<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0037</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Schwere politische, humanitäre und Menschenrechtskrise im Sudan, insbesondere sexuelle Gewalt und Vergewaltigung von Kindern</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0175, 0185, 0187, 0188, 0189 und 0190/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2025 zu der schweren politischen, humanitären und Menschenrechtskrise im Sudan, insbesondere zu der sexuellen Gewalt und zu der Vergewaltigung von Kindern (2025/2595(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Sudan,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass der Konflikt zwischen den sudanesischen Streitkräften (SAF) und den Rapid Support Forces (RSF) seit April 2023 anhält, wobei beide Parteien um die Kontrolle des Sudans und seiner Ressourcen kämpfen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass durch den Konflikt 13 Millionen Menschen vertrieben wurden; in der Erwägung, dass fast zwei Drittel der Bevölkerung des Sudans, darunter 16 Millionen Kinder, dringend humanitäre Hilfe benötigen und das Gesundheitssystem weitgehend zusammengebrochen ist; in der Erwägung, dass humanitäre Hilfe blockiert wird, wodurch sich die Ernährungsunsicherheit verschärft, es zu Unterernährung kommt und sich Krankheiten ausbreiten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass Berichten von UNICEF zufolge der Einsatz von Vergewaltigungen als Kriegswaffe erschreckenderweise zu einer üblichen Praxis geworden ist, wobei Kinder in besonderem Maße gefährdet sind, und dass etwa 12,1 Millionen Menschen von geschlechtsspezifischer Gewalt wie etwa Vergewaltigung und Zwangsheirat bedroht sind; in der Erwägung, dass seit Anfang 2024 221 Fälle von Vergewaltigung von Kindern gemeldet wurden;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>fordert alle Parteien auf, die Feindseligkeiten umgehend einzustellen, eine Lösung am Verhandlungstisch anzustreben und ihren im Rahmen der Erklärung von Dschidda eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>betont, dass der Zivilbevölkerung dringend ein gleichberechtigter Zugang zu humanitärer Hilfe ermöglicht werden muss; fordert alle Parteien auf, humanitären Hilfskräften, auch jenen des Welternährungsprogramms, zeitnah einen sicheren und ungehinderten Zugang zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>verurteilt entschieden die willkürlichen Angriffe auf Zivilisten und die weit verbreitete sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder, die sowohl von den SAF als auch von den RSF verübt werden; fordert alle Parteien nachdrücklich auf, diese furchtbaren Handlungen und Kriegsverbrechen, insbesondere die Vergewaltigung von Kindern, einzustellen; betont, dass den Überlebenden Unterstützung geboten werden muss, auch in Form von Gesundheitsversorgung, Behandlungsangeboten und psychosozialer Unterstützung und Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit; fordert, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die Staatsorgane des Sudans und alle Konfliktparteien nachdrücklich auf, das humanitäre Völkerrecht zu achten und die Rekrutierung und den Einsatz von Kindersoldaten einzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert den Rat nachdrücklich auf, gezielte Maßnahmen und Sanktionen gegen Organisationen und Befehlshaber zu beschließen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, darunter Abdel Rahim Hamdan Dagalo, Mohamed Hamdan „Hemedti“ Dagalo und Abu Aqla Keikel;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, gegen all jene, die gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Darfur verstoßen, vorzugehen und eine Ausweitung dieses Embargos auf den gesamten Sudan zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs zu Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Darfur sowie die Arbeit der Erkundungsmission der Vereinten Nationen zum Sudan und auch ihren uneingeschränkten Zugang zu dem Land zu unterstützen; fordert die Vereinten Nationen, die Afrikanische Union und andere regionale Organisationen auf, die Entsendung einer robusten Mission zum Schutz der Zivilbevölkerung, zur Überwachung der Menschenrechte und zu Ermittlungen zu sexueller Gewalt zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die humanitäre Hilfe für den Sudan und benachbarte Länder aufzustocken, Finanzmittel für die Unterstützung überlebender Opfer sexueller Gewalt bereitzustellen und weiterhin lokale Programme zur Förderung der Resilienz und zur Bereitstellung von Schutz zu finanzieren, damit die Rechte von Frauen und Kindern gewahrt werden und für die Gleichstellung der Geschlechter gesorgt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission sowie den Staatsorganen des Sudans, der Afrikanischen Union, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Panafrikanischen Parlament zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>