<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0059</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Menschenrechte und Demokratie in der Welt und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich – Jahresbericht 2024</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0012/2025 - Berichterstatterin: Isabel Wiseler-Lima)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2025 zu Menschenrechten und Demokratie in der Welt und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich – Jahresbericht 2024 (2024/2081(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Artikel 2, 3, 8, 21 und 23 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 17 und 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und andere Menschenrechtsverträge und -instrumente der Vereinten Nationen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und das dazugehörige Protokoll von 1967,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Konvention der Vereinten Nationen von 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen am 22. Juni 2020 angenommene Resolution 43/29 über die Verhütung des Völkermordes,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und sein Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 12. Dezember 2006 und sein Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Internationale Konvention über die Bekämpfung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid aus dem Jahr 1976,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung, die mit der Resolution 36/55 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. November 1981 verkündet wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 1992 über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Menschenrechtsverteidiger, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 9. Dezember 1998 mit der Resolution 53/144 im Konsens angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker vom 13. September 2007,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen vom 28. September 2018 zu den Rechten von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Gebieten arbeiten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung in Kairo von 1994 und ihre Überprüfungskonferenzen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes und seine zwei Fakultativprotokolle vom 25. Mai 2000,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vertrag der Vereinten Nationen über den Waffenhandel, der am 24. Dezember 2014 in Kraft getreten ist, und den EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren vom 5. Juni 1998,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung und Aktionsplattform von Peking der Vereinten Nationen vom September 1995 und ihre Überprüfungskonferenzen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, die am 25. September 2015 angenommen wurde, und insbesondere auf ihre Ziele Nr. 1, 3, 4, 5, 8, 10 und 16,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den globalen Pakt der Vereinten Nationen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration, angenommen am 19. Dezember 2018 und den globalen Pakt der Vereinten Nationen für Flüchtlinge vom 17. Dezember 2018,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998, das am 1. Juli 2002 in Kraft trat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Abkommen zwischen dem Internationalen Strafgerichtshof und der Europäischen Union über Zusammenarbeit und Unterstützung vom 10. April 2006<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 115 vom 28.4.2006, S. 50, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2006/313/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Übereinkommen des Europarates vom 4. April 1997 zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin und die dazugehörigen Zusatzprotokolle, vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels und vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul), das nicht alle Mitgliedstaaten ratifiziert haben, das jedoch am 1. Oktober 2023 für die EU in Kraft getreten ist,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Protokolle Nr. 6 und Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarates vom 28. April 1983 über die Abschaffung der Todesstrafe,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2020/1998 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 410 I vom 7.12.2020, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/1998/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 209 vom 14.6.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/947/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Januar 2024 zu den Prioritäten der EU in den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen im Jahr 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den vom Rat am 17. November 2020 angenommenen EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024 sowie seine am 9. Juni 2023 angenommene Halbzeitüberprüfung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 27. Mai 2024 zur Anpassung des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024 an den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Dokument „EU-Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP) III – eine ehrgeizige Agenda für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln der EU“ (JOIN(2020)0017),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Strategie der EU für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 (COM(2020)0152),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020-2025 (COM(2020)0698),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die EU-Kinderrechtsstrategie (COM(2021)0142),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Strategie der EU für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 (COM(2021)0101),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 (COM(2020)0565),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Strategischen Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma (COM(2020)0620),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rat am 14. Juni 2004 verabschiedeten und 2008 überarbeiteten EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, und auf den 2020 gebilligten zweiten Leitfaden zur Umsetzung der Leitlinien,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rat am 8. Dezember 2008 angenommenen Leitlinien der EU betreffend Gewalt gegen Frauen und die Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung von Frauen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Leitlinien der EU zur Förderung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts aus dem Jahr 2005, die im Jahr 2009 überarbeitet wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Leitlinien der EU zur Todesstrafe, die vom Rat am 12. April 2013 aktualisiert wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 24. Juni 2013 angenommenen Leitlinien für die Förderung und den Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen (LGBTI),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 24. Juni 2013 vom Rat angenommenen Leitlinien der EU zur Förderung und zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 12. Mai 2014 vom Rat angenommenen Leitlinien der EU in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung – online und offline,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 18. März 2019 vom Rat angenommenen Leitlinien der EU über Nichtdiskriminierung im auswärtigen Handeln,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die am 17. Juni 2019 vom Rat verabschiedeten Leitlinien der EU für sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die überarbeiteten Leitlinien der EU für die EU-Politik gegenüber Nicht-EU-Ländern betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, die vom Rat am 16. September 2019 angenommen wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die überarbeiteten Leitlinien der EU für Menschenrechtsdialoge mit Partner-/Drittländern, die vom Rat am 22. Februar 2021 genehmigt wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die überarbeiteten Leitlinien der EU zu dem Thema Kinder und bewaffnete Konflikte, die vom Rat am 24. Juni 2024 genehmigt wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. September 2012 mit dem Titel „Die Wurzeln der Demokratie und der nachhaltigen Entwicklung: Europas Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich der Außenbeziehungen“ (COM(2012)0492),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 10. März 2023 zur Rolle des zivilgesellschaftlichen Raums für den Schutz und die Förderung der Grundrechte in der EU,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1760, 5.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1760/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 14. September 2022 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt (COM(2022)0453),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den gemeinsamen Vorschlag der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 3. Mai 2023 für eine Verordnung des Rates über restriktive Maßnahmen gegen schwerwiegende Korruptionshandlungen (JOIN(2023)0013),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den EU-Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt im Jahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sacharow-Preis für geistige Freiheit, der im Jahr 2024 María Corina Machado als Führungsfigur der demokratischen Kräfte in Venezuela und dem gewählten Präsidenten Edmundo González Urrutia als Vertreter aller Venezolanerinnen und Venezolaner innerhalb und außerhalb des Landes, die für die Wiederherstellung der Freiheit und die Wiedereinführung der Demokratie kämpfen, verliehen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2019 zu den Leitlinien der EU und dem Mandat des EU-Sonderbeauftragten für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der Europäischen Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 411 vom 27.11.2020, S. 30.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2020 zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der Außen- und Sicherheitspolitik der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 404 vom 6.10.2021, S. 202.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Mai 2021 zum Schutz der Menschenrechte und zur externen Migrationspolitik der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 15 vom 12.1.2022, S. 70.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juli 2021 zu der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (EU-Magnitski-Rechtsakt)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 99 vom 1.3.2022, S. 152.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. Februar 2024 zu Menschenrechten und Demokratie in der Welt und der Politik der Europäischen Union in diesem Bereich – Jahresbericht 2023<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6741, 26.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6741/oj.</FIELD></FOOTNOTE> und auf seine vorherigen Entschließungen zu früheren Jahresberichten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine nach Artikel 150 seiner Geschäftsordnung angenommenen Entschließungen zu Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (sogenannte Dringlichkeitsentschließungen), insbesondere die 2023 und 2024 angenommenen Entschließungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A10-0012/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die EU nach Artikel 2 und Artikel 21 EUV auf die Werte der Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte gründet; in der Erwägung, dass das weltweite Handeln der EU von der Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte und der Tatsache geleitet werden muss und dass der wirksame Schutz und die wirksame Verteidigung der Menschenrechte und der Demokratie im Mittelpunkt des auswärtigen Handelns der EU stehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein wesentlicher Bestandteil der Menschenrechtsarchitektur in Europa sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass Konsistenz und Kohärenz zwischen den internen und externen Politikbereichen der EU der Schlüssel zu einer wirksamen und glaubwürdigen EU-Politik für Menschenrechte und die Verteidigung und Unterstützung von Freiheit und Demokratie sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass demokratische Systeme am besten geeignet sind, um zu gewährleisten, dass jeder Mensch seine Menschenrechte und Grundfreiheiten wahrnehmen kann; in der Erwägung, dass ein wirksamer regelbasierter Multilateralismus das beste Organisationssystem zur Verteidigung der Demokratien ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU fest vom Multilateralismus – einer auf Regeln basierenden Weltordnung und den Katalog universeller Werte, Grundsätze und Normen, von denen sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen leiten lassen und zu deren Einhaltung sich diese Staaten gemäß der Charta der Vereinten Nationen verpflichtet haben – überzeugt ist und vorbehaltlos für ihn eintritt; in der Erwägung, dass eine Welt der Demokratien, die als Welt politischer Systeme zu verstehen ist, die die Menschenrechte weltweit verteidigen, eine sicherere Welt ist, da Demokratien über ein umfassendes System von Kontrollmechanismen verfügen, wodurch Unberechenbarkeit, die ein Merkmal von Autokratien ist, vorgebeugt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter für die Entwicklung freier und gleichberechtigter Gesellschaften von entscheidender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass die Menschenrechte von Frauen, Mädchen und nichtbinären Menschen noch immer nicht überall auf der Welt gewährleistet sind und der Raum für Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere für Frauenrechts-, Indigenen- und Basisorganisationen, in vielen Ländern schrumpft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass durch die Zunahme von Autoritarismus, Totalitarismus und Populismus die regelbasierte Weltordnung, der Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Welt sowie die Werte und Grundsätze, auf die sich die EU gründet, bedroht sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass im Dezember 2023 der 75. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte begangen wurde; in der Erwägung, dass totalitäre Regime heute mehr denn je seit der Gründung der Vereinten Nationen die Grundprinzipien der Charta der Vereinten Nationen infrage stellen, versuchen, internationale Normen neu zu schreiben, multilaterale Institutionen schwächen und weltweit Frieden und Sicherheit bedrohen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes im November 2024 sein 35-jähriges Bestehen feierte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die Erklärung und die Aktionsplattform von Peking der Vereinten Nationen als Wendepunkt für die weltweite Agenda für die Gleichstellung der Geschlechter gelten und im Jahr 2025 ihr 30-jähriges Bestehen gefeiert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Legitimität und das Funktionieren der regelbasierten internationalen Ordnung davon abhängt, dass internationale Gremien geachtet und ihre Anordnungen, etwa die Resolutionen der Generalversammlung und des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie die Anordnungen und Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs und des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) befolgt werden; in der Erwägung, dass der Multilateralismus durch zunehmende globale Bedrohungen wie Terrorismus und Extremismus infrage gestellt wird, durch die die Einhaltung solcher Anordnungen und Entscheidungen sowie allgemein der Bestimmungen des Völkerrechts, der Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts in aufkommenden und anhaltenden Konfliktsituationen gefährdet werden; in der Erwägung, dass internationale Institutionen, ihre Bediensteten und diejenigen, die mit ihnen zusammenarbeiten, Ziel von Angriffen und Bedrohungen sind; in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft, einschließlich der EU, dafür verantwortlich ist, die regelbasierte internationale Ordnung zu wahren, indem sie die universelle Einhaltung, auch vonseiten ihrer Partner, durchsetzt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass mit dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ein Rahmen für die Verantwortlichkeit für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen geschaffen wurde; in der Erwägung, dass die Unabhängigkeit des IStGH von entscheidender Bedeutung ist, wenn es sicherzustellen gilt, dass der Gerechtigkeit unparteiisch und ohne politische Einflussnahme Genüge getan wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die 2023 durchgeführte Halbzeitüberprüfung des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024, dessen Laufzeit inzwischen bis 2027 verlängert wurde, gezeigt hat, dass trotz der bislang erzielten Fortschritte – in Zusammenarbeit mit gleichgesinnten demokratischen Partnern – noch mehr getan werden muss, insbesondere vor dem Hintergrund der beispiellosen Herausforderungen, die die Welt seit der Annahme des Plans erlebt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger sowie Organisationen der Zivilgesellschaft unverzichtbare Partner bei den Bemühungen der EU um den Schutz und die Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie der weltweiten Konfliktverhütung sind; in der Erwägung, dass unter anderem Menschenrechtsverteidiger, Organisationen der Zivilgesellschaft, Journalisten, Religionsgemeinschaften, Oppositionsführer und andere schutzbedürftige Gruppen von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren weltweit in ihrer Arbeit zunehmend zensiert, zum Schweigen gebracht und schikaniert werden, wodurch der Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft weiter eingeschränkt wird; in der Erwägung, dass zu diesem Zweck verschiedene Maßnahmen gehören, etwa strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen), restriktive staatliche Maßnahmen, transnationale Repressionen, Verleumdungskampagnen, Diskriminierung sowie Einschüchterung und Gewalt, auch in Form außergerichtlicher und extraterritorialer Tötungen, Entführungen, willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen; in der Erwägung, dass Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger zunehmend auch gegen ihre Familien und Gemeinschaften gerichtet sind, darunter auch solche, die im Exil leben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein Grundwert der EU ist und dass die Menschenrechte von Frauen und Mädchen, einschließlich ihrer sexuellen und reproduktiven Rechte, weiterhin überall auf der Welt verletzt werden; in der Erwägung, dass Frauen mit einzigartigen und unverhältnismäßigen Auswirkungen von Konflikten, Klimawandel und Migration konfrontiert sind, einschließlich des erhöhten Risikos geschlechtsspezifischer Gewalt, wirtschaftlicher Marginalisierung und Hindernissen beim Zugang zu Ressourcen; in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger und Organisationen der Zivilgesellschaft weiterhin erleben, wie der Raum für ihre kritische Arbeit schrumpft, sowie Bedrohungen wie Gewalt, Belästigung und Einschüchterung erfahren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass im vergangenen Jahr – unter anderem in EU-Bewerberländern – weitere Gesetze gegen „ausländische Agenten“ oder gegen Einflussnahme aus dem Ausland erlassen wurden, die sich gegen Organisationen der Zivilgesellschaft und Medien richten und mit denen versucht wird, sie daran zu hindern, finanzielle Unterstützung aus dem Ausland, auch von der EU und ihren Mitgliedstaaten, zu erhalten, wodurch einem Klima der Angst und Selbstzensur Vorschub geleistet wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass im Jahr 2024 mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung an Wahlen teilgenommen hat und viele dieser Wahlen von Manipulation, Desinformation und Versuchen der Einmischung aus dem In- und Ausland geprägt waren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass in der Rangliste der Pressefreiheit 2024 von Reporter ohne Grenzen darauf hingewiesen wird, dass die Bereitschaft von Staaten und anderen politischen Kräften, die Pressefreiheit zu schützen, abnimmt; in der Erwägung, dass laut dem Jahresbericht 2024 von Reporter ohne Grenzen im Jahr 2024 54 Journalisten und Medienschaffende getötet wurden, die meisten davon in Konfliktgebieten, dass 550 inhaftiert waren, 55 als Geiseln gehalten wurden und 95 vermisst wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass Angaben des Weltbildungsberichts der UNESCO 2024 zufolge 251 Millionen Kindern und jungen Menschen ihr Grundrecht auf Bildung vorenthalten wird und sie nicht zur Schule gehen können; in der Erwägung, dass Mädchen und Frauen nicht nur von Armut betroffen sind, sondern auch von kulturellen Normen, geschlechtsspezifischen Vorurteilen, Kinderehen und Gewalt durch staatliche diskriminierende Maßnahmen, die sie am Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt hindern und mit denen versucht wird, sie vom öffentlichen Leben auszuschließen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass mindestens eine Million Menschen aus politischen Gründen zu Unrecht inhaftiert sind, darunter mehrere Preisträger und Finalisten für den Sacharow-Preis für geistige Freiheit des Europäischen Parlaments;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass in Artikel 21 EUV festgelegt ist, dass die Union anstreben muss, Beziehungen zu Drittländern zu entwickeln und Partnerschaften mit ihnen aufzubauen, die neben anderen Grundsätzen auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, der universellen Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Achtung der Menschenwürde, dem Grundsatz der Gleichheit und dem Grundsatz der Solidarität sowie der Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts beruhen; in der Erwägung, dass zahlreiche EU-Partner zwar seit Jahren von verschiedenen Präferenzen und Vorteilen profitieren, die sich aus den Abkommen mit der EU ergeben, ihren Verpflichtungen jedoch nicht nachkommen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass durch Umweltschäden und die Auswirkungen des Klimawandels Unsicherheit, Marginalisierung und Ungleichheit verschärft und immer mehr Menschen dazu gezwungen werden, ihre Heimat zu verlassen, oder dazu führen, dass sie in gefährlichen Situationen festsitzen, wodurch sie mehr Schutz benötigen und die Gefahr entsteht, dass ihre Menschenrechte verletzt werden;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Globale Herausforderungen für Demokratie und Menschenrechte</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>bekräftigt, dass die Menschenrechte und die jedem Menschen innewohnende Würde allgemein gültig und unteilbar sind, einander bedingen und miteinander verknüpft sind; bekräftigt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Demokratie und die Universalität der Menschenrechte in der ganzen Welt zu fördern und zu schützen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit ihren Werten mit gutem Beispiel voranzugehen, um die Menschenrechte und die internationale Gerichtsbarkeit zu fördern und strikt zu wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beharrt darauf, dass die Achtung, der Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten entsprechend ihren Gründungsprinzipien der Eckpfeiler der Außenpolitik der EU sein müssen; bestärkt die EU und ihre Mitgliedstaaten zu diesem Zweck nachdrücklich darin, sich weiter ambitioniert dafür einzusetzen, dass Freiheit, Demokratie und Menschenrechte und ihr Schutz durchgängig in den Mittelpunkt aller politischen Maßnahmen der EU gestellt werden und die Kohärenz zwischen der Innen- und Außenpolitik der EU in diesem Bereich verbessert wird, auch mittels all ihrer internationalen Vereinbarungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass die EU umfassend darauf vorbereitet sein muss, dem Aufkommen von Autoritarismus, Totalitarismus und Populismus sowie den zunehmenden Verstößen gegen die Grundsätze der Universalität der Menschenrechte, der Demokratie und des humanitären Völkerrechts entgegenzutreten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>verurteilt die Entwicklung, dass Verletzungen und Verstöße gegen die Menschenrechte und die demokratischen Grundsätze und Werte weltweit zunehmen, darunter etwa drohende Rückschritte bei den Menschenrechten, insbesondere bei den Frauenrechten, sowie Hinrichtungen, außergerichtliche Tötungen, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und Misshandlungen, geschlechtsspezifische Gewalt, hartes Durchgreifen gegen die Zivilgesellschaft, politische Gegner, marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen wie Kinder und ältere Menschen, Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende sowie ethnische und religiöse Minderheiten; verurteilt gleichermaßen Sklaverei und Zwangsarbeit, die übermäßige Anwendung von Gewalt durch die Staatsorgane, einschließlich des gewaltsamen Vorgehens gegen friedliche Proteste und andere Versammlungen, systematische und strukturelle Diskriminierung, die Instrumentalisierung der Justiz, Zensur und Bedrohungen unabhängiger Medien, einschließlich Bedrohungen im digitalen Raum wie Online-Überwachung oder die Abschaltung des Internets, politische Angriffe auf internationale Institutionen und die regelbasierte internationale Ordnung sowie den zunehmenden Einsatz rechtswidriger Methoden der Kriegsführung, was schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte darstellt; missbilligt, dass weltweit der Schutz der demokratischen Institutionen geschwächt wird und der Raum für die Zivilgesellschaften schrumpft; verurteilt, dass illiberale Regime auch jenseits der Landesgrenzen mit repressiven Maßnahmen gegen Bürger und Aktivisten vorgehen, die im Ausland – auch in der EU – Zuflucht gesucht haben; verurteilt die Festnahme und Verurteilung des französisch-algerischen Schriftstellers Boualem Sansal zu fünf Jahren Gefängnis durch ein algerisches Gericht; fordert seine sofortige Freilassung und hofft, dass die algerischen Behörden die dringende Notwendigkeit dafür erkennen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt mit großer Besorgnis fest, dass die internationale Krise im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Rechenschaftspflicht anhält und die Bemühungen, der Straflosigkeit bei Verstößen gegen die grundlegenden Normen der internationalen Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in Konflikten in der ganzen Welt ein Ende zu setzen, mit Problemen konfrontiert sind; bekräftigt Bedeutung der humanitären Hilfe in allen Konflikten und Krisen sowie ihre Neutralität; betont die schwerwiegenden Folgen der Diskreditierung von und Angriffe auf Organisationen multilateraler Foren wie der Vereinten Nationen, wodurch einer Kultur der Straflosigkeit Vorschub geleistet und das Vertrauen in die Funktionsweise des Systems der Vereinten Nationen geschwächt werden kann; fordert die EU auf, das internationale Rechtssystem aufrechtzuerhalten und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um dessen Einhaltung durchzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>begrüßt, dass es in dieser Situation, in der die Menschenrechte weltweit in erheblichem Ausmaß infrage gestellt werden, auch Lichtblicke im Bereich der Menschenrechte gibt; hebt insbesondere die Arbeit von Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidigern hervor; betont, dass eine stärker strategische Kommunikation über Menschenrechte und Demokratie erforderlich ist, indem Nachrichten über Erfolge, gelungene Maßnahmen und bewährte Verfahren verbreitet werden; unterstützt die Initiative „Erfolgsgeschichten im Bereich der Menschenrechte“, über die derlei Erfolgsgeschichten verbreitet werden können, und empfiehlt, dass sie aktualisiert wird; hebt die wichtige Rolle der Public Diplomacy und der Kulturdiplomatie der EU sowie der internationalen Kulturbeziehungen bei der Förderung der Menschenrechte hervor und fordert, dass die Abteilung für strategische Kommunikation und Vorausschau des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) ihre diesbezüglichen Bemühungen verstärkt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Stärkung des Instrumentariums der Union für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und der Demokratie in der Welt</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass sich weltweit immer mehr Trennlinien auftun; betont, dass die EU Verantwortung dafür trägt, die demokratischen Werte und Grundsätze sowie die Menschenrechte, die internationale Gerichtsbarkeit, den Frieden und die Menschenwürde in der ganzen Welt zu verteidigen, was angesichts der derzeitigen instabilen weltpolitischen Lage noch einmal an Bedeutung gewinnt; fordert die EU auf, die Kommunikationskanäle mit den verschiedenen Akteuren offenzuhalten und weiter an der Ausarbeitung eines umfassenden Instrumentariums zur Stärkung der Menschenrechte und der Demokratie weltweit zu arbeiten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten erhebliche Fortschritte bei der Umsetzung des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie erzielt haben, obwohl nicht alle darin verankerten Ziele erreicht wurden, zum Teil auch aufgrund der beispiellosen Herausforderungen, mit denen die Welt seit der Annahme des Aktionsplans konfrontiert ist; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Laufzeit des Aktionsplans bis 2027 verlängert wurde, um die Synergieeffekte und die Komplementarität zwischen Menschenrechten und Demokratie auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu maximieren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">EU-Sonderbeauftragter für Menschenrechte</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>unterstützt uneingeschränkt die Arbeit des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, die dazu beiträgt, die Außenwirkung und Kohärenz der Menschenrechtsmaßnahmen der EU in ihren Außenbeziehungen zu verbessern; bekräftigt die zentrale Rolle des Sonderbeauftragten bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte durch die EU, in deren Rahmen er mit Drittländern und gleichgesinnten Partnern zusammenarbeitet; betont, dass der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte und die anderen Sonderbeauftragten eng zusammenarbeiten müssen, um diese Kohärenz weiter zu verbessern, und fordert, dass die Aufgaben des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte bekannter gemacht werden; fordert, dass der EU-Sonderbeauftragte mit mehr Ressourcen ausgestattet wird, um ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen, und dass sich die EU-Delegationen in der ganzen Welt besser untereinander abstimmen; bedauert, dass das Parlament trotz wiederholter Forderungen weiterhin von der Wahl des EU-Sonderbeauftragten ausgeschlossen ist; beharrt darauf, dass der EU-Sonderbeauftragte dem Parlament regelmäßig Bericht erstatten muss;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt sowie das thematische Programm für Menschenrechte und Demokratie</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>weist erneut auf die grundlegende Funktion hin, die das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI/Europa in der Welt) hat und zu dem auch sein thematisches Programm für Menschenrechte und Demokratie zählt, das ein Vorzeigeinstrument der EU bei der Förderung und dem Schutz von Menschenrechten und Demokratie in der ganzen Welt ist; betont, dass die Zivilgesellschaft in alle relevanten außenpolitischen Aktivitäten der EU einbezogen werden muss, so auch in die Strategie Global Gateway, die über das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ finanziert wird; erachtet es als sehr wichtig, sämtliche Instrumente des auswärtigen Handelns der EU an einem menschenrechtsbasierten Ansatz auszurichten; hebt die Aufgaben des Parlaments bei der Programmplanung des Instruments hervor und fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, alle einschlägigen Informationen rechtzeitig weiterzugeben, damit das Parlament seine Aufgaben entsprechend wahrnehmen kann, insbesondere bei hochrangigen geopolitischen Dialogen mit der Kommission und dem Verfahren der Halbzeitüberprüfung sowie in seinen Entschließungen; fordert den EAD und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Empfehlungsschreiben, die im Anschluss an jeden geopolitischen Dialog und jede Entschließung verfasst werden, auch beantwortet werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine umfassende zentrale Website für das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ zu entwickeln und einzurichten, die Informationen über alle Mehrjahresrichtprogramme enthält, in der die jeweiligen Budgets, die damit verbundenen Maßnahmen und die Mittelzuweisungen, die sie unterstützen, aufgeführt sind, und zwar sowohl nach Ländern als auch nach Themen geordnet; stellt fest, dass das Instrument NDICI/Europa in der Welt und alle künftigen Instrumente darauf ausgerichtet werden müssen, welche Triebkräfte den ständigen Herausforderungen zugrunde liegen, wozu auch gehört, dass es die Widerstandsfähigkeit lokaler Gemeinschaften zu stärken und Tätigkeiten zur Unterstützung der Demokratie an die Unterstützung der Wirtschaftsentwicklung zu koppeln gilt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>fordert eine unabhängige im Voraus durchgeführte Bewertung, um gemäß Artikel 25 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/947 die möglichen Auswirkungen und Risiken von Projekten in Bezug auf die Menschenrechte festzustellen; fordert eine unabhängige Überwachung der Lage der Menschenrechte während der gesamten Durchführung von Projekten in Drittländern, insbesondere in Bezug auf Vorhaben, bei denen ein hohes Risiko von Verstößen besteht; fordert, dass Projekte, mit denen direkt oder indirekt zu Menschenrechtsverletzungen in Drittländern beigetragen wird, ausgesetzt werden; bekräftigt, dass keine EU-Mittel für Tätigkeiten bereitgestellt werden dürfen, die den Grundwerten der EU zuwiderlaufen, etwa Terrorismus oder Extremismus; fordert die Kommission auf, alle Menschenrechtsbeurteilungen proaktiv dem Parlament vorzulegen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Handelsübereinkommen und internationale Übereinkommen der EU</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>bekräftigt seine Forderung, Bewertungen der Lage der Menschenrechte und robuste Menschenrechtsbestimmungen in die Abkommen zwischen der EU und Drittländern aufzunehmen, die sich auf eine Reihe von eindeutigen Maßstäben stützen und durch die im Fall von Verstößen bestimmte Verfahren ausgelöst werden; fordert die Kommission und den EAD auf, dafür zu sorgen, dass die Menschenrechtsbestimmungen in bestehenden internationalen Abkommen aktiv überwacht und wirksam durchgesetzt werden, und die Kommunikation mit dem Parlament über die Überlegungen und Entscheidungen in Bezug auf die entsprechende Durchsetzung zu verbessern; bekräftigt, dass die EU angesichts anhaltender Verstöße gegen Menschenrechtsklauseln, auch in Bezug auf das Programm des Allgemeinen Präferenzsystems Plus, durch ihre Partnerländer rasch und entschlossen reagieren sollte, auch durch Aussetzung der betreffenden Übereinkommen, wenn sich andere Optionen als unwirksam erweisen; fordert, dass die Empfehlung der EU-Bürgerbeauftragten zur Einrichtung eines Portals zur Bearbeitung von Beschwerden im Rahmen der handelspolitischen und der Finanzierungsinstrumente der EU umgesetzt oder die einzige Anlaufstelle der Kommission angepasst wird, damit die Einreichung von Beschwerden wegen mangelnder Einhaltung von Menschenrechtsklauseln ermöglicht wird; fordert die Organe der EU auf, regelmäßig den Kontakt zur Wirtschaft und zur Zivilgesellschaft zu suchen, um die Verbindungen zwischen internationalem Handel, Menschenrechten und wirtschaftlicher Sicherheit zu stärken; fordert die EU auf, bei ihren Investitionen und Projekten im Rahmen von Global Gateway die Förderung und den Schutz der Menschenrechte sicherzustellen, damit durch diese Projekte kein Schaden verursacht wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">EU-Menschenrechtsdialoge</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont, dass die Menschenrechtsdialoge eine wichtige Funktion im Rahmen des Menschenrechtsinstrumentariums der EU haben und ein Schlüsselinstrument für die Umsetzung des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie sind; hebt hervor, dass in diesen Dialoge mit den betreffenden Ländern die Gesamtsituation der Menschenrechte und der Demokratie behandelt werden muss; stellt fest, dass Menschenrechtsdialoge als Schlüsselelement eines nachhaltigen Engagements der EU und nicht als eigenständiges Instrument betrachtet werden sollten und dass das anhaltende Versäumnis von Drittländern, sich tatsächlich an Dialogen zu beteiligen und für die Umsetzung der wichtigsten Verpflichtungen zu sorgen, den Einsatz anderer geeigneter außenpolitischer Instrumente nach sich ziehen sollte; weist erneut darauf hin, dass diese Dialoge in Verbindung und in Synergie mit anderen Instrumenten eingesetzt werden müssen, und zwar nach dem Prinzip „mehr für mehr und weniger für weniger“; bekräftigt, dass Einzelfälle zur Sprache gebracht werden müssen, insbesondere jene der Träger des Sacharow-Preises und jene, auf die das Parlament in seinen Entschließungen hingewiesen hat, und dass für angemessene Folgemaßnahmen gesorgt werden muss; fordert den EAD und die Delegationen der EU auf, die Bekanntheit dieser Dialoge zu erhöhen und dafür zu sorgen, dass sie ergebnisorientiert sind und auf klaren Richtwerten beruhen, die in einer gemeinsamen Presseerklärung veröffentlicht werden können, und fordert außerdem, dass geeignete Folgemaßnahmen durchgeführt werden; fordert eine stärkere und sinnvolle Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Dialoge; betont, dass echte Organisationen der Zivilgesellschaft nicht daran gehindert werden dürfen, sich an Menschenrechtsdialogen zu beteiligen, und dass in jeden Dialog alle echten Organisationen der Zivilgesellschaft uneingeschränkt einbezogen werden müssen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (Magnitski-Rechtsakt der EU)</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>begrüßt den zunehmenden Rückgriff auf die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte als wichtiges politisches Instrument für die weltweite Verteidigung der Menschenrechte und der Demokratie durch die EU; bedauert jedoch, dass ihr Nutzwert, insbesondere in der derzeitigen geopolitischen Landschaft, nach wie vor begrenzt ist; stellt jedoch fest, dass der Umstand, dass derartige Sanktionen einstimmig verabschiedet werden müssen, eine Herausforderung darstellt, und fordert den Rat erneut auf, dafür zu sorgen, dass Beschlüsse über die globale Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet werden können; weist in diesem Zusammenhang erneut auf das förmliche Ersuchen des Parlaments an den Rat aus dem Jahr 2023 hin, einen EU-Reformkonvent einzuberufen, in dessen Rahmen unter anderem die Zahl der mit qualifizierter Mehrheit gefassten Beschlüsse erhöht werden soll; fordert, dass die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte und weitere Ad-hoc-Sanktionsregelungen verstärkt gegen diejenigen, die für schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts verantwortlich sind, auch hochrangige Amtsträger, eingesetzt werden; spricht sich uneingeschränkt dafür aus, innerhalb des EU-Rahmens gezielte Sanktionen zur Korruptionsbekämpfung verhängen zu können, was seit langer Zeit eine Priorität des Parlaments ist – sei es durch die Aufnahme in die globale Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte oder im Rahmen einer anderen Regelung; betont, dass Sanktionen uneingeschränkt durchgesetzt werden müssen, und fordert, dass gegen die Umgehung von Sanktionen vorgegangen wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Tätigkeiten zur Demokratieförderung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>bekräftigt seine Besorgnis über die zunehmenden Angriffe autoritärer und illiberaler Regime auf die demokratischen Grundsätze und Werte und den demokratischen Pluralismus; betont, dass die Verteidigung und Unterstützung der Demokratie in der ganzen Welt zunehmend von geopolitischem und strategischem Interesse ist; hebt hervor, dass die Maßnahmen des Parlaments zum Aufbau von Kapazitäten in den Partnerparlamenten, zur Förderung der Mediation und zur Anregung einer Kultur des Dialogs und des Kompromisses wichtig sind, insbesondere unter jungen politischen Führungskräften, sowie zur Stärkung der Rolle von weiblichen Parlamentsmitgliedern, Menschenrechtsverteidigern und Vertretern der Zivilgesellschaft und unabhängiger Medien sind; fordert die Kommission erneut auf, ihre Tätigkeiten in diesen Bereichen weiterzuführen und auszuweiten, indem die Mittel und die Unterstützung für Einrichtungen, Agenturen und andere Organisationen, die Zuschüsse erhalten, aufgestockt werden; erachtet es als überaus wichtig, die Zivilgesellschaft und Personen, die abweichende Ansichten äußern, unmittelbar zu unterstützen, insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender globaler Spannungen und Repressionen in immer mehr Ländern; bekräftigt, dass Wahlbeobachtungsmissionen der EU und der Beitrag des Parlaments zur Entwicklung und Verbesserung der Methodik dieser Missionen bedeutsam sind; fordert. dass ein EU-Instrumentarium für strittige oder intransparente Wahlergebnisse ausgearbeitet wird, mit dem sich politische und militärische Krisen in der Zeit nach Wahlen verhindern lassen; fordert verstärkte Maßnahmen der EU, um manipulativen und falschen Botschaften gegen die EU in Wahlkampagnen entgegenzuwirken, insbesondere in Ländern, die erhebliche humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe der EU erhalten, und in Bewerberländern; fordert, dass die Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen des Parlaments, die zuständigen Generaldirektionen der Kommission und der EAD verstärkt zusammenarbeiten; fordert die EU auf, Fragen der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, gegenüber Drittländern zur Sprache zu bringen; fordert, die Sichtbarkeit von Menschenrechtsdialogen zu erhöhen und sicherzustellen, dass sie ergebnisorientiert sind und auf klaren Richtwerten beruhen, die eine wirksame Überwachung ermöglichen, unter anderem durch wirksame Ex-ante- und Ex-post-Konsultationen der Zivilgesellschaft und die Veröffentlichung gemeinsamer Presseerklärungen, und die Durchführung geeigneter Folgemaßnahmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, die Teilhabe von Frauen an demokratischen Systemen zu stärken, um die unverhältnismäßige Vertretung von Frauen in Entscheidungsprozessen anzugehen; fordert die EU auf, im Rahmen ihres auswärtigen Handelns eine bessere Beteiligung von Frauen an Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu ermöglichen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern durch die EU</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>ist äußerst besorgt darüber, dass der Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft immer kleiner und die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern und Mitgliedern von Organisationen der Zivilgesellschaft immer häufiger gefährdet wird bzw. ihre Familien, Gemeinschaften und Anwälte immer öfter bedroht werden, und ist insbesondere besorgt über die immer ausgefeilteren Mittel, mit denen sie strafrechtlich verfolgt werden; verurteilt aufs Schärfste, dass diese Menschen willkürlich inhaftiert und getötet werden; missbilligt, dass Organisationen der Zivilgesellschaft infolge von Rechtsvorschriften wie Gesetzen über ausländische Agenten und ähnlichen Bestimmungen, mit Schikanen und anderen Einschränkungen konfrontiert sind; beklagt, dass Menschenrechtsverteidigerinnen weiterhin Opfer unerbittlicher und immer ausgefeilterer Menschenrechtsverstöße werden, darunter gezielte Tötungen, tätliche Angriffe, Verschwindenlassen, Verleumdungskampagnen, Festnahmen, Drangsalierung durch die Justiz und Einschüchterungen; stellt mit Besorgnis fest, dass diese Angriffe offenbar darauf ausgelegt sind, Menschenrechtsverteidigerinnen systematisch zum Schweigen zu bringen und aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen; unterstützt nachdrücklich die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern und die Maßnahmen der EU, mit denen weltweit für ihren Schutz gesorgt werden soll; betont, dass eine umfassende und zeitnahe Überarbeitung der Leitlinien der EU zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern dringend nötig ist, um die neuen Herausforderungen und Bedrohungen anzugehen und ihre Anwendbarkeit und Wirksamkeit beim Schutz von Menschenrechtsverteidigern weltweit sicherzustellen, wobei gleichzeitig geschlechtersensible und intersektionale Ansätze in die aktualisierten Leitlinien einzubauen sind, bei denen den unterschiedlichen Hintergründen und Erfahrungen von Menschenrechtsverteidigern und ihrer eventuell gegebenen besonderen Schutzbedürftigkeit Rechnung getragen wird; fordert, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die Leitlinien der EU zu Menschenrechtsverteidigern uneingeschränkt und einheitlich anwenden; fordert, dass mit besseren Kommunikationsstrategien die Bekanntheit der Maßnahmen und Kanäle der EU für den Schutz und die Mechanismen zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern erhöht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>ist sehr besorgt darüber, dass Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und die Zivilgesellschaft immer häufiger auch außerhalb des eigenen Landes Repressionen ausgesetzt sind; fordert die Ausarbeitung einer EU-Strategie zur Harmonisierung der Gegenmaßnahmen auf nationaler Ebene gegen transnationale Repressionen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die zunehmend prekäre finanzielle Situation, mit der Menschenrechtsverteidiger und Gemeinschaften, die sich für ihre eigenen Rechte einsetzen, konfrontiert sind, insbesondere in einem globalen Kontext, der durch zunehmende Repression gekennzeichnet ist; stellt fest, dass der Bedarf, Menschenrechtsverteidiger zu unterstützen, im derzeitigen geopolitischen Kontext gestiegen ist; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, ihren Finanzrahmen für die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern in vollem Umfang auszuschöpfen und für die Einrichtung flexibler, zugänglicher und nachhaltiger Finanzierungsmechanismen zu sorgen, die es diesen Menschenrechtsverteidigern ermöglichen, ihre unverzichtbare Arbeit ungeachtet der zunehmenden Herausforderungen fortzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>beharrt darauf, dass der EAD, die Kommission und die EU-Delegationen der Situation gefährdeter Träger und Finalisten des Sacharow-Preises besondere Aufmerksamkeit widmen und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und dem Parlament entschlossene Maßnahmen ergreifen müssen, um für ihr Wohlbefinden, ihre Sicherheit oder ihre Befreiung Sorge zu tragen; würdigt die Träger und Finalisten des Sacharow-Preises, die im Kampf für Menschenrechte, Demokratie und Freiheit ums Leben gekommen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>begrüßt, dass das Handbuch zum Visakodex der EU in Bezug auf Menschenrechtsverteidiger aktualisiert wurde, und fordert, dass es von den Mitgliedstaaten umfassend und konsequent angewandt wird; fordert die Kommission erneut auf, bei der Festlegung eines koordinierten Ansatzes der Mitgliedstaaten für gefährdete Menschenrechtsverteidiger vorausschauend zu handeln;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Bekämpfung von Straflosigkeit und Korruption </STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>betont, dass sowohl Straflosigkeit als auch Korruption Menschenrechtsverletzungen und -verstöße sowie die Aushöhlung demokratischer Grundsätze ermöglichen und verschärfen; begrüßt die in der gemeinsamen Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 3. Mai 2023 über die Bekämpfung von Korruption (JOIN(2023)0012) aufgeführten Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU, und ist der Ansicht, dass im Anschluss daran in einschlägigen Rechtsvorschriften ein strenger Rahmen für die Korruptionsbekämpfung niedergelegt werden sollte, etwa in der EU-Antikorruptionsrichtlinie, und dass dieses Problem im Rahmen der Korruptionsbekämpfungsstrategie der EU umfassend angegangen werden sollte; unterstützt die in den Handelsabkommen der EU mit Drittländern enthaltenen Bestimmungen zur Bekämpfung von Korruption; betont, dass die Zivilgesellschaft und Journalisten eine tragende Rolle dabei spielen, die Bekämpfung von Straflosigkeit und Korruption in Drittländern zu überwachen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen im Hinblick auf Justizreformen, die Bekämpfung von Straflosigkeit und die Verbesserung der Transparenz und die Stärkung Korruptionsbekämpfungsinstitutionen in Drittländern zu intensivieren; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, sich nach Möglichkeit enger mit ihren Verbündeten und Partnern abzustimmen, um der systemischen Korruption entgegenzuwirken, die es Autokraten ermöglicht, an der Macht zu bleiben, und durch die Gesellschaften wichtige Ressourcen vorenthalten und Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit geschwächt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>beharrt darauf, dass die EU klare Schritte unternehmen muss, um den unmittelbaren Zusammenhang zwischen Korruption und Menschenrechtsverletzungen anzuerkennen, damit gegen jene vorgegangen wird, die Menschenrechtsverstößen wirtschaftlich und finanziell Vorschub leisten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Maßnahmen der EU auf multilateraler Ebene</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>bekräftigt, dass eine starke internationale Zusammenarbeit auf multilateraler Ebene vonnöten ist, wenn es gilt, die Achtung, den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte weltweit zu fördern; unterstreicht die besonders wichtige Funktion der Vereinten Nationen und ihrer Gremien als wichtigstes Forum, das in der Lage sein muss, die Bemühungen um Frieden und Sicherheit, nachhaltige Entwicklung und die Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts wirksam voranzubringen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Tätigkeit der Vereinten Nationen, ihrer Gremien und ihrer Sonderverfahren weiterhin sowohl politisch als auch finanziell zu unterstützen, damit diese Tätigkeit zweckdienlich bleibt, und dem Einfluss autoritärer und totalitärer Regime Einhalt zu gebieten; betont, dass die neuen globalen Akteure, insbesondere diejenigen, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, vollständig in die Architektur der derzeitigen multilateralen Ordnung einbezogen werden müssen; bekräftigt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bei den Vereinten Nationen und in anderen multilateralen Foren mit einer Stimme sprechen müssen, damit weltweite Herausforderungen für die Menschenrechte und die Demokratie in multilateralen Formen angegangen werden, und sich für einen möglichst deutlichen Wortlaut im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsstandards einsetzen müssen; fordert zu diesem Zweck, dass Fortschritte erzielt werden, damit die EU – neben den bestehenden Sitzen der einzelnen Mitgliedstaaten – einen eigenen Sitz in internationalen Organisationen erhält, auch im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen; fordert, dass sich die EU-Delegationen in multilateralen Foren stärker einbringen, wofür ihnen ausreichende Mittel zur Verfügung stehen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die zunehmenden Angriffe auf die regelbasierte internationale Ordnung durch autoritäre und totalitäre Regime, unter anderem durch unprovozierte und ungerechtfertigte Aggressionen gegen friedliche Nachbarländer und durch die Untergrabung der Arbeitsweise der Gremien der Vereinten Nationen, insbesondere den missbräuchlichen Rückgriff auf das Vetorecht im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen; betont, dass die verminderte Wirksamkeit dieser Gremien reale Kosten in Form von Konflikten, Todesopfern und menschlichem Leid mit sich bringt und die allgemeine Fähigkeit von Staaten, die globalen Herausforderungen zu bewältigen, erheblich schwächt; fordert die Mitgliedstaaten und gleichgesinnte Länder auf, eine robuste Strategie zu entwickeln und ihre Bemühungen zu intensivieren, um diesen Trend umzukehren, sowie eine geeinte und starke Botschaft der Unterstützung an diese Organisationen zu senden, wenn sie Angriffen oder Drohungen ausgesetzt sind; ist der Ansicht, dass die Vereinten Nationen, ihre Gremien und andere multilaterale Organisationen reformiert werden müssen, um diesen wachsenden Herausforderungen und Bedrohungen begegnen zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>bedauert zutiefst die Entscheidung einiger Länder, sich aus dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zurückzuziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>bekräftigt, dass die EU den Internationalen Gerichtshof und den IStGH als wesentliche unabhängige und unparteiische Justizeinrichtungen in dieser besonders schwierigen Zeit für die internationale Gerichtsbarkeit nachdrücklich unterstützt; weist darauf hin, dass ein gut finanzierter IStGH für die wirksame Verfolgung schwerer internationaler Verbrechen von entscheidender Bedeutung ist; begrüßt, dass die EU dem IStGH und seiner Anklagebehörde politische und finanzielle Unterstützung gewährt hat und dass die „Global initiative to fight against impunity for international crimes: make justice work!“ (Globale Initiative zur Bekämpfung der Straflosigkeit bei internationalen Verbrechen: Justiz anwenden!) eingeleitet wurde, in deren Rahmen Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für Gerechtigkeit und die Durchsetzung der Rechenschaftspflicht bei internationalen Verbrechen und schweren Menschenrechtsverletzungen einsetzen, unter anderem durch eine stärkere Beteiligung von Überlebenden an den Verfahren, finanzielle Unterstützung gewährt wird; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Unterstützung für den IStGH – auch für den vom IStGH eingerichteten Treuhandfonds zugunsten der Opfer – mit den erforderlichen Mitteln, einschließlich Ressourcen und politischer Rückendeckung, fortzusetzen und zu verstärken und mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Instrumenten die Straflosigkeit weltweit zu bekämpfen und den IStGH in die Lage zu versetzen, sein Mandat wirksam zu erfüllen; fordert alle Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen und Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs und aller Organe des IStGH, einschließlich der Anklagebehörde und der Kammern, zu achten und umzusetzen, andere Länder nachdrücklich zum Beitritt zum und zur Zusammenarbeit mit dem IStGH zu bewegen, auch um Strafbefehle des IStGH zu vollstrecken, und ihre Arbeit als unabhängige und unparteiische internationale Justizeinrichtung überall auf der Welt zu unterstützen; bedauert, dass einige IStGH-Mitgliedstaaten die Haftbefehle des IStGH nicht vollstrecken und damit die Arbeit des Gerichtshofs konterkarieren; fordert die EU auf, Drittländer, auch ihre wichtigsten Partnerländer, nachdrücklich aufzufordern, den IStGH anzuerkennen und Vertragsstaat des Römischen Statuts zu werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>bekräftigt, dass die EU den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nachdrücklich unterstützt; fordert alle Unterzeichnerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention nachdrücklich auf, sich uneingeschränkt an die Urteile des Gerichtshofs zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betont, dass der IStGH nicht zum Politikum gemacht werden darf, da das Vertrauen in den Gerichtshof ausgehöhlt wird, wenn missbräuchlich auf sein Mandat zurückgegriffen wird; verurteilt insbesondere die politischen Angriffe, Sanktionen und anderen Zwangsmaßnahmen, die gegen den IStGH selbst und gegen sein Personal eingeführt wurden oder geplant sind, aufs Schärfste; fordert die Mitgliedstaaten und die Organe der EU auf, bei der Ausarbeitung von Lösungen zusammenzuarbeiten, um die Institution IStGH und sein Personal vor künftigen Sanktionen zu schützen, durch die die Arbeitsweise des Gerichtshofs gefährdet würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>bringt seine tiefe Besorgnis über die Sanktionen gegen den IStGH, seine Ankläger, Richter und Mitarbeiter zum Ausdruck, die einen schweren Angriff auf das internationale Justizsystem darstellen; fordert die Kommission auf, die Blocking-Verordnung umgehend zu aktivieren, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre diplomatischen Bemühungen zu intensivieren, um den IStGH als unverzichtbaren Eckpfeiler des internationalen Justizsystems zu schützen und zu sichern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>erkennt die universelle Gerichtsbarkeit als wichtiges Instrument des internationalen Strafrechtssystems an, um Straflosigkeit zu verhindern und zu bekämpfen und die Durchsetzung der Rechenschaftspflicht auf internationaler Ebene zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Bekämpfung der Straflosigkeit das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit anzuwenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, im weltweiten Kampf gegen alle Formen des Extremismus mit gutem Beispiel voranzugehen, und begrüßt die Verabschiedung der einschlägigen Strategie der EU; fordert, dass die Terrorismusbekämpfung ganz oben auf die innen- und außenpolitische Agenda der EU gesetzt wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Wahrung des humanitären Völkerrechts</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>weist mit Besorgnis darauf hin, dass das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen immer stärker missachtet werden, insbesondere in den anhaltenden Konflikten in der Welt; verurteilt aufs Schärfste, dass in zahlreichen Konfliktsituationen die Zahl der vorsätzlichen, wahllosen und unverhältnismäßigen Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Objekte steigt; hält es für unerlässlich, dass alle humanitären Hilfsorganisationen der Hilfsorganisationen Vereinten Nationen in der Lage sind, allen schutzbedürftigen Menschen uneingeschränkt, zeitnah und ungehindert Hilfe zu leisten, und fordert alle an bewaffneten Konflikten beteiligten Parteien auf, die Arbeit dieser Organisationen in vollem Umfang zu achten und dafür zu sorgen, dass sie die Grundversorgung der Zivilbevölkerung leisten können; verurteilt Versuche, die Organisationen der Vereinten Nationen, die humanitäre Hilfe leisten, zu schwächen; fordert alle an bewaffneten Konflikten beteiligten Parteien nachdrücklich auf, die Zivilbevölkerung, humanitäre Helfer, medizinisches Personal sowie Journalisten und Medienschaffende zu schützen; fordert alle an bewaffneten Konflikte beteiligten Parteien auf, die Legitimität und Unverletzlichkeit der Friedenssicherungsmissionen der Vereinten Nationen zu achten; fordert alle Staaten auf, das humanitäre Völkerrecht bedingungslos und uneingeschränkt zu achten; fordert die internationale Gemeinschaft und insbesondere die Mitgliedstaaten auf, die Durchsetzung der Rechenschaftspflicht und das Vorgehen gegen die Straflosigkeit bei schweren Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht voranzubringen; fordert, dass in Kriegsgebieten und in Gefechtssituationen systematisch humanitäre Korridore eingerichtet werden, wann immer es notwendig ist, damit gefährdete Zivilisten den Konflikten entkommen können, und verurteilt alle Angriffe auf Zivilisten auf das Schärfste; fordert, dass humanitäre Organisationen ungehinderten Zugang zu Kriegsgefangenen erhalten, um ihre Lage in Augenschein nehmen und sie unterstützen zu können, wie dies im Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen vorgesehen ist; erwartet, dass sich internationale Organisationen bei der Behandlung von Kriegsgefangenen an das Völkerrecht halten; fordert internationale Zusammenarbeit und Unterstützung bei der Rückführung von gewaltsam verschleppten Menschen, insbesondere Kindern und Geiseln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>ist höchst besorgt über das Fortbestehen der Geißel der anhaltenden Besetzung oder Annexion von Gebieten; fordert, der Menschenrechtslage in den rechtswidrig besetzten Gebieten, auch in Fällen anhaltender Besetzung besondere Aufmerksamkeit zu widmen und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, damit schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen vor Ort, einschließlich der Verletzung des Rechtes auf Leben, der Einschränkung der Freizügigkeit und der Diskriminierung, verhindert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, sich streng an Artikel 7 des Vertrags der Vereinten Nationen vom 2. April 2013 über den Waffenhandel (Ausfuhr und deren Bewertung) und an den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern zu halten und so zur Eindämmung bewaffneter Konflikte und schwerer Verstöße gegen die Menschenrechte oder das humanitäre Völkerrecht beizutragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>fordert verlässliche, gleichgesinnte Drittländer nachdrücklich auf, ihre Fähigkeiten in den Bereichen Verteidigung, Resilienz und Zivilschutz als wirksame Abschreckung vor Angriffen zu stärken und weltweit die Menschenrechte zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>missbilligt in Anbetracht der geschlechtsspezifischen Auswirkungen bewaffneter Konflikte, dass sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten im Rahmen der humanitären Hilfe und der Flüchtlingshilfe der EU nicht genügend Priorität und Aufmerksamkeit eingeräumt wird; weist erneut darauf hin, dass humanitäre Krisen die Herausforderungen im Zusammenhang mit der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten sowie mit der Geschlechterfrage verschärfen, und weist ferner darauf hin, dass Frauen und Mädchen in Krisengebieten, insbesondere unter schutzbedürftigen Gruppen wie Flüchtlingen und Migranten, in besonderem Maße sexueller Gewalt, sexuell übertragbaren Krankheiten, sexueller Ausbeutung, Vergewaltigung als Kriegswaffe und ungewollten Schwangerschaften ausgesetzt sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei ihren Maßnahmen im Bereich der humanitären Hilfe und der Flüchtlingshilfe der Gleichstellung der Geschlechter und der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten hohe Priorität einzuräumen, ebenso wie der Durchsetzung der Rechenschaftspflicht und dem Zugang zur Justiz und zu Rechtsmitteln bei Verletzungen der sexuellen und reproduktiven Rechte und bei geschlechtsspezifischer Gewalt, auch in Bezug auf die Ausbildung humanitärer Akteure und die derzeitigen und künftigen Mittelzuweisungen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Ansatz „Team Europa“</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>räumt ein, dass im Hinblick auf eine stärker vereinheitlichte Ausrichtung der Ansätze zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte zwischen den Organen der EU, den Botschaften der Mitgliedstaaten und den EU-Delegationen in Drittländern mehr getan werden könnte, insbesondere, indem die betreffenden Länder aufgefordert werden, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und davon abzusehen, Personen, die sich kritisch äußern, zu schikanieren und strafrechtlich zu verfolgen; betont, dass die Botschaften der Mitgliedstaaten sich stärker in die Förderung und den Schutz der Menschenrechte einbringen und gleichzeitig die Zivilgesellschaft in diesen Ländern unterstützen können; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, mit allen erdenklichen Mitteln Haftbedingungen zu bewerten sowie Prozesse und Gerichtsverfahren zu beobachten und außerdem den Druck zu erhöhen und Sensibilisierungsmaßnahmen zu intensivieren, um Länder nachdrücklich aufzufordern, politische Gefangene freizulassen, und auch selbst aktiv auf die Freilassung politischer Gefangener hinzuarbeiten; erachtet es als wichtig, dass die Mitgliedstaaten und die EU-Delegationen bei diesen Bemühungen gemeinsam Verantwortung übernehmen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre gemeinsamen Anstrengungen zu intensivieren, um die Achtung, den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte sowie die Demokratie weltweit voranzubringen; fordert eine sorgfältige Überwachung und Bewertung der Kapazitäten der EU-Delegationen, damit jede einzelne über eine benannte Kontaktstelle für Fälle von Menschenrechtsverletzungen verfügt und dieses Mandat mit ausreichenden Mitteln ausgestattet wird, um wirksam und zeitnah reagieren zu können; bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass die für die EU-Delegationen geltenden EU-Leitlinien zu spezifischen Menschenrechtsfragen sehr wichtig sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Reaktion auf Herausforderungen in den Bereichen der universellen Menschenrechte und der Demokratie</STRING></STRING></ACTINIT><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Recht auf Freiheit von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>verurteilt unter allen Umständen jede Handlung oder jeden Versuch, Folter und andere Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung zu legalisieren, dazu anzustiften, sie zu genehmigen, zu billigen oder zu dulden; verurteilt, dass sich Berichte mehren, wonach staatliche Akteure in zahlreichen verschiedenen Zusammenhängen Folter einsetzen, auch innerhalb und außerhalb von Haftsituationen – unter anderem von politischen Gefangenen – und in Konfliktsituationen auf der ganzen Welt, insbesondere die Verletzung des Genfer Abkommens über die Behandlung der Kriegsgefangenen sowie die Tötung von Kriegsgefangenen, was ein Kriegsverbrechen ist, und bekräftigt, dass das Recht, nicht gefoltert oder in anderer Weise unmenschlich oder erniedrigend behandelt zu werden, ein unveräußerliches Recht ist; bekräftigt die Null-Toleranz-Politik der EU gegenüber Folter und anderen Formen der Misshandlung und fordert die einschlägigen Institutionen – auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – auf, nach einer gründlichen Untersuchung zu jedem dieser Fälle Stellung zu beziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>bekräftigt seine Forderung, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und das dazugehörige Fakultativprotokoll weltweit ratifiziert wird, und erklärt erneut, dass die Staaten ihre einschlägigen nationalen Bestimmungen mit den internationalen Normen in Einklang bringen müssen; bekräftigt im Übereinstimmung mit den überarbeiteten Leitlinien für die Politik der EU gegenüber Drittländern betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, die der Rat am 16. September 2019 angenommen hat, die Zusammenarbeit mit einschlägigen Akteuren bei der Abschaffung der Folter und bei der Überwachung von Haftanstalten unentbehrlich ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Recht, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>bekräftigt, dass der demokratische Raum der EU und die Ausübung der Grundfreiheiten darin, insbesondere die Ausübung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, geschützt werden müssen; hebt hervor, dass im zivilgesellschaftlichen Raum der EU Proteste und friedlichen Versammlungen immer häufiger gewaltsam unterdrückt werden, wobei es zu Fällen von Folter und Misshandlung mit Todesfolge und anderen schweren Verstößen gekommen ist; betont, dass dieses Grundrecht in Verbindung mit dem absoluten Verbot von Folter und Misshandlung gestärkt werden muss;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Recht auf Nahrung, Wasser und Sanitärversorgung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass das Recht auf Nahrung, einschließlich des physischen und wirtschaftlichen Zugangs zu angemessener Nahrung oder zu den Mitteln zu ihrer Beschaffung, ein Menschenrecht ist; ist äußerst besorgt über die weltweiten Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Recht auf Nahrung, insbesondere in Kriegs- und Konfliktsituationen; verurteilt, dass sich Berichte darüber mehren, dass die Versorgung mit bzw. Verweigerung von Nahrung in bewaffneten Konflikten als Waffe eingesetzt wird; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich im Rahmen des Systems der Vereinten Nationen für verbindliche Leitlinien zum diskriminierungsfreien Recht auf Nahrung einzusetzen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Organisationen und Agenturen, die sich für das Recht auf Nahrung in Konfliktgebieten einsetzen, uneingeschränkt politisch und finanziell zu unterstützen; weist im Hinblick auf die Verwirklichung der Ernährungssicherheit erneut darauf hin, dass der Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Gebieten arbeiten, ein hoher Stellenwert zukommt; würdigt in diesem Zusammenhang die Arbeit des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>bekräftigt das Recht auf sauberes Trinkwasser und das Recht auf Sanitärversorgung als Menschenrechte, wobei beide Rechte einander ergänzen; betont, dass der Zugang zu sauberem Trinkwasser unabdingbar für ein gesundes und würdiges Leben und von wesentlicher Bedeutung für die Erhaltung der Menschenwürde ist; betont, dass das Recht auf Wasser eine grundlegende Voraussetzung für die Ausübung anderer Rechte ist, weshalb es als im öffentlichen Interesse liegend und als gemeinsames öffentliches und globales Gut gelten muss; erachtet die Leitlinien der EU über sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung als sehr wichtig, und fordert die Organe der EU und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Umsetzung dieser Leitlinien in Drittländern und multilateralen Foren zu fördern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Klimawandel und Umwelt</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>betont, dass der Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Umwelt unmittelbare Auswirkungen darauf haben, inwieweit die Menschenrechte tatsächlich in Anspruch genommen werden können; würdigt die wichtige Arbeit, die Organisationen der Zivilgesellschaft, indigene Völker, lokale Gemeinschaften, Menschenrechtsverteidiger in den Bereichen Land und Umwelt und indigene Aktivisten für den Schutz einer sauberen, gesunden und nachhaltigen Umwelt, einschließlich des Zugangs zu Land und Wasserquellen, leisten; missbilligt, dass Menschenrechtsverteidiger und indigene Aktivisten, die sich für die Umwelt engagieren, Risiken ausgesetzt sind, und fordert, dass dafür gesorgt wird, dass sie wirksam geschützt werden; stellt fest, dass Gemeinschaften, die am wenigsten zum Klimawandel beitragen, diejenigen sind, die mit größerer Wahrscheinlichkeit von Klimarisiken und Naturkatastrophen betroffen sind, und fordert in diesem Zusammenhang eine bessere Unterstützung der am stärksten gefährdeten Gruppen; weist darauf hin, dass die indigenen Völker und lokalen Gemeinschaften eine wichtige Rolle bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und die Erhaltung der biologischen Vielfalt spielen; weist erneut darauf hin, dass die Umstellung auf saubere Energie fair erfolgen muss und dabei die Grundrechte aller Menschen gewahrt werden müssen; bekräftigt, dass es für den Schutz der Menschenrechte heutiger und künftiger Generationen wichtig ist, die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>weist äußerst besorgt auf die zunehmenden Gefahren für eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt hin, die durch den Einsatz von Massenvernichtungswaffen und anderen Formen der Kriegsführung entstehen, die sich negativ und unverhältnismäßig stark auf die Umwelt auswirken; betont, dass die durch Umweltzerstörung und den Klimawandel verursachte Vertreibung von Menschen, die die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen verschärft und die Anfälligkeit für verschiedene Formen der Ausbeutung erhöht, wirksam angegangen werden muss; stellt fest, dass Kinder stärker von klimabedingten Katastrophen bedroht sind und auch eine der größten betroffenen Gruppen sind; fordert die EU auf, sich auf die Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Wahrnehmung der Rechte des Kindes zu konzentrieren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Rechte des Kindes</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>fordert einen systematischen und kohärenten Ansatz, um die Rechte von Kindern, einschließlich der am stärksten ausgegrenzten und schutzbedürftigen Kinder, im gesamten auswärtigen Handeln der EU zu fördern und zu schützen; fordert stärker konzertierte Anstrengungen, um die Achtung, den Schutz und die Verwirklichung der Rechte des Kindes in Krisen- oder Notsituationen zu fördern; verurteilt, dass die Achtung der Rechte des Kindes schwindet und sich Verletzungen dieser Rechte mehren, u. a. durch Gewalt, Früh- und Zwangsverheiratung, sexuelle Misshandlung einschließlich Genitalverstümmelung, Menschenhandel, Kinderarbeit, sogenannte Ehrenmorde, Rekrutierung als Kindersoldaten, fehlenden Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung, Unterernährung und extreme Armut; verurteilt außerdem, dass immer mehr Kinder in bewaffneten Konflikten sterben, und betont, dass in kriegerischen Handlungen die Rechte von Kindern wirksam geschützt werden müssen; fordert neue EU-Initiativen zur Förderung und zum Schutz der Rechte des Kindes, um von Konflikten betroffene Kinder zu rehabilitieren und wieder in ihr Umfeld einzugliedern, indem sichergestellt wird, dass sie ein geschütztes, familiäres und gemeinschaftliches Umfeld als natürlichen Lebensrahmen haben, in dem Betreuung und Bildung wesentliche Bestandteile sind; fordert erneut einen systematischen und kohärenten Ansatz, in dessen Rahmen die Rechte des Kindes im gesamten auswärtigen Handeln der EU gefördert und geschützt werden; fordert alle Länder auf, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes dringend zu ratifizieren, um eine weltweite Ratifizierung dieses grundlegenden Instruments zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>erachtet es als äußerst wichtig, die Rechte von Schwangeren zu wahren und dafür zu sorgen, dass sie umfassende Unterstützung für ihre Gesundheit, Sicherheit und Würde erhalten, wozu auch der garantierte Zugang zu Gesundheitsdiensten für Mütter, die Verfügbarkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen wie Kinderkrippen und die Einführung einer fairen Politik am Arbeitsplatz gehören, die ihr Wohlergehen, ihr Einkommen und ihre berufliche Entwicklung schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>hält es für sehr wichtig, die Finanzierungslücke zu schließen, was es den Ländern ermöglichen würde, ihre Zielvorgaben im Rahmen des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 4 in Bezug auf hochwertige Bildung zu erreichen und den Zugang zu Bildung für alle Kinder und jungen Menschen sicherzustellen; bekräftigt seine Forderung, gegen kulturelle Normen und geschlechtsspezifische Vorurteile vorzugehen, durch die Mädchen und Frauen Bildung vorenthalten wird, und fordert nachdrücklich die Schaffung geschlechtergerechter Bildungssysteme weltweit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>betont, dass Bildung der Ausgangspunkt für die Herausbildung von Grundsätzen und Werten ist, die zur persönlichen Entwicklung von Kindern sowie zum sozialen Zusammenhalt, zur Demokratie und zur Rechtsstaatlichkeit in der Welt beitragen; fordert die EU zu diesem Zweck auf, ihre Werte zu fördern, indem sie den Zugang von Frauen und Mädchen zu Bildung und Lernen unterstützt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Rechte der Frauen und Gleichstellung der Geschlechter</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>betont, dass die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter unverzichtbare und unteilbare Menschenrechte sowie eine der Grundlagen für Rechtsstaatlichkeit und alle einbeziehende, resiliente Demokratien sind; bedauert, dass Millionen von Frauen und Mädchen nach wie vor Diskriminierung und Gewalt erfahren, insbesondere im Zusammenhang mit Konflikten, der Lage nach Konfliktende und Vertreibung, und dass sie ihrer Würde und ihrer Autonomie beraubt oder sogar getötet werden; verurteilt, dass Täter, die Menschenrechtsverteidigerinnen vergewaltigen, straflosbleiben; ist entsetzt über den Einsatz von Vergewaltigung und sexueller Gewalt als Kriegswaffe und betont, dass diese Fälle aufgeklärt werden müssen und die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Straflosigkeit für diese Verbrechen verbessert werden muss; fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und gleichgesinnte Partner auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um die uneingeschränkte Wahrnehmung und den Schutz der Menschenrechte von Frauen und Mädchen sicherzustellen, sowie einen Gender-Mainstreaming-Ansatz in alle Politikbereiche aufzunehmen, bei dem die unterschiedlichen Auswirkungen globaler Herausforderungen wie Klimawandel oder Konflikte berücksichtigt werden; betont, dass die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte grundlegende Menschenrechte sind, die weltweit und in den Mitgliedstaaten gewahrt werden müssen, und ist zutiefst besorgt über die weltweiten Rückschläge im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter und die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte; bekräftigt, dass die Verweigerung hochwertiger und umfassender Dienste im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit eine Form der geschlechtsspezifischen Gewalt darstellt; betont, dass es wichtig ist, mit gutem Beispiel voranzugehen; fordert die EU auf, dem Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten im Rahmen der Förderung der Menschenrechte und des Erreichens der Nachhaltigkeitsziele Priorität einzuräumen; verurteilt auf das Schärfste die zunehmenden Angriffe auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der ganzen Welt sowie die geschlechtsspezifische Gewalt, einschließlich des Einsatzes sexualisierter Gewalt als Kriegswaffe; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte als Menschenrechte zu wahren, das Recht auf einen legalen und sicheren Schwangerschaftsabbruch in der Charta der Grundrechte zu verankern und dem Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten Vorrang einzuräumen, um die Menschenrechte und die Ziele für nachhaltige Entwicklung voranzubringen; missbilligt nachdrücklich die Fälle von Genitalverstümmelung bei Frauen, Ehrenmorden, Kinderehen und Zwangsehen; begrüßt den Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul und fordert die säumigen Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das Übereinkommen von Istanbul unverzüglich zu ratifizieren; fordert die EU und ihre internationalen Partner auf, ihre Bemühungen zu verstärken, um dafür zu sorgen, dass Frauen ihre Menschenrechte uneingeschränkt ausüben können, sowie für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu sorgen; betont, dass die Rechte von Frauen geschützt werden müssen und dafür gesorgt werden muss, dass ihre Gesundheit geschützt und ihre Sicherheit und ihre Würde gewahrt werden, insbesondere im Zusammenhang mit dem Zugang zu Gesundheitsversorgung und dem Schutz am Arbeitsplatz; betont, dass Gesetze, mit denen Schwangerschaftsabbrüche verboten und Frauen und Mädchen selbst in Fällen von Vergewaltigung, Inzest oder Lebensgefahr mit jahrzehntelangen Haftstrafen belegt werden, weiter bekämpft und aufs Schärfste verurteilt werden müssen; betont, dass die Bemühungen um die vollständige Abschaffung der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen fortgesetzt werden müssen; unterstützt die Tätigkeit der EU-Botschafterin für Gleichstellung und Vielfalt uneingeschränkt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>stellt fest, dass die Förderung und der Schutz der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte ausschlaggebend dafür ist, die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen, und bekräftigt das Recht auf Zugang zu umfassenden Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, einschließlich moderner Empfängnisverhütung, kostenloser, sicherer und legaler Schwangerschaftsabbrüche, Gesundheitsversorgung von Müttern und vor- und nachgeburtlicher Betreuung, medizinisch unterstützter Fortpflanzung und des Zugangs zu Aufklärung und Informationen in Bezug auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte, einschließlich ganzheitlicher Sexualerziehung, ohne jede Form von Diskriminierung, Zwang oder Gewalt; schließt sich den Menschenrechtsgremien an, die anerkannt haben, dass durch ein Abtreibungsverbot Frauen Leid zugefügt werden kann, das Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleichkommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>stellt fest, dass die Geschlechterapartheid eine systematische und institutionalisierte Form der Unterdrückung ist, bei der Frauen und Mädchen ausschließlich aufgrund ihres Geschlechts ihrer Grundrechte beraubt werden; stellt mit großer Besorgnis fest, dass sich die Geschlechterapartheid in bestimmten Weltgegenden verfestigt, wobei Frauen mit weitreichenden Einschränkungen im Hinblick auf Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und Freizügigkeit konfrontiert sind, was häufig durch rechtliche und kulturelle Rahmenbedingungen untermauert wird, die die geschlechtsspezifische Diskriminierung verstärken; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Geschlechterapartheid proaktiv anzugehen, etwa durch verstärkte diplomatische Bemühungen, gezielte wirtschaftliche Maßnahmen und Mechanismen zur Durchsetzung der Rechenschaftspflicht, mit denen Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützt werden, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen; fordert, die Geschlechterapartheid offiziell als eigene Menschenrechtsverletzung anzuerkennen und internationale Initiativen für ihre Einstufung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu unterstützen und so zur Einrichtung eines globalen Standards für die Rechenschaftspflicht beizutragen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>verurteilt die Aushöhlung der Menschenrechte und der Sicherheit von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Vertriebenen; bekräftigt, dass sie über unveräußerliche Menschenrechte verfügen und das Grundrecht auf Asyl haben; weist erneut darauf hin, dass Staaten gemäß dem Völkerrecht verpflichtet sind, ihnen Schutz zu gewähren; betont, dass die Identifizierung und Registrierung von Personen, auch Kindern, ein entscheidendes Instrument für den Schutz von Flüchtlingen und die Gewährleistung der Integrität der Systeme für den Schutz von Flüchtlingen ist, wodurch Menschenhandel und die Rekrutierung von Kindern durch bewaffnete Milizen verhindert werden kann; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Rechte dieser Menschen in der Asyl- und Migrationspolitik der EU und in der Zusammenarbeit der EU mit den Partnerländern in dieser Hinsicht wirksam zu wahren; missbilligt die zunehmende Fremdenfeindlichkeit, den zunehmenden Rassismus und die zunehmende Diskriminierung gegenüber Migranten sowie die verschiedenen Formen von Gewalt, mit denen sie konfrontiert sind, auch während ihrer Vertreibung, und die vielen Hindernisse, denen sie gegenüberstehen, etwa beim Zugang zur Gesundheitsversorgung; verurteilt die Instrumentalisierung von Migration an den Außengrenzen der EU durch ausländische Akteure, wobei es sich um hybride Angriffe auf die Mitgliedstaaten und eine Entmenschlichung von Migranten handelt; betont, dass sich die EU stärker darum bemühen sollte, die Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung zu erkennen und Maßnahmen zu entwickeln, wie diese Phänomene bewältigt werden können, wobei sie die Widerstandsfähigkeit der Herkunftsgemeinschaften von Migranten stärken und ihnen dabei helfen sollte, ihren Mitgliedern ein menschenwürdiges Leben in ihrem Heimatland zu ermöglichen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Unterstützung für die Länder, die die meisten Flüchtlinge aufnehmen, sowie für die Transitländer weiterzuführen und nach Möglichkeit aufzustocken; bekräftigt, dass die enge Zusammenarbeit mit Drittländern und deren Einbeziehung – unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte – nach wie vor der Schlüssel sind, die Schleusung von Migranten zu verhindern; betont in diesem Zusammenhang, dass die Verbreitung von Informationen sowie Sensibilisierungskampagnen über die Gefahren der Schleusung und über die Migrationsvorschriften der Zielländer von entscheidender Bedeutung sind, damit Personen ohne Asylgrund derlei unnötig riskante Reisen gar nicht erst antreten; fordert, dass bei den von der EU finanzierten humanitären Maßnahmen die besonderen Bedürfnisse und die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern berücksichtigt werden und ihr Schutz auch dann gewährleistet wird, wenn sie an einen anderen Ort verbracht werden; erachtet es als besonders wichtig, einen wirksamen Rahmen für sichere und legale Wege in die EU zu entwickeln, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission über die Anwerbung von Fähigkeiten und Talenten für die EU<FOOTNOTE><FIELD> Mitteilung der Kommission vom 27. April 2022 über die Anwerbung von Fähigkeiten und Talenten für die EU (COM(2022)0657).</FIELD></FOOTNOTE>, wozu auch der Aufbau von Talentpartnerschaften mit Partnerländern zählt; fordert, dass der Grundsatz der Nichtzurückweisung in Länder, in denen das Leben und die Sicherheit eines Menschen gefährdet wären, geachtet wird; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, das Phänomen der Instrumentalisierung von Migration zu erörtern, wie sie von autoritären Regimen und organisierten kriminellen Vereinigungen betrieben wird, und betont, dass dieses Phänomen umfassend untersucht werden muss sowie wirksame Gegenmaßnahmen entwickelt und ihre Auswirkungen auf den Menschenrechtsrahmen berücksichtigt werden müssen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Rechte von LGBTIQ+-Personen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>verurteilt  die weltweit erfolgenden Menschenrechtsverletzungen gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, nichtbinären, intersexuellen und queeren Personen (LGBTIQ+-Personen), einschließlich Diskriminierung, strafrechtlicher Verfolgung, Gewalt und Tötung, Stigmatisierung, Hassverbrechen, Hetze, Konversionstherapien, intersexueller Genitalverstümmelung und sexueller Gewalt; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, diese Ungerechtigkeiten anzuprangern und sich für den Schutz der Rechte, der Würde und der Sicherheit von LGBTIQ+-Personen einzusetzen; ist äußerst besorgt darüber, dass Hass und Anti-LGBTIQ+-Narrative verbreitet und mehr und mehr Gesetze verabschiedet werden, die sich gegen LGBTIQ+-Personen und Menschenrechtsverteidiger richten; prangert in diesem Zusammenhang Konversionspraktiken an, die sich gegen LGBTIQ+-Personen richten und mit denen die sexuelle Ausrichtung, die Geschlechtsidentität bzw. der Ausdruck der Geschlechtlichkeit der Personen, an denen sie angewandt werden, verändert, unterdrückt oder beseitigt werden soll; fordert die Umsetzung einer Politik, mit der derartige Praktiken auf EU-Ebene gesetzlich verboten werden; fordert, dass im Einklang mit den Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch LGBTIQ+-Personen Maßnahmen zum Schutz von LGBTIQ+-Personen ergriffen werden und ihnen Instrumente bereitgestellt werden, über die sie eine Verletzung ihrer Rechte melden können; betont die zunehmenden Bedenken und Ängste in LGBTIQ+-Gemeinschaften und fordert die EU nachdrücklich auf, entschieden gegen legislative oder soziale Maßnahmen vorzugehen, die LGBTIQ+-Personen gefährden; äußert insbesondere Besorgnis in Bezug auf LGBTIQ+-Personen, die unter undemokratischen Regimen oder in Konfliktsituationen leben, und fordert Krisenreaktionsmechanismen, mit denen diese Menschen und diejenigen, die sich für sie einsetzen, geschützt werden können; bekräftigt seine Forderung nach einer vollständigen Durchsetzung der Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen für den Zeitraum 2020-2025 als Instrument der EU zur Verbesserung der Situation von LGBTIQ+-Personen weltweit; fordert, dass die Anwendung der Todesstrafe entschieden und unter allen Umständen abgelehnt wird, was auch für Rechtsvorschriften gilt, die die Todesstrafe für Homosexualität vorsehen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Länder, in denen derartige Rechtsvorschriften gelten, weiter dazu zu drängen, dass sie ihren Standpunkt zur Todesstrafe überdenken; weist ferner darauf hin, dass die Verhängung der Todesstrafe auf der Grundlage solcher Rechtsvorschriften per se eine willkürliche Tötung und einen Verstoß gegen Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte darstellt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Rechte von Menschen mit Behinderungen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>ist besorgt über die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der uneingeschränkten Wahrnehmung der Rechte von Menschen mit Behinderungen; bekräftigt seine Aufforderung an die EU, den Partnerländern dabei unter die Arme zu greifen, Maßnahmen zur Unterstützung von Personen auszuarbeiten, die Menschen mit Behinderungen betreuen und pflegen; fordert, dass die Gesellschaft entsprechend sensibilisiert wird und gegen diskriminierendes Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderungen vorgegangen wird; weist auf die zusätzlichen Komplikationen hin, mit denen Menschen mit Behinderungen in Konfliktsituationen und bei Naturkatastrophen konfrontiert sind, da sie leichter Opfer von Gewalt werden und häufig keine angemessene Unterstützung erhalten; fordert alle Konfliktparteien weltweit nachdrücklich auf, angemessene Maßnahmen zur möglichst weitgehenden Eindämmung der Risiken für diese Menschen zu treffen; betont, dass Kinder mit Behinderungen vor Ausbeutung in jeglicher Form geschützt werden müssen; fordert die EU auf, in ihrer Außenpolitik die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 als Instrument zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen einzusetzen, insbesondere im Zusammenhang mit Armut und Diskriminierung, aber auch mit Problemen beim Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Beschäftigung sowie bei der Teilhabe am politischen Leben; fordert die EU auf, Partnerländer bei der Ausarbeitung inklusiver wirtschaftspolitischer Maßnahmen zu unterstützen, mit denen barrierefreie Berufsbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen gefördert werden, indem ihre uneingeschränkte und aktive Wirtschaftsteilhabe gefördert wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Rechte von älteren Menschen</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten erneut auf, neue Wege zur Stärkung der Rechte älterer Menschen zu entwickeln und dabei die vielfältigen Herausforderungen zu berücksichtigen, mit denen sie konfrontiert sind, z. B. altersbedingte Diskriminierung, Armut, Gewalt, mangelnder Zugang zu sozialem Schutz, Gesundheitsversorgung und sozialen Diensten sowie Hindernisse beim Zugang zu Beschäftigung; fordert, dass spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung des Armutsrisikos für ältere Frauen ergriffen werden, etwa durch die Aufstockung der sozialen Unterstützung; würdigt die Arbeit der Offenen Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zu Fragen des Alterns an einem rechtlich bindenden Instrument zur Stärkung des Schutzes der Menschenrechte älterer Menschen und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit zu prüfen, diese Arbeiten tatkräftig zu unterstützen; betont, dass bei den politischen Maßnahmen der ein bereichs- und generationenübergreifendes Konzept verfolgt werden muss, damit Solidarität zwischen Jung und Alt aufgebaut und gefördert wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>verurteilt erneut alle Formen von Rassismus, Intoleranz, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Christenverfolgung, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, der Nationalität, der sozialen Klasse, einer Behinderung, der Kaste, der Religion, der Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung oder der Geschlechtsidentität; verurteilt die wachsende internationale Bedrohung durch Hetze und zu Gewalt aufrufende Äußerungen und Verlautbarungen, auch im Internet; bekräftigt, dass Bildung und Dialog bei der Förderung von Toleranz, Verständnis und Vielfalt maßgeblich sind; fordert, dass Mechanismen zur Meldung diskriminierender Verhaltensweisen angenommen bzw. erweitert werden und dass wirksame Rechtsbehelfe zugänglich sind, um dazu beizutragen, der Straflosigkeit derjenigen, die solche Verhaltensweisen an den Tag legen, ein Ende bereitet wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Recht auf Leben und Wege zu einer universellen Abschaffung der Todesstrafe </STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>bekräftigt, dass es die Todesstrafe grundsätzlich ablehnt, bei der es sich um eine unumkehrbare grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe handelt, die mit dem Recht auf Leben und mit dem Verbot der Folter unvereinbar ist; betont, dass die EU weiter unablässig auf die weltweite Abschaffung der Todesstrafe hinarbeiten muss, wobei es sich um eines der wichtigsten Ziele ihrer Außenpolitik im Bereich der Menschenrechte handelt; stellt fest, dass ungeachtet der Entwicklungen in einigen Drittändern, Schritte zur Abschaffung der Todesstrafe zu unternehmen, in dieser Hinsicht noch erhebliche Herausforderungen bestehen; bedauert, dass in anderen Drittländern die Zahl der vollstreckten Todesurteile den höchsten Stand der vergangenen fünf Jahre erreicht hat; fordert alle Staaten, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben, auf, diese Strafe vollständig abzuschaffen oder als ersten Schritt zu ihrer Abschaffung ein sofortiges Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe (Urteile und Vollstreckungen) zu erlassen; fordert in diesem Zusammenhang die EU mit Nachdruck auf, die diplomatischen Bemühungen gegenüber Ländern zu verstärken, in denen die Todesstrafe weiter vollstreckt wird, und den Dialog sowie die Zusammenarbeit in Menschenrechtsfragen zu fördern und Unterstützung für die Entwicklung von Justizreformen zu bieten, die zur Abschaffung der Todesstrafe führen könnten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Recht auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>bekräftigt seine Besorgnis über die Verletzung des Rechts auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit; ist besorgt darüber, dass die Intoleranz gegenüber verschiedenen Religionsgemeinschaften weltweit zunimmt; missbilligt die Instrumentalisierung von religiöser oder weltanschaulicher Identität für politische Zwecke und die Ausgrenzung von religiösen und weltanschaulichen Minderheiten und Religionsgemeinschaften, auch in Bezug auf die politische Teilhabe, sowie die Zerstörung und mutwillige Beschädigung von Stätten und Kunstwerken von kulturellem und historischem Wert in bestimmten Drittländern; betont, dass die Freiheit, die eigene Religion zu wählen, zu glauben oder nicht zu glauben, ein Menschenrecht ist, das nicht bestraft werden kann; verurteilt daher, dass sogenannte Apostasie- und Blasphemiegesetze bestehen und angewandt werden, die harte Strafen, eine erniedrigende Behandlung und in einigen Fällen sogar die Todesstrafe nach sich ziehen; fordert die Abschaffung von Apostasie- und Blasphemiegesetzen; betont, dass dem Sonderbeauftragten für die Förderung und den Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der EU mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten, damit er sein Mandat wirksam ausüben kann; betont, dass der Sonderbeauftragte weiterhin eng und einander ergänzend mit dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und der Gruppe „Menschenrechte“ des Rates zusammenarbeiten muss; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zum Schutz des Rechts auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu verstärken, diese Fragen in den Menschenrechtsforen der Vereinten Nationen zur Sprache zu bringen und weiter mit den einschlägigen Mechanismen und Ausschüssen der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten; fordert die EU auf, Berichte der EU-Delegationen über den Stand der Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit einzuholen und zusammenzuführen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>weist darauf hin, dass es nach Angaben des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für Minderheitenfragen bei den Ursachen gewaltsamer Konflikte in der Welt in fast allen Fällen auch darum geht, dass Minderheiten in Verbindung mit Verletzungen ihrer Menschenrechte auf Missstände wie Ausgrenzung, Diskriminierung und Ungleichheit hinweisen; betont, dass der Minderheitenschutz und die Ausarbeitung von Schutzmechanismen auf der Ebene der Vereinten Nationen in allen Bereichen verankert werden muss; weist darauf hin, dass die Staaten dazu verpflichtet sind, die Rechte ihrer nationalen, ethnischen, kulturellen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet zu schützen; fordert die Kommission auf, den Schutz der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, weltweit zu fördern, auch als Priorität im Rahmen des thematischen Programms „Menschenrechte und Demokratie“ des EU-Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Recht auf freie Meinungsäußerung, akademische Freiheit, Medienfreiheit und Recht auf Information</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>betont, dass die Meinungsfreiheit und der Zugang zu vertrauenswürdigen und unterschiedlichen Informationsquellen entscheidend sind, wenn es darum geht, die Demokratie und einen gedeihlichen zivilgesellschaftlichen Raum zu erhalten; weist darauf hin, dass Demokratien nur funktionieren können, wenn die Bürger Zugang zu unabhängigen und vertrauenswürdigen Informationen haben, was Journalisten zu wichtigen Akteuren beim Schutz der Demokratie macht; ist daher zutiefst besorgt darüber, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung in vielen Ländern der Welt immer stärker eingeschränkt wird, was insbesondere für Journalisten gilt, etwa durch Zensur oder den Zwang zur Selbstzensur, sogenannte Gesetze über ausländische Agenten sowie den missbräuchlichen Rückgriff auf Gesetze zur Terrorismusbekämpfung oder zur Korruptionsbekämpfung, um Journalisten und zivilgesellschaftliche Organisationen zu unterdrücken; ist besorgt darüber, dass Journalisten sowohl im Internet als auch im Alltag Ziel von Hetze sind, was einen Abschreckungseffekt bewirkt; hält es darüber hinaus für bedenklich, dass die physische Sicherheit von Journalisten und Medienschaffenden gefährdet ist und dass sie in Konfliktgebieten zur Zielscheibe werden; bedauert die Tatsache, dass im Jahr 2024 54 Journalisten und Medienschaffende getötet wurden, die meisten davon in Konfliktgebieten, dass 550 inhaftiert waren, 55 als Geiseln gehalten wurden und 95 vermisst wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>fordert die EU nachdrücklich auf, vertrauenswürdige Medien und Informationskanäle zu unterstützen, die dafür eintreten, dass staatliche Stellen Rechenschaft ablegen müssen, und die den demokratischen Wandel unterstützen, und betont zugleich, dass es die Grundsätze des Pluralismus, der Transparenz und der Unabhängigkeit zu wahren gilt; betont, dass Faktenprüfern in der Medienlandschaft eine wichtige Funktion zukommt, da sie sicherstellen, dass die Öffentlichkeit den Informationen, die sie erhält, trauen kann; ist besorgt darüber, dass Faktenprüfer daher wichtige Ziele für Angriffe illiberaler Regime sind, die Desinformation, Propaganda und Falschmeldungen produzieren und verbreiten; verurteilt, dass Journalisten, engagierte Bürger, Gewerkschafter und Menschenrechtsverteidiger weltweit in sehr vielen Fällen durch SLAPP-Klagen zum Schweigen gebracht werden sollen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Richtlinie, mit der Journalisten und Menschenrechtsverteidiger vor missbräuchlichen Klagen und SLAPP-Klagen geschützt werden sollen; fordert die Gesetzgeber in Drittländern auf, als Teil breiter angelegter Bemühungen zur Förderung und zum Schutz der Medienfreiheit und des Medienpluralismus Rechtsvorschriften mit demselben Ziel auszuarbeiten; fordert, dass Angriffen auf die Medienfreiheit sowie der anhaltenden und systematischen Aushöhlung des Rechts auf Information bei der Überwachung der Einhaltung internationaler Abkommen durch die EU Rechnung getragen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>begrüßt den Plan der Kommission, im Rahmen des Europäischen Aktionsplans für Demokratie Initiativen zur Unterstützung von Journalisten in rechtlichen und praktischen Angelegenheiten auch außerhalb der EU zu finanzieren; fordert die EU auf, ihre Bemühungen um die weltweite Unterstützung von Journalisten zu verstärken, die ins Visier genommen werden, und weist darauf hin, dass unabhängige Journalisten an vorderster Front stehen, wenn es gilt, Desinformation zu bekämpfen, durch die Demokratien Schaden zugefügt wird; würdigt, dass durch Programme wie Media4Democracy, das inzwischen ausgelaufen ist, und andere von der EU finanzierte Aktivitäten, darunter auch die Aktivitäten des Europäischen Demokratiefonds, dazu beigetragen wurde, dass Journalisten tatsächlich Unterstützung zuteilwurde; bedauert zutiefst die Entscheidung, die Finanzierung von Radio Free Europe/Radio Liberty, Radio Free Asia und Voice of America einzustellen, die eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung von Desinformation, der Förderung demokratischer Werte und der Berichterstattung an Orten sind, an denen die Pressefreiheit stark eingeschränkt oder nicht vorhanden ist; fordert die EU  auf, dringend einzuschreiten und die erforderlichen Mittel bereitzustellen, dass in Ländern, in denen die Pressefreiheit eingeschränkt ist, zuverlässige Informationsquellen zur Verfügung stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>ist nach wie vor zutiefst besorgt über die sich weltweit verschlechternde Lage der Pressefreiheit; verurteilt die Zensur von Journalisten, Menschenrechtsverteidigern und zivilgesellschaftlichen Organisationen durch die Anwendung sogenannter Gesetze über ausländische Agenten sowie anderer legislativer und nichtlegislativer Maßnahmen autoritärer und illiberaler Regime;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>bekräftigt sein Engagement für den Schutz und die Förderung der akademischen Freiheit, die ein entscheidendes Element offener und demokratischer Gesellschaften ist; betont, dass nicht nur autoritäre und totalitäre Regime, sondern auch extremistische und populistische Kräfte weltweit die akademische Freiheit ins Visier genommen haben; fordert, Maßstäbe für die akademische Freiheit auszuarbeiten und in die hochschulinterne Qualitätssicherung aufzunehmen sowie diese Maßstäbe bei der Erstellung von Hochschulranglisten und bei akademischen Verfahren und Kriterien zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>hebt die unverzichtbare Arbeit von Organisationen wie Radio Free Europe/Radio Liberty bei der Förderung der Demokratie, des Medienpluralismus und des Zugangs zu neutralen Informationen hervor; weist darauf hin, dass dort, wo die Stimme der Demokratie zum Schweigen gebracht wird wird, für Propaganda ein Leichtes ist, gegenüber demokratischen Werten die Oberhand zu gewinnen; betont, dass die konsequente Finanzierung solcher Einrichtungen sichergestellt werden muss, und fordert die EU auf, die Finanzierung solcher Organisationen aufzustocken und etwaig auftretende Forschungslücken zu schließen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in einem Umfeld lebt, in dem die akademische Freiheit in jeder Hinsicht bzw. stark eingeschränkt ist, was schwerwiegende Auswirkungen auf das Recht auf Bildung, die Nutzung der Vorteile des wissenschaftlichen Fortschritts, die Meinungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung hat; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, weltweit stärker dagegen vorzugehen, dass Zensur erfolgt, die akademische Freiheit bedroht oder angegriffen wird und insbesondere Wissenschaftler inhaftiert werden; begrüßt, dass Wissenschaftler, denen Gefahren drohen, in den Mechanismus der EU für Menschenrechtsverteidiger aufgenommen wurden; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass dem Global Campus of Human Rights, der Studierenden und Wissenschaftlern, die wegen ihres Einsatzes für Demokratie und Menschenrechte aus ihren Ländern fliehen mussten, einen sicheren Raum bietet, auch künftig Unterstützung auf hoher Ebene zuteilwird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Rechte indigener Völker</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>stellt mit Bedauern fest, dass indigene Völker weiterhin weltweit mit weitverbreiteter und systematischer Diskriminierung und Verfolgung einschließlich Zwangsumsiedlung konfrontiert sind; verurteilt willkürliche Verhaftungen und die Ermordung von Menschenrechts- und Landverteidigern, die sich für die Rechte indigener Völker einsetzen; hebt hervor, dass das Eintreten für die Rechte indigener Völker und ihre Traditionen von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung, die Bekämpfung des Klimawandels und die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist; fordert die Regierungen mit Nachdruck auf, eine Entwicklungs- und Umweltpolitik zu verfolgen, bei der im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gewahrt werden und die indigene und ortsansässige Bevölkerung einbezogen wird; fordert die Union, die Mitgliedstaaten und ihre Partner in der internationalen Gemeinschaft erneut auf, alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, damit die Rechte der indigenen Völker, unter anderem im Hinblick auf ihre Sprachen, ihren Grund und Boden, ihre Gebiete und ihre Ressourcen, anerkannt, geschützt und gefördert werden, wie es in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker festgelegt ist, insbesondere im Hinblick auf die freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung; fordert alle Staaten auf, dafür zu sorgen, dass indigene Völker und lokale Gemeinschaften in die Beratungen und Entscheidungsverfahren der internationalen Klimadiplomatie einbezogen werden; fordert die Kommission auf, den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen indigenen Völkern und der EU weiter zu fördern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Recht auf Mitwirkung der Öffentlichkeit</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>missbilligt, dass das Recht auf die Beteiligung an freien und fairen Wahlen in autoritären, illiberalen und totalitären Regimen nicht geachtet wird; hebt hervor, dass es diesen Regimen an echtem politischem Wettbewerb und Pluralismus mangelt und dass sie deshalb Scheinwahlen abhalten, um ihre Macht zu festigen; ist äußerst beunruhigt über aktuelle Tendenzen im Zusammenhang mit Wahlen wie den zunehmenden Rückgang der Wahlbeteiligung und der demokratischen Teilhabe oder die wachsenden Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Wahlen; hebt mit tiefer Besorgnis hervor, dass bestimmte Staaten mittels hybrider Taktiken immer mehr Einfluss auf die Wahlen in anderen Ländern nehmen; bekräftigt, dass die politische Vertretung von Frauen, jungen Menschen und schutzbedürftigen Gruppen ausgeweitet und für die öffentliche Beteiligung von Minderheiten Sorge getragen werden muss; betont, dass das Misstrauen gegenüber dem Wahlablauf nicht nur durch Unregelmäßigkeiten, sondern auch durch öffentliche Äußerungen, auch jener von Beteiligten, verstärkt werden kann; hebt hervor, dass die öffentliche Wahrnehmung des Wahlablaufs ebenso wichtig ist wie der Ablauf selbst und dass eine Beeinflussung dieser Wahrnehmung zu Polarisierung oder gezielten Angriffen führen kann; fordert Drittländer auf, sich stärker darum zu bemühen, die einzelnen Schritte ihrer jeweiligen Wahlabläufe und -systeme sowie die bestehenden Mechanismen zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht bei Unregelmäßigkeiten klar zu kommunizieren; fordert den EAD und die Kommission auf, Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz (KI) bei Wahlabläufen zu analysieren und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Menschenrechte, Wirtschaft und Handel</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>betont, dass der Handel ein wichtiges Instrument zur Förderung und Verbesserung der Menschenrechtslage in den Partnerländern der EU ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Handels-, Investitions- und Entwicklungspolitik der EU besser zu koordinieren und die Entfaltung der Menschenrechte im Rahmen der Handelspolitik der EU, auch durch das Allgemeine Präferenzsystems Plus, zu priorisieren und zu unterstützen; nimmt jedoch zur Kenntnis, dass in einigen der betreffenden Länder kaum oder gar keine Verbesserungen erzielt wurden; hebt hervor, dass Staaten und andere Akteure wie Unternehmen dafür verantwortlich sind, die Auswirkungen des Klimawandels zu mindern, die damit verbundenen negativen Folgen für die Menschenrechte zu verhindern und eine angemessene Politik im Einklang mit den Menschenrechtsverpflichtungen zu fördern; missbilligt, dass sich bestimmte exzessive und ausbeuterische Geschäftstätigkeiten nachteilig auf Menschenrechte und Demokratie auswirken; begrüßt die Harmonisierung, die sich aus der Verabschiedung der Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen ergibt, die verbindliche EU-Vorschriften für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in Bezug auf Menschen-, Arbeits- und Umweltrechte enthält; begrüßt ferner die Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt<FOOTNOTE><FIELD> Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt (COM(2022)0453).</FIELD></FOOTNOTE> und fordert, dass sie in den Mitgliedstaaten rasch durchgeführt wird; fordert, dass der Vorschlag der EU-Bürgerbeauftragten umgesetzt wird, ein Portal zur Bearbeitung von Beschwerden im Rahmen der handelspolitischen Instrumente und der Finanzierungsinstrumente der EU einzurichten, und dass die einzige Anlaufstelle der Kommission so angepasst wird, dass barrierefrei, bürgernah und transparent Beschwerden wegen mangelnder Einhaltung von Menschenrechtsklauseln eingereicht werden können; fordert die EU auf, ihre Bemühungen um die Abschaffung von Kinder- und Zwangsarbeit fortzusetzen; hält es für sehr wichtig, dass es Maßnahmen gibt, mit denen für Wiedergutmachung gesorgt und der Zugang zur Justiz sichergestellt wird und die den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen entsprechen, darunter auch finanzielle und nichtfinanzielle Maßnahmen in Absprache mit den Opfern; fordert den Rat auf, ein ambitioniertes Mandat für die EU zu beschließen, damit sie sich an den laufenden Verhandlungen über das rechtlich bindende Instrument der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte so bald wie möglich beteiligen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>betont, dass Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) in vielen Weltgegenden oftmals der Motor der örtlichen Wirtschaft sind und zunehmend von Frauen geleitet werden; hebt hervor, dass weltweit 90 % der Unternehmen KKMU sind und dass 60 bis 70 % der Arbeitsplätze und 50 % des Bruttoinlandsprodukts auf sie entfallen; erachtet den Beitrag von KKMU zur Agenda 2030 und zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung als besonders wichtig, insbesondere im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele in Bezug auf die Beseitigung der Armut und menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Menschenrechte und digitale Technologien</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>ist besorgt darüber, dass die künstliche Intelligenz (KI) eine Gefahr für Demokratien und die Menschenrechte darstellen kann, insbesondere in Fällen, in denen es keine angemessene Regulierung gibt; hebt hervor, dass für neue und aufstrebende Technologien Überwachung, ausgeprägte Transparenz und angemessene Sicherungsmaßnahmen sowie ein auf den Menschenrechten basierender Ansatz erforderlich sind; begrüßt die Schlussfolgerungen des Rates zur digitalen Diplomatie vom 26. Juni 2023, in denen die Bedeutung und die Führungsrolle der EU für die digitale Weltordnungspolitik gestärkt werden sollen, insbesondere ihre Stellung als Gestalterin eines auf demokratischen Grundsätzen beruhenden globalen digitalen Regelwerks; begrüßt in diesem Zusammenhang die Verabschiedung des EU-Gesetzes über künstliche Intelligenz, mit dem die Rechtsvorschriften über KI zum Schutz der Menschenrechte harmonisiert werden sollen, und den Nutzen, den KI für das menschliche Wohlergehen haben kann; ist zutiefst besorgt über die schädlichen Folgen der missbräuchlichen Verwendung von KI und Deepfakes, insbesondere für Frauen und Kinder; weist mit Besorgnis darauf hin, dass sich die „Industrie der gefälschten Inhalte“ nachteilig auf das Recht auf Information und die Pressefreiheit auswirkt und dass sich im Bereich der KI eine rasante Entwicklung vollzieht, die mit einem weiteren Erstarken der Desinformationsindustrie<FOOTNOTE><FIELD> Reporter ohne Grenzen: „2023 World Press Freedom Index – journalism threatened by fake content industry“ (Rangliste der Pressefreiheit 2023 – Bedrohung des Journalismus durch die Industrie der gefälschten Inhalte) https://rsf.org/en/2023-world-press-freedom-index-journalism-threatened-fake-content-industry.</FIELD></FOOTNOTE> einhergeht; verurteilt, dass neue und aufstrebende Technologien wie Gesichtserkennungstechnologie und digitale Überwachung dazu eingesetzt werden, Zwang auszuüben und Menschenrechtsverteidiger, engagierte Bürger, Journalisten und Anwälte in immer größerem Ausmaß zu schikanieren, einzuschüchtern und strafrechtlich zu verfolgen; fordert den Rat auf, staatliche und nichtstaatliche Akteure, die sich an diesen Praktiken beteiligen, im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte in die entsprechende Liste aufzunehmen; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass KI in militärischen Anwendungen rasch weiterentwickelt wird und unter Umständen autonome Systeme entwickelt und eingesetzt werden, die ohne menschliches Zutun Entscheidungen über Leben und Tod treffen könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass der internationale Vertrieb von Spähsoftware in Drittländer, in denen sie gegen Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Regierungskritiker eingesetzt wird, einen schweren Verstoß gegen die in der Charta verankerten Grundrechte darstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>begrüßt, dass im Mai 2024 das erste Rahmenübereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit angenommen wurde, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Tätigkeiten während des gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen uneingeschränkt mit den Menschenrechten, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit vereinbar sind; bekräftigt, dass den tiefgreifenden Veränderungen, die sich aus Tätigkeiten im Rahmen des Lebenszyklus von KI-Systemen ergeben, in den Rechtsvorschriften mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, da sie durchaus dem Wohlstand der Menschen, dem individuellen und gesellschaftlichen Wohlergehen, der nachhaltige Entwicklung, der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle aller Frauen und Mädchen zuträglich sein könnten, aber auch das Risiko bergen, dass Ungleichheiten geschaffen oder verschärft werden und Anreize für Cybergewalt und physische Gewalt entstehen, etwa auch Gewalt, der Frauen und Personen in prekären Situationen ausgesetzt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>betont, dass das Internet ein Ort sein sollte, an dem Meinungsfreiheit herrscht; vertritt jedoch die Auffassung, dass auch die Rechte des Einzelnen geachtet werden müssen; ist der Ansicht, dass das, was offline als rechtswidrig gilt, auch online als rechtswidrig gelten sollte; erklärt sich besorgt über die zunehmende Zahl von Internetabschaltungen; betont, dass unter anderem autoritäre Regime häufig zu Internetabschaltungen greifen, um Regimekritiker zum Schweigen zu bringen und die politische Freiheit einzuschränken; fordert die EU nachdrücklich auf, gegen dieses besorgniserregende Phänomen vorzugehen und unter anderem in Erwägung zu ziehen, es in der EU ansässigen Anbietern zu ermöglichen, Personen, denen der Zugang zum Internet verwehrt wird, sichere Kommunikationsinstrumente anzubieten; fordert die EU nachdrücklich auf, entschlossen gegen gleich welche Versuche von Technologieriesen vorzugehen, nationale Rechtssysteme und unabhängige Gerichtsentscheidungen zu umgehen oder zu unterlaufen, und Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Integrität von Wahlen und das Recht auf Information geschützt werden, insbesondere dann, wenn eine Wahl ansteht;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Präsidenten der 79. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen, dem Präsidenten des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen, dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte und den Delegationsleitern der Europäischen Union zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>