<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0085</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2023: Gesamthaushaltsplan der EU – Europäischer Datenschutzbeauftragter</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0053/2025 - Berichterstatter: Joachim Stanisław Brudziński)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter (2024/2028(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 58 vom 23.2.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/budget/2023/1/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 (COM(2024)0272 – C10‑0076/2024)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/5462, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5462/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Datenschutzbeauftragten für das Jahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zusammen mit den Antworten der Organe<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/5882, 9.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5882/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: https://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118, 266, 267 und 268,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 55,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0053/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Europäischen Datenschutzbeauftragten Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Datenschutzbeauftragten für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Datenschutzbeauftragten, dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, dem Rechnungshof, dem Gerichtshof der Europäischen Union und der Europäischen Bürgerbeauftragen sowie dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter, sind (2024/2028(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0053/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass es die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Datenschutz ein durch das Unionsrecht geschütztes und in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankertes Grundrecht ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorsieht, dass die Einhaltung der Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten von einer unabhängigen Behörde zu überwachen ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Verordnung (EU) 2018/1725 die Einrichtung einer unabhängigen Behörde, des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB), vorsieht, die für den Schutz und die Gewährleistung des Rechts auf Datenschutz und Privatsphäre zuständig ist und dafür sorgen soll, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union dem Datenschutz einen hohen Stellenwert beimessen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass der EDSB seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den anderen Datenschutzbehörden als Teil des Europäischen Datenschutzausschusses (im Folgenden „EDSA“) wahrnimmt und dem öffentlichen Interesse dient und sich dabei von den Grundsätzen der Unparteilichkeit, der Integrität, der Transparenz und der Pragmatik leiten lässt und die Rechtsvorschriften der EU achtet;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass der Haushalt des EDSB unter die MFR-Rubrik 7 „Europäische öffentliche Verwaltung“ fällt, die sich 2023 auf insgesamt 12,3 Mrd. EUR belief, was 6,4 % der Ausgaben der Union entspricht; stellt fest, dass der Haushalt des EDSB 0,18 % der Mittel der MFR-Rubrik 7 ausmacht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2023 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) eine Stichprobe von 70 Vorgängen geprüft hat, die unter die Rubrik 7 des MFR fallen, von denen 21 (30 %) Fehler enthielten; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof bei fünf dieser Fehler, die vom Rechnungshof quantifiziert wurden, eine geschätzte Fehlerquote unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle ermittelt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>betont, dass dem Bericht des Rechnungshofs zufolge die Verwaltungsausgaben die Ausgaben für Personal, einschließlich Versorgungsbezüge, die im Jahr 2023 rund 70 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausmachten, sowie die Ausgaben für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie umfassen; begrüßt die erneute Stellungnahme des Rechnungshofs, wonach die Verwaltungsausgaben insgesamt mit einem geringen Risiko behaftet sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass er 2023 eine Gehaltszahlung an einen Beamten geprüft hat, der zuletzt im Jahr 2020 eine Erklärung über den Anspruch auf die Familien- und die Kinderzulage abgegeben hatte; schließt sich der Befürchtung des Rechnungshofes an, dass Verzögerungen beim Erhalt und bei der Überprüfung solcher Erklärungen die Gefahr von Zahlungen ohne Rechtsgrundlage erhöhen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass sich der endgültig erlassene Haushalt des EDSB für das Jahr 2023 auf 22 711 559 EUR belief, was gegenüber 2022 einem Anstieg von 12,06 % entspricht; stellt fest, dass der Haushalt des EDSB auch die Arbeit des unabhängigen Sekretariats des EDSA abdeckt; entnimmt dem Jahresbericht des EDSB für 2023, dass sich der angenommene Haushalt des EDSB im Jahr 2023 auf 7,67 Mio. EUR belief, einschließlich 300 000 EUR, die im Rahmen eines Berichtigungshaushalts gewährt wurden, wobei dieser aufgrund einer Zunahme der Tätigkeiten im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten im Jahr 2023 erforderlich war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass die Bemühungen des EDSB um Haushaltsüberwachung und -planung im Laufe des Haushaltsjahres 2023 bei den Mitteln für Verpflichtungen des laufenden Haushaltsjahres zu einer Haushaltsvollzugsquote von 96 % geführt haben (wobei dieser Wert etwas niedriger als im Jahr 2022 ausfiel, in dem eine Quote von 98 % zu verzeichnen war); entnimmt dem Bericht über die Jahresrechnung 2023 des EDSB ferner, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen des laufenden Jahres 84 % betrug (und somit unterhalb der 88 % im Jahr 2022 lag); entnimmt den Antworten des EDSB auf den Fragebogen des Haushaltskontrollausschusses für die Haushaltsentlastung 2023 (im Folgenden „Fragebogen“), dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen im Jahr 2023 insgesamt 91,33 % betrug (und somit gegenüber 94,09 % im Jahr 2022 geringer ausfiel);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt ferner fest, dass sich der Betrag der von 2023 auf 2024 übertragenen Mittel (C8) auf 2 517 942,67 EUR bzw. 11,08 % des Gesamthaushalts für 2023 gegenüber 1 827 354,23 EUR bzw. 9,01 % des Gesamthaushalts für 2022 belief; stellt fest, dass die Ausführungsquote des C8-Haushalts im Jahr 2023 76,65 % betrug (somit mehr als die im Jahr 2022 erreichten 73,77 %);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>begrüßt, dass sich die durchschnittliche Zahlungsdauer von 25 Tagen im Jahr 2022 auf 19 Tage im Jahr 2023 verbessert hat, wobei 97,50 % der Zahlungen fristgerecht abgewickelt wurden; stellt fest, dass diese Verbesserung auch darauf zurückzuführen ist, dass der EDSB einen älteren Computerfehler im elektronischen Zahlungssystem für Rechnungen im Zusammenhang mit Dienstreisekosten behoben hat; stellt ferner einen erheblichen Anstieg der Anzahl der Zahlungen von 799 im Jahr 2022 auf 1 335 im Jahr 2023 fest; hält in diesem Zusammenhang fest, dass die Zahl der Vorgänge aufgrund von Änderungen in der Arbeitsweise (z. B. Hybridsitzungen oder virtuelle Veranstaltungen für Sachverständige) immer noch niedriger ist als vor der Pandemie;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>stellt fest, dass die Auswirkungen des illegalen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine 2023 weiterhin den Haushalt des EDSB belasten, unter anderem aufgrund der steigenden Inflation und dem daraus resultierenden Anstieg der Energiekosten, wobei die am stärksten betroffenen Haushaltslinien die Gehälter des Personals, die Gebäudesicherheit und Mietkosten, die Dienstreisekosten und die von externem Personal erbrachten Dienstleistungen sind; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass der EDSB seine Prioritäten angepasst und interne Umschichtungen innerhalb der Haushaltskapitel vorgenommen hat; nimmt zur Kenntnis, dass die Haushaltsoptimierung erforderlich war, um die Indexierung der Gehälter des Personals und die Mietkosten sowie einen Anstieg der Kosten für externe Unterstützungsdienste für Rechtsanwälte erfolgreich zu bewältigen, da die Zahl der bindenden Entscheidungen des EDSB zugenommen hat, was dazu führte, dass für mehr Fälle vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) externe Rechtshilfe in Anspruch genommen werden musste; bedauert in diesem Zusammenhang, dass der EDSB einige seiner geplanten Tätigkeiten, wie etwa eine Durchführbarkeitsstudie im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz, verschieben musste; fordert den EDSB auf, sich an die Zuständigkeiten im Rahmen seines Mandats zu halten und dabei mit den Organen und Agenturen der Union zusammenzuarbeiten und keine rechtlichen Schritte einzuleiten, insbesondere nicht solche, die offenkundig unzulässig sind, um negative Auswirkungen auf die Verwaltung der Ressourcen zu verhindern, aufgrund derer der EDSB seine Tätigkeit als Einrichtung nicht ausüben könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>ist besorgt über den erheblichen Anstieg der Dienstreisekosten des EDSB von 28 789 EUR im Jahr 2021 auf 176 903 EUR im Jahr 2022 sowie auf 284 580 EUR im Jahr 2023; fordert den EDSB auf, zu bewerten, ob die für Dienstreisen aufgewendeten Ressourcen angemessen und wirksam eingesetzt werden; nimmt zur Kenntnis, dass der EDSB die Zahl der von den Veranstaltern finanzierten Dienstreisen sowie Angaben dazu, welches Referat bzw. Abteilung an den einzelnen Dienstreisen teilgenommen hat, nicht mehr veröffentlicht, wodurch sich die Transparenz in Bezug auf die Dienstreisekosten verringert hat; fordert den EDSB auf, wieder zu seiner früheren Praxis zurückzukehren; fordert den EDSB auf, den Einsatz von Videokonferenzen zu fördern, wo dies sinnvoll ist, da dies dazu beitragen könnte, die Zahl der Dienstreisen zu verringern und die Kosten zu senken; fordert den EDSB auf, zu bewerten, ob die für Dienstreisen aufgewendeten Ressourcen angemessen und wirksam eingesetzt werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Internes Management, Leistung und interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass der EPDS neun wesentliche Leistungsindikatoren verwendet hat, um seine Leistung im Jahr 2023 im Einklang mit den wichtigsten Zielen der Strategie 2020-2024 des EDSB, die im Rahmen des jährlichen Managementplans umgesetzt wird, zu überwachen; entnimmt dem Jahresbericht, dass der EDSB in fast allen Bereichen überdurchschnittliche Leistungen erbracht hat, wie aus den Ergebnissen der wesentlichen Leistungsindikatoren für 2023 hervorgeht, mit Ausnahme eines Indikators (Anzahl der Follower des EDSB auf einigen Konten in sozialen Medien); stellt mit Besorgnis fest, dass der EDSB aufgrund einer zunehmenden Arbeitsbelastung und komplizierter Datenschutzprobleme, die sich aus der sich rasch wandelnden Digitallandschaft ergeben, sowie aufgrund der Ausweitung des Mandats des EDSB auf Aufsichtstätigkeiten (wie Prüfungen und Untersuchungen) und Antworten auf Konsultationen und vorherige Konsultationen mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert war, während zugleich nur ein begrenzter Haushalt zur Verfügung stand; entnimmt dem Bericht des EDSB über Folgemaßnahmen, der im Anschluss auf die Entschließung des Parlaments zur Ausführung des Haushaltsplans des EDSB für 2022 erstellt wurde, dass sich mehrere legislative Entwicklungen in den vergangenen zwei Jahren auf die Arbeit und die Ressourcen des EDSB ausgewirkt haben, wobei es sich dabei um die Ausweitung des Mandats von Eurojust, neue Informationen, die Europol im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste erhalten muss, die Einführung groß angelegter Datenbanken der Union und ihres Interoperabilitätsrahmens im Bereich Justiz und Inneres und das Inkrafttreten der Verordnung über künstliche Intelligenz handelte; fordert die Kommission und die Haushaltsbehörde auf, diese Fragen im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>begrüßt, dass der EDSB im Jahr 2023 seine Fähigkeit ausgebaut hat, sich abzeichnende technologische Trends und deren etwaige Auswirkungen auf den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz zu bewerten und sich darauf einzustellen; stellt fest, dass dies durch eine vorausschauenden Vorgehensweise erreicht wurde, bei der der Schwerpunkt auf der Beobachtung der Entwicklungen in Bereichen wie großen Sprachmodellen, digitalen Brieftaschen, dem Internet der Verhaltensweisen, erweiterter Realität und der Aufdeckung von Deepfakes lag; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass der EDSB seine dritte TechSonar-Initiative zu neuen Technologien veröffentlicht hat; beglückwünscht den EDSB darüber hinaus dazu, dass er 2023 mit dem Global Privacy and Data Protection Award der GPA in der Kategorie Innovation ausgezeichnet wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt fest, dass das Jahr 2023 durch mehrere organisatorische Umgestaltungen bzw. Aktualisierungen gekennzeichnet war, die notwendig waren, um auf die sich wandelnden Herausforderungen im Bereich des Datenschutzes zu reagieren und sich darauf einzustellen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Ernennung eines Generalsekretärs mit Wirkung vom 1. Juli 2023; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass zwei Fachbereiche in Referate (Information und Kommunikation sowie Governance und interne Kontrolle) umgewandelt wurden und dass drei neue Fachbereiche im Rahmen des Referats für Technologie und Datenschutz (Systemaufsicht und Audit, Technologieüberwachung und Vorausschau sowie Digitale Transformation) geschaffen wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>betont die Rolle des EDSB bei der Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union; nimmt mit Besorgnis die Dauer der vom EDSB eingeleiteten Verfahren zur Kenntnis, da er im Jahr 2023 keine einzige Untersuchung abgeschlossen hat, wobei die Zahl der Meldungen, bei denen 72 Stunden überschritten wurden, im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr erheblich zurückgegangen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2023 beim EDSB 420 Beschwerden (53 mehr als 2022) eingegangen sind, von denen 73 zulässig und 347 unzulässig waren; stellt fest, dass der EDSB in 31 der 73 im Jahr 2023 eingegangenen Beschwerdefälle innerhalb von durchschnittlich 44 Tagen eine endgültige Entscheidung, Stellungnahme oder Antwort verfasst und auf alle 347 eingegangenen unzulässigen Beschwerden geantwortet hat; stellt fest, dass von allen zulässigen (laufenden und im Jahr 2023 eingegangenen) Beschwerden 55 Fälle im Jahr 2023 abgeschlossen wurden, was einem Anstieg um 17 % gegenüber dem Jahr 2022 entspricht; erkennt die Bemühungen des EDSB an, die hohe Zahl von Beschwerden zu verringern, wozu ein dynamisches Instrument für die Website des EPDS entwickelte wurde, wenngleich die Anzahl der Beschwerden aufgrund begrenzter Ressourcen im Jahr 2023 weiterhin problematisch war; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der EDSB verschiedene Verfahrensinstrumente und -strategien entwickelt hat, um seine Untersuchungsverfahren im Jahr 2023 zu verbessern; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass der EDSB seine Geschäftsordnung geändert hat, sodass das Überprüfungsverfahren durch eine vorläufige Bewertung ersetzt wird, um das Recht aller Beteiligten auf Anhörung zu wahren und so zu einer fairen und zeitnahen Bearbeitung von Beschwerden und Untersuchungen beizutragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>unterstreicht die wichtige Rolle der Konsultation und Beratung durch den EDSB im Gesetzgebungsverfahren; stellt fest, dass der EDSB gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 auf 80 förmliche legislative Konsultationen reagiert hat, wobei seine Beratung in Form von 54 Stellungnahmen (27 im Jahr 2022), 26 förmlichen Kommentaren (49 im Jahr 2022) und 34 informellen Kommentaren (30 im Jahr 2022) an die Kommission und die Mitgesetzgeber als Reaktion auf Ersuchen um legislative Konsultation im Jahr 2023 gerichtet wurde; spricht dem EDSB seine Anerkennung für seinen Beitrag zur Verordnung über künstliche Intelligenz aus insbesondere seine Initiativstellungnahme zur genannten Verordnung und seine Beratung zu Vorschriften über Haftung der künstlichen Intelligenz sowie für seinen Beitrag zur Entschließung der GPA über generative Systeme der künstlichen Intelligenz; nimmt zur Kenntnis, dass die Zahl der Konsultationsersuchen in den letzten fünf Jahren deutlich gestiegen ist (+ 93 %);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB im Jahr 2023 acht Untersuchungen und fünf Voruntersuchungen durchgeführt hat, was einen erheblichen Anstieg gegenüber den Vorjahren bedeutet; stellt fest, dass der EDSB im Jahr 2023 aktiv an insgesamt 13 Untersuchungen und sieben Voruntersuchungen beteiligt war, die entweder 2023 eingeleitet oder aus früheren Jahren fortgeführt wurden; stellt fest, dass der EDSB seit 2021 zwei komplexe und ressourcenintensive förmliche Untersuchungen durchführt, die die Nutzung von Cloud-Diensten, die von Unternehmen außerhalb der EU/des EWR angeboten werden, durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union betrafen, wobei es schwerpunktmäßig auch um die Verwendung von Microsoft 365 durch die Kommission ging; fordert nachdrücklich, dass diese Untersuchung aufgrund ihrer erheblichen Auswirkungen auf die Arbeit der Organe zeitnah abgeschlossen wird; stellt ferner fest, dass der EDSB auch fünf Untersuchungen aufgrund von Beschwerden über die Websites der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union eingeleitet hat, die sich weitgehend auf Fragen des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes konzentrieren, wobei vorläufige Bewertungen für 2024 erwartet wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert den EDSB nachdrücklich auf, den Verfahren für den Umgang mit personenbezogenen Daten von Minderjährigen unter 15 Jahren Vorrang einzuräumen und diese zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf die Systeme von Europol, in denen solche Personen als Verdächtige gekennzeichnet werden können; ist sich bewusst, dass diese Gruppe besonders schutzbedürftig ist und deshalb solide Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB die mutmaßliche Verwendung von Mikrotargeting auf der Plattform X durch die Kommission untersucht und zwei Voruntersuchungen fortgesetzt hat, wobei es um die Nutzung des Trello-Cloud-Dienstes durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union ging (2023 abgeschlossen) und um die Nutzung von Profiling durch diese (Durchführung im Jahr 2024); stellt fest, dass im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts insgesamt sechs Untersuchungen und vier Voruntersuchungen (gegenüber einer Voruntersuchung im Jahr 2022) eingeleitet wurden, was einen erheblichen Anstieg gegenüber 2022 aufzeigt; nimmt die Bedenken des EDSB hinsichtlich der Herausforderungen zur Kenntnis, die sich im Falle von Untersuchungen ergeben können, bei denen ein gemeinsames Vorgehen der nationalen Behörden und der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union erforderlich ist; stellt ferner fest, dass der EDSB im Rahmen seines Prüfungsplans für 2023 die folgenden Stellen geprüft hat: das Europäische Amt für Personalauswahl, die Europäische Investitionsbank, die Europäische Zentralbank, das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und die Europäische Arzneimittel-Agentur;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB 2022 bei dem Gericht eine Nichtigkeitsklage gegen zwei Bestimmungen der geänderten Europol-Verordnung eingereicht hat, die später abgewiesen wurde; stellt fest, dass der EDSB zwischenzeitlich beschlossen hat, gegen den Beschluss des Gerichts in der Rechtssache T-578/22<FOOTNOTE><FIELD> Beschluss des Gerichts vom 6. September 2023, <STRING ITALIC="on">Europäischer Datenschutzbeauftragter gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union</STRING>, T-578/22, ECLI:EU:T:2023:522.</FIELD></FOOTNOTE> Berufung einzulegen, da er der Ansicht ist, dass die aufgeworfenen Fragen auf höchster Ebene behandelt werden sollten; bedauert, dass der EDSB die offensichtliche Unzulässigkeit seiner Beschwerde nicht erkannt hat, auch wenn die Einrichtung nicht beabsichtigte, eine Maßnahme von Europol zu beanstanden, sondern eine rückwirkende Änderung des Rechtsrahmens zu bewirken, die darauf abzielte, die Durchsetzungsmaßnahmen des EDSB zu neutralisieren; fordert die Einrichtung auf, mit den Organen und Agenturen der EU zusammenzuarbeiten, bevor es rechtliche Schritte einleitet, die die Erfüllung ihres Mandats und die Verwendung ihrer Mittel für die vorgesehenen Zwecke verhindern; stellt ferner fest, dass der EDSB auch die Umsetzung seines Beschlusses vom 3. Januar 2022 weiterverfolgt hat, was Kontrollen der Berichterstattung von Europol einschloss; bedauert, dass der EDSB den Abschlussbericht zu dieser Angelegenheit erst am 22. Juli 2024 übermittelt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass nach der Ende 2022 probeweise erfolgten Einführung eines neuen Rahmens für das Risikomanagement beim EDSB im Mai 2023 eine anonyme Umfrage zur Zufriedenheit durchgeführt wurde, um dessen Wirksamkeit zu bewerten und zusätzliche Vorschläge zu sammeln; stellt ferner fest, dass die Umfrageergebnisse positiv waren, was zur förmlichen Annahme des Rahmens am 26. Juni 2023 führte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt fest, dass der Interne Auditdienst (IAS) 2023 beim EDSB eine Prüfung der Methodik für die Planung der Prüfungen des EDSB durchgeführt hat; stellt fest, dass die Prüfung mit zwei Empfehlungen abgeschlossen wurde, für die der EDSB dem IAS einen Aktionsplan vorgelegt hat; fordert den EDSB auf, die Entlastungsbehörde über die in dieser Angelegenheit erzielten Fortschritte regelmäßig zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>weist auf den Vertrag über die Europäische Union hin, wonach die EU und ihre Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen die Solidarität und die Gleichstellung von Frauen und Männern fördern sollen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personalwesen, Gleichstellung und Wohlbefinden des Personals</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB Ende 2023 insgesamt 129 Mitarbeiter beschäftigte, gegenüber 127 im Jahr 2022; weist darauf hin, dass der EDSB 50 Vertragsbedienstete gemäß Artikel 3 Buchstabe b des Statuts der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union (52 Vertragsbedienstete im Jahr 2022) und sieben Bedienstete auf Zeit gemäß Artikel 2 Buchstaben b und c (sechs Bedienstete auf Zeit im Jahr 2022) beschäftigte und 2023 die Dienste von 12 externen Dienstleistern in Anspruch nahm, die im Jahr 2023 intern beschäftigt waren (acht Externe im Jahr 2022); fordert den EDSB auf, seine Bemühungen um eine geografisch ausgewogenere Zusammensetzung des Personals mit Blick auf alle Mitgliedstaaten insbesondere auf der Führungsebene fortzusetzen; begrüßt die größere Vielfalt aufgrund der vertretenen Nationalitäten, stellt jedoch mit Bedauern fest, dass Frauen in Führungspositionen weiterhin unterrepräsentiert sind; fordert, dass ein Fahrplan für die Gleichstellung der Geschlechter angenommen wird, der proaktive Einstellungsmaßnahmen und Schulungsprogramme für Mitarbeiterinnen umfasst;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt fest, dass das Personal des EDSB 2023 aus 23 Mitgliedstaaten stammte, was gegenüber dem Jahr 2022, in dem 22 verschiedenen Nationalitäten gezählt wurden, eine Verbesserung darstellt; bemängelt, dass fünf Nationalitäten überrepräsentiert und andere Nationalitäten unterrepräsentiert sind; fordert den EDSB nachdrücklich auf, seine Bemühungen um eine geografisch ausgewogene Zusammensetzung des Personal aus allen Mitgliedstaaten fortzusetzen, indem er die Öffentlichkeitsarbeit, die Sichtbarkeit und die Arbeitsbedingungen verbessert, um Mitarbeiter aus den unterrepräsentierten Mitgliedstaaten zu gewinnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB im Jahr 2023 einen Personalbestand von 65 % Frauen und 35 % Männern aufwies, was der Entwicklungsrichtung der Vorjahre entspricht; bedauert, dass es keine Frauen in höheren Führungspositionen gab, obwohl bei den sechs mittleren Führungspositionen Geschlechterparität erreicht wurde; fordert den EDSB auf, seine Bemühungen um eine ausgewogene Repräsentation der Geschlechter auf allen Ebenen des Personals zu verstärken, und legt ihm nahe, die Bewerbung von Frauen – auch im Hinblick auf die nächste Wahl eines Datenschutzbeauftragten durch das Parlament – zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt fest, dass es 2023 mit 95,65 % eine hohe Stellenbesetzungsquote gab, aber auch eine hohe Fluktuationsquote von 13 %; stellt fest, dass die meisten der Stellen deshalb unbesetzt blieben, weil sich keine geeigneten Bewerber fanden, zumal der EDSB hochspezialisierte Profile sucht und es nur wenige geeignete Kandidaten gibt; begrüßt, dass diese Problematik angegangen wurde, indem die Stellen erneut für ein breiteres Publikum bzw. für eine bestimmte Zielgruppe ausgeschrieben bzw. indem die Anforderungen neu formuliert wurden; begrüßt die Schritte, die der EDSB in Bezug auf das Einstellungsverfahren unternommen hat; fordert den EDSB auf, sich weiterhin damit auseinanderzusetzen, wie die Probleme im Zusammenhang mit der Suche nach geeigneten Bewerbern gemeistert werden können, und die Entlastungsbehörde über Verbesserungen bei der Personaleinstellung und der Personalfluktuation auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>stellt fest, dass die Personalabteilung des EDSB im zweiten Halbjahr 2023 ein Pilotprojekt für ein neues Onboarding-Verfahren für neue Mitarbeiter auf den Weg gebracht hat, das unter anderem Präsentationen zur Arbeit der Kernreferate, zu Ethikfragen, zu Vergabeverfahren und zur Informationssicherheit umfasst, wobei 2023 drei Einführungsveranstaltungen angeboten wurden; fordert den EDSB auf, neuen Mitarbeitern auch künftig Einführungsveranstaltungen anzubieten und weiterhin für alle Bediensteten Pflichtschulungen vorzusehen, in denen an die Bedeutung von Grundsätzen wie Ethik, Vermeidung von Interessenkonflikten, Transparenz, interne Kontrolle und Betrugsbekämpfung erinnert wird, zumal sie in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU zur Norm geworden sind; stellt darüber hinaus fest, dass im Jahr 2023 zwölf Einzelsitzungen für Bedienstete des EDSB und des EDSA, sechs Gruppencoachings, bei denen die Teilnehmer (Führungskräfte) voneinander lernen, sowie ein einjähriges Teamcoaching mit einem Coach für Führungsentwicklung an der Europäischen Verwaltungsakademie angeboten wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass der EDSB Regelungen für flexibles und hybrides Arbeiten anbietet, die von den Bediensteten gut aufgenommen werden, wobei unter anderem Elternurlaub, Zeitgutschriften, Teilzeitarbeit oder Arbeit aus dem Ausland für eine begrenzte Anzahl von Tagen pro Jahr in Anspruch genommen werden können; stellt fest, dass im Jahr 2023 die meisten Bediensteten von diesen Regelungen Gebrauch gemacht und 86,30 % der Bediensteten die Möglichkeit der Telearbeit genutzt haben; ist der Ansicht, dass die Gebäudeinfrastruktur optimiert werden sollte, um diesem hohen Anteil von Telearbeit Rechnung zu tragen, was dazu beitragen könnte, die Betriebskosten zu senken und für eine effizientere Nutzung der Büroräume zu sorgen; begrüßt, dass der EDSB sich weiterhin tatkräftig darum bemüht, das körperliche und psychische Wohlergehen seines Personals zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>würdigt, dass der EDSB im Jahr 2023 mehrere Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt hat, mit Informationen über die Beseitigung von Rassendiskriminierung, den Internationalen Frauentag, den EU-Monat der Vielfalt und Neurodiversität; stellt fest, dass der EDSB derzeit keine Mitarbeiter mit Behinderungen beschäftigt, aber über eine Klausel über Chancengleichheit verfügt, die in allen Stellenausschreibungen des EDSB enthalten ist, und aktiv Kandidaten mit Behinderungen zur Bewerbung aufruft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass der EDSB alle Informationen über Burnout-Fälle, einschließlich der Anzahl dieser Fälle, als vertraulich erachtet; stimmt dieser Auffassung nicht zu und fordert den EDSB auf, der Entlastungsbehörde jedes Jahr die Zahl der Burnout-Fälle mitzuteilen; stellt mit Zufriedenheit fest, dass 2023 beim EDSB keine Fälle von Belästigung oder Mobbing der Mitarbeiter gemeldet wurden; begrüßt, dass der EDSB auch im Jahr 2023 im Rahmen der Einführungsschulung, dem sogenannten Begrüßungstag des EDSB, eine Präsentation zur Bekämpfung von Mobbing/Belästigung angeboten hat, die von einer der Vertrauenspersonen des EDSB gehalten wurde; begrüßt die Veröffentlichung der Entscheidung über die Bekämpfung von Mobbing/Belästigung und die Rolle der Vertrauenspersonen im Intranet des EDSB;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ethikrahmen und Transparenz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB 2023 seine Bemühungen darauf konzentrierte, das Bewusstsein der Mitarbeiter für den Ethikrahmen des EDSB und des EDSA zu schärfen, indem er verpflichtende spezielle Schulungen für das gesamte Personal und Einführungsschulungen für neue Bedienstete des EDSB/EDSA organisierte, einen neuen Ethikbeauftragten ernannte und sich an der Arbeitsgruppe „Comité Paritaire des Questions Statutaires“ beteiligte, die sich mit Ethikfragen beschäftigt; begrüßt, dass der EDSB ein E-Mail-Postfach eingerichtet hat, über das die Bediensteten ihre Anfragen in Bezug auf Untersuchungen im Zusammenhang mit Ethikfragen stellen können, und dass das Ethikmodul der Kommission in Sysper genutzt wird; ermutigt den EDSB, die Sensibilisierung fortzusetzen und Umfragen durchzuführen, um den Grad der Sensibilisierung des Personals für den Ethikrahmen des EDSB/EDSA zu bewerten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>begrüßt das insgesamt hohe Maß an Transparenz, das der EDSB in Bezug auf seine Tätigkeiten erreicht hat, insbesondere was die Veröffentlichung der Tagesordnungen und der Interessenerklärung des Datenschutzbeauftragten und des Verwaltungsleiters des EDSB im Einklang mit dem Verhaltenskodex des Datenschutzbeauftragten von 2019 betrifft; entnimmt dem Bericht über Folgemaßnahmen, dass der EDSB zwei Verhaltenskodizes angenommen hat, wobei einer für den Datenschutzbeauftragten und der andere für das Personal des EDSB gilt; geht davon aus, dass in den Fällen, in denen der Generalsekretär zur Vertretung des Datenschutzbeauftragten berufen wird, der Verhaltenskodex des Datenschutzbeauftragten auch für den Generalsekretär gilt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass der EDSB seit seiner Einrichtung nie Gegenstand von Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>stellt fest, dass von fünf von der Bürgerbeauftragten im Jahr 2023 eingeleiteten Untersuchungen, die den EDSB betrafen, vier ohne weitere Untersuchungen abgeschlossen wurden; stellt fest, dass der Beschluss bei einer Untersuchung noch ausstand und für das vierte Quartal 2024 erwartet wurde; fordert den EDSB auf, die Entlastungsbehörde über das Ergebnis dieser Untersuchung zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>bedauert, dass der EDSB immer noch nicht offiziell dem Transparenz-Register der Union beigetreten ist; entnimmt allerdings dem Bericht über Folgemaßnahmen, dass der EDSB im Hinblick auf einen offiziellen Beitritt zum Transparenz-Register eine interne Bewertung der Transparenzmaßnahmen auf den Weg gebracht hat, wobei 2023 Sondierungssitzungen und ein Austausch zwischen dem EDSB und dem Sekretariat des Transparenz-Registers stattfanden; fordert den EDSB auf, die Entlastungsbehörde über das Ergebnis der Bewertung zu unterrichten; fordert den EDSB erneut auf, sich dem Transparenz-Register beizutreten und es zu nutzen, auch für die proaktive Offenlegung von Treffen mit Dritten, um für Transparenz bei den Regulierungs- und Beratungsaufgaben des EDSB zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass der EDSB 2023 interne Vorschriften für die Anhörung von Personen festgelegt hat, die von einer endgültigen Entscheidung des EDSB im Rahmen von Untersuchungen und Untersuchungen aus eigener Initiative betroffen sein könnten, um die ordnungsgemäße Ausübung ihres Grundrechts auf Anhörung in solchen Verfahren sicherzustellen; würdigt, dass der EDSB ein neues Informationsblatt zu Untersuchungen des EDSB und eine neue Untersuchungsstrategie des EDSB veröffentlicht und sichergestellt hat, dass alle Finanzberichte, einschließlich der jährlichen Haushaltspläne, der Rechnungslegungs- und der Prüfungsberichte, über eine Website des Organs der Union und andere offizielle Kanäle öffentlich zugänglich gemacht werden, zumal der EDSB eine führende Rolle bei der Verbesserung der Abwehrbereitschaft der Organe der Union im Bereich der Cybersicherheit spielt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen mit Zufriedenheit, dass 2023 keine Fälle von Interessenkonflikten, keine Missstände und keine Fälle von Betrug innerhalb des EDSB gemeldet wurden; stellt fest, dass der EDSB durch Verhaltenskodizes, Sensibilisierungsmaßnahmen, Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten und Vertraulichkeitserklärungen einen Rahmen geschaffen hat, um Interessenkonflikte auf der Ebene der Führungskräfte und des Personals zu verhindern; stellt fest, dass alle neuen Mitarbeiter neben der verbindlichen Einführung in den Ethikrahmen des EDSB auch mit der Betrugsbekämpfungsstrategie des EDSB vertraut gemacht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass der EDSB über interne Vorschriften für die Meldung von Missständen verfügt, in denen sichere Wege und Kanäle festgelegt sind, über die Mitarbeiter Bedenken hinsichtlich Betrug, Korruption oder andere schwerwiegende Missstände äußern können, ohne dass die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und der gemeldeten Informationen beeinträchtigt wird; stellt fest, dass dem EDSB bislang noch kein Fall von Missständen gemeldet wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>fordert den EDSB nachdrücklich auf, etwaige Ablehnungen aufgrund von Interessenkonflikten bei seinen Durchsetzungsentscheidungen offenzulegen und dabei für vollständige Transparenz bei der Regulierungsaufsicht und Entscheidungsfindung zu sorgen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Digitalisierung, Cybersicherheit und Datenschutz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>entnimmt dem Fragebogen, dass der Haushalt für IT-Ausrüstung und -Projekte im Jahr 2023 um 9,5 % niedriger lag als im Jahr 2022; stellt fest, dass dieser Rückgang in erster Linie darauf zurückzuführen war, dass 2023 keine neuen IT-Durchführbarkeitsstudien in Auftrag gegeben wurden, im Gegensatz zu 2022, wo solche Studien einen erheblichen Teil des IT-Haushalts ausmachten; stellt ferner fest, dass andere Kostenelemente, einschließlich allgemeiner IT-Dienstleistungen und -Wartung, zwischen den beiden Jahren relativ stabil geblieben sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>entnimmt dem Bericht über Folgemaßnahmen und dem Fragebogen die Schlussfolgerungen der 2022 durchgeführten IT-Durchführbarkeitsstudie, wonach Diskrepanzen zwischen dem, was die von der Kommission und dem Parlament bereitgestellten IT-Instrumente und -Dienste bieten können, und den spezifischen Anforderungen des EDSB bestehen; stellt fest, dass diese Diskrepanzen durch die Entwicklung sämtlicher interner Fähigkeiten und Anwendungen beseitigt werden sollten, für die der EDSB ein Minimum von fünf IT-Mitarbeitern und eine teilweise Auslagerung für notwendig erachtet; bedauert, dass die Umsetzung der Empfehlungen der Studie aufgrund von Haushaltszwängen ausgesetzt wurde; fordert den EDSB auf, einen schrittweisen Ansatz in Erwägung zu ziehen, indem er mit den Empfehlungen und Projekten beginnt, die weniger Ressourcen erfordern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>würdigt die Fortschritte, die der EDSB 2023 bei der Digitalisierung seiner Arbeitsabläufe und Prozesse erzielt hat, wobei ARES, die qualifizierte digitale Signatur (e-IDAS) und eine Kooperationsplattform (Nextcloud) für die Erstellung von Dokumenten und für Videokonferenzen eingeführt wurden, das Tool „Website Evidence Collector“, mit dem die Erhebung personenbezogener Daten auf Websites von für die Verarbeitung Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern automatisiert wird, aktualisiert wurde, die Akzeptanzumgebung des EU Send Web (Dienst/Kanal für den Austausch sensibler, nicht als Verschlusssache eingestufter Informationen mit anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU) eingeführt wurde und weitere Fortschritte bei der Einrichtung von Diensten erzielt wurden, die nicht ausgelagert werden können, wie das Formular und der elektronische Arbeitsablauf zur Verwaltung von Meldungen von Datenschutzverletzungen; weist dessen ungeachtet auf Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung und Wartung des elektronischen Beschaffungssystems hin;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>begrüßt, dass sich der EDSB darauf konzentriert, sicherzustellen, dass externe Auftragnehmer die erforderlichen moralischen und ethischen Standards erfüllen, die von allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union erwartet werden, insbesondere angesichts der früheren Inanspruchnahme der Dienste externer Unternehmen durch den EDSB, die dem Ranking der Yale University zufolge weiterhin in Russland tätig sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>räumt ein, dass sich der EDSB erfolgreich auf viele der von der Kommission genutzten Verwaltungssysteme stützt, insbesondere im Bereich der Personal- und Geschäftsverwaltungsprozesse, sowie auf einige Dienste des Parlaments, was unter anderem die Bereitstellung von Laptops, Netzwerkinfrastrukturen und Videokonferenztechnik betrifft; begrüßt, dass das gemeinsam mit dem Parlament durchgeführte Projekt zur Verbesserung der Qualität und der Leistungsfähigkeit der Computer, die den Bediensteten des EDSB zur Verfügung gestellt werden, abgeschlossen wurde, zumal eine allgemeine Verbreitung der hybriden Arbeitsweise zu erwarten ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>räumt ein, dass dem EDSB eine führende Rolle bei der Verbesserung der Cybersicherheitsbereitschaft der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zukommt, wobei er eng mit Einrichtungen wie der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) und Cybersicherheitszentren wie dem CERT-EU zusammenarbeitet; fordert sie nachdrücklich auf, einen strukturierten Prüfungsrahmen für Cybersicherheitsrisiken, die innerhalb der Einrichtungen der EU bestehen, auszuarbeiten; stellt fest, dass der EDSB im Jahr 2023 seine Bereitschaft zum Schutz personenbezogener Daten und sensibler Informationen vor Cyberangriffen angesichts der sich rasch verändernden Bedrohungslandschaft im Bereich der Cybersicherheit weiter verbessert hat; spricht dem EDSB in diesem Zusammenhang sein Lob dafür, dass er seine Sicherheitsstrategien und -methoden in Vorbereitung auf die Auswirkungen der Cybersicherheitsverordnung (Verordnung (EU, Euratom) 2023/2841<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU, Euratom) 2023/2841 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union (ABl. L, 2023/2841, 18.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2841/oj).</FIELD></FOOTNOTE>) auf den Prüfstand gestellt hat; entnimmt dem Fragebogen, dass der EDSB einen Antrag auf zwei zusätzliche Vollzeitäquivalente gestellt hat, um die Cybersicherheitsinfrastruktur im Zusammenhang mit den Verpflichtungen des EDSB aus dieser Verordnung sowie mit seiner Rolle als Mitglied des Interinstitutionellen Cybersicherheitsbeirats (IICB) zu sichern; nimmt ferner mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass der EDSB seine Strategie für die Informationssicherheit und seine Bestimmungen über zulässige Nutzungsformen aktualisiert hat, um spezifische Cybersicherheitsbedrohungen in Bezug auf Telearbeit, die Nutzung persönlicher mobiler Geräte und das Verbot gefährlicher Anwendungen (TikTok) anzugehen; stellt fest, dass der EDSB im Jahr 2023 keinen Cyberangriffen ausgesetzt war; fordert, dass jährlich öffentlich über festgestellte Bedrohungen, Reaktionen und die institutionelle Cyberresilienz Bericht erstattet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>begrüßt, dass der EDSB die Schulungen zur Cybersicherheit für alle Mitarbeiter erneuert und das Sicherheitsschulungsmodell für neue Mitarbeiter überarbeitet hat; begrüßt, dass der EPDS proaktiv für Risiken im Bereich der Cybersicherheit sensibilisiert, beispielsweise durch die Erstellung von Merkblättern, die Durchführung von Umfragen bei den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU und die Durchführung von Sensibilisierungskampagnen; fordert den EDSB auf, sicherzustellen, dass die Bediensteten eine Pflichtschulung zum sicheren und ethischen Einsatz von KI-Tools absolvieren, um ihr Verständnis zu vertiefen und mögliche Risiken zu minimieren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gebäude</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB und der EDSA 2023 ebenso wie im Jahr 2022 die einzigen Mieter des Parlamentsgebäudes waren, wobei sie dort untergebracht wurden, nachdem die Bürgerbeauftragte Ende 2021 umgezogen war, und das der EDSB mit der Anmietung von Räumlichkeiten des Parlaments anstatt auf dem privaten Markt beabsichtigt, die Kosten für Miete und Instandhaltung auf einem angemessenen Niveau zu halten; stellt fest, dass der EDSB zusätzliche 81 856,84 EUR für die Zahlung von Mietkosten an das Parlament beantragen musste, da der Indexierungssatz 8,82 % betrug und somit über der Obergrenze von 2 % für Verwaltungsausgaben lag;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB in Bezug auf die Barrierefreiheit seines Gebäudes von den Entscheidungen abhängig ist, die das Parlament im Rahmen seiner Gebäudepolitik getroffen und umgesetzt hat; entnimmt dem Bericht über Folgemaßnahmen, dass der EDSB Mitarbeiter mit körperlichen Beeinträchtigungen, die krankheitsbedingt sind, beschäftigt; begrüßt die Zusage des EDSB, die Möglichkeiten der Einstellung von Praktikantinnen und Praktikanten mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen zu prüfen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Umwelt und Nachhaltigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB dem System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) nicht beigetreten ist, jedoch mehrere Maßnahmen zur Verringerung seines ökologischen Fußabdrucks ergriffen hat, wie die automatische und zentrale Regulierung der Temperatur, das automatische Abschalten des Lichts, wenn es keine Bewegung im Raum gibt, den Kauf umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen und die Automatisierung der Arbeitsabläufe mit der Einführung von ARES; entnimmt dem Bericht über Folgemaßnahmen, dass den Informationen der Generaldirektion Infrastruktur und Logistik des Parlaments zufolge, die für die Verwaltung des vom EDSB gemieteten Gebäudes zuständig ist, auf diesem Gebäude Solarzellen installiert sind; fordert den EDSB auf, die Entlastungsbehörde darüber zu unterrichten, wie hoch der Anteil des in den Solarzellen erzeugten Stroms am Gesamtenergieverbrauch des EDSB pro Jahr ist; fordert den EDSB ferner auf, die Entlastungsbehörde über alle neuen Entwicklungen in Bezug auf das EMAS-Zertifizierungsverfahren zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB seinen CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdruck im Jahr 2023 nicht bewertet hat; begrüßt jedoch, dass der EDSB weiterhin Maßnahmen anwendet, mit denen der CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdruck verringert wird, indem er die Fahrten zum Büro durch Telearbeitsmöglichkeiten reduziert, 50 % der monatlichen/jährlichen Abonnements des Personals für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erstattet, das Personal ermutigt, bevorzugt Videokonferenzen und Zugreisen für kurze Entfernungen zu nutzen, den Zyklus für Rechnungen elektronisch verwaltet und komplett papierlose Auswahlverfahren und eben solche Bewertungen des Personals durchführt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>fordert den EDSB nachdrücklich auf, das EMAS bei sich einzuführen, um seinen ökologischen Fußabdruck, insbesondere in Bezug auf Energieverbrauch, Abfallreduzierung und nachhaltige Büros, systematisch zu überwachen und zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>stellt fest, dass sich der EDSB im Rahmen einer jährlichen Risikobewertung umfassend mit Nachhaltigkeitsrisiken (wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken) befasst; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass der EDSB 2023 sein neues Risikomanagementverfahren angenommen hat, das ihm dabei helfen sollte, diese Risiken gezielt und besser zu analysieren und folglich die Abhilfemaßnahmen besser zu justieren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interinstitutionelle Zusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>begrüßt die Haushalts- und Verwaltungseinsparungen, die der EDSB durch interinstitutionelle Zusammenarbeit erzielt hat, insbesondere durch den Abschluss von Dienstleistungsvereinbarungen mit dem Parlament für die Anmietung seiner Räumlichkeiten und die Nutzung von IT-Systemanwendungen, die Lieferung von Hardware und deren Wartung und mit der Kommission für Personal- und Geschäftsverwaltungsprozesse sowie durch die Beteiligung an großen interinstitutionellen Rahmenverträgen in Bereichen wie IT-Beratung, Zeitarbeitsdienste und Bürobedarf; würdigt darüber hinaus, dass der EDSB eine strukturierte Zusammenarbeit mit der Bürgerbeauftragten, der Agentur für Grundrechte und dem CERT-EU im Wege von Absichtserklärungen verfolgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB an Sitzungen verschiedener interinstitutioneller Gremien teilnimmt; begrüßt in diesem Zusammenhang die Teilnahme des EPDS an Sitzungen der Verwaltungschefs und des interinstitutionellen Ausschusses für Online-Kommunikation unter der Leitung der Generaldirektion Kommunikation des Parlaments; stellt fest, dass die interinstitutionelle Zusammenarbeit mit dem EDSB in seiner Aufsichtsfunktion für die anderen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU von entscheidender Bedeutung ist, um die Einhaltung des Rechtsrahmens für den Datenschutz zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>fordert eine engere Zusammenarbeit des EDSB, des Rechnungshofs, des OLAF und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), damit gemeinsame Protokolle für die Aufdeckung von Betrug bei digitalen Daten und Finanztransaktionen innerhalb der EU-Organe entwickelt werden; betont, dass gemeinsame Prüfungen zu Risiken von KI-gestütztem Betrug erforderlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>begrüßt die zentrale Rolle, die der EDSB im Jahr 2023 bei der Koordinierung der Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten zur Förderung eines einheitlichen Datenschutzes in der Union gespielt hat; stellt fest, dass sich der EDSB 26 Datenschutzbehörden angeschlossen hat, als es um eine koordinierte Durchsetzungsmaßnahme in Bezug auf die Rolle und die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten (DSB) ging, um deren Einhaltung der Verordnung (EU) 2018/1725 zu bewerten; nimmt die anhaltende aktive Beteiligung des EPDS im Ausschuss für die Koordinierte Aufsicht im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht zur Kenntnis, der sich mit Fragen wie der Bearbeitung von Beschwerden gegen Europol und der Verbesserung der Kooperationsprozesse befasst; würdigt darüber hinaus alle anderen Schritte zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem EDSB und den Datenschutzbehörden, wie die Durchführung einer gemeinsamen Europol-Inspektion mit den nationalen Behörden (Polen und Litauen) und die Beteiligung an der koordinierten Überwachung der Verarbeitung von Daten von Minderjährigen in den Europol-Systemen, die Teilnahme an einem operativen Besuch der Delegierten Europäischen Staatsanwaltschaft in Lissabon im Rahmen einer Arbeitsvereinbarung mit der portugiesischen Datenschutzbehörde und die Koordinierung einer Vor-Ort-Inspektion in Lesbos mit der griechischen Datenschutzbehörde, um die Datenerhebung bei gemeinsamen Einsätzen von Frontex zu überprüfen; stellt fest, dass diese interinstitutionellen Engagements dem EDSB dabei helfen, sich an die bewährten Arbeitsweisen der Unionsorgane anzulehnen und vom Informationsaustausch mit vergleichbaren Dienststellen zu profitieren;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kommunikation</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>stellt fest, dass sich der Haushalt für öffentliche Kommunikations- und Werbemaßnahmen im Jahr 2023 auf 468 000 EUR belief, was einem Anstieg um 54 % gegenüber 2022 entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass der EDSB im Jahr 2023 sowohl online als auch in Präsenz mehrere Kommunikationsveranstaltungen organisiert hat, die darauf abzielen, die Rolle und den Auftrag des EDSB in einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen und auf die Bedeutung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften der Union hinzuweisen, wie etwa der Datenschutztag, die Konferenz für Praktikanten des EDSB (zweimal im Jahr), das EDSB-Seminar über den Kern des Grundrechts auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz und weitere internationale Veranstaltungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>stellt fest, dass der EDSB online über seine Website und seine Konten in den sozialen Medien auf X (früher Twitter) (29 400 Follower), LinkedIn (71 000 Follower), YouTube (2 900 Follower), EU-Voice (5 900 Follower) und EU-Video (750 Follower) kommuniziert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>stellt fest, dass das Pilotprojekt der Plattformen EU Voice und EU Video (freie und quelloffene soziale Netzwerke, datenschutzorientiert und auf der Software Mastodon und PeerTube basierend) im Jahr 2023 fortgesetzt wurde; begrüßt in diesem Zusammenhang den Beitrag des EDSB zur Strategie der Union für Daten und digitale Souveränität, um die Unabhängigkeit der Union in der digitalen Welt und die Einhaltung des Rechtsrahmens für den Datenschutz zu fördern.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>