<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0060</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2026 – Einzelplan I – Europäisches Parlament</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0048/2025 - Berichterstatter: Matjaž Nemec)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. April 2025 zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2026 (2024/2111(BUI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/2093/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, auf die in diesem Zusammenhang zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarte gemeinsame Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 444 I vom 22.12.2020, S. 4.</FIELD></FOOTNOTE> und auf die zugehörigen einseitigen Erklärungen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 445 vom 29.10.2021, S. 252.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2022/2496 des Rates vom 15. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 325 vom 20.12.2022, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2496/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/765 des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/765, 29.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/765/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Überarbeitung des MFR),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 16. Dezember 2020 zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 445 vom 29.10.2021, S. 240.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2022 zu der Verstärkung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027: ein für neue Herausforderungen geeigneter, resilienter EU-Haushaltsplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 177 vom 17.5.2023, S. 115.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Oktober 2023 zu dem Vorschlag für eine Halbzeitrevision des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/1195, 23.02.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1195/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Februar 2024 zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6751, 26.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6751/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</STRING></FIELD></FOOTNOTE> (im Folgenden „Haushaltsordnung“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_interinstit/2020/1222/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2025<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2025/31, 27.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/budget/2025/31/oj.</FIELD></FOOTNOTE> und die zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarten gemeinsamen Erklärungen, die diesem beigefügt sind,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs an das Präsidium im Hinblick auf die Aufstellung des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2026,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags, der am 10. März 2025 gemäß Artikel 25 Absatz 7 und Artikel 104 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung vom Präsidium aufgestellt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Entwurf des Haushaltsvoranschlags, der gemäß Artikel 104 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung vom Haushaltsausschuss aufgestellt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 104 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A10-0048/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der am 10. Februar 2025 vom Generalsekretär für den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags des Parlaments für 2026 vorgeschlagene Haushaltsplan auf 2 641 609 620 EUR beläuft und eine Aufstockung um 4,30 % bzw. 108 914 512 EUR gegenüber dem Haushaltsplan 2025 darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die jährliche Inflation in der Union Eurostat zufolge im Januar 2025 bei 2,8 % lag, wohingegen im Dezember 2024 bei 2,7 %; in der Erwägung, dass bei der Höhe der Ausgaben in Rubrik 7 des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 von einer jährlichen Preissteigerung von 2 % ausgegangen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Glaubwürdigkeit des Parlaments von seiner Fähigkeit abhängt, seine Kerntätigkeiten in den Bereichen Haushalt, Gesetzgebung und Kontrolle auf höchstem Niveau auszuführen und gleichzeitig gegenüber anderen Organen der Union mit gutem Beispiel voranzugehen, wenn es darum geht, seine Ausgaben umsichtig und effizient zu planen und zu tätigen und den vorherrschenden wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Allgemeiner Rahmen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>ist besorgt über die Sachlage im Zusammenhang mit der Rubrik 7 im derzeitigen MFR; weist darauf hin, dass die knappen Mittel das Ergebnis der Kürzungen sind, die der Rat bei der Einigung über den derzeitigen MFR (2021-2027) gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission vornahm, in dem ohnehin ein sehr geringer Mittelumfang vorgesehen war; bedauert, dass der Rat den Vorschlag der Kommission, die Obergrenze der Rubrik 7 bei der Überarbeitung des MFR ab 2024 anzuheben, ablehnt; weist darauf hin, dass das Problem der Obergrenze der Rubrik 7 bei der Überarbeitung des MFR nicht angegangen wurde; hebt hervor, dass der prognostizierte negative Spielraum für 2026 den Einsatz besonderer Instrumente in Rubrik 7 zu diesem Zweck voraussetzt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>billigt die bei der Konzertierung zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss am 18. März 2025 erzielte Einigung, die Aufstockung gegenüber dem Haushaltsplan 2025 auf 4,09 % festzusetzen, was einem Gesamtvoranschlag von 2 636 241 620 EUR für 2026 entspricht, und die für die folgenden Haushaltslinien vorgeschlagenen Mittel entsprechend um insgesamt 12 378 000 EUR zu kürzen:</P></ACTION><ACTION><P>1 0 0 6 – Allgemeine Kostenvergütung, 1 4 2 – Externe Übersetzungsleistungen, 2 0 0 0 – Miete, 2 0 0 7 – Errichtung von Gebäuden und Herrichtung der Diensträume, 2 0 2 4 – Energieverbrauch, 2 1 0 1 – Verwaltung von Geschäftsanwendungen, 3 2 0 – Beschaffung von Fachwissen, 3 2 4 3 – Besucherzentren des Europäischen Parlaments, 3 2 4 8 – Ausgaben für audiovisuelle Informationen, 4 4 – Sitzungen und andere Aktivitäten von Mitgliedern und ehemaligen Mitgliedern;</P></ACTION><ACTION><P>weist darauf hin, dass darüber hinaus beschlossen wurde, die Ausgaben im vom Präsidium am 10. März 2025 gebilligten Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags um 7 010 000 EUR zu erhöhen und die für die folgenden Haushaltslinien vorgeschlagenen Mittel entsprechend aufzustocken:</P></ACTION><ACTION><P>1 2 0 0 – Dienstbezüge und Vergütungen, 1 6 3 0 – Sozialer Dienst: Ausgaben für den sozialen Dienst, 4 0 0 – Verwaltungsausgaben und Ausgaben im Zusammenhang mit den politischen Tätigkeiten und Informationstätigkeiten der Fraktionen und der fraktionslosen Mitglieder, 4 0 3 – Finanzierung der politischen Stiftungen auf europäischer Ebene;</P></ACTION><ACTION><P>weist darauf hin, dass schließlich auch vereinbart wurde, die Haushaltserläuterungen für Posten 1 6 3 0 – Sozialer Dienst zu ändern: Ausgaben für den sozialen Dienst, um den Verweis auf die APA-Vertretung aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>weist darauf hin, dass fast zwei Drittel des Haushalts durch in den Statuten verankerte Verpflichtungen bestimmt werden; stellt fest, dass von der Aufstockung um 103,5 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsplan 2025 ein Anstieg um 85,3 Mio. EUR auf finanzielle Verpflichtungen aus dem Statut zurückzuführen ist, hauptsächlich auf die Aktualisierung der Dienstbezüge von Beamten und Bediensteten auf Zeit (52,7 Mio. EUR), von Vertragsbediensteten (9,2 Mio. EUR) und von akkreditierten parlamentarischen Assistenten (15,1 Mio. EUR); weist erneut darauf hin, dass die Indexierung der Dienstbezüge und Entschädigungen gemäß dem Beamtenstatut und dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments von der Kommission derzeit für April 2025, Juli 2025, April 2026 und Juli 2026 auf 1,2 %, 4,6 %, 0,6 % bzw. auf 3,4 % veranschlagt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass das Parlament für 2026 – also für das dritte Jahr in Folge – keine zusätzlichen Stellen beantragt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass der Anstieg der nicht im Statut vorgesehenen Ausgaben zwischen 2025 und 2026 1,96 % beträgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>begrüßt die Initiative des Generalsekretärs, ein umfassendes Screening-Verfahren durchzuführen, das darauf abzielt, Möglichkeiten für eine Vereinfachung der Verwaltung zu ermitteln, Ineffizienzen zu beseitigen und für spürbare Kostensenkungen zu sorgen, wodurch die Effizienz gesteigert und eine intelligente Nutzung der Ressourcen sichergestellt werden soll; fordert den Generalsekretär auf, dem Haushaltsausschuss halbjährlich aktuelle Informationen über die ergriffenen Maßnahmen und den Aktionsplan zur Vereinfachung und über deren Auswirkungen in Bezug auf Haushalt und Personal zur Verfügung zu stellen; betont, dass die Verwaltungsverfahren und die Personalverwaltung für die Mitglieder einen hohen Aufwand darstellen, insbesondere im Zusammenhang mit der Einstellung örtlicher Assistenten, und fordert diesbezüglich eine Vereinfachung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass der Haushaltsplan des Parlaments auf einer realistischen Grundlage beruhen und den Grundsätzen der Haushaltsdisziplin und der wirtschaftlichen Haushaltsführung entsprechen sollte; betont, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dafür zu sorgen, dass finanzielle Umsicht und Sicherheit weiterhin zentrale Prioritäten bleiben, wobei sicherzustellen ist, dass diese Maßnahmen die Effizienz, Wirksamkeit und operative Leistungsfähigkeit des Organs und seiner wichtigsten Mitarbeiter bei der erfolgreichen Erfüllung ihrer Aufgaben nicht beeinträchtigen; betont, dass das Parlament angesichts des geopolitischen Kontexts und der Investitionen, die die Union für ihre strategische Autonomie tätigen muss, bei der Verwaltung seines Haushaltsplans mit gutem Beispiel vorangehen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, dass das Parlament bei der Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und der Förderung der Werte und Strategien der Union, beispielsweise des grünen und des digitalen Wandels, eine wichtige Rolle spielt; hebt hervor, dass Transparenz, Rechenschaftspflicht, Geschlechtergleichstellung und Integrität wesentliche Grundsätze innerhalb der Organe der Union und insbesondere innerhalb des Parlaments als dem europäischen Haus der Demokratie sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Stärkung der Kernaufgaben des Parlaments</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>nimmt die vier neuen thematischen Generaldirektionen (GD) zur Kenntnis, die im September 2024 aus der vormaligen Generaldirektion Interne Politikbereiche geschaffen wurden, für Legislativ-, Haushalts- und Kontrolltätigkeiten zuständig sind und darauf abzielen, die Funktionsweise des Parlaments als Mitgesetzgeber, als Teil der Haushaltsbehörde und als Entlastungsbehörde zu verbessern; fordert den Generalsekretär auf, den Haushaltsausschuss regelmäßig über die Fortentwicklung der Tätigkeit und des Personalbestands in diesen Generaldirektionen zu informieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass sich die politische Entscheidungsfindung verstärkt auf Belege und Fakten stützen muss; nimmt Kenntnis von den Haushaltsmitteln in Höhe von 16,75 Mio. EUR, durch die die Verwaltungskapazität des Parlaments bei der Unterstützung der Mitglieder im Rahmen ihrer parlamentarischen Arbeit gestärkt und die Fähigkeit des Parlaments verbessert werden soll, komplexe und unwägbare Situationen zu bewältigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass den Fraktionen bei der Bereitstellung von Fachwissen und politischer Unterstützung für die Mitglieder mit Blick auf ihre legislative und parlamentarische Arbeit große Bedeutung zukommt; hebt hervor, dass stets auf das wichtige Ziel, die Fähigkeit des Parlaments zur Unterstützung der Arbeit der Mitglieder zu stärken, hingearbeitet werden muss;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Digitaler Wandel </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>betont, dass die Cybersicherheit des Parlaments zu den wichtigsten Prioritäten zählt; stellt fest, dass das IT-Gesamtbudget 7,40 % des Gesamthaushalts im Rahmen des Haushaltsvoranschlags 2026 ausmacht; betont, dass eine solide Cybersicherheitsinfrastruktur in geopolitisch turbulenten Zeiten wichtig ist, und begrüßt, dass die Mittel für Cybersicherheit aufgestockt wurden; unterstützt, dass die Mittel für Cybersicherheit bis 2027 schrittweise auf 10 % des IKT-Haushalts des Parlaments aufgestockt werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>begrüßt, dass das Präsidium am 10. Februar 2025 den internen Rahmen für das Management, die Governance und die Kontrolle von Cybersicherheitsrisiken angenommen hat; weist darauf hin, dass Investitionen in die Cybersicherheit von entscheidender Bedeutung sind, um die demokratische Stimme des Parlaments und der Union zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>begrüßt die Investitionen in künstliche Intelligenz (KI), die sich auf 1 Mio. EUR belaufen; fordert, dass der Einsatz von KI verstärkt wird, um Effizienzgewinne zu erzielen, wobei die damit verbundenen Risiken, einschließlich in den Bereichen Ethik und Datenschutz, zu berücksichtigen sind; hebt hervor, dass die KI das Potenzial hat, Verwaltungsverfahren zu straffen; betont, dass bei der Einführung von KI Innovationen mit den erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen einhergehen müssen; stellt fest, dass die Entwicklung von KI im Einklang mit den vom Präsidium festgelegten Grundsätzen genau überwacht werden wird, was unter anderem auch eine gründliche Risikobewertung im Zusammenhang mit dem Einsatz neuer Technologien umfassen wird; fordert das Generalsekretariat auf, Lösungen etwa Anwendungen und Instrumente vorzusehen, die den Mitgliedern und den Bediensteten so bald wie möglich zur Verfügung gestellt werden können;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Grüner Wandel</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>begrüßt die Ziele, die im Rahmen des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) des Parlaments für den Zeitraum 2025-2029 festgelegt wurden; weist darauf hin, dass Investitionen in die Energieeffizienz eine bewährte Methode sind, ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen; nimmt zur Kenntnis, dass in dem Haushaltsvoranschlag für 2026 Mittel in Höhe von 8,45 Mio. EUR für Investitionen in Energieeffizienz und Umwelt veranschlagt wurden, um die Umweltleistung der Gebäude des Parlaments weiter zu verbessern; stellt fest, dass dies einer Aufstockung um 74 % gegenüber dem Haushaltsplan von 2025 entspricht; räumt jedoch ein, dass diese Umweltmaßnahmen Teil der Haushaltslinie 2007 mit der Bezeichnung „Errichtung von Gebäuden und Herrichtung der Diensträume“ sind, deren Gesamtbetrag für 2026 gegenüber 2025 um 3,7 Mio. EUR verringert wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>weist darauf hin, dass fast zwei Drittel des CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdrucks des Parlaments aus der Personenbeförderung stammen; fordert eine deutliche Verringerung der Reisen für Sitzungen, die auch wirksam als Videokonferenz oder in Hybridformaten stattfinden können, und für alle übrigen Reisen eine Verlagerung auf CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-arme Alternativen, sofern die Qualität der legislativen und der politischen Arbeit hierdurch nicht beeinträchtigt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass sich die Preise für CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Gutschriften Voraussagen zufolge erhöhen sollen und angesichts des derzeitigen Emissionsniveaus für 2026 auf 900 000 EUR geschätzt werden müssen; fordert die Verwaltung auf, die Emissionen des Parlaments gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung weiterhin zu senken, anstatt CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Gutschriften zu erwerben; begrüßt die Einführung eines erweiterten Angebots an Zügen für Dienstreisen nach Straßburg ab Juli 2025 als positiven Schritt zur Senkung der CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass das Parlament Fotovoltaik-Solarpaneele installiert hat und dies auch weiterhin tun wird, um den Anteil der vor Ort erzeugten erneuerbaren Energie weiter zu erhöhen und so das Ziel von 25 % zu erreichen; nimmt die Antworten des Generalsekretärs auf den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Parlaments für das Haushaltsjahr 2024 zur Kenntnis, in denen darauf hingewiesen wird, dass 2022 eine Studie über die Nutzung von Photovoltaikmodulen für die Gebäude in Straßburg durchgeführt und 2023 abgeschlossen wurde und dass 2024 weitere Studien für tragfähige Lösungen, insbesondere für das WEISS-Gebäude, durchgeführt werden sollen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Mehrsprachigkeit, Kommunikation und Desinformation</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>betont, dass die Mehrsprachigkeit ein wesentlicher Grundsatz ist, auf dem die Arbeit des Parlaments beruht; nimmt die für Frühjahr 2025 geplante Überarbeitung des Verhaltenskodex Mehrsprachigkeit zur Kenntnis; fordert, dass das Parlament gegebenenfalls von wichtigen technologischen Entwicklungen bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Mehrsprachigkeit, einschließlich der Entwicklung und Nutzung von KI, profitiert; fordert den Generalsekretär auf, den Haushaltsausschuss über etwaige finanzielle Auswirkungen dieser Überarbeitung auf den Haushaltsplan zeitnah zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>hebt die Rolle hervor, die die Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments bei der Bekämpfung von Einflussnahme aus dem Ausland und Desinformation spielen; nimmt in diesem Zusammenhang die Tätigkeit der Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments zur Kenntnis, mit der die Arbeit des Parlaments in den jeweiligen Landessprachen über verschiedene Kanäle proaktiv herausgestellt wird; hebt die Rolle der Verbindungsbüros im Vereinigten Königreich als wichtigste Kontaktstelle für die Unionsbürger mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich hervor, die ihnen Informationen über das Parlament zur Verfügung stellen und sie ermutigen, an der Wahl zum Europäischen Parlament teilzunehmen; fordert das Präsidium auf, die Herstellung und Verbreitung von Kommunikationsmaterial in zugänglicher und inklusiver Weise auszuweiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>hebt die geringe Beteiligung junger Menschen an der jüngsten Wahl zum Europäischen Parlament in einigen Regionen der Union sowie die Rolle des Parlaments bei der Stärkung der politischen Bildung in der EU hervor;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>weist darauf hin, dass das Programm „Botschafterschule für das Europäische Parlament“ eine wichtige Rolle spielt, wenn es gilt, das aktive Engagement junger Europäerinnen und Europäer zu fördern, und weist ferner darauf hin, dass das zu Ehren von David Sassoli nach ihm benannte Schulungsprogramm für junge Journalistinnen und Journalisten wichtig ist, um unter Journalistinnen und Journalisten für ein besseres Verständnis der Europäischen Union und ihrer Funktionsweise zu sorgen, was – angesichts der jüngsten Entwicklungen, die einen besorgniserregenden Rückgang der Medienfreiheit und der Unabhängigkeit der Medien in der gesamten Union zeigen – das beste Mittel gegen Desinformation ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>erkennt den Stellenwert von Besuchergruppen an, die ein wichtiges Instrument darstellen, um den Bürgern die Arbeit der Mitglieder näherzubringen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Anhebung der Obergrenzen und Kostenfaktoren für die Berechnung des finanziellen Beitrags für bezuschusste Besucher ab dem 1. Januar 2025; fordert das Präsidium auf, die Auswirkungen der überarbeiteten Regelung für Besuchergruppen in Bezug auf die Reisekosten unter Berücksichtigung der Marktschwankungen zu bewerten und einer indirekten geografischen Diskriminierung von Besuchern vorzubeugen; stellt fest, dass die Mitglieder in der Vergangenheit etwa 15 % der Quote für Besucher ungenutzt ließen; fordert den Generalsekretär auf, dem Präsidium vorzuschlagen, dass die ungenutzte Quote interessierten Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird; stellt fest, dass die Haushaltsmittel für Besuchergruppen 22 % des Gesamthaushaltsplans der Generaldirektion Kommunikation ausmachen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>nimmt mit Besorgnis die interne Regelung für Besuchergruppen von Mitgliedern zur Kenntnis, die dazu führt, dass unter bestimmten Umständen 30 % der Vorabkosten von akkreditierten parlamentarischen Assistenten (APA) getragen werden müssen; hebt die mangelnde Durchführbarkeit dieser Regelung und die damit verbundene finanzielle Belastung der akkreditierten parlamentarischen Assistenten hervor; nimmt die Antworten des Generalsekretärs auf den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2024 in Bezug auf die Begründung des zweistufigen Ansatzes zur Kenntnis; versteht den Grundgedanken, betont jedoch die wachsenden Herausforderungen, die dies für akkreditierte parlamentarische Assistenten mit sich bringt, insbesondere mit dem kontinuierlichen Übergang zu strengeren Vorschriften;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>betont, dass die Kommunikationslandschaft immer komplexer wird und dass politische Kommunikation auf vielfältige Weise erfolgen sollte, unter anderem über verschiedene Plattformen der sozialen Medien und andere Medien; betont, dass die Fraktionen ihre Botschaft in allen Mitgliedstaaten vermitteln und kommunizieren müssen, was ein Grundprinzip einer gut funktionierenden europäischen Demokratie darstellt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Infrastruktur</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>nimmt den neuen Ansatz im Zusammenhang mit Gebäuden zur Kenntnis, bei dem das Parlament nach einer Zeit des Erwerbs in eine Phase der Konsolidierung von Gebäuden eingetreten ist, wobei die Nachhaltigkeit, die Zugänglichkeit und die Mobilität der Mitglieder und Bediensteten berücksichtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass in dem Haushaltsvoranschlag für 2026 4 Mio. EUR für Studien und die Vorbereitungsarbeiten des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Renovierung des SPAAK-Gebäudes enthalten sind, während die Gesamtkosten auf 36 Mio. EUR veranschlagt werden; stellt daher fest, dass 32 Mio. EUR an Kosten im Zusammenhang mit der Renovierung des SPAAK-Gebäudes nicht im Voranschlag für 2026 enthalten sind; stellt fest, dass der Generalsekretär beabsichtigt, diese Kosten durch eine Sammelmittelübertragung oder die Inanspruchnahme eines Darlehens zu decken; fordert den Generalsekretär auf, dem Haushaltsausschuss gemäß Artikel 272 Absatz 6 der Haushaltsordnung so bald wie möglich ausführliche Informationen über ein mögliches Darlehen zur Deckung dieser Kosten sowie die gesamte Planung der Arbeiten, einschließlich der Planung in Bezug auf die Kosten, zu übermitteln; besteht darauf, dass auch Kosten, die nicht unmittelbar mit den Renovierungsarbeiten in Zusammenhang stehen, eindeutig aufgeführt und im Haushaltsplan ausgewiesen werden; stellt fest, dass sich die direkten Kosten des SPAAK-Projekts mit Stand Dezember 2024 auf 14,12 Mio. EUR belaufen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>begrüßt das Pilotprojekt der GD INLO, mit dem die Legionellen aus der Be- und Entwässerungsanlage des Parlaments entfernt werden sollen, und hebt hervor, dass eine weitere Ausbreitung von Legionellen nur dann erfolgreich verhindert werden kann, wenn das Wasser in den Rohren für eine bestimmte Zeit auf 55 Grad Celsius erhitzt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2026 11,45 Mio. EUR in Ausstellungen „Erlebnis Europa“ investiert werden sollen; nimmt den Beschluss des Präsidiums vom November 2024 zur Kenntnis, das Konzept der Ausstellung „Erlebnis Europa“ zu überarbeiten, und erwartet, dass das überarbeitete Konzept kosteneffizienter und für Besucher attraktiver ist; bedauert, dass es immer noch keine Ausstellungen „Erlebnis Europa“ in Bukarest, Riga, Madrid, Lissabon, Nikosia, Valletta und Vilnius gibt; fordert, dass in allen Mitgliedstaaten Ausstellungen „Erlebnis Europa“ eingerichtet werden, sobald ein überarbeitetes Konzept erstellt wurde; weist erneut darauf hin, dass die Ausstellungen „Erlebnis Europa“ den Bürgern die Möglichkeit bieten sollten, die Funktionsweise der Europäischen Union besser zu verstehen und etwas über unsere gemeinsamen Werte zu lernen; bekräftigt daher, dass die Ausstellungen „Erlebnis Europa“ integraler Bestandteil der laufenden Bemühungen des Parlaments sind, auf die Unionsbürger zuzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>stellt fest, dass keine zusätzlichen Finanzmittel für die Eröffnung der Büros des Parlaments in Moldau und im Westbalkan benötigt werden, da diese Büros in den Räumlichkeiten des EAD eingerichtet werden sollen; hebt die Bedeutung der Präsenz des Parlaments in diesen Ländern als Zeichen der europäischen Solidarität und als Zeichen des Einsatzes des Parlaments für den Beitrittsprozess hervor;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>stellt fest, dass der Vertrag mit dem vorherigen Betreiber der Kinderkrippe Wayenberg nach einer Reihe schwerwiegender Anschuldigungen gegen den Auftragnehmer vorzeitig beendet wurde; begrüßt die Vereinbarung mit einem neuen Betreiber, die bessere Arbeitsbedingungen für das Personal und eine qualitativ bessere Kinderbetreuung vorsieht; räumt jedoch ein, dass dies zu einer Aufstockung der für diesen Zweck erforderlichen Haushaltsmittel führt, betont jedoch, dass in solchen Fällen angemessene Arbeitsbedingungen für externes Personal bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Parlaments grundsätzlich eine vorrangige Überlegung bilden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>bekräftigt, dass hochwertige Stillräume im Parlament erforderlich sind, und fordert die zuständigen Dienststellen auf, die derzeitigen Räumlichkeiten in Bezug auf Ausrüstung, Platz und Zugänglichkeit zu modernisieren, damit sie kindgerecht sind; fordert eine Folgenabschätzung in Bezug auf die Frage, ob in den Räumlichkeiten des Parlaments in Brüssel ein Familienraum für Kinder von Mitgliedern ohne ständigen Wohnsitz in Brüssel eingerichtet werden muss, der den Vorkehrungen in Straßburg entspricht;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Sonstiges</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>bekräftigt seine mehrfach im Plenum angenommene Forderung an die zuständigen Gremien, über eine Lösung nachzudenken, die es den Mitgliedern ermöglicht, ihr Recht auf Fernabstimmung bei der Inanspruchnahme von Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub und bei attestierten chronischen Erkrankungen wahrzunehmen, wobei die während der Pandemie in Bezug auf die technischen Aspekte dieser Abstimmungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse genutzt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>bekräftigt seine Forderung an den Generalsekretär, das Grundprinzip zu bekräftigen, dass alle Einstellungen auf der Grundlage von Kompetenzen erfolgen müssen, wobei gleichzeitig auf allen Personalebenen eine geografisch ausgewogene Verteilung hinsichtlich aller Mitgliedstaaten sicherzustellen ist; fordert das Parlament auf, seinen eigenen Wirkungsradius auszubauen, mit dem Ziel, kompetente Bewerber für Auswahlverfahren zu gewinnen, die das Parlament aufgrund ihres Profils, Alters, Geschlechts und ihrer Nationalität benötigt, wobei insbesondere Kandidaten aus unterrepräsentierten Ländern zur Teilnahme am Auswahlverfahren bewogen werden sollten; betont, dass eine ausgewogene geografische Zusammensetzung von wesentlicher Bedeutung ist, um einen europäischen öffentlichen Dienst, der seinem Namen gerecht wird, zu fördern; stellt fest, dass das Parlament kontinuierlich Maßnahmen zur Unterstützung dieses Ziels ergriffen hat, darunter die Organisation von nationalitätsspezifischen Auswahlverfahren, wobei die Auswahl streng nach dem Leistungsprinzip erfolgen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>ist davon überzeugt, dass das Parlament in Bezug auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowohl als Arbeitgeber als auch als öffentliche Einrichtung mit gutem Beispiel vorangehen sollte; begrüßt die Strategie des Parlaments, mit der dafür gesorgt werden soll, dass Menschen mit Behinderungen die Parlamentsgebäude vollkommen selbstständig nutzen können, und unterstützt weitere Maßnahmen und Anpassungen, die in diesem Zusammenhang notwendig sein werden; stellt fest, dass im Haushaltsplan für diesen Zweck 3,7 Mio. EUR vorgesehen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>betont, dass das Parlament die finanziellen Kosten und die Umweltkosten senken könnte, wenn es nur einen einzigen Sitz hätte; weist darauf hin, dass das Parlament gemäß dem Vertrag über die Europäische Union seinen Sitz in Straßburg haben muss; weist darauf hin, dass für dauerhafte Änderungen eine Änderung des Vertrags notwendig wäre, für die Einstimmigkeit erforderlich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>stellt fest, dass sich die Reisekosten der Mitglieder und Bediensteten im Haushaltsplan des Parlaments auf 116 Mio. EUR belaufen; fordert, dass die Gremien des Parlaments die Verfahren bei Dienstreisen überdenken und die Vorschriften und Verfahren für Dienstreisen mit dem übergeordneten Ziel überarbeiten, den Charakter von Dienstreisen weiter zu verbessern und die damit verbundenen finanziellen und ökologischen Kosten weiter zu senken; legt den Mitgliedern nahe, CO2-arme Verkehrsträger zu nutzen, und plädiert dafür, die günstigsten Flugmöglichkeiten verantwortungsvoll und maßvoll zu nutzen und Bahnreisen den Vorzug zu geben, wenn diese eine praktikable Option darstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass Artikel 46 Absatz 2 der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments die Möglichkeit vorsieht, zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Mittelausstattung für die parlamentarische Assistenz mit Mitteln aus den jeweiligen allgemeinen Kostenvergütungen zu finanzieren; fordert die Verwaltung des Parlaments auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit Mitglieder, die dies wünschen, ihre allgemeine Kostenvergütung zur Deckung der Kosten für Dienstreisen von akkreditierten parlamentarischen Assistenten verwenden können; hebt hervor, dass eine solche Maßnahme dem Anstieg der Kosten in den Büros der Mitglieder entgegenwirken würde und gleichzeitig haushaltsneutral wäre;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>fordert das Präsidium auf, die allgemeine Kostenvergütung nicht zu indexieren und ehemaligen Mitgliedern keine allgemeine Kostenvergütung zu gewähren, wodurch erhebliche Einsparungen bei den satzungsgemäßen Kosten möglich werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>fordert das Präsidium auf, die Vorschriften zu überarbeiten und eine Karenzzeit für ehemalige Mitglieder einzuführen, in der diese weder Lobbytätigkeiten noch repräsentativen Tätigkeiten beim Parlament nachgehen dürfen und die der Zeit entspricht, während der Mitglieder ein Übergangsgeld erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>weist darauf hin, dass das Parlament seit 2018 im Plenum stets dafür gestimmt hat, das generelle Verbot der Teilnahme von akkreditierten parlamentarischen Assistenten an offiziellen Delegations- und Dienstreisen aufzuheben; bedauert, dass die Beschlüsse der Konferenz der Präsidenten vom März 2025 über die Durchführungsbestimmungen für Reisen außerhalb der drei Arbeitsorte des Europäischen Parlaments nicht der Forderung des Parlaments entsprachen; hält an seinem Standpunkt fest, dass es akkreditierten parlamentarischen Assistenten unter bestimmten Bedingungen gestattet sein sollte, Mitglieder bei offiziellen Delegations- und Dienstreisen zu begleiten; fordert seine zuständigen Gremien auf, die einschlägigen Artikel seiner internen Regelung zu ändern, um unverzüglich die Teilnahme von akkreditierten parlamentarischen Assistenten an offiziellen Delegations- und Dienstreisen außerhalb der drei Arbeitsorte des Parlaments zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>begrüßt die Arbeit der APA-Vertretung, die rund 2 000 parlamentarische Assistenten (APA) vertritt, deren Arbeit für den reibungslosen Ablauf der täglichen Arbeit der MdEP von entscheidender Bedeutung ist; nimmt zur Kenntnis, dass 10 000 EUR zweckgebunden wurden, damit die APA-Vertretung ihre Rolle erfüllen und ausreichende Ressourcen sicherstellen kann, um die akkreditierten parlamentarischen Assistenten wirksam zu unterstützen und angemessen zu vertreten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>begrüßt die außergewöhnliche Erhöhung der Stipendien für alle Praktikanten im Jahr 2026 um 10 %, die 2026 mit 1 Mio. EUR im Haushalt veranschlagt wurden, um diese bei der Bewältigung der steigenden Wohnkosten in Brüssel und Luxemburg zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>geht davon aus, dass den Anträgen, über die das Plenum abstimmt, von den zuständigen Stellen hohe Priorität eingeräumt wird;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°     °</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>nimmt den Haushaltsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2026 an;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung sowie den Haushaltsvoranschlag dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>