<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0089</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Entlastung 2023: gemeinsame Unternehmen</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0056/2025 - Berichterstatter: Michal Wiezik)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><NR>1.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2031(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen,<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6841, 13.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6841/oj.</FIELD></FOOTNOTE></P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05757/2025 – C10-0025/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0056/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>2.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2031(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen,<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6841, 13.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6841/oj.</FIELD></FOOTNOTE></P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05757/2025 – C10-0025/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0056/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>3.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2031(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen,<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6841, 13.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6841/oj.</FIELD></FOOTNOTE></P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05757/2025 – C10‑0025/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0056/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>4.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2031(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen,<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6841, 13.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6841/oj.</FIELD></FOOTNOTE></P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05757/2025 – C10-0025/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0056/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>5.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2031(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen,<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6841, 13.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6841/oj.</FIELD></FOOTNOTE></P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2022 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05757/2025 – C10-0025/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0056/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>6.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2031(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen,<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6841, 13.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6841/oj.</FIELD></FOOTNOTE></P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05757/2025 – C10-0025/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0056/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>7.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2031(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen,<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6841, 13.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6841/oj.</FIELD></FOOTNOTE></P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05757/2025 – C10-0025/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0056/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>8.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2031(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen,<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6841, 13.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6841/oj.</FIELD></FOOTNOTE></P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05757/2025 – C10-0025/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0056/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union </STRING>(Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>9.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2031(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen,<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6841, 13.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6841/oj.</FIELD></FOOTNOTE></P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05757/2025 – C10-0025/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/1173 des Rates vom 13. Juli 2021 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 256 vom 19.7.2021, S. 3, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/1173/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 19,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0056/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union </STRING>(Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>10.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2031(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen,<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6841, 13.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6841/oj.</FIELD></FOOTNOTE></P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05757/2025 – C10-0025/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/1173 des Rates vom 13. Juli 2021 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 256 vom 19.7.2021, S. 3, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/1173/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 19,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0056/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>11.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2031(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen,<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6841, 13.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6841/oj.</FIELD></FOOTNOTE></P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05757/2025 – C10-0025/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates vom 27. März 2007 über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 90 vom 30.3.2007, S. 58, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/198/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 5,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0056/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Direktor des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>12.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2031(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6841, 13.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6841/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05757/2025 – C10-0025/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: / http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 70,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates vom 27. März 2007 über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 90 vom 30.3.2007, S. 58, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/198/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 5,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/715/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0056/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Direktor des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>13.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3“ für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2031(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3“ für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6841, 13.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6841/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05757/2025 – C10-0025/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0056/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3“ Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3“, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>14.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3“ für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2031(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3“ für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6841, 13.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6841/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05757/2025 – C10-0025/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0056/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3“ für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3“, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>15.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zu der Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2031(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6841, 13.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6841/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05757/2025 – C10-0025/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0056/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>16.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2031(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6841, 13.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6841/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05757/2025 – C10-0025/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0056/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>17.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für Chips (vor dem 21.9.2023: Gemeinsames Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien) für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2031(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für Chips für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6841, 13.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6841/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05757/2025 – C10-0025/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1782 des Rates vom 25. Juli 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2085 zur Gründung der Gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ hinsichtlich des Gemeinsamen Unternehmens für Chips,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0056/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für Chips Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für Chips, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>18.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für Chips (vor dem 21.9.2023: Gemeinsames Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien) für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2031(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für Chips für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6841, 13.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6841/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05757/2025 – C10-0025/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1782 des Rates vom 25. Juli 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2085 zur Gründung der Gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ hinsichtlich des Gemeinsamen Unternehmens für Chips,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0056/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für Chips für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für Chips, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>19.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3) für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2031(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3) für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6841, 13.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6841/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05757/2025 – C10-0025/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0056/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3) Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>20.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3) für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2031(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3) für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6841, 13.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6841/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05757/2025 – C10-0025/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0056/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3) für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>21.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2031(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6841, 13.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6841/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05757/2025 – C10-0025/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0056/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erteilt der Exekutivdirektorin des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im <STRING ITALIC="on">Amtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><DECISION><TI><NR>22.</NR> <STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste für das Haushaltsjahr 2023 (2024/2031(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2023, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6841, 13.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6841/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.</FIELD></FOOTNOTE> sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05757/2025 – C10-0025/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 71,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 26,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/887/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0056/2025),</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste für das Haushaltsjahr 2023;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im A<STRING ITALIC="on">mtsblatt der Europäischen Union</STRING> (Reihe L) zu veranlassen.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST><TXTLST><RESOL><TI><NR>23.</NR> <STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil der Beschlüsse über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der gemeinsamen Unternehmen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 sind (2024/2031(DEC))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3“ für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für Chips für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3) für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste für das Haushaltsjahr 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 102 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0056/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3), das Gemeinsame Unternehmen für saubere Luftfahrt, das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“, das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff, das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa, das Gemeinsame Unternehmen für Europas Eisenbahnen, das Gemeinsame Unternehmen für intelligente Netze und Dienste und das Gemeinsame Unternehmen „Global Health EDCTP3“ durch die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 sowie der Verordnung (EU) Nr. 642/2014<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 427 vom 6.12.2021, S. 17-119, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2085/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, die auch als Basisrechtsakt bezeichnet wird, gegründet wurden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien durch die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014 gegründet wurde; in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien im Juli 2023 gemäß der Verordnung (EU) 2023/1782 des Rates vom 25. Juli 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2085 zur Gründung der Gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ hinsichtlich des Gemeinsamen Unternehmens für Chips in das Gemeinsame Unternehmen für Chips umgewandelt wurde<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 229 vom 8.9.2023, S. 55-62, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1782/oj.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie im April 2007 durch die Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates vom 27. März 2007 über die Errichtung des europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür gegründet wurde<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 90 vom 30.3.2007, S. 58-72, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/198/oj.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen durch die Verordnung (EU) 2021/1173 des Rates vom 13. Juli 2021 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488 gegründet wurde<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 256 vom 19.7.2021, S. 3-51, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1173/oj.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3) eine öffentlich-private Partnerschaft zur Modernisierung des Flugverkehrsmanagements in Europa und zur Beschleunigung der Forschung und Entwicklung zur Verwirklichung eines digitalisierten europäischen Luftraums ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für saubere Luftfahrt eine öffentlich-private Partnerschaft ist, deren Schwerpunkt auf Forschung und Innovation zur Umstellung des Luftverkehrs in Richtung einer nachhaltigen und klimaneutralen Zukunft liegt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ eine öffentlich-private Partnerschaft mit Schwerpunkt auf interdisziplinärer, nachhaltiger und patientenorientierter Forschung und Innovation im Gesundheitsbereich ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff eine öffentlich-private Partnerschaft ist, die sich mit Forschung und Innovation im Bereich der Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologie befasst;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für Chips eine öffentlich-private Partnerschaft mit Schwerpunkt auf Forschung und Innovation im Bereich der digitalen Schlüsseltechnologien ist, die für die wettbewerbsfähige Führungsposition Europas in der digitalen Wirtschaft – insbesondere im Bereich der Elektronikkomponenten und -systeme – von entscheidender Bedeutung sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa eine öffentlich-private Partnerschaft ist, die sich auf Forschung und Innovation für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige kreislauforientierte biobasierte Industrie konzentriert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für Europas Eisenbahnen eine öffentlich-private Partnerschaft für Forschung und Innovation im Bereich des Schienenverkehrs ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen eine öffentlich-private Partnerschaft ist, die eine Ressourcenbündelung für die Entwicklung und den Einsatz von Hochleistungsrechnern in Europa ermöglicht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen für intelligente Netze und Dienste eine öffentlich-private Partnerschaft ist, die sich auf die Stärkung der technologischen Führungsposition Europas und seine strategische Ausrichtung auf die Telekommunikationsindustrie sowie die Förderung der Einführung digitaler Lösungen konzentriert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen „Global Health EDCTP3“ eine öffentlich-private Partnerschaft ist, die sich darauf konzentriert, die sozioökonomische Belastung durch Infektionskrankheiten in Subsahara-Afrika durch neue und verbesserte Gesundheitstechnologien zu verringern und die Vorsorge und Reaktion auf Infektionskrankheiten weltweit zu verbessern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass mit dem Gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie das Ziel verfolgt wird, den Beitrag der Union zum internationalen Fusionsenergieprojekt ITER zu erbringen, das Abkommen über das breiter angelegte Konzept zwischen der Euratom und Japan umzusetzen und den Bau eines Fusionsreaktors und verbundenen Einrichtungen zu Demonstrationszwecken vorzubereiten;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Allgemeines</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>weist darauf hin, dass die Rolle der gemeinsamen Unternehmen in der Unterstützung von Forschungs- und Innovationstätigkeiten in den Bereichen Verkehr, Energie, Gesundheit, kreislauforientierte biobasierte Industrien, wichtige Elektronikkomponenten sowie Hochleistungsrechen- und Netzsysteme bestehen sollte; fordert die gemeinsamen Unternehmen auf, die Umwandlung wissenschaftlicher Erkenntnisse in marktfähige Innovationen zu fördern und Mechanismen zu schaffen, mit denen sichergestellt wird, dass ihre Tätigkeit zu einer Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit in der Welt führt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>betont, dass die gemeinsamen Unternehmen dem Rechnungshof zufolge nach dem derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen voraussichtlich ein Gesamtbudget von 17 Mrd. EUR aus dem Barbeitrag der Union erhalten und mit Beiträgen in Höhe von 21,1 Mrd. EUR durch andere Mitglieder gefördert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>stellt fest, dass der Charakter gemeinsamer Unternehmen auf öffentlich-privaten Partnerschaften beruht, die Investitionen steuern sowie öffentliche und private Mittel zur Finanzierung gemeinsamer Ziele mobilisieren; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Beiträge privater Mitglieder festgelegten Zielen entsprechen müssen, damit solche Partnerschaften für beide Seiten von Nutzen bleiben; fordert gemeinsame Unternehmen, die Sachbeiträge zu zusätzlichen Tätigkeiten zulassen, auf, nach Möglichkeit eine übermäßige Abhängigkeit von solchen Beiträgen zu vermeiden, sodass die festgelegten Ziele erreicht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>weist auf den erheblichen Beitrag der gemeinsamen Unternehmen zur Förderung von Forschung, Innovation und technologischer Entwicklung in verschiedenen Bereichen hin, einschließlich der Luftfahrt, des Schienenverkehrs und des Flugverkehrsmanagements, die für die Verwirklichung der strategischen Ziele der Union in den Bereichen Nachhaltigkeit, digitaler Wandel und Wettbewerbsfähigkeit von wesentlicher Bedeutung sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>begrüßt den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“); weist darauf hin, dass der Auftrag des Rechnungshofs für die ordnungsgemäße Ausführung des Haushaltsplans der Union und für die Überwachung des Haushalts von entscheidender Bedeutung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>begrüßt, dass der Rechnungshof der Entlastungsbehörde einen Jahresbericht über die gemeinsamen Unternehmen der Union vorgelegt hat, der eine spezifische Zuverlässigkeitserklärung für jedes der gemeinsamen Unternehmen in Bezug auf ihre Jahresrechnungen und die zugrunde liegenden Vorgänge enthält; teilt die Auffassung, dass diese gemeinsamen Unternehmen aufgrund ihres institutionellen Rahmens neben den für den Rechnungshof verbindlichen rechtlichen Bestimmungen die besondere Aufmerksamkeit des Rechnungshofs verdienen; fordert die Fortführung dieser bewährten Vorgehensweise; begrüßt die gute Zusammenarbeit der gemeinsamen Unternehmen mit dem Rechnungshof bei der Ausarbeitung des Berichts des Rechnungshofs und begrüßt die Erläuterungen zu einigen der in den Antworten der gemeinsamen Unternehmen enthaltenen Bemerkungen und Hervorhebungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>begrüßt, dass zwei gemeinsame Unternehmen im Haushaltsjahr 2023 finanzielle Eigenständigkeit erlangt haben: das Gemeinsame Unternehmen für intelligente Netze und Dienste am 24. Oktober 2023 und das Gemeinsame Unternehmen „Global Health EDCTP3“ am 23. November 2023; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof diese beiden gemeinsamen Unternehmen – neben den neun gemeinsamen Unternehmen, die der Rechnungshof bereits für das Haushaltsjahr 2022 geprüft hatte – daher erstmals geprüft hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">hebt hervor, dass einige gemeinsame Unternehmen im Haushaltsjahr 2023 erheblich von bedeutsamen Ereignissen betroffen waren, die sich voraussichtlich auf ihre Leistung auswirken; betont insbesondere, dass</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a)</SYMBOL>der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft der Union und auf die Lieferketten hatte und die Tätigkeiten einiger gemeinsamer Unternehmen stark beeinträchtigte;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b)</SYMBOL>die Folgen der COVID-19-Pandemie in ganz Europa bis heute zu spüren sind und im Haushaltsjahr 2023 nach wie vor einen massiven Schock für die wirtschaftlichen und administrativen Tätigkeiten darstellten;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>c)</SYMBOL>die durch die beiden vorstehend genannten Ereignisse verursachte hohe Inflation Auswirkungen auf die Versorgung und die Lieferzeiten für die gemeinsamen Unternehmen hatte;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>erkennt die Vorteile gemeinsamer Unternehmen, die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor bei der Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung sowie die wirtschaftlichen Vorteile der Partnerschaften an; stellt fest, dass gemeinsame Unternehmen durch die Bündelung von Ressourcen und Fachwissen aus beiden Sektoren, dem öffentlichen und dem privaten, den Herausforderungen effektiver begegnen können; unterstreicht die Bedeutung von Transparenz, Rechenschaftspflicht und effizienter Verwendung öffentlicher Mittel durch die gemeinsamen Unternehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>weist auf den Wert von Initiativen hin, die die Einbeziehung und Beteiligung von Interessenträgern fördern, wie etwa offene Aufforderungen zur Interessenbekundung und gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen in allen gemeinsamen Unternehmen, da sie entscheidend dazu beitragen, das kollektive Fachwissen und die gemeinsamen Ressourcen zu mobilisieren; weist insbesondere auf die gemeinsame Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen hin, die vom Gemeinsamen Unternehmen für Europas Eisenbahnen und vom Gemeinsamen Unternehmen für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3) veröffentlicht wurde und bei der es sich um die erste gemeinsame Aufforderung dieser Art durch gemeinsame Unternehmen handelt, die auf die Entwicklung eines integrierten Luft- und Schienennetzes für ein nachhaltiges multimodales Verkehrssystem abzielt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die gemeinsamen Unternehmen ihre Tätigkeiten nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung durchführen müssen, und somit wirksam zu den politischen Zielen der Union sowie zur wirtschaftlichen Ausführung des Unionshaushalts beitragen; zeigt sich jedoch angesichts der in dieser Entschließung dargelegten Feststellungen des Rechnungshofs über eine Reihe von Aspekten besorgt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Jahresrechnungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass der Bericht des Rechnungshofs zu dem Ergebnis kommt, dass die geprüften Jahresrechnungen der elf gemeinsamen Unternehmen für das Jahr 2023 ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2023, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows und die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht darstellen; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof infolgedessen uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Zuverlässigkeit der Jahresrechnungen der gemeinsamen Unternehmen abgegeben hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; stellt darüber hinaus fest, dass der Rechnungshof infolgedessen uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresrechnungen der gemeinsamen Unternehmen zugrunde liegenden Zahlungen und Einnahmen abgegeben hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass dem Gemeinsamen Unternehmen für intelligente Netze und Dienste und dem Gemeinsamen Unternehmen „Global Health EDCTP3“ bei ihren erstmaligen Jahresrechnungen nach Auffassung des Rechnungshofs keine hinreichenden Leitlinien zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit, die von der Kommission verwalteten Finanzmittel vor Erlangung ihrer finanziellen Eigenständigkeit und die von den gemeinsamen Unternehmen nach Erlangung ihrer finanziellen Eigenständigkeit verwalteten Finanzmittel klar voneinander zu unterscheiden; schließt sich der diesbezüglichen Empfehlung des Rechnungshofs an, wonach Leitlinien für die Rechnungslegung in klarer und umfassender Weise ausgearbeitet werden sollten, in denen die Vorschriften für die Darstellung der erstmaligen Jahresrechnungen neuer gemeinsamer Unternehmen festgelegt sowie Anweisungen zur Trennung der von der Kommission eingesetzten Finanzmittel von den von einem gemeinsamen Unternehmen nach Erlangung seiner finanziellen Eigenständigkeit eingesetzten Finanzmitteln gegeben werden sollten; stellt fest, dass das Risiko hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Jahresrechnungen aller gemeinsamen Unternehmen als gering eingestuft wurde, mit Ausnahme des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste und des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3“, für die das Risiko hinsichtlich der Zuverlässigkeit aufgrund der durch die Übertragung von Haushaltsmitteln und Vermögenswerten aus der Verantwortung der Kommission in die Verantwortung des gemeinsamen Unternehmens entstehenden Komplexität als mittel eingestuft wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Jahresrechnungen des europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie auf der Grundlage der im Jahr 2023 geltenden Ausgangsbasis des Projekts ITER erstellt werden, die jedoch derzeit überarbeitet wird und voraussichtlich erhebliche Änderungen für das Europäische Gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie und die geschätzten Gesamtkosten bei Projektabschluss zur Folge haben wird; hebt hervor, dass das betreffende gemeinsame Unternehmen alle erforderlichen Maßnahmen treffen sollte, um sicherzustellen, dass die künftige Ausgangsbasis und ihre Auswirkungen auf die Barbeiträge der Union zum gemeinsamen Unternehmen keine Belastung für den Unionshaushalt darstellen; stellt im Anschluss an die Anhörung des betreffenden gemeinsamen Unternehmens im Haushaltskontrollausschuss fest, dass es zum Zeitpunkt der Anhörung und nach Angaben des betreffenden gemeinsamen Unternehmens zu früh ist, um eine Schätzung der finanziellen Auswirkungen dieser Überarbeitung vornehmen zu können; zeigt sich zudem besorgt über die Verzögerungen beim Projekt ITER, die auf Faktoren zurückzuführen sind, auf die das gemeinsame Unternehmen keinen Einfluss hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>äußert Besorgnis über die möglichen Auswirkungen, die die Umstrukturierung des europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie auf seine Tätigkeiten haben wird, insbesondere über die kurz- bis mittelfristigen Instabilitäten und operationellen Risiken für das gemeinsame Unternehmen; begrüßt, dass sich das betreffende gemeinsame Unternehmen dieser Probleme bewusst ist und seine Einschätzung der Sachlage erläutert hat; begrüßt die zusätzlichen Informationen, die während der Anhörung des betreffenden gemeinsamen Unternehmens im Haushaltskontrollausschuss vorgelegt wurden, insbesondere hinsichtlich der Tatsache, dass das Risiko für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs bisher dank der starken Abhängigkeit von bestehenden Programmen und Projekten gemindert werden konnte; begrüßt die Flexibilität, die die neue Matrixstruktur mit sich bringt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass das Risiko im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen bei allen gemeinsamen Unternehmen als gering eingestuft wurde;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Haushaltsführung und Finanzmanagement</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">stellt fest, dass sich dem Rechnungshof zufolge das verfügbare Gesamtbudget der elf von ihm geprüften gemeinsamen Unternehmen im Jahr 2023 auf 4,25 Mrd. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 3,87 Mrd. EUR an Mitteln für Zahlungen belief und der Rechnungshof die Auffassung vertritt, dass die insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel nicht verwendete Mittel aus den Vorjahren, die die gemeinsamen Unternehmen erneut in den Haushaltsplan des laufenden Jahres eingestellt haben, sowie zweckgebundene Einnahmen und Neuzuweisungen des Folgejahres umfassen; stellt insbesondere fest, dass</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a)</SYMBOL>sich die insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel für das Gemeinsame Unternehmen für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3) im Jahr 2023 auf 111,2 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (gegenüber 158,8 Mio. EUR im Jahr 2022) und 241,5 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen (gegenüber 146,9 Mio. EUR im Jahr 2022) beliefen; geht ferner davon aus, dass laut dem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3) die Gesamtvollzugsquote für das Haushaltsjahr 2023 bei den Mitteln für Verpflichtungen 92 % und bei den Mitteln für Zahlungen 81 % betrug, was darauf hindeutet, dass es keine schwerwiegenden Probleme im Zusammenhang mit dem Tempo der Ausführung des Haushaltsplans gab; hebt jedoch die niedrige Vollzugsquote bei den für Infrastruktur- und Betriebsausgaben vorgesehenen Mitteln für Zahlungen hervor, die bei 55 % lag; nimmt die Erläuterung des gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis und fordert das gemeinsame Unternehmen im Allgemeinen auf, für jeden Einzelplan seines Haushaltsplans ein angemessenes Vollzugstempo sicherzustellen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b)</SYMBOL>sich die insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel für das Gemeinsame Unternehmen für saubere Luftfahrt im Jahr 2023 auf 269 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (gegenüber 411,2 Mio. EUR im Jahr 2022) und 486,4 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen (gegenüber 415,3 Mio. EUR im Jahr 2022) beliefen; geht ferner davon aus, dass laut dem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt die Gesamtvollzugsquote für das Haushaltsjahr 2023 bei den Mitteln für Verpflichtungen 98,58 % und bei den Mitteln für Zahlungen 51,18 % betrug, was darauf hindeutet, dass es schwerwiegende Probleme im Zusammenhang mit dem Tempo der Ausführung des Haushaltsplans gab; stellt insbesondere fest, dass die Vollzugsquoten seiner beiden für operative Ausgabetitel vorgesehenen Mittel für Zahlungen bei 80,50 % bzw. 81,11 % liegen; hebt darüber hinaus die niedrige Vollzugsquote bei den für Infrastrukturausgaben vorgesehenen Mitteln für Zahlungen hervor, die bei 60,52 % lag; bedauert zutiefst den hohen Betrag von 177 Mio. EUR, der unter Titel 5 seines Haushaltsplans für nicht in Anspruch genommene Mittel für Zahlungen eingestellt wurde und dessen technische Vollzugsquote bei 0 % liegt; nimmt die Erläuterung des gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis und fordert das gemeinsame Unternehmen im Allgemeinen auf, für jeden Einzelplan seines Haushaltsplans ein angemessenes Vollzugstempo sicherzustellen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>c)</SYMBOL>sich die insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel für das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ im Jahr 2023 auf 223,2 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (gegenüber 272,4 Mio. EUR im Jahr 2022) und 225,9 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen (gegenüber 174,8 Mio. EUR im Jahr 2022) beliefen; geht ferner davon aus, dass laut dem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ die Gesamtvollzugsquote für das Haushaltsjahr 2023 bei den Mitteln für Verpflichtungen 92,65 % und bei den Mitteln für Zahlungen 90,29 % betrug, was darauf hindeutet, dass es keine schwerwiegenden Probleme im Zusammenhang mit dem Tempo der Ausführung des Haushaltsplans gab; hebt jedoch die niedrigen Vollzugsquoten bei den für Infrastruktur- und Betriebsausgaben vorgesehenen Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen hervor, die bei 68,67 % bzw. 67,30 % lagen; nimmt die Erläuterung des gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis und fordert das gemeinsame Unternehmen im Allgemeinen auf, für jeden Einzelplan seines Haushaltsplans ein angemessenes Vollzugstempo sicherzustellen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>d)</SYMBOL>sich die insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel für das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff im Jahr 2023 auf 268,9 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (gegenüber 314,3 Mio. EUR im Jahr 2022) und 327,8 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen (gegenüber 118,3 Mio. EUR im Jahr 2022) beliefen; geht ferner davon aus, dass laut dem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff die Gesamtvollzugsquote für das Haushaltsjahr 2023 bei den Mitteln für Verpflichtungen 96,62 % und bei den Mitteln für Zahlungen 85,43 % betrug, was darauf hindeutet, dass es keine schwerwiegenden Probleme im Zusammenhang mit dem Tempo der Ausführung des Haushaltsplans gab; hebt jedoch die niedrige Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen für seine im Rahmen von „Horizont 2020“ finanzierten operativen Ausgaben, die bei 69,41 % lag; hebt darüber hinaus die niedrigen Vollzugsquoten bei den für Infrastrukturausgaben vorgesehenen Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen hervor, die bei 71,21 % bzw. 60,60 % lagen; nimmt die Erläuterungen des gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis und fordert das gemeinsame Unternehmen im Allgemeinen auf, für jeden Einzelplan seines Haushaltsplans ein angemessenes Vollzugstempo sicherzustellen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>e)</SYMBOL>sich die insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel für das Gemeinsame Unternehmen für Chips im Jahr 2023 auf 835,7 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (gegenüber 261,4 Mio. EUR im Jahr 2022) und 518,4 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen (gegenüber 222,2 Mio. EUR im Jahr 2022) beliefen; geht ferner davon aus, dass laut dem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Gemeinsamen Unternehmens für Chips die Gesamtvollzugsquote für das Haushaltsjahr 2023 bei den Mitteln für Verpflichtungen 100 % und bei den Mitteln für Zahlungen 37 % betrug, was darauf hindeutet, dass es schwerwiegende Probleme im Zusammenhang mit dem Tempo der Ausführung des Haushaltsplans gab; hebt insbesondere die extrem niedrige Vollzugsquote bei den für operative Ausgaben vorgesehenen Mitteln für Zahlungen hervor, die bei 36 % lag; nimmt die Erläuterung des gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis, bedauert jedoch zutiefst die niedrige Vollzugsquote und fordert das gemeinsame Unternehmen im Allgemeinen auf, für jeden Einzelplan seines Haushaltsplans ein angemessenes Vollzugstempo sicherzustellen; nimmt zur Kenntnis, dass diese Aspekte in Verbindung mit der erhöhten Finanzierung, die das Gemeinsame Unternehmen für Chips im Jahr 2023 erhielt und umsetzen musste, den Rechnungshof dazu veranlasst haben, das Risiko hinsichtlich der Ausführung des Haushaltsplans dieses gemeinsamen Unternehmens als mittel einzustufen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>f)</SYMBOL>sich die insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel für das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa im Jahr 2023 auf 227,4 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (gegenüber 264,2 Mio. EUR im Jahr 2022) und 137,4 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen (gegenüber 80,3 Mio. EUR im Jahr 2022) beliefen; geht ferner davon aus, dass laut dem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa die Gesamtvollzugsquote für das Haushaltsjahr 2023 bei den Mitteln für Verpflichtungen 97,6 % und bei den Mitteln für Zahlungen 90,3 % betrug, was darauf hindeutet, dass es keine schwerwiegenden Probleme im Zusammenhang mit dem Tempo der Ausführung des Haushaltsplans gab; hebt jedoch die niedrige Vollzugsquote bei den Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen für den für Gehälter vorgesehenen Teil der Verwaltungsausgaben hervor, die bei 64 % bzw. 57 % lag, sowie die niedrige Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen für den für sonstige Verwaltungsausgaben vorgesehenen Teil der Verwaltungsausgaben, die bei 54 % lag; nimmt die Erläuterung des gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis und fordert das gemeinsame Unternehmen im Allgemeinen auf, für jeden Einzelplan seines Haushaltsplans ein angemessenes Vollzugstempo sicherzustellen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>g)</SYMBOL>sich die insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel für das Gemeinsame Unternehmen für Europas Eisenbahnen im Jahr 2023 auf 102,6 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (gegenüber 171,4 Mio. EUR im Jahr 2022) und 120,3 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen (gegenüber 180,8 Mio. EUR im Jahr 2022) beliefen; geht ferner davon aus, dass laut dem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen die Gesamtvollzugsquote für das Haushaltsjahr 2023 bei den Mitteln für Verpflichtungen 97 % und bei den Mitteln für Zahlungen 82 % betrug, was darauf hindeutet, dass es keine schwerwiegenden Probleme im Zusammenhang mit dem Tempo der Ausführung des Haushaltsplans gab; hebt jedoch die niedrige Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen für seine im Rahmen von „Horizont 2020“ finanzierten operativen Ausgaben hervor, die bei 67 % lag; nimmt die Erläuterung des gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis und fordert das gemeinsame Unternehmen im Allgemeinen auf, für jeden Einzelplan seines Haushaltsplans ein angemessenes Vollzugstempo sicherzustellen; weist darauf hin, dass das Gemeinsame Unternehmen für Europas Eisenbahnen die Abschlusszahlungen aufgrund technischer Probleme der Begünstigten auf das Jahr 2024 verschoben hat; nimmt die verschiedenen Projekte zur Kenntnis, deren Haushaltsmittel nicht vollständig in Anspruch genommen wurden, wodurch sich der Bedarf an operativen Zahlungen um rund 4,1 Mio. EUR verringert hat; fordert das betreffende gemeinsame Unternehmen auf, einen Plan zur Verbesserung der Berichterstattungspflichten auszuarbeiten; hebt hervor, wie wichtig es ist, das gemeinsame Unternehmen zu unterstützen, da die Schiene in Bezug auf Umweltverträglichkeit, Flächenverbrauch, Energieverbrauch und Sicherheit Vorteile bietet;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>h)</SYMBOL>sich die insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel für das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen im Jahr 2023 auf 1136 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (gegenüber 1374,5 Mio. EUR im Jahr 2022) und 1058 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen (gegenüber 629,9 Mio. EUR im Jahr 2022) beliefen; geht ferner davon aus, dass laut dem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen die Gesamtvollzugsquote für das Haushaltsjahr 2023 bei den Mitteln für Verpflichtungen 83 % und bei den Mitteln für Zahlungen 19 % betrug, was darauf hindeutet, dass es schwerwiegende Probleme im Zusammenhang mit dem Tempo der Ausführung des Haushaltsplans gab; hebt insbesondere die extrem niedrige Vollzugsquote bei den für operative Ausgaben vorgesehenen Mitteln für Zahlungen hervor, die bei 19 % lag; nimmt die Erläuterung des gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis, bedauert jedoch zutiefst die niedrige Vollzugsquote; hebt darüber hinaus die niedrigen Vollzugsquoten bei den für Verwaltungsausgaben vorgesehenen Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen hervor, die bei 45 % bzw. 42 % lagen; nimmt die Erläuterung des gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis und fordert das gemeinsame Unternehmen im Allgemeinen auf, für jeden Einzelplan seines Haushaltsplans ein angemessenes Vollzugstempo sicherzustellen; nimmt zur Kenntnis, dass diese Aspekte in Verbindung mit der erhöhten Finanzierung, die das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen im Jahr 2023 erhielt und umsetzen musste, den Rechnungshof dazu veranlasst haben, das Risiko hinsichtlich der Ausführung des Haushaltsplans dieses gemeinsamen Unternehmens als mittel einzustufen; begrüßt die zusätzlichen Informationen, die während der Anhörung des betreffenden gemeinsamen Unternehmens im Haushaltskontrollausschuss zu den Gründen für diesen langsamen Vollzug vorgelegt wurden;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>i)</SYMBOL>sich die insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel für das Gemeinsame Unternehmen für intelligente Netze und Dienste im Jahr 2023 auf 134,7 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 122,9 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen beliefen; geht ferner davon aus, dass laut dem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste die Gesamtvollzugsquote für das Haushaltsjahr 2023 bei den Mitteln für Verpflichtungen 99 % und bei den Mitteln für Zahlungen 89 % betrug; vertritt die Auffassung, dass es angesichts des kurzen Zeitraums, in dem das gemeinsame Unternehmen im Haushaltsjahr 2023 finanzielle Eigenständigkeit erlangt hat, keine hinreichenden Gründe gibt, aus denen das Europäische Parlament seine Ansicht zur Qualität der Haushaltsführung des gemeinsamen Unternehmens zum Ausdruck bringen und dabei nach Treu und Glauben handeln könnte; stellt dennoch fest, dass aufgrund dieser Sachlage das Risiko hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsausgaben für das gemeinsame Unternehmen als mittel eingestuft wurde;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>j)</SYMBOL>sich die insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel für das Gemeinsame Unternehmen „Global Health EDCTP3“ im Jahr 2023 auf 136,4 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 2,2 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen beliefen; geht ferner davon aus, dass laut dem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3“ die Gesamtvollzugsquote für das Haushaltsjahr 2023 bei den Mitteln für Verpflichtungen 100 % und bei den Mitteln für Zahlungen 47 % betrug; vertritt die Auffassung, dass es angesichts des kurzen Zeitraums, in dem das gemeinsame Unternehmen im Haushaltsjahr 2023 finanzielle Eigenständigkeit erlangt hat, keine hinreichenden Gründe gibt, aus denen das Europäische Parlament seine Ansicht zur Qualität der Haushaltsführung des gemeinsamen Unternehmens zum Ausdruck bringen und dabei nach Treu und Glauben handeln könnte; stellt dennoch fest, dass aufgrund dieser Sachlage das Risiko hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsausgaben für das gemeinsame Unternehmen als mittel eingestuft wurde;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>k)</SYMBOL>sich die insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel für das Gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie im Jahr 2023 auf 807 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (gegenüber 981,2 Mio. EUR im Jahr 2022) und 631,5 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen (gegenüber 844 Mio. EUR im Jahr 2022) beliefen; geht ferner davon aus, dass laut dem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie die Gesamtvollzugsquote für das Haushaltsjahr 2023 bei den Mitteln für Verpflichtungen 73 % und bei den Mitteln für Zahlungen 95 % betrug, was darauf hindeutet, dass es schwerwiegende Probleme im Zusammenhang mit dem Tempo der Ausführung des Haushaltsplans gab; hebt insbesondere die niedrige Vollzugsquote bei den für operative Ausgaben vorgesehenen Mitteln für Verpflichtungen hervor, die bei 70 % lag; nimmt die Erläuterung des gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis, nimmt die daraus resultierenden Rücküberweisungen der ursprünglich geplanten Beiträge der Euratom und des ITER-Gastgeberstaates zur Kenntnis und fordert das gemeinsame Unternehmen im Allgemeinen auf, für jeden Einzelplan seines Haushaltsplans ein angemessenes Vollzugstempo sicherzustellen; nimmt zur Kenntnis, dass diese mit Verzögerungen und Umsetzungsschwierigkeiten zusammenhängenden Faktoren den Rechnungshof dazu veranlasst haben, das Risiko hinsichtlich der Haushaltsführung bei diesem gemeinsamen Unternehmen als mittel einzustufen;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">teilt die Bedenken des Rechnungshofs hinsichtlich der nicht verwendeten Mittel bei der Umsetzung von Programmen bestimmter gemeinsamer Unternehmen und fordert die betreffenden gemeinsamen Unternehmen auf, ein erneutes Auftreten ähnlicher Vorkommnisse zu vermeiden, da die Anhäufung nicht verwendeter Mittel zu Kassenüberschüssen führt, die der Union somit nicht zur Finanzierung anderer Tätigkeiten und Programme zur Verfügung stehen; betont, dass dies nicht mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung vereinbar ist und im Haushaltsjahr 2023 zu einem Kassenüberschuss in Höhe von insgesamt 1,5 Mrd. EUR geführt hat; schließt sich der diesbezüglichen Empfehlung des Rechnungshofs an, wonach die betreffenden gemeinsamen Unternehmen angemessene Korrekturmechanismen entwickeln sollten, um ihre Kassenüberschüsse auf ein angemessenes Maß zu reduzieren, und anschließend in Abstimmung mit der Kommission ihre Anträge auf Kassenmittel für jedes Haushaltsjahr an ihren geschätzten Ausgabenbedarf anpassen sollten; ist sich der in den Finanzregelungen der betreffenden gemeinsamen Unternehmen vorgesehenen Möglichkeiten bewusst, nicht verwendete Mittel bis zu drei Haushaltsjahre nach ihrem Erhalt in den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben einzusetzen; ist dennoch insbesondere besorgt über:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a)</SYMBOL>die Mängel bei der Mittelplanung des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt, die auf den Antrag auf über den Mittelbedarf für geplante Zahlungen im Jahr 2023 hinausgehende zusätzliche Finanzbeiträge der Union in Höhe von 178 Mio. EUR zurückzuführen sind und zum Ende des Jahres 2023 zu einem Kassenüberschuss in Höhe von 237 Mio. EUR geführt haben; nimmt jedoch die Erläuterung des gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis; wiederholt dennoch seine Forderung an das Gemeinsame Unternehmen für saubere Luftfahrt, das erneute Auftreten ähnlicher Vorkommnisse zu vermeiden, und begrüßt die vom gemeinsamen Unternehmen für das Jahr 2024 angekündigten Anpassungen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b)</SYMBOL>die Mängel bei der Mittelplanung des Gemeinsamen Unternehmens für Chips, die auf den Antrag auf über den Mittelbedarf für geplante Zahlungen im Jahr 2023 hinausgehende zusätzliche Finanzbeiträge der Union in Höhe von 196 Mio. EUR zurückzuführen sind und zum Ende des Jahres 2023 zu einem Kassenüberschuss in Höhe von 438 Mio. EUR geführt haben; nimmt jedoch die Erläuterung des gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis; wiederholt dennoch seine Forderung an das Gemeinsame Unternehmen für Chips, das erneute Auftreten ähnlicher Vorkommnisse zu vermeiden, und begrüßt das vom gemeinsamen Unternehmen für das Jahr 2024 angekündigte Ziel;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>c)</SYMBOL>die Mängel bei der Mittelplanung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen, die auf den Antrag auf über den Mittelbedarf für geplante Zahlungen im Jahr 2023 hinausgehende zusätzliche Finanzbeiträge der Union in Höhe von 488,6 Mio. EUR zurückzuführen sind und zum Ende des Jahres 2023 zu einem Kassenüberschuss in Höhe von 840,7 Mio. EUR geführt haben; versteht die Lage des gemeinsamen Unternehmens, die zu diesem Überschuss geführt hat, und begrüßt die zusätzlichen Informationen, die während der Anhörung des betreffenden gemeinsamen Unternehmens im Haushaltskontrollausschuss vorgelegt wurden, insbesondere in Bezug auf die Erwartungen, dass Projekte im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz die Möglichkeit für eine bedeutende Auszahlung bieten werden; wiederholt dennoch seine Forderung an das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen, das erneute Auftreten ähnlicher Vorkommnisse zu vermeiden;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>betont, dass alle gemeinsamen Unternehmen die internen Finanzkontrollen und Mechanismen zur Sicherstellung der öffentlichen Transparenz stärken und dafür sorgen müssen, dass die Mittel effizient und in Übereinstimmung mit den strategischen Zielen der EU verteilt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">teilt die Bedenken des Rechnungshofs hinsichtlich der Beiträge der Mitglieder zu bestimmten gemeinsamen Unternehmen, insbesondere hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, dass einige gemeinsame Unternehmen ihre Beitragsziele nicht oder nur durch eine starke Abhängigkeit von Sachbeiträgen zu zusätzlichen Tätigkeiten erreichen konnten, und fordert die betreffenden gemeinsamen Unternehmen auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass derartige Ereignisse in Zukunft eintreten; betont, dass die Erfüllung der Beitragsziele Verantwortung und Verpflichtung der jeweiligen gemeinsamen Unternehmen ist und dass die Nichterfüllung von Beitragszielen dem Gründungsgedanken gemeinsamer Unternehmen zuwiderläuft ist insbesondere besorgt über:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a)</SYMBOL>die Lage des Gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3), dessen operatives Beitragsziel von seinem Mitglied Eurocontrol nur zu 70 % erreicht wurde, was dazu führte, dass das gemeinsame Unternehmen nicht über die geplanten Beiträge verfügte, um seinen Aufgabenbereich im Rahmen von „Horizont 2020“ vollständig umzusetzen; nimmt zur Kenntnis, dass dieser Umstand den Rechnungshof jedoch nicht dazu veranlasst hat, das Risiko hinsichtlich der Programmdurchführung bei diesem gemeinsamen Unternehmen als mittel oder hoch einzustufen, da es als gering eingestuft wurde;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b)</SYMBOL>die Lage des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa, das sein Beitragsziel im Rahmen von „Horizont 2020“ durchaus erreicht hat, was allerdings insbesondere auf eine Verschiebung des Gleichgewichts zwischen den Zielen für Sachbeiträge zu operativen Tätigkeiten und den Zielen für Sachbeiträge zu zusätzlichen Tätigkeiten zurückzuführen ist, wobei die Sachbeiträge zu zusätzlichen Tätigkeiten auf 2444,5 Mio. EUR angehoben wurden, was 90 % des Gesamtziels entspricht; weist darauf hin, dass eine derartige Abhängigkeit von Sachbeiträgen zu zusätzlichen Tätigkeiten ein Risiko für die Umsetzung des Programms „Horizont 2020“ darstellt; weist auf die erheblichen Auswirkungen der vom gemeinsamen Unternehmen vorgenommenen Verschiebung hin; nimmt die Erläuterung des gemeinsamen Unternehmens und die Aussage zur Kenntnis, dass zusätzliche Tätigkeiten zu den Gesamtzielen des gemeinsamen Unternehmens beitragen; hebt jedoch hervor, dass dies eine übermäßige Abhängigkeit von Sachleistungen für zusätzliche Tätigkeiten zur Erreichung der festgelegten Ziele darstellt, und fordert das gemeinsame Unternehmen auf, ein erneutes Auftreten solcher Vorkommnisse zu vermeiden; nimmt zur Kenntnis, dass diese Aspekte den Rechnungshof dazu veranlasst haben, das Risiko hinsichtlich der Programmdurchführung bei diesem gemeinsamen Unternehmen als hoch einzustufen;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>c)</SYMBOL>die Lage des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen, dessen ausgewiesener Beitrag von privaten Mitglieder im Rahmen von „Horizont 2020“ lediglich einen Betrag in Höhe von 18,4 Mio. EUR erreichte, obgleich das Ziel bei 420 Mio. EUR lag, woraus sich eine gravierende Differenz ergibt; stellt ferner fest, dass eine vergleichbare Situation auch im Rahmen der Programme „Horizont Europa“ und „Digitales Europa“ eintreten könnte, da das Beitragsziel für private Mitglieder deutlich auf 900 Mio. EUR angehoben wurde, obgleich die Finanzierungsmechanismen, die den privaten Mitgliedern im Rahmen von „Horizont 2020“ Schwierigkeiten bereiteten, weiterhin gelten; nimmt zur Kenntnis, dass diese Aspekte den Rechnungshof dazu veranlasst haben, das Risiko hinsichtlich der Programmdurchführung bei diesem gemeinsamen Unternehmen als hoch einzustufen; entnimmt den zusätzlichen Informationen, die während der Anhörung des betreffenden gemeinsamen Unternehmens im Haushaltskontrollausschuss vorgelegt wurden, dass dieses Problem in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat behandelt wird; schließt sich dennoch der Empfehlung des Rechnungshofs an, in dieser Hinsicht tätig zu werden, und empfiehlt, dass das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen die Kommission bei der Neubewertung des aktuellen Ziels unterstützen sollte, um sicherzustellen, dass es sein Beitragsziel für private Mitglieder im Rahmen der Programme „Horizont Europa“ und „Digitales Europa“ erreichen kann, und betont erneut, dass die Erreichung der Beitragsziele nicht nur als Ziel, sondern auch als Pflicht betrachtet werden sollte;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">hebt hervor, dass der Basisrechtsakt der gemeinsamen Unternehmen zur Förderung der Effizienz eine Verpflichtung für die gemeinsamen Unternehmen vorsieht, Synergieeffekte durch die Einrichtung von Back-Office-Strukturen zu erzielen, die verschiedene festgelegte Bereiche betreffen; vertritt die Auffassung, dass von den betreffenden gemeinsamen Unternehmen vier Bereiche als vorrangig eingestuft wurden: Rechnungsführungstätigkeiten, Rechtstätigkeiten, Informations- und Kommunikationstechnologien und Humanressourcen; begrüßt in diesem Zusammenhang insbesondere:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a)</SYMBOL>dass die Back-Office-Strukturen für die Rechnungsführungstätigkeiten seit Dezember 2022 funktionsfähig sind und somit während des gesamten Haushaltsjahres 2023 in Kraft waren, was sich bei der Erstellung der Jahresrechnungen bemerkbar machte, sowie dass das Gemeinsame Unternehmen für Europas Eisenbahnen die Führung bei der Bewirtschaftung dieser Back-Office-Strukturen übernommen hat;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b)</SYMBOL>dass das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa und das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ die Federführung bei der Bewirtschaftung der Back-Office-Strukturen für die Verwaltung gemeinsamer Einstellungen, den Rechtsrahmen für Humanressourcen und die Digitalisierung von Humanressourcen übernommen haben;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>c)</SYMBOL>dass das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff und das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ die Federführung bei der Bewirtschaftung der Back-Office-Strukturen für die Verwaltung der Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien übernommen haben;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>d)</SYMBOL>dass das Gemeinsame Unternehmen für saubere Luftfahrt, das Gemeinsame Unternehmen für Europas Eisenbahnen und das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen die Führung bei der Bewirtschaftung der Back-Office-Strukturen für die Verwaltung des Beschaffungswesens der Verwaltung übernommen haben;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>e)</SYMBOL>dass die gemeinsamen Unternehmen den gemeinsamen strategischen IKT-Plan der gemeinsamen Unternehmen, die im Gebäude „White Atrium“ ansässig sind, weiterhin umsetzen;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>fordert die gemeinsamen Unternehmen, die von der Verpflichtung gemäß Basisrechtsakt betroffen sind, auf, weiterhin über die Einrichtung gemeinsamer Back-Office-Strukturen zu berichten, klare Angaben darüber bereitzustellen, welche gemeinsamen Unternehmen in bestimmten Bereichen Aufgaben für andere gemeinsame Unternehmen ausführen, so bald wie möglich die Verwaltung von Kommunikation, Logistik, die Verwaltung von Veranstaltungen und Sitzungsräumen sowie die Unterstützung von Prüfungs- und Betrugsbekämpfungsstrategien in die Prioritätenliste aufzunehmen und Informationen über die Bereiche bereitzustellen, die für die künftige Einrichtung gemeinsamer Back-Office-Strukturen in Betracht gezogen werden sollten, sobald die Strukturen in den als vorrangig ermittelten Bereichen abgeschlossen wurden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Auftragsvergabe und Angebote</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">teilt die Bedenken des Rechnungshofs in Bezug auf die Vergabeverfahren und fordert die gemeinsamen Unternehmen auf, dafür zu sorgen, dass die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften und die notwendige Komplexität bestimmter Vergabeverfahren nicht zu einem erhöhten Risiko hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der operativen Ausgaben führen; ist insbesondere besorgt über:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a)</SYMBOL>die Situation des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ und des Gemeinsamen Unternehmens für Chips, bei denen der Rechnungshof jeweils Schwachstellen bei der Gestaltung und Bewertung eines bedeutenden Vergabeverfahrens festgestellt hat; nimmt zur Kenntnis, dass dieser Umstand den Rechnungshof jedoch nicht dazu veranlasst hat, das Risiko hinsichtlich der operativen Ausgaben für die Kontrolle bei diesen gemeinsamen Unternehmen als mittel oder hoch einzustufen; hebt dennoch hervor, dass solche Schwachstellen zu vorschriftswidrigen Verträgen und Zahlungen führen können, wenn sie bei künftigen Vergabeverfahren nicht beseitigt werden; begrüßt die Bereitschaft der gemeinsamen Unternehmen, in diesen konkreten Fällen Maßnahmen zu treffen und ihre Vergabeverfahren zu verbessern;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b)</SYMBOL>die Tatsache, dass der Rechnungshof das Risiko hinsichtlich der operativen Ausgaben für Verträge beim Gemeinsamen Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen und dem Gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie aufgrund ihrer komplexen Vergabeverfahren für hochwertige Verträge als mittel eingestuft hat;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>weist auf das finanzielle Risiko des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen hinsichtlich eines sich in Schwierigkeiten befindenden Lieferanten hin, das sich der Bewertung des gemeinsamen Unternehmens zufolge innerhalb einer Bandbreite zwischen 0 EUR bei potenziell geringen Auswirkungen und einem geschätzten Wert von 88 Mio. EUR bei größtmöglichen Auswirkungen bewegt; entnimmt der Jahresrechnung des gemeinsamen Unternehmens, dass diese Sachlage sorgfältig geprüft wird; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die finanziellen Verbindlichkeiten zu minimieren; begrüßt die zusätzlichen Informationen, die während der Anhörung des betreffenden gemeinsamen Unternehmens im Haushaltskontrollausschuss vorgelegt wurden, insbesondere in Bezug auf die zusätzlichen Garantien, die das betreffende gemeinsame Unternehmen zur Minimierung dieser finanziellen Verbindlichkeit gefordert hat, sowie die Erläuterungen zur Schlüsselrolle dieses spezifischen Lieferanten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die von den gemeinsamen Unternehmen vorgelegten quantitativen Daten über die Ausgewogenheit der Geschlechter bei den für die Zusammenarbeit mit den gemeinsamen Unternehmen ausgewählten Sachverständigen in Bezug auf den Detaillierungsgrad und die Zugänglichkeit variieren; fordert alle gemeinsamen Unternehmen auf, die Transparenz zu verbessern und in ihren künftigen jährlichen Tätigkeitsberichten eindeutige quantitative Daten zur Ausgewogenheit der Geschlechter bei den ausgewählten Sachverständigen anzugeben; fordert alle gemeinsamen Unternehmen auf, ihre Bemühungen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter auf allen Ebenen zu intensivieren und dafür zu sorgen, dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis weiterhin bei allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe, Zuschüssen und Ausschreibungen eine horizontale Priorität ist, sowie Erklärungen abzugeben, wenn kein ausgewogenes Geschlechterverhältnis erzielt werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die von den gemeinsamen Unternehmen vorgelegten quantitativen Daten über die geografische Verteilung der für die Zusammenarbeit mit den gemeinsamen Unternehmen ausgewählten Sachverständigen in Bezug auf den Detaillierungsgrad und die Zugänglichkeit variieren; fordert alle gemeinsamen Unternehmen auf, in ihren künftigen jährlichen Tätigkeitsberichten eindeutige quantitative Daten zur Ausgewogenheit der geografischen Verteilung der ausgewählten Sachverständigen anzugeben; fordert alle gemeinsamen Unternehmen auf, dafür zu sorgen, dass die geografische Verteilung weiterhin bei allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe, Zuschüssen und Ausschreibungen eine horizontale Priorität ist, und Erklärungen abzugeben, wenn keine hinreichende geografische Verteilung erreicht werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>	fordert eine faire und gerechte geografische Verteilung der von den gemeinsamen Unternehmen gewährten Finanzierung, um sicherzustellen, dass Regionen mit geringerer Innovationskapazität und KMU angemessene Unterstützung erhalten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Personal und Einstellungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>ist besorgt über den Stand der Einstellungen innerhalb des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen, das zur Umsetzung der im Rahmen des aktuellen mehrjährigen Finanzrahmens zugewiesenen beträchtlichen Mittel bis zum Ende des Haushaltsjahres 2023 39 zusätzliche Stellen bewilligt bekam, jedoch nur 21 zusätzliche Bedienstete einstellen konnte; ist zudem besorgt über die Bewertung des Rechnungshofs, der feststellte, dass es den Einstellungsverfahren der gemeinsamen Unternehmen an Transparenz mangele, da keine klaren und zuvor vereinbarten Bewertungsraster zur Beurteilung der Bewerber und ihrer Qualifikationen sowie keine geeigneten Unterlagen über den zugrunde liegenden Entscheidungsprozess vorlagen; bedauert, dass diese Sachlage nach Ansicht des Rechnungshofs zu einer ungleichen Behandlung der Bewerber geführt haben könnte; weist erneut darauf hin, dass unbedingt verhindert werden muss, dass bei den Einstellungsverfahren mit zweierlei Maß gemessen wird, und fordert, dass alle erforderlichen Maßnahmen in dieser Hinsicht ergriffen werden; schließt sich der diesbezüglichen Empfehlung des Rechnungshofs an, wonach das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen sein zusätzliches Personal wirksam nutzen sollte, um sein Einstellungsziel bis Ende 2024 zu erreichen, sowie zur Förderung der Transparenz seiner Einstellungsverfahren und zur Untermauerung der Entscheidungsfindung des Prüfungsausschusses während der Vorauswahl ein vorab vereinbartes Bewertungsraster verwenden sollte, wie es auch bei anderen gemeinsamen Unternehmen und Einrichtungen der Union üblich ist; begrüßt die Bereitschaft des gemeinsamen Unternehmens, die Empfehlungen für Verbesserungen zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>	betont die Notwendigkeit einer kohärenten und fairen Personalpolitik in allen gemeinsamen Unternehmen, um angemessene und integrative Arbeitsbedingungen, Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und eine ausgewogenes Verhältnis von Berufs- und Privatleben für die Bediensteten sicherzustellen; fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um einer übermäßige Abhängigkeit von befristeten Arbeitsverträgen und prekären Beschäftigungsverhältnissen zu vorzubeugen; unterstreicht die Bedeutung von Unterstützungsstrukturen für die psychische Gesundheit, flexiblen Arbeitsregelungen und fairen internen Beförderungsmöglichkeiten, um das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>fordert alle gemeinsamen Unternehmen auf, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Geschlechtergleichgewichts in Führungspositionen und Entscheidungsgremien umzusetzen, einschließlich der Festlegung von Zielvorgaben für das Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen und der regelmäßigen Überwachung der entsprechenden Fortschritte; betont, dass das geschlechtsspezifische Lohngefälle angegangen und Chancengleichheit beim beruflichen Aufstieg gewährleistet werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof das Risiko hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsausgaben bei allen gemeinsamen Unternehmen als gering einstufte, mit Ausnahme des Gemeinsamen Unternehmens für Chips und des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen, bei denen es aufgrund der hohen Anzahl an Neueinstellungen als mittel eingestuft wurde, sowie des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste und des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3“, bei denen es aufgrund ihrer kürzlich erlangten finanziellen Eigenständigkeit als mittel eingestuft wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P><LIST LEVEL="1" TYPE="LC"><INT.LI LEVEL="0">ist besorgt über die Situation des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie in Bezug auf verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit der Verwaltung der Humanressourcen, die vom Rechnungshof festgestellt wurden, insbesondere in Bezug auf den Einsatz externer Dienstleister, insbesondere:</INT.LI><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>a)</SYMBOL>die starke Abhängigkeit des gemeinsamen Unternehmens von externen Dienstleistern, da festgestellt wurde, dass fast die Hälfte des Personals des gemeinsamen Unternehmens aus externen Dienstleistern bestand (361 externe Dienstleister und 429 Bedienstete des Statutspersonals im Jahr 2023), wodurch diese Sachlage zu einem kritischen Problem wird, das potenziell weitreichende Folgen für das gemeinsame Unternehmen hinsichtlich der Fähigkeit, seine Humanressourcen nachhaltig zu verwalten und gleichzeitig die Bewahrung von Wissen und eines institutionellem Gedächtnisses sicherzustellen, haben könnte, was langfristig auch finanzielle Gewinne ermöglicht;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>b)</SYMBOL>die Feststellung, dass das gemeinsame Unternehmen keine einheitliche formale Definition externer Dienstleister festgelegt hat, was zu Unklarheiten bei der Bewertung ihrer Auswirkungen auf den Bedarf an Statutspersonal geführt hat; stellt ferner fest, dass das Risikoregister des gemeinsamen Unternehmens nicht alle potenziellen Risiken im Zusammenhang mit einer langfristig hohen Abhängigkeit von externen Dienstleistern enthielt, was dazu führen könnte, dass die interne Kontrolle des gemeinsamen Unternehmens keine angemessenen Maßnahmen zur Risikominderung treffen kann;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>c)</SYMBOL>die Ergebnisse der diesbezüglich vom Internen Auditdienst der Kommission durchgeführten Prüfung, bei der festgestellt wurde, dass das gemeinsame Unternehmen weder eine zentrale Funktion für die Koordinierung und Verwaltung externer Dienstleister noch ein Verfahren zur Bewertung seines aggregierten Personalbedarfs, insbesondere seines Bedarfs an externen Dienstleistern, eingerichtet hatte; weist darauf hin, dass festgestellt wurde, dass die Entscheidung des gemeinsamen Unternehmens hinsichtlich des Einsatzes externer Dienstleister daher eher auf haushaltspolitischen Erwägungen als auf dem Humanressourcenbedarf beruhte;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>d)</SYMBOL>die mangelnde Transparenz bei der Berichterstattung des gemeinsamen Unternehmens über sein Personal; insbesondere im Hinblick auf die Darstellung der Zahlen für fest angestellte und nicht fest angestellte Bedienstete, da 224 der 386 Bediensteten auf Zeit und Vertragsbediensteten tatsächlich über einen unbefristeten Vertrag verfügten und daher aus praktischer Sicht als ständiges Personal hätten betrachtet werden können; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, solche Unterschiede künftig in seiner Berichterstattung über Humanressourcen hervorzuheben;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>e)</SYMBOL>schließt sich der Empfehlung des Rechnungshofs an, wonach das Europäische Gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie eine zentrale Koordinierungs- und Verwaltungsfunktion für externe Dienstleister einrichten und eine umfassende Methodik zur regelmäßigen Bewertung seines gesamten Personalbedarfs auf der Grundlage der erwarteten Arbeitsbelastung und der erforderlichen Kompetenzen einführen sollte sowie zudem sein Risikoregister um die wichtigsten Risiken ergänzen sollte, die sich langfristig aus dem hohen Einsatz externer Dienstleister ergeben;</ITEM><ITEM LEVEL="1"><SYMBOL>f)</SYMBOL>begrüßt die vom gemeinsamen Unternehmen eingegangenen Verpflichtungen und seine Erläuterung der Herausforderungen, die zu einer umfangreichen Inanspruchnahme externer Dienstleister führen; zeigt sich dennoch besorgt über die erhebliche Abhängigkeit und die damit verbundenen Risiken; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, künftig ausführlichere Informationen über die Entscheidungsprozesse vorzulegen, die zur Inanspruchnahme externer Dienstleister führen;</ITEM></LIST></P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die von den gemeinsamen Unternehmen in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten vorgelegten quantitativen Daten zur Ausgewogenheit der Geschlechter bei ihren Bediensteten und in ihren Leitungsgremien und -strukturen in Bezug auf den Detaillierungsgrad und die Zugänglichkeit variieren; fordert alle gemeinsamen Unternehmen auf, in ihre künftigen jährlichen Tätigkeitsberichte einen eindeutigen Abschnitt aufzunehmen, der sich mit quantitativen Daten zur Ausgewogenheit der Geschlechter bei ihren Bediensteten und in ihren Leitungsgremien und -strukturen befasst, einschließlich einer Aufschlüsselung der Daten nach verschiedenen Verantwortungsebenen und verschiedenen Vertragsarten; fordert alle gemeinsamen Unternehmen auf, dafür zu sorgen, dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis auf allen Verantwortungsebenen weiterhin ein Ziel ist, und ihre Bemühungen zur disbezüglichen Verbesserung fortzusetzen, um eine gerechte Vertretung der Gesellschaft in ihrer Belegschaft sicherzustellen, ein gesundes und produktives Arbeitsumfeld zu fördern sowie Gründe anzugeben, wenn kein ausgewogenes Geschlechterverhältnis erreicht werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die von den gemeinsamen Unternehmen in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten vorgelegten quantitativen Daten über die geografische Verteilung bei ihren Bediensteten und in ihren Leitungsgremien und -strukturen in Bezug auf den Detaillierungsgrad und die Zugänglichkeit variieren; fordert alle gemeinsamen Unternehmen auf, in ihre künftigen jährlichen Tätigkeitsberichte einen eindeutigen Abschnitt aufzunehmen, der sich mit quantitativen Daten zur geografischen Verteilung bei ihren Bediensteten und in ihren Leitungsgremien und -strukturen befasst, einschließlich einer Aufschlüsselung der Daten nach verschiedenen Verantwortungsebenen und verschiedenen Vertragsarten; fordert alle gemeinsamen Unternehmen auf, dafür zu sorgen, dass eine zufriedenstellende geografische Verteilung weiterhin auf allen Verantwortungsebenen ein Ziel ist, und Erklärungen abzugeben, wenn eine hinreichende geografische Verteilung nicht erreicht werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>begrüßt die Arbeit des Netzwerks der EU-Agenturen (EUAN) und seiner Arbeitsgruppe für Vielfalt und Integration, die zur EUAN-Charta für Vielfalt und Integration geführt hat; fordert die gemeinsamen Unternehmen auf, diese Charta anzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>	betont, dass gemeinsame Unternehmen sicherstellen müssen, dass finanzierte Projekte zum sozialen Wohlergehen und zur Inklusivität beitragen, die Rechte und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer achten und mit den Grundsätzen eines gerechten Übergangs zu nachhaltigen Technologien in Einklang stehen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Verwaltungs- und Kontrollsysteme</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>begrüßt die Arbeit des Rechnungshofs bei der Prüfung der Zuschüsse, die von den zehn gemeinsamen Unternehmen zur Umsetzung von Forschungs- und Innovationsprojekten geleistet wurden, insbesondere im Hinblick auf seine ergänzende Prüfung einer Stichprobe von Zuschüssen auf der Ebene der Begünstigten im Rahmen von „Horizont 2020“; äußert seine Besorgnis über die Ergebnisse dieser Prüfung, die zeigten, dass es anhaltende systembedingte Fehler gab, insbesondere in Bezug auf die angegebenen Personal- und Ausrüstungskosten;<STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on"> </STRING></STRING>fordert, dass diese systembedingten Fehler korrigiert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>hebt hervor, dass der Rechnungshof einen quantifizierten und schwerwiegenden Fehler bei Zahlungen im Rahmen von „Horizont 2020“ bei dem Gemeinsamen Unternehmen für saubere Luftfahrt, dem Gemeinsamen Unternehmen für innovative Gesundheitsinitiativen, dem Gemeinsamen Unternehmen für sauberen Wasserstoff, dem Gemeinsamen Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa sowie beim Gemeinsamen Unternehmen für Europas Eisenbahnen festgestellt hat; begrüßt die in diesem Zusammenhang eingeleiteten Initiativen zur Sensibilisierung der Begünstigten; fordert alle gemeinsamen Unternehmen auf, die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der operativen Ausgaben sicherzustellen, und betont, dass der Rechnungshof das Risiko in Bezug auf die vorläufigen und endgültigen Zuschüsse der gemeinsamen Unternehmen als mittel eingestuft hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>	fordert die Kommission auf, Folgendes umzusetzen: i) verpflichtende Finanzschulungen für Begünstigte von gemeinsamen Unternehmen, um wiederkehrende Buchhaltungsfehler zu vermeiden, ii) automatisierte Verifizierungsinstrumente zur Verbesserung der Genauigkeit bei Personalkostenberechnungen, iii) strengere Ex-ante-Prüfverfahren, um die ordnungsgemäße Verwendung von Unionsmitteln sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>begrüßt, dass die durchschnittliche Fehlerquote den Hochrechnungen des Rechnungshofs zufolge bei allen gemeinsamen Unternehmen knapp unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % für Ausgaben im Zusammenhang mit Zuschüssen liegt, sowie dass die vom Gemeinsamen Auditdienst der Kommission berechneten Restfehlerquoten ebenfalls unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle lagen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Anzahl der Zwischenzahlungen für „Horizont Europa“ und „Digitales Europa“ zu gering war, um in der Stichprobe berücksichtigt zu werden, die der Rechnungshof im Jahr 2023 geprüft hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>Nimmt zur Kenntnis, dass es mehrere Änderungen am internen Kontrollrahmen der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ gab, insbesondere, dass die Kommission nicht mehr beabsichtigt, spezifische repräsentative Ex-post-Prüfungen im Namen einzelner Interessenträger von „Horizont Europa“, wie beispielsweise gemeinsamer Unternehmen, durchzuführen; stellt ferner fest, dass die Kommission plant, dieselbe Änderung auf Zuschusszahlungen im Rahmen von „Digitales Europa“ anzuwenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>zeigt sich besorgt über den Mangel an Kommunikation, Zusammenarbeit und Koordination zwischen dem Risikomanagement des europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie und seinen internen Prüfungsfunktionen sowie über das damit verbundene Fehlen eines integrierten Prozesses des Risikomanagements und die Tatsache, dass das gemeinsame Unternehmen nicht zufriedenstellend nachweisen konnte, dass es bei der Planung interner Prüfungstätigkeiten regelmäßig die Informationen des Risikomanagements nutzt; schließt sich der Empfehlung des Rechnungshofs an, in dieser Hinsicht Maßnahmen zu treffen, und empfiehlt, dass das betreffende gemeinsame Unternehmen einen integrierten Prozess des Risikomanagements in seinen internen Kontrollrahmen einführt, sodass es seine Risiken wirksam steuern kann; begrüßt die Pläne des gemeinsamen Unternehmens, in dieser Hinsicht Maßnahmen zu treffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, einen umfassenden und aktuellen Plan zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und zur Wiederherstellung nach einem Notfall für die gemeinsamen Unternehmen umzusetzen; bedauert in diesem Zusammenhang, dass die gemeinsamen Unternehmen mit Ausnahme des Europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie am Ende des Haushaltsjahres 2023 in dieser Hinsicht keine zufriedenstellende Strategie vorweisen konnten; begrüßt die Pläne des gemeinsamen Unternehmens, in dieser Hinsicht Maßnahmen zu treffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>weist darauf hin, dass das Gemeinsame Unternehmen für intelligente Netze und Dienste und das Gemeinsame Unternehmen „Global Health EDCTP3“ den internen Kontrollrahmen der Kommission nach wie vor nicht vollständig umgesetzt haben, und fordert diese beiden gemeinsamen Unternehmen auf, diesen Rahmen vollständig umzusetzen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Betrug, Ethik und Interessenkonflikte</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof während seiner Prüfung des Haushaltsjahres 2023 eine Meldung über einen mutmaßlichen Betrugsfall an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) gerichtet hat; geht davon aus, dass der Fall später vom OLAF abgewiesen wurde, da in Bezug auf die betreffende Personalangelegenheit kein Betrug festgestellt werden konnte; begrüßt die Sorgfalt des Rechnungshofs und die Zusammenarbeit im Rahmen der Betrugsbekämpfungsarchitektur;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, eine Strategie der internen Kontrolle für sensible Funktionen der gemeinsamen Unternehmen umzusetzen; betont, dass mit einer derartigen Strategie dem Risiko unangemessener oder betrügerischer Handlungen vorgebeugt werden kann bzw. dieses Risiko gesenkt werden kann; bedauert, dass das Gemeinsame Unternehmen für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR 3), das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff, das Gemeinsame Unternehmen für Chips, das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen sowie das Europäische Gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie am Ende des Haushaltsjahres 2023 noch keine diesbezügliche Strategie festgelegt hatten; betont die Dringlichkeit dieser Sachlage und fordert die gemeinsamen Unternehmen auf, unverzüglich Maßnahmen zu treffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>nimmt die vom Rechnungshof angesprochene Sachlage im Gemeinsamen Unternehmen für Chips zur Kenntnis, bei dem eine ehemalige Führungskraft, die das gemeinsame Unternehmen vor kurzem verlassen hatte, eine neue berufliche Tätigkeit aufnahm, ohne das betreffende gemeinsame Unternehmen vorher darüber zu informieren; fordert das betreffende gemeinsame Unternehmen und alle anderen gemeinsamen Unternehmen auf, die neuen beruflichen Tätigkeiten ehemaliger Führungskräfte sowie von Bediensteten, die eine sensible Funktion innehaben, aktiv zu überwachen; begrüßt die zusätzlichen Informationen, die das betreffende gemeinsame Unternehmen zu diesem konkreten Fall vorgelegt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>	fordert alle gemeinsamen Unternehmen auf, ihre Transparenzpolitik zu verbessern, insbesondere in Bezug auf potenzielle Interessenkonflikte; fordert die gemeinsamen Unternehmen auf, die Interessenerklärungen ihrer Vorstandsmitglieder, wissenschaftlichen Ausschüsse und externen Sachverständigen zu veröffentlichen und sicherzustellen, dass alle finanziellen, beruflichen oder persönlichen Verbindungen zu Einrichtungen, die in den Genuss einer Finanzierung durch gemeinsame Unternehmen kommen, offengelegt werden; besteht auf der Einführung einer obligatorischen Karenzzeit für die Führungskräfte der gemeinsamen Unternehmen, innerhalb derer sie keine Stelle in Organisationen antreten dürfen, die von gemeinsamen Unternehmen finanziert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>nimmt die Informationen zur Kenntnis, die die gemeinsamen Unternehmen über ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug vorgelegt haben; fordert alle gemeinsamen Unternehmen auf, ihre Rolle zu stärken und ihre Schwachstellen zu ermitteln, indem sie sich weiter an Gesprächen über Betrugsbekämpfung beteiligen, und über solche Sachverhalte zu berichten und in ihren künftigen Berichten eine klare Darstellung des Rechtsrahmens und der diesbezüglich eingeführten Maßnahmen zu berücksichtigen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Bemerkungen zur Weiterverfolgung der gemeinsamen Unternehmen im Anschluss an das vorherige Entlastungsverfahren</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>begrüßt, dass die gemeinsamen Unternehmen einen Bericht über die Folgemaßnahmen zu den Entschließungen des Europäischen Parlaments mit Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der gemeinsamen Unternehmen für das Haushaltsjahr 2022 sind, erstellt haben; stellt fest, dass diese Berichte die Standpunkte der gemeinsamen Unternehmen zu den vom Europäischen Parlament hervorgehobenen Sachverhalten in zufriedenstellendem Umfang wiedergeben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>begrüßt, dass der Bericht des Rechnungshofs ferner eine Analyse der Folgemaßnahmen der gemeinsamen Unternehmen zu früheren Bemerkungen und Empfehlungen für Maßnahmen enthält, die vom Rechnungshof veröffentlicht wurden; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass von 37 Bemerkungen, die bis zum Ende des Jahres 2022 noch nicht hinreichend aufgegriffen wurden, zum Ende des Jahres 2023 16 abgeschlossen und 21 weiterhin offen waren; stellt ferner fest, dass von den 15 in der jährlichen Berichterstattung der Jahre 2021 und 2022 empfohlenen Maßnahmen neun vollständig umgesetzt wurden, zwei weitestgehend, drei teilweise und eine überhaupt nicht umgesetzt wurden; geht davon aus, dass einige Empfehlungen, die noch umgesetzt werden müssen, vor allem Personalfragen betreffen, die die gemeinsamen Unternehmen nur in Zusammenarbeit mit der Generaldirektion Haushalt der Kommission umsetzen können, sobald die Anträge für die Umsetzung bereit sind; geht davon aus, dass die Empfehlungen, die vor Ende des Jahres 2023 umgesetzt werden mussten, rechtzeitig umgesetzt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>begrüßt, dass der Rechnungshof nun für jede seiner offenen Empfehlungen für Maßnahmen, die in Zusammenarbeit mit den gemeinsamen Unternehmen festgelegt wurden, eine Frist für die Umsetzung gesetzt hat, um ihre Durchführbarkeit sicherzustellen; fordert alle gemeinsamen Unternehmen auf, dem Rechnungshof und dem Europäischen Parlament weiterhin über diese Themen Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>	nimmt mit Besorgnis die anhaltenden Probleme im Zusammenhang mit Kostenüberschreitungen, Verzögerungen und Governance-Fragen bei der Umsetzung des ITER-Projekts zur Kenntnis; fordert eine verbesserte Finanzaufsicht und eine größere Haushaltstransparenz, einschließlich einer detaillierteren öffentlichen Berichterstattung über Kostenentwicklungen, Ausgabeneffizienz und Fortschritte bei wichtigen Projektmeilensteinen; betont, dass strengere Prüfmechanismen vonnöten sind, um sicherzustellen, dass die Beiträge der Union zu dem Projekt wirksam eingesetzt werden; fordert das gemeinsame Unternehmen nachdrücklich auf, die interne Governance zu stärken, indem es für regelmäßige und unabhängige Bewertungen der Projektrisiken sorgt und die Mechanismen in Bezug auf die Rechenschaftspflicht für die Geschäftsleitung verstärkt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Weitere Prioritäten für die gemeinsamen Unternehmen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>ist sich der Verwaltungs- und Haushaltszwänge gemeinsamer Unternehmen bewusst und fordert diese Unternehmen angesichts dieser Einschränkungen auf, ihren Beitrag zu Forschung und Innovation durch zugängliches Kommunikationsmaterial für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, öffentliche und private Organisationen sowie europäische und nationale Behörden besser zu verbreiten; fordert, dass dieses zugängliche Kommunikationsmaterial die Möglichkeiten für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Zuschüsse fördert, die von den gemeinsamen Unternehmen im Bereich Forschung und Innovation angeboten werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>fordert die gemeinsamen Unternehmen auf, sich proaktiv an Kommunikationsmaßnahmen zu beteiligen, um ein breites Spektrum von Unionsbürgerinnen und -bürgern zu erreichen, und dabei pädagogisch vorzugehen, um ihren Beitrag zu gemeinsamen Zielen und die Notwendigkeit institutionalisierter Partnerschaften unter Beteiligung privater Mitglieder darzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>	fordert die gemeinsamen Unternehmen auf, eine Zusammenarbeit mit Hochschulen einzurichten, um junge europäische Hochschulabsolventen zu erreichen und ihre zukünftigen Einstellungsverfahren zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>fordert die gemeinsamen Unternehmen auf, weiterhin wirksam und im Rahmen ihrer Möglichkeiten über ihren Beitrag zur Beschäftigung und zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu berichten, da alle wichtigen Interessenträger der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation sich auf die Reindustrialisierung der Europäischen Union konzentrieren müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>fordert die gemeinsamen Unternehmen auf, weiterhin für eine ausreichende Berücksichtigung von Privatunternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, zu sorgen, die das stärkste Kapital der europäischen Wirtschaft darstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>fordert die gemeinsamen Unternehmen auf, wirksam über ihren Beitrag zu den horizontalen Prioritäten des Haushaltplans der Europäischen Union Bericht zu erstatten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>fordert alle gemeinsamen Unternehmen auf, bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten weiterhin mit Sorgfalt vorzugehen, wenn sie mit internationalen Interessenträgern interagieren, insbesondere angesichts der von der Europäischen Union eingeführten Regelung hinsichtlich restriktiver Maßnahmen; betont in diesem Zusammenhang die besondere Situation des europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie und begrüßt die Erläuterungen, die während der Anhörung des betreffenden gemeinsamen Unternehmens im Haushaltskontrollausschuss zu den Maßnahmen gegeben wurden, die getroffen wurden, um Probleme im Rahmen des Projekts ITER zu vermeiden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>fordert alle gemeinsamen Unternehmen auf, dafür zu sorgen, dass ihre Bediensteten mögliche Synergien mit anderen Einrichtungen der Europäischen Union, wie beispielsweise Agenturen, in allen maßgeblichen Bereichen nutzt, um die Effizienz und Wirkung ihrer Tätigkeiten zu steigern; fordert alle gemeinsamen Unternehmen auf, dafür zu sorgen, dass ihre Bediensteten die Plattform, die das Netzwerk der EU-Agenturen (EUAN) darstellt, gut nutzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>	betont, dass in der von der Union finanzierten Forschung digitale Souveränität herrschen muss; legt in diesem Zusammenhang besonderes Gewicht auf das Gemeinsame Unternehmen für Chips, das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen und das Gemeinsame Unternehmen für intelligente Netze und Dienste, die Projekten Vorrang einräumen, die die Unabhängigkeit der Union in den Bereichen Halbleiterherstellung, künstliche Intelligenz und Cybersicherheit stärken sollen; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass von gemeinsamen Unternehmen finanzierte Projekte i) nicht übermäßig von Lieferanten kritischer Technologien aus Drittländern abhängig sind, ii) zur Widerstandsfähigkeit und strategischen Unabhängigkeit der Industrie in der Union beitragen, iii) die europäische Forschung und Entwicklung in wichtigen digitalen Sektoren fördern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Aufforderung zu einer Nachverfolgung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>fordert jedes gemeinsame Unternehmen, das für die Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 in Betracht gezogen wird, auf, einen individuellen Bericht über alle Folgemaßnahmen vorzulegen, die zur Lösung der in dieser Entschließung genannten spezifischen Probleme getroffen wurden, und diesen vom (Exekutiv-)Direktor des gemeinsamen Unternehmens unterzeichneten Bericht über die Folgemaßnahmen dem Europäischen Parlament spätestens am 30. September 2025 vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>hebt hervor, dass die Berichte über die Folgemaßnahmen auch die allgemeinen Standpunkte der gemeinsamen Unternehmen zu dieser Entschließung und zu anderen für die Entlastungsbehörde maßgeblichen Themen enthalten können; erwartet, dass die gemeinsamen Unternehmen diesen Bericht nach einem umfassenden Ansatz erstellen, in dem alle vom Europäischen Parlament aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten nach Treu und Glauben und in Zusammenarbeit beantwortet werden.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>