<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0088</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2023: Agenturen</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0065/2025 - Berichterstatter: Erik Marquardt)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/942 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 22, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/942/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 35,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Direktor der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/942 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 22, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/942/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 35,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Direktor der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur zur Unterstützung des GEREK für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur zur Unterstützung des GEREK für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1971 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 321 vom 17.12.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1971/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 28,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Direktorin der Agentur zur Unterstützung des GEREK Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin der Agentur zur Unterstützung des GEREK, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>4.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Agentur zur Unterstützung des GEREK für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur zur Unterstützung des GEREK für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1971 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 321 vom 17.12.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1971/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 28,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur zur Unterstützung des GEREK für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Direktorin der Agentur zur Unterstützung des GEREK, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>5.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/1994 des Rates vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1994/2965/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 14,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>6.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Übersetzungszentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/1994 des Rates vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1994/2965/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 14,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>7.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 90, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/128/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 15,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>8.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 90, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/128/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 15,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>9.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/2219 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EPA) und zur Ersetzung sowie Aufhebung des Beschlusses 2005/681/JI des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 319 vom 4.12.2015, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2015/2219/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 20,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>10.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/2219 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EPA) und zur Ersetzung sowie Aufhebung des Beschlusses 2005/681/JI des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 319 vom 4.12.2015, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2015/2219/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 20,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>11.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 212 vom 22.8.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1139/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 121,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>12.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 212 vom 22.8.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1139/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 121,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>13.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/1093/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 64,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>14.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/1093/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 64,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>15.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2004/851/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 23,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Direktorin des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>16.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2004/851/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 23,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Direktorin des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>17.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1907/oj.</FIELD></FOOTNOTE> der Kommission, insbesondere auf Artikel 97,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin der Europäischen Chemikalienagentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Europäischen Chemikalienagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>18.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1907/oj.</FIELD></FOOTNOTE> der Kommission, insbesondere auf Artikel 97,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Europäischen Chemikalienagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>19.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/401/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 13,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin der Europäischen Umweltagentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Europäischen Umweltagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>20.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/401/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 13,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Europäischen Umweltagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>21.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 über die Europäische Fischereiaufsichtsagentur<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 83 vom 25.3.2019, S. 18. 	, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/473/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 45,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>22.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 über die Europäische Fischereiaufsichtsagentur<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 83 vom 25.3.2019, S. 18, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/473/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 45,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>23.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2002/178/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 44,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem amtierenden Exekutivdirektor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem amtierenden Exekutivdirektor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>24.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2002/178/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 44,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem amtierenden Exekutivdirektor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>25.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Institut für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 9, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1922/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 15,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Direktorin des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Instituts für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>26.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Institut für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 9, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1922/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 15,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Direktorin des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>27.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 48, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/1094/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 64,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>28.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 48, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/1094/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 64,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>29.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Jahresrechnung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Institut für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/819 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 61, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/819/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 23,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Direktor des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Instituts für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>30.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Jahresrechnung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Institut für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/819 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 61, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/819/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 23,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Direktor des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>31.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arbeitsbehörde für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Jahresrechnung der Europäischen Arbeitsbehörde für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004, (EU) Nr. 492/2011 und (EU) 2016/589 sowie zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2016/344<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 21, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/1149/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 28,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Arbeitsbehörde Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Arbeitsbehörde, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>32.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Arbeitsbehörde für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Jahresrechnung der Europäischen Arbeitsbehörde für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004, (EU) Nr. 492/2011 und (EU) 2016/589 sowie zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2016/344<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 21, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/1149/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 28,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Arbeitsbehörde für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Arbeitsbehörde, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>33.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung der Verfahren der Union für die Genehmigung und Überwachung von Humanarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2004/726/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 68,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Verwaltungsdirektorin der Europäischen Arzneimittel-Agentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Verwaltungsdirektorin der Europäischen Arzneimittel-Agentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>34.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung der Verfahren der Union für die Genehmigung und Überwachung von Humanarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2004/726/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 68,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Verwaltungsdirektorin der Europäischen Arzneimittel-Agentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>35.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (jetzt Drogenagentur der Europäischen Union) für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Beobachtungsstelle für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1920/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 15,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1322 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2023 über die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 166 vom 30.6.2023, S. 6, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1322/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 41,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor der Drogenagentur der Europäischen Union Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Drogenagentur der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>36.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (jetzt Drogenagentur der Europäischen Union) für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Beobachtungsstelle für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1920/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 15,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1322 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2023 über die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 166 vom 30.6.2023, S. 6, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1322/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 41,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Drogenagentur der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>37.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2002/1406/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 19,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>38.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2002/1406/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 19,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im<STRING ITALIC="on"> Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>39.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 15, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/881/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 31,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>40.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 15, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/881/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 31,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>41.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/796/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 65,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Interims-Exekutivdirektor der Eisenbahnagentur der Europäischen Union Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Interims-Exekutivdirektor der Eisenbahnagentur der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>42.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/796/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 65,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Interims-Exekutivdirektor der Eisenbahnagentur der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>43.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 68,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 68,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Beschluss 2008/114/EG, Euratom des Rates vom 12. Februar 2008 über die Satzung der Euratom-Versorgungsagentur<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 41 vom 15.2.2008, S. 15, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2008/114(1)/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 8 des Anhangs,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Generaldirektor der Euratom-Versorgungsagentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Generaldirektor der Euratom-Versorgungsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>44.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 68,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 68,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Beschluss 2008/114/EG, Euratom des Rates vom 12. Februar 2008 über die Satzung der Euratom-Versorgungsagentur<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 41 vom 15.2.2008, S. 15, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2008/114(1)/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 8 des Anhangs,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Generaldirektor der Euratom-Versorgungsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>45.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 84, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/1095/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 64,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>46.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 84, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/1095/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 64,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>47.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Stiftung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1339/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Errichtung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 82, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2008/1339.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 17,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Direktorin der Europäischen Stiftung für Berufsbildung Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Stiftung für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>48.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Stiftung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1339/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Errichtung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 82, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2008/1339.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 17,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Direktorin der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>49.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Asylagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Asylagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 132 vom 29.5.2010, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/439/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 36,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 468 vom 30.12.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2303/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 55,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>schiebt seinen Beschluss über die Entlastung der Exekutivdirektorin der Asylagentur der Europäischen Union für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2023 auf;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Asylagentur der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>50.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Asylagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Asylagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 132 vom 29.5.2010, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/439/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 36,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 468 vom 30.12.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2303/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 55,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>schiebt den Rechnungsabschluss der Asylagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 auf;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Asylagentur der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>51.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 99, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1726/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 47,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Interims-Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Interims-Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>52.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 99, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1726/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 47,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Interims-Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>53.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/126 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 58, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/126/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 16,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>54.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/126 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 58, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/126/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 16,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>55.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Stiftung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/127 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über die Gründung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 74, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/127/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 16,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Stiftung für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>56.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Stiftung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10‑0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/127 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über die Gründung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 74, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/127/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 16,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>57.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 138, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1727/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 63,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Verwaltungsdirektor der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Verwaltungsdirektor der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>58.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 138, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1727/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 63,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Verwaltungsdirektor der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>59.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 53, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/794/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 60,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>60.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 53, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/794/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 60,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>61.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 69, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/696/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 85 und 86,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>62.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 69, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/696/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf die Artikel 85 und 86,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>63.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2007/168/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 21,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Direktorin der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>64.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2007/168/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 21,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Direktorin der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>65.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 295 vom 14.11.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/1896/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 116,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>66.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6332, 24.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6332/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05755/2025 – C10-0024/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 295 vom 14.11.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/1896/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 116,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 105,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>67.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil der Beschlüsse über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agenturen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 sind (2024/2030(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur zur Unterstützung des GEREK für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Chemikalienagentur für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arbeitsbehörde für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Asylagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Fischereiausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0065/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass es sich bei den Agenturen der EU<FOOTNOTE><FIELD> Es gibt drei Arten von EU-Agenturen: dezentrale Agenturen, Exekutivagenturen und sonstige Einrichtungen.</FIELD></FOOTNOTE> um gesonderte Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit handelt, die gegründet wurden, um spezifische technische und wissenschaftliche Aufgaben sowie Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen, und damit dazu beitragen, die politischen Maßnahmen der EU-Organe zu gestalten und durchzuführen; in der Erwägung, dass sie ihren jeweiligen Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten haben und erheblichen Einfluss in Bereichen besitzen, die für den Alltag der europäischen Bürgerinnen und Bürger von größter Bedeutung sind, wie Gesundheit, Sicherheit, Freiheit und Recht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass in dieser Entschließung für jede Einrichtung gemäß Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 und für die Euratom-Versorgungsagentur die horizontalen Bemerkungen zu den Entlastungsbeschlüssen gemäß Artikel 268 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 und Anlage V Artikel 3 der Geschäftsordnung des Parlaments dargelegt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die dezentralen Agenturen der Union und die Euratom-Versorgungsagentur auf Aufgaben mit eindeutigem europäischem Mehrwert konzentrieren sollten und dass die Organisation dieser Aufgaben optimiert werden sollte, damit es – im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler der Union – nicht zu Überschneidungen kommt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde im Rahmen des Entlastungsverfahrens das Ziel verfolgt, die große Bedeutung hervorzuheben, die der Stärkung der demokratischen Legitimität der Organe der Union zukommt; in der Erwägung, dass dazu die Stärkung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht sowie die Umsetzung einer ergebnisorientierten Haushaltsplanung und die Sicherstellung einer verantwortungsvollen Personalverwaltung gehören;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass das Handeln der EU im Bereich der Haushaltskontrolle auf zwei Grundsätzen beruht, nämlich einerseits dafür zu sorgen, dass die Mittel der Union ordnungsgemäß und auf transparente Weise verwendet werden, und andererseits die finanziellen Interessen der Union zu schützen und Betrug zu bekämpfen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Kommission im Jahr 2012 eine „Gemeinsame Erklärung“ und ein umfassendes Bündel von Leitprinzipien – ein „Gemeinsames Konzept“<FOOTNOTE><FIELD> Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates der EU und der Europäischen Kommission zu den dezentralen Agenturen vom Juli 2012.</FIELD></FOOTNOTE> – angenommen haben, um für mehr Kohärenz, ein wirksameres Arbeiten und eine bessere Rechenschaftspflicht der Agenturen zu sorgen; in der Erwägung, dass sich die Kommission verpflichtet hat, diese Vereinbarung – sofern sachdienlich in Zusammenarbeit mit den Agenturen – umzusetzen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Organe das Gemeinsame Konzept – in Kenntnis des nicht rechtsverbindlichen Charakters der Gemeinsamen Erklärung und des Gemeinsamen Konzepts im dazugehörigen Anhang und unbeschadet ihrer Befugnisse im Gesetzgebungs- und jährlichen Haushaltsverfahren – bei allen künftigen Beschlüssen über die dezentralen Agenturen der EU und nach einer Einzelfallprüfung berücksichtigen werden;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Allgemeines</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>stellt fest, dass es drei Arten von Agenturen gibt, und zwar dezentrale Agenturen, Exekutivagenturen und sonstige Einrichtungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>weist darauf hin, dass diese Entschließung 31 der 33 dezentralen Agenturen und zwei der vier sonstigen Einrichtungen, nämlich das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) und die Euratom-Versorgungsagentur (ESA), betrifft; betont, dass die Haushalts- und Entlastungsverfahren für zwei vollständig selbstfinanzierte dezentrale Agenturen, nämlich das Gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO) und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), vom Verwaltungsrat des CPVO bzw. vom Haushaltsausschuss des EUIPO verwaltet werden und nicht Teil dieser Entschließung sind; stellt fest, dass in gleicher Weise das jährliche Haushalts- und Entlastungsverfahren des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) ausschließlich in die Zuständigkeit des Ausschusses selbst fällt; betont, dass eine effiziente Nutzung der europäischen Ressourcen sichergestellt werden muss; fordert in Übereinstimmung mit dem Rechnungshof eine gründliche Evaluierung der dezentralen Agenturen, um mögliche Reformen zu beurteilen, Redundanzen zu beseitigen, die Effizienz zu steigern und Kosteneinsparungen zu erzielen; weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, die Governance-Struktur zu stärken und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Agenturen leistungsfähig bleiben und auf sich verändernde Bedürfnisse reagieren können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>hebt hervor, dass das Entlastungsverfahren wichtig ist, da es nicht nur eine Verpflichtung aus dem Vertrag darstellt, sondern auch Transparenz, Rechenschaftspflicht und einen offenen Dialog über die Finanzen der Union fördert und sicherstellen soll; stellt fest, dass es den Agenturen auch die Möglichkeit bietet, ihre Arbeit vorzustellen und ihren Mehrwert für die Union und die Bürgerinnen und Bürger aufzuzeigen; betont ferner, dass die Agenturen die vom Parlament versandten Fragebögen beantworten und von der Entlastungsbehörde zu öffentlichen Anhörungen eingeladen werden und dass somit Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, nichtstaatliche Organisationen und andere Beteiligte die Möglichkeit erhalten, die Sitzungen zu verfolgen und sich zu vergewissern, dass die Einnahmen und Ausgaben mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung in Einklang stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>ist der Ansicht, dass das Konzept der Erteilung der Entlastung durch eine interne Entlastungsstelle, wie im Fall des EUIPO, des CPVO und des SRB, zu einem Interessenkonflikt führen könnte; ist der Auffassung, dass die vom Parlament erteilte Entlastung ein potenzielles Auftreten von Interessenkonflikten verhindert und zur Transparenz und zum öffentlichen Ansehen der Agenturen beiträgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>vertritt die Ansicht, dass für alle Einrichtungen mit EU-Bezug, ungeachtet des rechtlichen Rahmens, die gleichen Grundsätze der Rechenschaftspflicht und Transparenz gelten sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>weist auf Ziffer 58 des Gemeinsamen Ansatzes in Bezug auf vollständig eigenfinanzierte Agenturen und die Sicherstellung öffentlicher Kontrolle durch das Parlament hin, gemäß der Möglichkeiten zur Gewährleistung der demokratischen Rechenschaftspflicht für vollständig selbstfinanzierte (d. h. von ihren Kunden finanzierte) Agenturen geprüft werden sollten, da sie Einrichtungen der Union sind, die für die Umsetzung der EU-Politik zuständig sind, aber keiner Entlastung im Sinne des AEUV unterliegen, und gemäß der eine Möglichkeit darin bestehen könnte, dass die betreffenden Agenturen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission jährlich einen Bericht über die Ausführung ihres Haushaltsplans vorlegen und Ersuchen oder Empfehlungen des Parlaments und des Rates berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>weist darauf hin, dass mit der Einrichtung oder dem Ausbau von Agenturen der EU zwar die Fähigkeiten der Union gestärkt werden sollen, dabei jedoch unbedingt sichergestellt werden muss, dass dieser Prozess von gründlichen Evaluierungen, Folgenabschätzungen und einem klaren Nachweis des Mehrwerts geleitet ist, damit Lehren gezogen werden können und bei Bedarf erwogen werden kann, ihr Mandat zu beenden; betont, dass ein solches Vorgehen nicht nur eine bessere Regulierungsarbeit sicherstellen, sondern auch die Wirksamkeit, Rechenschaftspflicht, Transparenz und Kohärenz des institutionellen Gefüges der Union verbessern würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>weist darauf hin, dass nach Ziffer 60 des Gemeinsamen Konzepts jede Agentur der EU alle fünf Jahre einer Evaluierung unterzogen werden sollte; fordert die Kommission nachdrücklich auf, weitere Synergieeffekte und eine Zusammenlegung von Tätigkeiten sowie eine mögliche Fusion von Agenturen mit komplementären Tätigkeiten zu prüfen, um für Kosteneffizienz zu sorgen und die Aufgabenbereiche der Agenturen zu straffen, unter anderem indem die Überprüfung ihrer Mandate bei Ineffizienz oder Redundanzen erwogen wird; spricht sich für die Anwendung der Auslauf- bzw. Revisionsklausel aus, wenn dies erforderlich ist, um die Effizienz zu erhalten und eine optimale Nutzung der Ressourcen sicherzustellen; ist der Ansicht, dass Haushaltseffizienz für das Funktionieren der Agenturen von entscheidender Bedeutung ist; schließt sich der Empfehlung des Rechnungshofs aus dem Sonderbericht 22/2020<FOOTNOTE><FIELD> Die Zukunft der EU-Agenturen – Flexibilität und Zusammenarbeit könnten verstärkt werden, https://op.europa.eu/webpub/eca/special-reports/agencies-performance-audit-22-2020/de/index.html.</FIELD></FOOTNOTE> an, in dem der Kommission empfohlen wird, im Rahmen der Eignungsprüfungen, denen die Kommission die verschiedenen Politikbereiche unterzieht, verstärkt von bereichsübergreifenden Evaluierungen von Agenturen Gebrauch zu machen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>bekräftigt, dass Transparenz, Rechenschaftspflicht und ergebnisorientierte Haushaltsplanung in allen EU-Agenturen wesentlich sind, um eine wirksame Haushaltsführung zu gewährleisten; betont, dass sich die Agenturen strikt an ihre Mandate halten müssen; stellt fest, dass es nötig sein könnte, das Mandat einiger Agenturen zu stärken; fordert die Verbesserung der Governance-Mechanismen, um Überschneidungen bei Kompetenzen zu verhindern und die operative Effizienz zu steigern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass ausreichende Ressourcen erforderlich sind, damit die Agenturen in der Lage sind, neue Aufgaben zu erfüllen, die ihnen durch neue Rechtsvorschriften auferlegt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>hebt hervor, dass es für die Agenturen wichtig ist, vermehrt in den Medien, im Internet und in den sozialen Medien präsent zu sein, um die Öffentlichkeit stärker für ihre Arbeit zu sensibilisieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>weist auf die zunehmende Verwirrung hin, die sich daraus ergibt, dass Bezeichnungen und Akronyme von Agenturen in vielen Fällen identisch oder fast identisch sind; fordert die zuständigen Gremien auf, zu prüfen, wie die Situation verbessert werden kann;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Governance</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>weist darauf hin, dass das Gemeinsame Konzept<FOOTNOTE><FIELD> Das Gemeinsame Konzept ist zwar nicht rechtsverbindlich, die Organe haben aber vereinbart, es bei Entscheidungen über die dezentralen Agenturen zu berücksichtigen.</FIELD></FOOTNOTE> einen Überblick über die Governance-Struktur der dezentralen Agenturen bietet; würdigt die Fortschritte, die die EU-Agenturen bei der Verbesserung der Haushaltsführung und der Governance-Struktur erzielt haben, stellt jedoch fest, dass Effizienz und Rechenschaftspflicht weiter gestärkt werden müssen; weist darauf hin, dass die Vorstände bzw. Verwaltungsräte aller dezentralen Agenturen eine entscheidende Rolle spielen, wenn es darum geht, eine verantwortungsvolle Verwaltungstätigkeit und die Rechenschaftspflicht zu gewährleisten; stellt fest, dass im Gemeinsamen Konzept vorgeschlagen wird, dass sich der Vorstand bzw. Verwaltungsrat aus je einem Vertreter aus jedem Mitgliedstaat, zwei Vertretern der Kommission, (gegebenenfalls) einem vom Parlament benannten Mitglied und einer „relativ begrenzten“ Zahl von Vertretern der Interessenträger (sofern vorhanden) zusammensetzt, wobei sicherzustellen ist, dass die Mitglieder ein breites Spektrum von Interessen abbilden und ihre Auswahl transparent erfolgt ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>weist darauf hin, dass die Governance-Struktur der dezentralen Agenturen in allen Agenturen insgesamt recht ähnlich ist; stellt fest, dass sie alle einen Vorstand bzw. Verwaltungsrat und einen (Exekutiv-)Direktor haben; weist darauf hin, dass es in neun Agenturen einen Exekutivausschuss gibt (Cedefop, EUDA, ENISA, ERA, EU-OSHA, Eurofound, Eurojust, FRA, EIT)<FOOTNOTE><FIELD> Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, Drogenagentur der Europäischen Union, Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit, Eisenbahnagentur der Europäischen Union, Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und Europäisches Innovations- und Technologieinstitut.</FIELD></FOOTNOTE>, während nur die Agenturen, die mit dem Weltraumprogramm der Europäischen Union in Verbindung stehen, über ein Gremium für die Sicherheitsakkreditierung verfügen; stellt ferner fest, dass drei europäische Aufsichtsbehörden (die Europäische Bankenaufsichtsbehörde – EBA, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde – EMSA und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung – EIOPA) und zwei Agenturen im Cluster Binnenmarkt (die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden – ACER und die Agentur zur Unterstützung des GEREK – GEREK-Büro) einen Regulierungsrat bzw. einen Rat der Aufseher eingerichtet haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>weist darauf hin, dass die Verwaltungsräte von Eurofound, Cedefop und der EU-OSHA eine trilaterale Struktur haben; stellt fest, dass jeder Mitgliedstaat in jedem Verwaltungsrat durch einen Vertreter der Regierung, einen Vertreter der Arbeitgeber und einen Vertreter der Arbeitnehmerverbände (insgesamt 81 Vertreter) vertreten ist; stellt fest, dass die Kommission drei Vertreter hat und dass es einen unabhängigen Sachverständigen (ohne Stimmrecht) gibt, der vom Parlament ernannt wird; weist darauf hin, dass der Vorstand der ETF kleiner ist und 27 Vertreter aus den Mitgliedstaaten (ohne Sozialpartner), drei Vertreter der Kommission (die gemeinsam eine Stimme im Vorstand haben), drei vom Parlament ernannte Sachverständige (im Vergleich zu einem pro trilateraler Agentur) und drei von der Kommission ernannte Vertreter der Partnerländer umfasst<FOOTNOTE><FIELD> Evaluation of EU Agencies: Eurofound, Cedefop, ETF and EU-OSHA SWD(2024)0222, S. 42, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52024SC0222.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>nimmt die Schlussfolgerungen der Evaluierung von Eurofound, Cedefop, ETF und EU-OSHA in Bezug auf die trilaterale Governance-Struktur (Eurofound, Cedefop und EU-OSHA) zur Kenntnis; stellt fest, dass die trilaterale Struktur Vorteile etwa im Hinblick auf die Vertretung, die strategische Ausrichtung und den Wissensaustausch bietet, die Größe und Verschiedenartigkeit der Verwaltungsräte jedoch Probleme mit sich bringen, wenn es darum geht, Kompromisse bei zentralen Geschäfts- und Verwaltungsentscheidungen zu erzielen; weist darauf hin, dass bei der Evaluierung alternative Modelle für Governance-Strukturen geprüft wurden, um die Sozialpartner effizienter einzubeziehen; unterstreicht, dass bei den Tätigkeiten dieser Agenturen ein erhöhtes Potenzial für Einsparungen und Synergieeffekte besteht; betont, dass eine strenge Finanzaufsicht über die EU-Agenturen erforderlich ist, um für Kosteneffizienz zu sorgen und die missbräuchliche Verwendung öffentlicher Mittel zu verhindern; hebt hervor, dass bei der Finanzierung der Agenturen ein verantwortungsvoller, bedarfsorientierter Ansatz verfolgt werden muss, um einer Erhöhung des Verwaltungsaufwands vorzubeugen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Agenturen über ausreichende Ressourcen zur Erfüllung ihrer Mandate verfügen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>nimmt die Schlussfolgerungen des im Februar 2024 veröffentlichten Berichts über die Bewertung der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex)<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624, ABl. L 295 vom 14.11.2019, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/1896/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, einschließlich einer Überprüfung der ständigen Reserve, und die darin enthaltenen Erkenntnisse zur Kenntnis, wonach diese Verordnung ihren Zweck erfüllt; stellt fest, dass die Verordnung zwar einen Rahmen für ein wirksames Grenzmanagement bietet, jedoch nach wie vor Herausforderungen in den Bereichen Governance, Rechenschaftspflicht und Effizienz bestehen; nimmt zur Kenntnis, dass Anpassungen der Governance-Struktur erforderlich sind, um sicherzustellen, dass Frontex ihr Mandat in vollem Umfang erfüllen kann, unter anderem in Bezug auf eine ausgewogene Vertretung im Verwaltungsrat, die Straffung der internen Entscheidungsprozesse und das Vermeiden sich überschneidender Zuständigkeiten; begrüßt die neue Organisationsstruktur, die der Verwaltungsrat im November 2023 als Schritt zur Verbesserung der Governance, der strategischen Koordinierung und der Mittelzuweisung angenommen hat; nimmt die im Bewertungsbericht aufgezeigten Fälle von administrativer Ineffizienz zur Kenntnis, insbesondere in Bezug auf Erstattungsverfahren und bürokratische Hürden, mit denen die Mitgliedstaaten bei der Entsendung von Personal zu Frontex konfrontiert sind; fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie diese Verfahren vereinfacht werden können, um unnötigen Aufwand für die nationalen Behörden zu verringern; weist darauf hin, dass es wichtig ist, die Empfehlungen aus dem Jahresbericht des Grundrechtsbeauftragten umzusetzen; würdigt zwar die erzielten Fortschritte, fordert Frontex jedoch auf, die Transparenz weiter zu verbessern, bei Ermittlungen uneingeschränkt zu kooperieren und bei all ihren Tätigkeiten Maßnahmen zum Schutz der Grundrechte umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>betont, dass ein ausgewogener Ansatz, bei dem wirksame Grenzkontrollen mit soliden Grundrechtsgarantien kombiniert werden, von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung eines sicheren Schengen-Raums und eines verlässlichen Rahmens zur Steuerung der Migration für die Union ist; bekräftigt daher, dass Schulungen im Bereich Grundrechte für Beamte der ständigen Reserve (Frontex) systematisch und kontinuierlich durchgeführt werden müssen, um sicherzustellen, dass sich die Beamten über die relevanten Verpflichtungen und Normen im Bereich der Grundrechte, die internationalen Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht bewusst sind und diese einhalten<FOOTNOTE><FIELD> https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52024DC0075, Teil 3.</FIELD></FOOTNOTE>; betont ferner, dass es wichtig ist, Grundrechtsverletzungen mittels eines Berichts über schwerwiegende Zwischenfälle zu melden, wenn diese festgestellt werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>stellt fest, dass die endgültigen Gesamteinnahmen für 2023 (nach Berichtigungshaushaltsplänen) und die Vergleichszahlen für 2022 für die 33 Agenturen der EU, die Teil dieser Entschließung sind, wie folgt aufgeschlüsselt waren<FOOTNOTE><FIELD> Daten gemäß den im Amtsblatt veröffentlichten Einnahmen- und Ausgabenplänen für das Haushaltsjahr 2023 für jede einzelne Agentur.</FIELD></FOOTNOTE>:</P></ACTION><ACTION><P><TABLE><TGROUP COLS="4"><COLSPEC COLNAME="C1" COLNUM="1" COLWIDTH="26.27*"/><COLSPEC COLNAME="C2" COLNUM="2" COLWIDTH="25.24*"/><COLSPEC COLNAME="C3" COLNUM="3" COLWIDTH="29.23*"/><COLSPEC COLNAME="C4" COLNUM="4" COLWIDTH="19.26*"/><TBODY><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P> </P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">Einnahmen 2023 in Euro</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">Einnahmen 2022 in Euro</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P><STRING BOLD="on">∆</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">ACER</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">29 582 967 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">24 827 843 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>19,15 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">GEREK-Büro</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">7 697 265 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">7 428 456 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>3,62 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">CDT </STRING><FOOTNOTE><FIELD> Aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragene Überschüsse wurden abgezogen.</FIELD></FOOTNOTE></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">47 140 900 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">48 721 800 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>-3,24 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">CEDEFOP</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">20 140 610 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">18 434 420 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>9,26 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">CEPOL</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">14 211 723 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">13 805 510 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>2,94 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">EASA </STRING><FOOTNOTE><FIELD> Haushaltskorrekturen entsprechend dem kumulierten Überschuss wurden abgezogen.</FIELD></FOOTNOTE></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">169 665 375 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">163 367 860 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>3,85 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">EBA</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">52 672 002 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">50 315 014 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>4,68 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">ECDC</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">102 526 724 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">112 796 588 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>-9,10 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">ECHA </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">123 280 140 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">116 981 740 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>5,38 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">EUA</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">76 114 130 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">92 863 021 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>-18,04 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">EFCA</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">30 862 554 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">35 734 297 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>-13,63 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">EFSA</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">148 954 729 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">134 773 287 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>10,52 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">EIGE</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">9 358 919 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">8 432 920 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>10,98 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">EIOPA </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">36 714 492 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">34 571 120 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>6,20 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">EIT</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">367 607 241 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">448 920 650 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>-18,11 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">ELA</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">39 973 330 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">34 689 842 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>15,23 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">EMA </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">448 603 000 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">421 815 000 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>6,35 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="JUSTIFY" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">EUDA (EMCDDA)</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">22 082 074 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">18 839 136 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>17,21 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">EMSA</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">111 954 231 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">115 807 270 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>-3,33 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">ENISA</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">25 183 495 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">39 207 625 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>-35,77 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">ERA</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">38 532 447 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">33 983 956 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>13,38 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">ESA </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">258 160 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">167 000 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>54,59 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">ESMA</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">72 509 657 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">68 068 551 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>6,52 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">ETF </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">28 542 956 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">25 051 848 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>13,94 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">EUAA</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">170 135 127 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">168 842 192 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>0,77 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">EU-LISA </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">300 524 142 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">296 508 265 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>1,35 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">EU-OSHA</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">17 038 950 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">16 405 100 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>3,86 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">EUROFOUND</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">25 369 931 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">22 438 000 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>13,07 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">EUROJUST </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">59 324 460 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">49 086 843 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>20,86 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">EUROPOL</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">212 925 809 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">197 759 722 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>7,67 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">EUSPA</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">76 922 866 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">65 392 492 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>17,63 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">FRA</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">26 191 031 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">25 857 952 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>1,29 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">FRONTEX</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">829 352 752 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">693 122 858 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>19,65 %</P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">SUMME</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">3 741 954 189 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">3 605 018 178 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P>3,80 %</P></ENTRY></ROW></TBODY></TGROUP></TABLE></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>hebt hervor, dass der Anstieg bei den Einnahmen von 2022 bis 2023 bei einigen Agenturen erheblich war, wobei er bei der ESA 54,59 %, bei Eurojust 20,86 %, bei Frontex 19,65 % und bei der ACER 19,15 % betrug; begrüßt die Aufstockung der Finanzmittel für die Strafverfolgungsbehörden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass der Anstieg bei der ESA hauptsächlich auf die kontinuierliche Weiterentwicklung des IT-Systems „Informationsverwaltung der Beobachtungsstelle für den Kernmaterialmarkt und der Euratom-Versorgungsagentur“ (NOEMI) sowie auf die Erbringung von Rechnungsführungsdiensten für die Agentur zurückzuführen ist; weist darauf hin, dass der Anstieg bei Eurojust hauptsächlich auf die zusätzlichen Ressourcen zurückzuführen ist, die für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, die durch drei Verordnungsvorschläge der Kommission hinzukamen, sowie auf die besonders schwerwiegenden Auswirkungen der Inflation<FOOTNOTE><FIELD> Entwurf des Haushaltsplans 2023: Arbeitsdokument III, S. 24.</FIELD></FOOTNOTE>; stellt fest, dass der Anstieg der Haushaltsmittel bei Frontex darauf abzielt, den Aufbau der ständigen Reserve der Grenzschutzbeamten, einschließlich Ausrüstung, fortzusetzen<FOOTNOTE><FIELD> Entwurf des Haushaltsplans 2023: Arbeitsdokument III, S. 26.</FIELD></FOOTNOTE>; weist darauf hin, dass im Falle der ACER der Anstieg hauptsächlich auf die zusätzlichen Aufgaben zurückzuführen ist, die im Rahmen geplanter überarbeiteter Verordnungen über Energieinfrastruktur und die Verringerung der Methanemissionen delegiert wurden<FOOTNOTE><FIELD> Entwurf des Haushaltsplans 2023: Arbeitsdokument III, S. 21.</FIELD></FOOTNOTE> sowie auf die verbundene jährliche Indexierung der Bezüge, höhere rechtsbezogene Ausgaben und eine höhere Mittelzuweisung aufgrund von Gebühren für bestimmte Projekte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>nimmt die Antwort auf die Anfrage zur schriftlichen Beantwortung zur Kenntnis, wonach die Übertragungen von Frontex (45 % im Jahr 2023) mit ihrem operativen Zyklus zusammenhängen, der nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt und nicht ohne Weiteres angepasst werden kann, da alle Mitgliedstaaten involviert sind; ist sich bewusst, dass als Erklärung für die Aufstockung des Haushalts von Frontex die politischen Prioritäten der Kommission und die Erwartungen der Unionsbürgerinnen und -bürger in Bezug auf die Sicherheit angeführt werden; beharrt darauf, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, für ausreichende Ressourcen für das wirksame Funktionieren von Frontex zu sorgen und gleichzeitig kontinuierlich zu prüfen, ob ihr Haushalt zweckmäßig ist und Ergebnisse erzielt werden; weist erneut darauf hin, dass die Fortschritte bei der Absorptionsfähigkeit der Agentur, insbesondere durch die Einstellung von Personal für die Grenz- und Küstenwache, überwacht werden müssen, und betont, dass eine solide Planung wichtig ist, um ihre Leistungsfähigkeit zu wahren; fordert außerdem das EUAN auf, mit den Agenturen und dem Rechnungshof zusammenzuarbeiten, um eine standardisierte Darstellung der Übertragungen auszuarbeiten, die besser mit dem Grundsatz der Jährlichkeit der Haushaltsordnung in Einklang steht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>weist darauf hin, dass die meisten Agenturen der EU ihre Finanzierung zur Gänze aus Beiträgen aus dem Unionshaushalt erhalten; stellt jedoch fest, dass einige Agenturen vollständig oder teilweise aus alternativen Einnahmequellen finanziert werden, darunter Zertifikate, Genehmigungen, die Registrierung von Stoffen, Beiträge, Datenerhebung, Marktüberwachung, Aufsicht und andere Dienstleistungen wie Übersetzung und Terminologiearbeit, wie sie vom Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT) erbracht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="DASH"><INT.LI LEVEL="0">stellt insbesondere fest, dass</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>zu den teilweise selbstfinanzierten Agenturen die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA), die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zählen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>zu den vollständig selbstfinanzierten Agenturen das CdT zählt und</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>zu den teilweise von nationalen Behörden kofinanzierten Agenturen die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zählen;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt fest, dass die Finanzierungsquelle für selbstfinanzierte Agenturen, die Teil dieser Entschließung sind, für 2023 wie folgt aufgeschlüsselt war:</P></ACTION><ACTION><P><TABLE><TGROUP COLS="7"><COLSPEC COLNAME="C1" COLNUM="1" COLWIDTH="10.66*"/><COLSPEC COLNAME="C2" COLNUM="2" COLWIDTH="19.86*"/><COLSPEC COLNAME="C3" COLNUM="3" COLWIDTH="18.2*"/><COLSPEC COLNAME="C4" COLNUM="4" COLWIDTH="7.6*"/><COLSPEC COLNAME="C5" COLNUM="5" COLWIDTH="19.18*"/><COLSPEC COLNAME="C6" COLNUM="6" COLWIDTH="7.36*"/><COLSPEC COLNAME="C7" COLNUM="7" COLWIDTH="17.14*"/><TBODY><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P> </P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">Einnahmen 2023 in Euro</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">EU-Zuschuss</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P><STRING BOLD="on"> %</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5"><P><STRING BOLD="on">Eigene Einnahmen</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6"><P><STRING BOLD="on"> %</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7"><P><STRING BOLD="on">Sonstige</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">ACER</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">29 576 964 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">19 418 599 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P><STRING BOLD="on">66 %</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5"><P><STRING BOLD="on">10 158 245 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6"><P><STRING BOLD="on">34 %</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7"><P><STRING BOLD="on">120 EUR</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">CDT </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">47 140 900 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">0 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P><STRING BOLD="on">0 %</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5"><P><STRING BOLD="on">46 295 800 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6"><P><STRING BOLD="on">98 %</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7"><P><STRING BOLD="on">845 100 EUR</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">EASA </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">169 665 375 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">44 329 433 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P><STRING BOLD="on">26 %</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5"><P><STRING BOLD="on">120 937 434 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6"><P><STRING BOLD="on">71 %</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7"><P><STRING BOLD="on">4 398 508 EUR</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">EBA</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">52 672 002 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">19 428 306 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P><STRING BOLD="on">37 %</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5"><P><STRING BOLD="on">31 479 331 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6"><P><STRING BOLD="on">60 %</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7"><P><STRING BOLD="on">1 764 364 EUR</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">ECHA </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">123 280 140 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">81 274 568 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P><STRING BOLD="on">66 %</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5"><P><STRING BOLD="on">33 107 484 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6"><P><STRING BOLD="on">27 %</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7"><P><STRING BOLD="on">8 898 088 EUR</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">EIOPA </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">36 714 492 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">13 470 715 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P><STRING BOLD="on">37 %</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5"><P><STRING BOLD="on">22 086 958 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6"><P><STRING BOLD="on">60 %</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7"><P><STRING BOLD="on">1 156 819 EUR</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">EMA </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">448 603 000 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">50 027 000EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P><STRING BOLD="on">11 %</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5"><P><STRING BOLD="on">398 209 000 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6"><P><STRING BOLD="on">89 %</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7"><P><STRING BOLD="on">367 000 EUR</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">ERA</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">38 532 447 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">27 418 274 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P><STRING BOLD="on">71 %</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5"><P><STRING BOLD="on">10 312 858 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6"><P><STRING BOLD="on">27 %</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7"><P><STRING BOLD="on">801 315 EUR</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">ESMA</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">72 509 657 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">18 588 578 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P><STRING BOLD="on">26 %</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5"><P><STRING BOLD="on">52 224 114 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6"><P><STRING BOLD="on">72 %</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7"><P><STRING BOLD="on">1 696 965 EUR</STRING></P></ENTRY></ROW><ROW><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C1"><P><STRING BOLD="on">SUMME</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C2"><P><STRING BOLD="on">1 018 694 977 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C3"><P><STRING BOLD="on">273 955 473 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C4"><P><STRING BOLD="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C5"><P><STRING BOLD="on">724 811 224 EUR</STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C6"><P><STRING BOLD="on"> </STRING></P></ENTRY><ENTRY ALIGN="LEFT" COLNAME="C7"><P><STRING BOLD="on">19 928 279 EUR</STRING></P></ENTRY></ROW></TBODY></TGROUP></TABLE></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA), die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) rechtlich verpflichtet sind, die Kosten von Tätigkeiten, die aus eigenen Einnahmen finanziert werden, zu ermitteln und getrennt auszuweisen; stellt fest, dass diese Agenturen über Systeme verfügen, um diese Anforderung zu erfüllen, und weist darauf hin, dass bestimmte Agenturen wie die EMA, die EASA und die ERA über diese Anforderungen hinausgehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt fest, dass in den Gründungsverordnungen für die drei europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA – mit Ausnahme der durch Aufsichtsgebühren finanzierten Tätigkeiten) festgelegt ist, dass die Beiträge, die sie von den zuständigen nationalen Behörden erhalten, zunächst 60 % ihres jeweiligen Haushalts ausmachen sollten, während die verbleibenden 40 % aus dem Unionshaushalt stammen sollten; weist darauf hin, dass diese Vorkehrung die Mischung aus Regulierungsaufgaben, die für die Finanzierung durch die EU geeignet sind, und Aufgaben der aufsichtlichen Konvergenz widerspiegelt, die für Beiträge der zuständigen nationalen Behörden im Rahmen der Mandate der drei Behörden geeignet sind; betont, dass diese Behörden aufgrund des Fehlens einer klaren Abgrenzung der aus den beiden Quellen finanzierten Tätigkeiten in den Gründungsverordnungen nicht zwischen den Kosten, die durch den Zuschuss aus dem Unionshaushalt gedeckt werden, und den Kosten, die durch nationale Beiträge gedeckt werden, differenzieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert die EBA, die EIOPA und die ESMA auf, die entsprechende Fähigkeit zu entwickeln, um die Kosten der Tätigkeiten, die ihre jeweiligen eigenen Einnahmeströme generieren, ermitteln und getrennt ausweisen zu können, damit sich ihre Entscheidungsfindung und die Qualität der Informationen, die sie den Interessengruppen in Bezug auf die Defizite oder Überschüsse, die diese Tätigkeiten erzeugen, zur Verfügung stellen, verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>stellt fest, dass das CdT über ein System zur Überwachung der Kosten jeder Tätigkeit und jedes Produkts verfügt, das eigene Einnahmen generiert, wodurch es Gewinne oder Verluste berechnen kann; hebt hervor, dass im Jahr 2023 bei 10 der 17 wichtigsten Produkte des CdT Verluste in Höhe von insgesamt 3,4 Mio. EUR gemeldet wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>betont, dass im CdT im vergangenen Jahrzehnt sieben Jahre lang Haushaltsdefizite und sechs Jahre lang bilanzielle Verluste aufgrund rückläufiger Geschäftsvolumen verzeichnet wurden; nimmt zur Kenntnis, dass das CdT zur Bewältigung des Rückgangs des Geschäftsvolumens auf eine Sonderreserve zurückgreift, die 2011 eingerichtet wurde, um für Haushalts- und Preisstabilität zu sorgen; stellt fest, dass diese Reserve 2014 mit 15,6 Mio. EUR ihren Höchststand erreichte und anschließend auf 10,3 Mio. EUR im Jahr 2022 und 8,9 Mio. EUR im Jahr 2023 zurückging; ist sich bewusst, dass mögliche weitere Defizite durch Zuschüsse aus dem Unionshaushalt gedeckt werden müssten, wie dies in der Gründungsverordnung des CdT vorgesehen ist, sobald die Reserve vollständig ausgeschöpft ist; fordert das CdT auf, der Entlastungsbehörde über seine Pläne zur Minderung der Risiken in Bezug auf die Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>stellt fest, dass die Agenturen die Mechanismen der Finanzberichterstattung und der internen Kontrolle verbessern müssen; fordert die Agenturen auf, jährlich eine detaillierte Aufschlüsselung der Ausgaben vorzulegen, einschließlich aufgeschlüsselter Daten zu externen Verträgen, Beratungsdienstleistungen und Unterauftragnehmern; beharrt darauf, dass digitale Instrumente für die Berichterstattung in Echtzeit benötigt werden, mit denen die Finanzaufsicht und die Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament und der Öffentlichkeit verbessert werden; spricht sich für weitere Fortschritte bei den Prüfungsempfehlungen aus;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Vom Rechnungshof ermittelte Hauptrisiken</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>nimmt die Schlussfolgerung des Rechnungshofs in seinem Jahresbericht über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2023 („Bericht des Rechnungshofs“) zur Kenntnis, wonach die Prüfung des Rechnungshofs ähnlich ausfiel wie im Vorjahr (2022), wobei die Schwachstellen in den Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge weiterhin die Hauptursache für vorschriftswidrige Zahlungen waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass bei den Agenturen wie auch 2022 generell ein geringes Risiko hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agenturen besteht, die unter Anwendung der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften erstellt wird und auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen beruht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>betont, dass laut dem Rechnungshof bei den meisten Agenturen wie auch 2022 generell ein geringes Risiko hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen besteht und dass bei teilweise eigenfinanzierten Agenturen, bei denen für die Erhebung von Gebühren und anderen Beiträgen zu den Einnahmen gesonderte Bestimmungen gelten, ein mittleres Risiko besteht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>merkt an, dass laut Rechnungshof hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresrechnungen der Agenturen zugrunde liegenden Zahlungsvorgänge insgesamt ein mittleres Risiko besteht, wobei das Risiko bei bestimmten Haushaltstiteln von gering bis hoch reicht; stellt fest, dass der Rechnungshof das Risiko bei Titel I (Personalausgaben) allgemein als gering, bei Titel II (Verwaltungsausgaben) als mittel und bei Titel III (Operative Ausgaben) – je nach der betreffenden Agentur und der Art ihrer operativen Ausgaben – als gering bis hoch einstuft; weist darauf hin, dass der Rechnungshof die Risiken bei Titel III und bei Titel II für vergleichbar hält, dass die Auswirkungen bei Titel III wegen der deutlich höheren Beträge jedoch höher eingeschätzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>ist besorgt darüber, dass dem Rechnungshof zufolge das sechste Jahr in Folge hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung ein mittleres Risiko besteht, und zwar vor allem im Zusammenhang mit Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge, die nicht so durchgeführt wurden, dass die Erzielung des bestmöglichen Preis-Leistungs-Verhältnisses sichergestellt war;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof das Risiko für die Haushaltsführung als gering einstuft, wobei die Prüfung des Rechnungshofs ein hohes Maß an Übertragungen gebundener Mittel ergab;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs die vorherrschenden Probleme in den Agenturen, und zwar i) Mängel bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, die nach wie vor die Hauptursache für vorschriftswidrige Zahlungen sind, ii) Herausforderungen bei der Haushaltsführung, etwa übermäßig hohe Mittelübertragungen und verspätete Zahlungen und iii) Schwachstellen bei der internen Kontrolle, insbesondere bei der Gewährleistung der Einhaltung von Finanzvorschriften und Verfahrensleitlinien;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Übersicht über die Prüfungsergebnisse</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof für alle Agenturen uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung abgegeben hat; weist darauf hin, dass der Rechnungshof für alle Agenturen uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresrechnungen zugrunde liegenden Einnahmen abgegeben hat; stellt allerdings fest, dass zwar für fast alle Agenturen uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresrechnungen zugrunde liegenden Zahlungen abgegeben wurden, bei vier Agenturen jedoch Ausnahmen zu verzeichnen waren: beim Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT), bei der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA), bei der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) und bei der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>stellt fest, dass die Einschränkung in Bezug auf das EIT vorschriftswidrige Finanzhilfezahlungen betrifft, bei denen das EIT eine Ex-post-Überprüfung einer Stichprobe von 174 Kostenpositionen durchführte; weist darauf hin, dass das EIT Kosten im Zusammenhang mit 27 Kostenpositionen ablehnte und dass der Rechnungshof drei zusätzliche Kostenpositionen ermittelte, bei denen das EIT nicht nachweisen konnte, dass die Begünstigten zentrale, in der Finanzhilfevereinbarung festgelegte Voraussetzungen erfüllten, was zu geschätzten 12,2 Mio. EUR an vorschriftswidrigen Finanzhilfezahlungen führte, was einer geschätzten Fehlerquote von 3,4 % entspricht; nimmt zur Kenntnis, dass das EIT einen der vom Rechnungshof gemeldeten Fehler nicht akzeptiert, der drei Kostenelemente betrifft, die seiner Meinung nach förderfähig sind; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass das EIT feststellt, dass ohne diesen Fall die vom Rechnungshof geschätzte Fehlerquote unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % liegen würde, was zu einem uneingeschränkten Prüfungsurteil über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen des EIT führen würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>bedauert, dass sich die Einschränkung in Bezug auf die ELA auf Zahlungen in Höhe von 1,6 Mio. EUR im Jahr 2023 bezieht, was 3,8 % der insgesamt verfügbaren Mittel für Zahlungen entspricht; nimmt zur Kenntnis, dass dieser Betrag 1,3 Mio. EUR im Zusammenhang mit einem Auftrag umfasst, der im Prüfungsbericht 2022 als vorschriftswidrig eingestuft wurde, da der vergebene Auftragswert die festgelegte Obergrenze des Vertrags überschritt, sowie 0,3 Mio. EUR im Zusammenhang mit Schwachstellen bei den Ex-ante-Kontrollen der Vertragsdurchführung; nimmt die Antwort der ELA zur Kenntnis, in der erläutert wird, dass der vorschriftswidrige Vertrag im Februar 2024 endete und durch eine neue Rahmenvereinbarung ersetzt wurde, die im November 2023 geschlossen wurde; ist sich der Entscheidung der ELA bewusst, den vorschriftswidrigen Vertrag vorübergehend fortzusetzen, um Risiken zu mindern, ihren Ruf zu schützen und für eine ununterbrochene Erbringung von Dienstleistungen zu sorgen, sodass sie die Kontinuität ihres Betriebs aufrechterhalten und die geplanten Tätigkeiten durchführen konnte, bis die neue Vereinbarung in Kraft trat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass sich die Einschränkung in Bezug auf die ENISA auf vorschriftswidrige Zahlungen in Höhe von 1,8 Mio. EUR im Jahr 2023 bezieht, was 4,1 % der insgesamt im Jahr 2023 verfügbaren Mittel für Zahlungen entspricht; weist darauf hin, dass die ENISA im August 2022 eine Aufstockung des Haushalts um 15 Mio. EUR erhielt, um die Mitgliedstaaten nach Russlands Invasion der Ukraine verstärkt im Bereich der Cybersicherheit zu unterstützen; stellt ferner fest, dass die ENISA im September 2022 ein Vergabeverfahren mit 28 Losen einleitete und anschließend 28 separate Rahmenverträge im Wert von 14,4 Mio. EUR unterzeichnete; ist sich bewusst, dass der Verwaltungsrat Anfang 2023 eine Ausnahme machte, um vorübergehend von seiner Finanzregelung abweichen und so überarbeiteten Anträgen der Mitgliedstaaten auf Unterstützung im Bereich der Cybersicherheit nachkommen zu können; nimmt zur Kenntnis, dass der Antwort der ENISA zufolge der Beschluss des Verwaltungsrats eine (befristete und zeitlich begrenzte) Ausnahme darstellte, um auf eine besondere Ausnahmesituation in einem äußerst schwierigen internationalen Kontext zu reagieren; nimmt zur Kenntnis, dass diese Ausnahme gemäß der Anwendung des internen Kontrollrahmens der ENISA ordnungsgemäß registriert und im konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht 2023 entsprechend ausgewiesen wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>stellt fest, dass die Einschränkung für die eu-LISA vorschriftswidrige Zahlungen in Höhe von insgesamt 12,6 Mio. EUR im Jahr 2023 betrifft, was 3,2 % der insgesamt verfügbaren Mittel für Zahlungen entspricht, einschließlich 2,7 Mio. EUR für 2023 geprüfte Verträge und 9,9 Mio. EUR für Verträge, die im Prüfbericht 2022 als vorschriftswidrig eingestuft worden waren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass nun erneut ein eingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen der eu-LISA vorliegt, was anhaltende Probleme widerspiegelt, die der Rechnungshof seit 2020 in früheren Berichten aufgeworfen hat; nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass die meisten fehlerbehafteten Verträge im Jahr 2023 entweder ausgelaufen sind oder von der eu-LISA gekündigt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="DASH"><INT.LI LEVEL="0">stellt fest, dass die Grundlage für ein eingeschränktes Prüfungsurteil (eu-LISA) im Jahr 2023 die folgenden Unregelmäßigkeiten umfasste:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>Unregelmäßigkeiten in Bezug auf Rahmenverträge: weist darauf hin, dass die eu-LISA bei einigen Preiselementen der finanziellen Angebote von zwei Bietern erhebliche Änderungen vornahm, die über die nach Artikel 151 der Finanzregelung zulässigen Korrekturen hinausgingen und sich unmittelbar auf das Ergebnis der Ausschreibung auswirkten, wobei sich die damit verbundenen Zahlungen im Jahr 2023 auf insgesamt 2,7 Mio. EUR beliefen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>ungerechtfertigtes Verhandlungsverfahren: nimmt ferner die vorschriftswidrige Zahlung in Höhe von 7,7 Mio. EUR im Zusammenhang mit einem Rahmenvertrag zur Kenntnis, der ohne angemessene Begründung im Wege eines Verhandlungsverfahrens vergeben wurde, wodurch gegen die Vergabestandards verstoßen wurde;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>nicht genehmigte Vertragsänderung: stellt fest, dass Zahlungen in Höhe von 1,8 Mio. EUR infolge einer nicht genehmigten Änderung, durch die der Wert eines Festpreisvertrags um 3,6 Mio. EUR erhöht wurde, als vorschriftswidrig eingestuft wurden;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>Nichteinhaltung der Bedingungen von Rahmenverträgen: stellt mit Besorgnis fest, dass Zahlungen des Rahmenvertrags für die Instandhaltung gemeinsam genutzter Infrastrukturen in Höhe von insgesamt 0,4 Mio. EUR vorschriftswidrig waren, da der Einzelvertrag vom Rahmenvertrag abwich;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>ist zutiefst besorgt über das erneute Auftreten von Problemen bei der Auftragsvergabe, die nun im vierten Jahr in Folge zu einem eingeschränkten Prüfungsurteil geführt haben, und fordert die eu-LISA nachdrücklich auf, unverzüglich Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um Problemen dieser Art in Zukunft im Finanzmanagement und bei der Auftragsvergabe zu begegnen und vorzubeugen und dabei für die uneingeschränkte Einhaltung der Haushaltsordnung zu sorgen; fordert, dass das Europäische Parlament bis zum 30. Juni 2025 über die diesbezüglichen Fortschritte informiert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>begrüßt, dass der Rechnungshof in der Anhörung<FOOTNOTE><FIELD> Sitzung des CONT-Ausschusses, 4. Dezember 2023.</FIELD></FOOTNOTE> eingeräumt hat, dass trotz des für 2023 abgegebenen Urteils (eu-LISA) die festgestellten Mängel behoben werden und Verbesserungen feststellbar sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>hebt hervor, dass in der Haushaltsordnung zwar keine Obergrenzen für Übertragungen vorgesehen sind, regelmäßige und überhöhte Mittelübertragungen allerdings den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit untergraben und auf strukturelle Probleme im Zusammenhang mit dem Haushaltsverfahren und dem Durchführungszyklus hindeuten; stellt fest, dass in 14 Agenturen (ENISA, Eurofound, EIGE, eu-LISA, EMA, EUSPA, ELA, FRA, EFCA, ECDC, EU-OSHA, ACER, Frontex und ESA) der Umfang der Mittelübertragungen, die alle Haushaltstitel zusammengenommen betreffen, mehr als 15 % beträgt; nimmt zur Kenntnis, dass die Mittelübertragungen bei Frontex und ESA mehr als 40 % bzw. 50 % betragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>weist darauf hin, dass die Agenturen gemäß dem Regelungsrahmen Zahlungen innerhalb bestimmter Fristen leisten müssen; stellt fest, dass jede Nichteinhaltung dieser Fristen dazu führen kann, dass Gläubiger Anspruch auf Verzugszinsen haben; weist darauf hin, dass der Rechnungshof für das Jahr 2023 berichtet, dass der Gesamtbetrag der angefallenen Verzugszinsen zwar als unerheblich angesehen wurde, es jedoch bemerkenswert ist, dass neun Agenturen (ACER, ECDC, EUA, EUDA, ENISA, ERA, EU-OSHA, Eurojust und Frontex) ihre Zahlungsfristen häufig nicht einhielten; fordert die betreffenden Agenturen auf, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Zahlungsfristen eingehalten werden; hebt hervor, dass der Betrag der aufgelaufenen Verzugszinsen zwar gering war, die hohe Häufigkeit verspäteter Zahlungen sich jedoch negativ auf den Ruf der Agenturen auswirken kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>betont, dass der Rechnungshof Absätze zur „Hervorhebung eines Sachverhalts“ veröffentlicht hat, um auf Themen aufmerksam zu machen, die in der Jahresrechnung dargestellt oder ausgewiesen wurden und für das Verständnis der Jahresrechnung oder der zugrunde liegenden Einnahmen und Zahlungen von grundlegender Bedeutung sind; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2023 für die folgenden Agenturen, die Teil dieser Entschließung sind, Absätze zur „Hervorhebung eines Sachverhalts“ verfasst hat: CdT, EBA, EIT, EMA, ERA, ESMA, Eurojust, eu-LISA und Frontex;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass das CdT in seinem Jahresabschluss Angaben zum Rückgang der operativen Einnahmen macht, der sich negativ auf sein Betriebsergebnis ausgewirkt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>weist auf die im Jahresabschluss der ERA und von Eurojust enthaltenen Angaben zur Umsetzung von SUMMA hin<FOOTNOTE><FIELD> Das neue Haushalts-, Rechnungsführungs- und Finanzsystem wurde 2022 im Rahmen eines Pilotprojekts in Betrieb genommen.</FIELD></FOOTNOTE>; stellt fest, dass technische Probleme im Laufe des Jahres 2023 weiterhin zur Zunahme verspäteter Zahlungen (50 % im Jahr 2023) und Fällen von Nichteinhaltung bei Eurojust beigetragen haben; stellt fest, dass die ERA im ersten Quartal mit technischen Problemen konfrontiert war, auch wenn im Vergleich zu 2022 erhebliche Verbesserungen erzielt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>stellt fest, dass die Jahresrechnungen der ESMA und der EBA eine Offenlegung in Bezug auf eine Unsicherheit betreffend das Ergebnis eines Rechtsstreits enthalten<FOOTNOTE><FIELD> UniSystems Luxembourg und Unisystems systimata pliroforikis/ESMA – Rechtssache T-750/22.</FIELD></FOOTNOTE>; nimmt zur Kenntnis, dass der ESMA förmlich eine Rechtssache im Zusammenhang mit einem gemeinsamen Vergabeverfahren mitgeteilt wurde, an dem neben der ESMA drei weitere EU-Agenturen (EBA, EIOPA und ERA) beteiligt waren; ist sich bewusst, dass das Verfahren zu einem Rahmenvertrag im Wert von 40,2 Mio. EUR geführt hat und dass die ESMA und die EBA bis Ende 2023 Einzelverträge in Höhe von insgesamt 2 185 226 EUR im Falle der ESMA und 6 306 786 EUR im Falle der EBA unterzeichnet hatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>ist besorgt darüber, dass der Kläger die Aufhebung einer Ausschreibungsentscheidung und eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 400 000 bis 3,5 Mio. EUR beantragt; stellt fest, dass die Leitungsgremien der ESMA und der EBA aufgrund des frühen Verfahrensstadiums nicht in der Lage sind, eine zuverlässige Schätzung der potenziellen Kosten, die sich aus der Rechtssache ergeben könnten, vorzulegen<FOOTNOTE><FIELD> Jahresrechnung der EBA, S. 26, und Rechnungshof zur ESMA, S. 139.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>weist darauf hin, dass im Jahresabschluss der ESMA eine Wertminderung in Höhe von 368 300 EUR, die ausstehenden Gebühren von beaufsichtigten Unternehmen aus Drittländern entspricht, offengelegt wurde; stellt fest, dass die Wertminderung mit der Tatsache zusammenhängt, dass die Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) der ESMA keinen wirksamen Mechanismus zur Durchsetzung der Einziehung ausstehender Gebühren von außerhalb der Union an die Hand gibt; begrüßt, dass mit der jüngsten Einigung der beiden gesetzgebenden Organe zur Änderung der Verordnung (EMIR 3) die Möglichkeit für die ESMA eingeführt wurde, beaufsichtigten Unternehmen aus Drittländern, die ihre Gebühren nicht entrichten, die Anerkennung zu entziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>stellt fest, dass die Jahresrechnung der EBA Angaben zu den erheblichen Auswirkungen der Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) und der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) in Bezug auf die nicht gedeckten Ressourcen enthält, die für die Einrichtung der damit verbundenen Aufgaben und die Umsetzung einer ordnungsgemäßen Überwachungs- und Aufsichtspolitik erforderlich waren, was 2023 erfolgte, bevor die Gebührenerhebung beginnen konnte; nimmt zur Kenntnis, dass die EBA Ressourcen für diese vorbereitenden Tätigkeiten umschichten musste;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass in der Jahresrechnung des EIT die Annahmen beschrieben sind, die der Schätzung der Betriebskosten (Ausgaben für Finanzhilfen) zugrunde gelegt wurden, die in der Bilanz als abnehmender Posten der Vorfinanzierungsaktiva erfasst werden; weist darauf hin, dass Rechnungsabgrenzungsposten für Finanzhilfeaufwendungen eine erhebliche Schätzung erfordern und zwangsläufig mit Unsicherheiten verbunden sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>stellt fest, dass die EMA in ihrer Jahresrechnung wichtige Angaben zu ihren ehemaligen Räumlichkeiten in London und zu den Unsicherheiten macht, die dadurch entstehen, dass die Muttergesellschaft des Untermieters Insolvenz angemeldet hat; stellt mit Besorgnis fest, dass die EMA für den gesamten im Rahmen des Hauptmietvertrags noch zu zahlenden Betrag haftbar gemacht werden könnte; ist sich bewusst, dass sich der maximale Betrag – einschließlich einer Steuerschuld des Rates –, der von der EMA zu zahlen ist, falls die Räumlichkeiten für die verbleibende Laufzeit des Mietvertrags leer stehen, auf 550 Mio. EUR beläuft; weist darauf hin, dass die EMA derzeit die Bedingungen für die Untervermietung mit der Niederlassung der Gruppe im Vereinigten Königreich neu aushandelt und dass die EMA im Rahmen dieser Neuverhandlungen einem Aufschub der Mietzahlungen für die ersten beiden Quartale 2024 und einer Senkung der Miete des Untermieters ab dem 1. Januar 2024 zugestimmt hat; stellt fest, dass die EMA in diesem Zusammenhang eine Rückstellung in Höhe von 131,4 Mio. EUR aufgrund eines belastenden Vertrags erfasst hat; nimmt zur Kenntnis, dass der Untermieter der Agentur seinen vertraglichen Verpflichtungen für das Jahr 2023 nachgekommen ist, wobei Mietzahlungen für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2023 geleistet wurden, und fordert die EMA und die Kommission nachdrücklich auf, eine nachhaltige Lösung zu finden, um den Vertrag und alle damit verbundenen Verpflichtungen vor dem nächsten Entlastungsverfahren im Jahr 2024 zu beenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>stellt fest, dass die Jahresrechnung der eu-LISA eine Angabe zur finanziellen Lage eines wichtigen Auftragnehmers mit zwei laufenden Rahmenverträgen enthält; stellt fest, dass die eu-LISA über zwei laufende Rahmenverträge mit einem Auftragnehmer verfügt, der Mitglied eines Konsortiums ist, und dass dieser Auftragnehmer sein Mutterunternehmen in den Verträgen ersetzt hat und für die Umsetzung und Wartung des Einreise-/Ausreisesystems und die Erbringung von Dienstleistungen gemäß dem Rahmenvertrag über bereichsübergreifende Maßnahmen (Los 1) zuständig ist; nimmt zur Kenntnis, dass sich die ausstehenden vertraglich vereinbarten Beträge auf 97,5 Mio. EUR bzw. 41 Mio. EUR belaufen; stellt fest, dass die eu-LISA die finanzielle Gesundheit des Auftragnehmers mithilfe unabhängiger Risikobewertungsinstrumente und direkter Anfragen genau überwacht, um potenziellen Risiken im Zusammenhang mit der finanziellen Tragfähigkeit des Mutterunternehmens entgegenzuwirken; stellt fest, dass die eu-LISA darüber hinaus regelmäßig die Fortschritte von Vermögenswerten in Entwicklung bewertet, um sicherzustellen, dass sie sich nicht negativ auf ihr Mandat auswirken, und dass sie innerhalb der Grenzen der Finanzregelung proaktiv bei der Bewältigung und Minderung von Risiken im Zusammenhang mit Unterbrechungen der Lieferkette tätig ist<FOOTNOTE><FIELD> Jahresrechnung von eu-LISA, S. 25.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass Frontex und der Rechnungshof bei der Berechnung der Beiträge der assoziierten Schengen-Länder zum Haushalt von Frontex immer wieder unterschiedliche Ansätze verfolgen; nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof die Auslegung von Frontex für fehlerhaft hält, da sie dazu führt, dass die assoziierten Schengen-Länder rund 3,5 Millionen Euro (7 %) weniger zum Frontex-Haushalt beitragen, als sie gemäß der Größe ihrer Volkswirtschaften im Verhältnis zur Größe der Volkswirtschaft der EU eigentlich beitragen müssten; nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungsführer ad interim die Situation geprüft hat und ähnlich wie der Verwaltungsrat der Auffassung ist, dass kein Anlass dazu besteht, dass Frontex die derzeitige Berechnungsmethode in Bezug auf den Beitrag der assoziierten Schengen-Länder zum Haushalt von Frontex überarbeitet<FOOTNOTE><FIELD> Frontex-Jahresrechnung, S. 37.</FIELD></FOOTNOTE>; nimmt den Bericht von Frontex betreffend Folgemaßnahmen zum Entlastungsbericht 2022 zur Kenntnis, in dem es heißt, dass die Agentur nicht beabsichtigt, die für diese Berechnungen verwendete Methode zu ändern; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde eine detaillierte Erläuterung der bei diesen Berechnungen verwendeten Methode zu übermitteln;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Leistung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>stellt fest, dass mit dem Gemeinsamen Konzept für die dezentralen Agenturen das Konzept zentraler Leistungsindikatoren (KPI) eingeführt wird, um die Leistung der Agenturen besser verfolgen zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>stellt darüber hinaus fest, dass gemäß dem von der Kommission ausgearbeiteten Fahrplan<FOOTNOTE><FIELD> Fahrplan für die Folgemaßnahmen zum Gemeinsamen Konzept für die dezentralen Agenturen der EU.</FIELD></FOOTNOTE> die KPI sowohl für die Arbeit der Agenturen als auch für die Arbeit ihrer Direktoren entwickelt werden sollten; stellt darüber hinaus fest, dass die Kommission auch vorgeschlagen hat, Vorlagen für das Jahresarbeitsprogramm oder die Bewertung auszuarbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>weist darauf hin, dass KPI gemäß dem Fahrplan jährlich von den Agenturen und der Kommission weiterentwickelt werden sollten und sich daher von Jahr zu Jahr verändern dürften, was die Nachverfolgung der Leistung der Agentur über einen längeren Zeitraum erschwert, da einige KPI möglicherweise nicht über mehrere Jahre hinweg erhoben werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>empfiehlt den Agenturen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Ziele bei noch offenen Indikatoren oder solchen, bei denen es zu Verzögerungen gekommen ist, zu erfüllen und ihre KPI regelmäßig anzupassen, um ihre Leistung zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>betont, dass sich die Leitlinien der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Leitlinien zu zentralen Leistungsindikatoren (KPI) für Direktoren dezentraler Agenturen der EU, 13.3.2015, S. 3.</FIELD></FOOTNOTE> über die KPI für Direktoren der dezentralen Agenturen der EU ausschließlich auf die Leistung der Direktoren der Agenturen konzentrieren, d. h. hauptsächlich mit der Haushalts- und Personalverwaltung im Zusammenhang stehen, und nicht dazu dienen, die Ergebnisse oder die Effizienz bzw. Wirksamkeit der Tätigkeiten im Rahmen der Mandate der Agenturen zu bewerten<FOOTNOTE><FIELD> Sonderbericht 22/2020 des Europäischen Rechnungshofes: Die Zukunft der EU-Agenturen – Flexibilität und Zusammenarbeit könnten verstärkt werden.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>betont darüber hinaus, dass es aufgrund der Tatsache, dass es keine standardisierte Herangehensweise für die Darstellung der KPI in den jährlichen Tätigkeitsberichten der Agenturen gibt, schwierig ist, einen Überblick über den Stand der Leistung der einzelnen Agenturen zu erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>betont, dass gemäß den Schlussfolgerungen des Rechnungshofs die KPI nicht dazu beitragen, die Leistung der Agenturen in Bezug auf die Tätigkeiten und die Verwaltung der finanziellen und personellen Ressourcen zu verfolgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>fordert eine unabhängige Leistungsüberprüfung aller Agenturen, um zu bewerten, ob ihre Tätigkeiten tatsächlich mit den politischen Prioritäten der Union in Einklang stehen und zu greifbaren Ergebnissen führen; besteht auf der Einführung einer ergebnisorientierten Haushaltsplanung mit Effizienzmaßstäben, um eine optimale Mittelzuweisung und eine wirkungsorientierte Verwaltung sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>begrüßt, dass die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Schritte unternommen hat, um den Grundsatz „Ein Stoff, eine Bewertung“ zu fördern, damit die Bewertung der Gefahren und Risiken von Wirkstoffen kohärenter verläuft; fordert die Agenturen auf, sich auch weiterhin für die Zusammenarbeit mit anderen EU-Agenturen und mit internationalen Organisationen sowie für den Dialog mit Interessenträgern und Bürgern einzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>weist auf den Null-Toleranz-Ansatz der Union gegenüber der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) und auf den entscheidenden Beitrag der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), insbesondere der Fischereikontrolle und der Bekämpfung der IUU-Fischerei, hin;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>betont, dass in erster Linie die Mitgliedstaaten für die Kontrolle der Fischerei zuständig sind, während die Aufgaben der Agentur auf Unterstützung, Koordinierung und Bereitstellung von Hilfe für die Mitgliedstaaten in diesem Bereich beschränkt sind; fordert die Agentur auf, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, schwerwiegende Verstöße in Bezug auf Zwangsarbeit zu untersuchen und zu ermitteln sowie geeignete Schulungen im Zusammenhang mit diesen schwerwiegenden Verstößen für die Inspektoren anzubieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>fordert die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) auf, ihre Bemühungen als wichtiger Akteur bei der Umsetzung des EU-Weltraumprogramms fortzusetzen und die industrielle Basis, die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der Union zu stärken; spricht sich dafür aus, der Beschaffung in Europa – insbesondere in Bereichen, die für die Widerstandsfähigkeit, strategische Autonomie und Souveränität der Union von entscheidender Bedeutung sind – Vorrang einzuräumen; hebt die entscheidende Rolle von Galileo und seinem öffentlichen regulierten Dienst für die Sicherheit und Verteidigung der Union sowie den rasch realisierbaren Nutzen der staatlichen Satellitenkommunikation (GOVSATCOM) und den langfristigen strategischen Wert von IRIS<STRING SUPERSCRIPT="on">2</STRING> hervor; betont, dass die Initiativen der Union für Fähigkeiten im Bereich Verteidigung und Sicherheit das Fachwissen und die Infrastruktur des Weltraumsektors der Union nutzen sollten, damit unnötige Doppelarbeit vermieden wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>nimmt den neuen Fahrplan für die Interoperabilität zur Kenntnis; stellt fest, dass aufgrund von Verzögerungen bei der Entwicklung des Einreise-/Ausreisesystems (EES), des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) und des Europäischen Strafregisterinformationssystems für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN) ein neuer Zeitplan für die Einführung und Interoperabilität der Informationssysteme der Union erforderlich geworden ist; betont, dass ein rascher, wirksamer und zuverlässiger Informationsaustausch im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften von entscheidender Bedeutung ist, um den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der Union zu erhalten und zu stärken; würdigt in diesem Zusammenhang die Arbeit und die Verbesserungen, die die eu-LISA erzielt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>nimmt Kenntnis von den Bemühungen des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (im Folgenden „Zentrum“), die Mehrsprachigkeit in der Union zu ermöglichen und zu fördern, beispielsweise im Zusammenhang mit der Kommunikation der Agenturen der EU und durch die Weiterentwicklung der Terminologie in spezialisierten Fachbereichen, um die Qualität der Übersetzungen zu verbessern; begrüßt die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für künstliche Intelligenz (KI) im Juni 2023 sowie die Entscheidung, die Arbeit dieser Gruppe in einer neuen Beratungsgruppe für KI fortzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>fordert die EFCA auf, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, schwere Verstöße im Zusammenhang mit der Anwendung von Artikel 90 Absatz 2 Buchstabe p der Verordnung (EU) 2023/2842 im Hinblick auf Zwangsarbeit zu untersuchen und zu ermitteln sowie sicherzustellen, dass Inspektoren, die sich mit diesen schwerwiegenden Verstößen befassen, hinreichend geschult werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die EFCA im Jahr 2023 44 993 Inspektionen (auf See und an Land) gemeldet hat, wobei bei mindestens 4 230 dieser Inspektionen mutmaßliche Verstöße festgestellt wurden; stellt fest, dass diese Daten insgesamt einen leichten Rückgang der Gesamtzahl der Inspektionen (5 % weniger Inspektionen als 2022) sowie einen Rückgang der Gesamtzahl der Inspektionen, bei denen mutmaßliche Verstöße festgestellt wurden, um 18 % darstellen; weist darauf hin, dass Inspektionen und weitere Folgemaßnahmen nicht nur bei der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen, sondern auch bei der Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Fischer aus der Union eine wichtige Rolle spielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>würdigt die Bemühungen von Eurojust um die Digitalisierung der Justiz, insbesondere die Einführung eines neuen Fallbearbeitungssystems nach der jüngsten Änderung der Eurojust-Verordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2023/2131 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Oktober 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses 2005/671/JI des Rates im Hinblick auf digitalen Informationsaustausch in Terrorismusfällen (ABl. L, 2023/2131, 11.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2131/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und die Umsetzung der neuen Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2023/969 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Einrichtung einer Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726 (ABl. L 132 vom 17.5.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/969/oj).</FIELD></FOOTNOTE>; weist auf die Rolle von Eurojust als Ansprechpartner für Drittstaaten und internationale Organisationen bei Anfragen an das Europäische Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN) im Zusammenhang mit Strafverfahren hin;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>erachtet es als sehr wichtig, dass Eurojust die Ukraine auch künftig unterstützt, indem die gemeinsame Ermittlungsgruppe mutmaßliche in der Ukraine begangene Kernverbrechen des Völkerstrafrechts untersucht, indem Eurojust die Datenbank für Beweismittel für Kernverbrechen des Völkerstrafrechts betreibt, damit Beweismittel für Kernverbrechen des Völkerstrafrechts in einer einzigen sicheren, zentralen Datenbank gesichert, gespeichert und analysiert werden, und indem für eine sichere digitale Methode für die Datenübermittlung im Zusammenhang mit Beweismitteln und für deren Analyse gesorgt wird; begrüßt ferner die Einrichtung des neuen Internationalen Zentrums für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine bei Eurojust, das dazu dient, nationale Ermittlungen zu unterstützen und gemeinsame Ermittlungs- und Strafverfolgungsstrategien zu vereinbaren, und aktiv zur Arbeit der Taskforce „Freeze and Seize“ beiträgt, damit die Sanktionen der Union in der gesamten Europäischen Union tatsächlich umgesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>hebt die Rolle der FRA als wichtige Hüterin der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit – wie in der Charta der Grundrechte verankert – hervor und würdigt ihre Unterstützung, wenn es gilt, für die Einhaltung, den Schutz und die Wahrung der Grundrechte in bestehenden EU-Rechtsvorschriften und in Maßnahmen der EU im Bereich der Gleichstellung und der Bekämpfung von Diskriminierung, etwa bei den Rechtsvorschriften und Maßnahmen der Union zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit, zu sorgen, indem sie bei der Erhebung von Gleichstellungsdaten und der Umsetzung von Strategien zur Förderung der Gleichstellung und zur Bekämpfung von Rassismus wie etwa der nationalen strategischen Rahmen für die Roma mitwirkt, zur Halbzeitüberprüfung der Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020-2025 beiträgt, die Zivilgesellschaft und gefährdete Menschenrechtsverteidiger schützt, die Überarbeitung der Opferschutzrichtlinie, des Aktionsplans gegen Rassismus und der Strategie der Union zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung des jüdischen Lebens unterstützt und zur Einhaltung der Grundrechte bei der Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen sowie zum Einsatz und zur Verwendung von Unionsmitteln berät;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>hebt die Leitlinien und den Einsatz der FRA im Bereich Asyl und Migration, Grenzen und Interoperabilität und den besonderen Schwerpunkt hervor, den sie auf Grundrechte, internationale Verpflichtungen der Mitgliedstaaten und Menschenrechtsvorschriften der Union in diesem Bereich legt, wozu auch die Zusammenarbeit mit der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) gehört, die darauf abzielt, die große Bedeutung von Vormunden und gesetzlichen Vertretern besser zu verstehen, die unbegleitete Minderjährige unterstützen, die in der Union um internationalen Schutz nachsuchen, und verweist nachdrücklich auf die Schulungen der FRA für die Bediensteten von Europol zur Verbesserung des Bewusstseins und des Verständnisses für Grundrechtserwägungen in relevanten operativen Kontexten; begrüßt, dass die FRA zeitnah einen Beitrag zur Umsetzung der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz im Zusammenhang mit den Flüchtlingen aus der Ukraine, zur Ermittlung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Unionsrechts über langfristige Aufenthalte, zur Ermittlung der Schwachstellen im Visakodex und zur Erstellung der Liste der Maßnahmen geleistet hat, die die Union und ihre Mitgliedstaaten ergreifen können, um die Zahl der Todesfälle auf See zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>begrüßt den Beitrag der FRA zur Bewertung der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache, die Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsrats der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), die Übernahme des gemeinsamen Vorsitzes des Konsultationsforums von Frontex für Grundrechtsfragen und die Zusammenarbeit mit dem Grundrechtsbüro bei Frontex;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>stellt mit Zufriedenheit fest, dass die FRA Analysen und Fachwissen im Bereich Grundrechte bereitgestellt hat, um die Tätigkeiten und die Arbeit anderer EU-Agenturen im Bereich Justiz und Inneres zu unterstützen, wobei hier etwa die EUAA, Frontex, Europol, die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) und die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) zu nennen sind; begrüßt die Beiträge, die die FRA 2023 zu einer vermehrten Achtung der Grundrechte geleistet hat, indem sie etwa Leitlinien zu Unionsmitteln herausgegeben und sich mit Herausforderungen, die auf neue Technologien zurückgehen, befasst hat; fordert die FRA auf, darzulegen, inwieweit Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte untrennbar miteinander verbunden sind und wie ihre Arbeit im Rahmen des Jahresberichts über die Rechtsstaatlichkeit in die Arbeit der Kommission eingebunden bzw. im Zusammenspiel damit gestaltet werden könnte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>begrüßt die erfolgreiche Einführung der PERCI (Plattform der Union zu illegalen Online-Inhalten) durch Europol, zumal dabei die Empfehlungen des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) vollständig umgesetzt wurden; schätzt die enge Zusammenarbeit mit dem EDSB und der gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Frontex zur Weiterverfolgung der Empfehlungen des EDSB in Bezug auf das Frontex-Programm PeDRA (Verarbeitung personenbezogener Daten für die Risikoanalyse), bei dem beide Agenturen ein starkes Interesse daran haben, dass die Grundrechte geschützt werden und gleichzeitig die Sicherheit erhöht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>begrüßt die Durchführung der Europol-Verordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates (ABl. L 135 vom 24.5.2016, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/794/oj).</FIELD></FOOTNOTE> in der 2022 geänderten Fassung, insbesondere die rasche Ernennung eines Grundrechtsbeauftragten im Januar 2023, was einen wichtigen Schritt darstellt, mit dem Europol sein Bekenntnis zu den Menschenrechten bei seinen Tätigkeiten bekräftigt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>würdigt die große Bedeutung von lokalen Initiativen zur Stärkung der Gesundheitssysteme und von Umweltinitiativen bei gleichzeitiger Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Agenturen (ECDC, ECHA, EUA, EFSA, EMA); fordert eine verbesserte Herangehensweise an die Mittelverteilung, wobei der Verringerung des Verwaltungsaufwands Vorrang eingeräumt werden sollte und die Ressourcen durch eine Vereinfachung der Verfahren direkt an die Endempfänger geleitet werden sollten, um den Zugang für Wirtschaftsakteure vor Ort zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>stellt fest, dass die Leistung der drei Agenturen (EASA, EMSA, ERA) im Jahr 2023 gemäß der Bewertung durch die GD MOVE, die die Aufsicht über die drei Agenturen sicherstellt, vollständig mit den vereinbarten Zielen der Kommission im Einklang stand, da bei den regelmäßigen Überwachungs- und Aufsichtstätigkeiten keine besonderen Probleme festgestellt wurden, die sich wesentlich auf die Gewähr der Zuverlässigkeit auswirken könnten, und in den Berichten der externen und internen Prüfer auf keine größeren Probleme verwiesen wurde, die zusätzliche Bedenken für die GD MOVE aufwerfen könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>stellt fest, dass die EASA 2023 ihre Zusammenarbeit mit militärischen Organisationen im Rahmen des EU-Aktionsplans zur militärischen Mobilität 2.0 erheblich verstärkt hat und nun zu allen Sitzungen des NATO-Luftverkehrsausschusses eingeladen wird; nimmt zur Kenntnis, dass die Strategie der Agentur für die zivil-militärische Zusammenarbeit – ihre langfristige Priorität – umgesetzt wird, mit der die Beteiligung der Agentur an Zertifizierungsaufgaben für Militärflugzeuge, die auf zivilen Luftfahrzeugen beruhen, auf der Grundlage des Konzepts „so zivil wie möglich und so militärisch wie nötig“ unterstützt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>stellt fest, dass die EMSA im Jahr 2023 weiterhin äußerst wirksame Unterstützung geleistet hat, um dazu beizutragen, die Auswirkungen des Seeverkehrs auf die Umwelt zu verringern, unter anderem durch ihre Beteiligung an den zahlreichen Initiativen im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal; nimmt insbesondere das technische Fachwissen zur Kenntnis, das sie im Rahmen der Überprüfung des Pakets zur Seeverkehrssicherheit bereitgestellt hat; lobt die Unterstützung der Agentur für die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der endgültigen Annahme der im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ vorgelegten Vorschläge, insbesondere des Vorschlags zur Ausweitung des Emissionshandelssystems (EHS) auf den Seeverkehr und des Vorschlags für eine Verordnung zur Initiative „FuelEU Maritime“; würdigt in diesem Zusammenhang ihre laufenden Forschungsarbeiten zum Potenzial verschiedener alternativer Kraftstoffe und den damit zusammenhängenden Sicherheitsaspekten, die sich aus der Einführung und dem Einsatz nachhaltiger alternativer Antriebsquellen für Schiffe ergeben; begrüßt die Anpassung von THETIS-MRV an die Anforderungen der EHS-Rechtsvorschriften;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>begrüßt die kontinuierliche und wachsende Zusammenarbeit der fünf Agenturen (Eurofound, Cedefop, ETF, EU OSHA, ELA) und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen durch die Agenturen und weitere Einrichtungen einschließlich anderer EU-Agenturen, der Kommission und des Parlaments;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass das Fachwissen der Agenturen (Eurofound, Cedefop, ETF, EU OSHA, ELA) in einschlägigen Politikbereichen besser genutzt wird, beispielsweise in Bezug auf die Ausarbeitung von Berichten und Studien sowie die Durchführung von Forschungsarbeiten und Erhebungen, womit im Vergleich zu alternativen Lösungen für eine effizientere Nutzung der vorhandenen Haushaltsmittel der Union gesorgt wäre; würdigt die Bemühungen der fünf Agenturen, ihre digitale und ihre Online-Kommunikation weiterzuentwickeln, um ihre Sichtbarkeit zu erhöhen und auf ihre wirkungsstarke Arbeit aufmerksam zu machen; betont in diesem Zusammenhang das ungenutzte Potenzial, spezifische einschlägige Informationen und ebenso hochwertige Produkte bereitzustellen wie externe Berater, sofern dies im Rahmen der Mandate der Agentur möglich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>begrüßt die Bemühungen der Agenturen (Eurofound, Cedefop, ETF, EU OSHA, ELA), insbesondere in Bezug auf Menschen mit Behinderungen Strategien für Vielfalt und Inklusion umzusetzen; fordert die Agenturen auf, verstärkt vergleichbare Daten über die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu erheben; weist auf die Fortschritte hin, die in den Agenturen im Hinblick auf eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern innerhalb ihres Personals erzielt wurden; fordert weitere Bemühungen, um auch auf der höheren Führungsebene für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen und die Gleichstellung der Geschlechter in allen Tätigkeiten der Agenturen durchgängig zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2023 bei den Mitteln für Verpflichtungen für das laufende Jahr zu einer Haushaltsvollzugsquote von durchschnittlich mehr als 97 % geführt haben, mit Ausnahme des CdT und der ELA, deren jeweilige Quote sich auf 89,55 % bzw. 93,72 % belief; stellt fest, dass die Agenturen mit der niedrigsten Haushaltsvollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen für das laufende Jahr im Folgenden in aufsteigender Reihenfolge mit ihren jeweiligen Prozentsätzen aufgeführt sind: ESA 47,61 %, Frontex 55,37 %, EU-OSHA 68,83 %, ACER 70,69 % und ECDC 71,79 %;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>weist darauf hin, dass der Haushalt der EUAA 2023 von 168 Mio. EUR auf 170 Mio. EUR (+0,77 %) aufgestockt und ihr Personalbestand von 519 auf 529 Bedienstete (+2 %) erhöht wurde; bekräftigt die wichtige Rolle der Asylagentur der Europäischen Union, wenn es gilt, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu unterstützen und seine ordnungsgemäße Umsetzung zu überwachen; weist darauf hin, dass die Entlastungsbehörde in ihrem Bericht über die Entlastung der Asylagentur der Europäischen Union für 2022 Bedenken hinsichtlich der internen Verwaltung und der internen Verfahren der Agentur geäußert und darauf hingewiesen hat, dass das OLAF eine Untersuchung eingeleitet hatte, die inzwischen abgeschlossen ist und bei der es mutmaßlich um Vetternwirtschaft und andere Probleme im Zusammenhang mit der Haushaltsführung der Agentur ging; bedauert, dass die Exekutivdirektorin der Agentur während der vorbereitenden Anhörung zur Entlastung im CONT-Ausschuss den Fragen ausgewichen ist; ist beunruhigt darüber, dass sich der Verwaltungsrat der Agentur weigert, der Entlastungsbehörde den Inhalt und die Empfehlung des OLAF-Berichts offenzulegen; fordert die Agentur auf, die Ergebnisse des Berichts unverzüglich vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>94.</NO.P>ist der Ansicht, dass in dem Abschlussbericht des OLAF über die EUAA (OC-2022-0717) äußerst besorgniserregende Schlussfolgerungen zu festgestellten Tatsachen gezogen werden, die die Stabilität, die Leitung und den Ruf der Agentur gefährden und den Beschluss nahelegen, die Entlastung der Agentur für das Haushaltsjahr 2023 aufzuschieben; weist außerdem darauf hin, dass das OLAF finanzielle Einbußen festgestellt und quantifiziert hat, die nicht ausgeglichen werden können, was die negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der Agentur bestätigt; fordert den Verwaltungsrat deshalb auf, sich dieser Sache sorgfältig anzunehmen und alle Maßnahmen darzulegen, die ergriffen wurden, um die festgestellten Mängel zu beheben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>95.</NO.P>fordert die Agentur nachdrücklich auf, alle offenen Fragen vollständig zu klären, die Empfehlungen des OLAF glaubwürdig und transparent umzusetzen und solide Mechanismen für die interne Kontrolle, die ethische Aufsicht und die Rechenschaft einzurichten; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde unverzüglich über alle getroffenen Abhilfemaßnahmen zu unterrichten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Auftragsvergabe</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>96.</NO.P>nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass Schwachstellen bei den Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge nach wie vor die größte Ursache für vorschriftswidrige Zahlungen sind; hebt hervor, dass der Rechnungshof im Jahr 2023 38 Bemerkungen zu Schwachstellen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorbrachte (gegenüber 41 im Jahr 2022 und 28 im Jahr 2021)<FOOTNOTE><FIELD> Bericht des Rechnungshofs, S. 38. Ausschließlich Bemerkungen, die sich auf die Agenturen beziehen, die Gegenstand dieser Entschließung sind.</FIELD></FOOTNOTE>; fordert die Agenturen nachdrücklich auf, Maßnahmen einzuführen, um die strikte Einhaltung der Vergabevorschriften und der Grundsätze der Transparenz, des Wettbewerbs und der Kosteneffizienz sicherzustellen; weist erneut darauf hin, dass regelmäßige Schulungsprogramme für das Personal in den Bereichen Finanzmanagement, Vergabevorschriften und Betrugsprävention erforderlich sind; fordert, dass strengere Maßnahmen zur Rechenschaftspflicht ergriffen werden, damit anhaltende Mängel im Wege gezielter Abhilfemaßnahmen beseitigt werden und wiederholte Verstöße Konsequenzen nach sich ziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>97.</NO.P>stellt fest, dass sich dem Rechnungshof zufolge 13<FOOTNOTE><FIELD> Bemerkungen aus Vorjahren betreffend Zahlungen im Jahr 2023: EASA 1,6 Mio. EUR; EIGE 59 600 EUR; ELA 1,32 Mio. EUR und Grundlage für ein eingeschränktes Prüfungsurteil; ETF zwei Bemerkungen 175 500 EUR und 300 600 EUR; Eurojust 59 300 EUR; EUAA 123 800 EUR; eu-LISA 3 Bemerkungen 7,7 Mio. EUR, 1,8 Mio. EUR, 0,4 Mio. EUR, und Grundlage für ein eingeschränktes Prüfungsurteil; CEPOL 85 000 EUR; CdT zwei Bemerkungen 17 300 EUR und 257 200 EUR.</FIELD></FOOTNOTE> der Bemerkungen zu Mängeln, die zu vorschriftswidrigen Zahlungen im Jahr 2023 geführt haben, auf Unregelmäßigkeiten beziehen, die bei früheren Prüfungen aufgedeckt und erwähnt wurden; stellt fest, dass neun der verbleibenden 25 Bemerkungen Zahlungen betrafen und die anderen 16 keine vorschriftswidrigen Zahlungen im Jahr 2023 nach sich zogen; stellt fest, dass sich die Bemerkungen des Jahres, die keine Zahlungen betrafen, auf die Agenturen ACER, EBA, eu-LISA, ESMA, EMSA, ENISA, ERA, EIGE, ECDC, EUA, EUDA, EUAA und CEPOL beziehen; nimmt die Antworten der Agenturen zur Kenntnis und fordert sie auf, Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel zu ergreifen und der Entlastungsbehörde über die zu ihrer Behebung ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>98.</NO.P>weist auf die neun Bemerkungen des Jahres seitens des Rechnungshofs hin, die Zahlungen betreffen; stellt fest, dass im Falle der ENISA, der eu-LISA und der ELA die festgestellten Unregelmäßigkeiten sowie die bei früheren Prüfungen festgestellten Unregelmäßigkeiten, die zu Zahlungen im Jahr 2023 geführt haben (nur für eu-LISA und ELA), die Grundlage für ein eingeschränktes Prüfungsurteil des Rechnungshofs bilden und in der Rubrik „Übersicht über die Prüfungsergebnisse“ dieser Entschließung beschrieben werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>99.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="DASH"><INT.LI LEVEL="0">stellt fest, dass sich die verbleibenden Bemerkungen des Jahres, die Zahlungen betreffen, auf das CdT, das EIGE, die EFCA, die ERA und die EU-OSHA beziehen, mit einer Bemerkung pro Agentur, mit Ausnahme der letztgenannten Agentur, für die zwei Bemerkungen gemacht wurden; stellt fest, dass sich der Grund für die jeweilige Bemerkung und die Antwort der Agenturen auf die Bemerkung des Rechnungshofs wie folgt gestalten:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>im Fall des CdT bezieht sich die Bemerkung auf die unzulässige Anwendung des Direktvergabeverfahrens anstelle der Einleitung eines wettbewerblichen Verfahrens auf der Grundlage einer Schätzung der künftigen Kosten, was zu vorschriftswidrigen Zahlungen im Rahmen dieser Verträge in Höhe von insgesamt 25 800 EUR im Jahr 2023 führte; nimmt die Antwort des CdT zur Kenntnis, wonach es vereinfachte Ausschreibungsverfahren für Instandhaltungsdienste in Höhe von mehr als 1 000 EUR durchführen wird;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>im Falle der ERA bezieht sich die Bemerkung auf die Unterzeichnung eines Einzelvertrags, ohne, wie im Rahmenvertrag vorgeschrieben, einen erneuten Aufruf zum Wettbewerb zu veröffentlichen, was zu Zahlungen in Höhe von insgesamt 254 400 EUR im Zusammenhang mit diesem Vertrag führte; nimmt zur Kenntnis, dass die ERA seit 2024 ihre eigene Wiedereröffnung des Wettbewerbs für die in den Anwendungsbereich fallenden Dienstleistungen anwendet;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>im Falle des EIGE bezieht sich die Bemerkung auf die fehlerhafte Anwendung von Ex-ante-Kontrollen, die Überschreitung der Obergrenze des Rahmenvertrags und die fehlerhafte Anwendung von Tagessätzen, die vorschriftswidrige Zahlungen in Höhe von 76 500 EUR nach sich zogen; stellt fest, dass das EIGE die ordnungsgemäße Umsetzung der interinstitutionellen Rahmenverträge mit besonderem Augenmerk auf personalbezogenen Verträgen sicherstellen wird;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>die EFCA nutzte einen interinstitutionellen Rahmenvertrag über die Erbringung von Reiseorganisationsdienstleistungen, um Dienstleistungen für die Organisation von Veranstaltungen in Anspruch zu nehmen, was jedoch über den für die EFCA geltenden Anwendungsbereich dieses Vertrags hinausging, und die damit verbundenen Zahlungen in Höhe von 257 300 EUR im Jahr 2023 waren vorschriftswidrig; stellt fest, dass die EFCA ihren Angaben zufolge auf unerwartete Situationen stieß, die zu Verfahrensverzögerungen führten, und dass sie als Korrekturmaßnahme einen Notfallplan ausarbeiten wird, um die Auswirkungen unerwarteter Ereignisse abzumildern;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>–</SYMBOL>in Bezug auf die EU-OSHA gab es zwei Bemerkungen:</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>1)</SYMBOL>Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von drei Verhandlungsverfahren mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer ohne Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung, wodurch dem Rechnungshof zufolge die Bedingungen gemäß Anhang I Nummer 11.1 Buchstabe c der Haushaltsordnung nicht erfüllt waren und im Jahr 2023 vorschriftswidrige Zahlungen in Höhe von 67 100 EUR geleistet wurden; nimmt die Antwort der EU-OSHA zur Kenntnis, wonach äußerste Dringlichkeit gegeben gewesen sei und man keine anderen praktikablen Optionen gehabt habe, um die Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit sicherzustellen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>2)</SYMBOL>zwei direkt vergebene Aufträge führten zu vorschriftswidrigen Zahlungen in Höhe von 29 700 EUR; stellt fest, dass diese Verträge in einem einzigen Wettbewerbsverfahren hätten zusammengefasst werden müssen, da sie nahezu identische Dienstleistungen betrafen, was gegen Artikel 160 der Haushaltsordnung verstößt, der die Aufspaltung von Aufträgen verbietet; stellt fest, dass die EU-OSHA die Dokumentation ihrer Marktsondierungen verbessern und alternative Beschaffungsinstrumente prüfen wird;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>100.</NO.P>schließt sich der Empfehlung des Rechnungshofs an, dass die betreffenden Agenturen bei der Ausführung von Rahmenverträgen nur auf Einzelverträge zurückgreifen sollten, um Waren oder Dienstleistungen zu beschaffen, die unter den zugehörigen Rahmenvertrag fallen; schließt sich ferner der Empfehlung des Rechnungshofs an, dass die betreffenden Agenturen auch sicherstellen sollten, dass sie die Vorschriften der Haushaltsordnung über die Änderung bestehender Verträge einhalten, dass in den Einzelverträgen die Preise, Mengen und Lieferfristen festgelegt werden und dass die Vertragsdurchführung in Bezug auf diese Schlüsselelemente angemessenen Kontrollen unterzogen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>101.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass es bei allen Vergabeverfahren wichtig ist, hochwertige Waren und Dienstleistungen sowie einen fairen Wettbewerb zwischen den Bietern sicherzustellen und die wirtschaftlich vorteilhaftesten Waren und Dienstleistungen zu beschaffen, wobei europäische Unternehmen gegenüber außereuropäischen zu bevorzugen und die Grundsätze der Transparenz, der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung zu beachten sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>102.</NO.P>besteht darauf, dass die Zusammenarbeit zwischen dem EUAN und der Kommission bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gestärkt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>103.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, die Digitalisierung innerhalb der Agenturen sowohl für den internen Betrieb und die interne Verwaltung als auch für schnellere Verfahren zu verbessern; hält es für geboten, weiterhin proaktiv vorzugehen; spricht sich in diesem Zusammenhang für weitere Investitionen in digitale Instrumente und Innovationen aus, damit Verfahrensaufgaben besser durchgeführt werden können und es nicht zu einer digitalen Kluft zwischen den Agenturen kommt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Personalpolitik, Gleichstellung der Geschlechter, Inklusion, Interessenkonflikte und Betrugsprävention</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>104.</NO.P>stellt fest, dass im Jahr 2023 bei den 33 dezentralen Agenturen deren Angaben zufolge insgesamt 10 580 Bedienstete (gegenüber 10 146 im Jahr 2022), darunter Beamte, Bedienstete auf Zeit, Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige, beschäftigt waren, was im Vergleich zu 2022 eine Steigerung um 4,27 % darstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>105.</NO.P>stellt fest, dass in sechs Agenturen Burnout-Fälle (insgesamt 25) zu verzeichnen waren, nämlich in der EASA (fünf Fälle), der EUA (vier Fälle), der EFCA (ein Fall), der EFSA (zwei Fälle), der EMA (zehn Fälle) und bei Europol (drei Fälle); stellt jedoch fest, dass aufgrund des Datenschutzes nicht alle Agenturen, darunter das ECDC, die ECHA, die EMSA, die ENISA, die ERA, die FRA sowie Frontex, Daten im Zusammenhang mit Burnout-Fällen erheben; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass keine medizinischen Daten erhoben werden, da diese wichtig sind, um das psychische Wohlbefinden des Personals der Agenturen zu überwachen; fordert die Agenturen nachdrücklich auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um der steigenden Zahl von Burnout-Fällen beim Personal entgegenzuwirken; stellt fest, dass im Jahr 2022 in 19 Agenturen (13 im Jahr 2021) von Bediensteten Überstunden geleistet wurden; stellt insbesondere fest, dass bei der EFSA (81 % des Personals) und bei Eurofound (97 % des Personals) eine hohe Zahl von Bediensteten Überstunden geleistet hat; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass es wichtig ist, eine langfristige Personalpolitik auszuarbeiten, die Strukturen zur Förderung der psychischen Gesundheit umfasst und einen umfassenden Ansatz für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben gewährleistet, wozu auch Bestimmungen über Telearbeit und Aufstiegsmöglichkeiten gehören; hebt außerdem hervor, dass es wichtig ist, die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden des Personals zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>106.</NO.P>stellt fest, dass der Direktor des EIT im Namen des Netzwerks der EU-Agenturen am 4. Dezember 2024 im Haushaltskontrollausschuss zugesagt hat, die verschiedenen Arten von Verträgen des bei den dezentralen Agenturen tätigen Reinigungspersonals zu untersuchen; ersucht das Netzwerk der EU-Agenturen, die Entlastungsbehörde über die verschiedenen Arten von Verträgen des bei den dezentralen Agenturen tätigen Reinigungspersonals zu informieren, und zwar auch darüber, wie die Aufteilung zwischen langfristigen und kurzfristigen Verträgen ausfällt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>107.</NO.P>unterstützt die anhaltenden Bemühungen von Frontex, seinen Grundrechtsbeauftragten zu stärken, und nimmt zur Kenntnis, dass im Jahr 2023 46 Grundrechtebeobachter beschäftigt waren; hält es für geboten, dass alle Grundrechtebeobachter in der Funktionsgruppe AD eingestellt werden, damit ihre Kompetenz und Unabhängigkeit weiter gestärkt werden; weist darauf hin, dass Frontex wichtige Schritte unternommen hat, um auf die Stellungnahmen des Grundrechtsbeauftragten, insbesondere zu Themen wie der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und Menschenhandel, zu reagieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>108.</NO.P>stellt fest, dass die Personalfluktuation im Jahr 2023 in 18 von 33 Agenturen (Cedefop, CEPOL, EBA, EFCA, EIGE, EIOPA, EIT, ELA, EUDA, ETF, EUAA, eu-LISA, Eurofound, Eurojust, Europol, EUSPA) über 5 % betrug und dass bei drei von ihnen die Quote von 10 % überstiegen wurde (GEREK-Büro, CdT, Eurojust); zollt den Agenturen Anerkennung, die gezielte Maßnahmen ergriffen haben, um einer hohen Personalfluktuation vorzubeugen; betont, dass es wichtig ist, dass alle Agenturen Maßnahmen zur Verbesserung des Talentmanagements und der Bindung von Talenten ergreifen; baut auf das EUAN, für seine Mitgliedsagenturen ein Forum für den Austausch über bewährte Verfahren zu sein und nach Möglichkeit dabei die Kräfte zu bündeln; fordert die Kommission auf, die Agenturen aktiv dabei zu unterstützen, das für die Erfüllung ihrer Mandate erforderliche Fachpersonal einzustellen, und eine engere Zusammenarbeit mit Universitäten und anderen einschlägigen Einrichtungen zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>109.</NO.P>betont, dass die geografische Ausgewogenheit nach wie vor eine Herausforderung für diejenigen Agenturen darstellt, bei denen ein erheblicher Prozentsatz des gesamten Personals die Staatsangehörigkeit des Mitgliedstaats besitzt, in dem die Agenturen ihren Sitz haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>110.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte und die Sicherstellung der geografischen Vielfalt des Personals mit den individuellen Besonderheiten der Agenturen (z. B. Standort, Infrastruktur, Angebot an Schulen, Politikbereich) sowie mit externen einschränkenden Faktoren (z. B. Wettbewerb mit der Privatwirtschaft, Beschäftigungsunsicherheit aufgrund befristeter Verträge, niedrige Berichtigungskoeffizienten) im Zusammenhang stehen; nimmt anerkennend die im Bericht des EUAN über Folgemaßnahmen zur Entlastung 2021 genannten Maßnahmen zur Kenntnis, die das EUAN ergriffen hat, um den Mangel an Attraktivität zu beheben und die Ausgewogenheit der Agenturbediensteten in Bezug auf Alter, Geschlecht und geografische Herkunft zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>111.</NO.P>weist darauf hin, dass die Agenturen in Ländern mit einem relativ niedrigen Berichtigungskoeffizienten mit anhaltenden Herausforderungen konfrontiert sind, wenn es darum geht, qualifiziertes und aus verschiedenen Mitgliedstaaten stammendes Personal zu gewinnen; fordert die Kommission auf, dieser Sache gemeinsam mit dem jeweiligen Mitgliedstaat nachzugehen und wirtschaftliche Anreize in Betracht zu ziehen, um Abhilfe zu schaffen; weist außerdem darauf hin, dass der Berichtigungskoeffizient den allgemeinen Grundsatz der Gleichbehandlung in die Praxis umsetzt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>112.</NO.P>betont, dass einige Agenturen in zu hohem Maße externe Berater in Anspruch nehmen, was insbesondere für den Bereich IKT zutrifft, aber auch für die Bereiche ihrer Kernkompetenzen, die einen erheblichen Teil ihrer operativen Haushaltsmittel ausmachen (z. B. ACER, ETF, ELA usw.); fordert alle Agenturen auf, Festanstellungen den Vorzug vor externen Beratern und Vertragsbediensteten zu geben, um für hochwertige Arbeitsbedingungen zu sorgen und zu verhindern, dass Wissen und Erfahrung verloren gehen; fordert die Agenturen außerdem auf, Beschäftigungsunsicherheit aufgrund von Kurzzeitverträgen zu vermeiden und einer langfristigen Beschäftigung Vorrang einzuräumen; fordert in diesem Zusammenhang Flexibilität für die Agenturen, damit sie Stellen für abgeordnete nationale Sachverständige in Stellen für Bedienstete auf Zeit umwandeln können, damit Fachwissen erhalten bleibt und die operative Funktionsfähigkeit und die Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit sichergestellt sind; besteht ferner darauf, dass keine Beratungsaufgaben externalisiert werden, wenn intern Know-how verfügbar ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>113.</NO.P>weist auf die Fortschritte hin, die in den Agenturen im Hinblick auf eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern innerhalb des Personals erzielt wurden; fordert verstärkte Bemühungen, um auf der höheren Führungsebene für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen und die Gleichstellung der Geschlechter systematisch in alle Strategien, Verfahren und Tätigkeiten der Agenturen zu integrieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>114.</NO.P>fordert die Agenturen auf, klare Ziele und Zeitpläne festzulegen, um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und geografische Vielfalt in der höheren Führungsebene und in den Entscheidungsgremien zu erreichen, und systematisch über die Fortschritte Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>115.</NO.P>stellt fest, dass sich die Geschlechterverteilung im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 auf der oberen und mittleren Führungsebene<FOOTNOTE><FIELD> 64 % Männer und 36 % Frauen (2022: 67 % und 33 %); 54 % Männer und 46 % Frauen (2022: 54 % und 46 %).</FIELD></FOOTNOTE> und bei den Mitgliedern der Verwaltungsräte<FOOTNOTE><FIELD> 58 % Männer und 42 % Frauen (2022: 60 % und 40 %).</FIELD></FOOTNOTE> leicht verbessert hat; stellt fest, dass sich das gemeldete Geschlechterverhältnis bei den Bediensteten insgesamt<FOOTNOTE><FIELD> 54 % Männer und 46 % Frauen (2022: 54 % und 46 %).</FIELD></FOOTNOTE> nicht verändert hat; fordert die ACER, das GEREK-Büro, das Cedefop, das ECDC, die ECHA, die EFSA, die EIOPA, die EMCDDA, die EMSA, die ENISA, die ERA, die eu-LISA, die ELA, Europol, die EUAA, die EUSPA und Frontex auf, Frauen, die sich auf Führungspositionen bewerben, zu unterstützen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten erneut auf, bei der Nominierung und Ernennung von Mitgliedern der Verwaltungsräte auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu achten; weist erneut auf das Bestreben der Agenturen hin, gemäß dem Beispiel der Kommission bis Ende 2025 auf allen Verwaltungsebenen ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis von 50 % zu erreichen; fordert die Agenturen auf, diesen Aspekten bei allen künftigen Personaleinstellungen weiterhin Rechnung zu tragen und darauf hinzuarbeiten, dass das Geschlechterverhältnis auf der Führungsebene noch ausgeglichener wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>116.</NO.P>fordert die dezentralen Agenturen nachdrücklich auf, die Gleichstellungspolitik auf allen Ebenen zu stärken und für Chancengleichheit bei der Einstellung, der Laufbahnentwicklung und den Arbeitsbedingungen für alle Bediensteten zu sorgen; fordert alle Agenturen auf, solide Strategien für Vielfalt und Inklusion anzunehmen und umzusetzen, die Fairness und Ausgewogenheit fördern, um die Chancengleichheit und die gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Minderheiten in Führungspositionen sicherzustellen; fordert die Agenturen auf, umfassende Strategien zur Bewertung von Fortschritten und zur Ermittlung der Bereiche, in denen Verbesserungsbedarf besteht, auszuarbeiten; weist darauf hin, dass das Parlament im jährlichen Entlastungsverfahren bewerten wird, ob diese Grundsätze eingehalten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>117.</NO.P>stellt fest, dass alle Agenturen Maßnahmen ergriffen haben, um das Wohlbefinden des Personals am Arbeitsplatz und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern; stellt fest, dass die Anzahl und die Auswirkungen solcher Maßnahmen von einer Agentur zur anderen sehr unterschiedlich sind und dass es offenbar keinen gemeinsamen Bezugsrahmen für alle Agenturen gibt; fordert das EUAN auf, die Bemühungen um die Entwicklung eines gemeinsamen Bezugsrahmens in dieser Hinsicht zu koordinieren; stellt mit Zufriedenheit fest, dass eine große Mehrheit der Agenturen Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen ergriffen hat; hält die Agenturen dazu an, bewährte Verfahren für das Wohlbefinden des Personals sowie für die Inklusion und Integration von Menschen mit Behinderungen aufrechtzuerhalten und auch künftig die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, lebenslanges Lernen und die Laufbahnentwicklung zu fördern; betont, dass es wichtig ist, die Bemühungen um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und geografische Ausgewogenheit unter den Bediensteten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen und in höheren Führungspositionen zu intensivieren; hebt die nützliche Rolle hervor, die der Austausch über bewährte Verfahren in der Personalverwaltung spielen kann; fordert die Agenturen auf, ihren Mitarbeitern regelmäßig relevante Schulungen anzubieten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>118.</NO.P>fordert alle Agenturen auf, eine Strategie zum Schutz der persönlichen Würde und zur Prävention von Mobbing und sexueller Belästigung umzusetzen und sich an der agenturübergreifenden Task Force der Vertrauenspersonen zu beteiligen; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Bediensteten der EU-Agenturen obligatorische vorbeugende Schulungen zur Bekämpfung von Belästigung absolvieren; stellt mit Besorgnis fest, dass die ENISA den Antworten auf den Standardfragebogen zufolge der Entlastungsbehörde mitgeteilt hat, dass 2023 zwei Verwaltungsuntersuchungen im Zusammenhang mit mutmaßlicher Belästigung geöffnet waren; nimmt außerdem zur Kenntnis, dass eine dieser Untersuchungen 2024 abgeschlossen wurde, nachdem ein Abschlussbericht des OLAF eingegangen war; erwartet von der Agentur, dass sie den laufenden Fällen sorgfältig nachgeht und robuste Maßnahmen ergreift, damit solche Fälle künftig nicht mehr eintreten; fordert die Agenturen auf, im Bericht über Folgemaßnahmen regelmäßig über Fortschritte in diesem Bereich zu berichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>119.</NO.P>merkt an, dass ein wahrgenommener Interessenkonflikt ein Reputationsrisiko für die Agentur darstellen kann und ihm auch dann, wenn er sich als unbegründet erweist, nachgegangen werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>120.</NO.P>fordert alle Agenturen nachdrücklich auf, die Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten weiter zu stärken, einschließlich systematischer Interessenerklärungen der Bediensteten der höheren Führungsebene, externer Sachverständiger und der Mitglieder des Verwaltungsrats, die in proaktiver und zugänglicher Weise veröffentlicht werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>121.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, die Unabhängigkeit der EU-Agenturen vor unzulässiger Einflussnahme durch die Wirtschaft zu schützen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in ihre Beschlussfassung aufrechtzuerhalten; ist besorgt über regulatorische Mängel und potenzielle Interessenkonflikte innerhalb bestimmter Agenturen; hebt Probleme im Zusammenhang mit engen Verbindungen zur Wirtschaft und Berichte über unzulässige Einflussnahme hervor, wobei hier insbesondere Drehtüreffekte zwischen öffentlichen Einrichtungen und privaten Unternehmen zu nennen sind; betont, dass mehr Transparenz, stärkere Aufsichtsmechanismen und ein entschlossenes Engagement erforderlich sind, damit der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit Vorrang vor finanziellen Interessen eingeräumt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>122.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof für 2023 mit Ausnahme von Frontex und der EMCDDA keine größeren Fälle von Interessenkonflikten gemeldet hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>123.</NO.P>ist der Ansicht, dass die meisten Agenturen derzeit über solide und umfassende Verfahren verfügen, um das Bewusstsein zu schärfen und Interessenkonflikte zu verhindern, wodurch den Interessenträgern und der Öffentlichkeit die erforderliche Gewähr für die Unabhängigkeit ihrer Mitarbeiter gegeben wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>124.</NO.P>nimmt die enge Zusammenarbeit mit den Agenturen im Bereich Justiz und Inneres mit Zufriedenheit zur Kenntnis, insbesondere den Abschluss einer neuen Arbeitsvereinbarung mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), die Eröffnung von 15 neuen Fällen, bei denen Eurojust die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) unterstützt hat, sowie die Zusammenarbeit mit der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) in 42 Fällen, und betont, dass Eurojust und Europol ein Pilotprojekt für den systematischen und strukturellen Austausch von Daten zu Zwecken der Aufdeckung von Verbindungen ins Leben gerufen haben, das in der ersten Jahreshälfte 2024 überprüft wird; begrüßt den Aktionsplan 2022-2023 von Eurojust und des OLAF zur Bekämpfung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Interne Kontrolle</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>125.</NO.P>nimmt mit Besorgnis die Feststellungen des Rechnungshofs im Bereich der Verwaltungs- und Kontrollsysteme zur Kenntnis, die neun Agenturen betreffen, namentlich die EMA, Europol, die EUSPA, Eurofound, das EIT, Eurojust, die ACER, die ENISA und die EUA;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>126.</NO.P>hebt hervor, dass im Falle von Europol und dem EIT zwei von drei Bemerkungen vorschriftswidrige Zahlungen im Jahr 2023 nach sich gezogen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>127.</NO.P>weist darauf hin, dass der Rechnungshof im Jahr 2022 festgestellt hat, dass Europol die Mehrwertsteuer vorschriftswidrig in Form von Finanzhilfen, deren Begünstigte Behörden waren, rückerstattet hatte, da sie sie als förderfähige Kosten betrachtete, und dass sich die Erstattung für dieses Konzept im Jahr 2023 auf insgesamt 279 900 EUR belief; begrüßt die Entscheidung von Europol, die Mehrwertsteuer nicht mehr als förderfähige Kosten bei neuen Betriebskostenzuschüssen zu betrachten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>128.</NO.P>stellt fest, dass im Falle des EIT eine der Bemerkungen die Grundlage für ein eingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen bildet, was unter der Rubrik „Übersicht über die Prüfungsergebnisse“ dieser Entschließung beschrieben wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>129.</NO.P>ist besorgt darüber, dass sich die zweite Bemerkung des Rechnungshofs zum EIT auf den Übergang der Agentur zu einer Struktur der mehrjährigen Finanzhilfevereinbarungen bezieht, die Verfahren und Leitlinien für Ex-post-Kontrollen von Finanzhilfezahlungen jedoch nicht aktualisiert wurden, um den Auswirkungen Rechnung zu tragen; begrüßt, dass das EIT bereits dabei ist, seinen Ex-post-Kontrollmechanismus zu aktualisieren, um diesen Auswirkungen zu begegnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>130.</NO.P>ist sich bewusst, dass die EMA im ersten Quartal 2023 eine Datenmigration vornahm, die Fristen für 48 Veterinärkontrollen jedoch nicht einhielt, was zu erheblichen Verzögerungen bei Rechnungen führte, die nicht im Ausnahmenverzeichnis erfasst wurden, sowie zu falsch verbuchten Einnahmen; stellt fest, dass dies gegen die Finanzvorschriften der EMA verstößt und eine Schwachstelle in ihren Verwaltungs- und Kontrollsystemen offenbart; nimmt das Ziel der EMA zur Kenntnis, den Prozess im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen Gebührenverordnung zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>131.</NO.P>stellt fest, dass Eurofound eine Zahlung in Höhe von 38 600 EUR im Zusammenhang mit einem Vertrag über die Bewertung der Qualität von Erhebungsdaten geleistet hat, ohne wesentliche Belege für die vertraglich vorgesehenen Leistungen zusammenzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>132.</NO.P>stellt fest, dass bei Eurojust im Jahr 2023 ein Anstieg der Zahl der nicht standardmäßigen Vorgänge, die als Ausnahmen oder Verstöße eingestuft wurden, zu verzeichnen war, wobei die Zahl der Vorfälle von 43 auf 71 anstieg und sich der betreffende Gesamtbetrag im Vergleich zu 2022 von 294 000 EUR auf 566 400 EUR erhöhte; nimmt die Antwort von Eurojust auf die Bemerkung zur Kenntnis, wonach die meisten Nichteinhaltungsfälle im Jahr 2023 auf einen einzigen Vorgang im Zusammenhang mit einer Finanzhilfe der gemeinsamen Ermittlungsgruppe zurückzuführen waren; nimmt zur Kenntnis, dass der Anstieg nach Angaben der Agentur in erster Linie auf eine unzureichende Personalausstattung und Ineffizienzen bei den internen Verfahren zurückzuführen ist, und begrüßt, dass Eurojust dieses Problem durch die Überarbeitung des derzeitigen Verfahrens für die Registrierung und Meldung von Nichteinhaltungsfällen im Jahr 2024 anging;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>133.</NO.P>stellt fest, dass der Exekutivdirektor der EUSPA bestätigt hatte, dass vor der Unterzeichnung einer Finanzhilfevereinbarung frühzeitig mit der Überwachung von Tätigkeiten begonnen wurde, was dazu führte, dass Tätigkeiten ohne Mittelbindung durchgeführt wurden; hebt hervor, dass dies nicht im Ausnahmeregister oder im jährlichen Tätigkeitsbericht verzeichnet wurde, was gegen die Haushaltsordnung verstößt; stellt fest, dass die EUSPA geltend macht, dass es nicht notwendig gewesen sei, den frühzeitigen Beginn von Tätigkeiten ohne Mittelbindung in das Ausnahmeregister einzutragen, jedoch einräumt, dass der Fall nicht wie notwendig im jährlichen Tätigkeitsbericht dargestellt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>134.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die ACER eine neue Rechnungsführerin ernannt hatte, die auch Teamleiterin der Abteilung Haushalt, Finanzen und Beschaffung war, was einen Verstoß gegen die Finanzregelung der ACER darstellt, die eine Trennung der Aufgaben der Anweisungsbefugten und der Rechnungsführer vorsieht; nimmt zur Kenntnis, dass mit Wirkung vom 1. Mai 2024 jedoch eine Umstrukturierung stattfand und die Teamleiterin des Teams Haushalt, Finanzen und Beschaffung von ihren Aufgaben als Teamleiterin entbunden wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>135.</NO.P>stellt fest, dass der Exekutivdirektor der ENISA im September 2023 15 Zeitarbeitskräften gestattete, Aufgaben im Finanzkreislauf zu übernehmen, ohne zuvor die Genehmigung einzuholen, was bestimmungswidrig ist; ist sich bewusst, dass die ENISA der Antwort der Agentur zufolge aufgrund betrieblicher Erfordernisse und der Ressourcenknappheit Zeitarbeitskräfte und abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigt und um Genehmigung ersuchen wird, von den Finanzvorschriften abzuweichen, wenn die Ressourcenknappheit anhält;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>136.</NO.P>stellt ferner fest, dass der Rechnungsführer der ENISA auch zum Koordinator für die interne Kontrolle ernannt wurde, was gegen die Vorschriften über die Aufgabentrennung verstößt; stellt fest, dass die ENISA die Bemerkung zwar zur Kenntnis genommen hat, allerdings der Ansicht ist, dass die Rollen des Koordinators für die interne Kontrolle und des Rechnungsführers nicht unbedingt unvereinbar sind, weil der Anweisungsbefugte dem Koordinator für die interne Kontrolle keine Befugnisse übertragen hatte; begrüßt, dass die ENISA die Aufgaben und Zuständigkeiten des Koordinators für die interne Kontrolle in ihren internen Verfahren klären wird; fordert, dass das Europäische Parlament bis zum 30. Juni 2025 über die diesbezüglichen Fortschritte informiert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>137.</NO.P>stellt fest, dass die EUA die Zahlung von Finanzhilfen in Form von Pauschalbeträgen genehmigt hat, ohne nachweisen zu können, wie die jeweiligen Beträge berechnet wurden, was das Risiko birgt, dass sie nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den erbrachten Dienstleistungen standen; nimmt zur Kenntnis, dass die EUA der Auffassung ist, dass der schriftliche Beschluss über die Pauschalzahlung voll und ganz mit den einschlägigen Bestimmungen der Haushaltsordnung im Einklang steht; betont, dass die Agentur sicherstellen wird, dass Pauschalbeträge für Fälle, in denen Kosten von Ein-Personen-Unternehmen/selbstständigen Partnern in den Europäischen Themenzentren geltend gemacht werden, ordnungsgemäß festgelegt und dokumentiert werden<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Themenzentren sind Konsortien von Organisationen in EWR-Mitgliedstaaten mit Expertise in bestimmten Umweltbereichen, die von der EUA mit der Unterstützung der Umsetzung der EWR-Arbeitsprogramme beauftragt werden.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>138.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die EUA Ex-ante-Finanzkontrollen an einen externen Auftragnehmer ausgelagert hat und dass der Rechnungshof Mängel bei den Kontrollregelungen festgestellt hat; stellt fest, dass die EUA die Bemerkung des Rechnungshofs entsprechend zur Kenntnis genommen hat und die Verfahren für Ex-ante-Kontrollen aktualisieren wird, um sicherzustellen, dass diesem Risiko Rechnung getragen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>139.</NO.P>fordert die Agenturen auf, die Bemerkungen des Rechnungshofs umgehend und systematisch umzusetzen und konkrete Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um die im Rahmen für die interne Kontrolle festgestellten Schwachstellen zu beheben; fordert nachdrücklich, dass strengere Maßnahmen zur Rechenschaftspflicht ergriffen werden, damit anhaltende Mängel gezielte Abhilfemaßnahmen nach sich ziehen und wiederholte Verstöße Konsequenzen haben;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Cybersicherheit, Ethik und Transparenz</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>140.</NO.P>weist darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um die Integrität der verarbeiteten Informationen im Internet zu schützen, und besteht darauf, dass die Widerstandsfähigkeit der Agenturen gegenüber Cyberangriffen oder Infiltrationsversuchen, insbesondere aus Russland oder einem anderen Drittland, erhöht wird; betont, dass gemeinsame Vergabeverfahren zwischen Agenturen in diesem Bereich zu geringeren Finanzierungskosten und besseren Ergebnissen führen könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>141.</NO.P>begrüßt die Zusammenarbeit der FRA mit der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) beim Schutz der Privatsphäre und der Daten während der gesamten Entwicklung und Umsetzung von Cybersicherheitsinitiativen und mit der eu-LISA bei der Sicherstellung, dass die Gestaltung und Nutzung von IT-Systemen den Grundrechtsstandards entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>142.</NO.P>stellt fest, dass die dezentralen Agenturen der Europäischen Union verschiedene Mechanismen eingerichtet haben, um der Transparenz sowie Lobbytätigkeiten in ihren jeweiligen Politikbereichen Rechnung zu tragen; betont jedoch, dass es den Agenturen dem Rechnungshof zufolge nicht immer gelingt, bei Ausschreibungen mit komplexen Vergabevorschriften und -verfahren ein zufriedenstellendes Maß an Transparenz und ein angemessenes Preis-/Leistungsverhältnis zu erreichen<FOOTNOTE><FIELD> Beispiel: Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) – Rechnungshof, S. 104; Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) – Rechnungshof, S. 129; Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) – Rechnungshof, S. 314.</FIELD></FOOTNOTE>; nimmt mit Besorgnis die verbleibenden Transparenzprobleme zur Kenntnis, in deren Folge wiederum die Kohärenz, Wirksamkeit und vor allem die Rechenschaftspflicht beeinträchtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>143.</NO.P>hebt die erfreulichen Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele im Bereich der Grundrechte hervor, wozu auch die fortlaufende Durchführung des Aktionsplans für Grundrechte und – im Einklang mit der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache – die unabhängige Bewertung der Frage, ob die Agentur den Grundrechtsrahmen einhält, gehören; begrüßt, dass Frontex Beschwerden im Zusammenhang mit den Grundrechten proaktiv nachgeht, wobei die meisten dieser Beschwerden als unzulässig zurückgewiesen werden; begrüßt, dass sich Frontex verstärkt zu Transparenz und Rechenschaftspflicht verpflichtet hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>144.</NO.P>betont, dass die Agenturen, die eigene Einnahmen generieren, im Interesse der vollständigen Klarheit und Transparenz und im Einklang mit der Bemerkung des Rechnungshofs diese Informationen leicht verständlich in ihrer Jahresrechnung, dem konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht und dem einheitlichen Programmplanungsdokument offenlegen sollten, da diese Berichte unterschiedlichen Zwecken dienen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>145.</NO.P>stellt ferner fest, dass es Frontex 2023 abgelehnt hat, der Öffentlichkeit Zugang zu einem Bericht seines Grundrechtsbeauftragten über eine Frontex-Operation in Albanien zu gewähren (Fall 652/2023/VB), was eine Untersuchung der Bürgerbeauftragten nach sich zog; stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte der Ansicht war, dass Frontex Zugang zu einigen Teilen des Berichts hätte gewähren sollen, und begrüßt, dass Frontex den Lösungsvorschlag der Bürgerbeauftragten annahm;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>146.</NO.P>bedauert, dass die Nutzung des Transparenzregisters für externe Kontakte für die dezentralen Agenturen nicht verpflichtend ist; stellt jedoch fest, dass die Agenturen gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 20. Mai 2021<FOOTNOTE><FIELD> Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register.</FIELD></FOOTNOTE> zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register die Möglichkeit haben, das Transparenzregister auf freiwilliger Basis zu nutzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>147.</NO.P>fordert alle Agenturen auf, von dieser freiwilligen Möglichkeit Gebrauch zu machen und dem Beispiel der eu-LISA und von Frontex zu folgen, die die einzigen beiden Agenturen sind, bei denen Kontakte mit externen Dritten in das Transparenzregister eingetragen werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>148.</NO.P>betont, dass die Nutzung des Transparenzregisters von den Unterzeichnern der Interinstitutionellen Vereinbarung gefördert und eingefordert wird; weist erneut darauf hin, dass alle dezentralen Agenturen nachdrücklich aufgefordert sind, das Register in vollem Umfang zu nutzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>149.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass sich die eu-LISA auf die Cybersicherheit und die Bekämpfung von Bedrohungen im Cyberbereich konzentriert und insbesondere die notwendigen Vorbereitungen für Verpflichtungen getroffen hat, die sich aus den neuen Verordnungen der Union über Informationssicherheit und Cybersicherheit ergeben; hebt hervor, dass die eu-LISA eine Plattform für die Sicherheitsüberwachung betreibt und pflegt, einen Plan für Cybersicherheitsvorfälle und Protokolle für die Reaktion auf Vorfälle erstellt hat und einen rund um die Uhr verfügbaren Bereitschaftsdienst zur Verfügung stellt, um dafür zu sorgen, dass Cyberbedrohungen zeitnah erkannt werden und rasch darauf reagiert wird; begrüßt die Rolle der eu-LISA bei der Unterstützung agenturübergreifender Cybersicherheitsübungen in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk der im Bereich Justiz und Inneres tätigen Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> Netzwerk der im Bereich Justiz und Inneres tätigen Agenturen – das Netzwerk umfasst neun Agenturen: CEPOL, EASO, EIGE, EMCDDA, eu-LISA, Eurojust, Europol, FRA und Frontex.</FIELD></FOOTNOTE>; betont, wie wichtig es ist, dass die dezentralen Agenturen in vollem Umfang in der Lage sind, sich gegen Cyberangriffe zu verteidigen; fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen der eu-LISA und den anderen Agenturen, um gemeinsam robuster auf Cyberkriminalität reagieren zu können; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es angesichts der zunehmenden Risiken von Cyberbedrohungen und Datenschutzverstößen ist, die Cybersicherheitsmaßnahmen in allen Agenturen zu stärken; fordert zusätzliche Investitionen in eine sichere IT-Infrastruktur und Cybersicherheitsschulungen für das Personal der Agentur; fordert die Agenturen nachdrücklich auf, dem Parlament und dem Rechnungshof jährlich einen Bericht über die Bewertung des Cybersicherheitsrisikos vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>150.</NO.P>fordert Frontex nachdrücklich auf, unverzüglich die vollständige Umsetzung aller Empfehlungen europäischer Prüfungs- und Kontrollgremien sicherzustellen, wobei hier insbesondere das OLAF, die Kontrollarbeitsgruppe Frontex des Europäischen Parlaments, die Europäische Bürgerbeauftragte, der Rechnungshof und die Arbeitsgruppe der Frontex zu den Grundrechten und rechtlich-operativen Aspekten von Operationen zu nennen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>151.</NO.P>stellt fest, dass alle Agenturen über eine Strategie für den Umgang mit Hinweisgebern verfügen; fordert alle Agenturen auf, sicherzustellen, dass sie über spezifische, sichere und wirksame Meldekanäle verfügen, die den einschlägigen Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Meldung von Missständen durch Hinweisgeber entsprechen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>152.</NO.P>spricht sich dafür aus, KI-spezifische Risikobewertungen systematisch in die internen Prüfungen der Agenturen aufzunehmen, damit die ethischen Leitlinien der Union und die Normen im Bereich der Cybersicherheit eingehalten werden; fordert, dass das Mandat der ENISA erweitert wird, sodass es eine spezifische Überwachung der Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz in den EU-Agenturen umfasst;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Nachhaltigkeit, Umweltauswirkungen und soziale Inklusion</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>153.</NO.P>stellt fest, dass insgesamt elf<FOOTNOTE><FIELD> EBA, ECDC, ECHA, EUA, EFSA, EOIPA, EMSA, Europol, Eurofound, ETF und ESMA.</FIELD></FOOTNOTE> der 33 EU-Agenturen (33 %) das EU-System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) bereits umgesetzt haben; nimmt erfreut zur Kenntnis, dass mehrere Agenturen proaktive Schritte unternehmen, um in naher Zukunft eine EMAS-Zertifizierung zu erhalten<FOOTNOTE><FIELD> GEREK-Büro, Cedefop, eu-LISA, EUSPA und EMA.</FIELD></FOOTNOTE>; stellt fest, dass einige der Agenturen<FOOTNOTE><FIELD> EIT, Frontex, EUAA und EASA.</FIELD></FOOTNOTE> mit größerem Haushaltsvolumen ihre Pläne zu einer kurzfristigen Umsetzung des EMAS nicht mitgeteilt haben; nimmt zur Kenntnis, dass die EASA derzeit Instrumente zur systematischen und kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung, darunter das EMAS, bewertet und der Entlastungsbehörde im Laufe dieses Jahres aktuelle Informationen vorlegen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>154.</NO.P>stellt fest, dass im (horizontalen) Bericht über die Entlastung 2022 darauf hingewiesen wurde, dass 14 Agenturen immer noch keine institutionellen Nachhaltigkeitspläne vorhalten; stellt fest, dass der Bericht des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2023 keine aktualisierten Zahlen zu diesem Thema enthielt; bekräftigt, wie wichtig es ist, dass alle Agenturen über institutionelle Nachhaltigkeitspläne verfügen; fordert die Agenturen nachdrücklich auf, der Kommission über die Gesamtenergieeffizienz ihrer Gebäude Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>155.</NO.P>fordert den Rechnungshof auf, die Zahlen zur Situation in Bezug auf institutionelle Nachhaltigkeitspläne in den Agenturen regelmäßig zu aktualisieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>156.</NO.P>stellt fest, dass die Agenturen im Haushaltsjahr 2023 ein zunehmendes Engagement für Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele an den Tag legten; stellt fest, dass die Europäische Umweltagentur (EUA) eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Berichterstattung über den Klimawandel und die Umweltleistung in der gesamten Union spielte; stellt fest, dass Agenturen wie die CINEA und die EUA bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsprogrammen eine führende Rolle gespielt und zu EU-weiten Initiativen zur Verringerung des CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Fußabdrucks sowie zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen beigetragen haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>157.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass einige Agenturen trotz des allgemeinen Fortschritts mit Schwierigkeiten konfrontiert waren, Nachhaltigkeit in ihre Unternehmensstrategien zu integrieren, was auf verfahrenstechnische Ineffizienzen und eine unzureichende Ressourcenzuweisung zurückzuführen war; betont daher, dass ein kohärenterer und praxistauglicherer Rahmen erforderlich ist, um dafür zu sorgen, dass die Agenturen auf lange Sicht nachhaltig arbeiten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Weiterverfolgung von Bemerkungen des Rechnungshofs aus Vorjahren</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>158.</NO.P>stellt fest, dass es sich bei den „Bemerkungen“ in den spezifischen Jahresberichten der Agenturen eigentlich um „nicht terminierte Empfehlungen“ des Rechnungshofs handelt; stellt fest, dass der Rechnungshof diesen Bemerkungen jährlich nachgeht, indem er sie als „offen“ oder „abgeschlossen“ einstuft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>159.</NO.P>stellt fest, dass von insgesamt 116 Bemerkungen des Rechnungshofs zu den Vorjahren in Bezug auf die Agenturen, die Gegenstand dieser Entschließung sind, im Jahr 2023 insgesamt 58 abgeschlossen wurden und insgesamt 53 noch offen und fünf teilweise abgeschlossen waren; stellt fest, dass die Zahl der jeweils offenen Bemerkungen zwischen den Agenturen variiert, wobei bei einigen Agenturen keine offenen Bemerkungen vorliegen, wie es bei dem GEREK-Büro, der EBA, der ECHA, der EUA, der EMSA, der ENISA, der EU-OSHA, der EUSPA und bei Eurofound der Fall ist, während die meisten offenen Bemerkungen in Bezug auf die eu-LISA, Frontex und die ELA bestehen, und zwar mit acht, sieben bzw. fünf Bemerkungen; fordert diese Agenturen auf, proaktive Maßnahmen zu ergreifen, um diesen offenen Sachverhalten Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>160.</NO.P>stellt fest, dass sich sechs der 53 offenen Bemerkungen auf ein hohes Maß an Übertragungen beziehen (ACER, ELA, EFCA, eu-LISA, FRA, Frontex); ist besorgt darüber, dass diese Bemerkung in Bezug auf Frontex seit 2018 offen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>161.</NO.P>stellt fest, dass für die ERA seit 2018 eine offene Bemerkung zur Erhebung von Gebühren und Entgelten für Bescheinigungsaufgaben besteht, mit der sich die ERA seit 2019 befasst; stellt fest, dass gemäß der Verordnung die besonderen Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) berücksichtigt werden sollten und dass von der ERA erwartet wird, dass sie wirksame Kontrollen durchführt, um zu überprüfen, ob Antragsteller als KMU einzustufen sind; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über den aktuellen Stand dieser Angelegenheit Bericht zu erstatten und Gründe für ihren weiterhin offenen Status anzugeben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>162.</NO.P>stellt fest, dass die EASA im Laufe der Jahre einen Überschuss in Höhe von mehr als 50 Millionen Euro aus von der Industrie finanzierten Tätigkeiten kumuliert hat, was in der Gründungsverordnung so nicht vorgesehen ist; fordert die Kommission auf, eine Lösung auf legislativer Ebene vorzuschlagen, um diesem Problem Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>163.</NO.P>stellt fest, dass die ACER seit 2019 Zeitarbeitskräfte eingesetzt hat, die langfristige Aufgaben wahrnahmen, um Engpässe bei den unmittelbar beschäftigten Mitarbeitern wettzumachen; fordert die Kommission auf, zusätzliche Planstellen für Statutspersonal bereitzustellen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>164.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung den diesem Entlastungsverfahren unterliegenden Agenturen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>