<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2024)0049</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2024 – Anpassungen bei den Mitteln für Zahlungen, Aktualisierung der Einnahmen und weitere technische Aktualisierungen</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0017/2024 - Berichterstatter: Siegfried Mureşan)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. November 2024 über den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2024 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 – Anpassungen bei den Mitteln für Zahlungen, Aktualisierung der Einnahmen und weitere technische Aktualisierungen (14477/2024 – C10-0186/2024 – 2024/0252(BUD))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 44,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, der am 22. November 2023 endgültig erlassen wurde<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/207, 22.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/budget/2024/207/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/2093/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_interinstit/2020/1222/oj</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/2053/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2024 (COM(2024)0650), der von der Kommission am 10. Oktober 2024 vorgelegt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2024, der vom Rat am 5. November 2024 festgelegt und dem Europäischen Parlament am 12. November 2024 zugeleitet wurde (14477/2024 – C10-0186/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 96 und 98 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A10-0017/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2024 bezweckt wird, bei den Ausgaben, insbesondere bei den Mitteln für Zahlungen, Anpassungen vorzunehmen und die Einnahmenseite des Unionshaushalts zu aktualisieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2024 die Ausgaben netto um 44,5 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 2,95 Mrd. EUR an Mitteln für Zahlungen aufgestockt werden; in der Erwägung, dass vorgeschlagen wird, weitere 7,2 Mio. EUR aus dem Flexibilitätsinstrument und weitere 68,5 Mio. EUR aus Teil a des Instruments für einen einzigen Spielraum zu mobilisieren, da in den Rubriken 2b, 5 und 7 des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) kein Spielraum zur Verfügung steht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass auf der Einnahmenseite mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2024 endgültige Geldbußen und Zwangsgelder, die bis Oktober 2024 gezahlt werden, in Höhe von insgesamt 2,82 Mrd. EUR in den Haushaltsplan 2024 eingesetzt werden, was bedeutet, dass zusätzliche BNE-Beiträge in Höhe von 139,9 Mio. EUR erforderlich sind, um den Zahlungsbedarf zu decken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2024 auch neue Einnahmen- und Ausgabenlinien für den Kooperationsmechanismus für Darlehen für die Ukraine geschaffen werden, in dessen Rahmen Unterstützung in Form von Darlehen gewährt wird, die durch künftige Erträge aus eingefrorenen staatlichen Vermögenswerten Russlands bedient und getilgt werden;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>nimmt den von der Kommission vorgelegten Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2024 zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass der Zahlungsbedarf für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) im Rahmen der globalen Mittelübertragung (DEC 11/24) gestiegen ist, was als Zeichen dafür zu werten ist, dass die Programmdurchführung nach einem bedenklich schleppenden Anlauf für den Zeitraum 2021-2027 nunmehr an Fahrt gewinnt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>begrüßt, dass sich die Änderung der Vorschriften, die durch die Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) eingeführt wurden, d. h. eine außerordentliche Vorfinanzierung und eine freiwillige Kofinanzierung zu 100 %, positiv auf die Umsetzung des EFRE ausgewirkt hat, da dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten Mittel für die STEP-Ziele ausgeben; ist ferner der Ansicht, dass höhere Zahlungen im Jahr 2024 dazu beitragen werden, zwischen 2025 und 2027 den Druck im Hinblick auf die Zahlungen zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass der erhöhte Zahlungsbedarf fast vollständig durch Einnahmen aus Geldbußen und Zwangsgeldern gedeckt wird, insbesondere durch die gegen Google wegen Kartellrechtsverstößen verhängte Wettbewerbsbuße in Höhe von 2,4 Mrd. EUR;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>bekräftigt, dass langfristige tragfähige Einnahmen für den Unionshaushalt erforderlich sind, der in den vergangenen Jahren stark beansprucht wurde, um auf verschiedene Krisen zu reagieren; bedauert daher, dass im Rat keine Fortschritte bei der Reform des Eigenmittelsystems entsprechend dem in der Interinstitutionellen Vereinbarung vorgesehenen Fahrplan erzielt wurden; bekräftigt seinen Standpunkt, den es zur Unterstützung der geänderten Kommissionsvorschläge vorgebracht hat, und fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, diese Vorschläge rasch anzunehmen, um die für den Haushalt der Union verfügbaren Eigenmittel zu erhöhen; weist auf seinen seit Langem vertretenen Standpunkt hin, dass Geldbußen und Gebühren als zusätzliche Einnahmen für den Unionshaushalt verwendet werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>begrüßt, dass Haushaltslinien für Einnahmen und Ausgaben geschaffen wurden, die den Kooperationsmechanismus für Darlehen für die Ukraine betreffen; betont, dass eine nachhaltige finanzielle Unterstützung der Ukraine enorm wichtig ist, da die Finanzierung im Rahmen der Ukraine-Fazilität und der bestehenden Vereinbarungen über Makrofinanzhilfen (MFA) hinter dem Bedarf zurückbleibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>weist darauf hin, dass zusätzliche MFA-Darlehen über den Handlungsspielraum des Haushalts garantiert werden, und fordert die Kommission erneut auf, der Haushaltsbehörde Einzelheiten zur Ansammlung von Verbindlichkeiten zu liefern, die für den Spielraum im Zusammenhang mit Anleihe- und Darlehenstransaktionen entstehen bzw. entstanden sind; erwartet, dass die Kommission dem Parlament und dem Rat gemäß ihrer Erklärung im Anhang der Verordnung (EU) 2024/2773 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/2773 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2024 zur Einrichtung des Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen und zur Bereitstellung einer außerordentlichen Makrofinanzhilfe für die Ukraine, ABl. L, 2024/2773, 28.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2773/oj.</FIELD></FOOTNOTE> alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>nimmt die unerwartet hohe Anpassung der Dienstbezüge für 2024 zur Kenntnis, die sich sowohl auf die Dienst- als auch auf die Versorgungsbezüge auswirkt, wobei im Jahr 2024 mehr neue Ruhegehaltsempfänger als veranschlagt zu verzeichnen sind, was die Kosten für die Ruhegehälter weiter in die Höhe treibt; begrüßt, dass fast alle zusätzlichen Kosten in den Organen durch interne Mittelumschichtungen gedeckt werden und daher nur begrenzt auf das Instrument für einen einzigen Spielraum zurückgegriffen werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass sich die Anpassung der Dienstbezüge auch auf die dezentralen Agenturen auswirkt, da sie mit einer Inflation zu kämpfen haben, die über den Deflator von 2 % hinausgeht, um den sich ihr jeweiliger Haushalt jährlich erhöht, wobei die Wirkung vor allem darauf zurückzuführen ist, dass ihre Personal- und Betriebskosten einen Großteil ihrer Ausgaben ausmachen; begrüßt, dass für die Agenturen, die die Mittel nicht durch Umschichtungen bereitstellen können, der Beitrag der Union um 1,7 % erhöht wird; bekräftigt, dass im Rahmen der Vorbereitungen der Kommission für den MFR nach 2027 der derzeitige Umgang mit den Etats der dezentralen Agenturen überdacht werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass die Mittel für die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) erhöht wurden, um die steigenden Kosten zu decken, ist jedoch besorgt, was den entsprechenden Rückgang bei den Mitteln für die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) angeht; begrüßt, dass die EUAA im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des MFR gestärkt wurde, damit sie neue Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets wahrnehmen kann; fordert die Kommission auf, eng mit beiden Agenturen zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, ihre Aufgaben voll und ganz zu erfüllen und die zusätzlichen Mittel zu absorbieren, die für sie vorgesehen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>begrüßt, dass infolge des Cyberangriffs auf die Agentur im Juni 2024 zusätzliche Mittel für die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) für das Jahr bereitgestellt werden; fordert, dass Lehren gezogen werden und dass das IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (CERT-EU) angesichts der großen Cybersicherheitsbedrohung weitere technische Unterstützung für andere Agenturen und für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU leistet, damit diese nicht durch einen weiteren Angriff gefährdet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>betont, dass die neu eingerichtete Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche im überarbeiteten Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche auf Unionsebene äußerst wichtig ist; ist daher zutiefst besorgt über die Verzögerungen in der Anlaufphase, insbesondere in Bezug auf die Einstellung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>begrüßt, dass es mit der jetzt in Kraft getretenen Neufassung der Haushaltsordnung möglich ist, Negativeinnahmen in den Haushaltsplan für die Zahlung von Ausgleichszinsen in verlorenen Gerichtsverfahren aufzunehmen; stellt fest, dass die Kommission derzeit den genauen Betrag dieser Zinsen ermittelt, und fordert die Kommission auf, der Haushaltsbehörde 2025 diese Informationen so bald wie möglich vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2024;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 5/2024 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> zu veranlassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>