<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0086</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2023: Gesamthaushaltsplan der EU – Europäischer Auswärtiger Dienst</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0069/2025 - Berichterstatter: Joachim Stanisław Brudziński)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst (2024/2024(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 58 vom 23.2.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/budget/2023/1/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 (COM(2024)0272 – C10-0072/2024)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/5462, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5462/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den jährlichen Tätigkeitsbericht des Europäischen Auswärtigen Dienstes für 2023 und seinen jährlichen Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zusammen mit den Antworten der Organe<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/5882, 9.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5882/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118 und 260 bis 263,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 59, 118 und 266 bis 269,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Beschluss 2010/427/EU des Rates vom 26. Juli 2010 über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 201 vom 3.8.2010, S. 30, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/427/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 8,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0069/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Auswärtigen Dienstes für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof, der Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst, sind (2024/2024(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0069/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass es die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) für die Verwaltungsausgaben seiner Zentrale in Brüssel und für das Netz der 144 Delegationen und Büros der Europäischen Union zuständig ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zuständigkeit des EAD durch eine Reihe von Leistungsvereinbarungen auf die Verwaltung des Kommissionspersonals in den Delegationen ausgeweitet wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Rolle der Delegationen darin besteht, durch den Aufbau von Netzen und Partnerschaften weltweit die Europäische Union und ihre Bürgerinnen und Bürger zu vertreten und die Werte der Europäischen Union zu fördern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass der EAD aufgrund seiner Natur und seiner Anfänge nach wie vor einzigartig ist, da er durch die Zusammenlegung des Personals der vormaligen Abteilungen für Außenbeziehungen des Rates und der Kommission und unter Einbeziehung von Diplomaten aus den Mitgliedstaaten gebildet wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass gemäß den internen Vorschriften des EAD der Generalsekretär des EAD als bevollmächtigter Anweisungsbefugter für die Einrichtung fungiert und der Generaldirektor für Ressourcenverwaltung die Position des obersten nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten innehat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Befugnisse, die der Anstellungsbehörde durch das Statut der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union übertragen wurden, in Bezug auf das Personal des EAD vom Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (’Vizepräsident/Hoher Vertreter) ausgeübt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ausführung des Haushaltsplans durch die Haushaltsordnung und die internen Durchführungsbestimmungen zum Haushaltsplan des EAD geregelt wird;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass der Haushalt des EAD unter die MFR-Rubrik 7 „Europäische öffentliche Verwaltung“ fällt, die sich 2023 auf insgesamt 12,3 Mrd. EUR belief (6,4 % des Gesamthaushalts der Union); stellt fest, dass der Haushalt des EAD in Höhe von rund 1,1 Mrd. EUR etwa 9,2 % der gesamten Verwaltungsausgaben der Union ausmacht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2023 eine Stichprobe von 70 Vorgängen im Bereich der Verwaltung prüfte, 10 Vorgänge mehr, als 2022 geprüft wurden; stellt ferner fest, dass die Verwaltungsausgaben nach Angaben des Rechnungshofs die Ausgaben für Personal, einschließlich Ausgaben für Ruhegehälter, umfassen, die 2023 rund 70 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausmachten, sowie Ausgaben für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie, und dass seine langjährige Arbeit zeigt, dass diese Ausgaben insgesamt risikoarm sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass 21 (30 %) der 70 Vorgänge Fehler aufwiesen, dass der Rechnungshof jedoch auf der Grundlage der fünf quantifizierten Fehler zu der Einschätzung kam, dass die Fehlerquote unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle lag;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2023 in einer der 13 untersuchten Zahlungen einen quantifizierbaren Fehler feststellte und sechs nicht quantifizierbare Feststellungen in Bezug auf den EAD formulierte; stellt fest, dass der quantifizierbare Fehler das Fehlen eines gültigen Vergabeverfahrens vor Unterzeichnung eines Mietvertrags für eine Delegation der Europäischen Union betraf; stellt fest, dass der EAD 2023 Maßnahmen ergriff, um die zwei vom Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2022 festgestellten quantifizierbaren Fehler zu beheben und um ähnliche Probleme in Zukunft zu vermeiden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass sich der endgültige Haushalt des EAD für 2023 auf 821 900 280 EUR belief, ein Anstieg um 4,45 % gegenüber 2022; stellt fest, dass der EAD zusätzlich zu seinem eigenen Haushalt über einen Betrag von 259,7 Mio. EUR (einschließlich zweckgebundener Einnahmen und übertragener Beträge) von der Kommission verfügte, um die Verwaltungskosten für das in den Delegationen der Union tätige Kommissionspersonal zu decken; stellt ferner fest, dass der EAD zusätzliche feste Beiträge zur Deckung der gemeinsamen Kosten des Personals des Europäischen Entwicklungsfonds in den Delegationen und den gemeinsam genutzten Räumlichkeiten sowie weitere Beträge im Zusammenhang mit Vereinbarungen zur gemeinsamen Nutzung von Räumlichkeiten und anderen Vereinbarungen erhielt; stellt fest, dass sich die gesamten vom EAD verwalteten Haushaltsmittel 2023 daher auf 1 198,2 Mio. EUR (Mittel für Verpflichtungen) beliefen, ein Anstieg um 4,8 % gegenüber dem Vorjahr;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt fest, dass die Vollzugsquote für die Mittel für Verpflichtungen 2023 bei 100 % lag, während die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 91,9 % lag gegenüber 90,6 % im Jahr 2022; stellt fest, dass die durchschnittliche Zahlungsfrist bei 13,57 Tagen lag; stellt jedoch fest, dass 8,63 % aller Zahlungen zu spät geleistet wurden, wodurch im Jahr 2023 Verzugszinsen in Höhe von 50 253,91 EUR entstanden; fordert den EAD nachdrücklich auf, seinen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen; fordert den EAD nachdrücklich auf, seine Bemühungen zur Erhöhung der Anzahl elektronisch getätigter Zahlungen und zur Digitalisierung von Arbeitsabläufen, insbesondere in den Delegationen, fortzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass der EAD die Haushaltsbehörde über zwei Mittelübertragungen in Einklang mit Artikel 29 Absatz 1 der Haushaltsordnung in Kenntnis setzte und elf eigenständige Mittelübertragungen in Einklang mit Artikel 29 Absatz 4 vornahm, wobei insgesamt Mittel im Wert von 55,7 Mio. EUR übertragen wurden; stellt fest, dass der Hauptzweck der Mittelübertragungen darin bestand, die Haushaltslinie 3003 „Gebäude und Nebenkosten“ in den Delegationen um 18,97 Mio. EUR und die Haushaltslinie 3001 „Externes Personal und externe Leistungen“ in den Delegationen um 5,6 Mio. EUR aufzustocken; stellt fest, dass sich der endgültige Haushalt einschließlich der Mittelübertragungen für die EAD-Zentrale auf 327,8 Mio. EUR und für die Delegationen auf 494,1 Mio. EUR belief;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass sich der EAD 2023 zunehmenden politischen und finanziellen Herausforderungen sowie Herausforderungen im Zusammenhang mit den Menschenrechten und der Rechtsstaatlichkeit stellen musste; stellt fest, dass der Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und dessen geopolitische Auswirkungen auch 2023 eine der zentralen Herausforderungen darstellten, weshalb der EAD umfassende Unterstützung für die Ukraine gewährleistete, Druck auf Russland ausübte und seine globalen Aktivitäten ausweitete, um den weitreichenden Folgen des Kriegs zu begegnen, insbesondere durch die Umsetzung eines Aktionsplans zu den geopolitischen Auswirkungen der Aggression Russlands gegen die Ukraine; würdigt die Rolle des EAD bei der Erhebung von Beweisen gegen von der EU sanktionierte staatlich unterstützte russische Medien und Einzelpersonen, die an der Verbreitung von Desinformation und der Manipulation von Informationen zur Rechtfertigung von Russlands Angriffskrieg beteiligt sind; betont, dass der Abteilung für strategische Kommunikation und Vorausschau des EAD angemessene Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, um Desinformationskampagnen, die von autoritären und illiberalen Regimen als strategisches Instrument eingesetzt werden, wirksam zu bekämpfen; fordert den EAD auf, die Delegationen der Union in den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu verstärken, um diese Länder zu unterstützen, die stark von der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine betroffen sind; stellt fest, dass die finanzielle Obergrenze der unter der Aufsicht des Vizepräsidenten/Hohen Vertreters verwalteten Europäischen Friedensfazilität im Jahr 2023 von 5,6 Mio. EUR auf mehr als 12 Mio. EUR angehoben wurde; fordert den EAD auf, mit der GD ENEST zusammenzuarbeiten, um eine wirksame Beaufsichtigung und Überwachung der durch die Fazilität finanzierten Projekte sicherzustellen; stellt fest, dass der EAD aufgrund der erneuten Verschärfung des Konflikts zwischen Israel und Palästina infolge des Angriffs der Hamas vom 7. Oktober 2023 umfassende diplomatische Bemühungen unternehmen musste, die Einrichtungen der Union dazu anregen musste, die regionale Deeskalation zu fördern, auf den Bedarf für humanitäre Hilfe reagieren und regionale Friedensbemühungen unterstützen musste; betont, dass die Hilfe der Union und des EAD mit umfassenderen Menschenrechts- und Friedenszielen in der Region im Einklang stehen muss, wobei strenge Schutzvorkehrungen vorhanden sein müssen, um sicherzustellen, dass mit den Mitteln weder direkt noch indirekt terroristische oder gewalttätige Aktivitäten unterstützt werden; hebt hervor, dass die Unionsfinanzierung für den Wiederaufbau des Gazastreifens erst beginnen sollte, wenn alle von der Hamas entführten Geiseln freigelassen wurden; betont, dass Transparenz bei der Zuweisung von Finanzmitteln in Drittstaaten wichtig ist, um die Rechenschaftspflicht bei der Verwendung der Unionsmittel und der neuen Finanzinstrumente sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>	fordert den EAD nachdrücklich auf, eng mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um dafür zu sorgen, dass die vollständige Rückgabe des rumänischen Staatsschatzes sowie des nationalen Erbes anderer Mitgliedstaaten bei allen potenziellen künftigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Russischen Föderation auf der Tagesordnung steht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>weist darauf hin, dass Vorwürfe bezüglich der Beteiligung von UNRWA-Mitarbeitern im Gazastreifen an den Terroranschlägen der Hamas gegen Israel vom 7. Oktober 2023 erhoben wurden; stellt fest, dass neun Bediensteten als Reaktion auf diese Vorwürfe vom UNRWA offiziell gekündigt wurde; betont, dass die Kommission mit dem UNRWA zusammenarbeitet, um die Kontrollsysteme im Einklang mit den Empfehlungen des Amts der Vereinten Nationen für interne Aufsichtsdienste zu verbessern, einschließlich der Überprüfung des Personals und der Stärkung interner Untersuchungs- und Ethikrahmen; betont, dass mit Blick auf die vom Parlament wiederholt geäußerten Bedenken hinsichtlich der missbräuchlichen Verwendung von Unionsmitteln jegliche Hilfe der Union unter keinen Umständen zur Finanzierung des Terrorismus dienen darf; fordert nachdrücklich, dass weiterhin sorgfältig darauf geachtet wird, dass Steuergelder nicht missbräuchlich verwendet werden; betont, dass Kontrollen wichtig sind, um die Einhaltung der Vorschriften der Union und des Völkerrechts durch die Empfänger von Unionsmitteln sicherzustellen, und dass verstärkte Maßnahmen erforderlich sind, um den Missbrauch der finanziellen Unterstützung der Union zu verhindern; fordert den EAD auf, die Bemühungen zur Sicherung der Finanzmittel der Union zu verstärken und die Umsetzung der Etappenziele zu überwachen, die in der Vereinbarung zwischen Kommissionsmitglied Olivér Várhelyi und dem UNRWA-Generalkommissar Philippe Lazzarini vom April 2024 festgelegt sind, die Bestimmungen für die Durchführung von Prüfungen der Union und die Stärkung der internen Aufsicht beim UNRWA enthält; betont, dass die Palästinensische Behörde alle Bildungsmaterialien an die UNESCO-Standards anpassen und insbesondere alle Inhalte entfernen muss, die Antisemitismus oder Aufstachelung zu Gewalt umfassen; betont, dass die finanzielle Unterstützung der Union für die Palästinensische Behörde im Bildungsbereich unter der Bedingung gewährt werden sollte, dass diese Standards eingehalten werden; fordert den EAD auf, die diplomatischen Bemühungen um eine umfassende und nachhaltige Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts zu unterstützen und das Parlament über alle Entwicklungen bei der Zusammenarbeit der Union mit der Palästinensischen Behörde auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass der EAD für 2023 beträchtliche Haushaltsengpässe meldete, weshalb drastische Kürzungen und Haushaltsplanoptimierungen durchgeführt werden mussten, um mit der Inflation in Drittstaaten, Fluktuationen lokaler Währungen und Preisanstiegen, insbesondere in Bezug auf die gestiegenen Kosten für die Anmietung von Büroräumen sowie für IT, Sicherheit und Energie, umgehen zu können, wodurch dem EAD sehr viel höhere Betriebskosten im Ausland entstanden und seine Fähigkeit beeinträchtigt wurde, effektiv zu arbeiten und seiner Fürsorgepflicht gegenüber den in den Delegationen tätigen Beschäftigten nachzukommen; bedauert, dass der EAD aufgrund der Haushaltszwänge Infrastrukturinstandhaltungsmaßnahmen aufschob, Sicherheitsausgaben in den Delegationen aussetzte oder strich und Kürzungen bei Haushaltsposten vornahm, beispielsweise Kürzungen der Mittel für Dienstreisen, der Ausgaben im Zusammenhang mit Repräsentationszwecken, bei Bürobedarf und bei Schulungen; bedauert, dass der EAD aus Haushaltsgründen die Entsendung von Personal zu Wahlbeobachtungsmissionen gegenüber der Entsendung von Personal für andere Zwecke wie Wahl-Folgemissionen priorisieren musste; betont, dass ein diplomatischer Dienst der EU eingerichtet werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass der EAD 2023 sowohl in seiner Zentrale als auch in den Delegationen insgesamt 28 öffentliche Vergabeverfahren, 27 Verhandlungsverfahren, 14 Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung, sechs nichtoffene Verfahren und zwei Verhandlungsverfahren für Verträge von mittlerem Wert einleitete, die in durchschnittlich 52 % der Fälle erfolgreich verliefen und zur Vergabe eines Auftrags führten; stellt fest, dass die hohen Standards und die Komplexität der Unionsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge einer der Gründe für die relativ hohe Zahl der gescheiterten Vergabeverfahren sein könnten, da die Anwendung dieser Vorschriften besonders für Bieter in Drittstaaten herausfordernd sein kann; fordert den EAD auf, die Gründe für die relativ hohe Zahl gescheiterter Vergabeverfahren zu untersuchen und Lösungen vorzuschlagen, mit denen für eine wirksame Durchführung dieser Verfahren unter Wahrung der von der Union festgelegten Standards gesorgt wird; bedauert, dass die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Zusammenhang mit auswärtigen Angelegenheiten im Rahmen der Neufassung der Haushaltsordnung vereinfacht wurden; betont, dass mit den Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge sichergestellt werden soll, dass bei den finanzierten Projekten hohe Standards eingehalten werden und dass sie nicht anfällig für Betrug sind; fordert den EAD auf, bei jedem Vergabeverfahren stets das größtmögliche Maß an Kontrolle anzustreben; ist der Ansicht, dass ein Mangel an Vertrautheit mit den hohen Standards der Vergabevorschriften der Union in Drittstaaten niemals als Vorwand oder Entschuldigung dienen sollte, um die Messlatte zu senken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>begrüßt, dass die Zahl der mit Mitgliedstaaten und anderen Unionspartnern gemeinsam genutzten Räumlichkeiten in den Delegationen der Union am Ende des Jahres 2023 bei 138 lag, 12 mehr als 2022; stellt fest, dass von den im Jahr 2023 insgesamt gemeinsam genutzten Räumlichkeiten 42 gemeinsam mit Mitgliedstaaten oder Partnerstaaten und 91 gemeinsam mit anderen Partnern der Union genutzt wurden und in fünf Fällen Räumlichkeiten von Partnern vom EAD mit genutzt werden konnten; stellt fest, dass gemeinsam genutzte Räumlichkeiten 2023 8 % der gesamten Bürofläche in den Delegationen der Union ausmachten und von mehr als der Hälfte der Delegationen der Union (75) genutzt wurden, ein Umstand, der als Beispiel für die erfolgreiche Optimierung der Gebäudeverwaltung des EAD gewertet werden kann, aber auch als Indikator für das wachsende Interesse von Partnern an gemeinsam genutzten Räumlichkeiten in Drittstaaten und die Bedeutung von gemeinsam genutzten Räumlichkeiten in diplomatischen Angelegenheiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass 2023 Haushaltsmittel für Dienstreisen in Höhe von 18 948 650 EUR vorgesehen waren, ein gegenüber dem Vorjahr vergleichsweise geringer Anstieg von 1,46 %, der als Ausgleich für die aufgrund der Inflation gestiegenen Kosten gedacht war, jedoch im Vergleich zum tatsächlichen Anstieg der Reisekosten im Jahr 2023 nicht ausreichend war; bedauert, dass der EAD über keine separate Haushaltslinie für Dienstreisen und Reisen des Vizepräsidenten/Hohen Vertreters verfügt und dass dessen Dienstreisen und Reisekosten des Vizepräsidenten/Hohen Vertreters je nach Zweck der Dienstreise zwischen dem EAD und der Kommission aufgeteilt werden; stellt schließlich fest, dass dem EAD im Jahr 2023 Kosten in Höhe von 2 995,14 EUR für sechs Dienstreisen des Vizepräsidenten/Hohen Vertreters und Flugtaxikosten in Höhe von 288 145 EUR entstanden, ein Rückgang um 51 % gegenüber 2022, als die Flugtaxikosten 588 103 EUR betrugen; hebt hervor, dass die Leiter der Organe der Union der Öffentlichkeit sowie den Bürgerinnen und Bürgern als gutes Beispiel dienen sollten, insbesondere wenn sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Unionsmittel verwenden; betont, dass die Flugoptionen auf der Grundlage von Kriterien der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung ausgewählt werden sollten, sofern solche Alternativen zur Verfügung stehen und mit der Tagesordnung und dem Veranstaltungsort der Sitzungen vereinbar sind; betont, dass Transparenz und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung bei der Verwendung der öffentlichen Mittel der Union ein Grundprinzip für alle Organe der Union bleiben müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>hebt die negativen Auswirkungen hervor, die Kürzungen auf die Umsetzung der außenpolitischen Instrumente wie das „Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt“ (NDICI/Europa in der Welt) und Global Gateway haben könnten; betont, dass es notwendig ist, der Abteilung für strategische Kommunikation und Vorausschau des EAD angemessene Mittel zur Verfügung zu stellen, um Desinformationskampagnen, die von autoritären und illiberalen Regimen als strategisches Instrument eingesetzt werden, weiterhin wirksam zu bekämpfen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Ankündigung der Einrichtung einer Task Force für strategische Kommunikation und die Bekämpfung von Informationsmanipulation in der GD COMM der Kommission;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>fordert nachdrücklich, dass die Haushaltsmittel für Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und andere geeignete Friedens-, Konflikt- und Krisenreaktionsinstrumente sowie für IT und Sicherheitsprotokolle aufgestockt werden, damit die Aktivitäten und Fähigkeiten der Union voll und ganz auf die aktuellen Herausforderungen und Konflikte in der Welt abgestimmt werden können;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Internes Management, Leistung und interne Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>stellt fest, dass der EAD nach einer internen Restrukturierung im Oktober 2023 die neue Dienststelle Corporate Governance einrichtete, die sich aus drei Abteilungen mit Zuständigkeit für den Inspektionsdienst, interne Prüfungen und Planung sowie Berichterstattung und Compliance zusammensetzt und mit der die Rechenschaftspflicht innerhalb des EAD gestärkt und die Verwaltung verbessert werden soll und seine Tätigkeiten besser überwacht werden sollen; begrüßt, dass auch ein Ausschuss für Corporate Governance eingerichtet wurde, um Kohärenz in Bezug auf Fragen zu Verwaltungsangelegenheiten des EAD sicherzustellen; stellt ferner fest, dass der EAD die Direktion für Frieden, Sicherheit und Verteidigung (MD-PSD), die Direktion für Frieden, Partnerschaften und Krisenmanagement und zwei neue Abteilungen mit Zuständigkeit für „Hybride Bedrohungen und Cyber“ und für „Maritime Sicherheit“ einrichtete, um die Arbeit der EU in Sicherheits- und Verteidigungsfragen besser unterstützen zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass die Dienststelle Corporate Governance im Jahr 2023 eine Eignungsprüfung der Verwaltungsvorgänge und -strategien durchführte; begrüßt, dass der EAD in diesem Rahmen die Charta des Auditbegleitausschusses für interne Prüfungen auf den neuesten Stand brachte und seinen Rahmen für die interne Kontrolle, seinen jährlichen Managementplan sowie seinen Rahmen für das Risikomanagement überarbeitete;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>stellt fest, dass im Einklang mit dem Prüfungsplan 2023 des EAD bis Ende 2023 drei Prüfungen durchgeführt wurden, eine Prüfung der Verwaltung des Verzeichnisses der Ausnahmen und Verstöße und zwei Prüfungen der Verwaltung der Gehälter von örtlichen Bediensteten und der Einstellung und Verwaltung von örtlichen Bediensteten und vergleichbarem örtlichen Personal; stellt ferner mit großer Besorgnis fest, dass eine geplante Sicherheitsprüfung aufgrund einer organisatorischen Umstrukturierung und der daraus folgenden Personalfluktuation in der internen Prüfstelle 2023 nicht begonnen werden konnte und dass eine solche Prüfung im Rahmen der Ausarbeitung des mehrjährigen strategischen Plans für interne Prüfungen für 2025-2027 neu bewertet wird; betont, dass es wichtig ist, interne Prüfungen sorgfältig und regelmäßig durchzuführen; bedauert zutiefst, dass vier kritische und 49 sehr wichtige nach abgeschlossenen Prüfungen ausgesprochene Empfehlungen 2023 noch offen waren; fordert, dass das Parlament über die Umsetzung der Empfehlungen informiert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof seinen Abschlussbericht im Dezember 2023 nach seiner Prüfung der Koordinationsrolle des EAD annahm, deren Zweck es war, die Effektivität der Koordination zu bewerten, insbesondere mit Blick auf das Informationsmanagement, die Stellenbesetzung und die Berichterstattung, sowohl intern als auch im Austausch mit der Kommission und dem Rat; stellt fest, dass einige der nach Prüfungen ausgesprochenen Empfehlungen 2023 bereits in laufenden Initiativen aufgegriffen wurden, etwa die Praxis, Mandatsschreiben an neu ernannte Botschafter zu versenden, bevor diese ihre Amtsgeschäfte aufnehmen, und die seit 2019 vom EAD unternommenen Bemühungen zur Umsetzung seiner Strategie für das Informationsmanagement; fordert den EAD auf, die Empfehlungen aus dem Bericht des Rechnungshofs vollständig umzusetzen, um die festgestellten Schwachstellen im Informationsmanagement sowohl in seiner Zentrale als auch in den Delegationen der Union in Drittstaaten sowie im Kabinett des Vizepräsidenten/Hohen Vertreters zu beheben; fordert, dass das Parlament über Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen des Rechnungshofs auf dem Laufenden gehalten wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass auf Grundlage der 26 im Jahr 2023 in den Delegationen durchgeführten Inspektionen Schwierigkeiten in Bezug auf Sicherheit, Räumlichkeiten und Verwaltung als größte Herausforderungen für die Delegationen identifiziert wurden; stellt fest, dass die vom EAD umgesetzten Maßnahmen zum Sicherheitsrisikomanagement in den Delegationen auf internationalen Standards und bewährten Verfahren beruhen; stellt fest, dass der Inspektionsdienst des EAD 2023 fünf kritische Empfehlungen aussprach, die alle die Verwaltung von drei Delegationen betrafen; stellt fest, dass die Empfehlungen in allen Fällen durch verstärkte Kontrolle und Unterstützung durch die EAD-Zentrale umgesetzt wurden; begrüßt das vom EAD entwickelte Instrumentarium für interne Verwaltungsangelegenheiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2023 drei Delegationen der Union (Zentralafrikanische Republik, Sierra Leone und Syrien) in ihren Zuverlässigkeitserklärungen Vorbehalte vorgebracht haben, in erster Linie mit Blick auf operative Haushaltslinien, die von der Kommission verwaltet werden; betont, dass diese Vorbehalte keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf den Verwaltungshaushalt unter der Verantwortung des EAD hatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>fordert den EAD und die Kommission auf, eng mit dem Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in Washington und der Delegation der Union in den Vereinigten Staaten zusammenzuarbeiten, um Initiativen zur Stärkung der transatlantischen Beziehung zu ermitteln, zu finanzieren und umzusetzen, darunter auch Austauschprogramme für Fachkräfte, die in öffentlichen Einrichtungen sowohl in der EU als auch in den USA tätig sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>fordert den EAD und die Delegationen der Union auf, den Stand der Demokratie in verschiedenen Ländern verstärkt zu beobachten und Menschenrechtsverteidiger und Angehörige indigener Völker, mit einem besonderen Augenmerk auf Frauen, logistisch und technisch stärker zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass es unerlässlich ist, die Unterstützung von Menschenrechten, Demokratie und Entwicklung in Drittländern durch das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ weiter zu verstärken, da eine Welt der Demokratien eine sicherere Welt ist; betont, dass die Mittel für die digitale Diplomatie der EU vor dem aktuellen Hintergrund des raschen technologischen Fortschritts und des geopolitischen Wettbewerbs weiter aufgestockt werden sollten; fordert nachdrücklich, dass die „grüne Diplomatie“ und der ökologische Wandel als eine der Prioritäten der Union gegenüber Drittländern durch das auswärtige Handeln der Union gestärkt werden sollten; betont, dass der EAD eine zentrale Rolle bei der Förderung von Frieden und Stabilität im Nahen Osten spielen muss, dass die Mittel für humanitäre Hilfe im Libanon, im Gazastreifen und in Syrien aufgestockt werden müssen und dass die Überwachung der Menschenrechte verstärkt werden muss; betont, wie wichtig die finanzielle Unterstützung für die Delegationen des EAD im Nahen Osten, in den Golfstaaten und in Afrika ist, um sicherzustellen, dass sie die Außenpolitik der EU in der Region weiterhin umsetzen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass im Sonderbericht 14/2023 des Rechnungshofs Schwachstellen bei den von der Kommission und dem EAD angewandten Methoden für die Zuweisung der Finanzmittel an die Partnerländer und bei der Einrichtung des Überwachungsrahmens festgestellt wurden und dass darin empfohlen wurde, dass die Kommission und der EAD die Methode für die Zuweisung der Finanzmittel und die Bewertung der Auswirkungen der Unionsunterstützung erheblich verbessern, den Umfang des Programmplanungsverfahrens klarer abstecken und die Indikatoren in den Mehrjahresrichtprogrammen vereinfachen und kohärent anwenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>begrüßt die Ernennung des ersten EU-Sonderbeauftragten für die Golfregion;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>betont, dass die jüngsten Ereignisse, insbesondere die groß angelegte Invasion Russlands in die Ukraine und die feindseligen Versuche des Landes, Einfluss auf demokratische Prozesse in Europa zu nehmen, sowie die wachsende Instabilität im Nahen Osten die Außenpolitik der Union und ihre Umsetzung zu einem der wesentlichen Belange der Mitgliedstaaten und Einrichtungen der Union gemacht haben; hebt die zentrale Rolle hervor, die der EAD und seine Delegationen bei der Durchführung der Außenpolitik der Union und bei der Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland spielen; betont die Bedeutung des EAD für die Beziehungen der Union zu den 25 bis 30 Mio. Unionsbürgerinnen und -bürgern, die außerhalb der Union leben; erkennt an, dass der Haushalt des EAD, der bereits jetzt strukturell unterfinanziert ist, im Vergleich zu den Haushalten anderer Einrichtungen der Union unverhältnismäßig stark von den höheren Inflationsraten und der anschließenden Energiekrise infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine betroffen war, und ist besorgt über diese negativen Auswirkungen auf den EAD und die Leistungsfähigkeit der Einrichtungen der Union sowie über das Fehlen von Maßnahmen zur Korrektur der derzeitigen Haushaltslage, durch die die Beziehungen der Union zu Drittländern gravierend beeinträchtigt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>begrüßt die unverbrüchliche Unterstützung für die Ukraine, unter anderem durch die zivile Beratungsmission der EU (EUAM Ukraine) und die Ausbildung ukrainischer Soldaten im Rahmen der militärischen Unterstützungsmission der EU zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>betont, dass die Union die Mittel aufstocken muss, um die eigens für die Gleichstellung der Geschlechter und die Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit eingerichtete Haushaltslinie im Rahmen des außenpolitischen Handelns der Union zu stärken, damit Initiativen zur Förderung einer geschlechtergerechten Führung, zum Schutz der Rechte von Frauen und zur Bekämpfung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt in Konflikt- und Postkonfliktsituationen kohärent finanziert werden; betont, dass eine solche Finanzierung von wesentlicher Bedeutung ist, um lokale Organisationen der Zivilgesellschaft zu unterstützen, auf Überlebende ausgerichtete Hilfe zu leisten und Geschlechterperspektiven in die diplomatischen und sicherheitspolitischen Bemühungen der Union einzubeziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>betont, dass gemäß dem Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP) III 85 % der neuen Maßnahmen der Union einen Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen leisten müssen; fordert den EAD auf, die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele des GAP III zu beschleunigen, indem er sich bei seiner täglichen Arbeit im Wesentlichen auf die Schlüsselbereiche des GAP III konzentriert, einschließlich der Beendigung geschlechtsspezifischer Gewalt, der Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, der wirtschaftlichen und sozialen Rechte und der Befähigung zu aktiver Mitgestaltung, der gleichberechtigten Teilhabe und der Übernahme von Führungsrollen; stellt fest, dass der GAP III im Jahr 2027 ausläuft, und fordert den EAD in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, einen ehrgeizigeren Aktionsplan GAP IV auszuarbeiten, in dem eine stärkere Verknüpfung zwischen den Frauenrechten und der Stärkung der Rolle der Frau und der Außen- und Sicherheitspolitik der Union hergestellt wird und der ab 2028 umgesetzt werden könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>hebt die äußerst prekäre Lage von Kindern weltweit hervor, insbesondere in bewaffneten Konflikten; bringt seine ernste Besorgnis über die Zehntausenden von Kindern zum Ausdruck, die im Jahr 2023 weltweit von bewaffneten Konflikten betroffen waren und unter abscheulichen Misshandlungen und Verletzungen ihrer grundlegendsten Rechte zu leiden hatten; fordert den EAD auf, die Rechte des Kindes in den Mittelpunkt seiner Arbeit zu stellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>weist auf die katastrophale Lage der Rechte von Frauen und LGBTQI+-Personen in vielen Teilen der Welt hin; betont, dass es dringend notwendig ist, diese Rechte besser zu schützen; hebt hervor, dass der EAD eine zentrale Rolle bei der Förderung der Menschenrechte weltweit spielt; fordert den EAD auf, seine Bemühungen in dieser Hinsicht zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>betrachtet Wahlbeobachtungsmissionen als ein praktisches und wirksames außenpolitisches Instrument, das für die Politik und die Strategien der Union zur Unterstützung der Demokratie nach wie vor von zentraler Bedeutung ist; fordert die Union auf, angemessene Mittel für die EU-Wahlbeobachtungsmissionen sicherzustellen, auch im Hinblick auf deren Ausweitung auf Wahlen in Bewerber- und Nachbarländern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Humanressourcen, Gleichstellung und Wohlbefinden des Personals</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>stellt fest, dass die Stellenbesetzungsquote Ende 2023 bei 96,7 % der im Stellenplan vorgesehenen Stellen lag; stellt fest, dass der EAD insgesamt 2 812 Mitarbeiter beschäftigte, davon 1 245 Beamte, 450 Bedienstete auf Zeit, 603 Vertragsbedienstete und 514 abgeordnete nationale Sachverständige (ANS); stellt fest, dass von den vom EAD in der Zentrale oder in den Delegationen beschäftigten Beamten und Bediensteten auf Zeit 62,5 % zu den Verwaltungsräten zählten, 32,8 % zu den Assistenten und 4,8 % zu den Sekretariatskräften;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>stellt fest, dass Ende 2023 insgesamt 5 252 Personen für den EAD tätig waren, die entweder direkt beim EAD angestellt oder über externe Dienstleister beauftragt waren, und dass davon 46,2 % in der EAD-Zentrale und 53,8 % in den Delegationen arbeiteten; stellt fest, dass von den insgesamt beim EAD Beschäftigten 46,5 % nicht auf Statutsbasis beschäftigte Mitarbeiter oder externe Auftragnehmer waren; stellt fest, dass die meisten der über einen externen Dienstleister beschäftigten externen Mitarbeiter, die in den Räumlichkeiten des EAD arbeiteten, Dienstleistungen in den Bereichen Informationstechnologie, Sicherheit und medizinische Versorgung erbrachten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>stellt fest, dass der EAD 2023 36 Vollzeitäquivalente von der Haushaltsbehörde erhielt, darunter 31 Vertragsbedienstete und fünf abgeordnete nationale Sachverständige auf Kostenteilungsbasis; stellt fest, dass dem EAD zusätzliche Mittel für Krisenmanagementmaßnahmen, die Umsetzung des Strategischen Kompasses und andere Prioritäten zugewiesen wurden; stellt fest, dass der EAD Ende 2023 zusätzliche 20 unentgeltlich abgeordnete nationale Sachverständige für die Strukturen des militärischen Planungs- und Durchführungsstabs erhielt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>stellt fest, dass sich das Statutspersonal des EAD Ende 2023 zu 52,7 % aus Männern und zu 47,3 % aus Frauen zusammensetzte, was einem leichten Anstieg des Frauenanteils im Vergleich zu 2022, als 46,8 % des Personals Frauen waren, entspricht; begrüßt die bescheidenen Fortschritte mit Blick auf das Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen auf der höheren Führungsebene, auf der der Frauenanteil von 6,3 % im Jahr 2022 auf 7,6 % im Jahr 2023 gestiegen ist, und auf der mittleren Führungsebene, auf der er von 30,1 % im Jahr 2022 auf 30,4 % im Jahr 2023 gestiegen ist; fordert den EAD auf, seine Anstrengungen zu intensivieren, um auf allen Ebenen der Organisation für ein substanzielleres und sichtbareres Geschlechtergleichgewicht zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>begrüßt die Veröffentlichung des Halbzeitberichts über die Umsetzung des EU-Aktionsplans für die Gleichstellung der Geschlechter (GAP III) durch den Vizepräsidenten/Hohen Vertreter und die Kommission Ende 2023 sowie den Beschluss, seine Gültigkeit bis 2027 zu verlängern, um ihn an den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) anzupassen; würdigt den Stellenwert des GAP III für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter als strategische Priorität im auswärtigen Handeln der Union und für die Stärkung ihrer Rolle in diesem Bereich; begrüßt, dass das Team der Botschafterin für Gleichstellungsfragen und Vielfalt Ende 2023 die ersten Schulungen zum Thema „Geschlechtergerechte Führung“ für Führungskräfte organisiert hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>begrüßt den ersten Bericht des EAD über gegen LGBTIQA+-Personen gerichtete Aktivitäten der Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland, mit dem das Verständnis von Taktiken zur Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland verbessert und die Zusammenarbeit, auch mit der ENISA, zum Schutz der LGBTIQA+-Gemeinschaft gefördert werden soll; erklärt sich besorgt über den weltweiten Zustand der LGBTIQ+-Rechte und den zunehmenden Widerstand gegen Geschlechtergleichstellung, Frauenrechte sowie sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte in Entwicklungsländern; fordert die Kommission und den EAD auf, diesen Rückschritten Rechnung zu tragen und der gezielten Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für diese Rechte einsetzen, Vorrang einzuräumen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>stellt fest, dass der Vizepräsident/Hoher Vertreter in einem im Juli 2023 angenommenen Beschluss klargestellt hat, dass das Beschäftigungsverhältnis für Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete beim EAD höchstens acht Jahre in einem Bezugszeitraum von 13 Jahren oder – unter außergewöhnlichen Umständen und im dienstlichen Interesse – zehn Jahre in einem Bezugszeitraum von 15 Jahren betragen darf und dass zwischen aufeinander folgenden Beschäftigungsverhältnissen von aus den nationalen diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten abgeordneten Bediensteten auf Zeit mindestens zwei Jahre ab Beendigung ihres letzten Vertrags liegen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>stellt fest, dass Ende 2023 von den 1 695 Beamten und Bediensteten auf Zeit 863 (51 %) Männer waren und 832 (49 %) Frauen, was einen leichten Anstieg des Frauenanteils gegenüber 2022 bedeutet; stellt fest, dass von den Vertragsbediensteten 57,4 % Frauen waren, was einen leichten Anstieg gegenüber 2022 darstellt; bedauert jedoch, dass Frauen in Führungspositionen nach wie vor deutlich unterrepräsentiert sind, sowohl in der Zentrale als auch in den Delegationen, während sie vor allem in der Funktionsgruppe AST überrepräsentiert sind; fordert den EAD auf, für Positionen der mittleren und höheren Führungsebene eine Aufschlüsselung nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit zu veröffentlichen; fordert den EAD auf, dieses Problem anzugehen und gleichzeitig die Fähigkeiten und Verdienste der Bewerber zu achten; begrüßt, dass im Rahmen des Rotationsverfahrens 2023 42 Führungspositionen Positionen in den Delegation angeboten wurden, was einen Anstieg der Zahl der Botschafterinnen um 12 % zur Folge hatte, wobei der Frauenanteil 2023 35,5 % (gegenüber 31,7 % im Vorjahr) betrug, womit sie allerdings nach wie vor unterrepräsentiert sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>stellt fest, dass unter den Beschäftigten des EAD zwar alle Mitgliedstaaten vertreten sind, dass jedoch nach wie vor erhebliche Ungleichgewichte bestehen, wobei Belgien der am stärksten überrepräsentierte Mitgliedstaat ist, da 12,1 % aller Beschäftigten des EAD belgische Staatsangehörige sind; weist darauf hin, dass auch ein erhebliches geografisches Ungleichgewicht zwischen den westlichen und den östlichen Mitgliedstaaten festzustellen ist; stellt ferner fest, dass Italien in Bezug auf die Führungskräfte der am stärksten überrepräsentierte Mitgliedstaat ist, wobei 15 % aller leitenden Positionen von Beschäftigten mit italienischer Staatsangehörigkeit besetzt sind; stellt fest, dass drei Mitgliedstaaten (Ungarn, Luxemburg und Malta) immer noch keine der 141 EU-Botschafterstellen besetzen und dass die Mitgliedstaaten mit den meisten Botschaftern Frankreich mit 22, Spanien und Italien mit je 16, Deutschland mit zwölf und Belgien mit zehn Botschaftern sind, sodass Staatsangehörige aus diesen fünf Staaten zusammen 54 % aller Botschafterstellen besetzen; bekräftigt nachdrücklich seine Aufforderung an den EAD, in seiner gesamten Organisation und auf allen Ebenen weiterhin für geografische Ausgewogenheit zu sorgen; bekräftigt ebenfalls seine Besorgnis mit Blick auf die Gleichstellung der Geschlechter; stellt fest, dass Frauen insbesondere in Führungspositionen unterrepräsentiert sind, während sie insbesondere in der Funktionsgruppe AST überrepräsentiert sind; fordert den EAD auf, für Positionen der mittleren und höheren Führungsebene eine Aufschlüsselung nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit zu veröffentlichen; fordert den EAD auf, dieses Problem anzugehen und gleichzeitig die Fähigkeiten und Verdienste der Bewerber zu achten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>stellt fest, dass 2023 ein groß angelegtes Rotationsverfahren für 52 Führungspositionen in den Delegationen durchgeführt wurde; begrüßt die Bemühungen des EAD, das Bewusstsein der Mitgliedstaaten für die Notwendigkeit zu schärfen, ein breites Spektrum von Bewerbern für die ausgeschriebenen Stellen zu gewinnen und qualifizierte Kandidaten für die Stellen als Botschafter der Union vorzuschlagen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass der EAD 2023 seine Agenda für Vielfalt und Inklusion 2023-2025, einen detaillierten Aktionsplan zur Förderung eines sicheren und respektvollen Arbeitsumfelds sowie eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Belästigung angenommen hat; stellt fest, dass Vertreter des Personals, Berufsverbände und der Paritätische Ausschuss für die Chancengleichheit, der inzwischen die Bezeichnung Gemeinsamer Ausschuss für Vielfalt und Inklusion trägt, für beide Dokumente beratend hinzugezogen wurden; stellt fest, dass der Aktionsplan Maßnahmen zur Prävention von Belästigung und Mobbing umfasst, etwa einen für alle Beschäftigten verpflichtenden Online-Kurs zum Erkennen von Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz und dem Umgang damit und eine obligatorische Schulung für Führungskräfte zu der Frage, wie man ein Arbeitsumfeld schafft, das frei von Belästigung und Mobbing ist; fordert den EAD auf, Bedienstete mit und ohne Führungsaufgaben weiterhin regelmäßig in Fragen der Vielfalt, Chancengleichheit, Inklusion und Zugehörigkeit zu schulen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass der EAD 2023 drei Ersuchen um Hilfe im Zusammenhang mit Mobbingvorwürfen erhielt, in die zwei Beamte involviert waren und aufgrund derer zwei Verwaltungsuntersuchungen eingeleitet wurden, wobei eine davon noch andauert und die andere mit einer Disziplinarstrafe abgeschlossen wurde; stellt fest, dass sich die Dienststelle Mediation des EAD im Jahr 2023 im Rahmen informeller Verfahren mit 28 Fällen von Mobbingvorwürfen und 10 Fällen von sexueller Belästigung befasste und die Vertrauensperson 21 Fälle von Mobbingvorwürfen und sechs Fälle von sexueller Belästigung bearbeitete; stellt fest, dass der EAD 2023 einen Beschluss zum Thema Vorgehen gegen Belästigung für örtliche Bedienstete in den Delegationen vorbereitete, der im Juni 2024 angenommen wurde; würdigt die Anstrengungen, die der EAD unternommen hat, um seine Strategien gegen Belästigung zu verstärken, einschließlich der Einführung obligatorischer E-Learning-Module zur Sensibilisierung und der Einrichtung einer Task Force zum Übereinkommen von Istanbul, die Maßnahmen zur Gewährleistung eines sichereren Arbeitsplatzes für alle ermitteln soll; ist jedoch zutiefst besorgt über die anhaltend hohe Zahl von Fällen von Belästigung; fordert den EAD auf, stärkere Prävention, Opferunterstützung und strenge Disziplinarmaßnahmen umzusetzen, um für Nulltoleranz gegenüber Belästigung und ein sicheres Arbeitsumfeld zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>stellt fest, dass der EAD 2023 verschiedene Maßnahmen zur Gewährleistung der körperlichen und geistigen Gesundheit seiner Mitarbeiter ergriff, darunter systematische medizinische Untersuchungen vor der Entsendung eines Mitarbeiters in eine Delegation, psychologische Unterstützung und Sensibilisierungskampagnen; stellt fest, dass im Oktober 2023 zwei Beschlüsse zur Arbeitszeit und zu flexiblen Arbeitsregelungen angenommen wurden, woraufhin Gleitzeit in der EAD-Zentrale und den Delegationen als Standardarbeitszeitmodell für alle Mitarbeiter abgesehen von Führungskräften eingeführt wurde; stellt ferner fest, dass mit den Beschlüssen Telearbeit für bis zu zwei Tage in der Woche in der EAD-Zentrale und bis zu einem Tag in der Woche in den Delegationen sowie für 10 Tage im Jahr außerhalb des Dienstortes genehmigt wurde; stellt fest, dass in Ausnahmefällen, etwa bei Krisen oder aus medizinischen oder anderen zwingenden Gründen, Telearbeit weiterhin für einen längeren Zeitraum möglich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>ist besorgt darüber, dass die Zahl der beim EAD Beschäftigten, die länger als 50 Tage krankgeschrieben waren, von 111 Bediensteten im Jahr 2022 auf 171 Bedienstete im Jahr 2023 stieg, was einem Anstieg von 54 % entspricht; stellt fest, dass der Medizinische Dienst verschiedene Maßnahmen zur Burnoutprävention ergriff, beispielsweise die Einstellung eines Psychiaters im Dezember 2023 und eine systematischere Weiterverfolgung von Fehlzeiten infolge von Krankheit durch den Medizinischen Dienst, psychologische Unterstützung und Beratung für Beschäftigte und Führungskräfte, Sensibilisierungsmaßnahmen und die Schaffung eines Ersthelfernetzes für geistige Gesundheit; betont, dass Führungskräfte für eine gerechte Aufgabenverteilung sorgen sowie Leitlinien und flexible Arbeitsregelungen umsetzen müssen; fordert den EAD auf, einen aktiven Ansatz zu verfolgen, um langfristige Krankheiten und Burnout zu verhindern, und dabei dem Wohlergehen seiner Beschäftigten durch wirksame Unterstützungsmaßnahmen Vorrang einzuräumen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Zahl der beschäftigten Praktikanten aufgrund von Haushaltszwängen verringert wurde; fordert den EAD auf, Informationen über die Arbeitsbedingungen und die Vergütung der Praktikanten in der Zentrale und in den Delegationen vorzulegen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ethikrahmen und Transparenz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>stellt fest, dass der EAD seinen Ethikrahmen 2023 verbesserte, indem er neue Anweisungen herausgab, durch die Dienstreisen, die teilweise oder vollständig aus externen Quellen finanziert werden, verhindert oder eingeschränkt und so Interessenkonflikte vermieden werden, indem er eine Erinnerung in Bezug auf ethisches Verhalten an alle Mitarbeiter verschickte; stellt fest, dass der EAD außerdem einen Schwerpunkt auf die Organisation gezielter Schulungen zu Ethik, Interessenkonflikten, internen Prüfungen und Betrugsbekämpfung legte, wobei diese Schulungen für verschiedene Zielgruppen in der EAD-Zentrale und den Delegationen zugeschnitten und angepasst wurden; stellt ferner fest, dass die 2022 angenommenen 16 „Grundsätze für professionelles Verhalten im EAD“ weiterhin neuen Mitarbeitern vorgestellt und umfassend beworben wurden, insbesondere in Schulungen zu den Themen „Ethik und Integrität“ und „Strategien gegen Belästigung“; fordert, dass das Parlament durch den EAD über alle weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit seinem Ethikrahmen auf dem Laufenden gehalten wird; fordert den EAD auf, regelmäßig obligatorische Schulungen zu Ethik, einschließlich des ethischen Einsatzes von KI, und Rechenschaftspflicht abzuhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>begrüßt, dass der EAD im Oktober 2023 eine neue Betrugsbekämpfungsstrategie für das gesamte Personal in der EAD-Zentrale und den Delegationen annahm, die auf der Grundlage einer gründlichen Prüfung in Bezug auf Betrugsrisiken entstanden war und vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) förmlich gebilligt wurde; begrüßt, dass der EAD besondere Anstrengungen unternahm, um seine Beschäftigten zu schulen und anzuleiten, insbesondere durch die im Dezember 2022 eingerichtete Betrugsbekämpfungseinheit; stellt fest, dass die in den Delegationen Beschäftigten des EAD aktiv an einer Reihe von Workshops und Seminaren zum Thema Betrugserkennung und -prävention teilnahmen, dass neu in die Delegationen der Union entsandtes Personal vor dem Stellenantritt systematisch in diesem Bereich geschult wurde und dass die Intranetseite zum Thema Betrugsbekämpfung weiter überarbeitet wurde, um die Meldung potenzieller Betrugsfälle zu erleichtern und eine größere Auswahl an Schulungen zum Thema Betrugsbekämpfung bereitzustellen; fordert den EAD auf, regelmäßig für alle Bediensteten obligatorische Schulungen zur Sensibilisierung für Betrugsfälle und zur Betrugsprävention durchzuführen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>stellt fest, dass beim EAD 2023 keine Meldungen von Hinweisgebern eingingen; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der EAD 2023 damit begann, eine konkrete Strategie zum Schutz von Hinweisgebern im Einklang mit der neuen Betrugsbekämpfungsstrategie zu entwickeln; fordert, dass das Parlament über die für 2025 geplante Annahme dieser Strategie und ihre Umsetzung in den verschiedenen Dienststellen auf dem Laufenden gehalten wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>stellt fest, dass beim EAD 2023 fünf Erklärungen über Interessenkonflikte eingingen, die in Einklang mit den geltenden Regelungen behandelt wurden; stellt fest, dass der nachgeordnet bevollmächtigte Anweisungsbefugte im Fall eines Mitglieds eines Evaluierungsausschusses in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren zu dem Ergebnis kam, dass ein potenzieller Interessenkonflikt vorlag, und den Beschäftigten von seinen Aufgaben als Mitglied des Evaluierungsausschusses entband;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass das OLAF 2023 acht Untersuchungen einleitete, die noch nicht abgeschlossen sind und die ein potenzielles Fehlverhalten bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und der Ausführung von Verträgen, Zuschussvereinbarungen oder potenzielle Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Personalangelegenheiten betreffen; stellt fest, dass in die im Jahr 2023 offenen Fälle Beamte, Bedienstete auf Zeit und örtliche Bedienstete der EAD-Zentrale und der Delegationen involviert sind; fordert, dass das Parlament über Folgemaßnahmen zu diesen Untersuchungen auf dem Laufenden gehalten wird; stellt fest, dass acht ältere Fälle, in die ehemalige und derzeitige Beschäftigte verwickelt waren, abgeschlossen wurden, wobei in fünf Fällen Empfehlungen für weiterführende Maßnahmen ausgesprochen wurden; stellt fest, dass der EAD über die Betrugsbekämpfungseinheit in regelmäßigem Kontakt mit dem OLAF steht und sicherstellt, dass zeitnah Folgemaßnahmen zu Empfehlungen des OLAF ergriffen werden; fordert, dass das Parlament über die Umsetzung der Empfehlungen auf dem Laufenden gehalten wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>stellt fest, dass der EAD 2023 zehn Anfragen der Europäischen Bürgerbeauftragten bearbeitete, von denen neun Verwaltungsverfahren und eine einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten betrafen; nimmt zur Kenntnis, dass die Europäische Bürgerbeauftragte keine Missstände oder teilweisen Missstände in der Verwaltungstätigkeit feststellte und dem EAD keine Empfehlungen übermittelte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>nimmt alle Aktivitäten zur Kenntnis, die zur Sensibilisierung für Nebentätigkeiten unternommen werden; weist erneut auf die Forderung des Parlaments hin, eigenständige Durchführungsbestimmungen zu Nebentätigkeiten und Aufträgen zu erlassen, um den Ruf und das Ansehen der Union zu schützen, insbesondere im Falle von Delegationsleitern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>stellt fest, dass sich der Vizepräsident/Hohe Vertreter in seiner Tätigkeit als Vizepräsident der Kommission an die Bestimmungen des Transparenz-Registers halten muss; betont, dass der EAD zwar kein Organ im Sinne von Artikel 13 des Vertrags über die Europäische Union und nicht unmittelbar an der Gesetzgebung der Union beteiligt ist, dass ihm jedoch eine wichtige Rolle in der Gesetzgebung der Union im Zusammenhang mit Entscheidungen über Sanktionen und die Aushandlung internationaler Handelsabkommen, die eine erhebliche regulatorische Wirkung haben, zukommt; stellt fest, dass der EAD unbedingt Maßnahmen zur Stärkung der Transparenz ergreifen, diese dem Verwaltungsrat des Transparenz-Registers übermitteln und dem Register beitreten sollte; fordert den EAD auf, sämtliche Treffen mit Lobbyorganisationen aller Art, einschließlich derjenigen, an denen Leiter der Delegationen der Union teilnehmen, zu veröffentlichen, um die Transparenz zu erhöhen; fordert, dass das Parlament über jegliche weiteren Initiativen des EAD zur Verbesserung der Transparenz auf dem Laufenden gehalten wird; erklärt erneut, dass es wichtig ist, die demokratische Kontrolle der Union weiter zu stärken und bei der Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft hohe Standards im Hinblick auf Rechenschaftspflicht und Transparenz einzuhalten; fordert die Unionsdelegationen auf, dafür zu sorgen, dass Unionsmittel, die Organisationen der Zivilgesellschaft und Sozialpartnern in Drittstaaten gewährt werden, im Einklang mit den Werten, der Politik und den Finanzvorschriften der Union verwendet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>fordert den EAD nachdrücklich auf, dem Transparenz-Register der Union beizutreten, um seine Verfahren mit denen des Parlaments und der Kommission in Einklang zu bringen, und die vollständige Offenlegung von Lobbytätigkeiten und finanziellen Interessen im Zusammenhang mit verteidigungspolitischen und diplomatischen Angelegenheiten sicherzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Digitalisierung, Cybersicherheit und Datenschutz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>stellt fest, dass die Ausgaben für IT-Projekte, IT-Ausstattung und Cybersicherheit von 19,7 Mio. EUR im Jahr 2022 auf 29,9 Mio. EUR im Jahr 2023 gestiegen sind, ein Anstieg von 52 %; stellt fest, dass der EAD 2023 wichtige Digitalisierungsprojekte wie seine Kollaborationsplattform HIVE für alle Nutzer in der Zentrale und den Delegationen auf den Weg brachte und ein eigenes Kommunikations- und Informationssystem für Verschlusssachen (EC3IS) in der EAD-Zentrale einrichtete, das nach und nach auch in den sensiblen Delegationen eingesetzt und mit den entsprechenden Systemen der Kommission und des Rates verbunden werden soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>stellt fest, dass der EAD 2023 damit begann, eine KI-Umgebung zu hosten und zu steuern, damit in Zukunft ein vollständiges KI-Governance-Modell eingerichtet werden kann; stellt fest, dass dieser technische Schritt die Grundlage für die Annahme von Leitlinien zur Nutzung von generativer KI und einer KI-Strategie im Jahr 2024 sowie für die Durchführung von Machbarkeitsnachweisen bildete; fordert, dass das Parlament über die Entwicklung der KI-Strategie auf dem Laufenden gehalten wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>stellt fest, dass der EAD als Teil der Umsetzung des 2022 angenommenen Strategischen Kompasses für Sicherheit und Verteidigung an der Annahme wichtiger Strategiepapiere und Instrumentarien unter anderem im Zusammenhang mit Cyberabwehr, Cyberdiplomatie, hybriden Bedrohungen, Einflussnahme aus dem Ausland und Informationsmanipulation beteiligt war; stellt fest, dass der EAD intern seine Cybersicherheitskapazitäten durch die Einstellung von spezialisiertem Personal weiter verbesserte und Maßnahmen ergriff, um verschiedene Zielgruppen, darunter das für Sicherheitsmanagement zuständige Team, Mitglieder der Delegationen, neu eingestellte Beschäftigte und Führungskräfte, für Cybersicherheit zu sensibilisieren; fordert, dass der EAD für alle Bediensteten regelmäßig obligatorische Cybersicherheitsschulungen anbietet; fordert, dass die Union die Republik Moldau bei der Bekämpfung von Desinformation, hybriden Bedrohungen und Cyberangriffen verstärkt unterstützt; fordert die Delegation der Union in der Republik Moldau auf, ihre Bemühungen zur Förderung einer aktiveren und wirksameren Kommunikationsstrategie in Bezug auf die europäische Perspektive zu verstärken, einschließlich der Bereitstellung von Informationen in russischer Sprache;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>begrüßt die Einrichtung der Partnerschaftsmission der EU in Moldau (EUPM Moldau); hebt hervor, dass die EUPM Moldau eine wesentliche Rolle spielt, und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, das Mandat der Mission über Mai 2025 hinaus zu verlängern und gleichzeitig die Mittel aufzustocken, um die Wirksamkeit der Mission zu erhöhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass der EAD 2023 mit seiner Lösung für die Überwachung von Sicherheitsvorfällen und -ereignissen (SIEM) mehr als 29 623 Cyberwarnungen aufzeichnete, wobei 92 dieser Vorfälle als Cyberangriffe bestätigt wurden; stellt fest, dass vier Cyberangriffe Auswirkungen auf die Tätigkeit des EAD hatten und nur einer erhebliche Auswirkungen hatte; weist warnend darauf hin, dass der EAD ein sehr wahrscheinliches Ziel für über umfangreiche Ressourcen verfügende – auch von ausländischen Staaten unterstützte – Akteure ist, die versuchen, die Organe der Union zu stören; stellt fest, das dem Sicherheitseinsatzzentrum des EAD eine Schlüsselrolle bei der Echtzeit-Überwachung von Bedrohungen und der Identifizierung von Schwachstellen im System zukommt; fordert den EAD auf, die Notwendigkeit von Disziplin und Sensibilisierung der Nutzer im Umgang mit dem digitalen Raum weiterhin als Schlüsselelemente in seinem Rahmen für Cybersicherheit zu berücksichtigen; betont, dass es wichtig ist, dass der EAD der Cybersicherheit und der Eindämmung hybrider Bedrohungen weiterhin Vorrang einräumt und dabei eng mit anderen Organen der Union und den Mitgliedstaaten zusammenarbeitet, um solche Bedrohungen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>stellt fest, dass der EAD Folgemaßnahmen zu einer Anfrage des Europäischen Datenschutzbeauftragten aus dem Jahr 2023 ergriff, die infolge einer Anfrage eines Mitglieds des Personals im Zusammenhang mit der Veröffentlichung seiner Daten im Online-Verzeichnis der EU erfolgte; stellt fest, dass ein seit 2018 offener Fall 2023 bearbeitet und 2024 mit einem positiven Ergebnis für den EAD abgeschlossen wurde; nimmt die Sensibilisierungsmaßnahmen und die vom EAD herausgegebenen Leitlinien zur Kenntnis, mit denen in seinem gesamten Netz für gleiche Wettbewerbsbedingungen im Bereich Datenschutz gesorgt werden sollte, wobei besonders der Gemeinsame Leitfaden für die Nutzung von KI-Anwendungen Dritter unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes und der Cybersicherheit hervorzuheben ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>stellt fest, dass die Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland 2023 nach wie vor eine Priorität des EAD darstellte; begrüßt, dass das Instrumentarium zur Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland vom Europäischen Rat im Dezember 2023 auf der Grundlage der Säulen Lageerfassung, Resilienzaufbau, Störungen und diplomatische Reaktionen gebilligt wurde; stellt fest, dass der EAD seine Analysekapazitäten 2023 ausbaute, um Belege für Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland zu sammeln und Reaktionen auf die zunehmende Anzahl an Vorfällen und Bedrohungen vorzubereiten, insbesondere im Vorfeld der Wahl zum Europäischen Parlament 2024; stellt fest, dass der EAD auch neue Vorzeigeprojekte auf den Weg brachte, um das Bewusstsein für Desinformationskampagnen Russlands zu schärfen und diese zu bekämpfen, wobei hierzu auch die Initiative EUvsDisinfo zählte, die 2023 etwa 20,3 Millionen Menschen erreichte, sowie Bemühungen, nachhaltige Partnerschaften aufzubauen, um Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland weltweit zu bekämpfen; fordert den EAD auf, gemeinsam mit der Kommission angemessene Mittel für die wirksame Bekämpfung der Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland bereitzustellen; unterstützt die zugesagte Einrichtung eines Europäischen Schutzschilds für die Demokratie, der auf die Aufdeckung, Verfolgung und Löschung betrügerischer Online-Inhalte abzielt, wodurch die Fähigkeit der Union gestärkt wird, gegen Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland vorzugehen, und mit dem der Schutz für die Demokratien in Drittstaaten, insbesondere in der Nachbarschaft der Union, besser unterstützt werden kann; fordert den EAD und die Delegationen der Union in Drittstaaten auf, ihre jeweiligen Kapazitäten zur Bekämpfung und Abwehr von Desinformation und Propaganda im Zusammenhang mit der GASP der Union zu verstärken; fordert den EAD auf, seine Bemühungen zu verstärken, um Bürgerinnen und Bürger aus der gesamten Union in die Lage zu versetzen, gegen Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland vorzugehen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gebäude und Sicherheit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>stellt fest, dass die Haushaltslinie 3003 „Gebäude und Nebenkosten“ im Laufe des Jahres 2023 um 19 Mio. EUR aufgestockt wurde, wichtige Instandhaltungsmaßnahmen jedoch trotzdem verschoben wurden; ist zutiefst darüber besorgt, dass die Ansammlung von erforderlichen Wartungs- und Sicherheitsarbeiten für den EAD zu einer erheblichen Herausforderung mit Blick auf den sicheren und effektiven Betrieb des Delegationsnetzes und die Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten in den Delegationen werden könnte; fordert den EAD auf, mehrjährige Notfallpläne für die Instandhaltung und Sicherheit der Gebäude auszuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>stellt fest, dass der EAD etwa 87 618 m<STRING SUPERSCRIPT="on">2</STRING> Gebäudefläche in der EAD-Zentrale und 379 300 m<STRING SUPERSCRIPT="on">2</STRING> weltweit belegt und verwaltet, darunter 174 Bürogebäude und 152 Wohnräumlichkeiten für Botschafter; stellt fest, dass der EAD der Haushaltsbehörde im Jahr 2023 ein Arbeitsdokument zu seiner Gebäudeerwerbspolitik vorlegte, wobei bisher 22 % der Bürogebäude und 20 % der Wohnräumlichkeiten für Botschafter erworben wurden, wodurch das bestmögliche Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>stellt fest, dass mit der Gebäudeerwerbspolitik für die Delegationen der Union vom April 2023 und dem Arbeitsdokument zur Gebäudepolitik des EAD 2024 das Ziel verfolgt wird, die für den Unionshaushalt auf lange Sicht vorteilhafteste Lösung zu finden; hebt hervor, dass in keinem dieser Dokumente Vorschläge zur Verringerung der Anzahl der Delegationen oder zur Schaffung regionaler Hubs gemacht werden; fordert den EAD nachdrücklich auf, das Parlament über mögliche künftige Entwicklungen in dieser Richtung auf dem Laufenden zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>fordert den EAD auf, sein wichtiges Netz von Delegationen auf der ganzen Welt weiterhin mit ausreichend Personal auszustatten, um besser Kontakte mit Drittstaaten pflegen zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass diese Haushaltszwänge zu zu vielen Schließungen von Botschaften der EU und zu einer Aufschiebung der Einführung von Sicherheitsvorkehrungen in einer Reihe von Delegationen der Union führen könnten, wodurch die Fähigkeit des EAD beeinträchtigt würde, sein Mandat zu erfüllen, die Werte der Union zu verteidigen und die Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitarbeitern in den Delegationen angemessen wahrzunehmen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dem EAD ausreichende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, und fordert die Kommission eindringlich auf, sicherzustellen, dass die Union ihr Netz von Delegationen als Zeichen ihres weltweiten Engagements unangetastet lässt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>stellt fest, dass der EAD seine Büroverwaltungspolitik seit 2020 sowohl für die EAD-Zentrale als auch für die Delegationen in Richtung kooperativer und flexibler Bürokonzepte weiterentwickelt; stellt fest, dass der EAD mit der Renovierung des Schuman-Gebäudekomplexes, angefangen beim 6. und 7. Stock, begonnen hat, um die Büroräumlichkeiten effizienter nutzen zu können; stellt ferner fest, dass das Krisenreaktionszentrum des EAD im Schuman-Gebäude 2023 fertiggestellt wurde; stellt mit Blick auf die Delegationen fest, dass das kooperative Raumkonzept in den neuen Räumlichkeiten von sechs Delegationen eingeführt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>begrüßt, dass der EAD einen Schwerpunkt darauf legt, sicherzustellen, dass seine Räumlichkeiten für Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität zugänglich sind; stellt fest, dass das Belmont-Gebäude in Brüssel bereits die rechtlichen Anforderungen an barrierefreie Räumlichkeiten erfüllt und dass den Bedürfnissen von Nutzern mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität auch bei der Renovierung des NEO-Gebäudekomplexes Rechnung getragen wird; begrüßt, dass der EAD die Barrierefreiheit von Räumlichkeiten bei den Auswahlverfahren für neue Bürogebäude in den Delegationen als wesentliches Auswahlkriterium ansieht;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Umwelt und Nachhaltigkeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>begrüßt, dass der EAD die Umsetzung des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) 2023 fortführte, insbesondere durch die Einrichtung eines Lenkungsausschusses für Umweltfragen sowie die Annahme einer Umweltpolitik und einer einschlägigen Kommunikationsstrategie, in der das Engagement des EAD für ökologische Nachhaltigkeit im Bereich der Immobilienverwaltung hervorgehoben wird; stellt fest, dass der EMAS-Lenkungsausschuss im Jahr 2023 an neuen Zielen arbeitete, um den CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdruck bis 2030 weiter zu verringern; stellt fest, dass zu den verabschiedeten Maßnahmen unter anderem die Verringerung des Erdgasverbrauchs um 35 %, die Verringerung des Papier- und Wasserverbrauchs und des Abfallaufkommens um die Hälfte, die Erhöhung des Anteils von Kurz- und Mittelstreckenflügen in der Economy Class für Dienstreisen und die bessere Anwendung von umweltorientierten Vergabeverfahren zählen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>begrüßt, dass der EAD damit begann, Nachhaltigkeitsklauseln in neue Vereinbarungen zur gemeinsamen Nutzung von Räumlichkeiten aufzunehmen, die sich aus obligatorischen Maßnahmen und freiwilligen Verfahren zusammensetzen; stellt fest, dass in den bereits geltenden Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten anstelle ausdrücklicher Klauseln zur ökologischen Nachhaltigkeit der übergeordnete Grundsatz erwähnt wird, dass alle Mitnutzer der Räumlichkeiten die Verfahren und Praktiken einhalten müssen, die auf lokaler Ebene in den Büroräumen der EU gelten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>stellt fest, dass der EAD im Jahr 2023 weiterhin an der Umsetzung einer Strategie für umweltfreundlicheres Pendeln und nachhaltigeres Reisen für seine Beschäftigten gearbeitet hat, woraufhin im Jahr 2024 wichtige Maßnahmen angenommen werden konnten, darunter die Erhöhung des Erstattungssatzes für öffentliche Verkehrsmittel auf 90 % für alle Beschäftigten, die auf die Nutzung der Parkplätze verzichten, und das Ziel, dass mindestens 60 % der bei Dienstreisen mit dem Flugzeug zurückgelegten Kilometer in der Economy Class erfolgen sollen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>betont, dass ein starkes politisches Engagement, bilaterale Hebelwirkung sowie öffentliche und kulturelle Diplomatie wichtig sind, um die Werte der Union zu fördern und Desinformation zu bekämpfen; betont, dass ein robuster und widerstandsfähiger Auswärtiger Dienst mit einer klaren politischen Führung erforderlich ist, um den aktuellen Herausforderungen Rechnung zu tragen und die Kohärenz der Außenpolitik der Union sicherzustellen; fordert die Unionsdelegationen nachdrücklich auf, echte Akteure der Demokratie und die Zivilgesellschaft in den Ländern des Westbalkans stärker zu unterstützen und gleichzeitig nachdrücklich und öffentlich das Vorgehen illiberaler und undemokratischer Kräfte anzuprangern, das den Interessen der Union zuwiderläuft, und dafür zu sorgen, dass die Mittel des Instruments für Heranführungshilfe III im Einklang mit den Zielen der Union verwendet werden; fordert die Delegationen der Union in der Region auf, einen überzeugenderen und leistungsorientierteren Ansatz auf der Grundlage der Kopenhagener Kriterien zu verfolgen, insbesondere in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und den Schutz der Menschenrechte, vor allem angesichts der begrenzten Fortschritte in einigen Ländern des Westbalkans;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>begrüßt die ausgezeichnete Zusammenarbeit des EAD mit Einrichtungen wie dem OLAF, der EUStA, dem Rechnungshof und dem EDSB, die sich in den regelmäßigen Sitzungen und dem Informationsaustausch niederschlägt; nimmt den Abschluss spezieller Arbeitsvereinbarungen im Juni 2024 zur Kenntnis; fordert den EAD dennoch auf, die strukturierte Zusammenarbeit mit diesen Einrichtungen zu institutionalisieren und für systematische Mechanismen zur Aufdeckung von Betrug bei der Finanzierung des auswärtigen Handelns der Union zu sorgen, insbesondere in Konfliktgebieten mit hohem Risiko und in fragilen Staaten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Interinstitutionelle Zusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>stellt fest, dass das Parlament, der Rat und der EAD 2023 ihre fachlichen Beratungen über die Ersetzung der institutionellen Vereinbarung von 2002 zwischen dem Parlament und dem Rat im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik fortgesetzt haben; bedauert, dass 2023 eine einzige Fachsitzung stattfand und dass der Rat im Anschluss daran keine Einigung über die vorgeschlagenen Kompromisslösungen erzielen konnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>stellt fest, dass der EAD im Jahr 2023 das Verhandlungsverfahren für eine Arbeitsvereinbarung mit der Europäischen Staatsanwaltschaft eröffnete, die 2024 unterzeichnet wurde; stellt fest, dass der besondere Rahmen, in dem der EAD tätig ist, in der Arbeitsvereinbarung berücksichtigt wurde, wobei der Schutz von Informationen, die Vertraulichkeit von Informationen und der Schutz der Immunität der Beschäftigten hervorgehoben wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>stellt fest, dass der EAD in seinem Haushaltsplan 2023 990,5 Mio. EUR für ein Pilotprojekt zur Einrichtung der Europäischen Diplomatenakademie vorsah, in deren Rahmen 50 junge Diplomaten aus den Mitgliedstaaten und den Organen der Union im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik der Union geschult werden mit dem Ziel, ein echtes europäisches diplomatisches Korps aufzubauen und die Außenpolitik und die auswärtigen Interessen der Union zu stärken; befürwortet diese Initiative als einen Schritt zur Förderung eines kohärenten und gut ausgebildeten europäischen diplomatischen Korps, das die Werte und Interessen der Union auf der Weltbühne wirksam vertreten und verteidigen kann; betont, dass die Sichtbarkeit der Europäischen Diplomatenakademie in allen Mitgliedstaaten verbessert und ihre Rolle und Kapazitäten gestärkt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>begrüßt, dass der EAD seine Zusammenarbeit mit der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2023 ausweitete, um das Bewusstsein seiner Beschäftigten für die Grundsätze einer guten Verwaltung zu schärfen; stellt fest, dass die neue Ebene der Zusammenarbeit darin bestand, die Beschäftigten der Europäischen Bürgerbeauftragten einzuladen, ihre Arbeit in den Vorbereitungsseminaren des EAD für die Entsendung von Mitarbeitern und in den jährlichen Seminaren für Beschäftigte des EAD vorzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Kommunikation</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>stellt fest, dass dem EAD Haushaltsmittel in Höhe von 22,2 Mio. EUR zugewiesen wurden, die auf verschiedene Haushaltslinien im Zusammenhang mit Veröffentlichungen, Veranstaltungen, strategischer Kommunikation sowie Öffentlichkeits- und Pressearbeit verteilt waren; begrüßt, dass der Einsatz für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit für den EAD nach wie vor eine Priorität darstellte, auch insofern, als Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland mit verstärkten politischen Maßnahmen und Instrumenten bekämpft wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>weist darauf hin, dass weltweit immer häufiger gegen die Religionsfreiheit verstoßen wird; fordert den EAD auf, sein Personal vor diesem Hintergrund in Ländern, in denen es keine Religionsfreiheit gibt oder in denen die Religionsfreiheit unter Druck geraten ist, angemessen zu rüsten (u. a. durch Schulungen), Gespräche zu diesem Thema mit den zuständigen Behörden auf allen Ebenen in Ländern aufzunehmen, in denen die Religionsfreiheit verletzt wird, und dies zu einem Schwerpunkt seines auswärtigen Handelns zu machen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>stellt fest, dass der EAD im Rahmen seiner Kommunikationstätigkeiten Öffentlichkeitsarbeit mittels öffentlicher Veranstaltungen, Tagen der offenen Tür und dem Empfang von Besuchergruppen betrieb; stellt fest, dass der EAD 2023 über verschiedene Kanäle mehrere thematische Informationskampagnen zur Unterstützung der Ukraine, zu den Folgen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und zur Achtung der Werte der Union aufsetzte; begrüßt, dass die Ukraine für den EAD nach wie vor höchste Priorität hatte; stellt fest, dass der EAD seine Präsenz in den sozialen Medien im Jahr 2023 konsolidierte und sich die Zahl seiner Follower auf LinkedIn um 41,5 %, auf Instagram um 13,8 %, auf Twitter um 5,4 % und auf Facebook um 4,7 % erhöhte; fordert den EAD nachdrücklich auf, seine Kommunikation über die Politik der Union gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in Drittstaaten zu verbessern und die Koordinierungsbemühungen, mit denen die Sichtbarkeit der von der Union finanzierten Projekte, insbesondere in Kandidatenländern, erhöht werden soll, zu verstärken, um den Versuchen böswilliger Akteure, die Bemühungen der Union zu untergraben, entgegenzuwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>begrüßt die Beteiligung des EAD an der institutionellen Informationskampagne des Parlaments für die Wahl zum Europäischen Parlament 2024, insbesondere seine Beteiligung an der Informationskampagne, die sich an die 25 bis 30 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Union, die in Drittstaaten leben, richtete, um sie über die Möglichkeiten zur Stimmabgabe bei der Wahl zum Europäischen Parlament zu unterrichten, und die insbesondere über das Netz der Delegationen verbreitet wurde; stellt fest, dass mit dieser Kampagne mittels 26 Videokampagnen und mehr als 2000 Beiträgen in den sozialen Medien 11 Millionen Menschen erreicht wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>betont den Beitrag des EAD zu den übergreifenden Bemühungen der Union, mit Initiativen wie der Kampagne #StandWithUkraine und gezielten Kommunikationsprojekten wie Faces of Ukraine, Art vs. War und Share Your Light ihre unverbrüchliche Unterstützung für die Ukraine zum Ausdruck zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>legt den Delegationen der Union weiterhin nahe, mit lokalen Akteuren, Organisationen der Zivilgesellschaft und Sozialpartnern in Drittstaaten zusammenzuarbeiten und diese zu unterstützen, um den sozialen Dialog und den Dialog über Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und Korruptionsbekämpfung zu fördern; stellt fest, dass 2023 im Rahmen des thematischen Programms für Organisationen der Zivilgesellschaft, auf dessen Grundlage Partnerschaften der Union mit rechenschaftspflichtigen und transparenten Organisationen geschlossen werden, 50 Mio. EUR für das Unionssystem zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft, das den zivilgesellschaftlichen Raum in 86 Partnerländern überwacht und fördert, bereitgestellt wurden.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>