<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2024)0063</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Tätigkeit der Europäischen Bürgerbeauftragten – Jahresbericht 2023</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0016/2024 - Berichterstatter: Alex Agius Saliba)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2024 zu dem Jahresbericht 2023 über die Tätigkeit der Europäischen Bürgerbeauftragten (2024/2056(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht 2023 über die Tätigkeit der Europäischen Bürgerbeauftragten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 10 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 15, Artikel 24 Absatz 3, Artikel 228 und Artikel 298 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2021/1163 des Europäischen Parlaments vom 24. Juni 2021 zur Festlegung der Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten) und zur Aufhebung des Beschlusses 94/262/EGKS, EG, Euratom<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 253 vom 16.7.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1163/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Artikel 11, 41, 42 und 43 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Kodex für gute Verwaltungspraxis der Europäischen Union, der am 6. September 2001 vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 15. März 2006 geschlossene und am 1. April 2006 in Kraft getretene Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und dem Bürgerbeauftragten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Tätigkeit der Europäischen Bürgerbeauftragten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 und Artikel 148 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Petitionsausschusses (A10-0016/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass der Jahresbericht 2023 über die Tätigkeit der Europäischen Bürgerbeauftragten der Präsidentin des Europäischen Parlaments am 18. April 2024 offiziell übermittelt wurde und die Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly den Bericht am 4. September 2024 in Brüssel dem Petitionsausschuss vorgestellt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Europäische Bürgerbeauftragte gemäß Artikel 20, 24 und 228 AEUV befugt ist, Beschwerden über Missstände bei der Tätigkeit der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, mit Ausnahme des Gerichtshofs der Europäischen Union in Ausübung seiner Rechtsprechungsbefugnisse, entgegenzunehmen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gemäß Artikel 15 AEUV „unter weitestgehender Beachtung des Grundsatzes der Offenheit“ handeln, „[u]m eine verantwortungsvolle Verwaltung zu fördern und die Beteiligung der Zivilgesellschaft sicherzustellen“, und dass „[j]eder Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsgemäßem Sitz in einem Mitgliedstaat […] das Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union“ hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass in Artikel 41 der Charta festgelegt ist, dass „[j]ede Person [...] ein Recht darauf [hat], dass ihre Angelegenheiten von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden“;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass Artikel 43 der Charta vorsieht, dass die „Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat“ das Recht haben, „den Europäischen Bürgerbeauftragten im Falle von Missständen bei der Tätigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, mit Ausnahme des Gerichtshofs der Europäischen Union in Ausübung seiner Rechtsprechungsbefugnisse, zu befassen“;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>	in der Erwägung, dass sich die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gemäß Artikel 298 Absatz 1 AEUV „zur Ausübung ihrer Aufgaben […] auf eine offene, effiziente und unabhängige europäische Verwaltung“ stützen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Europäische Bürgerbeauftragte Empfehlungen, Abhilfemaßnahmen und Verbesserungen vorschlagen kann, um verschiedene Aspekte von Missständen in der Verwaltungstätigkeit zu beheben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte im Jahr 2023 398<STRING BOLD="on"> </STRING>Untersuchungen einleitete – davon 393 auf der Grundlage von Beschwerden und 5 aus eigener Initiative – und 372 Untersuchungen abschloss (369 Untersuchungen auf der Grundlage von Beschwerden und 3 Untersuchungen aus eigener Initiative);</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass 2023 die Mehrheit der Untersuchungen die Kommission betraf (250 Untersuchungen oder 62,81 %), gefolgt von dem Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) (47 Untersuchungen oder 11,81 %), dem Europäischen Parlament (16 Untersuchungen oder 4,02 %) und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) (11 Untersuchungen oder 2,76 %); in der Erwägung, dass die verbleibenden Untersuchungen wie folgt verteilt waren: Rat der Europäischen Union (7 Untersuchungen oder 1,76 %), Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (7 Untersuchungen oder 1,76 %), Europäischer Auswärtiger Dienst (6 Untersuchungen oder 1,51 %), Europäischer Datenschutzbeauftragter (6 Untersuchungen oder 1,51 %), Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (5 Untersuchungen oder 1,26 %), andere EU-Agenturen (33 Untersuchungen oder 8,27 %) und andere Organe oder Einrichtungen der EU (12 Untersuchungen bzw. 3,01 %);</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass 2023 der größte prozentuale Anteil der Untersuchungen der Bürgerbeauftragten die Kommission betraf, deren Verwaltungstätigkeit ein beträchtliches Maß an öffentlicher Aufmerksamkeit entgegengebracht wird, da es sich um das Exekutivorgan der EU handelt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass bei den von der Bürgerbeauftragten im Jahr 2023 abgeschlossenen Untersuchungen in 99 Fällen (26,6 %) kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt wurde, 206 Fälle (55,4 %) von der betreffenden Einrichtung teilweise oder vollständig gelöst oder beigelegt wurden, in 46 Fällen (12,4 %) keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt waren und in 27 Fällen (7,3 %) ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die drei wichtigsten Anliegen in den von der Bürgerbeauftragten im Jahr 2023 abgeschlossenen Untersuchungen die Transparenz und Rechenschaftspflicht (z. B. beim Zugang zu Informationen und Dokumenten) (34,2 %), die Dienstleistungskultur (21,5 %) und Einstellungen (15,3 %) waren; in der Erwägung, dass weitere Anliegen die gute Verwaltung von Personalangelegenheiten, die ordnungsgemäße Ausübung von Ermessensspielräumen (auch in Vertragsverletzungsverfahren), die ordnungsgemäße Durchführung von Vertragsverletzungsverfahren, die Achtung der Grundrechte, die Achtung der Verfahrensrechte, Finanzhilfen, die Vergabe öffentlicher Aufträge, Verträge, ethische Fragen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Beschlussfassung der EU sowie die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung betrafen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte 2023 auch umfassendere strategische Untersuchungen und Initiativen zu systemischen Problemen innerhalb der Organe der EU durchführte, die den Zugang zu Dokumenten, die Grundrechte, ethische Fragen, die Rechenschaftspflicht bei Entscheidungsprozessen sowie die Einstellung von EU-Beamten betrafen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU-Bürger weitreichende Rechte auf Zugang zu Dokumenten haben, die sich im Besitz der EU-Verwaltung befinden; in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte eine Untersuchung aus eigener Initiative eingeleitet hat, in der sie die Kommission aufforderte, sich dringend mit systematischen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten zu befassen, um sicherzustellen, dass sie die in der Rechtsvorschrift der EU über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten (Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2001/1049/oj).</FIELD></FOOTNOTE>) festgelegten Fristen einhält; in der Erwägung, dass diese Untersuchung ergab, dass die Kommission in 85 % der Fälle die gesetzlich festgelegten Fristen nicht einhält, wenn Einzelpersonen einen Antrag auf Überprüfung einer Zugangsentscheidung, einen sogenannten Zweitantrag, stellen, wobei die meisten Antworten erst nach 60 Tagen eingehen; in der Erwägung, dass diese Verzögerungen häufig dazu geführt haben, dass die erhaltenen Informationen für die Antragsteller nicht mehr von Nutzen waren, wodurch sie daran gehindert wurden, zum entscheidenden Zeitpunkt bei der Entscheidungsfindung ihr Mitspracherecht wahrzunehmen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte 2023 im Anschluss an ihre strategische Untersuchung betreffend die Zeit, die die Europäische Kommission für die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten benötigt, einen Sonderbericht veröffentlichte; in der Erwägung, dass die Europäische Ombudsstelle diesen Bericht dem Europäischen Parlament vorgelegt hat, um seine Unterstützung dafür zu erhalten, die Kommission dazu zu bewegen, ihren Empfehlungen nachzukommen, da sie der Ansicht ist, dass die Bürger von einer offenen, modernen und dienstleistungsorientierten EU-Verwaltung bessere Verfahren erwarten dürfen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass der Sonderbericht im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Parlaments erörtert wurde und zu einer am 14. März 2024 angenommenen Entschließung des Europäischen Parlaments mit dem Titel „Die Zeit, die die Kommission für die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten benötigt“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6560, 12.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6560/oj.</FIELD></FOOTNOTE> führte, in der das Parlament seine große Besorgnis über die extremen Verzögerungen beim Vorgehen der Kommission zur Gewährung des Zugangs der Öffentlichkeit zu angeforderten Dokumenten zum Ausdruck brachte und die Kommission aufforderte, diese systematischen und erheblichen Verzögerungen zu beheben; in der Erwägung, dass das Parlament darauf hingewiesen hat, dass es in Erwägung ziehen wird, alle verfügbaren parlamentarischen Instrumente zu nutzen, um dieses Problem anzugehen; in der Erwägung, dass in der Entschließung auch auf die Verhandlungen über den Kauf von COVID-19-Impfstoffen hingewiesen und eine angemessene Offenlegung durch die Kommission, eine proaktivere Transparenz, gezieltere Personalressourcen für die Bearbeitung von Zweitanträgen und eine offenere und konstruktivere Haltung gegenüber Antragstellern gefordert wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte betont hat, dass die neuen Ethikregeln des Parlaments ordnungsgemäß überwacht und durchgesetzt werden müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>	in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte nach dem Katargate-Skandal erhebliche Fortschritte bei der Stärkung der Ethikvorschriften im Parlament anerkannt hat, jedoch Bedenken hinsichtlich ihrer Umsetzung und Durchsetzung geäußert hat; in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte eine gesonderte Untersuchung zu den Reisekosten eingeleitet hat, die der Kommission seit 2021 von Dritten gezahlt wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass Transparenz ein wesentlicher Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft und ein wichtiges Instrument zur Korruptionsbekämpfung ist; in der Erwägung, dass die EU-Bürger das Recht auf ein Höchstmaß an Transparenz haben und dass die weitestgehende Zugänglichkeit öffentlicher Dokumente von wesentlicher Bedeutung ist, wenn es gilt, die Rechenschaftspflicht sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass die Europäische Ombudsstelle 2023 die Öffentlichkeit weiter für die Rolle der Bürgerbeauftragten bei der Wahrung hoher Arbeitsstandards in der EU-Verwaltung sowie beim Schutz der Rechte und Grundfreiheiten der Bürger sensibilisiert hat;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den von der Europäischen Bürgerbeauftragten vorgelegten Jahresbericht 2023 und begrüßt, dass darin die wichtigsten Fakten und Zahlen zu den Tätigkeiten der Bürgerbeauftragten im Jahr 2023 auf herausragende Weise dargelegt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beglückwünscht Emily O’Reilly zu ihrer bemerkenswerten Arbeit und ihren unermüdlichen Anstrengungen, die Demokratie durch die Erhöhung der Rechenschaftspflicht und der Transparenz der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU zu fördern und zugleich sicherzustellen, dass die EU-Verwaltung auf die Anliegen der Bürger eingeht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>würdigt die konstruktive Zusammenarbeit der Europäischen Bürgerbeauftragten mit dem Europäischen Parlament, insbesondere mit dem Petitionsausschuss, sowie mit anderen Organen der EU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>begrüßt, dass die Bürgerbeauftragte einen Leitfaden für den Zugang zu EU-Dokumenten veröffentlicht hat, der darauf ausgerichtet ist, die Bürger für ihr Recht auf Zugang zu Dokumenten zu sensibilisieren und es ihnen zu ermöglichen, die Entscheidungsfindung in der EU zu verfolgen; ist der Ansicht, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, den Bürgern weiterhin geeignete Informationen über den Zweck und den Umfang der Tätigkeiten der Bürgerbeauftragten und ihren Einfluss auf die Entwicklung der EU-Organe zur Verfügung zu stellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>begrüßt die Empfehlungen, die im Anschluss an die von der Bürgerbeauftragten aus eigener Initiative durchgeführte Untersuchung zu der Zeit, die die Kommission benötigt, um Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten zu bearbeiten, abgegeben wurden; fordert die Kommission auf, die Art und Weise, in der sie solche Anträge bearbeitet, zu verbessern, ihre systemischen Verzögerungen dringend zu beseitigen und die in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission vorgesehenen Fristen einzuhalten; teilt die von der Bürgerbeauftragten geäußerte Auffassung, dass die angeforderten Dokumente und Informationen häufig zeitsensibel sind und im Falle von Verzögerungen für die Antragsteller an Relevanz verlieren können; ist der Ansicht, dass die Kommission proaktiv Dokumente und Statistiken darüber veröffentlichen muss, wie sie Anträge auf Zugang zu Dokumenten bearbeitet, da solche Informationen von entscheidender Bedeutung sind, um die Transparenz in dieser Angelegenheit zu verbessern und die Rechenschaftspflicht der Kommission gegenüber den Bürgern zu stärken; betont, dass die Transparenz des Entscheidungsprozesses bei vielen Untersuchungen der Bürgerbeauftragten, insbesondere in Bezug auf Lobbyarbeit, im Mittelpunkt stand;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>	betont, dass der Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten ein Grundrecht der EU-Bürger und ein Eckpfeiler der europäischen Demokratie ist; weist darauf hin, dass die seit der Annahme der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 stattgefundenen technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen deren Anpassung an den neuen digitalen Kontext erfordern; erkennt in diesem Zusammenhang an, dass diese Verordnung überarbeitet werden muss, und fordert den Rat auf, konstruktive Verhandlungen mit dem Parlament und der Kommission über deren Überarbeitung aufzunehmen, um diese drei wichtigen EU-Organe zu Vorbildern für Transparenz und öffentliche Rechenschaftspflicht für die gesamte EU zu machen; ist der festen Überzeugung, dass alle Verhandlungen über die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 auf dem bereits vom Parlament festgelegten Standpunkt beruhen sollten und dass der Anwendungsbereich der Verordnung auf alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU ausgeweitet werden sollte, um so die Rechenschaftspflicht im Beschlussfassungsprozess zu stärken; weist in diesem Zusammenhang auf den Standpunkt des Parlaments hin, wonach „Dokument“ Dateninhalte unabhängig von der Form des Datenträgers (auf Papier oder in elektronischer Form, Ton-, Bild- oder audiovisuelles Material) bezeichnet, die einen Sachverhalt betreffen, der in den Zuständigkeitsbereich eines Organs, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der Union fällt<FOOTNOTE><FIELD> Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2011 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (Neufassung), Artikel 3: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-7-2011-0580_DE.pdf.</FIELD></FOOTNOTE>; betont, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dass die Organe in ihren Beziehungen zu den Bürgern transparent sind, wie auch die Bürgerbeauftragte in ihrer Untersuchung zu der Transparenz der Triloge<FOOTNOTE><FIELD> https://www.ombudsman.europa.eu/en/decision/en/69206.</FIELD></FOOTNOTE> eingeräumt hat, in der sie zwar erklärte, die besonderen Herausforderungen und Empfindlichkeiten innerhalb des Systems der interinstitutionellen Verhandlungen der EU nachvollziehen zu können, die Organe jedoch aufforderte, Anstrengungen zur Bewältigung dieser Herausforderungen zu unternehmen, damit die Bürger ihre demokratischen Rechte wirksam wahrnehmen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>unterstützt die Schlussfolgerungen des Sonderberichts der Bürgerbeauftragten<FOOTNOTE><FIELD> Sonderbericht der Europäischen Bürgerbeauftragten zu ihrer strategischen Untersuchung betreffend die Zeit, die die Europäische Kommission für die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten benötigt (OI/2/2022/OAM).</FIELD></FOOTNOTE> an das Europäische Parlament betreffend die Zeit, die die Europäische Kommission für die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten benötigt, und ist besorgt über die Einschätzung der Bürgerbeauftragten, dass diese systemischen und erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten durch die Kommission einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellen; betont, dass die Kommission mehr Ressourcen für die Bearbeitung von Zweitanträgen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 bereitstellen muss und dass eine proaktivere Transparenz und ein konstruktiverer Ansatz gegenüber den Antragstellern erforderlich sind; fordert die Kommission auf, vorrangig Abhilfe zu schaffen, indem sie ihre Handhabung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten reformiert; erinnert die Kommission an das Recht des Parlaments, sie vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu verklagen, und erwartet vom neuen Kollegium der Kommissionsmitglieder ein klares und eindeutiges Bekenntnis, Abhilfe zu schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>nimmt die Untersuchung der Bürgerbeauftragten zur Kenntnis, in deren Rahmen geprüft wurde, inwieweit das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Kommission bei Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu legislativen Dokumenten das EU-Recht und die Urteile des EuGH anwenden, und in der die Bürgerbeauftragte betont hat, dass der rechtzeitige Zugang der Öffentlichkeit zu legislativen Dokumenten sichergestellt und die Beteiligung der EU-Bürger am Rechtsetzungsprozess der Union erleichtert werden muss; erkennt an, dass alle Organe Anträge auf Zugang zu Dokumenten rechtzeitig bearbeiten müssen, um ein Gefühl des Vertrauens in das EU-Gesetzgebungsverfahren zu fördern, das auf den wichtigsten Grundsätzen der Transparenz und des Zugangs der Öffentlichkeit zu Informationen beruht, wie in der Rechtsprechung des EuGH bestätigt wurde; weist darauf hin, dass die EU-Organe nach der Rechtsprechung des EuGH die Offenlegung legislativer Dokumente nur unter außergewöhnlichen Umständen verweigern können und dass ihre Begründung hierfür auf spezifischen und konkreten Tatsachen beruhen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>	nimmt die Absicht der Bürgerbeauftragten zur Kenntnis, eine umfassendere Untersuchung darüber durchzuführen, wie der Umfang von Umweltinformationen und Informationen im Zusammenhang mit Emissionen in die Umwelt von der Kommission ausgelegt wird; ist besonders besorgt über die Feststellung der Bürgerbeauftragten, dass es sich bei der Weigerung der Kommission, Zugang zu Dokumenten über die Treibhausgasemissionen der Keramikindustrie zu gewähren, die im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems gemeldet wurden, um einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit handelt; bedauert, dass die Kommission den Lösungsvorschlag der Bürgerbeauftragten abgelehnt und es versäumt hat, die erforderliche Transparenz sicherzustellen und der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 264 vom 25.9.2006, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1367/oj.</FIELD></FOOTNOTE> sowie dem Übereinkommen von Århus volle Wirksamkeit zu verleihen; fordert die Kommission auf, den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen im Einklang mit dem EU-Recht und der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH sicherzustellen und die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsprozessen im Umweltbereich zu fördern; ist besorgt darüber, dass sich die Weigerung der Kommission, Zugang zu allen angeforderten Dokumenten über die im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems gemeldeten Treibhausgasemissionen zu gewähren, auch weitere Industrieanlagen über die Keramikindustrie hinaus betrifft, und fordert die Bürgerbeauftragte auf, das Bewusstsein für die Ergebnisse der Untersuchungen weiter zu schärfen, um die Transparenz zu erhöhen; weist darauf hin, dass zahlreiche Petitionen an das Europäische Parlament den fehlenden oder eingeschränkten Zugang zu Umweltinformationen betreffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert den Rat auf, der Öffentlichkeit uneingeschränkten Zugang zu dem Rechtsgutachten zu der Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 275 vom 25.10.2022, S. 33, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union zu gewähren, wie es von der Bürgerbeauftragten empfohlen wurde, die in dieser Angelegenheit Missstände in der Verwaltungstätigkeit festgestellt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>	unterstützt die Bürgerbeauftragte bei ihren Bemühungen, einen weiteren Beitrag zur Klärung dessen zu leisten, was ein EU-Dokument ist, und hebt hervor, dass die EU-Organe den Empfehlungen der Bürgerbeauftragten nachkommen sollten, um ihre Verwaltungspraxis an die sich weiterentwickelnden Kommunikationsmittel anzupassen; betont, dass das Recht der Bürger auf Zugang zu Informationen für schriftliche physische und elektronische Dokumente sowie für Tonaufzeichnungen und audiovisuelle Aufzeichnungen gilt, die im Zusammenhang mit politischen Strategien, Tätigkeiten und Entscheidungen der EU-Organe stehen, und weist darauf hin, dass arbeitsbezogene Textnachrichten und Sofortnachrichten als „Dokumente“ im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 verstanden werden; bedauert die Fälle, in denen die Kommission es versäumt hat, der Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten in Form von E-Mails oder Textnachrichten zu gewähren, etwa in Bezug auf die Entwürfe der EU-Strategien für Böden, Wälder und die Anpassung an den Klimawandel oder auf die Korrespondenz zwischen der Präsidentin der Kommission und dem Geschäftsführer eines Pharmaunternehmens im Zusammenhang mit dem Kauf von COVID-19-Impfstoffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>begrüßt das Engagement der Bürgerbeauftragten für die Wahrung der Grundrechte bei migrationsbezogenen Maßnahmen; stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte die Kommission um weitere Klarstellungen dazu ersucht hat, wie sie die Achtung der Menschenrechte im Rahmen der Absichtserklärung zwischen der EU und Tunesien garantieren will, um sicherzustellen, dass die EU ihren Menschenrechtsverpflichtungen nachkommt; betont, dass alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU verpflichtet sind, die Menschenrechte und Grundfreiheiten gemäß den Verträgen und der Charta zu achten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>nimmt die Entscheidung der Kommission zur Kenntnis, mit den nationalen und lokalen Behörden zusammenzuarbeiten, um im Anschluss an eine von der Bürgerbeauftragten aus eigener Initiative durchgeführte einschlägige Untersuchung eine Folgenabschätzung in Bezug auf die Grundrechte in Migrationsmanagementeinrichtungen zu erstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>	begrüßt die Untersuchungen, die die Bürgerbeauftragte nach dem Katargate-Skandal im Europäischen Parlament durchgeführt hat; unterstützt nachdrücklich die Schlussfolgerungen der Bürgerbeauftragten, wonach die Ethik- und Antikorruptionsvorschriften der EU von den EU-Organen eingehalten und gestärkt werden müssen, und dass die vom Parlament in diesem Bereich umgesetzten Reformen ordnungsgemäß überwacht und durchgesetzt werden müssen; betont, dass das Parlament und die Kommission direkten und indirekten Lobbytätigkeiten stets besondere Aufmerksamkeit widmen müssen, um Lücken und Schwachstellen zu ermitteln, die die Transparenz und Rechenschaftspflicht beeinträchtigen und das Risiko potenzieller Interessenkonflikte erhöhen könnten; begrüßt die erheblichen Fortschritte, die beim derzeitigen Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments in Bezug auf Integrität und Transparenz erzielt wurden, und fordert die Bürgerbeauftragte auf, dessen Umsetzung erforderlichenfalls weiterhin zu überwachen; betont, dass die Ethikregeln streng eingehalten werden müssen, um das Vertrauen der Bürger in die europäischen Organe zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont, dass Transparenz, eine gute Verwaltung und die institutionelle Kontrolle und Gegenkontrolle im Rahmen der Arbeit der Organe der EU von wesentlicher Bedeutung sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>nimmt die Untersuchungen der Bürgerbeauftragten zu Interessenkonflikten in der Kommission, insbesondere im Bereich des Europäischen Verteidigungsfonds, zur Kenntnis, einschließlich der Tatsache, dass die Kommission nicht verpflichtet ist, die Namen der Sachverständigen zu veröffentlichen, die sie bei Projekten im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds konsultiert; weist in diesem Zusammenhang auf den Vorschlag der Bürgerbeauftragten hin, dass die Kommission die Interessenerklärungen der Mitglieder des Ausschusses für Regulierungskontrolle proaktiv veröffentlichen und erforderlichenfalls die einschlägigen für den Ausschuss geltenden Vorschriften ändern sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>nimmt die Forderung der Bürgerbeauftragten an die Europäische Investitionsbank (EIB) zur Kenntnis, ihre Regeln für den Umgang mit Interessenkonflikten zu verbessern und die Aufsichtsfunktion ihres Ethik- und Compliance-Ausschusses zu stärken, nachdem der Vizepräsident der EIB an eine nationale Förderbank gewechselt und dort Vorstandsvorsitzender geworden ist; fordert die Bürgerbeauftragte in diesem Zusammenhang auf, sich weiterhin auf Fragen in Bezug auf Karenzzeiten und Drehtüreffekte bei leitenden Mitarbeitern aus allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU zu konzentrieren, um die höchsten ethischen Standards in Bezug auf Transparenz und öffentliche Rechenschaftspflicht sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>begrüßt die von der Kommission an ihren internen Leitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge vorgenommenen Änderungen, die im Rahmen der Untersuchung der Bürgerbeauftragten positiv bewertet wurden und zur Verbesserung des Umgangs der Kommission mit potenziellen Interessenkonflikten bei Ausschreibungen beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um mehr Transparenz in Bezug auf die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) zu verstärken, und ersucht die Kommission, die Behandlung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit der ARF zu verbessern und weiterhin vorläufige Beurteilungen der Zahlungsanträge der Mitgliedstaaten zu veröffentlichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>begrüßt die Entscheidung der Bürgerbeauftragten, eine Untersuchung aus eigener Initiative zu den Verzögerungen der Kommission beim Umgang mit Risiken im Zusammenhang mit gefährlichen Chemikalien einzuleiten, um Verzögerungen bei der Einführung von Beschränkungen zur Minderung der Risiken bestimmter Chemikalien sowie bei der Aufnahme von Chemikalien in das Verzeichnis der Stoffe, die zur Verwendung zugelassen werden müssen, zu untersuchen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>ist besorgt darüber, dass die Bürgerbeauftragte mehrere transparenzbezogene Bedenken bei den Interaktionen der Kommission mit der Tabakindustrie ermittelt hat; nimmt jedoch die Zusage der Kommission zur Kenntnis, weiter zu prüfen, inwieweit ihre Dienststellen mit Lobbyismus seitens der Tabakindustrie konfrontiert sind; erinnert die Kommission daran, dass die EU und alle ihre Mitgliedstaaten das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums unterzeichnet haben und daher verpflichtet sind, bei der Festlegung und Umsetzung ihrer gesundheitspolitischen Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums sicherzustellen, dass diese Maßnahmen vor kommerziellen und sonstigen Eigeninteressen der Tabakindustrie geschützt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>erinnert an die zwingende Verpflichtung der EU-Organe, die Dienste unabhängiger und gut qualifizierter Beamter sicherzustellen, die auf offene Weise und unter Berücksichtigung einer angemessenen geografischen Ausgewogenheit von Nationalität und Sprachen eingestellt werden; weist darauf hin, dass die Bürgerbeauftragte eine Untersuchung zu der Frage durchgeführt hat, wie das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) „Vorauswahltests“ als Teil eines Verfahrens zur Einstellung neuer Mitarbeiter im öffentlichen Dienst der EU durchgeführt hat, und dabei Probleme im Zusammenhang mit der Organisation von Tests ermittelt hat, die ausschließlich online durchgeführt werden; fordert das EPSO auf, seine Einstellungsverfahren zu verbessern, indem es sicherstellt, dass bestimmte Bewerber aufgrund der technischen Voraussetzungen nicht benachteiligt werden, und den Bewerbern klare Informationen zur Verfügung zu stellen; ist der Ansicht, dass Bewerbern, die das wünschen, die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, diese Tests physisch in einem Testzentrum abzulegen, wie dies vor der COVID-19-Pandemie üblich war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>begrüßt, dass die Europäische Ombudsstelle im Jahr 2023 weiterhin für ihre Rolle geworben, ihre Arbeit einem möglichst breiten Publikum bekannt gemacht und am Europäischen Jugendevent (EYE2023) teilgenommen hat; erachtet die von der Bürgerbeauftragten unter Beteiligung der Kommission und des Parlaments organisierte Diskussion über die Einhaltung des Integritätsrahmens der EU-Verwaltung als wichtig;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>begrüßt, dass die Bürgerbeauftragte im Anschluss an Beschwerden von Menschen mit Behinderungen Untersuchungen durchgeführt hat, und unterstützt ihre Bemühungen im Hinblick auf den EU-Rahmen für das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen; erachtet die Verpflichtung der Bürgerbeauftragten, die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die EU-Verwaltung zu überwachen, als wichtig, und fordert alle EU-Organe auf, den in den Untersuchungen im Zusammenhang mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen ausgesprochenen Empfehlungen der Bürgerbeauftragten größte Aufmerksamkeit zu widmen; lobt die Bürgerbeauftragte dafür, dass sie 2023 den Vorsitz im EU-Rahmen für das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen innehatte, sowie für ihre kontinuierliche Arbeit als Mitglied dieses Rahmens;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>betont, dass der „europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit“<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 70, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2019/882/oj).</FIELD></FOOTNOTE> am 17. April 2019 angenommen wurde und dass die darin festgelegte Frist für seine Umsetzung durch die Mitgliedstaaten am 28. Juni 2022 endete; betont, dass der wichtigste Zweck des europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit darin bestand, das Leben von mindestens 87 Millionen Menschen mit Behinderungen zu vereinfachen und ihnen unter anderem den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Bankdienstleistungen, Computern, Fernsehen, E-Books und Online-Shops zu erleichtern; bedauert zutiefst, dass es bisher in keinem Mitgliedstaat gelungen ist, die vollständige und kohärente Umsetzung des Rechtsakts sicherzustellen, und dass es immer noch Verzögerungen gibt, was durch die laufenden Vertragsverletzungsverfahren, die die Kommission gegen alle Mitgliedstaaten eingeleitet hat, bestätigt wird; fordert die Bürgerbeauftragte auf, diesen sehr schwerwiegenden Verstoß gegen das EU-Recht, der die Rechte von Menschen mit Behinderungen erheblich einschränkt, im Rahmen der allgemeinen Maßnahmen, die im EU-Rahmen für das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durchgeführt werden, zur Sprache zu bringen, um zu seiner vorrangigen Lösung beizutragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>begrüßt die Untersuchung der Bürgerbeauftragten zu der Frage, wie die Kommission die Regelung des EU-Beamtenstatuts über die Gewährung einer doppelten Kinderzulage für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen anwendet; begrüßt in diesem Zusammenhang den von der Kommission eingeleiteten, die gesamte EU-Verwaltung betreffenden Prozess zur Überarbeitung der geltenden Vorschriften, um eine individuelle inhaltliche Prüfung aller Anträge auf diese Art von Zulage zu gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>hebt hervor, dass das Europäische Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten und die jährlich mit nationalen und regionalen Bürgerbeauftragten über das Europäische Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten ausgerichteten Sitzungen wichtig sind, um das Bewusstsein der Öffentlichkeit dafür, was die Europäische Ombudsstelle für die europäischen Bürger tun kann, weiter zu schärfen; fordert die Bürgerbeauftragte auf, sich über das Europäische Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten weiterhin am Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren mit den nationalen Bürgerbeauftragten zu beteiligen; nimmt zur Kenntnis, dass der Schwerpunkt der Jahreskonferenz 2023 des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten auf dem Schutz der Menschenrechte und auf der Erörterung der Vorteile und der möglichen Nachteile des Einsatzes von KI in öffentlichen Verwaltungen lag;<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> </STRING></STRING>fordert die Organisationen der Zivilgesellschaft auf, die Dienste der Europäischen Bürgerbeauftragten für die Ausübung der Kontrolle über die EU-Organe, für die Gewährleistung von Transparenz und für die Bearbeitung von Fällen der Nichteinhaltung des Unionsrechts besser zu nutzen; begrüßt, dass sich die Institution des Menschenrechtsbeauftragten von Bosnien und Herzegowina dem Europäischen Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten angeschlossen hat; fordert die Bürgerbeauftragte auf, die Zusammenarbeit mit den Büros der nationalen Bürgerbeauftragten der EU-Bewerberländer zu verstärken, um die Fähigkeit der Behörden dieser Länder zur Angleichung an die EU-Standards der guten Verwaltungspraxis, Integrität und Rechenschaftspflicht zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert die Fortsetzung der engen Zusammenarbeit zwischen der Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, die den gemeinsamen Auftrag haben, die EU-Organe den Bürgern näherzubringen; würdigt die Aufmerksamkeit, die die Bürgerbeauftragte allen Beschwerden widmet, sowie die Folgemaßnahmen, einschließlich der Befassung anderer zuständiger Behörden oder des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments mit Beschwerden, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen und die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften betreffen; fordert die Europäische Ombudsstelle auf, ihre diesbezüglichen Bemühungen fortzusetzen, da die Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss, die rechtzeitige Unterrichtung und der Zugang zu Dokumenten in allen 24 Amtssprachen der EU die wirksame Beteiligung der Bürger und der Zivilgesellschaft an der Beschlussfassung erhöhen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>begrüßt, dass die Akzeptanzquote der EU-Organe für 2023, d. h. der Prozentsatz der positiven Antworten auf die Gesamtzahl der Vorschläge der Bürgerbeauftragten zur Korrektur oder Verbesserung ihrer Verwaltungspraxis, 81 % betrug, was eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr darstellt; ist jedoch der festen Überzeugung, dass die Organe, Agenturen und sonstigen Stellen der Union sämtlichen Lösungen, Empfehlungen und Anregungen der Bürgerbeauftragten vollständig und konsequent nachkommen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>beglückwünscht die Bürgerbeauftragte zu ihrer kontinuierlichen konstruktiven Arbeitsbeziehung mit der Kommission, dem EU-Organ, das von den meisten Untersuchungen der Bürgerbeauftragten betroffen ist; stellt fest, dass diese Beziehung der Kommission dabei hilft, ihre Verwaltungsverfahren effizienter und transparenter zu gestalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>würdigt und begrüßt die Bemühungen der Bürgerbeauftragten und der Europäischen Ombudsstelle, ihre internen Verfahren kontinuierlich zu verbessern, um sicherzustellen, dass die Beschwerdeführer optimale Bedingungen vorfinden und Beschwerden so effizient wie möglich bearbeitet werden; unterstützt die Bemühungen der Bürgerbeauftragten, die Sichtbarkeit ihrer Tätigkeiten weiter zu verbessern, und begrüßt die Verbesserungen des Online-Beschwerdesystems der Bürgerbeauftragten, durch die es benutzerfreundlicher gemacht wurde; begrüßt die mehrsprachige Website der Bürgerbeauftragten, die ihre Zusage widerspiegelt, Unterstützung in allen 24 Amtssprachen der EU anzubieten;<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> </STRING></STRING>hebt hervor, dass sichergestellt werden muss, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang zu allen Ressourcen haben, die die EU ihren Bürgern zur Verfügung stellt, insbesondere durch systematische Übersetzungs- und Dolmetschdienste, die für alle Amtssprachen, einschließlich der Gebärdensprache, angeboten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung und den Bericht des Petitionsausschusses dem Rat, der Kommission, der Europäischen Bürgerbeauftragten, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie ihren Bürgerbeauftragten oder entsprechenden Einrichtungen zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>