<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0049</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Makrofinanzhilfe für Ägypten</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0037/2025 - Berichterstatterin: Céline Imart)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><STRING BOLD="on">Abänderungen des Europäischen Parlaments vom 1. April 2025 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Arabische Republik Ägypten (COM(2024)0461 – C10-0009/2024 – 2024/0071(COD))</STRING><FOOTNOTE><FIELD> Der Gegenstand wurde gemäß Artikel 60 Absatz 4 Unterabsatz 4 der Geschäftsordnung zwecks interinstitutioneller Verhandlungen an den zuständigen Ausschuss zurücküberwiesen (A10-0037/2025).</FIELD></FOOTNOTE></TI><NOTE>(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)</NOTE><TEXT><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION/></ACTLST></DISPOSITIF><AMDLST><HD><HEAD.OLD><STRING ITALIC="on">Vorschlag der Kommission</STRING></HEAD.OLD><HEAD.NEW><STRING ITALIC="on">Geänderter Text</STRING></HEAD.NEW></HD><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		1</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Erwägung 1 a (neu)</STRING></STI.AMD><OLD/><NEW><P><NO.P>(1a)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Dieser Beschluss hat Auswirkungen auf den Unionshaushalt. Daher hat der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments eine haushaltspolitische Bewertung angenommen, die fester Bestandteil des Verhandlungsmandats des Parlaments ist.</STRING></STRING></P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		2</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Erwägung 2 a (neu)</STRING></STI.AMD><OLD/><NEW><P><NO.P>(2a)</NO.P>	<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Am 17. März 2024 beschlossen Ägypten und die Europäische Union gemeinsam, ihre Beziehungen zu einer strategischen und umfassenden Partnerschaft auszubauen, die auf den Werten der Gerechtigkeit, des gegenseitigen Respekts und des gegenseitigen Vertrauens beruht, um ihre gemeinsame Stabilität, ihren Frieden und ihren Wohlstand zu stärken.</STRING></STRING></P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderungen		3 und 39</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Erwägung 3</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>(3)</NO.P>Im Einklang mit den Partnerschaftsprioritäten setzen sich die EU und Ägypten dafür ein, die Rechenschaftspflicht, die Rechtsstaatlichkeit, die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte, die Grundfreiheiten sowie die Förderung der Demokratie, der Gleichstellung der Geschlechter und der Chancengleichheit als verfassungsmäßige Rechte aller ihrer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Diese Bekenntnisse tragen zur Weiterentwicklung der Partnerschaft sowie zur nachhaltigen Entwicklung und Stabilität Ägyptens bei. Der verstärkte und konstruktive Dialog zwischen der EU und Ägypten im letzten Zeitraum hat den Weg zu einem ernsthafteren Dialog über Menschenrechtsfragen geebnet. Die Tagung des Unterausschusses für politische Fragen, Menschenrechte und Demokratie sowie internationale und regionale Fragen vom Dezember 2022 und die Tagung des Assoziationsausschusses vom Mai 2023 boten die institutionellen Plattformen für den Austausch über eine Reihe von Menschenrechtsfragen, an denen die EU weiterarbeiten und auf denen sie aufbauen möchte. Die Verbesserung der Menschenrechtslage in Ägypten wird sich positiv auf die Beziehungen zwischen der EU und Ägypten auswirken.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(3)</NO.P>Im Einklang mit den Partnerschaftsprioritäten setzen sich die EU und Ägypten dafür ein, die Rechenschaftspflicht, die Rechtsstaatlichkeit, die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte, die Grundfreiheiten sowie die Förderung der Demokratie, der Gleichstellung der Geschlechter und der Chancengleichheit als verfassungsmäßige Rechte aller ihrer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Diese Bekenntnisse tragen zur Weiterentwicklung der Partnerschaft sowie zur nachhaltigen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sozialen und wirtschaftlichen </STRING></STRING>Entwicklung<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, guten Regierungsführung</STRING></STRING> und<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> sozioökonomischen</STRING></STRING> Stabilität Ägyptens bei. Der verstärkte und konstruktive Dialog zwischen der EU und Ägypten im letzten Zeitraum hat den Weg zu einem ernsthafteren Dialog über Menschenrechtsfragen geebnet. Die Tagung des Unterausschusses für politische Fragen, Menschenrechte und Demokratie sowie internationale und regionale Fragen vom Dezember 2022 und die Tagung des Assoziationsausschusses vom Mai 2023 boten die institutionellen Plattformen für den Austausch über eine Reihe von Menschenrechtsfragen, an denen die EU weiterarbeiten und auf denen sie aufbauen möchte. <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Eine stetige künftige </STRING></STRING>Verbesserung der Menschenrechtslage<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, wie etwa die Verbesserung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Einführung eines Moratoriums für die Todesstrafe, die Bekämpfung von Folter und Verschwindenlassen sowie die Verbesserung der Bedingungen in Haftanstalten,</STRING></STRING> <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">und</STRING></STRING> <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">der Frauenrechte und der Grundfreiheiten im Wege einer aktiven, kohärenten und proaktiven Politik in diesem Bereich</STRING></STRING> in Ägypten wird sich positiv auf die Beziehungen zwischen der EU und Ägypten auswirken.</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		4</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Erwägung 3 a (neu)</STRING></STI.AMD><OLD/><NEW><P><NO.P>(3a)</NO.P>	<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die wirtschaftliche und finanzielle Lage Ägyptens ist durch mehrere makroökonomische Anpassungsprogramme gekennzeichnet, die unter der Federführung des IWF im Austausch für Kreditfazilitäten durchgeführt wurden (12 Mrd. USD von 2016 bis 2019 und 3 Mrd. USD im Jahr 2022, mit einem Anstieg auf 8 Mrd. USD im März 2024).</STRING></STRING></P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderungen		5 und 40</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Erwägung 5</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>(5)</NO.P>Die EU ist sich der Schlüsselrolle Ägyptens für die regionale Sicherheit und Stabilität bewusst. Terrorismus, organisierte Kriminalität und Konflikte stellen gemeinsame Bedrohungen für unsere Sicherheit und das soziale Gefüge der Nationen auf beiden Seiten des Mittelmeers dar. Daher haben die EU und Ägypten ein gemeinsames Interesse daran, die bei den Partnerschaftsprioritäten hervorgehobene Zusammenarbeit unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts – einschließlich der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts – zu verstärken.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(5)</NO.P>Die EU ist sich der Schlüsselrolle Ägyptens für die regionale Sicherheit und Stabilität bewusst <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">und hat ein starkes Interesse daran, kurzfristige wirtschaftliche Instabilität im Land zu verhindern, die weitreichende Folgen haben und geopolitischen Rivalen zugutekommen könnte</STRING></STRING>. Terrorismus, organisierte Kriminalität<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, etwa Menschenhandel, irreguläre Migration, Desinformation,</STRING></STRING> Konflikte <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">und die Verfolgung religiöser und ethnischer Minderheiten</STRING></STRING> stellen gemeinsame Bedrohungen für unsere Sicherheit und das soziale Gefüge der Nationen auf beiden Seiten des Mittelmeers dar.<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> Ebenso ist auch Energie eine der dringendsten Herausforderungen, vor denen die Länder auf beiden Seiten des Mittelmeers stehen. Die energiepolitische Zusammenarbeit zwischen der EU und Ägypten im östlichen Mittelmeerraum könnte nicht nur eine Quelle des wirtschaftlichen Wohlstands in der Region sein, sondern durch die Diversifizierung der Energieversorgung und die Förderung der regionalen Zusammenarbeit auch die Energieversorgungssicherheit der EU stärken. In dieser Hinsicht dient das Gasforum Östliches Mittelmeer als Plattform für eine positive regionale Zusammenarbeit.</STRING></STRING> Daher haben die EU und Ägypten ein gemeinsames Interesse daran, die bei den Partnerschaftsprioritäten hervorgehobene Zusammenarbeit unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts – einschließlich<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> des internationalen Seerechts,</STRING></STRING> der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts – zu verstärken<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, sowie gemeinsame Interessen zu fördern und gemeinsame Herausforderungen zu bewältigen</STRING></STRING>.</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Änderungsantrag		6</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Erwägung 6</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>(6)</NO.P>Angesichts der geopolitischen Herausforderungen wie der <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Folgen</STRING></STRING> der Terroranschläge der Hamas vom 7. Oktober 2023 in Israel sowie des Konflikts in Sudan sowie der strategischen Bedeutung Ägyptens als größtes Land in der Region und als Säule der Stabilität im gesamten Nahen Osten hat die Union den Abschluss einer strategischen und umfassenden Partnerschaft mit Ägypten, wie sie in der Gemeinsamen Erklärung skizziert wird, auf den Weg gebracht.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(6)</NO.P>Angesichts der geopolitischen Herausforderungen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">auf globaler und regionaler Ebene </STRING></STRING>wie der <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">humanitären Krise im Gazastreifen infolge der Auswirkungen</STRING></STRING> der Terroranschläge der Hamas vom 7. Oktober 2023 in Israel<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, der eskalierenden Spannungen am Horn von Afrika und der Sicherheit der Seefahrt im Roten Meer und im Suezkanal,</STRING></STRING> sowie des <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Migrationsdrucks aufgrund des </STRING></STRING>Konflikts in Sudan<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, der Unsicherheit in Syrien, der Instabilität in Libyen, der Verantwortung Ägyptens als Aufnahmestaat für eine große Zahl an Flüchtlingen und Migranten</STRING></STRING> sowie der strategischen Bedeutung Ägyptens als größtes Land in der Region und als Säule der Stabilität im gesamten Nahen Osten hat die Union den Abschluss einer strategischen und umfassenden Partnerschaft mit Ägypten, wie sie in der Gemeinsamen Erklärung skizziert wird, auf den Weg gebracht.</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		7</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Erwägung 7</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>(7)</NO.P>Ziel der strategischen und umfassenden Partnerschaft mit Ägypten ist es, die politischen Beziehungen zwischen der EU und Ägypten zu einer strategischen Partnerschaft aufzuwerten und Ägypten in die Lage zu versetzen, seine Stabilisierungsfunktion in der Region auszufüllen. Die Partnerschaft soll dazu beitragen, die makroökonomische Widerstandsfähigkeit Ägyptens zu stärken, und die Umsetzung ehrgeiziger sozioökonomischer Reformen in einer Weise ermöglichen, die den im IWF-Programm für Ägypten vorgesehenen Reformprozess ergänzt und verstärkt. Wie in der Gemeinsamen Erklärung dargelegt, wird sich die Partnerschaft auf ein breites Spektrum an Politikmaßnahmen erstrecken, die sich auf sechs Tätigkeitsfelder konzentrieren: politische Beziehungen, wirtschaftliche Stabilität, Investitionen und Handel, Migration, Sicherheit und Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung, demografische Entwicklung und Humankapital.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(7)</NO.P>Ziel der strategischen und umfassenden Partnerschaft mit Ägypten ist es, die politischen Beziehungen zwischen der EU und Ägypten zu einer strategischen Partnerschaft aufzuwerten und Ägypten in die Lage zu versetzen, seine Stabilisierungsfunktion in der Region<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, im Nahen Osten und in Nordafrika</STRING></STRING> auszufüllen. Die Partnerschaft soll dazu beitragen, die makroökonomische Widerstandsfähigkeit Ägyptens zu stärken, und die Umsetzung ehrgeiziger sozioökonomischer Reformen in einer Weise ermöglichen, die den im IWF-Programm für Ägypten vorgesehenen Reformprozess ergänzt und verstärkt. Wie in der Gemeinsamen Erklärung dargelegt, wird sich die Partnerschaft auf ein breites Spektrum an Politikmaßnahmen erstrecken, die sich auf sechs Tätigkeitsfelder konzentrieren: politische Beziehungen, wirtschaftliche Stabilität, Investitionen und Handel, <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">irreguläre </STRING></STRING>Migration<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> und Mobilität unter Achtung der Menschenrechte</STRING></STRING>, Sicherheit und Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung, demografische Entwicklung und Humankapital. <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Eine derartige strategische und umfassende Partnerschaft sollte im Einklang mit Initiativen auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten entwickelt werden, z. B. der Global-Gateway-Strategie und dem „Mattei-Plan für Afrika“.</STRING></STRING></P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		8</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Erwägung 8</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>(8)</NO.P>Unterstützt wird diese Partnerschaft durch ein 7,4 Mrd. EUR schweres Finanzpaket mit kurz- und längerfristiger Unterstützung für die notwendige makrofinanzielle und sozioökonomische Reformagenda sowie höhere verfügbare Mittel zur Unterstützung von Investitionen in Ägypten und gezielte Unterstützung für die Umsetzung der verschiedenen strategischen Prioritäten. Zu dem Unterstützungspaket gehören das Makrofinanzhilfepaket der EU im Umfang von bis zu 5 Mrd. EUR an Darlehen, das sich aus zwei Makrofinanzhilfemaßnahmen – einer kurzfristigen von bis zu 1 Mrd. EUR und einer regulären, eher mittelfristigen Maßnahme von bis zu 4 Mrd. EUR – zusammensetzt, Finanzierungsinstrumente wie Garantien sowie Mischfinanzierungsinstrumente zur Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen mit dem Ziel, erhebliche Neuinvestitionen zu generieren. Ergänzt wird dies durch Programme zur Unterstützung spezifischer Prioritäten im Rahmen der strategischen und umfassenden Partnerschaft mittels Einzelprojekten und technischer Hilfe im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"><STRING SUPERSCRIPT="on">2</STRING></STRING></STRING>.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(8)</NO.P>Unterstützt wird diese Partnerschaft durch ein 7,4 Mrd. EUR schweres Finanzpaket mit kurz- und längerfristiger Unterstützung für die notwendige makrofinanzielle und sozioökonomische Reformagenda sowie höhere verfügbare Mittel zur Unterstützung von Investitionen in Ägypten und gezielte Unterstützung für die Umsetzung der verschiedenen strategischen Prioritäten<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, insbesondere in Hinblick auf die Bereiche irreguläre Migration und erneuerbare Energie</STRING></STRING>. Zu dem Unterstützungspaket gehören das Makrofinanzhilfepaket der EU im Umfang von bis zu 5 Mrd. EUR an Darlehen<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> zu Vorzugsbedingungen</STRING></STRING>, das sich aus zwei Makrofinanzhilfemaßnahmen – einer kurzfristigen von bis zu 1 Mrd. EUR und einer regulären, eher mittelfristigen Maßnahme von bis zu 4 Mrd. EUR – zusammensetzt, Finanzierungsinstrumente wie Garantien sowie Mischfinanzierungsinstrumente zur Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, die der Mehrheit der Ägypterinnen und Ägypter zugutekommt,</STRING></STRING> mit dem Ziel, erhebliche Neuinvestitionen zu generieren. Ergänzt wird dies durch Programme zur Unterstützung spezifischer Prioritäten im Rahmen der strategischen und umfassenden Partnerschaft mittels Einzelprojekten und technischer Hilfe im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit<STRING SUPERSCRIPT="on">2</STRING>.</P></NEW><OLD><P>__________________</P></OLD><NEW><P>__________________</P></NEW><OLD><P><STRING SUPERSCRIPT="on">2</STRING> Eingerichtet mit der Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (ABl. L 209 vom 14.6.2021, S. 1).</P></OLD><NEW><P><STRING SUPERSCRIPT="on">2</STRING> Eingerichtet mit der Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (ABl. L 209 vom 14.6.2021, S. 1).</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		9</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Erwägung 9</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>(9)</NO.P>Die makrofiskalische Lage Ägyptens ist von signifikanten Herausforderungen geprägt und hat sich in den letzten Monaten erheblich verschlechtert, da sich der außenwirtschaftliche Druck verschärft und die Staatsverschuldung weiter erhöht hat, wobei für den Wirtschaftsausblick weiterhin erhebliche Abwärtsrisiken bestehen. Die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">der Angriffe der Terrororganisation Hamas gegen Israel</STRING></STRING> haben anhaltende Kapitalabflüsse und geringere Deviseneinnahmen zur Folge, vor allem da die Einnahmen aus dem Tourismus und <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">dem Suezkanal</STRING></STRING> drastisch eingebrochen sind. Eine besondere Herausforderung stellt dies vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage Ägyptens dar, die durch konstante Haushaltsdefizite sowie hohe und weiter steigende Schuldenquoten gekennzeichnet ist.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(9)</NO.P>Die makrofiskalische Lage Ägyptens ist von signifikanten Herausforderungen geprägt und hat sich in den letzten Monaten erheblich verschlechtert, da sich der außenwirtschaftliche Druck verschärft und die Staatsverschuldung weiter erhöht hat, wobei für den Wirtschaftsausblick weiterhin erhebliche Abwärtsrisiken bestehen. Die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">die geopolitischen Spannungen im Nahen Osten</STRING></STRING> haben anhaltende Kapitalabflüsse und geringere Deviseneinnahmen zur Folge, vor allem da die Einnahmen aus dem Tourismus<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, dem Suezkanal</STRING></STRING> und <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">der Gasproduktion</STRING></STRING> drastisch eingebrochen sind<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, und aufgrund des Vertrauensverlusts unter ausländischen Investoren</STRING></STRING>. Eine besondere Herausforderung stellt dies vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage Ägyptens dar, die durch konstante Haushaltsdefizite sowie hohe und weiter steigende Schuldenquoten gekennzeichnet ist. <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Trotz dieses schwierigen externen Kontexts konnte Ägypten 2024 Reformen durchführen, um zur Wahrung der makroökonomischen Stabilität beizutragen, etwa die Vereinheitlichung der Wechselkurse und Fortschritte bei der Straffung der Geldpolitik.</STRING></STRING></P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		10</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Erwägung 12</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>(12)</NO.P>Ägypten hat Anfang 2024 wieder Gespräche mit dem IWF aufgenommen und am 6. März 2024 auf Arbeitsebene eine Vereinbarung über ein auf 8 Mrd. USD aufgestocktes neues Programm im Rahmen der erweiterten Fondsfazilität erzielt. <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Das neue Programm dürfte</STRING></STRING> im <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">März </STRING></STRING>2024 <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">vom IWF-Exekutivdirektorium beschlossen werden und</STRING></STRING> soll auf folgende Bereiche abstellen: 1.) glaubhafte Wechselkursflexibilität, 2.)<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> </STRING></STRING>nachhaltige Straffung der Geldpolitik, 3.)<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> </STRING></STRING>Haushaltskonsolidierung zur Wahrung der Schuldentragfähigkeit, 4.) neuer Rahmen zur Eindämmung der Infrastrukturausgaben, 5.) Gewährleistung angemessener Sozialausgaben zum Schutz gefährdeter Gruppen und 6.) Umsetzung der Politik für Staatseigentum und Reformen zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen. Zeitgleich mit der Unterzeichnung der Vereinbarung auf Arbeitsebene setzte Ägypten eine Wechselkursflexibilisierung in Kraft und hob den Leitzins der Zentralbank um beträchtliche 600 Basispunkte an, womit den Prioritäten des IWF-Programms entsprochen wurde.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(12)</NO.P>Ägypten hat Anfang 2024 wieder Gespräche mit dem IWF aufgenommen und am 6. März 2024 auf Arbeitsebene eine Vereinbarung über ein auf 8 Mrd. USD aufgestocktes neues Programm im Rahmen der erweiterten Fondsfazilität erzielt. <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die Verhandlungen auf Sachverständigenebene über die vierte Überarbeitung des Wirtschaftsreformprogramms Ägyptens wurden im Dezember 2024 abgeschlossen.</STRING></STRING> <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Das neue Programm</STRING></STRING> soll auf folgende Bereiche abstellen: 1.) glaubhafte Wechselkursflexibilität, 2.) nachhaltige Straffung der Geldpolitik, 3.) Haushaltskonsolidierung zur Wahrung der Schuldentragfähigkeit, 4.) neuer Rahmen zur Eindämmung der Infrastrukturausgaben, 5.) Gewährleistung angemessener Sozialausgaben zum Schutz gefährdeter Gruppen<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> vor dem Anstieg der Lebenshaltungskosten und Energiepreise</STRING></STRING> und 6.) Umsetzung der Politik für Staatseigentum und Reformen zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> durch Förderung der Entwicklung des Privatsektors in der Wirtschaft</STRING></STRING>. Zeitgleich mit der Unterzeichnung der Vereinbarung auf Arbeitsebene setzte Ägypten eine Wechselkursflexibilisierung in Kraft und hob den Leitzins der Zentralbank um beträchtliche 600 Basispunkte an, womit den Prioritäten des IWF-Programms entsprochen wurde.</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		11</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Erwägung 16</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>(16)</NO.P>Da in der Zahlungsbilanz Ägyptens über die vom IWF und anderen multilateralen Institutionen bereitgestellten Mittel hinaus noch eine erhebliche Außenfinanzierungslücke verbleibt, wird die Ägypten zu gewährende Makrofinanzhilfe der Union unter den derzeitigen außergewöhnlichen Umständen in Verbindung mit dem IWF-Programm als angemessene Antwort auf das Ersuchen Ägyptens um Unterstützung der wirtschaftlichen Stabilisierung betrachtet. Das Makrofinanzhilfepaket der Union, das insbesondere die im vorliegenden Vorschlag vorgesehene Makrofinanzhilfe von bis zu 4 Mrd. EUR umfasst, würde die wirtschaftliche Stabilisierung und die Strukturreformagenda Ägyptens unterstützen und käme ergänzend zu den im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung mit dem IWF bereitgestellten Mitteln hinzu.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(16)</NO.P>Da in der Zahlungsbilanz Ägyptens über die vom IWF und anderen multilateralen Institutionen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sowie regionalen Partnern </STRING></STRING>bereitgestellten Mittel hinaus noch eine erhebliche Außenfinanzierungslücke verbleibt, wird die Ägypten zu gewährende Makrofinanzhilfe der Union unter den derzeitigen außergewöhnlichen Umständen in Verbindung mit dem IWF-Programm als angemessene Antwort auf das Ersuchen Ägyptens um Unterstützung der wirtschaftlichen Stabilisierung betrachtet. Das Makrofinanzhilfepaket der Union, das insbesondere die im vorliegenden Vorschlag vorgesehene Makrofinanzhilfe von bis zu 4 Mrd. EUR umfasst, würde die wirtschaftliche Stabilisierung und die Strukturreformagenda Ägyptens unterstützen und käme ergänzend zu den im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung mit dem IWF bereitgestellten Mitteln hinzu.</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		12</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Erwägung 19</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>(19)</NO.P>Die Kommission sollte sicherstellen, dass die Makrofinanzhilfe der Union rechtlich und inhaltlich mit den wichtigsten Grundsätzen, Zielsetzungen und Maßnahmen in den verschiedenen Bereichen des auswärtigen Handelns und mit anderen relevanten Politikbereichen der Union in Einklang steht.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(19)</NO.P>Die Kommission sollte <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">gemäß Artikel 2 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Ägypten </STRING></STRING>sicherstellen, dass die Makrofinanzhilfe der Union rechtlich und inhaltlich mit den wichtigsten Grundsätzen, Zielsetzungen und Maßnahmen in den verschiedenen Bereichen des auswärtigen Handelns und mit anderen relevanten Politikbereichen der Union<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit,</STRING></STRING> in Einklang steht.</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		13</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Erwägung 22</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>(22)</NO.P>Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe der Union sollte darin bestehen, dass Ägypten weiterhin konkrete und <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">glaubhafte</STRING></STRING> Fortschritte bei der Achtung wirksamer demokratischer Mechanismen, wozu insbesondere auch ein parlamentarisches Mehrparteiensystem gehört, und der Rechtsstaatlichkeit <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">erzielt und die</STRING></STRING> Achtung der Menschenrechte <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">garantiert</STRING></STRING>. Darüber hinaus sollten die spezifischen Ziele der Makrofinanzhilfe der Union die Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Finanzverwaltungssysteme sowie die Steuerung und Beaufsichtigung des Finanzsektors in Ägypten stärken und Strukturreformen zur Unterstützung eines nachhaltigen, inklusiven Wachstums, der Schaffung von menschenwürdiger Beschäftigung und der Haushaltskonsolidierung fördern. Die Erfüllung der Vorbedingung und die Erreichung der Einzelziele sollten von den Dienststellen der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst regelmäßig überprüft werden.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(22)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Makrofinanzhilfen sollten ein wirtschaftliches Instrument bleiben. </STRING></STRING>Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe der Union sollte <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">jedoch </STRING></STRING>darin bestehen, dass Ägypten weiterhin konkrete<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, glaubhafte</STRING></STRING> und <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">greifbare</STRING></STRING> Fortschritte bei der Achtung<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> und Stärkung</STRING></STRING> wirksamer demokratischer Mechanismen, wozu insbesondere auch ein parlamentarisches Mehrparteiensystem gehört, und der Rechtsstaatlichkeit <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sowie der Sicherstellung der</STRING></STRING> Achtung der Menschenrechte <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">erzielt</STRING></STRING>. Darüber hinaus sollten die spezifischen Ziele der Makrofinanzhilfe der Union die Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Finanzverwaltungssysteme sowie die Steuerung und Beaufsichtigung des Finanzsektors in Ägypten stärken und Strukturreformen zur Unterstützung eines nachhaltigen, inklusiven Wachstums, der Schaffung von menschenwürdiger Beschäftigung und der Haushaltskonsolidierung fördern. Die Erfüllung der Vorbedingung und die Erreichung der Einzelziele sollten von den Dienststellen der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst regelmäßig überprüft werden.</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		14</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Erwägung 23</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>(23)</NO.P>Um einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der Union im Zusammenhang mit dieser Makrofinanzhilfe zu gewährleisten, sollte Ägypten geeignete Maßnahmen treffen, um Betrug, Korruption und andere Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dieser Hilfe zu verhindern bzw. dagegen vorzugehen. Darüber hinaus sollte eine zwischen der Kommission und den ägyptischen Behörden zu schließende Darlehensvereinbarung Bestimmungen enthalten, mit denen das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) ermächtigt wird, gemäß den Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates<STRING SUPERSCRIPT="on">3</STRING> und der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates<STRING SUPERSCRIPT="on">4</STRING> Untersuchungen, einschließlich Kontrollen und Überprüfungen vor Ort, durchzuführen, die Kommission und der Rechnungshof ermächtigt werden, Prüfungen durchzuführen, und die Europäische Staatsanwaltschaft ermächtigt wird, ihre Zuständigkeiten in Bezug auf die Bereitstellung der Makrofinanzhilfe der Union während und nach Ablauf des Bereitstellungszeitraums auszuüben.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(23)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Es muss unbedingt betont werden, dass Ägypten die notwendigen wirtschaftlichen Vorbedingungen für die Förderfähigkeit erfüllen muss. Ägypten hat seine Solvenz und Finanzstabilität unter Beweis gestellt, was von der Kommission überprüft wurde. </STRING></STRING>Um einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der Union im Zusammenhang mit dieser Makrofinanzhilfe zu gewährleisten, sollte Ägypten<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> jedoch</STRING></STRING> geeignete Maßnahmen treffen, um Betrug, Korruption und andere Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dieser Hilfe zu verhindern bzw. dagegen vorzugehen. Darüber hinaus sollte eine zwischen der Kommission und den ägyptischen Behörden zu schließende Darlehensvereinbarung Bestimmungen enthalten, mit denen das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) ermächtigt wird, gemäß den Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates<STRING SUPERSCRIPT="on">3</STRING> und der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates<STRING SUPERSCRIPT="on">4</STRING> Untersuchungen, einschließlich Kontrollen und Überprüfungen vor Ort, durchzuführen, die Kommission und der Rechnungshof ermächtigt werden, Prüfungen durchzuführen, und die Europäische Staatsanwaltschaft ermächtigt wird, ihre Zuständigkeiten in Bezug auf die Bereitstellung der Makrofinanzhilfe der Union während und nach Ablauf des Bereitstellungszeitraums auszuüben.</P></NEW><OLD><P>__________________</P></OLD><NEW><P>__________________</P></NEW><OLD><P><STRING SUPERSCRIPT="on">3</STRING> Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. September 2013 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates (ABl. L 248 vom 18.9.2013, S. 1).</P></OLD><NEW><P><STRING SUPERSCRIPT="on">3</STRING> Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. September 2013 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates (ABl. L 248 vom 18.9.2013, S. 1).</P></NEW><OLD><P><STRING SUPERSCRIPT="on">4</STRING> Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten (ABl. L 292 vom 15.11.1996, S. 2).</P></OLD><NEW><P><STRING SUPERSCRIPT="on">4</STRING> Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten (ABl. L 292 vom 15.11.1996, S. 2).</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		15</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Erwägung 26</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>(26)</NO.P>Die Makrofinanzhilfe der Union sollte von der Kommission verwaltet werden. Damit das Europäische Parlament und der Rat die Durchführung dieses Beschlusses verfolgen können, sollte die Kommission sie regelmäßig über die Entwicklungen in Bezug auf die Hilfe unterrichten und ihnen die einschlägigen Dokumente zur Verfügung stellen.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(26)</NO.P>Die Makrofinanzhilfe der Union sollte von der Kommission verwaltet werden. Damit das Europäische Parlament und der Rat die Durchführung dieses Beschlusses verfolgen können, sollte die Kommission sie regelmäßig <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">mittels eines Jahresberichts </STRING></STRING>über die Entwicklungen in Bezug auf die Hilfe<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> und die Einhaltung wirksamer demokratischer Mechanismen gemäß den in diesem Beschluss genannten Vorbedingungen</STRING></STRING> unterrichten und ihnen die einschlägigen Dokumente zur Verfügung stellen.</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderungen		16 und 42</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Erwägung 28</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>(28)</NO.P>Die Makrofinanzhilfe der Union sollte an wirtschaftspolitische Auflagen geknüpft sein, die in einer Grundsatzvereinbarung festzulegen sind. Im Interesse einheitlicher Durchführungsbedingungen und aus Gründen der Effizienz sollte die Kommission die Befugnis erhalten, diese Auflagen unter Aufsicht des in der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 vorgesehenen Ausschusses aus Vertretern der Mitgliedstaaten mit den ägyptischen Behörden auszuhandeln. Gemäß jener Verordnung sollte in allen Fällen, die in jener Verordnung nicht genannt werden, grundsätzlich das Beratungsverfahren angewandt werden. Da Hilfen von mehr als 90 Mio. EUR bedeutende Auswirkungen haben können, sollte bei Transaktionen oberhalb dieser Grenze das Prüfverfahren zur Anwendung kommen. In Anbetracht des Umfangs der Makrofinanzhilfe der Union für Ägypten sollte bei der Annahme der Grundsatzvereinbarung und bei jeder Verringerung, Aussetzung oder Einstellung der Hilfe das Prüfverfahren angewandt werden —</P></OLD><NEW><P><NO.P>(28)</NO.P>Die Makrofinanzhilfe der Union sollte an <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">nachhaltige </STRING></STRING>wirtschaftspolitische <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Reformen</STRING></STRING> und Auflagen<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte</STRING></STRING> geknüpft sein, die in einer Grundsatzvereinbarung festzulegen sind. Im Interesse einheitlicher Durchführungsbedingungen und aus Gründen der Effizienz sollte die Kommission die Befugnis erhalten, diese Auflagen unter Aufsicht des in der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 vorgesehenen Ausschusses aus Vertretern der Mitgliedstaaten mit den ägyptischen Behörden auszuhandeln. Gemäß jener Verordnung sollte in allen Fällen, die in jener Verordnung nicht genannt werden, grundsätzlich das Beratungsverfahren angewandt werden. Da Hilfen von mehr als 90 Mio. EUR bedeutende Auswirkungen haben können, sollte bei Transaktionen oberhalb dieser Grenze das Prüfverfahren zur Anwendung kommen. In Anbetracht des Umfangs der Makrofinanzhilfe der Union für Ägypten sollte bei der Annahme der Grundsatzvereinbarung und bei jeder Verringerung, Aussetzung oder Einstellung der Hilfe das Prüfverfahren angewandt werden —</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		17</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 1 – Absatz 1</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>(1)</NO.P>Die Union stellt Ägypten eine Makrofinanzhilfe im Umfang von bis zu 4 Mrd. EUR (im Folgenden „Makrofinanzhilfe der Union“) zur Verfügung, um die <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">wirtschaftliche</STRING></STRING> Stabilisierung Ägyptens und eine substanzielle Reformagenda zu unterstützen. Die Freigabe der Makrofinanzhilfe der Union erfolgt vorbehaltlich der Billigung des Haushaltsplans der Union für das betreffende Jahr durch das Europäische Parlament und den Rat. Mit der Makrofinanzhilfe wird ein Beitrag zur Deckung des im IWF-Programm festgestellten Zahlungsbilanzbedarfs Ägyptens geleistet.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(1)</NO.P>Die Union stellt Ägypten eine Makrofinanzhilfe im Umfang von bis zu 4 Mrd. EUR (im Folgenden „Makrofinanzhilfe der Union“) <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">in Form von Darlehen zu Vorzugsbedingungen </STRING></STRING>zur Verfügung, um die <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sozioökonomische</STRING></STRING> Stabilisierung Ägyptens und eine substanzielle <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">strukturelle </STRING></STRING>Reformagenda<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> sowie seine Verantwortung in Bezug auf die Eindämmung der Auswirkungen der irregulären Migration und die Steuerung der Migrationsströme zu unterstützen</STRING></STRING>. Die Freigabe der Makrofinanzhilfe der Union erfolgt vorbehaltlich der Billigung des Haushaltsplans der Union für das betreffende Jahr durch das Europäische Parlament und den Rat. Mit der Makrofinanzhilfe wird ein Beitrag zur Deckung des im IWF-Programm festgestellten Zahlungsbilanzbedarfs Ägyptens geleistet.</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		44</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 1 – Absatz 3 – Unterabsatz 2 a (neu)</STRING></STI.AMD><OLD/><NEW><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die transparente Verwaltung der im Rahmen dieser Makrofinanzhilfe bereitgestellten Mittel ist von wesentlicher Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Mittel sinnvoll und im Einklang mit den festgelegten Zielen eingesetzt werden. Die EU stellt sicher, dass wirksame und unabhängige Kontroll- und Prüfmechanismen eingerichtet werden, um jegliche missbräuchliche Verwendung zu verhindern.</STRING></STRING></P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		18</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 1 – Absatz 3 a (neu)</STRING></STI.AMD><OLD/><NEW><P><NO.P>(3a)</NO.P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Makrofinanzhilfen können so weit wie möglich zum Wachstum und zur wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit der Union beitragen.</STRING></STRING></P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		19</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 2 – Absatz 1</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>(1)</NO.P>Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe der Union besteht darin, dass Ägypten weiterhin konkrete und glaubhafte Fortschritte bei der Achtung wirksamer demokratischer Mechanismen, wozu insbesondere auch ein parlamentarisches Mehrparteiensystem gehört, und der Rechtsstaatlichkeit erzielt und die Achtung der Menschenrechte <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">garantiert</STRING></STRING>.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(1)</NO.P>Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe der Union besteht darin, dass Ägypten weiterhin konkrete und glaubhafte Fortschritte bei der Achtung <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">und Stärkung </STRING></STRING>wirksamer demokratischer Mechanismen, wozu insbesondere auch ein parlamentarisches Mehrparteiensystem gehört, und der Rechtsstaatlichkeit erzielt und <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sich weiter darum bemüht, </STRING></STRING>die Achtung der Menschenrechte <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">zu garantieren</STRING></STRING>.</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		20</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 2 – Absatz 2</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>(2)</NO.P>Die Dienststellen der Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst wachen darüber, dass diese Vorbedingung während der gesamten Laufzeit der Makrofinanzhilfe der Union erfüllt ist.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(2)</NO.P>Die Dienststellen der Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst wachen darüber, dass diese Vorbedingung während der gesamten Laufzeit der Makrofinanzhilfe der Union erfüllt ist<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, und erstatten dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig schriftlich Bericht über die Erfüllung der in der Grundsatzvereinbarung festgelegten wirtschaftspolitischen und finanziellen Auflagen</STRING></STRING>.</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		21</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 3 – Absatz 1</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>(1)</NO.P>Die Kommission vereinbart nach dem in Artikel 7 Absatz 2 genannten Prüfverfahren mit den ägyptischen Behörden klar definierte wirtschaftspolitische und finanzielle Auflagen für die Makrofinanzhilfe der Union, die vor allem auf Strukturreformen und gesunde öffentliche Finanzen abstellen und in einer Grundsatzvereinbarung (im Folgenden „Grundsatzvereinbarung“) festzulegen sind, welche auch einen Zeitrahmen für die Durchführung dieser Reformen enthält. Die in der Grundsatzvereinbarung festgelegten wirtschaftspolitischen und finanziellen Auflagen müssen mit den in Artikel 1 Absatz 3 genannten Vereinbarungen und Absprachen in Einklang stehen, insbesondere auch mit den makroökonomischen Anpassungs- und Strukturreformprogrammen, die Ägypten mit Unterstützung des IWF durchführt.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(1)</NO.P>Die Kommission vereinbart nach dem in Artikel 7 Absatz 2 genannten Prüfverfahren mit den ägyptischen Behörden klar definierte wirtschaftspolitische und finanzielle Auflagen für die Makrofinanzhilfe der Union, die vor allem auf Strukturreformen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">wie die neue Strafprozessreform </STRING></STRING>und gesunde öffentliche Finanzen abstellen und in einer Grundsatzvereinbarung (im Folgenden „Grundsatzvereinbarung“) festzulegen sind, welche auch einen Zeitrahmen für die Durchführung dieser Reformen enthält. Die in der Grundsatzvereinbarung festgelegten wirtschaftspolitischen und finanziellen Auflagen müssen mit den in Artikel 1 Absatz 3 genannten Vereinbarungen und Absprachen in Einklang stehen, insbesondere auch mit den makroökonomischen Anpassungs- und Strukturreformprogrammen, die Ägypten mit Unterstützung des IWF durchführt.</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		22</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 3 – Absatz 2</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>(2)</NO.P>Die in Absatz 1 genannten Auflagen stellen insbesondere darauf ab, die Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Finanzverwaltungssysteme in Ägypten, insbesondere auch im Hinblick auf die Verwendung der Makrofinanzhilfe der Union, zu stärken. Bei der Gestaltung der politischen Maßnahmen werden auch die Fortschritte bei der gegenseitigen Marktöffnung, der Entwicklung eines regelbasierten fairen Handels sowie bei weiteren außenpolitischen Prioritäten der Union gebührend berücksichtigt. Die Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Ziele werden von der Kommission regelmäßig überwacht.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(2)</NO.P>Die in Absatz 1 genannten <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">wirtschaftspolitischen und finanziellen </STRING></STRING>Auflagen stellen insbesondere darauf ab, die Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Finanzverwaltungssysteme in Ägypten, insbesondere auch im Hinblick auf die Verwendung der Makrofinanzhilfe der Union, zu stärken. Bei der Gestaltung der politischen Maßnahmen werden auch die Fortschritte bei der gegenseitigen Marktöffnung, <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">auch für KMU, </STRING></STRING>der Entwicklung eines regelbasierten<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> und</STRING></STRING> fairen Handels<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, der nachhaltigen Entwicklung, der guten Regierungsführung</STRING></STRING> sowie bei weiteren außenpolitischen Prioritäten der Union gebührend berücksichtigt. Die Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Ziele werden von der Kommission regelmäßig überwacht.</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		49</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 4 – Absatz 3 – Unterabsatz 1 – Buchstabe c</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>c)</NO.P>zufriedenstellende Erfüllung der in der Grundsatzvereinbarung festgelegten wirtschaftspolitischen und finanziellen Auflagen.</P></OLD><NEW><P><NO.P>c)</NO.P>zufriedenstellende Erfüllung der in der Grundsatzvereinbarung festgelegten wirtschaftspolitischen und finanziellen Auflagen<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> sowie der Auflagen in Bezug auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte</STRING></STRING>.</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		23</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 4 – Absatz 4</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>(4)</NO.P>Werden die in Absatz 3 genannten Auflagen nicht erfüllt, so wird die Auszahlung der Makrofinanzhilfe der Union von der Kommission zeitweise ausgesetzt oder eingestellt. In solchen Fällen teilt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat die Gründe für die Aussetzung oder Einstellung mit.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(4)</NO.P>Werden die in Absatz 3 genannten Auflagen nicht erfüllt, so wird die Auszahlung der Makrofinanzhilfe der Union von der Kommission zeitweise ausgesetzt oder eingestellt. In solchen Fällen teilt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">unverzüglich </STRING></STRING>die Gründe für die Aussetzung oder Einstellung mit.</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		24</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 5 – Absatz 1</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>(1)</NO.P>Zur Finanzierung der Unterstützung im Rahmen der als Darlehen gewährten Makrofinanzhilfe wird die Kommission ermächtigt, gemäß Artikel <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">220a</STRING></STRING> der Verordnung (EU, Euratom) <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">2018</STRING></STRING>/<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">1046</STRING></STRING> im Namen der Union die erforderlichen Mittel an den Kapitalmärkten oder bei Finanzinstituten aufzunehmen.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(1)</NO.P>Zur Finanzierung der Unterstützung im Rahmen der als Darlehen gewährten Makrofinanzhilfe wird die Kommission ermächtigt, gemäß Artikel <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">223</STRING></STRING> der Verordnung (EU, Euratom) <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">2024</STRING></STRING>/<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">2509</STRING></STRING> im Namen der Union die erforderlichen Mittel an den Kapitalmärkten oder bei Finanzinstituten aufzunehmen.</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		25</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 5 – Absatz 2</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>(2)</NO.P>Die Kommission schließt mit Ägypten eine Darlehensvereinbarung über den in Artikel 1 genannten Betrag. Die Bedingungen für die Unterstützung im Rahmen der als Darlehen gewährten Makrofinanzhilfe werden in einer zwischen der Kommission und den ägyptischen Behörden zu schließenden Darlehensvereinbarung gemäß Artikel <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">220</STRING></STRING> der Haushaltsordnung im Einzelnen festgelegt. In der Darlehensvereinbarung werden der Bereitstellungszeitraum und die Bedingungen für die Unterstützung im Rahmen der als Darlehen gewährten Makrofinanzhilfe, insbesondere auch in Bezug auf die Systeme der internen Kontrolle, im Einzelnen festgelegt. <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Die Darlehen werden</STRING></STRING> zu Bedingungen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">gewährt</STRING></STRING>, die es<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> Ägypten</STRING></STRING> ermöglichen, das Darlehen über einen langen Zeitraum zurückzuzahlen, der auch eine tilgungsfreie Zeit beinhalten kann. Die Laufzeit der Darlehen beträgt höchstens 35 Jahre. Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat über Entwicklungen in Bezug auf die in Absatz 3 genannten Transaktionen.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(2)</NO.P>Die Kommission schließt mit Ägypten eine Darlehensvereinbarung über den in Artikel 1 genannten Betrag. Die Bedingungen für die Unterstützung im Rahmen der als Darlehen gewährten Makrofinanzhilfe werden in einer zwischen der Kommission und den ägyptischen Behörden zu schließenden Darlehensvereinbarung gemäß Artikel <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">223</STRING></STRING> der Haushaltsordnung im Einzelnen festgelegt. In der Darlehensvereinbarung werden der Bereitstellungszeitraum und die Bedingungen für die Unterstützung im Rahmen der als Darlehen gewährten Makrofinanzhilfe, insbesondere auch in Bezug auf die Systeme der internen Kontrolle, im Einzelnen festgelegt. <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ägypten zahlt das Darlehen</STRING></STRING> zu Bedingungen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">zurück</STRING></STRING>, die es ermöglichen, das Darlehen über einen langen Zeitraum zurückzuzahlen, der auch eine tilgungsfreie Zeit beinhalten kann<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> – nachdem dies dem Europäischen Parlament und dem Rat förmlich mitgeteilt wurde</STRING></STRING>. Die Laufzeit der Darlehen beträgt höchstens 35 Jahre. Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat über Entwicklungen in Bezug auf die in Absatz 3 genannten Transaktionen.</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		26</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 6 – Absatz 1</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>(1)</NO.P>Die Makrofinanzhilfe der Union wird im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">2018</STRING></STRING>/<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">1046</STRING></STRING> des Europäischen Parlaments und des Rates<STRING SUPERSCRIPT="on">7</STRING> durchgeführt.</P></OLD><NEW><P><NO.P>(1)</NO.P>Die Makrofinanzhilfe der Union wird im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">2024</STRING></STRING>/<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">2509</STRING></STRING> des Europäischen Parlaments und des Rates<STRING SUPERSCRIPT="on">7</STRING> durchgeführt.</P></NEW><OLD><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">_________________</STRING></STRING></P></OLD><NEW><P><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">_________________</STRING></STRING></P></NEW><OLD><P><STRING SUPERSCRIPT="on">7</STRING> Verordnung (EU, Euratom) <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">2018</STRING></STRING>/<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">1046</STRING></STRING> des Europäischen Parlaments und des Rates vom <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">18</STRING></STRING>. <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Juli 2018</STRING></STRING> über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 </STRING></STRING>(ABl. L<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> 193 vom 30</STRING></STRING>.<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">7</STRING></STRING>.<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">2018</STRING></STRING>, <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">S</STRING></STRING>.<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> 1</STRING></STRING>).</P></OLD><NEW><P><STRING SUPERSCRIPT="on">7</STRING> Verordnung (EU, Euratom) <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">2024</STRING></STRING>/<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">2509</STRING></STRING> des Europäischen Parlaments und des Rates vom <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">23</STRING></STRING>. <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">September 2024</STRING></STRING> über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">, 2024/2509, 26</STRING></STRING>.<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">9</STRING></STRING>.<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">2024</STRING></STRING>, <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">ELI: http://data.europa</STRING></STRING>.<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">eu/eli/reg/2024/2509/oj</STRING></STRING>).</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		27</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 8 – Absatz 1 – Buchstabe b</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>b)</NO.P>bewertet sie die Wirtschaftslage und -aussichten Ägyptens sowie die Fortschritte, die bei der Durchführung der in Artikel 3 Absatz 1 genannten politischen Maßnahmen erzielt wurden;</P></OLD><NEW><P><NO.P>b)</NO.P>bewertet sie die Wirtschaftslage und -aussichten Ägyptens sowie die Fortschritte, die bei der Durchführung der in <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Artikel 2 und </STRING></STRING>Artikel 3 Absatz 1 genannten politischen Maßnahmen erzielt wurden;</P></NEW></AMEND><AMEND><TI.AMD><STRING BOLD="on">Abänderung		28</STRING></TI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Vorschlag für einen Beschluss</STRING></STI.AMD><STI.AMD><STRING BOLD="on">Artikel 8 – Absatz 1 – Buchstabe c</STRING></STI.AMD><OLD><P><NO.P>c)</NO.P>erläutert sie den Zusammenhang zwischen den in der Grundsatzvereinbarung festgelegten wirtschaftspolitischen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Reformmaßnahmen</STRING></STRING>, der <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">aktuellen Wirtschafts-</STRING></STRING> und <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Finanzlage Ägyptens und den Beschlüssen der Kommission über</STRING></STRING> die <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Auszahlung der einzelnen Tranchen der Makrofinanzhilfe der Union</STRING></STRING>.</P></OLD><NEW><P><NO.P>c)</NO.P>erläutert sie den Zusammenhang zwischen den in der Grundsatzvereinbarung festgelegten wirtschaftspolitischen <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Reformen Ägyptens</STRING></STRING>, der <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Finanzlage des Landes</STRING></STRING> und <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">der Auszahlung der Makrofinanzhilfe der Union, wobei gleichzeitig die Schritte darlegt werden,</STRING></STRING> die <STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">in Richtung demokratischer Mechanismen, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte unternommen wurden</STRING></STRING>.</P></NEW></AMEND></AMDLST></TEXT></DECISION></TXTLST></SDOCTA>