<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2024)0074</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Anhaltende Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der unabhängigen Medien in Aserbaidschan und die Fälle von Dr. Qubad İbadoğlu, Anar Məmmədli, Kamran Məmmədli, Rüfət Səfərov sowie des Senders Meydan TV</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0218, 0221, 0226, 0231, 0234 und 0236/2024)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Dezember 2024 zu der anhaltenden Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der unabhängigen Medien in Aserbaidschan und den Fällen von Dr. Qubad İbadoğlu, Anar Məmmədli, Kamran Məmmədli, Rüfət Səfərov sowie des Senders Meydan TV (2024/2994(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die von Aserbaidschan ratifiziert wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Staatsorgane Aserbaidschans seit 2023 systematisch und hart gegen die Zivilgesellschaft, die politische Opposition, Menschenrechtsverteidiger, die LGBTI+-Gemeinschaft und unabhängige Medien vorgehen und ihre entsprechenden Maßnahmen rund um die COP29 intensiviert haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass es in Aserbaidschan über 300 politische Gefangene sowie 23 armenische Kriegsgefangene gibt, darunter auch die führenden Vertreter der ehemaligen selbsternannten Republik Bergkarabach;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass der politische Gefangene und Finalist bei der Wahl des Sacharow-Preisträgers 2024, Qubad İbadoğlu, nach wie vor unter Hausarrest steht; in der Erwägung, dass sein Gesundheitszustand laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kritisch ist, er deswegen in ein Krankenhaus eingewiesen werden müsste und dringend ein herzchirurgischer Eingriff bei ihm erforderlich ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass sich Anar Məmmədli, einer der führenden Figuren der Zivilgesellschaft in dem Land, seit April 2024 wegen fingierter Vorwürfe in Untersuchungshaft befindet und sich sein Gesundheitszustand verschlechtert, weil ihm medizinische Versorgung verweigert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Staatsorgane Aserbaidschans Anfang Dezember 2024 die Meydan-TV-Journalisten Aynur Qənbərova, Aytac Əhmədova, Xəyalə Ağayeva, Natiq Cavadlı und Aysel Umudova sowie die Journalisten Ramin Cəbrayılzadə und Əhməd Muxtar festgenommen haben; in der Erwägung, dass auch der stellvertretende Direktor der Journalistenschule Baku, Ülvi Tahirov, der führende Politiker Azər Qasımlı und der Menschenrechtsverteidiger Rüfət Səfərov festgenommen wurden; in der Erwägung, dass sämtliche gegen sie erhobenen Vorwürfe unbegründet und politisch motiviert sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass der Umweltschützer Kamran Məmmədli auf der COP29 von Sicherheitsbediensteten angegriffen und ein Ausreiseverbot gegen ihn verhängt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Menschenrechte von Gefangenen in Aserbaidschan regelmäßig verletzt werden, etwa durch unmenschliche Haftbedingungen, Folter und gezielte Belästigung von weiblichen politischen Gefangenen wie Nərgiz Absalamova;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen des aserbaidschanischen Regimes, über die Berichte vorliegen und zu denen die Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, der Vereinigungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit sowie der politisch motivierte missbräuchliche Rückgriff auf die Strafjustiz zählen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die Staatsorgane Aserbaidschans nachdrücklich auf, ihr hartes Vorgehen gegen sämtliche Dissidenten umgehend einzustellen sowie alle Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und politisch und anderweitig engagierten Bürger, die auf der Grundlage frei erfundener, politisch motivierter Vorwürfe strafrechtlich verfolgt werden, bedingungslos freizulassen und alle gegen sie erhobenen Vorwürfe fallenzulassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die Staatsorgane auf, das gegen Qubad İbadoğlu verhängte Ausreiseverbot sofort aufzuheben, alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe bedingungslos fallenzulassen und ihm die dringend notwendige medizinische Behandlung im Ausland zu ermöglichen; missbilligt, dass Qubad İbadoğlu weder an der Verleihung des Sacharow-Preises teilnehmen noch sich per Videokonferenz zuschalten durfte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert Aserbaidschan auf, ungebührliche Beschränkungen für unabhängige Medien aufzuheben, indem es seine Gesetze über die Registrierung und Finanzierung nichtstaatlicher Gruppen und Medien an die diesbezüglichen Empfehlungen der Venedig-Kommission angleicht; fordert die Staatsorgane auf, die Unterdrückungsmaßnahmen gegen Meydan TV, Toplum TV, Abaz Media und Kanal13 zu beenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert, dass die EU im Rahmen ihrer globalen Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte Sanktionen gegen Amtsträger Aserbaidschans verhängt, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, darunter Fuad Ələsgərov, Vilayət Eyvazov und Əli Nağıyev;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>beharrt darauf, dass jedes Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Aserbaidschan – auch im Energiebereich – strikt von der Achtung der Grundrechte und der Freilassung aller politischen Gefangenen abhängig gemacht wird; fordert die Kommission auf, die Vereinbarung von 2022 über eine strategische Partnerschaft im Energiebereich auszusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin und Vizepräsidentin der Kommission und den Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament Aserbaidschans zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>