<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF2" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0058</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik – Jahresbericht 2024</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0011/2025 - Berichterstatter: Nicolás Pascual De La Parte)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2025 zur Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik – Jahresbericht 2024 (2024/2082(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Titel V des Vertrags über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf Kapitel 2, Abschnitt 2 mit Bestimmungen über die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung von Versailles, angenommen auf der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs vom 11. März 2022,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den „Strategischen Kompass für Sicherheit und Verteidigung – Für eine Europäische Union, die ihre Bürgerinnen und Bürger, Werte und Interessen schützt und zu Weltfrieden und internationaler Sicherheit beiträgt“, der am 21. März 2022 vom Rat und am 25. März 2022 vom Europäischen Rat gebilligt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Berücksichtigung der nationalen Sicherheitsstrategien der EU-Mitgliedstaaten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den vom Rat am 22. Mai 2023 gebilligten Pakt für die zivile GSVP – Maßnahmen für wirksamere zivile Missionen („Civilian CSDP Compact – Towards more effective civilian missions“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2017/2315 des Rates vom 11. Dezember 2017 über die Begründung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) und über die Liste der daran teilnehmenden Mitgliedstaaten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 331 vom 14.12.2017, S. 57, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/2315/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2022/1968 des Rates vom 17. Oktober 2022 über eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 270 vom 18.10.2022, S. 85, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/1968/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2022/1970 des Rates vom 17. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 270 vom 18.10.2022, S. 93, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/1970/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2022/2507 des Rates vom 19. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM, Georgia<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 325 vom 20.12.2022, S. 110, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/2507/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2023/162 des Rates vom 23. Januar 2023 über eine Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 22 vom 24.1.2023, S. 29, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/162/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2024/890 des Rates vom 18. März 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/509 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/890, 19.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/890/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 79 I vom 21.3.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/452/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 170 vom 12.5.2021, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/697/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2023/1525 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 2023 zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 185 vom 24.7.2023, S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1525/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2023/2418 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 über die Einrichtung eines Instruments zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2023/2418, 26.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2418/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1252, 3.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1252/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 18. April 2023 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung, Vorsorge und Bewältigung von Cybersicherheitsbedrohungen und -vorfällen (COM(2023)0209),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 10. März 2023 über eine Weltraumstrategie der Europäischen Union für Sicherheit und Verteidigung (JOIN(2023)0009),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission (EU) 2023/2113 vom 3. Oktober 2023 zu Technologiebereichen, die für die wirtschaftliche Sicherheit der EU von entscheidender Bedeutung sind, zwecks weiterer Risikobewertung mit den Mitgliedstaaten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2023/2113, 11.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2023/2113/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den jährlichen Finanzierungsbeschluss, der den ersten Teil des Jahresarbeitsprogramms für die Durchführung des Europäischen Verteidigungsfonds für das Jahr 2024 bildet und von der Kommission am 21. Juni 2023 angenommen wurde (C(2023)4252),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Januar 2018 zum integrierten Ansatz für externe Konflikte und Krisen und vom 24. Januar 2022 zur europäischen Sicherheitslage,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung von Granada, angenommen auf der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs vom 6. Oktober 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Februar 2022 zur Verlängerung und Verstärkung der Umsetzung des Konzepts der koordinierten maritimen Präsenzen im Golf von Guinea,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 21. und 22. März 2024 hinsichtlich der Entscheidung, Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina aufzunehmen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 27. Mai 2024 zur Sicherheit und Verteidigung der EU,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 10. November 2022 mit dem Titel „Aktionsplan zur militärischen Mobilität 2.0“ (JOIN(2022)0048),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 18. Mai 2022 mit dem Titel „Analyse der Defizite bei den Verteidigungsinvestitionen und die nächsten Schritte“ (JOIN(2022)0024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 5. März 2024 mit dem Titel „Eine neue Strategie für die Europäische Verteidigungsindustrie: Verwirklichung der Bereitschaft der EU durch eine reaktionsfähige und widerstandsfähige europäische Verteidigungsindustrie“ (JOIN(2024)0010),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 20. Juni 2024 mit dem Titel „Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – unsere Prioritäten im Jahr 2024“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die politischen Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024-2029 der Kandidatin für das Amt der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, vom 18. Juli 2024 mit dem Titel „Europa hat die Wahl“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den im April 2024 veröffentlichten Bericht von Enrico Letta mit dem Titel „Much more than a market“ (Viel mehr als nur ein Markt) und insbesondere dessen Abschnitt „Promoting peace and enhancing security: towards a Common Market for the defence industry“ (Förderung von Frieden und Verbesserung der Sicherheit: Hin zu einem gemeinsamen Markt für die Verteidigungsindustrie),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und dessen Kapitel 4 über die Erhöhung der Sicherheit und die Verringerung von Abhängigkeiten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Sauli Niinistö vom 30. Oktober 2024 mit dem Titel „Safer Together: Strengthening Europe’s Civilian and Military Preparedness and Readiness“ (Gemeinsam für mehr Sicherheit: Stärkung der zivilen und militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften, die am 21. Mai 2024 von der EU und Moldau bzw. am 28. Mai 2024 von der EU und Norwegen, am 1. November 2024 von der EU und Japan, am 4. November 2024 von der EU und Südkorea, am 19. November 2024 von der EU und Nordmazedonien und am 18. Dezember 2024 von der EU und Albanien unterzeichnet wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen, insbesondere Artikel 2 Absatz 4 über das Verbot der Anwendung von Gewalt und Artikel 51 über das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 1325 (2000) vom 31. Oktober 2000, 1889 (2009) vom 5. Oktober 2009, 2122 (2013) vom 18. Oktober 2013, 2242 (2015) vom 13. Oktober 2015 und 2493 (2019) vom 29. Oktober 2019 zu Frauen, Frieden und Sicherheit sowie die Resolutionen 2250 (2015) vom 9. Dezember 2015, 2419 (2018) vom 6. Juni 2018 und 2535 (2020) vom 14. Juli 2020 zu Jugend, Frieden und Sicherheit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Resolution 70/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Pakt für die Zukunft und dessen Kapitel 2 über Weltfrieden und internationale Sicherheit, der am 23. September 2024 von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Nordatlantikvertrag,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gipfelerklärung von Madrid, die von den NATO-Staats- und Regierungschefs abgegeben wurde, die an der Tagung des Nordatlantikrats am 29. Juni 2022 in Madrid teilgenommen haben,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Strategische Konzept der NATO von 2022 und das Kommuniqué des NATO-Gipfels 2023 in Vilnius,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die drei Gemeinsamen Erklärungen zur Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO, die am 8. Juli 2016, am 10. Juli 2018 und am 10. Januar 2023 unterzeichnet wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den neunten Fortschrittsbericht über die Umsetzung der vom Rat der EU und vom NATO-Rat am 6. Dezember 2016 und 5. Dezember 2017 gebilligten gemeinsamen Vorschläge, den der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsident der Kommission (HR/VP) und der NATO-Generalsekretär dem Rat der EU und dem NATO-Rat am 13. Juni 2024 gemeinsam vorgelegt haben,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gipfelerklärung von Washington, die von den NATO-Staats- und Regierungschefs abgegeben wurde, die an der Tagung des Nordatlantikrats am 10. Juli 2024 in Washington teilgenommen haben,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 8. Juni 2022 zur Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU nach Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 493 vom 27.12.2022, S. 136.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 23. November 2022 zu der neuen Strategie der EU für die Erweiterung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 167 vom 11.5.2023, S. 105.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. November 2022 zur Einstufung der Russischen Föderation als dem Terrorismus Vorschub leistender Staat<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 167 vom 11.5.2023, S. 18.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2023 zur Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/1226, 21.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1226/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. Februar 2024 zur Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik – Jahresbericht 2023<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0105.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. Februar 2024 zu der Notwendigkeit unverbrüchlicher EU-Unterstützung für die Ukraine zwei Jahre nach dem Beginn von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6745, 26.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6745/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Juli 2024 zu der Notwendigkeit der anhaltenden Unterstützung der EU für die Ukraine<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6129, 22.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6129/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. September 2024 zu der anhaltenden finanziellen und militärischen Unterstützung für die Ukraine durch die Mitgliedstaaten der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/7214, 10.12.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/7214/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2024 zu den sicherheits- und verteidigungspolitischen Auswirkungen des Einflusses Chinas auf die kritische Infrastruktur in der Europäischen Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/5719, 17.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5719/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 22. Oktober 2024 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Kooperationsmechanismus für Ukraine-Darlehen und zur Bereitstellung einer außerordentlichen Makrofinanzhilfe für die Ukraine<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/488, 29.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/488/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2024 zu der falschen Auslegung der UN-Resolution 2758 durch die Volksrepublik China und ihren ständigen militärischen Provokationen rund um Taiwan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/487, 29.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/487/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Plan für den Sieg der Ukraine, den der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj dem Europäischen Rat am 17. Oktober 2024 vorgelegt hat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag „ReArm Europe“ vom 4. März 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das gemeinsame Weißbuch vom 19. März 2025 zur Verteidigungsbereitschaft Europas 2030 (JOIN(2025)0120),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 19. März 2025 für eine Verordnung des Rates über die Einrichtung eines Instruments mit dem Titel „Sicherheitsaktion für Europa“ (SAFE) zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie (COM(2025)0122),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. März 2025 zu dem Thema „Anpassung der höheren Verteidigungsausgaben im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts“ (C(2025)2000),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Reden und Erklärungen im Rahmen der Sicherheitskonferenz in München vom 14. bis 16. Februar 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Treffen der Staats- und Regierungschefs in London vom 2. März 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Pläne der Kommission für einen Europäischen Mechanismus für militärische Verkäufe,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20. März 2025,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A10-0011/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass das vergangene Jahr von Rückschritten im Bereich des Friedens und der Sicherheit in der Welt geprägt war, was unter anderem auf Konflikte, geopolitische Rivalitäten, zunehmende Militarisierung, Terrorismus und hybride Bedrohungen zurückzuführen ist, wie aus dem Normandie-Friedensindex 2024<FOOTNOTE><FIELD> Studie mit dem Titel „Mapping threats to peace and democracy worldwide – Normandie Index 2024“ (Erfassung der Bedrohungen für den Frieden und die Demokratie in der Welt – Normandie-Index 2024), Europäisches Parlament, Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments, September 2024.</FIELD></FOOTNOTE> hervorgeht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der anhaltende Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die anhaltenden Rüstungsanstrengungen und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Rüstung mit anderen autoritären Mächten, die die europäischen Bestände und Produktionskapazitäten bei Weitem übersteigen, und die Entscheidung des russischen Regimes, die regelbasierte internationale Ordnung und die Sicherheitsarchitektur Europas zu untergraben und Krieg gegen europäische Länder zu führen oder zu versuchen, sie zu destabilisieren, um seine imperialistische Vision der Welt zu verwirklichen, eine sehr ernste und noch nie da gewesene Bedrohung für den Weltfrieden sowie für die Sicherheit und das Hoheitsgebiet der EU und ihrer Mitgliedstaaten darstellen; in der Erwägung, dass Russland derzeit drei Millionen Artilleriegeschosse pro Jahr herstellt, während das erklärte Ziel der EU im Rahmen ihrer ersten Europäischen Industriestrategie für den Verteidigungsbereich (EDIS) eine Produktionskapazität von zwei Millionen Geschossen pro Jahr bis Ende 2025 vorsieht; in der Erwägung, dass das russische Regime seine Beziehungen zu den autokratischen Führungen Chinas, Irans und Nordkoreas stärkt, um seine Ziele zu erreichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die jüngsten Erklärungen von Mitgliedern der US-Regierung und der starke Druck, den die US-Führung auf die Ukraine ausübt, einen Wandel in der US-Außenpolitik erkennen lassen, wobei die Trump-Regierung eine Normalisierung der Beziehungen zu Russland vorschlägt, sodass immer deutlicher wird, dass Europa seine Sicherheit und Verteidigung stärken muss, um die Ukraine unterstützen und sich verteidigen zu können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU auch mit den vielfältigsten und komplexesten nichtmilitärischen Bedrohungen seit ihrer Gründung konfrontiert ist, die durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verschärft werden, darunter Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland, Cyberangriffe, wirtschaftlicher Druck, Erpressung von Nahrungsmitteln und Energie, Instrumentalisierung der Migration und staatsgefährdende politische Einflussnahme;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass Russland rechtswidrig auf der Krim und in den ukrainischen Regionen Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja einmarschiert ist und diese annektiert hat; in der Erwägung, dass die Ukraine so lange mit den notwendigen militärischen Fähigkeiten ausgestattet werden muss, bis die Ukraine einen entscheidenden militärischen Sieg erringt, damit der rechtswidrige Angriffskrieg Russlands beendet wird, ihre Souveränität und territoriale Integrität innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen wiederhergestellt werden und vor künftigen Aggressionen abgeschreckt wird; in der Erwägung, dass die Ukraine durch ihre Selbstverteidigung auch die europäischen Werte und Kernanliegen im Bereich Sicherheit schützt und für sie kämpft; in der Erwägung, dass Russland nach wie vor illegal die Regionen Abchasien und Südossetien in Georgien sowie die Region Transnistrien in der Republik Moldau besetzt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die neue US-Regierung aktiv darum bemüht, Russland dazu zu bewegen, einem Friedensabkommen zuzustimmen, dass Russland jedoch trotz zweier Telefongespräche zwischen Präsident Trump und Präsident Putin am 12. Februar bzw. 18. März 2025 sowie mehrerer Runden direkter Verhandlungen zwischen den Vereinigten Staaten und Russland in Saudi-Arabien bislang einer eindeutigen Reaktion auf Vorschläge für einen Waffenstillstand aus dem Wege gegangen ist und ständig Bedingungen für einen Waffenstillstand stellt; in der Erwägung, dass die EU – trotz ihrer wiederholten Kritik – bei den Verhandlungen über einen Waffenstillstand und Frieden in der Ukraine bislang nicht angemessen vertreten war;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass China, getrieben von seinem Ehrgeiz, eine globale Supermacht zu werden, die regelbasierte internationale Ordnung untergräbt, indem es zunehmend eine energische Außenpolitik und feindselige Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik verfolgt und Güter mit doppeltem Verwendungszweck exportiert, die von Russland im Kampf gegen die Ukraine eingesetzt werden, wodurch europäische Interessen bedroht werden; in der Erwägung, dass China auch militärisch massiv aufrüstet, seine wirtschaftliche Macht einsetzt, um Kritik weltweit zu unterdrücken, und anstrebt, sich als dominierende Macht in der indopazifischen Region zu behaupten; in der Erwägung, dass China, indem es seine konfrontativen, aggressiven und einschüchternden Handlungen gegen einige seiner Nachbarn verstärkt, insbesondere in der Taiwanstraße und dem Südchinesischen Meer, ein Risiko für die regionale und globale Sicherheit darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass China seit vielen Jahren ein alternatives Narrativ fördert und Menschenrechte, demokratische Werte und offene Märkte in multilateralen und internationalen Foren infrage stellt; in der Erwägung, dass durch den zunehmenden Einfluss Chinas in internationalen Organisationen positive Fortschritte behindert werden und Taiwan weiterhin von einer rechtmäßigen und echten Beteiligung an diesen Organisationen ausgeschlossen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass sich das Sicherheitsumfeld der EU nicht nur in Osteuropa, sondern auch in ihrer südlichen Nachbarschaft und darüber hinaus verschlechtert hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die abscheulichen Terroranschläge der Hamas gegen Israel, der anhaltende Krieg im Gazastreifen und die Militäroperationen gegen die Hisbollah auf libanesischem Hoheitsgebiet die Gefahr einer regionalen militärischen Konfrontation im Nahen Osten deutlich erhöht haben und dass die Gefahr einer Eskalation in der Region so hoch ist wie seit Jahrzehnten nicht mehr; in der Erwägung, dass die anhaltenden, aus den von den Huthi kontrollierten Gebieten im Jemen mit Unterstützung Irans durchgeführten Angriffe im Roten Meer sowie die Entführungen von Handelsschiffen durch somalische Piraten vom Roten Meer bis zum Nordwestindischen Ozean eine erhebliche Bedrohung für die Freiheit der Schifffahrt, die maritime Sicherheit und den internationalen Handel darstellen; in der Erwägung, dass weitere Angriffe verschiedener von Iran unterstützter Milizen im Irak und in Syrien das Risiko einer regionalen Eskalation weiter erhöhen; in der Erwägung, dass die EU ihre eigene Militäroperation EUNAVFOR ASPIDES eingeleitet hat, um die Sicherheitslage in der Region zu verbessern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Länder der östlichen Nachbarschaft und des westlichen Balkans mit zunehmend vielfältigeren Bedrohungen für ihre Sicherheit konfrontiert sind und vom Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie dem zunehmenden Selbstbewusstsein anderer regionaler und globaler Akteure wie China beeinträchtigt werden; in der Erwägung, dass das Kosovo und der von der Union unterstützte Dialog zwischen Belgrad und Prishtina/Priština besonders durch eine Destabilisierung bedroht sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die katastrophalen Auswirkungen vergangener oder noch andauernder Kriege, die Instabilität, die Unsicherheit, die Armut und der Klimawandel in der Sahelzone, in Nordostafrika und in Libyen ernste Risiken für die Sicherheit der EU und ihre Wirtschafts- und Handelsinteressen darstellen; in der Erwägung, dass die Instabilität und die Unsicherheit in der südlichen Nachbarschaft und der Sahelzone eng mit der Verwaltung der EU-Außengrenzen verknüpft sind und in dieser Hinsicht nach wie vor eine stetige Herausforderung darstellen; in der Erwägung, dass die Mission der EU zur Unterstützung des Grenzschutzes in Libyen und die EUNAVFOR-MED-Operation IRINI zu nachhaltigem Frieden, Sicherheit und Stabilität beitragen, indem sie das Waffenembargo umsetzen, illegale Waffen und Menschenhandel bekämpfen und die libysche Küstenwache ausbilden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass Zypern, ein EU-Mitgliedstaat, immer noch einen Teil hat, der von der Türkei illegal besetzt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die Arktis im Hinblick auf Geopolitik, wirtschaftliche Entwicklung und Verkehr zunehmend an Bedeutung gewinnt und gleichzeitig mit Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel, der Militarisierung und der Migration konfrontiert ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass in der Vergangenheit zu geringe Investitionen der EU-Mitgliedstaaten in die Verteidigung zu einer Investitionslücke geführt haben; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten höhere, bessere und intelligentere Verteidigungsausgaben vereinbart haben; in der Erwägung, dass im Jahr 2024 voraussichtlich 16 EU-Mitgliedstaaten, die auch NATO-Bündnispartner sind, gegenüber 9 im Jahr 2023, voraussichtlich die Leitlinie der NATO, mindestens 2 % ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP) für die Verteidigung auszugeben, übertreffen sollten; in der Erwägung, dass immer mehr Sachverständige angesichts der unmittelbaren Bedrohung, die Russland für die EU und ihre Mitgliedstaaten darstellt, Verteidigungsinvestitionen in Höhe von 3 % des BIP als ein notwendiges Ziel ansehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament und der Rat im Jahr 2023 Einigungen über die Verordnung zur Einrichtung des Instruments zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA) und die Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP) erzielt haben, die als kurzfristige Notfallmaßnahmen darauf abzielen, die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern zu fördern, die Produktionskapazität der europäischen Verteidigungsindustrie zu erhöhen, die erschöpften Bestände aufzufüllen und die Fragmentierung im Bereich der Beschaffung von Verteidigungsgütern zu verringern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission im Jahr 2024 Vorschläge für die Einrichtung einer Europäischen Industriestrategie für den Verteidigungsbereich (EDIS) und eines Programms für die Europäische Verteidigungsindustrie (EDIP) vorgelegt hat, bei denen es insbesondere um die Verbesserung der Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeiten der EU geht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass für den Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten und ihre Anpassung an den militärischen Bedarf eine gemeinsame strategische Kultur, eine gemeinsame Bedrohungswahrnehmung sowie gemeinsame Lösungen erforderlich sind, die erarbeitet und in Grundsatzdokumenten und Konzepten zusammengeführt werden müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass die in Artikel 41 Absatz 2 EUV vorgesehene Ausnahme vom Grundsatz der Finanzierung aus dem EU-Haushalt nur für Ausgaben gilt, die sich aus Operationen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen ergeben; in der Erwägung, dass in allen anderen Fällen die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, gegebenenfalls gemeinsam mit der Kommission, die Finanzierung von GASP- oder GSVP-bezogenen Ausgaben aus dem EU-Haushalt vorschlagen sollte; in der Erwägung, dass Artikel 14 Absatz 1 und Artikel 16 Absatz 1 EUV ein Gleichgewicht zwischen Parlament und Rat in Bezug auf ihre Haushaltsbefugnisse herstellen; in der Erwägung, dass die derzeitige Praxis dieses Gleichgewicht nicht widerspiegelt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass in dem Draghi-Bericht eine Kombination von strukturellen Schwachstellen hervorgehoben wird, die die Wettbewerbsfähigkeit der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) beeinträchtigen, und dass darin eine Fragmentierung, unzureichende öffentliche Verteidigungsausgaben und ein begrenzter Zugang zu Finanzmitteln festgestellt werden; in der Erwägung, dass die Darlehenspolitik der Europäischen Investitionsbank (EIB) die Finanzierung von Munition und Waffen sowie von Ausrüstung oder Infrastrukturen, die ausschließlich für militärische und polizeiliche Zwecke bestimmt sind, ausschließt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass im Bericht von Sauli Niinistö darauf hingewiesen wird, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten noch nicht vollständig auf die schwersten sektorübergreifenden oder multidimensionalen Krisenszenarien vorbereitet sind – insbesondere in Anbetracht des sich weiter verschlechternden externen Umfelds; in der Erwägung, dass aus dem Bericht hervorgeht, dass viele Bedrohungen bereits kontinuierlich auftreten; in der Erwägung, dass in dem Bericht darauf bestanden wird, dass Vorsorge erforderlich ist, um potenziellen Gegnern zu signalisieren, dass sie nicht in der Lage sein werden, die EU zu besiege; in der Erwägung, dass in dem Bericht die Tatsache beklagt wird, dass der Union ein gemeinsamer Plan für den Fall einer bewaffneten Aggression fehlt, und dass in dem Bericht hervorgehoben wird, dass die EU ihr Sicherheitskonzept neu definieren muss; in der Erwägung, dass in dem Bericht betont wird, dass die EU bereit sein muss, einen Mitgliedstaat im Falle eines bewaffneten Angriffs von außen zu unterstützen, und dass das Potenzial der EU für eine verstärkte zivil-militärische Zusammenarbeit und Infrastrukturen und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck weiter erschlossen werden muss, indem die Nutzung knapper Ressourcen optimiert wird und die Koordinierungsmechanismen für die schwersten Krisensituationen verstärkt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass die Integration künstlicher Intelligenz in den Sicherheits- und Verteidigungsbereich, einschließlich in Waffentechnologien, Auswirkungen auf Militäroperationen hat, indem sie autonome Systeme, prädiktive Analytik und verbesserte Entscheidungsfähigkeiten ermöglicht, die auf den Schlachtfeldern eine wichtige Rolle spielen; in der Erwägung, dass diese Entwicklung sowohl beispiellose Möglichkeiten als auch tief greifende Risiken birgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass derzeit im Rahmen der GSVP 13 zivile Missionen, acht militärische Operationen und eine zivil-militärische Mission laufen, für die etwa 5000 Bedienstete auf drei Kontinenten eingesetzt sind; in der Erwägung, dass es diesen Missionen und Operationen laut Überprüfungen durch den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) durchgehend zum Nachteil gereicht, dass die Mitgliedstaaten ihre Zusagen, ausreichend Militär- und Zivilpersonal bereitzustellen, nicht einhalten; in der Erwägung, dass es ihnen auch an einer raschen Entscheidungsfindung mangelt und sie unter mangelnder Flexibilität und mangelnder Anpassung an die spezifischen Bedürfnisse vor Ort leiden; in der Erwägung, dass solche Hindernisse die Wirksamkeit von GSVP-Missionen und -Einsätzen insgesamt beeinträchtigen; in der Erwägung, dass eines der Ziele des Strategischen Kompasses darin besteht, die zivilen und militärischen GSVP-Missionen und -Operationen der EU zu stärken, indem sie mit robusteren und flexibleren Mandaten ausgestattet werden, eine rasche und flexiblere Beschlussfassung gefördert und mehr finanzielle Solidarität sichergestellt wird; in der Erwägung, dass die Missionen und Operationen der EU oft Ziel hybrider Bedrohungen sind, unter anderem durch Desinformation, wodurch ihre Wirksamkeit bei der Stabilisierung der Einsatzländer gefährdet und stattdessen die bereits bestehende Instabilität gefördert wird, was oft böswilligen Akteuren aus Drittstaaten zugute kommt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass GSVP-Missionen und -Einsätze die Widerstandsfähigkeit und Stabilität in der europäischen Nachbarschaft – etwa im Mittelmeerraum, in den Ländern des westlichen Balkans, in den Ländern der Östlichen Partnerschaft, in der Sahelzone und am Horn von Afrika– erheblich stärken, indem beispielsweise Schulungen für Militär, Polizei und Küstenwache und im Bereich Grenzmanagement bereitgestellt werden und Kapazitätsaufbau betrieben wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass die Unterstützung der EU für die libysche Küstenwache durch die Mission der EU zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) und die EUNAVFOR-MED-Operation IRINI geleistet wird; in der Erwägung, dass das Hauptziel von EUNAVFOR MED IRINI darin besteht, die Umsetzung des Waffenembargos des VN-Sicherheitsrates gegen Libyen zu unterstützen; in der Erwägung, dass der Rat der EU das Mandat von EUNAVFOR MED IRINI bis zum 31. März 2025 verlängert hat, einschließlich des Auftrags zur Ausbildung der libyschen Küstenwache und Marine;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass durch die Operation EUFOR ALTHEA der Weg für Frieden in Bosnien und Herzegowina sowie die Stabilisierung und die europäische Integration des Landes geebnet wird und dass ihr im Hinblick auf die Sicherheit und Stabilität von Bosnien und Herzegowina und der Region weiterhin eine zentrale Rolle zukommt; in der Erwägung, dass Anfang März 2025 400 zusätzliche Soldaten entsandt wurden, um die EUFOR ALTHEA zu unterstützen, nachdem die Unsicherheit im Land nach dem Urteil des Gerichtshofs von Bosnien und Herzegowina vom 26. Februar 2025 im Fall Milorad Dodik zugenommen hatte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU am 17. Mai 2024 das Mandat der Ausbildungsmission in Mali (EUTM) beendet hat; in der Erwägung, dass die EU am 30. Juni 2024 das Mandat der militärischen Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Niger (EUMPM) und am 30. September 2024 die Bodenmission der Bediensteten der EU-Mission für den Ausbau der Kapazitäten in Niger (EUCAP Sahel Niger) beendet hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU für den Zeitraum 2021-2027 1,5 Mrd. EUR bereitstellen wird, um Initiativen zur Konfliktverhütung, für Frieden und für Sicherheit auf nationaler und regionaler Ebene in Subsahara-Afrika zu unterstützen; in der Erwägung, dass zusätzliche Unterstützung auch in Afrika im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (EPF) geleistet wird, die es der EU ermöglicht, alle Arten von Ausrüstung und Infrastruktur für die Streitkräfte der EU-Partner bereitzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten zunehmend mit hybriden Angriffen auf ihrem Boden konfrontiert sind, einschließlich Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland, politischer Unterwanderung und Sabotage, die darauf abzielen, eine fundierte politische Debatte und das Vertrauen der EU-Bürger in die demokratischen Institutionen zu untergraben und Spaltungen in den europäischen Gesellschaften und zwischen Nationen zu verursachen; in der Erwägung, dass in den nächsten Jahren hybride Bedrohungen zutage treten werden, die auf der steigenden Nutzung der systematischen Kombination von Informationskrieg, Manövern flexibler Einsatzkommandos, massenhafter Cyber-Kriegsführung und neuen disruptiven Technologien von den Meeresbecken bis in den Weltraum beruhen, wobei fortschrittliche weltraumgestützte Überwachungs- und Angriffssysteme zum Einsatz kommen, die allesamt durch fortschrittliche künstliche Intelligenz (KI), Quanteninformatik, zunehmend „intelligente“ Drohnenschwarmtechnologien, offensiv ausgerichtete Cyberfähigkeiten, Hyperschall-Raketensysteme sowie nanotechnologische und biologische Kriegsführung ermöglicht werden; in der Erwägung, dass Russland und China verstärkt hybride Instrumente einsetzen, um die Sicherheit und Stabilität der EU zu untergraben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass die Russische Föderation private Militärunternehmen wie das Afrikakorps und die Gruppe Wagner als Teil eines Instrumentariums der hybriden Kriegsführung einsetzt, um in verschiedenen Regionen Einfluss auszuüben und Zugang zu natürlichen Ressourcen und kritischer Infrastruktur zu erhalten, während dieser Umstand weiterhin auch plausibel bestritten werden kann; in der Erwägung, dass das Afrikakorps und die Gruppe Wagner Berichten zufolge Gräueltaten in der Ukraine, in Mali, in Libyen, in Syrien und in der Zentralafrikanischen Republik begangen haben; in der Erwägung, dass die Russische Föderation gegen die EU gerichtete Ressentiments geschürt hat, insbesondere in Ländern mit starker europäischer Präsenz oder in Ländern, in denen GSVP-Missionen ausgerichtet werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AE.</NO.P>in der Erwägung, dass nach Finnlands Beitritt im Jahr 2023 Schweden am 7. März 2024 als neues Mitglied der NATO beigetreten ist; in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit mit Partnern und Verbündeten in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung von entscheidender Bedeutung für das Bestreben der EU ist, ein internationaler Sicherheitsdienstleister zu werden, und stellt einen wesentlichen Pfeiler der GSVP dar; in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen, der NATO, der Afrikanischen Union, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, dem Verband südostasiatischer Nationen (ASEAN) sowie mit zahlreichen Verbündeten und gleich gesinnten Partnern, unter anderem den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, Kanada, Norwegen, der Ukraine, Moldau, den Ländern des westlichen Balkans, Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland und einigen lateinamerikanischen Ländern, von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche Umsetzung der GSVP ist;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Konsequenzen eines sich wandelnden geopolitischen Paradigmas für die europäische Sicherheit </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>betont, wie gravierend die Bedrohungen für die Sicherheit des europäischen Kontinents sind, die ein seit dem Zweiten Weltkrieg ungekanntes Maß erreicht haben; ist zutiefst besorgt über die Zunahme geopolitischer Bruchlinien, neue und erneuerte imperialistische Bestrebungen autoritärer Mächte nach Dominanz, systemische Rivalität der Großmächte, nationalistischen Unilateralismus, die Ausbreitung des Terrorismus, einschließlich des dschihadistischen Terrorismus, die Vertreibung von Zivilisten und gezielte Angriffe auf die Zivilbevölkerung und die Infrastruktur, und die hauptsächliche und zunehmende Anwendung brutaler Gewalt durch böswillige Akteure zwecks Verfolgung ihrer politischen und wirtschaftlichen Ziele und Interessen oder der Beendigung von Streitigkeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>erklärt sich in diesem Zusammenhang zutiefst besorgt darüber, dass sich die Haltung der Vereinigten Staaten zum Angriffskrieg Russlands offensichtlich in einem Ausmaß gewandelt hat, dass nunmehr der Ukraine offen die Schuld für das Andauern des Krieges in die Schuhe geschoben wird, die Militärhilfe der USA vorübergehend ausgesetzt ist und versucht wird, die Ukraine zum Verzicht auf ihr legitimes Recht auf Selbstverteidigung zu zwingen; missbilligt aufs Schärfste sämtliche Versuche, die Führung der Ukraine zu erpressen, damit sie vor dem Aggressor Russland kapituliert, da diese Versuche einzig und allein dazu dienen, ein sogenanntes Friedensabkommen ankündigen zu können, und ist der Ansicht, dass der derzeitige Versuch der US-Regierung, einen Waffenstillstand und ein Friedensabkommen ohne Beteiligung der EU auszuhandeln, die letztlich entsprechend dem Ergebnis handeln muss, kontraproduktiv ist, da so der kriegstreiberische Staat gestärkt und suggeriert wird, dass aggressive Politik nicht bestraft, sondern sogar belohnt wird; ist vorsichtig optimistisch, was den Vorschlag für ein Abkommen über einen 30-tägigen Waffenstillstand betrifft; weist darauf hin, dass ein Waffenstillstand nur dann ein wirksames Instrument zur Aussetzung von Feindseligkeiten sein kann, wenn sich der Aggressor uneingeschränkt daran hält; erwartet daher, dass Russland dem Waffenstillstand zustimmt und ihn befolgt, indem es alle Angriffe auf die Ukraine, ihre militärischen Stellungen, ihre Zivilbevölkerung, ihre Infrastruktur und ihr Hoheitsgebiet einstellt; kommt jedoch zu dem Schluss, dass Frieden nur durch die Stärkung der Ukraine mittels verlässlicher Sicherheitsgarantien erreicht werden kann, wenn man bedenkt, dass sich Russland in der Vergangenheit immer wieder über frühere Abkommen hinweggesetzt hat; ist jedoch der Ansicht, dass jede Einigung, die den legitimen Bestrebungen der Ukraine – etwa dem Recht, eigenständig Sicherheitsvereinbarungen zu treffen – zuwiderläuft bzw. die keine glaubwürdigen Sicherheitsgarantien vorsieht, die Gefahr birgt, dass Russland die Ukraine und andere Länder Europas erneut angreift; bedauert in diesem Zusammenhang das – dem der Regierung Russlands entsprechende – Abstimmungsverhalten der US-Regierung in der Generalversammlung der Vereinten Nationen und im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in Bezug auf Resolutionen zum dritten Jahrestag des Beginns des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>ist der Ansicht, dass die geopolitischen Schauplätze in der Ukraine, im Nahen Osten, im Südchinesischen Meer und im indopazifischen Raum zunehmend miteinander verflochten sind, da insbesondere Russland und China ihre Beziehungen vertiefen, und dass sie erhebliche Herausforderungen für den Frieden und die Sicherheit in der Welt sowie für die regelbasierte internationale Ordnung darstellen, die von der internationalen Gemeinschaft bewältigt werden müssen; hebt die Zunahme von Angriffen und hybriden Bedrohungen hervor, die darauf abzielen, demokratische Werte und Strukturen zu untergraben, unter anderem bei Wahlen, und die den Zusammenhalt der auf europäischen Werten basierenden Gesellschaften und das Vertrauen der Bürger in diese sowie die Rechtsstaatlichkeit gefährden; ist der Ansicht, dass dieser Trend einem Paradigmenwechsel gleichkommt, da dadurch die Logik der Schaffung internationaler Sicherheit auf der Grundlage der Achtung des Völkerrechts, einer regelbasierten internationalen Ordnung und des Multilateralismus umgekehrt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>nimmt die sich verändernde Natur der globalen Sicherheitsbedrohungen zur Kenntnis und hebt die entscheidende Rolle hervor, die Diplomatie, Entwicklungszusammenarbeit sowie Rüstungskontrolle und Abrüstung neben militärischen Bemühungen spielen, wenn es darum geht, dauerhaft Frieden und Sicherheit in der Welt sicherzustellen; stellt jedoch fest, dass die diplomatischen Bemühungen zur Schaffung von Frieden und Sicherheit in jüngster Zeit nur begrenzte Auswirkungen hatten; unterstreicht, dass ein nachhaltiger Frieden und Stabilität in der Welt nicht allein durch militärische Maßnahmen erreicht werden können, sondern umfassende Strategien erfordern, die die Schlüsselfaktoren für Instabilität wie Armut, Ungleichheit, Versagen der Staatsführung und den Klimawandel adressieren; betont, dass die Global-Gateway-Initiative der EU und andere Entwicklungsprogramme mit den Sicherheitszielen in Einklang gebracht werden sollten, um widerstandsfähige Gesellschaften durch die Förderung von integrativem Wirtschaftswachstum, guter Regierungsführung und Menschenrechten voranzubringen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Reaktion der EU: eine neue Ära der europäischen Sicherheit und Verteidigung </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>begrüßt nachdrücklich das gemeinsame Weißbuch zur Verteidigungsbereitschaft Europas 2030<FOOTNOTE><FIELD> JOIN(2025)0120.</FIELD></FOOTNOTE>, in dem ein starker und ambitionierter Fahrplan für die Verbesserung der Sicherheit Europas vorgeschlagen wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die verschiedenen ambitionierten Elemente unverzüglich umzusetzen, da Europa in der Lage sein muss, Aggressoren abzuschrecken und sich an allen Fronten zu verteidigen, eine Führungsrolle zu übernehmen und in Sicherheitsfragen rasch zu handeln und Verteidigungsgüter für seinen eigenen Bedarf herzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>betont, dass die EU unbedingt die Herausforderungen anerkennen und bewältigen muss, die sich aus den vielfältigen und sich ständig wandelnden Bedrohungen für ihre Sicherheit ergeben, und zu diesem Zweck verbesserte und neue Strategien entwerfen und neue Maßnahmen ergreifen muss, die es der EU und ihren Mitgliedstaaten ermöglichen, gemeinsam und auf schlüssige Weise ihre Verteidigung in Europa zu stärken, um die Sicherheit aller Mitgliedstaaten und Bürgerinnen und Bürger der EU sicherzustellen, und ihre Handlungsfähigkeit auf globaler Ebene zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass die Diplomatie ein Eckpfeiler der EU-Außenpolitik bleiben sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>weist nochmals darauf hin, dass die Europäische Union, wie im Strategischen Kompass dargelegt, eine größere strategische Autonomie und Verteidigungsbereitschaft erlangen muss, um sicherzustellen, dass ihre Ziele an den öffentlichen und souveränen Interessen der Mitgliedstaaten und der breiter gefassten Vision der europäischen Sicherheit und Verteidigung ausgerichtet sind; nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass einige Mitgliedstaaten seit Langem eine Politik der militärischen Neutralität verfolgen, und respektiert das Recht jedes Mitgliedstaats, seine eigene Sicherheitspolitik festzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, Artikel 42 Absatz 7 EUV zum gegenseitigen Beistand weiterhin anzuwenden, um die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen, insbesondere zwischen denjenigen, die aufgrund ihrer geografischen Lage unmittelbaren Bedrohungen und Herausforderungen ausgesetzt sind, und unabhängig davon, ob sie NATO-Mitglieder sind; fordert konkrete Schritte zur Entwicklung einer echten EU-Solidaritätspolitik, unter anderem indem die praktischen Vorkehrungen für den Fall, dass ein Mitgliedstaat Artikel 42 Absatz 7 EUV aktiviert, und die Kohärenz zwischen Artikel 42 Absatz 7 EUV und Artikel 5 des Nordatlantikvertrags geklärt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass seit der Einrichtung der GSVP vor 25 Jahren insgesamt begrenzte Fortschritte und unzureichende Investitionen in die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Verteidigungsfähigkeit, Industriekapazität und Verteidigungsbereitschaft erzielt wurden; stellt mit Bedauern fest, dass trotz des in Artikel 42 Absatz 2 EUV verankerten Ziels der Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik der Union noch immer konkrete Schritte ausstehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass Europa zwar seine eigene Verteidigung stärken muss, dass sein Bündnis und seine Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten sowie die Abstimmung mit der NATO jedoch nach wie vor überaus wichtig sind, und zwar sowohl bei der Entwicklung von Fähigkeiten als auch beim Austausch von Verschlusssachen; nimmt zur Kenntnis, dass sich die Sicherheitsprioritäten der Vereinigten Staaten aufgrund von Herausforderungen in anderen Regionen geändert haben und Europa die uneingeschränkte Verantwortung für seine eigene Verteidigung übernehmen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>besteht auf der Notwendigkeit eines echten gemeinsamen Ansatzes, einer gemeinsamen Politik und gemeinsamer Anstrengungen im Verteidigungsbereich sowie eines Paradigmenwechsels in der GSVP der EU, der es der EU ermöglicht, in ihrer Nachbarschaft und auf der Weltbühne entschlossen und wirksam zu handeln, ihre Werte, Interessen und ihre Bürgerinnen und Bürger zu schützen und ihre strategischen Ziele zu fördern; unterstreicht die Notwendigkeit, die EU als starken und geeinten internationalen Akteur zu präsentieren, der in der Lage ist, strategischer und autonomer zu handeln, sich gegen potenzielle feindliche Angriffe zu verteidigen, seine Partner zu unterstützen und sich für Frieden, nachhaltige Entwicklung und Demokratie einzusetzen; betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten unbedingt weiter an der Schaffung einer gemeinsamen strategischen Kultur im Bereich der Sicherheit und Verteidigung arbeiten müssen; unterstreicht, dass die EU-Mitgliedstaaten gemeinsam über die Zukunft ihrer Abschreckungspolitik und -doktrinen sowie deren Anpassung an das sich verändernde Sicherheitsumfeld in Europa reflektieren müssen; betont ferner, dass die EU ihre demokratischen und unabhängigen Strukturen, ihre Entscheidungsprozesse und ihre operative Autonomie stärken muss, um eine kohärente Außen- und Verteidigungspolitik zu entwickeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>begrüßt das Ziel der Kommissionspräsidentin, durch den Aufbau einer echten europäischen Verteidigungsunion in eine neue Ära der europäischen Verteidigung und Sicherheit einzutreten; begrüßt die Ernennung von Andrius Kubilius zum ersten Kommissionsmitglied mit Zuständigkeit für Verteidigung und Weltraum, das beauftragt wurde, mit der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission zusammenzuarbeiten; begrüßt, dass das Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung  veröffentlicht wurde; betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten im Rahmen der Definition der Europäischen Verteidigungsunion vorrangige Maßnahmen ergreifen und künftige Maßnahmen vorbereiten müssen, um die Verteidigungsbereitschaft der EU, insbesondere im Hinblick auf die von Russland ausgehende Bedrohung, sicherzustellen, die Abschreckung zu stärken und die operativen Fähigkeiten als Instrument der Verteidigung in Kriegszeiten zu stärken und gleichzeitig zivilen und humanitären Bedürfnissen gerecht zu werden und somit das Konzept des „doppelten Verwendungszwecks“ zu nutzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>begrüßt den von der Präsidentin der Kommission am 4. März 2025 vorgeschlagenen Fünf-Punkte-Plan „ReArm Europe“;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>begrüßt die Ergebnisse der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 6. März 2025 und die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 20. März 2025;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>begrüßt, dass in dem Weißbuch die Forderungen des Parlaments hinsichtlich der Notwendigkeit, den Schutz der Land-, Luft- und Seegrenzen der EU vor militärischen und hybriden Bedrohungen sicherzustellen, berücksichtigt wurden; begrüßt die Billigung eines Schutzschilds Ost und bekräftigt seine Unterstützung für die Baltische Verteidigungslinie;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>begrüßt die Veröffentlichung der EU-Strategie für eine krisenfeste Union und betont, dass die Maßnahmen der EU ganzheitlich sein müssen und alle Dimensionen der Sicherheit – außen, innen, sozial und wirtschaftlich – berücksichtigen müssen; ist der festen Überzeugung, dass nur ein solcher umfassender Ansatz langfristig eine nachhaltige öffentliche Unterstützung gewährleisten wird; betont, dass die im Weißbuch und in der Strategie für eine krisenfeste Union dargelegten Maßnahmen einander ergänzen und verstärken müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, im Sinne ihrer in der Erklärung von Versailles eingegangenen Verpflichtungen beschleunigt vorzugehen und mehr Verantwortung für ihre Verteidigung und Sicherheit zu übernehmen, indem sie u. a. eine größere strategische Autonomie verwirklichen und ihre Verteidigungs- und Abschreckungsfähigkeiten, insbesondere an ihren östlichen Grenzen, verstärken; betont, dass die NATO und die transatlantische Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten nach wie vor die Eckpfeiler der kollektiven Verteidigung Europas sind und dass die EU und die NATO einander ergänzende, kohärente und sich gegenseitig verstärkende Aufgaben bei der Unterstützung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit übernehmen; weist darauf hin, dass eine stärkere und fähigere EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung einen positiven Beitrag zur globalen und transatlantischen Sicherheit leisten wird und eine Ergänzung zur NATO bildet; betont, dass die EU-Mitgliedstaaten und die EU als Ganzes ihre Anstrengungen durch vermehrte und gezielte gemeinsame Investitionen, eine gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern, die zum größten Teil in der EU entwickelt und hergestellt werden, und die Entwicklung von mehr gemeinsamen Fähigkeiten unter anderem durch Bündelung und gemeinsame Nutzung verstärken müssen, um dadurch ihre Streitkräfte für operative Zwecke auf nationaler, NATO- oder EU-Ebene zu stärken; betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass ein wesentlicher und erhöhter Teil ihrer militärischen Ausrüstung keinen restriktiven Vorschriften von Drittländern unterliegt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>stimmt dem Bestreben zu, innerhalb der NATO die europäische Säule zu stärken, und betont, dass die Entwicklung einer europäischen Verteidigungsunion mit der Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO einhergehen sollte, bei der die einzigartigen Kapazitäten der einzelnen Organisationen umfassend genutzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>betont die Notwendigkeit einer engen Koordinierung bei der Abschreckung und der Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO im Hinblick auf die Entwicklung kohärenter, komplementärer und interoperabler Verteidigungsfähigkeiten und die Stärkung der industriellen Produktionskapazitäten; betont, dass eine europäische Säule innerhalb der NATO insbesondere darin besteht, gemeinsam strategische Enabler oder strategische Waffensysteme zu erwerben, die für einen einzelnen Mitgliedstaat oft zu teuer sind, z. B. die Fähigkeit zur Luftbetankung, die Fähigkeit zur Führung und Kontrolle, Hyperschallwaffen, mehrschichtige Luftverteidigung, Fähigkeiten zur elektronischen Kampfführung sowie Luft- und Raketenabwehrsysteme; ist der Ansicht, dass der europäische Mehrwert in der gemeinsamen Entwicklung bzw. dem gemeinsamen Erwerb dieser Enabler und Systeme liegt, an denen es den einzelnen Mitgliedstaaten stark mangelt; weist darauf hin, dass durch die Entwicklung der Kapazitäten der EU die europäische Säule innerhalb der NATO gestärkt und somit zur transatlantischen Sicherheit beigetragen wird; fordert die Einrichtung einer regelmäßigen gemeinsamen Konferenz der EU und der NATO, um eine enge Koordinierung und Komplementarität zwischen den Bemühungen der beiden Organisationen und ihrer Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Stärkung der Entwicklung von Kapazitäten und Rüstung zu gewährleisten und gleichzeitig unnötige und dysfunktionale Doppelarbeit zu vermeiden; fordert die Kommission und den Rat auf, dafür zu sorgen, dass die Bemühungen der EU im Bereich der Entwicklung der Verteidigungskapazitäten mit den Zielen des NATO-Verteidigungsplanungsprozesses im Einklang stehen; fordert ferner, dass jegliche Unterstützung für die Bereitstellung von Ausrüstung durch die Europäische Friedensfazilität in Abstimmung mit der NATO erfolgt, um die Effizienz zu erhöhen und unnötige Doppelarbeiten zu vermeiden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Stärkung der europäischen Sicherheit: Unterstützung der Ukraine durch Bereitstellung militärischer Fähigkeiten zur Beendigung des russischen Angriffskriegs</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>besteht darauf, dass die EU, wie im Kyjiwer Sicherheitspakt empfohlen, Sicherheitsverpflichtungen gegenüber der Ukraine eingehen muss, um Russland von einer weiteren Aggression abzuschrecken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>betont, dass die finanzielle Unterstützung der Ukraine durch die EU und ihre Mitgliedstaaten die Unterstützung durch jedes andere Land übertrifft, woran das beispiellose Engagement der EU für die Ukraine deutlich wird; betont, dass die Rolle der EU in allen Verhandlungen mit Auswirkungen auf die Sicherheit Europas ihrem politischen Gewicht und ihrer wirtschaftlichen Stärke entsprechen muss; bekräftigt, dass es keine Verhandlungen mit Auswirkungen auf die Sicherheit Europas geben darf, wenn die EU nicht mit am Verhandlungstisch sitzt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>weist erneut auf die Schlussfolgerung des Europäischen Rates vom 20. März 2025 hin, in der der Grundsatz „Frieden durch Stärke“ befürwortet und betont wird, dass sich die Ukraine in der stärkstmöglichen Position befinden muss, um schließlich mit Russland verhandeln zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>betont, dass zur Abschreckung einer künftigen Aggression Russlands ein umfassendes Friedensabkommen, in dessen Rahmen die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine geachtet werden, mit robusten und glaubwürdigen Sicherheitsgarantien für die Ukraine einhergehen muss; begrüßt die Bemühungen, die in diesem Zusammenhang mit gleich gesinnten und NATO-Partnern auf den Weg gebracht wurden; begrüßt die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20. März 2025, in denen hervorgehoben wird, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bereit sind, zu Sicherheitsgarantien beizutragen, insbesondere indem sie die Fähigkeit der Ukraine, sich wirksam zu verteidigen, unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>bekräftigt seine unerschütterliche Unterstützung dafür, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten, der Ukraine angesichts des russischen Angriffskriegs solidarisch beistehen und der Ukraine die notwendigen militärischen Mittel rechtzeitig zur Verfügung  stellen, die sie benötigt, um sich verteidigen, die russischen Streitkräfte und ihre Stellvertreter zurückschlagen, den Konflikt  beenden, ihre Souveränität zu schützen und ihre territoriale Integrität innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen wiederherstellen zu können; unterstützt daher uneingeschränkt die im Weißbuch dargelegte „Stachelschwein-Strategie“ für die Ukraine; begrüßt die gemeinsamen Sicherheitszusagen zwischen der EU und der Ukraine sowie die bilateralen Sicherheitsabkommen, die von der Ukraine mit mehreren Mitgliedstaaten geschlossen wurden;. unterstreicht, dass  solche Zusagen und Abkommen Teil eines umfassenderen, international koordinierten Pakets von Sicherheitsgarantien für die Ukraine sind, das die Einführung eines multilateralen Rahmens für die Aushandlung bilateraler Sicherheitsverpflichtungen und -vereinbarungen für die Ukraine durch die G7 einschließt; vertritt die Ansicht, dass die Ukraine ohne entschlossene militärische Unterstützung durch die EU nicht in der Lage sein wird, einen Sieg gegen Russland zu erringen; fordert die EU-Mitgliedstaaten mit Nachdruck erneut auf, dringend ihren Verpflichtungen nachzukommen und Waffen, Kampfflugzeuge, Drohnen, Luftabwehrsysteme, Waffensysteme und Munition an die Ukraine zu liefern, einschließlich luftfahrzeuggestützter Marschflugkörper und Boden-Boden-Systemen, und die entsprechenden Mengen erheblich zu erhöhen; nimmt zur Kenntnis, dass, wie im März 2023 vom Rat vereinbart, trotz der bedauerlichen Verzögerung von neun Monaten erfolgreich eine Million Artilleriegeschosse an die Ukraine geliefert wurden; erkennt die bemerkenswerten Fortschritte bei den Produktionskapazitäten der EU für Artilleriemunition an, die dazu beitragen, dass die EU bereit und in der Lage ist, die Ukraine zu unterstützen; betont, dass es wichtig ist, die Fähigkeit der Ukraine zur Drohnenabwehr, die ein entscheidender Faktor bei der Abwehr von Luftbedrohungen und der Aufrechterhaltung der Einsatzsicherheit ist, zu verbessern; fordert die Bereitstellung von Spezialausrüstung und Fachwissen, um die ukrainischen Streitkräfte in die Lage zu versetzen, feindliche Drohnenaktivitäten schnell zu erkennen, zu verfolgen und darauf zu reagieren und so einen robusten Schutz sowohl für militärische als auch für zivile Infrastrukturen zu gewährleisten; fordert die Mitgliedstaaten auf, alle Beschränkungen aufzuheben, die die Ukraine daran hindern, im Einklang mit dem Völkerrecht westliche Waffensysteme gegen legitime militärische Ziele in Russland einzusetzen; fordert den Rat auf, sich zu verpflichten, alle beschlagnahmten militärischen Ausrüstungsgüter und sämtliche beschlagnahmte Munition aus EU-Operationen und -Missionen innerhalb und außerhalb der EU an die Ukraine zu übergeben; bekräftigt seinen Standpunkt, dass alle EU-Mitgliedstaaten und NATO-Verbündeten gemeinsam und individuell ihre Zusage geben sollten, jährlich mindestens 0,25 % ihres BIP für die militärische Unterstützung der Ukraine aufzuwenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>bekräftigt das naturgegebene Recht der Ukraine, über ihr eigenes Schicksal zu bestimmen, und fordert erneut, dass die Ukraine und die EU an den laufenden Verhandlungen zwischen den Vereinigten Staaten und Russland angemessen beteiligt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>würdigt das „dänische Modell“ zur Unterstützung der Ukraine, das in der Beschaffung von Verteidigungsfähigkeiten besteht, die in der Ukraine selbst hergestellt werden; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, dieses Modell entschieden zu unterstützen und sein Potenzial voll auszuschöpfen, da die Kapazitäten der ukrainischen Verteidigungsindustrie, die auf etwa 50 % geschätzt werden, derzeit nicht voll ausgeschöpft werden und dieses Modell für beide Seiten viele Vorteile mit sich bringt, wie kostengünstigere Ausrüstung, eine schnellere und sicherere Logistik sowie eine einfachere Ausbildung und Instandhaltung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Ukraine bei der Ausweitung der internationalen Koalition zur Unterstützung des Friedensplans und der Friedensformel, die vom Präsidenten der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, vorgelegt wurden, zu unterstützen, da dies der einzige tragfähige Weg zur Wiederherstellung der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Ukraine auf der Grundlage des Völkerrechts ist, und somit Russland, seine Führung und seine Komplizen, insbesondere das belarussische Regime, für das Führen eines Angriffskriegs gegen die Ukraine und für seine Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression zur Rechenschaft zu ziehen und dafür zu sorgen, dass Russland Entschädigungen und andere Zahlungen für den in der Ukraine verursachten massiven Schaden leistet; betont, dass alle Initiativen, die die Beendigung des Konflikts zum Ziel haben, von der Ukraine und letztlich ihren Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission auf, mehr diplomatische Unterstützung für die Ukraine und für die gegen Russland verhängten Sanktionen zu mobilisieren und dabei das gesamte Spektrum des diplomatischen Instrumentariums zu nutzen und die Mitgliedstaaten zu ermutigen, die Verhängung sekundärer Sanktionen in Erwägung zu ziehen; missbilligt die Tatsache, dass einige Komponenten westlicher Herkunft in Waffen und Waffensystemen gefunden werden, die von Russland gegen die Ukraine eingesetzt wurden, und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Sanktionen gründlicher umzusetzen; fordert weitere Maßnahmen der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit zwischen ihnen, um die russische Schattenflotte zu stoppen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die Rolle, die Nordkorea bei der Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine spielt, indem nordkoreanische Truppen ausgebildet und nach Russland entsandt werden, um direkt am Krieg teilzunehmen oder die russischen Streitkräfte zu unterstützen; verurteilt ferner aufs Schärfste die Lieferung militärischer Ausrüstung und Waffen durch Nordkorea, die aktiv auf dem Schlachtfeld eingesetzt werden, und die Beteiligung des Landes an der Umgehung von Sanktionen; hält das Vorgehen Nordkoreas für einen eklatanten Verstoß gegen internationale Normen, und warnt vor dem gefährlichen und erheblichen Eskalationsrisiko, dass das Vorgehen Nordkoreas für Europa und die internationale Gemeinschaft im Allgemeinen darstellt; unterstreicht mit ernster Besorgnis die Gefahr, dass Nordkorea das Schlachtfeld in der Ukraine als Plattform nutzt, um fortschrittliche Kampftaktiken zu studieren, darunter die Kriegsführung mit Drohnen, und damit die Absicht verfolgt, diese Techniken in potenziellen zukünftigen Konflikten anzuwenden; bringt seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass mehrere andere unseriöse Staaten den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, darunter auch Iran, aktiv unterstützen; verurteilt in diesem Zusammenhang die Übergabe von Schahed-Drohnen, Munition und ballistischen Flugkörpern durch Iran an Russland, wodurch das Risiko einer potenziellen militärischen Intervention des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) in Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine erhöht wird; ist der festen Überzeugung, dass die EU und die internationale Gemeinschaft darauf entschlossen mit einer Kombination aus diplomatischen, militärischen und wirtschaftlichen Maßnahmen reagieren müssen, vor allem aber durch eine verstärkte Unterstützung der Ukraine bei der Stärkung ihrer Verteidigung gegen diese Allianz von Schurkenstaaten, die Russland aufgebaut hat; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit mit der US-Regierung 2025-2029;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>unterstreicht die Bedeutung der Europäischen Friedensfazilität (EFF), mit deren Hilfe die ukrainischen Streitkräfte durch die Bereitstellung von militärischen Fähigkeiten und Schulungsmaßnahmen unterstützt werden, wobei gleichzeitig die Koordinierung aller Beteiligten durch das beim EU-Militärstab angewandte Clearing-House-Verfahren gesorgt erleichtert wird; begrüßt die Einrichtung des eigens für die Ukraine eingerichteten Unterstützungsfonds im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (EFF) und fordert, die finanziellen Mittel für die militärische Unterstützung der Ukraine durch dieses Instrument aufzustocken und gleichzeitig eine mittelfristige finanzielle Vorausschau bereitzustellen; fordert die Regierung Ungarns nachdrücklich auf, seine Bemühungen, die Maßnahmen der EU zur Unterstützung der Ukraine zu behindern, unverzüglich einzustellen und ihr Veto gegen die Verlängerung des Zeitraums für die Verlängerung der EU-Sanktionen und gegen die militärische Unterstützung der Ukraine im Rahmen der EFF aufzuheben, einschließlich der vereinbarten Erstattung an EU-Mitgliedstaaten für die militärische Hilfe, die sie geleistet haben; bringt seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass das Veto der ungarischen Regierung die Freigabe einer neuen Ausgabentranche zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte blockiert und die Freigabe von 6,6 Mrd. EUR als Teilerstattung an die EU-Mitgliedstaaten, die militärische Unterstützung für die Ukraine leisten, verhindert hat; fordert den Rat und die HR/VP mit Nachdruck auf, innovative Lösungen zu finden, die diese Blockaden aufheben und diese Mittelkürzungen ausgleichen können; fordert die Mitgliedstaaten auf, szenariobasierte und vorhersehbare Bestandsaufnahmen der militärischen Fähigkeiten zu erstellen, die im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität bereitgestellt werden können, um sicherzustellen, dass die kurzfristige Bereitstellung von Fähigkeiten rasch von den Mitgliedstaaten beschafft und unverzüglich bereitgestellt wird, und dass die langfristige Bereitstellung von Fähigkeiten, die der Ukraine bei der Wiederherstellung der Abschreckung helfen, in einem vorhersehbaren Zeitrahmen und erforderlichenfalls in Abstimmung mit Drittländern bereitgestellt wird; würdigt, dass sämtliche militärische Unterstützung und Waffenlieferungen im Rahmen der EFF in vollem Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt der EU zu Waffenausfuhren, den internationalen Menschenrechtsnormen und dem humanitären Recht stehen und dabei für eine angemessene Transparenz und Rechenschaftspflicht gesorgt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>lehnt die Politik der Regierung Ungarns gegenüber Russland ab und missbilligt, dass sie Vetos gegen EU-Sanktionen einlegt und Finanz- und Verteidigungshilfen der EU für die Ukraine blockiert; ist der Ansicht, dass das Handeln der Regierung Ungarns die Einheit und Solidarität in Europa untergräbt; weist darauf hin, dass die Länder im Rahmen der EFF Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für die Lieferung von Ausrüstung an die Ukraine haben, und betont vor diesem Hintergrund, dass die derzeitigen Blockaden von Erstattungen an 25 Mitgliedstaaten, von denen Polen mit insgesamt 450 Mio. EUR an ausstehenden Erstattungen heraussticht, unverzüglich aufgehoben werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>hebt das Ergebnis des Gipfeltreffens der NATO in Washington hervor, auf dem bekräftigt wurde, dass die Zukunft der Ukraine in der NATO liegt und dass das Bündnis das Recht der Ukraine unterstützt, ihre eigenen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und ihre Zukunft selbst zu bestimmen, und zwar frei von Einmischung aus dem Ausland; teilt die Auffassung, dass sowohl die EU als auch die NATO politische Einigkeit in Bezug auf die Solidarität mit der Ukraine gezeigt und ihr Engagement für die Unterstützung der Ukraine unter Beweis gestellt haben; bekräftigt seine Überzeugung, dass die Ukraine unumkehrbar auf dem Weg zur Mitgliedschaft in der NATO ist; begrüßt die Zusage der Bündnispartner, der Ukraine langfristige Sicherheitshilfe in Form von militärischer Ausrüstung, Unterstützung und Ausbildung zukommen zu lassen; erkennt an, dass die NATO, die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO und die NATO-Verbündeten wie die USA und das Vereinigte Königreich eine entscheidende Rolle bei der Koordinierung der Bemühungen um die militärische Unterstützung der Ukraine spielen, und zwar nicht nur mit der Lieferung von Waffen, Munition und Ausrüstung, sondern auch mit nachrichtendienstlichen Erkenntnissen und Daten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>begrüßt den Beschluss des Rates vom 21. Mai 2024, mit dem sichergestellt wird, dass die Nettogewinne, die aus den außerordentlichen Erträgen stammen, die infolge der Umsetzung der restriktiven Maßnahmen der EU durch immobilisierte Vermögenswerte der Zentralbank von Russland in der EU erzielt werden, für die weitere militärische Unterstützung der Ukraine sowie für die Kapazitäten und den Wiederaufbau ihrer Verteidigungsindustrie verwendet werden; begrüßt ferner die mit dem Rat erzielte Einigung, die zu dem Beschluss des Rates vom 23. Oktober 2024 führte, ein Finanzhilfepaket anzunehmen, das ein außerordentliches Makrofinanzhilfedarlehen in Höhe von bis zu 35 Mrd. EUR und die Einrichtung eines Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen umfasst, der Beiträge aus den Gewinnen immobilisierter Vermögenswerte der Zentralbank von Russland nutzen und die Ukraine bei der Rückzahlung von Darlehen der EU und ihrer G7-Partner in Höhe von bis zu 45 Mrd. EUR unterstützen wird; weist jedoch nochmals darauf hin, dass die Mobilisierung dieser Finanzhilfe auf Kosten der Summe geht, die für militärische Unterstützung durch die EU über die Ukraine-Fazilität vorgesehen ist, die jetzt nur noch bis maximal 15 % der Gewinne immobilisierter Vermögenswerte der Zentralbank von Russland gefördert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>begrüßt die Errungenschaften der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM), in deren Rahmen bis heute über 70 000 ukrainische Soldaten auf dem Hoheitsgebiet der EU ausgebildet wurden, wodurch die EU zum größten Anbieter von militärischer Ausbildung für die Ukraine wurde und wesentlich zur Verbesserung der militärischen Fähigkeiten der ukrainischen Streitkräfte beigetragen hat; nimmt das neue Ziel zur Kenntnis, bis Ende des Winters 2024/2025 75 000 ukrainische Soldaten auszubilden; begrüßt den Beschluss des Rates vom 8. November 2024, das Mandat der Mission um zwei Jahre zu verlängern; fordert, dass die finanziellen, logistischen und personellen Ressourcen der EUMAM ausgeweitet und an den sich wandelnden militärischen Ausbildungsbedarf der ukrainischen Streitkräfte, auch in den Bereichen Luft- und Seeverteidigung, sowie an die geforderten langfristigen Reformbemühungen im Einklang mit den gemeinsamen Sicherheitszusagen der EU und der Ukraine angepasst werden; beglückwünscht die starke Beteiligung der Mitgliedstaaten an der EUMAM, die als Muster für künftige militärische Ausbildungsmissionen angesehen werden kann und durch eine erhebliche Verbesserung der Interoperabilität zwischen den Mitgliedstaaten und den Partnern die Abschreckung fördert, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ähnliche Ambitionen und Beiträge zu anderen laufenden und künftigen GSVP-Missionen und -Einsätzen unter Beweis zu stellen; betont, dass die EUMAM auch als Plattform für den Austausch über bewährte Verfahren dienen sollte, um sicherzustellen, dass die europäischen Streitkräfte auch von den Lektionen profitieren, die die ukrainischen Streitkräfte auf dem Schlachtfeld gelernt haben; begrüßt die auf dem Gipfeltreffen der NATO in Washington angekündigte Einrichtung der NATO-Sicherheitsunterstützung und -Ausbildung für die Ukraine (NSATU), die die Bereitstellung von militärischer Ausbildung und Ausrüstung für die Ukraine durch NATO-Bündnispartner und Partner koordiniert und logistische Unterstützung leistet; betont, dass eine enge Abstimmung zwischen der EUMAM und der NSATU wichtig ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>	lobt die Arbeit der Beratenden Mission der Europäischen Union für die Ukraine (EUMAM Ukraine), die unter schwierigen Bedingungen ihr neu verstärktes Mandat ausführt; fordert die EU auf, dafür zu sorgen, dass die EUAM mit dem entsprechenden Finanz-, Logistik- und Fachpersonal arbeiten kann, um dem Bedarf der Ukraine gerecht zu werden, und begrüßt die Beteiligung von Drittländern daran; unterstreicht den Stellenwert der EUAM und ihre Rolle als größte EU-Präsenz vor Ort, die die nationalen und staatlichen Sicherheitsbehörden der Ukraine strategisch berät; hebt die Schlüsselaufgaben der EUAM bei der Bekämpfung der organisierten und grenzüberschreitenden Kriminalität, der Wiederherstellung der öffentlichen Dienste in befreiten Gebieten und der Unterstützung der Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung von Straftaten gegen das Völkerrecht hervor, wobei auf der Präsenz und dem Fachwissen der EUAM aufgebaut wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>betont die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der ukrainischen Verteidigungsindustrie und ihrer schrittweisen Integration in die europäische verteidigungstechnologische und -industrielle Basis (EDTIB), und fordert zu diesem Zweck, dass die Verteidigung der Ukraine bei der Ausarbeitung der neuen Gesetzgebungsinitiativen der Kommission, die auf eine Stärkung der EDTIB abzielen, umfassend berücksichtigt wird; betont, dass während des EU-Beitrittsprozesses der Ukraine konkrete Schritte unternommen werden sollten, um die Ukraine in die Verteidigungspolitik und -programme der EU einzubeziehen, unter anderem durch die Anpassung der ukrainischen Streitkräfte an die Fähigkeitsanforderungen der EU und ihre Einbeziehung in grenzüberschreitende Projekte und Programme der industriellen und technologischen Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich; begrüßt in diesem Zusammenhang die Eröffnung des EU-Büros für Verteidigungsinnovation in der Ukraine, das den ukrainischen Bedarf und die Kapazitäten im Bereich der Verteidigungsinnovation ermitteln, gemeinsame Initiativen erleichtern und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Interessenträgern aus der europäischen und der ukrainischen Verteidigungsindustrie fördern sowie als Anlaufstelle für die ukrainischen Partner sowie als Koordinierungs- und Informationszentrum dienen soll; begrüßt die laufenden Initiativen mehrerer EU-Mitgliedstaaten zur Vertiefung der Zusammenarbeit mit der Ukraine im Bereich der Verteidigungsforschung und der industriellen Produktion im Verteidigungsbereich und fordert nachdrücklich die weitere Nutzung des innovativen Verteidigungspotenzials der Ukraine zur Entwicklung von Waffen und Munition und zur Beschleunigung ihrer Produktion in enger Zusammenarbeit mit der EU und anderen westlichen Partnern unter Nutzung der verfügbaren Unterstützungsmechanismen; fordert die Militärindustrie der Mitgliedstaaten auf, ihrer Zusage nachzukommen, militärische Produktionsanlagen auf ukrainischem Hoheitsgebiet einzurichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>betont, dass die Minenräumkapazitäten in der Ukraine verstärkt werden müssen, um das weitverbreitete Vorhandensein von nicht zur Wirkung gelangten Kampfmitteln und Landminen zu bekämpfen und die ukrainischen Gewässer im Schwarzen Meer von Minen zu befreien; spricht sich für die Zuweisung eigener Ressourcen zur Unterstützung einer umfassenden Minenräumschulung aus, einschließlich fortgeschrittener Erkennungs- und Beseitigungstechniken; weist darauf hin, dass eine verstärkte Minenräumkapazität nicht nur sicherere militärische Operationen ermöglicht, sondern auch den Wiederaufbau und die Sicherheit der vom Krieg betroffenen zivilen Gebiete unterstützt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Bündelung der Kräfte zur Steigerung der Verteidigungsfähigkeiten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>begrüßt das in der EDIS festgelegte Ziel, die Verteidigungsbereitschaft der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu erreichen und die EDTIB zu stärken; hält den Vorschlag der Kommission, ein Programm für die Europäische Verteidigungsindustrie (EDIP) einzurichten, in diesem Zusammenhang für wesentlich; unterstützt die Ziele, die Abwehrbereitschaft der Verteidigungsindustrie der EU zu stärken, die gemeinsame Verteidigungsplanung zu verbessern und die gemeinsame Beschaffung der Mitgliedstaaten im Einklang mit den im Plan zur Fähigkeitenentwicklung (CDP) festgelegten Prioritäten und den in der Koordinierten Jährlichen Überprüfung der Verteidigung (CARD) ermittelten Bereichen für die Zusammenarbeit weiter zu vereinfachen, um europäische Verteidigungsprojekte von gemeinsamem Interesse, insbesondere in strategischen Fähigkeitsbereichen wie der Luft- und Raketenabwehr, auf den Weg zu bringen sowie um die Versorgungssicherheit und den Zugang zu kritischen Rohstoffen sicherzustellen und Engpässe in der Verteidigungsproduktion zu verhindern; unterstützt nachdrücklich die Idee, in der europäischen Verteidigungsindustrie in erster Linie auf die Zusammenarbeit auf EU-Ebene zurückzugreifen, und unterstützt die in der EDIS dargelegten konkreten quantifizierten Ziele für die Zusammenarbeit, die sich insbesondere auf die gemeinsame Beschaffung konzentrieren, wobei die Mitgliedstaaten konkret aufgefordert werden, bis 2030 mindestens 40 % der Verteidigungsgüter gemeinsam zu beschaffen, dafür zu sorgen, dass der Wert des innergemeinschaftlichen Handels mit Verteidigungsgütern bis 2030 mindestens 35 % des Wertes des gesamten EU-Verteidigungsmarkts ausmacht, und bis 2030 mindestens 50 % und bis 2035 mindestens 60 % ihrer Verteidigungsinvestitionen innerhalb der EU zu beschaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>betont, dass die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ) für die Verbesserung und Harmonisierung der Verteidigungsfähigkeiten der EU wichtig ist; stellt erneut mit Bedauern fest, dass die Mitgliedstaaten den SSZ-Rahmen weiterhin nicht in vollem Umfang nutzen und dass die greifbaren Ergebnisse im Rahmen der derzeit 66 laufenden Projekte nach wie vor begrenzt sind; stellt ferner mit Bedauern fest, dass dem Parlament keine Informationen über die Gründe für die Einstellung von sechs Projekten und deren mögliche Ergebnisse vorgelegt wurden; weist darauf hin, dass die teilnehmenden Mitgliedstaaten 20 verbindliche Verpflichtungen vereinbart haben, um die ehrgeizigen Ziele der EU im Bereich der Verteidigung zu erreichen; hält es für notwendig, eine gründliche Überprüfung von SSZ-Projekten im Hinblick auf ihre Ergebnisse und Aussichten vorzunehmen, um die derzeitige Zahl der Projekte auf einige wenige vorrangige Projekte zu beschränken und Projekte, bei denen keine ausreichenden Fortschritte erzielt wurden, einzustellen; schlägt vor, ein Prioritätssystem innerhalb der SSZ einzurichten, um die ermittelten Fähigkeitslücken und Prioritäten wirksam anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>begrüßt den Vorschlag der Kommission für das Programm für die Europäische Verteidigungsindustrie (EDIP); nimmt mit Besorgnis die Bewertung des Europäischen Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach die Finanzausstattung des EDIP angesichts seiner Ziele unzureichend ist, und wiederholt daher seine Forderung, die erforderlichen Mittel für die Verteidigung sicherzustellen; hebt hervor, dass erhebliche fiskalpolitische Anreize erforderlich sein werden, damit das EDIP erhebliche Auswirkungen auf die militärische Unterstützung der Ukraine oder die Entwicklung einer echten europäischen Verteidigungsfähigkeit und einer wettbewerbsfähigen EDTIB hat; begrüßt die Überarbeitung des CDP für das Jahr 2023; bedauert die begrenzten Fortschritte bei der Fähigkeitenentwicklung seit der Annahme des ersten CDP im Jahr 2008; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre gemeinsamen Anstrengungen erheblich zu verstärken, um rechtzeitig wesentliche Fortschritte zu erzielen, indem sie EU-Instrumente wie den Europäischen Verteidigungsfonds, PESCO und die Koordinierte Jährliche Überprüfung der Verteidigung sowie die im EDIP-Vorschlag vorgesehenen Instrumente umfassend und kohärent nutzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>begrüßt die bisher unternommenen gemeinsamen Anstrengungen zur Stärkung der Verteidigungsbereitschaft der EU durch Maßnahmen, die die Anpassung der EDTIB stärken und unterstützen, insbesondere durch die Verordnung über die Einrichtung eines Instruments zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA) und die Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP), und fordert deren rasche Umsetzung; bedauert, dass die Finanzausstattung des EDIRPA-Instruments weiterhin begrenzt ist, und weist darauf hin, dass die Rolle der ASAP-Verordnung in Bezug auf das Ziel, eine Million Stück Munition an die Ukraine zu liefern, durch den Einwand des Rates gegen die regulatorischen Elemente eingeschränkt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>begrüßt die bisherigen Bemühungen und Investitionen durch Unternehmen der EDTIB zur Stärkung der industriellen Kapazitäten, auch durch die Unterstützung von EU-Instrumenten; hebt hervor, dass eine weitere und dauerhafte Stärkung der EDTIB-Kapazität in erster Linie Aufträge der Mitgliedstaaten erfordert, die gemeinsam ausgeführt werden sollten, um die Verteidigungsbereitschaft der Union sicherzustellen, die Interoperabilität zwischen den Streitkräften der Mitgliedstaaten zu verbessern und Größenvorteile zu erzielen und so das Geld der EU-Steuerzahler optimal zu nutzen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die gemeinsamen Beschaffungsbemühungen im Einklang mit den Fähigkeitslücken, die in der Analyse der Defizite bei den Verteidigungsinvestitionen und in den Fähigkeitsprioritäten des CDP ermittelt wurden, zu intensivieren; hebt hervor, dass eine wirksame gemeinsame Beschaffung im Hinblick auf Entwicklungsprojekte, insbesondere im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds, eine gemeinsame Definition der militärischen Anforderungen an die jeweiligen Systeme erfordert, um ein adäquates Maß an Größenvorteilen zu erreichen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, bei der Festlegung einer solchen gemeinsamen Definition auf dem Fachwissen des EU-Militärausschusses aufzubauen, um auf industrieller Ebene für militärische Kohärenz zu sorgen; fordert die Mitgliedstaaten auf, gemeinsame Beschaffungen mit dem Ziel durchzuführen, gesamteuropäische Wertschöpfungsketten zu schaffen, indem die Produktion auf die gesamte Union verteilt wird und dadurch die wirtschaftliche Attraktivität gemeinsamer Beschaffungen zu erhöht wird, während gleichzeitig strategische Redundanzen in die Produktionskapazitäten eingebaut werden, um die Widerstandsfähigkeit im Falle eines bewaffneten Konflikts zu erhöhen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission ferner auf, eine weitere Stärkung der gemeinsamen Beschaffungsmechanismen und eine ausreichende Koordinierung durch die Europäische Verteidigungsagentur anzustreben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, den Übergang von Entwicklungsprojekten zu marktfähigen Lösungen weiter zu unterstützen, und begrüßt die diesbezügliche Bestimmung im EDIP-Vorschlag; beklagt die unnötige und dysfunktionale Doppelarbeit im Hinblick auf die Projekte zum künftigen Kampfpanzer und zum Hyperschall-Abfangsystem; äußert Bedenken, dass solche Doppelarbeiten dem im EDIS dargelegten Ziel, bis 2035 60 % aus der EDTIB zu beschaffen, zuwiderlaufen, da verstreute Ressourcen das Erreichen marktfähiger Lösungen hinauszögern werden, was höchstwahrscheinlich zu einer Beschaffung aus den USA führen wird; bedauert in ähnlicher Weise die zunehmenden Verzögerungen bei wichtigen Fähigkeitenprojekten, insbesondere beim deutsch-französischen Projekt zum bodengebundenes Hauptkampfsystem (MGCS) und beim deutsch-französisch-spanischen Projekts zum Luftkampfsystem der Zukunft (FCAS), die ebenfalls das Risiko einer künftigen Beschaffung von US-Lösungen mit sich bringen; betont, dass alle möglichen Synergien mit dem Europäischen Verteidigungsfonds genutzt werden sollten, ohne dass es zu Doppelarbeit kommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass die jeweiligen Prozesse der EU und der NATO zur Fähigkeitenentwicklungsplanung zu kohärenten Ergebnissen führen; fordert, dass die Interoperabilität militärischer Ausrüstung von EU-Mitgliedstaaten und den NATO-Verbündeten verbessert und die industrielle Zusammenarbeit gefördert wird, indem sichergestellt wird, dass künftige Rechtsstandards der EU für Komponenten von Verteidigungsgütern und Munition auf den NATO-Standards beruhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>begrüßt den Vorschlag für europäische Verteidigungsvorhaben von gemeinsamem Interesse zur Entwicklung gemeinsamer Fähigkeiten, die die finanziellen Möglichkeiten eines einzelnen Mitgliedstaats übersteigen; ist der Ansicht, dass mit diesen Vorhaben die industriellen und technologischen Kapazitäten unterstützt werden sollten, auf die sich die wichtigsten gemeinsamen Prioritäten mehrerer Mitgliedstaaten stützen, dass sie Bereiche wie Schutz und Verteidigung der Außengrenzen, insbesondere zu Lande, abdecken sollten, dass mit ihnen strategische Wegbereiter („Enabler“), insbesondere im Weltraum und in der europäischen Luftverteidigung, unterstützt werden sollten, wenn es gilt, auf das gesamte Spektrum an Bedrohungen zu reagieren, und die militärische Mobilität – insbesondere der strategische und taktische Luftverkehr, Deep-Strike-, Drohnen- und Drohnenabwehrtechnologien, Flugkörper und Munition sowie künstliche Intelligenz – gestärkt werden sollte, um eigenständige Infrastruktur und kritische Wegbereiter zu entwickeln; betont, dass Pragmatismus gefragt ist, weil es so viele Prioritäten gibt und neue Ressourcen mobilisiert werden müssen; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass sich die EU möglichst auf rasch verfügbare und bewährte europäische Technologien konzentrieren sollte, mit denen die Abhängigkeit der EU schrittweise verringert und ihre Sicherheit verbessert wird; betont, dass die Entwicklung europaweiter Wertschöpfungsketten im Rahmen der Verteidigungszusammenarbeit der EU unterstützt werden muss, indem Unternehmen aus der gesamten EU einbezogen werden, und dass die Wettbewerbsfähigkeit in der Branche durch verschiedene Mittel wie Fusionen und Vorreiter gestärkt werden muss; ist ferner der Ansicht, dass die Verteidigungspolitik der EU nicht auf angemessene Erträge, sondern auf die Entwicklung von EU-Exzellenzzentren ausgerichtet sein sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>betont die dringende Notwendigkeit, die Fragmentierung der industriellen Verteidigungslandschaft der EU zu überwinden und endlich die vollständige Verwirklichung des EU-Binnenmarktes für Rüstungsgüter zu erreichen, da die derzeitige Struktur zu unnötigen Überschneidungen und vielfacher Ineffizienz bei den Verteidigungsinvestitionen und deren Nutzung führt und die Stärkung der Verteidigungsbereitschaft strukturell beeinträchtigt; ist besorgt darüber, dass der Binnenmarkt für Rüstungsgüter nach wie vor durch eine unzureichend harmonisierte Anwendung seiner Vorschriften durch die Mitgliedstaaten und durch eine unverhältnismäßige Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung nach Artikel 346 AEUV unterlaufen wird; unterstützt die Forderung nach einem echten Binnenmarkt für Verteidigungsgüter und -dienstleistungen, wie sie auch im Bericht von Sauli Niinistö zum Ausdruck kommt; unterstreicht die Notwendigkeit eines neuen, aktualisierten und wirksamen Rechtsrahmens, der darauf abzielt, Hindernisse für den Markteintritt von Verteidigungsgütern abzubauen, die Konsolidierung der Verteidigungsindustrie der EU zu ermöglichen und es EU-Unternehmen zu ermöglichen, das Geschäftspotenzial voll auszuschöpfen, Innovationen und eine stärkere und reibungslosere grenzüberschreitende sowie zivile und militärische Zusammenarbeit zu fördern, die Produktion anzukurbeln, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und für intelligentere und effizientere öffentliche Investitionen in die EDTIB zu sorgen; unterstreicht gleichzeitig, dass es wichtig ist, einen fruchtbaren Wettbewerb zwischen verschiedenen Wettbewerbern aufrechtzuerhalten und Oligopole zu vermeiden, in denen einzelne Anbieter Preise und Verfügbarkeit von Verteidigungsgütern frei bestimmen können; fordert die Kommission auf, Vorschläge zur Vollendung des EU-Binnenmarkts für Verteidigung vorzulegen, die sich insbesondere einer Bewertung der EU-Vorschriften für die Beschaffung und Verbringung von Rüstungsgütern sowie der Ermittlung und Analyse von Beschränkungen und Schlupflöchern im derzeitigen Rechtsrahmen widmen; fordert die Kommission ferner auf, Vorschläge für eine Auslegung von Artikel 346 AEUV zu unterbreiten, die der derzeitigen Realität einer untereinander verflochtenen Sicherheitsarchitektur in der EU gerecht wird; fordert, dass die Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG über die Beschaffung von Verteidigungsgütern und sensiblen Sicherheitsgütern<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (ABl. L 216 vom 20.8.2009, S. 76, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/81/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und der Richtlinie 2009/43/EG über die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern (ABl. L 146 vom 10.6.2009, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/43/oj).</FIELD></FOOTNOTE> (die „Verbringungsrichtlinie“) verbessert wird und dass erforderlichenfalls in Anbetracht der EDIS Vorschläge zur Überarbeitung dieser Richtlinien vorgelegt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der kurz- und mittelfristigen Stärkung der bestehenden industriellen Rüstungskapazitäten der Mitgliedstaaten und der Unterstützung von Forschung und Entwicklung (FuE) im Bereich neuer und innovativer militärischer Ausrüstung und Rüstungsgüter zu sorgen, die auf die derzeitigen und zukünftigen Bedürfnisse der Streitkräfte der Mitgliedstaaten und die EU-Verteidigungsfähigkeiten zugeschnitten sind, wie sie beispielsweise von GSVP-Missionen und -Operationen und der EU-Schnelleingreifkapazität gefordert werden; betont, dass der Erhalt und der Ausbau des technologischen Vorsprungs durch gezielte strategische Projekte als Schlüsselelement der Abschreckung gegenüber unseren Gegnern und Wettbewerbern Priorität haben sollten; unterstreicht, dass es wichtig ist, alle Mitgliedstaaten in die Sicherheits- und Verteidigungsstrategien einzubeziehen, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Verteidigungsindustrie;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, eine wirksame Rüstungspolitik auf EU-Ebene zu entwickeln, die die Schaffung einer funktionierenden und effektiven Außenhandelsdimension umfasst, die darauf abzielt, von aggressiven autoritären Regimen bedrohte Partner zu unterstützen und Waffenlieferungen an undemokratische aggressive Regime im Einklang mit den bestehenden acht EU-Kriterien zu verhindern; betont, dass die sehr enge und nationale Auslegung von Artikel 346 AEUV in dieser Hinsicht überwunden werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>betont, dass sich die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern im Verteidigungssektor auf gleich gesinnte Partner beschränken sollte und nicht im Widerspruch zu den Sicherheits- und Verteidigungsinteressen der EU und ihrer Mitgliedstaaten stehen sollte; weist darauf hin, dass Abhängigkeiten von Hochrisikoanbietern kritischer Produkte mit digitalen Elementen ein strategisches Risiko darstellen, dem auf EU-Ebene begegnet werden sollte; fordert die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auf, sich Gedanken darüber zu machen, wie diese Abhängigkeiten reduziert werden können, und unverzüglich eine Bewertung und Überprüfung der bestehenden chinesischen Investitionen in kritische Infrastrukturen, einschließlich Stromnetzen, Verkehrsnetzen und Informations- und Kommunikationssystemen, vorzunehmen, um etwaige Schwachstellen zu ermitteln, die Auswirkungen auf die Sicherheit und Verteidigung der Union haben könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>begrüßt die Überarbeitung der Verordnung der EU über ausländische Direktinvestitionen (ADI); unterstreicht die Notwendigkeit, die Verfahren zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen weiter zu stärken, indem Standards für die Sorgfaltspflicht aufgenommen werden, um Fälle zu ermitteln, in denen Regierungen von Staaten Einfluss auf Investoren, die in kritische Infrastrukturen in der EU investieren, etwa in europäische Häfen und Unterseekabel in der Ostsee, im Mittelmeer und in arktischen Gewässern, in einer Weise ausüben, die den Sicherheits- und Verteidigungsinteressen der Union und ihrer Mitgliedstaaten, wie sie im Rahmen der GASP gemäß Titel V EUV festgelegt sind, zuwiderläuft; betont, dass dieser Ansatz gleichermaßen für Kandidatenländer gelten sollte; ist der Ansicht, dass zusätzliche Rechtsvorschriften erforderlich sind, um die Sicherheit der europäischen IKT-Lieferkette vor Hochrisikoanbietern wirksam zu schützen und vor dem cybergestützten Diebstahl geistigen Eigentums zu schützen; fordert die Schaffung eines europäischen Rahmens zur engen Regulierung und Festlegung von Mindeststandards und -bedingungen für die Ausfuhr von geistigem Eigentum und Technologien, die für die Sicherheit und Verteidigung der Union von entscheidender Bedeutung sind, einschließlich Gütern mit doppeltem Verwendungszweck;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Forschung und Entwicklung im Bereich Verteidigungstechnologie und -ausrüstung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>	unterstützt eine deutliche Erhöhung der Investitionen in FuE im Verteidigungsbereich mit besonderem Schwerpunkt auf Kooperationsinitiativen, wodurch die technologische Führungsrolle und die Wettbewerbsfähigkeit der EU im Verteidigungsbereich gestärkt und ein Ausstrahlungseffekt auf den zivilen Markt sichergestellt werden; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Mitgliedstaaten im Jahr 2022 rund 10,7 Mrd. EUR in die FuE im Verteidigungsbereich investiert haben; unterstreicht, dass der technologische Fortschritt in kritischen Bereichen wie Luftverkehr, Landverkehr, Seeverkehr, Raumfahrt und Cyberspace stabile, langfristige Investitionen in allen Mitgliedstaaten erfordert, um mit der rasanten globalen Innovation Schritt zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>betont, dass die FuE-Instrumente und Finanzmittel der EU so wirksam wie möglich eingesetzt werden müssen, um Fähigkeitslücken und Prioritäten rechtzeitig anzugehen, wie dies in der Analyse der Investitionslücke im Verteidigungsbereich und im Plan zur Fähigkeitenentwicklung dargelegt ist; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Projekte und Finanzierungen im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds auf den dringenden Bedarf der EU an Fähigkeiten abzustimmen und ihnen auf dieser Grundlage Vorrang einzuräumen sowie den Schwerpunkt auf die relevantesten und vielversprechendsten Forschungsaktivitäten zu legen; fordert die Kommission ferner auf, eine gründliche Überprüfung des Europäischen Verteidigungsfonds im Hinblick auf ein überarbeitetes Folgefinanzierungsinstrument für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) einzuleiten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Ausführung einschlägiger EU-Mittel einen Ansatz zu verfolgen, dessen Konzept einen geringen Energie-, CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>- und Umweltfußabdruck umfasst, und regelmäßig über die Fortschritte Bericht zu erstatten; weist darauf hin, dass die FuE-Maßnahmen gefördert werden können, die darauf ausgerichtet sind, Lösungen zur Steigerung der Effizienz zu entwickeln, den CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdruck zu verringern und nachhaltige bewährte Verfahren einzuführen; begrüßt die einschlägigen Investitionen in Höhe von 133 Mio. EUR, die im ersten jährlichen Arbeitsprogramm vorgesehen sind, stellt aber fest, dass dies nur 11 % des jährlichen Haushalts des Europäischen Verteidigungsfonds entspricht; weist erneut darauf hin, dass dem Aufbauinstrument NextGenerationEU eine wichtige Rolle beim Klimaschutz zukommt, und fordert die Mitgliedstaaten auf, Mittel aus ihren nationalen Aufbauplänen zu verwenden, um in die Nachhaltigkeit ihrer militärischen Infrastruktur zu investieren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und neue disruptive Technologien</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>	betont, dass die EU bei der Förderung von Investitionen in Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich eingesetzt werden können, entschlossener vorangehen muss, um die Widerstandsfähigkeit der EU gegen hybride und neue Bedrohungen zu verbessern; hebt hervor, dass es wichtig ist, insbesondere die Erprobung von Prototypen neuer Produkte zu unterstützen und sich in enger Zusammenarbeit mit ukrainischen Verteidigungs- und Technologieakteuren auf neue Technologien zu konzentrieren; unterstreicht, dass wichtig es ist, die finanzielle Tragfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die in solche Innovationen investieren, sicherzustellen; befürwortet die Förderung der zivilen Vermarktung dieser Technologien als Möglichkeit, die Marktchancen zu erweitern und die industrielle Basis Europas zu stärken, indem Synergien zwischen militärischer und ziviler Entwicklung gefördert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>hebt die wichtige Rolle hervor, die neue disruptive Technologien wie künstliche Intelligenz, Quanteninformatik, Cloud-Computing und Robotik im Verteidigungsbereich spielen; betont, dass die Entwicklung und Nutzung dieser Technologien im Verteidigungsbereich weitere EU-koordinierte Investitionen und Forschungsanstrengungen erfordern, damit die Verteidigungsausrüster in der EU weiterhin an der Spitze der Innovation stehen; stellt fest, dass die Kommission im Rahmen der geltenden Verordnung über den Europäischen Verteidigungsfonds mit ihren langen Durchführungszyklen nicht rechtzeitig Mittel für Forschungsprojekte bereitstellt; fordert daher einen flexibleren und schnelleren Ansatz für Forschungsprojekte zu neuen disruptiven Technologien, der das zunehmende Tempo der Entwicklungen in diesem Bereich widerspiegelt und auf der Arbeit des Innovationszentrums für den Verteidigungsbereich der Europäischen Verteidigungsagentur sowie auf die Arbeit der US Defence Advanced Research Project Agency (US-Behörde für Forschungsprojekte der Verteidigung) aufbaut; fordert ferner, dass die EU eine führende Rolle bei der Förderung von Forschung im Bereich der militärischen Anwendung künstlicher Intelligenz und bei der Schaffung von Steuerungsrahmen für die verantwortungsbewusste Entwicklung und Nutzung dieser Technologie übernimmt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>wiederholt seine Aufforderung an die Kommission, dem Parlament eine detaillierte Analyse der Risiken im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Technologien wie Halbleitern, Quanteninformatik, Blockchain, Raumfahrt, künstlicher Intelligenz und Biotechnologien, einschließlich Genomik, durch unsere Gegner sowie die Liste der vorgeschlagenen EU-Maßnahmen in diesen Bereichen im Einklang mit der Strategie für wirtschaftliche Sicherheit der EU vorzulegen; ist besorgt über die Rolle chinesischer Unternehmen, die mit dem Militär in Verbindung stehen, bei der Sammlung der genetischen Daten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>fordert die Kommission auf, ein EU-Drohnenpaket mit Schwerpunkt auf Drohnen- und Drohnenabwehrsystemen und Hilfskapazitäten, das Pläne und Mittel zur Förderung von Forschung und Entwicklung umfasst, auf den in der Ukraine erworbenen Erfahrungen aufbaut und für die Teilnahme hochinnovativer Unternehmen der Ukraine offen ist, ein Industrieprogramm für die gemeinsame Entwicklung, Herstellung und Beschaffung von Drohnen und Drohnenabwehrsystemen und eine Verordnung über den Einsatz von Drohnen im zivilen und militärischen Kontext vorzuschlagen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">KMU im Verteidigungsbereich</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>bekräftigt, dass verteidigungsbezogene KMU aus der gesamten Union das Rückgrat der europäischen Verteidigungsindustrie und der europäischen Lieferketten bilden und für Innovationen in diesen Bereichen von entscheidender Bedeutung sind, und betont, dass KMU und Start-up-Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Verteidigung und Güter mit doppeltem Verwendungszweck, unterstützt werden müssen; betont, dass die EDIS und das EDIP gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure der Verteidigungsindustrie in der gesamten Union sicherstellen und die Zusammenarbeit zwischen größeren und kleineren Unternehmen aus allen Mitgliedstaaten fördern müssen, um dafür zu sorgen, dass die Branche nicht von einigen großen Unternehmen aus einer begrenzten Anzahl von Mitgliedstaaten dominiert wird; legt den Mitgliedstaaten nahe, den KMU im europäischen Verteidigungssektor spezielle Möglichkeiten zur Teilnahme an Ausschreibungen zu bieten, z. B. durch die Erstellung einer vorab genehmigten Liste von Unternehmen, um eine schnellere Auftragsvergabe zu ermöglichen, durch die Einbeziehung von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften in den Beschaffungsprozess, die in KMU investieren, durch die Unterstützung des Wachstums von KMU durch Unternehmensgründungen und Kapitalinvestitionen, durch die Verringerung der Komplexität von Ausschreibungen und durch die Umsetzung interner Maßnahmen zur Reform des Zeitaufwands für die Bearbeitung von Vertragsdetails;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Militärische Mobilität</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>	sieht es als äußerst wichtig an, die Infrastruktur zu entwickeln, zu erhalten und zu schützen, die erforderlich ist, um die rasche und effiziente militärische Mobilität der EU-Streitkräfte in den Mitgliedstaaten sicherzustellen; betont, dass die Widerstandsfähigkeit der kritischen Infrastruktur sichergestellt werden muss, die die militärische Mobilität und die Erbringung grundlegender Dienstleistungen ermöglicht; stellt fest, dass die Militärlogistik zur Abschreckung beitragen kann, indem sie die allgemeine militärische Bereitschaft der EU signalisiert; geht davon aus, dass diese Punkte in der für Juni 2025 angekündigten gemeinsamen Mitteilung zur militärischen Mobilität klar aufgegriffen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>betont, dass die militärische Mobilität dringend erheblich verbessert und dringend in diesen Bereich investiert werden muss, wobei Investitionen Vorrang einzuräumen ist und Engpässe und fehlende Verbindungen beseitigt werden müssen; betont in diesem Zusammenhang, dass es wichtig ist, Projekte und Regulierungsmaßnahmen im Einklang mit dem EU-Aktionsplan zur militärischen Mobilität 2.0 rasch umzusetzen; unterstützt neue strategische Investitionen in zivile und militärische Infrastruktur wie Häfen, Flughäfen und Autobahnen, wodurch unter anderem der reibungslose Transport von Militäreinheiten und militärischer Ausrüstung, einschließlich Schnelleingreifkräften, schwerer Ausrüstung, Gütern und humanitärer Hilfe, ermöglicht wird; fordert die Kommission auf, den Empfehlungen des Sonderberichts des Rechnungshofs über die militärische Mobilität 2025 zu folgen und der militärischen Bewertung im Auswahlverfahren für Projekte mit Doppelnutzung<FOOTNOTE><FIELD> Sonderbericht 04/2025 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Militärische Mobilität in der EU: Konzeptionsschwächen und Hindernisse stehen zügigeren Fortschritten im Weg“.</FIELD></FOOTNOTE> größere Bedeutung beizumessen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>fordert die Kommission auf, ein integriertes Konzept für militärische Mobilität und Logistik zu entwickeln, durch das sichergestellt wird, dass die Zusage des Rates, alle verbleibenden Hindernisse bis 2026 zu beseitigen, eingehalten wird und das mit wesentlich höheren EU-Investitionen in wichtige Aspekte der militärischen Mobilität einhergeht; fordert ferner, dass im nächsten MFR angemessene EU-Mittel für laufende und notwendige Projekte im Bereich der militärischen Mobilität bereitgestellt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Verfahren für die militärische Mobilität zu vereinfachen und zu harmonisieren und die Fristen für die Erteilung von Genehmigungen zu verkürzen, damit die Mitgliedstaaten – im Einklang mit ihren Verteidigungserfordernissen und ihrer Verantwortung – sowohl im Rahmen von GSVP-Missionen und -Operationen als auch von nationalen und multinationalen Aktivitäten schneller handeln und effizienter reagieren können; fordert die Mitgliedstaaten auf, die SSZ-Vereinbarung für Drittländer über militärische Mobilität als Muster für die Beteiligung von Partnerländern zu nutzen, wobei ein Schwerpunkt auf der Anpassung von SSZ-Projekten an den Bedarf der GSVP-Missionen liegen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>würdigt die Bemühungen der an die Ukraine angrenzenden Länder, der Ukraine auf sichere und effiziente Weise militärische Hilfe zu leisten; stellt fest, dass Polens Erfahrung und Potenzial im Bereich der militärischen Mobilität sowie auch der geplante Zentralflughafen (CPK) für die Sicherheit der gesamten östlichen Flanke von wesentlicher Bedeutung sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ein aktualisierter Strategischer Kompass: Förderung einer gemeinsamen strategischen Zukunftsvorstellung und von Kohärenz sowie Verbesserung der Beschlussfassung der EU in Verteidigungsfragen innerhalb des institutionellen Rahmens der EU</STRING></STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Strategischer Kompass </STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>betont, dass es seit der Annahme des Strategischen Kompasses durch die Mitgliedstaaten im März 2022 weiterhin in rascher Folge zu immer neuen geopolitischen Entwicklungen und Bedrohungen gekommen ist; fordert daher eine Überprüfung der im Strategischen Kompass verankerten umfassenden gemeinsamen Bewertung der Bedrohungslage, aus der die Prioritäten für EU-Maßnahmen abgeleitet werden sollten; ist der Ansicht, dass diese Überprüfung dazu dienen sollte, gemeinsame Standpunkte zu europaweiten Fähigkeitslücken festzulegen, die im Rahmen bilateraler, multinationaler oder auf EU-Ebene durchgeführter Programme, Fonds, Projekte und Instrumente angegangen werden sollten, und dass dabei der Zeitrahmen für die Durchführung festgelegt werden sollte; fordert außerdem die Kommission und die VP/HR auf, im Anschluss an diese Überprüfung erforderlichenfalls aktualisierte Maßnahmen für den Strategischen Kompass vorzulegen, die in die Erstellung des Weißbuchs über die Zukunft der europäischen Verteidigung einfließen sollten; bekräftigt, dass die ambitionierten Ziele und Etappenziele des Strategischen Kompasses nur mit entsprechender politischer Bereitschaft und entsprechenden Maßnahmen im Namen der Mitgliedstaaten und der EU-Organe erreicht werden können; betont, dass Kohärenz und Kompatibilität zwischen dem Strategischen Kompass und dem Strategischen Konzept der NATO erforderlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>fordert die Kommission und den EAD auf, dafür zu sorgen, dass der Fahrplan für Klimawandel und Verteidigung vollständig umgesetzt und im Zusammenhang mit aktualisierten Maßnahmen im Rahmen des Strategischen Kompasses verbessert wird; fordert, dass die Zeitrahmen für die Überprüfung des Fahrplans überdacht werden und insbesondere die allgemeinen Ziele viel früher als 2030 überprüft werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Strukturen zur Unterstützung der Ziele zu entwickeln; fordert die VP/HR nachdrücklich auf, den Mitgliedstaaten ein Aktionsprogramm vorzuschlagen, das aus im Fahrplan dargelegten vorrangigen Maßnahmen besteht, die kurzfristig umgesetzt werden können;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Steuerung der Verteidigungspolitik: Konsolidierung des institutionellen Rahmens der EU und des Beschlussfassungsprozesses in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>schlägt vor, dass der Rat die institutionellen Rahmenbedingungen seiner für Verteidigung und Sicherheit zuständigen Beschlussfassungsgremien überprüft und die Einrichtung eines neuen ständigen Beschlussfassungsgremiums in Erwägung zieht, das sich aus den Verteidigungsministern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, wobei die entsprechende Verteilung von Kompetenzen innerhalb der nationalen Ministerien in diesem Zusammenhang davon unberührt bleibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>betont, dass eine wirksame Zusammenarbeit auf EU-Ebene im Bereich Sicherheit und Verteidigung und rasche, koordinierte Reaktionen auf Sicherheitsherausforderungen Kohärenz zwischen den verschiedenen Strukturen des Rates und der Kommission erfordern; betont ferner, dass Überschneidungen verhindert, effiziente öffentliche Investitionen sichergestellt, Lücken bei kritischen Fähigkeiten geschlossen und kohärente Sicherheitsstrategien in Bezug auf Partner, Drittländer und verschiedene Regionen der Welt entwickelt werden müssen, und zwar sowohl bei politischen Entscheidungsprozessen als auch bei laufenden und künftigen Initiativen; nimmt die unklare Aufteilung der Geschäftsbereiche und die potenzielle Kompetenzüberschneidung zwischen den Kommissionsmitgliedern im Bereich Sicherheit und Verteidigung nach der Schaffung des Amts des Mitglieds der Kommission für Verteidigung und Weltraum zur Kenntnis und fordert die Kommission daher auf, die Zuständigkeiten der Kommissionsmitglieder in diesem Bereich klar abzugrenzen; fordert die Kommission auf, eine interne Überprüfung ihrer verschiedenen Strukturen, einschließlich der Generaldirektion Verteidigungsindustrie und Weltraum (GD DEFIS) und der Europäischen Verteidigungsagentur, sowie ihrer Mandate durchzuführen, um die Komplementarität und effiziente Verwaltung laufender und künftiger Initiativen im Rahmen der GSVP sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dem EAD weitere finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit dieser seine Funktion als diplomatischer Dienst der EU vor dem Hintergrund des stark von Wettbewerb geprägten geopolitischen Kontexts und des in den letzten Jahren gestiegenen Bedarfs an seinen Diensten trotz seiner begrenzten Kapazitäten wirksam ausüben kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>bekräftigt, dass die EU ihren Beschlussfassungsprozess in Bezug auf die GASP/GSVP reformieren sollte, um zu einem verlässlichen geopolitischen Akteur zu werden, und betont in diesem Zusammenhang, dass institutionelle Überlegungen zur Aufhebung des Erfordernisses der Einstimmigkeit bei diesem Prozess in Betracht gezogen werden sollten; weist darauf hin, dass der Rahmen der EU-Verträge bereits eine Reihe unterschiedlicher institutioneller Formen der Zusammenarbeit im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik zulässt, und stellt mit Bedauern fest, dass das Potenzial für rasches Handeln in diesem Bereich, wie es in den Brückenklauseln des EUV vorgesehen ist, nur in sehr begrenztem Umfang genutzt wird; fordert den Rat auf, alle Möglichkeiten zu prüfen, um seinen Beschlussfassungsprozess im Bereich der GASP/GSVP zu stärken und zu vertiefen, um das ungenutzte Potenzial der Verträge auszuschöpfen; bekräftigt seine Forderung an den Rat, bei Beschlüssen im Rahmen der GASP und der GSVP zumindest in den Bereichen, die keine militärischen Bezüge haben, schrittweise zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit überzugehen; schlägt darüber hinaus vor, dass der Rat die Brückenklauseln und den Anwendungsbereich von Artikeln, mit denen die Solidarität und die gegenseitige Unterstützung der EU im Krisenfall gestärkt werden, in vollem Umfang nutzt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>bekräftigt nachdrücklich seine Forderung, den militärischen Planungs- und Durchführungsstab (MPCC) der EU zu stärken und dessen volle Einsatzbereitschaft zu erreichen, unter anderem durch die Bereitstellung angemessener Räumlichkeiten und entsprechenden Personals, einer verbesserten Führung sowie wirksamer Kommunikations- und Informationssysteme für alle GSVP-Missionen und -Operationen; betont die Notwendigkeit, in Bezug auf den MPCC zeitnah Ergebnisse zu erzielen, da im Strategischen Kompass angestrebt wird, dass der MPCC als bevorzugte Führungsstruktur der EU fungiert, die in der Lage ist, alle militärischen Missionen der EU ohne Exekutivbefugnisse und zwei kleinere Militäroperationen oder eine mittelgroße Militäroperation sowie LIVEX-Übungen zu planen und durchzuführen; betont, dass der MPCC Synergieeffekte zwischen zivilen und militärischen Instrumenten erleichtern muss, und fordert, dass auf europäischer Ebene langfristig gemeinsame zivil-militärische Hauptquartiere eingerichtet werden, in denen zivile und militärische Instrumente kombiniert werden, damit der integrierte Ansatz der EU im Bereich der Krisenbewältigung von der Phase der strategischen Planung bis zur tatsächlichen Durchführung der Mission oder Operation in vollem Umfang genutzt werden kann; vertritt die Auffassung, dass der zivile Planungs- und Durchführungsstab (CPCC) der EU prüfen sollte, wie die entsandten Einsatzkräfte vor den vielfältigen hybriden Bedrohungen geschützt werden können und wie sich moderne Operationen mit einem sehr viel höheren Risiko als im derzeitigen Umfeld durchführen lassen; fordert die Kommission, den EAD, den MPCC, den CPCC, den EU-Militärausschuss und den Militärstab der EU auf, eine neue Kultur des Verständnisses zwischen zivilen und militärischen Partnern zu fördern, die Zusammenarbeit zwischen den Agenturen zu entwickeln und den Transfer bewährter Verfahren bezüglich der Missionsplanung und der damit verbundenen Konzepte sicherzustellen, unter anderem durch die Entwicklung eines Modells für die Generierung und den Austausch bewährter Verfahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung dafür, dass die EU-Schnelleingreifkapazität spätestens im ersten Halbjahr 2025 volle Einsatzfähigkeit erreicht, was bedeutet, dass mindestens 5 000 Einsatzkräfte für Rettungs- und Evakuierungsaufgaben, Schnelleingreif- und Stabilisierungsoperationen oder die vorübergehende Verstärkung von Missionen zur Verfügung stehen; stellt fest, dass die Gefechtsverbände der EU, die noch nie eingesetzt wurden, obwohl sie seit 2007 einsatzbereit sind, integraler Bestandteil des umfassenderen Rahmens der EU für die Schnelleingreifkapazität sein werden; begrüßt die Planung und Durchführung von LIVEX-Übungen im Rahmen der Schnelleingreifkapazität und fordert zur Fortsetzung solcher Initiativen auf;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>ist der Auffassung, dass die Schnelleingreifkapazität ein Schlüsselelement für die Verwirklichung der Zielvorgaben der EU ist und dass ihr unter Bezugnahme auf das militärische Planziel von 1999 schrittweise zusätzliche Truppen und Truppenelemente zugewiesen werden sollten; ist der Ansicht, dass es sinnvoll wäre, den Weißbuchprozess zu nutzen, um eine Diskussion über die Schaffung zusätzlicher ständiger multinationaler EU-Militäreinheiten anzustoßen, die ergänzende Aufgaben zur Schnelleingreifkapazität erfüllen könnten; betont, dass bei der Einrichtung der Schnelleingreifkapazität im Einklang mit dem Grundsatz des einzigen Kräftedispositivs weiter mit der NATO zusammengearbeitet werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>wiederholt seine Aufforderung an die Mitgliedstaaten, die praktischen Aspekte der Umsetzung von Artikel 44 EUV bei der Umsetzung der Schnelleingreifkapazität sowie bei anderen einschlägigen GSVP-Missionen zu prüfen, um eine Gruppe von willigen und fähigen Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, eine Mission oder Operation innerhalb des EU-Rahmens zu planen und durchzuführen, wodurch die rasche Aktivierung der Schnelleingreifkapazität erleichtert wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich zu verpflichten, die kritischen Lücken bei den strategischen Enablern zeitnah erheblich zu verringern, insbesondere diejenigen im Zusammenhang mit der Schnelleingreifkapazität, wie z. B. strategischer Lufttransport, sichere Kommunikations- und Informationssysteme, sanitätsdienstliche Mittel, Cyberabwehrfähigkeiten sowie Nachrichtenwesen und Aufklärung; fordert das Mitglied der Kommission für Verteidigung und Weltraum auf, in Erwägung zu ziehen, in seinen Vorschlägen für europäische Verteidigungsprojekte von gemeinsamem Interesse Initiativen zu berücksichtigen, die darauf abzielen, die notwendigen strategischen Enabler zu schaffen, die GSVP-Missionen und -Operationen sowie die Schnelleingreifkapazität erleichtern würden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Aufstockung der Mittel für die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>weist nachdrücklich darauf hin, dass dringender Bedarf nicht bis zum nächsten MFR aufgeschoben werden kann; besteht darauf, dass unverzüglich innovative Lösungen für die Suche nach zusätzlichen Mitteln geprüft werden, wie etwa Investitionen in den Verteidigungssektor, die Erleichterung und Beschleunigung der Umschichtung von Mitteln von einem Projekt auf ein anderes und die Prüfung der Möglichkeit, die Finanzierungskriterien der EU anzupassen, um Sicherheitskriterien bei der Zuweisung von Ausgaben einen neuen Stellenwert einzuräumen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>begrüßt die gestiegenen Haushalte und Investitionen der Mitgliedstaaten im Bereich Verteidigung sowie die – wenn auch bescheidene – Aufstockung des EU-Haushalts für die GSVP im Jahr 2024; ist der festen Überzeugung, dass angesichts beispielloser Sicherheitsbedrohungen alle EU-Mitgliedstaaten dringend ein Niveau der Verteidigungsausgaben als Anteil an ihrem BIP erreichen sollten, das deutlich über dem derzeitigen NATO-Ziel von 2 % liegt; stellt fest, dass 23 der 32 NATO-Verbündeten, darunter 16 Länder, die sowohl Mitglied der EU als auch der NATO sind, das Ausgabenziel der NATO, 2 % ihres BIP für Verteidigungsausgaben aufzuwenden, voraussichtlich bis Ende 2024 erreichen werden; weist darauf hin, dass dies eine Versechsfachung seit 2014 bedeutet, als das Ziel festgelegt wurde; stellt fest, dass der derzeitige Haushalt der Union für Sicherheit und Verteidigung vor dem Hintergrund der geopolitischen Umwälzungen und des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine den kurz- und langfristig zu bewältigenden Herausforderungen nicht gewachsen ist; empfiehlt angesichts des geschätzten Bedarfs an Investitionen im Verteidigungsbereich in Höhe von 500 Mrd. EUR bis 2035 und auf der Grundlage einer kontinuierlichen Analyse des Bedarfs und der Lücken bei den Fähigkeiten, dass die Mitgliedstaaten die Verteidigungsinvestitionen, insbesondere in die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsfähigkeiten, weiter aufstocken, und unterstützt die diesbezüglichen EDIS-Ziele in vollem Umfang;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine offene Diskussion unter anderem auf der Grundlage der in den Berichten von Mario Draghi und Sauli Niinistö enthaltenden Empfehlungen in Gang zu setzen, unter anderem in Bezug auf eine Aufstockung der Mittel für Sicherheit und Verteidigung im nächsten MFR und die Erkundung sämtlicher wirksamen Möglichkeiten einer Finanzierung zu diesem Zweck sowie eine Bündelung von Teilen der nationalen Verteidigungshaushalte auf EU-Ebene, um Größenvorteile zu erzielen; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, das Finanzierungsverfahren für die EFF zu ändern, um eine angemessene und nachhaltige Unterstützung der Partner und Verbündeten sicherzustellen und gleichzeitig für eine Abstimmung mit GSVP-Missionen und -Operationen zu sorgen; fordert die Ausarbeitung einer Strategie im Hinblick auf die Einrichtung von Exzellenzzentren in verschiedenen Regionen der EU, ohne dabei die Arbeit der NATO in diesen Bereichen zu duplizieren, um Innovation und die Beteiligung aller Mitgliedstaaten zu fördern und sicherzustellen, dass die Fähigkeiten und das Fachwissen der einzelnen Mitgliedstaaten zu einer kohärenteren und stärker integrierten industriellen Basis der Verteidigung beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>begrüßt das neue Finanzierungsinstrument „Sicherheitsmaßnahmen für Europa“ (SAFE) und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, dafür Sorge zu tragen, dass bei den aufgestockten Investitionen in die europäischen Verteidigungsfähigkeiten der Grundsatz „Mehr, besser, gemeinsam und europäisch kaufen“ eingehalten wird; missbilligt den Rückgriff auf Artikel 122 und die daraus folgende Tatsache, dass das Parlament nicht in die Verabschiedung dieses Instruments eingebunden ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>begrüßt die Strategie für eine Spar- und Investitionsunion und bringt seine Erwartung zum Ausdruck, dass es mit dieser Strategie einfacher werden wird, privates Kapital in effizientere Kapitalmärkte und Investitionen in den Verteidigungssektor zu lenken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Einrichtung einer Bank für Verteidigung, Sicherheit und Widerstandsfähigkeit zu unterstützen, die als multilaterales darlehengebendes Finanzinstitut fungieren und langfristige zinsgünstige Darlehen zur Unterstützung wichtiger nationaler Sicherheitsprioritäten wie der Aufrüstung, der Modernisierung der Verteidigung, der Wiederaufbaumaßnahmen in der Ukraine und des Rückkaufs kritischer Infrastruktur, die derzeit von feindlichen Drittstaaten kontrolliert wird, bereitstellen soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>weist darauf hin, dass die EU-Ziele der Solidarität, Kohäsion und Konvergenz auch für die Verteidigung gelten; unterstreicht, dass die finanziellen Mittel, die für den Wiederaufbau und die Erweiterung unserer Verteidigungsfähigkeiten im kommenden Jahrzehnt erforderlich sind, erhebliche Auswirkungen auf die Solidität und Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen haben werden und daher Zusammenarbeit und Koordinierung auf EU-Ebene im Rahmen einer echten Verteidigungswirtschaftspolitik erfordern; betont, dass eine Erhöhung der Verteidigungsinvestitionen nicht mit anderen Investitionsprioritäten, einschließlich des sozialen Zusammenhalts, konkurrieren sollte; weist ferner darauf hin, dass die Finanzierungsausrichtungen in einem gesamtgesellschaftlichen Resilienzkonzept verankert sein sollten und daher der weitgehenden Unterstützung durch die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union bedürfen und dass diese Unterstützung langfristig nachhaltig sein muss; betont, dass die finanzielle Belastung daher gerecht aufgeteilt werden muss, insbesondere auf rentable Unternehmen, die bereits von öffentlichen Beteiligungen oder staatlichen Beihilfen profitieren; betont darüber hinaus, dass die öffentlichen Ausgaben durch eine verstärkte private Finanzierung ergänzt werden sollten; fordert die Kommission auf, Überlegungen über mögliche steuerliche Wege anzustellen, die eine gerechtere Verteilung der finanziellen Belastung ermöglichen und Wettbewerbsverzerrungen in der EDTIB, die durch staatliche Beihilfen und marktverzerrende Ausschreibungsverfahren verursacht werden, begrenzen würden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>fordert, dass im Rahmen des nächsten MFR wirklich die Mittel für eine Verteidigungsunion bereitgestellt werden; unterstützt Vorschläge zur Bereitstellung massiver EU-Finanzinvestitionen in die europäische Verteidigung und zur Förderung von Forschung und technologischer Innovation sowie von Projekten mit doppeltem Verwendungszweck in der europäischen Verteidigungsindustrie, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt würde und Fortschritte gefördert würden, die sowohl zur Sicherheit als auch zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum beitragen; betont, dass Verteidigungsinvestitionen aus dem EU-Haushalt die finanziellen Anstrengungen der Mitgliedstaaten nur ergänzen, aber nicht ersetzen sollten, insbesondere im Hinblick auf das Bestreben der Länder, die sowohl Mitglied der EU als auch der NATO sind, 2 % ihres BIP in die Verteidigung zu investieren; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Neubewertung des Umfangs und der Definition der gemeinsamen Kosten im Einklang mit dem Strategischen Kompass vorzuziehen, damit die Solidarität gestärkt und die Beteiligung an militärischen GSVP-Missionen und -Operationen sowie an den übungsbezogenen Kosten gefördert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>fordert die Kommission auf, gemeinsame Schulden aufzunehmen, um der EU die Fiskalkapazität an die Hand zu geben, damit sie in aktuellen und künftigen Ausnahme- und Krisensituationen Kredite aufnehmen kann, wobei die Erfahrungen und Lehren aus NextGenerationEU zu berücksichtigen sind, da wir nun mit der dringenden Notwendigkeit konfrontiert sind, die Sicherheit und Verteidigung zu stärken, um die EU-Bürger zu schützen, die Abschreckung wiederherzustellen und die Verbündeten der EU, in erster Linie die Ukraine, zu unterstützen; betont, dass die Last solcher Maßnahmen gerecht verteilt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>fordert, dass im Rahmen des nächsten MFR erhöhte finanzielle Unterstützung bereitgestellt wird, um die rechtzeitige Lieferung von Verteidigungsgütern durch gemeinsame Beschaffung, industrielle Koordinierung, Bevorratung, Unterstützung für KMU und den Ausbau und die Modernisierung der Produktionskapazitäten sicherzustellen; betont, dass mit diesen Mitteln insbesondere Mitgliedstaaten, die an die Ukraine angrenzen, Vorrang eingeräumt werden sollte, um deren Schutz zu verbessern, sowie Mitgliedstaaten, die einem hohen Risiko konventioneller militärischer Bedrohungen ausgesetzt sind, wie etwa diejenigen, die an Russland und Belarus angrenzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>ist besorgt über den Mangel an dringend benötigter privater Finanzierung für die EDTIB, insbesondere für KMU, die sich aus dem Fehlen langfristiger staatlicher Aufträge oder einer zu engen Auslegung der Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien ergeben könnte; begrüßt daher die Klarstellung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde vom 14. Mai 2024, wonach nur Unternehmen, die im Zusammenhang mit nach dem Völkerrecht verbotenen Waffen tätig sind, automatisch vom Zugang zu Finanzmitteln ausgeschlossen sind; begrüßt die im Bericht von Sauli Niinistö unterbreiteten Vorschläge, eine Fragmentierung der Verteidigungsausgaben zu vermeiden, einschlägige Finanzierungsströme zu kombinieren und mehr Investitionen des Privatsektors zu mobilisieren; fordert die Kommission auf, die Empfehlungen zu bewerten und konkrete Vorschläge vorzulegen; betont, dass die Verteidigungsindustrie einen besseren Zugang zu den Kapitalmärkten erhalten muss;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">EIB-Darlehenspolitik für den Verteidigungssektor</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>betont, dass der Zugang des Verteidigungssektors zu den von der EIB bereitgestellten Darlehen als Katalysator für private Investitionen in die europäische Verteidigungsindustrie wichtig ist; begrüßt die weitere Ausweitung der Förderfähigkeitskriterien der EIB auf Güter mit doppeltem Verwendungszweck und fordert die EIB auf, diesbezüglich weitere Maßnahmen zu ergreifen; betont, dass die EIB angesichts ihres Ziels, im Einklang mit Artikel 309 AEUV die Entwicklung der EU zu fördern und ihre Politik, insbesondere die Verteidigungspolitik und die Stärkung der EDTIB, zu unterstützen, ihre Darlehenspolitik weiter überprüfen und kontinuierlich anpassen sollte; fordert die EIB auf, die Auswirkungen der Ausweitung ihrer Politik für Güter mit doppeltem Verwendungszweck zu überprüfen und gegebenenfalls ihre Förderfähigkeitsliste zu überarbeiten, damit Munition und militärische Ausrüstung, die über Anwendungen mit doppeltem Verwendungszweck hinausgehen, nicht mehr von der EIB-Finanzierung ausgeschlossen werden; begrüßt die Strategische Europäische Sicherheitsinitiative der EIB aus dem Jahr 2022, mit der Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Sicherheitsinfrastruktur und Technologieprojekte mit Schwerpunkt auf Cybersicherheit, New Space, künstlicher Intelligenz und Quantentechnologien unterstützt werden sollen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Wirksamerer Beitrag zur globalen Sicherheit durch die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU und Stärkung der Rolle der EU als Sicherheitsakteur</STRING></STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Deeskalation, Verhinderung von Kriegen und Unterstützung bei der Konfliktlösung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>ist zutiefst besorgt über und verurteilt Chinas Unterstützung für Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Russlands industrieller und technologischer Basis des Militärs, die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck nach Russland und die anhaltende Beteiligung von in China ansässigen Unternehmen an der Vermeidung und Umgehung von Sanktionen; ist in diesem Zusammenhang zutiefst besorgt über die jüngsten Berichte, denen zufolge China Langstreckenangriffsdrohnen für den Einsatz durch Russland in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine herstellt, und fordert, dass es schwerwiegende Folgen für die Außenpolitik der EU gegenüber China hat, wenn China die Rüstungsbemühungen Russlands weiterhin unterstützt; bedauert die „grenzenlose“ Partnerschaft zwischen Russland und China und ist zutiefst besorgt über die erneute Zusage Chinas und Russlands, ihre Beziehungen weiter zu stärken; begrüßt den Beschluss des Rates, Sanktionen gegen chinesische Unternehmen zu verhängen, die den Krieg Russlands gegen die Ukraine unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die zunehmenden Investitionen Chinas in militärische Fähigkeiten und die Militarisierung seiner Lieferketten, um seine Industrie zu stärken und gleichzeitig die politischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zu nutzen, die sich aus dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ergeben; ist ferner zutiefst besorgt über die Auswirkungen, die europäische Abhängigkeiten von China auf die Glaubwürdigkeit der Fähigkeit der Mitgliedstaaten, ihre nationale Sicherheit zu wahren, und auf die Fähigkeit der EU insgesamt haben, den wirtschaftlichen Zwang Chinas, eine mögliche weitere Eskalation mit Taiwan und die Unterstützung für Russland wirksam zu kritisieren und zu bekämpfen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ernsthaft eine Politik der Risikominderung umzusetzen, um die Risiken zu bewältigen, die sich aus der wirtschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit mit China ergeben; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Risiken, die von chinesischen Lieferanten von kritischen Infrastrukturen der EU ausgehen, angegangen werden und dass keine EU-Mittel oder -Subventionen eingesetzt werden, um die Position dieser Lieferanten in Europa zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die ungerechtfertigten Militärübungen Chinas vom 14. Oktober 2024 rund um Taiwan; verurteilt außerdem die Zunahme feindseliger Handlungen Chinas gegen Taiwan, darunter Cyberangriffe, Beeinflussungskampagnen, das Eindringen chinesischer Kampfflugzeuge in die Flugüberwachungszone von Taiwan und die Durchtrennung von Unterseekabeln; bekräftigt sein nachdrückliches Engagement für die Aufrechterhaltung des Status quo in der Taiwanstraße und betont, dass jeder Versuch, ihn einseitig zu ändern, insbesondere durch Gewalt oder Zwang, nicht akzeptiert wird und eine deutliche und entschiedene Reaktion zur Folge haben wird; lobt die Zurückhaltung und die disziplinierte Reaktion der taiwanischen Staatsorgane und fordert die chinesischen Staatsorgane auf, Zurückhaltung zu üben und von jeglichen Maßnahmen abzusehen, die zu einer weiteren Eskalation der Spannungen auf beiden Seiten der Taiwanstraße führen könnten; fordert einen regelmäßigen Austausch zwischen der EU und ihren taiwanischen Partnern über relevante Sicherheitsfragen und eine engere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Desinformation und Einmischung aus dem Ausland; betont, dass jegliche Eskalation in der Taiwanstraße nachteilige Auswirkungen auf die europäische Sicherheit und Wirtschaft haben würde, und fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, mit der Entwicklung von Notfallplänen und Abhilfemaßnahmen zu beginnen, die auf wahrscheinlichen Eskalationsszenarien wie einer Wirtschaftsblockade Taiwans durch China basieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die zunehmend aggressiven Handlungen Chinas im Südchinesischen Meer und im indopazifischen Raum, insbesondere über den Einsatz von militärischem und wirtschaftlichem Zwang, Taktiken der hybriden Kriegsführung, gefährliche Manöver seiner Marine und Küstenwache gegen seine Nachbarn und den Bau von Inseln, um unrechtmäßige Seeforderungen voranzubringen und Seeschifffahrtswege zu bedrohen; weist auf Berichte hin, wonach ein mit China in Verbindung stehendes Schiff Anfang Januar 2025 ein taiwanesisches Unterseekabel durchgeschnitten hat, und fordert eine gründliche Untersuchung der Angelegenheit; fordert darüber hinaus Taiwan und die EU auf, Informationen über solche Vorfälle auszutauschen; bekräftigt sein starkes Interesse an der Freiheit der Schifffahrt und der maritimen Sicherheit überall und insbesondere im Südchinesischen Meer und seine entsprechende Unterstützung; fordert die chinesischen Staatsorgane auf, allen aggressiven und provozierenden Handlungen, insbesondere Luft- und maritimen Operationen in der Taiwanstraße und im Südchinesischen Meer, die die Stabilität im indopazifischen Raum gefährden und dadurch den Weltfrieden und die internationale Sicherheit, die Souveränität von Ländern in der Region, den Schutz des menschlichen Lebens auf See und die Freiheit der Schifffahrt untergraben, unter vollständiger Beachtung des SRÜ ein Ende zu setzen; begrüßt die Zunahme der Zahl der Übungen im Bereich der Freiheit der Schifffahrt, die von mehreren EU-Ländern durchgeführt werden, darunter Frankreich, die Niederlande und Deutschland; stellt fest, dass diese Tätigkeiten im Einklang mit dem Völkerrecht stehen, und fordert mehr Zusammenarbeit und Abstimmung mit Partnern in der Region, auch durch die koordinierte maritime Präsenz im nordwestlichen Indischen Ozean, um die Zahl der Einsätze für die Freiheit der Schifffahrt zu erhöhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>ist weiterhin besorgt über den von Russland und China in Zentralasien ausgeübten politischen und wirtschaftlichen Druck und betont, dass die dortige Präsenz der EU als Reaktion darauf verstärkt werden muss; betont, dass die EU daran interessiert ist, die sicherheitspolitische Zusammenarbeit, die Wirtschaftsbeziehungen und die politischen Beziehungen zu den Ländern Zentralasiens zu stärken, unter anderem, um die Umgehung der Sanktionen gegen Russland und Belarus anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste die destabilisierenden Umtriebe Irans im Nahen Osten, auch mittels seiner Stellvertreterkräfte, und seine anhaltende Unterstützung terroristischer Gruppen, die eine unmittelbare Bedrohung für die regionale, europäische und globale Sicherheit darstellen; verurteilt die zunehmende militärische Zusammenarbeit zwischen Iran und Russland, insbesondere ihre Absicht, einen Vertrag über eine umfassende strategische Partnerschaft zu unterzeichnen; bekundet jedoch seine uneingeschränkte Unterstützung für die Zivilgesellschaft und die demokratischen Kräfte Irans und bekundet seine Solidarität mit ihnen und fordert verstärkte internationale Anstrengungen, um diese Gruppen in ihrem Kampf für Freiheit und Menschenrechte zu unterstützen; begrüßt die Entscheidung der EU, die Sanktionen gegen Iran bis Juli 2025 zu verlängern und dabei auch die Herstellung von Drohnen und Flugkörpern durch Iran und ihre Lieferung an Russland und den gesamten Nahen Osten mit Sanktionen zu belegen; weist darauf hin, dass die Sanktionsmöglichkeiten, die noch nicht ausgeschöpft wurden, einen viel restriktiveren Ansatz für Technologietransfers mittels der Ausfuhr von Produkten umfassen, die nicht als Güter mit doppeltem Verwendungszweck eingestuft sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>prangert unmissverständlich die Unterstützung und Beihilfe an, die die iranische Regierung international als terroristisch eingestuften Organisationen wie der Hamas und der Hisbollah, und entsprechenden Netzwerken leistet, die in der EU Anschläge verübt oder zu verüben versucht haben und eine direkte Bedrohung für die Sicherheit, Souveränität und Stabilität Europas darstellen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Korps der Iranischen Revolutionsgarde in den letzten 30 Jahren an der Planung und Ausführung von Dutzenden von Attentaten und Terroranschlägen, auch auf EU-Boden, und in jüngster Zeit an Anschlägen auf jüdische Synagogen und Personen sowie israelische Botschaften in mehreren Mitgliedstaaten beteiligt war; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, den Austausch von Erkenntnissen und die Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung zu verstärken, um künftige Anschläge zu verhindern; bekräftigt seine seit Langem bestehende Forderung, das Korps der Islamischen Revolutionsgarde in die EU-Liste terroristischer Organisationen aufzunehmen, und unterstützt die diesbezüglichen Initiativen einiger Mitgliedstaaten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>ist der Ansicht, dass das Atomwaffenprogramm Irans eine der größten Bedrohungen für die globale Sicherheit darstellt, und hebt die Gefahr hervor, dass Iran, wenn es ihm gelingt, die Fähigkeit zum nuklearen Breakout zu erlangen, noch kriegerischer auftritt und sein staatliches Sponsoring von Terrorismus und die Verbreitung von Flugkörpern und Drohnen noch verstärkt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>verurteilt erneut mit aller Schärfe die abscheulichen Terroranschläge der terroristischen Organisation Hamas gegen Israel vom 7. Oktober 2023, die zu einer weiteren Destabilisierung im Nahen Osten beigetragen haben und durch Akte der Aggression gegen Israel vonseiten iranischer Stellvertreter (wie der terroristischen Organisation Hisbollah im Libanon und der Huthis im Jemen) und durch das iranische Regime selbst verstärkt wurden; bekräftigt, dass Israel das Recht auf Selbstverteidigung hat, wie es im Völkerrecht verankert und durch dieses eingeschränkt ist; fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln, die sich noch in der Gewalt der Hamas befinden; fordert alle Parteien auf, allen Feindseligkeiten unverzüglich ein Ende zu setzen und sich uneingeschränkt an das Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts, zu halten; ist zutiefst besorgt über die vor Kurzem erfolgte Beendigung der Waffenruhe im Gazastreifen und fordert, dass sie unverzüglich wieder in Kraft gesetzt wird; betont, dass dies einen bedeutenden Schritt zur Linderung des immensen Leids darstellen würde, das die Zivilbevölkerung auf beiden Seiten in den vergangenen Monaten zu ertragen hatte; würdigt das Engagement der Vermittler, einschließlich der Vereinigten Staaten, Ägyptens und Katars, deren Bemühungen entscheidend dazu beigetragen haben, die erste Waffenruhe zu erreichen; fordert alle europäischen und internationalen Akteure nachdrücklich auf, aktiv zu einem neuen Durchbruch beizutragen, die Umsetzung der Waffenruhe zu überwachen und diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die sich nicht daran halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>begrüßt den erneuten Einsatz der EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah seit dem 31. Januar 2025, die die Palästinensische Behörde während der ersten Phase der Waffenruhe dabei unterstützt hat, medizinische Evakuierungen sicher durchzuführen; ist bereit, Gespräche über künftige konkrete Beiträge zur Unterstützung einer Waffenruhe aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>94.</NO.P>bringt seine tiefe Besorgnis über die militärische Eskalation im Nahen Osten zum Ausdruck, die zu einer weiteren Destabilisierung der Region beiträgt; beklagt die nicht hinnehmbare Zahl ziviler Opfer, die Vertreibungen infolge der eskalierenden Gewalt und die anhaltende Anwendung militärischer Gewalt; bringt außerdem seine tiefe Besorgnis über das anhaltende militärische Vorgehen der israelischen Streitkräfte im Gazastreifen und im Westjordanland zum Ausdruck; verurteilt den Beschuss der Interimstruppe der Vereinten Nationen im Libanon (UNIFIL) durch die israelischen Streitkräfte, der einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt; bekräftigt, dass der UNIFIL, zu der 16 Mitgliedstaaten beitragen, im Südlibanon eine wesentliche stabilisierende Rolle zukommt; fordert sofortige Waffenruhen sowohl im Gazastreifen als auch im Libanon, die Beendigung der Feindseligkeiten, die vollständige und symmetrische Umsetzung der Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und den Schutz der Zivilbevölkerung; betont, dass die EU und andere internationale Akteure mehr Verantwortung übernehmen und die Regierungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen im Nahen Osten dabei unterstützen müssen, einen dauerhaften und nachhaltigen Frieden zu erreichen, insbesondere durch die fortgesetzte Unterstützung einer Zweistaatenlösung zwischen Israel und Palästina sowie durch die Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung in der Region; betont, dass die Entwicklung von Konflikten in der Region Auswirkungen auf die benachbarten Regionen und Europa hat und Sicherheitsherausforderungen für die EU im Hinblick auf die Zukunft der Abschreckung, des humanitären Völkerrechts und der Krisenbewältigung mit sich bringt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>95.</NO.P>begrüßt den auf dem Gipfeltreffen von Kairo am 4. März 2025 vorgelegten arabischen Plan für die Erholung und den Wiederaufbau, der eine ernsthafte Grundlage für Gespräche über die Zukunft des Gazastreifens darstellt; fordert die VP/HR und das für den Mittelmeerraum zuständige Kommissionsmitglied auf, konstruktiv mit den arabischen Partnern zusammenzuarbeiten, um ernsthafte Lösungen für den Wiederaufbau, die Governance und die Sicherheit des Gazastreifens zu finden; lehnt hingegen den Vorschlag von US-Präsident Trump für den Gazastreifen ab, bei dem die instabilen Sicherheitsbedingungen im Nahen Osten außer Acht gelassen werden; ist der Ansicht, dass das Ausmaß der Zerstörung und des menschlichen Leids im Gazastreifen ein umfassendes internationales Engagement erfordert, und zwar mit den Vereinigten Staaten, der EU, den Vereinten Nationen, den arabischen Staaten und anderen internationalen Partnern, die ihre Bemühungen gegenseitig ergänzen, damit die Verhandlungen wieder aufgenommen werden und konstruktiv verlaufen können; unterstützt die Bemühungen um eine künftige Normalisierung der Beziehungen zwischen Israel und den arabischen Staaten in der Region;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>96.</NO.P>fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die Hisbollah in ihrer Gesamtheit als terroristische Organisation einzustufen und im Einklang mit der Resolution 1701 (2006) des VN-Sicherheitsrats auf ihre vollständige Entwaffnung zu drängen; hebt die jüngsten Beschlüsse mehrerer Staaten, darunter die Vereinigten Staaten und Kanada, hervor, die Gruppierung Samidoun, die als Stellvertreter der Volksfront zur Befreiung Palästinas agiert, als terroristische Organisation einzustufen; betont, dass Samidoun in Deutschland im Jahr 2023 verboten wurde, und fordert die anderen EU-Mitgliedstaaten auf, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen, indem sie die Organisation in ihrem Hoheitsgebiet verbieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>97.</NO.P>stellt fest, dass die Grenze zwischen Jordanien und Syrien als Übergangspunkt für Waffen- und Drogenhandel genutzt wird; betont, dass die EU Jordanien, das durch die derzeitige Krise im Nahen Osten geschwächt wird, weiter unterstützen muss, und fordert eine verstärkte Nutzung der EFF zum Schutz der Grenze zwischen Jordanien und Syrien;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>98.</NO.P>stellt fest, dass die Türkei ein Land von strategischer Bedeutung für die EU ist; stellt fest, dass die Türkei zunehmend in Gebieten präsent ist, in denen die EU wichtige Sicherheitsinteressen hat und GSVP-Missionen und -Operationen durchführt, und nimmt mit Bedauern die Rolle zur Kenntnis, die die Türkei bei der Destabilisierung bestimmter Gebiete spielt, die für die EU und ihre Nachbarschaft von Belang sind; weist auf die rechtswidrigen Handlungen der Türkei gegen die Interessen der EU im östlichen Mittelmeerraum hin, die einen Verstoß gegen das Völkerrecht, einschließlich des SRÜ, darstellen; verurteilt erneut die Unterzeichnung der Absichtserklärungen zwischen der Türkei und Libyen über eine umfassende sicherheitspolitische und militärische Zusammenarbeit und über die Abgrenzung der Meeresgebiete, wobei diese Erklärungen miteinander verknüpft sind und eindeutig gegen das Völkerrecht, gegen die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und gegen die souveränen Rechte der EU-Mitgliedstaaten verstoßen; hält es für bedauerlich, dass die Türkei die Wirksamkeit der EU-Sanktionen gegen Russland untergräbt, und wiederholt seine Aufforderung an die Türkei, sich diesen Sanktionen vollständig anzuschließen; fordert die Türkei auf, die GSVP-Missionen und -Operationen der EU nicht zu untergraben; fordert die Türkei erneut auf, ihrer Verpflichtung bezüglich der umfassenden und diskriminierungsfreien Umsetzung des Zusatzprotokolls zum Abkommen von Ankara gegenüber allen Mitgliedstaaten – auch gegenüber der Republik Zypern – nachzukommen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>99.</NO.P>bedauert, dass die Türkei trotz der Bemühungen um Deeskalation weiterhin die Drohung des Casus Belli gegen Griechenland aufrechterhält und den nördlichen Teil der Republik Zypern illegal besetzt; verurteilt aufs Schärfste die illegalen Aktivitäten der Türkei in Zypern, darunter die Verletzung des Status der Pufferzone, die zunehmende Militarisierung der besetzten Gebiete der Republik Zypern sowie ihre Bemühungen, den Status der sezessionistischen Entität im besetzten Gebiet Zyperns völkerrechtswidrig zu ändern, und weist darauf hin, dass diese Aktivitäten der Wiederaufnahme der Verhandlungen unter Federführung der Vereinten Nationen nicht förderlich sind; verurteilt, dass die Türkei dadurch, dass sie die Öffnung der Stadt Varosha für die Öffentlichkeit unterstützt, weiterhin gegen die Resolutionen 550 (1984) und 789 (1992) des VN-Sicherheitsrats verstößt, in denen sie aufgefordert wird, das Gebiet von Varosha unter der vorübergehenden Verwaltung der Vereinten Nationen den rechtmäßigen Bewohnern zu übergeben; fordert die Türkei erneut nachdrücklich auf, ihre rechtswidrigen und einseitigen Maßnahmen in Varosha wieder rückgängig zu machen; fordert die Türkei außerdem auf, ihre Truppen aus Zypern abzuziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>100.</NO.P>fordert nachdrücklich, dass die Verhandlungen über die Wiedervereinigung Zyperns unter der Schirmherrschaft des VN-Generalsekretärs wieder aufgenommen werden, und bekräftigt seine bedingungslose Unterstützung Zyperns bei der Lösung dieser Frage; fordert die Türkei auf, eine faire, umfassende und tragfähige Lösung für diese Frage zu akzeptieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>101.</NO.P>begrüßt das informelle erweiterte Treffen, das der Generalsekretär der Vereinten Nationen am 18. März 2025 in Genf einberief, um den Weg für die Wiederaufnahme der Verhandlungen über die Zypernfrage zu ebnen, und zwar fest im vereinbarten Rahmen der Vereinten Nationen, dem einzigen von der EU und der internationalen Gemeinschaft akzeptierten Rahmen und im Einklang mit dem Recht, den Werten und Grundsätzen der EU; weist darauf hin, dass die Wiedervereinigung Zyperns eine Priorität für die EU ist, die bereit ist, den Prozess unter Führung der Vereinten Nationen mit allen ihr zur Verfügung stehenden Instrumenten voranzutreiben und aktiv zu unterstützen; fordert die Türkei auf, sich konstruktiv an den Verhandlungen zu beteiligen und in gutem Glauben an den Verhandlungstisch zurückzukehren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>102.</NO.P>fordert die EU auf, eine bedeutende Rolle im Mittelmeerraum zu übernehmen und zu einem Sicherheitsakteur zu werden, der die Stabilität der Region und die Achtung des Völkerrechts und des SRÜ garantieren kann; begrüßt in diesem Zusammenhang die Ernennung eines Mitglieds der Kommission für den Mittelmeerraum, das unter der Leitung und politischen Führung der VP/HR arbeitet; betont, dass die VP/HR erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit dem Mitglied der Kommission für den Mittelmeerraum und in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten eine kohärente Sicherheitsstrategie für den Mittelmeerraum und seine Nachbarländer, einschließlich Nordafrikas, der Levante und der Sahelzone, ausarbeiten muss; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Mittelmeerraum, um Extremismus, Terrorismus, illegalen Waffenhandel und Menschenhandel zu bekämpfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>103.</NO.P>nimmt mit Besorgnis die in der Resolution 2755 (2024) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hervorgehobenen Verletzungen der Grundrechte von Migranten in Libyen zur Kenntnis; betont, dass die Rolle der GSVP-Missionen und -Operationen – EUBAM Libya und EUNAVFOR IRINI – hinsichtlich der wirksamen Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel sowie ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, die Grundrechte von Migranten zu schützen, geprüft werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>104.</NO.P>stellt fest, dass der rasche Zusammenbruch des kriminellen Regimes von Baschar al-Assad in Syrien, das seit 2015 vom Kreml unterstützt wurde, eine erhebliche politische Niederlage für Wladimir Putin darstellt und die strategische und militärische Präsenz Russlands in Syrien bedroht; weist darauf hin, dass die Militärstützpunkte Chmeimim und Tartus seit 2015 als Ausgangspunkte für die Machtprojektion Russlands im Nahen Osten und in Afrika dienen; stellt ferner fest, dass die Militärstützpunkte Chmeimim und Tartus für die Lieferung und den Transport schwerer Waffen und Ausrüstung an die privaten Militärunternehmen Russlands wie die Wagner-Gruppe und ihre Operationen in Libyen, Mali, der Zentralafrikanischen Republik und Sudan von entscheidender Bedeutung waren; betont, dass der Verlust von Militärstützpunkten in Syrien die operative Kapazität und den Einfluss Russlands in Afrika schwächen könnte; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten daher auf, die Lage in Syrien genau zu beobachten, die Beziehungen zum neuen syrischen Regime vom vollständigen Rückzug Russlands aus dem Land abhängig zu machen und Russland daran zu hindern, in anderen Teilen der Region neue Militärstützpunkte zu errichten; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die EU erheblichen Einfluss auf Syrien in Bezug auf politische Anerkennung, die Lockerung von Sanktionen, Handelsabkommen und finanzielle Unterstützung für den Wiederaufbau hat, wodurch sich die EU bei der Gestaltung der Zukunft Syriens als Alternative zur Türkei positioniert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>105.</NO.P>bringt seine wachsende Besorgnis über die anhaltenden Versuche Russlands zum Ausdruck, die Länder in der östlichen Nachbarschaft der EU durch den Einsatz von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland, politische Morde, Drohungen und territoriale Besetzungen zu destabilisieren, um ihre europäischen Bestrebungen und ihre Stabilität zu beeinträchtigen, und verurteilt diese Versuche; unterstreicht, dass es wichtig ist, die Kapazitäten der EU zur Verteidigung und Entwicklung demokratischer und wertebasierter Gesellschaften in den Ländern der östlichen Nachbarschaft der EU zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>106.</NO.P>bekräftigt die Zusage der EU, die Souveränität und territoriale Integrität der Republik Moldau innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und die Bemühungen um eine friedliche, andauernde, umfassende politische Beilegung des Transnistrien-Konflikts zu unterstützen; verurteilt aufs Schärfste die ständigen und koordinierten Versuche Russlands, prorussischer Oligarchen und von Russland geförderter Stellvertreter vor Ort, die Republik Moldau zu destabilisieren, die Gesellschaft Moldaus zu spalten und das Land durch hybride Angriffe, die Instrumentalisierung von Energielieferungen als Waffe, Desinformation, Bombendrohungen und inszenierte Proteste sowie die Androhung oder den Einsatz von Gewalt von seinem europäischen Kurs abzubringen; stellt mit Besorgnis fest, dass der Sicherheits- und Nachrichtendienst der Republik Moldau über eine beispiellose Intensität der Maßnahmen Russlands berichtet hat, die darauf abzielen, die Republik Moldau fest in seiner Einflusssphäre zu verankern; betont, dass diese hybride Bedrohung auf demokratische Prozesse abzielt und die europäische Integration beeinträchtigt, indem unter anderem radikale separatistische Tendenzen im Süden des Landes, insbesondere in Gagausien, angeheizt werden, Propaganda verbreitet, der Informationsraum manipuliert und in den Wahlprozess eingegriffen wird und subversive Operationen durchgeführt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>107.</NO.P>fordert Russland erneut auf, seine Streitkräfte und sein gesamtes militärisches Gerät aus dem Hoheitsgebiet der Republik Moldau abzuziehen, die vollständige Vernichtung der gesamten Munition und Ausrüstungsgüter im Cobasna-Depot unter internationaler Aufsicht sicherzustellen und eine friedliche Lösung des Transnistrien-Konflikts im Einklang mit den Grundsätzen des Völkerrechts zu unterstützen; fordert, dass die EU die Republik Moldau bei der Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland, hybriden Bedrohungen und Cyberangriffen verstärkt unterstützt; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Mittel für die EFF aufzustocken, um die Verteidigungsfähigkeiten Moldaus zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>108.</NO.P>stellt fest, dass Georgien 2008 das erste Ziel der groß angelegten militärischen Aggression Russlands sowie der Versuche des Landes war, die Grenzen eines souveränen Staates in Europa gewaltsam neu zu ziehen; betont, dass Russland die besetzten Regionen Georgiens seit 2008 illegal besetzt und tatsächlich kontrolliert; betont, dass die militärische Präsenz und der erhebliche militärische Aufmarsch Russlands in den besetzten Regionen, seine rechtswidrigen Aktivitäten, seine fortgesetzten Aktivitäten zur Errichtung von Grenzanlagen entlang der Verwaltungsgrenzen und seine Menschenrechtsverletzungen in Georgien eine ernsthafte Gefahr für die Sicherheit des Landes und den allgemeinen Sicherheitsrahmen Europas darstellen; fordert Russland erneut auf, seine Streitkräfte und Ausrüstungsgüter aus dem georgischen Hoheitsgebiet abzuziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>109.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste, dass Russland den Flug 8243 der aserbaidschanischen Fluggesellschaft am 25. Dezember 2024 abgeschossen hat, wobei 38 der 67 Fluggäste an Bord getötet wurden; betont, dass dies erneut den brutalen und kriegerischen Charakter des russischen Regimes verdeutlicht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>110.</NO.P>fordert die EU nachdrücklich auf, ihr aktives Engagement fortzusetzen und mit ihren wichtigen Instrumenten entschlossen vorzugehen, damit Russland seinen Verpflichtungen aus dem von der EU vermittelten Waffenstillstandsabkommen vom 12. August 2008 nachkommt, insbesondere seiner Verpflichtung, alle seine Truppen aus den besetzten Gebieten Georgiens abzuziehen, den Einsatz internationaler Sicherheitsmechanismen in beiden Regionen Georgiens zuzulassen, der EU-Beobachtermission ungehinderten Zugang zum gesamten Hoheitsgebiet Georgiens zu gewähren und sich konstruktiv an den internationalen Genfer Gesprächen und den Verfahren zur Verhütung von Zwischenfällen und zur Reaktion auf Zwischenfälle zu beteiligen; fordert den EAD auf, einen umfassenden Bericht über Verstöße gegen das Waffenstillstandsabkommen vom 12. August 2008 auszuarbeiten und die von Russland immer noch nicht erfüllten Bestimmungen zu ermitteln und diese klar zu kommunizieren sowie Empfehlungen zu unterbreiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>111.</NO.P>begrüßt die jüngsten Nachrichten über den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zwischen Armenien und Aserbaidschan über den vollständigen Wortlaut des Entwurfs eines Abkommens über Frieden und die Aufnahme zwischenstaatlicher Beziehungen, und lobt Armenien dafür, dass es den Weg für die Fertigstellung des Textes geebnet hat, und fordert die aserbaidschanische Führung nachdrücklich auf, das Friedensabkommen, wie es in den Verhandlungen abgeschlossen wurde, in gutem Glauben zu unterzeichnen und umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>112.</NO.P>verurteilt die fortgesetzten Bemühungen Aserbaidschans, die Möglichkeit eines regionalen Friedens zu untergraben, und seine anhaltenden Drohungen gegen Armenien; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, jegliche sicherheitspolitische, technische oder finanzielle Unterstützung für Aserbaidschan – auch über verschiedene EU-Instrumente – auszusetzen, die zum Ausbau der Offensivfähigkeiten Aserbaidschans beitragen oder die Sicherheit, territoriale Integrität und Souveränität Armeniens gefährden könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>113.</NO.P>weist darauf hin, dass seit der Einnahme von Bergkarabach durch Aserbaidschan, die die Vertreibung von mehr als 140 000 Armeniern aus der Region zur Folge hatte, ein Jahr vergangen ist; verurteilt die militärische Unterstützung und die Waffenlieferungen, die Aserbaidschan von Drittländern erhält; weist darauf hin, dass sich Aserbaidschan in Bergkarabach schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht hat; verurteilt die Zerstörung des armenischen Kulturerbes in der Region durch Aserbaidschan;  fordert die Freilassung aller 23 in Aserbaidschan inhaftierten armenischen Geiseln, darunter ehemalige De-facto-Amtsträger von Bergkarabach und Kriegsgefangene aus dem Krieg im Jahr 2020; fordert den Rat auf, die Verhängung gezielter und individueller Sanktionen gegen diejenigen zu erwägen, die für Verstöße gegen den Waffenstillstand und Menschenrechtsverletzungen in Bergkarabach verantwortlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>114.</NO.P>begrüßt den Beschluss, die erste Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der EFF zur Unterstützung der armenischen Streitkräfte anzunehmen, da dies die Widerstandsfähigkeit Armeniens im Zusammenhang mit der Gewährleistung von Sicherheit, Unabhängigkeit und Souveränität stärken würde; fordert eine weitere Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Armenien und der EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung, insbesondere im Bereich der Minenräumung, unter anderem durch die Nutzung der EFF, wobei zu berücksichtigen ist, dass Armenien seine Mitgliedschaft in der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit überdacht hat; begrüßt, dass mehrere Mitgliedstaaten gehandelt und Armenien militärische Unterstützung für seine Verteidigung zur Verfügung gestellt haben, und fordert die anderen Mitgliedstaaten eindringlich auf, ähnliche Initiativen in Erwägung zu ziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>115.</NO.P>betont, dass die EU ihre regionale Strategie für die Sahelzone nach den verschiedenen Putschen in der Region dringend überprüfen sollte; bedauert zutiefst den erzwungenen Abzug der französischen Truppen und der Friedenssicherungskräfte der Vereinten Nationen aus der Region und verurteilt die Präsenz privater Militärunternehmen und staatlich geförderter Stellvertreter wie des Afrikakorps (ehemals Wagner-Gruppe); betont, dass diese privaten Militärunternehmen eine destabilisierende Rolle in der Sahelzone spielen und verschiedene repressive Regime bei dem Versuch unterstützen, den Einfluss Russlands in Afrika zu verstärken; weist darauf hin, dass Russland Waffen an die Militärregime der Sahelzone liefert; stellt ferner fest, dass andere Akteure wie die Türkei in der Region zunehmend präsent sind; fordert den EU-Sonderbeauftragten für die Sahelzone und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihr diplomatisches Engagement aufrechtzuerhalten und die Zivilgesellschaft weiterhin zu unterstützen sowie Ausgaben für Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe zu tätigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>116.</NO.P>bringt seine Besorgnis über die mangelnde Kohärenz der Reaktion der EU auf die Krisen in der Region der Großen Seen zum Ausdruck und fordert den Rat auf, die am 20. Februar 2023 angenommene erneuerte Strategie der EU für die Großen Seen neu zu bewerten; sieht ein echtes Engagement der EU für den Frieden in der Region als äußerst wichtig an; nimmt mit Besorgnis die Rolle zur Kenntnis, die Ruanda im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DRK) einnimmt, und fordert die EU auf, jegliche militärische Unterstützung Ruandas an Bedingungen zu knüpfen; verurteilt aufs Schärfste, dass die M23 Gebiete im Osten der Demokratischen Republik Kongo, einschließlich der Hauptstädte der Regionen Goma und Bukavu, eingenommen hat, was unmittelbar zum Tod von schätzungsweise 3000 Zivilisten geführt hat; verurteilt die Verletzungen der Souveränität und territorialen Integrität des Ostens der DRK durch die Rebellen der M23 aufs Schärfste; ist zutiefst besorgt über die humanitäre Lage von Millionen von Vertriebenen in der Region und über den Einsatz von Vergewaltigungen als strategische Kriegswaffe; fordert die VP/HR nachdrücklich auf, im Einklang mit der Strategie der EU für die Großen Seen konsequente Maßnahmen zu ergreifen, um die Stabilität wiederherzustellen, und zum Schutz der Zivilbevölkerung im Osten der DRK mit der Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUSCO) zusammenzuarbeiten; fordert die Regierung Ruandas nachdrücklich auf, ihre Truppen aus dem Hoheitsgebiet der DRK abzuziehen und die Zusammenarbeit mit den Rebellen der M23, auch die Lieferung von Waffen und Truppen sowie logistische Unterstützung, einzustellen; fordert die EU auf, sowohl ihre Vereinbarung über Rohstoffe als auch die gesamte militärische Zusammenarbeit mit Ruanda, auch im Rahmen der EFF oder anderer Mechanismen, auszusetzen, bis Ruanda seine rechtswidrige Unterstützung bewaffneter Gruppen beendet und die Souveränität und territoriale Integrität der DRK uneingeschränkt achtet; fordert gleichermaßen die DRK auf, ihre Zusammenarbeit mit Rebellengruppen in der Region einzustellen; unterstützt den Friedensprozess von Luanda und Nairobi, in dessen Rahmen eine politische Lösung des Konflikts mit diplomatischen Mitteln erreicht werden soll, und fordert die VP/HR nachdrücklich auf, die diplomatischen Kontakte mit den Konfliktparteien und anderen Parteien in der Region fortzusetzen sowie den Druck auf die Parteien zu erhöhen, damit sie wieder friedliche Verhandlungen führen, unter anderem indem je nach der Lage vor Ort und den Fortschritten bei den laufenden regionalen Vermittlungsprozessen die Sicherheits- und Verteidigungskonsultationen der EU mit Ruanda vertagt und Sanktionen verhängt werden</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>117.</NO.P>bringt seine Enttäuschung über die Aussetzung der Tätigkeiten der US-Agentur für internationale Entwicklung (United States Agency for International Development – USAID) zum Ausdruck und betont, dass dies die sicherheits- und verteidigungspolitischen Herausforderungen erheblich verschärft, da kritische Investitionen in Widerstandsfähigkeit, Anpassung, Konfliktverhütung und Friedenskonsolidierung nun gekürzt werden, und fordert die EU und ihre internationalen Partner daher auf, dafür Sorge zu tragen, dass das entstandene Vakuum nicht von unseren Gegnern genutzt wird, und zwar indem strategische Überlegungen angestellt werden, wie bestimmte Programme, die infolge der Maßnahmen der US-Regierung nicht mehr finanziert werden, übernommen werden können;;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>118.</NO.P>ist besorgt über die begrenzte Rolle, die die EU am Horn von Afrika spielt, während die Beteiligung anderer ausländischer Akteure zunimmt; fordert eine Überprüfung der EU-Strategie in der Region, um die Ziele der EU in Bezug auf die Förderung von Frieden, Stabilität und einer inklusiven und nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in der Region zu erreichen; fordert den Rat, die Kommission und den EAD auf, Überlegungen darüber anzustellen, wie GSVP-Missionen und -Operationen, die in der Region eingesetzt werden, am besten dafür genutzt werden können, diese Ziele voranzubringen und die Tätigkeiten der EU zu optimieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>119.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Arktisregion aufgrund neu entstehender Schifffahrtsrouten, ihres Reichtums an natürlichen Ressourcen und der Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung, die sich aus der Erderwärmung ergeben, eine erhebliche strategische und geopolitische Bedeutung hat, sie aber zugleich in zunehmendem Maße Gegenstand eines Wettstreits ist; ist beunruhigt über die Intensivierung der Militarisierung und des Ressourcenwettbewerbs, die durch Aktivitäten Russlands und Chinas in der Region ausgelöst werden; verurteilt aufs Schärfste die wiederholten Erklärungen des US-Präsidenten, eine Übernahme Grönlands durch die USA anzustreben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>120.</NO.P>erachtet es als äußerst wichtig, die Sicherheit, Stabilität und Zusammenarbeit in der Arktis zu wahren; betont, dass die Region frei von militärischen Spannungen und der Ausbeutung natürlicher Ressourcen bleiben muss und die Rechte der indigenen Völker geachtet werden müssen; bekräftigt, dass die Arktispolitik der Union in die GSVP einbezogen werden muss und die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeiten in enger Abstimmung mit der NATO ausgebaut werden müssen; betont, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO von wesentlicher Bedeutung ist, um dem zunehmenden Einfluss Russlands und Chinas in der Region entgegenzuwirken; fordert, dass bei den Tagungen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees und des Rates regelmäßig auf Fragen, die für die Arktis von Bedeutung sind, eingegangen wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Geschlechtsspezifische Dimension und Rolle der Frau für Frieden und Sicherheit</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>121.</NO.P>betont die unverhältnismäßigen und einzigartigen Auswirkungen von bewaffneten Konflikten auf Frauen und Mädchen, insbesondere in Bezug auf sexuelle Gewalt in Konflikten; unterstreicht, dass die Bereitstellung und Zugänglichkeit einer angemessenen Gesundheitsversorgung in bewaffneten Konflikten unbedingt sicherzustellen ist, einschließlich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass bewaffnete Konflikte unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung betrachtet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>122.</NO.P>weist darauf hin, dass die durchgängige Berücksichtigung und Umsetzung der Geschlechtergleichstellung in den Außenbeziehungen und die Umsetzung der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates seit Langem bestehende Prioritäten der EU sind; erachtet es in diesem Zusammenhang als äußerst wichtig, die Beteiligung von Frauen an der Verhütung und Beilegung von Konflikten, an Friedensverhandlungen, an friedensschaffenden und friedenserhaltenden Maßnahmen, an humanitären Maßnahmen und am Wiederaufbau nach Konflikten zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>123.</NO.P>betont, dass die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle externen und internen GSVP-Tätigkeiten dazu beiträgt, die operative Wirksamkeit der GSVP zu verbessern, und ein entscheidender Faktor für die Glaubwürdigkeit der EU als Verfechter der Gleichstellung der Geschlechter weltweit ist; beharrt daher darauf, dass es wichtig ist, allen von der EU eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen, einschließlich der im EU-Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP) III (2020-2024) und im Strategischen Kompass eingegangenen Verpflichtungen; fordert außerdem nachdrücklich, dass im Rahmen der Aktualisierung des Strategischen Kompasses weitere Maßnahmen vorgeschlagen werden, um die Geschlechtergleichstellung und die uneingeschränkte und sinnvolle Beteiligung von Frauen an der GSVP, insbesondere an militärischen Missionen, sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>124.</NO.P>begrüßt die Einbeziehung von Gleichstellungs- und Menschenrechtsperspektiven in und die Ernennung von Gleichstellungsberatern für alle GSVP-Missionen und -Operationen sowie die Errichtung eines Netzes von Anlaufstellen für Gleichstellungsfragen; fordert, dass der neue Pakt für die zivile GSVP genutzt wird, um die uneingeschränkte Beteiligung von Frauen an zivilen GSVP-Missionen anzustreben;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">GSVP-Missionen und ‑Operationen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>125.</NO.P>betont, dass klare und erreichbare Ziele, Offenheit für die Sichtweisen und Eigenverantwortung des Aufnahmestaats sowie die Ausrüstung und die notwendigen finanziellen, logistischen und personellen Ressourcen für alle GSVP-Missionen und ‑Operationen wichtig sind; hebt ferner die Verschlechterung des Sicherheitsumfelds hervor, in dem viele GSVP-Missionen stattfinden; fordert Verbesserungen bei der Steuerung der Evaluierung und Kontrolle von GSVP-Missionen und -Operationen; bekräftigt seine Forderung nach umfassenden Bewertungen der GSVP-Missionen und -Operationen, insbesondere in Bezug auf die Realitätsnähe ihrer Mandate im Verhältnis zu den zugewiesenen Ressourcen und der zugewiesenen Ausrüstung, ihre Verwaltung, die Methoden für die Einstellung ihres Personals und die Abstimmung der Profile auf die erforderlichen Kompetenzen, die Transparenz von Ausschreibungen, die Tätigkeiten und erzielten Ergebnisse, die Erkenntnisse über bewährte Verfahren und aufgetretene Schwierigkeiten; betont, dass insbesondere für alle Missionen und Operationen Auslaufklauseln gelten müssen, um erforderlichenfalls eine nachhaltige Beendigung zu ermöglichen; fordert die VP/HR und die Mitgliedstaaten auf, GSVP-Missionen und -Operationen weiterhin effektiv zu gestalten, auch mit robusten, ergebnisorientierten, flexiblen und modularen Mandaten, um sich an die sich wandelnden sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen und die Bedürfnisse der Aufnahmeländer anzupassen und eine starke Partnerschaft mit den Regierungen der Aufnahmeländer, der Zivilgesellschaft und der lokalen Bevölkerung aufrechtzuerhalten und so dafür zu sorgen, dass die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Missionen und Operationen langfristig ihre Ziele erreichen; fordert die Mitgliedstaaten auf, den neuen Pakt für die zivile GSVP zu nutzen, um ihre strategische Vision der zivilen Krisenbewältigung zu stärken, indem die Rolle, die Wirksamkeit und der Mehrwert der zivilen GSVP konkret dargelegt und gemeinsame Zielvorgaben für die zivile Krisenbewältigung festgelegt werden; fordert ferner, dass auf den Synergieeffekten und Komplementaritäten zwischen der zivilen und der militärischen Dimension der GSVP aufgebaut wird; fordert die Kommission und den EAD auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen strukturierten und regelmäßigen Prozess zur Entwicklung ziviler Fähigkeiten zu erarbeiten, um die Verfügbarkeiten in Bezug auf den Fähigkeitsbedarf der Mitgliedstaaten zu bewerten, Anforderungen auszuarbeiten, eine Lückenanalyse durchzuführen und den Fortschritt regelmäßig zu überprüfen; ist der Ansicht, dass eine solide Politik in Bezug auf die erforderlichen Ausrüstungsgüter und Dienste festgelegt werden muss, die von Partnerländern benötigt werden, in denen zivile GSVP-Missionen durchgeführt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>126.</NO.P>stellt fest, dass der GASP-Haushalt für zivile GSVP-Missionen zwischen dem MFR 2014-2020 und dem MFR 2021-2027 nur geringfügig aufgestockt wurde, während gleichzeitig die Zahl der Missionen und ihre Aufgaben und Kosten zugenommen haben; fordert, dass die Mittel für den GASP-Haushalt erheblich aufgestockt werden und gleichzeitig für die effiziente Verwendung der den zivilen GSVP-Missionen zugewiesenen Mittel gesorgt wird, damit sichergestellt ist, dass man mit ihnen wirksam auf Krisensituationen und unvorhergesehene Ereignisse reagieren kann; fordert die Einrichtung einer eigenen Haushaltslinie oder einer „zivilen Unterstützungsfazilität“, um Partnerländern die notwendigen Ausrüstungsgüter und Dienste zur Verbesserung ihrer zivilen Fähigkeiten bereitzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>127.</NO.P>fordert den EAD erneut auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um GSVP-Missionen und -Operationen zur Abwehr von Cyberangriffen und hybriden Angriffen und zur Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland in Ländern zu unterstützen, in denen GSVP-Missionen und -Operationen eingesetzt werden, insbesondere im Westbalkan und in den Ländern der Östlichen Partnerschaft; fordert die Kommission auf, bei der Ausgestaltung des Europäischen Schutzschilds für die Demokratie GSVP-Missionen und -Operationen zu berücksichtigen, um Bedrohungen vorzubeugen, die darauf abzielen, die externen Maßnahmen der EU zu diskreditieren, und um das ins Ausland entsandte EU-Personal zu schützen; besteht darauf, dass die Erfahrungswerte aus den verschiedenen GSVP-Missionen und -Operationen genutzt werden müssen und eine Zusammenarbeit mit den Missionen und Operationen der Mitgliedstaaten stattfinden muss, damit Bedrohungen besser kommuniziert und erkannt werden, sodass ihnen vorgebeugt oder erforderlichenfalls rechtzeitig darauf reagiert werden kann; fordert eine verbesserte Reaktionsfähigkeit und strategische Kommunikation und eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit in den Einsatzgebieten – in den jeweiligen Landessprachen –, um die Bevölkerung vor Ort besser über die Motive, den Nutzen und die Rolle der GSVP-Missionen und -Operationen in ihren Regionen zu informieren und sie auch über die Folgen aufzuklären, die es nach sich zieht, wenn sie sich auf die Unterstützung anderer Akteure, insbesondere Russlands und Chinas, verlassen, die auf ihre Destabilisierung abzielen; fordert die Kommission und den EAD ferner auf, die Sichtbarkeit der GSVP-Missionen und -Operationen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu erhöhen, indem sie sie in ihre politischen Botschaften einbeziehen, Dokumente öffentlich zugänglich machen und Kontakte zur internationalen Presse unterhalten; fordert die Kommission und den EAD auf, die Beratungsmandate von GSVP-Missionen und -Operationen anzupassen, sodass sie spezielle Schulungen zur Bekämpfung von hybrider Kriegsführung und Cyberkriegsführung und zur Analyse der Informationsgewinnung aus frei zugänglichen Quellen (OSINT) umfassen; fordert den EAD auf, seine Zusammenarbeit und Koordinierung mit anderen Missionen und Operationen von gleich gesinnten Partnern und Organisationen, einschließlich der Friedenssicherungseinsätze der Vereinten Nationen, zu verstärken, wenn es darum geht, Operationen im Bereich der Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland vor Ort abzuwehren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>128.</NO.P>betont, dass Korruption in den Einsatzgebieten negative Auswirkungen auf GSVP-Missionen und -Operationen haben kann, indem diese Rufschädigungen ausgesetzt werden, Ressourcen verschwendet werden, schlechte Regierungsführung und Missstände in der Verwaltung verschärft sowie Bestechung, Betrug, Erpressung und Vetternwirtschaft vor Ort verstärkt werden; fordert die Umsetzung von Strategien zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption, zur Entwicklung von Fachwissen und Kenntnissen im Bereich der Korruptionsbekämpfung und zur Intensivierung der Bemühungen zur Minderung von Korruptionsrisiken bei laufenden und künftigen GSVP-Missionen und -Operationen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>129.</NO.P>fordert den Rat und den EAD auf, eine Komponente zum Schutz des Kulturerbes in ihre GSVP-Missionen und -Operationen zu integrieren, um die lokalen Partner bei der Bewältigung von Sicherheitsproblemen im Zusammenhang mit der Erhaltung und dem Schutz des Kulturerbes zu unterstützen und Aufklärungsarbeit zu leisten; weist darauf hin, dass die Aufnahme des Schutzes des Kulturerbes und des interkulturellen Dialogs in die Mandate der Missionen dem Prozess der Konfliktlösung und Aussöhnung förderlich wäre;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>130.</NO.P>betont, dass die Mandate von GSVP-Missionen und -Operationen in benachbarten osteuropäischen Ländern, in denen erhöhte Sicherheitsbedrohungen eine verstärkte Präsenz der EU rechtfertigen, verlängert werden müssen; fordert alle Mitgliedstaaten auf, Personal für diese Missionen und Operationen zu entsenden; fordert ferner eine stärkere Beteiligung von Drittländern an diesen Missionen, insbesondere von Drittländern, die erfolgreich Aufnahmeländer abgeschlossener GSVP-Missionen waren; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, zu prüfen, wie ähnliche GSVP-Missionen und -Operationen in EU-Bewerberländern – sofern erforderlich – und in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden eingerichtet werden können; fordert den EAD auf, dafür zu sorgen, dass die Unterstützung der GSVP-Missionen für Reformen des Sicherheitssektors auch Schulungen für Ministerialbeamte umfasst; fordert den EAD und das Europäische Sicherheits- und Verteidigungskolleg auf, zur Entwicklung des Fachwissens des Zivil- und Verteidigungspersonals, das GSVP-Missionen und -Operationen unterstützt und dort eingesetzt wird, beizutragen; stellt fest, dass Drittländer, in denen GSVP-Missionen und -Operationen durchgeführt werden, die Gelegenheit haben, die EU bei der Verwirklichung der GSVP-Ziele zu unterstützen und ihre Fähigkeit unter Beweis zu stellen, anderen durch ihre Teilnahme an GSVP-Missionen und -Operationen außerhalb des Gebiets Sicherheit zu bieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>131.</NO.P>begrüßt, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen das Mandat der Operation ALTHEA der EU-geführten Einsatzkräfte (EUFOR) in Bosnien und Herzegowina über 2025 hinaus verlängert hat, zumal es sich dabei um eine etablierte und bewährte Friedenssicherungsmission handelt, die wesentlich zur Stabilität des Landes und der Region beiträgt; begrüßt ferner, dass die Mission positiv auf das Ersuchen der Katastrophenschutzbehörde des Sicherheitsministeriums von Bosnien und Herzegowina reagiert und den nationalen Behörden Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der unlängst aufgetretenen Überschwemmungen angeboten hat; ist der Ansicht, dass diese Verlängerung der gemeinsamen Entschlossenheit des gesamten politischen Spektrums in Bosnien und Herzegowina entspricht, in Zusammenarbeit mit der EU Frieden und Sicherheit zu wahren;  begrüßt die Ankunft von Reservekräften von EUFOR Althea in Bosnien und Herzegowina Mitte März und fordert alle Akteure in Bosnien und Herzegowina erneut auf, von politischen Drohungen und anderen potenziell schädlichen Handlungen abzusehen, die Verfassung des Landes zu achten und darauf hinzuarbeiten, den Weg Bosnien und Herzegowinas in die EU zu sichern; begrüßt die anhaltende Präsenz der Kosovo-Truppe (KFOR) und der EU-Rechtsstaatlichkeitsmission (EULEX) im Kosovo und würdigt ihre Rolle bei der Stärkung von Sicherheit und Stabilität; fordert alle beteiligten Parteien auf, die völkerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, sich in Zurückhaltung zu üben und zu verhindern, dass der Norden des Kosovos durch Störmanöver destabilisiert wird; fordert sie nachdrücklich auf, sich an dem strukturierten Dialog zu beteiligen, der unter Vermittlung durch die EU geführt wird; verurteilt aufs Schärfste den Terroranschlag serbischer Paramilitärs auf die Polizei des Kosovos und den abscheulichen Terroranschlag auf kritische Infrastruktur in der Nähe von Zubin Potok im Norden des Kosovos; betont, dass die für diese schändlichen Terroranschläge Verantwortlichen unverzüglich zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gestellt werden müssen; fordert, dass sowohl die Operation ALTHEA der EUFOR als auch die KFOR mit zusätzlichen Mitteln gestärkt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>132.</NO.P>begrüßt die Einrichtung und die Tätigkeiten der Partnerschaftsmission der EU in Moldau (EUPM Moldova), die zur Stärkung der Krisenbewältigungsstrukturen des Landes, zur Stärkung seiner Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyber- und hybriden Bedrohungen und zur Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland beiträgt; fordert, dass das Mandat der Mission über Mai 2025 hinaus verlängert wird, die Angemessenheit ihrer Mittel, Vorgehensweisen und Ressourcen im Verhältnis zu den Zielen der Mission bewertet wird und ihre Ressourcen entsprechend dem Ergebnis der Bewertung angepasst werden, um die Wirksamkeit der Mission zu erhöhen; stellt fest, dass der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes (EU BAM) in Moldau und der Ukraine eine wichtige Rolle bei der Wiederaufnahme des Schienengüterverkehrs durch Transnistrien und der Vereitelung zahlreicher Schmuggelaktionen zukommt; fordert die EU BAM auf, über ihre Arbeitsgruppe „Waffen“, gemeinsame ORION-II-Operationen und die Initiative „EU 4 Border Security“ ihre Zusammenarbeit mit mehreren internationalen Organisationen auszubauen, darunter Europol, Frontex und die OSZE;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>133.</NO.P>begrüßt die Rolle der EU-Beobachtermission (EUMM) in Georgien bei der Überwachung der Lage an der Verwaltungsgrenze zu Abchasien und Südossetien; verurteilt, dass EUMM-Personal bei einer Routinepatrouille entlang der Verwaltungsgrenze von Sicherheitsakteuren vorübergehend festgehalten wurde; bringt seine tiefe Besorgnis über alle Handlungen zum Ausdruck, die die Maßnahmen der EUMM behindern und darauf abzielen, die Bemühungen um Vertrauensbildung zu untergraben; fordert den Rat und den EAD nachdrücklich auf, die Lage genau zu beobachten, für den ungehinderten Zugang der EUMM zu den von Russland besetzten Gebieten Georgiens gemäß dem Mandat der Mission einzutreten, die Verlängerung des Mandats zu unterstützen und die Kapazitäten der Mission zu stärken, damit den Sicherheits- und humanitären Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung in den Konfliktgebieten angemessen entsprochen werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>134.</NO.P>begrüßt und unterstützt die Tätigkeit der zivilen GSVP-Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) nachdrücklich, zumal sie dazu beiträgt, die Sicherheit in der Region zu erhöhen, indem die Zahl der Zwischenfälle in den Konflikt- und Grenzgebieten erheblich verringert, Vertrauen aufgebaut und das Risiko für die in diesen Gebieten lebende Bevölkerung verringert wird; begrüßt, dass Armenien die Tätigkeit der EUMA in seinem Hoheitsgebiet unterstützt; begrüßt den Beschluss des Rates, die Kapazitäten der Mission und die Zahl der entsandten Beobachter zu erhöhen sowie den Zeitraum des Einsatzes zu verlängern, und fordert eine weitere Ausweitung und eine stärkere Präsenz in der Region, um ein Umfeld zu schaffen, das den von der EU unterstützten Bemühungen um eine Normalisierung der Beziehungen zwischen Armenien und Aserbaidschan förderlich ist; fordert Aserbaidschan auf, auch auf seiner Seite der Grenze EU-Beobachter zuzulassen; verurteilt die Drohungen Aserbaidschans und das negative Narrativ zur EUMA vonseiten Russlands;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>135.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass den beiden zivilen GSVP-Missionen der EU – der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) und der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) – eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Bemühungen um den Aufbau eines palästinensischen Staates zukommen kann; unterstützt im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 21. und 22. März 2024 und auf der Grundlage des Grundsatzes der Zweistaatenlösung und der Existenzfähigkeit eines künftigen palästinensischen Staates eine verstärkte Rolle der EUPOL COPPS und der EU BAM Rafah, damit sie in die Lage versetzt werden, an der Erleichterung der Bereitstellung humanitärer Hilfe für den Gazastreifen mitzuwirken, die Effizienz der Palästinensischen Behörde im Westjordanland zu verbessern und die Rückkehr der Behörde in den Gazastreifen vorzubereiten; betont insbesondere, dass die notwendigen Voraussetzungen für die vollständige Reaktivierung der EU BAM Rafah geschaffen werden müssen, damit sie am Grenzübergang Rafah in Abstimmung mit der Palästinensischen Behörde sowie den staatlichen Stellen Israels und Ägyptens als neutraler Dritter auftreten kann; erwartet, dass die Ausweitung der Auftragsrahmen und der Mandate der EUPOL COPPS und der EU BAM Rafah vor Ort als Schlüsselpriorität in die künftige Strategie der EU für den Nahen Osten aufgenommen wird; begrüßt den Beschluss des Rates, die Mandate der beiden Missionen bis zum 30. Juni 2025 zu verlängern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>136.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Mandate der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali), der militärischen Partnerschaftsmission der EU (EUMPM) in Niger und der Bodenmission des Personals der GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) im Jahr 2024 endeten, während die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der Kapazitäten in Mali (EUCAP Sahel Mali) und die regionale Beratungs- und Koordinierungszelle der EU (EU RACC) für die Sahelzone weitergeführt werden; nimmt zur Kenntnis, dass die verschiedenen internationalen Missionen ihr Ziel, die Region und ihre fragilen Demokratien zu stabilisieren bzw. für Frieden in der Region zu sorgen, bislang nicht erreichen konnten; ist besorgt über das Scheitern der EU-Strategie für die Sahelzone in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung; bringt seine tiefe Besorgnis über die Verschlechterung der Sicherheitslage, das ständige Scheitern von Staaten und das Wiederaufflammen des Terrorismus in der Sahelzone zum Ausdruck; nimmt die Schaffung einer neuen Art von hybrider zivil-militärischer Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der EU im Golf von Guinea (EUSDI Golf von Guinea) zur Kenntnis, die im August 2023 ins Leben gerufen wurde und zum Ziel hat, die Sicherheits- und Verteidigungskräfte von Côte d'Ivoire, Ghana, Togo und Benin zu befähigen, die Stabilität und Widerstandsfähigkeit ihrer nördlichen Grenzgebiete zu erhöhen; fordert den EAD und die Mitgliedstaaten auf, die Mandate aller GSVP-Missionen in Afrika genau zu prüfen, um angesichts der derzeitigen politischen Rahmenbedingungen erreichbare Ziele und Etappenziele für die einzelnen Missionen festzulegen und um zu sondieren, ob diese Missionen geändert werden können, damit sie im Rahmen des integrierten Ansatzes einer neuen überarbeiteten multidimensionalen EU-Strategie für Afrika und die Sahelzone wirksamer zu deren Umsetzung beitragen; fordert in diesem Zusammenhang, dass als erste Maßnahme die Mandate und Ressourcen der EUCAP Sahel Mali und der EU RACC für die Sahelzone überprüft werden und dass dabei erforderlichenfalls Änderungen vorgeschlagen werden und die Beendigung der Missionen in Betracht gezogen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>137.</NO.P>begrüßt, dass auf die Huthi-Angriffe auf den internationalen Seeverkehr im Roten Meer reagiert wurde, indem im Februar 2024 die EUNAVFOR ASPIDES als Militäroperation der EU eingerichtet wurde, um zum Schutz der Freiheit der Schifffahrt und zur Wahrung der maritimen Sicherheit, insbesondere für Handelsschiffe im Roten Meer, im Indischen Ozean und im Persischen Golf, beizutragen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Fähigkeiten der Operation EUNAVFOR ASPIDES auszubauen und in Betracht zu ziehen, sie – wie ursprünglich vorgesehen – mit der Militäroperation ATALANTA der EU zusammenzulegen, um die Effizienz beider Operationen zu verbessern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Verbesserung der Fähigkeit der EU, Sicherheitsherausforderungen zu bewältigen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Nachrichtendienstliche Kapazitäten</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>138.</NO.P>betont, dass ein verstärkter Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse und ein verstärkter Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Organen, einschließlich des Parlaments, wichtig ist, um gegen ausländische Einmischung vorzugehen, das Lagebewusstsein zu verbessern und in der Lage zu sein, Bedrohungen der kollektiven Sicherheit besser zu antizipieren und dagegen vorzugehen sowie gemeinsame Handlungslinien im Rahmen der GSVP, insbesondere im Bereich der Krisenbewältigung, festzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>139.</NO.P>hebt hervor, dass die EU angesichts der zunehmenden geopolitischen Herausforderungen und Krisen in der Welt die notwendigen Informationen aus erster Hand zu globalen Problemen außerhalb ihrer Grenzen uneingeschränkt nutzen muss; begrüßt die Bemühungen des Zentrums der Europäischen Union für Informationsgewinnung und Lageerfassung (EU INTCEN) und der Direktion „Aufklärung“ des Militärstabs der EU, die im Rahmen des Einheitlichen Analyseverfahrens (SIAC) zusammenarbeiten, sowie des Satellitenzentrums der Europäischen Union, Beurteilungen von Erkenntnissen, die aus Nachrichtenquellen aller Art gewonnen wurden, zu erstellen; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, das EU INTCEN, das SIAC, das Krisenreaktionszentrum des EAD und das Satellitenzentrum der Europäischen Union zu stärken, indem die jeweiligen personellen und finanziellen Ressourcen aufgestockt sowie die Fähigkeiten und die Informationssicherheit verbessert werden; fordert diese Zentren nachdrücklich auf, sofern sie über angemessene Vorkehrungen für die Informationssicherheit verfügen, Lehren aus der Rolle der NATO bei der Erleichterung des Austauschs von Informationen über Cyberbedrohungen zwischen staatlichen Stellen und der Privatwirtschaft zu ziehen und dies auf ihr Gebiet anzuwenden und so den Mitgliedstaaten einen Mehrwert zu bieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>140.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, auf das EU INTCEN als wirksame Einrichtung für den Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse zurückzugreifen, um nachrichtendienstliche Erkenntnisse auf geschützte Weise auszutauschen, eine gemeinsame Kultur in Bezug auf Strategie und Sicherheit zu schaffen und strategische Informationen bereitzustellen; betont, dass das EU INTCEN auf der Grundlage der gesammelten Erkenntnisse stärker an den von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU durchgeführten Bedrohungsanalysen sowie an der Attribution digitaler Operationen und von Sanktionsumgehungen beteiligt sein sollte; fordert erneut, dass für die Einrichtung eines Systems eingetreten wird, das der regelmäßigen und kontinuierlichen Übermittlung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse, die außen- und sicherheitspolitische Angelegenheiten außerhalb der EU betreffen, aus den Mitgliedstaaten an den EAD sowie zwischen den EU-Mitgliedstaaten dient; betont, dass eine sichere Kommunikation und ein hohes Maß an Informationssicherheit wichtig für ein zuverlässiges Nachrichtenwesen sind, und fordert diesbezüglich Bemühungen um eine Verbesserung und Straffung der Sicherheitsvorschriften und -regelungen, damit sensible Informationen, Infrastrukturen und Kommunikationssysteme besser vor Einmischung aus dem Ausland und Angriffen geschützt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>141.</NO.P>fordert regelmäßige gemeinsame Bedrohungsanalysen mit Beiträgen der Nachrichtendienste der Mitgliedstaaten, um die Entscheidungsgremien der GSVP zu unterrichten, und fordert erneut, dass in allen GSVP-Missionen und -Operationen Kapazitäten zur Erkenntnisgewinnung eingesetzt werden, wodurch das EU INTCEN, der Militärstab der EU (EUMS), der MPCC und der CPCC Informationen erhalten würden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Abwehr von hybriden Angriffen und von Desinformation</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>142.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die zunehmenden Sicherheitsherausforderungen, die sich aus Cyber- und hybriden Angriffen sowie der Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland ergeben, die allesamt unter anderem darauf abzielen, die Stabilität der demokratischen Gesellschaften der EU, insbesondere in weit vom jeweiligen Festland entfernten Gebieten der EU, sowie die Bündnisse der EU-Mitgliedstaaten zu schwächen und die Polarisierung, insbesondere im Vorfeld von Wahlen, zu verstärken; betont, dass die Mitgliedstaaten, insbesondere diejenigen an der östlichen Außengrenze der EU, anfällig für eine derartige feindselige Einflussnahme aus Russland und Belarus sind; begrüßt die etablierte institutionelle Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene zwischen der Kommission, dem EAD und dem Parlament während der Kampagne im Vorfeld der letzten Wahl zum Europäischen Parlament, wobei diese Zusammenarbeit zum Ziel hatte, einen umfassenden Rückgriff auf Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland durch böswillige drittstaatliche und nichtstaatliche Akteure zu verhindern; fordert die Kommission, den EAD und die Verwaltung des Parlaments auf, ihre Fähigkeiten zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen hybride Angriffe und Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland zu verbessern; weist in diesem Zusammenhang auf die unlängst vom rumänischen Verfassungsgericht getroffene Entscheidung hin, den ersten Wahlgang bei der Präsidentschaftswahl zu annullieren, nachdem über massive hybride Angriffe durch Russland, insbesondere über Plattformen der sozialen Medien, berichtet worden war; fordert die Verwaltungen des EAD und des Parlaments ferner auf, eng mit der Privatwirtschaft, der Zivilgesellschaft sowie der akademischen und wissenschaftlichen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten, um böswillige Kampagnen zur Einflussnahme und hybride Bedrohungen, einschließlich des Einsatzes von neuen Technologien als Waffe, abzuwehren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>143.</NO.P>unterstützt die zugesagte Schaffung eines Europäischen Schutzschilds für die Demokratie und fordert die Mitgliedstaaten, die Kommission und den EAD erneut auf, die Schaffung einer gut ausgestatteten und unabhängigen Struktur in Betracht zu ziehen, die mit der Ermittlung, Analyse und Dokumentation von Bedrohungen durch gegen die EU als Ganzes gerichtete Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland beauftragt ist, um betrügerische Online-Inhalte zu erkennen, nachzuverfolgen und deren Entfernung zu beantragen, das Lagebewusstsein und den Austausch von Erkenntnissen über Bedrohungen zu verbessern sowie Attributionsfähigkeiten und Gegenmaßnahmen im Zusammenhang mit Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland zu entwickeln; ist der Ansicht, dass diese Struktur als Bezugspunkt und Zentrum für Fachwissen dienen würde, um den operativen Austausch zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU zu erleichtern und zu fördern; betont, dass durch die Struktur die Rolle der für strategische Kommunikation zuständigen Abteilung des EAD und ihrer Taskforces als strategisches Gremium des diplomatischen Dienstes der EU präzisiert und gestärkt und eine Überschneidung von Tätigkeiten verhindert werden sollte; hebt seinen eigenen Beschluss hervor, im Europäischen Parlament einen Sonderausschuss für den Europäischen Schutzschild für die Demokratie einzusetzen, und hält dies für ein bedeutendes Mittel, um die europäischen Bemühungen in diesem Bereich zu festigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>144.</NO.P>hebt hervor, dass es wichtig ist, die Bemühungen zur Bekämpfung von Desinformation zu verstärken, die von ausländischen Akteuren mit dem Ziel verbreitet wird, die Glaubwürdigkeit der EU zu untergraben, insbesondere in Bewerberländern und Nachbarländern der EU und Regionen, in denen GSVP-Missionen und -Operationen laufen; betont, dass die Koordinierung zwischen dem EAD und den einschlägigen EU-Agenturen, einschließlich der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA), und den zuständigen Behörden auf Ebene der Mitgliedstaaten erheblich verstärkt werden muss, um kohärente und effiziente Strategien zur Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland ausarbeiten zu können; betont in diesem Zusammenhang, dass eine strategische und präventive Kommunikation erforderlich ist, und fordert alle EU-Organe auf, mit dem EAD zusammenzuarbeiten, um die Sichtbarkeit, die positive Wahrnehmung und die Legitimität des auswärtigen Handelns der EU stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>145.</NO.P>ist der Ansicht, dass in den nächsten Jahren hybride Bedrohungen zutage treten werden, die auf der Kombination von Informationskriegsführung, Manövern flexibler Kräfte, Cyberkriegen im großen Stil und neuen disruptiven Technologien vom Meeresboden bis in den Weltraum beruhen werden, wobei sowohl fortschrittliche Luft- und Weltraumüberwachungssysteme als auch entsprechende Angriffssysteme zum Einsatz kommen, die allesamt möglicherweise durch KI, Quanteninformatik, immer intelligentere Drohnenschwarmtechnologien, offensiv ausgerichtete Cyberfähigkeiten, Hyperschallflugkörper-Systeme sowie Nanotechnologie und biologische Kriegsführung ermöglicht werden; nimmt insbesondere die immer größere Rolle von KI in der hybriden Kriegsführung und ihren potenziellen Einsatz bei der Schwächung demokratischer Institutionen, der Verbreitung von Desinformation, der Störung kritischer Infrastruktur und der Beeinflussung der öffentlichen Meinung durch automatisierte und datengesteuerte Vorgänge zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>146.</NO.P>fordert strategische, proaktive und koordinierte Maßnahmen auf EU-Ebene, mit denen gegen hybride Bedrohungen vorgegangen wird und mit denen die Sicherheit und Integrität der kritischen Infrastruktur in der EU verbessert werden, indem die Risiken gemindert werden und der technologische Vorsprung der EU in kritischen Bereichen gefördert wird, was auch Maßnahmen zur Beschränkung oder zum Ausschluss von Lieferanten mit hohem Risiko umfasst; betont in diesem Zusammenhang den Stellenwert des Projekts im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit, in dessen Rahmen das Koordinierungszentrum für den Cyber- und Informationsraum (CIDCC) unterstützt werden soll, um die Planung und Durchführung von EU-Missionen und -Operationen mit Fähigkeiten im Bereich des Cyber- und Informationsraums zu erleichtern und die allgemeine Widerstandsfähigkeit der EU in diesem Bereich zu verbessern; fordert daher, dass es dauerhaft in die GSVP integriert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>147.</NO.P>verurteilt die ständigen böswilligen Handlungen Russlands und Belarus’, die darauf abzielen, die EU zu destabilisieren, indem Migranten dazu gebracht werden, gewaltsam in EU-Mitgliedstaaten einzureisen, was einen hybriden Angriff darstellt; fordert die EU auf, ihre Politik zur Stärkung ihrer Außengrenzen unter anderem durch die Finanzierung von physischen Barrieren zu überprüfen und zu aktualisieren, um die Sicherheit der EU insgesamt zu erhöhen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Cybersicherheit</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>148.</NO.P>begrüßt die Cybersolidaritätsverordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2025/38 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung von, Vorsorge für und Bewältigung von Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfällen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Cybersolidaritätsverordnung) (ABl. L, 2025/38, 15.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/38/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und ihre Bedeutung für die Cyberabwehrfähigkeiten der Mitgliedstaaten; unterstützt die Förderung von Plattformen für den Austausch und die Analyse von Informationen und fordert, dass dies auf die Bereitstellung von Erkenntnissen über Bedrohungen oder Schwachstellen unter Einbeziehung grenzübergreifender Sicherheitseinsatzzentren ausgeweitet wird; fordert einen eindeutigeren Finanzierungsplan, in dem der Betrag festlegt wird, der für die Durchführung der Verordnung verwendet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>149.</NO.P>ist besorgt über die Verzögerungen in vielen Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie)<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-2-Richtlinie), (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 80, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2555/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und fordert im Interesse des Schutzes kritischer Infrastrukturen in Europa eine rasche Umsetzung; fordert die VP/HR auf, die Sanktionsinstrumente für Cyberangriffe, hybride Angriffe und Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland besser aufeinander abzustimmen und aktiver zu nutzen und gleichzeitig zu prüfen, wie bereichsbezogene Sanktionen umgesetzt werden können;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Weltraum</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>150.</NO.P>begrüßt die Erkenntnisse und Empfehlungen in dem Bericht von Mario Draghi über die Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit Europas, in dem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, die Governance- und Investitionsvorschriften in Bezug auf den Weltraum, insbesondere in verteidigungsbezogenen Bereichen, auf den neuesten Stand zu bringen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen des nächsten MFR und durch Prüfung anderer Finanzinstrumente angemessen in diesen Bereich zu investieren; hebt insbesondere hervor, dass das europäische Raumfahrtprogramm weiterentwickelt werden muss und bei der Planung des neuen MFR die engen Verbindungen zwischen dem Raumfahrtsektor und dem Verteidigungs- und Sicherheitssektor berücksichtigt werden müssen; betont, dass die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der Europäischen Weltraumorganisation verbessert werden muss, um Doppelarbeit zu vermeiden und für eine effizientere Nutzung der Ressourcen zu sorgen; fordert, dass die transatlantische Zusammenarbeit und Synergieeffekte mit der NATO gefördert werden, um eine wirksame Koordinierung bei der Entwicklung von Weltraum- und Verteidigungsfähigkeiten sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>151.</NO.P>betont, dass die derzeitigen Säulen des Weltraumprogramms der EU – das globale Satellitennavigationsprogramm Galileo und das Erdbeobachtungsprogramm Copernicus – eindeutig Potenzial für einen doppelten Verwendungszweck bei der Entwicklung von Raumfahrtanwendungen und -diensten aufweisen; betont, dass es wichtig ist, die IRIS<STRING SUPERSCRIPT="on">2</STRING>-Satellitenkonstellation und somit eine dritte Säule des EU-Raumfahrtprogramms einzurichten, damit für die EU und ihre Mitgliedstaaten Dienste für eine sichere Kommunikation und für die Bürgerinnen und Bürger der EU, Privatunternehmen und Behörden Breitbandanschlüsse bereitgestellt werden können; empfiehlt, dass Taiwan und der Ukraine Zugang zur Satellitenkonstellation IRIS<STRING SUPERSCRIPT="on">2</STRING> gewährt wird; hebt hervor, dass neben der Satellitenkommunikation Bereiche wie Ortung, Navigation, Zeitplanung sowie Erdbeobachtung für die Stärkung der strategischen Autonomie und der Widerstandsfähigkeit der EU unerlässlich sind; betont, dass die Entwicklung dieser Fähigkeiten unmittelbar zu einer wirksamen Krisenreaktion und dem Schutz kritischer Infrastruktur beiträgt; fordert daher, dass neue Weltraumprogramme der EU in Betracht gezogen werden, die es der EU ermöglichen, ihre strategische Autonomie und ihre Stellung als globale Weltraummacht zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>152.</NO.P>stellt fest, dass die Fähigkeiten im Bereich Trägerraketen und die Satellitenkommunikation in der EU unzureichend sind; hebt hervor, dass die Weiterentwicklung und Verbesserung dieser Fähigkeiten von strategischer Bedeutung sind, da die EU dadurch in die Lage versetzt wird, die Mitgliedstaaten und die GSVP-Missionen und -Operationen wirksam zu unterstützen und gleichzeitig widerstandsfähig und autonom zu bleiben; betont, dass die Entwicklung von Lösungen unter Führung der EU in diesem Bereich für den Schutz kritischer Infrastrukturen und eine sichere und wettbewerbsfähige Präsenz im Raumfahrtsektor unerlässlich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>153.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, der zunehmenden Bedrohung durch den Einsatz des Weltraums als Waffe zu begegnen, insbesondere im Hinblick auf die Berichte über die Fortschritte Russlands bei weltraumgestützter Atomwaffentechnologie, die einen eklatanten Verstoß gegen den Weltraumvertrag von 1967 darstellen würden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Bereich See</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>154.</NO.P>betont, dass die EU angesichts der zunehmenden geopolitischen Spannungen auf den Meeren ihre Tätigkeiten auf See verstärken muss, indem sie eine führende Rolle beim maritimen Lagebewusstsein übernimmt, kritische Infrastrukturen schützt, dafür sorgt, dass ihre Seeaußengrenzen wirksam überwacht werden, um  zu kriminelle Organisationen zu bekämpfen, die vom Einschleusen illegaler Einwanderer – insbesondere über das Mittelmeer und den Atlantischen Ozean – in die EU-Mitgliedstaaten profitieren, und zur Sicherstellung der Freiheit der Schifffahrt, der Sicherheit der Seeverkehrsverbindungen, der Schiffe und Besatzungen sowie zur Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei beiträgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>155.</NO.P>hebt die Verpflichtung hervor, die Rolle der EU als Garant der internationalen maritimen Sicherheit zu stärken; hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Konzepts der koordinierten maritimen Präsenzen hervor, durch das die Rolle der EU als globaler Bereitsteller maritimer Sicherheit und ihre Sichtbarkeit in wichtigen Meeresgebieten gestärkt werden, und hebt die Tätigkeiten im Rahmen der koordinierten maritimen Präsenzen im Golf von Guinea und im Nordwesten des Indischen Ozeans hervor; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich aktiv an diesen Initiativen zu beteiligen und die militärischen Fähigkeiten ihrer jeweiligen Marine zu stärken, um die Präsenz und Sichtbarkeit der EU im weltweiten maritimen Sektor zu erhöhen; empfiehlt, dass die koordinierten maritimen Präsenzen auf andere wichtige Meeresgebiete weltweit ausgeweitet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>156.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die Überwachung und Sabotage kritischer maritimer Infrastruktur, wie z. B. Kommunikationskabel auf dem Meeresboden und Offshore-Energieanlagen, durch Russland und China; bringt insbesondere seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass am 17. und 18. November 2024 innerhalb von weniger als 24 Stunden zwei Untersee-Kommunikationskabel beschädigt wurden, von denen das eine Finnland mit Deutschland und das andere Schweden mit Litauen verbindet, sowie darüber, dass am 25. Dezember 2024 das Unterseekabel EstLink 2, das Estland mit Finnland verbindet, durch ein Tankschiff der russischen Schattenflotte beschädigt wurde; fordert die EU auf, wirksame Beobachtungs- und Überwachungssysteme einzurichten und für eine Zusammenarbeit der regionalen Küstenwachen zu sorgen, damit Angriffe auf derartige Infrastruktur verhindert bzw. rasch aufgedeckt werden; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die NATO unter Beteiligung mehrerer Mitgliedstaaten die Operation „Baltic Sentry“ auf den Weg gebracht hat, um die Sicherheit kritischer Unterseeinfrastruktur in der Ostsee zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verpflichtungen gemäß der Erklärung von New York zur Sicherheit und Widerstandsfähigkeit von Unterseekabeln uneingeschränkt einzuhalten und unter anderem Unterwasserkabel-Ausrüstung nur von Unternehmen in verbündeten Ländern zu beziehen; fordert die Kommission auf, angemessene Mittel für die Erforschung und Entwicklung modernster Unterwasserressourcen und Verteidigungsgüter bereitzustellen, um Inseln vor möglichen Anlandungen und Angriffen durch Truppen aus Drittländern zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>157.</NO.P>fordert die EU und die Staatsorgane der Mitgliedstaaten auf, dringend entschlossene Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte in der Ostsee und im Schwarzen Meer zu ergreifen, und begrüßt daher die Nachricht, dass Deutschland am 21. März 2025 das Schiff Eventin festgesetzt hat, das genutzt wurde, um die EU-Sanktionen gegen russische Ölausfuhren zu umgehen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung und Abrüstung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>158.</NO.P>bedauert die Schwächung der Regelungen zur Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle in diesen Zeiten geopolitischer Instabilität und fordert eine Verstärkung der Bemühungen, um diesen Trend umzukehren; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die Investitionen in regionale und globale Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung und Abrüstung unbedingt erheblich erhöht werden müssen, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf multilateralen Strategien liegen muss; betont, dass durch diese Strategien die Probleme im Zusammenhang mit nicht zur Wirkung gelangten Kampfmitteln und chemischen Waffen, die im vergangenen Jahrhundert versenkt wurden und insbesondere in der Ostsee, der Adria und der Nordsee eine Bedrohung für die Sicherheit, die Umwelt, die Gesundheit und die Wirtschaft darstellen, bewältigt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>159.</NO.P>bekräftigt seine unerschütterliche Unterstützung des Bekenntnisses der EU und ihrer Mitgliedstaaten zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) als Eckpfeiler des globalen Rahmens der nuklearen Nichtverbreitung und Abrüstung; weist darauf hin, dass Russland im Oktober 2023 seine Ratifizierung des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zurückgezogen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>160.</NO.P>stellt fest, dass die Mitgliedstaaten und insbesondere die Mitgliedstaaten in geografischer Nähe zu Russland und seinem Verbündeten Belarus infolge der beispiellosen Gefahr einer Aggression Russlands gegen das Hoheitsgebiet der EU schwierige Entscheidungen in Bezug auf ihre Rüstungspolitik zu treffen haben, zu denen auch die Überprüfung früherer Strategien und die Teilnahme an internationalen Verträgen gehören; verurteilt erneut die von Russland ausgehenden Drohungen, die einige Mitgliedstaaten dazu veranlasst haben, den Austritt aus dem Ottawa-Übereinkommen in Betracht zu ziehen, und stellt fest, dass dies zwar keine allgemeine Änderung der EU-Politik mit sich bringt, diese Überprüfung aber die Schwere der Bedrohung durch Russland und die Notwendigkeit verdeutlicht, die Bürgerinnen und Bürger angemessen zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>161.</NO.P>weist darauf hin, dass internationale Verhandlungen über Regelungen zur Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle und deren Ergebnisse Auswirkungen auf Europa und insbesondere auf die EU-Mitgliedstaaten haben; erachtet es als dringend geboten, der Wiederbelebung dieser Regelungen neue Impulse zu geben; betont ferner, dass sichergestellt werden muss, dass die EU eine aktive und konstruktive Rolle bei der Förderung und Stärkung der internationalen regelbasierten Bemühungen um die Architektur für Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Abrüstung übernimmt, insbesondere im Bereich der Massenvernichtungswaffen und der digitalen Überwachungs- und Manipulationsinstrumente mit doppeltem Verwendungszweck;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>162.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern, geändert durch den Beschluss (GASP) 2019/1560 des Rates, vollständig zu erfüllen und Kriterium 4 zur Stabilität in einer Region konsequent umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>163.</NO.P>betont, dass verhindert werden muss, dass sensible neu entstehende Technologien und wichtige Güter mit doppeltem Verwendungszweck, insbesondere solche, die für die Sicherheit der EU von entscheidender Bedeutung sind, in problematische Länder außerhalb der EU gelangen; fordert die Einrichtung und Einführung EU-weiter elektronischer Zollsysteme und Systeme für die Ausfuhrgenehmigung als entscheidenden Schritt, um die Wirksamkeit der Ausfuhrkontrollen für diese Technologien und Güter durch die Mitgliedstaaten zu erhöhen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Verteidigung und Gesellschaft sowie zivile und militärische Vorsorge und Bereitschaft</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>164.</NO.P>betont, dass ein umfassenderes Verständnis der Sicherheitsbedrohungen und -risiken unter den Bürgerinnen und Bürger der EU notwendig ist, damit ein gemeinsames Verständnis geschaffen wird, die Bedrohungswahrnehmungen in ganz Europa einheitlich sind und eine umfassende Vorstellung der europäischen Verteidigung entsteht; betont, dass es für die Entwicklung einer erfolgreichen und kohärenten langfristigen Verteidigung der EU unerlässlich ist, sich die Unterstützung durch demokratische Institutionen und folglich durch die Bürgerinnen und Bürger zu sichern, was eine fundierte öffentliche Debatte voraussetzt; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Sensibilisierungs- und Bildungsprogramme auszuarbeiten, die sich insbesondere an junge Menschen richten und zum Ziel haben, das Wissen zu verbessern, Debatten über Sicherheit, Verteidigung und die Bedeutung der Streitkräfte hervorzubringen sowie die Widerstandsfähigkeit und Vorsorge der Gesellschaften in Bezug auf Sicherheitsherausforderungen zu stärken, während gleichzeitig eine umfassendere öffentliche und demokratische Kontrolle und Prüfung des Verteidigungssektors ermöglicht wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Programme im Rahmen des Europäischen Schutzschilds für die Demokratie auszuarbeiten und dabei auf nationalen Programmen wie der schwedischen Initiative für Zivilschutz als Vorbild aufzubauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>165.</NO.P>begrüßt die Bemühungen um eine Stärkung der zivilen und militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas, die auch im Bericht von Sauli Niinistö vorgeschlagen wird; nimmt die entscheidende Bedeutung der Bürgerinnen und Bürger bei der Krisenvorsorge und -reaktion zur Kenntnis, insbesondere die psychische Widerstandsfähigkeit von Einzelpersonen und die Vorsorge der Haushalte; nimmt ferner die Bedeutung von Infrastrukturen für den Katastrophenschutz und der Planung zur Bewältigung von Notsituationen zur Kenntnis; unterstützt die Verfolgung eines gesamtgesellschaftlichen Ansatzes im Bereich der Widerstandsfähigkeit mit der aktiven Beteiligung der EU-Organe, der Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und der einzelnen Bürgerinnen und Bürger an der Stärkung des Sicherheitsrahmens der EU; betont, dass die im Rahmen der GSVP für Planung, Ressourcen und Logistik zuständigen Entscheidungsgremien das Potenzial haben, in Notsituationen diejenigen zu sein, die die zivile Krisenbewältigung in erster Linie ermöglichen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Empfehlungen in dem Bericht genau zu prüfen und eine Strategie der EU für Risikobewertung und Vorsorge auszuarbeiten sowie gemeinsame Übungen und eine bessere Schnittstelle für die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO mit Blick auf Krisensituationen zu entwickeln; fordert die Schaffung einer angemessenen Katastrophenschutzinfrastruktur und eine gründliche Katastrophenschutzplanung sowie die Sicherstellung der dafür erforderlichen Investitionen, unter anderem durch ein eigens dafür vorgesehenes Investitionsgarantieprogramm der EIB für krisenfeste Infrastrukturen für die zivile Verteidigung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>166.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass Terrorismus, einschließlich des dschihadistischen Terrorismus, eine anhaltende Bedrohung für die Sicherheit der EU und ihrer Partner darstellt; fordert die EU auf, weiterhin Bemühungen zu unternehmen, um diese Bedrohung mit Entschlossenheit und uneingeschränkter Solidarität abzuwehren, insbesondere durch eine stärkere Koordinierung zur Verbesserung des Wissens, zur Entwicklung von Vorsorge- und Reaktionsfähigkeiten und zur Sicherstellung einer engeren Interaktion mit Partnern und anderen internationalen Akteuren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>167.</NO.P>weist darauf hin, dass in der Verteidigungspolitik der EU die Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter und der Vielfalt Berücksichtigung finden sollten und ein allen offenstehendes militärisches Umfeld gefördert werden sollte, in dem sich die Werte und die Vielfalt der europäischen Gesellschaft wiederfinden und gleichzeitig sichergestellt wird, dass alle Angehörigen der europäischen Streitkräfte unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrem Hintergrund die gleichen Chancen und den gleichen Zugang zu Unterstützung haben; bekräftigt den Stellenwert von jungen Menschen und Jugendorganisationen bei der Aufrechterhaltung und Förderung von Frieden und Sicherheit und fordert den EAD auf, sich zu verpflichten, junge Menschen systematischer in seine Agenda für Jugend, Frieden und Sicherheit einzubeziehen; fordert ferner, dass Programme für die Schulung von Ausbildern und die Zusammenarbeit zwischen Verteidigungseinrichtungen und Hochschulen der EU-Mitgliedstaaten geschaffen werden, zum Beispiel militärische Lehrgänge, Übungen und Ausbildungsmaßnahmen in Form von Rollenspielen für zivile Studenten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>168.</NO.P>betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die kritischen Herausforderungen bei der Rekrutierung und Bindung von Militärpersonal bewältigen müssen, indem sie koordinierte Maßnahmen auf nationaler und EU-Ebene entwickeln, mit denen sich ein nachhaltiger Personalbestand beim Militär sicherstellen lässt; empfiehlt, dass die EU die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Berufsfelds und von Strategien zur langfristigen Personalbindung unterstützen sollte; betont, dass der EU-Militärausschuss (EUMC) seine Aufgabe, in allen EU-Mitgliedstaaten Daten zu den Themen Rekrutierung und Personalbindung zu sammeln und zu analysieren, weiterbehandeln muss, um mögliche Maßnahmen in diesen Bereichen zu ermitteln; hebt hervor, dass die Unterstützung der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens von Militärangehörigen mit Schwerpunkt auf der beruflichen Entwicklung und der langfristigen Betreuung von Veteranen bei der Weiterentwicklung der Verteidigungsunion angemessen berücksichtigt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>169.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, gemeinsame Ausbildungen und Übungen der europäischen Streitkräfte zu organisieren und so die Interoperabilität zu fördern, um die Einsatzbereitschaft für Missionen zu maximieren und einem breiten Spektrum an konventionellen und nicht konventionellen Bedrohungen zu begegnen; fordert, dass auf EU-Ebene Austauschprogramme für Militärangehörige aus den Mitgliedstaaten entwickelt und eingerichtet werden, durch die in verschiedenen militärischen Umgebungen und Strukturen in Europa Ausbildungsmöglichkeiten wahrgenommen und Erfahrungen gesammelt werden können und durch die so das gegenseitige Verständnis, der Zusammenhalt und die Interoperabilität der Streitkräfte in der EU gefördert werden; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Unterstützung für die Europäische Initiative zum Austausch junger Offiziere (militärisches Erasmus-Programm), die vom Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskolleg durchgeführt wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Stärkung der Zusammenarbeit und der Partnerschaften im Verteidigungsbereich</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>170.</NO.P>betont den Stellenwert der partnerschaftlichen Dimension des Strategischen Kompasses, wenn es darum geht, die Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Verbündeten und Partnern in aller Welt auf der Grundlage gemeinsamer Werte und der Achtung der Menschenrechte und der Demokratie zu stärken, um die Wahrnehmung des Grundsatzes der Abschreckung zu stärken und ausländischen Strategien entgegenzuwirken, die darauf abzielen, die EU und ihre Partner zu schwächen und die regelbasierte internationale Ordnung zu destabilisieren; fordert die EU auf, die Sicherheitskooperation mit den Partnern in allen im Strategischen Kompass genannten Schwerpunktbereichen weiter auszubauen, insbesondere bei der Stärkung der Widerstandsfähigkeit der lokalen Sicherheitssektoren im Bereich Krisenbewältigung, der Abwehr hybrider Bedrohungen und der Verbesserung der Kapazitäten von Einrichtungen für die Cybersicherheit; fordert ferner eine engere Zusammenarbeit zwischen einschlägigen Einrichtungen von Partnern mit dem Satellitenzentrum der Europäischen Union, der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) und der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA); ist der Ansicht, dass die der Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten unterliegende Beteiligung der Partner und der NATO-Verbündeten an Projekten im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit zur Verbesserung der Kompatibilität ihrer Standards im Verteidigungssektor sowie zum Austausch von Erfahrungen, Erkenntnissen und technischem Fachwissen in verschiedenen Bereichen beiträgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>171.</NO.P>bekräftigt, dass im Rahmen der GSVP der EU das Völkerrecht und die multilateralen Beschlüsse internationaler Institutionen stets genau eingehalten werden müssen; begrüßt die Annahme der Strategie der EU zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts bei der Unterstützung Dritter im Sicherheitssektor, die als Grundlage für eine stärker mit den Menschenrechten und dem humanitären Völkerrecht im Einklang stehenden Sicherheits- und militärischen Kooperation mit Drittländern dient; fordert, dass sie sorgfältig umgesetzt wird; bekräftigt die Forderung nach einer engeren Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie z. B. den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union und ihren Friedenssicherungsmissionen in gemeinsamen Einsatzgebieten sowie der OSZE im Bereich der Sicherheit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>172.</NO.P>begrüßt die gemeinsame Erklärung der Verteidigungsminister der G7 vom 19. Oktober 2024 und ihre Absichtserklärung, wonach die Zusammenarbeit im Verteidigungssektor verstärkt werden soll; betont, dass die EU großes Interesse daran hat, in diesem Bereich internationale Partnerschaften mit gleich gesinnten Partnern aufzubauen, und dass sie ihre Bemühungen verstärken muss, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass Länder, die einst strategische Partner waren und zu denen einige Mitgliedstaaten starke kulturelle Bindungen unterhalten, nicht in den Einflussbereich systemischer Rivalen gezogen werden; weist erneut darauf hin, dass der Wirtschaftsdiplomatie bei diesen Bemühungen eine entscheidende Rolle zukommt und sie als wesentliches Instrument zur Stärkung der Kooperationsbeziehungen, zur Förderung des beiderseitigen Wohlstands und zur Konsolidierung der Präsenz und des Einflusses der EU dient und so zur Widerstandsfähigkeit der Partner gegenüber äußerem Druck beiträgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>173.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass alle Anstrengungen unternommen werden müssen, um die transatlantische Zusammenarbeit in allen Bereichen des Militär- und Verteidigungssektors aufrechtzuerhalten und nach Möglichkeit auszubauen, und stellt nochmals fest, dass die europäische Verteidigung weiterentwickelt werden und Europa seine Eigenständigkeit ausbauen muss;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>174.</NO.P>betont, dass der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und der NATO eine große Bedeutung zukommt, wobei die vereinbarten Leitprinzipien der Transparenz, Gegenseitigkeit und Einbeziehung sowie die Beschlussfassungsautonomie und -verfahren beider Organisationen uneingeschränkt geachtet werden müssen; betont, dass die NATO und die EU einander ergänzende, kohärente und sich gegenseitig verstärkende Aufgaben bei der Unterstützung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit übernehmen und so Doppelarbeit bei den Verteidigungsanstrengungen vermeiden und gleichzeitig eine starke und enge Zusammenarbeit aufrechterhalten; begrüßt den Beitritt Schwedens zur NATO im Jahr 2024 und den Finnlands im Jahr 2023 als einen historischen Fortschritt bei der Stärkung der Sicherheit in Europa, insbesondere im Ostseeraum; fordert die VP/HR auf, in enger Abstimmung und Geschlossenheit mit dem Generalsekretär der NATO zu agieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>175.</NO.P>fordert eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO auf der Grundlage des Strategischen Kompasses der EU und des neuen strategischen Konzepts der NATO, unter anderem in den Bereichen Cybersicherheit, hybride Kriegsführung, Terrorismusbekämpfung, militärische Mobilität, Infrastrukturen mit doppeltem Verwendungszweck, Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, militärische und Sicherheitskooperation und Bekämpfung böswilliger ausländischer Einmischung aus Drittländern sowie im Hinblick auf ein koordiniertes Vorgehen im indopazifischen Raum und ein verstärktes gemeinsames Vorgehen auf der internationalen Bühne zum Schutz der Demokratie; unterstützt nachdrücklich die von der NATO verfolgte Politik der offenen Tür; fordert die EU und die NATO auf, ihre Zusammenarbeit bei der Unterstützung des Kapazitätsaufbaus ihrer gemeinsamen Partner zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>176.</NO.P>betont, dass eine ständige Abstimmung zwischen den Staaten stattfinden muss, die sowohl Mitglied der EU als auch der NATO sind, und hebt die Verpflichtungen gemäß Artikel 1 und Artikel 3 des Nordatlantikvertrags zur Zusammenarbeit, Selbsthilfe und gegenseitigen Unterstützung hervor; fordert die EU auf, ihre Bemühungen um gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungsinitiativen in den Bereichen zu verstärken, in denen es kein Äquivalent in der NATO gibt, um eine stärkere Standardisierung zu erreichen, die Interoperabilität zu verbessern und gemeinsame Einsatzverfahren für die Verteidigungsfähigkeiten der Mitgliedstaaten und der EU zu entwickeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>177.</NO.P>begrüßt die enge Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO im Westbalkan, unter anderem durch die Operation ALTHEA der EUFOR und die Militäroperationen der KFOR, durch die für die notwendige Stabilität in Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo und der gesamten Region gesorgt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>178.</NO.P>betont, dass dem Schwarzen Meer in der europäischen Sicherheitslandschaft eine entscheidende Bedeutung zukommt, und fordert, dass die EU gemeinsam mit der NATO eine umfassende Strategie für diesen Raum ausarbeitet, in deren Rahmen Sicherheitsherausforderungen bewältigt und hybride Bedrohungen abgewehrt werden, die maritime Zusammenarbeit verbessert wird und die regionalen Partnerschaften gestärkt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>179.</NO.P>begrüßt, dass der Sonderbeauftragte der NATO für die südliche Nachbarschaft ernannt wurde und sich die NATO auf diesen Raum konzentriert; hält eine verstärkte Abstimmung und Absprache zwischen den EU-Beamten, die für die Politik in der südlichen Nachbarschaft und in der Sahelzone zuständig sind, und ihren Amtskollegen in der NATO für zweckmäßig, um Doppelarbeit und die Fragmentierung von Bemühungen und Mitteln zu vermeiden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>180.</NO.P>begrüßt den Vorschlag der Parlamentarischen Versammlung der NATO, im Rahmen der laufenden Reform der Partnerschaften den Status des Parlaments zu dem eines „Partners“ aufzuwerten; ersucht seine Delegation für die Beziehungen zur Parlamentarischen Versammlung der NATO (DNAT), die derzeitigen und künftigen Vorrechte des Parlaments in vollem Umfang zu nutzen; ist der Ansicht, dass die DNAT ein wichtiges Instrument der Diplomatie des Parlaments im Rahmen einer verstärkten Partnerschaft zwischen der EU und der NATO ist, die zum Ziel hat, die europäische Säule der NATO zu stärken und zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Bündnisses beizutragen; ist der Ansicht, dass der DNAT eine zentrale Rolle bei der Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO, der Stärkung der demokratischen Widerstandsfähigkeit der Beitrittsländer und der wichtigsten Partner und der allgemeinen Stärkung der parlamentarischen Dimension dieser wichtigen Partnerschaft zukommen kann;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Partnerschaft mit Nordamerika</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>181.</NO.P>hält es für wesentlich, die engen Beziehungen der EU zu den Vereinigten Staaten, die auf gegenseitigem Respekt, den gemeinsamen Werten Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sowie einer Vielzahl gemeinsamer oder konvergierender Interessen beruhen, weiter auszubauen; würdigt das Engagement der Vereinigten Staaten für die territoriale Verteidigung Europas und ihre Beteiligung daran im Einklang mit dem Nordatlantikvertrag und seinem Artikel 5, insbesondere angesichts des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine; spricht sich für beiderseitige Sicherheits- und Verteidigungsinitiativen sowie eine Zusammenarbeit in den Bereichen Abrüstung und Nichtverbreitung, Auswirkungen disruptiver Technologien, Klimawandel, hybride Bedrohungen, Cyberabwehr, militärische Mobilität, Krisenbewältigung und Beziehungen zu strategischen Konkurrenten aus; fordert eine weitere Verstärkung des Sicherheits- und Verteidigungsdialogs zwischen der EU und den Vereinigten Staaten als wichtiges Instrument für eine engere transatlantische Zusammenarbeit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>182.</NO.P>merkt an, dass die jüngsten Maßnahmen und Erklärungen der US-Regierung die Bedenken hinsichtlich der künftigen Haltung der Vereinigten Staaten gegenüber Russland, der NATO und der Sicherheit Europas weiter verstärkt haben; bedauert in diesem Zusammenhang das – dem der Regierung Russlands entsprechende – Abstimmungsverhalten der US-Regierung in der Generalversammlung der Vereinten Nationen und im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in Bezug auf Resolutionen zum dritten Jahrestag des Beginns des Angriffskriegs Russlands; fordert die Kommission auf, Bemühungen zu unternehmen, um den Sicherheits- und Verteidigungsdialog zwischen der EU und den Vereinigten Staaten als wichtiges Instrument für eine engere transatlantische Zusammenarbeit wieder zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>183.</NO.P>stellt fest, dass eine stärkere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Herstellung und Beschaffung von Verteidigungsgütern wichtig ist, einschließlich durch einen gleichberechtigten Marktzugang für die Verteidigungsindustrien beider Seiten; nimmt die nationale Strategie der Vereinigten Staaten für die Verteidigungsindustrie vom Januar 2024 und das damit verfolgte Ziel, die industrielle Zusammenarbeit mit Partnern zu vertiefen, zur Kenntnis; nimmt das breite Spektrum möglicher, für beide Seiten vorteilhafter Bereiche der Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich und die positiven Auswirkungen auf eine stärkere transatlantische Partnerschaft in Zeiten des zunehmenden geopolitischen Wettbewerbs zur Kenntnis; betont jedoch, dass eine solche Zusammenarbeit gleiche Wettbewerbsbedingungen voraussetzt, was mit den US-Regelungen zum internationalen Waffenhandel unvereinbar ist; fordert die Kommission daher auf, mit den Vereinigten Staaten in Dialog zu treten, um die Möglichkeiten zur Entwicklung einer für beide Seiten vorteilhaften Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigungsindustrie zu prüfen, die auf einem Rechtsrahmen beruht, durch den gleiche transatlantische Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>184.</NO.P>betont, dass die Zusammenarbeit mit Kanada für die Sicherheit in der EU von grundlegender Bedeutung ist, und begrüßt die aktive Rolle, die Kanada bei der Unterstützung der Ukraine einnimmt; ist der Ansicht, dass der bilaterale Dialog über Sicherheit und Verteidigung und die künftige Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft die Grundlage für eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung bilden, auch bei jeweils ergriffenen Initiativen zur Steigerung der Produktion in der Verteidigungsindustrie;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>185.</NO.P>nimmt die bedeutenden Beiträge des Vereinigten Königreichs zur Sicherheit und Stabilität in Europa sowie sein Engagement für gemeinsame Verteidigungsziele, die die kollektive Sicherheit in ganz Europa stärken, zur Kenntnis; begrüßt die enge Zusammenarbeit zwischen der EU, den EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich bei der Unterstützung der Ukraine sowie bilaterale Vereinbarungen wie die Trinity-House-Vereinbarung zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland zur Vertiefung der Verteidigungszusammenarbeit; begrüßt die Teilnahme des Ministers für auswärtige Angelegenheiten sowie Commonwealth- und Entwicklungsfragen des Vereinigten Königreichs an der Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) der EU im Oktober 2024; fordert die EU und das Vereinigte Königreich auf, durch Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung mit konkreten Verpflichtungen und einem strukturierten Dialog die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich zügig auszuweiten und engere Sicherheitspartner zu werden, um die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich bei allen außen- und sicherheitspolitischen Herausforderungen, denen die EU und das Vereinigte Königreich auf dem europäischen Kontinent gegenüberstehen, zu stärken; betont in diesem Zusammenhang, dass eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Austausch von Informationen und nachrichtendienstlichen Erkenntnissen, militärische Mobilität, Sicherheits- und Verteidigungsinitiativen, Krisenbewältigung, Cyberabwehr, hybride Bedrohungen sowie Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland und bei der gemeinsamen Bewältigung gemeinsamer Bedrohungen, wie der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, wichtig ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>186.</NO.P>hält es für wesentlich, dass Fortschritte bei der praktischen Zusammenarbeit erzielt werden, indem eine gemeinsame Erklärung über eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft mit dem Vereinigten Königreich als Mittel zur Stärkung der europäischen Sicherheit und der europäischen Säule der NATO formalisiert wird, insbesondere vor dem Hintergrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine; fordert die VP/HR auf, das Vereinigte Königreich zwecks Meinungsaustausch über Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse und unter uneingeschränkter Wahrung der Beschlussfassungsautonomie der EU regelmäßig zu informellen Tagungen des Rates der Außenminister (und Verteidigungsminister) einzuladen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Partnerschaft mit den Partnern im Westbalkan und in Osteuropa</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>187.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Sicherheit der EU eng mit der Sicherheit ihrer unmittelbaren europäischen Nachbarn verknüpft ist und dass die EU ein Interesse daran hat, ihrer Erweiterungspolitik Vorrang einzuräumen und die Stabilität ihrer Nachbarn in Südost- und Osteuropa, insbesondere der Bewerberländer, zu stärken; fordert eine engere militärische und Sicherheitskooperation, einschließlich einer zivilen und militärischen sowie einer politischen und militärischen Sicherheitskooperation mit Bewerberländern und Partnern, insbesondere in Bereichen wie Widerstandsfähigkeit, Cybersicherheit, hybride Bedrohungen, Grenzverwaltung, Terrorismusbekämpfung und Bekämpfung von Desinformation; bekräftigt, dass in diesem Zusammenhang eng mit der NATO zusammengearbeitet werden muss; begrüßt, dass die EU am 19. November und 18. Dezember 2024 Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften mit Nordmazedonien und Albanien unterzeichnet hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>188.</NO.P>	hebt hervor, dass die EU die Beteiligung europäischer Partner mit einem hohen Grad der Übereinstimmung mit GSVP-Angelegenheiten, insbesondere der Länder des westlichen Balkans, an laufenden und künftigen Programmen im Zusammenhang mit dem Verteidigungssektor erleichtern sollte; bekräftigt, dass eine umfassende Einbeziehung der Bewerberländer ihren Beitrittsprozess erheblich erleichtern würde, da dadurch ihre industriellen und Einsatzkapazitäten im Verteidigungssektor ausgebaut würden und so die Interoperabilität mit den Streitkräften der EU-Mitgliedstaaten verbessert würde; ist der Ansicht, dass eine umfassende Einbeziehung der Bewerberländer im Westbalkan in die Verteidigungsinitiativen der EU eine strategische Investition darstellen würde und ein integraler Bestandteil der Bemühungen der EU wäre, dem zunehmend forschen Auftreten und der Einmischung vonseiten fremder Mächte in diesen Ländern entgegenzuwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>189.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, die EFF weiter für die Ausbildung und Ausstattung von Sicherheitsdiensten in den Partnerländern in Südost- und Osteuropa, in denen GSVP-Missionen durchgeführt werden, zu nutzen, insbesondere für die Infrastruktur der Militärpolizei, Gesundheitsversorgung und Strafverfolgung und den Ausbau der Fähigkeiten im Bereich des Austauschs nachrichtendienstlicher Erkenntnisse über sichere Kommunikationskanäle;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Partnerschaft mit der Afrikanischen Union und afrikanischen Ländern</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>190.</NO.P>betont, dass die Beziehungen zwischen der EU und Afrika von großer Bedeutung für die europäische Sicherheit sind; hält es für wesentlich, dass die Partnerschaften der EU mit afrikanischen Ländern erheblich ausgebaut werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Partnerschaft mit dem indopazifischen Raum</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>191.</NO.P>betont, dass der indopazifische Raum im Verteidigungsrahmen der EU von strategischer Bedeutung ist, und stellt fest, dass eine Auseinandersetzung mit den wachsenden Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit Chinas Aktivitäten in der Region und deren umfassenderen Auswirkungen auf die Stabilität weltweit notwendig ist; hält es für unerlässlich, die Präsenz und die Partnerschaften der EU in dieser Region auszubauen; ist sich auch der führenden Rolle Taiwans in der High-Tech-Entwicklung und seiner umfangreichen Erfahrung bei der Abwehr von hybriden Angriffen, Desinformation und Informationsmanipulation und Einflussnahme durch China bewusst, die bei der Bewertung der Möglichkeiten zur Stärkung des multilateralen Austauschs und der multilateralen Zusammenarbeit ein vorrangiger Aspekt sein sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>192.</NO.P>betont, dass die EU als konventionelle Grundlage ihres Engagements in der Region unbedingt durch ein Netz von Verbündeten und Partnern in der Region eine dauerhaftere kollektive Sicherheit schaffen muss; begrüßt nachdrücklich, dass die EU am 1. und 4. November 2024 Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften mit Japan und Südkorea unterzeichnet hat; ist der Ansicht, dass eine weitere Vertiefung der strategischen und Verteidigungspartnerschaften der EU mit Japan und Südkorea und die Entwicklung eines regelmäßigen Dialogs, der Zusammenarbeit und des Kapazitätsaufbaus mit anderen gleich gesinnten Ländern im indopazifischen Raum wie Australien, Neuseeland und Taiwan von grundlegender Bedeutung sind, um die gemeinsame Sicherheit voranzubringen; fordert die EU erneut auf, weiter mit neuen strategischen Partnern in der Region, darunter Indonesien und Vietnam, zusammenzuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>193.</NO.P>betont, dass der Partnerschaft zwischen der EU und Indien große Bedeutung zukommt, und ist der Ansicht, dass mit dem bedeutsamen Besuch der Kommissionspräsidentin und des Kollegiums der Kommissionsmitglieder vom 27. und 28. Februar 2025 in Indien ein neues Kapitel in der Geschichte der Beziehungen zwischen der EU und Indien aufgeschlagen wurde und die strategische Verbindung und deren ungenutztes Potenzial bekräftigt wurden; hebt das Potenzial für eine Vertiefung der Partnerschaft zwischen der EU und Indien hervor, das unter anderem durch verstärkte Sicherheits- und Verteidigungsberatungen erschlossen werden kann;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Stärkere Einbindung des Europäischen Parlaments in die GSVP</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>194.</NO.P>betont, dass die Stärkung der GSVP als politische Priorität in der zehnten Wahlperiode und die Erhöhung der Ausgaben für Verteidigungsmaßnahmen und -programme auf EU-Ebene und durch die Mitgliedstaaten eine umfassende parlamentarische Kontrolle und Rechenschaftspflicht erfordern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>195.</NO.P>fordert in diesem Zusammenhang, dass die Kontroll-, Gesetzgebungs- und Haushaltsfunktion des Parlaments bei einer wachsenden Zahl von Verteidigungsinitiativen aller EU-Organe und insbesondere bei der Arbeit im Rahmen der GSVP gestärkt wird, unter anderem durch die Stärkung des regelmäßigen Dialogs, des Informationsaustauschs und der Aufrechterhaltung ständiger Kommunikationskanäle zwischen der VP/HR, dem Mitglied der Kommission für Verteidigung und Weltraum und den zuständigen Gremien des Europäischen Parlaments; empfiehlt die Aufnahme regelmäßiger aktueller Informationen zu nachrichtendienstlichen Erkenntnissen an die zuständigen Parlamentsausschüsse;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>196.</NO.P>missbilligt, dass der fehlende Zugang zu Informationen bedeutet, dass das Parlament nicht in der Lage ist, Projekte im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit ordnungsgemäß zu prüfen; fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, dem Parlament mindestens zweimal jährlich einen Bericht über die Umsetzung der Projekte im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit vorzulegen; fordert den EAD ferner erneut auf, dem Ausschuss für Sicherheit und Verteidigung des Parlaments regelmäßig und umfassend über die Umsetzung des Strategischen Kompasses, anderer Sicherheits- und Verteidigungsinitiativen und -programme sowie ihre Bewertung zu berichten; betont, dass die Kontrolle der Umsetzung der Verordnungen zur Verteidigungsindustrie durch die Aufnahme des Verfahrens für delegierte Rechtsakte verbessert werden muss;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>197.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Präsidentin der Kommission und den zuständigen Mitgliedern der Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der NATO, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung der NATO, den Agenturen der EU in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Partnerländer zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>