<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0034</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0146, 0147, 0148, 0149 und 0150/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2025 zu dem Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung (2025/2565(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 136 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass in den letzten zehn Jahren maßgebliche geopolitische Veränderungen, die durch die Rückkehr eines groß angelegten Krieges in der Nachbarschaft der EU verstärkt wurden, zu einer Bedrohungslage in Bezug auf die Sicherheit der EU, ihrer Mitgliedstaaten, der Kandidatenländer und ihrer jeweiligen Bürgerinnen und Bürger geführt haben; in der Erwägung, dass die EU derzeit durch hybride Sicherheitsvorfälle innerhalb ihrer Grenzen, einen groß angelegten Krieg in ihrer Nachbarschaft und eine Neuausrichtung der Weltmächte bedroht wird, die alle reale Risiken für die Sicherheit der EU und ihrer Bürgerinnen und Bürger darstellen und sofortige, ehrgeizige und entschlossene Maßnahmen erforderlich machen; in der Erwägung, dass der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine einen Wendepunkt in der europäischen Geschichte darstellte; in der Erwägung, dass Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine weithin als Angriff auf die sich nach dem Zweiten Weltkrieg herausgebildete europäische Friedensordnung sowie auf die Weltordnung insgesamt angesehen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Weltordnung eine Fragmentierung erfährt und zunehmend durch komplexe und verfestigte instabile Verhältnisse gekennzeichnet ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Sicherheit Europas ohne Sicherheit in seiner unmittelbaren Nachbarschaft undenkbar ist, was zunächst voraussetzt, dass die Ukraine in der Lage ist, dem Angriffskrieg Russlands standzuhalten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die jüngsten Erklärungen von Mitgliedern der US-Regierung und der starke Druck, den die US-Führung auf die Ukraine ausübt, einen Wandel in der US-Außenpolitik erkennen lassen, wobei die Trump-Regierung eine Normalisierung der Beziehungen zu Russland vorschlägt, sodass immer deutlicher wird, dass Europa seine Sicherheit und Verteidigung stärken muss, um die Ukraine dabei unterstützen zu können, sich selbst zu verteidigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland seine militärischen Fähigkeiten am schnellsten und umfangreichsten in der Nähe seiner Grenzen zum Westen ausbaut, während die EU ihre Verteidigungskapazitäten nur zögerlich verbessert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass China, getrieben von seinem Ehrgeiz, eine globale Supermacht zu werden, die auf Regeln basierende internationale Ordnung untergräbt, indem es zunehmend eine resolute Außenpolitik und eine feindselige Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik verfolgt und Güter mit doppeltem Verwendungszweck exportiert, die von Russland im Kampf gegen die Ukraine eingesetzt werden, wodurch die Sicherheit und die Interessen Europas bedroht werden; in der Erwägung, dass China zudem massive Investitionen in seine Streitkräfte tätigt, seine wirtschaftliche Macht einsetzt, um Kritik weltweit zu unterdrücken, und sich als dominierende Macht in der indopazifischen Region zu behaupten beabsichtigt; in der Erwägung, dass China durch die Verstärkung seiner konfrontativen, aggressiven und einschüchternden Handlungen gegen einige seiner Nachbarn, insbesondere in der Taiwanstraße und im Südchinesischen Meer, ein Risiko für die regionale und globale Sicherheit sowie für die wirtschaftlichen Interessen der EU darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Auswirkungen von Kriegen, von Terrorismus, der Instabilität, der Unsicherheit, der Armut und des Klimawandels in der Sahelzone, in Nordostafrika und in Libyen ernste Risiken für die Sicherheit der EU bergen; in der Erwägung, dass die Instabilität und die Unsicherheit in der südlichen Nachbarschaft und in der Sahelzone eng mit der Verwaltung der EU-Außengrenzen verbunden sind und in dieser Hinsicht nach wie vor eine akute Herausforderung darstellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die Sicherheit in Europa an die Stabilität auf dem afrikanischen Kontinent geknüpft ist und dass die zunehmende Präsenz nichteuropäischer Akteure davon zeugt, dass es in der Region an ausreichender Sicherheit und diplomatischem Engagement dafür mangelt, diesen Herausforderungen wirksam zu begegnen und die strategischen Interessen der EU zu schützen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten angesichts des sich verschlechternden externen Umfelds und trotz der in den vergangenen Jahren unternommenen Anstrengungen zur Verbesserung der Krisenvorsorge der EU durch neue Rechtsvorschriften, Mechanismen und Instrumente in verschiedenen Politikbereichen weiterhin anfällig für verschiedene Krisenszenarien sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die Verteidigungspolitik der EU angesichts der jüngsten Kriegserfahrungen der Ukraine und des Einsatzes neuer Kriegstechnologien dringend weiter reformiert und gestärkt werden muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten eine unterschiedliche Militär- und Sicherheitspolitik verfolgen, einschließlich einer Politik der Neutralität, und dass diese Politik respektiert werden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass es im Interesse der EU liegt, die Ukraine als festen Bestandteil eines echten europäischen Sicherheitssystems zu betrachten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass das Schwarze Meer von einem sekundären zu einem primären militärischen Schauplatz für die EU und die NATO geworden ist und sich neben der Ostsee zu einer für die europäische Sicherheit zentralen strategischen Region im Hinblick auf die Reaktion auf die Bedrohung durch Russland entwickelt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die Arktis für die wirtschaftliche Entwicklung und den Verkehr zunehmend an Bedeutung gewinnt, gleichzeitig jedoch mit Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Militarisierung sowie mit Herausforderungen, die sich aus dem zunehmenden geopolitischen Wettbewerb und der zunehmenden Migration ergeben, konfrontiert ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass infolge von Investitionen in Militärausrüstung und Munition in zahlreichen Berichten, insbesondere in der Gemeinsamen Mitteilung mit dem Titel „Analyse der Defizite bei den Verteidigungsinvestitionen“<FOOTNOTE><FIELD> Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 18. Mai 2022 mit dem Titel „Analyse der Defizite bei den Verteidigungsinvestitionen und die nächsten Schritte“ (JOIN(2022)0024).</FIELD></FOOTNOTE> vom Mai 2022, besorgniserregende Lücken bei den europäischen Verteidigungsfähigkeiten festgestellt wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass der Strategische Kompass<FOOTNOTE><FIELD> „Strategischer Kompass für Sicherheit und Verteidigung – Für eine Europäische Union, die ihre Bürgerinnen und Bürger, Werte und Interessen schützt und zu Weltfrieden und internationaler Sicherheit beiträgt“, der am 21. März 2022 vom Rat angenommen und am 24. März 2022 vom Europäischen Rat gebilligt wurde.</FIELD></FOOTNOTE> zum größten Teil vor dem 24. Februar 2022 ausgearbeitet und ausgehandelt wurde; in der Erwägung, dass der Strategische Kompass eine sehr breit angelegte Strategie ist, die wenig Orientierungshilfe in Bezug auf die dringende Notwendigkeit bietet, Verteidigungsbereitschaft herzustellen und Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeiten bereitzustellen, um sich auf besonders dringliche militärische Eventualfälle vorzubereiten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass im Draghi-Bericht zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit<FOOTNOTE><FIELD> Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „The future of European competitiveness“ (Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit) und dessen Kapitel 4 „Increasing security and reducing dependencies“ (Erhöhung der Sicherheit und Verringerung von Abhängigkeiten).</FIELD></FOOTNOTE> von 2024 hervorgehoben wurde, dass im kommenden Jahrzehnt Finanzmittel in Höhe von 500 Mrd. EUR für die europäische Verteidigung bereitgestellt werden müssen und dass eine Kombination von strukturellen Schwachstellen besteht, die die Wettbewerbsfähigkeit der technologischen und industriellen Basis der Verteidigung der EU (EDTIB) beeinträchtigen, und dass in dem Bericht ferner eine Fragmentierung, unzureichende öffentliche Verteidigungsausgaben und ein begrenzter Zugang zu Finanzmitteln als Hindernisse für eine funktionsfähige EDTIB ermittelt wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass im Niinistö-Bericht<FOOTNOTE><FIELD> Bericht von Sauli Niinistö vom 30. Oktober 2024 mit dem Titel „Safer Together: Strengthening Europe’s Civilian and Military Preparedness and Readiness“ (Gemeinsam für mehr Sicherheit: Stärkung der zivilen und militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas).</FIELD></FOOTNOTE> hervorgehoben wird, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten noch nicht vollständig auf die schwersten sektorübergreifenden oder multidimensionalen Krisenszenarien vorbereitet sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass für den Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten und ihre Anpassung an den militärischen Bedarf eine gemeinsame strategische Kultur sowie eine gemeinsame Wahrnehmung und Bewertung von Bedrohungen erforderlich sind und zudem Lösungen erarbeitet werden müssen, die es sodann in Grundsatzdokumenten und Konzepten zusammenzuführen gilt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass die Fähigkeit der EU, als Reaktion auf Bedrohungen von außen entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, in der Vergangenheit wiederholt durch das Erfordernis der Einstimmigkeit beeinträchtigt wurde, wobei bestimmte Mitgliedstaaten und Bewerberländer kritische Militärhilfe für die Ukraine blockiert oder hinausgezögert und somit die europäische Sicherheit untergraben haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass das für Verteidigung und Weltraum zuständige Kommissionsmitglied und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik in Anbetracht der vorstehend dargelegten Herausforderungen und Analysen von der Präsidentin der Europäischen Kommission damit beauftragt wurden, binnen 100 Tagen nach Beginn ihres Mandats ein Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung vorzulegen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Parlament und Fachleute seit mehr als zehn Jahren ein Weißbuch zur Verteidigung fordern;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Eine historische Zeit für die europäische Verteidigung – „die EU zu einem wahrhaftigen Sicherheitsgaranten machen“</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>ist der Ansicht, dass die EU dringend handeln muss, um ihre eigene autonome Sicherheit zu gewährleisten, ihre Partnerschaften mit Gleichgesinnten zu stärken und ihre Abhängigkeit von Drittländern erheblich zu verringern; betont daher, dass die EU nun vor einem Wendepunkt hinsichtlich ihrer Geschichte und ihres Aufbaus steht; beharrt darauf, dass es keine Option mehr ist, so weiterzumachen wie bisher, da dies das Ende eines sicheren und geschützten Europas bedeuten würde; ist der Ansicht, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sich entscheiden müssen, ob sie ihre Kräfte im Rahmen koordinierter Bemühungen vereinen wollen, um den Bedrohungen und Angriffen gegen die Sicherheit der EU standzuhalten, oder sich allein aggressiven Gegnern und unvorhersehbaren Partnern ausgeliefert sehen wollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>weist darauf hin, dass die EU ein Friedensprojekt ist und sich um Frieden und Stabilität bemühen und gleichzeitig Aggressionen verurteilen sollte; betont, dass die EU die Ukraine unterstützen und selbst widerstandsfähiger werden muss, wenn Frieden und Stabilität erreicht werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass Europa weiterhin fest an der Seite der Ukraine steht, die mutig für die europäischen Werte kämpft, und bringt erneut seine Überzeugung zum Ausdruck, dass die Zukunft Europas auf den Schlachtfeldern in der Ukraine entschieden wird; ist der festen Überzeugung, dass Europa heute der schwersten militärischen Bedrohung seiner territorialen Integrität seit dem Ende des Kalten Krieges ausgesetzt ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>ist der festen Überzeugung, dass die Stärkung der Sicherheit und Verteidigung Europas nicht einfach nur eine Verstärkung der Ambitionen und Maßnahmen erforderlich macht, sondern auch eine grundlegende Überholung der Art und Weise, wie wir handeln und in unsere Sicherheit und Verteidigung investieren, sodass wir von nun an Fähigkeiten auf koordinierte und integrierte Weise gemeinsam planen, erneuern, entwickeln, erwerben, pflegen und einsetzen müssen, wobei die sich ergänzenden Kompetenzen aller Akteure in Europa, einschließlich der NATO, in vollem Umfang genutzt werden müssen, damit wir zu einer gemeinsamen europäischen Verteidigung gelangen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>ist der Ansicht, dass Russland mit Unterstützung seiner Verbündeten, darunter Belarus, China, Nordkorea und Iran, die größte direkte und indirekte Bedrohung für die EU und ihre Sicherheit sowie für Bewerberländer und Partner der EU darstellt; verurteilt erneut auf das Allerschärfste den unprovozierten, ungerechtfertigten und unrechtmäßigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine; stellt jedoch fest, dass die Instabilität in der südlichen Nachbarschaft der EU, die Zunahme der Militärmacht Chinas und die zunehmende Aggressivität der Mittelstaaten, die bereit zu sein scheinen, die transatlantische Zusammenarbeit im Bereich der gemeinsamen Sicherheit zu gefährden und auf Kosten der ukrainischen und der europäischen Sicherheit, die untrennbar miteinander verknüpft sind, eine Einigung mit dem Aggressor Russland zu erzielen, umfassend berücksichtigt werden müssen; merkt an, dass die jüngsten Maßnahmen und Erklärungen der US-Regierung die Bedenken hinsichtlich der künftigen Haltung der USA gegenüber Russland, der NATO und der Sicherheit Europas weiter verstärkt haben; bedauert in diesem Zusammenhang das – jenem der russischen Regierung entsprechende – Abstimmungsverhalten der US-Regierung in der Generalversammlung der Vereinten Nationen und im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in Bezug auf Resolutionen zum dritten Jahrestag des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine; verurteilt aufs Schärfste die Drohungen der USA gegen Grönland;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert nachdrücklich, dass Europa innerhalb der NATO mehr Verantwortung übernimmt, insbesondere wenn es darum geht, die Sicherheit auf dem europäischen Kontinent zu gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass die Diplomatie ein Eckpfeiler der EU-Außenpolitik bleiben sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die Türkei, ein NATO-Mitgliedstaat und EU-Bewerberland, erneut auf, sich an das Völkerrecht zu halten, die Republik Zypern anzuerkennen, die Besetzung unverzüglich zu beenden und ihre Truppen von der Insel abzuziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass die EU nunmehr einen ganzheitlichen und horizontalen Ansatz verfolgen muss, mit dem eine Verteidigungs- und Sicherheitsdimension in die meisten EU-Politikbereiche integriert wird, wobei unterstützend sowohl Regulierungs- und Finanzierungsinstrumente notwendig sind, um den ermittelten Bedarf an Fähigkeiten zu decken und diesbezügliche Lücken zu schließen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>ist daher der Ansicht, dass die Zeit reif ist für ein neues politisches Bestreben, zu handeln und die EU zu einem wahrhaftigen Sicherheitsgaranten zu machen, ihre Verteidigungsbereitschaft zu erhöhen und eine echte europäische Verteidigungsunion aufzubauen; weist darauf hin, dass mit der Annahme des Strategischen Kompasses eine gute Ausgangsbasis geschaffen wurde, dass dessen zeitnahe Umsetzung jedoch weiterhin notwendig ist; begrüßt die jüngst eingeführten EU-Verteidigungsinstrumente und drängt darauf, dringend größer zu denken, da die Verteidigungsanstrengungen der EU in ihrem Umfang nicht begrenzt oder fragmentiert bleiben oder nur schleppend Ergebnisse liefern dürfen; fordert diesbezüglich einen Quantensprung sowie einen neuen Ansatz in Bezug auf die Verteidigung, einschließlich starker Entscheidungen, eines Aktionsplans und kurz- bis langfristiger Investitionspläne für den Verteidigungsbereich; betont, dass dies Weitsicht, konkrete Maßnahmen und gemeinsame Verpflichtungen sowohl im rein militärischen als auch im industriellen, technologischen und nachrichtendienstlichen Bereich erfordert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>bedauert die Zurückhaltung des Rates und der EU-Mitgliedstaaten, wenn es darum geht, tiefgreifende strukturelle Herausforderungen in der verteidigungsindustriellen Landschaft Europas zu bewältigen, und missbilligt den mangelnden Ehrgeiz, was die Zusammenarbeit zwischen den Streitkräften der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene betrifft; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Kräfte zu vereinen und einen großen Schritt hin zu einem sehr ambitionierten und umfassenden Rahmen für die Verteidigung zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert die EU nachdrücklich auf, einen kohärenten, soliden und umfassenden Rahmen zu verabschieden, um ihre Sicherheit und die Sicherheit ihrer Partner zu erhöhen, mögliche künftige Kipppunkte besser zu erkennen und weitere Krisen zu verhindern, und mit ihren Mitgliedstaaten gemeinsame Reaktionsmaßnahmen abzustimmen, wie sie in Kriegszeiten zum Einsatz kommen würden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>ist der Ansicht, dass dem Europäischen Rat im Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung konkrete Maßnahmen und Optionen zur Ermöglichung wirklich wegweisender und dringend erforderlicher Anstrengungen vorgeschlagen werden sollten, wobei zwischen kurz- und langfristigen Plänen und Zielen unterschieden werden sollte, Fragen in Bezug auf die Fähigkeiten des Verteidigungssektors, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit und der Investitionsbedarf angegangen werden sollten und das Gesamtkonzept für die Integration der EU-Verteidigung festgelegt werden sollte; fordert sowohl den Rat als auch die Kommission nachdrücklich auf, klare und konkrete Prioritäten mit kurz-, mittel- und langfristiger Perspektive mit einer entsprechenden zeitlichen Planung der Maßnahmen festzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>ist der Ansicht, dass Missionen und Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) unter diesem Gesichtspunkt neu bewertet und überprüft werden müssen; besteht darauf, dass die GSVP gestärkt und flexibler gestaltet werden muss, unter anderem indem sie zum wichtigsten Instrument der EU zur Bekämpfung der hybriden Kriegsführung gemacht wird, damit sie ihrer Funktion als Garant für die Sicherheit Europas gerecht werden kann, der für Stärke und Sicherheit steht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>erwartet, dass im Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung die dringendsten Bedrohungen, strukturellen Risiken und Wettbewerber ermittelt werden und festgelegt wird, inwieweit die EU Eventualfallpläne entwickeln kann, um eine gegenseitige Unterstützung im Falle großer Sicherheitskrisen zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass Europa potenziellen Aggressoren zuvorkommen, sich entsprechend vorbereiten und diese abschrecken und sich ferner auf kurze und lange Sicht verteidigen kann, um so zu einer zuverlässigen Macht zu werden und einen europäischen Block innerhalb der NATO zu bilden; betont, dass der Schutz der Land-, Luft- und Seegrenzen der EU zur Sicherheit der gesamten EU und insbesondere zum Schutz der Ostgrenze der EU beiträgt, und betont daher, dass Initiativen wie „Tarcza Wschód“ (Östlicher Schild) und „Baltic Defence Line“ (Verteidigungslinie im Baltikum) die Vorzeigeprojekte der EU sein sollten, mit denen die Abschreckung gestärkt wird und potenzielle Gefahren aus dem Osten bewältigt werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert sofortige Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Verteidigung an der nordöstlichen Grenze der EU zu Russland und Belarus, indem eine umfassende und widerstandsfähige Verteidigungslinie an Land, in der Luft und auf See aufgebaut wird, um militärischen und hybriden Bedrohungen, einschließlich der Einsatz von Energie als Waffe, die Sabotage von Infrastrukturen und die Instrumentalisierung der Migration, zu begegnen; hebt hervor, dass die nationalen Maßnahmen durch Regulierungs- und Finanzierungsinstrumente der EU koordiniert und integriert werden müssen, damit sie zügiger umgesetzt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>betont, dass es notwendig ist, die Fähigkeiten und Ressourcen zu stärken und gleichzeitig die Fragmentierung des Verteidigungsmarktes zu bewältigen; stimmt voll und ganz mit der im Draghi-Bericht vertretenen Auffassung überein, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten dringend eine Entscheidung über Anreize für die EU-Verteidigungsindustrie treffen und kreative Lösungskonzepte in Bezug auf umfangreiche öffentliche und private Investitionen in Sicherheit und Verteidigung finden müssen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Auf kurze Sicht: Verteidigung der Ukraine vor einer auch für die Sicherheit Europas existenziellen Bedrohung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, weiterhin fest an der Seite der Ukraine zu stehen; bringt erneut seine Überzeugung zum Ausdruck, dass die Zukunft Europas auf den Schlachtfeldern in der Ukraine entschieden wird und dass der Verlauf des Krieges Russlands gegen die Ukraine eine entscheidende Wende erfahren wird; betont, dass eine solche Wende nun fast ausschließlich von Europa abhängt; fordert die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, der Ukraine vor Abschluss der Verhandlungen mehr Waffen und Munition zu liefern; warnt davor, dass sich Russland gegen andere Länder, einschließlich möglicherweise EU-Mitgliedstaaten, wenden würde, wenn die EU bei der Bereitstellung von Unterstützung versagen und die Ukraine zu einer Kapitulation gezwungen werden sollte; fordert die EU-Mitgliedstaaten, die internationalen Partner und die NATO-Bündnispartner auf, sämtliche Beschränkungen des Einsatzes westlicher Waffensysteme, die an die Ukraine geliefert werden, gegen militärische Ziele auf russischem Hoheitsgebiet aufzuheben; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, tatkräftig darauf hinzuarbeiten, eine möglichst breite internationale Unterstützung für die Ukraine aufrechtzuerhalten und herbeizuführen und eine friedliche Lösung für den Krieg zu finden, die auf der uneingeschränkten Achtung der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine, den Grundsätzen des Völkerrechts, der Rechenschaftspflicht für Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression und auf Zahlungen Russlands für den in der Ukraine verursachten massiven Schaden beruhen muss; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich an der Schaffung robuster künftiger Sicherheitsgarantien für die Ukraine zu beteiligen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>ist der festen Überzeugung, dass die EU ihre maßgeschneiderten Ausbildungsmaßnahmen weiter ausweiten und verbessern muss, um den Bedürfnissen der ukrainischen Streitkräfte gerecht zu werden und im Gegenzug die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die europäischen Streitkräfte daraus Erkenntnisse gewinnen und sich strategische Praktiken aneignen können; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Ausbildungsmaßnahmen für die ukrainischen Streitkräfte, auch auf ukrainischem Hoheitsgebiet, weiter auszuweiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für eine geografisch ausgewogene Verteilung der Verteidigungsfinanzierung zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>fordert die EU nachdrücklich auf, eine „Ukraine-Strategie“ mit klaren Zielen in Bezug auf die Unterstützung der Verteidigungsfähigkeiten der Ukraine und die Integration ihrer DTIB in die EDTIB auszuarbeiten und die notwendigen Ressourcen für die Umsetzung einer solchen Strategie zu mobilisieren, wobei es gleichzeitig die Arbeit der europäischen Verteidigungsindustrie in der Ukraine zu unterstützen gilt; empfiehlt, das Unterstützungsinstrument für die Ukraine als Teil des Programms für die Europäische Verteidigungsindustrie (EDIP) mit spezifischen Haushaltsmitteln in Höhe von mehreren Milliarden Euro auszustatten, die genau diesem Zweck vorbehalten sind; betont, dass eine solche Ukraine-Strategie integraler Bestandteil einer europäischen Verteidigungsstrategie sein muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert dringend finanzielle Unterstützung, um die rechtzeitige Lieferung von Verteidigungsgütern durch gemeinsame Beschaffung, industrielle Koordinierung, Bevorratung, den Zugang zu Finanzmitteln für Hersteller und den Ausbau und die Modernisierung der Produktionskapazitäten sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>lobt das „dänische Modell“ zur Unterstützung der Ukraine, das in der Beschaffung von Verteidigungsfähigkeiten besteht, die in der Ukraine selbst hergestellt werden; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dieses Modell entschieden zu unterstützen und sein Potenzial voll auszuschöpfen, da die Kapazitäten der ukrainischen Verteidigungsindustrie, die auf etwa 50 % geschätzt werden, derzeit nicht voll ausgeschöpft werden und dieses Modell für beide Seiten viele Vorteile mit sich bringt, wie kostengünstigere Ausrüstung, eine schnellere und sicherere Logistik sowie eine einfachere Ausbildung und Wartung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert, dass die Finanzierung der militärischen Unterstützung für die Ukraine erheblich aufgestockt wird; fordert in diesem Zusammenhang die rasche Annahme des nächsten militärischen Hilfspakets, das das bislang umfangreichste sein und einem Ambitionsniveau entsprechen sollte, das diesem kritischen Moment angemessen ist; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, mindestens 0,25 % ihres BIP für Militärhilfen für die Ukraine bereitzustellen; verurteilt das von einem Mitgliedstaat eingelegte Veto, dass das Funktionieren der Europäischen Friedensfazilität beeinträchtigt; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, gemeinsam mit ihren G7-Partnern unverzüglich sämtliche eingefrorenen Vermögenswerte Russlands zu beschlagnahmen und als Grundlage für umfangreiche Zuschüsse und Darlehen für die Ukraine zu verwenden und damit auf rechtlich solide und finanziell umfangreiche Weise die Unterstützung der EU für den militärischen Bedarf der Ukraine beizubehalten und zu erhöhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert den Rat und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Durchsetzung der bestehenden Sanktionen zu prüfen und zu verstärken und restriktive Maßnahmen gegen alle Einrichtungen und Drittstaaten zu ergreifen und strikt umzusetzen, die die Umgehung von Sanktionen ermöglichen und Russlands militärischen Komplex mit Technologie und Ausrüstung mit militärischem und doppeltem Verwendungszweck versorgen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, der russischen Schattenflotte und den damit verbundenen Sicherheits- und Umweltrisiken besondere Aufmerksamkeit zu widmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>betont, dass die Zusammenarbeit mit der ukrainischen Verteidigungsindustrie und ihre Integration in die EDTIB, die für beide Seiten eindeutige Vorteile bietet, von größter Bedeutung sind, und fordert, dass die Integration beschleunigt wird; hebt hervor, dass das Unterstützungsinstrument für die Ukraine im Rahmen des EDIP, das derzeit nicht im Haushaltsplan ausgewiesen ist, dringend angemessen finanziert werden muss; empfiehlt ferner, Kriegsversicherungen für kritische EDTIB-Projekte in der Ukraine bereitzustellen; empfiehlt, dass Beamte des ukrainischen Verteidigungsministeriums mit Beobachterstatus regelmäßig in Sitzungen der einschlägigen Ratsformationen einbezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Lehren aus den fortgeschrittenen Fähigkeiten der Ukraine zur modernen Kriegsführung, auch unter Einsatz von Drohnen und elektronischer Kriegsführung, in vollem Umfang zu nutzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert die Kommission auf, ein EU-Drohnenpaket mit Schwerpunkt auf Drohnen- und Drohnenabwehrsystemen und Hilfskapazitäten, das Pläne und Mittel zur Förderung von Forschung und Entwicklung enthält und aus den Erfahrungen der Ukraine lernen und für die Teilnahme hochinnovativer Unternehmen der Ukraine offen sein sollte, sowie ein Industrieprogramm für die gemeinsame Entwicklung, Herstellung und Beschaffung von Drohnen und Drohnenabwehrsystemen und eine Verordnung über den Einsatz von Drohnen im zivilen und militärischen Kontext vorschlagen sollte;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">„Bereit für extremste militärische Eventualitäten“ – ein neuer langfristiger Ansatz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Vorsorge</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betont, dass die Vorsorge in Bezug auf hybride Angriffe und Angriffe in der Grauzone Teil der strategischen Kultur der EU werden muss, und zwar mit ständigen Übungen, gemeinsamen Bewertungen der Bedrohungslage und vorab geplanten und koordinierten Reaktionen der Mitgliedstaaten, insbesondere in Regionen, die an feindselige Mächte angrenzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>fordert die EU auf, eine umfassende EU-Risikobewertung auszuarbeiten, um die wichtigsten bereichsübergreifenden Bedrohungen und Gefahren sowie die konkreten Risiken, mit denen die EU insgesamt konfrontiert ist, besser zu ermitteln und dabei auf den bestehenden bereichsspezifischen Risikobewertungsverfahren aufzubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, die künftige „Strategie für eine krisenfeste Union“ zu nutzen, um einer umfassenden Vorsorge in der EU den Weg zu bereiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert, dass der Grundsatz einer „integrierten Vorsorge“ bereichsübergreifend und durchgängig in allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU verankert wird; besteht darauf, dass eine verbindliche „Sicherheits- und Vorsorgeprüfung“ für künftige Folgenabschätzungen und „Stresstests“ für geltende Rechtsvorschriften entwickelt werden; betont, dass die in den geltenden Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten und der EU bestehenden Hindernisse, die die Effizienz der europäischen Verteidigung und Sicherheit behindern, abgebaut werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>befürwortet insbesondere diejenigen Empfehlungen aus dem Niinistö-Bericht, die darauf abzielen, die Bürger in Anlehnung an das finnische Konzept der totalen Verteidigung in die Lage zu versetzen, die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Umsetzbarkeit eines EU-Rechtsakts zur Krisenvorsorge, der gemeinsame Standards und langfristige Leitlinien enthält, zu prüfen, um die Bemühungen der EU und der Mitgliedstaaten aufeinander abzustimmen, wenn dies möglich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, eine umfassende EU-Bereitschaftsübung zu organisieren und regelmäßig durchzuführen, um sowohl die Entscheidungsfindung auf hoher Ebene als auch die operative Koordinierung bereichsübergreifend zu testen und damit starke Verbindungen zwischen den Akteuren und Bereichen aufzubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, den Einsatz von GSVP-Instrumenten zu erleichtern, um die internen Sicherheitsinstrumente in unmittelbarer Nähe des Hoheitsgebiets und der Hoheitsgewässer der EU zu ergänzen, und auf EU-Ebene die Doppelnutzung und die zivil-militärische Zusammenarbeit basierend auf einem ressortübergreifenden Ansatz zu stärken; bekräftigt seine Forderung, kritische Unterwasserinfrastruktur zu schützen, indem in Abstimmung mit der NATO auf die EU zugeschnittene Krisenreaktionsstrategien für den Schutz der Unterwasserinfrastruktur festgelegt werden; befürwortet Investitionen in fortschrittliche Erkennungs- und Überwachungssysteme zur Überwachung der Unterwasserinfrastruktur;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Reaktionsfähigkeit: der Strategische Kompass und die Europäische Industriestrategie für den Verteidigungsbereich als die richtigen Instrumente</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>fordert die EU auf, ihre Instrumente dringend an die neuen Gegebenheiten anzupassen, indem sie ihre Verwaltungskapazitäten so ausgestaltet, dass Verfahren im Kriegsfall oder bei anderen Krisen größeren Ausmaßes deutlich schneller durchlaufen werden können, und die entsprechenden Instrumente anzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>hält regelmäßige Bedrohungsanalysen, wie sie erstmals im Rahmen des Strategischen Kompasses durchgeführt wurden, für absolut notwendig; empfiehlt daher, den Strategischen Kompass der EU zu aktualisieren und die darin enthaltenen Maßnahmen entsprechend anzupassen, um dem Ausmaß der Bedrohungslage in der EU Rechnung zu tragen, und häufigere Einschätzungen der Bedrohungslage durchzuführen, da diese die Voraussetzung für eine realistische und erfolgreiche Planung von Fähigkeiten und Operationen sind; ist der Ansicht, dass der Strategische Kompass, die GSVP, das Weißbuch und die Europäische Industriestrategie für den Verteidigungsbereich (EDIS) die Grundlage für umfassende Zukunftsvorstellungen von der europäischen Verteidigung bilden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>besteht darauf, dass die Schnelleingreifkapazität im Jahr 2025 volle Einsatzfähigkeit erreichen muss und ausgebaut werden sollte, um extremsten militärischen Eventualitäten begegnen zu können; bekräftigt seine Forderung, den militärischen Planungs- und Durchführungsstab (MPCC) der EU zu stärken und als die bevorzugte Führungs- und Kontrollstruktur für militärische Operationen der EU zu etablieren und ihn mit angemessenen Räumlichkeiten, entsprechendem Personal und wirksamen Kommunikations- und Informationssystemen für alle GSVP-Missionen und -Operationen, auch diejenigen der Schnelleingreifkapazität, auszustatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>fordert die Türkei, ein NATO-Mitglied, erneut auf, ihre Truppen aus Zypern, einem EU-Mitgliedstaat, abzuziehen und konstruktiv auf eine tragfähige und friedliche Lösung auf der Grundlage der einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen hinzuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>ist der festen Überzeugung, dass es angesichts der gegenwärtigen geopolitischen Lage von größter Bedeutung ist, Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) zum gegenseitigen Beistand anzuwenden, um die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen, insbesondere zwischen denjenigen, die aufgrund ihrer geografischen Lage unmittelbaren Bedrohungen und Herausforderungen ausgesetzt sind, und zwar unabhängig davon, ob sie NATO-Mitglieder sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>bekräftigt die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO, da die NATO für die Staaten, die ihr angehören, nach wie vor eine wichtige Säule ihrer kollektiven Verteidigung darstellt; betont, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO, insbesondere in Bereichen wie dem Informationsaustausch, der Planung, der militärischen Mobilität und dem Austausch über bewährte Verfahren, fortgesetzt und die Abschreckung, kollektive Verteidigung und Interoperabilität ausgebaut werden sollten; fordert ungeachtet dessen die Entwicklung einer umfassend handlungsfähigen europäischen Säule der NATO, die bei Bedarf autonom handeln kann; bekräftigt seine Forderung, die Zusammenarbeit zu stärken – durch Taten und nicht nur durch Worte – und zwar mit Blick auf die militärische Mobilität, den Informationsaustausch, die Koordinierung der Planung, eine verbesserte Zusammenarbeit bei ihren jeweiligen Militäreinsätzen und eine verstärkte Reaktion auf hybride Kriegsführung, die darauf ausgerichtet ist, den gesamten Kontinent der EU zu destabilisieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, sich aktiv an einem Mechanismus zur Priorisierung von Bestellungen von Verteidigungsgütern zu beteiligen, um Aufträge, Verträge und die Einstellung von Beschäftigten in Notsituationen besser gemäß ihrer Dringlichkeit behandeln zu können; betont, dass die Mitgliedstaaten über ihre derzeitigen Verteidigungsanwendungen hinausgehen und andere wesentliche Infrastrukturbereiche zur Stärkung der Resilienz, wie Energie, Verkehr und Telekommunikation, einbeziehen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>stellt fest, dass zunächst eine realistische Bewertung der Lücken und Defizite bei den kritischen Verteidigungsfähigkeiten vorgenommen werden muss, um die Produktion der Verteidigungsindustrie zu steigern; hebt hervor, dass für schlüssige Ergebnisse gesorgt werden muss, was den EU-Fähigkeitenentwicklungsplan, die Koordinierte Jährliche Überprüfung der Verteidigung und die NATO-Ziele im Bereich militärische Fähigkeiten anbelangt, um die Lücken und Defizite bei den kritischen Verteidigungsfähigkeiten in der EU zu ermitteln und zu beheben und die Anstrengungen auf europäische strategische Wegbereiter („Enabler“) zu konzentrieren, um einen tatsächlichen EU-Mehrwert zu erzielen und extremsten militärischen Eventualitäten begegnen zu können; fordert die Kommission auf, den Empfehlungen des Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofs 04/2025 über militärische Mobilität zu folgen und der militärischen Bewertung im Auswahlverfahren für Projekte mit Doppelnutzung größere Bedeutung beizumessen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in Bezug auf Streitkräfte das Konzept des Materialflusses, wie es in Friedenszeiten vorherrschend war, durch ein Konzept der Vorratshaltung zu ersetzen, bei dem Lagerbestände an Verteidigungsgütern für den Fall eines dauerhaften Anstiegs der Nachfrage bereitstehen; nimmt in diesem Zusammenhang die Vorteile zur Kenntnis, die Mechanismen wie Abnahmegarantien, die Schaffung von ständig einsatzbereiten Kapazitäten und die Einrichtung von Pools für die Bereitschaft im Verteidigungsbereich bieten; ist der Ansicht, dass die Kommission alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen sollte, um die Mitgliedstaaten mit Blick auf eine langfristige und transparente Planung, proaktivere Maßnahmen zur Beschaffung von Rohstoffen und Strategien zum Schließen von Lücken in den Produktionsprozessen und auf dem Arbeitsmarkt zu einem verstärkten Austausch und zum Aufbau von Vertrauen untereinander anzuregen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>fordert die EU auf, einen globalen und kohärenten Ansatz in Bezug auf die Außenhilfe in all ihren Dimensionen zu verfolgen, bei dem die Ziele und Instrumente der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der GSVP viel stärker aufeinander abgestimmt werden; ist der Auffassung, dass sich das strategische Umfeld, in dem viele Missionen im Rahmen der GSVP der EU stattfinden, dramatisch verschlechtert, was deutlich macht, dass das Weißbuch Flexibilität in einem 360-Grad-Ansatz für die europäische Sicherheit bieten muss, der darauf ausgerichtet ist, ein glaubwürdiges und durch Fähigkeiten gekennzeichnetes Abschreckungspotenzial für die Mitgliedstaaten aufzubauen und sicherzustellen, dass das zivile und militärische Personal der Mitgliedstaaten in der Lage ist, eine abschreckende Wirkung zu entfalten und rasch auf das Umfeld zunehmender Bedrohungen zu reagieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>ist der Ansicht, dass mit der GSVP ein starker Beitrag zur Bekämpfung hybrider Kriegsführung gegen Partnerländer, insbesondere gegen Bewerberländer, geleistet werden muss; ist zutiefst besorgt über die starke Zunahme hybrider Angriffe, einschließlich Sabotage, Cyberangriffen, Informationsmanipulation und Einflussnahme auf Wahlen, die die Schwächung der EU und ihrer Bewerberländer zum Ziel haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, angemessene Abschreckungs- und Gegenmaßnahmen, auch unter Anwendung von Artikel 42 Absatz 7 EUV, in Erwägung zu ziehen; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, Ressourcen und Fachwissen im Bereich der Cybersicherheit zu bündeln; spricht sich nachdrücklich für die Entwicklung eines einheitlichen europäischen Konzepts für Cyberstreitkräfte aus; besteht ferner darauf, dass umgehend gemeinsame europäische Cyberfähigkeiten entwickelt werden; weist erneut auf die zunehmenden Bedrohungen durch Cyberkriegsführung hin und betont, dass die EU ein EU-Koordinierungszentrum für die Cyberabwehr einrichten muss, um Cyberbedrohungen in Echtzeit überwachen, erkennen und darauf reagieren zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>beharrt darauf, dass die GSVP in die Lage versetzt werden muss, Informationsmanipulation, die die Behinderung des auswärtigen Handelns der EU zum Ziel hat, besser zu erkennen, zu verhindern und zu bekämpfen; bekräftigt seine Forderungen nach einer wirksamen horizontalen strategischen Kommunikationsstrategie, die auf alle Kanäle der EU zugeschnitten ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>fordert die Schaffung einer „Luftflotte der EU zur Krisenreaktion“ im Rahmen der GSVP, die militärische Transportflugzeuge im Besitz der EU umfasst, die den Mitgliedstaaten für EU-Einsätze und die Beförderung von Ausrüstung oder Truppen (militärische Mobilität) zur Verfügung gestellt werden, oder im Fall von Notevakuierungen – wobei der Bedarf durch die fehlenden Fähigkeiten beim Rückzug aus Afghanistan aufgezeigt wurde – sowie für zivile Sicherheitsmissionen nach dem Vorbild des europäischen Lufttransportkommandos;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kohärenz und Souveränität</STRING></STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Kohärenz</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>erwartet, dass der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) umfassende und entschiedene Überprüfungen der GSVP-Missionen und -Operationen durchführt und dabei insbesondere darauf achtet, inwieweit ihre jeweiligen Mandate im Verhältnis zu den zugewiesenen Ressourcen umsetzbar sind, und die Rekrutierungsmethode für das Personal von Missionen und Operationen – vor allem in Bezug auf den Zusammenhang zwischen den erforderlichen Fähigkeiten und den verschiedenen Profilen – sowie die Rationalisierung der Ressourcen und die Verwaltung von Missionen und Operationen, die Transparenz der Ausschreibungen, Aktivitäten und erzielte Ergebnisse, gewonnene Erkenntnisse aus bewährten Verfahren und die aufgetretenen Schwierigkeiten in den Blick nimmt; fordert den Rat auf, auf der Grundlage dieser Überprüfungen Entscheidungen zu treffen, um ineffiziente Missionen anzupassen oder einzustellen und die zweckdienlichsten Missionen auszubauen; ist der Ansicht, dass die Steuerung der Bewertung und Kontrolle von GSVP-Missionen und -Operationen verbessert werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>ist der Ansicht, dass die EU Eventualfallpläne für die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit engen Partnern in Kriegszeiten ausarbeiten sollte, um sich gegenseitige Unterstützung im Falle großer Sicherheitskrisen, die sie direkt betreffen, sicherzustellen, und den wirtschaftlichen Dialog mit europäischen und globalen Partnern in Kriegszeiten vertiefen sollte, um frühzeitig vor schweren Bedrohungen, hybriden Bedrohungen und Cyberbedrohungen zu warnen und um die Planung der gegenseitigen Unterstützung, den Schutz kritischer Infrastruktur und die Sicherheit im Seeverkehr zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>fordert die EU auf, die Ausformung der militärischen Mobilität weiter zu beschleunigen; ist der Ansicht, dass die EU die Umstellung von „militärischer Mobilität“ auf „Militärlogistik“ vollziehen muss; betont, dass erhebliche Investitionen in die Infrastruktur für die militärische Mobilität erforderlich sind, um die Fähigkeiten für den Luftfrachttransport, Lager und die Kraftstoffinfrastruktur durch Depots, Häfen, Luft-, See- und Schienenverkehrsplattformen, Eisenbahnstrecken, Wasserstraßen, Straßen, Brücken und Logistikknotenpunkte zu verbessern; betont, dass diese Investitionen in Zusammenarbeit mit der NATO getätigt werden müssen, indem ein strategischer Plan für die Mobilitätsentwicklung ausgearbeitet wird; fordert eine rasche Umsetzung der technischen Vereinbarung, die im Rahmen der Genehmigung für grenzüberschreitende Bewegungen der Europäischen Verteidigungsagentur unterzeichnet wurde, der Harmonisierung der Zollformalitäten und der Vorbereitung einer zentral gesteuerten und gerechtfertigten Aufhebung der Normen für den Straßen- und Schienenverkehr im Krisenfall;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>ist der Ansicht, dass sich die EU, um ein günstiges Umfeld für die europäische Verteidigungsindustrie zu schaffen, auf gemeinschaftliche und klare langfristige Zukunftsvorstellungen von der europäischen Verteidigungsindustrie verständigen muss, um der Industrie Sichtbarkeit zu verleihen und sicherzustellen, dass vorrangige Bedürfnisse berücksichtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>betont, dass mit dem EDIP ein konkreter Beitrag dazu geleistet werden muss, dass sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und neue Marktteilnehmer leichter einbringen können, indem der Zugang zu Finanzmitteln vereinfacht wird; hebt hervor, dass das EDIP als Sprungbrett zu einer größeren Eigenständigkeit Europas bei der Herstellung von Rüstungsgütern konzipiert werden sollte; regt an, fruchtbringende Projekte der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) und des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) nach Maßgabe der bekannten Lücken bei den Fähigkeiten vorrangig zu behandeln und für eine ausreichende Mittelausstattung von Projekten zu sorgen, die sich als erfolgreich erwiesen haben; fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, dem Parlament mindestens zweimal jährlich einen Bericht über die Umsetzung der Projekte im Rahmen der SSZ vorzulegen; fordert eine geografisch ausgewogenere Entwicklung der EDTIB, um sicherzustellen, dass kritische Fähigkeiten wie Munitionsproduktion, Luftabwehrsysteme und Drohnentechnologien auch in den Mitgliedstaaten an den Außengrenzen entwickelt werden, die über ein unmittelbares Verständnis des operativen Bedarfs verfügen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>ist fest davon überzeugt, dass im Rahmen der Instrumente auf EU-Ebene die Unterstützung für KMU und Jungunternehmen in den Bereichen Verteidigung und Güter mit doppeltem Verwendungszweck Priorität haben und massiv ausgebaut werden sollte; betont, dass KMU und Jungunternehmen dabei unterstützt werden müssen, erfolgreich getestete Prototypen auf den Markt zu bringen und deren Produktion auszuweiten; betont, dass die derzeitige Finanzierungslücke in Bezug auf diese wichtigen Schritte zur Stärkung der EDTIB geschlossen werden muss, auch in enger Zusammenarbeit mit der technologischen und industriellen Basis zur Verteidigung der Ukraine;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>fordert die EU nachdrücklich auf, die Kohärenz zwischen bestehenden und künftigen EU-Instrumenten zu verbessern, und zwar insbesondere zwischen der SSZ bezüglich der Konsolidierung der Nachfrage und dem Europäischen Verteidigungsfonds bezüglich programmatischer Fahrpläne, zwischen dem Instrument zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA) bezüglich der gemeinsamen Beschaffung und der Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP) bezüglich des Ausbaus der Industrie, zwischen dem EDIP bezüglich der Ermittlung von Abhängigkeiten und dem Europäischen Verteidigungsfonds bezüglich der Beseitigung ermittelter Abhängigkeiten, oder innerhalb des EDIP selbst bezüglich der Kohärenz innerhalb des Instruments zur Durchführung von Maßnahmen zur Konsolidierung von Angebot und Nachfrage;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>fordert, dass die gemeinsame Beschaffung der erforderlichen europäischen Rüstungsgüter und Verteidigungsfähigkeiten durch die Mitgliedstaaten deutlich ausgeweitet wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Nachfrage durch die gemeinsame Beschaffung von Rüstungsgütern zu bündeln und der Kommission ein Mandat zur Beschaffung in ihrem Namen zu erteilen, im Idealfall für einen langfristigen Planungshorizont für die EDTIB zu sorgen, wodurch die Produktionskapazitäten der EDTIB und die Interoperabilität der europäischen Streitkräfte verbessert werden, und das Geld der Steuerzahler durch die Nutzung von Skaleneffekten effizient einzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>begrüßt den Vorschlag für europäische Verteidigungsvorhaben von gemeinsamem Interesse zur Entwicklung gemeinsamer Fähigkeiten, die die finanziellen Möglichkeiten eines einzelnen Mitgliedstaats übersteigen; ist der Ansicht, dass mit diesen Vorhaben die industriellen und technologischen Kapazitäten unterstützt werden sollten, auf die sich die wichtigsten Prioritäten mehrerer Mitgliedstaaten stützen und die Bereiche wie Schutz und Verteidigung der Außengrenze, insbesondere zu Lande, sowie strategische Wegbereiter („Enabler“), insbesondere im Weltraum und in der europäischen Luftverteidigung, abdecken, um auf das gesamte Spektrum an Bedrohungen, die militärische Mobilität – insbesondere den strategischen und taktischen Luftverkehr, Deep-Strike-, Drohnen- und Drohnenabwehrtechnologien, Flugkörper und Munition sowie künstliche Intelligenz – zu reagieren und eigenständige Infrastruktur und kritische Wegbereiter zu entwickeln; betont, dass Pragmatismus gefragt ist, weil die Anzahl an Prioritäten so groß ist und neue Ressourcen mobilisiert werden müssen; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass sich die EU möglichst auf rasch verfügbare und bewährte europäische Technologien konzentrieren sollte, mit denen die Abhängigkeit der EU allmählich verringert und ihre Sicherheit verbessert wird; betont, dass die Entwicklung europaweiter Wertschöpfungsketten im Rahmen der Verteidigungszusammenarbeit der EU unterstützt werden muss, indem Unternehmen aus der gesamten EU einbezogen werden, und dass die Wettbewerbsfähigkeit in der Branche durch verschiedene Mittel wie Fusionen und Vorreiter gestärkt werden muss; ist ferner der Ansicht, dass die Verteidigungspolitik der EU nicht auf angemessene Erträge, sondern auf die Entwicklung von EU-Exzellenzzentren ausgerichtet sein sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>fordert die Weiterentwicklung einer EU-Politik hinsichtlich der Verteidigungsindustrie, um bestehende verteidigungsspezifische Instrumente zu verbessern und erforderlichenfalls neue solche Instrumente zu entwickeln sowie den Einsatz nicht verteidigungsspezifischer Instrumente für die Zwecke der EDTIB zu optimieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass für die Kohärenz der politischen Maßnahmen der EU gesorgt werden muss, und mit ihnen nicht Verpflichtungen geschaffen werden, die im Widerspruch zu den allgemeinen Verteidigungszielen stehen, insbesondere in Zeiten einer Sicherheitskrise, in denen das Konzept der „strategischen Ausnahme“ eingeführt werden sollte; fordert die Schaffung eines veritablen Verteidigungsumfelds zugunsten der Verteidigung, mit dem die Bemühungen zum Ausbau der Industrie unterstützt werden könnten, indem bereichsübergreifende Instrumente der Kommission besser genutzt, überprüft, durchdacht und erforderlichenfalls überarbeitet werden, um dafür zu sorgen, dass sie die Ziele der Verteidigungspolitik der EU nicht untergraben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>empfiehlt, eine Regelung für die Versorgungssicherheit einzuführen, die auch gemeinsame strategische Vorräte an Rohstoffen und kritischen Bau- und Ersatzteilen vorsieht, damit die für die Herstellung von Rüstungsgütern benötigten Rohstoffe und Komponenten stets verfügbar sind und die Produktionszyklen beschleunigt und verkürzt werden können; fordert, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Erfassung und Überwachung der EDTIB beauftragt werden, um deren Stärken zu schützen, ihre Anfälligkeit zu verringern, Krisen zu verhindern und die EDTIB mit einer wirksamen und effizienten Industriepolitik auszustatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>empfiehlt, InvestEU und andere EU-Fonds für maßgebliche verteidigungsbezogene Einrichtungen bzw. Tätigkeiten zugänglich zu machen, um die Verteidigung der EU dafür zu nutzen, Arbeitsplätze zu schaffen; besteht darauf, dass verteidigungsbezogenen Einrichtungen bzw. Tätigkeiten soweit erforderlich mit Unterstützung des Chip-Gesetzes<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2023/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Chip-Gesetz) (ABl. L 229 vom 18.9.2023, S. 1., ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1781/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und des europäischen Gesetzes zu kritischen Rohstoffen<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 (ABl. L, 2024/1252, 3.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1252/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, Vorrang eingeräumt wird; ist der Ansicht, dass die von der Kommission angekündigten Vereinfachungsbemühungen in vollem Umfang den Verteidigungssektor umfassen müssen; fordert die Kommission auf, das Potenzial der Weltraumtechnologien mit doppeltem Verwendungszweck voll auszuschöpfen und den Weltraum sowohl als neuen operativen Bereich als auch als entscheidende Voraussetzung für Operationen in mehreren Bereichen zu betrachten; hebt hervor, dass die EU derzeit eine erhebliche Lücke bei den Weltraumfähigkeiten gegenüber ihren wichtigsten Wettbewerbern aufweist, und betont, dass bereits bestehende Vorzeigeprojekte (z. B. Copernicus und Galileo) für Verteidigungsanwendungen ausgebaut werden sollten, um diese Lücke bei Weltraumtechnologien zu schließen; regt darüber hinaus an, dass die EU die Entwicklung ihrer IRIS<STRING SUPERSCRIPT="on">2</STRING>-Konstellation und die Entwicklung weiterer gemeinsamer EU-Projekte, z. B. für das Weltraumgesamtlagebewusstsein und Anwendungen für weltraumgestützte Flugkörperfrühwarnsysteme, dringend vorantreiben sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>besteht darauf, dass geografische Kohärenz sichergestellt wird, indem ermittelt wird, inwieweit die EU und das Vereinigte Königreich bereit sind, zuallererst Sicherheitsgarantien für die Ukraine zu schaffen und eine engere Partnerschaft im Sicherheitsbereich einzugehen sowie eine gemeinsame Erklärung, deren haushaltspolitische und rechtliche Bedingungen noch ausgehandelt werden müssen, mit konkreten Verpflichtungen und einem strukturierten Dialog zu unterzeichnen, um die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Bezug auf das gesamte Spektrum der außen- und sicherheitspolitischen Herausforderungen des Kontinents zu stärken und dabei den Stellenwert der Beschlussfassungsautonomie der EU zu beachten; unterstreicht in diesem Zusammenhang, wie wichtig eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Informations- und Nachrichtendienstaustausch, militärische Mobilität, Sicherheits- und Verteidigungsinitiativen, Krisenmanagement, Cyberabwehr, hybride Bedrohungen, Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland und bei der gemeinsamen Bewältigung gemeinsamer Bedrohungen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>fordert mehr Kohärenz bei der Unterstützung von Unternehmen durch den Abbau von unnötigem Verwaltungsaufwand und Bürokratie sowie einen wesentlich leichteren Zugang für Unternehmen mit geringer und mittlerer Marktkapitalisierung im Verteidigungssektor; betont, dass der derzeitige Rahmen für Ausfuhrgenehmigungen und Genehmigungen für die Verbringung innerhalb der EU sowie für die gegenseitige Zertifizierung von Ausrüstung überprüft, vereinfacht und harmonisiert werden muss, da es sich hierbei um eine der vorrangigen Maßnahmen handelt, mit denen eine bessere Zusammenarbeit im Binnenmarkt und zwischen den Mitgliedstaaten vorangebracht werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>befürwortet ein gemeinsames europäisches Zertifizierungssystem für Waffensysteme und eine Abkehr vom derzeitigen System der nationalen Zertifizierung, um die Einführung von Waffensystemen in den Streitkräften der Mitgliedstaaten zu beschleunigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>fordert mehr Kohärenz im Bereich der Steuerung, zumal die GSVP zum wesentlichen Instrument für die Schaffung eines mächtigen Europas werden muss; ist der Ansicht, dass es dazu eines veritablen Zusammenschlusses der Mitgliedstaaten, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommissionsmitglieder im Bereich der Steuerung bedarf; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Entscheidungsfindungsprozesse im Bereich der Steuerung der europäischen Verteidigung weniger komplex zu gestalten; fordert die Einrichtung eines Rates der Verteidigungsminister und dass man bei Beschlüssen im Europäischen Rat, im Ministerrat und in EU-Agenturen wie der EDA – außer bei jenen zu militärischen Operationen mit Exekutivmandat – von der Beschlussfassung mit Einstimmigkeit zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit übergeht; fordert, dass bis dahin Artikel 44 EUV angewendet wird und eine bereichsübergreifende Arbeitsgruppe für Verteidigung in der Kommission eingerichtet wird; fordert mehr demokratische Rechenschaftspflicht mittels einer verstärkten Aufsicht durch das Parlament;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>schlägt vor, die Aufsichts- und Kontrollfunktion des Parlaments im Einklang mit der Ausweitung der Rolle der EU im Verteidigungsbereich zu stärken; fordert, dass ein Vertreter des Parlaments für den im EDIP vorgeschlagenen neuen Ausschuss für die industrielle Bereitschaft im Verteidigungsbereich benannt wird, für den bislang keiner vorgesehen ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Souveränität</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>betont, dass es von vorrangiger Bedeutung ist, einen einheitlichen europäischen Verteidigungsmarkt zu schaffen, da die EU durch die Fragmentierung und den Mangel an Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie bislang daran gehindert wird, mehr Verantwortung als Garant von Sicherheit zu übernehmen; weist darauf hin, dass mit dem Konzept eines „Verteidigungsmarktes“ die uneingeschränkte Anerkennung von dessen Spezifität und eine angemessene und kohärente Umsetzung der politischen Maßnahmen der EU einhergeht; weist darauf hin, dass mit der europäischen Präferenzregelung dieser Binnenmarkt verwirklicht werden sollte, indem die Territorialität und der auf diesem Gebiet erzielte Mehrwert strikt miteinander verknüpft werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>ist der Ansicht, dass der Vorrang für europäische Produkte das Leitprinzip und das langfristige Ziel der EU-Strategie im Zusammenhang mit dem europäischen Verteidigungsmarkt sein muss, um die Technologieführerschaft Europas zu entwickeln und zu schützen; hebt jedoch hervor, dass dieser Vorrang in Anbetracht des Umfangs der internationalen Liefer- und Wertschöpfungsketten im Verteidigungssektor nicht zulasten der Verteidigungsbereitschaft der EU gehen darf;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>lehnt ein Szenario ab, in dem EU-Mittel dazu verwendet werden, die Abhängigkeit von außereuropäischen Akteuren, sowohl bei der Herstellung von Fähigkeiten als auch bei ihrem Einsatz, fortzuschreiben oder zu vertiefen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich nicht länger auf Artikel 346 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu berufen, nur um die Vergaberichtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (ABl. L 216 vom 20.8.2009, S. 76, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/81/oj).</FIELD></FOOTNOTE> (2009/81/EG) nicht anwenden zu müssen, was dem Verteidigungsbinnenmarkt zuwiderläuft; fordert die Kommission auf, die Richtlinieüber die Verbringung von Verteidigungsgütern<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern (ABl. L 146 vom 10.6.2009, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/43/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und über die Beschaffung von Verteidigungsgütern sowie die Richtlinie zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern (2009/43/EG) zu überprüfen, um den Verteidigungsbinnenmarkt zu stärken und Flexibilität in Krisensituationen wie der derzeit bestehenden einzuführen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen besser ausgestatteten, strategischeren und effizienteren Nachfolger des Europäischen Verteidigungsfonds zu konzipieren, mit dem gemeinsame Forschung und Innovationen im Verteidigungsbereich entlang der gesamten Lieferkette unterstützt werden, und die Voraussetzungen für die Bewältigung technologischer Herausforderungen zu schaffen, dazu gehören fortgeschrittene anhaltende Bedrohungen, künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen, Quanteninformatik, das Internet der Dinge im Militärbereich, Sicherheit, Angriffe auf Lieferketten, Zero-Day-Angriffe und Cloud-Sicherheit; fordert, dass nach dem Vorbild des US-amerikanischen Instituts zur Erforschung zukunftsorientierter Projekte für die Verteidigung (DARPA) als Teil der Europäischen Verteidigungsagentur eine weitere eine EU-Agentur gegründet wird, die allein für die Unterstützung der Forschung im Bereich neu aufkommender und disruptiver Technologien zuständig und mit einem angemessenen Risikokapital ausgestattet sein sollte;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Finanzierung und Investitionen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>ist besorgt darüber, dass die Sicherheits- und Verteidigungsziele der EU sowohl in Bezug auf die militärische Unterstützung der Ukraine als auch in Bezug auf die Verbesserung der gemeinsamen Sicherheit der EU ohne eine erhebliche Erhöhung der Verteidigungsinvestitionen nicht erreicht werden können; hebt hervor, dass, wenn man auf extremste militärische Eventualfälle nicht vorbereitet wäre, die entsprechenden Kosten viel höher ausfallen würden, als wenn man entschlossene Maßnahmen für die Krisenfestigkeit der EU ergreift; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, konkrete Mittel und Wege auszuarbeiten und zu vereinbaren, mit denen die öffentlichen und privaten Investitionen in Verteidigung und Sicherheit kurzfristig und auf lange Sicht erheblich aufgestockt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Haushaltslinien für Verteidigungsausgaben im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der neuen Priorität „bereit für extremste militärische Eventualfälle“ Rechnung tragen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>beharrt darauf, dass dringender Bedarf nicht bis zum nächsten MFR aufgeschoben werden kann; besteht darauf, dass unverzüglich innovative Lösungen bei der Suche nach zusätzlichen Mitteln geprüft werden müssen, wie etwa Investitionen in den Verteidigungssektor, die Erleichterung und Beschleunigung der Umschichtung von Mitteln von einem Projekt auf ein anderes und die Prüfung der Möglichkeit, die Finanzierungskriterien der EU anzupassen, um Sicherheitskriterien bei der Zuweisung von Ausgaben einen neuen Stellenwert einzuräumen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>begrüßt den von der Präsidentin der Kommission am 4. März 2025 vorgeschlagenen Fünf-Punkte-Plan „ReArm Europe“;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>unterstützt vorbehaltslos die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten ihre Mittel für Verteidigung und Sicherheit auf ein neues Niveau heben müssen; stellt fest, dass bereits einige Mitgliedstaaten ihre Verteidigungsausgaben auf 5 % des BIP erhöht haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>begrüßt die im jüngsten Niinistö-Bericht enthaltenen Vorschläge zur Finanzierung der europäischen Verteidigung; unterstützt die Einrichtung einer Fazilität zur Verteidigung Europas und einer Fazilität zur Sicherung Europas; begrüßt und unterstützt ebenfalls den Vorschlag, ein auf dem Modell von InvestEU basierendes Investitionsgarantieprogramm mit einer offenen Architektur einzurichten, um Investitionen des Privatsektors anzustoßen und einen „Europäischen Standard für Anleihen im Bereich der Krisenvorsorge“ herauszugeben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>ist der Ansicht, dass die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne abgeändert werden sollten, damit neue Mittel für Verteidigung vorgesehen werden können; fordert, dass mit diesen Investitionen auch Schwachstellen sowohl bei den militärischen Fähigkeiten als auch im sozialen Gefüge behoben und die EU dadurch in die Lage versetzt wird, allen Bedrohungen für ihre Werte, ihr Sozialmodell, ihre Sicherheit und ihre Verteidigung entgegenzutreten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Einrichtung einer Bank für Verteidigung, Sicherheit und Widerstandsfähigkeit zu unterstützen, die als multilaterales darlehengebendes Finanzinstitut fungieren und langfristige zinsgünstige Darlehen zur Unterstützung wichtiger nationaler Sicherheitsprioritäten wie der Aufrüstung, der Modernisierung der Verteidigung, der Wiederaufbaumaßnahmen in der Ukraine und des Rückkaufs kritischer Infrastruktur, die sich derzeit im Besitz feindlicher Drittstaaten befindet, bereitstellen soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>fordert, dass ein System von EU-Verteidigungsanleihen geprüft wird, mit dem umfangreiche militärische Investitionen im Vorfeld finanziert würden; fordert ebenso, dass die Verwendung nicht in Anspruch genommener Mittel aus dem Wiederaufbaufonds („Coronabonds“) für verteidigungspolitische Instrumente geprüft wird, um den Plan der Kommission „ReArm Europe“ zu ergänzen, da die EU nun mit der dringenden Notwendigkeit konfrontiert ist, die Sicherheit und Verteidigung zu stärken, um ihre Bürger zu schützen, die Abschreckung wiederherzustellen und ihre Verbündeten, in erster Linie die Ukraine, zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>bekräftigt im Einklang mit dem Plan der Kommission „ReArm Europe“ seine Forderung an die Europäische Investitionsbank (EIB) und andere internationale Finanzinstitute und Privatbanken in Europa, aktiver in die europäische Verteidigungsindustrie zu investieren; fordert insbesondere eine dringende Überarbeitung der Darlehenspolitik der EIB und sofortige Flexibilität, um die derzeitigen Beschränkungen bei der Finanzierung der Verteidigung zu beseitigen, und die Möglichkeit, zweckgebundene Schulden zur Finanzierung von Sicherheits- und Verteidigungsprojekten auszugeben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>fordert den Präsidenten des Europäischen Rates António Costa auf, in Anbetracht der Schlussfolgerungen des Weißbuchs unverzüglich den Europäischen Rat einzuberufen, damit die Staats- und Regierungschefs der EU gemäß Artikel 42 Absatz 2 EUV sofortige weitreichende Beschlüsse zur Umsetzung der Europäischen Verteidigungsunion vereinbaren und die im Weißbuch genannten Maßnahmen ausarbeiten können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>begrüßt die Ergebnisse der Sondertagung des Europäischen Rates vom 6. März 2025 und fordert die Mitgliedstaaten auf, auf der bevorstehenden Tagung des Rates im März entschlossen zu handeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>betont, dass die Partnerschaften der EU mit gleichgesinnten Ländern, insbesondere in Europa, etwa mit dem Vereinigten Königreich und Norwegen, gestärkt werden müssen; fordert einen umfassenden Sicherheitspakt zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, der auch zentrale Themen wie Energie, Migration und kritische Minerale umfasst; weist darauf hin, dass der Ausbau der Beziehungen der EU zu globalen Partnern wie den USA, Japan und Australien einen Mehrwert bietet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>fordert eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Westbalkanländern im Bereich der Rüstungsindustrie; betont, dass die Westbalkanländer über umfangreiches Fachwissen in der Rüstungsindustrie verfügen und dass die EU die Beschaffung von militärischem Gerät in den Westbalkanländern in Erwägung ziehen sollte; betont, dass mit diesem Ansatz dazu beigetragen würde, die Westbalkanländer zu stärkeren Verbündeten der EU zu machen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass alle Anstrengungen unternommen werden müssen, um die transatlantische Zusammenarbeit in allen Bereichen des Militär- und Verteidigungssektors aufrechtzuerhalten und nach Möglichkeit auszubauen, und stellt nochmals fest, dass die europäische Verteidigung weiterentwickelt werden und Europa seine Eigenständigkeit ausbauen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>weist darauf hin, dass der besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten davon unberührt bleibt;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°     °</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Präsidentin der Kommission und den zuständigen Mitgliedern der Kommission, den EU-Einrichtungen in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>