<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0081</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2023: Gesamthaushaltsplan der EU – Rechnungshof</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0047/2025 - Berichterstatter: Dick Erixon)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan V – Rechnungshof (2024/2023(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 58 vom 23.2.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/budget/2023/1/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 (COM(2024)0272 – C10-0071/2024)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/5462, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5462/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den jährlichen Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs für 2023 und seinen Jahresbericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zusammen mit den Antworten der Organe<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/5882, 9.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5882/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 266, 267 und 268,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0047/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Generalsekretär des Rechnungshofs Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan V – Rechnungshof, sind (2024/2023(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan V – Rechnungshof,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0047/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde es im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union durch Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht und durch Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie durch eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen weiter zu stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof der externe Prüfer der Union ist, der durch unabhängige, professionelle und wirksame Prüfungstätigkeit die Sparsamkeit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Maßnahmen der Union bewertet, um die Rechenschaftspflicht, die Transparenz und die Haushaltsführung zu verbessern und dadurch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und wirksam auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen der Union zu reagieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Haushaltsrechnung des Rechnungshofs unbeschadet der Artikel 287 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) seit dem Abschluss des Haushaltsjahres 1987 jedes Jahr durch einen unabhängigen externen Prüfer geprüft wurde und die Berichte des externen Prüfers seit dem Bericht über das Haushaltsjahr 1992 im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> veröffentlicht wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Rechenschaftslegung gegenüber den Haushaltsbehörden durch den jährlichen Tätigkeitsbericht des Generalsekretärs des Rechnungshofs erfolgt, dessen Zweck es gemäß Artikel 74 Absatz 9 der Haushaltsordnung ist, Informationen über die Verwendung der Ressourcen, einschließlich der Systeme, und über die Effizienz und Wirksamkeit der Systeme der internen Kontrolle des Rechnungshofs bereitzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof durch die transparente und unabhängige Erfüllung seiner Aufgaben zur demokratischen Kontrolle, zur öffentlichen Debatte und zur Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der Union beiträgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof den Standpunkt vertritt, dass es für die Bewertung der Verwaltung der Union, ihrer Rechenschaftspflicht und Transparenz sowie der Qualität und Zuverlässigkeit der Informationen und Daten, die über die Umsetzung der Unionspolitik übermittelt werden, am besten wäre, wenn der Rechnungshof damit beauftragt wird, alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, die durch die Verträge oder auf deren Grundlage geschaffen wurden, sowie alle zwischenstaatlichen Strukturen, die für das Funktionieren der Union von maßgeblicher Bedeutung sind, zu prüfen; in der Erwägung, dass das Parlament den Rechnungshof nachdrücklich unterstützt und Initiativen begrüßen würde, die die Fähigkeit des Rechnungshofs, seine Aufgaben zu erfüllen, stärken würden;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass der Haushalt des Rechnungshofs unter die MFR-Rubrik 7 „Europäische öffentliche Verwaltung“ fällt, die sich 2023 auf insgesamt 12,3 Mrd. EUR belief (was 6,4 % des Gesamthaushalts der Union entsprach); stellt fest, dass der Haushalt des Rechnungshofs in Höhe von rund 0,2 Mrd. EUR circa 1,5 % der gesamten Verwaltungsausgaben der EU und weniger als 0,1 % der Gesamtausgaben der Union ausmacht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2023 eine Stichprobe im Bereich der Verwaltung von 70 Vorgängen – zehn Vorgänge mehr als im Jahr 2022 – geprüft hat; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof berichtet hat, dass die Verwaltungsausgaben die Ausgaben für Personal, einschließlich der Ausgaben für Ruhegehälter, umfassen, die 2023 rund 70 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausmachten, sowie Ausgaben für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie und dass die Arbeit des Rechnungshofs seit vielen Jahren darauf hindeutet, dass diese Ausgaben insgesamt mit einem geringen Risiko verbunden sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>begrüßt den kontinuierlichen Anstieg der Anzahl der vom Rechnungshof unter der Rubrik „Verwaltung“ geprüften Vorgänge; nimmt zur Kenntnis, dass eine Prüfung des öffentlichen Dienstes der Union geplant ist; weist jedoch darauf hin, dass die Verwaltungsausgaben eingehender untersucht werden müssen, und wiederholt seine Forderung, dass bei der Arbeit des Rechnungshofs künftig umfassende Daten zu allen Organen berücksichtigt werden, damit eine einheitliche Grundlage für ein kohärentes Entlastungsverfahren geschaffen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass 21 (30 %) der 70 Vorgänge Fehler aufwiesen, der Rechnungshof jedoch auf der Grundlage der fünf quantifizierten Fehler zu der Einschätzung kam, dass die Fehlerquote unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle liegt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>weist darauf hin, dass die Jahresabschlüsse des Rechnungshofs von einem unabhängigen externen Prüfer geprüft werden, damit die gleichen Grundsätze der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der Unabhängigkeit sichergestellt sind, wie sie der Rechnungshof bei den von ihm Geprüften anwendet;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass sich der Gesamthaushalt des Rechnungshofs für 2023 auf 175 059 922 EUR belief, was einem Anstieg um 7,97 % gegenüber den 162 141 175 EUR im Jahr 2022 entspricht; stellt fest, dass der Anstieg in erster Linie auf Gehaltsanpassungen und neun neue Planstellen auf Zeit im Zusammenhang mit NextGenerationEU zurückzuführen ist; stellt fest, dass 88,5 % der Mittel im Jahr 2023 für Mitglieder und Personal zugewiesen wurden, während 11,5 % für Gebäude, Ausstattung und sonstige Ausgaben vorgesehen waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den Mittelbindungen und Zahlungen hoch, aber etwas niedriger als im Jahr 2022 war; stellt fest, dass sich die Verwendungsrate bei den Mitteln auf 97,92 % und bei den Zahlungen auf 94,45 % der gesamten Mittelbindungen gegenüber 98,12 % bzw. 95,26 % im Jahr 2022 belief;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass Russlands rechtswidriger und ungerechtfertigter Angriffskrieg gegen die Ukraine den Haushalt des Rechnungshofs auf unterschiedliche Art und Weise belastet hat, unter anderem durch steigende Inflation und Gehaltsanpassungen sowie stark steigende Strom- und Heizkosten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>hebt hervor, dass der Haushaltsvollzug für das Jahr 2023 durch zwei Faktoren beeinträchtigt wurde, durch die sich die im Vergleich zu 2022 etwas geringere Ausführungsquote erklären lässt:</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>die höher als veranschlagte Inflation und die daraus resultierenden Preisindexierungen, die sich auf neue und bestehende Verträge auswirkten, was einen zusätzlichen Mittelbedarf zur Deckung der nicht mit den Dienstbezügen in Verbindung stehenden Ausgaben und insbesondere der Haushaltslinien für Energie und Informationstechnologie zur Folge hatte; diese Mittelaufstockungen wurden schließlich vor allem dadurch ermöglicht, dass einige Mittel in Kapitel 10 (Mitglieder der Organe), in Kapitel 12 (Beamte und Bedienstete auf Zeit) und in Titel 2 bei Haushaltslinien wie Veröffentlichungen, Konsultationen, Untersuchungen und Erhebungen über Einzelprobleme sowie Dolmetschkosten nicht ausgeschöpft wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>die höhere Fluktuation der Vertragsbediensteten und abgeordneten nationalen Sachverständigen (ANS) (einige Verträge für ANS wurden nicht verlängert und einige ANS haben ein internes Auswahlverfahren für Zeitbedienstete bestanden), Verzögerungen und Schwierigkeiten bei den Einstellungsverfahren, wie bei allen Einrichtungen der EU am Standort Luxemburg;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof im Laufe des Jahres 2023 36 Mittelübertragungen in Höhe von insgesamt 5 676 379 EUR vornahm, um das reibungslose Funktionieren der verschiedenen Dienststellen des Rechnungshofs und die Deckung des entsprechenden Bedarfs sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof im Jahr 2023 Waren und Dienstleistungen im Gesamtwert von 23 426 750,05 EUR (5 512 853 EUR im Jahr 2022 und 15 215 515 EUR im Jahr 2021) erwarb, wovon 21 453 665,05 EUR (4 848 701 EUR im Jahr 2022 und 10 144 812 EUR im Jahr 2021) auf Käufe bei lokalen Anbietern entfielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass der externe Prüfer erklärt hat, dass die zugewiesenen Mittel für ihren vorgesehenen Zweck verwendet wurden und dass die von den Anweisungsbefugten eingerichteten Kontrollverfahren die erforderliche Gewähr geboten haben, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>begrüßt, dass der Gesamthaushalt für die Dienstreisen des Rechnungshofs (Mitglieder und Personal), der ursprünglich auf 2 722 500 EUR festgesetzt war, angesichts der Änderungen der Arbeitsmethoden des Rechnungshofs infolge der Pandemie um 4,4 % auf 2 602 500 EUR gesunken ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert den Rechnungshof auf, eine umfassende Prüfung der Reise- und Sitzungsvergütungen vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die Ausgaben kosteneffizient, gerechtfertigt und umweltverträglich sind, wobei insbesondere stärker auf Hybridsitzungen gesetzt werden sollte, um unnötige Ausgaben und CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen zu verringern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Internes Management, Leistung und interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>begrüßt, dass im Gegensatz zu den drei Vorjahren, in denen aufgrund der COVID-19-Pandemie zum Teil noch Reisebeschränkungen und Einschränkungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit galten, der Rechnungshof im Jahr 2023 deutlich mehr Prüfungen vor Ort durchführte; stellt fest, dass der Rechnungshof insgesamt 4897 Tage in den Mitgliedstaaten und außerhalb der EU verbrachte, gegenüber 2984 Tagen im Jahr 2022, 1156 Tagen im Jahr 2021, 1190 Tagen im Jahr 2020 und 3605 Tagen im Jahr 2019;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof im Laufe des Jahres 2023 zwei Jahresberichte, vier spezifische Jahresberichte, 29 Sonderberichte, vier Stellungnahmen und sechs Rezensionen, also insgesamt 45 Schriftstücke, vorgelegt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt fest, dass von den 29 strategischen Maßnahmen im Rahmen der Strategie 2021-2025 des Rechnungshofes eine gestrichen und die anderen 28 vollständig umgesetzt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>begrüßt, dass der Rechnungshof die Umsetzung seiner Empfehlungen auf der Grundlage der von seinen Prüfern durchgeführten Folgemaßnahmen bewertet; stellt fest, dass der Rechnungshof 2023 die an die Kommission und die anderen Organe gerichteten Empfehlungen, die in seinen Berichten aus dem Jahr 2019 enthalten waren, untersucht hat; begrüßt, dass die Untersuchung gezeigt hat, dass von den geprüften Empfehlungen 100 % der 15 Empfehlungen aus dem Jahresbericht 2019 des Rechnungshofs und 85 % der 208 Empfehlungen aus den Sonderberichten des Rechnungshofs von 2019 entweder vollständig oder überwiegend bis teilweise umgesetzt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>begrüßt die Bereitschaft des Rechnungshofs, der Forderung des Parlaments nachzukommen, den Schwerpunkt seiner Prüfungstätigkeit auf die dringendsten Herausforderungen zu legen und die Zusammenarbeit mit der Konferenz der Ausschussvorsitze des Parlaments zu verbessern; betont, dass der Rechnungshof uneingeschränkten Zugang zu Instrumenten zur Bewertung des Betrugsrisikos haben sollte, einschließlich zu Datenbanken der Kommission und der Mitgliedstaaten in Bezug auf Betrugsfälle in Zusammenhang mit Haushaltsmitteln der EU, um die Frühwarnsysteme vor betrügerischen Aktivitäten zu verbessern; bedauert zutiefst, dass der Zugang des Rechnungshofs zu FENIX, dem neuen Berichterstattungsinstrument der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), nach wie vor ein ungelöstes Problem darstellt, da die Kommission dem Rechnungshof nur Zugang zu einigen Modulen von FENIX gewährt, und dass darin enthaltene Informationen nicht zeitnah aktualisiert werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dem Rechnungshof umgehend vollständigen und sofortigen Zugang zu allen FENIX-Modulen zu gewähren; stellt fest, dass die Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Kommission sich bemüht hat, dem Rechnungshof innerhalb von zwei Wochen nach Genehmigung eines Zahlungsantrags Zugang zu den in FENIX enthaltenen Dateien zu gewähren; ist jedoch besorgt darüber, dass diese Frist in der Praxis in vielen Fällen nicht eingehalten wird und dass es in einigen Fällen zu Verzögerungen von bis zu 2,5 Monaten gekommen ist, was die Übermittlung der Feststellungen des Rechnungshofs erheblich verlangsamt hat; weist darauf hin, dass das für Haushalt zuständige Mitglied der Kommission in der Sitzung des CONT-Ausschusses vom 10. Oktober 2024 offen erklärte, dass der Rechnungshof über ein vollständiges Mandat für die Aufbau- und Resilienzfazilität verfügt, was als Zeichen dafür gewertet werden muss, dass der Zugang des Rechnungshofs zu allen für die Erfüllung seines Mandats notwendigen Instrumenten umgehend verbessert werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert den Rechnungshof auf, den Umfang seiner Prüfung auf die Tätigkeiten der Europäischen Investitionsbank (EIB), die durch ihre eigenen Mittel finanziert werden, auszuweiten, insbesondere vor dem Hintergrund der wachsenden Rolle, die die EIB in der Wirtschafts-, Finanz- und Industriepolitik der EU einnimmt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dem Rechnungshof das rechtliche Mandat zu erteilen, das für diese Ausweitung erforderlich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>würdigt die zeitnahen und einschlägigen Sonderberichte über die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität, die es der Entlastungsbehörde ermöglichen, ihre Vorrechte wirksam auszuüben und Empfehlungen zur Verbesserung der Funktionsweise dieses Instruments an die Kommission zu richten; fordert den Rechnungshof nachdrücklich auf, seine Rolle bei der Bekämpfung von Betrug in Bezug auf den Haushalt der Union zu stärken, indem er Schwachstellen ermittelt, Debatten über die Betrugsbekämpfung führt, Prüfungen verstärkt, mit Stellen zur Betrugsaufdeckung zusammenarbeitet und der Entlastungsbehörde entsprechende Rückmeldungen übermittelt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof Ende 2023 969 Beschäftigte hatte; stellt fest, dass im Jahr 2023 53 % der Bediensteten Frauen und 47 % Männer waren, wobei diese Zahlen gegenüber dem Vorjahr, dem Jahr 2022, unverändert geblieben sind; bedauert, dass nur 30 % der Bediensteten auf der höheren Führungsebene Frauen sind, was einem erheblichen Rückgang gegenüber den 36,4 % im Jahr 2022 entspricht; hebt hervor, dass der Gesamtanteil von Frauen in Führungspositionen im Jahr 2023 zurückgegangen ist; fordert den Rechnungshof auf, seine Bemühungen um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in der mittleren und höheren Führungsebene fortzusetzen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Humanressourcen, Gleichstellung und Wohlbefinden des Personals</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>ist besorgt darüber, dass das Einstellungsverfahren zusätzliche Bemühungen erforderte, da etwa 50 % der Bewerber und Bewerberinnen die Stellenangebote des Rechnungshofes ablehnten, was zum Teil auf die begrenzte Attraktivität Luxemburgs als Dienstort und die hohen Lebenshaltungskosten zurückzuführen ist; stellt jedoch fest, dass auch die großen, in Luxemburg ansässigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Probleme haben und sich bei der Rekrutierung von Wirtschaftsprüfern und -prüferinnen nun den asiatischen Märkten zuwenden; betont, dass ein solches Vorgehen vom Rechnungshof aus Gründen der Sicherheit und Zulässigkeit nicht angewandt werden kann; nimmt die Bemühungen des Rechnungshofs zur Kenntnis und ermutigt ihn, mit anderen in Luxemburg ansässigen Einrichtungen im Rahmen der Hochrangigen Fachgruppe für Fragen der interinstitutionellen Zusammenarbeit zu kooperieren, um die Attraktivität Luxemburgs für künftige Bedienstete durch bestimmte Maßnahmen, etwa höhere Umzugsbeihilfen, Wohnzulagen zur Abfederung der hohen Mietkosten für Bedienstete der unteren Besoldungsgruppen und befristete Unterkünfte für Kurzzeitaufenthalte zu angemessenen Preisen, zu erhöhen, damit die Aufnahme einer Beschäftigung in Luxemburg anziehender wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>weist auf den Vertrag über die Europäische Union hin, wonach die EU und ihre Organe die Solidarität und die Gleichstellung von Frauen und Männern fördern müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>teilt die Besorgnis des Rechnungshofs, dass der Berufsstand der Rechnungsprüfer generell mit Einstellungsproblemen zu kämpfen hat, weil junge Arbeitnehmer kein Interesse an Prüfungs- und Kontrolltätigkeiten haben; fordert vorausschauende Lösungen und eine umgehende systematische interinstitutionelle Zusammenarbeit, um dieses Problem anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stimmt dem Rechnungshof zu, dass bei den Auswahlverfahren des Europäisches Amts für Personalauswahl nicht immer das Ziel erreicht wird, geeignete Bewerberprofile aus dem Privatsektor anzuziehen und auszuwählen; hebt die Probleme hervor, die bei den Auswahlverfahren des Europäisches Amts für Personalauswahl auftraten – z. B. technische Probleme mit Fernprüfungen, die zur Annullierung eines Auswahlverfahrens führten und dazu, dass alle anderen auf Eis gelegt wurden; nimmt die Bedenken im Zusammenhang mit den Einstellungs- und Auswahlverfahren für neue Bedienstete zur Kenntnis; fordert den Rechnungshof auf, seine Bemühungen zur Bewältigung dieser Situation fortzusetzen, um sicherzustellen, dass der Rechnungshof seiner Tätigkeit weiterhin nachgehen kann; nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass der Rechnungshof mit dem Europäischen Amt für Personalauswahl zusammenarbeitet, um Auswahlverfahren in regelmäßigen Abständen durchzuführen; schlägt eine mögliche Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Einrichtungen der Union vor, um die Einstellungsverfahren zu optimieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>begrüßt, dass der Rechnungshof flexible und vielfältige Auswahlverfahren gemäß dem Statut und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union organisiert und Verfahren zur Bindung von talentiertem Personal eingeführt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>nimmt die Telearbeitsregelung (bis zu 10 Tage pro Monat), die der Rechnungshof anbietet, um die Probleme im Zusammenhang mit den Einstellungen zu mildern, zur Kenntnis; begrüßt die Maßnahmen, die der Rechnungshof 2023 ergriffen hat, um das körperliche und geistige Wohlbefinden des Personals sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>stellt fest, dass die Quote der unbesetzten Stellen im Dezember 2023 bei 2,27 % und die Personalfluktuationsrate (Anzahl der ausscheidenden Mitarbeiter im Verhältnis zum gesamten Personal) bei 6,6 % lag;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>begrüßt die Bemühungen des Rechnungshofs, die Anzahl der unbesetzten Stellen im Jahr 2023 niedrig gehalten zu haben; teilt jedoch voll und ganz die Besorgnis über die mangelnde geografische Ausgewogenheit bei den Neueinstellungen, was dazu führt, dass das Personal des Rechnungshofs insgesamt noch weniger geografisch repräsentativ ist; stellt fest, dass nach Ansicht des Rechnungshofs die Gefahr besteht, dass innerhalb von fünf Jahren mehrere nordische Mitgliedstaaten nicht länger von der Prüfung erfasst werden, da möglicherweise keine Prüfer aus diesen Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>begrüßt die Tatsache, dass der Rechnungshof verschiedene Maßnahmen ergriffen hat, um das Problem der geografischen Unausgewogenheit anzugehen, z. B. eine verstärkte Bekanntmachung der Auswahlverfahren und Stellenausschreibungen des Rechnungshofs in deutlich unterrepräsentierten Mitgliedstaaten, die Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Rechnungshofs, um seine Einstellungsverfahren bekannt zu machen, und die Kontaktaufnahme mit potenziellen Bewerbern und Bewerberinnen auf Karrieremessen in bestimmten Mitgliedstaaten; fordert, weitere Schritte in Betracht zu ziehen, etwa Strategien zur frühzeitigen Einbindung, um junge Talente aus Staaten zu gewinnen, die nur in geringem Ausmaß vertreten sind; stellt mit gewissem Bedauern fest, dass es bis zur Erreichung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses in der mittleren und höheren Führungsebene noch ein weiter Weg ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>begrüßt, dass bis Ende 2023 alle 29 zusätzlichen Stellen, die für die Prüfung der ARF erforderlich waren, die über Mittel in Höhe von insgesamt 723,8 Mrd. EUR verfügt, besetzt wurden; unterstreicht jedoch, dass die Wesentlichkeit, die Komplexität, die hohen Beträge und die raschen Auszahlungen aus der ARF weiterhin eine Herausforderung darstellen und dass nicht alle Aspekte der ARF mit den verfügbaren Mitteln abgedeckt werden können, die es dem Rechnungshof zwar ermöglichen, die zufriedenstellende Umsetzung der Meilensteine und Ziele und daher die Rechtmäßigkeit und Regelmäßigkeit der Zahlungen im Rahmen der ARF zu bewerten, jedoch nicht ausreichen, um sicherzustellen, dass die Ausgaben in Zusammenhang mit der ARF systematisch im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Union und der Mitgliedstaaten stehen; hebt hervor, dass es wichtig ist, dass der Rechnungshof konsequent über eine angemessene Personalausstattung verfügt, sodass er sowohl sein Mandat als auch zusätzliche Aufgaben, die sich aus neuen Finanzierungsinstrumenten wie der ARF ergeben, erfüllen kann; würdigt die bisherigen Bemühungen des Rechnungshofs, seine Aufgaben im Zusammenhang mit der ARF zu erfüllen, obwohl ihm bislang nicht die Ressourcen zur Verfügung stehen, die diesbezüglich vollständig angemessen wären;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>ist sich der Tatsache bewusst, dass der Rechnungshof bei der Auswahl der Mitglieder gemäß Artikel 286 Absatz 2 AEUV kein Mitspracherecht hat; weist dennoch darauf hin, dass zwischen den Mitgliedern des Rechnungshofs nach wie vor ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern besteht, da nur 10 der 27 Mitglieder Frauen sind; bedauert, dass zwölf Mitgliedstaaten bisher keine Frau für den Rechnungshof nominiert haben; fordert den Rechnungshof auf, seine Gesamtzusammensetzung zu bewerten und diese Analyse dem Rat und den Mitgliedstaaten vorzulegen, damit ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei künftigen Ernennungsverfahren angemessen berücksichtigt wird; fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, Kandidaten unterschiedlicher Geschlechter vorzuschlagen, mit dem Ziel, eine ausgewogenere und repräsentativere Zusammensetzung des Rechnungshofs sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>bedauert, dass der Rat wiederholt Mitglieder des Rechnungshofs ernannt hat, obwohl das Parlament die betreffenden Personen abgelehnt hatte; betont, dass das Parlament eine verbindliche Rolle bei der Bewertung der Eignung der Kandidaten für den Rechnungshof haben sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>stellt fest, dass 2023 die durchschnittliche Abwesenheit aufgrund von Krankheit 10 Tage pro Bedienstetem gegenüber 12,2 Tagen im Jahr 2022 betrug; stellt ferner fest, dass 2023 vier Bedienstete (gegenüber acht im Jahr 2022) wegen längerer Erkrankung, d. h. mehr als 200 Tage pro Jahr, abwesend waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass 2023 sieben Burnout-Fälle gemeldet wurden, wobei dies dieselbe besorgniserregende Zahl wie im Jahr 2022 darstellt; begrüßt die Tatsache, dass der Rechnungshof verschiedene Maßnahmen zur Verringerung des Burnout-Risikos ergriffen hat, indem er ein umfassendes Programm für Wohlergehen eingeführt, eine Schulung zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit angeboten, Leitlinien für die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer längeren Erkrankung veröffentlicht und eingeführt, weiterhin Ersthilfe bei psychischen Problemen angeboten und für die Bediensteten die Kosten für zehn Sitzungen mit einem Psychologen bzw. einer Psychologin ihrer Wahl übernommen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>stellt anerkennend fest, dass der Rechnungshof 2023 die Vorgabe für berufliche Fortbildung von fünf Tagen nichtsprachenbezogener Fortbildung pro Jahr für das Prüfpersonal im Einklang mit den Empfehlungen der Internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer mit 6,7 Tage erneut übertroffen hat; nimmt insbesondere die Schulung des Personals des Rechnungshofs in Bezug auf das Aufbauinstrument NGEU und die ARF zur Kenntnis;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>begrüßt, dass im Dezember 2022 eine neue Strategie mit Schwerpunkt auf Prävention, Sensibilisierung und Früherkennung angenommen wurde, um einen respektvollen und mobbingfreien Arbeitsplatz zu schaffen; hebt Maßnahmen hervor, wie eine Präsentation für alle Bediensteten im Januar 2023, um das Verständnis für die Strategie zu erhöhen, die Einführung eines harmonisierten Berichtsformblatts und die Veröffentlichung des ersten aggregierten Jahresberichts über die Umsetzung der Strategie;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>begrüßt den Aktionsplan des Rechnungshofs für Vielfalt und Inklusion 2021-2025; nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Woche zur Sensibilisierung für Menschen mit Behinderungen zum dritten Mal veranstaltet wurde und dass interinstitutionelle Initiativen zur Förderung der Inklusivität aufgelegt wurden; hebt die Bemühungen des Rechnungshofs hervor, einschließlich seiner Umfrage zur Barrierefreiheit am Arbeitsplatz, der Teilnahme an der Auszeichnung der Europäischen Bürgerbeauftragten für gute Verwaltungspraxis und der externen Prüfung der Barrierefreiheit von Gebäuden im Einklang mit den luxemburgischen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit aus dem Jahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>betont die entscheidende Rolle des Rechnungshofs als unabhängiger externer Prüfer der Union und als Hüter ihrer Finanzen, wodurch er dazu verpflichtet ist, die höchsten Standards in Bezug auf Integrität, Professionalität und Rechenschaftspflicht einzuhalten und als vorbildliche Organisation zu fungieren, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu vermitteln; weist darauf hin, dass die Mitglieder des Rechnungshofs gemäß Artikel 285 AEUV völlig unabhängig sein und sich an die höchsten ethischen Grundsätze halten müssen, wobei sie Integrität, Objektivität, berufliches Verhalten, Würde, Engagement und Loyalität an den Tag legen müssen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ethikrahmen und Transparenz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>begrüßt die Tatsache, dass die internen Vorschriften zur Meldung schwerwiegender Unregelmäßigkeiten bzw. Missständen aktualisiert wurden, um sie klarer und detaillierter zu gestalten und dem Personal mehr Informationen zur Verfügung zu stellen; stellt fest, dass im Jahr 2023 im Rechnungshof keine Missstände gemeldet wurden; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof 2023 auch das Verfahren zur Aktualisierung der Vorschriften des Rechnungshofs zur Durchführung von Verwaltungsuntersuchungen und Disziplinarverfahren einleitete, das Anfang 2024 abgeschlossen wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof im Jahr 2023 drei Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Ethik organisierte, an denen 60 Personen teilnahmen; nimmt zur Kenntnis, dass die Ethikkurse des Rechnungshofs allen Bediensteten, einschließlich der Führungskräfte, offenstanden und dass die Standardkurse, in denen Ethik im öffentlichen Dienst sowie die Strategie des Rechnungshofs gegen Belästigung behandelt werden, für neue Bedienstete obligatorisch sind; bedauert, dass bei den Ethikkursen nicht alle Mitarbeiter regelmäßig zur Teilnahme verpflichtet wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>begrüßt, dass der Rechnungshof sechs Schulungen zum Thema Betrug organisiert hat, darunter Betrug bei der Auftragsvergabe, Mehrwertsteuerbetrug und Betrug im Zusammenhang mit der ARF; begrüßt, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Juni 2023 eine Schulung zur Befragung im Zusammenhang mit Fällen von Betrugs- und Korruptionsverdacht durchgeführt hat; stellt fest, dass der Rechnungshof im November 2023 gemeinsam mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und dem OLAF eine zweitägige Schulung zum Thema Betrug bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in der Union veranstaltete;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>ist besorgt angesichts von Medienberichten, denen zufolge eine Untersuchung der EUStA zum Missbrauch von Finanzmitteln durch den ehemaligen Präsidenten des Rechnungshofs derzeit durch die Entscheidung des Rechnungshofs, seine Immunität nicht aufzuheben, blockiert wird; fordert den Rechnungshof auf, bei allen von der EUStA eingeleiteten Ermittlungsverfahren uneingeschränkt mit ihr zusammenzuarbeiten und über die Gründe für die Entscheidung, die Immunität nicht aufzuheben, Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>fordert den Rechnungshof auf, dafür zu sorgen, dass die Erklärungen aller Mitglieder und Führungskräfte über die finanziellen Interessen sowie zu Geschenken oder Bewirtung im Einklang mit den bewährten Verfahren der EU-Transparenzvorschriften in einer Online-Datenbank öffentlich zugänglich gemacht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>bedauert, dass der Rechnungshof nicht uneingeschränkte mit der EUStA zusammengearbeitet hat, da er sich weigert, die Immunität seines ehemaligen Präsidenten aufzuheben und der EUStA Zugang zu seinen Räumlichkeiten für eine Durchsuchung im Zusammenhang mit der Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens zu gewähren, wobei dies nach Ansicht der EUStA als Eingriff in die ordnungsgemäße Durchführung einer Untersuchung angesehen werden könnte; weist darauf hin, dass der Rechnungshof als externer Prüfer der Union an die Grundsätze der Rechenschaftspflicht, Integrität und Transparenz sowie an den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zwischen den Organen der EU gebunden ist; fordert den Rechnungshof auf, sicherzustellen, dass die Immunität nicht eingesetzt wird, um ein rechtmäßiges Gerichtsverfahren zu behindern, und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die uneingeschränkte interinstitutionelle Zusammenarbeit bei der Prävention und Untersuchung von Betrug sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass die EUStA Medienberichten zufolge 2023 die Aufhebung der Immunität mehrerer Bediensteter des Rechnungshofs beantragte und dass es der Rechnungshof bislang abgelehnt hat, diesem Antrag stattzugeben; betont, dass Immunität zwar dem Schutz der Unabhängigkeit der EU-Organe dient, sie jedoch nicht missbraucht werden sollte, um Einzelpersonen vor gerechtfertigter gerichtlicher Kontrolle zu schützen; ist der Ansicht, dass Anträge auf Aufhebung der Immunität nur unter außergewöhnlichen Umständen abgelehnt werden sollten; fordert den Rechnungshof auf, der Entlastungsbehörde eine ausführliche Begründung für seine Entscheidung in diesem Fall vorzulegen, in der die spezifischen rechtlichen und verfahrenstechnischen Bedenken dargelegt werden, die zur Ablehnung geführt haben, sofern es welche gab; fordert den Rechnungshof ferner nachdrücklich auf, bei seiner Zusammenarbeit mit der EUStA und anderen EU-Einrichtungen, die für die Bekämpfung von Betrug und Fehlverhalten zuständig sind, ein hohes Maß an Transparenz und Rechenschaftspflicht aufrechtzuerhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2023 weder OLAF noch der Europäische Bürgerbeauftragte Untersuchungen in Bezug auf den Rechnungshof eingeleitet haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>begrüßt, dass der Rechnungshof gemeinsam mit dem Gerichtshof die Kommission 2024 einlud, an einem interinstitutionellen Dialog teilzunehmen, um sich auf gemeinsame Regelungen für die Nutzung von Dienstfahrzeugen zu einigen, was den in den Entschließungen des Parlaments vom 11. April 2022 zur Entlastung zur Ausführung der Haushaltspläne des Rechnungshofs und des Gerichtshofs enthaltenen Bemerkungen entspricht; unterstreicht die Forderung, dass alle Organe der Union sich auf ein einziges, horizontal anwendbares System einigen sollten, das für weniger Verwirrung sorgen und die Transparenz und Effizienz bei der Verwendung öffentlicher Gelder erhöhen würde; nimmt zur Kenntnis, dass eine Arbeitsgruppe im Rahmen des für Fragen des Statuts zuständigen interinstitutionellen vorbereitenden Ausschusses eingesetzt werden soll; begrüßt die Bereitschaft des Rechnungshofs, die Vorschriften an die geltenden Vorschriften der Kommission anzupassen, bekräftigt jedoch die Kritik, die bereits in früheren Entlastungsbeschlüssen zu dem neuen Beschluss aus dem Jahr 2022 über Reisen und Dienstreisen der Mitglieder und die Nutzung von Fahrern und Kraftfahrzeugen durch die Mitglieder geäußert wurde, da dieser gegen den allgemeinen Grundsatz verstößt, dass die Fahrzeugflotte unter keinen Umständen außerhalb der strikten Wahrnehmung der Aufgaben der Mitglieder des Rechnungshofs genutzt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>stellt fest, dass der Interne Auditdienst (IAS) des Rechnungshofs im Jahr 2023 16 Prüfungsempfehlungen in Bezug auf Ethik, das Transparenzportal, Interessenkonflikte des Personals, den Ethikausschuss und die Mitglieder des Rechnungshofs abgegeben hat; stellt fest, dass von den 16 Empfehlungen bis zum 30. Juli 2024 fünf Empfehlungen erfüllt wurden, acht Empfehlungen bis Ende 2024 erfüllt sein werden und sich die Erfüllung von drei Empfehlungen verzögert hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>begrüßt die Ausweitung des Umfangs der über die Dienstreise eines Mitglieds veröffentlichten Informationen, weist jedoch auf die Forderung des Parlaments hin, Informationen über Dienstreisen über die Gesamtdauer des Mandats der Mitglieder bereitzustellen; begrüßt die Überarbeitung des Verhaltenskodex für die Mitglieder, durch den es den Mitgliedern untersagt ist, eine ehrenamtliche Position in einer politischen Organisation zu bekleiden, wodurch die Forderung des Parlaments umgesetzt wurde, dass die Mitglieder keine formalisierten Verbindungen zur Politik haben sollten; stellt fest, dass die Schlussfolgerungen des internen Prüfungsberichts über Ethik der Präsidentin des Parlaments und dem Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses im dritten Quartal 2024 übermittelt werden sollten, und fordert den Rechnungshof auf, den gesamten Haushaltskontrollausschuss über diese Schlussfolgerungen zu unterrichten; fordert den Rechnungshof auf, Beschlüsse über Ablehnungen in Fällen, in denen Mitglieder oder Bedienstete Interessenkonflikte angeben, zu veröffentlichen, um für mehr Transparenz bei Prüfungsverfahren zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>stellt fest, dass alle Mitglieder des Rechnungshofs ihren Hauptwohnsitz in Luxemburg haben, wie dies auch in Artikel 10 des Verhaltenskodex für die Mitglieder und ehemaligen Mitglieder des Hofes vorgeschrieben ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>begrüßt, dass der Rechnungshof entsprechend der Entwicklung der europäischen Rechtsprechung die Strategie für den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten überarbeitet hat und das Verfahren für die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten und von Zweitanträgen vereinfacht hat; weist darauf hin, dass die Anwendung des skandinavischen Öffentlichkeitsprinzips in der Union für einige Mitgliedstaaten eine Voraussetzung für den Beitritt zur Union war, und betont, dass eine fehlende Offenlegung dem Ansehen der Union als Rechtsgemeinschaft schaden würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>bedauert, dass ein Jahresverzeichnis der im Jahr 2023 abgeschlossenen Verträge oberhalb des in der Richtlinie vorgesehenen Schwellenwerts (&gt;140 000 EUR für Dienstleistungen/Lieferungen; &gt;5 382 000 EUR für Bauarbeiten) nicht auf der Website des Rechnungshofs verfügbar ist; fordert den Rechnungshof auf, dieses Verzeichnis in einem gesonderten Dokument unverzüglich zu veröffentlichen und für einen benutzerfreundlichen Zugang zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>begrüßt und wartet gespannt darauf, dass der Rechnungshof alle internen Vorschriften im Rahmen der Betrugsbekämpfungsstrategie in einem einzigen Dokument konsolidiert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>lehnt die Begründung des Rechnungshofs für seine Entscheidung, dem Transparenz-Register nicht beizutreten, weiterhin ab, da er kein Eigeninteresse daran hat, Entscheidungsprozesse zu beeinflussen, sondern lediglich Fakten und objektive Rückmeldungen zu den Programmen der Union bereitstellen möchte; weist darauf hin, dass alle Berichte des Rechnungshofs öffentlich zugänglich sind und dass sie einem strengen Clearing-Verfahren mit den geprüften Stellen unterzogen werden; bekräftigt seine nachdrückliche Forderung an den Rechnungshof, dem Transparenz-Register der EU beizutreten, um die Grundprinzipien der Transparenz einzuhalten und gleichzeitig keine Hindernisse für die vollständige Unabhängigkeit des Rechnungshofs entstehen zu lassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>fordert den Rechnungshof nachdrücklich auf, seinen Standpunkt in Zusammenhang mit dem Transparenz-Register der EU zu überdenken, das durch die interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register eingerichtet wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>begrüßt die erheblichen Fortschritte, die 2023 bei der Einrichtung des Dokumentenmanagement-Ökosystems (DOME) erzielt wurden, insbesondere die Bereitstellung und Umsetzung der neuen elektronischen Signatur und des zentralen Genehmigungsmoduls für PASS (Verfahren zur Genehmigung, Unterzeichnung und Übermittlung von Dokumenten) durch konkrete Verfahren zur Dokumentengenehmigung; fordert den Rechnungshof auf, seine Ziele, die darin bestehen, die Arbeitsabläufe für die Überprüfung und Genehmigung zu digitalisieren und ihre Effizienz zu verbessern, weiter zu verfolgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>stellt fest, dass sich der Rechnungshof weiterhin aktiv an der Arbeitsgruppe für neu entstehende Technologien des Interinstitutionellen Ausschusses für den digitalen Wandel beteiligt; stellt fest, dass das 2021 eingerichtete DATA-Team („Data and Technology for Audit“ – Daten und Technologie für die Prüfung) weiter an der Umsetzung des Entwicklungsplans für eine bessere Nutzung von Technologien zur Unterstützung der Prüfungsziele des Rechnungshofs arbeitete; nimmt insbesondere die Vorbereitung einer Analyse der Chancen und Herausforderungen im Bereich der KI für den Rechnungshof und seine Prüfungstätigkeit zur Kenntnis; weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, die Digitalisierung der Prüfungstätigkeiten zu verbessern; begrüßt alle in dieser Richtung getätigten Anstrengungen, die der Rechnungshof weiterhin unternimmt, während durch die Digitalisierung in Verbindung mit der gestiegenen Zahl von Vor-Ort-Besuchen ein System effizienter und genauer Prüfungstätigkeiten geschaffen werden kann;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Digitalisierung, Cybersicherheit und Datenschutz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>würdigt die soliden Fortschritte des Rechnungshofs bei der Umsetzung seines Cybersicherheitsplans 2022-2024 während der beiden vergangenen Jahre; stellt fest, dass sieben der vorrangigen Aufgaben abgeschlossen sind, sechs in Arbeit sind und eine zurückgestellt wurde; stellt fest, dass zwei der Aufgaben mittlerer Priorität abgeschlossen sind, vier durchgeführt werden und drei noch nicht in Angriff genommen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="ARAB"><INT.LI LEVEL="0">begrüßt, dass die folgenden Aufgaben abgeschlossen wurden:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>1.</SYMBOL>Einsatz einer EDR-Lösung auf den Endgeräten und Einführung einer cloudbasierten XDR-Lösung, die die von den EDR-Agenten gesendeten Telemetriedaten mit Daten über Bedrohungen aus verschiedenen Quellen korreliert, um Anzeichen für eine Gefährdung zu erkennen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>2.</SYMBOL>Überarbeitung der Architektur und Konfiguration der Plattform zur Verwaltung von Sicherheitsinformationen und ‑ereignissen (SIEM), die die Leistung und Zuverlässigkeit des Systems verbessert hat, sowie zusätzliche Quellen für Protokolle, die zur Verbesserung der Sicherheitsüberwachung der IT-Umgebung hinzugefügt wurden;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>3.</SYMBOL>Ersetzung der VPN-Geräte für den Remote-Zugriff durch einen cloudbasierten SASE-Service mit Zero-Trust-Architektur, der die Angriffsfläche verringert und einen granularen Remote-Zugriff auf Anwendungen ermöglicht;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>4.</SYMBOL>Verstärkung des Schutzes vor E-Mail-Bedrohungen durch die Aktivierung neuer Funktionen für E-Mail-Sicherheitsfilter, die eine bessere Erkennung von Spam und bösartigen Anhängen ermöglichen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>5.</SYMBOL>Durchführung von Penetrationstests in Dienststellen des Rechnungshofs, die Zugang zum Internet haben;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>6.</SYMBOL>Einsatz eines Softwaretools zum Schutz der Vertraulichkeit sensibler Informationen, die bei Dateifreigaben übertragen werden;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>fordert den Rechnungshof nachdrücklich auf, einen Rahmen für Cybersicherheitsprüfungen für die Organe und Agenturen der EU zu entwickeln, um harmonisierte Sicherheitsstandards und Resilienzmaßnahmen gegen Cyberbedrohungen sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass der Rechnungshof mindestens drei simulierte Phishing-Übungen pro Jahr durchführt, um die Nutzer für diese Art von Cyber-Bedrohung zu sensibilisieren; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof alle drei Jahre eine umfassende Bewertung der Cybersicherheitsrisiken durchführt; schlägt dem Rechnungshof vor, regelmäßig Pflichtschulungen für alle Mitarbeiter zu Cyberbedrohungen, einschließlich bewährter Verfahren für einen sicheren Einsatz von KI, zu organisieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass während des Cybervorfalls im Juli 2023, bei dem eines der Gateways für die Perimetersicherheit durch Ausnutzung einer Software-Schwachstelle kompromittiert wurde, keine Spuren einer Datenexfiltration oder lateraler Bewegung des Eindringlings zu anderen IT-Systemen des Rechnungshofs festgestellt wurden; stellt fest, dass der Anbieter die Software-Schwachstelle nur zwei Tage vor dem Vorfall offengelegt hatte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>lobt die Arbeit des IT-Notfallteams für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (CERT-EU), das den Rechnungshof über den Vorfall informierte, bei der Untersuchung des Ausmaßes half und die forensische Analyse durchführte; stellt fest, dass der Rechnungshof nach dem Vorfall eine bereinigte Sicherungskopie des Systems wiederhergestellt und das Software-Update eingespielt hat, mit dem die vom Angreifer ausgenutzten Schwachstellen behoben wurden; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof in den folgenden Wochen schrittweise einige zusätzliche, von CERT-EU empfohlene vorbeugende Maßnahmen auf die Geräte anwendete, sodass mögliche unentdeckte Reste der Schadsoftware beseitigt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass der Rechnungshof seinen Plan zur Reaktion auf Cybersicherheitsvorfälle im Jahr 2023 überarbeitet und aktualisiert und ein Formular für die Aufzeichnung solcher Vorfälle im IT-Servicemanagement-Tool erstellte; betont, dass mit dem Formular Lehren aus dem Vorfall vom Juli 2023 gezogen wurden, da mit diesem Instrument alle Informationen gesammelt werden, die zur Bewältigung eines Cybersicherheitsvorfalls nützlich sein könnten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gebäude</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>stellt fest, dass 2023 die Arbeiten zur Modernisierung der technischen Anlagen auf allen Etagen des K2-Gebäudes und für eine bessere Nutzung der Gemeinschaftsräume abgeschlossen wurden; stellt fest, dass der Rechnungshof 6 445 635,82 EUR von einem Gesamtbudget von 6 902 185,54 EUR zugewiesen hat; lobt den Rechnungshof dafür, dass er die veranschlagten Mittel nicht überschritten hat; fordert die anderen Organe der Union auf, der vorbildlichen Haushaltsführung des Rechnungshofs zu folgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>begrüßt, dass im Februar 2023 die Ergebnisse einer von einem externen Berater durchgeführten Prüfung der Zugänglichkeit aller Gebäude des Rechnungshofs mit Blick auf die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder anderweitigen Behinderungen vorgelegt wurden; stellt fest, dass alle drei Gebäude, die Gemeinschaftsräume, die Parkplätze und andere Räume geprüft wurden; ist sich bewusst, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen derzeit geprüft werden und normalerweise Gegenstand eines spezifischen Projekts wären, dass die Durchführung dieser Maßnahmen jedoch weitgehend von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln abhängen wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Umwelt und Nachhaltigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof 2023 einen Großteil seiner Bemühungen zur Verringerung der Umweltauswirkungen in Energiesparmaßnahmen wie den Austausch herkömmlicher Glühbirnen durch LED-Lampen, die Verkürzung der Lüftungszeiten und die Überholung bestimmter technischer Systeme in seinen Gebäuden investiert hat; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof im Sommer 2023 besondere Energiesparmaßnahmen eingeführt hat, durch die der Stromverbrauch im Vergleich zum Sommer 2022 um 12 % gesenkt wurde, was zu Einsparungen in Höhe von 26 976 EUR führte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof 2023 eine Vereinbarung mit den luxemburgischen Behörden zur Erstellung eines Mobilitätsplans unterzeichnete; erwartet aktuelle Informationen über diese Initiative;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interinstitutionelle Zusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>betont, dass die Prüfer des Rechnungshofs im Jahr 2023 1370 Tage bei den Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Union sowie bei verschiedenen internationalen Organisationen und privaten Prüfungsgesellschaften verbrachten, gegenüber 945 Tagen im Jahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>fordert, dass ein jährlich stattfindender interinstitutioneller Dialog zwischen dem Rechnungshof, dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltskontrolle förmlich ins Leben gerufen wird, um eine systematische Weiterverfolgung der Prüfungsergebnisse und eine bessere Überwachung der Ausgaben der EU sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass eine wirksame Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof und der Kommission nur in begrenztem Umfang möglich sein wird, solange die Kommission nicht die Methode des Rechnungshofs zur Bewertung der Fehlerquoten übernimmt, die auf einer unabhängigen und umfassenden Bewertung aller Regelverstöße beruht, während die Kommission den Schwerpunkt auf behebbare Fehler legt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>begrüßt, dass der Rechnungshof sowohl mit dem OLAF als auch mit der EUStA eng zusammenarbeitet, unter anderem im Rahmen von Workshops, Veranstaltungen zur Sensibilisierung und durch den Austausch von Wissen und Erfahrungen; stellt darüber hinaus fest, dass der Rechnungshof im Jahr 2023 dem OLAF 20 Fälle von Betrugsverdacht und der EUStA 17 derartige Fälle gemeldet hat; hebt seine Auffassung hervor, dass Betrugsverdachtsfälle umgehend dem OLAF und der EUStA im Hinblick auf eine gründliche Untersuchung gemeldet werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>fordert den Rechnungshof auf, einen strukturierten Mechanismus für die Zusammenarbeit mit dem OLAF und der EUStA bei der Betrugsaufdeckung einzurichten, der auch Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Daten in Echtzeit und einen gemeinsamen Prüfungsansatz für Finanzierungsbereiche der EU mit hohem Risiko umfasst;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>ist überzeugt, dass ein einheitliches integriertes IT-System für Datenanalyse und Risikobewertung eine wertvolle Datenquelle sein könnte, die es dem Rechnungshof, dem OLAF und der EUStA ermöglichen würde, ihre Prüf- und Kontrollbemühungen zu verstärken; betont, dass ein unbegrenzter Zugang zu einem solchen System und den darin enthaltenen Daten gewährt werden sollte, dass dieser Zugang keinen ungerechtfertigten Beschränkungen unterworfen werden sollte und dass die Erkundung und Nutzung weiterer digitaler Instrumente und neuer Technologien im Rahmen der Prüfungen des Rechnungshofs unverzüglich zugelassen werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>bedauert, dass der Rechnungshof trotz des verbesserten Zugangs zu Dokumenten und Informationen der EIB kein Mandat zur Prüfung von Maßnahmen hat, die mit Eigenmitteln der EIB finanziert werden; fordert, dass dem Rechnungshof angesichts der Aufgabe der EIB, die Ziele der Union zu verfolgen, und ihrer wachsenden Bedeutung in der wirtschaftlichen und politischen Landschaft der Union, die über die Nutzung des Unionshaushalts zur Sicherung ihrer Tätigkeiten hinausgeht, dieses Mandat zugewiesen wird; hebt den Sonderbericht 05/2023 des Rechnungshofs mit dem Titel „Die finanzielle Landschaft der EU – ein Flickwerk, das weitere Vereinfachung und mehr Rechenschaftspflicht erfordert“ hervor, in dem der Rechnungshof feststellte, dass ein öffentliches Mandat zur Prüfung aller Arten der Finanzierung von politischen Maßnahmen in der Union eingerichtet werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof im Jahr 2023 22 verschiedenen Ausschüssen und Arbeitsgruppen des Rates 29 Sonderberichte, eine Analyse und eine Stellungnahme vorlegte; stellt ferner fest, dass Vertreter des Rechnungshofs im selben Jahr an 23 Sitzungen teilnahmen, die sich schwerpunktmäßig mit der Entlastung des Haushalts der Union für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 befassten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass sich die Mitglieder und die Geschäftsführung des Rechnungshofs im Jahr 2023 aktiv in 120 Sitzungen mit nationalen Regierungen und Regierungsbehörden in 25 Mitgliedstaaten, an denen mehrheitlich Minister oder Finanzministerien teilnahmen, einbrachten; stellt ferner fest, dass die Mitglieder und die Bediensteten des Rechnungshofs im selben Jahr auf 91 Sitzungen mit nationalen oder regionalen Parlamenten in 19 Mitgliedstaaten, vor allem in Ausschüssen, die sich schwerpunktmäßig mit Haushalts-, Finanz-, Prüfungs- oder EU-Angelegenheiten befassen, ihre Arbeit vorstellten; fordert den Rechnungshof nachdrücklich auf, seine Zusammenarbeit mit den Regierungen der Länder, die die höchsten Fehlerquoten aufweisen, zu intensivieren und den Dialog und die Kooperation zu verbessern und zu fördern, um diese Probleme wirksam anzugehen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kommunikation</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>stellt fest, dass sich die für die Kommunikations- und Werbekampagnen des Rechnungshofs bereitgestellten Haushaltsmittel im Jahr 2023 auf 225 000 EUR beliefen, wobei die Mittelausschöpfungsquote 81,13 % (182 549,84 EUR) betrug; stellt fest, dass der größte Teil der Mittel für Medienbeobachtungsdienste (81 650 EUR) und Pressekampagnen (12 348 EUR) ausgegeben wurde, gefolgt von Ausgaben für die Beziehungen zu den Interessengruppen, die hauptsächlich die Kosten für eine Plattform für politische Datenanalyse (57 891 EUR), Kommunikationstätigkeiten (28 002,88 EUR), soziale Medien (1 486,52 EUR) und Veröffentlichungen (1 171,44 EUR) umfassten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>unterstützt nachdrücklich die dynamischere Medienstrategie des Rechnungshofs, die zu einer Rekordzahl von mehr als 22 000 Online-Presseartikeln über seine Prüfungsberichte, andere Veröffentlichungen oder den Rechnungshof im Allgemeinen geführt hat und damit den in den letzten Jahren beobachteten Aufwärtstrend bei der Berichterstattung bestätigt (2022: 20 000; 2021: 18 000); betont, dass fast 54 000 Beiträge in sozialen Medien auf die Fortsetzung eines organischen Wachstums hinweisen, wobei die Zahlen für 2022 eine Ausnahme darstellen (2022: 110 000; 2021: 49 000);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>begrüßt, dass der Rechnungshof im Jahr 2023 45 Pressemitteilungen in 24 Unionssprachen sowie verschiedene Kurzmitteilungen, Hinweise für die Medien und unmittelbar verwendbare O-Töne in bestimmten Sprachen herausgegeben hat; stellt ferner fest, dass der Hof 21 Online-Pressebriefings und zusätzlich sechs länderbezogene Pressebriefings im Zusammenhang mit dem Jahresbericht abhielt; hebt hervor, dass an den Briefings des Rechnungshofs insgesamt 590 Journalisten teilnahmen, von denen die meisten bedeutende nationale Medien in den Mitgliedstaaten vertraten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass der Rechnungshof im Jahr 2023 eine neue Website eingerichtet hat, die mehr als anderthalb Millionen Aufrufe mit rund 700 000 Einzelbesuchern verzeichnet, was einem Anstieg von mehr als 14 % gegenüber dem Jahr 2022 entspricht; begrüßt, dass die drei wichtigsten Accounts des Rechnungshofs in den sozialen Medien (X (ehemals Twitter), LinkedIn und Facebook) Ende 2023 über 48 000 Follower hatten, gegenüber 45 000 im Jahr 2022 und 39 000 im Jahr 2021;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>begrüßt es sehr, dass der Rechnungshof die voraussichtliche Wirkung und die Sachdienlichkeit seiner Prüfungsarbeit anhand von Rückmeldungen der Leser seiner Berichte aus dem Parlament, dem Rat, der Kommission, aus EU-Agenturen, den ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten, öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten und ORKB, Nichtregierungsorganisationen, der Wissenschaft, den Medien und vonseiten sonstiger Parteien bewertet; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der Rechnungshof seit 2018 anonymisierte elektronische Umfragen durchführt, um seine Leser und Leserinnen um qualitative Rückmeldungen zu ausgewählten Berichten und allgemeine Anregungen für seine Arbeit zu bitten; betont, dass im Jahr 2023 85 % der rund 1060 Umfrageteilnehmer bestätigten, dass die Berichte des Rechnungshofs für ihre Arbeit zweckmäßig seien und dass 78 % ihnen Wirkung zusprachen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>