<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0033</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Fortsetzung der unerschütterlichen Unterstützung der Ukraine durch die EU drei Jahre nach dem Beginn von Russlands Angriffskrieg</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0156, 0159, 0161, 0163 und 0168/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2025 zu der Fortsetzung der unerschütterlichen Unterstützung der Ukraine durch die EU drei Jahre nach dem Beginn von Russlands Angriffskrieg (2025/2528(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Ukraine und zu Russland, insbesondere jene, die seit dem groß angelegten Einmarsch Russlands in die Ukraine im Februar 2022 und der Annexion der Halbinsel Krim am 19. Februar 2014 angenommen wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussakte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) von Helsinki vom 1. August 1975, die von der OSZE angenommene Charta von Paris für ein neues Europa vom 21. November 1990 und das Memorandum der Vereinten Nationen über Sicherheitsgarantien im Zusammenhang mit dem Beitritt der Ukraine zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 5. Dezember 1994 (Budapester Memorandum zu Sicherheitsgarantien),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das im Jahr 2014 unterzeichnete Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 161, 29.5.2014, S. 3, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2014/295/oj.</FIELD></FOOTNOTE> und die dazugehörige vertiefte und umfassende Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und der Ukraine,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen, die Haager Übereinkommen, die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle und das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2023, im Anschluss an die diesbezügliche positive Empfehlung der Kommission vom 8. November 2023 Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine aufzunehmen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 2024/792, 29.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/792/oj.</FIELD></FOOTNOTE> und auf andere Formen der Unterstützung der Ukraine durch die EU,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Präsidenten des Europäischen Rates, der Präsidentin der Europäischen Kommission und der Präsidentin des Europäischen Parlaments vom 24. Februar 2025, an dem sich der Einmarsch Russlands in die Ukraine zum dritten Mal jährte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 24. Februar 2025 angenommene Resolution ES-11/7 der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit dem Titel „Einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine voranbringen“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 6. März 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 136 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland seit dem 24. Februar 2022 einen groß angelegten unrechtmäßigen, unprovozierten und ungerechtfertigten Angriffskrieg gegen die Ukraine führt; in der Erwägung, dass der Krieg Russlands gegen die Ukraine 2014 mit der rechtswidrigen Besetzung und Annexion der Halbinsel Krim und der anschließenden Besetzung von Teilen der Gebiete Donezk und Luhansk begann; in der Erwägung, dass dieser Angriffskrieg einen unverhohlenen und offenkundigen Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen und die Grundprinzipien des Völkerrechts und des humanitären Völkerrecht darstellt, wie es in den Genfer Abkommen von 1949 festgelegt ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass das Vorgehen Russlands in der Ukraine in den vergangenen drei Jahren den Frieden und die Sicherheit in Europa und weltweit weiterhin bedroht; in der Erwägung, dass Russlands Angriffskrieg der größte militärische Konflikt auf dem europäischen Kontinent seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs ist und darin der sich ausweitende Widerstreit zwischen Autoritarismus und Demokratie zum Ausdruck kommt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ukraine und ihre Bürger unerschütterliche Entschlossenheit in ihrem Widerstand gegen den Angriffskrieg Russlands zeigen und sie ihr Land bislang erfolgreich verteidigt haben, trotz hoher ziviler und militärischer Verluste, der Angriffe auf Wohngebiete, der Zerstörung der zivilen und öffentlichen Infrastruktur – insbesondere der Wasser- und Energieversorgung – sowie der Zerstörung der natürlichen Umwelt und des kulturellen Erbes, der Deportationen, des Verschwindenlassens und der unrechtmäßigen Adoptionen deportierter Kinder, der rechtswidrigen Inhaftierungen, der Massenmorde, der Hinrichtungen von Zivilisten, Soldaten und Kriegsgefangenen, der Folter und des Einsatzes von sexueller Gewalt und Massenvergewaltigungen als Kriegswaffe und der Veränderung der ethnischen Zusammensetzung der besetzten Gebiete der Ukraine, wobei all dies Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind; in der Erwägung, dass nach wie vor Millionen Ukrainer als Binnenvertriebene leben bzw. ins Ausland geflohen sind; in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen bestätigt haben, dass seit Februar 2022 über 12 500 Zivilisten, darunter Hunderte von Kindern, ermordet wurden; in der Erwägung, dass nach Schätzungen der staatlichen Stellen der Ukraine 20 000 ukrainische Kinder seit Beginn des groß angelegten Einmarschs im Februar 2022 gewaltsam ihrem Zuhause entrissen und nach Russland oder in die von Russland besetzten Gebiete deportiert wurden; in der Erwägung, dass Russland versucht, der Ukraine und ihrer Bevölkerung ihre ethnische, sprachliche und historische Identität abzusprechen, und zu diesem Zweck die Zeichen ukrainischer Identität in den besetzten Gebieten ausradiert; in der Erwägung, dass dem tapferen Volk der Ukraine in Würdigung seines Mutes und seiner Widerstandsfähigkeit der Sacharow-Preis 2022 verliehen wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Krieg Russlands gegen die Ukraine in ihrer Resolution vom 2. März 2022 umgehend als Angriffskrieg eingestuft hat, der gegen Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen verstößt, und dass sie in ihrer Resolution vom 14. November 2022 anerkannt hat, dass die Russische Föderation für ihren Angriffskrieg zur Rechenschaft gezogen werden und die rechtlichen Folgen ihrer völkerrechtswidrigen Handlungen tragen muss, auch durch Wiedergutmachung der durch diese Handlungen verursachten Schäden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs seit dem 2. März 2022 Ermittlungen zur Lage in der Ukraine durchführt, wobei der Schwerpunkt auf Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord liegt, die seit dem 21. November 2013 auf ukrainischem Hoheitsgebiet begangen wurden, und dass er am 17. März 2023 gegen Wladimir Putin, den Präsidenten der Russischen Föderation, und Maria Lwova-Belowa, die sogenannte Kinderrechtsbeauftragte im Amt des Präsidenten der Russischen Föderation, wegen des Kriegsverbrechens der rechtswidrigen Deportation ukrainischer Kinder Haftbefehle erlassen hat sowie Haftbefehle gegen Sergei Kuschugetowitsch Schoigu und Waleri Wassiljewitsch Gerassimow verhängt hat, die beschuldigt werden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, darunter das Kriegsverbrechen gezielter Angriffe auf zivile Objekte, das Kriegsverbrechen der unverhältnismäßigen zufälligen Schädigung der Zivilbevölkerung bzw. Beschädigung von zivilen Objekten; in der Erwägung, dass die EU die Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression unterstützt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass einige Drittländer – insbesondere Iran, Nordkorea und Belarus – Russland Waffen und Munition in erheblichem Umfang liefern und dass Belarus sein Hoheitsgebiet Russland für Angriffe auf die Ukraine zur Verfügung gestellt hat, was nach dem Völkerrecht einen Akt der Aggression darstellt; in der Erwägung, dass nordkoreanische Soldaten auf dem Schlachtfeld eingesetzt werden und an der Seite der Streitkräfte Russlands kämpfen; in der Erwägung, dass Russland und China am 4. Februar 2022 eine grenzenlose Partnerschaft unterzeichnet haben und China in der Folge durch seine massive Unterstützung für die Wirtschaft und die industrielle Basis der Verteidigung Russlands und durch die Lieferung von Ausrüstung mit doppeltem Verwendungszweck zu einem entscheidenden Enabler der Kriegsanstrengungen Russlands geworden ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass dem jüngsten Bericht über die zeitnahe Schadens- und Bedarfsbewertung zufolge die Gesamtkosten für den Wiederaufbau und die Erholung der Ukraine mit Stand vom Dezember 2024 für die nächsten zehn Jahre auf mindestens 506 Mrd. Euro geschätzt werden, was dem 2,8-Fachen des geschätzten nominalen Bruttoinlandsprodukts der Ukraine für 2024 entspricht; in der Erwägung, dass mit Stand Jahr 2025 bei dem Mittelbedarf für die wirtschaftliche Erholung und den Wiederaufbau eine Finanzierungslücke von insgesamt 9,62 Mrd. EUR besteht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU kürzlich ihr 16. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet hat, um seine wirtschaftliche Basis zu schwächen, ihm den Zugang zu kritischen Technologien und Märkten zu versperren und somit seine Fähigkeit zur Kriegsführung erheblich einzuschränken; in der Erwägung, dass sich die neuen Sanktionen gegen weitere Personen und Organisationen richten, darunter Militärunternehmen, Sanktionsumgeher, Unterstützer aus Drittländern, Kremlpropagandisten, Schattenflottengeflechte und Personen, die an der Deportation ukrainischer Kinder beteiligt sind; in der Erwägung, dass die EU-Sanktionen nun auf über 2 400 Personen und Organisationen Anwendung finden, wobei deren Vermögenswerte eingefroren sowie Finanzierungsverbote und Reisebeschränkungen gegen sie verhängt wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die Ukraine seit Beginn des groß angelegten Einmarschs kumulativ in allen Bereichen am stärksten unterstützt und finanzielle Hilfe in Höhe von fast 140 Mrd. EUR bereitgestellt haben, darunter über 67 Mrd. EUR an humanitärer Hilfe, Soforthilfe, Budgethilfe und Makrofinanzhilfe sowie über 48 Mrd. EUR an militärischer Hilfe; in der Erwägung, dass Vermögenswerte Russlands im Wert von rund 300 Mrd. EUR in verschiedenen Ländern eingefroren wurde; in der Erwägung, dass die EU-Mitgliedstaaten im Mai 2024 gebilligt haben, dass die finanziellen Erlöse aus in der EU eingefrorenen Vermögenswerten Russlands, deren Wert auf etwa 210 Mrd. EUR geschätzt wird, für die Unterstützung der Ukraine verwendet werden, wobei bis zu 3 Mrd. EUR pro Jahr zur Unterstützung der Ukraine beim Wiederaufbau und bei der Stärkung ihrer Abwehrfähigkeit bereitgestellt werden sollen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass viele Mitgliedstaaten aus Russland weiterhin fossile Brennstoffe sowie auch Flüssigerdgas, dessen Einfuhr steigt, und Uran beziehen, wodurch Russlands Wirtschaft gestützt und seine Kriegskasse aufgefüllt wird; in der Erwägung, dass Russland seit dem Beginn des groß angelegten Angriffskriegs gegen die Ukraine mit dem Verkauf fossiler Brennstoffe an die EU einen Erlös von über 200 Mrd. EUR erwirtschaftet hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU über vier Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen und ihre Unterstützung für die Bevölkerung der Ukraine und ihre Führung bekundet hat, indem sie die Verhandlungen über den Beitritt der Ukraine zur EU aufgenommen hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass der Europäische Rat beschlossen hat, im Anschluss an die diesbezügliche positive Empfehlung der Kommission Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine aufzunehmen; in der Erwägung, dass am 25. Juni 2024 eine erste Regierungskonferenz stattfand, in deren Rahmen die Verhandlungen eingeleitet wurden und der Verhandlungsrahmen beschlossen wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten unter der Regierung von US-Präsident Donald Trump ihre Haltung zum Krieg Russlands gegen die Ukraine drastisch geändert haben; in der Erwägung, dass Präsident Trump zwar der Ukraine, nicht aber Russland Forderungen stellt, und darüber hinaus die Verantwortung Moskaus für den Kriegsausbruch herunterspielt und möglicherweise eine baldige Lockerung der Sanktionen gegen Russland ins Auge gefasst hat; in der Erwägung, dass Russland allein zwischen den Treffen von Präsident Trump und Präsident Selenskyj am 28. Februar 2025 und dem 9. März 2025 mehr als 2 100 Luftangriffe geflogen ist, darunter 1 200 Lenkbombenangriffe und fast 870 Drohnenangriffe;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass bei den jüngsten Gesprächen zwischen den USA und Russland in Riad die Ukraine und die EU ausgeschlossen waren und die Vereinigten Staaten ihre europäischen Verbündeten nicht konsultiert haben, bevor sie ihre Mitwirkung an den Bemühungen zur Isolierung Russlands eingestellt haben; in der Erwägung, dass die neue US-Regierung zusammen mit Russland und seinen Verbündeten gegen eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 24. Februar 2025 gestimmt hat, in der die Aggression Russlands verurteilt wird; in der Erwägung, dass infolge dieses radikalen Kurswechsels der Vereinigten Staaten mit Blick auf den Angriffskrieg Russlands gegenüber der Ukraine die Fähigkeit des Landes bedroht ist, der Aggression Russlands standzuhalten, dass an dieser Haltung außerdem deutlich wird, dass Washingtons Zusage, Russland zur Rechenschaft zu ziehen, nicht mehr verlässlich ist, und dass dadurch die internationalen Krisenbewältigungsbemühungen geschwächt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten am 3. März 2025 ihre militärische Unterstützung für die Ukraine, darunter die von der vorherigen US-Regierung genehmigten Lieferungen, sowie die Weitergabe nachrichtendienstlicher Erkenntnisse an die Ukraine ausgesetzt haben; in der Erwägung, dass anschließend am 7. März 2025 der Zugang der Ukraine zu kommerziellen Satellitenaufnahmen, die mit einem staatlichen System der USA erfasst werden, unterbrochen wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass nach weithin anerkannten demokratischen Grundsätzen und gemäß der Verfassung der Ukraine in Kriegszeiten und unter dem Kriegsrecht keine Wahlen durchgeführt werden dürfen, zumal Millionen von Ukrainern vertrieben wurden; in der Erwägung, dass das Kriegsrecht in der Ukraine allein infolge des Angriffskriegs Russlands ausgerufen wurde und weiterhin in Kraft ist; in der Erwägung, dass es Wolodymyr Selenskyj weiterhin als rechtmäßigen Präsidenten der Ukraine anerkennt, bis eine demokratische Wahl abgehalten werden kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass US-Präsident Donald Trump angeordnet hat, die US-Auslandshilfe radikal einzufrieren, wodurch Hunderte kritischer Projekte in der Ukraine eingestellt werden mussten, was auch die Minenräumung, Reha-Maßnahmen für Veteranen, humanitäre Hilfe, Initiativen für unabhängige Medien und Korruptionsbekämpfung und Untersuchungen von Kriegsverbrechen Russlands sowie auch Projekte betrifft, mit denen die Telekommunikationsnetze der Ukraine gegen Cyberangriffe aus Russland gestärkt werden sollen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass der Angriffskrieg Russlands dessen imperialistische Haltung gegenüber seinen Nachbarländern offenbart; in der Erwägung, dass Russland weiterhin eine Bedrohung für die Sicherheit auf dem europäischen Kontinent ist, solange es als Staat eine revisionistische Politik verfolgt; in der Erwägung, dass der Angriffskrieg Russlands Teil einer längeren Reihe von Zielsetzungen ist, die sich gegen den Westen und seinen Interessen und Werte, die regelbasierte internationale Ordnung, die Demokratie und die Sicherheit richten, wie Wladimir Putin in den Wochen vor dem groß angelegten Einmarsch offen erklärt hat; in der Erwägung, dass zahlreiche internationale Akteure Russland als dem Terrorismus Vorschub leistenden Staat und als terroristische Mittel einsetzenden Staat eingestuft haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass die Niederlage der Ukraine weithin als strategische Niederlage für Europa, die Vereinigten Staaten und das gesamte NATO-Bündnis und als Erfolg für Russland als Aggressor angesehen würde, was mit weitreichenden sicherheitspolitischen Folgen einherginge, deren Ausmaß sich noch gar nicht ermessen lässt; in der Erwägung, dass der Ausgang des Krieges in der Ukraine wahrscheinlich auch in anderen Teilen der Welt, insbesondere im indopazifischen Raum, Wellen schlagen wird und andere revisionistische Mächte darin bestärkt werden könnten, ihre eigenen hegemonialen Ansprüche zu konkretisieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass am 6. März 2025 eine außerordentliche Tagung des Europäischen Rates stattgefunden hat, die der Lage in der Ukraine sowie der notwendigen Stärkung der europäischen Verteidigung gewidmet war; in der Erwägung, dass der Europäische Rat das von der Kommission vorgelegte Verteidigungspaket zur Stärkung der europäischen Verteidigung im Rahmen des Plans „ReArm Europe“, mit dem bis zu 800 Mrd. EUR mobilisiert werden könnten, gebilligt sowie seine Unterstützung für die Ukraine bekräftigt hat, wobei in diesem Zusammenhang insbesondere betont wurde, dass es ohne die Ukraine keine Verhandlungen über die Ukraine und ohne Europa keine Verhandlungen mit Auswirkungen auf die Sicherheit Europas geben kann und dass überdies die Sicherheit der Ukraine und die Sicherheit auf europäischer, transatlantischer und globaler Ebene miteinander verknüpft sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass seit Kriegsausbruch Unterseekabel und wichtige Infrastrukturanlagen in der Ostsee – mutmaßlich von Akteuren mit Verbindungen zu Russland bzw. China – beschädigt wurden;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>würdigt anlässlich des dritten Jahrestags der groß angelegten Aggression Russlands gegenüber der Ukraine die Tausenden von Menschen, die ihr Leben für eine freie und demokratische Ukraine geopfert haben; bekräftigt seine vorbehaltlose Solidarität mit den Menschen der Ukraine sowie seine Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen; betont nachdrücklich das naturgegebene Recht der Ukraine zur Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>verurteilt erneut aufs Allerschärfste den unrechtmäßigen, unprovozierten und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie die Verwicklung der Regime in Belarus, Nordkorea und Iran in diesen Krieg; fordert Russland und seine Helfershelfer auf, sofort umfassend und bedingungslos sämtliche Angriffe auf Wohngebiete und zivile Infrastruktur und alle militärischen Handlungen in der Ukraine einzustellen und alle Streitkräfte, Hilfstruppen und sein gesamtes militärisches Gerät aus dem gesamten international anerkannten Hoheitsgebiet der Ukraine abzuziehen; bekräftigt, dass es die vorübergehend von Russland besetzten Gebiete der Ukraine, darunter unter anderem die Krim, nicht anerkennt; fordert, dass die Russische Föderation dauerhaft davon Abstand nimmt, die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit der Ukraine zu verletzen oder zu bedrohen; verurteilt die von den Streitkräften Russlands begangenen Gräueltaten gegen die Bevölkerung der Ukraine sowie die wahllose Zerstörung der Infrastruktur der Ukraine; fordert, dass die Deportation ukrainischer Zivilisten beendet wird und alle inhaftierten Ukrainer, insbesondere die Kinder, freigelassen und wieder in die Ukraine gebracht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>verurteilt abermals die groß angelegte Aggression Russlands gegenüber der Ukraine, die eine existenzielle Bedrohung für die Sicherheit und Stabilität Europas bedeutet; betont, dass das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine ein schwerer Verstoß gegen das Völkerrecht und die Charta der Vereinten Nationen ist; betont, dass Russlands Angriffskrieg die geopolitische Lage in Europa und darüber hinaus grundlegend verändert hat und die Sicherheitsarchitektur Europas bedroht und dass in Reaktion darauf deutliche, mutige und umfassende politische, sicherheitspolitische und finanzielle Entscheidungen der EU notwendig sind; ist der Ansicht, dass eine wirklich verteidigungsfähige Ukraine fester Bestandteil eines stabilen und verlässlichen europäischen Sicherheitsumfelds ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass sich das Ergebnis des Krieges und die Haltung der internationalen Gemeinschaft entscheidend darauf auswirken werden, wie sich andere autoritäre Regime künftig gebärden, die den Verlauf des Krieges genau beobachten und ermessen, wie viel Spielraum sie für eine aggressive Außenpolitik, auch mit militärischen Mitteln, haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>ist zutiefst besorgt darüber, dass sich die Haltung der Vereinigten Staaten zum Angriffskrieg Russlands offensichtlich so grundlegend gewandelt hat, dass nunmehr der Ukraine offen die Schuld für das Andauern des Krieges in die Schuhe geschoben wird, die Militärhilfe der USA vorübergehend ausgesetzt ist und versucht wird, die Ukraine zum Verzicht auf ihr legitimes Recht auf Selbstverteidigung und zu territorialen Zugeständnissen zu zwingen; betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten in Anbetracht dieses Sinneswandels fortan die wichtigsten strategischen Verbündeten der Ukraine sind und ihre Rolle als größte Geber der Ukraine aufrechterhalten und die dringend benötigte Hilfe und Unterstützung erheblich ausweiten müssen, die sie leisten, damit die Ukraine ihr Recht auf Selbstverteidigung wahren kann, und hebt hervor, dass sie so weit wie möglich für die ausgesetzte USAID-Finanzierung einspringen sowie außerdem Vorkehrungen für langfristige Hilfe für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Erholung treffen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, ihre militärische Unterstützung, insbesondere die Bereitstellung von Waffen und Munition, sowie die Ausbildung erheblich aufzustocken und zu beschleunigen, um so auf den dringenden Bedarf (etwa an Langstreckenwaffen, Luftabwehrsystemen, Artilleriesystemen, Systemen zur elektronischen Kriegsführung, Drohnenabwehrfähigkeiten und technischem Gerät) zu reagieren; fordert die Mitgliedstaaten und ihre Verteidigungsunternehmen nachdrücklich auf, in die Rüstungsindustrie der Ukraine zu investieren und entsprechende Partnerschaften einzugehen, damit ihre Produktionskapazitäten voll ausgeschöpft werden können und kritische Güter möglichst effizient hergestellt werden, und dabei dem Beispiel Dänemarks und der Niederlande zu folgen; bekräftigt seinen Standpunkt, dass alle EU-Mitgliedstaaten und NATO-Bündnispartner kollektiv und individuell zusichern sollten, jährlich mindestens 0,25 % ihres BIP für die militärische Unterstützung der Ukraine aufzuwenden; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Satelliteninfrastruktur zu nutzen und die entsprechenden Aufnahmen der Ukraine zur Verfügung zu stellen; weist darauf hin, dass die Ukraine in einem Umfang militärisch unterstützt werden muss, der ausreicht, um dem Angriffskrieg Russlands ein Ende zu setzen und es der Ukraine zu ermöglichen, ihre gesamte Bevölkerung zu befreien, die vollständige Kontrolle über ihr gesamtes Hoheitsgebiet innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen wiederherzustellen und Russland von jeglicher erneuten Aggression abzubringen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass einige Mitgliedstaaten keinem Verteidigungsbündnis angehören, und fordert diese Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Unterstützung für die Ukraine im Einklang mit ihrer Verfassungsordnung aufzustocken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>bekräftigt seine Entschlossenheit, den Wunsch der Ukraine nach einem gerechten und dauerhaften Frieden sowie den Siegesplan und die Friedensformel, die Wolodymyr Selenskyj, der Präsident der Ukraine, vorgelegt hat, zu unterstützen; vertritt die Auffassung, dass es sich dabei um einen umfassenden Plan zur Wiederherstellung der territorialen Unversehrtheit der Ukraine handelt, der die Bausteine für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine auf der Grundlage der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts bietet, wofür es erforderlich ist, die territoriale Unversehrtheit der Ukraine vollständig wiederherzustellen, die Rechenschaftspflicht für Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression durchzusetzen, Russland Reparationen für die von ihm in der Ukraine verursachten massiven Schäden zahlen zu lassen, die Verantwortlichen uneingeschränkt zur Rechenschaft zu ziehen und jegliche künftige von Russland ausgehende Aggression auszuschließen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, mit gleichgesinnten Partnern zusammenzuarbeiten, damit die Friedensverhandlungen unter Achtung der vorstehend genannten Grundsätze geführt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>unterstreicht, dass wirkliche Friedensverhandlungen nach Treu und Glauben und unter Einbeziehung der Ukraine geführt werden müssen; weist erneut darauf hin, dass jede Einigung, die unter Ausschluss der Ukraine erzielt wird, ihren legitimen Bestrebungen – etwa dem Recht, eigenständig Sicherheitsvereinbarungen zu treffen – zuwiderläuft, bzw. die keine verlässlichen Sicherheitsgarantien für die Ukraine vorsieht, mit denen dazu beigetragen würde, Russland von einer etwaigen künftigen Aggression abzuhalten, weder gerecht noch tragfähig sein wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>beharrt darauf, dass die EU zu belastbaren Sicherheitsgarantien für die Ukraine beiträgt, um Russland von einer etwaigen künftigen Aggression abzuschrecken; betont, dass die Ukraine befähigt werden muss, weiteren Angriffen Russlands standzuhalten und derlei Angriffe zu verhindern, übereilte Deals zurückzuweisen, mit denen ihre Sicherheit mittel- bis langfristig geschwächt wird und die die Gefahr bergen, dass Russland erneut eine Aggression gegen die Ukraine und andere Länder Europas beginnt; hebt hervor, dass Russlands Kriegswirtschaft nicht nachhaltig ist und dass das Zusammenspiel eines konzertierten wirtschaftlichen Drucks und einer beschleunigten militärischen Unterstützung für die Ukraine es ermöglichen würde, dass die Streitkräfte der Ukraine bessere Stellungen erobern und gleichzeitig Russlands Wirtschaft Schaden zugefügt wird, damit die Ukraine eine stärkere Verhandlungsposition erlangt hat, wenn sie sich auf Friedensgespräche einlässt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>missbilligt aufs Schärfste sämtliche Versuche, die Führung der Ukraine zu erpressen, damit sie vor dem Aggressor Russland kapituliert, da diese Versuche einzig und allein dazu dienen, ein sogenanntes Friedensabkommen ankündigen zu können; ist der Ansicht, dass die derzeitigen Versuche der US-Regierung, über die Köpfe des Präsidenten der Ukraine sowie der Staats- und Regierungschefs anderer Staaten Europas hinweg einen Waffenstillstand und ein Friedensabkommen mit Russland auszuhandeln, an deren Ergebnissen die besagten Personen nicht in sinnvoller Art und Weise mitwirken können, kontraproduktiv und gefährlich sind, da so der kriegstreiberische Staat gestärkt und suggeriert wird, dass aggressive Politik nicht bestraft, sondern sogar belohnt wird; kommt zu dem Schluss, dass ein solcher Frieden nur durch Stärke und tatsächlich wirksame Sicherheitsgarantien erreicht werden kann, wenn man bedenkt, dass sich Russland in der Vergangenheit immer wieder über frühere Abkommen hinweggesetzt und Grundprinzipien des Völkerrechts verletzt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass die finanzielle Unterstützung der Ukraine durch die EU und ihre Mitgliedstaaten die Unterstützung durch alle anderen Länder übertrifft, woran das beispiellose Engagement der EU für die Ukraine und mithin für die Sicherheit Europas deutlich wird; betont, dass die Rolle der EU in allen Verhandlungen mit Auswirkungen auf die Sicherheit Europas ihrem politischen Gewicht und ihrer wirtschaftlichen Stärke entsprechen muss; bekräftigt, dass keine Verhandlungen mit Auswirkungen auf die Sicherheit Europas geben darf, wenn die Europäische Union nicht mit am Verhandlungstisch sitzt; begrüßt die Anstrengungen des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron und des britischen Premierministers Keir Starmer, in Paris bzw. London europäische Krisengipfel auszurichten; begrüßt, dass eine „Koalition der Willigen“ ins Leben gerufen wurde, die in der Lage wäre, eine etwaige Friedensvereinbarung unter der Führung europäischer Staaten durchzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>bringt seine Bestürzung über den politischen Kurs der US-Regierung zum Ausdruck, der darauf abzielt, Russland zu beschwichtigen und Verbündete der Vereinigten Staaten ins Visier zu nehmen; gibt warnend zu bedenken, dass diese Politik das Vertrauen traditioneller Verbündeter der Vereinigten Staaten in der ganzen Welt zerstört und verheerende Folgen für die transatlantischen Beziehungen und den Frieden und die Stabilität in Europa und darüber hinaus haben kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die jüngsten Entwicklungen in den Beziehungen zwischen den USA und der Ukraine als allerletzten Weckruf für ein stärkeres Engagement als führender Partner der Ukraine zu betrachten und tatkräftig auf eine möglichst breite internationale Unterstützung für die Ukraine hinzuarbeiten, unter anderem durch den Aufbau einer „Koalition der Fähigen und Willigen“ mit gleichgesinnten Partnern weltweit, die die Ukraine unterstützt und den Druck auf Russland erhöht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>begrüßt die gemeinsame Erklärung der Ukraine und der Vereinigten Staaten im Anschluss an ihr Treffen im Königreich Saudi-Arabien vom 11. März 2025, einschließlich der Wiederaufnahme der militärischen Hilfe und der Teilhabe an nachrichtendienstlichen Erkenntnissen durch die USA sowie eines Vorschlags für ein 30-tägiges Waffenstillstandsabkommen; weist darauf hin, dass ein Waffenstillstand nur dann ein wirksames Instrument zur Aussetzung von Feindseligkeiten sein kann, wenn sich der Aggressor uneingeschränkt daran hält; erwartet daher, dass Russland dem zustimmt und ihn befolgt, indem es alle Angriffe auf die Ukraine, ihre militärischen Stellungen, Zivilbevölkerung, Infrastruktur und Hoheitsgebiet einstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>äußert sich besorgt darüber, dass sich die Spannungen im Ostseeraum infolge von Maßnahmen der hybriden Kriegsführung gegen kritische Infrastruktur verstärkt haben, und hält eine engere Zusammenarbeit zwischen den nordischen Staaten, den baltischen Staaten, Polen und Deutschland für unerlässlich;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>begrüßt die Schlussfolgerungen der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 6. März 2025, in denen die Unterstützung für eine zügige Stärkung der europäischen Verteidigung im Rahmen des Plans „ReArm Europe“ bekundet, die Unterstützung der Ukraine nach dem Ansatz „Frieden durch Stärke“ bekräftigt und insbesondere betont wurde, dass die Sicherheit der Ukraine und die Sicherheit auf europäischer, transatlantischer und globaler Ebene miteinander verknüpft sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>bekräftigt, dass die vorsätzlichen Angriffe Russlands auf die Zivilbevölkerung der Ukraine, die Zerstörung der zivilen Infrastruktur, der Einsatz von sexueller Gewalt und Vergewaltigung als Kriegswaffe, die Deportation Tausender ukrainischer Bürger in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation, die Zwangsverbringung und -adoption ukrainischer Kinder und andere schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts allesamt Kriegsverbrechen darstellen, für die alle Täter zur Rechenschaft gezogen werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>betont, dass alle für in der Ukraine begangene Kriegsverbrechen Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden müssen und dass ohne Gerechtigkeit kein nachhaltiger Frieden möglich ist; bekräftigt seine Aufforderung an die Kommission, die HR/VP und die Mitgliedstaaten, zusammen mit der Ukraine und der internationalen Gemeinschaft an der Einrichtung eines Sondergerichtshofs mitzuwirken, der das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine, das von der Führung Russlands und ihren Verbündeten begangen wurde, untersucht und strafrechtlich verfolgt, und unterstreicht, dass sich die Zuständigkeit dieses Gerichtshofs auf die gesamte Führung Russlands und Belarus’ erstrecken muss, die für die Aggression gegen die Ukraine verantwortlich ist; begrüßt den Aufbau des Internationalen Zentrums für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine mit Sitz in Den Haag;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>betont seine uneingeschränkte Unterstützung für die laufenden Ermittlungen des Anklägers des IStGH zur Lage in der Ukraine, die sich auf mutmaßliche Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord beziehen; begrüßt, dass die Ukraine das Römische Statut des IStGH ratifiziert hat, wodurch sie im Januar 2025 Vertragsstaat des IStGH werden konnte; bringt in diesem Zusammenhang seine tiefe Besorgnis über die Sanktionen der USA gegen den IStGH, seine Ankläger, Richter und Mitarbeiter zum Ausdruck, die einen schweren Angriff auf das internationale Justizsystem darstellen; fordert die Kommission auf, die Blocking-Verordnung umgehend zu aktivieren, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre diplomatischen Bemühungen dringend zu intensivieren, um den IStGH als unverzichtbaren Eckpfeiler des internationalen Justizsystems zu schützen und zu sichern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>begrüßt den Beschluss des Europäischen Rates, Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine aufzunehmen, sobald die in den Empfehlungen der Kommission genannten Voraussetzungen erfüllt sind; bekräftigt, dass die Zukunft der Ukraine in der EU liegt; begrüßt, dass trotz der Umstände in Kriegszeiten Fortschritte bei den Reformen im Zusammenhang mit dem Beitritt erzielt wurden; fordert, die Beitrittsgespräche zu beschleunigen, und erachtet die Integration der Ukraine in die EU als strategische Priorität; unterstreicht, dass eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung durch die EU, die an konkrete Reformen geknüpft ist, ein wichtiges Instrument ist, um die Transformation der Ukraine im Einklang mit den Vorgaben der EU zu unterstützen und zu beschleunigen; betont, dass die Kopenhagener Kriterien und die erforderlichen Reformen, insbesondere in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Grundfreiheiten und Menschenrechte, für den leistungsbezogenen Beitrittsprozess von grundlegender Bedeutung sind; ist der Ansicht, dass die Mitgliedschaft der Ukraine in der EU eine geostrategische Investition in ein geeintes und starkes Europa ist und darin Führungsstärke, Entschlossenheit und Weitsicht zum Ausdruck kommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die NATO der Ukraine die Aufnahme in das Bündnis zugesagt hat; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die NATO konsequent eine Politik der offenen Tür verfolgt hat, wonach die NATO allen europäischen Demokratien, die die Werte des Bündnisses teilen, offensteht, Entscheidungen über die Mitgliedschaft ausschließlich von den NATO-Verbündeten getroffen werden und Dritte dabei kein Mitspracherecht haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert die staatlichen Stellen der Ukraine auf, die innere politische Einigkeit in der Ukraine zu stärken, den parlamentarischen Pluralismus zu wahren und auf konstruktive Weise mit den politischen Parteien in der Werchowna Rada zusammenzuarbeiten; fordert die Träger politischer Interessen in der Ukraine auf, die politische Einigkeit und den parlamentarischen Pluralismus weiter zu stärken und an der konstruktiven Zusammenarbeit in der Werchowna Rada mitzuwirken; fordert, dass den Befugnissen und Rechten der lokalen Gebietskörperschaften gebührend Rechnung getragen wird; fordert, dass der Medienpluralismus im Einklang mit den demokratischen Grundsätzen und Werten, die in der Ukraine so entschlossen und tapfer verteidigt werden, garantiert wird; regt vor dem Hintergrund des EU-Beitrittsverfahrens an, sämtliche gegen Mitglieder der Werchowna Rada der Ukraine verhängten Beschränkungen in Bezug auf Reisen ins Ausland aufzuheben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>zollt ukrainischen, europäischen und internationalen Organisationen der Zivilgesellschaft Anerkennung für die Unterstützung von Familien entführter ukrainischer Kinder, Kriegsgefangener und rechtswidrig inhaftierter Zivilpersonen; fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auf, die Bemühungen dieser Organisationen zu unterstützen und den Druck auf Russland zu verstärken, damit alle entführten und inhaftierten Ukrainer in ihre Heimat zurückkehren können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>weist auf die Schätzung der jüngsten zeitnahen Schadens- und Bedarfsbewertung hin, wonach für die wirtschaftliche Erholung und den Wiederaufbau der Ukraine in den kommenden zehn Jahren mindestens 506 Mrd. EUR benötigt werden; begrüßt, dass die Ukraine-Fazilität der EU eingerichtet wurde, die mit Mitteln in Höhe von fast 50 Mrd. EUR ausgestattet ist, und dass die EU in Zusammenarbeit mit den G7 den Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen eingerichtet hat, in dessen Rahmen Darlehen in Höhe von bis zu 45 Mrd. EUR angeboten werden; fordert dennoch nachdrücklich, den Wiederaufbau der Ukraine im Wege der Bereitstellung und Sicherung neuer Ressourcen vorzubereiten; fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und ihre gleichgesinnten Partner auf, umfassende und koordinierte politische, wirtschaftliche, technische und humanitäre Hilfe zu leisten, um den nachhaltigen und inklusiven Wiederaufbau und die nachhaltige und inklusive wirtschaftliche Erholung der Ukraine nach dem Krieg zu unterstützen; bekräftigt das Engagement der EU für eine nachhaltige und langfristige finanzielle und wirtschaftliche Unterstützung der Ukraine, wozu auch Makrofinanzhilfe, die Unterstützung des Wiederaufbaus und der wirtschaftlichen und sozialen Erholung sowie Maßnahmen zur Sicherung der Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft und der kritischen Infrastruktur der Ukraine gehören; bekräftigt seine feste Überzeugung, dass Russland für den massiven Schaden, der in der Ukraine verursacht wurde, aufkommen muss, und fordert daher, dass die Vermögenswerte Russlands, die im Rahmen der EU-Sanktionen immobilisiert wurden, beschlagnahmt und für die Verteidigung und den Wiederaufbau der Ukraine eingesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Sanktionen gegen Russland effizienter zu gestalten und ihre Wirkung zu verstärken, um Russland schlussendlich daran zu hindern, seinen brutalen Angriffskrieg gegen die Ukraine fortzusetzen und die Sicherheit anderer Länder Europas zu bedrohen; fordert ein Verbot von Einfuhren aus Russland in die EU bzw. die gezielte Erhebung von Zöllen auf derlei Einfuhren, womit angestrebt wird, den Zustrom von Getreide, Kali und Düngemitteln und von Rohstoffen wie Stahlerzeugnissen, Uran, Titan, Nickel, Holz und Holzerzeugnissen sowie sämtlicher Arten von Öl und Gas vollständig versiegen zu lassen; fordert den Rat auf, seine Sanktionspolitik gegen Russland und alle es unterstützenden Staaten wie Belarus, Iran und Nordkorea fortzusetzen, aneinander anzugleichen, sofern es möglich ist, und auszuweiten und chinesische Unternehmen, die Russland mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und militärischem Gerät beliefern, mit Sanktionen zu belegen und dabei die Wirksamkeit und Schlagkraft der Sanktionen zu überwachen, zu überprüfen und zu verstärken; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die rasche Umsetzung und strenge Durchsetzung aller Sanktionspakete zu sorgen und die diesbezügliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken; fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit der Sanktionen im Hinblick auf deren Auswirkungen auf die Kriegsanstrengungen Russlands sowie die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Verhinderung der Umgehung von Sanktionen zu bewerten; fordert den Rat auf, das Problem der Umgehung der Sanktionen durch Unternehmen mit Sitz in der EU bzw. über Dritte und Drittstaaten systematisch anzugehen und restriktive Maßnahmen gegen alle Einrichtungen zu ergreifen und strikt umzusetzen, die die Umgehung von Sanktionen ermöglichen und den Militärkomplex Russlands mit Technologien und Gütern mit militärischem oder doppeltem Verwendungszweck versorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>fordert, dass weitere Sanktionen gegen Wirtschaftszweige verhängt werden, die für Russlands Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind, insbesondere das Bankwesen, die Hüttenindustrie, die Nuklearindustrie, die chemische Industrie und die Landwirtschaft, Rohstoffe wie Aluminium, Stahl, Uran, Titan und Nickel, und dass Maßnahmen gegen Umgehungspraktiken sämtlicher Länder und Unternehmen ergriffen werden, die Russland militärische Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck liefern; fordert, dass weitere Maßnahmen gegen Russlands Schattenflotte ergriffen werden, was angesichts der Umgehung der Sanktionen, der Sabotage kritischer Infrastruktur und der Umweltrisiken erforderlich ist; fordert die Kommission auf, mit Flaggen- und Hafenstaaten außerhalb der EU zusammenzuarbeiten und Maßnahmen gegen Eigentümer, Betreiber und Versicherungsunternehmen in Drittländern, die Russlands Schattenflotte stützen, zu ergreifen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die operative Zusammenarbeit zwischen den Küstenwachebehörden intensiver zu koordinieren, um die Gesamtkapazitäten für die Meeresüberwachung zu erhöhen; betont, dass Russland sich immer stärker auf aus Gas gewonnene Düngemittel stützt, die eine wachsende Einnahmequelle darstellen, womit es gleichzeitig die Volkswirtschaften der EU schädigt und die Ernährungssicherheit gefährdet; erwartet, dass die EU ihre Sanktionen gegen Russland so lange aufrechterhält, wie es erforderlich ist, um einen gerechten und dauerhaften Frieden zu sichern, und bis die Rechenschaftspflicht vollständig durchgesetzt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert, dass mit dem nächsten EU-Sanktionspaket alle bekannten Tankschiffe der Schattenflotte und ihre Eigentümer mit Sanktionen belegt werden, während gleichzeitig Sanktionen gegen alle Öltankschiffe verhängt werden, die gegen das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe verstoßen, und die strikte Umsetzung der Maßnahmen durch alle Mitgliedstaaten durchgesetzt wird, mit denen Schiffen, unabhängig von ihrer Flagge, die Fahrt in europäischen Gewässern und die Einfahrt in einen Hafen eines EU-Mitgliedstaats untersagt wird, wenn sie die internationalen Vorschriften für Schiff-zu-Schiff-Transfers auf See nicht eingehalten oder ihr automatisches Identifizierungssystem unrechtmäßig ausgeschaltet haben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Schiff-zu-Schiff-Transfers von Öl aus Russland in den Gewässern der EU-Mitgliedstaaten zu verbieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, umfassendere Sanktionen im Hinblick auf Holz aus Russland und Belarus auszuarbeiten, wozu auch ein ausdrückliches Verbot der Einfuhr oder des Erwerbs von in Ländern außerhalb der EU verarbeiteten Holzerzeugnissen und Holz, insbesondere Birkensperrholz, mit Ursprung in Russland oder Belarus gehört, um die Durchsetzung der derzeitigen Sanktionen zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste, dass Ungarns Regierung damit droht, die Verlängerung des EU-Sanktionsrahmens zu blockieren und eine dem Ernst der Lage angemessene Reaktion der EU zu vereiteln; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Regierung Ungarns mit allen verfügbaren Instrumenten an einer weiteren Blockade zu hindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>fordert weitere Beschränkungen für die Einreise von Staatsangehörigen Russlands und Belarus’ in die EU, wobei insbesondere strengere Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt werden sollten, die auch die Vorlage von Militärdienstakten bei der Beantragung eines Schengen-Visums umfassen, ungeachtet der notwendigen Ausstellung von Visa aus humanitären Gründen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die Hinrichtung ukrainischer Kriegsgefangener durch die Streitkräfte Russlands; fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und internationale Partner auf, den Druck auf Russland zu erhöhen, seinen internationalen Verpflichtungen, insbesondere der Genfer Konvention, nachzukommen und internationalen Organisationen Zugang zu Kriegsgefangenen zu gewähren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>verurteilt, dass Russlands Krieg verheerende Auswirkungen auf Kinder hat; fordert, dass sich die EU verstärkt für die schulische Bildung, Gesundheitsversorgung und Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit von Kindern sowie für den Schutz von Kindern, etwa für die Erholung von Traumata und ein sicheres Lernumfeld, einsetzt; fordert die EU und die Ukraine nachdrücklich auf, den Bedürfnissen von Kindern Vorrang einzuräumen, wenn es um Hilfs- und Wiederaufbaubemühungen, die Räumung von Landminen und die Berücksichtigung des Wohlergehens von Kindern im EU-Beitrittsverfahren geht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>bekräftigt seine Besorgnis über die Lage in dem rechtswidrig von Russland kontrollierten Kernkraftwerk Saporischschja; unterstützt die Bemühungen um die Aufrechterhaltung einer kontinuierlichen Präsenz der Internationalen Atomenergie-Organisation im Kernkraftwerk Saporischschja; bekräftigt seine tiefe Besorgnis über die langfristigen Umweltauswirkungen des Kriegs im weiteren Sinne;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die strategische Kommunikation der EU zu stärken und in der Öffentlichkeit insbesondere richtigzustellen, dass die EU bei der Unterstützung der Ukraine führend ist, was umso mehr gilt, wenn ihr Beitrag kleingeredet werden soll, sowie gegen hybride Bedrohungen und Aktivitäten im Graubereich vorzugehen und die Einmischung Russlands in politische Abläufe, Wahlen und andere demokratische Vorgänge in der Ukraine und Europa zu unterbinden; fordert nachdrücklich, dass die Vorteile der EU-Erweiterung vorausschauend bekannt gemacht werden, um der Öffentlichkeit sowohl in der Ukraine als auch in den Mitgliedstaaten den EU-Beitritt der Ukraine besser zu vermitteln und in der Öffentlichkeit für mehr Unterstützung für den EU-Beitritt der Ukraine zu werben; unterstreicht, dass die Integration der Ukraine in die EU eine Chance für die Entwicklung sowohl der Grenzgebiete als auch der Mitgliedstaaten bietet; fordert die EU und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, gegen die Desinformation Russlands über den Krieg vorzugehen, indem sie die digitale Kompetenz stärken, für faktengestützte Darstellungen eintreten und Plattformen der sozialen Medien für die Verbreitung schädlicher Inhalte zur Rechenschaft ziehen, indem sie das Gesetz über digitale Dienste<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) (ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj).</FIELD></FOOTNOTE> strikt durchsetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten, der Regierung und der Werchowna Rada der Ukraine und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>