<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0005</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Der Fall von Boualem Sansal in Algerien</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0087, 0089, 0091, 0092 und 0093/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Januar 2025 zu dem Fall von Boualem Sansal in Algerien (2025/2512(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Algerien,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die algerischen Staatsorgane am 16. November 2024 den französisch-algerischen Schriftsteller Boualem Sansal verhaftet haben, der öffentlich deutliche Worte gegen das autoritäre Regime geäußert und Meinungsfreiheit in Algerien gefordert hatte; in der Erwägung, dass sein Aufenthaltsort mehr als eine Woche lang unbekannt war und ihm unter Verstoß gegen das Völkerrecht der Zugang zu seiner Familie und seinem Rechtsbeistand verweigert wurde; in der Erwägung, dass Sansal ohne seinen Anwalt vernommen wurde, wodurch sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt wurde; in der Erwägung, dass er anschließend wegen Straftaten im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit gemäß Artikel 87a des algerischen Strafgesetzbuchs angeklagt wurde, einer Bestimmung, die häufig gegen Regierungskritiker, darunter Menschenrechtsverteidiger, zur Anwendung kommt; in der Erwägung, dass Sansal mehrmals in ein Krankenhaus eingewiesen wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, das Algerien ein Unterzeichnerstaat der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist; in der Erwägung, dass sich Algerien verpflichtet hat, das Recht auf freie Meinungsäußerung unter uneingeschränkter Einhaltung seiner internationalen Verpflichtungen, der Prioritäten der Partnerschaft zwischen der EU und Algerien und seiner Verfassung zu achten und zu fördern; in der Erwägung, dass 2024 neue Änderungen des Strafgesetzbuchs angenommen wurden, mit denen die Meinungsfreiheit erheblich eingeschränkt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Lage in Bezug auf die Meinungsfreiheit in Algerien verschlechtert hat und das Land auf der Rangliste der Pressefreiheit 2024 auf Platz 139 zurückgefallen ist; in der Erwägung, dass Journalisten zunehmend unter Druck geraten und häufig festgenommen und strafrechtlich verfolgt werden; in der Erwägung, dass nach Angaben von algerischen Menschenrechtsverteidigern mindestens 215 Menschen in Algerien als Gesinnungshäftlinge inhaftiert sind; in der Erwägung, dass Zensur, Gerichtsverfahren und harte Strafen gegen unabhängige Medien, denen oft vorgeworfen wird, mit ausländischen Mächten gegen die nationale Sicherheit zu konspirieren, weiter zunehmen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU zwischen 2021 und 2024 im Rahmen des Mehrjahresrichtprogramms 213 Mio. EUR an Algerien ausgezahlt hat;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt die Festnahme und Inhaftierung von Boualem Sansal und fordert seine sofortige und bedingungslose Freilassung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>verurteilt gleichermaßen die Festnahme aller anderen Aktivisten, politischen Gefangenen, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und sonstigen Personen, die wegen der Ausübung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung festgenommen oder verurteilt wurden, darunter der Journalist Abdelwakil Blamm und der Schriftsteller Tadjadit Mohamed, und fordert ihre Freilassung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die EU-Organe und die EU-Delegation nachdrücklich auf, ihre Bedenken öffentlich mit den algerischen Staatsorganen zu teilen und eine medizinische Mission zur Bewertung der Gesundheit von Boualem Sansal zu organisieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die algerischen Staatsorgane auf, alle repressiven Gesetze, durch die Freiheiten eingeschränkt werden, insbesondere die Artikel 87a, 95a und 196a des algerischen Strafgesetzbuchs, und die Unabhängigkeit der Justiz zu überprüfen, um die in Artikel 54 der algerischen Verfassung verankerte Pressefreiheit zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>bekräftigt, wie in den Prioritäten für die Partnerschaft EU-Algerien verankert, die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit für die Festigung des Rechts auf freie Meinungsäußerung; betont, dass die Verlängerung dieses Abkommens auf kontinuierlichen und substanziellen Fortschritten in den genannten Bereichen beruhen muss, und betont, dass bei allen künftigen Auszahlungen von EU-Mitteln die diesbezüglich erzielten Fortschritte berücksichtigt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung ins Arabische übersetzen zu lassen und sie der algerischen Regierung, der Kommission und der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>