<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0004</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Systematische Unterdrückung der Menschenrechte in Iran, insbesondere die Fälle von Pexşan Ezîzî und Werîşe Mûradî, und die Geiselnahme von Unionsbürgern</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0066, 0073, 0082, 0085 und 0086/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Januar 2025 zur systematischen Unterdrückung der Menschenrechte in Iran, insbesondere die Fälle von Pexșan Ezîzî und Werîșe Mûradî, und die Geiselnahme von Unionsbürgern (2025/2511(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Im Namen des Europäischen Parlaments,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Iran,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Menschenrechtslage in Iran erheblich verschlechtert hat und die Zahl der Hinrichtungen stark gestiegen ist, wobei allein im Jahr 2024 über 900 Personen hingerichtet wurden, darunter viele Frauen, politische Dissidenten und Personen, die mit den durch die Ermordung von Dschina Mahsa Amini ausgelösten Protesten in Verbindung standen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die beiden kurdischen Aktivistinnen Pexşan Ezîzî, Sozialarbeiterin, und Werîşe Mûradî, Frauenrechtlerin, die in Kurdistan gegen den IS gekämpft hat, wegen „bewaffneter Rebellion gegen den Staat“ zum Tode verurteilt wurden; in der Erwägung, dass ihnen ein faires Verfahren verweigert wurde und sie Folter und Einzelhaft erleiden mussten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof des Irans im Januar 2025 die gegen Pexşan Ezîzî und andere verhängten Todesurteile bestätigt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass Dutzende unschuldiger Unionsbürgerinnen und -bürger in Iran willkürlich und ohne Zugang zu einem fairen Verfahren inhaftiert wurden, was Teil der allgemeinen Strategie der iranischen Geiseldiplomatie Irans ist;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt die brutale Unterdrückung der Menschenrechte durch das iranische Regime, insbesondere die gezielte Verfolgung von Aktivistinnen; verurteilt auf das Schärfste die Todesurteile gegen Pexşan Ezîzî und Werîşe Mûradî; fordert, dass Iran unverzüglich und bedingungslos alle zu Unrecht inhaftierten Menschenrechtsverteidiger und politischen Gefangenen, darunter Pexşan Ezîzî, Werîşe Mûradî und mindestens 56 weitere zum Tode verurteilte politische Gefangene freilässt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>bekräftigt seine entschiedene Ablehnung der Todesstrafe und fordert die iranische Regierung auf, ein sofortiges Moratorium für ihre Vollstreckung einzuführen und sie abzuschaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Unterstützung für iranische Menschenrechtsverteidiger zu verstärken, und bringt seine uneingeschränkte Unterstützung und Solidarität mit den in der Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“ vereinten Iranerinnen und Iranern zum Ausdruck;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die iranischen Staatsorgane nachdrücklich auf, alle Unionsbürgerinnen und -bürger, darunter Olivier Grondeau, Cécile Kohler, Jacques Paris und Ahmadreza Djalali, unverzüglich freizulassen, sicher zurückzuführen und alle Anklagepunkte gegen sie fallenzulassen; verurteilt auf das Schärfste Irans Einsatz von Geiseldiplomatie; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, gemeinsame diplomatische Anstrengungen zu unternehmen und kollektiv auf die Freilassung der Geiseln hinzuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste den Mord an Jamshid Sharmahd; fordert das islamische Regime in Iran nachdrücklich auf, die genauen Umstände seines Todes aufzuklären und seine sterblichen Überreste unverzüglich seiner Familie zu übergeben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>verurteilt die systematische Unterdrückung von Menschenrechtsbewegungen und die Verfolgung von Minderheiten durch das iranische Regime, darunter Kurden, Belutschen, Christen, die nach ihrer Konvertierung verfolgt werden, und Angehörige der Baha’i-Gemeinschaft, die alle von ethnischer und religiöser Diskriminierung, Verhaftungen und Grundrechtsverletzungen betroffen sind, die dazu bestimmt sind, Andersdenkende zum Schweigen zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert den Rat erneut auf, das Korps der Islamischen Revolutionsgarde als terroristische Vereinigung einzustufen und die EU-Sanktionen auf alle für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen auszuweiten, einschließlich des Obersten Führers Ali Chamenei, des Präsidenten Massud Peseschkian, des Obersten Richters Gholam-Hossein Mohseni-Edschei, des Generalstaatsanwalts Mohammad Mowahedi-Asad und des Richters Iman Afschari;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die iranischen Staatsorgane nachdrücklich auf, dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Menschenrechtssituation in Iran und der Erkundungsmission der Vereinten Nationen uneingeschränkten und ungehinderten Zugang zur Ausübung ihrer Mandate zu gewähren; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die Mission uneingeschränkt zu unterstützen und die Verlängerung ihres Mandats zu befürworten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>bekräftigt seine Forderung nach einer verstärkten finanziellen Unterstützung der iranischen Zivilgesellschaft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der HR/VP, der Islamischen Beratenden Versammlung und dem Obersten Religionsführer der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>