<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0090</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Ein neu gestalteter langfristiger Haushalt für die Union in einer Welt im Wandel</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0076/2025 - Berichterstatter: Siegfried Mureşan, Carla Tavares)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zu einem neu gestalteten langfristigen Haushalt für die Union in einer Welt im Wandel (2024/2051(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 311, 312, 323 und 324 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/2093/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, auf die in diesem Zusammenhang zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarten gemeinsamen Erklärungen und auf die zugehörigen einseitigen Erklärungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/2053/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den geänderten Vorschlag der Kommission vom 23. Juni 2023 für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (COM(2023)0331),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_interinstit/2020/1222/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (im Folgenden „IIV“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (im Folgenden „Haushaltsordnung“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/2092/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (im Folgenden „Konditionalitätsverordnung“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 27. Februar 2024 zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6751, 26.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6751/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Mai 2023 zum Thema „Eigenmittel: ein Neubeginn für die Finanzen der EU, ein Neubeginn für Europa“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2023/1067, 15.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1067/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2022 zu der Verstärkung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027: ein für neue Herausforderungen geeigneter, resilienter EU-Haushaltsplan<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 177 vom 17.5.2023, S. 115.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 16. Dezember 2020 zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 445 vom 29.10.2021, S. 240.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Proklamation zur europäischen Säule sozialer Rechte vom 13. Dezember 2017<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 428 vom 13.12.2017, S. 10.</FIELD></FOOTNOTE> und den Aktionsplan der Kommission zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte vom 4. März 2021 (COM(2021)0102),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das am 19. Dezember 2022 auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (COP 15) in Montreal geschlossene Übereinkommen („Globaler Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 21) in Paris geschlossene Übereinkommen („Übereinkommen von Paris“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Sauli Niinistö vom 30. Oktober 2024 mit dem Titel „Safer together – strengthening Europe’s civilian and military preparedness and readiness“ (Gemeinsam für mehr Sicherheit – Stärkung der zivilen und militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas) („Niinistö-Bericht“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „The future of European competitiveness“ (Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit) („Draghi-Bericht“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht vom 4. September 2024 zum strategischen Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU mit dem Titel „A shared prospect for farming and food in Europe“ (Eine gemeinsame Perspektive für Landwirtschaft und Ernährung in Europa),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom 17. April 2024 mit dem Titel „Much more than a market – Speed, Security, Solidarity: Empowering the Single Market to deliver a sustainable future and prosperity for all EU Citizens“ (Viel mehr als ein Markt – Schnelligkeit, Sicherheit, Solidarität: Stärkung des Binnenmarkts für eine nachhaltige Zukunft und Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger der EU) („Letta-Bericht“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Hochrangigen Gruppe zur Zukunft der Kohäsionspolitik vom 20. Februar 2024 mit dem Titel „Forging a Sustainable Future Together: Cohesion for a Competitive and Inclusive Europe“ (Eine nachhaltige Zukunft gemeinsam gestalten: Zusammenhalt für ein wettbewerbsfähiges und inklusives Europa),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Budapester Erklärung zum neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung vom 26. März 2025 über die Europäische Strategie für eine Union der Krisenvorsorge (JOIN(2025)0130),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Gemeinsame Weißbuch vom 19. März 2025 zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 (JOIN(2025)0120),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. März 2025 mit dem Titel „Ein Fahrplan für die Frauenrechte“ (COM(2025)0097),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2025 mit dem Titel „Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung“(COM(2025)0085),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2025 mit dem Titel „Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ (COM(2025)0075),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Februar 2025 mit dem Titel „Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen“ (COM(2025)0046),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ (COM(2025)0030),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. Dezember 2021 mit dem Titel „Aufbau einer Wirtschaft im Dienste der Menschen: ein Aktionsplan für die Sozialwirtschaft“ (COM(2021)0778),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20. März 2025, 6. März 2025 und 19. Dezember 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die politischen Leitlinien vom 18. Juli 2024 für die nächste Europäische Kommission 2024-2029,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 20. November 2024 mit dem Titel „EU-Haushalt und ortsbezogene Maßnahmen: Vorschläge für neue Gestaltungs- und Umsetzungsmechanismen im MFR nach 2027“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/279, 24.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/279/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses, des Haushaltskontrollausschusses, des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, des Ausschusses für konstitutionelle Fragen und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A10-0076/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Union gemäß Artikel 311 AEUV mit den erforderlichen Mitteln ausstatten muss, um ihre Ziele erreichen und ihre Politik durchführen zu können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass der Haushalt der Union vor allem ein Investitionsinstrument ist, mit dem Größenvorteile erzielt werden können, die auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht erreichbar sind, und mit dem öffentliche europäische Güter insbesondere durch grenzüberschreitende Projekte unterstützt werden können; in der Erwägung, dass alle Ausgaben, die aus dem Unionshaushalt getätigt werden, einen europäischen Mehrwert mit sich bringen, mit erkennbaren Nettovorteilen gegenüber Ausgaben auf nationaler oder subnationaler Ebene einhergehen und zu realen Ergebnissen führen müssen, die von Dauer sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Ausgaben aus dem Unionshaushalt – wenn sie wirksam eingesetzt werden, mit den politischen Prioritäten der Union in Einklang stehen und mit den Ausgaben auf nationaler Ebene besser koordiniert werden – dazu beitragen, eine Fragmentierung des Binnenmarkts zu verhindern, die Aufwärtskonvergenz fördern, Ungleichheit verringern und die Gesamtwirkung öffentlicher Investitionen verstärken; in der Erwägung, dass öffentliche Investitionen als Katalysator für private Investitionen in Bereichen, in denen der Markt allein die erforderlichen Investitionen nicht mobilisieren kann, von wesentlicher Bedeutung sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass das Aufbauinstrument NextGenerationEU, das infolge der COVID-19-Pandemie eingerichtet wurde, über den Unionshaushalt, der 1,1 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU-27 beträgt, hinaus erhebliche zusätzliche Investitionskapazitäten in Höhe von 750 Mrd. EUR zu Preisen von 2018 ermöglicht hat, was zu einer raschen Erholung und einer Rückkehr zum Wachstum geführt und den ökologischen und digitalen Wandel unterstützt hat; in der Erwägung, dass NextGenerationEU nach 2027 nicht mehr in Kraft sein wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten im Jahr 2022 durchschnittlich 1,4 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für staatliche Beihilfen ausgaben – was deutlich mehr ist, als sie zum Unionshaushalt beitrugen –, wobei mehr als die Hälfte der staatlichen Beihilfen krisenunabhängig war;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass der durch NextGenerationEU und Darlehen im Zusammenhang mit dem SURE-Programm gestärkte Unionshaushalt maßgeblich dazu beigetragen hat, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise abzumildern und auf die Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine zu reagieren; in der Erwägung, dass der Haushalt der Union hinsichtlich Größe, Struktur und Vorschriften nach wie vor unzureichend ausgestattet ist, um seiner Rolle bei der Anpassung an den sich wandelnden Ausgabenbedarf, der Bewältigung von Erschütterungen, der Reaktion auf Krisen und der praktischen Anwendung des Grundsatzes der Solidarität in vollem Umfang gerecht zu werden und es der Union zu ermöglichen, ihre in den Verträgen verankerten Ziele zu verwirklichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Menschen zu Recht mehr von der Union und ihrem Haushalt erwarten, unter anderem die Fähigkeit, schnell und wirksam auf sich ändernde Bedürfnisse zu reagieren und ihnen insbesondere in Krisenzeiten die erforderliche Unterstützung bereitzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass sich der politische, wirtschaftliche und soziale Kontext seit der Annahme des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) gravierend verändert hat, wodurch sich die zugrunde liegenden strukturellen Herausforderungen für die Union verschärft haben, was zu einer umfassenden Überarbeitung des MFR im Jahr 2024 geführt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass der Kontext, in dem die Kommission ihre Vorschläge für den MFR nach 2027 ausarbeiten wird, in jedem Fall eine Herausforderung darstellt, da sich die bestehende globale und geopolitische Ordnung rasch und radikal verändert, es in der unmittelbaren Nachbarschaft der Union wieder groß angelegte Kriege gibt, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sehr schwierig sind und die Klima- und Biodiversitätskrise sich verschärft; in der Erwägung, dass es – wie die Kommission klargestellt hat – keine Option ist, weiterzumachen wie bisher, und der Unionshaushalt entsprechend angepasst werden muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die Regierung der USA beschlossen hat, die Rolle, die das Land nach dem Krieg in der Welt innehatte, wenn es darum ging, Frieden und Sicherheit zu gewährleisten, in der regelbasierten, multilateralen internationalen Weltordnungspolitik mit gutem Beispiel voranzugehen und den Bedürftigsten rund um den Globus essenzielle Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe zu leisten, aufzugeben; in der Erwägung, dass die Union sich daher stärker anstrengen muss, um einen Teil der Lücke zu schließen, die die USA anscheinend bereit ist zu hinterlassen, und dass dies den Haushalt zusätzlich belasten wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Union verpflichtet hat, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen sowie die Natur zu schützen und den Rückgang der biologischen Vielfalt umzukehren; in der Erwägung, dass die Umsetzung des politischen Rahmens, der zur Erreichung dieses Ziels geschaffen wurde, erhebliche Investitionen erfordert; in der Erwägung, dass der Unionshaushalt eine Schlüsselrolle spielen muss, wenn es darum geht, diese Investitionen bereitzustellen und Anreize dafür zu schaffen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass zur Kompensation der Unzulänglichkeiten des Haushaltsplans zahlreiche Behelfslösungen gefunden wurden, die den Haushalt intransparenter machen, die Öffentlichkeit über den tatsächlichen Umfang der Unionsausgaben im Unklaren lassen, die längerfristige Vorhersehbarkeit von Investitionen, die der Haushalt ermöglichen soll, untergraben und sowohl den Grundsatz der Einheit des Haushaltsplans als auch die Rolle des Parlaments als Gesetzgeber und Haushalts- und Entlastungsbehörde sowie die Rechenschaftspflicht der Exekutive beeinträchtigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Union auf folgende Werte gründet: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören; in der Erwägung, dass Verstöße gegen diese Werte den Zusammenhalt der Union untergraben, die Rechte der Unionsbürger aushöhlen und das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten schwächen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>besteht darauf, dass in einer sich rasch wandelnden Welt, in der die Menschen zu Recht mehr von der Union und ihrem Haushalt erwarten und in der die Union mit immer mehr Krisen konfrontiert ist, der nächste MFR im Vergleich zum Zeitraum 2021-2027 mit mehr Mitteln ausgestattet werden muss und dabei eine Abkehr von dem historisch restriktiven und selbst auferlegten Wert von 1 % des BNE vollzogen werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>betont, dass der nächste MFR schwerpunktmäßig auf die Finanzierung öffentlicher europäischer Güter ausgerichtet werden muss, bei der im Vergleich zu einer Finanzierung über nationale Ausgaben ein erkennbarer Mehrwert gegeben ist; betont, dass es verstärkter Synergieeffekte und einer besseren Koordinierung zwischen den Ausgaben der Union und jenen der Mitgliedstaaten bedarf; betont, dass mit den Ausgaben große Herausforderungen angegangen werden müssen, wie etwa die Rückkehr groß angelegter Kriege in der unmittelbaren Nachbarschaft der Union, sehr schwierige wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen, ein Rückstand bei der Wettbewerbsfähigkeit und die sich verschärfende Klima- und Biodiversitätskrise;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>ist der Ansicht, dass der von der Kommission ins Auge gefasste Ansatz „ein nationaler Plan pro Mitgliedstaat“, bei dem das Modell der Aufbau- und Resilienzfazilität als Blaupause dient, nicht die Grundlage für Ausgaben im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung nach 2027 sein kann; betont, dass bei der Gestaltung der Ausgaben, die der geteilten Mittelverwaltung unterliegen, im Rahmen des nächsten MFR die Rolle des Parlaments als Gesetzgeber und Haushalts- und Entlastungsbehörde umfassend gewahrt werden muss und die Konzeption und Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und allen einschlägigen Interessenträgern erfolgen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert, dass im nächsten MFR weiterhin der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt unterstützt wird, um dazu beizutragen, die inneren Bande der Union zu stärken, den Binnenmarkt zu vertiefen, Konvergenz zu fördern sowie Ungleichheit, Armut und soziale Ausgrenzung zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>ist der Ansicht, dass der von der Kommission vorgesehene Dachfonds für Wettbewerbsfähigkeit, in dem bestehende Programme zusammengeführt werden, nicht zweckmäßig ist; betont, dass der Fonds vielmehr ein neues Instrument sein sollte, das ein Finanzierungsinstrumentarium nutzt, das auf den Lehren aus InvestEU und dem Innovationsfonds beruht und sehr erfolgreiche bestehende Programme ergänzt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>betont, dass insbesondere angesichts der Tatsache, dass die USA ihre Rolle als weltweiter Garant für Frieden und Sicherheit aufgeben, auf dem Weg zu einer echten Verteidigungsunion ganz klar Fortschritte erzielt werden müssen, wobei es gilt, im nächsten MFR durch mehr Investitionen einen umfassenden Sicherheitsansatz zu unterstützen; betont, dass die Verteidigungsausgaben nicht zulasten der langfristigen Investitionen in den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union gehen dürfen und nicht zu einer Verringerung dieser Investitionen führen dürfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert eine echte Vereinfachung für die Endbegünstigten, die dadurch erreicht wird, dass Programme mit sich überschneidenden Zielen, unterschiedlichen Förderkriterien und unterschiedlichen Vorschriften für horizontale Bestimmungen vermieden werden; betont, dass Vereinfachung nicht bedeuten kann, dass die Kommission mehr Spielraum erhält, ohne dass die erforderlichen Kontrollen und Gegenkontrollen erfolgen, und daher unter uneingeschränkter Achtung des in den Verträgen vorgesehenen institutionellen Gleichgewichts erreicht werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>fordert nachdrücklich, dass im nächsten MFR eine verbesserte integrierte Krisenreaktionsfähigkeit und in jeder Rubrik ausreichende Spielräume vorgesehen werden; betont, dass neben der Planbarkeit von Investitionen in den Ausgabenprogrammen auch eine beträchtliche integrierte Flexibilitätsreserve beibehalten werden sollte, wobei die Zuweisung zu spezifischen politischen Zielen von der Haushaltsbehörde beschlossen werden sollte; betont, dass Flexibilität bei der humanitären Hilfe zweckgebunden sein sollte; ist der Auffassung, dass der MFR für die Zeit nach 2027 zwei besondere Instrumente umfassen sollte: eines zur Gewährleistung der Solidarität im Falle von Naturkatastrophen und eines für die allgemeine Krisenreaktion;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass die Einhaltung der Werte und Grundrechte der Union eine grundlegende Voraussetzung für den Zugang zu EU-Mitteln ist; besteht darauf, dass der Unionshaushalt vor Missbrauch, Betrug und Verstößen gegen den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit geschützt wird, und fordert für die Zeit nach 2027 eine stärkere Verknüpfung zwischen der Rechtsstaatlichkeit und dem Unionshaushalt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>betont, dass die Rückzahlung der im Rahmen von NextGenerationEU aufgenommenen Mittel die Finanzierung der politischen Maßnahmen und Prioritäten der EU nicht gefährden darf; betont daher, dass alle Kosten im Zusammenhang mit der durch den Unionshaushalt oder den haushaltspolitischen Spielraum abgesicherten Mittelaufnahme getrennt von den Mitteln für EU-Programme innerhalb der künftigen MFR-Architektur behandelt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>fordert den Rat auf, dringend neue Eigenmittel zu beschließen, damit die im Rahmen von NextGenerationEU aufgenommenen Mittel auf tragfähige Weise zurückgezahlt werden können; betont, dass echte neue Eigenmittel, die über die IIV hinausgehen, angesichts des höheren Ausgabenbedarfs der Union von entscheidender Bedeutung sind; ist der Ansicht, dass alle Instrumente und Möglichkeiten, die Union mit den benötigten Mitteln auszustatten, geprüft werden sollten, und vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass eine gemeinsame Mittelaufnahme eine praktikable Möglichkeit darstellt, sicherzustellen, dass die Union über ausreichende Ressourcen verfügt, um auf akute EU-weite Krisen wie etwa die anhaltende Krise im Sicherheits- und Verteidigungsbereich zu reagieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>ist bereit, konstruktiv mit dem Rat und der Kommission zusammenzuarbeiten, um einen langfristigen Haushalt aufzustellen, der den Bedürfnissen der Union gerecht wird; betont, dass der MFR für die Zeit nach 2027 vor dem Hintergrund sehr außergewöhnlicher Umstände ausgearbeitet wird und die in den Verträgen verankerte institutionelle Rolle des Parlaments ernst genommen wird; macht deutlich, dass es einen langfristigen Haushalt nur dann genehmigen wird, wenn dieser für die Union in einer Welt im Wandel zweckmäßig ist, und fordert eine rasche Annahme des MFR, damit die Ausgabenprogramme ab dem 1. Januar 2028 rechtzeitig umgesetzt werden können;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ein langfristiger Haushalt mit neuen Ausgabenprioritäten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Ausgabenprioritäten des MFR nach 2027 angesichts der strukturellen Herausforderungen, mit denen die Union konfrontiert ist, angepasst werden sollten, damit die Union ihre strategischen politischen Ziele, wie nachstehend ausgeführt, erreichen kann;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Wettbewerbsfähigkeit, strategische Autonomie, sozialer, wirtschaftlicher und territorialer Zusammenhalt und Resilienz</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>ist davon überzeugt, dass die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, die Dekarbonisierung der Wirtschaft und die Stärkung der Innovationsfähigkeit der Union zentrale Prioritäten für den MFR nach 2027 und von entscheidender Bedeutung sind, um ein langfristiges, nachhaltiges und integratives Wachstum und eine florierende, widerstandsfähigere Wirtschaft und Gesellschaft sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>ist der Auffassung, dass die Union einen Rahmen für die Wettbewerbsfähigkeit entwickeln muss, der ihren eigenen Werten und politischen Zielen entspricht, und dass – wie in den Berichten Draghi und Letta hervorgehoben – durch Wettbewerbsfähigkeit nicht nur das Wirtschaftswachstum, sondern auch der soziale, wirtschaftliche und territoriale Zusammenhalt sowie die ökologische Nachhaltigkeit gefördert werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>betont, dass die europäische Wirtschaft und das europäische Sozialmodell, wie in den Berichten Letta und Draghi dargelegt, stark unter Druck stehen, wobei sich die Schwächen bei Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Qualifikationsdefizite auf die Qualität der Arbeitsplätze und den Lebensstandard der Europäerinnen und Europäer auswirken, die bereits mit hohen Preisen für Wohnraum, Energie und Lebensmittel zu kämpfen haben; ist besorgt darüber, dass fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten und hohe Lebenshaltungskosten die Gefahr der Abwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte aus Europa erhöhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>weist darauf hin, dass Draghi die jährliche Investitionslücke bei Innovation und Infrastruktur für den Zeitraum von 2025 bis 2030 auf 750 bis 800 Mrd. EUR pro Jahr beziffert; betont, dass der Unionshaushalt zwar einen entscheidenden Beitrag leisten muss, aber dieses Defizit nicht allein ausgleichen kann, und dass der Großteil der Anstrengungen von der Privatwirtschaft getragen werden muss; weist darauf hin, dass Synergieeffekte zwischen öffentlichen und privaten Investitionen insbesondere dadurch ausgeschöpft werden müssen, dass die Investitionsarchitektur der EU vereinfacht und harmonisiert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>betont, dass der Unionshaushalt sorgfältig mit den nationalen Ausgaben koordiniert werden muss, um Komplementarität sicherzustellen, und so gestaltet sein muss, dass Risiken verringert, private Investitionen wirksam mobilisiert und Hebelwirkungen erzielt werden, sodass Start-up-Unternehmen und KMU der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert wird; fordert daher, dass Programme wie InvestEU, die die Zusätzlichkeit gewährleisten und einen marktorientierten, nachfragegesteuerten Ansatz verfolgen, im nächsten MFR deutlich gestärkt werden; ist der Ansicht, dass Finanzierungsinstrumente und Haushaltsgarantien einen Weg darstellen, Ressourcen wirksam zu nutzen, um äußerst wichtige politische Ziele der Union zu erreichen, und fordert, dass sie weiter vereinfacht werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert mit Nachdruck, dass mehr getan wird, um das Potenzial der Rolle, die der Europäischen Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) – zusammen mit anderen internationalen und nationalen Finanzinstituten – bei der Kreditvergabe und Risikominderung in strategischen Politikbereichen wie dem Klimaschutz und in jüngster Zeit bei Sicherheits- und Verteidigungsprojekten zukommt, zu maximieren; fordert, dass sich die EIB risikobereiter und ehrgeiziger zeigt, wenn es darum geht, Investitionen einzuwerben, und zwar auf der Grundlage einer starken Kapitalposition, und fordert eine verstärkte Investitionspartnerschaft, damit jeder auf Unionsebene ausgegebene Euro so wirksam wie möglich verwendet wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>hebt hervor, dass die Mittel für Forschung und Innovation einschließlich Grundlagenforschung erheblich aufgestockt, auf die strategischen Prioritäten der Union ausgerichtet und auch weiterhin nach dem Grundsatz der Exzellenz festgelegt werden sowie leistungsbasiert bleiben sollten; ist der Ansicht, dass im gesamten MFR und auf nationaler Ebene ausreichend Mittel zur Verfügung stehen sollten, um alle qualitativ hochwertigen Projekte während des gesamten Innovationszyklus zu finanzieren und das Ziel zu erreichen, bis 2030 mindestens 3 % des BIP für Forschung und Entwicklung auszugeben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>betont, dass im nächsten MFR – aufbauend auf der gegenwärtigen Fazilität „Connecting Europe“ – erheblich mehr und direkt verwaltete Mittel für Energie, Verkehr und digitale Infrastruktur bereitgestellt werden sollten, wobei grenzüberschreitenden Verbindungen und nationalen Verbindungen mit europäischem Mehrwert Vorrang eingeräumt werden sollte; ist der Ansicht, dass eine solche Infrastruktur eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Vertiefung des Binnenmarktes und für die Stärkung der Resilienz der Union vor dem Hintergrund einer sich wandelnden geopolitischen Ordnung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>weist darauf hin, dass ein sicherer und stabiler Weltraumsektor für die Autonomie und Souveränität der Union von entscheidender Bedeutung ist und daher dauerhafte Investitionen erfordert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>betont, dass eine wettbewerbsfähigere, produktivere und sozial integrativere Wirtschaft dazu beiträgt, hochwertige und gut bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen und damit den Lebensstandard der Menschen zu verbessern; hebt hervor, dass der Haushalt der Union durch Programme wie den Europäischen Sozialfonds+ und Erasmus+ eine wichtige Rolle bei der Förderung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, bei der Stärkung der sozialen Inklusion und bei der Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte durch Umschulung und Weiterbildung spielen und die Menschen so auf eine Beschäftigung in einer modernen Wirtschaft vorbereiten kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>besteht darauf, dass der Haushalt der Union auch weiterhin wichtige und arbeitsplatzschaffende Wirtschaftszweige unterstützen sollte, in denen die EU bereits weltweit führend ist, wie den Tourismus und die Kultur- und Kreativwirtschaft; betont, dass im Unionshaushalt für die Zeit nach 2027 eigene Mittel für den Tourismus unter anderem mit dem Ziel bereitgestellt werden müssen, die EU-Strategie für nachhaltigen Tourismus umzusetzen; weist darauf hin, dass das Programm Kreatives Europa wichtig ist, um zur Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit Europas beizutragen und dynamische Gesellschaften zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>betont, dass die europäische Wirtschaft auch auf der Angebotsseite wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger werden muss, um mit anderen wichtigen globalen Akteuren konkurrieren zu können, indem durch eine verstärkte Industriepolitik und eine Konzentration auf strategische Wirtschaftszweige, Ressourceneffizienz und kritische Technologien mehr in die offene strategische Autonomie der Union investiert wird, um die Abhängigkeit von Drittländern zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>ist angesichts dessen der Ansicht, dass der von der Kommission vorgesehene Dachfonds für Wettbewerbsfähigkeit, in dem bestehende Programme zusammengeführt werden, nicht zweckmäßig ist; betont, dass der Fonds vielmehr ein neues Instrument sein sollte, das ein Finanzierungsinstrumentarium nutzt, das auf den Lehren aus InvestEU und dem Innovationsfonds beruht; weist darauf hin, dass die Union gemäß Artikel 182 AEUV verpflichtet ist, ein Rahmenprogramm für Forschung anzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt fest, dass die Kommission in ihrer Mitteilung zum Kompass für Wettbewerbsfähigkeit anführt, dass ein neues Koordinierungsinstrument für Wettbewerbsfähigkeit geschaffen werden sollte, um die Industrie- und Forschungspolitik und die Investitionen zwischen der EU-Ebene und der nationalen Ebene besser abzustimmen; stellt fest, dass das vorgeschlagene neue Instrument als Teil eines „neuen, schlanken Lenkungsmechanismus“ vorgesehen ist, mit dem die „Verknüpfung zwischen der allgemeinen politischen Koordinierung und dem EU-Haushalt“ gestärkt werden soll; besteht darauf, dass dem Parlament bei beiden Mechanismen eine umfassende Entscheidungsfunktion zukommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>hebt hervor, dass die Ernährungssicherheit ein wesentlicher Bestandteil der strategischen Autonomie ist und dass aus dem nächsten MFR die Wettbewerbsfähigkeit und die Krisenfestigkeit der Landwirtschaft und der Fischerei in der Union, einschließlich der Kleinbauern, Junglandwirte und Klein- und Jungfischer, weiterhin unterstützt werden müssen und diesen Wirtschaftszweigen dabei geholfen werden muss, das Klima und die biologische Vielfalt sowie die Meere und Ozeane besser zu schützen; betont, dass eine moderne und vereinfachte Gemeinsame Agrarpolitik unabdingbar ist, wenn es gilt, die Produktivität durch technischen Fortschritt zu steigern, den Landwirten einen angemessenen Lebensstandard zu sichern, die Ernährungssicherheit und die Erzeugung sicherer, hochwertiger und erschwinglicher Lebensmittel für die Europäer zu gewährleisten, den Generationswechsel zu fördern und die Überlebensfähigkeit ländlicher Gebiete sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>weist darauf hin, dass der Agrarsektor besonders anfällig für Inflationsschocks ist, die sich auf die Kaufkraft der Landwirte auswirken; fordert aufgestockte  und gesonderte Mittel für die GAP im nächsten MFR, sodass sie vor etwaigen Kürzungen geschützt ist, damit ihre Integrität und ihre Gemeinsamkeiten gewahrt werden, und fordert Kohärenz und Verknüpfungen zwischen der ersten und der zweiten Säule und spricht sich deshalb gegen den Vorschlag aus, die GAP in einen einzigen Fonds für jeden Mitgliedstaat zu integrieren; fordert, dass gegebenenfalls weitere gesonderte Finanzierungsquellen – auch außerhalb der GAP – geprüft werden, damit Naturkatastrophen bewältigt werden können und Anreize für Land- und Forstwirte geschaffen werden können, zum Klimaschutz, zur Erholung der biologischen Vielfalt und zum Naturschutz beizutragen, ohne dass die Maßnahmen einen Rückgang der landwirtschaftlichen Erzeugung in der EU auslösen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>hebt hervor, dass die neuen globalen Herausforderungen für die Landwirte in der EU einschließlich der gegenwärtigen geopolitischen Lage, des Klimawandels und steigender Faktorpreise eine solide Mittelausstattung in der nächsten GAP erfordern; betont, dass diese Herausforderungen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der COVID-19-Krise nur bewältigt und Kürzungen der Unterstützung der Landwirte nur verhindert werden können, wenn im nächsten MFR ein aufgestockter Haushalt für die GAP vorgesehen wird, der im Wege einer jährlichen Neubewertung an die Inflation gekoppelt ist; weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich darauf hin, dass Direktzahlungen in der gegenwärtigen Form einen eindeutigen EU-Mehrwert erbringen und auch künftig die Einkommenssicherheit, die Erzeugung und den Schutz vor Preisschwankungen stärken sollten und besser auf die Menschen ausgerichtet sein sollten, die aktiv mit der landwirtschaftlichen Erzeugung und der Bereitstellung öffentlicher Güter befasst sind und gleichzeitig realistische und ausgewogene Umwelt- und Sozialstandards der EU einhalten; fordert eine gerechte und effiziente Aufteilung der GAP-Mittel innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten; fordert, dass Maßnahmen, mit denen die Produktion in bedrohten Gebieten aufrechterhalten wird und die Lebensfähigkeit ländlicher Gemeinschaften sowie eine angemessene öffentliche Infrastruktur gewährleistet werden, weitergeführt und gestärkt werden, und zwar insbesondere mit Blick auf die Digitalisierung und in erster Linie im Wege des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und der erneuerten Einbindung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften in die Steuerung dieser Maßnahmen; hält es für geboten, die Agrarreserve aufzustocken und zu reformieren, um wirksam und rasch auf künftige Krisen, mit denen die Landwirtschaft in Europa konfrontiert sein wird, reagieren zu können, und neue Instrumente für die Bewältigung natürlicher und marktbezogener Risiken und von Gesundheitsrisiken einzurichten, wozu etwa ein EU-Rückversicherungssystem gehören könnte, damit die Auswirkungen künftiger Krisen besser abgefedert werden können und Landwirten mehr Stabilität geboten werden kann; betont, dass spezifische Lösungen für die Landwirte in Osteuropa gefunden werden müssen, da sie am stärksten von den Kaskadeneffekten des Krieges Russlands gegen die Ukraine wie etwa hohen Faktorpreisen, Inflation und Marktstörungen betroffen sind; fordert die Kommission eindringlich auf, auch weiterhin den erforderlichen finanziellen und rechtlichen Rahmen für die Lebensmittelversorgungskette aufzubauen, damit die Stellung der Landwirte gestärkt wird und unfaire Handelspraktiken besser bekämpft werden; fordert die Kommission auf, die Landwirte in der EU zu unterstützen, indem sie Agrarlebensmittel im Wege einer dynamischen und gestärkten Werbestrategie der EU inner- und außerhalb der Union bewirbt; bedauert die Kürzungen bei der Finanzierung des Programms zur Absatzförderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Zuge der Überprüfung des derzeitigen MFR; betont, dass im nächsten MFR zweckgebundene Mittel für Agrotourismus, weibliches Unternehmertum, Berufsbildung und technologische Innovation in der Landwirtschaft bereitgestellt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>weist darauf hin, dass der soziale, wirtschaftliche und territoriale Zusammenhalt ein Eckpfeiler der europäischen Integration und von entscheidender Bedeutung für den Zusammenhalt der Union und die Vertiefung des Binnenmarkts ist; bekräftigt in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Konvergenzprozesses; hebt hervor, dass eine modernisierte Kohäsionspolitik einem dezentralisierten, ortsbezogenen Multi-Level-Governance-Ansatz folgen und auf der geteilten Mittelverwaltung und dem Partnerschaftsprinzip aufbauen muss, wobei die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und einschlägigen Interessenträger umfassend einzubeziehen sind, sodass die Mittel dorthin fließen, wo sie am dringendsten benötigt werden, um regionale Unterschiede zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>betont, dass bei den Mitteln für die Kohäsionspolitik den wichtigsten Herausforderungen, denen sich die Union gegenübersieht, wie dem demografischen Wandel und dem Bevölkerungsschwund, Rechnung getragen werden muss und dass sie auf die bedürftigsten Regionen und Menschen ausgerichtet sein müssen; fordert ferner einen verbesserten Zugang zu EU-Mitteln für Städte, Regionen und städtische Behörden; weist darauf hin, dass die Union gemäß Artikel 349 AEUV verpflichtet ist, spezifische Maßnahmen für die Gebiete in äußerster Randlage zu ergreifen, und betont daher, dass diese Gebiete im nächsten MFR weiterhin gezielt unterstützt werden müssen, unter anderem durch ein verstärktes Programm zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI);</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>weist erneut auf den Stellenwert hin, der der sozialen Dimension der Europäischen Union und der Förderung der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte sowie ihres Aktionsplans und ihrer Kernziele zukommt; betont, dass der Unionshaushalt daher eine zentrale Rolle bei der Verringerung von Ungleichheit, Armut und sozialer Ausgrenzung unter anderem dadurch spielen sollte, dass Kinder, Familien und schutzbedürftige Gruppen unterstützt werden; weist darauf hin, dass in der Union etwa 20 Mio. Kinder von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind; hebt hervor, dass die Bekämpfung der Kinderarmut in der gesamten Union mit angemessenen Mitteln ausgestattete, umfassende und integrierte Maßnahmen erfordert, die mit der effizienten Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder auf nationaler Ebene einhergehen müssen; betont, dass das Parlament immer wieder einen eigenen Haushalt innerhalb des ESF+ gefordert hat, aus dem die Europäische Garantie für Kinder als zentrale Säule der EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut unterstützt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>hebt in diesem Zusammenhang die EU-weite Wohnungskrise hervor, von der Millionen von Familien und jungen Menschen betroffen sind; betont, dass die Unterstützung für Wohnraum durch den Unionshaushalt, insbesondere über die Kohäsionspolitik, und durch andere Finanzierungsquellen wie die EIB-Gruppe und nationale Förderbanken verstärkt werden muss; stellt fest, dass die Unionsfinanzierung allein die Wohnungskrise zwar nicht lösen kann, dass sie aber eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung dringender Maßnahmen und der Ergänzung der umfassenderen Bemühungen der Union und der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Erschwinglichkeit von Wohnraum und zur Verbesserung der Energieeffizienz des Wohnungsbestands spielen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>weist darauf hin, dass der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen hatte, insbesondere für die an Russland und Belarus angrenzenden Mitgliedstaaten; fordert nachdrücklich, dass im nächsten MFR Unterstützung für diese Regionen vorgesehen wird;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Der grüne und der digitale Wandel</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>betont, dass der grüne und der digitale Wandel untrennbar mit der Wettbewerbsfähigkeit, der Modernisierung der Wirtschaft und der Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft verbunden sind und als Katalysatoren für eine zukunftsorientierte und ressourceneffiziente Wirtschaft dienen; beharrt daher darauf, dass der grüne und der digitale Wandel mit dem MFR für die Zeit nach 2027 weiterhin unterstützt und beschleunigt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>weist darauf hin, dass der Haushaltsplan der Union einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 leistet, unter anderem durch die Unterstützung der Ziele für 2030 und 2040; betont, dass der Wandel eine Dekarbonisierung der Wirtschaft erfordert, insbesondere durch den Einsatz sauberer Technologien, die Verbesserung der Energie- und Verkehrsinfrastruktur und energieeffizientere Gebäude; stellt fest, dass die Kommission den zusätzlichen Investitionsbedarf für die Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 im Vergleich zum Jahrzehnt 2011-2020 auf 1,5 % des BIP pro Jahr veranschlagt und dass der Unionshaushalt allein diese Lücke zwar nicht schließen kann, aber weiterhin einen wesentlichen Beitrag leisten muss; fordert daher eine verstärkte Unterstützung in direkter Mittelverwaltung für den Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt sowie für Klimaschutzmaßnahmen auf der Grundlage des derzeitigen LIFE-Programms;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>hebt hervor, dass die Industrie beim Übergang zur Klimaneutralität und der Schaffung der Energieunion eine zentrale Rolle spielen wird und dass Unterstützung benötigt wird, um bestimmten Industriezweige und ihren Beschäftigten bei der Anpassung zu helfen; erachtet einen gerechten Übergang, bei dem niemand zurückgelassen werden darf, als äußerst wichtig, was unter anderem Investitionen in stark von fossilen Brennstoffen abhängigen Regionen und eine verstärkte Unterstützung für schutzbedürftige Haushalte, insbesondere durch den Mechanismus für einen gerechten Übergang und den Klima-Sozialfonds, erfordert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>weist auf den tiefgreifenden technologischen Wandel hin, der gerade stattfindet, wobei Technologien wie künstliche Intelligenz und Quanteninformatik sowohl Chancen in Bezug auf das wirtschaftliche Potenzial und die weltweite Führungsrolle der Union sowie für Verbesserungen des Lebens der Bürgerinnen und Bürger bieten als auch Herausforderungen im Zusammenhang mit Zuverlässigkeit, ethischen Fragen und Souveränität mit sich bringen; betont, dass im nächsten MFR die Erforschung, die Entwicklung und der sichere Einsatz digitaler Technologien unterstützt werden müssen und den Menschen dabei geholfen werden muss, die Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, die sie benötigen, um mit diesen Technologien zu arbeiten und sie zu nutzen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Sicherheit, Verteidigung und Vorsorge</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>weist darauf hin, dass Frieden und Sicherheit die Grundlage für den Wohlstand, das Sozialmodell und die Wettbewerbsfähigkeit der Union und eine tragende Säule ihres geopolitischen Ansehens sind; betont, dass mit dem nächsten MFR ein umfassender Sicherheitsansatz unterstützt werden muss, indem deutlich mehr in den Schutz der Union vor den unzähligen Bedrohungen, mit denen sie konfrontiert ist, investiert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>betont, dass, wie aus dem Niinistö-Bericht hervorgeht, zahlreiche Bedrohungen zusammenkommen, wodurch sich die Instabilität und die Anfälligkeit der Union erhöhen, darunter vor allem die Fragmentierung der Weltordnung, die von Russland und Belarus ausgehende sicherheitspolitische Herausforderung, wachsende Spannungen weltweit, feindselige internationale Akteure, die Globalisierung krimineller Netze, hybride Kampagnen – darunter Cyberangriffe, Informationsmanipulation aus dem Ausland, Desinformation und Einmischung und die Instrumentalisierung der Migration –, immer häufigere und intensivere extreme Wetterereignisse infolge des Klimawandels und Gesundheitsbedrohungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>weist darauf hin, dass die Union bei der Erreichung dauerhaften Friedens in ihrem Gebiet eine entscheidende Rolle gespielt hat und dies auch weiterhin tun muss, indem sie sich auf die Realität des Krieges vor ihrer Haustür und auf die Notwendigkeit einstellt, die Verteidigungsinfrastruktur, Verteidigungsfähigkeiten und Verteidigungsbereitschaft auch durch Ausgaben aus dem Unionshaushalt, die weit über die derzeitige Zuweisung von weniger als 2 % des MFR hinausgehen, erheblich zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die europäischen Verteidigungskapazitäten an jahrzehntelanger Unterfinanzierung kranken und dass nach Angaben der Kommissionspräsidentin derzeit eine Lücke von 500 Mrd. EUR bei den Verteidigungsausgaben für das nächste Jahrzehnt besteht; betont, dass der Unionshaushalt allein die Lücke nicht schließen kann, aber in Kombination mit den nationalen Haushalten und mit einem Schwerpunkt auf einem eindeutigen EU-Mehrwert eine wichtige Rolle spielen muss; ist der Ansicht, dass der Unionshaushalt und die Kreditvergabe über die EIB-Gruppe dazu beitragen können, Anreize für Investitionen in die Verteidigung zu schaffen; betont, dass die Verteidigungsausgaben nicht zulasten der Sozial- und Umweltausgaben gehen dürfen und auch nicht dazu führen dürfen, dass die Mittel für seit Langem bestehende Politikbereiche der Union, die sich im Laufe der Zeit bewährt haben, gekürzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>hebt die Vorteile der im Rahmen des derzeitigen MFR eingeführten Verteidigungsprogramme und -instrumente hervor, durch die die gemeinsame Forschung, Produktion und Beschaffung im Verteidigungsbereich verbessert wurde und die eine wertvolle Grundlage für die Weiterentwicklung der Politik und der Investitionen der Union bilden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>betont, dass es angesichts der geopolitischen Lage eindeutig erforderlich ist, in Abstimmung mit der NATO und in voller Übereinstimmung mit den Neutralitätsverpflichtungen einzelner Mitgliedstaaten zu handeln und Fortschritte auf dem Weg zu einer echten Verteidigungsunion zu erzielen; stimmt in diesem Zusammenhang der Analyse der Kommission zu, dass der nächste MFR einen umfassenden und soliden Rahmen zur Unterstützung der Verteidigung der EU bieten muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>unterstreicht, wie wichtig eine wettbewerbsfähige und widerstandsfähige technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung ist; ist der Ansicht, dass verstärkte gemeinsame Investitionen auf EU-Ebene in die Verteidigung im nächsten MFR, die durch eine klare und transparente Governance-Struktur flankiert werden, dazu beitragen können, Doppelarbeit zu vermeiden, Skaleneffekte und damit erhebliche Einsparungen für die Mitgliedstaaten zu erzielen, die Fragmentierung zu verringern und die Interoperabilität von Ausrüstung und Systemen sicherzustellen; unterstreicht die Bedeutung von Technologie in modernen Verteidigungssystemen und daher von Investitionen in Forschung, Cyberabwehr und Cybersicherheit sowie in Güter mit doppeltem Verwendungszweck; weist darauf hin, dass die Verteidigungsindustrie in der Union direkt unterstützt werden muss, wodurch die strategische Autonomie gestärkt wird und hochwertige und hoch qualifizierte Arbeitsplätze geschaffen werden, Innovationen gefördert werden und grenzüberschreitend Chancen für EU-Unternehmen, einschließlich KMU, geschaffen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>weist darauf hin, wie wichtig eine Verstärkung der Unterstützung für die militärische Mobilität im Haushalt ist, mit der Infrastruktur mit doppeltem Verwendungszweck (militärisch und zivil genutzt) modernisiert wird, wodurch die groß angelegte Verbringung von militärischem Gerät und Personal ermöglicht und somit ein Beitrag zu den Verteidigungsfähigkeiten der Union und zu ihrer kollektiven Sicherheit geleistet wird; betont in diesem Zusammenhang, dass die Finanzierung der transeuropäischen Verkehrsnetze wichtig ist, um deren Anpassung im Hinblick auf einen doppelten Verwendungszweck zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>betont, dass die Union die Mittel für die Vorsorge in allen Bereichen aufstocken muss; ist zutiefst besorgt über die wachsenden Auswirkungen von Naturkatastrophen, die oft ein Ergebnis des Klimawandels sind und deren Häufigkeit und Intensität daher künftig wahrscheinlich zunehmen wird; weist darauf hin, dass der Europäischen Bewertung der Klimarisiken 2024 zufolge die kumulierten wirtschaftlichen Verluste infolge von Naturkatastrophen etwa 1,4 % des BIP der Union erreichen könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>hebt daher hervor, dass zusätzlich zu den Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels durch den grünen Wandel erhebliche Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel erforderlich sind, insbesondere zur Vermeidung und Verringerung der Auswirkungen von Naturkatastrophen und schweren Wetterereignissen; ist der Ansicht, dass die Unterstützung für diesen Zweck, etwa im Rahmen des derzeitigen Katastrophenschutzverfahrens der Union, im nächsten MFR erheblich aufgestockt und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die häufig an vorderster Front stehen, rasch zur Verfügung gestellt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>betont, dass Wiederaufbau- und Unterstützungsmaßnahmen nach Naturkatastrophen auf dem Konzept des besseren Wiederaufbaus beruhen und naturbasierte Lösungen dabei priorisiert werden müssen; betont, wie wichtig nachhaltige Wasserbewirtschaftung, -sicherheit und -resilienz im Rahmen der allgemeinen Vorsorgestrategie der Union sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>weist darauf hin, dass die COVID-19-Pandemie weltweit verheerende wirtschaftliche und soziale Schäden angerichtet hat und dass eine der wichtigsten Lehren, die daraus zu ziehen sind, darin besteht, dass Investitionen in die Prävention von, Vorsorge für und Reaktion auf Gesundheitsgefahren, in die medizinische Forschung und die Prävention von Krankheiten, in den Zugang zu kritischen Arzneimitteln, in die Gesundheitsinfrastruktur, in die physische und psychische Gesundheit sowie in die Resilienz und Zugänglichkeit der öffentlichen Gesundheitssysteme in der Union Vorrang eingeräumt werden muss; weist darauf hin, dass die strategische Autonomie im Gesundheitsbereich von entscheidender Bedeutung ist, um die Vorsorge der Union in diesem Bereich zu gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>ist der Ansicht, dass der nächste MFR auf der Arbeit aufbauen muss, die im laufenden Programmplanungszeitraum geleistet wurde, indem sichergestellt wird, dass die notwendigen Investitionen getätigt werden, um eine echte europäische Gesundheitsunion zu schaffen, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>betont, dass es angesichts der technologischen Entwicklungen für böswillige und opportunistische ausländische Akteure leichter geworden ist, Desinformation zu verbreiten, Hetze im Internet zu unterstützen, in Wahlen einzugreifen und Cyberangriffe gegen die Interessen der EU zu verüben; besteht darauf, dass im nächsten MFR in verbesserte Cybersicherheitskapazitäten investiert werden muss und die Union in die Lage versetzt werden muss, der hybriden Kriegsführung in ihren verschiedenen Erscheinungsformen entgegenzuwirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>hebt hervor, dass freie, unabhängige und pluralistische Medien ein grundlegender Bestandteil der Resilienz Europas sind, wobei nicht nur der freie Informationsfluss, sondern auch eine demokratische Denkweise, kritisches Denken und informierte Entscheidungsfindungen zu wahren sind; weist darauf hin, wie wichtig Investitionen in unabhängigen und investigativen Journalismus, Initiativen zur Faktenprüfung, digitale Kompetenz und Medienkompetenz sowie kritisches Denken sind, um im Rahmen der Initiative „Europäischer Schutzschild für die Demokratie“ Schutz vor Desinformation, Informationsmanipulation aus dem Ausland und Einmischung in Wahlen zu bieten und somit demokratische Resilienz zu gewährleisten; hebt hervor, dass die Unterstützung von Initiativen in diesen Bereichen aus dem Haushalt der Union fortgesetzt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>hebt hervor, wie wichtig es ist, dass im nächsten MFR weiterhin Mittel für einen wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen bereitgestellt werden; betont, dass grenzüberschreitende kriminelle Netze bekämpft werden müssen, der Schutz von Opfern von Menschenhändlernetzen verbessert werden muss und die Widerstandsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit gestärkt werden müssen, um gegen hybride Angriffe und die Instrumentalisierung von Migration durch Drittländer oder feindselige nichtstaatliche Akteure vorzugehen; betont insbesondere, dass die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen dabei unterstützt werden müssen, die Außengrenzen der EU zu sichern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>betont, dass die Resilienz und Vorsorge der EU untrennbar mit denen ihrer regionalen und globalen Partner verknüpft sind; betont, dass die Stärkung der Fähigkeit der Partner, extremen Wetterereignissen, Gesundheitskrisen, hybriden Kampagnen, Cyber-Angriffen oder bewaffneten Konflikte vorzubeugen, ihnen standzuhalten oder wirksam darauf zu reagieren, auch das Risiko von Ansteckungseffekten für Europa verringert;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Auswärtiges Handeln und Erweiterung</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>weist nachdrücklich darauf hin, dass die Union in einem Umfeld zunehmender globaler Instabilität weiterhin konstruktiv mit Drittländern zusammenarbeiten und im Einklang mit ihren Werten in Bezug auf globale Verantwortung und ihren internationalen Verpflichtungen weltweit Frieden und Konfliktverhütung, Stabilität, Wohlstand, Sicherheit, Menschenrechte, Rechtstaatlichkeit, Gleichheit, Demokratie und nachhaltige Entwicklung fördern muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>bedauert, dass der Bereich auswärtiges Handeln im derzeitigen MFR unterfinanziert ist, was dazu geführt hat, dass in erheblichem Umfang auf besondere Instrumente zurückgegriffen wurde und bei der Halbzeitüberprüfung beträchtliche Mittelaufstockungen vorgenommen wurden; stellt insbesondere fest, dass die Mittel für die humanitäre Hilfe völlig unzureichend waren, was dazu geführt hat, dass die Soforthilfereserve regelmäßig in Anspruch genommen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>betont, dass der Rückzug der USA von ihrer globalen Nachkriegsrolle bezüglich der Gewährleistung von Frieden, Sicherheit und Demokratie, bezüglich der Übernahme einer Führungsposition bei der globalen Governance in der regelbasierten multilateralen internationalen Ordnung und bezüglich der Bereitstellung wesentlicher Entwicklungs- und humanitärer Hilfe für die Bedürftigsten in der ganzen Welt eine enorme Lücke hinterlassen wird und dass die Union eine Verantwortung dafür und ein überwältigendes strategisches Interesse daran hat, zur Schließung dieser Lücke beizutragen; fordert die Kommission auf, die Folgen des Rückzugs der USA spätestens in ihrem Vorschlag für den MFR nach 2027 anzugehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>betont, dass im nächsten MFR weiterhin die dringendsten globalen Herausforderungen angegangen werden müssen, von der Bekämpfung des Klimawandels über Hilfe bei Naturkatastrophen, die Verhinderung von und das Vorgehen gegen gewaltsame Konflikte und die Gewährleistung der globalen Sicherheit, die Sicherstellung der weltweiten Ernährungssicherheit, die Verbesserung der Gesundheits- und Bildungssysteme, die Verringerung von Armut und Ungleichheit, die Förderung von Demokratie, Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und sozialer Gerechtigkeit bis hin zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Sicherheit der globalen Lieferketten, wobei gleichzeitig dem Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung Rechnung getragen werden muss; hebt insbesondere hervor, dass die südliche und östliche Nachbarschaft der Union unterstützt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>betont, dass – insbesondere angesichts der drastischen Kürzungen des USAID-Haushalts – im Haushaltsplan der Union die Rolle der Union als weltweit führender Geber von Entwicklungshilfe und Klimafinanzierung im Einklang mit den globalen Verpflichtungen und Zusagen der Union gewahrt werden muss; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Union und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam verpflichtet haben, 0,7 % ihres BNE für die öffentliche Entwicklungshilfe bereitzustellen, und dass die Armutsbekämpfung weiterhin ihr vorrangiges Ziel bleiben muss; fordert mit Nachdruck, dass die Union durch den Haushaltsplan weiterhin in ihren Bemühungen unterstützt werden muss, die regelbasierte internationale Ordnung, die Demokratie, den Multilateralismus, die Menschenrechte und die Grundwerte zu verteidigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>besteht darauf, dass angesichts des beispiellosen Ausmaßes humanitärer Krisen, der zunehmenden globalen Herausforderungen und der Unsicherheit der US-Hilfe unter der derzeitigen Regierung die Finanzierung der humanitären Hilfe erheblich aufgestockt werden muss und dass ihre Verwendung ausschließlich bedarfsorientiert bleiben muss und dabei die Grundsätze der Neutralität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit geachtet werden müssen; betont, dass der bedarfsorientierte Charakter der humanitären Hilfe eine zweckgebundene Finanzierung im Rahmen eines eigenständigen Ausgabenprogramms erfordert, das von der Finanzierung anderer Maßnahmen im Außenbereich getrennt ist; betont ferner, dass eine wirksame Bereitstellung humanitärer Hilfe auf Berechenbarkeit mittels einer ausreichenden jährlichen Basiszuweisung angewiesen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>betont, dass humanitäre Hilfe naturgemäß erhebliche Flexibilität und Reaktionsfähigkeit erfordert; ist daher der Ansicht, dass die humanitäre Hilfe zusätzlich zu einer angemessenen Basiszuweisung eine bei der Gestaltung vorgesehene erhebliche zweckgebundene Flexibilität erfordern wird, um eine wirksame Reaktion auf die zunehmenden Krisen zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>betont, dass die Union in einem Kontext, in dem globale Akteure die Interdependenz des Handels zunehmend als Mittel zur Ausübung wirtschaftlichen Drucks nutzen, ihre Fähigkeit stärken muss, ihre eigenen strategischen Interessen zu schützen und zu fördern, stärkere Instrumente zur Bekämpfung von Druck zu entwickeln und eine echte Gegenseitigkeit in ihren Partnerschaften zu gewährleisten; betont, dass ein solcher Ansatz die strategische Zuweisung von Außenfinanzierungen erfordert, um beispielsweise Wirtschafts-, Sicherheits- und Energiepartnerschaften zu unterstützen, die mit den Werten und strategischen Interessen der Union im Einklang stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Erweiterung eine Gelegenheit bietet, die Union als geopolitische Macht zu stärken, und dass der nächste MFR für die Vorbereitung der Union auf die Erweiterung und für die Vorbereitung der Bewerberländer auf den Beitritt von entscheidender Bedeutung ist; weist erneut darauf hin, dass die Stabilität, die Sicherheit und die demokratische Widerstandsfähigkeit der Bewerberländer untrennbar mit der Stabilität, der Sicherheit und der demokratischen Widerstandsfähigkeit der Union verbunden sind und dass nachhaltige strategische Investitionen, die mit Reformen verknüpft sind, erforderlich sind, um ihre Angleichung an die Standards der Union zu unterstützen; hebt die wichtige Rolle hervor, die den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Organisationen der Zivilgesellschaft im Erweiterungsprozess zukommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>weist darauf hin, dass eine strategisch ausgerichtete Unterstützung für die Heranführung sowie für Wachstum und Investitionen erforderlich ist; ist der Ansicht, dass die Heranführungshilfe in der Zeit nach 2027 sowohl in Form von Zuschüssen als auch in Form von Darlehen gewährt werden sollte; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass der künftige Rahmen innovative Finanzierungsmechanismen und die Gewährung von Darlehen an Bewerberländer, die aus dem „finanziellen Spielraum“ (der Differenz zwischen den Eigenmitteln und den Obergrenzen des MFR) finanziert werden, ermöglichen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>betont, dass die finanzielle Unterstützung von der Durchführung von Reformen, die auf den Besitzstand und die politischen Strategien der Union abgestimmt sind, und der Achtung der Werte der Union abhängig gemacht werden muss; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass ein starkes Governance-Modell, mit dem die parlamentarische Rechenschaftspflicht, Aufsicht und Kontrolle sichergestellt wird, und eine starke und funktionierende Architektur zur Betrugsbekämpfung erforderlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Ukrainerinnen und Ukrainer in ihrem Kampf für Freiheit und Demokratie und bedauert das schreckliche Leid und die schrecklichen Auswirkungen des unprovozierten und ungerechtfertigten Angriffskriegs Russlands; begrüßt den Beschluss, der Ukraine und der benachbarten Republik Moldau jeweils den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen, und beharrt darauf, dass die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden, um ihre Beitrittsprozesse zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>hebt hervor, dass die Heranführungshilfe für die Ukraine von der finanziellen Unterstützung für makroökonomische Stabilität, Wiederaufbau und die Erholung nach dem Krieg unterschieden und zusätzlich geleistet werden muss, wobei der Bedarf für letztere weitaus größer ist und eine konzertierte internationale Anstrengung erforderlich ist, bei der die Unterstützung aus dem Haushalt der Union eine wichtige Rolle spielen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>ist der Überzeugung, dass die bestehende verbindliche Revisionsklausel im Falle einer Erweiterung im nächsten Rahmen beibehalten werden sollte und dass die nationalen Finanzrahmen unberührt bleiben sollten; betont, dass im nächsten MFR auch geeignete Maßnahmen für den Übergang und die schrittweise Einführung für zentrale Ausgabenbereiche wie Kohäsion und Landwirtschaft auf der Grundlage einer sorgfältigen Bewertung der Auswirkungen auf die verschiedenen Sektoren eingeführt werden müssen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING ITALIC="on">Grundrechte, Werte der Union und Rechtsstaatlichkeit</STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>betont, wie wichtig der Unionshaushalt und Programme wie Erasmus+ und das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ für die Förderung und den Schutz der Demokratie und der Werte der Union, die Förderung des gemeinsamen kulturellen Erbes der Union und der europäischen Integration, die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, der politischen Bildung und der Beteiligung der Jugend sowie den Schutz und die Förderung der in der Charta der Grundrechte verankerten Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit sind; fordert in diesem Zusammenhang eine Aufstockung der Mittel für Erasmus+ im nächsten MFR; weist darauf hin, wie wichtig die Unabhängigkeit des Justizsystems, das reibungslose Funktionieren der nationalen Institutionen, die Entoligarchisierung, die entschlossene Unterstützung und – im Einklang mit Artikel 11 Absatz 2 EUV – ein aktiver Dialog mit der Zivilgesellschaft sind, was für die Förderung eines aktiven zivilgesellschaftlichen Raums, die Gewährleistung von Rechenschaftspflicht und Transparenz und die Information der politischen Entscheidungsträger über bewährte Verfahren vor Ort von entscheidender Bedeutung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten gemäß der Neufassung der Haushaltsordnung verpflichtet sind, bei der Ausführung des Haushaltsplans für die Einhaltung der Charta der Grundrechte zu sorgen und die Werte zu achten, auf die sich die Union gründet und die in Artikel 2 EUV verankert sind; erwartet, dass die Kommission sicherstellt, dass die Vorschläge für den nächsten MFR, einschließlich der Ausgabenprogramme, auf die Neufassung der Haushaltsordnung abgestimmt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>betont, dass die Instabilität in Nachbarregionen und darüber hinaus, Armut, die grundlegenden Trends der wirtschaftlichen Entwicklung, der demografische Wandel und der Klimawandel weiterhin Migrationsströme in die Union auslösen und die Asyl- und Migrationssysteme unter erheblichen Druck setzen; betont, dass durch den MFR für die Zeit nach 2027 die vollständige und rasche Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts der Union sowie eine wirksame Rückkehr- und Rückübernahmepolitik im Einklang mit den Grundrechten und den Werten der EU, einschließlich des Grundsatzes der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortung, unterstützt werden muss; betont darüber hinaus, dass die EU im Einklang mit dem Pakt eine verstärkte Zusammenarbeit und für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaften mit Drittländern im Bereich Migration mit angemessener parlamentarischer Kontrolle anstreben muss und dass diese Zusammenarbeit im Einklang mit dem EU-Recht und dem Völkerrecht stehen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>betont, dass die Einhaltung der Werte der Union und der Grundrechte eine grundlegende Voraussetzung für den Zugang zu EU-Mitteln ist; hebt hervor, wie wichtig eine enge Verknüpfung zwischen der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und dem Zugang zu EU-Mitteln im Rahmen des derzeitigen MFR ist; ist der Auffassung, dass der Schutz der finanziellen Interessen der Union von der Achtung der Rechtsstaatlichkeit auf nationaler Ebene abhängt; begrüßt insbesondere die positiven Auswirkungen der Konditionalitätsverordnung auf den Schutz der finanziellen Interessen der Union bei systemischen und anhaltenden Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit; fordert die Kommission und den Rat auf, die Verordnung erforderlichenfalls strikt, konsequent und unverzüglich anzuwenden; betont, dass Entscheidungen über die Aussetzung oder Kürzung von Unionsmitteln aufgrund von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit auf objektiven Kriterien beruhen müssen und weder von anderen Erwägungen geleitet noch das Ergebnis von Verhandlungen sein dürfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>weist darauf hin, dass eine engere Verbindung zwischen der Rechtsstaatlichkeit und dem Unionshaushalt für die Zeit nach 2027 erforderlich ist, und begrüßt die Absicht der Kommission, die Verbindungen zwischen den Empfehlungen im jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit und dem Zugang zu Mitteln aus dem Haushalt zu stärken; fordert die Kommission auf, im jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ab dem Jahr 2025 darzulegen, inwieweit die festgestellten Schwachstellen in den Rechtsstaatlichkeitssystemen ein Risiko für den Unionshaushalt darstellen könnten; begrüßt ferner die Verknüpfung zwischen der Achtung der Werte der Union und der Ausführung des Haushaltsplans und fordert die Kommission auf, die Einhaltung dieses Grundsatzes durch die Mitgliedstaaten aktiv und einheitlich zu überwachen und bei Verstößen rasch zu handeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>fordert die Konsolidierung eines soliden Instrumentariums zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, das auf den derzeitigen Konditionalitätsbestimmungen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität, den horizontalen grundlegenden Voraussetzungen in der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen und den einschlägigen Bestimmungen der Haushaltsordnung aufbaut, und besteht darauf, dass das Instrumentarium den gesamten Unionshaushalt umfassen sollte; betont, dass bei der Anwendung von Instrumenten zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit wesentlich mehr Transparenz und Kohärenz erforderlich sind und dass die Rolle des Parlaments bei der Anwendung und Kontrolle dieser Maßnahmen gestärkt werden muss; besteht darauf, dass bei der Bewertung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten Kohärenz zwischen den Instrumenten gewahrt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>erinnert daran, dass in der Konditionalitätsverordnung vorgesehen ist, dass Begünstigten von EU-Mitteln die Vorteile dieser Mittel nicht vorenthalten werden sollten, wenn Sanktionen gegen ihre Regierung verhängt werden; ist der Ansicht, dass diese Bestimmung bislang nicht wirksam war, und betont, wie wichtig es ist, einen Ansatz der intelligenten Konditionalität anzuwenden, um zu verhindern, dass Begünstigte aufgrund der Maßnahmen ihrer Regierungen benachteiligt werden; fordert die Kommission auf, im Einklang mit ihrer in den politischen Leitlinien zum Ausdruck gebrachten Absicht spezifische Maßnahmen vorzuschlagen, um sicherzustellen, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften, die Zivilgesellschaft und andere Begünstigte im Falle von Verstößen nationaler Regierungen gegen die Rechtsstaatlichkeit weiterhin Unionsmittel erhalten können, ohne dass dabei die Anwendung der Verordnung und die ordnungsgemäße Verwaltung der EU-Mittel geschwächt werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ein langfristiger Haushalt, der den politischen Zielen der Union durchgängig Rechnung trägt</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>hebt hervor, dass ein langfristiger Haushalt, der vollständig auf die strategischen Ziele der Union abgestimmt ist, die durchgängige Berücksichtigung der wichtigsten Ziele im Haushalt durch eine Reihe horizontaler Grundsätze erfordert, die auf den Erkenntnissen aus dem derzeitigen MFR und der ARF aufbauen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>weist darauf hin, dass die Umsetzung horizontaler Grundsätze nicht zu einem übermäßigen Verwaltungsaufwand für die Begünstigten führen und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang stehen sollte; fordert innovative Lösungen und den Einsatz automatisierter Meldeinstrumente, einschließlich künstlicher Intelligenz, um eine effizientere Datenerhebung zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>betont daher, dass im nächsten MFR sichergestellt werden muss, dass mit den Ausgabenprogrammen in allen Bereichen Klima- und Biodiversitätsziele verfolgt werden, die Rechte und die Chancengleichheit aller gefördert und geschützt werden, was auch die Gleichstellung der Geschlechter einschließt, die Wettbewerbsfähigkeit unterstützt und die Abwehrbereitschaft der Union gegenüber Bedrohungen gestärkt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>weist darauf hin, dass eine wirksame durchgängige Berücksichtigung am besten durch ein Instrumentarium von Maßnahmen erreicht wird, in erster Linie durch die Politikgestaltung und die Konzeption von Projekten und Rechtsvorschriften, gründliche Folgenabschätzungen und eine solide Nachverfolgung der Ausgaben und in bestimmten Fällen der Ausgabenziele auf der Grundlage relevanter und verfügbarer Daten; begrüßt die erheblichen Verbesserungen bei der Leistungsberichterstattung im derzeitigen MFR, die eine bessere Kontrolle der Auswirkungen der EU-Ausgaben ermöglicht, und fordert, dass diese Berichterstattung im nächsten Programmplanungszeitraum weiterentwickelt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>begrüßt die Entwicklung einer Methodik zur Verfolgung geschlechtsspezifischer Ausgaben und ist der Ansicht, dass die gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere in Bezug auf die Erhebung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten, die Überwachung der Umsetzung, die Auswirkungen und den Verwaltungsaufwand, im nächsten MFR angewandt werden sollten, um die Methodik zu verbessern; fordert die Kommission auf, die Machbarkeit einer an Gleichstellungsfragen orientierten Haushaltsgestaltung im nächsten MFR zu prüfen; betont in diesem Zusammenhang, dass die Methoden zur durchgängigen Berücksichtigung des Klimaschutzes und der biologischen Vielfalt erheblich verbessert werden müssen, um die Auswirkungen messen zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>bedauert, dass die Kommission nicht systematisch gründliche Folgenabschätzungen, einschließlich geschlechterdifferenzierter Folgenabschätzungen, für alle Rechtsvorschriften durchführt, die sich auf die Haushaltsausgaben auswirken, und fordert nachdrücklich, dass dies geändert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>begrüßt, dass das Ziel einer durchgängigen Berücksichtigung der Klimaschutzbelange in allen Politikbereichen von 30 % im derzeitigen MFR voraussichtlich übertroffen wird; bedauert jedoch, dass die Union nicht auf dem richtigen Weg ist, um das für 2026 gesteckte Ziel von 10 % für Ausgaben im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt zu erreichen; beharrt darauf, dass die Ziele der IIV dennoch erheblich zur Förderung der Ausgaben für Klima und biologische Vielfalt beigetragen haben; fordert die Kommission auf, die Ausgabenziele, die einen positiven Beitrag zum Klima und zur biologischen Vielfalt leisten, im Einklang mit den diesbezüglichen politischen Zielen der Union anzupassen und dabei den Investitionsbedarf für diese politischen Ziele zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>betont ferner, dass der Haushaltsplan der Union im Einklang mit Artikel 33 Absatz 2 der Haushaltsordnung ausgeführt werden sollte, d. h. ohne die festgelegten Ziele zu gefährden<FOOTNOTE><FIELD> Artikel 9 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (ABl. L 198 vom 22.6.2020, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/852/oj).</FIELD></FOOTNOTE> sowie unter Achtung der geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>begrüßt die Zusage der Kommission, alle Subventionen für fossile Brennstoffe und umweltschädliche Subventionen im nächsten MFR schrittweise abzuschaffen; erwartet, dass die Kommission ihren in dieser Hinsicht geplanten Fahrplan als Teil ihres Vorschlags für den nächsten MFR vorlegt;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ein langfristiger Haushalt mit einer wirksamen Verwaltung im Dienste der Europäerinnen und Europäer </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>betont, dass die politischen Maßnahmen der Union durch eine gut funktionierende Verwaltung flankiert werden müssen; besteht darauf, dass für die Zeit nach 2027 von Anfang an ausreichende finanzielle und personelle Mittel vorgesehen werden, damit die Organe, Einrichtungen und dezentralen Agenturen der Union sowie die Europäische Staatsanwaltschaft eine wirksame und effiziente Politikgestaltung sowie eine hochwertige Umsetzung und Durchsetzung sicherstellen können, technische Hilfe leisten können und weiterhin für die besten Köpfe aus allen Mitgliedstaaten attraktiv sind – und so die geografische Ausgewogenheit wahren können – sowie über die Flexibilität zur Anpassung an sich wandelnde Umstände verfügen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>bedauert, dass die Fähigkeit der Union, im Rahmen des derzeitigen MFR ihre politischen Maßnahmen wirksam umzusetzen und ihre finanziellen Interessen zu schützen, durch knappe Verwaltungsressourcen und die dogmatische Anwendung einer Politik einer stabilen Personalausstattung trotz steigender Anforderungen und immer mehr Zuständigkeiten untergraben wird; weist darauf hin, dass beispielsweise nicht genügend Personal zur Verfügung gestellt wurde, um das Gesetz über digitale Dienste<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) (ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und das Gesetz über digitale Märkte<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) (ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/1925/oj).</FIELD></FOOTNOTE> ordnungsgemäß umzusetzen und durchzusetzen, wodurch die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften geschwächt wird, und dass immer wieder Umschichtungen von Programmen auf dezentrale Agenturen vorgenommen werden, um den Personalbedarf zu decken; besteht darauf, dass die Personalausstattung anhand einer objektiven Bedarfsanalyse festgelegt wird und diese Festlegung erfolgt, wenn Rechtsvorschriften vorgeschlagen und endgültig erlassen werden, und dass die Personalausstattung von Anfang an bei der Planung der Verwaltungsausgaben berücksichtigt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>hebt hervor, dass die Kommission bis zu einem gewissen Grad versucht hat, ihre eigene Politik der stabilen Personalausstattung zu umgehen, indem sie das Personal aufgestockt hat, das Programmen und Einrichtungen zugeordnet ist und somit nicht unter die Obergrenze für Verwaltungsausgaben fällt; betont jedoch, dass eine solche Vorgehensweise das Problem lediglich verdeckt und letztlich die operative Kapazität der Programme untergraben kann; beharrt daher darauf, dass zusätzliche Zuständigkeiten Verwaltungsausgaben erfordern und nicht zu einer geringeren Mittelausstattung der Programme führen dürfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>betont, dass sich durch Anfangsinvestitionen in sichere und interoperable IT-Infrastruktur und Data-Mining-Kapazitäten auch längerfristig Kosten einsparen lassen und dass sie die Umsetzung politischer Maßnahmen und die Nachverfolgung von Ausgaben erheblich verbessern können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>stellt fest, dass die hohe Inflation aufgrund des Fehlens eines Korrekturmechanismus im derzeitigen MFR zu einem erheblichen Anstieg der gesetzlich vorgeschriebenen Kosten geführt hat, sodass in großem Umfang auf besondere Instrumente zurückgegriffen werden musste, um das Defizit auszugleichen; bedauert, dass der Rat beschlossen hat, den Vorschlag der Kommission zur Anhebung der Obergrenze für die Verwaltungsausgaben im Zuge der Revision des MFR nicht zu übernehmen, was zu einer weiteren Schwächung der besonderen Instrumente geführt hat;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ein langfristiger Haushalt, der einfacher und transparenter ist</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>betont, dass der nächste MFR so gestaltet werden muss, dass allen Begünstigten das Leben erleichtert wird, indem unnötige Bürokratie abgebaut wird; betont, dass es für eine Vereinfachung erforderlich sein wird, die Vorschriften und Berichtspflichten soweit wie möglich zu harmonisieren und, falls erforderlich, die Kohärenz zwischen den auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene geltenden Vorschriften sicherzustellen; betont in diesem Zusammenhang, dass es einer echten, benutzerfreundlichen zentralen Anlaufstelle für EU-Mittel und eines vereinfachten Antragsverfahrens bedarf, das in Absprache mit den einschlägigen Interessenträgern konzipiert wird; weist ferner darauf hin, dass der nächste MFR so bürgernah wie möglich umgesetzt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>fordert eine echte Vereinfachung bei sich überschneidenden Zielen, unterschiedlichen Förderkriterien und abweichenden Vorschriften für horizontale Bestimmungen, die in allen Programmen einheitlich sein sollten; ist der Ansicht, dass eine Bewertung der Frage, welche Ausgabenprogramme in den nächsten MFR aufgenommen werden sollten, auf den genannten Aspekten, der Notwendigkeit, die Ausgaben auf klar definierte politische Ziele mit eindeutigem europäischen Mehrwert zu konzentrieren, und der Logik der politischen Intervention jedes einzelnen Programms beruhen muss; betont, dass die Verringerung der Zahl der Programme kein Selbstzweck ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>94.</NO.P>betont, dass Vereinfachung keinen größeren Spielraum für die Kommission ohne die erforderlichen Kontrollen und Gegenkontrollen bedeuten kann und daher unter uneingeschränkter Achtung des in den Verträgen vorgesehenen institutionellen Gleichgewichts erreicht werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>95.</NO.P>beharrt darauf, dass Vereinfachung nicht zulasten der Qualität der Gestaltung und Umsetzung von Programmen gehen darf und dass ein einfacherer Haushalt daher auch ein transparenterer Haushalt sein muss, durch den eine bessere Rechenschaftspflicht, Prüfung und Ausgabenkontrolle ermöglicht und das Risiko von Doppelfinanzierungen, Missbrauch und Betrug verringert wird; hebt hervor, dass jede Kürzung von Programmen durch eine weitaus detailliertere Aufschlüsselung des Haushaltsplans nach Haushaltslinien ausgeglichen werden muss, während im aktuellen MFR im Gegensatz dazu einige Programme zusammengelegt wurden, wie z. B. das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI/Europa in der Welt), das kein Vorbild ist; fordert daher eine hinreichend detaillierte Aufschlüsselung nach Haushaltslinien, um der Haushaltsbehörde eine angemessene Kontrolle zu ermöglichen und für eine sinnvolle Beschlussfassung im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens und bei der Ausführung des Haushaltsplans zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>96.</NO.P>weist darauf hin, dass Transparenz von wesentlicher Bedeutung ist, wenn es darum geht, sich das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger auch künftig zu sichern, und dass Betrug und missbräuchliche Verwendung von Mitteln diesem Vertrauen äußerst abträglich sind; betont daher, dass das Parlament in der Lage sein muss, die Ausgaben zu kontrollieren sowie zu bewerten, ob Entlastung erteilt werden kann; besteht darauf, dass eine angemessene Rechenschaftspflicht eine solide Prüfung aller Haushaltsausgaben auf der Grundlage eines einheitlichen Prüfpfads erfordert; fordert die Kommission auf, für alle Finanzierungsinstrumente des MFR für die Zeit nach 2027 harmonisierte und wirksame Betrugsbekämpfungsverfahren einzuführen, mit denen der Schutz des Unionshaushalts sichergestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>97.</NO.P>bekräftigt seinen seit Langem vertretenen Standpunkt, dass alle Ausgaben auf EU-Ebene in den Zuständigkeitsbereich der Haushaltsbehörde fallen sollten, wodurch die Transparenz, die demokratische Kontrolle und der Schutz der finanziellen Interessen der Union sichergestellt werden; fordert daher die vollständige Einbeziehung (teilweise) haushaltsexterner Instrumente wie des Klima-Sozialfonds, des Innovationsfonds und des Modernisierungsfonds oder ihrer Nachfolgeinstrumente in den Haushaltsplan;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ein langfristiger Haushalt, der mehr Flexibilität und eine bessere Reaktion auf Krisen und Schocks ermöglicht</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>98.</NO.P>weist darauf hin, dass beim MFR traditionell nicht auf Krisenreaktion oder Flexibilität abgestellt wurde, sondern mit ihm in erster Linie die mittelfristige Vorhersehbarkeit von Investitionen sichergestellt werden sollte; betont, dass ein solcher Ansatz in einem sich rasch wandelnden politischen, sicherheitsbezogenen, wirtschaftlichen und sozialen Umfeld nicht mehr haltbar ist; fordert nachdrücklich, dass im nächsten MFR eine ausreichende integrierte Krisenreaktionsfähigkeit vorgesehen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>99.</NO.P>betont, dass beim derzeitigen MFR dadurch Probleme auftreten, dass es ihm an Flexibilität mangelt und er nicht an sich verändernde Ausgabenprioritäten angepasst werden kann; ist der Ansicht, dass im nächsten MFR ein besseres Gleichgewicht zwischen der Vorhersehbarkeit von Investitionen und der Flexibilität zur Anpassung der Ausgabenprioritäten gefunden werden muss; hebt hervor, dass die Ausgaben in bestimmten Bereichen mehr Stabilität erfordern als in anderen Bereichen, in denen Flexibilität vorteilhafter ist; betont, dass wiederholte Umschichtungen kein gangbarer Weg zur Finanzierung der Prioritäten der Union sind, da sie Investitionen behindern und die Erreichung vereinbarter politischer Ziele gefährden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>100.</NO.P>ist der Auffassung, dass in den Ausgabenprogrammen zwar ein erheblicher Teil der Mittel im Voraus für bestimmte Ziele zugewiesen wird, dass jedoch eine beträchtliche integrierte Flexibilitätsreserve zurückbehalten werden sollte, wobei die Zuweisung zu spezifischen politischen Zielen von der Haushaltsbehörde beschlossen werden sollte; stellt fest, dass das Polster für neue Herausforderungen und Prioritäten des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ ein Modell für eine solche Flexibilitätsreserve darstellt, dass aber das Beschlussfassungsverfahren für seine Inanspruchnahme nicht in den künftigen MFR übernommen werden sollte; weist darauf hin, dass stärkere und wirksamere Kontrollbefugnisse der beiden gesetzgebenden Organe in Bezug auf die Festlegung von politischen Prioritäten und Zielen und eine genaue Aufschlüsselung der Haushaltsmittel erforderlich sind, damit die Haushaltsbehörde in der Lage ist, sinnvolle und fundierte Entscheidungen zu treffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>101.</NO.P>betont, dass im MFR unter jeder Rubrik ausreichende Spielräume vorgesehen werden müssen, damit neue Instrumente oder Ausgabenziele, die während des Programmplanungszeitraums vereinbart werden, abgedeckt werden können, ohne dass die Mittel für andere politische und langfristige strategische Ziele gekürzt werden oder die Krisenreaktionsfähigkeit beeinträchtigt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>102.</NO.P>betont, dass die in der Haushaltsordnung vorgesehene Möglichkeit der Mittelübertragung bereits eine gewisse Flexibilität bietet, um im Laufe des Haushaltsvollzugs auf Änderungen des Ausgabenbedarfs reagieren zu können; betont, dass die Kommission nach den geltenden Vorschriften in erheblichem Maße frei entscheiden kann, ohne Genehmigung der Haushaltsbehörde beträchtliche Beträge zwischen den Politikbereichen zu übertragen, was die Kontrolle und Überwachung einschränkt; fordert daher, dass die Vorschriften dahin gehend geändert werden, dass zusätzlich zu einem maximalen Prozentsatz pro Haushaltslinie ein Höchstbetrag für Mittelübertragungen ohne Genehmigung eingeführt wird; ist der Ansicht, dass bei Mittelübertragungen von anderen Organen der Union als der Kommission, die Gegenstand eines möglichen hinreichend begründeten Einwands des Parlaments oder des Rates sind, ein Schwellenwert, unterhalb dessen sie von diesem Verfahren ausgenommen wären, möglicherweise eine sinnvolle Vereinfachungsmaßnahme wäre;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>103.</NO.P>weist darauf hin, dass der derzeitige MFR durch die hohe Inflation weiter unter Druck geraten ist, wobei ein jährlicher Deflator von 2 % auf die Preise von 2018 angewandt wird, wodurch der reale Wert des Haushalts sinkt und seine operativen und administrativen Kapazitäten verringert werden; ist daher der Auffassung, dass der künftige Haushalt mit einer ausreichenden Flexibilität ausgestattet sein sollte, um den Haushalt an Inflationsschocks anpassen zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>104.</NO.P>fordert eine grundlegende Reform der bestehenden besonderen Instrumente, um die Krisenreaktionsfähigkeit zu stärken und durch eine raschere Inanspruchnahme für eine wirksame und schnelle Reaktion zu sorgen; betont, dass die derzeitigen Instrumente sowohl in ihrem Umfang unzureichend als auch dadurch beschränkt sind, dass sie übermäßig starr sind, und dass einige von ihnen je nach Art der Krise tatsächlich nur begrenzt zur Verfügung stehen; weist darauf hin, dass durch eine verbesserte Krisenreaktionsfähigkeit sichergestellt werden wird, dass die Mittel der Kohäsionspolitik nicht für diesen Zweck in Anspruch genommen werden und somit für die Investitionsziele verwendet werden können, für die sie vorgesehen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>105.</NO.P>ist der Auffassung, dass der MFR für die Zeit nach 2027 nur zwei besondere Instrumente umfassen sollte: eines für die Gewährleistung der Solidarität im Falle von Naturkatastrophen (als Nachfolgeinstrument der derzeitigen Europäischen Solidaritätsreserve) und eines für die allgemeine Krisenreaktion und die Reaktion auf unvorhergesehenen Bedarf und neue Prioritäten, auch in Fällen, in denen die Beträge des besonderen Instruments für Naturkatastrophen unzureichend sind (als Nachfolgeinstrument des Flexibilitätsinstruments); fordert nachdrücklich, dass die beiden besonderen Instrumente von Anfang an mit angemessenen Mitteln ausgestattet werden und dass es möglich ist, nicht in Anspruch genommene Beträge während des Zeitraums des MFR unbegrenzt zu übertragen; ist der Auffassung, dass alle anderen besonderen Instrumente entweder abgewickelt oder in die beiden besonderen Instrumente oder in bestehende Programme integriert werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>106.</NO.P>fordert, dass bei dem künftigen Flexibilitätsinstrument ein höherer Mitteleinsatz zu Beginn erfolgt und es später durch eine Reihe zusätzlicher Finanzierungsquellen aufgestockt wird, und zwar durch nicht in Anspruch genommene Spielräume aus den Vorjahren (wie beim derzeitigen Instrument für einen einzigen Spielraum), den jährlichen Überschuss aus dem Vorjahr, einen auf Geldbußen basierenden Mechanismus nach dem Vorbild des derzeitigen Artikels 5 der MFR-Verordnung, Rückflüsse aus Finanzierungsinstrumenten und freigegebene Mittel; betont, dass der nächste MFR so gestaltet werden sollte, dass die künftigen besonderen Instrumente nicht für die Schuldentilgung benötigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>107.</NO.P>betont, dass für die Wiederverwendung von Überschüssen, Rückflüssen aus Finanzierungsinstrumenten, Überschussrückstellungen und freigegebenen Mitteln eine Änderung der Haushaltsordnung erforderlich wäre;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>108.</NO.P>weist darauf hin, dass ein Haushalt, der im Voraus mit ausreichenden Mitteln ausgestattet ist und bei dem derartige Vorkehrungen für die Wiederverwendung nicht verwendeter Mittel vorgesehen sind, erheblich mehr Reaktionsfähigkeit ermöglichen würde, ohne die Vorhersehbarkeit der BNE-basierten Beiträge der Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen; beharrt darauf, dass es bei einem MFR, der eine größere Flexibilität und Reaktionsfähigkeit ermöglicht, weniger wahrscheinlich ist, dass eine umfassende Halbzeitrevision notwendig ist;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ein langfristiger, stärker ergebnisorientierter Haushalt </STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>109.</NO.P>betont, dass es zur Maximierung der Wirkung unerlässlich ist, dass die Ausgaben im Rahmen des nächsten MFR weitaus strikter auf die strategischen politischen Ziele der Union ausgerichtet und besser mit den Ausgaben auf nationaler Ebene koordiniert werden; betont, dass die Konsultation der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften wiederum von entscheidender Bedeutung ist, um den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern sowie sicherzustellen, dass die Unterstützung durch die Union den tatsächlichen Bedürfnissen der Endempfänger entspricht und den Menschen spürbare Vorteile bringt; betont, dass technische Hilfe für die Durchführungsbehörden wichtig ist, damit zu einer rechtzeitigen Umsetzung, der Zusätzlichkeit der Investitionen und damit der größtmöglichen Wirkung beigetragen werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>110.</NO.P>betont, dass die Kommission zur Unterstützung einer wirksamen Koordinierung zwischen den Ausgaben der Union und den nationalen Ausgaben einen neuen „schlanken Lenkungsmechanismus“ ins Auge fasst, mit dem die „Verknüpfung zwischen der allgemeinen politischen Koordinierung und dem EU-Haushalt“ gestärkt werden soll; besteht darauf, dass das Parlament bei jedem Koordinierungs- oder Lenkungsmechanismus eine umfassende Entscheidungsfunktion hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>111.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität mit ihrem Schwerpunkt auf Ergebnissen und der Verknüpfung von Reformen und Investitionen mit Budgethilfe dazu beigetragen hat, nationale Investitionen und Reformen zu fördern, die andernfalls nicht stattgefunden hätten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>112.</NO.P>betont, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität dazu beitragen kann, die Verwendung der Mittel der Union im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung zu unterstützen; weist jedoch darauf hin, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität im sehr spezifischen Kontext der COVID-19-Pandemie vereinbart wurde und daher nicht pauschal für künftige Investitionsprogramme nachgebildet werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>113.</NO.P>weist darauf hin, dass bei den Ausgaben im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung im nächsten MFR die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und alle einschlägigen Interessenträger im Einklang mit einem verbesserten Partnerschaftsprinzip einbezogen werden müssen, und zwar von der Konzeption bis zur Umsetzung, indem ein Ansatz der ortsbezogenen und Mehrebenen-Governance verfolgt wird, und dass bei ihnen die grenzüberschreitende europäische Dimension von Investitionsprojekten sichergestellt und der Schwerpunkt auf Ergebnisse und Wirkung statt auf Outputs gelegt werden muss, indem messbare Leistungsindikatoren festgelegt werden, durch die für die Verfügbarkeit einschlägiger Daten gesorgt wird und die in die Gestaltung und Anpassung der Programme einfließen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>114.</NO.P>betont, dass bei der Gestaltung der Ausgaben unter geteilter Mittelverwaltung im Rahmen des nächsten MFR die Funktion des Parlaments als Gesetzgeber, Haushalts- und Entlastungsbehörde sowie in Bezug auf die Kontrolle der Exekutive gewahrt werden muss, indem strenge Mechanismen der Rechenschaftspflicht eingeführt werden und durch ein interoperables System, das eine wirksame Verfolgung von Cashflows und Projektfortschritten ermöglicht, für vollständige Transparenz in Bezug auf die Endempfänger oder Gruppen von Empfängern von Unionsmitteln gesorgt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>115.</NO.P>ist der Ansicht, dass der von der Kommission ins Auge gefasste Ansatz „ein nationaler Plan pro Mitgliedstaat“ nicht mit den im Vorstehenden dargelegten Grundsätzen im Einklang steht und nicht die Grundlage für Ausgaben im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung nach 2027 sein kann; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Union gemäß Artikel 175 AEUV verpflichtet ist, durch Instrumente für Agrar-, Regional- und Sozialausgaben Unterstützung zu leisten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ein langfristiger Haushalt mit nachhaltigem Management der Verbindlichkeiten</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>116.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass sich das Parlament entschieden dagegen ausspricht, eine Obergrenze für die Rückzahlung der Fremdkapitalkosten für NGEU innerhalb einer MFR-Rubrik festzulegen, da diese Kosten Marktbedingungen unterliegen, von externen Faktoren beeinflusst werden und daher naturgemäß volatil sind, und dass es sich bei der Rückzahlung der Fremdkapitalkosten um eine ermessensunabhängige rechtliche Verpflichtung handelt; betont, dass die Einführung neuer Eigenmittel auch notwendig ist, um zu verhindern, dass künftige Generationen die Lasten früherer Schulden tragen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>117.</NO.P>bedauert, dass die Finanzierung wichtiger Unionsprogramme und die für besondere Instrumente verfügbaren Mittel im Rahmen der derzeitigen Architektur und trotz der gemeinsamen Erklärung der drei Organe im Rahmen der 2020 erzielten Einigung über den MFR, wonach bei den Ausgaben zur Deckung der Finanzierungskosten von NGEU „angestrebt werden soll, dass diese nicht zu Kürzungen bei EU-Programmen und -Mitteln führen“, selbst nach der Revision des MFR – vor dem Hintergrund einer hohen Inflation und steigender Zinssätze – de facto mit der Rückzahlung der Fremdkapitalkosten für NGEU konkurrieren; weist darauf hin, dass der durch die Fremdkapitalkosten für NGEU bedingte Druck auf den Haushalt wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Leitprogramme bei der Revision des MFR gekürzt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>118.</NO.P>betont, dass aus dem Unionshaushalt bisher nur die Zinsen im Zusammenhang mit NGEU zurückgezahlt werden müssen und dass ab dem Jahr 2028 auch das Kapital aus dem Haushalt zurückgezahlt werden muss; hebt hervor, dass sich die Gesamtkosten für Zins- und Tilgungszahlungen im Rahmen von NGEU der Kommission zufolge ab dem Jahr 2028 voraussichtlich auf etwa 25-30 Mrd. EUR pro Jahr belaufen werden, was 15-20 % der Mittel für Zahlungen im Haushaltsplan 2025 entspricht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>119.</NO.P>räumt ein, dass die Fremdkapitalkosten für NGEU im nächsten MFR-Zeitraum zwar stabiler sein werden, da die Anleihen bereits ausgegeben wurden, das genaue Rückzahlungsprofil sich jedoch auf die Höhe der Zinsen und damit auf den Grad der Volatilität auswirken wird; besteht daher darauf, dass alle Kosten im Zusammenhang mit der durch den Unionshaushalt oder den haushaltspolitischen Spielraum abgesicherten Mittelaufnahme getrennt von den Mitteln für EU-Programme innerhalb der MFR-Architektur behandelt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>120.</NO.P>weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zunehmend gefordert wird, dass der Unionshaushalt als Garantie für die unerlässliche Unterstützung seitens der Union in Form von Makrofinanzhilfen und die damit verbundenen Risiken dienen soll; betont, dass im Falle der Nichterfüllung oder des Widerrufs nationaler Garantien letztlich der Unionshaushalt für alle Makrofinanzhilfedarlehen bürgt und somit erhebliche und naturgemäß unvorhersehbare Eventualverbindlichkeiten trägt, insbesondere im Falle der Ukraine;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>121.</NO.P>fordert die Kommission daher auf, eine solide und dauerhafte Struktur zu konzipieren, die eine nachhaltige Verwaltung aller ermessensunabhängigen Kosten und Verbindlichkeiten ermöglicht und durch die die Programme der Union sowie die im Rahmen des Haushalts ermöglichte Flexibilität und Reaktionsfähigkeit in vollem Umfang gewahrt werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ein langfristiger Haushalt mit einer angemessenen Mittelausstattung und einer tragfähigen Finanzierung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>122.</NO.P>hebt hervor, dass der Bedarf an Haushaltsmitteln für die Zeit nach 2027, wie beschrieben, wesentlich höher sein wird als die im MFR 2021-2027 vorgesehenen Mittel und sie Fremdkapitalkosten und die Rückzahlung von Schulden abdecken müssen; besteht daher darauf, dass der nächste MFR im Vergleich zum Zeitraum 2021-2027 mit deutlich mehr Mitteln ausgestattet wird und dass man von dem historisch restriktiven, selbst auferlegten Niveau von 1 % des BNE abrückt, durch das die Union daran gehindert wird, ihre Ziele zu erreichen, und sie nicht in der Lage ist, auf Krisen zu reagieren und sich an neue Bedürfnisse anzupassen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>123.</NO.P>ist der Auffassung, dass alle Instrumente und Möglichkeiten geprüft werden sollten, um der Union diese Mittel entsprechend ihren Prioritäten und dem festgestellten Bedarf zur Verfügung zu stellen; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass eine gemeinsame Mittelaufnahme durch Ausgabe von EU-Anleihen eine praktikable Möglichkeit darstellt, um sicherzustellen, dass die Union über ausreichende Ressourcen verfügt, um auf akute EU-weite Krisen wie etwa die anhaltende Krise im Sicherheits- und Verteidigungsbereich zu reagieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>124.</NO.P>bekräftigt, dass nachhaltige und stabile Einnahmen für den Unionshaushalt erforderlich sind; weist auf den rechtsverbindlichen Fahrplan im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel in der IIV hin, in der sich das Parlament, der Rat und die Kommission verpflichtet haben, neue Eigenmittel in ausreichender Höhe einzuführen, um mindestens die Rückzahlung der NGEU-Schulden zu decken; betont, dass die neuen Eigenmittelkategorien insgesamt gerecht sein sowie mit umfassenderen politischen Zielen der Union verknüpft und rechtzeitig vereinbart werden sollten, und dass ihr Umfang ausreichen sollte, um den erhöhten Bedarf an Haushaltsmitteln zu decken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>125.</NO.P>weist darauf hin, dass es den geänderten Vorschlag der Kommission zum Eigenmittelsystem unterstützt; ist zutiefst besorgt angesichts des völligen Ausbleibens von Fortschritten beim Eigenmittelsystem im Rat; fordert den Rat auf, den Vorschlag umgehend anzunehmen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, keine Mühe zu scheuen, wenn es darum geht, das Annahmeverfahren zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>126.</NO.P>fordert die Kommission ferner auf, die Bemühungen um die Ermittlung zusätzlicher innovativer und echter neuer Eigenmittel und weiterer Einnahmequellen, die über die in der IIV genannten hinausgehen, fortzusetzen; betont, dass neue Eigenmittel nicht nur unerlässlich sind, um die Rückzahlung der NGEU-Anleihen zu ermöglichen, sondern auch, um sicherzustellen, dass die Union in der Lage ist, ihren höheren Ausgabenbedarf zu decken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>127.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen modernisierten Haushaltsplan mit neuen Ausgabenprioritäten auszuarbeiten, der von der Notwendigkeit von Fairness, einer stärkeren Vereinfachung, eines geringeren Verwaltungsaufwands und größerer Transparenz, auch auf der Einnahmenseite, geleitet wird; betont, dass bestehende Rabatte und Korrekturen am Ende des laufenden MFR automatisch auslaufen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>128.</NO.P>begrüßt, dass bei der Neufassung der Haushaltsordnung entschieden wurde, dass Zinsen oder sonstige Aufwendungen, die einem Dritten im Fall von vom Gerichtshof aufgehobenen oder herabgesetzten Geldbußen, anderen Strafen oder Sanktionen zu zahlen sind, als Negativeinnahmen behandelt werden; weist erneut darauf hin, dass diese Lösung am 31. Dezember 2027 ausläuft; fordert die Kommission auf, für den nächsten MFR eine endgültige Lösung vorzuschlagen, mit der das gleiche Ziel erreicht wird, nämlich jegliche Auswirkungen auf die Ausgabenseite des Haushalts zu verhindern;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Ein langfristiger Haushalt, der auf einer engen interinstitutionellen Zusammenarbeit beruht</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>129.</NO.P>betont, dass das Parlament beabsichtigt, seine Vorrechte als gesetzgebendes Organ, Haushaltsbehörde und Entlastungsbehörde gemäß den Verträgen uneingeschränkt auszuüben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>130.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass das Erfordernis einer engen interinstitutionellen Zusammenarbeit zwischen Kommission, Rat und Parlament von der Anfangsphase der Ausarbeitung des MFR bis zu seiner endgültigen Annahme in den Verträgen verankert ist und in der IIV weiter ausgeführt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>131.</NO.P>betont die Entschlossenheit des Parlaments, seine Rolle während des gesamten Prozesses in vollem Umfang wahrzunehmen; ist davon überzeugt, dass die Gestaltung des MFR von unten nach oben erfolgen und auf einer umfassenden Beteiligung der Interessenträger beruhen sollte; betont ferner, dass im Vorfeld der Vorschläge für den MFR ein strategischer Dialog zwischen den drei Organen geführt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>132.</NO.P>fordert die Kommission auf, von Anfang an praktische Modalitäten für die Zusammenarbeit und echte Verhandlungen vorzuschlagen; weist insbesondere darauf hin, wie wichtig es ist, dass Treffen der drei Präsidenten gemäß Artikel 324 AEUV einberufen werden, wann immer sie zu Fortschritten beitragen können, und besteht darauf, dass die Kommission entsprechenden Ersuchen des Parlaments nachkommt; weist die Kommission nochmals auf ihre Verpflichtung hin, Parlament und Rat als die beiden Teilen der Haushaltsbehörde und als die beiden gesetzgebenden Organen gleichberechtigt über die Basisrechtsakte hinsichtlich des MFR zu unterrichten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>133.</NO.P>weist darauf hin, dass in der IIV ausdrücklich vorgesehen ist, dass sich das Parlament, der Rat und die Kommission „um die Festlegung spezifischer Vereinbarungen für die Zusammenarbeit und den Dialog [bemühen]“; betont, dass die in der IIV enthaltenen Bestimmungen über die Zusammenarbeit, einschließlich regelmäßiger Treffen zwischen dem Parlament und dem Rat, ein absolutes Mindestmaß darstellen und dass weitaus mehr erforderlich ist, um dem in Artikel 312 Absatz 5 AEUV verankerten Grundsatz, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Erlass eines neuen MFR zu erleichtern, Wirkung zu verleihen; fordert daher die nachfolgenden Ratsvorsitze auf, sich nicht nur an den Wortlaut, sondern auch an den Geist der Verträge zu halten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>134.</NO.P>weist darauf hin, dass die späte Annahme der MFR-Verordnung und damit zusammenhängender Rechtsvorschriften für die Zeiträume 2014-2020 und 2021-2027 zu erheblichen Verzögerungen geführt hat, die die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Programme behindert haben; besteht daher darauf, dass alle Anstrengungen unternommen werden, um die rechtzeitige Annahme des anstehenden MFR-Pakets sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>135.</NO.P>erwartet, dass die Kommission im Rahmen des Pakets mit den Vorschlägen zum MFR eine neue IIV vorschlägt, die den Realitäten des neuen Haushalts entspricht, auch was das Management von Eventualverbindlichkeiten betrifft; betont, dass die zur Anpassung an den neuen MFR erforderlichen Änderungen der Haushaltsordnung gleichzeitig mit der MFR-Verordnung in Kraft treten sollten;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°     °</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>136.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>