<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0055</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Abkommen EU-Bosnien und Herzegowina: Zusammenarbeit zwischen Eurojust und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden Bosniens und Herzegowinas</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0027/2025 - Berichterstatter: Jaroslav Bžoch)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2025 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden Bosniens und Herzegowinas (13622/2024 – C10-0165/2024 – 2024/0167(NLE))</STRING></TI><NOTE>(Zustimmung)</NOTE><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (13622/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Entwurf des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden Bosniens und Herzegowinas (13241/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 47, Artikel 52 Absatz 1, Artikel 56 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C10-0165/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 107 Absätze 1 und 4 und Artikel 117 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A10-0027/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>gibt seine Zustimmung zum Abschluss des Abkommens;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Behörden Bosniens und Herzegowinas zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>