<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2024)0072</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Elftes Jahr der Besatzung der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation sowie die Verschlechterung der Lage der Menschenrechte auf der besetzten Krim, insbesondere die Fälle von Iryna Danylowytsch, Tofik Abdulgaziyev und Amet Süleymanov</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0219, 0229, 0232, 0233 und 0235/2024)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Dezember 2024 zu dem elften Jahr der Besatzung der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation sowie der Verschlechterung der Lage der Menschenrechte auf der besetzten Krim, insbesondere den Fällen von Iryna Danylowytsch, Tofik Abdulgaziyev und Amet Süleymanov (2024/2992(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland die Krim seit Februar 2014 vorübergehend besetzt hält und die Halbinsel nach einem unrechtmäßigen und international nicht anerkannten Referendum rechtswidrig annektiert hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bevölkerung der Krim nach wie vor unter schweren Menschenrechtsverletzungen zu leiden hat, etwa unter der rechtswidrigen Einberufung zum Dienst in Russlands Streitkräften, der Zwangseinbürgerung und Russifizierung, willkürlichen Inhaftierungen – oft aufgrund erfundener Terrorismusvorwürfe –, Verschwindenlassen, Folter, außergerichtlichen Tötungen und dem Fehlen von Meinungs-, Versammlungs-, Vereinigungs- und Religionsfreiheit;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die in Russlands Diensten stehende Besatzungsmacht insbesondere gegen Krimtataren, ethnische Ukrainer und ethnische Minderheiten vorgeht und bis zu 800 000 Russen neu auf der Krim angesiedelt hat, wodurch sie die demografische Zusammensetzung der Krim nach ethnischen Maßstäben neokolonial verändert hat, was nach dem Völkerrecht ein Kriegsverbrechen darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass über 200 Bewohner der Krim in von Russland betriebenen Haftanstalten als politische Gefangene gehalten werden, darunter 133 Krimtataren und 67 politische Gefangene mit schwerwiegenden und unbedingt behandlungsbedürftigen gesundheitlichen Problemen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die auf der Krim aufgewachsene Journalistin und Menschenrechtsverteidigerin Iryna Danylowytsch im Jahr 2022 entführt, des Sprengstoffbesitzes beschuldigt und zu sechs Jahren und elf Monaten Haft verurteilt wurde; in der Erwägung, dass Tofik Abdulgaziyev, der sich für eine nichtstaatliche Organisation engagiert, 2019 verhaftet und auf der Grundlage erfundener Anschuldigungen zu zwölf Jahren Haft in einem Hochsicherheitsgefängnis verurteilt wurde und seit 2023 in einem Gefängnis festgehalten wird, das etwa 2 700 km von der Krim entfernt liegt; in der Erwägung, dass der Bürgerjournalist Amet Süleymanov 2021 zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass nach wie vor viele Bewohner der Krim verfolgt werden, darunter Emil Kurbedinov, Server Mustafayev, Emir Üsein Kuku, Lütfiye Zudiyeva, Kulamet Ibrayimov, Abdureşit Cepparov, Edem Semedlyayev, Rustem Kyamilev, Olexander Sisikow, Halyna Dowhopola, Ruslan Abdurahmanov, Rustem Gügürik und Liliya Gemici;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt erneut die rechtswidrige Besetzung der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol durch Russland;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>verurteilt die anhaltenden Übergriffe Russlands auf ethnische Ukrainer und die systematische Verfolgung indigener Krimtataren, womit es darauf abzielt, ihre Identität, ihr Erbe und ihre Kultur zu vernichten, was die Krimtataren an die völkermordartigen Deportationen von 1944 erinnert; ist der Ansicht, dass die Zukunft der Krim fest damit verbunden ist, dass die Halbinsel als historische Heimat der Krimtataren anerkannt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>verurteilt die Verfolgung von Journalisten, Menschen, die sich für die Zivilgesellschaft einsetzen, und Menschenrechtsverteidigern sowie die völkerrechtswidrige Deportation von Zivilisten, darunter auch politischen Gefangenen, von der Krim in Strafvollzugsanstalten in ganz Russland;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung von Iryna Danylowytsch, Tofik Abdulgaziyev und Amet Süleymanov und der anderen politischen Gefangenen; fordert, dass ihnen umgehend medizinische Versorgung bereitgestellt wird; missbilligt, dass Urteile gegen schwerkranke Personen aufrechterhalten werden, was einen eklatanten Verstoß gegen internationale Menschenrechtsnormen darstellt; fordert das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und die Vereinten Nationen auf, den Aufenthaltsort der zivilen Häftlinge, die Bewohner der Krim waren, zu ermitteln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, den politischen Ansatz, die rechtswidrige Annexion der Krim nicht anzuerkennen, uneingeschränkt weiterzuverfolgen; unterstützt die Bemühungen zur Befreiung der Krim, z. B. die Krim-Plattform; fordert, dass die Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen, die an der rechtswidrigen Annexion beteiligt sind, verschärft werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung Hohen Vertreterin und Vizepräsidentin der Kommission, den zuständigen Organen der EU sowie den Staatsorganen Russlands und den staatlichen Stellen der Ukraine zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>