<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0032</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Europäisches Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: beschäftigungs- und sozialpolitische Prioritäten für 2025</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0023/2025 - Berichterstatterin: Maravillas Abadía Jover)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2025 zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Beschäftigungs- und sozialpolitische Prioritäten für 2025 (2024/2084(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 9, 121, 148 und 149 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Europäische Säule sozialer Rechte, die am 17. November 2017 von Rat, Parlament und Kommission proklamiert und unterzeichnet wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. März 2021 mit dem Titel „Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte“ (COM(2021)0102) und die darin vorgeschlagenen Kernziele für 2030 in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Dezember 2024 mit dem Titel „Europäisches Semester 2025 – Herbstpaket“ (COM(2024)0700),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2024 mit dem Titel „Europäisches Semester 2025: Den neuen Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung mit Leben füllen“ (COM(2024)0705),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 17. Dezember 2024 für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht der Kommission und des Rates (COM(2024)0701),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 17. Dezember 2024 für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (COM(2024)0704),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 17. Dezember 2024 mit dem Titel „Warnmechanismus-Bericht 2025“ (COM(2024)0702),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 26. November 2024 mit dem Titel „Fiscal statistical tables providing relevant background data for the assessment of the 2025 draft budgetary plans“ (Finanzstatistische Tabellen mit für die Bewertung der Haushaltsplanentwürfe 2025 relevanten Hintergrunddaten) (SWD(2024)0950),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 17. Dezember 2024 mit dem Titel „On the changes in the scoreboard of the Macroeconomic Imbalance Procedure“ im Zusammenhang mit der regelmäßigen Überprüfung (SWD(2024)0702),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2024 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2024 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 – Aktualisierung der Einnahmen (Eigenmittel) und Anpassungen bei einigen dezentralen Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/491, 29.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/491/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den von Mario Draghi vorgelegten Bericht vom 9. September 2024 mit dem Titel „The future of European competitiveness“ (Zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom April 2024 über die Zukunft des Binnenmarkts<FOOTNOTE><FIELD> Letta, E., <STRING ITALIC="on">Much more than a market – Speed, security, solidarity – Empowering the Single Market to deliver a sustainable future and prosperity for all EU Citizens</STRING>, April 2024.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 16. April 2024 von Parlament, Kommission, Europäischem Wirtschafts- und Sozialausschuss und Rat unterzeichnete Erklärung von La Hulpe zur Zukunft der Europäischen Säule sozialer Rechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2023/955 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Einrichtung des Klima-Sozialfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1060<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 130 vom 16.5.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/955/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1263, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1263/oj.</FIELD></FOOTNOTE> des Rates, insbesondere auf die Artikel 3, 4, 13 und 27,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Januar 2023 mit dem Titel „Talenterschließung in den Regionen Europas“ (COM(2023)0032),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. März 2024 mit dem Titel „Arbeits- und Fachkräftemangel in der EU: ein Aktionsplan“ (COM(2024)0131),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Europäische Kompetenzagenda 2020,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. September 2022 zur Europäischen Strategie für Pflege und Betreuung (COM(2022)0440),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates über den Zugang zu erschwinglicher und hochwertiger Langzeitpflege<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 476 vom 15.12.2022, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das sozialpolitische Scoreboard der EU und seine Leit- und Sekundärindikatoren,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2021 mit dem Titel „Union der Gleichheit: Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030“ (COM(2021)0101),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 19. September 2024 mit dem Titel „Employment and Social Developments in Europe (ESDE): upward social convergence in the EU and the role of social investment“ (Beschäftigung und soziale Entwicklungen in Europa: soziale Aufwärtskonvergenz in der EU und die Bedeutung sozialer Investitionen),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, der vom Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) am 2. Dezember 2024 angenommen wurde, mit dem beschäftigungs- und sozialpolitische Prioritäten festgelegt wurden, die mit den Grundsätzen der Europäischen Säule sozialer Rechte im Einklang stehen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die dreigliedrige Erklärung für einen dynamischen europäischen sozialen Dialog sowie den bevorstehenden Pakt für den sozialen Dialog,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 275 vom 25.10.2022, S. 33, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Mindestlohnrichtlinie),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Europäische Sozialcharta, auf die in der Präambel zur europäischen Säule sozialer Rechte Bezug genommen wird,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Strategischen Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma 2020-2030,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ‑Personen 2020-2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A10‑0023/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass trotz der durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hervorgerufenen Unsicherheit und der Auswirkungen der hohen Inflation Fortschritte bei der Verwirklichung der Beschäftigungsziele der EU erzielt wurden, nämlich dass bis 2030 mindestens 78 % der 20- bis 64-Jährigen in Beschäftigung sein sollten; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote in der EU gemäß der Herbstprognose 2025 der Kommission 75,3 % erreicht hat; in der Erwägung, dass das Beschäftigungswachstum in der EU im Jahr 2023 weiterhin robust war; in der Erwägung, dass zwei Drittel der Mitgliedstaaten im Rahmen ihres Beschäftigungswachstums im Jahr 2023 auf dem richtigen Weg waren, das nationale Beschäftigungsziel für 2030 zu erreichen; in der Erwägung, dass allerdings auch erhebliche Herausforderungen fortbestehen, etwa hohe Arbeitslosenquoten in einigen Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf die Jugend und Menschen mit Behinderungen, sowie auch erhebliche Ungleichheiten zwischen Sektoren und Regionen, die sich langfristig negativ auf den sozialen Zusammenhalt und das Wohlergehen der europäischen Bürgerinnen und Bürger auswirken können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Semester unterschiedliche Instrumente in einem integrierten Rahmen für die multilaterale Koordinierung und Überwachung der Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik in der EU kombiniert und zu einem Schlüsselinstrument bei der Förderung der sozialen Aufwärtskonvergenz werden muss; in der Erwägung, dass der Rahmen für soziale Konvergenz ein wichtiges Instrument für die Bewertung der sozialen Herausforderungen und der Aufwärtskonvergenz im Rahmen des Europäischen Semesters und für die Überwachung der sozialen Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten darstellt und mit diesem Rahmen auch den im gemeinsamen Beschäftigungsbericht ermittelten Herausforderungen entgegengewirkt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU für 2030 das Ziel angenommen hat, die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen im Vergleich zu 2019 um mindestens 15 Millionen zu verringern, darunter mindestens 5 Millionen Kinder; in der Erwägung, dass in fast der Hälfte der Mitgliedstaaten der Trend in die entgegengesetzte Richtung geht; in der Erwägung, dass nach wie vor jedes vierte Kind in der Europäischen Union von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht ist; in der Erwägung, dass bei der aktuellen Entwicklung das Ziel für 2030 nicht erreicht werden wird; in der Erwägung, dass öffentliche Ausgaben für Kinder und Jugendliche nicht nur als Sozialausgaben, sondern als Investition in die Zukunft betrachtet werden sollten; in der Erwägung, dass die Förderung eines starken, nachhaltigen und inklusiven Wirtschaftswachstums nur gelingen kann, wenn die kommende Generation ihr volles Bildungspotenzial ausschöpfen kann, um für den Wandel auf dem Arbeitsmarkt gerüstet zu sein, und in der Erwägung, dass die EU zusätzliche 11 Mrd. EUR pro Jahr investieren sollte, damit die Barcelona-Ziele für 2030 für frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung erreicht werden<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission, „Employment and Social Developments in Europe (ESDE) 2024“ (Beschäftigung und soziale Entwicklungen in Europa), September 2024.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass trotz eines minimalen Rückgangs der Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen in der EU im Jahr 2023 etwa jeder fünfte Mensch nach wie vor mit dieser Herausforderung konfrontiert ist, wobei erhebliche Disparitäten in Bezug auf Kinder, junge und ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, LGTBI-Personen, nicht in der EU geborene Personen und Roma-Gemeinschaften vorliegen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass erhebliche Disparitäten in Bezug auf Kinder mit ethnischem Hintergrund oder Migrationshintergrund und Kindern mit Behinderungen festgestellt wurden; in der Erwägung, dass 83 % der Roma-Kinder in armutsgefährdeten Haushalten leben; in der Erwägung, dass die derzeit auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene eingesetzten Mittel in keiner Weise ausreichen, um die Herausforderung der Kinderarmut in der EU zu bewältigen, und dass daher ein spezielles Finanzierungsinstrument für die Europäische Garantie für Kinder sowie Synergien mit anderen europäischen und nationalen Finanzmitteln von größter Bedeutung sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Europäische Säule sozialer Rechte der Kompass für eine wegweisende Sozial- und Wirtschaftspolitik der EU sein muss; in der Erwägung, dass die Kommission die Fortschritte bei der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte anhand des sozialpolitischen Scoreboards und des Rahmens für soziale Konvergenz überwachen sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass Selbstständige unverhältnismäßig oft mit minderwertigen Arbeitsbedingungen konfrontiert sind, während die Selbstständigenquote, auch bei jungen Menschen, rückläufig ist</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass in der EU nach wie vor 1,4 Millionen Menschen institutionalisiert sind; in der Erwägung, dass die Bewohner von Einrichtungen von der breiteren Gemeinschaft isoliert sind und keine ausreichende Kontrolle über ihr Leben und die sie betreffenden Entscheidungen haben; in der Erwägung, dass trotz der Tatsache, dass sich die Europäische Union seit Langem dem Prozess der Deinstitutionalisierung verpflichtet sieht, nach wie vor Anstrengungen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene erforderlich sind, um Angehörigen schutzbedürftiger Gruppen ein unabhängiges Leben in einem gemeinschaftlichen Umfeld zu ermöglichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass demografische Herausforderungen, darunter eine alternde Bevölkerung, niedrige Geburtenraten und eine Entvölkerung des ländlichen Raumes, insbesondere die Abwanderung junger Menschen in städtische Gebiete, die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die Attraktivität von EU-Regionen, die Arbeitsmärkte und in der Folge die Nachhaltigkeit der Sozialsysteme stark beeinträchtigen und die regionalen Ungleichheiten in der EU weiter verschärfen und somit eine strukturelle Herausforderung für die Wirtschaft der EU darstellen; in der Erwägung, dass – wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird – nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in Europa weitgehend von der Anpassung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung an den sich wandelnden Qualifikationsbedarf, der Priorisierung der Erwachsenenbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Eingliederung der Erwerbsbevölkerung in den Arbeitsmarkt und von einem robusten Sozialsystem;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass 70 % der Arbeitnehmer in Europa hochwertige Arbeitsplätze haben und 30 % sich in Beschäftigungsverhältnissen befinden, die mit hoher Belastung einhergehen, bei denen der Bedarf höher ist als die verfügbaren Ressourcen, was zu einer insgesamt schlechten Arbeitsplatzqualität führt; in der Erwägung, dass in vielen Berufen mit anhaltendem Arbeitskräftemangel der Anteil geringwertiger Arbeitsplätze bei über 30 % liegt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass im Letta-Bericht auf einen Rückgang der Geburtenraten hingewiesen und in diesem Zuge die Bedeutung der Schaffung eines Rahmens zur Unterstützung aller Familien im Rahmen einer Strategie für inklusives Wachstum hervorgehoben wird, die mit der Europäischen Säule sozialer Rechte im Einklang steht; in der Erwägung, dass in dem Bericht festgestellt wird, dass der freie Personenverkehr nach wie vor die am wenigsten entwickelte der vier Freiheiten ist, und dass dafür plädiert wird, Hindernisse für die berufliche Mobilität innerhalb der EU abzubauen und gleichzeitig die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen anzugehen, mit denen die entsendenden Mitgliedstaaten und die am stärksten benachteiligten Regionen dieser Mitgliedstaaten konfrontiert sind, sowie ein Bleiberecht zu gewährleisten; in der Erwägung, dass familienfreundliche Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gefördert werden müssen, mit denen zugängliche und professionelle Betreuungssysteme sowie hochwertige öffentliche Bildung, Urlaub aus familiären Gründen und flexible Arbeitsregelungen im Einklang mit der Europäischen Strategie für Pflege und Betreuung sichergestellt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Belastung der Haushalte durch die Inflation gestiegen ist, was sich besonders negativ auf Angehörige von Gruppen in schwierigen Situationen auswirkt, etwa Alleinerziehende, Großfamilien, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen, und in der Erwägung, dass Wohnkosten und Energiearmut nach wie vor große Probleme darstellen; in der Erwägung, dass Wohnraum für Menschen, die in Haushalten leben, bei denen die Wohnkosten 40 % des gesamten verfügbaren Einkommens ausmachen, unerschwinglich wird; in der Erwägung, dass Investitionen in soziale Dienstleistungen, einschließlich in sozialen Wohnraum, sowie Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit und Erschwinglichkeit von Wohnraum eine Schlüsselrolle dabei spielen, Armut in schutzbedürftigen Haushalten zu verringern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen in der EU mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, wie die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Akteuren aus Drittländern und des Produktionsniveaus trotz immer höherer Energiekosten sowie die Verfügbarkeit der für den grünen und den digitalen Wandel erforderlichen Kompetenzen; in der Erwägung, dass sie finanzielle und technische Unterstützung benötigen, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und die Möglichkeiten nutzen zu können, die sich im Zuge des grünen und des digitalen Wandels bieten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass der Arbeitskräfte- und der Fachkräftemangel auf allen Ebenen nach wie vor ein Problem darstellen, über das Unternehmen aller Größen und Branchen berichten; in der Erwägung, dass sich dieser Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel durch den Mangel an Bewerbern für die Besetzung kritischer Positionen in Schlüsselbereichen wie Bildung, Gesundheit, Verkehr, Wissenschaft, Technologie sowie Ingenieur- und Bauwesen, insbesondere in von Entvölkerung betroffenen Gebieten, weiter verschärft; in der Erwägung, dass dieser Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden kann, etwa auf schwierige Arbeitsbedingungen, unattraktive Löhne, einen Bedarf an neuen Qualifikationsprofilen und einen Mangel an entsprechender Ausbildung, fehlende öffentliche Dienstleistungen, Hindernisse beim Zugang zu mittlerer und höherer Bildung sowie auf die mangelnde Anerkennung von Kompetenzen und Ausbildungen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU das Ziel festgelegt hat, dass sich bis 2030 jährlich mindestens 60 % aller Erwachsenen fortbilden sollen; in der Erwägung, dass sich die Mitgliedstaaten zu nationalen Zielen verpflichtet haben, um dieses Kernziel zu erreichen, und in der Erwägung, dass der Großteil der Mitgliedstaaten bei der Erreichung dieser nationalen Ziele nicht Schritt hält; in der Erwägung, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die Bereitstellung hochwertiger Bildungsmaßnahmen und einen entsprechenden Zugang sicherzustellen, mit denen lebenslanges Lernen gefördert wird; in der Erwägung, dass Weiterbildungs-, Umschulungs- und Ausbildungsprogramme für alle Arbeitnehmer, einschließlich derjenigen mit Behinderungen, zur Verfügung stehen müssen und dass sie auch an die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Arbeitnehmer angepasst werden sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass im Rahmen des Programms für die internationale Schülerbewertung (PISA) die durchschnittliche Punktzahl OECD-weit bei den Grundfertigkeiten (Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften) von 15-Jährigen im Jahr 2022 im Vergleich zu 2018 um 10 Punkte gesunken ist; in der Erwägung, dass unzureichende Leistungen bei benachteiligten Lernenden weit verbreitet sind, was eine Zunahme der Ungleichheiten im Bildungsbereich zeigt; in der Erwägung, dass diese besorgniserregende Verschlechterung Reformen und Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung erfordert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die Fähigkeit der EU, zukünftige Schocks, Krisen und Polykrisen zu bewältigen und gleichzeitig den demografischen, den digitalen und den ökologischen Wandel zu steuern, stark von den Bedingungen abhängen wird, unter denen das systemrelevante Personal arbeiten kann; in der Erwägung, dass angemessene Arbeitsbedingungen, Zugang zu Sozialschutzsystemen und Möglichkeiten für den Ausbau von bedarfsgerechten Kompetenzen erforderlich sind, um gegen den Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel vorzugehen und alle Arten von Talenten zu halten; in der Erwägung, dass die Behebung des Fachkräftemangels entscheidend ist, um den digitalen und den ökologischen Wandel zu vollziehen sowie ein inklusives und nachhaltiges Wachstum herbeizuführen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die Mobilität innerhalb der EU zu fördern und die Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittstaaten zu prüfen, bei gleichzeitiger Achtung und Durchsetzung der Arbeits- und Sozialrechte sowie einer Lenkung von Drittstaatsangehörigen, die über legale Migrationswege in die EU einreisen, in Berufe, bei denen ein Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel besteht, während parallel eine wirksame Integrationspolitik unterstützt werden muss, und zwar in vollständiger Komplementarität mit der Erschließung von Talenten aus der EU;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass das geschlechtsspezifische Lohngefälle in den meisten EU-Mitgliedstaaten nach wie vor beträchtlich ist und dass Betreuungspflichten ein wichtiger Faktor sind, der Frauen nach wie vor in Teilzeitbeschäftigungen drängt oder zu ihrem Ausschluss vom Arbeitsmarkt führt, was zu einem noch größeren geschlechtsspezifischen Beschäftigungsgefälle führt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass im gemeinsamen Beschäftigungsbericht das Recht auf Nichterreichbarkeit insbesondere im Zusammenhang mit Telearbeit hervorgehoben wird, wobei die entscheidende Rolle dieses Rechts bei der Gewährleistung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung und Fernarbeit anerkannt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass im Jahr 2024 Herausforderungen für mehrere Branchen wie die Automobilindustrie und energieintensive Wirtschaftszweige deutlich wurden und dass eine Anzahl von Unternehmen umfangreiche Umstrukturierungen angekündigt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass es Unterschiede bei der Deckung sozialer Dienstleistungen, einschließlich Langzeitpflege, Kinderschutz, Unterstützung bei häuslicher Gewalt und Hilfe bei Obdachlosigkeit, gibt, die im Rahmen des Europäischen Semesters angegangen werden müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass es derzeit keine EU-weite regelmäßige Datenerhebung über Investitionen in Sozialdienstleistungen und deren Deckung gibt; in der Erwägung, dass die Erhebung solcher Daten entscheidend für eine faktengestützte Analyse der nationalen Sozialpolitik im Rahmen der Analyse des Europäischen Semesters ist; in der Erwägung, dass dies durch gemeinsam vereinbarte Kriterien und Datenerhebungsstandards für Investitionen in Sozialdienstleistungen und deren Deckung in den Mitgliedstaaten angegangen werden sollte; in der Erwägung, dass der Index der sozialen Dienste des Europäischen Netzwerks für Sozialpolitik ein Beispiel dafür ist, wie mit einer solchen Datenerhebung zur Analyse des Europäischen Semesters beigetragen werden kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass die Krise des Generationswechsels, der demographische Wandel und die unzureichenden Investitionen in öffentliche Dienstleistungen zu einem erhöhten Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung führen, wovon insbesondere Kinder und ältere Menschen, Alleinerziehende und Großfamilien, erwerbstätige Arme, Personen mit Behinderung sowie marginalisierte Menschen betroffen sind; in der Erwägung, dass eine ambitionierte EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut von wesentlicher Bedeutung ist, um diesen Trend umzukehren und auf das mehrdimensionale Phänomen von Armut zu reagieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass Untersuchungen von Eurofound zeigen, dass die Suizidraten seit 2021 nun nach Jahrzehnten des Rückgangs wieder steigen; in der Erwägung, dass mehr getan werden muss, um die Ursachen psychischer Probleme am Arbeitsplatz und im Privatleben, insbesondere durch soziale Inklusion, anzugehen, und dass der Zugang zu Unterstützung für Menschen mit schlechter psychischer Gesundheit nach wie vor ein Problem darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass es 2021 in der EU-27 noch immer mehr als 3 300 tödliche und fast 3 Millionen nicht tödliche Unfälle gab; in der Erwägung, dass jährlich über 200 000 Arbeitnehmer an arbeitsbedingten Erkrankungen sterben; in der Erwägung, dass diese Daten nicht alle durch nicht angemeldete Erwerbstätigkeit verursachten Unfälle umfassen, was die Annahme, dass die tatsächlichen Zahlen die offiziellen Statistiken bei Weitem übersteigen, plausibel macht; in der Erwägung, dass laut Eurofound im Jahr 2017 20 % der Arbeitsplätze in Europa von „schlechter Qualität“ und die Arbeitnehmer dabei einem erhöhten Risiko für ihre körperliche oder geistige Gesundheit ausgesetzt waren; in der Erwägung, dass 14 % der Arbeitnehmer hohen psychosozialen Risiken ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass 23 % der europäischen Arbeitnehmer der Ansicht sind, ihre Sicherheit oder Gesundheit sei aufgrund ihrer Arbeit gefährdet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass im Rahmen der Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage vom April 2024 betont wird, dass 88 % der europäischen Bürgerinnen und Bürger ein soziales Europa für sie persönlich als wichtig erachten; in der Erwägung, dass sich dies durch die Umfrage im Anschluss an die Europawahl 2024 bestätigt hat, in der die europäischen Bürgerinnen und Bürger die steigenden Preise und Lebenshaltungskosten (42 %) sowie die wirtschaftliche Lage (41 %) als Hauptgründe anführten, warum sie bei der Wahl zum Europäischen Parlament 2024 ihre Stimme abgaben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass der soziale Fortschritt in der EU gemäß Artikel 3 EUV eines der Ziele einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft in Verbindung mit Vollbeschäftigung, einem hohen Schutzniveau und der Verbesserung der Umweltqualität ist; in der Erwägung, dass die EU gemäß Artikel 3 auch „soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen [bekämpft] und [...] soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes [fördert]“;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass der neue EU-Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung im April 2024 in Kraft getreten ist und darauf abzielt, nachhaltiges und inklusives Wachstum zu fördern und mehr Raum für soziale Investitionen und die Verwirklichung der Ziele der europäischen Säule sozialer Rechte zu schaffen; in der Erwägung, dass die Überarbeitung erstmals einen Rahmen für die soziale Konvergenz als integralen Bestandteil des Europäischen Semesters umfasst;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass im Rahmen des neuen EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung alle Mitgliedstaaten Reformen und Investitionen in ihre mittelfristigen Pläne aufnehmen müssen, mit denen gemeinsame Prioritäten und Herausforderungen der EU angegangen werden, die in den länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelt wurden; in der Erwägung, dass die gemeinsamen Prioritäten der EU die soziale und wirtschaftliche Resilienz, einschließlich der Europäischen Säule sozialer Rechte, umfassen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AE.</NO.P>in der Erwägung, dass die öffentlichen Investitionen 2025 voraussichtlich in fast allen Mitgliedstaaten steigen werden, wobei ein erheblicher Beitrag aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) von NextGenerationEU sowie aus EU-Mitteln geleistet wird, womit zu Sozialausgaben beigetragen wird, was etwa 25 % der geschätzten Gesamtausgaben im Rahmen der ARF entspricht, womit für Wachstum und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit gesorgt wird<FOOTNOTE><FIELD> Europäisches Semester 2025: Vorschlag der Kommission vom 17. Dezember 2024 für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht der Kommission und des Rates (COM(2024)0701).</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass soziale Investitionen und Reformen in Schlüsselbereichen Beschäftigung, soziale Inklusion, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum fördern können<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission, „Employment and Social Developments in Europe (ESDE) 2024“ (Beschäftigung und soziale Entwicklungen in Europa), September 2024.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass die Sozialpartner für die Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen, mit denen nachhaltiges und inklusives Wachstum, menschenwürdige und hochwertige Arbeit sowie ein fairer Wandel gefördert werden, von wesentlicher Bedeutung sind und im Einklang mit dem AEUV auf allen Governance-Ebenen einbezogen werden müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AF.</NO.P>in der Erwägung, dass nach Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Durchschnitt in allen OECD-Ländern etwa 28 % der Arbeitsplätze auf Berufe mit dem höchsten Automatisierungsrisiko entfallen<FOOTNOTE><FIELD> OECD Social, Employment and Migration Working Papers, Nr. 282.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass der soziale Dialog und Tarifverhandlungen in diesem Kontext von entscheidender Bedeutung sind, um einen partizipativen Ansatz zur Bewältigung des durch technologische Entwicklungen vorangetriebenen Wandels sicherzustellen, potenzielle Bedenken anzusprechen und – auch durch den Erwerb von Kompetenzen – die Anpassung der Arbeitnehmer zu fördern; in der Erwägung, dass die Arbeitnehmer und die Gesellschaft von der Digitalisierung, Robotisierung, Automatisierung und von künstlicher Intelligenz (KI) profitieren müssen, indem die Arbeitsbedingungen und die Lebensqualität verbessert werden, eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sichergestellt wird und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden sowie zu sozioökonomischer Konvergenz beigetragen wird; in der Erwägung, dass Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften eine entscheidende Rolle bei der Antizipation und Bewältigung von Risiken spielen, die sich aus diesen Herausforderungen ergeben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AG.</NO.P>in der Erwägung, dass der soziale Dialog und Tarifverhandlungen für die Wettbewerbsfähigkeit, die Arbeitsproduktivität und den sozialen Zusammenhalt der EU von wesentlicher Bedeutung sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Kommission und der Rat ihre Anstrengungen hinsichtlich der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte im Einklang mit dem Aktionsplan vom März 2021 und der Erklärung von La Hulpe intensivieren sollten, um die Kernziele für 2030 zu verwirklichen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass im gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2026 die Umsetzung aller Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2024/1263 eingehend untersucht wird und er eine Analyse der sozialen Dimension der nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne im Zusammenhang mit der sozialen Resilienz, einschließlich der europäischen Säule sozialer Rechte, umfasst; begrüßt in diesem Zusammenhang die Ankündigung eines neuen Aktionsplans zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte<FOOTNOTE><FIELD> von der Leyen, U., Europa hat die Wahl: Politische Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024-2029, 18. Juli 2024.</FIELD></FOOTNOTE> für 2025, um dem sozialen Fortschritt neue Impulse zu verleihen; begrüßt, dass voraussichtlich fast alle Mitgliedstaaten die öffentlichen Investitionen im Jahr 2025 erhöhen werden, was erforderlich ist, um den Zugang zu hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen sicherzustellen und die Ziele der europäischen Säule sozialer Rechte zu verwirklichen; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten die Aufbau- und Resilienzfazilität im Rahmen des in der Verordnung (EU) 2021/241<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/241/oj).</FIELD></FOOTNOTE> festgelegten Anwendungsbereichs bis zum 31. Dezember 2026 für politische Maßnahmen für nachhaltiges und inklusives Wachstum und für die nächste Generation in Anspruch nehmen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, das sozialpolitische Scoreboard und den Rahmen für soziale Konvergenz zu nutzen, um Risiken zu ermitteln und die Fortschritte zu verfolgen, wenn es um die Verringerung von Ungleichheit, die Stärkung der Sozialschutzsysteme und die Förderung menschwürdiger Arbeitsbedingungen und von Maßnahmen für Arbeitnehmer geht, mit denen sie bei der Bewältigung des Wandels unterstützt werden sollen; betont in diesem Zusammenhang, dass es notwendig ist, für ein nachhaltiges, faires und inklusives Europa zu sorgen, in dem die sozialen Rechte umfassend und in demselben Umfang geschützt werden wie die wirtschaftlichen Freiheiten; weist darauf hin, dass die Unionsbürgerinnen und -bürger das soziale Europa als eine ihrer Prioritäten bezeichnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>bedauert, dass nicht genügend Daten und Analysen zur ungleichen Vermögensverteilung und Vermögenskonzentration in der EU vorliegen, obwohl diese zu den wichtigsten Armutsfaktoren gehören; weist darauf hin, dass gemäß der verteilungsbasierten Vermögensbilanz, einem vom Europäischen System der Zentralbanken entwickelten Datensatz, der Anteil des von den reichsten 10 % gehaltenen Vermögens am Gesamtvermögen im vierten Quartal 2023 56 % betrug, während auf die untere Hälfte nur 5 % entfielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>begrüßt, dass eine Analyse des positiven Beitrags der Ziele für nachhaltige Entwicklung und der europäischen Gleichstellungsstrategien in den gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2025 aufgenommen wurde, und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der gemeinsame Beschäftigungsbericht 2026 sowohl einen Abschnitt enthält, in dem die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung im Zusammenhang mit der Beschäftigungs- und Sozialpolitik analysiert werden, als auch einen weiteren Abschnitt über Fortschritte bei der Beseitigung von sozialer und arbeitsbezogener Diskriminierung im Einklang mit der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025, dem EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025, dem Strategischen Rahmen der EU für die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma 2020-2030, der Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020-2025 und der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, die aktualisierten beschäftigungspolitischen Leitlinien umzusetzen, wobei der Schwerpunkt auf allgemeine und berufliche Bildung für alle, neue Technologien wie künstliche Intelligenz sowie auf die jüngsten politischen Initiativen zu Plattformarbeit, erschwinglichen und angemessenen Wohnraum und die Bekämpfung des Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels gelegt werden sollte, um die demokratische Entscheidungsfindung zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, in die Entwicklung der Kompetenzen der Arbeitskräfte und die berufliche Bildung zu investieren und für hochwertige Arbeitsplätze zu sorgen, wobei der Schwerpunkt darauf liegen sollte, dass jeder ein Recht auf Weiterbildung und lebenslanges Lernen hat; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in Zusammenarbeit mit lokalen Interessenträgern, einschließlich Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen und den Sozialpartnern, Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen zu entwickeln, um die Verbindung zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung und dem Arbeitsmarkt zu stärken und den Bedarf des Arbeitsmarktes zu antizipieren; begrüßt, dass sich die Beschäftigungsergebnisse für junge Absolventen beruflicher Aus- und Fortbildungslehrgänge in der gesamten EU weiter verbessern; ist besorgt über die rückläufige Bildungsleistung junger Menschen, insbesondere im Bereich der Grundkompetenzen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Ankündigung eines Aktionsplans für Grundkompetenzen und eines Strategieplans für die MINT-Bildung; fordert die Mitgliedstaaten auf, in Programme zu investieren, um Lernenden grundlegende digitale und fächerübergreifende Kompetenzen zu vermitteln, die für die Arbeitswelt und deren Digitalisierung erforderlich sind, und sie dabei zu unterstützen, einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten; weist erneut auf die wichtige Rolle hin, die der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung für entlassene Arbeitnehmer bei der Unterstützung und Umschulung von Arbeitnehmern spielen kann, die infolge größerer Umstrukturierungen entlassen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>begrüßt, dass ein Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze angekündigt wurde, bei dem es darum geht, einen gerechten Übergang für alle sicherzustellen; fordert die Kommission auf, in diesen Fahrplan Überlegungen zu Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz und algorithmischem Management in der Arbeitswelt aufzunehmen, damit neue Technologien genutzt werden, um die Arbeitsbedingungen und die Produktivität zu verbessern, wobei gleichzeitig die Arbeitnehmerrechte und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu achten sind, wie dies im gemeinsamen Beschäftigungsbericht<FOOTNOTE><FIELD> Vorschlag der Kommission vom 17. Dezember 2024 für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht der Kommission und des Rates (COM(2024)0701).</FIELD></FOOTNOTE> gefordert wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, dass die Antwort auf den Arbeitskräftemangel in der Europäischen Union auch darin bestehen kann, die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der Union zu verbessern und zu erleichtern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen in der Union, auch für Drittstaatsangehörige, zu stärken und zu erleichtern; fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit des Europäischen Netzes der Arbeitsvermittlungen (EURES) im Hinblick auf eine mögliche Überarbeitung ihrer Funktionsweise zu analysieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass die Zahl der Schul- und Ausbildungsabbrecher, der Menschen mit niedrigem Bildungsniveau, der jungen Menschen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren (NEET), und unter ihnen besonders schutzbedürftige Gruppen, darunter Roma, Frauen, ältere Menschen, Menschen mit geringer und mittlerer Qualifikation, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrations- oder Minderheitenhintergrund, je nach länderspezifischem Kontext, in mehreren Mitgliedstaaten nach wie vor hoch ist, obwohl in der Europäischen Union ein rückläufiger Trend zu verzeichnen ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Jugendgarantie entsprechend dem Grundsatz 4 der europäischen Säule sozialer Rechte zu stärken, um bedürftige junge Menschen in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung zu unterstützen; bekräftigt die zentrale Rolle der beruflichen Aus- und Weiterbildung bei der Vermittlung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die junge Menschen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt benötigen; betont, dass im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus in die Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung investiert werden muss; weist daher erneut darauf hin, dass diese Situation angegangen und Lösungen entwickelt werden müssen, um junge Menschen in Bildung, Ausbildung oder Beschäftigung zu halten, und dass ihr Zugang zu Praktika und Lehrstellen sichergestellt werden muss, damit sie erste Berufserfahrung sammeln können, ihr Übergang von der Ausbildung in die Beschäftigung erleichtert wird und Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die es einer alternden Erwerbsbevölkerung ermöglichen, auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>ist der Auffassung, dass Menschen mit Behinderungen, insbesondere Frauen mit Behinderungen, trotz einer Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor mit erheblichen Hindernissen konfrontiert sind und dass daher eine berufliche und digitale Ausbildung erforderlich ist, während gleichzeitig die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern ist, wobei nicht erwerbstätige Arbeitskräfte und Gruppen mit geringer Erwerbsbeteiligung, darunter Frauen, junge Menschen, ältere Arbeitskräfte und Menschen mit chronischen Krankheiten, im Fokus stehen sollten; fordert die Kommission auf, die EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen ab 2025 mithilfe neuer Leitinitiativen und Maßnahmen zu aktualisieren, wie etwa eine Europäische Beschäftigungs- und Kompetenzgarantie für Menschen mit Behinderungen und die Weitergabe bewährter Verfahren wie den Behindertenausweis,  um insbesondere die soziale Eingliederung und Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderungen zu fördern, wobei auch sichergestellt werden sollte, dass sie Zugang zu hochwertiger Bildung, Ausbildung und Beschäftigung haben, indem sie über das Recht auf Fortzahlung von Behindertenbeihilfen beraten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass Roma nach wie vor mit erheblichen Hürden auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert sind, wobei ihre Aussichten durch hartnäckige Vorurteile eingeschränkt werden; nimmt zur Kenntnis, dass im Strategischen Rahmen der EU für Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma auf mangelnde Fortschritte beim Zugang zur Beschäftigung und einen wachsenden Anteil junger Roma, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, hingewiesen wird; betont das Ziel des Rahmens, das Beschäftigungsgefälle zwischen den Roma und der Gesamtbevölkerung zu halbieren und dafür zu sorgen, dass bis 2030 mindestens 60 % der Roma einer bezahlten Arbeit nachgehen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, einen integrierten, auf Gleichstellung ausgerichteten Ansatz zu verfolgen und dafür zu sorgen, dass öffentliche Maßnahmen und Dienstleistungen alle Roma, auch diejenigen in abgelegenen ländlichen Gebieten, wirksam erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>betont, dass den sozialen und ökologischen Aspekten der Wettbewerbsfähigkeit Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, und hebt hervor, dass Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung für alle erforderlich sind, um den universellen Zugang zu hochwertigen öffentlichen Bildungs- und Berufsbildungsprogrammen sowie nachhaltige Verfahren zur Förderung eines inklusiven Wachstums sicherzustellen; betont ferner, dass die Sozialpartner eine Schlüsselrolle bei der Ermittlung und Bewältigung des Qualifikationsbedarfs in der gesamten EU spielen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, spezifische Empfehlungen zu bezahlbarem Wohnraum in das Europäische Semester aufzunehmen und sich für Investitionen im Bereich des Wohnungsbaus stark zu machen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass durch Investitionen in den Wohnungsbau langfristige hochwertige Wohnraumlösungen unterstützt werden, die für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen tatsächlich erschwinglich sind, und betont, dass Investitionen in den sozialen und erschwinglichen Wohnungsbau unerlässlich sind, um die Lebensqualität aller Menschen zu sichern und zu verbessern; betont, dass die EU-Mittel, z. B. über Finanzinstrumente der Europäischen Investitionsbank, besser genutzt werden müssen, um insbesondere Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden zu fördern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, entschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um eine Bewertung der politischen Maßnahmen der Union, der Fonds und der Engpässe vorzunehmen, die den Bau, den Umbau und die Renovierung von zugänglichem, erschwinglichem und energieeffizientem Wohnraum, einschließlich Sozialwohnungen, erleichtern sollten, der den Bedürfnissen junger Menschen, von Menschen mit eingeschränkter Mobilität, von Gruppen mit niedrigem und mittlerem Einkommen, von Risikofamilien und von Menschen in prekären Situationen gerecht wird, und gleichzeitig Eigenheimbesitzer und diejenigen, die sich um Wohneigentum bemühen, vor einem weiteren Rückgang des Angebots zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>begrüßt den angekündigten europäischen Plan für bezahlbaren Wohnraum, mit dem die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Wohnungskrise und der rasant steigenden Mietpreise unterstützt werden sollen; fordert die Kommission auf, zu bewerten, welche etwaigen Hindernisse im Zusammenhang mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen den Zugang zu Wohnraum beeinträchtigen, und diese zu veröffentlichen; weist darauf hin, dass der Klima-Sozialfonds darauf ausgerichtet ist, den Mitgliedstaaten ab 2026 Finanzhilfen zu gewähren, um benachteiligte Haushalte zu unterstützen, insbesondere mit Maßnahmen und Investitionen, mit denen die Energieeffizienz von Gebäuden, die Dekarbonisierung der Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden und die gebäudeintegrierte Erzeugung und Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen verbessert werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass Obdachlosigkeit ein schwerwiegendes gesellschaftliches Problem in der EU ist; fordert eine einheitliche Definition von Obdachlosigkeit in der EU, die einen systematischen Vergleich und eine systematische Bewertung des Ausmaßes der Obdachlosigkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten ermöglicht; fordert die Kommission auf, eine Strategie zu entwickeln und darauf hinzuarbeiten, die Obdachlosigkeit in der EU bis 2030 zu beseitigen, indem der Zugang zu erschwinglichem und menschenwürdigem Wohnraum sowie der Zugang zu hochwertigen sozialen Dienstleistungen gefördert werden; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die verfügbaren EU-Instrumente, einschließlich des ESF+, in dieser Frage besser zu nutzen<FOOTNOTE><FIELD> Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 13. Dezember 2023 zum Thema „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit auf der Grundlage des Grundsatzes ‚Housing First‘“ (ABl. C, C/2024/1567, 5.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1567/oj).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Strategien zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit zu entwickeln; begrüßt die Absicht, eine Empfehlung des Rates zum Thema Obdachlosigkeit vorzulegen<FOOTNOTE><FIELD> Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 13. Dezember 2023 zum Thema „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit auf der Grundlage des Grundsatzes ‚Housing First‘“.</FIELD></FOOTNOTE>; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die angestrebten Ziele der Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit auszuweiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>ist der Ansicht, dass die EU dringend tätig werden muss, um gegen die anhaltend hohe Armut und soziale Ausgrenzung in der EU vorzugehen, insbesondere unter Kindern, jungen und älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen, nicht in der EU geborenen Personen, LGTBI-Personen und Roma; hebt hervor, dass dem Zugang zu hochwertigen sozialen Dienstleistungen Vorrang eingeräumt werden sollteund die  Energieversorgungssicherheit für schutzbedürftige Haushalte gewährleistet werden sollte; fordert die Kommission auf, erstmalig eine EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut zu verabschieden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>weist auf das Ziel der Union hin, von institutioneller zu gemeinschafts- bzw. familienbasierter Pflege überzugehen; fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan zur Verringerung der Heimunterbringung vorzulegen; betont, dass dieser Aktionsplan alle Gruppen abdecken sollte, die noch in Einrichtungen betreut werden, darunter Kinder, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit psychischen Problemen, Obdachlose und ältere Menschen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die ESF+-Mittel und sonstige einschlägige Mittel der EU und der Mitgliedstaaten in vollem Umfang zu nutzen, um den Prozess einer Verringerung der Heimunterbringung abzuschließen, damit jeder Unionsbürger in einer Familie oder Gemeinschaft leben kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen europäischen Aktionsplan für psychische Gesundheit im Einklang mit ihren jüngsten Empfehlungen<FOOTNOTE><FIELD> Mitteilung der Kommission vom 7. Juni 2023 über eine umfassende Herangehensweise im Bereich der psychischen Gesundheit (COM(2023)0298).</FIELD></FOOTNOTE> vorzulegen; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit und zu emotionalen Unterstützungsprogrammen für alle Menschen, insbesondere für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen zu verbessern; fordert, dass die Indikatoren des sozialpolitischen Scoreboard besser eingesetzt werden, um die Auswirkungen prekärer Lebensbedingungen und der Unsicherheit auf die psychische Gesundheit anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert die Kommission auf, sich mit der Frage der Einsamkeit auseinanderzusetzen, indem sie eine ganzheitliche EU-Strategie mit Blick auf Einsamkeit und den Zugang zu professioneller Betreuung fördert; fordert, dass im Rahmen dieser EU-Strategie auch die sozioökonomischen Auswirkungen von Einsamkeit auf die Produktivität und das Wohlbefinden der Menschen angegangen werden, indem Fragen wie die Isolation im ländlichen Raum thematisiert werden; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Empfehlung des Rates über den Zugang zu bezahlbarer und hochwertiger Langzeitpflege weiter umzusetzen, um den Zugang zu hochwertiger Pflege sicherzustellen und gleichzeitig menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer in der Pflegebranche sowie für informelle Pflegekräfte sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass 44 Millionen Europäer häufig als informelle Langzeitpflegekräfte tätig sind, wobei es sich dabei mehrheitlich um Frauen handelt<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission: Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration, <STRING ITALIC="on">Long-term care report – Trends, challenges and opportunities in an ageing society. Volume I</STRING> (Bericht über Langzeitpflege – Trends, Herausforderungen und Chancen in einer alternden Gesellschaft, Band I), Amt für Veröffentlichungen, 2021, https://data.europa.eu/doi/10.2767/677726.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>würdigt die besondere Rolle der Pflege- und Betreuungskräfte in der Gesellschaft, weist jedoch darauf hin, dass es in der EU keine einheitliche Definition des Begriffs „Pflegekraft“ gibt, obwohl EU-weit 6,4 Millionen Menschen in der Langzeitpflege beschäftigt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>ist besorgt darüber, dass 2023 noch 94,6 Millionen Menschen in der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren; betont, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten ohne einen Paradigmenwechsel bei der Armutsbekämpfung ihre Ziele bei der Armutsbekämpfung nicht erreichen werden; ist der Ansicht, dass die Ankündigung der allerersten EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut ein Schritt in die richtige Richtung für eine Trendumkehr ist, dass die Strategie aber auch ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung der vielschichtigen Aspekte von Armut und sozialer Ausgrenzung bieten muss, dass mit konkreten Maßnahmen und einer konsequenten Umsetzung und Überwachung einhergeht; fordert, dass diese Strategie alle Menschen umfassen sollte, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, in erster Linie die am stärksten benachteiligten Personen, wobei sie aber auch spezifische Maßnahmen für verschiedene Gruppen vorsehen sollte, etwa Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit von Armut betroffen sind, Obdachlose, Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehende und vor allem Kinder, damit die Armutsspirale erfolgreich durchbrochen werden kann; betont, dass die Umsetzung der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne von entscheidender Bedeutung sein wird, wenn es darum geht, Armutsrisiken bei Arbeitnehmern vorzubeugen und zu bekämpfen und gleichzeitig die Anreize für eine Erwerbstätigkeit zu stärken, und begrüßt, dass mehrere Mitgliedstaaten ihre Mindestlohnregelungen geändert haben oder beabsichtigen, diese zu ändern; ist besorgt über die Zunahme atypischer Beschäftigungsverhältnisse, bei denen Beschäftigte trotz Erwerbstätigkeit mit größerer Wahrscheinlichkeit von Armut betroffen sind und keinen hinreichenden rechtlichen Schutz genießen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert die Kommission erneut auf, im Rahmen des Europäischen Semesters und der länderspezifischen Empfehlungen die Umsetzung der Garantie für Kinder in allen Mitgliedstaaten sorgfältig zu überwachen; bekräftigt seine Forderung, die Mittel für die Europäische Garantie für Kinder aufzustocken und mit mindestens 20 Mrd. EUR auszustatten, und fordert alle Mitgliedstaaten erneut auf, mindestens 5 % der ihnen zugewiesenen ESF+-Mittel für die Bekämpfung von Kinderarmut und die Förderung des Wohlergehens von Kindern zu verwenden; hält es für erforderlich, dass in den länderspezifischen Empfehlungen berücksichtigt werden sollte, ob die Mitgliedstaaten die in der ESF+-Verordnung<FOOTNOTE><FIELD> Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 21, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1057/oj).</FIELD></FOOTNOTE> festgelegte Mindestausstattung für die Bekämpfung der Kinderarmut einhalten; fordert die Kommission auf, im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen eine ambitionierte Mittelausstattung für die Garantie für Kinder vorzusehen, um auf die zunehmende Problematik der Kinderarmut und sozialen Ausgrenzung zu reagieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>ist besorgt über nationale Maßnahmen, die zu Lücken bei der Gesundheitsversorgung führen und die Ungleichheit sowohl innerhalb der Mitgliedstaaten als auch zwischen ihnen verschärfen; warnt davor, dass dies auch die Umsetzung von Grundsatz 16 der europäischen Säule sozialer Rechte und des Ziels für nachhaltige Entwicklung 3.8 zur universellen Gesundheitsversorgung sowie das übergeordnete Ziel der europäischen Säule sozialer Rechte gefährdet, d. h. die Förderung der sozialen Aufwärtskonvergenz in der EU, ohne dabei jemanden zurückzulassen; ist der Ansicht, dass die im sozialpolitischen Scoreboard verwendeten Indikatoren kein umfassendes Verständnis der Erschwinglichkeit der Gesundheitsversorgung vermitteln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>betont, dass die Arbeitgeber generationenübergreifende Verbindungen innerhalb der Unternehmen und generationenübergreifendes Lernen zwischen jüngeren und älteren Arbeitnehmern fördern müssen; betont, dass eine alternde Belegschaft einem Unternehmen dabei helfen kann, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, die den Anforderungen einer alternden Gesellschaft auf kreativere und produktivere Weise gerecht werden; fordert außerdem die Schaffung von Anreizen zur Förderung von Freiwilligenarbeit und Mentoring, um die Weitergabe von Wissen zwischen den Generationen zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>gibt zu bedenken, dass Berichten der EZB zufolge die Reallöhne immer noch unter dem Niveau vor der Pandemie liegen, während die Produktivität in etwa gleich hoch ist; teilt die Auffassung, dass dies einen gewissen Spielraum für eine nichtinflationäre Erholung der Reallöhne schafft, und warnt davor, dass sich das Risiko einer anhaltenden wirtschaftlichen Schwäche erhöhen würde, wenn sich die Reallöhne nicht erholen, was negative Auswirkungen haben könnte und die Produktivität in der Eurozone im Vergleich zu anderen Teilen der Welt weiter verschlechtern würde; ist der Ansicht, dass sich eine bessere Durchsetzung der Mindestlöhne und eine umfassendere tarifvertragliche Abdeckung positiv auf die Lohnungleichheit auswirken können, insbesondere indem schutzbedürftigere Arbeitnehmer am unteren Ende der Lohnskala unterstützt werden, die zunehmend übergangen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, für menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu sorgen, die unter anderem angemessene Löhne, den Zugang zu Sozialschutz, Möglichkeiten des lebenslangen Lernens, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, eine gute Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, das Recht auf Nichterreichbarkeit, angemessene Arbeitszeiten, eine Arbeitnehmervertretung, Demokratie bei der Arbeit und Tarifverträge umfassen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Demokratie am Arbeitsplatz, den sozialen Dialog und Tarifverhandlungen zu fördern und die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen, insbesondere im Zusammenhang mit dem grünen und dem digitalen Wandel, und gleiches Entgelt für gleiche Arbeit für Männer und Frauen sicherzustellen, die Lohntransparenz zu verbessern und geschlechtsbezogene Ungleichheit anzugehen, um das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU zu beseitigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, den Zugang der Selbstständigen zu den sozialen Sicherungssystemen zu verbessern, und fordert die Kommission auf, die nationalen Pläne der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Empfehlung des Rates vom 8. November 2019 zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 387 vom 15.11.2019, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE> im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen zu überwachen; erinnert in diesem Zusammenhang und angesichts der Tatsache, dass der Anteil der Selbstständigen in den Kultur- und Kreativbranchen mehr als doppelt so hoch ist wie in der Allgemeinbevölkerung, an die 13 Initiativen, die in der Antwort der Kommission vom 21. Februar 2024 auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. November 2023 zu einem EU-Rahmen für die soziale und berufliche Situation von Künstlern und Arbeitnehmern in der Kultur- und Kreativbranche<FOOTNOTE><FIELD> Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. November 2023 mit Empfehlungen an die Kommission zu einem EU-Rahmen für die soziale und berufliche Situation von Künstlern und Arbeitnehmern in der Kultur- und Kreativbranche (ABl. C, C/2024/4208, 24.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4208/oj).</FIELD></FOOTNOTE> aufgeführt werden, und fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Umsetzung dieser Initiativen in Angriff zu nehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>fordert, dass Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und des Rechts auf Nichterreichbarkeit umgesetzt werden, um die Lebensqualität aller Familien und Arbeitnehmer zu verbessern und damit die Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates (ABl. L 188 vom 12.7.2019, S. 79, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2019/1158/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und der Europäischen Strategie für Pflege und Betreuung sicherzustellen; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag, der sich mit Telearbeit und dem Recht auf Nichterreichbarkeit befasst, und einen Vorschlag zur Schaffung einer europäischen Ausweiskarte für alle Arten von Großfamilien und eines europäischen Aktionsplans für Alleinerziehende vorzulegen, durch den bildungsbezogene und soziale Vorteile geboten werden; fordert darüber hinaus Initiativen, mit denen gegen die Ausgrenzung von Arbeitnehmern infolge längerer Krankheitszeiten vorgegangen werden kann, mit denen der Arbeitsplatz angepasst und flexible Arbeitsbedingungen gefördert werden können und mit denen Strategien zur Unterstützung der Rückkehr von Arbeitnehmern nach längerer Abwesenheit entwickelt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>fordert, dass die demografischen Herausforderungen zu einer Priorität der Kohäsionspolitik der EU gemacht werden und konkrete Maßnahmen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten ergriffen werden; fordert die Kommission auf, ein „Europäisches Jahr der Demografie“ auszurufen sowie der Ausarbeitung ihrer Mitteilung „Talenterschließung in den Regionen Europas“ und dem „Talentförderungsmechanismus“ Priorität einzuräumen, um den sozialen Zusammenhalt zu fördern, und die Mittel für ländliche Gebiete und Regionen in äußerster Randlage mit einem hohen Bevölkerungsrückgang aufzustocken, und hierzu die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, öffentliche Dienstleistungen, Entwicklungsprojekte auf lokaler Ebene und grundlegende Infrastrukturen zu unterstützen, die die „Freiheit zu bleiben“ der Bevölkerung, insbesondere junger Menschen, begünstigen; betont, dass unbedingt konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung regionaler Ungleichheit in der allgemeinen und beruflichen Bildung einzuführen sind und ein gleichberechtigter Zugang zu hochwertiger und bezahlbarer Bildung für alle sicherzustellen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>ist besorgt darüber, dass trotz Verbesserungen mehrere Personengruppen auf dem EU-Arbeitsmarkt immer noch deutlich unterrepräsentiert sind, darunter Frauen, ältere Menschen, Menschen mit geringer und mittlerer Qualifikation, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrations- oder Minderheitenhintergrund; weist warnend darauf hin, dass sich die Ungleichheit im Bildungsbereich verschärft hat, wodurch sich die Situation von Schülern aus benachteiligten Familien und mit Migrationshintergrund weiter verschlechtert hat; weist darauf hin, dass dem gemeinsamen Beschäftigungsbericht zufolge dass Menschen mit Migrations- oder Minderheitenhintergrund erheblich von gezielten Maßnahmen profitieren können, wenn es darum geht, Qualifikationsdefizite auszugleichen, Sprachkenntnisse zu verbessern und gegen Diskriminierung vorzugehen; betont, dass es wichtig ist, die Bemühungen um die Umsetzung des Aktionsplans für Integration und Inklusion 2021-2027 zu verstärken, denn dieser bietet einen gemeinsamen politischen Rahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung nationaler Maßnahmen zur Integration von Migranten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>fordert die Kommission und den Rat auf, der Verringerung des Verwaltungsaufwands Vorrang einzuräumen, um eine Vereinfachung zu erreichen, während zugleich die Arbeits- und Sozialstandards zu achten sind; ist der Ansicht, dass eine bessere Unterstützung der KMU sowie tatsächlicher und potenzieller Unternehmer die Wettbewerbsfähigkeit und langfristige Nachhaltigkeit der EU verbessern, die Innovation fördern und hochwertige Arbeitsplätze schaffen wird; stellt fest, dass KMU und Selbstständige in allen Branchen für das Wirtschaftswachstum der EU und damit für die Finanzierung der Sozialpolitik von wesentlicher Bedeutung sind; fordert nachdrücklich die Umsetzung spezifischer Empfehlungen, die auf die Verbesserung des Binnenmarkts abzielen; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission am 29. Januar 2025 den „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“<FOOTNOTE><FIELD> Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ (COM(2025)0030).</FIELD></FOOTNOTE> veröffentlicht hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>fordert die Kommission auf, jeden neuen Gesetzgebungsvorschlag einer Bewertung hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit zu unterziehen und dabei die Gesamtauswirkungen der EU-Gesetzgebung auf Unternehmen sowie auf andere Politikbereiche und Programme der EU zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Sozialwirtschaft ein wesentliches Element der sozialen Marktwirtschaft der EU und ein Motor für die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und ihrer Ziele ist, da sie häufig schutzbedürftigen und ausgegrenzten Gruppen Beschäftigung bietet; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Unterstützung für alle Sozialunternehmen, insbesondere für gemeinnützige Unternehmen, zu verstärken, wie dies im Aktionsplan für die Sozialwirtschaft 2021 und im Fahrplan von Lüttich für die Sozialwirtschaft hervorgehoben wird, um hochwertige, menschenwürdige und inklusive Arbeitsplätze und die Kreislaufwirtschaft zu fördern, die Mitgliedstaaten zu ermutigen, den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern, und die Sichtbarkeit der Akteure der Sozialwirtschaft zu verbessern; fordert die Kommission auf, innovative Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen, um die Entwicklung der Sozialwirtschaft in Europa<FOOTNOTE><FIELD> Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2022 zu dem EU-Aktionsplan für die Sozialwirtschaft (ABl. C 47 vom 7.2.2023, S. 171).</FIELD></FOOTNOTE> zu unterstützen und ein dynamisches und inklusives Unternehmensumfeld zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten in diesem Übergangsjahr mit der Umsetzung der überarbeiteten Regeln für die wirtschaftspolitische Steuerung die haushaltspolitische Verantwortung mit nachhaltigem und integrativem Wachstum und Beschäftigung in Einklang bringen sollten, und stellt fest, dass die Sozialpartner stärker einbezogen werden sollten, auch bei der Ausarbeitung mittelfristiger Haushaltsstrukturpläne, damit ein Beitrag zu den Zielen des neuen Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung geleistet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>begrüßt, dass die nationalen mittelfristigen Finanzstrukturpläne auf der Grundlage des neuen Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung die Reformen und Investitionen enthalten müssen, die den wichtigsten im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten Herausforderungen entsprechen, und dass gleichzeitig die Tragfähigkeit der Verschuldung sichergestellt und strategisch in die Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte investiert werden muss, um die soziale Aufwärtskonvergenz zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>ist besorgt darüber, dass die länderspezifischen Empfehlungen nach wie vor kaum befolgt werden; bekräftigt daher seine Forderung nach einer wirksamen Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen durch die Mitgliedstaaten, um die Gesundheitsversorgung und nachhaltige Rentensysteme im Einklang mit den Grundsätzen 15 und 16 der europäischen Säule sozialer Rechte sowie langfristigen Wohlstand für alle Bürger zu fördern, wobei die schwierige Situation von Arbeitnehmern mit unterbrochenen, unsteten und von beruflichen Übergängen gekennzeichneten Erwerbsbiografien zu berücksichtigen ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihren Austausch mit den Mitgliedstaaten über die Umsetzung bestehender Empfehlungen und der beschäftigungspolitischen Leitlinien sowie über aktuelle oder künftige politische Maßnahmen zur Bewältigung der ermittelten Herausforderungen zu intensivieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>begrüßt, dass im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester ein Rahmen zur Ermittlung von Risiken für die soziale Konvergenz geschaffen wurde, der vom Europäischen Parlament nachdrücklich gefordert wurde; weist darauf hin, dass die Kommission mithilfe dieses Rahmens die Risiken für die soziale Aufwärtskonvergenz in den Mitgliedstaaten bewertet und die Fortschritte bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte auf der Grundlage des sozialpolitischen Scoreboards und der Grundsätze des Rahmens für soziale Konvergenz überwacht; begrüßt, dass der gemeinsame Beschäftigungsbericht 2025 länderspezifische Analysen auf der Grundlage der Grundsätze des Rahmens für soziale Konvergenz enthält; fordert die Kommission auf, innerhalb dieses neuen Rahmens innovative quantitative und qualitative Analyseinstrumente weiterzuentwickeln, um ihn in den künftigen Zyklen des Europäischen Semesters optimal zu nutzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>begrüßt, dass die erste Analyse auf der Grundlage der Grundsätze des Rahmens für soziale Konvergenz auf eine Aufwärtskonvergenz auf dem Arbeitsmarkt im Jahr 2023 hindeutet<FOOTNOTE><FIELD> Vorschlag der Kommission vom 17. Dezember 2024 für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht der Kommission und des Rates (COM(2024)0701).</FIELD></FOOTNOTE>; stellt mit Besorgnis fest, dass die Beschäftigungszahlen unterrepräsentierter Gruppen noch verbessert werden müssen und auf europäischer Ebene weiterhin Risiken für eine Aufwärtskonvergenz bestehen, und zwar in Bezug auf die Entwicklung von Kompetenzen – von der frühkindlichen Bildung bis hin zum lebenslangen Lernen; nimmt auch die Quoten der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen mit Besorgnis zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, diese Risiken für die soziale Aufwärtskonvergenz in der zweiten Phase der Analyse eingehender zu beleuchten und mit den betroffenen Mitgliedstaaten die zur Bewältigung dieser Risiken ergriffenen oder geplanten Maßnahmen zu erörtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>räumt ein, dass sich mit der Krise der Lebenshaltungskosten die Belastung der Haushalte erhöht hat und dass die steigenden Wohnkosten in Verbindung mit den hohen Energiekosten zu einem erheblichen Maß an Energiearmut in der EU beitragen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, die Ursachen dieser Krise umfassend anzugehen und hierzu Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit, des sozialen Zusammenhalts und der nachhaltigen Entwicklung Vorrang einzuräumen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>warnt vor den sozialen Risiken, die sich aus der Krise der Automobilindustrie ergeben, die sowohl durch externe als auch durch interne Faktoren einem beispiellosen Druck ausgesetzt ist; fordert die Kommission auf, dieser Branche Aufmerksamkeit zu widmen und den sozialen Dialog und die Beteiligung der Arbeitnehmer an Übergangsprozessen zu verbessern; betont, dass eine koordinierte Reaktion der EU über eine Notfall-Taskforce aus Gewerkschaften und Arbeitgebern dringend erforderlich ist, um auf die derzeitige Krise zu reagieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Daten über Umstrukturierungen und ihre Auswirkungen auf die Beschäftigung zu überwachen, z. B. mithilfe des Europäischen Beobachtungsinstruments für Umstrukturierungen, um Maßnahmen zur Flankierung von Umstrukturierungen und Veränderungen am Arbeitsmarkt zu erleichtern, und in Erwägung zu ziehen, im Rahmen des Europäischen Semesters nationale Maßnahmen zur Unterstützung sozialverträglicher Umstrukturierungen herauszustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>ist besorgt über die Überarbeitungen des Scoreboards für das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht durch die Kommission, insbesondere über die geringere Anzahl der Beschäftigungs- und Sozialindikatoren, da ebensolche für die Bewertung der sozialen Lage und der Arbeitsmarktsituation in den Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung sind; bedauert, dass die Jugendarbeitslosigkeit nicht mehr als Leitindikatoren betrachtet werden, obwohl sie für die Ermittlung und Bewältigung spezifischer Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt und für die Verabschiedung geeigneter staatlicher Maßnahmen relevant ist; betont, dass Indikatoren für Sozialstandards im Entscheidungsprozess stärker berücksichtigt werden sollten; bedauert, dass die Kommission das Parlament nicht ordnungsgemäß konsultiert hat, und erinnert die Kommission an ihre Verpflichtung, eng mit dem Parlament, dem Rat und den Sozialpartnern zusammenzuarbeiten, bevor das Scoreboard für das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht und die makroökonomischen und makrofinanziellen Indikatoren für die Mitgliedstaaten erstellt werden; betont, dass die Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte in das Scoreboard für das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht aufgenommen werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass der territoriale und soziale Zusammenhalt ein wesentlicher Bestandteil der Agenda für Wettbewerbsfähigkeit ist und dass Rechtsvorschriften wie das Europäische Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) weiterhin ein positives Beispiel mit Blick auf künftige EU-Initiativen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>vertritt die Ansicht, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten dafür sorgen sollten, dass die Haushaltspolitik im Rahmen des Europäischen Semesters Investitionen im Einklang mit der europäischen Säule sozialer Rechte unterstützt, insbesondere in Bereichen wie menschenwürdiger und bezahlbarer Wohnraum, hochwertige Gesundheitsversorgung, Bildung und Sozialschutzsysteme, da diese für den sozialen Zusammenhalt und die langfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit sowie für die Bewältigung der mithilfe sozialer Indikatoren ermittelten Herausforderungen von entscheidender Bedeutung sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>betont, dass die wichtigsten Herausforderungen angegangen werden müssen, die im sozialpolitischen Scoreboard als „kritische Lage“ und „zu beobachten“ eingestuft wurden, darunter Kinder, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, das geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle, die Überbelastung durch Wohnkosten, Kinderbetreuung, Langzeitpflege, die Beschäftigungslücke bei Menschen mit Behinderungen, die Auswirkungen sozialer Transferleistungen auf die Verringerung der Armut und grundlegende digitale Kompetenzen<FOOTNOTE><FIELD> Vorschlag der Kommission vom 17. Dezember 2024 für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht der Kommission und des Rates (COM(2024)0701).</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>betont, dass sich die Lebenshaltungskostenkrise negativ auf Menschen mit Behinderungen ausgewirkt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, robuste Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, mit denen faire Löhne sichergestellt und die Arbeitsbedingungen, insbesondere für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen und prekären Beschäftigungsverhältnissen, verbessert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>betont, dass aktuelle und harmonisierte Daten zur Sozialpolitik benötigt werden, um die evidenzbasierte Politikgestaltung und gezielte soziale Investitionen zu verbessern; fordert, dass das sozialpolitische Scoreboard verbessert werden sollte, um die 20 Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte abzudecken, und dass hierfür relevante Indikatoren eingeführt werden sollten, die Trends und Ursachen von Ungleichheit abbilden, wie etwa hochwertige Beschäftigung, Vermögensverteilung, Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, angemessene Renten, Obdachlosenquoten, psychische Gesundheit, und Arbeitslosigkeit; weist darauf hin, dass der Indikator für von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Personen die Ursachen von komplexer Ungleichheit nicht aufzeigt; fordert die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten auf, einen europäischen Rahmen für die Erhebung von Daten über soziale Dienstleistungen zu entwickeln, um soziale Investitionen und die Reichweite von sozialen Dienstleistungen zu beobachten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>