<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0031</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Europäisches Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2025</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0022/2025 - Berichterstatter: Fernando Navarrete Rojas)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2025 zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2025 (2024/2112(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere die Artikel 121, 126 und 136,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem AEUV beigefügte Protokoll Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das dem EUV und dem AEUV beigefügte Protokoll Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das dem EUV und dem AEUV beigefügte Protokoll Nr. 12 über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1263, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1263/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1264 des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1264, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1264/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2024/1265 des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1265, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1265/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/1173/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 8, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/1174/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/1176/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/472/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/473/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/2092/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Konditionalitätsverordnung),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/241/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (ARF-Verordnung),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Frühjahrsprognose 2024 der Kommission vom 15. Mai 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Herbstprognose 2024 der Kommission vom 15. November 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Debt Sustainability Monitor 2023 der Kommission vom 22. März 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Dezember 2024 mit dem Titel „Warnmechanismus-Bericht 2025“ (COM(2024)0702) und die Empfehlung der Kommission vom 17. Dezember 2024 für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (COM(2024)0704),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 17. Dezember 2024 für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht der Kommission und des Rates (COM(2024)0701),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. März 2023 mit dem Titel „Haushaltspolitische Leitlinien für 2024“ (COM(2023)0141),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 19. Juni 2024 nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (COM(2024)0598),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12. April 2024 zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/2807, 23.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/2807/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Bewertung des Europäischen Fiskalausschusses vom 3. Juli 2024 zu dem angemessenen haushaltspolitischen Kurs für das Euro-Währungsgebiet im Jahr 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Euro-Gruppe vom 15. Juli 2024 zu dem haushaltspolitischen Kurs für das Euro-Währungsgebiet im Jahr 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht 2024 des Europäischen Fiskalausschusses, der am 2. Oktober 2024 veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Juni 2024 mit dem Titel „Europäisches Semester 2024 – Frühjahrspaket“ (COM(2024)0600),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Dezember 2024 mit dem Titel „Europäisches Semester 2025 – Herbstpaket“ (COM(2024)0700),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640), auf das am 12. Dezember 2015 auf der Grundlage des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Übereinkommen von Paris und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Achte Umweltaktionsprogramm bis 2030,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Proklamation zur europäischen Säule sozialer Rechte<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 428 vom 13.12.2017, S. 10.</FIELD></FOOTNOTE> vom 17. November 2017 und die Mitteilung der Kommission vom 4. März 2021 mit dem Titel „Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte“ (COM(2021)0102),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2021 zu dem Zugang zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum für alle<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 456 vom 10.11.2021, S. 145.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Dokument von Ursula von der Leyen, Kandidatin für das Amt des Präsidenten der Kommission, vom 18. Juli 2024 mit dem Titel „Europa hat die Wahl – Politische Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024-2029“ und auf die Erklärung von Valdis Dombrovskis, für Wirtschaft und Produktivität, Umsetzung und Vereinfachung zuständiges Mitglied der Kommission, bei seiner Bestätigungsanhörung am 7. November 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Arbeitspapier 24/181 des Internationalen Währungsfonds vom August 2024 mit dem Titel „Taming Public Debt in Europe: Outlook, Challenges, and Policy Response“ (Eindämmung des öffentlichen Defizits in Europa: Ausblick, Herausforderungen und politische Reaktion),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Fiskalmonitor des Internationalen Währungsfonds mit dem Titel „Putting a Lid on Public Debt“ (Begrenzung des öffentlichen Defizits) vom Oktober 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht 13/2024 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Ausschöpfung der Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität: Fortschritte mit Verzögerungen und weiterhin Risiken in Bezug auf den Abschluss der Maßnahmen und somit die Erreichung der Ziele der Fazilität“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die von seiner Generaldirektion Interne Politikbereiche am 20. November 2024 veröffentlichte eingehende Analyse mit dem Titel „The new economic governance framework: implications for monetary policy“ (Der neue Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung: Auswirkungen für die Geldpolitik)<FOOTNOTE><FIELD> Dokument zum geld- und währungspolitischen Dialog – „The new economic governance framework: implications for monetary policy“, Darvas, Z. u. a. für das Europäische Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Referat Kontrolle der wirtschaftspolitischen Steuerung und der WWU, 20. November 2024.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die von seiner Generaldirektion Interne Politikbereiche am 1. Dezember 2024 veröffentlichte eingehende Analyse mit dem Titel „Economic Dialogue with the European Commission on EU Fiscal Surveillance“ (Wirtschaftlicher Dialog mit der Kommission über die haushaltspolitische Überwachung in der EU)<FOOTNOTE><FIELD> Eingehende Analyse – „Economic Dialogue with the European Commission on EU Fiscal Surveillance“, Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Referat Kontrolle der wirtschaftspolitischen Steuerung und der WWU, 1. Dezember 2024.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf von Mario Draghi vorgelegten Bericht vom 9. September 2024 mit dem Titel „The future of European competitiveness“ (Zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit – Draghi-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A10-0022/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Semester bei der Koordinierung der wirtschafts- und haushaltspolitischen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten eine wesentliche Rolle spielt und dadurch die makroökonomische Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion gewahrt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Zweck des Europäischen Semesters darin besteht, nachhaltiges, inklusives und wettbewerbsfähiges Wachstum, Beschäftigung, makroökonomische Stabilität und solide öffentliche Finanzen in der gesamten EU zu fördern, um eine anhaltende Aufwärtskonvergenz der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Leistung der Mitgliedstaaten sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Semester 2024 den ersten Umsetzungszyklus des neuen Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung darstellt, der am 30. April 2024 in Kraft getreten ist, wodurch die EU und ihre Mitgliedstaaten durch eine Übergangsphase geführt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten in der Empfehlung des Rates von 2024 zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets aufgefordert werden, sowohl einzeln als auch gemeinsam Maßnahmen zu ergreifen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, die wirtschaftliche und soziale Widerstandsfähigkeit zu stärken, die makrofinanzielle Stabilität zu wahren und ein hohes Maß an öffentlichen Investitionen zur Unterstützung des ökologischen und des digitalen Wandels aufrechtzuerhalten; in der Erwägung, dass Haushaltsstabilität eine Grundlage sowohl für nachhaltige hohe soziale Standards in der EU als auch für ihre Wettbewerbsfähigkeit ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Hauptziele des neuen Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung darin bestehen, die Schuldentragfähigkeit und ein nachhaltiges und integratives Wachstum in allen Mitgliedstaaten zu stärken und es allen Mitgliedstaaten zu ermöglichen, im Rahmen der gemeinsamen Prioritäten der EU, zu denen i) ein fairer ökologischer und digitaler Wandel, ii) die soziale und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit einschließlich der europäischen Säule sozialer Rechte, iii) die Energieversorgungssicherheit und iv) der Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten gehören, die notwendigen Reformen durchzuführen und die notwendigen Investitionen zu tätigen; in der Erwägung, dass Unterschiede zwischen den Fiskalkapazitäten der Mitgliedstaaten angemessene Investitionen in strategische Prioritäten behindern und den Zusammenhalt im Binnenmarkt schwächen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Referenzwerte von bis zu 3 % des BIP für das öffentliche Defizit und 60 % für die öffentliche Schuldenquote im AEUV festgelegt sind; in der Erwägung, dass das Gesamtdefizit und die öffentliche Schuldenquote der EU nach wie vor über den Referenzwerten liegen; in der Erwägung, dass sowohl das Gesamtdefizit als auch die öffentliche Schuldenquote innerhalb der EU unterschiedlich sind und sich die Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten erheblich unterscheidet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass 2024 Verfahren bei einem übermäßigen Defizit gegen acht Mitgliedstaaten eingeleitet oder offen gehalten wurden; in der Erwägung, dass gegen einige Mitgliedstaaten kein Defizitverfahren eingeleitet wurde, obwohl ihr Defizit 2023 bei mehr als 3 % des BIP lag, was vom Rat und der Kommission nach einer ausgewogenen Beurteilung aller relevanten Faktoren entschieden wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rat seit der Einführung des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht im Jahr 2011 kein solches Verfahren eingeleitet hat; in der Erwägung, dass die Kommission im Einklang mit ihrem Warnmechanismus-Bericht zehn Länder, bei denen 2025 makroökonomische Ungleichgewichte oder übermäßige Ungleichgewichte festgestellt wurden, einer eingehenden Überprüfung unterziehen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass der Erfolg eines Rahmens in hohem Maße davon abhängt, dass er von Anfang an ordnungsgemäß, transparent und wirksam umgesetzt wird, wobei den Ausgangspunkten der Mitgliedstaaten und den individuellen Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, Rechnung zu tragen ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die rechtzeitige Vorlage der nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne und Übersichten über die Haushaltsplanung eine Voraussetzung für die wirksame Umsetzung und die Glaubwürdigkeit der neuen Vorschriften ist; in der Erwägung, dass die ersten nationalen Finanz- und Haushaltspläne bereits vom Rat bewertet wurden; in der Erwägung, dass die wirksame Umsetzung des Rahmens die Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten und die Einhaltung der in der Verordnung (EU) 2024/1263 festgelegten Anforderungen in Bezug auf die Haushaltspläne erfordert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Wirtschaftsaussichten für die EU nach wie vor sehr ungewiss sind und das Risiko künftiger Ereignisse oder Situationen, die sich negativ auf die Wirtschaft auswirken, zunimmt; in der Erwägung, dass die Aggression Russlands gegen die Ukraine und die Konflikte im Nahen Osten geopolitische Risiken schüren und die Anfälligkeit Europas im Energiebereich verdeutlichen; in der Erwägung, dass verstärkte protektionistische Maßnahmen der Handelspartner den Welthandel beeinträchtigen und sich negativ auf die EU-Wirtschaft auswirken können; in der Erwägung, dass die gegenwärtigen geopolitischen Spannungen gezeigt haben, dass die EU ihre offene strategische Autonomie weiter stärken und auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig bleiben muss und gleichzeitig sicherstellen muss, dass niemand zurückgelassen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die Umsetzung des überarbeiteten Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung voraussichtlich zu einem kontraktiven haushaltspolitischen Kurs für das Euro-Währungsgebiet insgesamt (0,5 % des BIP im Jahr 2024 und 0,25 % des BIP im Jahr 2025) führen wird; in der Erwägung, dass eine politische Diskussion geführt werden muss, damit nach dem Auslaufen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) 2026 ein weiterhin hohes Niveau öffentlicher Investitionen sichergestellt werden kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass im Draghi-Bericht darauf hingewiesen wird, dass sich der Abstand zwischen der EU und den Vereinigten Staaten in Bezug auf das BIP zu Preisen von 2015 allmählich vergrößert hat, und zwar von etwas mehr als 15 % im Jahr 2002 auf 30 % im Jahr 2023, und dass die erforderlichen zusätzlichen jährlichen Investitionen der EU auf 800 Mrd. EUR geschätzt werden, darunter 450 Mrd. EUR für die Energiewende;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die neue Kommission zum Ziel gesetzt hat, eine „Investitionskommission“ zu sein; in der Erwägung, dass in der EU Gespräche über die Schließung der erheblichen Investitionslücke und die Senkung der Fremdkapitalkosten erforderlich sind; in der Erwägung, dass der Rahmen gegebenenfalls durch Investitionsinstrumente und -mechanismen auf EU-Ebene gestärkt werden sollte, die darauf abzielen, die Kosten für die Steuerzahler in der EU zu minimieren und die Effizienz bei der Bereitstellung europäischer öffentlicher Güter zu maximieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten über die notwendigen Kontroll- und Prüfmechanismen verfügen müssen, damit dafür Sorge getragen wird, dass die Rechtstaatlichkeit geachtet wird und die finanziellen Interessen der EU geschützt werden und insbesondere Betrug, Korruption und Interessenkonflikte verhindert werden und für Transparenz gesorgt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass es wichtig ist, den Anteil der „vollständig umgesetzten“ länderspezifischen Empfehlungen zu erhöhen und sie enger mit den jeweiligen Länderberichten zu verknüpfen, um zu einer wirksameren wirtschaftspolitischen Steuerung beizutragen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass sich die EU in den letzten Jahren angesichts größerer Schocks als äußerst widerstandsfähig erwiesen hat und geschlossen aufgetreten ist, was unter anderem auf eine gute Abstimmung der politischen Maßnahmen, an der alle EU-Organe beteiligt waren, und eine flexible Handhabung neuer und bestehender Instrumente zurückzuführen ist; weist ferner darauf hin, dass die Förderung eines langfristig nachhaltigen Wachstums bedeutet, ein Gleichgewicht zwischen verantwortungsvoller Haushaltspolitik, Strukturreformen und Investitionen zu fördern, die zusammen zu einer Steigerung von Effizienz, Produktivität, Beschäftigung und Wohlstand führen, und auch die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, die Förderung des Binnenmarkts, die Entwicklung von Strategien für Wirtschaftswachstum und die Überarbeitung des Rechtsrahmens im Hinblick auf das Anziehen von Investitionen umfasst; betont, dass ein nachhaltiges, inklusives und wettbewerbsfähiges Wirtschaftswachstum von entscheidender Bedeutung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass die Koordinierung der Wirtschaftspolitik für eine erfolgreiche Wirtschafts- und Währungsunion von grundlegender Bedeutung ist; weist darauf hin, dass das Europäische Semester der etablierte Rahmen für die Koordinierung der Haushalts-, Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik in der gesamten EU im Einklang mit den Verträgen und unter Achtung der festgelegten nationalen Zuständigkeiten ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>nimmt die Zusage der Kommission zur Kenntnis, dafür zu sorgen, dass durch das Europäische Semester die politische Koordinierung im Interesse von Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und sozialer Gerechtigkeit sowie die Integration der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und der europäischen Säule sozialer Rechte gefördert werden; stellt fest, dass der europäische Grüne Deal für die Kommission nach wie vor ein zentrales Projekt ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass eine integrierte, koordinierte, gezielte und horizontale Industriepolitik von entscheidender Bedeutung ist, um die Investitionen in die Innovationskapazität der EU zu erhöhen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit und die Integrität des Binnenmarkts zu steigern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>betont, dass öffentliche und private Investitionen von entscheidender Bedeutung für die Fähigkeit der EU sind, bestehende Herausforderungen zu bewältigen, einschließlich der Entwicklung der Innovationsfähigkeit der EU und der Umsetzung des gerechten ökologischen und digitalen Wandels, und dass sie die Widerstandsfähigkeit, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und die offene strategische Autonomie der EU erhöhen werden; weist darauf hin, dass strategische Investitionen in Energieverbundnetze, emissionsarme Energieträger (wie erneuerbare Energieträger) und Energieeffizienz erforderlich sind, um unter anderem i) die EU von importierten fossilen Brennstoffen unabhängig zu machen und mögliche inflationäre Auswirkungen der Abhängigkeit von diesen zu verhindern, ii) die Produktionssysteme zu modernisieren und iii) den sozialen Zusammenhalt zu fördern; weist darauf hin, dass das Eintreten physischer Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen haben kann, wie die Überschwemmungen in Valencia im Oktober 2024 und der Wirbelsturm, der Mayotte im Dezember 2024 verwüstet hat, gezeigt haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Investitionen zu tätigen, um die Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung sowie die Widerstandsfähigkeit der EU-Wirtschaft zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert die Kommission auf, auf der Grundlage der Erklärung von Budapest Initiativen vorzuschlagen, um die Union wettbewerbsfähiger, produktiver, innovativer und nachhaltiger zu gestalten, indem auf dem wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt aufgebaut wird und Konvergenz und gleiche Wettbewerbsbedingungen sowohl innerhalb der EU als auch weltweit sichergestellt werden; nimmt die Entwicklung eines neuen Instruments zur Koordinierung der Wettbewerbsfähigkeit zur Kenntnis; erwartet, dass die Kommission klarstellt, welche Wechselwirkungen es zwischen diesem Instrument und dem Europäischen Semester geben wird; betont, dass es wichtig ist, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen als wichtige Triebkräfte für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der EU zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>betont, dass ein dynamisches unternehmerisches Ökosystem gefördert werden muss, in dem Innovatoren unterstützt werden, und erkennt ihre entscheidende Rolle bei der Förderung der globalen Wettbewerbsfähigkeit, der wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der offenen strategischen Autonomie an;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>begrüßt die Empfehlungen der Kommission zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets, in denen die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufgefordert werden, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die Produktivität zu steigern, und zwar durch einen verbesserten Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmen, einen geringeren Verwaltungsaufwand und öffentliche und private Investitionen in Bereichen der gemeinsamen Prioritäten der EU, zu denen i) ein fairer ökologischer und digitaler Wandel, ii) soziale und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit, einschließlich der europäischen Säule sozialer Rechte, iii) Energieversorgungssicherheit und iv) der Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten gehören;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>begrüßt die Empfehlung der Kommission, wonach die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets bei der Festlegung haushaltspolitischer Strategien darauf abzielen sollten, die Qualität und Effizienz der öffentlichen Ausgaben und Einnahmen zu verbessern, die für die Gewährleistung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen von wesentlicher Bedeutung sind, und gleichzeitig nachteilige und verzerrende Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum so gering wie möglich zu halten; betont, dass dies unter anderem durch eine verstärkte europäische Koordinierung und die Verringerung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung erreicht werden könnte; begrüßt die Schlussfolgerung des Draghi-Berichts, wonach eine koordinierte Senkung der Besteuerung der Arbeitseinkommen für Arbeitnehmer mit niedrigem bis mittlerem Einkommen erforderlich ist, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu fördern; weist erneut auf die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Steuerpolitik hin; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Steuerlast von Einkommen auf weniger wettbewerbsverzerrende Steuerbemessungsgrundlagen zu verlagern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass Haushaltspuffer geschaffen werden müssen, um die Herausforderungen bezüglich der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen anzugehen und ausreichende Mittel für Investitionen und die Bewältigung potenzieller künftiger Schocks und Krisen sicherzustellen; erachtet es als äußerst wichtig, ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und integratives Wachstum zu fördern, um die langfristige haushaltspolitische Stabilität und Widerstandsfähigkeit zu unterstützen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Wirtschaftsaussichten für die EU</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>zeigt sich besorgt darüber, dass der Wirtschaftsprognose der Kommission vom Herbst 2024 zufolge das BIP der EU 2024 um 0,9 % (0,8 % im Euro-Währungsgebiet), 2025 um 1,5 % (1,3 % im Euro-Währungsgebiet) und 2026 um 1,8 % (1,6 % im Euro-Währungsgebiet) wachsen soll; weist darauf hin, dass diese Zahlen auf eine allmähliche Erholung, aber auch ein im Vergleich zu früheren Konjunkturzyklen begrenztes Wirtschaftswachstum hinweisen; stellt fest, dass die Wirtschaftsaussichten für die EU nach wie vor sehr ungewiss sind und die Risiken das Wirtschaftswachstum eher negativ beeinflussen dürften;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass die öffentliche Schuldenquote den Vorhersagen zufolge im Jahr 2025 auf 83,0 % in der EU und 89,6 % im Euro-Währungsgebiet und im Jahr 2026 auf 83,4 % in der EU und 90 % im Euro-Währungsgebiet ansteigen wird, dass die Produktionslücke sowohl in der EU als auch im Euro-Währungsgebiet bis dahin praktisch geschlossen wird, und dass dies über dem Niveau von 2024 (82,4 % für die EU und 89,1 % für das Euro-Währungsgebiet) liegt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>weist darauf hin, dass die Entwicklung der öffentlichen Schuldenquote von Land zu Land unterschiedlich ist; weist darauf hin, dass politische Unsicherheit und geopolitische Risiken erheblich dazu beitragen können, die Kosten der Kreditaufnahme auf den Finanzmärkten für die Mitgliedstaaten zu erhöhen; stellt fest, dass nicht tragfähige Schuldenstände die wirtschaftliche Stabilität untergraben und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit der Mitgliedstaaten und ihre Fähigkeit, auf Krisen zu reagieren, verringern könnten; hebt hervor, dass die Schuldenquoten in 11 Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets 2024 und 2025 voraussichtlich über dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 60 % und in fünf dieser Mitgliedstaaten weiterhin über 100 % liegen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass der Wirtschaftsprognose der Kommission vom Herbst 2024 zufolge das gesamtstaatliche Defizit in der EU und im Euro-Währungsgebiet 2024 voraussichtlich auf 3,1 % bzw. 3 % des BIP und 2025 weiter auf 3 % bzw. 2,9 % des BIP und 2026 auf 2,9 % bzw. 2,8 % des BIP zurückgehen wird; betont, dass erwartet wird, dass zehn Mitgliedstaaten im Jahr 2024 ein Defizit über dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von mehr als 3 % des BIP verzeichnen werden; weist darauf hin, dass diese Zahl 2025 stabil bleiben wird und dass die meisten Mitgliedstaaten im Jahr 2026 voraussichtlich noch schwächere Haushaltspositionen haben werden als vor der Pandemie (2019), wobei neun von ihnen immer noch ein Defizit von mehr als 3 % aufweisen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt fest, dass acht Mitgliedstaaten übermäßige Defizite aufweisen; weist darauf hin, dass der Rat Abhilfemaßnahmen ergriffen hat, und fordert die betroffenen Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zum Abbau übermäßiger Defizite zu ergreifen und gleichzeitig die sozioökonomischen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten; weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, dass das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit auf die Mitgliedstaaten einheitlich angewandt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>stellt fest, dass der Wirtschaftsprognose der Kommission vom Herbst 2024 zufolge die Inflation in der EU von 2,6 % im Jahr 2024 auf 2,4 % im Jahr 2025 und 2 % im Jahr 2026 und in der Eurozone von 2,4 % im Jahr 2024 auf 2,1 % im Jahr 2025 und 1,9 % im Jahr 2026 sinken soll; weist darauf hin, dass dieser Rückgang zwar positiv ist, die Kerninflation jedoch nach wie vor auf einem relativ hohen Niveau liegt, was auf einen anhaltenden Inflationsdruck hindeutet; stellt fest, dass die Fiskalpolitik die Geldpolitik – unter Wahrung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen – bei der Senkung der Inflation unterstützen kann und ausreichend Spielraum für zusätzliche Investitionen bieten und langfristiges Wachstum fördern sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt fest, dass die Kommission nicht in der Lage war, den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum, den Warnmechanismus-Bericht, den Entwurf einer Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet und den Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts gleichzeitig vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass laut dem Warnmechanismus-Bericht der Kommission 2025 für die neun Länder, in denen 2024 Ungleichgewichte oder übermäßige Ungleichgewichte festgestellt wurden, im Jahr 2025 eingehende Überprüfungen vorbereitet werden, während für einen weiteren Mitgliedstaat eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte, da er besondere Risiken für neu auftretende Ungleichgewichte aufweist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>betont, dass Wohnimmobilien unmittelbar mit den makroökonomischen Ungleichgewichten im Euro-Währungsgebiet zusammenhängen, was schädliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit, die Dynamik und den sozialen Fortschritt sowie auf die regionale Mobilität und die Mobilität innerhalb der EU hat; ist besorgt darüber, dass die Wohnimmobilienpreise in einigen Mitgliedstaaten wahrscheinlich steigen werden und dieser Anstieg ohne eine ganzheitliche Strategie möglicherweise nur schwer eingedämmt werden kann;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Der überarbeitete EU-Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung und seine wirksame Umsetzung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>weist darauf hin, dass die Reform darauf abzielt, den Rahmen einfacher, transparenter und wirksamer zu gestalten, die nationale Eigenverantwortung zu stärken und eine bessere Durchsetzung zu gewährleisten, während die Mitgliedstaaten gleichzeitig auf der Grundlage ihrer jeweiligen Ausgangspunkte unterschiedlich behandelt werden, was angesichts der länderspezifischen Erwägungen zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, die im Nettoausgabenpfad zum Ausdruck kommen, einen Schritt nach vorn im Hinblick auf die Beendigung der pauschalen Herangehensweise darstellt; weist ferner darauf hin, dass die Reform darauf abzielt, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen durch schrittweise und maßgeschneiderte Anpassungen, die durch Reformen und Investitionen ergänzt werden, zu stärken und eine antizyklische Haushaltspolitik zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>erkennt an, dass die neuen Haushaltsregeln mehr Flexibilität und Anreize im Zusammenhang mit den Investitionen und nationalen Reformen bieten, die zur Bewältigung der wirtschaftlichen, sozialen und geopolitischen Herausforderungen, mit denen die EU konfrontiert ist, benötigt werden; stellt fest, dass sich die finanziellen Mittel und Beiträge aus den nationalen Haushalten von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheiden; begrüßt, dass der Indikator für Nettoausgaben alle nationalen Kofinanzierungen im Rahmen von EU-finanzierten Programmen ausschließt, wodurch den Mitgliedstaaten mehr haushaltspolitischer Spielraum für Investitionen in die gemeinsamen Prioritäten der EU gemäß der Verordnung (EU) 2024/1263 eingeräumt wird und so dazu beigetragen wird, Synergieeffekte zwischen dem EU-Haushalt und den nationalen Haushalten zu stärken, sodass die Fragmentierung verringert und die Gesamteffizienz der öffentlichen Ausgaben in einigen Bereichen wie Verteidigung erhöht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>betont, dass der Schuldentragfähigkeitsanalyse in den überarbeiteten haushaltspolitischen Vorschriften der EU eine zentrale Rolle zukommt; ist der Ansicht, dass die Ermessensbefugnis der Kommission bei der Schuldentragfähigkeitsanalyse erfordert, dass die einschlägigen Bewertungen vollständig transparent, vorhersehbar, reproduzierbar und stabil sind; fordert die Kommission auf, sich mit möglichen methodischen Verbesserungen wie der Bewertung von Spillover-Effekten zwischen den Mitgliedstaaten zu befassen und das Parlament diesbezüglich ordnungsgemäß zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>nimmt die uneinheitliche Anwendung des haushaltspolitischen Rahmens durch die Kommission in der Vergangenheit und die uneinheitliche Einhaltung der Vorschriften durch die Mitgliedstaaten zur Kenntnis; betont, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dass durch den neuen Rahmen die Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten sichergestellt wird; bekräftigt, dass der Erfolg eines Rahmens in hohem Maße davon abhängt, dass er von Anfang an ordnungsgemäß, transparent und wirksam umgesetzt wird, wobei den Ausgangspunkten der Mitgliedstaaten und den individuellen Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, Rechnung zu tragen ist; nimmt die Änderungen zur Kenntnis, die in den neuen Rahmen aufgenommen wurden, um die Glaubwürdigkeit der Regelung über finanzielle Sanktionen zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, die technische Definition ihres nationalen operativen Indikators an den europäischen Nettoprimärausgabenindikator anzupassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>betont die Rolle des Parlaments und unabhängiger Haushaltsbehörden im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU; unterstreicht den Ermessensspielraum der Kommission bei der Ausarbeitung der mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne; betont die Notwendigkeit einer verstärkten Kontrolle der Kommission durch das Parlament und den Europäischen Fiskalausschusses, wie in der Verordnung (EU) 2024/1263 vorgesehen, und eines verstärkten Informationsflusses an das Parlament, um dessen wirksame Kontrolle zu ermöglichen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Nationale mittelfristige finanzpolitisch-strukturelle Pläne und Haushaltspläne</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass nicht alle Mitgliedstaaten in der Lage waren, ihre nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne und ihre Übersichten über die Haushaltsplanung rechtzeitig vorzulegen; stellt fest, dass infolge von Parlamentswahlen und der Bildung neuer Regierungen fünf Mitgliedstaaten ihre nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne und zwei Mitgliedstaaten ihre Übersichten über die Haushaltsplanung noch nicht vorgelegt haben, während ein Mitgliedstaat seine Übersicht über die Haushaltsplanung aus anderen, nicht näher erläuterten Gründen nicht vorgelegt hat; fordert diese Mitgliedstaaten auf, die entsprechenden Pläne schnellstmöglich vorzulegen; betont, dass die rechtzeitige Vorlage dieser Pläne eine Voraussetzung für die wirksame Umsetzung und die Glaubwürdigkeit der neuen Vorschriften ist; bekräftigt, dass es wichtig ist, dass die Übersichten über die Haushaltsplanung rechtzeitig vorgelegt werden, um die in den Haushaltsplänen dargelegten Verpflichtungen nach der Billigung der nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne in konkrete politische Maßnahmen umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>weist darauf hin, dass die in den nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plänen dargelegten Reformen und Investitionen mit den in der Verordnung (EU) 2024/1263 festgelegten gemeinsamen Prioritäten der EU im Einklang stehen sollten: betont, dass die Kommission innerhalb des neuen Rahmens diesen Prioritäten bei ihrer Bewertung der nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne besondere Aufmerksamkeit widmen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>erkennt an, dass 21 der 22 nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne, die bisher überprüft wurden, eine positive Bewertung erhalten haben; stellt fest, dass der neue Rahmen es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Annahmen zu verwenden, die von der Schuldentragfähigkeitsanalyse der Kommission abweichen, wenn diese Abweichungen transparent erklärt und ordnungsgemäß begründet werden und auf fundierten wirtschaftlichen Argumenten im technischen Dialog mit den Mitgliedstaaten beruhen; stellt jedoch fest, dass die Kommission in den von fünf Mitgliedstaaten vorgelegten Plänen bei makroökonomischen Annahmen in Bezug auf das potenzielle BIP und/oder den BIP-Deflator unzureichend begründete Unstimmigkeiten und Abweichungen vom Rahmen für die Schuldentragfähigkeitsanalyse festgestellt hat; betont, dass solche Abweichungen und das Risiko eines „Aufschiebens“ die künftige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gefährden könnten; stellt fest, dass die Kommission in den von drei Mitgliedstaaten vorgelegten Plänen eine Konzentration der Haushaltsanpassungen gegen Ende des Zeitraums festgestellt hat; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass eine solche Konzentration der Anpassung den in der Verordnung festgelegten Anforderungen entspricht, und fordert sie auf, prozyklische Maßnahmen zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>stellt fest, dass nur sieben Mitgliedstaaten eine Stellungnahme ihrer zuständigen unabhängigen finanzpolitischen Institutionen eingeholt haben, die eine wichtige zusätzliche Kontrollfunktion wahrnehmen; weist warnend darauf hin, dass einige unabhängige finanzpolitische Institutionen eine negative Stellungnahme zum nationalen finanzpolitischen Plan ihres Mitgliedstaats abgegeben haben; betont, dass neun Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung, vor der Vorlage ihrer nationalen Pläne politische Konsultationen mit der Zivilgesellschaft, den Sozialpartnern, regionalen Behörden und anderen einschlägigen Interessenträgern durchzuführen, nicht nachgekommen sind; hält es ferner für bedauerlich, dass mehrere Mitgliedstaaten ihre nationalen Parlamente nicht in das Genehmigungsverfahren für die Pläne einbezogen haben und nicht mitgeteilt haben, ob die im neuen Rahmen vorgeschriebenen erforderlichen Konsultationen mit den nationalen Parlamenten stattgefunden haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>stellt fest, dass fünf Mitgliedstaaten eine Verlängerung des Anpassungszeitraums beantragt haben; betont, dass eine solche Verlängerung auf einer Reihe von Investitions- und Reformzusagen beruhen sollte, die insgesamt das Potenzialwachstum und die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft verbessern, die Solidität der öffentlichen Finanzen unterstützen und die gemeinsamen Prioritäten der EU und die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen berücksichtigen sollten und für die eine Bewertung dahin gehend erfolgt sein sollte, dass sie den in der Verordnung für eine solche Verlängerung dargelegten Bedingungen entsprechen; stellt fest, dass die Reformen und Investitionen, die als Begründung für diese Verlängerung angeführt wurden, in hohem Maße auf Reformen beruhen, die bereits im Rahmen der ARF genehmigt wurden; betont, dass Reformen und Investitionen wichtig sind, die einen positiven Beitrag zum potenziellen BIP-Wachstum der Mitgliedstaaten leisten; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen vereinbarter Investitionen und Reformen im Hinblick auf die Förderung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, die Steigerung des Wachstumspotenzials der Wirtschaft, die Umsetzung der gemeinsamen Prioritäten und länderspezifischen Empfehlungen der EU und die Sicherstellung des erforderlichen Niveaus der national finanzierten öffentlichen Investitionen ex post wirksam zu bewerten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>nimmt die Bewertung der Kommission zur Kenntnis, dass von den 17 vorgelegten Übersichten über die Haushaltsplanung nur acht mit den haushaltspolitischen Empfehlungen im Einklang stehen, die sich aus dem nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan ergeben; bedauert, dass den Bewertungen zufolge sieben Pläne nicht vollständig mit den Empfehlungen im Einklang stehen, ein Plan nicht konform ist und bei einem Plan die Gefahr besteht, dass er nicht mit den Empfehlungen in Einklang steht; ist besorgt darüber, dass sechs Mitgliedstaaten Übersichten über die Haushaltsplanung vorgelegt haben, bei denen das jährliche oder kumulative Ausgabenwachstum über den vorgeschriebenen Obergrenzen liegt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltspolitischer Kurs und die Rolle der Fiskalpolitik bei der Bereitstellung europäischer öffentlicher Güter</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>nimmt die Prognose der Kommission zur Kenntnis, dass die Umsetzung des überarbeiteten Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung voraussichtlich zu einem Rückgang des strukturellen Primärsaldos für das Euro-Währungsgebiet insgesamt um 0,5 % des BIP im Jahr 2024 und 0,25 % des BIP im Jahr 2025 führen wird; nimmt die Bewertung der Kommission zur Kenntnis, dass dies mit dem Prozess der Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Einklang steht und den anhaltenden disinflationären Prozess unterstützt, da die wirtschaftliche Unsicherheit nach wie vor hoch ist; stellt fest, dass das BIP-Wachstum die Haushaltskonsolidierung in der gesamten EU weiterhin unterstützen wird; fordert eine Haushaltspolitik, durch die die Stabilität wiederhergestellt wird und gleichzeitig Innovation, industrielle Wettbewerbsfähigkeit und langfristiges Wirtschaftswachstum gefördert werden; betont, dass zusätzlicher haushaltspolitischer Spielraum geschaffen werden muss, um künftige Herausforderungen und potenzielle Krisen zu bewältigen und gleichzeitig ein ausreichendes Investitionsniveau aufrechtzuerhalten, um nachhaltiges und integratives Wachstum, Industrialisierung und Wohlstand für alle zu unterstützen und zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>ist der Ansicht, dass die wirksame Umsetzung der Haushaltsregeln zwar notwendig, aber für sich genommen nicht hinreichend ist, um jederzeit den optimalen haushaltspolitischen Kurs zu erreichen und allen Europäerinnen und Europäern einen hohen Lebensstandard zu gewährleisten; stellt fest, dass der haushaltspolitische Kurs in den einzelnen Mitgliedstaaten im Jahr 2025 Prognosen zufolge immer noch sehr unterschiedlich sein dürfte; fordert die Kommission auf, Ideen für einen Mechanismus zu prüfen, der dazu beiträgt, dass die zyklische Lage der EU insgesamt den makroökonomischen Aussichten jederzeit angemessen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>weist darauf hin, dass nach Angaben der Kommission die kalte Progression im Jahr 2025 teilweise durch eine leichte Ausweitung der Investitionen ausgeglichen wird, die sowohl aus den nationalen Haushalten als auch aus Zuschüssen aus der ARF und anderen EU-Fonds finanziert werden; betont die Rolle der ARF bei der Deckung des Investitionsbedarfs der EU und stellt fest, dass sie Ende 2026 auslaufen wird, was zu einem Rückgang der öffentlichen Investitionen in gemeinsame europäische Prioritäten führen könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>fordert die Kommission auf, Gespräche über die Schließung der erheblichen Investitionslücke in der EU einzuleiten und die Fremdkapitalkosten zu senken, die Finanzstabilität zu stärken und strategische Investitionen im Einklang mit den Zielen der EU und für die Bereitstellung europäischer öffentlicher Güter wie Verteidigungsfähigkeiten zu ermöglichen, um vor dem Hintergrund wachsender Bedrohungen und sicherheitspolitischer Herausforderungen dem Bedarf gerecht zu werden; fordert, dass die Effizienzgewinne, die sich aus der Bereitstellung europäischer öffentlicher Güter auf EU-Ebene ergeben können, durch eine wirksame Koordinierung der Investitionsprioritäten zwischen den Mitgliedstaaten in vollem Umfang genutzt werden; ist der Ansicht, dass der Rahmen gegebenenfalls durch Investitionsinstrumente und -mechanismen auf EU-Ebene gestärkt werden sollte, die darauf abzielen, die Kosten für die Steuerzahler in der EU zu minimieren und die Effizienz bei der Bereitstellung europäischer öffentlicher Güter zu maximieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>weist darauf hin, dass jegliche Unionsmittel mit soliden Kontrollen einhergehen müssen, die Transparenz, Rechenschaftspflicht und eine effiziente Verwendung der Mittel sicherstellen, damit es nicht zu einer ungerechtfertigten Erhöhung der öffentlichen Ausgaben kommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, Investitionsausgaben zu fördern, die zu einer positiven Rendite führen; nimmt die Einschätzung des Draghi-Berichts zur Kenntnis, dass etwa vier Fünftel der produktiven Investitionen in der EU von der Privatwirtschaft getätigt werden, während auch öffentliche Investitionen eine Katalysatorrolle spielen werden; begrüßt die Initiative der Kommission, im Rahmen des neuen mehrjährigen Finanzrahmens einen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit vorzuschlagen, und fordert sie auf, Finanzgarantien in vollem Umfang zu nutzen, um private Investitionen zu mobilisieren; betont, dass die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen, insbesondere im Haushaltsbereich, verstärken müssen, um Innovation, Digitalisierung, allgemeine und berufliche Bildung und Dekarbonisierung zu beschleunigen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken und Abhängigkeiten zu verringern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Länderspezifische Empfehlungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>stellt fest, dass der Anteil der „vollständig umgesetzten“ länderspezifischen Empfehlungen von 18,1 % (im Zeitraum 2011-2018) auf 13,9 % (im Zeitraum 2019-2023) gesunken ist; weist darauf hin, dass die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen, auch in Bezug auf die Effizienz der öffentlichen Ausgaben, ein wesentliches Element ist, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen und makroökonomische Ungleichgewichte anzugehen; spricht sich für eine effizientere Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen und der einschlägigen Reformen aus; fordert, dass Möglichkeiten zur Erhöhung des Anteils der „vollständig umgesetzten“ länderspezifischen Empfehlungen geprüft werden; fordert die Kommission auf, die länderspezifischen Empfehlungen enger mit den jeweiligen Länderberichten zu verknüpfen; fordert, dass die Auswirkungen der Reformen und die Fortschritte bei der Verringerung der ermittelten Investitionslücken bewertet werden; fordert mehr Transparenz bei der Ausarbeitung der länderspezifischen Empfehlungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass die länderspezifischen Empfehlungen verbessert werden sollten, indem der Schwerpunkt auf eine begrenzte Anzahl von Herausforderungen gelegt wird, insbesondere auf die strukturellen Herausforderungen bestimmter Mitgliedstaaten und die gemeinsamen Prioritäten der EU, um ein solides und inklusives Wirtschaftswachstum zu fördern, die Wettbewerbsfähigkeit und die makroökonomische Stabilität zu stärken, den grünen und den digitalen Wandel zu fördern und für soziale und generationenübergreifende Gerechtigkeit zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>erinnert an die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, in ihren nationalen Haushaltsplänen die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Dimension, wie sie im Rahmen des Europäischen Semesters festgelegt sind, zu berücksichtigen; stellt fest, dass die Kommission festgestellt hat, dass einige länderspezifische Empfehlungen in den nationalen Haushaltsplänen nicht berücksichtigt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>betont die Bedeutung der länderspezifischen Empfehlungen, wenn es darum geht, die längerfristigen Triebkräfte für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen anzugehen, einschließlich der Tragfähigkeit und angemessenen Bereitstellung der öffentlichen Rentensysteme, der Gesundheitsversorgungs- und der Langzeitpflegesysteme angesichts demografischer Herausforderungen wie der Bevölkerungsalterung und der Vorsorge für ungünstige Entwicklungen, einschließlich physischer Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel; betont, dass die länderspezifischen Empfehlungen wichtig sind, wenn es darum geht, die Stabilität des Wohnimmobilienmarkts anzugehen, um zur wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit der EU beizutragen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>