<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0020</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Eskalation der Gewalt im Osten der Demokratischen Republik Kongo</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0102, 0109, 0125, 0127, 0129 und 0133/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Februar 2025 zu der Eskalation der Gewalt im Osten der Demokratischen Republik Kongo (2025/2553(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 25. Januar 2025 im Namen der EU zur jüngsten Eskalation im Osten der DR Kongo,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Außenministerinnen und Außenminister der G7 vom 2. Februar 2025 zur Eskalation der Gewalt im Osten der Demokratischen Republik Kongo,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Pressemitteilung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 26. Januar 2025 zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Sondersitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 7. Februar 2025 zur Menschenrechtslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Kommuniqué des Friedens- und Sicherheitsrats der Afrikanischen Union vom 28. Januar 2025 zu den jüngsten Entwicklungen im Osten der Demokratischen Republik Kongo,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen vom 15. November 2023 zwischen der Europäischen Union einerseits und den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten andererseits<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2023/2862, 28.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2023/2862/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 136 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die bewaffnete Rebellengruppe M23, die von ruandischen Streitkräften unterstützt wird, im Januar 2025 im Osten der DR Kongo weiter vorgerückt ist und die Provinzhauptstadt Goma unter ihre Kontrolle gebracht hat; in der Erwägung, dass die Gewalt zwischen den Rebellengruppen und der kongolesischen Armee stark zugenommen und zahlreiche zivile Opfer gefordert hat; in der Erwägung, dass die Offensive gegen Goma schätzungsweise 3 000 Menschen das Leben gekostet hat; in der Erwägung, dass zu dem Zeitpunkt etwa 800 000 Binnenvertriebene in dicht besiedelten Vertriebenenlagern rund um die Stadt Zuflucht gefunden hatten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die M23 einen einseitigen Waffenstillstand angekündigt hat, der am 4. Februar 2025 beginnen sollte; in der Erwägung, dass die Kämpfe dennoch fortgesetzt wurden, der Flughafen Goma nach wie vor geschlossen ist, die Ausrüstung für das Flugverkehrsmanagement beschädigt wurde und der Zugang für humanitäre Hilfe nach wie vor eingeschränkt ist; in der Erwägung, dass Berichten zufolge die Bergbaustadt Nyabibwe in Süd-Kivu von der M23 eingenommen wurde; in der Erwägung, dass die Anführer der M23 ihre Absicht bekundet haben, in der DR Kongo weiter vorzurücken; in der Erwägung, dass die jüngsten Vorstöße der M23 eine besorgniserregende Eskalation des verheerenden Konflikts im Osten der DR Kongo, eine Verletzung der territorialen Integrität und eine drastische Zunahme von Gewalt bedeuten und eine schwere humanitäre Krise, Menschenrechtsverletzungen sowie eine weitere Destabilisierung des Landes zur Folge haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Region seit Jahrzehnten von zyklischer Gewalt erschüttert wird, was zu einer Sicherheitskrise und humanitären Krise geführt hat; in der Erwägung, dass die Kämpfer der M23 nach einem mehrjährigen Waffenstillstand Ende 2021 wieder zu den Waffen gegriffen haben; in der Erwägung, dass im Osten der DR Kongo seit 2021 das Kriegsrecht gilt und die Zivilregierung durch das Militär ersetzt wurde; in der Erwägung, dass die M23 ihre Präsenz im Osten der DR Kongo ausbaut, neue Verwaltungsbehörden und Besteuerungssysteme sowie militärische Ausbildungslager einrichtet und Mineralien direkt nach Ruanda exportiert; in der Erwägung, dass der schreckliche Völkermord an den Tutsi in Ruanda von 1994 langfristig nach wie vor Gewalt, Hass und Vertreibungen zur Folge hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die M23 am 23. und 24. Januar 2025 das Feuer auf Stellungen der Stabilisierungsmission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUSCO) eröffnet hat, wodurch 13 Soldaten der MONUSCO-Friedenstruppe und der von der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) geleiteten Friedenssicherungsmission ums Leben kamen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen in ihrem Bericht vom Juni 2024 zu dem Schluss kam, dass der Einsatz der ruandischen Streitkräfte eine Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität der DR Kongo darstellt und dass angesichts der Tatsache, dass die Operationen der M23 de facto von Ruanda kontrolliert und gesteuert werden, auch Ruanda für die Handlungen der M23 verantwortlich ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Einnahme von Goma zu einer massiven Vertreibung von Zivilisten geführt hat; in der Erwägung, dass seit Anfang Januar 2025 schätzungsweise 500 000 Menschen vertrieben wurden; in der Erwägung, dass Tausende Kongolesen zuvor vor der Gewalt in diese Stadt geflohen waren und nun auch aus den Lagern für Binnenvertriebene vertrieben wurden und in behelfsmäßigen Zelten oder im Freien schlafen müssen; in der Erwägung, dass die Sicherheit der Binnenvertriebenen nun ernsthaft bedroht ist, wobei Frauen und Mädchen unverhältnismäßig stark betroffen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass der stellvertretende Leiter der Friedenssicherungstruppe der Vereinten Nationen in Goma über Gruppenvergewaltigungen und Tötungen von Insassinnen des Gefängnisses Munzenze in Goma berichtet, wobei schätzungsweise Hunderte von Frauen in dem Gefängnis vergewaltigt und viele bei lebendigem Leibe verbrannt wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen in der DR Kongo zunehmend sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sind, wobei konkret alle vier Minuten eine Frau oder ein Mädchen Opfer von Vergewaltigung wird; in der Erwägung, dass das Personal des Panzi-Krankenhauses in Bukavu, in dem viele Überlebende sexueller Gewalt aufgenommen werden, über die sich verschlechternde Sicherheitslage in dem Gebiet sowie über seine eigene Sicherheit und die der Patienten im Panzi-Krankenhaus besorgt ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Einnahme von Goma gewaltsame Proteste in Kinshasa ausgelöst hat, wobei Dutzende von Demonstranten Botschaften angegriffen und die internationale Gemeinschaft aufgefordert haben, das Vorrücken der M23 zu stoppen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die Gefahr besteht, dass sich der in der DR Kongo bestehende Konflikt in der Region weiter ausbreitet; in der Erwägung, dass ein Friedenssicherungseinsatz der Regionalstreitkräfte der Ostafrikanischen Gemeinschaft 2023 abgezogen wurde; in der Erwägung, dass die SADC im Dezember 2023 eine Friedenssicherungsmission mit Truppen aus Südafrika, Tansania und Malawi in die DR Kongo entsandt hat; in der Erwägung, dass während des Vorrückens der M23 nach Goma mindestens 20 Soldaten der Friedenstruppen getötet wurden; in der Erwägung, dass Malawi am 6. Februar 2025 den Abzug seiner Truppen aus dieser Mission angekündigt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass weithin anerkannt ist, dass Ruanda an dem Konflikt im Osten der DR Kongo aktiv beteiligt ist, und zwar unter anderem dadurch, dass es die M23 de facto kontrolliert und ihr Waffen, logistische Unterstützung und Truppen bereitstellt; in der Erwägung, dass Schätzungen von Sachverständigen der Vereinten Nationen zufolge zwischen 3 000 und 4 000 ruandische Soldaten mit der M23 zusammenarbeiten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die ressourcenreiche Provinz Nord-Kivu über beträchtliche Vorkommen an kritischen Rohstoffen wie Kobalt, Gold und Zinn verfügt, die für den digitalen Wandel und die Energiewende auf globaler Ebene unerlässlich sind; in der Erwägung, dass Goma ein wichtiger Verkehrs- und Handelsknotenpunkt für die Ausfuhr von Mineralien ist; in der Erwägung, dass Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge monatlich etwa 120 Tonnen Coltan von der M23 nach Ruanda verbracht werden; in der Erwägung, dass Sachverständige der Vereinten Nationen ferner davon ausgehen, dass die M23 mit monatlich rund 288 000 EUR finanziert wird, die durch die Kontrolle des Handels mit Mineralien in der DR Kongo generiert werden; in der Erwägung, dass die Rebellengruppen häufig Kindersoldaten rekrutieren, was einen eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs in der DR Kongo auf mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit konzentrieren, die seit dem 1. Juli 2002 hauptsächlich im Osten der DR Kongo, in den Provinzen Ituri, Nord-Kivu und Süd-Kivu begangen wurden; in der Erwägung, dass die DR Kongo den Internationalen Strafgerichtshof im Mai 2023 ein zweites Mal angerufen hat, namentlich wegen mutmaßlicher Verbrechen, die seit dem 1. Januar 2022 in Nord-Kivu begangen worden waren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass am 8. Februar 2025 auf einem gemeinsamen Gipfeltreffen in Daressalam, Tansania, die regionalen Blöcke des südlichen Afrika, die SADC, und des östlichen Afrika, die Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC), einen sofortigen und bedingungslosen Waffenstillstand sowie den Abzug unerwünschter ausländischer Streitkräfte aus dem Hoheitsgebiet der DR Kongo gefordert, alle Kriegsparteien nachdrücklich zur Aufnahme von Friedensgesprächen innerhalb von fünf Tagen aufgefordert und die Wiedereröffnung des Flughafens Goma sowie anderer wichtiger Routen zwecks Erleichterung humanitärer Hilfe verlangt haben; in der Erwägung, dass sich die Afrikanische Union auf einem Treffen am 14. Februar 2025 in Addis Abeba mit dieser Angelegenheit befassen wird; in der Erwägung, dass weitere Bemühungen um eine Vermittlung unternommen werden, insbesondere durch Frankreich, das alle Akteure an den Verhandlungstisch zu bringen beabsichtigt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) der EU voraussichtlich am 24. Februar 2025 einen Austausch über die Lage in der DR Kongo führen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU Ruanda zwischen 2021 und 2024 Mittel in Höhe von 260 Mio. EUR bereitgestellt hat, wobei im Rahmen der Global-Gateway-Strategie weitere 900 Mio. EUR zugesagt wurden; in der Erwägung, dass die EU in Reaktion auf die jüngsten Entwicklungen im Osten der DR Kongo ihre Bereitschaft erklärt hat, ihre Soforthilfen, insbesondere für die neu vertriebenen Bevölkerungsgruppen in und um Goma, aufzustocken, und dass die Kommission am 28. Januar 2025 neue humanitäre Hilfe für die DR Kongo angekündigt hat, wobei für 2025 zunächst Mittel in Höhe von 60 Mio. EUR vorgesehen sind; in der Erwägung, dass die EU versucht, ihre Präsenz in der Region zu verstärken, unter anderem durch die jüngst zugesicherte Unterstützung für das Programm „Green Corridor Kivu-Kinshasa“ im Rahmen einer Global-Gateway-Initiative, mit dem dazu beigetragen werden soll, einen 2 600 km langen nachhaltigen Korridor zu schaffen, der auf einer Fläche von 540 000 km² den Osten der DR Kongo mit Kinshasa und der Atlantikküste verbinden soll;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU mit mehreren Ländern, unter anderem mit der DR Kongo, Ruanda, und anderen Ländern in der Region, Rohstoffpartnerschaften geschlossen hat; in der Erwägung, dass diese Partnerschaften unter anderem die Förderung der Sorgfaltspflicht und der Rückverfolgbarkeit, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Rohstoffhandels und die Angleichung an internationale Umwelt-, Sozial- und Verwaltungsstandards zum Ziel haben; in der Erwägung, dass das Parlament im Gegensatz zum Rat von der Kommission nicht die Möglichkeit erhalten hatte, seine politische Bewertung der Entscheidung, mit Ruanda eine Vereinbarung auszuhandeln, zu übermitteln oder fachliche Rückmeldungen zum Entwurf der Vereinbarung zu geben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass die Außenministerin der DR Kongo Thérèse Kayikwamba Wagner und der Nobelpreisträger Denis Mukwege das Parlament am 5. Februar 2025 bei einer außerordentlichen Sitzung der Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Afrika-EU und des Entwicklungsausschusses über die Besetzung des Ostens der DR Kongo und die katastrophalen humanitären Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung und die Binnenvertriebenen unterrichtet haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rat Johan Borgstam am 1. September 2024 zum EU-Sonderbeauftragten für die Region der Großen Seen ernannt hat; in der Erwägung, dass die Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Afrika-EU am 30. Januar 2025 eine außerordentliche Anhörung mit Beteiligung des EU-Sonderbeauftragten und von Bintou Keita, dem Leiter der MONUSCO, organisiert hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass die DR Kongo bereits vor den jüngsten Entwicklungen mit 6,7 Millionen Binnenvertriebenen, darunter 4,6 Millionen in Süd- und Nord-Kivu, mit einer der größten Vertreibungskrisen in Afrika konfrontiert war; in der Erwägung, dass die DR Kongo auch mehr als 520 000 Flüchtlinge und Asylsuchende aus Nachbarländern aufgenommen hat, während 1,1 Millionen Flüchtlinge aus der DR Kongo in Nachbarländern der Region aufgenommen wurden, mehr als die Hälfte davon in Uganda; in der Erwägung, dass durch die jüngste Zunahme der Gewalt seit Jahresbeginn mehr als eine halbe Million Menschen vertrieben wurden; in der Erwägung, dass angesichts der starken Überbelegung der Vertriebenenlager, in denen die Menschen ausharren, und des Mangels an einer Wasser-, Sanitär- und Hygieneinfrastruktur ein äußerst hohes Risiko eines Choleraausbruchs sowie einer raschen Ausbreitung der Mpox-Epidemie besteht;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt die Besetzung von Goma und anderer Gebiete im Osten der DR Kongo durch die Rebellen der M23 und die ruandischen Streitkräfte als nicht hinnehmbare Verletzungen der Souveränität und territorialen Integrität der DR Kongo; fordert die Regierung Ruandas nachdrücklich auf, ihre Truppen aus dem Hoheitsgebiet der DR Kongo abzuziehen, da deren Anwesenheit einen klaren Verstoß gegen das Völkerrecht und die Charta der Vereinten Nationen darstellt, und die Zusammenarbeit mit den Rebellen der M23 einzustellen; fordert, dass Ruanda und alle anderen potenziellen staatlichen Akteure in der Region ihre Unterstützung für die M23 einstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die von allen Konfliktparteien wahllos verübten Angriffe mit Explosivwaffen in besiedelten Gebieten in Nord-Kivu, auch auf Vertriebenenlager und andere dicht besiedelte Gebiete in der Nähe von Goma, und die rechtswidrigen Tötungen, Vergewaltigungen und anderen offensichtlichen Kriegsverbrechen sowie Zwangsarbeit, Zwangsrekrutierung und andere missbräuchliche Praktiken, die von der M23 mit Unterstützung der ruandischen Streitkräfte und von den Streitkräften der DR Kongo begangen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>ist entsetzt über den schockierenden Einsatz sexueller Gewalt an Frauen und Mädchen als Instrument der Repression und als Kriegswaffe im Osten der DR Kongo sowie über die inakzeptable Rekrutierung von Kindersoldaten durch die verschiedenen Rebellengruppen; fordert, dass sich die internationale Gemeinschaft dieser Gräueltaten unverzüglich annimmt; bekräftigt nachdrücklich, dass jeder Angriff auf Streitkräfte mit Mandat der Vereinten Nationen unentschuldbar ist und als Kriegsverbrechen betrachtet werden könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert ein sofortiges Ende der Gewalt, insbesondere der Massentötungen und des Einsatzes von Vergewaltigungen als strategische Kriegswaffe; fordert die DR Kongo und Ruanda auf, die nach dem Grundsatz der Führungsverantwortung für Kriegsverbrechen, einschließlich sexueller Gewalt, verantwortlichen Personen zum Gegenstand von Ermittlungen zu machen und angemessen strafrechtlich zu verfolgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>ist äußerst besorgt angesichts der kritischen humanitären Lage im Land; fordert die sofortige Wiederaufnahme des Betriebs am Flughafen von Goma, damit humanitäre Einsätze und Lieferungen über den Flughafen und die Landgrenze fortgesetzt werden können; fordert die Schaffung und unverzügliche Öffnung humanitärer Korridore und fordert alle Konfliktparteien, einschließlich der im Osten der DR Kongo aktiven bewaffneten Gruppen, auf, den uneingeschränkten Zugang für humanitäre Hilfe gemäß dem Bedarf und den humanitären Grundsätzen zu gestatten und zu erleichtern, wozu auch gehört, dass Zivilisten und Vertriebenen nicht der Zugang zu lebensnotwendigen Gütern verwehrt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>betont, dass humanitäres Hilfspersonal in der Lage sein muss, sicher zu arbeiten, um lebensrettende Hilfe für die kongolesische Zivilbevölkerung leisten zu können, und dass für die Sicherheit medizinischer Einrichtungen gesorgt werden muss; betont, dass dies eine zentrale Verpflichtung nach dem humanitären Völkerrecht ist und dass diejenigen, die gegen diese Verpflichtungen verstoßen, zur Rechenschaft gezogen werden sollten; betont, dass Ruanda und die Nachbarländer eine besondere Verantwortung dafür tragen, den Zugang für humanitäre Hilfe in der Region zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>verurteilt entschieden den Angriff auf diplomatische Institutionen der EU und ihrer Mitgliedstaaten sowie auf Organisationen der Zivilgesellschaft, wie etwa politische Stiftungen in Kinshasa; betont, dass der Schutz der Zivilbevölkerung und des diplomatischen Personals gewährleistet werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>bringt seine Besorgnis über die mangelnde Kohärenz der Reaktion der EU auf die Krisen in der Region der Großen Seen zum Ausdruck und fordert den Rat auf, die Umsetzung der erneuerten Strategie der EU für die Großen Seen neu zu bewerten; weist darauf hin, dass die EU und ihr Sonderbeauftragter für die Region bereit sind, alle Vermittlungsbemühungen zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>begrüßt die von der EU zugesagte Aufstockung der humanitären Hilfe und stellt fest, dass damit der Grundbedarf an Nahrungsmitteln, Wasser, medizinischer Betreuung und Unterkünften im Osten der DR Kongo nach wie vor bei Weitem nicht gedeckt werden kann, insbesondere da die United States Agency for International Development (USAID) ihre Hilfe kürzlich eingestellt hat; fordert die Kommission und die internationale Gemeinschaft auf, die finanzielle Unterstützung für lebensrettende Soforthilfe erheblich aufzustocken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>bedauert, dass die EU keine geeigneten Maßnahmen ergriffen hat, um angemessen auf die Krise zu reagieren und Ruanda wirksam dazu zu drängen, seine Unterstützung für die M23 einzustellen, und dass die EU stattdessen Schritte unternommen hat – darunter die Unterzeichnung einer Vereinbarung über Wertschöpfungsketten für nachhaltige Rohstoffe im Februar 2024, in deren Zusammenhang der Konflikt nicht ausreichend erörtert wurde, sowie der Beschluss, die Unterstützung für den Einsatz Ruandas in Mosambik im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (EFF) aufzustocken –, die keine ausreichenden Schutzgarantien enthalten und dazu beigetragen haben, dass doppeldeutige Signale an die ruandischen Staatsorgane gesendet wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, die Vereinbarung zwischen der EU und Ruanda über Wertschöpfungsketten für nachhaltige Rohstoffe unverzüglich auszusetzen, bis Ruanda nachweist, dass es seine Einmischung eingestellt hat und keine Mineralien mehr aus den von der M23 kontrollierten Gebieten exportiert; fordert alle Akteure auf, für mehr Transparenz zu sorgen und die Einfuhr aller Blutmineralien in die EU wirksam zu verbieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert die Kommission auf, die künftige Wiederaufnahme der Zusammenarbeit bei kritischen Rohstoffen davon abhängig zu machen, dass Ruanda der Initiative für die Transparenz in der Rohstoffwirtschaft beitritt, der sich die DR Kongo bereits angeschlossen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die derzeitige Verordnung über Mineralien aus Konfliktgebieten<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (ABl. L 130 vom 19.5.2017, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2017/821/oj).</FIELD></FOOTNOTE> konsequent durchgesetzt wird, und fordert die Kommission auf, eine Überarbeitung der EU-Vorschriften vorzuschlagen, um für höchstmögliche Standards in Bezug auf Rückverfolgbarkeit und Transparenz zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass die parlamentarische Kontrolle und die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Ausarbeitung, Unterzeichnung und Umsetzung von Vereinbarungen über Rohstoffe und entsprechenden Fahrplänen für einen inklusiven Prozess mit angemessener Kontrolle von wesentlicher Bedeutung sind und Gegenstand der Vereinbarung werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die internationalen Finanzinstitute auf, die direkte Budgethilfe für Ruanda einzufrieren und sie an Bedingungen zu knüpfen, unter anderem in Bezug auf den Zugang für humanitäre Hilfe und das Kappen aller Verbindungen zur M23; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre militärische und sicherheitspolitische Unterstützung für die ruandischen Streitkräfte einzufrieren, um sicherzustellen, dass sie weder direkt noch indirekt zu missbräuchlichen Militäroperationen im Osten der DR Kongo beitragen; fordert insbesondere nachdrücklich die Überprüfung einer erneuten Unterstützung durch die EU im Rahmen der EFF, um sicherzustellen, dass die im Norden Mosambiks stationierten Truppen, die Unterstützung aus der EFF erhalten, sowie ihre Befehlshaber ordnungsgemäß überprüft werden und sie nicht am Konflikt im Osten der DR Kongo oder an anderen Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren, damit die Unterstützung ausgesetzt werden kann, wenn festgestellt werden sollte, dass sie direkt oder indirekt zu missbräuchlichen Militäroperationen im Osten der DR Kongo beigetragen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert die Kommission und alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Transfer von Waffen an die ruandischen Streitkräfte und die M23 zu verbieten und für mehr Transparenz beim Handel mit EU-Waffen zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert den Rat nachdrücklich auf, die Sanktionen auf hochrangige Befehlshaber der M23, Führer anderer bewaffneter Gruppen und hochrangige Amtsträger der DR Kongo und Ruandas – darunter Generalmajor Eugene Nkubito, Befehlshaber der dritten Division der ruandischen Streitkräfte und Generalmajor Ruki Karusisi, Befehlshaber der Sondereinsatzkräfte der ruandischen Streitkräfte, die im Bericht der Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen vom Juni 2024 genannt werden und Generalmajor Emmy K. Ruvusha, Befehlshaber der ruandischen Sicherheitskräfte, der im Bericht der UN-Expertengruppe vom Juni 2023 genannt wird – und anderer Länder der Region auszuweiten, die für die jüngsten schweren Übergriffen ihrer Streitkräfte oder für diejenigen, für die sie Führungsverantwortung übernommen haben verantwortlich sind bzw. daran mitschuldig sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), die Mitgliedstaaten und die Regierung der DR Kongo nachdrücklich auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um sexuelle Gewalt zu verhindern und die Versorgung der Opfer zu verbessern, unter anderem indem der nationale Rechtsrahmen dahingehend angepasst wird, dass der Zugang zum medizinischen Schwangerschaftsabbruch gewährleistet ist; weist auf die gesundheitsbezogenen Bedürfnisse von Schwangeren hin, insbesondere derjenigen, die Vertriebene sind und keinen Zugang zu medizinischer Hilfe haben; fordert den EAD und die Mitgliedstaaten auf, der Auszahlung humanitärer Hilfe zugunsten von Frauen und Mädchen in der Region weiterhin Vorrang einzuräumen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Kommission auf, sich weiterhin für die Korruptionsbekämpfung und die Stärkung der Regierungsführung in der DR Kongo einzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>begrüßt die Ankündigung des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), dass der IStGH weiterhin alle mutmaßlichen Verbrechen untersuchen wird, wobei die Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit der betreffenden Person keine Rolle spielt; bekräftigt die unerschütterliche Unterstützung der EU für den IStGH und fordert den Rat und die Kommission auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen, damit das Funktionieren und die Wirksamkeit des IStGH sichergestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die MONUSCO beim Schutz der Zivilbevölkerung und bei der Stabilisierung der Region; fordert die EU nachdrücklich auf, mit allen Akteuren vor Ort, insbesondere mit der MONUSCO, zusammenzuarbeiten, um den Schutz der Zivilbevölkerung im Osten der DR Kongo sicherzustellen; fordert die Vereinten Nationen auf, auf ein stärkeres Mandat für die MONUSCO hinzuarbeiten, damit die friedensschaffenden Maßnahmen ihre Wirkung entfalten können; fordert die Vereinten Nationen auf, den Schutz der Zivilbevölkerung und die Achtung des humanitären Völkerrechts sicherzustellen, insbesondere angesichts des erhöhten Risikos geschlechtsspezifischer Gewalt, und für die Sicherheit humanitärer Hilfskräfte, des Gesundheitspersonals und der medizinischen Einrichtungen zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert die Vereinten Nationen auf, unverzüglich konkrete Maßnahmen zum Schutz des Panzi-Krankenhauses sowie seiner Patienten und des Personals zu ergreifen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>begrüßt die Sondersitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 7. Februar 2025 zur Menschenrechtslage im Osten der DR Kongo, unterstützt die Einrichtung eines unabhängigen Untersuchungsausschusses für schwerwiegende Verstöße, die seit Januar 2022 begangen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>verurteilt erneut Hetze und Fremdenfeindlichkeit sowie ethnisch motivierte Politik; betont, dass all jene, die für die Aufrechterhaltung der bewaffneten Konflikte, der Instabilität und der Unsicherheit in der DR Kongo verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>ist besorgt über die Folgen der Einmischung Russlands in den Konflikt und in die gesamte Region sowie über den zunehmenden Einsatz von Desinformationskampagnen; verurteilt insbesondere die Bemühungen Russlands, durch die Verbreitung von Falschmeldungen über westliche Akteure in den Social Media eine antiwestliche Stimmung zu schüren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>ist besorgt über die zunehmende Präsenz chinesischer Akteure im Bergbausektor der DR Kongo und der Region, die in wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht verantwortungslos handeln, und weist darauf hin, dass die europäischen Industrien und deren Unternehmen in der Region nur dann eine langfristige Versorgungssicherheit erreichen werden, wenn eine dauerhafte und friedliche Lösung des Konflikts gefunden wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>weist darauf hin, dass die seit Langem bestehenden vielfältigen Probleme in der Region nur im Wege eines inklusiven Ansatzes auf regionaler Ebene angegangen werden können; begrüßt nachdrücklich den gemeinsamen Friedensgipfel der SADC und der EAC vom 8. Februar 2025 in Daressalam; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine uneingeschränkte Unterstützung des Luanda-Prozesses und des Nairobi-Prozesses und fordert alle Länder der Region der Großen Seen, insbesondere die DR Kongo und Ruanda, auf, die Verhandlungen in diesen Rahmen dringend fortzusetzen; betont, dass bei jeder Lösung auch die Ursachen des Konflikts angegangen werden müssen, wozu auch der illegale Handel mit natürlichen Ressourcen gehört; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, nationale und regionale Initiativen, wie die Initiative führender kongolesischer Würdenträger der katholischen und evangelischen Kirche und den Luanda-Prozess, uneingeschränkt zu unterstützen; hebt hervor, dass regionale Organisationen wie die Afrikanische Union, die SADC und die EAC bei all diesen Bemühungen eine zentrale Rolle spielen müssen; betont ferner, dass für eine dauerhafte Lösung eine Reform der Sicherheitskräfte in der DR Kongo notwendig ist, was auch mit einer besseren Organisation der Armee und der Verwaltung der DR Kongo einhergehen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert die internationale Gemeinschaft und alle beteiligten Akteure auf, das Rahmenabkommen von Addis Abeba zu nutzen und eine internationale Konferenz für Frieden im Osten der DR Kongo und in der Region der Großen Seen zu veranstalten; betont, dass diese Friedenskonferenz mit dem Titel „Business for Peace“ (Wirtschaft für Frieden) das einzigartige Merkmal haben wird, dass der Privatsektor mit am Verhandlungstisch sitzen wird, da es bei dem Krieg um strategische Mineralien geht; betont, dass Geschäftsleute einen erheblichen Einfluss ausüben können, um ihre Länder dazu zu bewegen, sich für Frieden einzusetzen; ist der Ansicht, dass der Ansatz „Business for Peace“ hilfreich sein kann, um Fortschritte bei der Suche nach einer Lösung zu erzielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert, dass die Straßenradsport-Weltmeisterschaften des Internationalen Radsportverbands (UCI) 2025 in Kigali abgesagt werden, wenn Ruanda seinen Kurs nicht ändert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Regierung und dem Parlament von Ruanda und der Demokratischen Republik Kongo, der Afrikanischen Union, den Sekretariaten der Stabilisierungsmission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo, der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika und der Ostafrikanischen Gemeinschaft sowie anderen einschlägigen internationalen Organisationen zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>