<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0082</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2023: Gesamthaushaltsplan der EU – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0054/2025 - Berichterstatter: Joachim Stanisław Brudziński)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (2024/2025(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 58 vom 23.2.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/budget/2023/1/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 (COM(2024)0272 – C10-0073/2024)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/5462, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5462/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den jährlichen Tätigkeitsbericht 2023 des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zusammen mit den Antworten der Organe<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/5882, 9.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5882/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 266, 267 und 268,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0054/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Generalsekretärin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, sind (2024/2025(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0054/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass es die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (der „Ausschuss“) ein beratendes Gremium der Union ist, das ein Forum für Beratung, Dialog und Konsens zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der zahlreichen wirtschaftlichen, sozialen und bürgerschaftlichen Gruppen der organisierten Zivilgesellschaft aus den Mitgliedstaaten bietet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ausschuss zum Beschlussfassungsprozess der Union beiträgt und durch Herstellung von Verbindungen zwischen den Politikbereichen der Union und wirtschaftlichen, sozialen und bürgerschaftlichen Gegebenheiten seine Aufgaben der besseren Rechtsetzung, partizipativen Demokratie von unten und Förderung der europäischen Werte wahrnimmt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Anhörung des Ausschusses durch die Kommission oder den Rat in bestimmten Fällen obligatorisch ist und der Ausschuss auch von sich aus Stellungnahmen abgeben kann, wobei er gemäß der Einheitlichen Europäischen Akte, dem Vertrag von Maastricht und dem Vertrag von Amsterdam über einen umfassenden Befassungsspielraum verfügt, der es ihm ermöglicht, vom Parlament angehört zu werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission für Finanz- und Haushaltsfragen (CAF) des Ausschusses das Aufsichtsgremium des Ausschusses für alle Haushaltsverfahren und insbesondere die Aufstellung des Haushaltsvoranschlags, die Ausführung des Haushaltsplans, den jährlichen Tätigkeitsbericht, die Entlastung und die Folgemaßnahmen zum Jahresbericht des Rechnungshofs ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ausschuss in den letzten Jahren Initiativen ergriffen hat, um qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten, seine Organisationsstruktur und Arbeitsmethoden zu optimieren und ein respektvolles Arbeitsumfeld zu fördern, und zwar vor dem Hintergrund begrenzter Mittel;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass der Haushalt des Ausschusses unter die MFR-Rubrik 7 „Europäische öffentliche Verwaltung“ fällt, die sich 2023 auf insgesamt 12,3 Mrd. EUR belief, was 6,4 % der Ausgaben der Union entsprach; stellt fest, dass der Haushalt des Ausschusses im Jahr 2023 1,29 % der Mittel der MFR-Rubrik 7 entsprach;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2023 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) eine Stichprobe von 70 Vorgängen geprüft hat, die unter die Rubrik 7 fallen, von denen 21 (30 %) Fehler enthielten; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof fünf dieser Fehler quantifiziert und eine Fehlerquote unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle ermittelt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass dem Bericht des Rechnungshofs zufolge die Verwaltungsausgaben Ausgaben für Personal, einschließlich Versorgungsbezüge, die im Jahr 2023 rund 70 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausmachten, sowie für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie umfassen; begrüßt, dass der Rechnungshof wie in den Vorjahren zu dem Schluss gekommen ist, dass die Verwaltungsausgaben insgesamt mit einem geringen Risiko verbunden sind; stellt fest, dass der Rechnungshof für das Jahr 2023 keine spezifischen Probleme in Bezug auf den Ausschuss festgestellt hat;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt fest, dass sich der endgültig erlassene Haushalt des Ausschusses für das Jahr 2023 auf 158 767 970 EUR beläuft, was gegenüber 2022 einem Anstieg von insgesamt 4,1 % entspricht; entnimmt den Antworten des Ausschusses auf den Fragebogen des Haushaltskontrollausschusses für die Haushaltsentlastung 2023 (im Folgenden „Fragebogen“) und dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Ausschusses für 2023 (im Folgenden „Jahresbericht“), dass die Haushaltslinie für Dienstbezüge und Vergütungen (Ausgaben für das Personal und die Mitglieder des Ausschusses) zwischen 2022 und 2023 aufgrund der Inflation um 8,4 % gestiegen ist; entnimmt dem Fragebogen, dass die Mittel für externe Unterstützung für Betrieb, Entwicklung und Wartung von Softwaresystemen zwischen 2022 und 2023 um 33,70 % gestiegen sind, da der Ausschuss die Umsetzung seiner digitalen Strategie 2024-2026 im Jahr 2023 zu einer Priorität gemacht hat; stellt fest, dass die Aufteilung der Mittel auf andere Haushaltslinien im Haushaltsplan 2023 des Ausschusses davon abgesehen mit der Aufteilung in den Vorjahren vergleichbar war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Haushaltsvollzugsquote des Ausschusses bei den Mitteln für Verpflichtungen des laufenden Jahres von 96,12 % im Jahr 2022 weiter auf 98,70 % im Jahr 2023 gestiegen ist, womit die geringere Haushaltsvollzugsquote in den Vorjahren aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Reisebeschränkungen überwunden wurde; stellt ferner fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen des laufenden Jahres von 88,12 % im Jahr 2022 auf 90,67 % im Jahr 2023 gestiegen ist; stellt fest, dass die durchschnittliche Zahlungsdauer im Jahr 2023 20,14 Tage betrug und damit höher war als 2022 (18,34 Tage);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass sich die Mittelübertragungen von 2023 auf 2024 auf 13 827 713 EUR (d. h. etwa 8,70 % des Haushaltsplans des Ausschusses für 2023) beliefen, was gegenüber dem Vorjahresniveau von 20 162 518 EUR (etwa 13 % des Haushaltsplans des Ausschusses für 2022) einen Rückgang darstellt; stellt ferner anerkennend fest, dass die Vollzugsquote bei den von 2022 auf 2023 übertragenen Mitteln im Jahr 2023 86,76 % gegenüber 76,91 % im Jahr 2022 betrug; fordert den Ausschuss auf, die bereitgestellten Mittel weiterhin effizient zu verwenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass die eigenen Dienststellen des Ausschusses im Jahr 2022 zwölf Verhandlungsverfahren unter 60 000 EUR eingeleitet haben, hauptsächlich für Fallstudien, Studien und logistische Unterstützung; stellt fest, dass der Ausschuss auch sechs Vergabeverfahren mit den gemeinsamen Diensten eingeleitet hat, die er zusammen mit dem Europäischen Ausschuss der Regionen (im Folgenden „AdR“) unterhält, hauptsächlich im Bereich Logistik und Wartung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2023 die Kosteneffizienz seiner Tätigkeiten weiter verbessert hat, unter anderem durch hybride Arbeitsgestaltung, verstärkte Telearbeit, die vollständige Entmaterialisierung der Finanzabläufe und den geringeren Energieverbrauch; entnimmt dem Fragebogen, dass der Ausschuss im Jahr 2023 aufgrund einer Verringerung des Energieverbrauchs finanzielle Einsparungen in Höhe von 65 000 EUR erzielt hat; lobt den Ausschuss dafür, dass er einen neuen Rahmenvertrag für medizinische Untersuchungen unterzeichnet hat, der niedrigere Preise, mehr Flexibilität und insgesamt bessere Dienstleistungen als der vorherige Vertrag vorsieht; nimmt die beträchtlichen Einsparungen und die Verschlankung der Verfahren zur Kenntnis, die der Ausschuss durch die interinstitutionelle Zusammenarbeit erzielt hat, insbesondere durch die gemeinsamen Dienste mit dem AdR und die Auslagerung bestimmter Dienstleistungen an die Kommission (im Wege von Dienstleistungsvereinbarungen) im Bereich der Personalverwaltung und die Nutzung von IT-Instrumenten für die Finanz- und die Personalverwaltung sowie die Teilnahme an interinstitutionellen Vergabeverfahren, die von anderen Organen geleitet werden; entnimmt dem Fragebogen, dass die Gesamtkosten, die dem Ausschuss für die Auslagerung bestimmter Dienstleistungen an die Kommission entstanden sind, von 743 600 EUR im Jahr 2022 auf 793 000 EUR im Jahr 2023 gestiegen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>weist darauf hin, dass im Beschluss des Rates vom 25. Mai 2023 die Zulage für die Fernteilnahme von Mitgliedern des Ausschusses an nicht in der Geschäftsordnung vorgesehenen Sitzungen auf 145 EUR pro Sitzung mit Fernteilnahme pro Tag festgesetzt wurde, was 50 % des Tagegelds für die physische Teilnahme im Jahr 2023 entspricht; ist der Ansicht, dass die Gewährung einer Zulage für die Fernteilnahme an Sitzungen – obwohl die Fernteilnahme ein wichtiges Instrument für moderne Institutionen ist, zumal dadurch unter anderem Sitzungskosten gesenkt werden und eine breitere Teilnahme ermöglicht wird – für die Öffentlichkeit schwer nachzuvollziehen ist, selbst wenn die Zulage reduziert und nur für bestimmte Arten von Veranstaltungen gezahlt wird, und umso mehr dann, wenn der Unterschied gegenüber dem den Mitgliedern des Ausschusses und den Mitgliedern des AdR für die Fernteilnahme gezahlten Betrag in Betracht gezogen wird; entnimmt dem Bericht des Ausschusses über die Folgemaßnahmen zu der Entschließung des Parlaments zur Ausführung des Haushaltsplans des Ausschusses für 2022 (im Folgenden „Folgebericht“) mit Zufriedenheit, dass die Anwendung dieses Beschlusses bereits zu Haushaltseinsparungen in Höhe von 1 677 000 EUR geführt hat, da die Reisekosten und die gezahlten Zulagen niedriger waren, und dass aufgrund weniger Reisen im Jahr 2023 rund 553,66 Tonnen CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING> eingespart werden konnten; entnimmt dem Jahresbericht, dass die Zahl der erstatteten Sitzungstage, an denen aus der Ferne teilgenommen wurde, 2 006 betrug (6 259 im Jahr 2022), wobei sich die durchschnittliche Dauer pro Sitzung auf drei Stunden belief und die Gesamtkosten im Jahr 2023 294 930 EUR betrugen (922 925 EUR im Jahr 2022); begrüßt mehrere Kontrollen, die der Ausschuss durchgeführt hat, um die Fernteilnahme der Mitglieder vor der Zahlung der Zulage nachzuweisen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass der Haushalt des Ausschusses im Jahr 2023 aufgrund der Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine weiterhin Druck ausgesetzt war, und zwar durch steigende Inflation und Gehaltsanpassungen, Herausforderungen bei Bauprojekten aufgrund von Verzögerungen und höheren Rohstoffpreisen, die Indexierung von Mietverträgen (+ 10,3 % im Jahr 2023 gegenüber 2022) sowie die Indexierung von Wartungs- und Sicherheitsdienstleistungsverträgen (+ 13,50 % im Jahr 2023 gegenüber 2021); stellt insbesondere fest, dass die Energiekosten zwischen 2021 und 2022 von 726 000 EUR auf 3 125 000 EUR gestiegen sind, ehe sie im Jahr 2023 auf 1 923 391 EUR zurückgingen; nimmt die Obergrenze von 2 % für nicht die Dienstbezüge betreffende Ausgaben zur Kenntnis; lobt in diesem Zusammenhang den Ausschuss für seine Initiative zur Bewältigung der Herausforderungen auf Haushaltsebene, z. B. durch die Umsetzung von Energiesparstrategien durch kurzfristige sowie mittel- und langfristige Maßnahmen, weshalb 2023 kein Berichtigungshaushaltsplan erforderlich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass die Mittel für das laufende Haushaltsjahr für die Haushaltslinie 1004 (Ausgaben für Reisen der Mitglieder, einschließlich Aufenthaltskosten und Sitzungsvergütungen) von 19,790 Mio. EUR im Jahr 2022 (von denen 15,895 Mio. EUR ausgezahlt wurden) auf 19,761 Mio. EUR im Jahr 2023 (von denen 18,344 Mio. EUR ausgezahlt wurden) zurückgegangen sind; stellt mit Zufriedenheit fest, dass sich die Vollzugsquote bei diesen Mitteln von 80,31 % im Jahr 2022 auf 92,83 % im Jahr 2023 verbessert hat; stellt fest, dass der Präsident des Ausschusses im Jahr 2023 an 35 Reisen im Umfang von insgesamt 71 926 EUR gegenüber 26 Reisen im Umfang von insgesamt 38 042 EUR im Jahr 2022 teilgenommen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass die gemeinsame Direktion Innovation und Informationstechnologie des Ausschusses und des AdR etwa 3 % ihrer IT-Mittel für Cybersicherheit bereitstellt, was weit von dem in den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehenen 10 %-Ziel entfernt ist; fordert den Rat und die Kommission auf, dies im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens zu berücksichtigen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Internes Management, Leistung und interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>entnimmt dem Jahresbericht, dass der Ausschuss im Rahmen seines jährlichen Arbeitsprogramms für 2023 insgesamt 31 Ziele für alle Einheiten seiner Verwaltung festgelegt hat und dass der Ausschuss im Rahmen der Strategie des Generalsekretariats für 2021-2025 fünf Grundwerte und fünf zentrale strategische Ziele verfolgt; entnimmt dem Fragebogen, dass die Zahl der erarbeiteten Stellungnahmen und die Teilnahme an hochrangigen Sitzungen Schlüsselindikatoren für die Messung der Leistung des Ausschusses sind; entnimmt dem Fragebogen, dass der Ausschuss über Leistungsindikatoren in verschiedenen Bereichen wie IT, Personal, Übersetzung und Kommunikation verfügt; fordert den Ausschuss auf, in seine künftige Berichterstattung eine Liste aller wesentlichen Leistungsindikatoren und Ziele, aufgeschlüsselt nach Tätigkeit, sowie die Zielvorgaben für ihre Erreichung (in %) und den Grad ihrer Verwirklichung (in %) aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss seine Aufgabe durch Stellungnahmen, die sich auf Legislativvorschläge der Kommission beziehen (Befassungen), und Initiativstellungnahmen, in denen die Organe der Union aufgefordert werden, tätig zu werden, und durch Sondierungsstellungnahmen, die in die Arbeit der Kommission an ihren geplanten Initiativen einfließen, verfolgt und dass die Standpunkte des Ausschusses in Entschließungen hervorgehoben oder in Evaluierungs‑ und Informationsberichte aufgenommen werden können; lobt den Ausschuss für seine Leistung bei der Unterstützung des Parlaments, des Rates und der Kommission im Gesetzgebungszyklus 2023; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der Ausschuss im Jahr 2023 213 Stellungnahmen und Berichte angenommen hat, was einem Anstieg gegenüber 202 im Jahr 2022 entspricht, sowie 146 Anhörungen und 23 Konferenzen organisiert hat, gegenüber 116 bzw. 29 im Jahr 2022; stellt fest, dass die Mitglieder des Ausschusses 2023 an 429 hochrangigen Sitzungen, Gipfeltreffen und Konferenzen teilgenommen haben, gegenüber 345 im Jahr 2022;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>begrüßt, dass der Ausschuss 2023 Maßnahmen ergriffen hat, um die Sichtbarkeit und die Wirkung seiner Arbeit im Zusammenhang mit dem Format seiner Stellungnahmen, der Methodik für Folgemaßnahmen, der Zusammenarbeit mit dem Parlament und der Kommission und anderen bereichsübergreifenden Projekten sowie innovativen Initiativen wie dem EU-Jugendtest, der Initiative für Erweiterungskandidatenmitglieder und der Europäischen Plattform der Interessenträger für die Kreislaufwirtschaft zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>	würdigt die Initiativen des Ausschusses, mit denen die aktive Einbindung junger Menschen in den politischen Entscheidungsprozess gefördert werden soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>begrüßt das Pilotprojekt, das zwischen September 2022 und April 2023 mit dem Ziel durchgeführt wurde, die Weiterverfolgung ausgewählter Stellungnahmen in Bezug auf alle Institutionen zu stärken, wobei im Rahmen dieses Projekts 19 Stellungnahmen für eine verstärkte Weiterverfolgung ausgewählt wurden; entnimmt dem Fragebogen die insgesamt positiven Ergebnisse dieses Pilotprojekts, wie die Verbesserung der Fähigkeit des Ausschusses, Folgemaßnahmen zu ergreifen, eine bessere Priorisierung der Arbeit des Ausschusses und eine größere Reichweite und Wirkung der ausgewählten Stellungnahmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>betont, dass die effiziente Verwaltung der begrenzten Ressourcen im Laufe des Jahres 2023 aufgrund von Personalengpässen, die durch verstärkte Tätigkeiten im Rahmen einer kontinuierlich stabilen Personalpolitik noch verschärft wurden, nach wie vor eine zentrale Herausforderung darstellte; nimmt den Plan des Ausschusses zur Kenntnis, einen neuen Ansatz für die strategische Personalplanung und Personalzuweisung einzuführen, indem die Erhebung von Daten über die Kompetenzen des Personals, das aktive Zuhören in der gesamten Organisation und Überlegungen der politischen Gremien des Ausschusses zu strategischen Prioritäten genutzt werden; fordert den Ausschuss auf, das Parlament über das Ergebnis dieses neuen Plans auf dem Laufenden zu halten, da dies anderen Institutionen, die vor ähnlichen, wiederkehrenden Herausforderungen stehen, als Anregung dienen könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>stellt in Bezug auf die Normen für die interne Kontrolle fest, dass die im Jahr 2023 vorgenommene Konformitätsbewertung gegenüber 2022 Verbesserungen zeigte; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Konformität, insbesondere das Ausmaß, in dem die Anforderungen der 16 Normen für die interne Kontrolle umgesetzt werden, von 80,30 % im Jahr 2022 auf 87,40 % im Jahr 2023 gestiegen ist, während die Wirksamkeit, insbesondere das Ausmaß, in dem die Umsetzung dieser Anforderungen wie geplant funktioniert, von 74 % im Jahr 2022 auf 78,10 % im Jahr 2023 gestiegen ist; stellt ferner fest, dass die jährliche Risikobewertung 2023 gezeigt hat, dass durch die Anwendung interner Kontrollen die inhärenten Risiken (in der Kategorie „kritisch“ und „sehr wichtig“) im Jahr 2023 um 53 % von 40 auf 19 verringert werden konnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>	stellt fest, dass der Interne Auditdienst (IAS) im Jahr 2023 umstrukturiert wurde, wodurch er internationalen Prüfstandards besser gerecht wird und sämtliche seiner Verfahren gestrafft wurden und nunmehr dokumentiert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass der Interne Auditdienst (IAS) des Ausschusses Anfang 2023 im Bereich der finanziellen Transaktionen einen neuen Beschluss über die Bewertung der Risiken für die Umsetzung eines vereinfachten Verfahrens angenommen hat; stellt ferner fest, dass das Präsidium des Ausschusses im Jahr 2023 eine neue Charta für die interne Prüfung und eine Charta des Audit-Ausschusses mit internen Verfahrensvorschriften angenommen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>entnimmt dem Jahresbericht und dem Fragebogen, dass der IAS im Jahr 2023 vier Prüfungen zu den Themen Sitzungsgenehmigungen, Auswahl der Beratenden Kommission für den industriellen Wandel, strategischer Politikzyklus sowie Zeitaufwandsvergütung und Entfernungszulage für die Mitglieder des Ausschusses eingeleitet hat; fordert den Ausschuss auf, die Entlastungsbehörde über die Ergebnisse dieser Prüfungen auf dem Laufenden zu halten und alle offenen Empfehlungen umzusetzen, die sich aus früheren Prüfungen ergeben (zu institutionellen Fristen, Dolmetschleistungen, Überprüfung, Ethik und Integrität, im Statut vorgesehenen Rechten und Zahlungsfristen);</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Humanressourcen, Gleichstellung und Wohlbefinden des Personals</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss Ende 2023 707 Bedienstete beschäftigte, gegenüber 706 im Jahr 2022; stellt ferner fest, dass im Jahr 2023 49 Vertragsbedienstete und 130 Bedienstete auf Zeit (von denen 52 im Jahr 2023 eingestellt wurden) beschäftigt waren (gegenüber 50 Vertragsbediensteten und 128 Bediensteten auf Zeit im Jahr 2022); stellt ferner fest, dass der Ausschuss zwölf Leiharbeitskräfte und zehn externe Kräfte beschäftigt hat, die in den Räumlichkeiten des Ausschusses tätig waren, mit Ausnahme von externen Dienstleistern in den Bereichen Logistik und IT; stellt fest, dass der Anteil der besetzten Stellen im Jahr 2023 bei 95,50 % gegenüber 95,10 % im Jahr 2022 lag und dass die Personalfluktuation im Jahr 2023 7 % betrug;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>begrüßt die kontinuierlichen Bemühungen des Ausschusses zur Verbesserung seines Rahmens für Humanressourcen mit dem Ziel, ein attraktiver Arbeitgeber und Arbeitsplatz zu werden, an dem jede einzelne Person geschätzt wird und ihr Potenzial voll entfalten kann; stellt fest, dass der Ausschuss im Rahmen der Umsetzung seiner Personalstrategie für 2023-2025 im Jahr 2023 mehrere wichtige Etappenziele erreicht hat, wobei unter anderem neue Beschlüsse über die Arbeitsbedingungen (hybrides Arbeiten, Überstunden, Sonderurlaub), die Strategie für Vielfalt und Inklusion und den Aktionsplan für 2023-2027, die Personalmobilität und die Methodik für sensible Positionen sowie über das Beurteilungs- und Beförderungssystem des Personals angenommen wurden; nimmt mit Zufriedenheit die positiven Ergebnisse der im Mai 2023 veröffentlichten Umfrage zur Zufriedenheit des Personals zur Kenntnis, bei der sowohl die Bediensteten als auch die Führungskräfte ein hohes Maß an Zufriedenheit mit verschiedenen personalbezogenen Aspekten zum Ausdruck gebracht haben, insbesondere in Bezug auf Arbeitsregelungen, ein Thema, bei dem der Ausschuss offenbar ein perfektes Gleichgewicht gefunden hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss durch die Umsetzung eines gezielten Plans zur Gewinnung und Bindung von Talenten das zweite Jahr in Folge zu einem Nettoimporteur von Talenten (aus anderen Institutionen) geworden ist; stellt jedoch auch fest, dass die Abhängigkeit von Bediensteten auf Zeit angesichts des Mangels an EPSO-Reservelisten weiterhin ein Problem darstellt, das den Erhalt von Fachwissen gefährdet; erachtet es als sehr wichtig, dass die fest angestellten Bediensteten ihre Kompetenzen aufrechterhalten, für Kontinuität gesorgt ist und weiterhin ein produktives Arbeitsumfeld besteht; empfiehlt dem Ausschuss, Initiativen zu ergreifen, um auf diese Herausforderungen zu reagieren, zum Beispiel durch die Organisation interner Auswahlverfahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass im Hinblick auf eine bessere Verteilung seiner knappen Ressourcen im Jahr 2023 eine vom Ausschuss in Auftrag gegebene externe Prüfung zur Erfassung der Personallage abgeschlossen wurde; stellt mit Besorgnis fest, dass in den Ergebnissen dieser Prüfung die hohe Arbeitsbelastung in vielen verschiedenen Dienststellen des Ausschusses bestätigt wurde, wodurch die Erfüllung der Aufgaben und Pflichten des Ausschusses gefährdet wird; fordert den Ausschuss auf, die Empfehlungen dieser Prüfung umzusetzen, was die Überarbeitung des Beurteilungs- und Leistungssystems bis 2025, die Annahme des neuen Beschlusses über die Arbeitsbedingungen und die regelmäßige Überwachung der Personalbindung einschließt; betont, dass eine strategische Personalplanung wichtig ist, um die Zuweisung von Ressourcen zu optimieren, die Ausrichtung an den übergeordneten Prioritäten politischer Instanzen sicherzustellen und die Bemühungen des Ausschusses um Kosteneffizienz fortzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt fest, dass sich die im Jahr 2022 eingeleiteten positiven Trends bei der Einstellung von Personal im Jahr 2023 fortgesetzt haben; lobt den Ausschuss für die in diesem Bereich ergriffenen Maßnahmen wie die Angleichung der Veröffentlichung freier Stellen an die Veröffentlichung neuer EPSO-Reservelisten oder die Veröffentlichung von Stellenangeboten auf der Website des Ausschusses und LinkedIn; fordert den Ausschuss auf, das Parlament über die Ergebnisse seines Pilotprojekts zu Employer-Branding-Maßnahmen auf dem Laufenden zu halten; unterstreicht, dass die Einarbeitung neuer Bediensteter ein wichtiger Faktor für die strategische Ausrichtung ist, da sie sicherstellt, dass das Personal über die in einer Institution geltenden Regeln und Strategien informiert ist; lobt den Ausschuss dafür, dass er die Einarbeitung neuer Bediensteter im Jahr 2023 durch eine aktualisierte Begrüßungsbroschüre mit einem entsprechenden Begrüßungsschreiben, ein Begrüßungspaket mit kleinen umweltfreundlichen Geschenken, einen Rückmeldungsmechanismus über die Aufnahme an der neuen Arbeitsstelle, einen verbesserten Zeitplan für die Begrüßungssitzung, eine neu gestalte Ecke für neue Kolleginnen und Kollegen und entsprechende Tipps für Führungskräfte optimiert hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>weist darauf hin, dass der Ausschuss den Beschluss 282/23A angenommen hat, der am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist und mit dem eine flexible, auf Vertrauen basierte hybride Arbeitspolitik festgelegt wurde, wobei den Bediensteten eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben geboten wird und die Möglichkeiten einer Anpassung und die Effizienz verbessert werden; fordert den Ausschuss auf, die Entlastungsbehörde rechtzeitig über Entwicklungen in dieser Sache in Kenntnis zu setzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>begrüßt die Ernennung einer Generalsekretärin im Januar 2024 als positive Entwicklung im Hinblick auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter; bedauert jedoch, dass der Frauenanteil in der höheren Führungsebene im Jahr 2023 nach wie vor niedrig war und nur zwei von sieben Positionen der höheren Führungsebene derzeit von Frauen besetzt werden; begrüßt jedoch, dass der Ausschuss die ausgewogene Zusammensetzung hinsichtlich der Geschlechter unter seinen Bediensteten und insbesondere in der höheren Führungsebene als wichtigen Faktor betrachtet, und fordert den Ausschuss auf, den derzeitigen Stand auf den höchsten Ebenen des Ausschusses rasch zu verbessern, indem im Einklang mit den Verpflichtungen des Ausschusses in Bezug auf Vielfalt und Inklusion eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter sichergestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>bedauert, dass der Ausschuss für das Jahr 2023 keine Daten zu Burn-out-Fällen vorlegen konnte, und lehnt den im Folgebericht des Ausschusses zum Ausdruck gebrachten Standpunkt ab, wonach ein Burn-out als solcher keine anerkannte medizinische Diagnose darstelle und die Gründe für einen Burn-out vielfältig sein könnten; weist erneut darauf hin, dass statistische Daten über Burn-out wichtig sind, um Entscheidungen mit Blick auf das Wohlbefinden von Bediensteten zu treffen, die sich auch auf äußerst unerfreuliche Erfahrungen in der Vergangenheit und auf externe Bewertungen des derzeitigen Rahmens stützen sollten; nimmt die Einschränkungen aufgrund des Datenschutzes zur Kenntnis, hebt allerdings hervor, dass anonymisierte statistische Daten sinnvoll für fundierte Managemententscheidungen eingesetzt werden können; nimmt mit Besorgnis die Ergebnisse zur Kenntnis, durch die eine hohe Arbeitsbelastung in mehreren Dienststellen aufgrund begrenzter personeller Ressourcen aufgezeigt wird; begrüßt die Annahme neuer Arbeitsregelungen als positiven Schritt, fordert den Ausschuss jedoch auf, weitere Schritte zu unternehmen, damit anonymisierte Daten über Burn-out-Fälle veröffentlicht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2023 Bedienstete aus allen Mitgliedstaaten beschäftigte, von denen einige (z. B. Belgien und Italien) überrepräsentiert waren; stellt fest, dass 24 % der Führungskräfte des Ausschusses 2023 aus den 13 Mitgliedstaaten stammten, die der EU nach 2004 beigetreten sind, und der Anteil gegenüber 21 % im Jahr 2022 und 19 % im Jahr 2021 damit leicht gestiegen ist; bekräftigt seine Aufforderung an den Ausschuss, weiterhin Maßnahmen zu ergreifen, um bei seinem Personal eine angemessene geografische Verteilung zu erreichen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Führungsebene liegen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>begrüßt die Bemühungen des Ausschusses, ein gesundes Arbeitsumfeld für sein Personal zu schaffen; würdigt insbesondere den Schwerpunkt, den der Ausschuss auf die psychische und körperliche Gesundheit der Bediensteten legt, und die Anstrengungen, die im Hinblick auf die Sensibilisierung für Gesundheitsfragen unternommen wurden; nimmt die Verwaltungsmaßnahmen des Ausschusses in Bezug auf Krankheitsurlaub, wie z. B. Teilzeitregelungen aus medizinischen Gründen und erweiterte Telearbeit, zur Kenntnis, mit denen sichergestellt werden soll, dass Bedienstete mit langfristigen krankheitsbedingten Fehlzeiten rechtzeitig an den Arbeitsplatz zurückkehren, sowie einen Anstieg des Anteils der Bediensteten ohne Abwesenheit von 27 % im Jahr 2022 auf 30 % im Jahr 2023; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Ausschuss in den Räumlichkeiten des Ausschusses eine kostenlose Kampagne der Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung durchgeführt hat, in der im Jahr 2023 104 Bedienstete an vier Tagen von externen Dermatologen untersucht wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ethikrahmen und Transparenz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>begrüßt die Annahme der neuen Strategie für Vielfalt und Inklusion, die bis 2027 gilt; lobt die spezifischen Sensibilisierungsmaßnahmen, die Anfang des Jahres 2024 zugunsten von Menschen mit Behinderungen ergriffen wurden; nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass Schulungen zu Vielfalt und Inklusion für Führungskräfte nach wie vor verpflichtend sind und für die Bediensteten empfohlen werden; stellt mit Anerkennung fest, dass sich der Ausschuss entschlossen für die Förderung eines vollständig inklusiven Arbeitsplatzes einsetzt; fordert den Ausschuss auf, weitere Schritte zu unternehmen, um die Vertretung von Bediensteten mit Behinderungen zu verfolgen und für die Veröffentlichung anonymisierter Daten zu dieser Frage zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss seinen internen Reformprozess mit der Annahme eines Beschlusses über die allgemeinen Durchführungsbestimmungen für Verwaltungsuntersuchungen und die Durchführungsbestimmungen für Disziplinarverfahren im Jahr 2023 fortgesetzt hat; lobt den Ausschuss dafür, dass er diesen letzten Schritt unternommen hat, der erforderlich ist, um die Maßnahmen für einen gestärkten Ethikrahmen des Ausschusses vollständig umzusetzen; entnimmt dem Bericht über Folgemaßnahmen, dass sich der Ausschuss und der interne Prüfer auf einen Aktionsplan für die Prüfung der Berufsethik und Integrität des Ausschusses geeinigt haben, wobei acht Empfehlungen umgesetzt und abgeschlossen und zwei Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden und bis März 2025 noch umzusetzen sind; ersucht den Ausschuss, die Entlastungsbehörde über die in dieser Angelegenheit erzielten Fortschritte zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2023 sein Personal weiter geschult und für Themen im Zusammenhang mit der Meldung von Missständen, Interessenkonflikten und anderen ethischen Fragen sensibilisiert hat: nimmt in diesem Zusammenhang mit Zufriedenheit die Ergebnisse der im Jahr 2023 durchgeführten Personalbefragung zur Kenntnis, die eine hohe Sensibilisierung der Bediensteten in Bezug auf den Ethikrahmen des Ausschusses zeigt, was insbesondere die Netze von Vertrauenspersonen (93 %) und Beratern zu Fragen der Berufsethik (83 %) betrifft; stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2023 zwölf Schulungen zu diesen Themen organisiert hat, an denen insgesamt 79 Bedienstete teilgenommen haben; lobt den Ausschuss dafür, dass er obligatorische Schulungen zu einem respektvollen und menschenwürdigen Umgang miteinander am Arbeitsplatz für alle Bedienstete, einschließlich Führungskräften, organisiert hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>stellt fest, dass 2023 eine Beschwerde wegen Belästigung gemeldet wurde und im selben Jahr als Ergebnis einer Untersuchung und Vermittlung durch den Ausschuss abgeschlossen wurde, ohne dass Sanktionen verhängt wurden; weist darauf hin, dass der Ausschuss eine Zivilpartei in dem laufenden Gerichtsverfahren ist, das von den belgischen Behörden gegen ein ehemaliges Mitglied eingeleitet wurde, das des Fehlverhaltens beschuldigt wird, und das derzeit vor dem belgischen Gericht anhängig ist; fordert den Ausschuss auf, das Parlament über die weiteren Entwicklungen in dem Fall zu unterrichten; ist der Ansicht, dass die Förderung einer Kultur des Respekts und der Würde, unterstützt durch eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Mobbing und Belästigung, unerlässlich ist, um künftigen Vorwürfen vorzubeugen und für ein sicheres und inklusives Arbeitsumfeld innerhalb des Ausschusses zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>bekräftigt, dass eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Mobbing und Belästigung erforderlich ist, um das Wohlergehen der Bediensteten zu schützen, und dass dies eine Pflicht des Arbeitgebers ist; weist darauf hin, dass bei der Bekämpfung von Mobbing und Belästigung ein auf gewonnenen Erkenntnissen basierendes Vorgehen gewählt werden sollte, um jegliches etwaiges Fehlverhalten zu verhindern; ist nach wie vor der Ansicht, dass eine externe und unabhängige Untersuchung des Falls, der derzeit Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist, nützlich wäre, damit der Ausschuss besser auf ähnliche Fälle reagieren kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>begrüßt die Bereitschaft des Ausschusses, mit den Untersuchungsorganen der Union, d. h. dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und der Bürgerbeauftragten, zusammenzuarbeiten; stellt fest, dass 2023 vom OLAF zwei Fälle eingeleitet wurden, die beide dann im selben Jahr eingestellt wurden: und zwar ein Fall wegen Mangels an Beweisen und der andere, weil er zur Weiterbehandlung an den Ausschuss verwiesen wurde; ersucht den Ausschuss, die Entlastungsbehörde über die im zweiten Fall erzielten Fortschritte zu unterrichten; stellt ferner fest, dass die Bürgerbeauftragte 2023 eine Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Falls eingeleitet hat, in dem es um mutmaßliche Belästigung geht; fordert die Behörde auf, die Entlastungsbehörde über das Ergebnis dieser Untersuchung zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>nimmt mit Zufriedenheit die Anstrengungen des Ausschusses für mehr Transparenz bei seinen Tätigkeiten im Jahr 2023 zur Kenntnis; nimmt in diesem Zusammenhang die Annahme eines Beschlusses zur Kenntnis, mit dem das Spektrum der über das Transparenzregister online verfügbaren Dokumente erweitert wird, wie die Sitzungsprotokolle und Anwesenheitslisten des Ausschusses, sowie ein Beschluss, mit dem die Mitglieder des Ausschusses aufgefordert werden, nur registrierte Interessenträger zu treffen, ihre Liste der Sitzungen zu veröffentlichen und ihren Stellungnahmen ihren „legislativen Fußabdruck“ beizufügen; begrüßt, dass der Ausschuss online Informationen über seinen Jahreshaushalt, seine Leistungsindikatoren, seine Ausgaben und die von ihm vergebenen öffentlichen Aufträge veröffentlicht; fordert die Offenlegung aller Sitzungen von EWSA-Mitgliedern mit Dritten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>begrüßt, dass der Ausschuss solide Regeln und Verfahren eingeführt hat, um Interessenkonflikte und Drehtüreffekte in Bezug auf Bedienstete, die Nebentätigkeiten ausüben, oder Mitglieder, die nach dem Ausscheiden aus dem Ausschussmitglied eine neue Stelle antreten, zu verhindern; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der Ausschuss 2023 ein neues Formular für die „Erklärung der finanziellen Interessen“ eingeführt hat; stellt fest, dass im Formular von den Mitgliedern, Delegierten, Stellvertretern und Beratern sowohl ihre vergüteten als auch ihre nicht vergüteten Ämter oder Tätigkeiten außerhalb des Ausschusses anzugeben sind; lobt den Ausschuss ferner für seine Beteiligung an den politischen Verhandlungen im Jahr 2023 zur Einrichtung des interinstitutionellen Ethikgremiums, das mit der Festlegung ethischer Standards zur Stärkung von Transparenz und Integrität betraut ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>stellt fest, dass das Präsidium des Ausschusses am 21. März 2023 mehrere Transparenzmaßnahmen im Einklang mit den in Bezug auf das EU-Transparenzregister festgelegten Grundsätzen angenommen hat, wie eine Empfehlung für amtierende Mitglieder, sich nur mit registrierten Interessenträgern zu treffen, die Verpflichtung für amtierende Mitglieder, ihre Sitzungen öffentlich zu machen, und einen sogenannten freiwilligen „Fußabdruck“ im Gesetzgebungsverfahren für Berichterstatter; stellt fest, dass mehrere Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses des Präsidiums ergriffen wurden, darunter die Herausgabe eines Dienstvermerks, in dem die praktischen Modalitäten für die Umsetzung des Beschlusses festgelegt werden, sowie eine Sensibilisierungskampagne und die Bereitstellung von Vorlagen für Mitteilungen, die im Schriftverkehr zwischen den Mitgliedern des Ausschusses und externen Interessenträgern zur Förderung des Beitritts zum EU-Transparenzregister zu berücksichtigen sind (falls zutreffend);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>fordert den EWSA nachdrücklich auf, eine Echtzeit-Verfolgung gemeldeter Interessenkonflikte einzuführen und dabei alle Mitglieder und höheren Führungskräfte zu verpflichten, finanzielle Interessen, Vermögenswerte und externe Zugehörigkeiten jährlich offenzulegen, um eine ungebührliche Einflussnahme auf Entscheidungsfindungsprozesse zu verhindern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>stellt fest, dass es 2023 keine Fälle in den Bereichen Betrug, Interessenkonflikte und Meldung von Missständen gab; stellt fest, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen des Ausschusses gegen Betrug überprüft wurde, um eine Betrugsbekämpfungsstrategie, die trotz mehrmaliger Forderungen des Parlaments in seinen Entlastungsentschließungen nach wie vor nicht vorliegt, mit Maßnahmen zur Verbesserung des gesamten Systems zur Betrugsbekämpfung zu entwickeln; weist erneut darauf hin, dass eine umfassende Betrugsbekämpfungsstrategie wichtig ist, und fordert den Ausschuss auf, die Entlastungsbehörde über das Ergebnis dieser Maßnahmen, die zu der Annahme einer Betrugsbekämpfungsstrategie im Jahr 2024 hätten führen sollen, auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Digitalisierung, Cybersicherheit und Datenschutz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>stellt fest, dass sich der kombinierte IT-Haushalt sowohl des Ausschusses als auch des AdR im Jahr 2023 auf 12 700 000 EUR gegenüber 11 712 000 EUR im Jahr 2022 belief, was einem Anstieg um 8,4 % entspricht, während 350 000 EUR dieses Haushalts (d. h. 3 % davon) für die Cybersicherheit im Jahr 2023 ausgegeben wurden; stellt ferner fest, dass 6,24 % des Gesamthaushalts des Ausschusses für 2023 Ausgaben für Maßnahmen zur Umsetzung der neuen „Digitalen Strategie 2024-2026“ (DS2026) ausmachten, die 2023 von der gemeinsamen Direktion Innovation und Informationstechnologie (DIIT) ausgearbeitet wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>stellt fest, dass man sich mit der DS2026 auf eine Zukunft einstellt, in der Technologie in die Kernaufgaben des Ausschusses integriert wird, wobei der Schwerpunkt auf Effizienz, Schnelligkeit und kontinuierlicher digitaler Weiterentwicklung liegt und sowohl die Verwaltung als auch die Mitglieder in den Mittelpunkt des digitalen Wandels gestellt werden sowie das Ziel verfolgt wird, die Erbringung von Dienstleistungen, die Stärkung der Handlungskompetenz und die eigene Anpassungsfähigkeit zu verbessern; stellt fest, dass die DS2026 auf acht Ziele, acht Schlüsselprinzipien und vier Großprojekte wie die Annahme von Ares und EdiT ausgerichtet ist, die voraussichtlich 2026 bzw. 2025 umgesetzt werden; entnimmt dem Fragebogen mit Zufriedenheit die Fortschritte, die die DIIT bei der Umsetzung der DS2026 im Jahr 2023 erzielt hat, wobei unter anderem Maßnahmen wie die Annahme von Leitlinien für Mitarbeiter zur künstlichen Intelligenz, die Integration der zahlreichen Änderungsanträge in Übersetzungsinstrumente und die Einrichtung eines Projektmanagementbüros ergriffen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>entnimmt dem Jahresbericht die Maßnahmen des Ausschusses im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten und ihrer Verarbeitung; stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2023 eine neue Onlineversion seines Registers und ein neues gemeinsames Register mit dem AdR eingerichtet hat, während ersteres Ende 2023 über 121 Einträge und letzteres über 25 Einträge verfügte; stellt ferner fest, dass der Ausschuss ein neues Verfahren für den Umgang mit Datenpannen angenommen, einen Datenschutzleitfaden veröffentlicht und im Jahr 2023 mehrere Sensibilisierungsinitiativen für seine Bediensteten und Mitglieder umgesetzt hat; stellt schließlich fest, dass der EDSB 2023 eine Untersuchung im Zusammenhang mit der Durchführung einer externen Prüfung eingeleitet und eine frühere Untersuchung zur Nutzung von Cloud-Diensten im Rahmen der Cloud-II-Verträge durch die EU-Organe fortgesetzt hat, wobei die Schlussfolgerungen für beide Untersuchungen noch ausstehen; fordert den Ausschuss auf, die Entlastungsbehörde über ihre diesbezüglichen Folgemaßnahmen auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss 2023 sein Projekt für die Ausrüstung all seiner Sitzungssäle abgeschlossen hat, wobei weitere 14 solcher Säle mit Technologien ausgestattet wurden, durch die sie nun im Hybridmodus voll funktionsfähig sind; begrüßt, dass der Ausschuss alle Vergabeverfahren für Aufträge mit hohem Wert vollständig in digitalisierter Form durchgeführt, die qualifizierte elektronische Signatur für jede Art von vertraglichen Vereinbarungen verwendet und den Mitarbeitern im Jahr 2023 Schulungen zum Übergang zum Instrument für die Verwaltung der Vergabe öffentlicher Aufträge (PPMT) und zum Förder- und Ausschreibungsportal angeboten hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>lobt den Ausschuss für seine konkreten Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass seine Mitarbeiter 2023 die erforderlichen digitalen Kompetenzen an einem zunehmend digitalisierten Arbeitsplatz erwerben; nimmt in diesem Zusammenhang die Aktivitäten wie „Mini-Hackatons“ zur Kenntnis, die im Rahmen eines mit dem AdR eingerichteten Peer-to-Peer-Netzwerks organisiert werden, um eine bessere Nutzung und ein besseres Verständnis kooperativer digitaler Instrumente sowie die Schulung von Mitarbeitern durch Kollegen und den Erfahrungsaustausch zwischen ihnen zu fördern; stellt fest, dass die Ergebnisse dieser Tätigkeiten in das Fortbildungsangebot des Ausschusses aufgenommen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass im Oktober 2023 Leitlinien für Bedienstete betreffend die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) angenommen wurden, dass eine Informationsveranstaltung für alle Bediensteten angeboten wurde, bei der Möglichkeiten und Herausforderungen aufgezeigt wurden, und dass die Bediensteten zwecks Sensibilisierung weitere Informationen im Wege von wissensbasierten Artikeln im Intranet des Ausschusses erhielten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>stellt fest, dass die Tätigkeiten zur Annahme und Anwendung des NIST-Cybersicherheitsrahmens sowohl im Ausschuss als auch im AdR im Jahr 2023 fortgesetzt wurden, während sich die in diesem Jahr ergriffenen Maßnahmen auf einige der Grundsätze dieses Rahmens konzentrierten, d. h. auf den Schutz und die Ermittlung von Grundsätzen; stellt fest, dass Minderungsstrategien auf der Grundlage der „wesentlichen acht“ Cybersicherheitsrahmen umgesetzt werden; stellt ferner fest, dass der Ausschuss 2023 auf keine Cyberangriffe gestoßen ist, dass er jedoch Ende 2022 und Anfang 2024 kurzzeitige Denial-of-Service-Attacken auf die extern gehosteten Websites des Ausschusses erlebt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>fordert den EWSA nachdrücklich auf, die Mittel für Cybersicherheit im Einklang mit den EU-Richtlinien über Cybersicherheit auf mindestens 10 % seiner gesamten IT-Ausgaben aufzustocken, um einen besseren Schutz vor Cyberbedrohungen sicherzustellen, insbesondere bezüglich sensibler Daten im Zusammenhang mit politischen und haushaltspolitischen Angelegenheiten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gebäude</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>nimmt den Eingang des Berichts des Ausschusses vom 3. Juni 2024 zur Unterrichtung der Entlastungsbehörde über die Gebäudepolitik des Ausschusses gemäß Artikel 266 Absatz 1 der Haushaltsordnung zur Kenntnis; entnimmt diesem Bericht mit Genugtuung, dass der Ausschuss gemeinsam mit dem AdR eines der wichtigsten vorrangigen Ziele seiner Gebäudestrategie von 2017 erreicht hat, nämlich die „geografische Konzentration der Gebäude“; stellt ferner fest, dass diese Errungenschaft aufgrund der niedrigeren Kosten für die Anmietung des gesamten VMA-Gebäudes im Vergleich zu den drei zuvor gemieteten Gebäuden bereits zu Einsparungen geführt hat; nimmt zur Kenntnis, dass sich diese Einsparungen auf etwa 1,8 Mio. EUR belaufen, was dem Bericht zufolge der für das Gebäude B100 gezahlten Miete entspricht; stellt fest, dass der Ausschuss derzeit an einer Aktualisierung seiner langfristigen Gebäudestrategie von 2017 arbeitet, die bis Ende 2025 abgeschlossen sein sollte; fordert den Ausschuss auf, die Entlastungsbehörde über das Ergebnis dieser Maßnahmen auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>begrüßt den Abschluss von Renovierungen (d. h. Umbauarbeiten) des neu erworbenen VMA-Gebäudes, wozu auch die Installation intelligenter energiesparender Technologien gehört; unterstützt den Plan des Ausschusses, in allen seinen Gebäuden die Technik und Umweltverträglichkeit betreffende Prüfungen durchzuführen, wobei das Ergebnis dieser Prüfungen die Ermittlung aller technischen Anlagen und Gebäudekomponenten ermöglichen sollte, die vollständig oder teilweise renoviert werden müssen bzw. beibehalten werden können, sodass sie mit den Zielen des europäischen Grünen Deals in Einklang stehen; fordert den Ausschuss auf, die Entlastungsbehörde über die Ergebnisse dieser Prüfungen und deren Folgemaßnahmen zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>stellt fest, dass die 2022 eingerichtete Arbeitsgruppe für „neue Arbeitsweisen“ 2023 eine erste Prognose mit dem Schwerpunkt auf den verfügbaren Büroräumen und möglichen Optimierungsoptionen veröffentlicht hat; nimmt den Plan des Ausschusses zur Kenntnis, dies mit einem partizipativen Prozess, bei dem die Mitarbeiter eingebunden werden, fortzusetzen, um die künftigen Arbeitsbereiche gemeinsam zu gestalten; ersucht den Ausschuss, die Entlastungsbehörde über seine diesbezüglichen Fortschritte auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>begrüßt die Verpflichtung des Ausschusses und des AdR, das Prinzip des „Design-für-alle“ systematisch auf ihre Infrastruktur anzuwenden und die Zugänglichkeit ihrer Gebäude durch eine entsprechende Konzeption sicherzustellen; stellt fest, dass die beiden Ausschüsse 2023 eine Reihe unterschiedlicher Maßnahmen ergriffen haben, um die Zugänglichkeit ihrer Gebäude für Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen sicherzustellen, unter anderem durch die Modernisierung ihrer Aufzüge im JDE-Gebäude;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Umwelt und Nachhaltigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>begrüßt die umweltfreundlichen Praktiken des Ausschusses und begrüßt die weitere Verringerung des Gas-, Strom- und Wasserverbrauchs und der CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen sowie die Erhöhung der Recyclingquote im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Ausschusses im Jahr 2023 im Vergleich zu 2019; stellt fest, dass sich die Lage in Bezug auf die Reduktion des anfallenden Abfalls im Vergleich zu 2019 leicht verschlechtert hat, und zwar von -66 % im Jahr 2022 auf -56 % im Jahr 2023, was auf die höhere Präsenz der Bediensteten im Büro zurückzuführen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>stellt fest, dass die Ziele im Hinblick auf die Energieeffizienz und die Verringerung der Emissionen durch Investitionen in innovative energieeffiziente Gebäudeanlagen erreicht wurden, unter anderem durch im VMA-Gebäude installierte intelligente energiesparende Technologien, den Kauf von hundertprozentigem Ökostrom, die Einführung (maßgeschneiderter) Umweltkriterien in allen Ausschreibungsverfahren im Wert von 60 000 EUR oder mehr, den Einsatz papierloser Arbeitsabläufe und andere Maßnahmen wie die Verkürzung der Betriebsstunden für die Beleuchtung, die Senkung der Richttemperatur im Winter in allen Gebäuden auf 19 Grad oder die Schließung von Gebäuden in Zeiten geringer Personalpräsenz sowie viele andere Maßnahmen; stellt fest, dass die Senkung des Energieverbrauchs des Ausschusses einer Quote von 3,4 % und einer Einsparung von 65 395 EUR entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>entnimmt dem Bericht über die Folgemaßnahmen, dass die in dem kürzlich renovierten VMA-Gebäude installierten intelligenten Energiespartechnologien dazu beigetragen haben, den Energieverbrauch des Ausschusses (Gas und Strom) im Jahr 2023 um 20 bis 30 % zu senken; fordert den Ausschuss allerdings erneut auf, einen aktuellen Bericht über die Rentabilität all dieser technischen Anlagen vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>begrüßt, dass der Ausschuss eine Strategie zur Energieeinsparung mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen angenommen hat; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der Ausschuss eine Umweltprüfung aller seiner Gebäude eingeleitet hat, um unter anderem das Niveau der Energieeffizienz der derzeitigen Bauwerke und Ausrüstungsteile zu ermitteln und die Umweltrendite der erforderlichen Investitionen im Vergleich zu den Gesamtkosten (Instandhaltung, Verbrauch usw.) über einen Zeitraum von 30 Jahren zu schätzen; nimmt ferner zur Kenntnis, dass Studien zu Energieeffizienzmaßnahmen für 2024 und 2025 geplant sind; fordert den Ausschuss auf, die Entlastungsbehörde über die in diesen Angelegenheiten erzielten Fortschritte zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>weist darauf hin, dass der von den Solarpaneelen des Ausschusses erzeugte Strom im Jahr 2022 insgesamt 15,5 MWh bzw. 0,25 % des jährlichen Verbrauchs des Ausschusses betrug, während derselbe Wert 2023 auf 5,75 MWh zurückging; entnimmt dem Fragebogen mit Zufriedenheit, dass der Ausschuss bei den Maßnahmen und Aktionen zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität mit gutem Beispiel vorangeht;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interinstitutionelle Zusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>begrüßt die enge Zusammenarbeit des Ausschusses mit dem AdR auf Verwaltungsebene im Rahmen der 2022 unterzeichneten neuen Vereinbarung über die Zusammenarbeit, bei der die beiden Ausschüsse Räumlichkeiten und gemeinsame Dienste in den Bereichen Übersetzung, Infrastruktur, Logistik, Sicherheit, Auftragsvergabe, Finanzverwaltung und IT unter Wahrung der vollen institutionellen Autonomie gemeinsam nutzen; begrüßt die positive Entwicklung im Jahr 2023, als sich die beiden Ausschüsse weiter auf die Entwicklung und Finanzierung eines gemeinsamen Kommunikationsbereichs mit gemeinsamen audiovisuellen Einrichtungen im JDE-Gebäude geeinigt haben; fordert den Ausschuss auf, die im ersten Jahr der Umsetzung dieser Vereinbarung im audiovisuellen Bereich erzielten Haushaltseinsparungen zu ermitteln und das Parlament darüber zu informieren; bekräftigt seine Forderung an den Ausschuss, diese Zusammenarbeit fortzusetzen und auf andere Bereiche auszuweiten, damit keine Doppelarbeit geleistet wird und die Betriebskosten der in den vom EWSA und vom AdR gemeinsam genutzten Räumlichkeiten verfügbaren Dienste weiter optimiert werden können; fordert den EWSA und den AdR auf, zu prüfen, ob eine einzige Verwaltung für ihre gemeinsamen Dienste eingerichtet werden kann, wobei die für Angelegenheiten im Zusammenhang mit den jeweiligen spezifischen und unabhängigen Mandaten des EWSA und des AdR zuständigen Direktionen und Referate getrennt bleiben sollten; fordert den EWSA und den AdR auf, ihre Bemühungen um die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit und die stärkere Nutzung von Synergieeffekten fortzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>stellt fest, dass weitere Haushaltseinsparungen und Effizienzgewinne auch 2023 durch eine aktive Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und anderen EU-Organen erzielt wurden, unter anderem durch die Ausrichtung der Plenartagungen des Ausschusses in den Räumlichkeiten der Kommission und des Parlaments, wo die entsprechenden Sitzungssäle und die damit verbundenen Dienstleistungen entweder kostenlos oder zu Preisen unter externen Marktpreisen bereitgestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Ausschuss und das Parlament 2023 ihre interinstitutionelle Vereinbarung neu verhandelt und 2024 unterzeichnet haben, wobei die Vereinbarung darauf abzielt, während des gesamten Gesetzgebungszyklus relevantere und aktuellere Beiträge zu leisten und die bilaterale Zusammenarbeit zu stärken; begrüßt, dass das neue Protokoll über die Zusammenarbeit des Ausschusses mit der Kommission, das 2022 unterzeichnet wurde, im Ausschuss bereits eine positive Wirkung erzielt hat, beispielsweise durch Sondierungsstellungnahmen in der Phase vor der Rechtsetzung; spricht sich für eine weitere Verstärkung der Synergieeffekte zwischen dem Ausschuss und dem Parlament in den Bereichen Politik, Rechtsetzung und Kommunikation, insbesondere im Zusammenhang mit der Europäischen Bürgerinitiative und dem Europäischen Semester, aus;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>bekräftigt seine Wertschätzung für die Auslagerung (Dienstleistungsvereinbarungen) spezifischer Dienstleistungen für die Kommission bei Personalangelegenheiten und der Nutzung von IT-Instrumenten für die Finanz- und Personalverwaltung sowie für die Teilnahme des Ausschusses an interinstitutionellen Vergabeverfahren, die von anderen Organen geleitet werden, wobei der Ausschuss 2023 weiterhin von Synergieeffekten in den Bereichen IT, Dienstreisen, Versicherungen, Transport, Übersetzung und audiovisuelle Ausrüstung profitiert hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss eine Rolle bei der Verstärkung der Verbindungen mit und zwischen den nationalen Wirtschafts‑ und Sozialräten der Mitgliedstaaten spielt; nimmt aus dem Fragebogen die Maßnahmen zur Kenntnis, die der Ausschuss ergriffen hat, um das Netz der nationalen WSR und die Onlinegemeinschaft mit diesen zu stärken, wie unter anderem die Einrichtung gemeinsamer Arbeitsgruppen und Austauschprogramme, die Arbeit an einer kooperativen IT-Plattform und die Teilnahme an gemeinsamen Veranstaltungen; fordert die Fortsetzung der Zusammenarbeit bei Themen von gemeinsamem Interesse und den Austausch über bewährte Verfahren, wobei die zentrale Rolle der Zivilgesellschaft bei der Bewältigung der derzeitigen Herausforderungen der Union hervorzuheben ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kommunikation</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>stellt fest, dass sich der Gesamthaushalt des Ausschusses für Kommunikation im Jahr 2023 auf 2,15 Mio. EUR belief, was einer Aufstockung gegenüber 1,5 Mio. EUR im Jahr 2022 entspricht; stellt fest, dass diese Mittel in erster Linie für die vier wichtigsten Veranstaltungen im Jahr 2023 (Europäische Bürgerinitiative, „Your Europe, Your Say!“, die EU-Bio-Auszeichnungen und die 14. Verleihung des Preises der Zivilgesellschaft), die Verbesserung bzw. Umgestaltung des Auftritts des Ausschusses auf seinen Social-Media-Kanälen, auf externen Websites und der audiovisuellen Produktion des Ausschusses sowie für Medien- und Presseveröffentlichungen bereitgestellt wurden; lobt den Ausschuss für seine Kommunikationstätigkeiten, mit denen die oben genannten Kommunikationsprioritäten für 2023 umgesetzt wurden, darunter die Initiative für einen europäischen Blauen Deal, die COP 28, die Entschließung zur Demokratie und das 65. Jubiläum des Ausschusses;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>lobt den Ausschuss für seine Bemühungen im Zusammenhang mit seiner strategischen Kommunikation im Jahr 2023; stellt fest, dass der Ausschuss eine neue Kommunikationsstrategie angenommen hat, mit der sein Image und seine Reichweite gestärkt werden sollen; stellt fest, dass der Ausschuss im Rahmen dieser Strategie seine wichtigsten Veranstaltungen, meistens in allen EU-Sprachen, per Webstreaming übertragen hat, neue Kommunikationsinstrumente wie die Videoreihe „Berichterstattung vom Plenum“ eingeführt und seine Kommunikationsressourcen auf die wichtigsten Veranstaltungen des Ausschusses für 2023 konzentriert sowie besondere Anstrengungen unternommen hat, um die Öffentlichkeitsarbeit auf seinen Social-Media-Kanälen zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>fordert den EWSA auf, die Überwachung und Berichterstattung in Bezug auf Arbeitnehmerrechte, soziale Inklusion und Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von EU-finanzierten Programmen zu verstärken und für eine stärkere Rechenschaftspflicht bei seinen Beratungsaufgaben und politischen Empfehlungen zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>stellt fest, dass die Zahl der Abonnenten auf den Social-Media-Kanälen des Ausschusses im Jahr 2023 erheblich gestiegen ist, nämlich um 25 000; stellt fest, dass der Ausschuss bis Ende 2023 die Zahl von 61 416 Abonnenten auf X erreicht hat, was einem Anstieg um 5 % gegenüber 2022 entspricht, 61 761 Abonnenten auf LinkedIn (Anstieg um 30 % gegenüber 2022), 46 868 Abonnenten auf Facebook (Anstieg um 5,3 % gegenüber 2022) und 17 428 Abonnenten auf Instagram (Anstieg um 45 % gegenüber 2022);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>begrüßt den positiven Ansatz des Ausschusses bei der Nutzung von Open-Source-Lösungen für seine Kommunikation im Internet; stellt fest, dass der Ausschuss im Juli 2023 sein erstes Nutzerkonto auf der Plattform „EU Voice Mastodon“ eröffnet hat, einem dezentralen, kostenlosen und quelloffenen Social-Media-Netzwerk, in dem sich Nutzer in einem Umfeld vernetzen können, das die Privatsphäre achtet und frei von Werbung ist; stellt fest, dass der Ausschuss im zweiten Halbjahr 2023 aktiv über dieses Nutzerkonto kommuniziert und dort jeden Arbeitstag neue Beiträge zu seinen Tätigkeiten und Prioritäten veröffentlicht und somit das Bewusstsein für die EU geschärft hat; nimmt den Beschluss des Ausschusses zur Kenntnis, seine Anwesenheit auf dieser Plattform ab 2024 einzustellen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>