<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0083</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2023: Gesamthaushaltsplan der EU – Ausschuss der Regionen</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0046/2025 - Berichterstatter: Joachim Stanisław Brudziński)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen (2024/2026(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 58 vom 23.2.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/budget/2023/1/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 (COM(2024)0272 – C10-0074/2024)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/5462, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5462/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den jährlichen Tätigkeitsbericht des Ausschusses der Regionen für 2023 und seinen Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zusammen mit den Antworten der Organe<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/5882, 9.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5882/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 266, 267 und 268,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Generalsekretär des Ausschusses der Regionen Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Ausschusses der Regionen für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Ausschuss der Regionen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen, sind (2024/2026(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0046/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass es die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Personalverwaltung;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ausschuss der Regionen (im Folgenden „Ausschuss“) eine politische Versammlung ist, die aus 329 in den Regionen, Städten, Dörfern und Gemeinden der 27 Mitgliedstaaten der EU gewählten Mitgliedern besteht, als beratendes Gremium für die Organe der EU fungiert und einen Beitrag zur Politikgestaltung und Beschlussfassung der EU aus Sicht der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften leisten soll und gleichzeitig dazu beitragen soll, die EU effizienter und bürgernäher zu gestalten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Anhörung des Ausschusses durch die Kommission oder den Rat zwar in bestimmten Fällen obligatorisch ist, der Ausschuss jedoch gemäß den Verträgen auch von sich aus Stellungnahmen abgeben und mit zahlreichen Themen befasst werden kann, wodurch er auch vom Europäischen Parlament angehört werden kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Tätigkeiten des Ausschusses auf der Grundlage seiner allgemeinen politischen Strategie festgelegt werden, die in seiner Entschließung vom 2. Juli 2020 zu seinen Prioritäten für 2020-2025<FOOTNOTE><FIELD> Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen: Prioritäten des Europäischen Ausschusses der Regionen 2020-2025 – Kommunen, Städte und Regionen stärken Europas Bürgernähe (ABl. C 324 vom 1.10.2020, S. 8).</FIELD></FOOTNOTE> dargelegt ist, und in der Erwägung, dass der Ausschuss drei politische Prioritäten für die Mandatsperiode 2020-2025 angenommen hat, die von drei Kommunikationskampagnen begleitet werden: Europas Bürgernähe stärken, resiliente regionale und lokale Gemeinschaften schaffen und den Zusammenhalt als Grundwert der EU stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ein Drittel der öffentlichen Ausgaben, die Hälfte der öffentlichen Investitionen und ein Viertel der Steuereinnahmen entfallen und bei ihnen in vielen Mitgliedstaaten Zuständigkeiten in Schlüsselbereichen wie Bildung, wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenhalt, Umwelt, Sozialschutz, Gesundheit und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse liegen, weshalb durch die Koordinierung der lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Ebene die Legitimität der Rechtsvorschriften erhöht, die Eigenverantwortung gestärkt und der Nutzen der Bürgerinnen und Bürger wirksamer verfolgt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ausschuss das politische Ziel verfolgt, seine Einbindung in den gesamten politischen und legislativen Zyklus der EU zu stärken und gleichzeitig die Beziehungen zu den Bürgerinnen und Bürgern der EU greifbarer zu gestalten, indem er die Mitglieder des Ausschusses in ihren Gemeinschaften und in ihren nationalen Verbänden der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als schlagkräftige Multiplikatoren nutzt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ausschuss elf zentrale Schwerpunktbereiche festgelegt hat, um seine Maßnahmen im Jahr 2023 strategischer und wirkungsvoller zu gestalten: 1) Folgemaßnahmen zur Konferenz zur Zukunft Europas, aktive Subsidiarität und bessere Rechtsetzung; 2) Ukraine und Erweiterung; 3) Energie- und Klimakrise; 4) Umwelt; 5) Kohäsionspolitik – Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik und Gestaltung ihrer Zukunft für die Zeit nach 2027; 6) Mehrjähriger Finanzrahmen; 7) Wirtschaftspolitische Steuerung für ein gerechtes und nachhaltiges Europa; 8) Europäisches Jahr der Kompetenzen 2023; 9) Partnerschaft für regionale Innovation und Förderung territorialer Aufgaben; 10) Katastrophenschutz; 11) Ernährungssicherheit;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass in der im Juli 2021 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2021/1060<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1060/2024-06-30).</FIELD></FOOTNOTE> über die Kohäsionspolitik der EU und ihre Finanzierung im Zeitraum 2021-2027 auf den Grundsatz der Partnerschaft und der Steuerung auf mehreren Ebenen hingewiesen wird, der vom Ausschuss und vom Europäischen Parlament unterstützt wird und die Einbindung der Regionen sowie ihrer lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vorsieht; unterstützt nachdrücklich die Aufstockung der EU-Investitionen im Zusammenhang mit der regionalen und lokalen Resilienz im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR);</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass über die mehr als 400 nationalen und regionalen Programme zur Umsetzung der Kohäsionspolitik der EU im Programmplanungszeitraum 2021-2027 rund 380 Mrd. EUR aus verschiedenen Fonds bereitgestellt werden, um die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen zu bewältigen, mit denen die Regionen, Städte, Dörfer und Gemeinden der EU konfrontiert sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass am 19. Februar 2021 die Verordnung (EU) 2021/241<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/reg/2021/241/2024-03-01</STRING>).</FIELD></FOOTNOTE> zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität der EU in Kraft getreten ist, die die Rechtsgrundlage für die Verteilung von Mitteln und Darlehen in Höhe von bis zu 672,5 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018) an die Mitgliedstaaten zwischen 2021 und 2026 bildet und ferner darauf abzielt, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu unterstützen und Ungleichheit zwischen den Regionen der EU zu beseitigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ausschuss als Organ der EU im Sinne der Haushaltsordnung verpflichtet ist, seine eigene Jahresrechnung zu erstellen, die nach den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (Rechnungsführungsvorschriften der Europäischen Union) und auf der Grundlage der internationalen Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor erstellt und letztlich in die der EU konsolidiert wird;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass der Haushalt des Ausschusses unter die MFR-Rubrik 7 „Europäische öffentliche Verwaltung“ fällt (im Folgenden „Rubrik 7“), die sich 2023 auf insgesamt 12,3 Mrd. EUR belief, was 6,4 % der Ausgaben der EU entspricht; stellt fest, dass der Haushalt des Ausschusses im Jahr 2023 0,95 % der Mittel der MFR-Rubrik 7 ausmachte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2023 eine Stichprobe von 70 Vorgängen im Rahmen der Rubrik 7 geprüft hat, von denen 21 (30 %) Fehler enthielten; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof fünf dieser Fehler quantifiziert und eine Fehlerquote unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle ermittelt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass dem Bericht des Rechnungshofs zufolge die Verwaltungsausgaben die Ausgaben für Personal, einschließlich Versorgungsbezüge, die im Jahr 2023 rund 70 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausmachten, sowie die Ausgaben für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie umfassen; begrüßt die erneute Stellungnahme des Rechnungshofs, wonach die Verwaltungsausgaben insgesamt mit einem geringen Risiko behaftet sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt mit Bedauern fest, dass der Rechnungshof in seinem Bericht betreffend eine Transaktion des Ausschusses aus dem Jahr 2023 zu der Auffassung gelangt ist, dass die zehnjährige Laufzeit eines Vertrags zur Gebäudewartung nicht ausreichend begründet war;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass sich der endgültig erlassene Haushalt des Ausschusses für das Jahr 2023 gemäß dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Ausschusses für 2023 einschließlich des Berichtigungshaushaltsplans 4/2023 (in Bezug auf Entgelt und Energie) auf 116 675 392 EUR belief, was einer Erhöhung von 6 698 534 EUR (d. h. + 6,10 %) im Vergleich zu 2022 entspricht; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Haushaltsvollzugsquote des Ausschusses bei den Mitteln für Verpflichtungen für das laufende Jahr von 99,2 % im Jahr 2022 auf 99,9 % im Jahr 2023 angestiegen ist, und dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen des laufenden Jahres von 88 % im Jahr 2022 auf 91,2 % im Jahr 2023 angestiegen ist; begrüßt ferner, dass die Vollzugsquote bei den C8-Mitteln von 81,6 % im Jahr 2022 auf 85 % im Jahr 2023 gestiegen ist; ist der Ansicht, dass diese hohen Vollzugsquoten zum einen ein Hinweis auf eine gute Haushaltsführung und ein gutes Finanzmanagement durch den Ausschuss darstellen sowie auf eine verstärkte Überwachung der Haushaltsausführung, zeitnahe Haushaltsprognosen und eine Umverteilung von Mitteln zur Bewältigung unvorhergesehener Ereignisse zurückzuführen sind, zum anderen aber auch darauf hindeuten könnten, dass der Ausschuss zusätzliche Mittel benötigt; fordert die Kommission und die Haushaltsbehörde auf, dies im Rahmen des Haushaltsverfahrens zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Laufe des Jahres 2023 31 Mittelübertragungen in Höhe von insgesamt 2,84 Mio. EUR vorgenommen hat, davon 25 interne Mittelübertragungen über 0,98 Mio. EUR und sechs externe Mittelübertragungen über 1,86 Mio. EUR, wovon etwa 0,8 Mio. EUR auf Haushaltslinien entfielen, die Verträge umfassten, die von hoher Inflation bzw. Indexierung betroffen waren; stellt fest, dass die Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine den Haushalt des Ausschusses auch im Jahr 2023 weiter belastet haben; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der Ausschuss in Bereichen wie Reisekosten (Dienstreisen), Energie, Miete und Leasing von Gebäuden, Wartungsverträge, Bauprojekte, Papier und Offsetplatten direkt oder indirekt am stärksten von der hohen Inflationsrate betroffen war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Ausgaben im Zusammenhang mit Zahlungen für die Mitglieder des Ausschusses um etwa 20 % gestiegen sind, und zwar von 6 573 307 EUR im Jahr 2022 auf 7 955 968 EUR im Jahr 2023, darunter Zahlungen für Reisekosten (8 119 Zahlungen), Vergütungen für Reisetage (4 449 Zahlungen), Vergütungen für die persönliche Teilnahme an Sitzungen (7 845 Zahlungen) und für die Fernteilnahme (152 Zahlungen);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass die Haushaltsmittel für Dienstreisen (Mittel des laufenden Haushaltsjahres) mit 420 833 EUR im Jahr 2023 (gegenüber 419 657 EUR im Jahr 2022) und einer Vollzugsquote von etwa 80 % im Jahr 2023 (vergleichbar mit 2022) stabil geblieben sind; stellt fest, dass die für Dienstreisen vorgesehenen Haushaltsmittel des Ausschusses trotz des Anstiegs der Durchschnittskosten bei den Unterbringungs- und Reisekosten stabil geblieben sind, da die Anzahl der im Jahr 2023 durchgeführten Dienstreisen im Vergleich zu 2022 um 13 % verringert wurde; begrüßt, dass die Ausgaben im Zusammenhang mit der Vergütung für Dienstreisen und Sitzungskosten der Präsidentschaft (Präsidentin und erster Vizepräsident) des Ausschusses, die aus dem Gesamthaushalt für Ausgaben der Mitglieder finanziert werden, zwischen 2022 und 2023 von 71 810 EUR auf 62 268 EUR zurückgegangen sind, was einer Verringerung um 13 % entspricht; fordert den Ausschuss auf, die Ausgaben in diesem Bereich weiter zu rationalisieren und zu verringern, damit die Mittel im Einklang mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung optimal zugewiesen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Mittel des laufenden Haushaltsjahres für Dolmetschleistungen um ungefähr 19 % gestiegen sind, und zwar von 3,494 Mio. EUR im Jahr 2022 auf 4,167 Mio. EUR im Jahr 2023; fordert den Ausschuss auf, die Gründe für diesen Anstieg zu erläutern, zumal er im Jahr 2023 zugleich Einsparungen in Verbindung mit dem Ferndolmetschen gemeldet hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>stellt fest, dass bis zum 23. Juli 2023 die Pauschalvergütung für Videokonferenzsitzungen, die der Ausschuss seinen Mitgliedern, deren Stellvertretern sowie den zur Teilnahme an Videokonferenz- oder Hybridsitzungen eingeladenen Sachverständigen und Rednern der Berichterstatter gezahlt hat, bei 200 EUR lag; stellt zudem fest, dass an diesem Tag diesbezüglich neue Vorschriften in Kraft getreten sind, mit denen die Pauschalvergütung für Videokonferenzsitzungen auf 50 % der normalen Sitzungsvergütung festgelegt wurde, wobei sich die letztere auf 359 EUR und die erstere auf 179,50 EUR beläuft; nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass der insgesamt für die Vergütung von Videokonferenzsitzungen gezahlte Betrag von 1 742 000 EUR im Jahr 2021 und 489 600 EUR im Jahr 2022 auf 32 632 EUR im Jahr 2023 erheblich zurückgegangen ist, während die Gesamtausgaben in Verbindung mit der Haushaltslinie 1004 („Reise- und Aufenthaltskosten bei Sitzungen und Einberufungen und Nebenkosten“) von rund 6,6 Mio. EUR im Jahr 2022 auf etwa 8 Mio. EUR im Jahr 2023 deutlich gestiegen sind, insbesondere weil im Jahr 2023 wieder vermehrt Präsenzsitzungen stattfanden und die Reisekosten infolge der COVID-19-Pandemie gestiegen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>ist besorgt darüber, dass die den Mitgliedern des Ausschusses gezahlten Reise- und Sitzungsvergütungen von 6,6 Mio. EUR im Jahr 2022 auf 8 Mio. EUR im Jahr 2023 erheblich gestiegen sind; fordert den Ausschuss auf, eine klare Kosteneffizienzstrategie für Reisekosten anzunehmen, in deren Rahmen verstärkt auf Fernteilnahme und Hybridsitzungen zurückgegriffen wird, um unnötige Ausgaben und Emissionen zu verringern und gleichzeitig das politische Engagement aufrechtzuerhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass die durchschnittliche Zahlungsfrist von 17,87 Tagen im Jahr 2022 auf 21,88 Tage im Jahr 2023 angestiegen ist; nimmt jedoch zur Kenntnis, dass dieser Anstieg darauf zurückzuführen ist, dass der Ausschuss im Jahr 2023 mehr Rechnungen bearbeitet und bezahlt hat als je zuvor, nämlich 5 723 gegenüber 4 260 im Jahr 2022; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der Anteil an Handelsrechnungen, die der Ausschuss in elektronischer Form erhalten hat, von 68 % im Jahr 2022 auf 76 % im Jahr 2023 gestiegen ist und dass sich dieser Anstieg auch im Jahr 2024 fortgesetzt hat;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Internes Management, Leistung und interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss in der EU eine grundlegende Rolle dabei spielt, zur Politikgestaltung und Entscheidungsfindung der EU beizutragen, indem er die Interessen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vertritt; stellt fest, dass die Berichterstattung über die Leistung des Ausschusses im Rahmen seines operativen Jahresprogramms 2023 auf der Grundlage von 25 Zielen erfolgte, deren Verwirklichung anhand 80 quantitativer Indikatoren bewertet wurde, und dass bei den meisten dieser Indikatoren (etwa 75 %) die Zielvorgaben zu 90 % oder mehr erreicht wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass der Ausschuss den Standpunkt der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in der EU in die Politikgestaltung und Entscheidungsfindung auf Ebene der EU einbringt und einen Rahmen bietet, in dem die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren auf der lokalen, regionalen und nationalen Ebene und der EU-Ebene verbessert und die EU ihren Bürgerinnen und Bürgern nähergebracht wird; bedauert, dass der Ausschuss infolge von Haushaltsbeschränkungen daran gehindert wurde, sein Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern die EU näherzubringen, vollständig zu verwirklichen, wodurch der Mehrwert des Ausschusses geringer geworden ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>unterstützt den Ausschuss in seinen Bemühungen, mehr territoriale Folgenabschätzungen durchführen zu lassen, was auch im Einklang mit dem Abschlussbericht und den Empfehlungen der Konferenz zur Zukunft Europas steht, zumal der Ausschuss eine wichtige Rolle dabei spielt, die demokratische Legitimität der Rechtsvorschriften der EU durch tatkräftige Koordinierung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>würdigt die politischen Erfolge des Ausschusses in seinen zentralen Schwerpunktbereichen im Jahr 2023; stellt fest, dass der Ausschuss seiner Aufgabe mittels Stellungnahmen, die sich auf Gesetzgebungsvorschläge der Kommission beziehen (Befassungen), mittels Initiativstellungnahmen, in denen die Organe der EU zum Tätigwerden aufgefordert werden, sowie mittels Entschließungen, in denen die Standpunkte des Ausschusses zu bestimmten Themen hervorgehoben werden, verfolgt; stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2023 53 Stellungnahmen und sechs Entschließungen angenommen hat, was im Vergleich zu 55 Stellungnahmen und acht Entschließungen im Jahr 2022 einen Rückgang darstellt, obgleich ihm mehr Mittel zugewiesen wurden und sein Personal aufgestockt wurde; fordert den Ausschuss auf, weiter daran zu arbeiten, die Leistung und Effizienz zu verbessern; begrüßt die Bemühungen des Ausschusses, Reformen und Innovationen einzuführen, die Verwaltung zu straffen und keine Überschneidungen der Aufgaben mit anderen Gremien entstehen zu lassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>begrüßt, dass der Ausschuss die Umsetzung von Maßnahmen zur Modernisierung seiner Verwaltung und zur Verbesserung der Kosteneffizienz im Rahmen des Programms „Going for IMPact!“ im Jahr 2023 fortgeführt hat; nimmt in diesem Zusammenhang die erzielten Fortschritte im Hinblick auf die Digitalisierung und die Optimierung von Arbeitsabläufen, die Modernisierung der Instrumente des Ausschusses für die Planung und Berichterstattung, die Einrichtung eines zentralen Dienstes für Sitzungen und die Stärkung der Zusammenarbeit mit anderen Organen und Stellen (unter anderem mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss – im Folgenden „EWSA“), der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik) zur Kenntnis; begrüßt, dass der Ausschuss nahezu 90 % der im Jahr 2021 eingeleiteten Projekte zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe, der schriftlichen Verfahren und der (internen) Rechtsdokumente umgesetzt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass es dem Ausschuss im Jahr 2023 gemäß seinen Antworten auf den Fragebogen des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments für die Haushaltsentlastung 2023 (im Folgenden „Fragebogen“) dank des Programms „Going for IMPact!“ gelungen ist, seine Zielvorgaben auf die verfügbaren Mittel abzustimmen – trotz der inflationsbedingten finanziellen Belastung, die der Krieg in der Ukraine mit sich gebracht hat; würdigt insbesondere die Fortschritte, die der Ausschuss bei der Umsetzung des Projekts „Konvergenz“ (ein auf SharePoint basierendes Instrument für die Planung, die Berichterstattung und die Risikobewertung sowie für die Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit) und bei der Umsetzung der neuen Strategie zur Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit erzielt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>nimmt die Resonanz der Arbeit des Ausschusses und insbesondere seiner Stellungnahmen zur Kenntnis, von denen sich einige in Entschließungen, Standpunkten, Vorschlägen, Berichten, Überprüfungen, Schlussfolgerungen und Trilogen der Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates im Jahr 2023 niedergeschlagen haben; fordert den Ausschuss auf, den EU-Organen und anderen Begünstigten der EU-Politik auch weiterhin nützliche und sachdienliche Beiträge in Form von Daten aus der Praxis und Analysen zur Verfügung zu stellen; begrüßt, dass sich der Ausschuss im Rahmen von Kooperationsabkommen und Aktionsplänen mit der Kommission, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Investitionsbank verstärkt in den gesamten politischen und legislativen Zyklus der EU einbringt; vertritt die Auffassung, dass Mitglieder des Ausschusses und des EWSA zu einschlägigen parlamentarischen Sitzungen über Themen in ihrem Zuständigkeitsbereich eingeladen werden sollten; stellt fest, dass sich Mitglieder des Ausschusses im Jahr 2023 auch mit dem Rat und den ständigen Vertretungen getroffen und an vom Ratsvorsitz organisierten Veranstaltungen teilgenommen haben, damit die Stellungnahmen des Ausschusses in den Rechtsvorschriften der EU berücksichtigt werden; begrüßt, dass der Ausschuss im Jahr 2023 erstmals Zugang zu den Trilogdokumenten erhalten hat und sich dadurch stärker an den Gesetzgebungstrilogen beteiligen konnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>fordert den Ausschuss auf, für eine stärkere Einbindung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in die Beschlussfassung der EU zu sorgen, indem vor der Abgabe von Stellungnahmen Verfahren für die strukturierte Konsultation der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften geschaffen werden und dabei auch die entsprechenden Parlamente sowie die Gemeinden und vor Ort tätige Organisationen der Zivilgesellschaft einbezogen werden; fordert den Ausschuss nachdrücklich auf, sich dafür einzusetzen, dass bei legislativen Angelegenheiten, die erhebliche Auswirkungen auf die regionale Entwicklung und die Kohäsionspolitik haben, ein verbindliches Konsultationsverfahren eingeführt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt im Hinblick auf seinen neuen Rahmen für die interne Kontrolle fest, dass der Ausschuss seit 2023 eine neue Methode für Ex-post-Kontrollen anwendet, mit der sein Ansatz an die Vorgehensweise der anderen EU-Organe angepasst werden soll, wobei die Ex-post-Kontrollen nun zentralisiert statt wie bisher dezentralisiert durchgeführt werden; stellt fest, dass der Schwerpunkt der Ex-post-Kontrollen im Jahr 2023 auf dem Grundgehalt und der Arbeitszeit lag, wobei 55 Dossiers überprüft wurden, und dass statistischen Schätzungen zufolge die Fehlerquote mit Auswirkungen auf die Bezugsgröße bei 0 % lag; stellt ferner fest, dass der Ausschuss im Jahr 2023 erneut Konformitäts- und Wirksamkeitsbewertungen eingeleitet hat, um zu prüfen, inwieweit er bestimmte interne Kontrollnormen einhält und wie wirksam sie umgesetzt werden; würdigt, dass der Ausschuss in dieser Angelegenheit eine Verbesserung im Vergleich zu den Ergebnissen der Prüfung 2022 gemeldet hat; legt dem Ausschuss nahe, sich fortwährend darum zu bemühen, die Einhaltung und Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen der internen Kontrolle weiter zu verbessern; stellt im Hinblick auf die neue Strategie für sensible Positionen mit Zufriedenheit fest, dass der Ausschuss im Jahr 2023 ein Screening durchgeführt hat, um das Risiko- und Sensibilitätsniveau jeder Position und die zur Minderung dieser Risiken erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der Ausschuss im Jahr 2023 zwei neue Prüfungen eingeleitet hat: eine zur Einhaltung der einschlägigen Datenschutzvorschriften in verschiedenen Funktionsbereichen (z. B. Risikomanagement, Planung, Kontrollsystem) und eine weitere zur Leistungsfähigkeit der IT-Organisationsstruktur in den Gemeinsamen Diensten (d. h. in der neuen gemeinsamen Direktion für Innovation und Informationstechnologie des Ausschusses und des EWSA); stellt fest, dass für jede dieser Prüfungen elf Empfehlungen abgegeben wurden und dass sieben Empfehlungen als sehr wichtig eingestuft wurden; stellt ferner fest, dass im Anschluss an die im Jahr 2022 eingeleitete Prüfung der Verwaltung freier Stellen zehn Empfehlungen abgegeben wurden, von denen drei als sehr wichtig eingestuft wurden; fordert den Ausschuss auf, alle ausstehenden Empfehlungen so bald wie möglich umzusetzen und die Entlastungsbehörde über die in dieser Angelegenheit erzielten Fortschritte auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personelle Ressourcen, Gleichstellung und Wohlbefinden des Personals</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss Ende 2023 insgesamt 559 Bedienstete beschäftigte (ausgenommen abgeordnete nationale Sachverständige, Bedienstete auf Zeit, „Intramuros“-Beschäftigte und Praktikanten), während es im Jahr 2022 533 Bedienstete waren; stellt fest, dass der Ausschuss Ende 2023 74 Vertragsbedienstete gegenüber 56 im Jahr 2022 und 96 Bedienstete auf Zeit gegenüber 89 im Jahr 2022 beschäftigt hat, darunter 21 mit unbefristetem Vertrag, 53 mit befristetem Vertrag, 53 Bedienstete auf Zeit, die Dauerplanstellen mit befristetem Vertrag innehatten, und 50 mit unbefristetem Vertrag, während drei Bedienstete auf Zeit befristete Dienstposten besetzten (davon zwei mit unbefristetem Vertrag und im Fall des Generalsekretärs für eine festgelegte Dauer von fünf Jahren); stellt ferner fest, dass der Ausschuss fünf Bedienstete auf Zeit und zwölf externe Bedienstete beschäftigte, die – mit Ausnahme externer Dienstleister in den Bereichen Logistik und IT – vor Ort tätig waren; verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass es für die Personalaufstockung eine nachvollziehbare Begründung gibt; stellt fest, dass die Stellenbesetzungsquote der im Stellenplan vorgesehenen Stellen im Jahr 2023 bei 98 % lag (eine Steigerung gegenüber 96 % im Jahr 2022) und die Fluktuation bei 6,6 % lag (ein Rückgang gegenüber 10,8 % im Jahr 2022);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der Ausschuss zunehmend von Vertragsbediensteten und Bediensteten auf Zeit abhängig ist (die bis zu 26 % des Personals des Ausschusses ausmachen); entnimmt dem Fragebogen, dass diese Abhängigkeit insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass es seit 2018 keine EPSO-Reserveliste für allgemeine Verwaltungskräfte gibt; ist besorgt darüber, dass die langfristige Stabilität und die Aufrechterhaltung des Betriebs des Ausschusses gefährdet sind, weil die angebotenen befristeten Verträge nicht attraktiv sind; erachtet es als sehr wichtig, dass die festangestellten Bediensteten ihre Kompetenzen aufrechterhalten, für Kontinuität gesorgt ist und weiter ein produktives Arbeitsumfeld herrscht; stellt fest, dass der Ausschuss 2024 ein internes Auswahlverfahren für allgemeine Verwaltungskräfte in fünf Besoldungsgruppen (AST/SC1, AST1, AST3, AD5 und AD7) organisiert hat; unterstützt den Ausschuss in seinem Bestreben, auf diese Herausforderungen zu reagieren; fordert den Ausschuss auf, der Entlastungsbehörde über entsprechende im Jahr 2024 durchgeführte Auswahlverfahren Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss Ende 2023 zu 56,9 % Frauen und zu 43,1 % Männer beschäftigt hat; bedauert, dass der Ausschuss noch keine Geschlechterparität in Führungspositionen erreicht hat, würdigt jedoch, dass im Rahmen der auf fünf Jahre angelegten Strategie für Vielfalt und Inklusion und des Aktionsplans 2022-2026 des Ausschusses bedeutende Fortschritte erzielt wurden und der Anteil von Frauen in Führungspositionen von 37,5 % im Jahr 2022 auf 44,4 % im Jahr 2023 erheblich gestiegen ist; empfiehlt Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusivität bei Stellenausschreibungen und zur Förderung eines größeren Anteils von Frauen in höheren und mittleren Führungspositionen, unter anderem durch Zielvorgaben für das Geschlechtergleichgewicht, eine ausgewogenen Vertretung in den Prüfungsausschüssen, gezielte Schulungsmöglichkeiten für weibliche Bedienstete, die Führungspositionen anstreben, und die Förderung flexiblerer Arbeitsregelungen; fordert den Ausschuss auf, seine Bemühungen um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis fortzusetzen, und fordert in diesem Zusammenhang die Mitgliedstaaten auf, für Ernennungen im Ausschuss sowohl einen Kandidaten als auch eine Kandidatin zu benennen, um die ausgewogene Vertretung der Geschlechter auf allen Ebenen zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss als Ergebnis eines Pilotprojekts zur hybriden Arbeitsregelung und einer im Jahr 2022 eingeleiteten Umfrage zur Zufriedenheit des Personals am 1. Januar 2024 einen Beschluss erlassen hat, der eine hybride Arbeitsregelung und einen personalisierten wöchentlichen Arbeitsplan für jede Arbeitskraft sowie die Möglichkeit vorsieht, bis zu 60 % der Arbeitszeit des Personals von zu Hause aus zu arbeiten (mit Ausnahme von Personalkategorien, die mit Telearbeit nicht vereinbar sind) und bis zu 15 Tage pro Jahr außerhalb des Dienstorts zu arbeiten; stellt fest, dass mit diesen Maßnahmen die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben verbessert und gleichzeitig die operative Effizienz und die Zufriedenheit des Personals gewahrt werden soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass die hybride Arbeitsregelung des Ausschusses positive Auswirkungen im Hinblick auf kurzzeitige Krankheitszeiten hatte: Die Anzahl der Bediensteten ohne Krankheitstage stieg von 71 (12 % des gesamten Personals) im Jahr 2018 auf 211 (36 % des gesamten Personals) im Jahr 2023, die Anzahl der Bediensteten mit weniger als sieben Krankheitstagen sank von 257 (46 % des gesamten Personals) im Jahr 2018 auf 201 (35 % des gesamten Personals) im Jahr 2023 und die Anzahl der Bediensteten mit 7,5 bis 21 Krankheitstagen sank von 140 (25 % des gesamten Personals) im Jahr 2018 auf 92 (16 % des gesamten Personals) im Jahr 2023; fordert den Ausschuss auf, die Auswirkungen der neuen Arbeitsregelung zu überwachen und dieses Thema in künftigen Umfragen zur Zufriedenheit der Beschäftigten beizubehalten; stellt mit Zufriedenheit fest, dass bei der im Dezember 2022 durchgeführten Personalumfrage 90,25 % der Befragten (bei den Führungskräften waren es 82 %) angaben, mit diesen flexiblen Regelungen zufrieden zu sein;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>ist besorgt darüber, dass 2023 im Ausschuss 18 Fälle von Burnout gemeldet wurden, was einem Anstieg gegenüber 16 Fällen im Jahr 2022 entspricht; hebt hervor, dass sich ein Burnout im sozialen und dienstlichen Umfeld in erheblichem Ausmaß auf das Wohlbefinden und die Leistung des Personals auswirkt; stellt ferner fest, dass es dem Ausschuss gelungen ist, im Jahr 2023 16 Bedienstete nach einer durch einen Burnout bedingten langfristigen Abwesenheit wiedereinzugliedern, und zwar durch eine personalisierte Nachbetreuung nach langfristigem Krankenstand; begrüßt die vom Ausschuss ergriffenen Präventionsmaßnahmen zur Verringerung von psychosozialen Risiken und Burnout; würdigt in diesem Zusammenhang den vorausschauenden Ansatz des Ärztlichen Dienstes sowie die vom Ausschuss organisierten Sensibilisierungskonferenzen, Schulungen und Kurse; betont jedoch, dass die Bemühungen, die Ursachen von Burnout anzugehen und ein gesünderes Arbeitsumfeld zu fördern, intensiviert werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2023 im Einklang mit seinem Beschluss vom 26. April 2021 über den Schutz der Würde am Arbeitsplatz, den Umgang mit Konflikten und die Bekämpfung von Belästigung das Bewusstsein für die Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Belästigung am Arbeitsplatz weiter geschärft hat und zu diesem Zweck insbesondere gezielte Leitlinien erarbeitet, die interne Kommunikation verbessert und mehrere Informationsveranstaltungen für Bedienstete und Führungskräfte organisiert hat; begrüßt insbesondere, dass im Jahr 2023 fünf Schulungen zur Prävention von Mobbing und sexueller Belästigung sowie zu Respekt und Würde in einem leistungsfähigen Team organisiert wurden, und empfiehlt die Fortsetzung dieser Initiative; stellt zudem mit Zufriedenheit fest, dass im Laufe des Jahres keine neuen, laufenden oder abgeschlossenen Fälle im Zusammenhang mit sexueller Belästigung gemeldet wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>begrüßt, dass sich der Ausschuss im Jahr 2023 für die Integration von Menschen mit Behinderungen eingesetzt hat, etwa indem er die Gebäude des Ausschusses für Menschen mit eingeschränkter Mobilität barrierefrei gestaltet und dafür gesorgt hat, dass alle Stellenausschreibungen für Bewerber mit Behinderungen zugänglich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2023 Bedienstete sämtlicher Staatsangehörigkeiten der EU beschäftigt hat (und einen Bediensteten ukrainischer Staatsangehörigkeit), wobei einige von ihnen überrepräsentiert waren (z. B. Belgien); begrüßt, dass der Ausschuss zusätzliche Anstrengungen unternommen hat, um eine ausgeglichene geografische Vertretung des Personals zu erreichen, und dass er zu diesem Zweck Aufrufe zur Interessenbekundung für Vertragsbedienstete und Bedienstete auf Zeit auf seiner Website und in den sozialen Medien veröffentlicht hat, die sich an ein größeres Publikum richten; bedauert, dass unter den Bediensteten des Ausschusses deren Herkunftsländer nach wie vor nicht ausgewogen vertreten sind, wobei bestimmte Staatsangehörigkeiten im Vergleich zu anderen weiterhin überrepräsentiert sind; fordert den Ausschuss auf, seine Bemühungen um eine ausgewogenere Verteilung nach Herkunftsland, insbesondere in der Verwaltung, zu intensivieren; fordert den Ausschuss auf, die Entlastungsbehörde über die Ergebnisse derartiger Maßnahmen regelmäßig zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>begrüßt, dass das Praktikumsbüro des Ausschusses im April 2023 zum zweiten Mal in Folge an der Sitzung mit dem Titel „Chancen für junge Roma“ teilgenommen hat; begrüßt die Initiative, das Praktikumsprogramm des Ausschusses jungen und motivierten Roma-Teilnehmern und anderen Teilnehmern, die keine Roma sind, vorzustellen, worin ein starkes Engagement für die Förderung von Inklusivität, Vielfalt und Chancengleichheit zum Ausdruck kommt; spricht sich dafür aus, diese Initiativen fortzusetzen und auszuweiten, um unterrepräsentierte Gemeinschaften stärker einzubeziehen und auf eine Erwerbsbevölkerung in der EU hinzuwirken, die sich durch mehr Inklusion auszeichnet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>begrüßt, dass bei der ausgewogenen Vertretung der Geschlechter in Führungspositionen Fortschritte erzielt wurden, wobei der Frauenanteil sowohl in Positionen der mittleren Führungsebene (von 29,7 % im Jahr 2022 auf 32,5 % im Jahr 2023) als auch in höheren Führungspositionen (von 37,5 % im Jahr 2022 auf 44,4 % im Jahr 2023) gestiegen ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ethikrahmen und Transparenz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>begrüßt die von den Ausschüssen im Jahr 2023 geleistete Arbeit zur Konsolidierung der Ethikvorschriften und -verfahren in einem einzigen Ethik-Rechtsrahmen (Beschluss Nr. 157/2023), der unter anderem die Bereiche Disziplinarverfahren, Würde am Arbeitsplatz, Konfliktmanagement, Bekämpfung von Mobbing/Belästigung, Nebentätigkeiten und Meldung von Missständen abdeckt; stellt fest, dass diese Arbeit nach umfassenden Konsultationen mit verschiedenen Interessenträgern zur Annahme eines Beschlusses (Nr. 157/2023), zur Durchführung einer internen Umfrage zum Bewusstsein des Personals für ethische Fragen sowie zur Umsetzung einer entsprechenden Empfehlung aus einer internen Rechnungsprüfung geführt hat; begrüßt, dass der Ausschuss auch im Jahr 2023 Schulungen zu den Themen Ethik, Integrität sowie Respekt und Würde am Arbeitsplatz für Bedienstete verschiedener Personalkategorien angeboten hat, und zwar sowohl für neue Beschäftigte und Führungskräfte als auch für das gesamte Personal;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>stellt fest, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) 2023 zwei Fälle bearbeitet hat: Ein Fall betraf mutmaßliche entgeltliche Nebentätigkeiten eines Mitglieds des Ausschusses und ein weiterer Fall wiederholte Verstöße im Zusammenhang mit nicht genehmigten Nebentätigkeiten eines Bediensteten; stellt fest, dass im ersten Fall aufgrund der Unverhältnismäßigkeit zwischen den für die Durchführung einer Untersuchung erforderlichen Mittel und den erwarteten Ergebnissen keine OLAF-Untersuchung eingeleitet wurde, wobei der Ausschuss der Ansicht war, dass keine Interessenkonflikte vorlagen, da seine Mitglieder keine Entlohnung von der EU erhalten und nicht verpflichtet sind, ihre beruflichen Tätigkeiten zu melden, für die sie möglicherweise im Rahmen lokaler oder regionaler Mandate, die sie innehaben, bezahlt werden; stellt in Bezug auf den letztgenannten Fall fest, dass das OLAF eine Untersuchung eingeleitet hat, die zu zwei Empfehlungen führte, denen der Ausschuss durch die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den betreffenden Bediensteten und die Einziehung der Einkünfte im Zusammenhang mit den nicht genehmigten Nebentätigkeiten dieser Person nachgekommen ist; weist erneut darauf hin, dass der im Jahr 2022 abgeschlossene Fall im Zusammenhang mit Vorwürfen des finanziellen Fehlverhaltens, der Belästigung und der Misswirtschaft in einem gemeinsamen Dienst des Ausschusses und des EWSA zu einem Verfahren des Konfliktmanagements geführt hat, an dem die betroffenen Personen teilnahmen und das einen fünf Punkte umfassenden Aktionsplan hervorgebracht hat; stellt mit Zufriedenheit fest, dass dem Folgebericht des Ausschusses zum Entlastungsbeschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Ausführung des Haushaltsplans des Ausschusses für das Haushaltsjahr 2022 zufolge dieser Aktionsplan bis Ende 2023 vollständig umgesetzt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass der Ausschuss am 4. Juli 2023 die Verordnung Nr. 6/2023 angenommen hat, in der Transparenzmaßnahmen festgelegt sind, die insbesondere auf amtierende Mitglieder und Berichterstatter ausgerichtet sind; würdigt in diesem Zusammenhang, dass der Ausschuss dem EU-Transparenzregister am 1. Januar 2024 offiziell beigetreten ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>fordert den Ausschuss nachdrücklich auf, die Aufdeckung von Interessenkonflikten zu verbessern und zudem Interessenkonflikten besser vorzubeugen, indem eine obligatorische Karenzzeit für ausscheidende Mitglieder eingeführt wird, bevor sie Lobby- oder Beratungstätigkeiten in den EU-Organen aufnehmen dürfen; fordert, dass alle Beschlüsse über Ablehnungen, die Mitglieder des Ausschusses wegen Interessenkonflikten fassen, unaufgefordert veröffentlicht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>begrüßt, dass sich der Ausschuss im Jahr 2023 verstärkt darum bemüht hat, Interessenkonflikte aufzudecken und zu verhindern; stellt fest, dass der Ausschuss in seinem Beschluss Nr. 157/2023 eine Definition des Begriffs „Interessenkonflikt“ festgelegt und einen Mechanismus zur Aufdeckung und Vorbeugung von Interessenkonflikten eingeführt hat, dem zufolge Bedienstete verpflichtet sind, zu verschiedenen entscheidenden Zeitpunkten ihrer beruflichen Laufbahn oder ihrer beruflichen Tätigkeiten durch Ausfüllen eines Formulars zu erklären, ob ein (möglicher) Interessenkonflikt vorliegt; entnimmt dem Fragebogen mit Zufriedenheit, dass die jährlichen Informationen über die beruflichen Tätigkeiten ehemaliger hoher Beamter in transparenter Weise auf der Website des Ausschusses veröffentlicht werden; nimmt zur Kenntnis, dass der Ausschuss keine Fälle von Interessenkonflikten festgestellt hat, die von der Verwaltung im Jahr 2023 hätten weiterverfolgt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>stellt fest, dass im Ausschuss im Jahr 2023 – mit Ausnahme von Informationen, die vom OLAF über einen Fall mutmaßlicher Missstände gegen einen Bediensteten des Ausschusses übermittelt wurden, der aber letztlich vom OLAF eingestellt wurde – keine Fälle mutmaßlicher Missstände gemeldet wurden; stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2023 keine neuen Maßnahmen in Bezug auf die Meldung von Missständen ergriffen hat, sondern sich weiterhin auf die seit 2015 geltenden Maßnahmen stützt und diese durch Ethikschulungen und Sensibilisierung fördert; befürwortet regelmäßige obligatorische Ethikschulungen sowohl für die Bediensteten als auch für die Führungskräfte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss zahlreiche Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung eingerichtet hatte, die auf seine Mitglieder und sein Personal anwendbar sind und von verschiedenen Dienststellen umgesetzt werden; stellt fest, dass im Jahr 2023 keine Betrugsbekämpfungsstrategie in Kraft war, obwohl das Europäische Parlament in früheren Entlastungsbeschlüssen deren Einführung gefordert hatte; nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass der Ausschuss im Anschluss an die Empfehlung des Europäischen Parlaments in seiner Antwort auf den Fragebogen zugesagt hat, im Jahr 2025 die bestehenden Betrugsbekämpfungsmaßnahmen durch die Annahme einer Betrugsbekämpfungsstrategie weiter zu stärken; fordert den Ausschuss auf, regelmäßige und obligatorische Schulungen zur Betrugsbekämpfung im Rahmen der Strategie anzubieten; fordert den Ausschuss auf, die Entlastungsbehörde diesbezüglich auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Digitalisierung, Cybersicherheit und Datenschutz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>stellt fest, dass sich der gemeinsame IT-Haushalt des Ausschusses und des EWSA im Jahr 2023 auf 12,7 Mio. EUR gegenüber 11,712 Mio. EUR im Jahr 2022 belief, was einer Erhöhung um 8,4 % entspricht, wobei im Jahr 2023 350 000 EUR aus diesem Haushalt für die Cybersicherheit aufgewendet wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>begrüßt die neue Digitalstrategie 2024-2026 des Ausschusses, die Ende 2023 angenommen wurde; begrüßt in diesem Zusammenhang die Fortschritte, die der Ausschuss im Jahr 2023 bei der Digitalisierung in verschiedenen Bereichen erzielt hat, unter anderem bei Verwaltungsvorgängen (einschließlich Personalauswahlverfahren), bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und bei der Verdolmetschung; fordert den Ausschuss auf, die Bemühungen um den digitalen Wandel zu beschleunigen, indem er dafür sorgt, dass elektronische Arbeitsabläufe, elektronische Signaturen und digitale Fallbearbeitungsinstrumente bis 2026 vollständig eingeführt sind, wodurch nach Maßgabe der Nachhaltigkeitsverpflichtungen papiergestützte Abläufe verringert werden und auf eine papierfreie Verwaltung umgestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass 90 % der Projekte zur Vereinfachung durch Digitalisierung im Rahmen der Initiative „Going for IMPact!“ bis Ende 2023 vollständig umgesetzt wurden; stellt außerdem fest, dass durch ein IT-Projekt zur Ermittlung des besten Instruments für die elektronische Verwaltung formulargestützter Arbeitsabläufe weitere Effizienzgewinne erzielt wurden und dass infolgedessen viele Abläufe des Ausschusses mittels Microsoft 365-Anwendungen vereinfacht und digitalisiert wurden; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Ausschuss Module für die Vergabe öffentlicher Aufträge verwendet, darunter die elektronische Vergabe, elektronische Bekanntmachungen, elektronische Übermittlungen, MyWorkplace sowie die im Jahr 2023 eingeführte qualifizierte elektronische Signatur für die Unterzeichnung von Verträgen; begrüßt, dass der Ausschuss interne Leitlinien für den Einsatz künstlicher Intelligenz angenommen hat, wodurch die Grundlage für mögliche künftige Lösungen geschaffen wird; fordert die Einführung regelmäßiger Pflichtschulungen zum unbedenklichen Einsatz künstlicher Intelligenz;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>stellt ferner fest, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte im Jahr 2023 keine Ermittlungen oder Untersuchungen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Ausschuss durchgeführt hat; stellt fest, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte im Jahr 2023 einen allgemeinen Fragebogen zur Ernennung und zum Amt des behördlichen Datenschutzbeauftragten vorgelegt hat, den der Datenschutzbeauftragte des Ausschusses ausgefüllt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2023 – mit Ausnahme bestimmter Denial-of-Service-Angriffe auf die extern gehostete Website des Ausschusses – nicht von Cyberangriffen betroffen war; entnimmt dem Fragebogen, dass der Ausschuss über Instrumente und Strategien zur Echtzeitüberwachung von Bedrohungen und zur Ermittlung von Schwachstellen in den Systemen des Ausschusses verfügt; würdigt, dass der Ausschuss die Standards für Risikobewertungen im Bereich der Cybersicherheit einhält und ein System eingerichtet hat, das auf Plänen für Reaktionsmaßnahmen bei Vorfällen, Wiederherstellungsmaßnahmen und Erfahrungswerten beruht; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Ausschuss und der EWSA den NIST-Rahmen für Cybersicherheit angenommen haben und im Jahr 2023 den Schwerpunkt auf die Säulen „Schutz“ und „Erkennung“ gelegt haben; fordert den Ausschuss auf, das Cybersicherheitsbewusstsein seiner Mitglieder und Bediensteten zu schärfen, regelmäßige Risikobewertungen seiner IT-Infrastruktur durchzuführen und für regelmäßige Prüfungen und Tests seiner Cyberabwehr zu sorgen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gebäude</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>stellt fest, dass sich der Haushalt des Ausschusses (Mittel des laufenden Haushaltsjahres) im Jahr 2023 auf 18,594 Mio. EUR (gegenüber 18,930 Mio. EUR im Jahr 2022) belief und die Vollzugsquote bei den Zahlungen 93,7 % betrug (gegenüber 82,6 % im Jahr 2022); stellt mit Zufriedenheit fest, dass durch den Austausch der Gebäude B68 und TRE74 gegen das VMA-Gebäude im Jahr 2022 Einsparungen erzielt wurden, da die Kosten für die Anmietung des gesamten VMA-Gebäudes im Jahr 2023 geringer ausfielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>stellt fest, dass die Renovierungsarbeiten des VMA-Gebäudes (dritter bis neunter Stock) im Jahr 2023 fortgesetzt wurden; stellt ferner fest, dass die Vollzugsquote bei den (von 2022 auf 2023 übertragenen) C8-Mitteln, die für die Ausstattung der Räumlichkeiten im VMA-Gebäude verwendet wurden, mit 18,90 % niedrig war; nimmt zur Kenntnis, dass diese niedrige Quote laut Ausschuss darauf zurückzuführen ist, dass der Auftragnehmer Teile der Renovierungsarbeiten im VMA-Gebäude nicht abschließen konnte; fordert den Ausschuss erneut auf, der Entlastungsbehörde aktuelle Informationen über den Mehrwert der im VMA-Gebäude installierten intelligenten Technologien zu übermitteln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>begrüßt die Zusage des Ausschusses und des EWSA, den Grundsatz „Design für Alle“ systematisch auf ihre Infrastrukturen anzuwenden und dafür zu sorgen, dass ihre Gebäude barrierefrei gestaltet sind; stellt fest, dass die Ausschüsse zahlreiche verschiedene Maßnahmen ergriffen haben, um die Barrierefreiheit ihrer Gebäude für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen (Rollstuhlfahrer, blinde und sehbehinderte Menschen, Gehörlose, ältere Menschen mit Muskel- oder Gefäßerkrankungen) sicherzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Umwelt und Nachhaltigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss auch im Jahr 2023 zahlreiche umweltfreundliche Verfahren angewandt hat: So hat er innovative, energieeffiziente Gebäudeanlagen eingerichtet, ausschließlich Ökostrom bezogen, papierlose Arbeitsabläufe durch digitale Signaturen ersetzt, Umweltkriterien bei allen Ausschreibungsverfahren angewandt (und bei Ausschreibungen mit einem Wert von über 60 000 EUR maßgeschneiderte ökologische Kriterien festgelegt), den Schwerpunkt auf die Abfallverringerung und die Erhöhung der Recyclingquote gelegt, Maßnahmen für ein nachhaltigeres Reiseverhalten seines Personals umgesetzt und sich in diesem Zusammenhang an den Kosten beteiligt, die seinem Personal durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstanden sind, und bei den in der Geschäftsordnung vorgesehenen Sitzungen Ferndolmetschdienste in Anspruch genommen sowie weitere Energiesparmaßnahmen durchgeführt; stellt mit Zufriedenheit fest, dass dem Fragebogen zufolge die mit der Verwaltungstätigkeit des Ausschusses verbundenen CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen im Vergleich zu 2019 um 18 % gesunken sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass dem Fragebogen zufolge der Energieverbrauch des Ausschusses dank seiner Energiesparmaßnahmen im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 um schätzungsweise 3,4 % gesunken ist, was einem finanziellen Gewinn von 64 240 EUR entspricht; würdigt, dass die Ausschüsse die Ziele des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung für den Zeitraum 2021-2025 in allen Bereichen (Strom, Gas, Wasser, Abfall, Abfallsortierung, Papierverbrauch im Büro und CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen) übertroffen haben;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interinstitutionelle Zusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>begrüßt die Einsparungen und Verschlankung der Verfahren, die durch die interinstitutionelle Zusammenarbeit erzielt wurden, insbesondere die enge Zusammenarbeit mit dem EWSA auf Verwaltungsebene, mit dem der Ausschuss Räumlichkeiten und gemeinsame Dienste in den Bereichen Übersetzung, Infrastruktur, Logistik und IT teilt, wobei beide Einrichtungen im Jahr 2023 zusammen 470 Bedienstete und rund 60 Mio. EUR (ohne gehaltsbezogene Ausgaben) zur Verfügung gestellt haben; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Ausschuss seine Zusammenarbeit mit dem EWSA weiter ausgebaut hat, indem er auf der Grundlage der vom Ausschuss und vom EWSA im Jahr 2023 unterzeichneten Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit weitere Synergieeffekte in Form eines gemeinsamen ärztlichen Dienstes sowie gemeinsamer zentraler Datenschutzregister und Verarbeitungstätigkeiten genutzt hat; bekräftigt seine Forderung an den Ausschuss, diese Zusammenarbeit fortzusetzen und auf andere Bereiche auszuweiten, damit keine Doppelarbeit geleistet wird und die Betriebskosten der Dienste, die in den vom Ausschuss und vom EWSA gemeinsam genutzten Räumlichkeiten verfügbar sind, weiter rationalisiert werden; fordert den Ausschuss und den EWSA auf, zu prüfen, ob eine einzige Verwaltung für ihre gemeinsamen Dienste eingerichtet werden kann, wobei die für Fragen im Zusammenhang mit den jeweiligen spezifischen und unabhängigen Mandaten des Ausschusses und des EWSA zuständigen Direktionen und Referate getrennt bleiben sollten; fordert den Ausschuss und den EWSA auf, sich weiter um die Ausweitung der Zusammenarbeit und die Schaffung von Synergieeffekten zu bemühen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>begrüßt, dass sich der Ausschuss um Synergieeffekte bemüht, indem er im Rahmen von Leistungsvereinbarungen Dienstleistungen von anderen Einrichtungen erwirbt und sich an interinstitutionellen Koordinierungsgremien und Vergabeverfahren beteiligt; begrüßt die vom Ausschuss im Fragebogen angeführten Effizienzgewinne im Hinblick auf die Kommunikation für die Europawahl 2024; stellt fest, dass diese Gewinne dadurch erzielt werden konnten, dass der Ausschuss im Februar 2024 eine Grundsatzvereinbarung und im Mai 2024 ein neues Kooperationsabkommen mit dem Europäischen Parlament unterzeichnet hat; stellt außerdem fest, dass mit dem Kooperationsabkommen auch die Zusammenarbeit auf politischer und administrativer Ebene zwischen den beiden Parteien geregelt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>fordert den Ausschuss auf, seine Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und der Kommission zu vertiefen, indem er einen strukturierten jährlichen Dialog zwischen Vertretern des Ausschusses und den EU-Gesetzgebern über wichtige Gesetzgebungsdossiers einrichtet, die sich auf die regionale Entwicklung, die Klimapolitik und den sozialen Zusammenhalt auswirken; fordert den Ausschuss auf, gemeinsam mit dem Ausschuss für regionale Entwicklung (REGI) und dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments Initiativen zur Förderung nachhaltiger regionaler Investitionen zu prüfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>stellt fest, dass der Ausschuss bei der Bearbeitung von Personalangelegenheiten und der Nutzung verschiedener IT-Plattformen für die Mittel- und Personalverwaltung mit der Kommission zusammenarbeitet (und dafür eine jährliche Gebühr entrichtet); stellt außerdem fest, dass der Ausschuss seine Plenarsitzungen in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments und der Kommission abhält, da seine eigenen Sitzungssäle zu klein sind, und dass er von den beiden Organen auch Dolmetschleistungen in Anspruch nimmt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>begrüßt, dass die Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und dem Europäischen Parlament im Jahr 2023 vor ihrer endgültigen Unterzeichnung im Jahr 2024 überprüft wurde; unterstützt die Zusammenarbeit des Ausschusses mit mehreren parlamentarischen Ausschüssen, interfraktionellen Arbeitsgruppen und Generaldirektionen des Europäischen Parlaments und hält es für unerlässlich, dass die Mitglieder des Ausschusses und des EWSA regelmäßig und systematisch zu einschlägigen Formaten des parlamentarischen Austausches wie Ausschusssitzungen eingeladen werden, wenn dort Themen behandelt werden, mit denen auch sie sich befassen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kommunikation</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>stellt fest, dass die Kommunikationstätigkeiten des Ausschusses hauptsächlich auf die Beziehungen zur Presse, die Organisation von Veranstaltungen, digitale Inhalte und soziale Medien ausgerichtet sind und dass sich der Gesamthaushalt (Mittel des laufenden Haushaltsjahres) im Jahr 2023 auf rund 2,8 Mio. EUR belief; bedauert, dass die Vollzugsquote bei den Zahlungen in diesen Bereichen sehr niedrig war (zwischen 24,7 % und 48,2 %); stellt jedoch fest, dass die Vollzugsquote bei den (von 2022 auf 2023 übertragenen) C8-Mitteln zwischen 98 % und 100 % lag und somit hoch war; fordert den Ausschuss auf, Maßnahmen zur Verbesserung seiner Haushaltsplanung im Hinblick auf kommunikationsbezogene Haushaltsposten zu ergreifen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>nimmt mit Zufriedenheit die Erfolge des Ausschusses bei der Förderung der Strategien und Programme der EU auf lokaler und regionaler Ebene zur Kenntnis, wodurch die Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf seine beratenden Tätigkeiten sowie seine Außenwirkung verbessert und sein Einfluss gemehrt werden; stellt fest, dass der Ausschuss mit seiner Kommunikationsstrategie anstrebt, sein institutionelles und politisches Profil als Stimme der Regionen, Städte, Dörfer und Gemeinden der EU zu stärken und gleichzeitig zum einen die wesentlichen Beiträge seiner Mitglieder aufzuzeigen, mit denen er den Bürgerinnen und Bürgern die EU nahebringt, und zum anderen das Engagement auf lokaler und regionaler Ebene voranzubringen; nimmt in diesem Zusammenhang die Kommunikationstätigkeiten des Ausschusses im Jahr 2023 zur Kenntnis, unter anderem in folgenden Bereichen: – Kohäsion (z. B. die Kampagne zur Förderung des Zusammenhalts als Grundwert der EU im Rahmen der Europäischen Woche der Regionen und Städte, an der mehr8 000 Personen teilnahmen); – Klimawandel (z. B. die Kampagne zum Aufbau resilienter und innovativer lokaler Gemeinschaften); – Demokratie (z. B. die Kampagne „Ein neues Kapitel für die Demokratie in der EU“, im Rahmen deren sich 1 400 Personen für die Teilnahme an der 14. EuropCom-Konferenz registriert haben); – Entwicklung des ländlichen Raums (z. B. die Konferenz „2023 Europäischer LEADER-Kongress“); beglückwünscht den Ausschuss dazu, dass die Zahl der Mitglieder des Europäischen Netzes der Regional- und Gemeinderäte (von 2 307 im Jahr 2022 auf 3 000 im Jahr 2023) und die Zahl der Teilnehmenden am Programm für junge Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (von 775 im Jahr 2022 auf 836 im Jahr 2023) gestiegen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>begrüßt, dass der Ausschuss anstrebt, die Kontakte zu regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zu intensivieren, auch durch den Ausbau des Netzes von EU-Beauftragten auf regionaler und kommunaler Ebene und die Ausweitung des Programms für junge Mandatsträgerinnen und Mandatsträger; fordert den Ausschuss auf, zusätzliche Mittel bereitzustellen, um regionale Programme zum Kapazitätsaufbau zu unterstützen, mit denen die lokalen Gebietskörperschaften in die Lage versetzt werden, die EU-Politik besser umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der Ausschuss in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit in den Medien erfolgreich war, was an den allgemeinen Kennzahlen für 2023 erkennbar ist, z. B. den 13 210 Erwähnungen in den Medien, der Zunahme der Besucher der Website um 129 % und der Zunahme der Follower um 11 %; stellt fest, dass der Ausschuss im Hinblick auf das digitale Engagement seine Zielvorgabe für 2023 nicht erreicht hat; stellt fest, dass der Ausschuss Ende 2023 auf seinen Social-Media-Kanälen 200 000 Follower hatte, was einer Zunahme von 15 % gegenüber 2022 entspricht, wovon 57 603 Follower auf X (ehemals Twitter / +5 %), 61 170 Follower auf Facebook (+5 %), 68 613 Follower auf LinkedIn (+31 %) und 15 392 Follower auf Instagram (+47 %) entfielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Ausschuss dem Fragebogen zufolge Initiativen ergriffen hat, um das Bewusstsein für die spezifischen Maßnahmen des Gesetzes über digitale Dienste und des Gesetzes über digitale Märkte sowie für Maßnahmen im Bereich der Cybersicherheit und Online-Sicherheit zu schärfen; würdigt die Funktion des Ausschusses, die EU auf ihrem Weg in eine digitale Zukunft voranzubringen; würdigt in diesem Zusammenhang, dass der Ausschuss im Jahr 2023 die Seminarreihe „Digital Masterclass“ organisiert hat, an der sowohl Bedienstete als auch externe Interessenten teilnehmen konnten.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>