<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0019</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Weitere Zuspitzung der politischen Lage in Georgien</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0106, 0108, 0112, 0116 und 0118/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Februar 2025 zu der weiteren Zuspitzung der politischen Lage in Georgien (2025/2522(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Georgien, insbesondere jene vom 28. November 2024 zu der Verschärfung der Demokratiekrise in Georgien nach der jüngsten Parlamentswahl und dem Verdacht auf Wahlbetrug<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2024)0054.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Georgiens Status als EU-Bewerberland, den ihm der Europäische Rat auf seinem Gipfel vom 14./15. Dezember 2023 zuerkannt hat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 78 der Verfassung Georgiens, der vorsieht, dass alle Maßnahmen zu ergreifen sind, um die vollständige Integration Georgiens in die EU und die NATO sicherzustellen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) über die Parlamentswahl in Georgien vom 26. Oktober 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 136 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der Rückbau der Demokratie in Georgien seit der Parlamentswahl vom 26. Oktober 2024, die mit erheblichen Mängeln behaftet und von schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten geprägt war und bei der die internationalen demokratischen Standards und die OSZE-Verpflichtungen Georgiens nicht erfüllt wurden, dramatisch beschleunigt hat; in der Erwägung, dass bei dieser Wahl gegen die für freie und faire Wahlen geltenden demokratischen Normen und Standards verstoßen wurde und dass im Ergebnis der Wahl der Wille des Volkes nicht zum Ausdruck kommt, sodass es sowohl dem gebildeten Parlament als auch dem in der Folge gewählten De-facto-Präsidenten an jeglicher demokratischen Legitimität gebricht; in der Erwägung, dass das derzeitige Parlament Georgiens seit Aufnahme seiner Tätigkeit nach der jüngsten Wahl als Organ einer Partei (des Georgischen Traums) operiert, was mit dem Wesen der pluralistischen parlamentarischen Demokratie unvereinbar ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass in Artikel 2 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Georgien<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 261 vom 30.8.2014, S. 4.</FIELD></FOOTNOTE> die allgemeinen Grundsätze des Abkommens verankert sind, etwa demokratische Grundsätze, Menschenrechte und Grundfreiheiten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Verfassungsorgane gemäß Artikel 78 der Verfassung Georgiens im Rahmen ihrer Zuständigkeiten alle Maßnahmen ergreifen müssen, um die vollständige Integration Georgiens in die Europäische Union sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Präsidentin Georgiens, Salome Surabischwili, die Parlamentswahl öffentlich als manipuliert verurteilt und zudem erklärt hat, sie werde sie nicht anerkennen, und eine internationale Untersuchung fordert; in der Erwägung, dass das derzeitige georgische Regime unter der Führung der Partei Georgischer Traum und ihres Gründers Bidsina Iwanischwili eine verfassungswidrige Machtübernahme organisiert, demokratische Institutionen systematisch zerschlagen, die Unabhängigkeit der Justiz geschwächt und die Grundfreiheiten und die Rechtsstaatlichkeit ausgehöhlt und damit die politische Krise und Verfassungskrise Georgiens vertieft hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass Georgien seit Dezember 2023 offiziell den Status eines EU-Bewerberlandes innehat; in der Erwägung, dass Irakli Kobachidse am 28. November 2024 angekündigt hat, Georgien werde bis Ende 2028 sowohl die Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit der EU aufschieben als auch ihre finanzielle Unterstützung ablehnen, womit er sich über die in der Verfassung verankerte Verpflichtung des Landes zur europäischen Integration hinweggesetzt und die euroatlantischen Bestrebungen Georgiens faktisch zunichtegemacht hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass am 28. November 2024 landesweit friedliche Massenproteste gegen die Regierung begonnen haben, bei denen gefordert wird, eine freie und faire Neuwahl abzuhalten, der politischen Gewalt und der Repression ein Ende zu setzen und das Land wieder auf den Weg nach Europa zu führen; in der Erwägung, dass die Proteste seit über 75 Tagen ununterbrochen andauern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass das De-facto-Parlament am 14. Dezember 2024 eine Präsidentschaftswahl mit einem einzigen, von der Partei Georgischer Traum aufgestellten Kandidaten, dem ehemaligen Fußballspieler Micheil Qawelaschwili, abgehalten hat, der mit 224 von 225 abgegebenen Stimmen gewählt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die selbsternannten Staatsorgane Georgiens das Land in eine vollumfängliche Verfassungskrise und politische Krise gestürzt sowie eine Menschenrechts- und Demokratiekrise herbeigeführt haben; in der Erwägung, dass dabei mit brutalen Unterdrückungsmaßnahmen gegen friedliche Demonstranten, politische Gegner und Medienvertreter vorgegangen wurde, wobei Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte aus politischen Gründen vorsätzlich fingierte Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren gegen Demonstranten, Journalisten und Oppositionsmitglieder einleiten, die auf friedlichen Demonstrationen gegen die Regierung festgenommen wurden; in der Erwägung, dass seit Beginn der Proteste mit Stand Dezember 2024 über 460 Menschen festgenommen oder bestraft wurden, wobei diese Zahl bis heute weiter steigt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass Bereitschaftspolizeikräfte, die bewusst keine Nummern zu ihrer Identifikation trugen, Demonstrationen unter Einsatz von Tränengas und Wasserwerfern gewaltsam aufgelöst haben; in der Erwägung, dass Berichten zufolge zahlreiche Journalisten ins Visier genommen und zusammengeschlagen wurden und anschließend ihre Ausrüstung zerstört wurde und ihnen ihre persönlichen Gegenstände gestohlen wurden; in der Erwägung, dass Dutzende von Demonstranten brutal angegriffen und mehrere Hundert Menschen festgenommen wurden; in der Erwägung, dass der georgische Bürgerbeauftragte mitgeteilt hat, dass 80 % der Festgenommenen von Gewalt und unmenschlicher Behandlung durch Strafverfolgungsbedienstete berichtet haben; in der Erwägung, dass die unrechtmäßige Regierung Georgiens Staatsbediensteten, die an dem harten Vorgehen beteiligt waren, Medaillen verliehen hat, obgleich die internationale Gemeinschaft es verurteilt hatte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass unabhängige Medien wie TV Formula, TV Mtawari und TV Pirweli infolge des Eingreifens des Regimes mit erheblichen operativen und finanziellen Zwängen konfrontiert sind und Dutzende Medienvertreter unter verschiedenen Formen von intensivem physischen und psychischen Druck stehen; in der Erwägung, dass zahlreiche gewaltsame Übergriffe auf Journalisten dokumentiert wurden, etwa auf Aleksandre Keschelaschwili, Maka Tschichladse und Giorgi Scheziruli, die brutal zusammengeschlagen wurden, und dass der Journalist Saba Kewchischwili im Gefängnis schikaniert wird; in der Erwägung, dass die De-facto-Staatsorgane Georgiens am 12. Januar 2025 die Journalistin Msia Amaghlobeli festgenommen haben, die sich seither in Untersuchungshaft befindet und aus Solidarität mit allen politischen Gefangenen in Georgien in einen Hungerstreik getreten ist; in der Erwägung, dass ihr vier bis sieben Jahre Haft drohen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass Giorgi Gacharia, Oppositionsführer der Partei Für Georgien und ehemaliger Ministerpräsident, und Swiad Koridse, Journalist und engagierter Mitarbeiter von Transparency International, in der Nacht vom 14. Januar 2025 unabhängig voneinander am selben Ort in Batumi von Amtsträgern der Partei Georgischer Traum tätlich angegriffen wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass Nika Melia, eine führende Persönlichkeit der proeuropäischen Partei Achali, und Gigi Ugulawa, ehemaliger Bürgermeister von Tiflis, am 2. Februar 2025 bei den Protesten gegen die Regierung festgenommen wurden und in Haft körperliche Gewalt erfuhren; in der Erwägung, dass Elene Choschtaria, die an der Spitze der politischen Bewegung Droa steht, am 12. Januar 2025 in Batumi festgenommen wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die De-facto-Staatsorgane Georgiens mit unverhältnismäßiger und übermäßiger Gewalt gegen friedliche Demonstranten vorgehen und willkürliche Massenverhaftungen durchführen, um jenen entgegenzuwirken, die abweichende Meinungen äußern; in der Erwägung, dass unabhängige Menschenrechtsorganisationen über systematische Misshandlungen von Gefangenen, darunter auch Folter, berichten; in der Erwägung, dass bislang kein einziger Polizeibeamter, der an brutalem Vorgehen, willkürlichen Festnahmen oder Misshandlungen beteiligt war, vor Gericht gestellt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die selbsternannten Staatsorgane neue drakonische Rechtsvorschriften eingeführt haben, die am 30. Dezember 2024 in Kraft traten und mit denen das Strafgesetzbuch, das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und das Gesetz über Versammlungen und Demonstrationen geändert sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf friedliche Versammlung weiter willkürlich eingeschränkt wurden, indem unter anderem hohe Geldstrafen für das Anbringen von Bannern und Plakaten mit Protestslogans eingeführt wurden und der Polizei die Befugnis übertragen wurde, Personen bei Verdacht auf Verstoß gegen die Vorschriften über die öffentliche Versammlung für 48 Stunden in Beugehaft zu nehmen; in der Erwägung, dass der Georgische Traum am 3. Februar 2025 weitere Gesetzesentwürfe vorgelegt hat, mit denen die Kontrollmaßnahmen verschärft und die Strafen für eine Vielzahl von Delikten erhöht werden sollen, was sich unmittelbar gegen Demonstranten, Kritiker und Menschen mit abweichenden politischen Meinungen richtet, z. B. eine härtere Bestrafung wegen „Beleidigung von Amtsträgern“, die Einstufung der Errichtung von Straßensperren als Straftat und eine Verlängerung der Verwaltungshaft von 15 auf 60 Tage;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rat am 27. Januar 2025 beschlossen hat, Teile des Visaerleichterungsabkommens zwischen der EU und Georgien für Diplomaten und Amtsträger des Landes auszusetzen, jedoch keine individuellen Sanktionen als Reaktion auf das anhaltende harte Vorgehen verhängt hat; in der Erwägung, dass die Regierungen Ungarns und der Slowakei die Einführung von wirksamen EU-weiten Sanktionen durchgängig blockieren, wodurch die verbleibenden 25 Mitgliedstaaten (EU-25) daran gehindert werden, tatsächlich Sanktionen gegen die selbsternannten Staatsorgane Georgiens zu verhängen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass mehrere Mitgliedstaaten, darunter Litauen, Estland, Lettland und Tschechien, bilaterale Sanktionen gegen einige Politiker, Richter und andere Amtsträger Georgiens verhängt haben, die für das brutale Vorgehen gegen Demonstranten, Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit verantwortlich sind; in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten im Dezember 2024 Sanktionen gegen Bidsina Iwanischwili sowie gegen Wachtang Gomelauri, der als Innenminister fungiert, und Mirsa Kesewadse, den stellvertretenden Leiter der Abteilung für Sonderaufgaben, verhängt haben, weil diese Personen in das brutale Vorgehen gegen Medienvertreter, Oppositionsmitglieder und Demonstranten verwickelt waren; in der Erwägung, dass das Vereinigte Königreich und die Ukraine ähnliche Sanktionen gegen hochrangige Amtsträger Georgiens verhängt haben; in der Erwägung, dass Iwanischwili seine Offshore-Vermögenswerte in Erwartung weiterer Sanktionen auf der Grundlage von überstürzt verabschiedeten Gesetzen, die auf seine persönliche Situation zugeschnitten sind, nach Georgien verschiebt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass der Georgische Traum am 29. Januar 2025 angekündigt hat, seine Delegation aus der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) abzuziehen, nachdem die PACE gefordert hatte, die Parlamentswahl unter wirklich demokratischen Bedingungen neu anzusetzen, politische Gefangene freizulassen und Gewalttäter zur Rechenschaft zu ziehen; in der Erwägung, dass Sachverständige der Vereinten Nationen die wiederholten Repressionsmaßnahmen und Menschenrechtsverletzungen in Georgien verurteilt haben und die OSZE diese Form der Unterdrückung als schwerwiegende Verletzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit bezeichnet hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass die Regierungspartei Georgischer Traum das neue Parlament unter Verstoß gegen die Verfassung des Landes einberufen hat, was zu einem Boykott des Parlaments durch die Opposition führte; in der Erwägung, dass das selbsternannte Parlament am 5. Februar 2025 beschlossen hat, 49 der 61 Abgeordneten, die dem Wahlbündnis Koalition für den Wandel oder den Parteien Starkes Georgien und Vereinte Nationale Bewegung angehören, das Mandat vorzeitig zu entziehen, wodurch ihre Immunität aufgehoben ist und ihre Festnahme und Strafverfolgung zu ermöglicht wird; in der Erwägung, dass eben dieses Parlament eine Kommission eingesetzt hat, deren Aufgabe es sein soll, die ehemalige Regierungspartei Vereinte Nationale Bewegung zu bestrafen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass immer mehr Beamte entlassen werden, nachdem sie sich gegen die Aussetzung des EU-Beitrittsverfahrens Georgiens ausgesprochen haben; in der Erwägung, dass die Partei Georgischer Traum in einem offensichtlichen Versuch, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, die Gesetze über den öffentlichen Dienst geändert und die Verfahren für die Entlassung von Beamten vereinfacht hat, woraufhin mehrere Beamte wegen der Teilnahme an Protesten entlassen wurden;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt das Handeln der vom Georgischen Traum gestellten De-facto-Staatsorgane und fordert die handelnden Personen nachdrücklich auf, die gewaltsame Unterdrückung friedlicher Demonstranten, politischer Gegner und Medienvertreter sofort einzustellen; betont, dass die selbsternannten Staatsorgane Georgiens derzeit gegen die Grundfreiheiten, die grundlegenden Menschenrechte und die internationalen Kernverpflichtungen des Landes verstoßen, wodurch die jahrzehntelangen demokratischen Reformen, die von der politischen Führungsebene und der Zivilgesellschaft des Landes vorangetrieben wurden, zunichtegemacht werden; ist der Auffassung, dass das unrechtmäßige Regime des Georgischen Traums Georgien als Staat gekapert hat; bringt sein tiefes Bedauern darüber zum Ausdruck, dass die Regierungspartei Georgischer Traum den Weg, der das Land nach Europa und in die NATO hätte führen sollen, verlassen hat; weist darauf hin, dass die EU-Integration Georgiens durch den kontinuierlichen Rückbau der Demokratie und die Verabschiedung antidemokratischer Gesetze faktisch ausgesetzt wurde; bekräftigt, dass es die legitimen europäischen Bestrebungen der Bevölkerung Georgiens und ihren Wunsch, in einem wohlhabenden und demokratischen Land zu leben, nach wie vor unerschütterlich unterstützt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>erkennt die selbsternannten Staatsorgane, die von der Partei Georgischer Traum gestellt werden und nach der manipulierten Wahl vom 26. Oktober 2024 eingesetzt wurden, nicht an, zumal diese Wahl weder frei noch fair war, unter Verstoß gegen demokratische Normen und Standards durchgeführt wurde und in ihrem Ergebnis der Wille der Bevölkerung Georgiens nicht zum Ausdruck kommt; betont, dass durch den umfangreichen Wahlbetrug die Integrität der Wahl zunichtegemacht wurde, Zweifel an der Legitimität des Wahlergebnisses entstanden sind und das Vertrauen der Öffentlichkeit in jede neue Regierung Georgiens sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene beeinträchtigt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie die nationalen Parlamente und interparlamentarischen Institutionen auf, die Legitimität des vom Georgischen Traum gebildeten Einparteienparlaments und des von ihm ernannten Präsidenten nicht anzuerkennen; fordert die internationale Gemeinschaft daher auf, sich dem Boykott gegen die selbsternannten Staatsorgane Georgiens anzuschließen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>erkennt Salome Surabischwili weiterhin als rechtmäßige Präsidentin Georgiens und Vertreterin der georgischen Bevölkerung an; zollt ihren Bemühungen Anerkennung, das Land mit friedlichen Mitteln wieder auf den Pfad der demokratischen und europäischen Entwicklung zu führen; fordert den Präsidenten des Europäischen Rates auf, Präsidentin Surabischwili einzuladen, Georgien auf einer der anstehenden Tagungen des Europäischen Rates und auf dem nächsten Gipfeltreffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft zu vertreten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>betont, dass die derzeitige politische Krise und Verfassungskrise in Georgien nur durch eine Neuwahl des Parlaments beigelegt werden kann; fordert, dass in Georgien in den nächsten Monaten in einem verbesserten Wahlumfeld eine Neuwahl stattfindet, die von einer unabhängigen und unparteiischen Wahlverwaltung geleitet und durch sorgfältige internationale Beobachtung überwacht wird, damit das Verfahren wirklich fair, frei und transparent ist; fordert die Mitgliedstaaten und die Amtsträger der EU auf, nachdrücklich eine Neuwahl zu fordern und jedes künftige Engagement ausdrücklich daran zu koppeln, dass ein neuer Termin für die Parlamentswahl festgelegt und ein Verfahren eingerichtet wird, mit dem sichergestellt wird, dass diese Wahl frei und fair abläuft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert den Rat und die Mitgliedstaaten – insbesondere die EU-25 auf bilateraler Basis und nach Abstimmung untereinander – auf, umgehend gezielte persönliche Sanktionen gegen Bidsina Iwanischwili und seine Familienangehörigen und gegen seine Unternehmen zu verhängen und all seine Vermögenswerte in der EU einzufrieren, weil er an der Verschlechterung des politischen Prozesses in Georgien mitwirkt, indem er dem Rückbau der Demokratie Vorschub leistet und den in der Verfassung des Landes verankerten Interessen, d. h. der Integration in euroatlantische Strukturen, zuwiderhandelt; fordert die Regierung Frankreichs auf, Bidsina Iwanischwili die Mitgliedschaft in der Ehrenlegion zu entziehen und individuelle Sanktionen gegen ihn zu verhängen; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass Estland, Lettland, Litauen und Tschechien auf bilateraler Ebene und auch die USA und das Vereinigte Königreich bereits Sanktionen verhängt haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten – insbesondere die EU-25 auf bilateraler Basis und nach Abstimmung untereinander – auf, persönliche Sanktionen gegen die Amtsträger und führenden Politiker in Georgien zu verhängen, die für den Rückbau der Demokratie, Wahlbetrug, Menschenrechtsverletzungen und die strafrechtliche Verfolgung politischer Gegner und politisch engagierter Bürger verantwortlich sind, darunter Irakli Kobachidse, Schalwa Papuaschwili, Wachtang Gomelauri, Kacha Kaladse (Bürgermeister von Tiflis und Generalsekretär der Regierungspartei Georgischer Traum) und Irakli Gharibaschwili (Vorsitzender der Partei Georgischer Traum); fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, diese Sanktionen auf Richter, auch jene am Verfassungsgericht Georgiens, die politisch motivierte Urteile fällen, auf Vertreter der Strafverfolgungsorgane und auf die finanziellen Unterstützer und Eigentümer regimetreuer Medien wie Imedi TV, Pos TV und Rustawi 2 TV auszuweiten, da all diese Personen an der Verbreitung von Desinformation mitwirken und danach trachten, den öffentlichen Diskurs zu manipulieren, um die autoritäre Herrschaft der Regierungspartei aufrechtzuerhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, Sanktionen gegen das Netz von Bidsina Iwanischwili zu verhängen, das aus seinen Förderern, seiner Entourage in der Elite des Landes, korrupten Finanzakteuren, Propagandisten und denjenigen besteht, die den repressiven Staatsapparat unterstützen, darunter Ekatirine Chwedelidse, Uta Iwanischwili, Zotne Iwanischwili, Bera Iwanischwili, Gwanza Iwanischwili, Alexander Iwanischwili, Schmagi Kobachidse, Utscha Mamazaschwili, Natia Turnawa, Iwane Tschchartischwili, Sulchan Papaschwili, Giorgi Kapanadse, Tornike Rischwadse, Ilia Zulaia, Kacha Bekauri, Lascha Nazwlischwili, Wassil Maglaperidse, Grigol Liluaschwili, Micheil Tschintschaladse, Lewan Murusidse, Irakli Ruchadse, Tinatin Berdsenischwili, Tamas Gaiaschwili, Anton Obolaschwili und Gotscha Enukidse;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>vertritt nach wie vor die Auffassung, dass die Maßnahmen, die die EU als Reaktion auf den eklatanten Rückbau der Demokratie und den Wortbruch bei früheren Zusagen ergriffen hat, dem Ernst der Lage in Georgien und den jüngsten Entwicklungen noch nicht in vollem Umfang gerecht werden; begrüßt den Beschluss des Rates, das visumfreie Reisen für Diplomaten und Amtsträger Georgiens auszusetzen, hält ihn jedoch nur für einen ersten Schritt, dem strengere Maßnahmen folgen müssen; missbilligt, dass die Regierungen Ungarns und der Slowakei Beschlüsse des Rates über die Einführung von Sanktionen gegen Personen blockieren, die für den Rückbau der Demokratie in Georgien verantwortlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass die Achtung der Grundrechte von entscheidender Bedeutung in Bezug auf die Vorgaben der EU für die Visaliberalisierung ist; fordert die Kommission und den Rat erneut auf, den Status Georgiens, der seinen Staatsangehörigen visumfreies Reisen ermöglicht, zu überprüfen und die Befreiung von der Visumpflicht unter Umständen auszusetzen, wenn sich die Auffassung durchsetzt, dass die EU-Standards für demokratische Staatsführung und Freiheiten nicht eingehalten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die brutale Gewalt und Unterdrückung, mit der das herrschende Regime Georgiens seit dem 28. November 2024 gegen friedliche Demonstranten vorgeht; fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen und der während der Proteste gegen die Regierung inhaftierten Personen; fordert, dass die Journalistin Msia Amaghlobeli freigelassen wird, die wegen ihrer zu Unrecht erfolgten Festnahme seit nunmehr über vier Wochen im Hungerstreik ist, zumal sie Gefahr läuft, durch den Hungerstreik schwerwiegende, unumkehrbare und lebensbedrohliche Folgen davonzutragen; verurteilt, dass der ehemalige Ministerpräsident Giorgi Gacharia überfallen und zusammengeschlagen wurde, weswegen er ins Krankenhaus eingeliefert werden musste, und dass anschließend am 2. Februar 2025 Spitzenpolitiker wie Nika Melia und Gigi Ugulawa festgenommen wurden, was eine empörende Ausweitung der staatlich orchestrierten, im Auftrag des Georgischen Traums und von seinen Helfershelfern ausgeübten Gewalt gegen friedliche Demonstranten darstellt; weist darauf hin, dass Elene Choschtaria am 12. Januar 2025 in Batumi festgenommen wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>bekundet dem georgischen Volk und der dynamischen Zivilgesellschaft des Landes erneut seine Solidarität in ihrem Kampf für ihre legitimen demokratischen Rechte und die Zukunft ihres Landes in Europa; fordert die Regierung Georgiens nachdrücklich auf, auf ihrem derzeitigen politischen Kurs eine Wende zu vollziehen und wieder die Willensbekundungen des georgischen Volkes in die Tat umzusetzen, d. h. die demokratischen Reformen fortzusetzen, auf deren Grundlage eine künftige EU-Mitgliedschaft erneut in Aussicht gestellt werden könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>	verurteilt aufs Schärfste, dass drakonische Rechtsvorschriften erlassen wurden, mit denen die Meinungsfreiheit und das Recht auf friedliche Versammlung ungerechtfertigt eingeschränkt werden, und fordert, dass die einschlägigen, kürzlich verabschiedeten repressiven Rechtsvorschriften für null und nichtig erklärt werden; fordert die De-facto-Staatsorgane Georgiens nachdrücklich auf, sämtliche Personen, die wegen der friedlichen Ausübung ihrer Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung festgenommen wurden, umgehend und bedingungslos freizulassen und sämtliche Vorwürfe, es sei zu rechtswidriger und unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch die Strafverfolgungsbehörden gekommen, rasch, gründlich und unparteiisch untersuchen zu lassen; ist der Ansicht, dass das Justizsystem Georgiens als scharfes Schwert eingesetzt wird, um abweichende Meinungen zu unterdrücken, Angst zu schüren und jene, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen, zum Schweigen zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert die De-facto-Staatsorgane Georgiens auf, mit Sofortmaßnahmen die Sicherheit und Freiheit von Journalisten zu gewährleisten und alle Fälle zu untersuchen, in denen Mitglieder der Strafverfolgungsbehörden Gewalt angewandt und Fehlverhalten an den Tag gelegt haben; erachtet es als besonders wichtig, ein demokratisches Umfeld zu begünstigen, in dem die Medien, die Zivilgesellschaft und die Opposition frei agieren können, ohne Vergeltungsmaßnahmen oder Zensur fürchten zu müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert, dass die Polizeibrutalität und der übermäßige Einsatz von Gewalt gegen friedliche Demonstranten unabhängig, transparent und unparteiisch untersucht werden; fordert, dass diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, auch Strafverfolgungsbeamte und Amtsträger der Regierung, die Repressionsmaßnahmen angeordnet haben, vor dem Gesetz uneingeschränkt zur Rechenschaft gezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>verurteilt, dass die Staatsanwaltschaft Georgiens am 8. Februar 2025 Ermittlungen gegen nichtstaatliche Organisationen eingeleitet hat und sie dabei schwerer Sabotage, versuchter Sabotage und der Unterstützung ausländischer bzw. ausländisch kontrollierter Organisationen bei feindseligen Aktivitäten zulasten der staatlichen Interessen Georgiens bezichtigt, wobei es sich um Tatbestände handelt, derentwegen sie zu mehrjährigen Strafen verurteilt werden könnten; betrachtet diese Maßnahme als weitere Eskalation der Repression durch das Regime, als missbräuchlichen Rückgriff auf die Justiz und als Beispiel für den immer schnelleren Rückbau der Demokratie;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>verurteilt die breit angelegte Kampagne von Angriffen seitens der Regierung gegen Organisationen, mit der die Zivilgesellschaft und namhafte internationale Geber diffamiert werden, die sich für die Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des Schutzes der Menschenrechte in Georgien einsetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>brandmarkt den von der Partei Georgischer Traum herbeigeführten Entzug des Mandats von 49 Abgeordneten als offensichtlichen weiteren Rückbau der Demokratie und betrachtet diese Maßnahme als jüngsten Schachzug im Rahmen der Angriffe dieser Partei auf den politischen Pluralismus im Land;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>	begrüßt die Entscheidung der PACE, der parlamentarischen Delegation Georgiens wegen des Rückbaus der Demokratie und infolge der Menschenrechtsverstöße die Legitimität abzusprechen; unterstützt die Forderung der PACE an Georgien, umgehend ein allumfassendes Verfahren einzuleiten, an dem sämtliche Akteure aus Politik und Gesellschaft, darunter die Regierungspartei, die Opposition und die Zivilgesellschaft, beteiligt sind, die bei der jüngsten Parlamentswahl festgestellten Mängel und Unzulänglichkeiten dringend anzugehen und ein Wahlumfeld zu schaffen, in dem eine neue, wirklich demokratische Wahl abgehalten werden kann, deren Termin in den kommenden Monaten bekannt gegeben werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>stellt fest, dass Georgien, das ehedem eine Vorreiterrolle bei der Integration in euroatlantische Strukturen übernommen hatte, den Rückbau der Demokratie nunmehr immer schneller vornimmt, wobei anscheinend vorsätzlich versucht wird, unter Beweis zu stellen, dass der Wille des georgischen Volkes für die Zukunft des Landes nicht mehr maßgeblich ist, und dass das Land unter Umständen den von Belarus vorgezeichneten Weg der politischen Entwicklung einschlagen und einen Wandel von einem gegenwärtig autoritären Staat zu einem diktatorischen Regime vollziehen könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>missbilligt, dass Irakli Kobachidse beschlossen hat, bis Ende 2028 die Beitrittsgespräche auszusetzen und Finanzmittel der EU abzulehnen; weist erneut darauf hin, dass alle Umfragen unverändert zeigen, dass die Bevölkerung Georgiens die Zukunft des Landes in den euroatlantischen Strukturen mit überwältigender Mehrheit unterstützt; unterstützt mit allem Nachdruck die euroatlantischen Bestrebungen des georgischen Volkes;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert, dass die Strategie der EU gegenüber Georgien wegen des Rückbaus der Demokratie in dem Land umgehend und umfassend auf den Prüfstand gestellt wird; fordert die Kommission auf, das Assoziierungsabkommen EU-Georgien zu überarbeiten, nachdem die selbsternannten Staatsorgane Georgiens gegen die in Artikel 2 verankerten allgemeinen Grundsätze – die Achtung der demokratischen Grundsätze, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundfreiheiten – verstoßen haben; weist darauf hin, dass die wirtschaftliche Zusammenarbeit und die durch das Abkommen gewährten Vorrechte unter Vorbehalt ausgesetzt werden können, wenn die Verpflichtungen nicht eingehalten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>begrüßt den Beschluss der Kommission, die gesamte Unterstützung aus dem Haushalt für die staatlichen Stellen Georgiens einzustellen und die Einleitung künftiger Investitionsprojekte auszusetzen; legt der Kommission nahe, die gesamte finanzielle Unterstützung für laufende Projekte einzustellen; fordert ein Moratorium für alle Investitionsprojekte im Bereich Konnektivität; fordert die Kommission auf, im Hinblick auf einen möglichen künftigen Beschluss über restriktive Maßnahmen oder Wirtschaftssanktionen bereits jetzt Wirtschaftszweige zu ermitteln, die für die Oligarchen, die die derzeitige autoritäre Herrschaft befürworten und stützen, von Bedeutung und Interesse sind; fordert die Kommission auf, bereits jetzt Konnektivitätsprojekte zu ermitteln, aus denen die derzeitige autoritäre Herrschaft Vorteile zieht und Kraft schöpft, und eine Aussetzung dieser Projekte in Erwägung zu ziehen, bis die Parlamentswahl wiederholt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>verurteilt, dass in dem Land ein Klima der Einschüchterung und Polarisierung herrscht, das weiter angeheizt wird, so durch die Äußerungen von Vertretern der Regierung und führenden Politikern Georgiens sowie durch Angriffe auf den politischen Pluralismus, etwa die verstörenden Fälle von Einschüchterung und Gewalt gegen die demokratischen politischen Kräfte Georgiens, und durch wiederholte Drohungen, Oppositionsparteien zu verbieten und deren Parteispitzen und gar deren einfache Mitglieder festnehmen zu lassen und jene, die abweichende Meinungen äußern, zum Schweigen zu bringen; betont, dass sich ausschließlich durch die vollständige Wiederherstellung der demokratischen Standards in Georgien abwenden lässt, dass sich die Beziehungen zwischen der EU und Georgien weiter verschlechtern, sämtliche Schritte im Hinblick auf einen EU-Beitritt unmöglich werden und zusätzliche Sanktionen verhängt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert die Kommission auf, die eingefrorenen 120 Mio. EUR, die ursprünglich für die Unterstützung der staatlichen Stellen Georgiens vorgesehen waren, rasch so umzuwidmen, dass die Unterstützung der EU für die Zivilgesellschaft Georgiens aufgestockt wird, insbesondere für den nichtstaatlichen Sektor und unabhängige Medien, die von der Regierungspartei und den De-facto-Staatsorganen immer stärker ungebührlich unter Druck gesetzt werden, und Programme zu fördern, mit denen die Widerstandsfähigkeit der Demokratie und die Integrität von Wahlen unterstützt werden; fordert, dass die Finanzierungsmechanismen der EU so angepasst werden, dass den Anforderungen Rechnung getragen wird, die in einem in größerem Ausmaß feindlich und antidemokratisch geprägten Umfeld entstehen; betont, dass die Zivilgesellschaft dringend unterstützt werden muss, da sie immer stärkeren Unterdrückungsmaßnahmen ausgesetzt ist und die Tätigkeiten der „United States Agency for International Development“ (USAID) ausgesetzt wurden, und fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, die Unterstützung unverzüglich aufzustocken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>ist zutiefst besorgt darüber, dass Russlands Einfluss in dem Land zunimmt und die vom Georgischen Traum gestellte Regierung trotz der schleichenden Besetzung des Hoheitsgebiets Georgiens die Politik verfolgt, sich an Russland anzunähern und mit Russland zu kollaborieren; missbilligt in diesem Zusammenhang, dass gegen den Westen gerichtete, feindselige Äußerungen von Vertretern der Partei Georgischer Traum gegenüber den strategischen westlichen Partnern Georgiens – auch gegenüber der EU und ihren Amtsträgern und gegenüber Mitgliedern des Europäischen Parlaments – immer stärker um sich greifen, und dass der Georgische Traum Russlands Desinformations- und Manipulationsmaßnahmen Vorschub leistet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>bekräftigt seine dringende Forderung, den ehemaligen Präsidenten Micheil Saakaschwili aus humanitären Gründen sofort freizulassen, insbesondere zur medizinischen Behandlung im Ausland; betont, dass die selbsternannten Staatsorgane Georgiens die volle und unbestreitbare Verantwortung für das Leben, die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlergehen des ehemaligen Präsidenten Micheil Saakaschwili tragen und für alles Leid, das ihm zugefügt wird, in vollem Umfang zur Rechenschaft gezogen werden müssen; fordert die vom Georgischen Traum gestellten Staatsorgane darüber hinaus auf, dafür zu sorgen, dass Mitgliedern des Europäischen Parlaments ungehinderter Zugang zu Micheil Saakaschwili gewährt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und den selbsternannten Staatsorganen Georgiens zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>