<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0040</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Antrag zur Aufhebung der Immunität von Jana Nagyová </STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0029/2025 - Berichterstatter: Krzysztof Śmiszek)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 1. April 2025 über den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Jana Nagyová (2024/2035(IMM))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>befasst mit einem am 1. Juli 2024 vom Obergericht in Prag übermittelten und am 19. Juli 2024 im Plenum bekannt gegebenen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Jana Nagyová im Zusammenhang mit einem vor diesem Gericht in der Berufungsinstanz anhängigen Strafverfahren (Aktenzeichen 3 To 34/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>nach Anhörung von Jana Nagyová am 29. Januar 2025 gemäß Artikel 9 Absatz 6 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union und auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 21. Oktober 2008, 19. März 2010, 6. September 2011, 17. Januar 2013, 19. Dezember 2019 und 5. Juli 2023<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichtshofs vom 21. Oktober 2008, Marra/De Gregorio und Clemente, C‑200/07 und C‑201/07, ECLI:EU:C:2008:579; Urteil des Gerichts vom 19. März 2010, Gollnisch/Parlament, T‑42/06, ECLI:EU:T:2010:102; Urteil des Gerichtshofs vom 6. September 2011, Patriciello, C‑163/10, ECLI: EU:C:2011:543; Urteil des Gerichts vom 17. Januar 2013, Gollnisch/Parlament, T‑346/11 und T‑347/11, ECLI:EU:T:2013:23; Urteil des Gerichtshofs vom 19. Dezember 2019, Junqueras Vies, C‑502/19, ECLI:EU:C:2019:1115; Urteil des Gerichts vom 5. Juli 2023, Puigdemont i Casamajó u. a./Parlament, T‑272/21, ECLI:EU:T:2023:373.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 27 der Verfassung der Tschechischen Republik und Artike l0 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 141/1961 Slg. über die Strafprozessordnung (Strafprozessordnung der Tschechischen Republik),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 9 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A10‑0029/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass das Obergericht in Prag am 1. Juli 2024 einen Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Jana Nagyová, einer in der Tschechischen Republik gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments, gestellt hat, um das derzeit vor diesem Gericht anhängige Strafverfahren wegen der Begehung der Straftat des Subventionsbetrugs gemäß § 212 Absatz 1 und Absatz 6 Buchstabe a und der Straftat der Schädigung der finanziellen Interessen der Europäischen Union gemäß § 260 Absätze 1 und 5 des Gesetzes Nr. 40/2009 Slg. fortzusetzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass das Strafverfahren gegen Jana Nagyová auf der Grundlage der Anklageschrift der Städtischen Staatsanwaltschaft in Prag vom 21. März 2022 wegen einer Tat durchgeführt wird, die sie gemeinsam mit einem Mitangeklagten begangen haben soll, da sie mit ihrem beruflichen Schwerpunkt auf Finanzhilfen der Union als stellvertretende Vorstandsvorsitzende eines tschechischen Unternehmens im Zeitraum vom 17. Januar 2008 bis zum 5. Januar 2010 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses gestellt hat, wobei sie wusste, dass dieses Unternehmen keinen Anspruch darauf hatte, und falsche Angaben dahin gehend gemacht hat, dass das Unternehmen ein kleines und unabhängiges Unternehmen sei;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass der Zweck der parlamentarischen Immunität darin besteht, das Parlament und seine Mitglieder vor Gerichtsverfahren zu schützen, die sich auf Tätigkeiten beziehen, die sie in Ausübung ihrer parlamentarischen Funktionen durchführen und die untrennbar mit diesen Funktionen verbunden sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die mutmaßlichen Zuwiderhandlungen keine in Ausübung des Amtes des Mitglieds des Europäischen Parlaments erfolgte Äußerung oder Abstimmung im Sinne von Artikel 8 des Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union betreffen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union vorsieht, dass den Mitgliedern des Europäischen Parlaments im Hoheitsgebiet ihres eigenen Staates die den Parlamentsmitgliedern zuerkannte Unverletzlichkeit zusteht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass gemäß Artikel 27 Absatz 4 der Verfassung der Tschechischen Republik Abgeordnete und Senatoren nur mit Zustimmung der Kammer, der sie angehören, strafrechtlich verfolgt werden dürfen und dass diese Strafverfolgung für die Dauer ihres Mandats ausgeschlossen ist, wenn die entsprechende Kammer ihre Zustimmung verweigert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament im vorliegenden Fall nicht nachweisen konnte, dass ein fumus persecutionis vorlag, d. h. Tatsachen, die darauf hindeuten, dass das zugrunde liegende Verfahren von der Absicht getragen ist, der politischen Tätigkeit des Mitglieds und damit dem Europäischen Parlament zu schaden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass einerseits das Parlament nicht einem Gericht gleichgesetzt werden kann und dass andererseits das Mitglied des Parlaments im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Aufhebung der Immunität nicht als „Angeklagter“ gelten darf<FOOTNOTE><FIELD> Urteil des Gerichts vom 30. April 2019, Briois/Parlament, T‑214/18, ECLI:EU:T:2019:266.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>beschließt, die Immunität von Jana Nagyová aufzuheben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und den Bericht seines zuständigen Ausschusses unverzüglich dem zuständigen Organ der Tschechischen Republik und Jana Nagyová zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST></SDOCTA>