<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2024)0036</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Maßnahmen der EU gegen russische Schattenflotten und Sicherstellung einer vollständigen Durchsetzung der gegen Russland verhängten Sanktionen</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0161, 0162, 0163, 0164 und 01664)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. November 2024 zu Maßnahmen der EU gegen russische Schattenflotten und der Sicherstellung einer vollständigen Durchsetzung der gegen Russland verhängten Sanktionen (2024/2885(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Russland und der Ukraine und insbesondere jene, die seit der vollständigen Entfaltung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 angenommen wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die 14 aufeinanderfolgenden Sanktionspakete gegen Russland, die die Union seit Februar 2022 verabschiedet hat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen und das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL), das Internationale Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten, das Internationale Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und andere einschlägige Übereinkommen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Entschließung A.1192(33) der IMO-Generalversammlung vom 6. Dezember 2023 mit dem Titel „Urging member states and all relevant stakeholders to promote actions to prevent illegal operations in the maritime sector by the ‚dark fleet‘ or ‚shadow fleet‘” (Nachdrückliche Aufforderung an die Mitgliedstaaten und alle einschlägigen Akteure, Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Tätigkeiten der „Schattenflotte“ zu fördern),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G7 vom 6. Dezember 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 136 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland seit dem 24. Februar 2022 einen unrechtmäßigen, unprovozierten und ungerechtfertigten groß angelegten Angriffskrieg gegen die Ukraine führt, und somit das Vorgehen fortsetzt, dass im Jahr 2014 mit der Annexion der Krim und der anschließenden Besetzung von Teilen der Gebiete Donezk und Luhansk begonnen wurde; in der Erwägung, dass die EU den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine von Anfang an scharf verurteilt und Russland aufgefordert hat, diesen Aggressionen ein Ende zu setzen und die territoriale Unversehrtheit der Ukraine zu achten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland einer der weltweit größten Ölproduzenten ist; in der Erwägung, dass Russland hinsichtlich der Ausfuhrerlöse und der Haushaltseinnahmen stark von Erdölverkäufen abhängig ist, weshalb Erdöl für Russland eine wichtige Finanzierungsquelle für seinen Krieg gegen die Ukraine darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU und die anderen Mitglieder der Koalition der G7+ für eine Preisobergrenze eine Preisobergrenze für Rohöl und Erdölerzeugnisse mit Ursprung in Russland festgelegt haben, um die weltweite Versorgung aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die von Russland zur Finanzierung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine genutzten Einnahmen zu begrenzen; in der Erwägung, dass Russland daraufhin schätzungsweise 9 Mrd. EUR in den Aufbau seiner Schattenflotte investiert hat, in der Erwägung, dass täglich mit Öl aus Russland beladene Öltankschiffe durch europäische Gewässer fahren, womit Russland die Sanktionen der EU und der G7 zu umgehen versucht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU seit dem Beginn der groß angelegten Invasion Russlands in die Ukraine am 24. Februar 2022 massive und beispiellose restriktive Maßnahmen und Sanktionen gegen Russland beschlossen hat, mit denen Russlands wirtschaftliche, finanzielle und militärische Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der Kriegsanstrengungen geschwächt werden soll, in der Erwägung, dass das sechste Paket von Sanktionen des Rates unter anderem den Erwerb, die Einfuhr und die Weiterleitung von Rohöl und bestimmten Erdölerzeugnissen auf dem Seeweg aus Russland in die EU verbietet; in der Erwägung, dass mit dem elften und zwölften Sanktionspaket des Rates von der Schattenflotte ausgehenden Umgehungsrisiken entgegengewirkt wird; in der Erwägung, dass der Rat mit dem 14. Sanktionspaket gegen russisches Öl eine neue Maßnahme gegen bestimmte Schiffe eingeführt hat, die zu Russlands Krieg gegen die Ukraine beitragen; in der Erwägung, dass für sie ein Hafenzugangsverbot und ein Verbot, Dienstleistungen zu erbringen, gilt; in der Erwägung, dass bislang erst 27 Schiffe auf der Liste der EU stehen, darunter Tankschiffe, die russisches Öl befördern und gefährliche, illegale Transportpraktiken durchführen; in der Erwägung, dass die Regierung des Vereinigten Königreichs im Oktober 2024 Sanktionen gegen 18 russische Öltankschiffe und vier Flüssigerdgastankschiffe verhängt hat; in der Erwägung, dass bislang die Benennung von Schiffen der Schattenflotte die größten Auswirkungen auf die Tätigkeiten der Schattenflotte hatte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass Schattenflotten auch bereits von feindseligen Ländern wie Iran, Venezuela und Nordkorea eingesetzt wurden; in der Erwägung, dass sich Russland jedoch aufgrund des Umfangs und der Komplexität seiner Operationen von diesen Ländern unterscheidet, da seine Schattenflotte Schätzungen zufolge mit monatlich etwa 160 bis 200 Tankschiffen für den Transport von Öl operiert, wobei die Flotte insgesamt aus schätzungsweise 600 Schiffen besteht und eine Schlüsselrolle bei der Aufrechterhaltung der russischen Rohölausfuhren spielt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die von Russland zur Umgehung eingesetzte Schattenflotte die Wirkung der Sanktionsregelung erheblich verringert und es Russland ermöglicht hat, die damit verbundenen Einnahmen weiterhin zur Finanzierung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine zu verwenden; in der Erwägung, dass die Koordinierung von Sanktionen auf internationaler Ebene gestärkt und ausgeweitet werden muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Schattenflotte schätzungsweise weltweit mindestens 600 Tankschiffe umfasst; in der Erwägung, dass es sich bei diesen Schiffen um ältere Tankschiffe handelt, die oft ohne branchenübliche Versicherung fahren und häufig ihre Namen und Flaggenregistrierungen ändern, wodurch Russland einen erheblichen Teil seines Öls über der Preisobergrenze verkaufen kann und die Fähigkeit der Regierungen untergraben wird, die Eigentümer solcher Tankschiffe im Falle von Ölunfällen für die Säuberung haftbar zu machen; in der Erwägung, dass diese Schiffe im Allgemeinen nicht für den Betrieb geeignet sind, zu einem zunehmenden Risiko von Kollisionen auf See auf internationalen Handelsrouten beitragen und so eine ernsthafte Umweltbedrohung darstellen, da von ihnen ein hohes Risiko von Ölunfällen ausgeht, die Schäden in Meeresökosystemen und Küstengebieten anrichten können, einschließlich in Meeresschutzgebieten mit besonders empfindlichen wild lebenden Tieren und Pflanzen, in denen Ölunfälle katastrophale Folgen hätten; in der Erwägung, dass die Erfahrungen mit früheren Ölunfällen durch Tankschiffe zeigen, dass Schäden an Küsten- und Unterwasserökosystemen sowie an Tieren und Seevögeln, die an der Oberfläche leben, jahrzehntelang andauern können; in der Erwägung, dass die Erweiterung der Flotte der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) um zusätzliche Einsatzschiffe mit dem Engagement der EU für Umweltschutz, Resilienz im Rahmen des europäischen Grünen Deals und die Ziele des EU-Katastrophenschutzverfahrens in Bezug auf die Verbesserung der Krisenreaktions- und Katastrophenvorsorgefähigkeiten im Einklang stehen würde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass russische Schattentankschiffe regelmäßig Umladungen von russischem Rohöl und russischen Ölerzeugnissen von Schiff zu Schiff in Hoheitsgewässern, auch im Mittelmeer, durchführen; in der Erwägung, dass sie bei diesen Operationen russisches Öl zwischen Schiffen umladen und vermischen, ohne in einem Hafen anzulegen, um den Ursprung des Öls zu verschleiern; in der Erwägung, dass die Nähe dieser Operationen zur Küste ein hohes Risiko von Umweltschäden mit sich bringt; in der Erwägung, dass die Transponder des satellitengestützten automatischen Schiffsidentifizierungssystems (AIS) dieser Schiffe häufig ausgeschaltet werden, um die Überwachung und amtliche Kontrollen zu umgehen; in der Erwägung, dass die Küstenstaaten Europas besonders betroffen wären; in der Erwägung, dass etwaige Ölunfälle von Schiffen der Schattenflotte für Küstenstaaten und ihre Steuerzahler zu Säuberungskosten in Milliardenhöhe führen könnten, da die Eigentümer dieser Schiffe meist nicht rückverfolgbar sind; in der Erwägung, dass Ölunfälle zudem erhebliche wirtschaftliche Verluste verursachen können, unter anderem durch den Rückgang von Tourismus- und Fischereitätigkeiten; in der Erwägung, dass solche Ölunfälle eine erhebliche Bedrohung für die Wasserqualität und die lokale Tier- und Pflanzenwelt darstellen, sie die Meeresökosysteme schädigen, Konsumgüter wie Muscheln kontaminieren und somit Gefahren für die menschliche Gesundheit bergen, zu einer weiteren Kontaminierung führen und die Fortpflanzung von Fischen stören;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die absichtliche Einleitung von Altölen ins Meer gemäß dem MARPOL-Übereinkommen, einem völkerrechtlichen Vertrag zur Eindämmung der durch den Schiffsverkehr verursachten Meeresverschmutzung, rechtswidrig ist; in der Erwägung, dass Russland das MARPOL-Übereinkommen unterzeichnet hat; in der Erwägung, dass es Beweise für Verstöße gegen das MARPOL-Übereinkommen gibt; in der Erwägung, dass sich die Sanktionierung einzelner Schiffe als wirksam erwiesen hat, da die bereits auf der schwarzen Liste aufgeführten Schiffe nach der Sanktionierung nicht mehr so gut in der Lage waren, Erdöl zu befördern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die Richtlinie 2009/20/EG<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2009/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Versicherung von Schiffseigentümern für Seeforderungen (ABl. L 131 vom 28.5.2009, S. 128, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/20/oj).</FIELD></FOOTNOTE> über die Versicherung von Schiffseigentümern für Seeforderungen seit 2009 in Kraft ist und sicherstellt, dass alle Schiffe, die die Flagge eines EU-Mitgliedstaats führen, versichert sind, und dass Versicherungsbescheinigungen an Bord dieser Schiffe mitgeführt werden; in der Erwägung, dass der Ausschluss nicht normgemäßer Schiffe eines der Ziele der Richtlinie 2009/20/EG war; in der Erwägung, dass das Internationale Übereinkommen über Maßnahmen auf Hoher See bei Ölverschmutzungsunfällen es den Ländern ermöglicht, „die erforderlichen Maßnahmen auf Hoher See zur Verhütung, Verringerung oder Beseitigung unmittelbarer erster Gefahren [zu] treffen, die für ihre Küsten oder verwandte Interessen aus einer tatsächlichen oder drohenden Verschmutzung der See durch Öl infolge eines Seeunfalls oder damit verbundener Handlungen erwachsen“;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass in jüngsten Berichten der schwedischen Marine die Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Schattenflotte und ihrem möglichen Einsatz bei hybriden Operationen gegen europäische Länder hervorgehoben wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass Raffinerien aus Drittländern, die russisches Rohöl verarbeiten, trotz des Verbots der Einfuhr von raffinierten Erdölerzeugnissen aus Russland noch nicht mit einem Einfuhrverbot belegt wurden; in der Erwägung, dass die Schattenflotte russisches Rohöl an Raffinerien in Drittstaaten liefert; in der Erwägung, dass die EU-Mitgliedstaaten und die G7-Mitglieder nach wie vor Erdölerzeugnisse einführen, die aus russischem Öl, beispielsweise unter Beteiligung von Raffinerien in der Türkei, gewonnen werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass der Verkehr mit solchen Schiffen im Laufe des Jahres 2024 dramatisch zugenommen hat, wobei sich die Zahl der von Schiffen der Schattenflotte Russlands durchgeführten Fahrten mehr als verdoppelt hat; in der Erwägung, dass ein erheblicher Teil des russischen Öls über stark befahrene internationale Schifffahrtsrouten transportiert wird; in der Erwägung, dass Russland den überwiegenden Teil seines Öls von Häfen in der Ostsee und im Schwarzen Meer aus verschifft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass diejenigen, die das Öl transportieren und die Schattenflotte verwalten, nicht isoliert agieren; in der Erwägung, dass ihre Tätigkeiten mit den Finanztransaktionen verknüpft sind, die sie unterstützen; in der Erwägung, dass an solchen Transaktionen Akteure beteiligt sein können, die finanziellen Sanktionen unterliegen; in der Erwägung, dass die Einhaltung der Sanktionsregelungen aus einer ganzheitlichen Perspektive analysiert werden sollte, um Umgehungen zu verhindern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die Schiffsbetreiber bereit waren, die Sanktionen zu umgehen, indem sie ihre Schiffe in Ländern registrieren, die nicht Teil der Koalition für eine Preisobergrenze sind; in der Erwägung, dass Russland beim Kauf von Tankschiffen der Schattenflotte in einigen Fällen auf Zwischenhändler, Organisationen oder Einzelpersonen aus Drittstaaten zurückgreift; in der Erwägung, dass einige Eigentümer und Reeder von Tankschiffen und Gastankschiffen der Schattenflotte auch in EU-Mitgliedstaaten registriert sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die Schattenflotte Russlands für die Umgehung der Sanktionen in hohem Maße auf die Mittäterschaft und Kollaboration mehrerer Länder – insbesondere Chinas, Indiens und der Türkei – angewiesen ist;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt erneut auf das Schärfste den grundlosen, rechtswidrigen und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine; fordert Russland auf, alle militärischen Handlungen in der Ukraine sofort einzustellen und alle Kräfte, Hilfstruppen und sämtliches militärisches Gerät aus dem gesamten international anerkannten Hoheitsgebiet der Ukraine abzuziehen, die Deportation ukrainischer Zivilisten einzustellen und alle inhaftierten und deportierten Ukrainer, insbesondere Kinder, freizulassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Sanktionsregelung der EU, mit der die Fähigkeit des russischen Regimes, seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine fortzusetzen, untergraben werden soll; hebt hervor, dass das Ziel der in Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine von der Union verhängten Sanktionen darin besteht, die wirtschaftliche und industrielle Basis Russlands, insbesondere den militärisch-industriellen Komplex, strategisch zu schwächen, um die Fähigkeit der Russischen Föderation zu beeinträchtigen, weiterhin Krieg zu führen, Angriffe auf die Zivilbevölkerung zu verüben und die territoriale Unversehrtheit der Ukraine zu verletzen, sowie den Zugang Russlands zu Militärtechnologien und entsprechenden Komponenten zu erschweren; merkt an, dass Russland die EU-Sanktionen aktiv umgeht und nach neuen Möglichkeiten sucht, dies zu erreichen, indem es unter anderem eine aus Öltankern bestehende Schattenflotte betreibt, und dass es daher möglicherweise in der Lage sein wird, seine Kriegsanstrengungen gegen die Ukraine kurzfristig, insbesondere in den kommenden Wintermonaten, noch zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betrachtet die Schattenflotte als ein zentrales Instrument für das finanzielle Überleben Russlands während des unrechtmäßigen und durch nichts zu rechtfertigenden Angriffskriegs, den das Land gegen die Ukraine führt, sowie als ein wichtiges Instrument, das geschaffen wurde, um die Sanktionsregelungen der EU zu umgehen; verurteilt, dass diese unsicheren und nicht versicherten russischen Schiffe Risiken für die maritime Sicherheit und für unsere europäischen Küstenmitgliedstaaten und Meeresökosysteme bergen; verurteilt, dass Russland zu seinem eigenen finanziellen Vorteil vorsätzlich enorme Risiken schafft, ohne die internationale Sicherheit oder die potenziell drohenden unumkehrbaren Umweltschäden zu berücksichtigen; fordert, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Bemühungen zur Eindämmung der Umgehung von Sanktionen durch Russland verstärken und konkrete Maßnahmen ergreifen, um die maritime Sicherheit sicherzustellen und Umweltgefahren für europäische Gewässer, insbesondere für die Ostsee, zu verhindern; ist der Auffassung, dass es sich bei Umladungen von Schiff zu Schiff auf hoher See um hochriskante Tätigkeiten handelt, mit denen die maritime Sicherheit und der Umweltschutz auf internationaler Ebene untergraben werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert gezieltere Sanktionen gegen die Schattenflotte im Rahmen der nächsten Sanktionspakete gegen Russland, wie etwa die Benennung aller einzelnen Schiffe der Schattenflotte sowie ihrer Eigentümer, Betreiber, Reeder, Konten, Banken, Versicherungsunternehmen usw.; fordert ein sofortiges Verbot des Einsatzes westlicher Schiffe für den Transport von russischem Öl; fordert generell, dass die nächsten EU-Sanktionspakete die systematische Sanktionierung von Schiffen umfasst, die EU-Gewässer ohne bekannte Versicherung durchfahren, damit unsere Gewässer geschützt und finanzielle Belastungen durch Säuberungsmaßnahmen nach Ölunfällen vermieden werden; fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst und den Sonderbeauftragten der EU für Sanktionen nachdrücklich auf, mit den Regierungen von Ländern, in denen Unternehmen, die Tankschiffe der Schattenflotte verwalten, registriert sind und deren Flaggen seit der Einführung der Ölpreisobergrenze deutlich häufiger in EU-Gewässern geführt werden, in Kontakt zu treten; fordert, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sich an diese Flaggenstaaten wenden, um sie über die Grundlage der Sanktionslisten und die Folgen einer möglichen Aufnahme in diese Listen aufzuklären, die Risiken und negativen Umweltauswirkungen irregulärer und hochriskanter Schifffahrtspraktiken hervorzuheben und sie an ihre Verantwortlichkeiten als Flaggenstaaten zu erinnern; fordert die Flaggenstaaten nachdrücklich auf, Schiffe, gegen die Sanktionen verhängt wurden, aus ihren Schiffsregistern zu streichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>merkt an, dass die Flaggenstaaten, die die Schattenflotte Russlands unterstützen, auf diese Weise auch die Kriegsanstrengungen Russlands unterstützen; betont, dass die EU in dem Fall, dass die herkömmlichen diplomatischen Bemühungen scheitern, ihre bilaterale Zusammenarbeit mit Drittstaaten, die Russland bei der Umgehung von EU-Sanktionen helfen, ernsthaft überdenken sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>verurteilt die Beteiligung europäischer Reeder an der Schaffung der Schattenflotte Russlands; verurteilt das Verhalten der Staaten, Rechtsdienstleister, anderen Einrichtungen und Einzelpersonen, die Russland bei der Umgehung oder Abmilderung von EU-Sanktionen helfen; weist darauf hin, dass der Verstoß gegen die Sanktionen ein Verbrechen auf EU-Ebene ist und schwerwiegende Auswirkungen auf die finanziellen Interessen der EU hat; fordert, dass die Beschränkungen für den Verkauf von Schiffen ausgeweitet und durchgesetzt werden und der Verkauf von Tankschiffen an Länder, die den Handel mit Russland erleichtern, verboten wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert verstärkte EU-weite Maßnahmen zur Sicherstellung einer strengeren Durchsetzung von Sanktionen sowie deren Ausweitung, unter anderem auch die umgehende Kontrolle von Schiffen, die in EU-Gewässern fahren, um ihren Versicherungsschutz und die Einhaltung der Anforderungen der IMO zu überprüfen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Verwaltungskapazitäten zu bewerten und zu stärken, um eine rasche Umsetzung und strikte Durchsetzung der EU-Sanktionen sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die Kommission auf, im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der EU und der IMO Maßnahmen zu ergreifen, um die Tätigkeiten der Schattenflotte zu verhindern und einzuschränken; fordert die strikte Umsetzung der Resolution A.1192(33) der Generalversammlung der IMO, die im Dezember 2023 angenommen wurde, um schädliche maritime Operationen zu bekämpfen, insbesondere die Verpflichtung der Schiffe, alle Umladungen von Schiff zu Schiff an ihre Flaggenstaaten zu melden, und verstärkte Kontrollen verdächtiger Schiffe in Häfen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Schiffen der Schattenflotte Russlands den Zugang zu den Gewässern der EU zu verwehren; betont, dass zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Identifizierung von Schiffen, gegen die Sanktionen verhängt wurden, und bei der Überwachung der Bewegungen verdächtiger Schiffe das Potenzial der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs gänzlich ausgeschöpft werden muss; fordert die EU insbesondere auf, eine umfassende Liste der Schiffe der Schattenflotte Russlands zu erstellen, gezielte Inspektionen, auch auf See, durchzuführen und Sanktionen zu verhängen, die auch dazu führen, dass Schiffe aus verwaltungstechnischen Gründen dauerhaft oder vorübergehend gesperrt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung der Richtlinie 2009/20/EG über die Versicherung von Schiffseigentümern für Seeforderungen genau zu überwachen, um zu verhindern, dass nicht versicherte Schiffe EU-Gewässer durchfahren; betont, dass es verstärkter Durchsetzungsmechanismen bedarf, beispielsweise der Möglichkeit für EU-Mitgliedstaaten, nicht versicherte oder nicht konforme Schiffe daran zu hindern, in EU-Häfen anzulegen oder EU-Gewässer zur Betankung oder für andere Dienstleistungen zu nutzen, und der verstärkten Überwachung solcher Schiffe; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass nicht konforme Schiffe nicht auf dem Markt bereitgestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, in Bezug auf Maßnahmen zur Beschränkung der Nutzung des Ärmelkanals durch Schiffe der Schattenflotte Russlands eng mit dem Vereinigten Königreich zusammenzuarbeiten; fordert die Anrainerstaaten internationaler Meerengen auf, von Schiffen den Nachweis über eine P&amp;I-Versicherung (Protection &amp; Indemnity Insurance – Schutz und Schadloshaltung) und der Einhaltung von Mindestsicherheitsstandards zu verlangen; fordert alle Mitgliedstaaten auf, von allen Schiffen, die ihre Gewässer durchfahren, zu verlangen, dass sie ihren Versicherungsschutz für Ölunfälle offenlegen, um für Transparenz in Bezug auf die Versicherungsregelungen zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Überwachungskapazitäten – insbesondere die Drohnen- und Satellitenüberwachung, unter anderem durch den Einsatz von Sentinel-Satellitenbildern – zu verbessern, um Schiffe der Schattenflotte in EU-Gewässern zu identifizieren und Tätigkeiten wie Umladungen von Schiff zu Schiff unter Verstoß gegen EU-Richtlinien sowie gegen das MARPOL-Übereinkommen zu überwachen und unverzüglich zu überprüfen, sobald eine Gefährdung von Küstengebieten und Meeresökosystemen droht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert, dass die Umladung von Rohöl und Ölerzeugnissen aus Russland von Schiff zu Schiff in den Gewässern der EU verboten wird; fordert, dass die erforderlichen Ressourcen bereitgestellt werden, um solche Umladevorgänge aufzudecken und zu verhindern, unter anderem durch das Verbot des Vorankergehens und der Betankung jeglicher solcher Schiffe in EU-Gewässern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, strenge regulatorische Maßnahmen in ihren Häfen und Hoheitsgewässern durchzusetzen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, im Falle von Tankschiffen, die möglicherweise Öl aus Russland befördern, ihr Recht, Schiffe von einem an Bord befindlichen Lotsen von der zuständigen nationalen Behörde führen zu lassen, in vollem Umfang zu nutzen, um Kontrollen der Herkunft der Ladung, des tatsächlichen Schiffsbesitzes, der Versicherungspapiere und der Einhaltung der Sicherheitsnormen durchzuführen und dafür zu sorgen, dass Schiffe, die unter Verdacht stehen, Sanktionen zu umgehen und Umweltverstöße zu begehen, für eine Untersuchung vorgemerkt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, Häfen zu benennen, die in der Lage sind, sanktionierte Schiffe, die Rohöl und Flüssigerdgas befördern, abzufertigen und illegale Fracht ohne Entschädigung zu beschlagnahmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont, dass die Schlagkraft bestehender Sanktionen sowie die finanzielle und militärische Unterstützung für die Ukraine weiterhin untergraben werden, solange die EU weiterhin fossile Brennstoffe aus Russland einführt; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten daher auf, alle Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland, einschließlich Flüssigerdgas, zu verbieten; fordert die EU auf, die Anforderung einzuführen, dass Schiffe, die Flüssigerdgas aus Russland ausführen, in die Sanktionsliste der EU aufgenommen werden, wodurch ihnen der Zugang zu Häfen oder Seeverkehrsdiensten der EU verwehrt wird; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Einfuhr von Nuklearprodukten aus Russland zu verbieten, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, keine neuen Abkommen mit der Föderalen Agentur für Atomenergie Russlands (Rosatom), mit deren Leitung oder mit deren Tochtergesellschaften zu schließen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert die G7-Länder auf, die Preisobergrenze für auf dem Seeweg transportiertes Erdöl aus Russland wirksamer durchzusetzen, die Preisobergrenze für Erdöl deutlich zu senken und gegen die Schlupflöcher vorzugehen, die Russland nutzt, um sein Erdöl und seine Erdölerzeugnisse umzuladen und zu Marktpreisen zu verkaufen; fordert, dass die EU, ihre Mitgliedstaaten und ihre G7-Partner ihre Zusammenarbeit mit Handelspartnern intensivieren, um Käufer von Erdöl aus Russland schneller und wirksamer zu identifizieren, und den Erwerb von Erdölerzeugnissen von diesen einstellen; fordert, dass die entsprechenden Einrichtungen in die Liste für gezielte Sanktionen aufgenommen werden und dass wiederausgeführte raffinierte Erdölerzeugnisse aus Russland vollständig verboten werden; fordert, dass der Ursprung von Einfuhren von fossilen Brennstoffen, Flüssigerdgas und raffinierten fossilen Brennstoffen in harmonisierter Weise geprüft wird, um die Wiederausfuhr von aus Russland stammenden Energieträgern in die EU zu verhindern; fordert die Mitgliedstaaten auf, gründlich zu prüfen, ob die Unternehmen die Ausfuhrbeschränkungen für in Sanktionslisten aufgeführte Waren einhalten, und abschreckende Sanktionen zu verhängen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>empfiehlt nachdrücklich, dass die EU und ihre G7-Partner ihre Sanktionslisten erheblich erweitern und zusätzliche Schiffe aufnehmen, die ihre Preisobergrenzen umgehen und unter Verstoß gegen internationale Standards agieren; fordert, dass die EU und ihre Partnerländer bei der Anwendung des Sanktionsrahmens sorgfältig die Angemessenheit von Versicherungen gegen Ölunfälle prüfen, etwa bei der Ausstellung oder Erneuerung von Zulassungen; fordert verstärkte Sorgfaltspflichten bei dem Abschluss von Versicherungen für Schiffe, wie etwa die Pflicht zur Vorlage von Kaufverträgen im Einklang mit der Preisobergrenze oder von glaubwürdigen, überprüften Bankauszügen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine ausreichende Vorsorge für Umweltkatastrophen, insbesondere für große Ölunfälle, sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass die Behörden der Mitgliedstaaten sowohl untereinander als auch mit der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs eng zusammenarbeiten, um große grenzübergreifende Verschmutzungskatastrophen zu bewältigen, unter anderem durch die weitere Koordinierung von Bestandsaufnahmen für Ausrüstung, die für Säuberungsmaßnahmen benötigt wird; betont, dass derartige Vorfälle zu einer schwerwiegenden langfristigen Umweltzerstörung führen, die sich erheblich auf die Tourismus-, Fischerei- und Meereswirtschaft in den an die betroffenen Meere angrenzenden Mitgliedstaaten auswirken könnte; fordert die Kommission auf, zusätzliche Finanzmittel bereitzustellen, um ausreichend Ölbekämpfungsschiffe für die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zu finanzieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Kommission auf, die wirksame Umsetzung und Durchsetzung der Richtlinie 2009/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2005/35/EG über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2009/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Änderung der Richtlinie 2005/35/EG über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße (ABl. L 280 vom 27.10.2009, S. 52, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/123/oj).</FIELD></FOOTNOTE> sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie (EU) 2024/1226 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673 (ABl. L, 2024/1226 vom 29.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1226/oj).</FIELD></FOOTNOTE> unverzüglich in nationales Recht umzusetzen und durchzusetzen und sicherzustellen, dass angemessene finanzielle, technische und personelle Ressourcen bereitstehen, um für die ordnungsgemäße Einhaltung restriktiver Maßnahmen der EU zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, mit internationalen Partnern und Interessenträgern, auch in den Bereichen Schifffahrt, Energie, Versicherung und Finanzen, zusammenzuarbeiten, um bewährte Verfahren für die Aufdeckung und Bekämpfung der Umgehung von Sanktionen und die Minderung der Umweltauswirkungen in EU-Gewässern zu ermitteln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>fordert die Kommission auf, klarere Leitlinien und solidere Standards für die Sorgfaltspflicht für Unternehmen und Finanzinstitute in der EU auszuarbeiten, um unbeabsichtigte Interaktionen mit Unternehmen, die mit Schattenflotten in Verbindung stehen, zu vermeiden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert, dass die Arbeit des Internationalen Sonderbeauftragten für die Umsetzung von EU-Sanktionen mit Blick auf die Maßnahmen gegen Umgehungspraktiken unterstützt wird, um die systematische Wiederausfuhr von durch Sanktionen erfassten EU-Gütern nach Russland zu verhindern, durch die die Wirksamkeit der EU-Sanktionen erheblich beeinträchtigt wird und die internationalen Bemühungen zur Beendigung des Krieges konterkariert werden; fordert in diesem Zusammenhang alle Bewerberländer und potenziellen Bewerberländer, die den Beitritt zur Union anstreben, auf, die in Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine von der Union verhängten Sanktionen strikt zu übernehmen, um zu zeigen, dass sie bereit sind, die mit einer Unionsmitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen; fordert den Rat erneut auf, die Befugnisse der Europäischen Staatsanwaltschaft auszuweiten, um gegen die Straftat des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der EU vorzugehen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Überwachung der Umsetzung von Sanktionen auf EU-Ebene zu verstärken und zu zentralisieren und einen Mechanismus zur Verhinderung und Überwachung der Umgehung von Sanktionen auszuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>fordert globale Transparenzstandards bei der Registrierung von Schiffen, um die Abhängigkeit von Briefkastenfirmen und Billigflaggen zu verringern und so in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse der Schiffe für mehr Transparenz zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Einführung handelspolitischer Instrumente zu prüfen, die denen der USA ähneln, wobei der Schwerpunkt auf Akteuren liegen sollte, die aufgrund von Sanktionsregelungen Marktvorteile erlangen und infolgedessen auf dem EU-Markt in unfairer Weise tätig werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>zeigt sich besorgt über den gemeldeten Überschuss bei der russischen Ölproduktion, der die von der Organisation der Erdöl exportierenden Länder Plus (OPEC+) festgelegte Quote Russlands erheblich übersteigt, was eine weitere Umgehung der festgelegten Preisobergrenze ermöglicht und Russland zusätzliche Einnahmen verschafft; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Lage genau zu beobachten und in Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern der EU geeignete Maßnahmen zu ergreifen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Präsidenten, der Regierung und der Werchowna Rada der Ukraine, dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation und den Staatsorganen Russlands zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>