<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0080</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2023: Gesamthaushaltsplan der EU – Gerichtshof der Europäischen Union</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0050/2025 - Berichterstatter: Cristian Terheş)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan IV – Gerichtshof der Europäischen Union (2024/2022(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 58 vom 23.2.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/budget/2023/1/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 (COM(2024)0272 – C10‑0070/2024)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/5462, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5462/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den jährlichen Tätigkeitsbericht des Gerichtshofs der Europäischen Union für 2023 und seinen Jahresbericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zusammen mit den Antworten der Organe<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/5882, 9.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5882/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 266, 267 und 268,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Rechtsausschusses,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0050/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Kanzler des Gerichtshofs Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gerichtshofs für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission, der Europäischen Bürgerbeauftragten, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan IV – Gerichtshof der Europäischen Union, sind (2024/2022(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan IV – Gerichtshof der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Rechtsausschusses,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0050/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass es die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) das Rechtsprechungsorgan der Union ist, das die Aufgabe hat, die Einhaltung des Unionsrechts sicherzustellen, indem es die einheitliche Auslegung und Anwendung der Verträge überwacht und die Rechtmäßigkeit der von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union erlassenen Maßnahmen sicherstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass der EuGH dazu beiträgt, die Werte der Union zu bewahren, und über seine Rechtsprechung am europäischen Einigungswerk mitwirkt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass der EuGH zwei Gerichte umfasst: den Gerichtshof und das Gericht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament und der Rat das Protokoll Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden „Satzung“)<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU, Euratom) 2024/2019 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, ABl. L, 2024/2019 vom 12.8.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2019/oj.</FIELD></FOOTNOTE> im Jahr 2024 geändert haben, sodass Vorabentscheidungen in bestimmten Bereichen in die Zuständigkeit des Gerichts übertragen wurden;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass der Haushalt des EuGH unter die MFR-Rubrik 7 „Europäische öffentliche Verwaltung“ fällt, die sich 2023 auf insgesamt 12,3 Mrd. EUR belief (was 6,4 % des Gesamthaushalts der Union entsprach); stellt fest, dass der Haushalt des EuGH in Höhe von rund 0,5 Mrd. EUR circa 3,9 % der gesamten Verwaltungsausgaben der Union ausmacht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2023 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) eine Stichprobe von 70 Vorgängen geprüft hat, die unter die Rubrik „Verwaltung“ fallen, wobei zehn Vorgänge mehr als im Jahr 2022 geprüft wurden; stellt ferner fest, dass dem Rechnungshof zufolge die Verwaltungsausgaben Ausgaben für Personal umfassen, einschließlich der Ausgaben für Ruhegehälter, die im Jahr 2023 etwa 70 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausmachten, sowie die Ausgaben für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie, und dass seine langjährige Arbeit zeigt, dass diese Ausgaben insgesamt risikoarm sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass 21 (30 %) der 70 Vorgänge Fehler aufwiesen, der Rechnungshof jedoch auf der Grundlage der fünf quantifizierten Fehler zu dem Ergebnis einer geschätzten Fehlerquote unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle kommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass im Bericht des Rechnungshofs keine spezifischen Probleme in Bezug auf den EuGH festgestellt wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass sich die dem EuGH für das Jahr 2023 zugewiesenen Haushaltsmittel auf 486 025 796 EUR beliefen, was gegenüber 2022 einer Erhöhung um 3,9 % entspricht; nimmt zur Kenntnis, dass diese Erhöhung in erster Linie auf die für 2023 vorgesehenen Anpassungen der Dienstbezüge zurückzuführen war; hebt hervor, dass die Haushaltsmittel des EuGH in erster Linie für Verwaltungsaufwendungen bestimmt sind, wobei etwa 75 % der Mittel für die Ausgaben für die Mitglieder und die Bediensteten und fast der gesamte Rest für Gebäude und IT verwendet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass Ende 2023 eine Haushaltsvollzugsquote von insgesamt 97,72% zu verzeichnen war; nimmt zur Kenntnis, dass die Haushaltsbehörde über fünf Mittelübertragungen gemäß Artikel 29 der Haushaltsordnung informiert wurde, mit denen die Haushaltslinien „Energieverbrauch“, „Kauf, Unterhaltung und Wartung der Ausrüstung und der Software“ und „Gebäude“ unter Heranziehung anderer Haushaltslinien, vor allem der Haushaltslinie „Dienstbezüge und Zulagen“, aufgestockt wurden; stellt fest, dass Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine den Haushalt des EuGH weiterhin belastet hat, unter anderem durch eine höhere Inflation und Gehaltsanpassungen und stark steigende Kosten für Energie und eine Reihe von Waren und Dienstleistungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass nach Angaben des bevollmächtigten Anweisungsbefugten die zugewiesenen Mittel für den vorgesehenen Zweck und im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet wurden und die eingerichteten Kontrollverfahren die nötigen Garantien hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge geboten haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass die durchschnittliche Zahlungsdauer im Jahr 2023 23,1 Tage betrug, gegenüber 24,32 Tagen im Jahr 2022; fordert den EuGH auf, sich weiterhin um eine Verkürzung der Zahlungsdauer zu bemühen, zumal 81 % der Rechnungen 2023 elektronisch eingegangen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass der Haushalt für Dienstreisen des EuGH, der sich 2023 für die Bediensteten und die Mitglieder auf 638 000 EUR belief, gegenüber 2022 weiter um 3,3 % zurückgegangen ist; stellt fest, dass 85,1 % der Mittel für Dienstreisen im Jahr 2023 in Anspruch genommen wurden, während es im Jahr 2022 aufgrund der damals geltenden anhaltenden Reisebeschränkungen 46,6 % waren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Internes Management, Leistung und interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>nimmt die bedeutenden Schritte zur Kenntnis, die der EuGH 2023 mit Blick auf eine für ihn geltende Justizreform unternommen hat, in deren Rahmen die Zuständigkeit für Vorabentscheidungen des Gerichtshofs teilweise auf das Gericht übertragen wurde; stellt fest, dass Ende 2023 eine politische Einigung mit dem Parlament und dem Rat im Hinblick auf die Änderung der Satzung des EuGH und im Hinblick auf die Verbesserung seiner Arbeitsweise angesichts einer stetigen Zunahme der Fälle und der zunehmenden Komplexität und Sensibilität der aufgeworfenen Fragen erzielt wurde; weist darauf hin, dass neben der Annahme der Reform im Jahr 2024 detaillierte Vorschriften und Verfahren angenommen wurden, um die Reform zu vervollständigen und die Einführung des neuen Rechtsrahmens zum 1. Oktober 2024 zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass der Gerichtshof im Jahr 2023 in fünf Fällen über den Grundsatz des Vorrangs entschieden hat, und zwar im Rahmen von vier Vorabentscheidungsverfahren, die von den Gerichten in Deutschland, Irland, Polen und Rumänien angestrengt wurden, sowie in einem Vertragsverletzungsverfahren, das Polen betrifft; betont die grundlegende Bedeutung des Grundsatzes des Vorrangs des EU-Rechts, der die einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten sicherstellt und die Rechtsstaatlichkeit als Grundwert der Union schützt; weist nachdrücklich darauf hin, dass der Vorrang des EU-Rechts das Fundament für die Rechtsordnung der Union bildet, und hebt die zentrale Rolle des EuGH bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in der gesamten Union hervor; stellt fest, dass das Gericht in sechs Fällen im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Schutz des EU-Haushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit durch die Regierung Ungarns, die systematisch die Grundwerte der Union unterläuft, entschieden hat; fordert die Kommission nachdrücklich auf, entschiedene Durchsetzungsmaßnahmen gegen jeden Mitgliedstaat zu ergreifen, der die Verbindlichkeit von EuGH-Urteilen in Frage stellt oder missachtet; betont, dass in Fällen, die Ermittlungen im Hinblick auf den Unionshaushalt betreffen, der Grundsatz des ordnungsgemäßen Verfahrens und die Grundrechte von allen zuständigen Behörden vollumfänglich zu achten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass Artikel 4 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union Folgendes vorsieht: „Die Union achtet die Gleichheit der Mitgliedstaaten vor den Verträgen und ihre jeweilige nationale Identität, die in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt. Sie achtet die grundlegenden Funktionen des Staates [...]”;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>verurteilt jedwedes nationales Vorgehen bzw. alle legislativen Maßnahmen, die darauf abzielen, die Kodifizierung und Durchsetzung von Urteilen des EuGH zu unterlaufen; fordert die Schaffung eines offiziellen Überwachungsverfahrens, mit dessen Hilfe die Einhaltung der Urteile des EuGH durch die Mitgliedstaaten verfolgt werden kann, und empfiehlt, die Gewährung von EU-Mitteln im Zusammenhang der an die Rechtsstaatlichkeit geknüpften Konditionalität mit der Einhaltung der Urteile zu verknüpfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass dem Gerichtshof 2023 821 neue Rechtssachen (gegenüber 806 im Jahr 2022) vorgelegt wurden, von denen es sich bei 63 % um Vorabentscheidungsersuchen und bei 28,6 % um eingelegte Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts handelte; stellt fest, dass das Gericht mit 1 271 neuen Rechtssachen im Jahr 2023 einen erheblichen Anstieg gegenüber 904 im Jahr 2022 verzeichnete, was auch auf eine außergewöhnliche Gruppe von 404 verbundenen Rechtssachen, die im Oktober 2023 eingereicht wurden, zurückzuführen ist; stellt fest, dass im Jahr 2023 beim Gericht 37 % der neuen Rechtssachen (einschließlich der Gruppe von 404 verbundenen Rechtssachen) institutionelles Recht, 24,3 % Klagen im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums und 6 % Streitigkeiten zwischen den Organen der Union und ihrem Personal betrafen; stellt fest, dass die Gesamtzahl der anhängigen Rechtssachen im Vergleich zu den Vorjahren stabil geblieben ist, wobei die zuvor genannten 404 Rechtssachen als eine einzige Rechtssache angesehen werden und Ende 2023 2 587 Rechtssachen gegenüber 2 585 Rechtssachen Ende 2022 bzw. 2 541 Rechtssachen Ende 2021 anhängig waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt fest, dass der Gerichtshof im Jahr 2023 783 Rechtssachen gegenüber 808 Rechtssachen im Vorjahr abgeschlossen hat, während es beim Gericht im Jahr 2023 904 abgeschlossene Rechtssachen gegenüber 858 im Vorjahr waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>begrüßt, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer der beim Gerichtshof abgeschlossenen Rechtssachen 2023 auf 16,1 Monate gesunken ist, während es 2022 noch 16,4 Monate waren; stellt fest, dass die durchschnittliche Dauer der vom Gericht abgeschlossenen Rechtssachen 18,2 Monate betrug, während es im Jahr 2022 noch 16,2 Monate waren, was sich dem Gericht zufolge mit der Art und der entsprechenden Komplexität der im Jahr 2023 durchgeführten Verfahren erklären lässt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Klagen vor dem Gerichtshof (von 23,5 Monaten im Jahr 2022 auf 20,8 Monate im Jahr 2023) und bei Vorabentscheidungsersuchen (von 17,3 Monaten auf 16,8 Monate) gesunken ist; stellt fest, dass es im Hinblick auf Rechtsstreitigkeiten vor dem Gerichtshof zu einem erheblichen Anstieg von Klagen, insbesondere im Umweltbereich, gekommen ist und dass sich die dem Gerichtshof im Jahr 2023 zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen im Wesentlichen auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gefolgt von Steuerfragen, Verbraucherschutz und Verkehr bezogen; stellt fest, dass es in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten vor dem Gericht zu einem Anstieg der Rechtssachen in den Bereichen geistiges Eigentum sowie Wirtschafts- und Währungspolitik einschließlich des Bankwesens gekommen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>nimmt mit Zufriedenheit den hohen Anteil der Nutzung von e-Curia im Jahr 2023 zur Kenntnis, wobei 10 502 e-Curia-Konten registriert wurden und 94 % der Eingaben beim Gericht über e-Curia erfolgten, wie dies auch schon 2022 der Fall war, während der Anteil der Nutzung von e-Curia beim Gerichtshof von 87 % im Jahr 2022 auf etwa 89 % gestiegen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>würdigt die Fortschritte bei der Digitalisierung des Justizarchivs, sodass Dokumente für künftige Einsichtnahmen aufbewahrt werden und Wissenschaftler und die Öffentlichkeit über ein digitales Portal leichter auf sie zugreifen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>begrüßt den vom EuGH ausgearbeiteten leistungsbasierten Ansatz, mit dessen Hilfe sich der EuGH bei Entscheidungen auf leistungsbedingte Ergebnisse und den Umfang der Verwirklichung seiner Ziele stützen kann, wozu eine Reihe von Indikatoren zur Arbeitsbelastung und operativen Abläufen herangezogen werden; stellt fest, dass die vom EuGH verwendeten zentralen Leistungsindikatoren ein breites Spektrum spezifischer Bereiche abdecken und der Unterstützung der fünf Managementziele dienen, die das ordnungsgemäße Funktionieren des EuGH, die Digitalisierung und neue Technologien, Offenheit und Transparenz, Mehrsprachigkeit und Personalverwaltung betreffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass der Rahmen für interne Kontrolle des EuGH im Zeitraum 2022-2023 einer eingehenden Bewertung unterzogen wurde, die seine Tauglichkeit bestätigte; weist darauf hin, dass im Zuge dieser Bewertung die Abläufe zur Finanzkontrolle geändert wurden, um die Kontrollen effizienter zu gestalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt fest, dass die wichtigsten im Jahr 2023 durchgeführten internen Prüfungen die Ausgaben des EuGH für die Gebäudereinigung, die Wirksamkeit des Systems der internen Kontrolle mit Blick auf die Sicherung der IT-Anlagen des EuGH und die Personalauswahlverfahren betrafen; stellt fest, dass im Rahmen eines internen Audits auch eine Studie über den Einsatz künstlicher Intelligenz im Justizbereich durchgeführt wurde, und zwar im Zusammenhang mit der Umsetzung einer Strategie zur Integration von auf künstlicher Intelligenz basierenden Instrumenten in die Arbeit des EuGH; nimmt zur Kenntnis, dass die Dienststellen des EuGH häufig vor dem förmlichen Abschluss der internen Prüfungen Maßnahmen ergriffen haben, um die Empfehlungen der internen Prüfung umzusetzen, und dass diese Maßnahmen vom Internen Prüfer als zufriedenstellend erachtet wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personelle Ressourcen, Gleichstellung und Wohlbefinden des Personals</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der EuGH Ende 2023 1 340 Beamte (58 %), 765 Bedienstete auf Zeit (33 %) im Sinne von Artikel 2 Buchstaben a, b und c der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der EU und 198 Vertragsbedienstete (9 %) beschäftigte; stellt fest, dass Ende 2023 die Stellenbesetzungsquote bei 97,11 % der im Stellenplan vorgesehenen Stellen lag; weist ferner darauf hin, dass sich die Personalfluktuation im Jahr 2023 auf 7,8 % belief, was insbesondere darauf zurückzuführen war, dass 20 % der Mitarbeiter, die den EuGH verlassen haben, in den Ruhestand eingetreten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, dass sich der Gerichtshof aus 27 Richtern und 11 Generalanwälten zusammensetzt und im Jahr 2023 kein neuer Richter und kein neuer Generalanwalt sein Amt angetreten haben; stellt ferner fest, dass sich das Gericht aus 54 Richtern zusammensetzt und im Jahr 2023 ein neuer Richter und eine neue Richterin ihr Amt angetreten haben; weist darüber hinaus darauf hin, dass 2023 ein neuer Kanzler für das Gericht gewählt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>begrüßt die ausführlichen Antworten des EuGH auf den Fragebogen des Haushaltskontrollausschusses des Parlaments, der im Rahmen des laufenden Entlastungsverfahrens vorgelegt wurde, insbesondere in Bezug auf die Personalverteilung Ende 2023; stellt fest, dass der Anteil der Frauen und der Männer beim Gerichtshof und beim Gericht nach wie vor sehr unausgewogen ist; begrüßt das Schreiben des Präsidenten des Gerichts an den Präsidenten der Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten im Jahr 2024, in dem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, bei der Nominierung von Kandidaten für die Neubesetzung von Richter- und Generalanwaltsstellen auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu achten; fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Benennung von Kandidaten für die Ersetzung von Richtern der Notwendigkeit eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass von den 2 303 Beamten und Bediensteten, die Ende 2023 tätig waren, 61 % Frauen sind; begrüßt, dass der Anteil von Frauen in Verwaltungspositionen bei 55 % liegt, und insbesondere die Tatsache, dass der Anteil von Frauen in Führungspositionen im Vergleich zu den Jahren 2022 und 2021 von 40 % auf 43 % gestiegen ist, was den seit 2018 verzeichneten Aufwärtstrend bestätigt (37,5 % im Jahr 2018, 39 % im Jahr 2019 und 41 % im Jahr 2020); weist darauf hin, dass der Frauenanteil bei den Assistentenstellen am höchsten war, während er in den höheren Führungspositionen am niedrigsten war; fordert den EuGH auf, für einen größeren Frauenanteil in höheren Führungspositionen zu sorgen und weitere Maßnahmen zu ergreifen, um ein ausgewogene Zusammensetzung mit Blick auf das Geschlechterverhältnis auf allen Ebenen zu fördern; begrüßt die Bemühungen des EuGH, Gleichstellung, Inklusion und Vielfalt, insbesondere bei den Einstellungsverfahren, zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert den EuGH auf, jährlich einen Bericht über Gleichstellung und Vielfalt zu veröffentlichen, um für Transparenz in Bezug auf die Vertretung von Frauen und Männern auf allen Ebenen des Organs, einschließlich Richter, Generalanwälte und Verwaltungspersonal, zu sorgen, sowie konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Geschlechterparität in Führungspositionen vorzusehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>begrüßt, dass alle Nationalitäten der Union in den Reihen des EuGH vertreten sind, stellt jedoch fest, dass bestimmte Nationalitäten stärker vertreten sind als andere; begrüßt, dass sich der EuGH 2023 weiterhin um eine bessere geografische Ausgewogenheit bei der Zusammensetzung seines Personals bemühte, insbesondere durch die Förderung der Sichtbarkeit und Attraktivität seiner Stellenangebote, die Schaffung und das Angebot günstigerer Arbeitsbedingungen, um Zeitbedienstete aus bestimmten, weniger stark vertretenen Mitgliedstaaten zu rekrutieren, und durch eine umfassende Kommunikation über die Beschäftigungsmöglichkeiten beim EuGH für die unterschiedlichen Zielgruppen; weist darauf hin, dass im Rahmen des Praktikumsprogramms des EuGH erhebliche Anstrengungen unternommen wurden, um vielversprechenden Nachwuchs aus den verschiedenen Mitgliedstaaten zu gewinnen; legt dem EuGH nahe, zu prüfen, ob in der Praktikantenschaft alle Mitgliedstaaten proportional vertreten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>fordert den EuGH nachdrücklich auf, sich für ein mehrsprachiges Arbeitsumfeld einzusetzen und dessen Potenzial anzuerkennen, wenn es darum geht, die ausgewogene Zusammensetzung des Personals mit Blick auf die Staatsangehörigkeit zu verbessern; fordert alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU auf, den Grundsatz der Mehrsprachigkeit zu wahren und zu sichern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>begrüßt die Arbeit, die in der Hochrangigen Fachgruppe für Fragen der interinstitutionellen Zusammenarbeit geleistet wurde, um Luxemburg als Arbeitsort für das Personal attraktiver zu machen; fordert den EuGH auf, die Zusammenarbeit mit anderen in Luxemburg ansässigen Organen und Einrichtungen im Rahmen verschiedener Initiativen aufrechtzuerhalten und zu verbessern; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Haushaltsbehörde für das Haushaltsjahr 2025 die erforderlichen Mittel bewilligt hat, um die Gewährung einer Wohnungszulage für Bedienstete in unteren Besoldungsgruppen zu ermöglichen, wie von der Hochrangigen Fachgruppe für Fragen der interinstitutionellen Zusammenarbeit empfohlen; fordert, dass das Parlament über die Fortschritte bei derartigen Initiativen informiert wird, mit denen die Attraktivität Luxemburgs als Arbeitsort verbessert werden soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>stellt fest, dass der EuGH im Jahr 2023 mehrere Initiativen umgesetzt hat, um das körperliche und geistige Wohlbefinden des Personals durch spezielle Workshops und Sensibilisierungsmaßnahmen zu fördern; stellt fest, dass die Telearbeitsregelung, die am 1. Mai 2022 in Kraft trat, von den Führungskräften positiv bewertet wurde, wobei 92 % angaben, dass die Produktivität der Personals in Telearbeit entweder gleichwertig oder besser war als vor ihrer Einführung; weist darauf hin, dass der EuGH im Hinblick auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben 2023 seinen Bediensteten erneut die Möglichkeit eingeräumt hat, bis zu zehn Tage pro Jahr Telearbeit außerhalb des Dienstorts zu leisten, insbesondere während der Gerichtsferien;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>begrüßt die laufenden Sensibilisierungs-, Informations- und Schulungskampagnen, mit denen Inklusion, gegenseitiger Respekt, Zusammenarbeit und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und ihre Helfer gefördert werden sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass sich die Zahl der Arbeitstage im Krankheitsstand im Jahr 2023 auf 20 198 belief, was einer Verringerung um 14,78 % gegenüber 2022 entspricht; stellt mit Besorgnis fest, dass der Ärztliche Dienst im Jahr 2023 11 Burn-out-Fälle gemeldet hat; begrüßt, dass der EuGH eine gründliche Analyse von Diagnoseberichten durchgeführt hat, um Fälle von professionellem Burn-out zu ermitteln, und den Schwerpunkt auf Präventivmaßnahmen gelegt hat, insbesondere auf die Verstärkung seines Teams medizinischer Fachkräfte und Sozialarbeiter, auf die Prävention psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz und auf die Einführung von Sensibilisierungsmaßnahmen für die Leitungsebene im Zusammenhang mit dem Recht auf Nichterreichbarkeit und den Gefahren überdurchschnittlicher Leistungen; ermutigt den EuGH, sich weiterhin auf diese Problematik zu konzentrieren, um weitere Krankheitsfälle in Verbindung mit Burn-out zu verhindern, und das Parlament über die diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>stellt fest, dass 2023 eine behördliche Untersuchung zu einem mutmaßlichen Fall sexueller Belästigung im Zusammenhang mit einem Mitglied des Personals eingeleitet wurde und dass dieser Fall 2024 mit einer Sanktion abgeschlossen wurde; stellt mit Besorgnis fest, dass 2023 auch ein Verfahren auf Unterstützung in einem mutmaßlichen Fall von Mobbing in Zusammenhang mit einem Richter beantragt wurde, in diesem Fall jedoch kein Mobbing nachgewiesen wurde; stellt fest, dass eine dienststellenübergreifende Arbeitsgruppe im März 2023 – also vor der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – eingerichtet wurde und dass diese Arbeitsgruppe die im EuGH bestehenden Vorschriften und Verfahren zur Verhinderung von Belästigung und Mobbing geprüft und einige Empfehlungen zur Verbesserung dieser Vorschriften und Verfahren abgegeben hat; fordert den EuGH auf, das Thema weiterzuverfolgen und auch künftig keine Belästigung und kein Mobbing am Arbeitsplatz zu dulden und hierfür Pflichtschulungen zu unbewussten Vorurteilen und zu Ethikstandards für alle Richter und hohen Beamten vorzusehen, um Machtmissbrauch zu verhindern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ethikrahmen </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>stellt zufrieden fest, dass 2023, wie in früheren Entlastungsempfehlungen gefordert, ein neuer Verhaltenskodex über die Rechte und Pflichten der Beamten und sonstigen Bediensteten des EuGH, der die Werte und die Verpflichtung des EuGH zu ethischen Standards enthält, ausgearbeitet und im März 2024 angenommen wurde; stellt fest, dass der Verhaltenskodex Bestimmungen über Interessenkonflikte, Loyalitätspflicht, Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflichten, Nebentätigkeiten, berufliche Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst und Veröffentlichungen enthält und auch für abgeordnete nationale Sachverständige und Richteranwärter gilt, die im Rahmen des Europäischen Netzes für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten betreut werden; stellt fest, dass 2023 Sensibilisierungsmaßnahmen und überarbeitete Schulungen zum Verhaltenskodex für die Bediensteten und die Führungskräfte organisiert wurden, wobei besonderes Augenmerk auf neue Mitarbeiter gelegt wurde; fordert eine regelmäßige Pflichtschulung aller Mitarbeiter und fordert, dass das Parlament weiterhin über die Anwendung des Verhaltenskodex informiert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>stellt fest, dass vor dem Inkrafttreten des Verhaltenskodex zwei potenzielle Fälle von Interessenkonflikten gemeldet und nach den geltenden Verfahren behandelt wurden, damit die betroffenen neuen Mitarbeiter nicht in die Bearbeitung von Dossiers einbezogen werden, mit denen sie aufgrund einer früheren Tätigkeit vertraut waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass im Anschluss an die Annahme des Verhaltenskodex für die Mitglieder und ehemaligen Mitglieder des EuGH die Interessenerklärung der Mitglieder im Internet veröffentlicht wurde, um potenzielle Interessenkonflikte bei der Bearbeitung von Fällen zu verhindern; stellt fest, dass der EuGH seine internen Vorschriften in dieser Angelegenheit kontinuierlich neu bewertet, um diese Vorschriften zu aktualisieren und die höchstmöglichen Standards für ethisches Verhalten sicherzustellen; fordert den EuGH auf, eine unabhängige Ethikkommission einzurichten, die die Einhaltung des Verhaltenskodex überwacht und etwaige Verstöße untersucht; fordert eine obligatorische jährliche Ethikschulung für das gesamte Personal des EuGH, einschließlich der Richter und Generalanwälte, um die Integrität des EuGH zu wahren; fordert den EuGH auf, das Parlament über die Ergebnisse einer etwaigen weiteren Bewertung der Wirksamkeit dieser Maßnahme zur Verhinderung von Interessenkonflikten zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>begrüßt die Veröffentlichung der Interessenerklärungen der Mitglieder des EuGH, fordert jedoch die Einführung einer Standardüberprüfung vor der Ernennung, um potenzielle Interessenkonflikte frühzeitig zu ermitteln und auszuräumen; fordert den Rat nachdrücklich auf, transparente Leitlinien für die Mitgliedstaaten festzulegen, die für die Benennung von Kandidaten für Richterstellen beim EuGH gelten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>fordert den EuGH auf, eine verpflichtende Regelung für die Abberufung von Richtern in den Fällen zu schaffen, in denen sie in der Vergangenheit beruflich mit den vor dem EuGH auftretenden Prozessparteien verbunden waren; fordert eine strengere Überprüfung von Richtern und hochrangigen Mitarbeitern auf Interessenkonflikte, einschließlich einer regelmäßigen Aktualisierung der Anforderungen an die Offenlegung von Finanzinformationen; fordert, dass Entscheidungen über Abberufungen in den Fällen, in denen Richter einen Interessenkonflikt erklären, zeitnah veröffentlicht werden, um für mehr Transparenz bei den Gerichtsverfahren zu sorgen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Integrität des EuGH zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2023 alle Mitglieder des EuGH gemäß Artikel 14 des Statuts ihren Wohnsitz in Luxemburg hatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Liste der von den Mitgliedern des Gerichtshofs und des Gerichts durchgeführten Nebentätigkeiten seit 2018 auf der Website des EuGH veröffentlicht wird; stellt ferner fest, dass die Liste für die breite Öffentlichkeit schwer verständlich ist, und empfiehlt ihre Überarbeitung, um für mehr Klarheit und Aussagekraft zu sorgen; stellt fest, dass die Generalversammlung des Gerichtshofs bzw. der Plenarkonferenz des Gerichts nur dann vorab eine Erlaubnis erteilt, wenn die Nebentätigkeit mit den Anforderungen des Verhaltenskodex und der Pflicht der Mitglieder, für die gerichtlichen Tätigkeiten zur Verfügung zu stehen, vereinbar ist; fordert den EuGH auf, die Entlastungsbehörde entsprechend früheren Entlastungsempfehlungen über alle Initiativen zu unterrichten, die darauf abzielen, die Angaben im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten übersichtlicher darzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>stellt fest, dass in der 2021 aktualisierten Regelung für Reisen, Dienstreisen und die Nutzung von Fahrern und Fahrzeugen der Mitglieder vorgesehen ist, dass nur die laufenden Kosten, die sich aus der Nutzung des Fahrzeugs für Zwecke im Zusammenhang mit einer Dienstreise oder der Ausübung seines Mandats innerhalb von 10 000 km ergeben, vom EuGH getragen werden; bekräftigt seine Auffassung, dass der Fuhrpark außer zur strikten Wahrnehmung der Aufgaben der Mitglieder des EuGH unter keinen Umständen genutzt werden darf; stellt fest, dass der EuGH nach eigenen Angaben mit anderen Organen im Gespräch ist, um ein harmonisiertes Regelwerk für die Nutzung von Dienstfahrzeugen auszuarbeiten, wobei die Autonomie der einzelnen Organe zu achten ist; fordert alle Organe der Union auf, sich auf ein einziges, horizontal anwendbares System zu einigen, das für weniger Verwirrung sorgen und die Transparenz und Effizienz bei der Verwendung öffentlicher Gelder erhöhen würde; fordert den EuGH auf, das Parlament über weitere Entwicklungen in dieser Angelegenheit zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>stellt fest, dass ein OLAF-Fall, auf den in früheren Entlastungsentschließungen Bezug genommen wurde und in dem es um das Verhalten eines Bediensteten ging, das möglicherweise eine schwerwiegende Verletzung seiner Pflichten darstellte, im Jahr 2023 abgeschlossen wurde; stellt fest, dass dem EuGH keine neuen Untersuchungen oder Empfehlungen des OLAF im Jahr 2023 zur Kenntnis gelangt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>stellt fest, dass der EuGH 2023 keine Fälle von Betrug, Korruption oder missbräuchlicher Nutzung von Unionsmitteln gemeldet hat; stellt fest, dass die Strategie des EuGH zur Betrugsbekämpfung fester Bestandteil seines integrierten Rahmens für die interne Kontrolle und das Risikomanagement ist, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Risiken einer unzulässigen Weitergabe von Informationen liegt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz und Zugang zur Justiz für Bürgerinnen und Bürger</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>begrüßt das Bestreben des EuGH, die Transparenz, den Zugang zur Justiz und die Offenheit gegenüber der Öffentlichkeit zu verbessern und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Organe der Union zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>stellt fest, dass der EuGH im Jahr 2023 die Streaming-Dienste für Anhörungen des Gerichtshofs und des Gerichts auf der Curia-Website zusammengelegt hat, wodurch der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Rechtsprechungstätigkeit des EuGH erleichtert wurde; begrüßt, dass die Curia-Website hinsichtlich ihrer Struktur, ihrer Funktionen und ihres Inhalts verbessert wurde; begrüßt, dass die Verkündung von Urteilen des Gerichtshofs, die Lesung der Schlussanträge der Generalanwälte, die Anhörungen der Großen Kammer und bestimmte Anhörungen von mit fünf Richtern tagenden Kammern seit 2023 live auf der Curia-Website übertragen werden; fordert den EuGH auf, die Transparenz weiter zu verbessern, indem er sämtliche Anhörungen des Gerichtshofs und des Gerichts auf seiner Website überträgt und sie dauerhaft online abrufbar macht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>begrüßt, dass der EuGH infolge der Reform seiner Satzung nach Abschluss eines entsprechenden Verfahrens Schriftsätze oder schriftliche Erklärungen veröffentlichen wird, die in Vorabentscheidungsverfahren eingereicht wurden, es sei denn, einer der Beteiligten widerspricht der Veröffentlichung seines Schriftsatzes oder seiner Erklärungen; betont, dass eine solche Veröffentlichung die Transparenz und den Zugang zur Justiz für die Bürgerinnen und Bürger verbessern wird, und fordert den EuGH auf, alle Dokumente im Zusammenhang mit einem Fall auf seiner Website zu veröffentlichen; fordert den EuGH auf, ein Verfahren einzuführen, das jedermann nutzen kann, um intern Zugang zu sämtlichen Dokumenten im Zusammenhang mit einem Fall zu erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>stellt fest, dass das Gericht im April 2023 und der Gerichtshof im September 2024 Vorschriften über den Einsatz von Videokonferenzen verabschiedet haben, wonach eine Partei die Nutzung einer Videokonferenz beantragen kann, wenn die Sicherheit oder andere schwerwiegende Gründe den Vertreter dieser Partei daran hindern, persönlich bei der Anhörung zu erscheinen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>stellt fest, dass die im Beschluss des EuGH vom 26. November 2019 festgelegten Vorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, die vom Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen der Wahrnehmung seiner Verwaltungsaufgaben verwahrt werden, nicht für gerichtliche Dokumente gelten, deren Zugang in der Verfahrensordnung des Gerichtshofs und die Verfahrensordnung des Gerichts geregelt ist; stellt fest, dass der EuGH im Jahr 2023 21 Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Verwaltungsdokumenten verzeichnet und in 12 Fällen Zugang zu diesen gewährt hat; stellt fest, dass die Europäische Bürgerbeauftragte 2023 keinen Missstand in der Verwaltungstätigkeit des EuGH festgestellt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>fordert den EuGH auf, das Verfahren zu vereinfachen, wenn es darum geht, konkrete Urteile über e-Curia zu finden; begrüßt die Bemühungen, die Schnittstelle benutzerfreundlicher und intuitiver zu gestalten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Digitalisierung, Cybersicherheit und Datenschutz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>stellt fest, dass die Ausgaben für IT-Projekte im Vergleich zu 2022 um 10,9 %, für IT-Ausrüstung um 13 %, für Cybersicherheitsprojekte um 59 % und für Cybersicherheitsdienste, entsprechende Lizenzen und Ausrüstung um 72 % gestiegen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>stellt fest, dass die Umsetzung großer Digitalisierungsprojekte im Rahmen der Strategie für den digitalen Wandel im Jahr 2023 für den EuGH nach wie vor enorm wichtig war, wie die Entwicklung des integrierten Fallbearbeitungssystems (SIGA), die Förderung der Nutzung der Anwendung e-Curia für die Einreichung und Zustellung von Verfahrensschriftstücken auf elektronischem Wege, die Annahme der elektronischen Signatur und die Einführung des elektronischen Systems zur Erfassung und Verwaltung von Dokumenten HAN/Ares; nimmt zur Kenntnis, dass der EuGH die Rentabilität der Investitionen in Digitalisierungsprojekte im Hinblick auf Kosten und Ressourceneffizienz verfolgt, und fordert den EuGH auf, die Entlastungsbehörde über seine Erkenntnisse in diesem Bereich auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>stellt fest, dass der EuGH im Rahmen seiner umfassenden Initiative zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Inklusion schutzbedürftiger Personen bei allen Änderungen und Weiterentwicklungen seiner IT-Systeme weiterhin den Ansatz des „barrierefreien Designs“ verfolgt; stellt fest, dass der EuGH im Anschluss an eine Überprüfung der Curia-Website damit begonnen hat, die Barrierefreiheit der Website für ein breites Spektrum von Nutzern zu verbessern, z. B. für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen oder Lernstörungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>stellt fest, dass der EuGH im Einklang mit seiner neuen KI-Integrationsstrategie, die im Juni 2023 verabschiedet wurde, mehrere Projekte unter Heranziehung künstlicher Intelligenz (KI) durchgeführt hat, wie etwa die Automatisierung der Dokumentenanalyse für Verweise auf geltende Rechtsvorschriften und die Unterstützung bei der Überprüfung von Rechnungen durch automatisierte Prozesse und die Niederschrift der Anhörungen; hebt hervor, dass beim Einsatz von KI die Unabhängigkeit, die Qualität und die Sachlichkeit der juristischen Verfahren in vollem Umfang gewahrt bleiben und ethische Fragen umfassend berücksichtigt werden müssen und dass der Einsatz von KI unter menschlicher Aufsicht erfolgen muss, damit eingegriffen werden kann, um negative Folgen oder Risiken zu verhindern oder das System zu deaktivieren, wenn es nicht wie vorgesehen funktioniert; stellt fest, dass der EuGH im Rahmen dieser Strategie einen KI-Verwaltungsrat eingerichtet hat, der sich aus Mitgliedern des Gerichtshofs und des Gerichts zusammensetzt, um die ethischen Aspekte der KI-Nutzung innerhalb des EuGH zu überwachen und klare Grenzen für ihre Anwendung festzulegen; begrüßt die vom Verwaltungsrat für das Personal herausgegebenen Leitlinien für den Einsatz der KI; begrüßt die bestehenden Initiativen zur Weiterbildung von Arbeitnehmern in digitalen Kompetenzen mithilfe eines Schulungspfads, der in Zusammenarbeit mit dem Interinstitutionellen Ausschuss für den digitalen Wandel entwickelt wurde; betont, dass die Digitalisierung im Bereich der Justiz und die Einführung neuer Technologien wie KI erhebliche Vorteile für das effiziente Funktionieren des EuGH mit sich bringen werden; empfiehlt jedoch, dass der EuGH die damit einhergehenden Cybersicherheitsrisiken antizipiert und seine Zusammenarbeit mit der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit und dem CERT-EU ausbaut;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>stellt fest, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte dem EuGH 2023 keine Anfragen übermittelt hat; weist darauf hin, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte 2023 im Anschluss an seine Untersuchung zur Nutzung von durch Amazon Web Services bereitgestellten Cloud-Diensten keine spezifische Empfehlung an den EuGH gerichtet hat; stellt fest, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte 2023 eine Entscheidung veröffentlicht hat, in der bestätigt wird, dass die Nutzung von Cloud-Videokonferenzdiensten durch den EuGH mit dem Datenschutzrecht vereinbar ist; bekräftigt jedoch seine Besorgnis über die Nutzung externer Cloud-Dienste angesichts der zunehmenden Bedrohungen im Bereich der Cybersicherheit und technologischen Souveränität;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>begrüßt, dass der EuGH 2023 einen Cyberfahrplan angenommen und seine operativen Kapazitäten im Bereich der Cybersicherheit gestärkt hat, um seine Systeme besser vor der steigenden Zahl von Cyberangriffen zu schützen; betont ferner, dass eine solide Cybersicherheitsstrategie ein wesentliches Instrument ist, um gegen ausländische Einflussnahme vorzugehen, die darauf abzielt, die Integrität der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU zu beeinträchtigen; stellt fest, dass der EuGH verschiedene Maßnahmen ergriffen hat, um seine Abwehrbereitschaft im Bereich der Cybersicherheit und seine Fähigkeit, sich von Sicherheitsvorfällen zu erholen, zu verbessern, unter anderem durch seine Beteiligung an der Leitung des Interinstitutionellen Cybersicherheitsbeirats und durch eine Kombination von Cybersicherheitskontrollen und -instrumenten entsprechend den Empfehlungen des CERT-EU; nimmt zur Kenntnis, dass die Haushaltsbehörde für das Haushaltsjahr 2025 die erforderlichen Mittel für zwei zusätzliche Stellen bewilligt hat, um das Personal des EuGH im Bereich der Cybersicherheit aufzustocken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>würdigt die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die technologische Infrastruktur des EuGH vor Cyberbedrohungen zu schützen, wie etwa Cybersicherheitsprüfungen, Schulungen des Personals und Protokolle für die rasche Reaktion auf Vorfälle; betont, dass die Digitalisierung im Bereich der Justiz und der Einsatz neuer Technologien wie künstlicher Intelligenz viele Vorteile mit Blick auf eine reibungslose Arbeitsweise des EuGH mit sich bringen werden, aber auch Risiken bergen, die der EuGH antizipieren und vor denen er sich schützen muss; schlägt in diesem Zusammenhang vor, dass der EuGH eine Cybersicherheitsstrategie ausarbeitet und die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Union, insbesondere der ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit), bei der Prävention von Cyberangriffen intensiviert, deren Zahl und Komplexität in Europa exponentiell zunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>begrüßt die Initiative, in anonym geführten Verfahren mittels eines computergestützten automatischen Namensgenerators fiktive Namen zuzuordnen, um den Schutz personenbezogener Daten zu stärken und einzelne Verfahren leichter zu identifizieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>nimmt mit Zufriedenheit die Änderungen der Verfahrensordnung des Gerichts zur Kenntnis, mit denen die Gerichtsverfahren klarer gestaltet und vereinfacht werden, wozu auch die Möglichkeiten gehören, Videokonferenzen für mündliche Verhandlungen zu nutzen, Beschlüsse elektronisch zu unterzeichnen und Pilotverfahren auszuweisen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gebäude</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass im Anschluss an die dienststellenübergreifenden Überlegungen über die möglichst effiziente Nutzung der Räumlichkeiten des EuGH, die 2023 abgeschlossen wurden, Pilotprojekte auf den Weg gebracht wurden; stellt fest, dass die Ergebnisse dieser Projekte zusammen mit anderen Faktoren wie Umwelt- und Haushaltsfragen, Qualität der Justiz, Wohlbefinden am Arbeitsplatz, Inklusion, Zugänglichkeit und Attraktivität des EuGH bei der endgültigen Entscheidung über die Nutzung der Gebäude des EuGH berücksichtigt werden; fordert, dass das Parlament über die Umsetzung der entsprechenden Schlussfolgerungen und die Auswirkungen auf die Organisation des Arbeitsumfelds auf dem Laufenden gehalten wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>stellt fest, dass der EuGH im Jahr 2023 seine umfassende Initiative zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Inklusion für Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel fortgesetzt hat, für alle Personen, Verfahrensbeteiligten und Besucher den physischen oder virtuellen Zugang zum EuGH sicherzustellen; stellt ferner fest, dass der EuGH 2023 mit einer Bestandsaufnahme seiner Infrastruktur begann, damit er den neuen nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit zum 1. Januar 2032 gerecht wird; fordert, dass das Parlament über weitere Initiativen in diesem Bereich informiert wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Umwelt und Nachhaltigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>stellt zufrieden fest, dass der EuGH 2023 seinen Energieverbrauch und seinen CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdruck im Vergleich zu 2015, dem Bezugsjahr für die Umsetzung der Strategie des EuGH hinsichtlich des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung, dank Energiesparmaßnahmen und der Optimierung seiner Heizungs-, Kühl- und Beleuchtungssysteme weiter erheblich verringert hat; weist darauf hin, dass der Wärmeverbrauch um 33,5 %, der Strom um 28,7 %, Wasser um 20,1 %, Büropapier um 63 %, Büro- und Kantinenabfälle um 43 % und die Treibhausgasemissionen um 30,2 % gegenüber 2015 gesenkt wurden; begrüßt, dass der EuGH bei zehn Ausschreibungen mit einem Wert von mehr als 60 000 EUR Kriterien einer umweltorientierten Auftragsvergabe angewandt hat; begrüßt, dass sich der EuGH dem System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) verschrieben hat; fordert den EuGH auf, seine Bemühungen zur Verringerung seiner Umweltauswirkungen fortzusetzen und eine Strategie zur Verwirklichung der CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Neutralität bis 2035 zu verfolgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>begrüßt, dass der EuGH mehrere Initiativen zur Förderung und Steigerung der nachhaltigen Mobilität seiner Bediensteten und Mitglieder ergriffen hat, einschließlich Zuschüssen für öffentliche Verkehrsmittel und für Mietfahrräder, verbesserter Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und verbesserter Anlagen für Hybrid- und Elektroautos;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interinstitutionelle Zusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>begrüßt die Einsparungen bei den Haushaltsmitteln, die durch die Zusammenarbeit mit anderen Organen erzielt wurden, insbesondere die gemeinsamen Anwendungen und Hosting-Dienste, die sich auf Dienstleistungsvereinbarungen mit der Kommission stützen, sowie die Teilnahme an interinstitutionellen Vergabeverfahren, die es dem EuGH ermöglicht haben, Kosten und Ressourcen zu optimieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>begrüßt die Bemühungen, die das Europäische Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN) bei der Aus- und Fortbildung nationaler Richter im Bereich des EU-Rechts unternimmt; stellt zufrieden fest, dass sich der EuGH und das EJTN im Einklang mit der Erklärung des EuGH mit dem Titel „Supporting the European Judicial Training Network (EJTN) to shape a sustainable European judicial culture“ im Jahr 2023 verstärkt bemüht haben, die Bandbreite der Teilnehmer an Langzeitpraktika mit dem Ziel auszuweiten, die Zahl der Praktikanten auf einen pro Mitgliedstaat zu erhöhen; stellt fest, dass die ergriffenen Maßnahmen bereits erfolgreich waren, da beim EuGH Praktikantinnen und Praktikanten aus einigen Mitgliedstaaten tätig sind, die zuvor nicht aktiv an dem Programm teilgenommen haben; stellt fest, dass für den Zeitraum 2023-2024 15 bezahlte Praktika angeboten wurden; fordert den EuGH auf, seine Initiativen zum Wissensaustausch weiterzuentwickeln, einschließlich gemeinsamer Rechtsprechungsdatenbanken und virtueller Kooperationsplattformen, um die nationalen Gerichte bei komplexen rechtlichen Auslegungen zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>betont, dass Praktika im Einklang mit der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2023 mit Empfehlungen an die Kommission zu hochwertigen Praktika in der Union (2020/2005(INL)) vergütet werden sollten, in der die Vergütung sämtlicher Praktika in Europa gefordert wird; begrüßt, dass es derzeit keine unbezahlten Praktika gibt und alle Praktikantinnen und Praktikanten während ihres Aufenthalts einen finanziellen Zuschuss, hauptsächlich vom EuGH und in einigen Sonderfällen aus anderen Quellen, erhalten; stellt fest, dass der EuGH nur wenige Praktikantinnen und Praktikanten (weniger als 10 pro Jahr) annimmt, die aus anderen Quellen bezahlt werden und nur für kurze Zeiträume (durchschnittlich zwei Monate) beim EuGH tätig sind; begrüßt, dass die Verwaltung des EuGH in solchen Fällen sorgfältig prüft, ob diese Praktikantinnen und Praktikanten einen finanziellen Zuschuss, eine Zulage oder eine Vergütung für dieses Praktikum erhalten, die jeweils direkt von ihrem Arbeitgeber oder ihrer akademischen Einrichtung gezahlt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>begrüßt, dass der EuGH uneingeschränkt mit dem OLAF, dem Gerichtshof, dem EDSB und der Europäischen Bürgerbeauftragten zusammenarbeitet; stellt fest, dass der EuGH 2023 weiterhin darauf hinarbeitete, den etablierten Austausch mit den nationalen Gerichten, insbesondere mit den Verfassungsgerichten und den obersten Gerichten, weiterzuverfolgen, wobei der EuGH auch eine Reihe von Sitzungen ausrichtete, darunter das jährliche Treffen nationaler Richter; fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen dem EuGH und den nationalen Gerichten, um die einheitliche Anwendung des Unionsrechts zu stärken; empfiehlt, ein dauerhaftes Austauschprogramm für Richterinnen und Richter aus den Mitgliedstaaten einzurichten, damit diese an der Seite ihrer Kolleginnen und Kollegen vom EuGH arbeiten können, wodurch bewährte Vorgehensweisen bei der Auslegung des EU-Rechts gefördert werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kommunikation</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>stellt fest, dass der EuGH 2023 seine Bemühungen um einen Austausch mit den Unionsbürgerinnen und -bürgern intensivierte, wozu er seine Öffentlichkeitsarbeit in den sozialen Medien verbesserte; stellt fest, dass Ende 2023 die Zahl der Abonnenten des LinkedIn-Kontos des EuGH um 32 % und die Zahl der Follower auf den beiden Konten des EuGH auf X (ehemals Twitter) um 9 % gestiegen ist, während die Aufrufe seines YouTube-Kanals um 84,96 % gegenüber dem Vorjahr zugenommen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>begrüßt die Bemühungen des EuGH, die strategische Kommunikation und Transparenz über seine Rechtsprechungstätigkeit gegenüber den Unionsbürgerinnen und -bürgern zu verbessern, insbesondere durch die Organisation eines Tages der offenen Tür, Angebote für Besucher, vor allem spezielle virtuelle Besuche, an denen im Jahr 2023 800 Schülerinnen und Schüler teilnahmen, und durch die Überarbeitung der Abfassung seiner Pressemitteilungen und Online-Veröffentlichungen in einem zugänglichen Stil zu Themen, die für die Medien von Interesse sind oder Auswirkungen auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger haben.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>