<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2024)0067</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Ernennung des Vorsitzes der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA)</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0032/2024 - Berichterstatter: Aurore Lalucq, Javier Zarzalejos)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2024 über den Vorschlag für die Ernennung des Vorsitzes der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (N10-0050/2024 – C10-0210/2024 – 2024/0802(NLE))</STRING></TI><NOTE>(Zustimmung)</NOTE><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 4. Dezember 2024 (C10-0210/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 68 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1620 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1620 vom 19.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1620/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf seine Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A10-0032/2024),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass in Artikel 68 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1620 festgelegt ist, dass der Vorsitzende der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf der Grundlage von Verdiensten, Fähigkeiten, Wissen, Integrität, allgemeinem Ansehen und anerkannter Erfahrung auf dem Gebiet der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie anderer einschlägiger Qualifikationen ausgewählt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass sich das Europäische Parlament verpflichtet hat, in den Führungspositionen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen; in der Erwägung, dass alle Organe und Einrichtungen der EU und der Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen umsetzen sollten, um für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission am 9. Oktober 2024 im Einklang mit Artikel 68 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1620 eine Auswahlliste mit Kandidaten für das Amt des Vorsitzenden der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angenommen hat und dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres am 25. November 2024 Anhörungen mit den ausgewählten Kandidaten durchgeführt haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission dem Europäischen Parlament am 9. Oktober 2024 gemäß Artikel 68 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1620 die Auswahlliste unterbreitet hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission am 4. Dezember 2024 einen Vorschlag für die Ernennung von Bruna Szego zur Vorsitzenden der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angenommen und diesen Vorschlag dem Europäischen Parlament übermittelt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres daraufhin die Qualifikationen der vorgeschlagenen Kandidatin für das Amt der Vorsitzenden der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beurteilt haben, insbesondere im Hinblick auf die in Artikel 68 der Verordnung (EU) 2024/1620 festgelegten Anforderungen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres am 16. Dezember 2024 eine Anhörung mit Bruna Szego durchgeführt haben, bei der sie eine einleitende Erklärung abgab und anschließend Fragen von Mitgliedern der Ausschüsse beantwortete;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Vorschlag zur Ernennung von Bruna Szego als Vorsitzende der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission, der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST></SDOCTA>