<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0038</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Rechtswidrige Inhaftierung armenischer Geiseln, darunter hochrangige politische Vertreter aus Berg-Karabach, durch Aserbaidschan und Scheinprozesse gegen diese Geiseln</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0177, 0178, 0181, 0182, 0183 und 0184/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2025 zu der rechtswidrigen Inhaftierung armenischer Geiseln, darunter hochrangige politische Vertreter aus Bergkarabach, durch Aserbaidschan und den Scheinprozessen gegen diese Geiseln (2025/2596(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Armenien und Aserbaidschan,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass derzeit 23 armenische Geiseln in Aserbaidschan inhaftiert sind, darunter ehemalige De-facto-Amtsträger von Bergkarabach und seit dem Krieg im Jahr 2020 bzw. der anschließenden ethnischen Säuberung gemachte Kriegsgefangene; in der Erwägung, dass Scheinprozesse gegen sie angestrengt und schwere Anschuldigungen gegen sie erhoben wurden, die unrechtmäßig sind und zu lebenslangen Haftstrafen führen könnten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass diese Geiseln unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind, unter anderem durch verbotene psychoaktive Methoden; in der Erwägung, dass ihre Rechte missachtet werden, zu denen beispielsweise der Zugang zu unabhängigen Anwälten und Dolmetschern, die Möglichkeit des Einlegens von Rechtsmitteln, der Empfang von Familienbesuchen und das Aussetzen des Verfahrens aus gesundheitlichen Gründen gehören; in der Erwägung, dass diese Missachtung ihrer Rechte einen systematischen Verstoß Aserbaidschans gegen internationale Verpflichtungen in Bezug auf die Behandlung von Gefangenen darstellt;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt, dass die armenischen Gefangenen ungerechtfertigt inhaftiert sind; fordert, dass sie sofort und bedingungslos freigelassen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>missbilligt auf das Schärfste die laufenden Scheinprozesse und die systematischen Verletzungen der Grundrechte armenischer Geiseln und fordert Aserbaidschan auf, das Recht auf ein faires Verfahren und den Zugang zu Ärzten im Einklang mit internationalen Rechtsnormen uneingeschränkt zu achten; erwartet, dass die Misshandlung dieser Personen unabhängig untersucht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>ist zutiefst besorgt darüber, dass die Staatsorgane in Baku angeordnet haben, die Büros des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz und der Agenturen der Vereinten Nationen zu schließen, wodurch diese Stellen daran gehindert werden, die armenischen Gefangenen zu unterstützen und ihre humanitäre Lage zu beaufsichtigen, und fordert die Staatsorgane auf, ihr Vorgehen zu überdenken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die Botschaften der EU und der Mitgliedstaaten in Aserbaidschan auf, die Gerichtsverfahren zu beobachten und regelmäßig alle armenischen Geiseln zu besuchen; fordert die HR/VP und den EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte auf, sie zu besuchen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert, dass im Rahmen der globalen Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte Sanktionen gegen alle Personen aus der Führung und alle Amtsträger Aserbaidschans, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben, verhängt werden, insbesondere gegen Staatsanwälte und die Richter Camal Ramazanov, Anar Rzayev und Zeynal Ağayev;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>fordert den Internationalen Strafgerichtshof auf, die Fälle der Vertreibung und strafrechtlichen Verfolgung der armenischen Bevölkerung Bergkarabachs und den Fall der ethnischen Säuberung Bergkarabachs von seiner armenischen Bevölkerung zu untersuchen; fordert, dass alle Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs vollständig umgesetzt werden, darunter auch Aserbaidschans Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit dem Krieg von 2020 gefangen genommenen Personen davor zu schützen, dass ihnen Gewalt angetan wird und ihnen Verletzungen zugefügt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>bekräftigt seine nachdrückliche Forderung, die Vereinbarung von 2022 über eine strategische Partnerschaft im Energiebereich auszusetzen; beharrt darauf, dass jedes künftige Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Aserbaidschan davon abhängig gemacht wird, dass alle politischen Gefangenen freigelassen werden und sich die Lage der Menschenrechte in dem Land verbessert und dass Aserbaidschan die Unterzeichnung eines Friedensabkommens mit Armenien nicht unangemessen verzögert und die Rechte der Armenier Bergkarabachs, auch das Recht auf Rückkehr, achtet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin und Vizepräsidentin der Kommission und den Mitgliedstaaten sowie den Präsidenten, Regierungen und Parlamenten Armeniens und Aserbaidschans zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>