<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0018</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Andauernde Inhaftierung und drohende Todesstrafe für Personen in Nigeria, die wegen Blasphemie angeklagt sind, insbesondere der Fall von Yahaya Sharif-Aminu</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0101, 0104, 0117, 0120, 0122 und 0123/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Februar 2025 zu der andauernden Inhaftierung und drohenden Todesstrafe für Personen in Nigeria, die wegen Blasphemie angeklagt sind, und insbesondere dem Fall von Yahaya Sharif-Aminu (2025/2548(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Nigeria,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass der nigerianische Sänger Yahaya Sharif-Aminu am 10. August 2020 vor ein oberes Scharia-Gericht im Bundesstaat Kano gestellt wurde, wo ihm ohne Vertretung durch einen rechtlichen Beistand der Prozess gemacht und er zum Tode durch den Strang verurteilt wurde, und zwar wegen eines Liedtextes, der herabwürdigende Äußerungen über den Propheten Mohammed enthalten soll; in der Erwägung, dass seine Familie nach seiner Festnahme schikaniert und verfolgt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass das Oberste Gericht des Bundesstaates Kano im Januar 2021 eine Wiederaufnahme des Verfahrens anordnete, die im August 2022 vom Berufungsgericht als rechtmäßig bestätigt wurde, das auch die Verfassungsmäßigkeit der Blasphemiegesetze der Scharia bestätigte, wodurch die ernsthafte Gefahr besteht, dass die Todesstrafe aufrechterhalten wird; in der Erwägung, dass Yahaya Sharif-Aminu im November 2022 Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof eingelegt hat, wobei die Prüfung noch aussteht; in der Erwägung, dass sein Zustand im Gefängnis Berichten zufolge kritisch ist, da sich seine Gesundheit verschlechtert hat und es ihm an Nahrung, Kleidung und Medikamenten mangelt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass sich auch andere Nigerianer wegen des Vorwurfs der Blasphemie nach wie vor in Haft befinden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass Nigerias Blasphemiegesetze gegen die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes sowie gegen die Afrikanische Charta und die nigerianische Verfassung verstoßen; in der Erwägung, dass Blasphemievorwürfe häufig zu Schikanen, Gewalt und Gruppenmorden führen; in der Erwägung, dass Nigeria eines von sieben Ländern ist, in denen Blasphemie mit dem Tod bestraft werden kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass jeder das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit hat;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>fordert die nigerianischen Staatsorgane nachdrücklich auf, Yahaya Sharif-Aminu unverzüglich und bedingungslos freizulassen, alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe fallenzulassen, seine Sicherheit und sein Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren zu gewährleisten und für einen angemessenen Zugang zu Nahrung, Kleidung und medizinischer Behandlung zu sorgen; fordert den Obersten Gerichtshof Nigerias auf, für ein beschleunigtes und faires Berufungsverfahren zu sorgen; fordert, dass auch alle anderen, denen Blasphemie vorgeworfen wird, freigelassen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>weist darauf hin, dass Blasphemiegesetze eindeutig gegen die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen und insbesondere gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstoßen und im Widerspruch zur nigerianischen Verfassung stehen, die Religions- und Meinungsfreiheit garantiert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die nigerianischen Staatsorgane nachdrücklich auf, die Menschenrechte im ganzen Land zu wahren, indem sie dafür sorgen, dass nigerianischen Staatsangehörigen weder durch Bundes- oder bundesstaatliche Gesetze noch durch die Scharia der ihnen gemäß der Verfassung des Landes und internationalen Übereinkommen gewährte Schutz vorenthalten wird; betont, dass Nigeria die Verantwortung zukommt, bei der Abschaffung von Blasphemiegesetzen, durch die religiöse Minderheiten systematisch gefährdet, Grundfreiheiten verletzt und religiöse Gewalt geschürt werden, und auch bei der Abschaffung des Straftatbestands der Beleidigung der Religion mit gutem Beispiel voranzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert Nigeria nachdrücklich auf, ein landesweites Moratorium für Hinrichtungen zu verhängen und auf die vollständige Abschaffung der Todesstrafe hinzuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die nigerianische Regierung nachdrücklich auf, die Straflosigkeit im Zusammenhang mit Blasphemievorwürfen zu bekämpfen, indem die Urheber falscher Anschuldigungen bestraft und diejenigen, die an Gruppengewalt beteiligt sind, vor Gericht gestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Einzelfälle, Menschenrechtsbelange und Blasphemiegesetze bei den nigerianischen Staatsorganen zur Sprache zu bringen und die diplomatische Beobachtung des Gerichtsverfahrens sicherzustellen, wenn der Prozess gegen Yahaya Sharif-Aminu vor dem Obersten Gerichtshof beginnt; würdigt, dass Rhoda Jatau freigesprochen und Mubarak Bala freigelassen wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, dem Europäischen Auswärtigen Dienst und der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Regierung und dem Parlament Nigerias zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>