<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0002</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Handlungsbedarf angesichts der fortdauernden Unterdrückung und der Scheinwahlen in Belarus</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0055,0056,0057,0058 und 0059/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Januar 2025 zum Handlungsbedarf angesichts der fortdauernden Unterdrückung und der Scheinwahlen in Belarus (2024/3014(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Belarus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Oktober 2020 und vom 19. Februar 2024 zu Belarus und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 21. und 22. Oktober 2021 zu Belarus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärungen des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 1. August 2024 zu der Freilassung einer Reihe politischer Gefangener und vom 26. Februar 2024 zu der Parlamentswahl und der Kommunalwahl sowie auf die Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der Europäischen Union vom 8. August 2023 zum dritten Jahrestag der manipulierten Präsidentschaftswahl,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Charta der Vereinten Nationen, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und andere Menschenrechtsübereinkünfte, die von Belarus unterzeichnet wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) vom 25. März 2024 über die Lage der Menschenrechte in Belarus vor und nach der Präsidentschaftswahl 2020,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Entschließung der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vom 12. Juni 2023 zu den vom Verwaltungsrat gemäß Artikel 33 der Verfassung der IAO zu Belarus empfohlenen Maßnahmen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 136 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die 30-jährige autoritäre Herrschaft von Aljaksandr Lukaschenka in Belarus durch systematische Unterdrückung politischer Gegner und abweichender Meinungen, einschließlich des Verschwindenlassens von Lukaschenkas Kritikern, gekennzeichnet ist; in der Erwägung, dass das unrechtmäßige Lukaschenka-Regime mit der Unterstützung Russlands seit der manipulierten Präsidentschaftswahl vom August 2020 politisch engagierte Bürger, Mitglieder der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidiger, Rechtsanwälte, Journalisten, Künstler, Religionsführer, Gewerkschafter und andere Gruppen in Belarus und im Ausland systematisch unterdrückt und Zehntausende Menschen willkürlich inhaftiert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Parlament und viele seiner demokratischen Partner nach der manipulierten Präsidentschaftswahl von 2020 und dem anschließenden brutalen Vorgehen weder das Wahlergebnis noch Aljaksandr Lukaschenka als rechtmäßiges Oberhaupt und Präsidenten von Belarus anerkannt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass dem Menschenrechtszentrum „Wjasna“ zufolge mehr als 1 250 politische Gefangene in Belarus nach wie vor unter lebensbedrohlichen Bedingungen inhaftiert und viele dieser Gefangenen gesundheitlich angeschlagen sind; in der Erwägung, dass mehrere politische Gefangene in Haft gestorben sind, davon allein vier im Jahr 2024; in der Erwägung, dass politische Gefangene Folter ausgesetzt sind, ihnen medizinische Versorgung verweigert wird, Rechtsanwälte und Familienangehörige sie nur beschränkt besuchen dürfen und sie in Einzelhaft sitzen; in der Erwägung, dass seit Sommer 2020 3 697 Menschen als politische Gefangene eingestuft wurden; in der Erwägung, dass allein im Jahr 2024 über 8 800 Fälle politisch motivierter strafrechtlicher Verfolgung dokumentiert wurden, darunter Festnahmen, Inhaftierungen, Kündigungen und andere Formen von Repression, die unter anderem auf politische Gefangene und ihre Familien, Rechtsanwälte, Aktivisten, Journalisten, Priester, Ärzte und in das Land zurückgekehrte belarussische Staatsangehörige abzielen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass zahlreiche internationale Organisationen, darunter das OHCHR, systematische Menschenrechtsverletzungen in Belarus dokumentiert haben, darunter Folter, willkürliche Inhaftierungen, Freiheitsstrafen oder andere besonders schwere Fälle von Freiheitsentzug, Verschwindenlassen, Verfolgung aus politischen Gründen und Unterdrückung von Grundfreiheiten, die nach dem Völkerrecht Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind; in der Erwägung, dass Litauen die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs im September 2024 mit der Lage in Belarus befasst und ersucht hat, bestimmte vom Lukaschenka-Regime begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu untersuchen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass das unrechtmäßige Regime in Belarus zum Schein eine Präsidentschaftswahl für den 26. Januar 2025 anberaumt hat und Lukaschenka damit eine siebte Amtszeit anstrebt; in der Erwägung, dass die Zentrale Wahlkommission von Belarus Lukaschenka und vier weitere Pro-forma-Kandidaten registriert hat; in der Erwägung, dass der derzeitige Präsidentschaftswahlkampf in einem von massiver Unterdrückung geprägten Umfeld stattfindet, sodass nicht einmal die Mindeststandards für demokratische Wahlen erfüllt sind; in der Erwägung, dass demokratische Kandidaten von der Teilnahme ausgeschlossen sind, die Medienfreiheit stark eingeschränkt ist, Wähler eingeschüchtert werden und die Legitimität der Wahl durch das Fehlen einer unabhängigen Wahlbeobachtungsmission weiter verringert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass sowohl die Parlaments- und die Kommunalwahl vom 25. Februar 2024 als auch die bevorstehende, zum Schein durchgeführte Präsidentschaftswahl am 26. Januar 2025 ein Beispiel für die Missachtung demokratischer Normen durch das Regime ist, da Wahlen in Belarus streng kontrolliert werden, indem alle Kandidaten vorab von den Staatsorganen gebilligt werden müssen, demokratische Parteien von Wahlen ausgeschlossen werden und der Wählerschaft keine echte Auswahl geboten wird; in der Erwägung, dass der Wahlkampf durch die Inhaftierung von Personen, die sich beim Präsidentschaftswahlkampf 2020 für andere Kandidaten eingesetzt haben, sowie durch die Entschlossenheit, abweichende Meinungen rigoros zu unterdrücken, geprägt war;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass nach Angaben des Menschenrechtszentrums „Wjasna“ zwischen Juli und September 2024 mindestens 360 Menschen festgenommen wurden und dass viele führende Vertreter der demokratischen Opposition, darunter der Friedensnobelpreisträger Ales Bjaljazki, Maryja Kalesnikawa, Wiktar Babaryka, Pawel Sewjarynez, Sjarhej Zichanouski und Mikalaj Statkewitsch, nach wie vor inhaftiert sind; in der Erwägung, dass sich derzeit mindestens acht politische Gefangene in Isolationshaft befinden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass das Lukaschenka-Regime den Druck auf die Bediensteten westlicher diplomatischer Vertretungen, die in Belarus akkreditiert sind, sowie auf andere Ausländer erhöht hat; in der Erwägung, dass Mikalaj Chila, ein örtlicher Bediensteter der EU-Delegation in Belarus, vom Inlandsgeheimdienst KDB vor dem Büro der EU-Delegation festgenommen, ab April 2024 in Untersuchungshaft gehalten und im Dezember 2024 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt wurde; in der Erwägung, dass er vom Menschenrechtszentrum „Wjasna“ in die Liste der politischen Gefangenen aufgenommen wurde; in der Erwägung, dass zwei japanische Staatsangehörige kürzlich wegen frei erfundener Spionagetätigkeiten inhaftiert wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass Lukaschenka im Jahr 2024 in dem Versuch, die Aufhebung einiger vom Westen verhängten Sanktionen zu erwirken, über 200 politische Gefangene begnadigt hat; in der Erwägung, dass es trotz dieser Begnadigungen nach wie vor politische Verhaftungen gibt, wobei allein im Jahr 2024 mindestens 1 721 Personen aus politischen Gründen verurteilt wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass der Belarussische Gewerkschaftsbund seit langer Zeit in die Regierungsstruktur des Lukaschenka-Regimes integriert ist und vermutlich eine wichtige Funktion bei der Organisation der Fälschung von Wahlergebnissen übernimmt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass das belarussische Regime Medienunternehmen im Wege von Gesetzen zur Bekämpfung von Extremismus in ihrer Arbeit behindert, in deren Folge die meisten unabhängigen Medien als „extremistisch“ eingestuft wurden und mindestens 45 Medienvertreter inhaftiert wurden, etwa 400 Medienvertreter ins Exil gehen mussten, während andere Medienvertreter Schikanen und Misshandlungen ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass unabhängige Medien wie Belsat TV, Charter 97, Nexta, Radio Racyja, Radio Swaboda, Nascha Niwa und andere. eine entscheidende Rolle bei der Bereitstellung wesentlicher Informationen spielen und demokratischen Stimmen als Plattform dienen; in der Erwägung, dass die belarussischen Staatsorgane Überwachung, Online-Zensur und Desinformation einsetzen, wodurch der digitale Autoritarismus ausgeweitet und die Aussichten auf eine freie und faire Wahl im Jahr 2025 zunichte gemacht werden; in der Erwägung, dass belarussische Propagandisten regelmäßig Desinformation über die EU-Mitgliedstaaten und ihre Amtsträger verbreiten und den Zugang zu Informationen unterbinden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass seit 2020 mehr als 500 000 belarussische Staatsangehörige gezwungen waren, aus dem Land zu fliehen, wobei einige weiterhin strafrechtlicher Verfolgung durch das Lukaschenka-Regime ausgesetzt sind, unter anderem durch Gerichtsverfahren in Abwesenheit, Drohungen durch Sicherheitskräfte, Druck auf Verwandte, Beschlagnahme von Eigentum und andere Einschränkungen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass unter Lukaschenka mehr als 250 zum Tode verurteilte Menschen hingerichtet wurden; in der Erwägung, dass Belarus nach wie vor das einzige Land in Europa und Zentralasien ist, das an der Todesstrafe festhält, wobei ihr Anwendungsbereich 2022 auf vage definierte terroristische Handlungen und 2023 auf Hochverrat ausgeweitet wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die repressiven Maßnahmen in Belarus zunehmend gegen die Religionsfreiheit richten, zumal kürzlich das Gesetz über die Gewissensfreiheit und religiöse Organisationen angenommen wurde, wodurch die Rechte und die offizielle Existenz von Religionsgemeinschaften erheblich gefährdet sind; in der Erwägung, dass dieses harte Vorgehen auch Religionsführer betrifft, beispielsweise die kürzlich erfolgte Verurteilung des katholischen Priesters Henrych Akatalowitsch zu elf Jahren Haft wegen fingierter Anschuldigungen des Hochverrats in einem Gerichtsverfahren, bei dem es sich um das erste derartige Verfahren gegen ein Mitglied des katholischen Klerus in Belarus handelte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass sich das Lukaschenka-Regime für Putin als nützlich erwiesen hat, indem es den Streitkräften Russlands belarussisches Hoheitsgebiet als Aufmarschgebiet für den groß angelegten Einmarsch in die Ukraine zur Verfügung gestellt hat; in der Erwägung, dass das Lukaschenka-Regime Verbrechen an Kindern aus der Ukraine begeht, auch durch den Betrieb von Umerziehungslagern für politische Indoktrination und Militarisierung; in der Erwägung, dass es die Versuche Russlands und anderer Staaten unterstützt, die EU zu destabilisieren und den Wunsch der Nachbarländer der EU auf einen EU-Beitritt zu schmälern, insbesondere indem es die Migration an den Grenzen der EU instrumentalisiert und das autokratische Regime von Bidsina Iwanischwili in Georgien legitimiert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU als Reaktion auf die manipulierte Wahl 2020, die systematischen Menschenrechtsverletzungen und die Mittäterschaft von Belarus am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine gezielte Sanktionen gegen Belarus verhängt hat, darunter auch Handelsbeschränkungen und Sanktionen gegen 287 Einzelpersonen, darunter Lukaschenka, und 39 Organisationen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass das Lukaschenka-Regime mit Unterstützung Russlands einige dieser Sanktionen durch einen präferenziellen Marktzugang und die Nutzung der Infrastruktur Russlands umgeht; in der Erwägung, dass BelAZ – ein mit Sanktionen belegter Hersteller von Lastkraftwagen aus Belarus – die Sanktionen Berichten zufolge umgeht, indem er Lastkraftwagen in Belarus auseinanderbaut und die Teile in die EU versendet, um sie unter anderen Markennamen wieder zusammenzubauen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>bekräftigt, dass es die Wahl von Aljaksandr Lukaschenka zum Präsidenten von Belarus nicht anerkennt; erachtet das derzeitige Regime in Belarus als illegitim, illegal und kriminell; bekräftigt seine unerschütterliche Unterstützung für die Bevölkerung von Belarus in ihrem Streben nach Demokratie, Freiheit und Menschenrechten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>prangert an, dass es im Vorfeld der sogenannten Präsidentschaftswahl in Belarus an Freiheit, Fairness und Transparenz mangelt, und fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auf, den im Vorfeld betriebenen Wahlkampf und die anstehende Wahl in Belarus als bloß zum Schein durchgeführt einzustufen und kategorisch abzulehnen, da die internationalen Mindeststandards für demokratische Wahlen missachtet werden; fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auf, die Legitimität von Aljaksandr Lukaschenka als Präsident auch nach dem 26. Januar 2025 weiterhin nicht anzuerkennen, und fordert, dass in Belarus freie und faire Wahlen abgehalten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>missbilligt die anhaltenden schweren Verletzungen der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze in Belarus, die im Vorfeld der sogenannten Präsidentschaftswahl weiter intensiviert wurden; verurteilt die systematischen Repressionen seitens der Staatsmacht in Belarus, zu denen willkürliche Festnahmen, Folter, Schikanierung, Misshandlung von Häftlingen und dauerhafte Straflosigkeit gehören, und verurteilt zudem, dass das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren strukturell missachtet wird und Gerichtsverfahren generell nicht fair geführt werden; bekräftigt seine Forderung, sämtliche Personen, die wegen ihrer politischen Ansichten in Belarus inhaftiert sind, sofort und bedingungslos freizulassen sowie ihnen Entschädigung zu leisten und ihre Rechte wiederherzustellen; fordert, dass den Repressionsmaßnahmen gegen politische Gegner und die belarussische Öffentlichkeit ein Ende gesetzt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die belarussischen Staatsorgane erneut auf, die Rechte der Häftlinge zu achten, ihnen medizinische Versorgung zukommen zu lassen und ihren Rechtsanwälten, ihren Familien und internationalen Organisationen Zugang zu ihnen zu gewähren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die Lage der politischen Gefangenen, darunter Maryja Kalesnikawa, Sjarhej Zichanouski, Ales Bjaljazki, Mikalaj Statkewitsch, Mikalaj Chila, Waljanzin Stefanowitsch, Maksim Snak, Wiktar Babaryka, Ihar Lossik, Andrzej Poczobut, Palina Scharenda-Panassjuk, Uladsimir Mazkewitsch, Marfa Rabkowa, Uladsimir Labkowitsch, Aljaksandr Jaraschuk, Wolha Bryzikawa, Aljaksandr Kapschul, Jana Pintschuk, Mikalaj Bankou, Andrej Nawizki, Henrych Akalatowitsch, Uladsimir Kniha, Dsmitryj Kutschuk, Pawel Sewjarynez und andere, von denen viele ohne Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung unter schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen leiden und Isolationshaft, Misshandlung und Folter ertragen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>betrachtet die Festnahme und Verurteilung wegen politisch motivierter Vorwürfe bzw. Anklagepunkte gegen Mikalaj Chila, einen örtlichen Mitarbeiter der EU-Delegation in Minsk, als Verstoß gegen die diplomatische Praxis im Umgang mit der EU; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, rasch eine schlüssige Reaktion auszuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>würdigt die Widerstandsfähigkeit der belarussischen Zivilgesellschaft und der demokratischen Kräfte; bekräftigt seine Solidarität mit der Bevölkerung von Belarus und seine Unterstützung für ihre legitimen Bestrebungen nach einer demokratischen und europäischen Zukunft; bekundet den demokratischen Kräften und Organisationen der Zivilgesellschaft in Belarus seine Solidarität bei ihren Bemühungen, ein souveränes, demokratisches und wohlhabendes Belarus aufzubauen; ist nach wie vor entschlossen, zum Wohle der Bevölkerung von Belarus mit den demokratischen Kräften, der Zivilgesellschaft und unabhängigen Medien zusammenzuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen in Belarus fortzusetzen und Maßnahmen zu unterstützen, mit denen darauf hingewirkt wird, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden, unter anderem im Wege der universellen Gerichtsbarkeit; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die vom Lukaschenka-Regime in Belarus und im Hoheitsgebiet der EU begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf der Grundlage der universellen Gerichtsbarkeit zu untersuchen und dem Beispiel Litauens, den Internationalen Strafgerichtshof so umfassend wie möglich mit der Lage in Belarus zu befassen, zu folgen sowie die Einrichtung eines internationalen Gerichtshofs zur strafrechtlichen Verfolgung der Verbrechen des Lukaschenka-Regimes zu prüfen; fordert die Mitgliedstaaten auf, vom Regime des Landes verwiesenen belarussischen Rechtsanwälten die Ausübung ihrer Tätigkeit im Hoheitsgebiet der EU zu gestatten, um strafrechtlich verfolgten belarussischen Staatsangehörigen Rechtsberatung bereitzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>hebt hervor, dass Menschenrechtsverteidiger und die Zivilgesellschaft in Belarus durch die Beobachtung, Dokumentation und Meldung der dortigen schweren Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unschätzbare Arbeit im Hinblick darauf leisten, die Täter zu einem späteren Zeitpunkt zur Rechenschaft ziehen und den Opfern Gerechtigkeit widerfahren lassen zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>bekräftigt seine an die EU und ihre Mitgliedstaaten gerichtete Forderung, politische Gefangene und ihre Familien zu unterstützen, etwa indem sie Nachweise über den Aufenthaltsort politischer Gefangener verlangen, ihre Freilassung fordern, die Verfahren zur Erteilung von Visa und Identitätsdokumenten für Flüchtlinge aus Belarus vereinfachen sowie für Rehabilitationsmaßnahmen und andere Formen der Unterstützung sorgen; fordert die EU-Delegation und die Botschaften der Mitgliedstaaten in Belarus auf, die Gerichtsverfahren gegen alle politischen Gefangenen weiter zu beobachten und zu überwachen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>erachtet es als wichtig, im Exil lebende belarussische Staatsangehörige vor strafrechtlicher Verfolgung durch das Lukaschenka-Regime zu schützen und ihnen den rechtmäßigen Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme in der EU zu ermöglichen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, das Problem des missbräuchlichen Erwirkens von Interpol ausgestellter internationaler Haftbefehle zur Sprache zu bringen, und fordert die betroffenen Länder auf, belarussische Bürgerinnen und Bürger, die vor dem Regime geflohen sind und denen bei ihrer Rückkehr nach Belarus Strafverfolgung droht, nicht auszuliefern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>missbilligt, dass die repressiven Maßnahmen in Belarus durch die Annahme des Gesetzes über die Gewissens- und Religionsfreiheit, mit dem grob gegen das Grundrecht auf Religions-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit verstoßen wird, nun auch Angriffe auf die Religionsfreiheit umfassen; fordert das Lukaschenka-Regime nachdrücklich auf, die strafrechtliche Verfolgung von Religionsgemeinschaften und Kirchen sofort einzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert, dass die EU die von Swjatlana Zichanouskaja geführten demokratischen Kräfte von Belarus auch künftig unterstützt; bekräftigt, dass unter anderem die demokratischen Kräfte von Belarus und die Zivilgesellschaft des Landes sowie Studierende, Journalisten, Gewerkschaftsführer und im Exil lebende Fachkräfte aus Belarus unterstützt werden müssen, indem ihnen Visa erteilt, Stipendien und Zuschüsse gewährt und Vernetzungsmöglichkeiten angeboten werden; fordert die Vertreter der demokratischen Kräfte von Belarus auf, ihre Geschlossenheit zu wahren und ihre Einigkeit zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>prangert die Mittäterschaft des Lukaschenka-Regimes am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine an und verurteilt, dass es in dem sogenannten Unionsstaat mit Russland, in dem politische, geopolitische, wirtschaftliche, militärische und kulturelle Angelegenheiten gemeinsam geregelt werden, das eigene Land ganz bewusst der Herrschaft Russlands unterwirft; bekräftigt, dass ein Beitrag zur Stärkung der nationalen Identität von Belarus und der belarussischen Sprache geleistet und die Verfälschung und Verdrehung der Geschichte von Belarus durch das Lukaschenka-Regime sowie den Kreml und dessen Handlanger bekämpft werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert die EU und ihre internationalen Partner nachdrücklich auf, die Sanktionen gegen Personen und Organisationen, die für Repressionen in Belarus und die Verwicklung von Belarus in den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verantwortlich sind, auszuweiten und zu verschärfen und gleichzeitig Schlupflöcher in den Sanktionsregelungen zu schließen sowie die Haupteinnahmequellen des Regimes – z. B. die Ausfuhr von Kali und anderen Düngemitteln – versiegen zu lassen; fordert die EU auf, Sanktionen gegen belarussische Organisationen und Personen, die für Zwangsarbeit von politischen Gefangenen verantwortlich sind, zu verhängen sowie in Zwangsarbeit hergestellte Güter mit Sanktionen zu belegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert die EU und die internationalen Partner nachdrücklich auf, die Vermögenswerte der belarussischen Führung und damit verbundener belarussischer Organisationen, die in die Kriegsanstrengungen Russlands verwickelt sind, sowie Vermögenswerte von Organisationen und Personen, die den sogenannten Wahlkampf von Lukaschenka leiten, darunter Funktionäre des Belarussischen Gewerkschaftsbunds, etwa Juryj Sjanko, Hanna Warfalamejewa und Waleryj Kursewitsch, zu ermitteln und einzufrieren und legale Wege zu deren Beschlagnahme zu ermitteln; fordert Unternehmen aus der EU und anderen Ländern des Westens auf, ihre Geschäftstätigkeit in Belarus einzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Lage in Belarus in allen einschlägigen internationalen Organisationen, insbesondere der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, den Vereinten Nationen und ihren Sondergremien und der IAO, weiter zur Sprache zu bringen, damit die Staatengemeinschaft die Menschenrechtsverletzungen in Belarus besser im Auge behält und ihr Handeln in Bezug auf die Lage in Belarus einem kritischeren Blick unterwirft; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die vom Lukaschenka-Regime begangenen Straftaten gegen das Völkerrecht lückenlos dokumentiert und die Täter zur Rechenschaft gezogen sowie die Untersuchungen des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) zur Lage der Menschenrechte in Belarus intensiviert werden, indem die Gruppe unabhängiger Sachverständiger der Vereinten Nationen für die Lage der Menschenrechte in Belarus uneingeschränkt unterstützt wird und indem das Mandat des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für die Lage der Menschenrechte in Belarus zwecks Beobachtung der permanenten Menschenrechtsverletzungen erhalten bleibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>prangert an, dass mehrere Tausend Kinder, einschließlich Waisen, widerrechtlich aus den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine in sogenannte Freizeitlager in Belarus verbracht und dort russifiziert und indoktriniert werden; verurteilt aufs Schärfste die Mitwirkung des Roten Kreuzes von Belarus an der unrechtmäßigen Deportation von Kindern aus der Ukraine;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste, dass das Lukaschenka-Regime Migration als Waffe einsetzt und instrumentalisiert, um benachbarte EU-Mitgliedstaaten mittels staatlich gelenkter massenhafter irregulärer Migration zu destabilisieren, wobei es die Menschenrechte verletzt, schutzbedürftige Personen ausbeutet und die Stabilität in der Region gefährdet; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, eine koordinierte Reaktion auszuarbeiten, um dieser hybriden Gefahrenlage entgegenzuwirken und gleichzeitig die EU-Außengrenze zu schützen sowie die Rechte schutzbedürftiger Personen zu wahren und für deren Sicherheit Sorge zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert Belarus nachdrücklich auf, alle Todesurteile in andere Strafen umzuwandeln, ein Moratorium für die Todesstrafe zu verhängen und auf ihre endgültige Abschaffung hinzuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, den einschlägigen EU-Organen und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, dem Europarat, dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, der Regierung Japans, den Vertretern der demokratischen Kräfte von Belarus und den De-facto-Staatsorganen der Republik Belarus zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>