<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0063</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Unmittelbare Gefahr weiterer Repressionen durch das Lukaschenka-Regime in Belarus und vom Ermittlungskomitee geäußerte Drohungen</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0219, 0221, 0223, 0227 und 0229/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. April 2025 zu der unmittelbaren Gefahr weiterer Repressionen durch das Lukaschenka-Regime in Belarus und den vom Ermittlungskomitee geäußerten Drohungen (2025/2629(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Belarus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass das Lukaschenka-Regime seine internen und transnationalen Repressionen ausgeweitet hat, um die Strukturen der Vertretung der demokratischen Kräfte von Belarus zu zerschlagen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Sachverständige der Vereinten Nationen kürzlich bestätigt haben, dass Menschen willkürlich festgenommen und inhaftiert und in diesem Zusammenhang Folter und Misshandlung unterzogen wurden, und überdies Beweise für Verbrechen gegen die Menschlichkeit festgestellt haben; in der Erwägung, dass sich noch immer über 1200 politische Gefangene in Haft befinden, darunter Wiktoryja Kulscha, Wolha Majorawa, Alena Hnauk und Andrzej Poczobut;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass das Ermittlungskomitee von Belarus „Sonderverfahren“ gegen Hunderte Belarussinnen und Belarussen eingeleitet hat, die an Demonstrationen in verschiedenen Städten Europas teilgenommen oder bei Wahlen zum Koordinierungsrat kandidiert haben; in der Erwägung, dass den in Belarus verbliebenen Familienmitgliedern der belarussischen Diaspora angedroht wurde, sie kämen in Haft oder ihre Vermögenswerte würden beschlagnahmt, wenn sie am Tag der Freiheit an Protesten teilnähmen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass das Lukaschenka-Regime es sich zunutze macht, dass die Gültigkeit vieler belarussischer Reisepässe abläuft, und so die Diaspora dazu zwingt, nach Belarus zurückzukehren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass das belarussische Regime seine Zusammenarbeit mit Russlands Geheimdiensten ausweitet und dadurch die Gefahr größer wird, dass im Gebiet der EU koordinierte Repressions- und Überwachungsmaßnahmen durchgeführt und Mittel der hybriden Kriegsführung eingesetzt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die staatlichen belarussischen Medien die Informationslandschaft beherrschen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>fordert, dass das Lukaschenka-Regime umgehend seine Repressionsmaßnahmen, zu denen auch die Überwachung von Personen zählt, die im Exil leben oder an Demonstrationen teilnehmen, einstellt und alle politischen Gefangenen freilässt und rehabilitiert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste, dass das Lukaschenka-Regime seine Repressionsmaßnahmen ständig ausweitet und nun auch im Ausland aufhältige belarussische Staatsangehörige strafrechtlich verfolgt, ihre Vermögenswerte in Belarus beschlagnahmt und weitere Maßnahmen ergreift, um all jene zum Schweigen zu bringen, die abweichende Meinungen äußern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert, dass im Exil lebenden belarussischen Staatsangehörigen EU-weit rechtliche Unterstützung und Schutz gewährt wird, indem die Verfahren für Personen vereinfacht werden, die infolge extraterritorialer strafrechtlicher Verfolgung staatenlos geworden sind und nun ein Visum, eine Aufenthaltsgenehmigung oder vorläufige Identifizierungsdokumente benötigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>bekräftigt, dass es Lukaschenka nicht als Präsidenten anerkennt, und ist der Ansicht, dass die im Rahmen von „Sonderverfahren“ des Ermittlungskomitees betriebene strafrechtliche Verfolgung belarussischer Staatsangehöriger wegen friedlicher demokratischer Betätigung im Ausland eine unmittelbare Verletzung der territorialen Souveränität der Mitgliedstaaten ist; fordert die betroffenen Länder daher nachdrücklich auf, die Haftbefehle von Interpol, mit denen die Auslieferung der politischen Gegner von Lukaschenka beantragt wird, nicht zu beachten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>begrüßt, dass Sanktionen gegen die Direktion Vermögensverwaltung im Präsidialamt der Republik Belarus und die Zentrale Wahlkommission verhängt wurden, weil beide Stellen politisch motivierte Entscheidungen erlassen haben; fordert nachdrücklich, dass sofort persönliche Sanktionen gegen sämtliche Mitglieder des Ermittlungskomitees von Belarus und gegen sämtliche Amtsträger anderer staatlicher Institutionen verhängt werden, die an der transnationalen strafrechtlichen Verfolgung und Einschüchterung belarussischer Staatsangehöriger beteiligt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>spricht sich nachdrücklich dafür aus, rasch einen rechtlichen Mechanismus auszuarbeiten und durchzusetzen, mit dem alle außerhalb von Belarus befindlichen Vermögenswerte und Besitztümer im Eigentum von Lukaschenka und seinem Führungszirkel ausfindig gemacht, eingefroren und beschlagnahmt sowie anschließend einem Fonds zur Unterstützung der Opfer der Repression übertragen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, weitere Sanktionen zu verhängen, die denen entsprechen, die gegen Russland verhängt wurden, insbesondere gegen Amtsträger, die für transnationale Repression verantwortlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die politische, finanzielle und technische Unterstützung für unabhängige Medien, Menschenrechtsverteidiger, Gewerkschaften und Initiativen der Zivilgesellschaft, die in Belarus und außerhalb des Landes tätig sind, zu verstärken, auch indem sie Gerichtsverfahren beobachten und das Schicksal politischer Gefangener stärker ins Blickfeld rücken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die Hohe Vertreterin und Vizepräsidentin auf, den Operationen der belarussischen Geheimdienste und den von Belarus betriebenen Desinformationskampagnen unter Zuhilfenahme des EU-Zentrums für Informationsgewinnung und Lageerfassung und der Europäischen Beobachtungsstelle für digitale Medien entgegenzuwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert den Internationalen Strafgerichtshof nachdrücklich auf, das Verfahren zu beschleunigen, das er wegen der vom Lukaschenka-Regime begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeleitet hat, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verantwortlichen nach Maßgabe des Grundsatzes der universellen Gerichtsbarkeit im Wege nationaler Verfahren zur Rechenschaft zu ziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission und dem Rat sowie der Vertretung der demokratischen Kräfte von Belarus und den De-facto-Staatsorganen von Belarus zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>