobielle Resistenzen unternommen werden muss, und fordert eine globale Vereinbarung der Vertragsparteien, um den Einsatz antimikrobieller Mittel zu verringern und das Risiko von Resistenzen zu bekämpfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass Städte weltweit für 60 % aller CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen verantwortlich sind<FOOTNOTE><FIELD> Shukla, P. R. und Skea, J. (Hsg.), „Climate Change 2022: Mitigation of Climate Change – Working Group III Contribution to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change“ (Klimawandel 2022: Abschwächung des Klimawandels – Arbeitsgruppe III Beitrag der Arbeitsgruppe III zum 6. Sachstandsbericht der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe für Klimafragen (IPCC), Zwischenstaatliche Sachverständigengruppe für Klimafragen, 2022.</FIELD></FOOTNOTE>; betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wichtige Akteure im Klimaschutz sind; unterstreicht daher, dass sie einen Zugang zu Finanzierungsmechanismen erhalten müssen und dass es einer verstärkten Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Vorbereitung, Finanzierung und Umsetzung der national festgelegten Beiträge im Vorfeld der COP 30 und nationaler Anpassungspläne, nationaler Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne sowie langfristiger Strategien bedarf;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Bereichsübergreifende Anstrengungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>begrüßt, dass bisher 158 Länder die Globale Verpflichtung zur Verringerung der Methanemissionen unterzeichnet haben; fordert die Unterzeichner der Globalen Methanverpflichtung“ auf, die Maßnahmen zur Verringerung der Methanemissionen bis 2030 zu beschleunigen und die Steuerung in Bezug auf Methan zu verbessern, indem ein übergreifender Rahmen ausgearbeitet wird, mit dem Fortschritte bei der gemeinsamen Verpflichtung erzielt werden sollen; fordert insbesondere die großen Methan emittierenden Vertragsparteien, die der Initiative nicht beigetreten sind, nachdrücklich auf, dies so bald wie möglich zu tun; fordert eine quantifizierte, wissenschaftlich fundierte Bewertung der seit der Annahme der Globalen Methanverpflichtung auf der COP 26 erzielten Fortschritte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>fordert alle Vertragsparteien auf, spezifische Ziele für die Verringerung von Methan in ihre national festgelegten Beiträge aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>weist auf die EU-Verordnung zur Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942 (ABl. L, 2024/1787, 15.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1787/oj).</FIELD></FOOTNOTE> hin, die ab dem 1. Januar 2027 auch für EU-Importeure von Rohöl, Erdgas und Kohle gelten wird; betont, dass die Methanemissionen in allen Wirtschaftszweigen in der EU verringert werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>hebt hervor, dass der Verkehrssektor der einzige Sektor ist, in dem die Emissionen auf EU-Ebene seit 1990 gestiegen sind und dass dies nicht mit den Klimazielen der EU vereinbar ist; betont, dass die Emissionen in allen Teilbereichen des Verkehrssektors, einschließlich des Luft- und Seeverkehrs, stärker und schneller verringert werden müssen, um die Klimaziele der EU zu erreichen; begrüßt die Einbeziehung von Emissionen aus dem Seeverkehr in das Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS); betont, wie wichtig es ist, die Verkehrsverlagerung und den intermodalen Verkehr zu unterstützen und saubere Verkehrsoptionen durch eine verbesserte Internalisierung externer Effekte attraktiver zu machen sowie gleichzeitig für die Verfügbarkeit angemessener Alternativen zu sorgen, Maßnahmen zur Nachfragesteuerung zu ergreifen und Anforderungen in Bezug auf Effizienz und Kreislaufwirtschaft festzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>fordert die Kommission auf, für soziale Gerechtigkeit bei den Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Verkehrs zu sorgen, unter anderem durch die Einbeziehung von Emissionen aus Superjachten, Privatjets und Geschäftsflugzeugen in die Klimapolitik der EU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>fordert die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) auf, Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen aus dem Seeverkehr zu ergreifen, die im Einklang mit den im Übereinkommen von Paris verankerten wissenschaftsbasierten Zielen und dem 1,5 °C-Ziel stehen; ist besorgt angesichts der schleppenden Fortschritte der IMO bei der Verringerung der Emissionen aus dem internationalen Seeverkehr; fordert die EU auf, sich für die Annahme strengerer globaler Ziele und Fristen einzusetzen; weist darauf hin, dass die EU im gemäß den Bestimmungen der EHS-Richtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2003/87/oj).</FIELD></FOOTNOTE> den Geltungsbereich der EU-EHS-Rechtsvorschriften für den Seeverkehr überarbeiten sollte, falls die Verhandlungen der IMO nicht zu Maßnahmen im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris führen sollten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verhandlungen im Rahmen des UNFCCC über eine Zuordnung von Emissionen aus dem internationalen Seeverkehr zu nationalen Inventaren – entsprechend dem Anwendungsbereich des EU-EHS und der „FuelEU Maritime“-Verordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2023/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 über die Überwachung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG (ABl. L 234 vom 22.9.2023, S. 48, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1805/oj).</FIELD></FOOTNOTE>– wieder aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>betont, dass der Luftfahrtsektor dringend mit den globalen Klimazielen in Einklang gebracht werden muss, insbesondere mit dem im Übereinkommen von Paris festgelegten 1,5 °C-Ziel; ist besorgt angesichts der schleppenden Fortschritte der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) bei der Verringerung der Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr; fordert die ICAO auf, im Rahmen ihres Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt ehrgeizigere Maßnahmen zur Verringerung dieser Emissionen zu ergreifen; weist darauf hin, dass die Kommission verpflichtet ist, gemäß den Bestimmungen der EHS-Richtlinie zu prüfen, ob der Anwendungsbereich des EU-EHS auf Flüge zu Flugplätzen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ausgeweitet wird, wenn die ICAO keine Emissionsreduktionen im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris vornimmt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>weist darauf hin, dass die nicht CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-bedingten Auswirkungen von Luftverkehrstätigkeiten auf das Klima Schätzungen zufolge doppelt so<FOOTNOTE><FIELD> Transport &amp; Environment, Murphy, A. und Simon, V., „Private Jets: can the super rich supercharge zero-emission aviation? (Privatjets – Können die Superreichen die emissionsfreie Luftfahrt ausbremsen?), Europäischer Verband für Verkehr und Umwelt, Brüssel, 2021.</FIELD></FOOTNOTE> hoch sind wie die Auswirkungen von Kohlendioxid allein; betont, wie wichtig es ist, Kenntnisse über die nicht mit CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING> in Zusammenhang stehenden Auswirkungen sowohl von Flügen innerhalb der EU als auch von Flügen von und zu Zielen in Drittländern zu sammeln sowie die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verringerung dieser Auswirkungen im Einklang mit den Vorschriften und Fristen des EU-EHS zu bewerten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>fordert, dass die Entwicklung und der Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe im Luft- und Seeverkehr beschleunigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>fordert alle Vertragsparteien, einschließlich der EU-Mitgliedstaaten, erneut auf, Maßnahmen zu ergreifen, um der Nutzung von Privatjets entgegenzuwirken; weist auf die unverhältnismäßigen Klimaauswirkungen von Privatjets hin, die bis zu 14-mal so umweltschädlich sind wie gewerbliche Flüge; betont, wie wichtig es ist, mit gutem Beispiel voranzugehen, und fordert alle Teilnehmer der COP 29, einschließlich der Vertreter von EU-Organen, nachdrücklich auf, von der Nutzung von Privatjets abzusehen und die am wenigsten umweltschädliche Verkehrsoption zu wählen, um an ihren Zielort zu gelangen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>stellt fest, dass die Treibhausgasemissionen im Agrarsektor im Jahr 2020 weltweit 10-12 % der anthropogenen Emissionen und 11 % der Gesamtemissionen der EU ausmachten<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Umweltagentur, „Progress and prospects for decarbonisation in the agriculture sector and beyond“ (Fortschritte und Aussichten in Bezug auf die Dekarbonisierung in der Landwirtschaft und darüber hinaus), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2022.</FIELD></FOOTNOTE>; stellt fest, dass die Emissionen aus der Landwirtschaft auf EU-Ebene seit 1990 um 25 % zurückgegangen sind<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Umweltagentur, „EEA greenhouse gas – data viewer“ (Datenanzeiger zu Treibhausgasen), 13. August 2024.</FIELD></FOOTNOTE>, in den vergangenen zwei Jahrzehnten jedoch relativ stabil geblieben sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>betont jedoch, dass die Landwirte und der Agrarsektor gleichzeitig einem zunehmenden Druck durch die Auswirkungen des Klimawandels ausgesetzt sind, darunter steigende Temperaturen, Dürren, schwankende Niederschläge und Überschwemmungen, und erkennt an, dass sie unverzichtbare Partner sind, wenn es darum geht, Ernährungssicherheit zu gewährleisten, vitale ländliche Gebiete zu erhalten und die Ziele der Klimaneutralität zu erreichen; betont in diesem Zusammenhang, dass weiterhin auf nachhaltige und widerstandsfähige Lebensmittelsysteme hingearbeitet werden muss, und erkennt sowohl das Potenzial für die Verringerung der Treibhausgasemissionen im Agrarsektor als auch den potenziellen Beitrag von Land- und Forstwirten zur natürlichen CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Entnahme und -Speicherung in Böden und Wäldern an; betont, wie wichtig es ist, dass die Landwirte die Möglichkeit erhalten, aktiv zur Entwicklung von Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Erhaltung der Ökosysteme beizutragen und sich entsprechend zu beteiligen, begrüßt in diesem Zusammenhang den strategischen Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU und die Zusage von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, in den ersten 100 Tagen der Amtszeit der neuen Kommission eine Zukunftsvorstellung für die Landwirtschaft und Ernährung im Hinblick auf die Sicherstellung einer langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Landwirtschaft in der EU innerhalb der Belastungsgrenzen unseres Planeten vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>betont, dass man durch einen Übergang zu nachhaltigeren landwirtschaftlichen Verfahren, kürzeren Lieferketten und einen Umstieg auf gesündere Lebensmittel, Ernährungsweisen und Lebensweisen sowie durch die Reduzierung von Lebensmittelabfällen die Emissionen in der Lebensmittelkette erheblich verringern, die Eindämmung und Anpassung verbessern, die Artenvielfalt und die Böden entlasten, die Luft- und Wasserverschmutzung reduzieren und zur Wiederherstellung der Bodenqualität und der Ökosysteme beitragen würde; weist erneut darauf hin, dass dem übermäßigen Konsum von hochverarbeiteten Erzeugnissen entgegengewirkt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>betont, dass politische Rahmenbedingungen erforderlich sind, mit denen Landwirte beim Übergang zu nachhaltigen landwirtschaftlichen Verfahren mit besonderem Schwerpunkt auf Kleinlandwirten unterstützt werden, indem Instrumente, Mechanismen, Techniken, Möglichkeiten, Schulungen und finanzielle Anreize für die Einführung klimaschonender landwirtschaftlicher Verfahren bereitgestellt werden, mit denen die Produktivität verbessert und gleichzeitig ein Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel und zum Klimaschutz geleistet wird, und mit denen die Land- und Forstwirte belohnt werden, die zur Dekarbonisierung der Wirtschaft beitragen und Maßnahmen im Einklang mit der Natur ergreifen, um die biologische Vielfalt und natürliche Ökosysteme zu erhalten; betont, wie wichtig es ist, dem Agrarsektor umfassende Methoden für die Einrichtung eines Systems zur Anrechnung von Treibhausgasemissionen zur Verfügung zu stellen, das für verschiedene Arten der Landwirtschaft gedacht ist; fordert die EU auf, mehr in grüne Technologien und Innovationen in der Landwirtschaft zu investieren, etwa in die Präzisionslandwirtschaft, nachhaltige Bewässerungssysteme, klimaschonende landwirtschaftliche Verfahren und agrarökologische Verfahren, die eine effizientere Nutzung von Ressourcen wie Wasser und Energie ermöglichen; betont ferner, wie wichtig politische Maßnahmen sind, die den Zugang zu solchen innovativen Lösungen und digitalen Instrumenten erleichtern; betont, wie wichtig es ist, die Landwirtschaft nachhaltiger zu gestalten, indem Landwirten Alternativen geboten werden, um den Einsatz und die entsprechende Produktion von synthetischen Düngemitteln und von Pestiziden zu verringern; weist darauf hin, dass dies zusammen mit einem stärkeren Einsatz synthetischer Düngemittel sowie der Erhöhung der natürlichen Kohlenstoffbindung in Böden und organischer Bodensubstanz zahlreiche Vorteile mit sich bringen kann, da auf diese Weise die Bodenfruchtbarkeit erhöht, die biologische Vielfalt wiederhergestellt und für ein großes Klimaschutzpotenzial gesorgt wird; betont, dass die Resilienz gezielter ausgerichtet werden muss, indem man das Risikomanagement im Hinblick auf anhaltende Dürren unterstützt, weniger wasserintensive Kulturen sowie nachhaltige Verfahren fördert, mit denen die Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen gestärkt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>fordert alle Vertragsparteien auf, weiterhin auf die Umsetzung der bei der COP 28 in den Vereinigten Arabischen Emiraten abgegebenen Erklärung über nachhaltige Landwirtschaft, resiliente Lebensmittelsysteme und Klimaschutz hinzuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>94.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, für weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für die landwirtschaftliche Erzeugung zu sorgen, die auf hohen Standards für den Umweltschutz, den Tierschutz und die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften beruht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>95.</NO.P>betont, dass der Rüstungssektor einen Beitrag zur Verringerung der Emissionen leisten muss, wobei die operative Wirksamkeit erhalten bleiben muss, und dass die Entwicklung von Technologien und Strategien zur Dekarbonisierung der Verteidigungsindustrie beschleunigt werden sollte; nimmt zur Kenntnis, dass die Angabe von aufgeschlüsselten militärischen Emissionen in Meldungen im Rahmen des UNFCCC freiwillig ist und dass es derzeit nicht möglich ist, gemeldete militärische Treibhausgasemissionen aus den übermittelten UNFCCC-Daten zu ermitteln; fordert den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die Kommission und den Rat auf, einen Vorschlag für die transparente Meldung militärischer Emissionen im Rahmen des UNFCCC auszuarbeiten, um der Annahme des Strategischen Kompasses für Sicherheit und Verteidigung Rechnung zu tragen und den Fahrplan für Klimawandel und Verteidigung vollständig umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>96.</NO.P>betont, dass das CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Grenzausgleichssystem der EU (CBAM) ein wesentliches Instrument ist, um Emissionen von in die EU eingeführten Produkten wirksam zu bepreisen, die Emissionen dieser Produkte zu verringern und gegen die Verlagerung von CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen vorzugehen und gleichzeitig die weltweite Einführung einer CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Bepreisung mit flankierenden Maßnahmen für die Dekarbonisierung der Industrie in den am wenigsten entwickelten Ländern zu unterstützen; fordert die Kommission auf, an einer Ausweitung des Anwendungsbereichs des CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Grenzausgleichssystems im Einklang mit den Bestimmungen der Verordnung zur Schaffung eines CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Grenzausgleichssystems<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Schaffung eines CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Grenzausgleichssystems (ABl. L 130 vom 16.5.2023, S. 52, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/956/oj).</FIELD></FOOTNOTE> zu arbeiten und dabei mit Drittländern zusammenzuarbeiten, um die ordnungsgemäße Umsetzung des Systems zu erleichtern und die Einführung der CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Bepreisung zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>97.</NO.P>begrüßt, dass der Weltbank zufolge nun 24 % der weltweiten Emissionen durch die CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Bepreisung abgedeckt werden<FOOTNOTE><FIELD> Weltbank, „State and Trends of Carbon Pricing 2024“ (Stand und Trends der Kohlenstoffbepreisung 2024) , Weltbank, Washington DC, 21. Mai 2024.</FIELD></FOOTNOTE>; bedauert jedoch, dass sowohl die Abdeckung als auch die Bepreisung nach wie vor viel zu niedrig sind, um die im Übereinkommen von Paris festgelegten Ziele zu erreichen; begrüßt, dass mehrere Handelspartner der EU den Handel mit CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen oder andere Mechanismen für die CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Bepreisung eingeführt haben; fordert die Kommission auf, andere Vertragsparteien weiter darin zu bestärken und zu unterstützen, ähnliche Mechanismen für die CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Bepreisung einzuführen oder zu verbessern und Verbindungen und andere Formen der Zusammenarbeit mit bestehenden Mechanismen für die CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Bepreisung in Drittländern zu prüfen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, Schutzvorkehrungen zu treffen, damit jegliche Verknüpfungen mit dem EU-EHS weiterhin zu zusätzlichen und dauerhaften Beiträgen zum Klimaschutz führen und die Verpflichtungen der EU zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen dabei nicht untergraben werden; begrüßt die Einrichtung der Taskforce der Kommission für internationale Kohlenstoffbepreisung und -märkte und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass diese Taskforce rechtzeitig voll einsatzfähig sein wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>98.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der weltweiten Bestandsaufnahme hervorgehoben wird, dass der Übergang zu nachhaltigen Lebensweisen und nachhaltigen Verbrauchs- und Produktionsmustern bei den Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels wichtig ist, auch durch Konzepte aus der Kreislaufwirtschaft, was ein Beleg dafür ist, dass die Kreislaufwirtschaft in der EU auch in Zukunft weiterentwickelt werden muss, unter anderem durch die Förderung von Innovationen und Investitionen in kreislauforientierte Lösungen, Geschäftsmodelle und Märkte für Sekundärrohstoffe, weist außerdem darauf hin, wie wichtig die Abfallreduzierung und das zunehmende Recycling von Abfällen ist; verweist erneut auf die Verpflichtung im Rahmen des 8. Umweltaktionsprogramms, den Material- und Verbrauchsfußabdruck der EU erheblich zu verringern, damit dieser so bald wie möglich innerhalb der Belastungsgrenzen des Planeten liegt; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu entwickeln, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und einer nachhaltigen Ressourcennutzung zu beschleunigen und gleichzeitig einen gerechten und inklusiven Übergang sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>99.</NO.P>betont, dass die Klima- und Umweltauswirkungen der Textilbranche, die für etwa 8-10 % der weltweiten Treibhausgasemissionen und einen beträchtlichen Ressourcenverbrauch, insbesondere von Wasser und Energie, verantwortlich ist<FOOTNOTE><FIELD> Internationale Finanz Corporation, „Strengthening sustainability in the textile industry“ (Stärkung der Nachhaltigkeit in der Textilindustrie), Internationale Finanz-Corporation, Washington DC, 2023.</FIELD></FOOTNOTE>, angegangen werden müssen; nimmt zur Kenntnis, dass die Textilbranche beim Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft eine wichtige Rolle spielen und Herausforderungen bewältigen muss, die unter anderem mit der Abfallvermeidung, der Abfallbewirtschaftung, dem Abscheiden von Mikroplastik, dem Wasserverbrauch, der Überproduktion sowie der allgemeinen Dauerhaftigkeit und Nichttoxizität des Produktionsprozesses und der Rezyklierbarkeit von Textilprodukten zusammenhängen, unter anderem, indem sichergestellt wird, dass Textilien so konzipiert sind, dass sie langlebig sind und recycelt werden können; betont, dass es unerlässlich ist, für Fälle, in denen Marken Umweltaussagen zu einem Produkt machen können, auf die Festlegung globaler Standards hinzuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>100.</NO.P>betont, dass gegen die Grünfärberei vorgegangen werden muss, in dem man bei der Einführung kohärenter und transparenter Standards für umweltbezogene Angaben zusammenarbeitet, die dazu dienen, Verbrauchern beim Treffen fundierter Entscheidungen zu helfen und Grünfärberei zu verhindern, indem dafür Sorge getragen wird, dass Angaben zur Nachhaltigkeit durch überprüfbare Nachweise untermauert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>101.</NO.P>betont, dass der Klimawandel, die Wasserknappheit und die Umweltzerstörung zu einer Verknappung der natürlichen Ressourcen und zu einer Verschärfung von Konflikten und Spannungen sowie Nahrungsmittelknappheit und Naturkatastrophen führen können und Hauptursachen für Flüchtlingsbewegungen und Bedrohungsmultiplikatoren sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>102.</NO.P>stellt fest, dass der Mittelmeerraum eine der am stärksten vom Klimawandel betroffenen Regionen ist und sich um 20 % schneller erwärmt als der weltweite Durchschnitt, wobei Prognosen zufolge 250 Millionen Menschen in den kommenden 20 Jahren mit Wasserknappheit und immer häufigeren Waldbränden konfrontiert sein werden<FOOTNOTE><FIELD> Experten für Klima- und Umweltveränderungen im Mittelmeerraum (MedECC), „Risks associated to climate and environmental changes in the Mediterranean region: A preliminary assessment by the MedECC Network Science-policy interface – 2019“ (Mit Klimawandel und Umweltveränderungen verbundene Risiken in der Mittelmeerregion: Eine vorläufige Bewertung der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik des MedECC-Netzwerks – 2019), 2019.</FIELD></FOOTNOTE>, was schwerwiegende Folgen für die Lebensgrundlagen der Küstengemeinden, die Wirtschaftszweige und die biologische Vielfalt hat; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dringend zu handeln und mit den Partnern im Mittelmeerraum zusammenzuarbeiten, um ambitionierte Anpassungsmaßnahmen umzusetzen und bei Klimaschutzmaßnahmen eine führende Rolle einzunehmen, wobei der Schwerpunkt auf der Wasserbewirtschaftung, der Wiederherstellung von Ökosystemen und einem nachhaltigen wirtschaftlichen Wandel liegen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>103.</NO.P>betont, dass sich der Klimawandel in beispiellosem Tempo und Ausmaß auf das Kulturerbe auswirkt; betont, dass die Bemühungen um den Schutz und die Sicherung des Kultur- und Naturerbes der Welt verstärkt werden müssen, wobei der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Risikovorsorge und der Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel liegen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>104.</NO.P>betont, dass die EU-Maßnahmen in den Bereichen Anpassung an den Klimawandel, Resilienz und Vorsorge verstärkt werden müssen, indem das Katastrophenschutzverfahren der Union gestärkt wird, um die Fähigkeit der EU zur Verhütung und Bewältigung immer häufiger auftretender und grenzüberschreitender Naturkatastrophen zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>105.</NO.P>stellt fest, dass es im Rahmen von Vorschlägen zu klimatechnischen Ansätzen ein wachsendes wissenschaftliches und politisches Interesse an Solarem Geoengineering (SRM) gibt, um zum Beispiel durch stratosphärische Aerosolinjektion (SAI) das Sonnenlicht künstlich zu reflektieren und die Erdtemperatur zu senken, betont, dass durch SRM nicht gegen die Ursache des Klimawandels vorgegangen wird, es keine wissenschaftliche Gewissheit über die Auswirkungen gibt und die klimatische und geopolitische Stabilität möglicherweise auf katastrophale Art und Weise gefährdet werden könnten; weist darauf hin, dass eine UN-Resolution zur Global Governance blockiert wurde; fordert die Kommission auf, Maßnahmen in Bezug auf SRM zu ergreifen, indem sie ein Abkommen über die Nichtverwendung initiiert, um seine Anwendung zu stoppen, die Entwicklung einzuschränken und die künftige Institutionalisierung von SRM in internationalen Institutionen abzulehnen, und zwar im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip und in Ermangelung von Nachweisen bezüglich der Sicherheit und in Ermangelung von einem umfassenden globalen Konsens über die Akzeptanz von SRM;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Klimawandel und Geschlechterfragen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>106.</NO.P>unterstreicht die Bedeutung inklusiver Ansätze im UNFCCC-Prozess, einschließlich des Arbeitsprogramms für einen gerechten Übergang; fordert alle Vertragsparteien, einschließlich der EU und ihrer Mitgliedstaaten, auf, sich stärker für die Einbeziehung der Gleichstellung der Geschlechter in ihren überarbeiteten national festgelegten Beiträgen sowie in der Klima- und Umweltpolitik einzusetzen, insbesondere in Bezug auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sowie Verluste und Schäden; betont, dass alle Vertragsparteien konkretere Maßnahmen ergreifen müssen, um die Verpflichtungen aus dem auf der COP 25 vereinbarten Aktionsplan für die Gleichstellung zu erfüllen und sich auf ein neues Arbeitsprogramm für die Gleichstellung und einen dazugehörigen Aktionsplan für die Zeit nach 2024 zu einigen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, ihre Bemühungen zu verstärken, um die im EU-Aktionsplan für die Gleichstellung III festgelegten Ziele zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>107.</NO.P>ist der Auffassung, dass für einen besseren Zugang von Frauen zu einer inklusiven Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen gesorgt werden muss, und verweist darauf, dass Frauen auf unverhältnismäßige Weise weniger Zugang zu Finanzmitteln für Projekte zur Anpassung an den Klimawandel und zum Klimaschutz erhalten; fordert die EU und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, über die Berücksichtigung der Geschlechtergerechtigkeit bei ihren Beiträgen zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen Bericht zu erstatten und für mehr Kohärenz zwischen der Unterstützung für Geschlechtergleichstellung und Klimaschutz durch Instrumente des auswärtigen Handelns zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>108.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, die Beteiligung von Frauen an der Entscheidungsfindung im Rahmen der Klimadiplomatie zu erhöhen, auch in den Delegationen der COP und in Führungspositionen auf allen Ebenen des Klimaschutzes; fordert alle Vertragsparteien auf, in ihren Delegationen und auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung und der Verhandlungen in Bezug auf den Klimawandel Geschlechterparität anzustreben; fordert alle Vertragsparteien nachdrücklich auf, eine nationale Anlaufstelle für Gleichstellungsfragen und Klimawandel zu benennen und entsprechende Ressourcen, Schulungen und Unterstützung, auch innerhalb der EU, auszuweiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>109.</NO.P>betont, dass sich die Anpassungsfähigkeit und Schutzbedürftigkeit je nach Geschlecht, Alter, Fähigkeiten, ethnischer Zugehörigkeit und Beschäftigung unterscheiden; fordert daher alle Vertragsparteien auf, die Bedürfnisse schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen in ihren nationalen Anpassungsplänen, Anpassungsmitteilungen und national festgelegten Beiträgen zu bewerten, darauf zu reagieren und ihnen Vorrang einzuräumen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>110.</NO.P>betont, dass die Maßnahmen für einen geschlechtergerechten Katastrophenschutz beschleunigt werden müssen und dass folglich eine geschlechtergerechte Umsetzung des Sendai-Rahmenwerks erforderlich ist; fordert weitere Anstrengungen zur Priorisierung und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Katastrophenvorsorge, insbesondere mittels aufgeschlüsselter Datensätze in Bezug auf den Katastrophenschutz;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Industrie, kleine und mittlere Unternehmen und Wettbewerbsfähigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>111.</NO.P>betrachtet die COP 29 als einen wichtigen Schritt seit der Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris im Jahr 2015; betont, dass die Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels darauf abzielen sollten, die Energiearmut zu verringern, die Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU zu erhöhen und Chancen für die Industrie und KMU in der EU zu schaffen, die verwirklicht werden können, wenn sich die Gesetzgeber zu rechtzeitigen, maßgeschneiderten, solidarischen und angemessenen politischen Reaktionen und zu einem stabilen und berechenbaren Rahmen für den Übergang verpflichten; fordert alle Vertragsparteien des UNFCCC auf, sich zu diesen angemessenen Strategien und Maßnahmen zu verpflichten und sie umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>112.</NO.P>betont, dass mit gut konzipierten unterstützenden Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass Klimaschutz, Innovationen, Dekarbonisierung, Schaffung von Arbeitsplätzen und Wettbewerbsfähigkeit allesamt Hand in Hand gehen; weist darauf hin, dass Investitionen in innovative, nachhaltige Industrien und Technologien im Einklang mit dem sauberen und gerechten Übergang unserem Klima, unserer Wirtschaft, unserer hochwertigen Beschäftigung und unserem Gemeinwohl zugutekommen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>113.</NO.P>hält es für äußerst wichtig, dass die EU für einen gerechten, raschen und fairen Übergang sorgt, indem man die öffentliche Unterstützung für Klimaschutzmaßnahmen beibehält und mit gutem Beispiel vorangeht und gleichzeitig den Binnenmarkt vor unlauterem Wettbewerb durch Drittländer schützt und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die europäische Industrie auf internationaler Ebene gewährleistet, insbesondere indem gegen hohe Energiepreise vorgegangen wird, die derzeit ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>114.</NO.P>ist der Ansicht, dass es in den meisten Wirtschaftszweigen erforderlich sein wird, einen tiefgreifenden industriellen Wandel und Anpassungen vorzunehmen, um bis spätestens 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu werden und gleichzeitig unsere Wettbewerbsfähigkeit zu steigern; ist der Ansicht, dass massive Investitionen erforderlich sein werden, um die Umgestaltung des Energiesystems unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausgangssituationen der Mitgliedstaaten zu unterstützen; fordert die EU auf, eine bessere Angleichung des Finanzrahmens an das Übereinkommen von Paris in Erwägung zu ziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>115.</NO.P>betont, dass die EU alles in ihrer Macht Stehende tun sollte, um die Führungsposition und globale Wettbewerbsfähigkeit ihrer Industrien und KMU beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft aufrechtzuerhalten; betont, dass innovative politische Maßnahmen erforderlich sind, um die Führungsrolle der EU wiederzuerlangen, aufrechtzuerhalten und auszuweiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>116.</NO.P>betont, dass die Industrie und KMU einen tiefgreifenden Wandel hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft durchlaufen; betont, dass geeignete Instrumente und Unterstützung für die Übergangsphase bereitgestellt werden müssen, während man gleichzeitig Innovationen fördern und die Wettbewerbsfähigkeit sicherstellen muss; weist darauf hin, dass KMU bei diesem Übergang von den Gesetzgebern unterstützt und Anreize geschaffen werden müssen, insbesondere durch die Sicherstellung des Zugangs zu Finanzmitteln für nachhaltige Technologien, Dienstleistungen und Prozesse, durch die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und durch die Schaffung von Chancengleichheit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>117.</NO.P>betont, dass die europäische Industrie rasch weiter dekarbonisiert und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden muss und dass die Unterstützung der EU für diese Bemühungen aufrechterhalten werden muss; weist in diesem Zusammenhang auf die Annahme der Netto-Null-Industrie-Verordnung hin und nimmt die Ankündigung eines künftigen Rechtsakts zur Beschleunigung der Dekarbonisierung der Industrie und eines neuen Deals für eine saubere Industrie zur Kenntnis, die darauf abzielen, Investitionen in Infrastruktur und Industrie, insbesondere in energieintensive Sektoren, zu lenken und führende Märkte bei der Entwicklung, Herstellung und Verbreitung sauberer Technologien in der Industrie zu unterstützen; ist der Ansicht, dass der Innovationsfonds der EU den Ausbau sauberer und innovativer Technologien und ihrer Lieferketten weiter unterstützen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>118.</NO.P>betont, dass das CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Management eine Rolle bei der Minderung von Prozessemissionen in schwer zu dekarbonisierenden Industrien und bei der Verringerung unvermeidbarer Emissionen spielen kann; nimmt in diesem Zusammenhang die jüngste Strategie für das industrielle CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Management zur Kenntnis, mit der ein EU-Aktionsplan entwickelt werden soll, um die Abscheidung, die Speicherung, den Transport und die Nutzung von CO<STRING UNDERLINE="on">2</STRING>-Emissionen aus Industrieanlagen und Kraftwerken zu erhöhen und CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING> aus der Atmosphäre zu entfernen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>119.</NO.P>betont, dass angemessene Finanzmittel erforderlich sind, um den Übergang im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens zu unterstützen, unter anderem durch spezifische Finanzierungsinstrumente, mit denen dem Finanzierungsbedarf der europäischen Industrie wirksam Rechnung getragen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>120.</NO.P>erkennt die wesentliche Rolle von KMU, insbesondere Kleinst- und Jungunternehmen, bei der Förderung der Bereiche Innovationen, Beschäftigung und Wachstum und der Umsetzung entsprechender Maßnahmen sowie die Führungsrolle beim digitalen und ökologischen Wandel durch Innovation und hochmoderne technologische Lösungen an; betont, dass KMU eindeutige, kohärente und vorhersehbare Rechtsvorschriften brauchen, um sich zu entwickeln und Arbeitsplätze zu schaffen; weist auf die besonderen Hindernisse hin, mit denen solche Unternehmen beim Zugang zu Finanzierungsinstrumenten und öffentlichem und privatem Kapital konfrontiert sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>121.</NO.P>betont, dass wettbewerbsfähige Märkte für Rohstoffe und seltene Metalle, die für den ökologischen Wandel von wesentlicher Bedeutung sind, gefördert werden müssen; betont, dass sich die anhaltende Abhängigkeit von einigen wenigen Lieferanten negativ auf die Industrie der EU auswirkt, und fordert eine Diversifizierung der Lieferanten; begrüßt in diesem Zusammenhang die Annahme des europäischen Gesetzes zu kritischen Rohstoffen und die Absicht der Kommission, ein neues Gesetz über die Kreislaufwirtschaft vorzuschlagen; betont, dass eine Kreislaufwirtschaft von entscheidender Bedeutung ist, um in Bezug auf kritische Rohstoffe ein Höchstmaß an Ressourceneffizienz und Unabhängigkeit zu erreichen; weist darauf hin, dass die internationale Versorgung verbessert werden muss, auch im Rahmen der bevorstehenden Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen, wobei sicherzustellen ist, dass dieselben Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards wie in der EU angewandt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>122.</NO.P>betont, dass spezifische Qualifizierungsprogramme erforderlich sind, einschließlich Umschulungs- und Weiterbildungsprogrammen, die von entscheidender Bedeutung sind, um die Arbeitskräfte zu stärken und die steigende Nachfrage nach Arbeitskräften in den Bereichen saubere und innovative Technologien, Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen, Gebäuderenovierung und Energiespeicherung zu decken; weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der Akademien für eine klimaneutrale Industrie hin; betont, dass in die Ausbildung in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) investiert werden muss, um den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden und das Innovationspotenzial der EU zu fördern; betont, wie wichtig es ist, alle Sozialpartner zu konsultieren, um Qualifikationsdefizite zu erfassen und das politische Instrumentarium zur Behebung dieses Mangels zu konzipieren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Energie</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>123.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass die Subventionen für fossile Brennstoffe in den vergangenen Jahren weltweit gestiegen sind<FOOTNOTE><FIELD> IEA, Bericht „Fossil Fuels Consumption Subsidies 2022“ (Subventionen für den Verbrauch fossiler Brennstoffe 2022), Februar 2023.</FIELD></FOOTNOTE>; bedauert, dass die Subventionen für fossile Energieträger in der EU seit 2008 unverändert bei rund 55 bis 58 Mrd. EUR pro Jahr liegen und im Jahr 2022 sogar auf 123 Mrd. EUR gestiegen sind; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die derzeitigen Investitionstrends nicht dem Niveau entsprechen, das weltweit erforderlich ist, um die auf der COP 28 vereinbarten Ziele zu erreichen, die Kapazitäten für erneuerbare Energien zu verdreifachen und die Steigerungsrate der Energieeffizienz zu verdoppeln, und dass die derzeitigen jährlichen Ausgaben für die Erzeugung, die Netze und die Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Jahr 2030 verdoppelt werden müssen<FOOTNOTE><FIELD> IEA, „World Energy Investment 2024: Overview and key findings“:(Weltweite Energieinvestitionen: Überblick und wichtigste Ergebnisse), Juni 2024.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>124.</NO.P>hebt das ungenutzte Potenzial der geothermischen Energie hervor, die einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris und der Energiepolitik der EU leisten könnte; fordert die Vertragsparteien auf, bewährte Verfahren, technologisches Know-how sowie Forschungsergebnisse und Innovationen im Bereich geothermischer Technologien auszutauschen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>125.</NO.P>erinnert an die energiepolitischen Aspekte des Ergebnisses der ersten weltweiten Bestandsaufnahme im Rahmen des VAE-Konsenses, insbesondere an den Übergang von fossilen Brennstoffen, um bis 2050 im Einklang mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen treibhausgasneutral zu werden, die Kapazitäten für erneuerbare Energiequellen weltweit zu verdreifachen, und die weltweiten durchschnittlichen jährlichen Steigerungsrate der Energieeffizienz bis 2030 zu verdoppeln, sowie die Forderung, die Umsetzung und Investitionen in saubere, nachhaltige, sichere und energieeffiziente Technologien und Systeme zu beschleunigen; fordert eine kontinuierliche Bewertung der Fortschritte, die bei der Verwirklichung dieser Ziele erzielt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>126.</NO.P>stellt fest, dass es wünschenswert ist, gemäß den von den Energieministern der G7 im April 2024 vereinbarten Zielen ein ergänzendes globales Ziel festzulegen, nämlich die Energiespeicherung im Stromsektor um das Sechsfache auf 1 500 GW zu erhöhen und die Systemflexibilität bis 2030 generell zu erhöhen; betont, dass technologische Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Atmosphäre stärker berücksichtigt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>127.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, die Methanemissionen in den Lieferketten für fossile Brennstoffe während des Übergangs zu sauberen Energiesystemen weltweit zu verringern, um das weltweite Reduktionsniveau von 75 % der Methanemissionen bis 2030 zu erreichen, wie es im Szenario der IEA für Netto-Null-Emissionen bis 2050 zum Ausdruck kommt; fordert die Unterzeichner der Globalen Verpflichtung zur Verringerung der Methanemissionen auf, die Maßnahmen zur Verringerung der Methanemissionen bis 2030 zu beschleunigen; stellt fest, dass mit der Methanverordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942 ABl. L, 2024/1787, 15.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1787/oj.</FIELD></FOOTNOTE> globale Überwachungsinstrumente eingeführt werden, um die Transparenz bei Methanemissionen aus der Einfuhr von Erdöl, Erdgas und Kohle in die EU zu erhöhen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Betreiber aus der EU und aus Drittländern sicherzustellen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>128.</NO.P>hebt hervor, dass der Klimawandel und extreme Wetterereignisse zunehmend gravierende Auswirkungen auf unsere Energiesysteme haben, darunter auch auf die Erzeugung von Wasserkraft, Bioenergieerträge, die Effizienz von Wärmekraftwerken und den Heiz- und Kühlbedarf; stellt fest, dass erneuerbare Energiequellen oft unterschiedliche Produktionsniveaus aufweisen können, und betont, dass Speicherkapazitäten ausgebaut werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>129.</NO.P>weist auf die eingehende Überarbeitung der Rechtsvorschriften im Energiebereich im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ hin, die darauf abzielt, die Vorschriften mit dem höher gesteckten Ziel der EU in Einklang zu bringen, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken, damit bis spätestens 2050 Klimaneutralität erreicht wird; betont, dass die Verwirklichung unserer Klima- und Energieziele von der wirksamen Umsetzung des Pakets „Fit für 55“ abhängt; ist der Ansicht, dass andere Vertragsparteien ähnliche und relevante Anstrengungen unternehmen sollten, um die EU zu unterstützen und mit ihr zusammenzuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>130.</NO.P>fordert, dass mit dem angekündigten Deal für eine saubere Industrie die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie sichergestellt und hochwertige Arbeitsplätze durch branchenspezifische und sektorübergreifende Maßnahmen verbessert werden, indem zusammen mit der Industrie, Sozialpartnern, Finanzinstituten und sämtlichen weiteren Interessenträgern Fortschritte in den Bereichen Vereinfachung, Investitionen und Sicherstellung des Zugangs zu einer erschwinglichen, nachhaltigen und sicheren Energieversorgung und zu Rohstoffen erzielt werden, um unsere Industrien auf ihrem Weg zu einer klimaneutralen Zukunft gemäß einem auf Geschäftsszenarien basierenden Ansatz zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>131.</NO.P>hebt die zentrale Rolle hervor, die Energieeffizienz, erneuerbare Energien, ein diversifiziertes Energiesystem und CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-arme Energiequellen beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft spielen; erkennt jedoch an, wie wichtig es ist, die Strategien und Maßnahmen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz aufeinander abzustimmen, wie es die EU im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ getan hat, um bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen und das Übereinkommen von Paris einzuhalten, wobei die Chance des derzeitigen Rückgangs der Kosten für erneuerbare Energien und Energiespeichertechnologien zu nutzen ist; begrüßt in diesem Zusammenhang die dringende und gezielte Reform der Gestaltung des Strommarkts, mit der unter anderem dazu beigetragen werden soll, die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu fördern, die Verbraucher zu stärken und zu schützen und die Energierechnungen von Verbrauchern und Unternehmen weniger abhängig von kurzfristigen Preisschwankungen zu machen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>132.</NO.P>erinnert an das Bekenntnis der EU zum Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“, bei dem Kosteneffizienz, Systemeffizienz, Speicherkapazität, Flexibilität auf der Nachfrageseite und Versorgungssicherheit berücksichtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>133.</NO.P>betont, dass erhebliche öffentliche und private Investitionen in das Energienetz der EU und die damit verbundene Infrastruktur erforderlich sind, um deren Modernisierung und Ausbau sowie die weitere flexible Integration erneuerbarer Energiequellen, Energieeffizienzmaßnahmen und Speicherlösungen zu ermöglichen, damit unseren Bürgern und der Industrie saubere, ausreichende, sichere und erschwingliche Energie zur Verfügung gestellt wird; betont insbesondere, dass das Stromnetz der EU modernisiert werden muss, um einem erheblichen Anstieg der Kapazitäten für erneuerbare Energien, Schwankungen bei der Erzeugung, sich verändernden Stromflussmustern in ganz Europa und neuen Anforderungen Rechnung zu tragen; weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, Hindernisse, einschließlich komplexer Verfahren bei Genehmigungsverfahren für die Strominfrastruktur, zu beseitigen, um die Integration der Energiesysteme der Mitgliedstaaten, wodurch das Potenzial der EU für die Erzeugung sauberer Energie erhöht wird, und den Ausbau von Verbindungsleitungen voranzutreiben; betont, dass die Mitgliedstaaten das Stromverbundziel von 15 % bis 2030 erreichen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>134.</NO.P>betont, dass die Verwirklichung des Ziels weltweiter Netto-Treibhausgasemissionen bis spätestens 2050 koordinierte globale Maßnahmen erfordert und dass die Entwicklungsländer internationale Unterstützung benötigen werden, um ihren grünen Wandel zu vollziehen; betont, wie wichtig es ist, die enge grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren mit internationalen Partnern in den Bereichen Politikgestaltung und Wissenschafts- und Technologietransfer zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>135.</NO.P>betont, dass Partnerschaften mit Drittländern im Bereich der externen Dimension der Energiepolitik gefördert werden müssen; nimmt die Bemühungen der EU um den Aufbau von Energieallianzen mit der Perspektive einer nachhaltigen Entwicklung zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>136.</NO.P>nimmt die auf der COP 28 ins Leben gerufene Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> Ministererklärung zur Verdreifachung der Kapazitäten im Bereich der Kernenergie, unterzeichnet am 2. Dezember 2023.</FIELD></FOOTNOTE> von mehr als 20 Ländern, darunter zwölf EU-Mitgliedstaaten und die Ukraine, zur Verdreifachung der weltweiten Atomkapazität bis 2050 zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>137.</NO.P>hebt die zentrale Rolle hervor, die Bürger und lokale Gemeinschaften bei einer erfolgreichen globalen Energiewende spielen müssen, und weist auf die spezifischen Hindernisse hin, mit denen sie beim Zugang zu Finanzierungsinstrumenten und öffentlichem und privatem Kapital konfrontiert sind; unterstreicht die Bedeutung von EU-Rechtsvorschriften, mit denen unter anderem für die Bürger der Rahmen für die Erzeugung, den Eigenverbrauch, die Speicherung und den Verkauf ihrer erneuerbaren Energie sowie für die Bereitstellung von Laststeuerungs- und Energieeffizienzdienstleistungen geschaffen wird; betont, dass der legislative Besitzstand der EU ein nachahmenswertes bewährtes Verfahren für internationale Partner ist, die ihren ökologischen Wandel auf sozial gerechte und demokratische Weise beschleunigen wollen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Forschung, Innovation, digitale Technologien und Weltraumpolitik </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>138.</NO.P>begrüßt die Rolle des Copernicus-Programms und des neuen EU-Wissenszentrums für Erdbeobachtung für die Überwachung von Land, Atmosphäre und Meeresumwelt; betont, wie wichtig Satellitenbeobachtungskapazitäten sind, um den Klimawandel zu überwachen, Modelle und Prognosen zu erstellen und die Politikgestaltung in Bezug auf den Klimawandel zu unterstützen, einschließlich der Überwachung von Methanemissionen, Vorgängen mit extrem hohen Emissionen und Kohlenstoffsenken; betont, dass gemeinsame Forschungsprogramme gefördert werden müssen, um Technologien und Infrastrukturen zu entwickeln, die sowohl für den Weltraum als auch für den Klimaschutz gedacht sind; betont, dass öffentlich-private Partnerschaften wichtig sind, um die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und kommerziellen Raumfahrtagenturen zu fördern; betont, dass eine echte strategische Autonomie der EU im Satellitenbereich erreicht und weiter in die Weltraumwirtschaft investiert werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>139.</NO.P>weist erneut darauf hin, wie wichtig der Beitrag von Forschung und Innovationen zur Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris und der Ziele des europäischen Grünen Deals ist; betont, dass das überwiegende Maß an Forschung und Innovationen, das erforderlich ist, um bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen, noch vor uns liegt; bedauert, dass die EU ihr seit langem bestehendes Ziel, jährlich 3 % des BIP in Forschung und Entwicklung zu investieren, immer noch nicht erreicht hat, und fordert neue Ansätze zur Förderung der Ausgaben für industrielle Forschung und Entwicklung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>140.</NO.P>begrüßt in diesem Zusammenhang insbesondere die Rolle, die das Programm „Horizont Europa“ und seine Partnerschaften wie die Gemeinsamen Unternehmen und die Wissens- und Innovationsgemeinschaften des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts bei der Förderung der Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor spielen, um zur Verwirklichung der Klimaneutralität und des ökologischen Wandels beizutragen und gleichzeitig sicherzustellen, dass Innovationen nachhaltig, verfügbar, zugänglich und für alle erschwinglich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>141.</NO.P>hebt hervor, dass stärkere Anreize für öffentliche und private Investitionen in Forschung, Innovation und die Einführung neuer nachhaltiger Technologien, auch in arbeitsintensiven Industriezweigen, sowie in die Modernisierung bestehender und, falls erforderlich, in neue Infrastrukturnetze und -projekte, die zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und des Übereinkommens von Paris beitragen, geschaffen werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>142.</NO.P>betont, dass für Kohärenz und Einheitlichkeit bei den Anreizen zur Förderung sauberer und innovativer Technologien gesorgt werden muss, damit die für 2030 und 2050 gesteckten Ziele erreicht werden, wobei einerseits die Einführung bereits ausgereifter Technologien und andererseits Investitionen in neue Technologien, die eventuell entwickelt werden müssen, um das EU-Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050 zu erreichen, angegangen werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>143.</NO.P>betont, dass die EU bei der Forschung in den Bereichen Technologie, Industrie und innovative Wissenschaft zusammenarbeiten muss, um wichtige Beiträge zum Übereinkommen von Paris zu leisten; fordert, dass die angekündigte Strategie für europäische Biowissenschaften umgesetzt wird; fordert die Kommission auf, strategische Forschungspartnerschaften zu fördern, um gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>144.</NO.P>betont, dass die Digitalisierung ein wesentlicher Faktor für die Integration des Energiesystems ist, da sie dynamische und miteinander verknüpfte Ströme von Energieträgern ermöglichen, vielfältigere Märkte miteinander verbinden und die erforderlichen Daten liefern kann, um Angebot und Nachfrage aufeinander abzustimmen und die Netzführung zu optimieren; hebt das Potenzial digitaler Technologien bei der Steigerung der Energieeffizienz und damit der Verringerung der Treibhausgasemissionen insgesamt hervor und erkennt gleichzeitig an, dass dringend nachhaltige Verfahren eingeführt werden müssen, um den zunehmend hohen CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdruck und Ressourcenbedarf der Digitalisierung und der Informations- und Kommunikationstechnologiebranche, insbesondere von Rechenzentren und anderen Recheninfrastrukturen, zu minimieren; weist auf das Ziel der EU im Rahmen der Digitalstrategie hin, Rechenzentren bis spätestens 2030 klimaneutral und hochgradig energieeffizient zu machen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Rolle des Europäischen Parlaments bei der COP 29</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>145.</NO.P>ist der Ansicht, dass das Parlament integraler Bestandteil der EU-Delegation auf der COP 29 sein sollte, da es seine Zustimmung zu internationalen Abkommen erteilen muss und als eines der gesetzgebenden Organe der EU eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris in der EU spielt; erwartet daher, dass ihm die Teilnahme an den EU-Koordinierungstreffen auf der COP 29 in Baku ermöglicht wird und es Zugang zu allen vorbereitenden Unterlagen erhält; sichert zu, unabhängig und frei von Interessenkonflikten zu handeln;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>146.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Sekretariat des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen mit der Bitte um Weiterleitung an alle Vertragsparteien, die nicht Mitgliedstaaten der EU sind, zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>