<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0091</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Die Europäische Wasserresilienzstrategie</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0073/2025 - Berichterstatter: Thomas Bajada)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2025 zu der Europäischen Wasserresilienzstrategie (2024/2104(INI))</STRING><FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">*</STRING> Technische Fußnote: Hierbei handelt es sich um eine korrigierte Fassung des angenommenen Textes, mit der der Name der Fokusgruppe in Ziffer 29 der Entschließung wieder eingefügt wird, der im vorgelegten Bericht aufgrund eines Schreibfehlers fehlte.</FIELD></FOOTNOTE></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 191,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 21) in Paris geschlossene Übereinkommen („Übereinkommen von Paris“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung, insbesondere das Ziel 6 zu sauberem Wasser und Sanitäreinrichtungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal, der im Dezember 2022 angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Stockholmer Übereinkommen vom 22. Mai 2001 über persistente organische Schadstoffe,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Grundsätze der Vorsorge und der Vorbeugung, den Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie das Verursacherprinzip, wie sie in Artikel 191 Absatz 2 AEUV verankert sind,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1119/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2000/60/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Wasserrahmenrichtlinie),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 372 vom 27.12.2006, S. 19, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2006/118/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Grundwasserrichtlinie),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien des Rates 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG, 84/491/EWG und 86/280/EWG sowie zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 84, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2008/105/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Richtlinie über Umweltqualitätsnormen),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 288 vom 6.11.2007, S. 27, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2007/60/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 435 vom 23.12.2020, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2020/2184/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Trinkwasserrichtlinie),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2020/741 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 177 vom 5.6.2020, S. 32, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/741/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Verordnung über die Wasserwiederverwendung),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2008/56/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2024/3019 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die Behandlung von kommunalem Abwasser<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/3019, 12.12.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/3019/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (überarbeitete Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2024/1785 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1785, 15.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1785/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 375 vom 31.12.1991, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1991/676/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1991, 29.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1991/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 164, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2557/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-2-Richtlinie)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 80, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2022/2555/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 71, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/128/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2115/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/3190 der Kommission vom 19. Dezember 2024 über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, die aufgrund spezifischer gefährlicher Eigenschaften eine harmonisierte Einstufung erhalten haben, in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/213<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/3190, 31.12.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/3190/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2025 mit dem Titel „Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ (COM(2025)0075),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ (COM(2025)0030),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. Mai 2021 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem gesunden Planeten für alle – EU-Aktionsplan: ‚Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden‘“ (COM(2021)0400),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Februar 2021 mit dem Titel „Ein klimaresilientes Europa aufbauen – die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel“ (COM(2021)0082),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Juli 2007 mit dem Titel „Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union“ (COM(2007)0414),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. März 2020 mit dem Titel „Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft – Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa“ (COM(2020)0098),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. November 2012 mit dem Titel „Ein Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen“ (COM(2012)0673),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die von der Europäischen Union gebilligte Erklärung der COP 29 über Wasser für den Klimaschutz,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Europäischen Pakt für die Meere, den Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 18. Juli 2024 in ihren politischen Leitlinien für die nächste Europäische Kommission (2024-2029) angekündigt hat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Europäischen Plan zur Anpassung an den Klimawandel und die Europäische Wasserresilienzstrategie, die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 18. Juli 2024 in ihren politischen Leitlinien für die nächste Europäische Kommission (2024-2029) angekündigt hat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das 8. Umweltaktionsprogramm der EU,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Oktober 2022 zu dem Zugang zu Wasser als Menschenrecht – die externe Dimension<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 132 vom 14.4.2023, S. 54.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. September 2024 zu den verheerenden Überschwemmungen in Mittel- und Osteuropa, dem Verlust von Menschenleben und der Bereitschaft der EU, auf solche durch den Klimawandel verschlimmerten Katastrophen zu reagieren<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/7216, 10.12.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/7216/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Oktober 2022 zu neuen Impulsen für eine gestärkte Meerespolitik und die Erhaltung der biologischen Vielfalt<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 132 vom 14.4.2023, S. 106.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. November 2019 zum Umwelt- und Klimanotstand<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 232 vom 16.6.2021, S. 28.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. November 2024 zur Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Baku (Aserbaidschan) (COP 29)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/808, 11.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/808/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 4. Februar 2025 über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) und der Hochwasserrichtlinie (2007/60/EG): Dritte Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete – Zweite Hochwasserrisikomanagementpläne (COM(2025)0002),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht 15/2024 des Europäischen Rechnungshofs vom 16. Oktober 2024 mit dem Titel: „Anpassung an den Klimawandel in der EU: Maßnahmen bleiben hinter den Ambitionen zurück“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des ehemaligen finnischen Präsidenten Sauli Niinistö vom 30. Oktober 2024 mit dem Titel „Safer Together – Strengthening Europe's Civilian and Military Preparedness and Readiness“ (Gemeinsam für mehr Sicherheit – Stärkung der zivilen und militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom April 2024 mit dem Titel „Much more than a market“ (Viel mehr als ein Markt),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2020 zur Umsetzung der Wassergesetzgebung der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 445 vom 29.10.2021, S. 126.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht 33/2018 des Europäischen Rechnungshofs vom 18. Dezember 2018 mit dem Titel „Bekämpfung der Wüstenbildung in der EU: eine zunehmende Bedrohung, die verstärkte Maßnahmen erfordert“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Europäische Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2015 zu den Folgemaßnahmen zu der Europäischen Bürgerinitiative Right2Water<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 316 vom 22.9.2017, S. 99.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 28. Juli 2010 verabschiedete Resolution 64/292, mit der das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung anerkannt wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den strategischen Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht 20/2024 des Europäischen Rechnungshofs vom 30. September 2024 mit dem Titel: „Pläne der Gemeinsamen Agrarpolitik: Grüner, aber nicht auf einer Höhe mit den Klima- und Umweltambitionen der EU“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht 07/2024 der Europäischen Umweltagentur vom 15. Oktober 2024 mit dem Titel „Europe’s state of water 2024: the need for improved water resilience“ (Der Zustand der europäischen Gewässer 2024: Warum die Wasserresilienz verbessert werden muss) (EUA-Bericht 07/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Umwelt) vom 17. Juni 2024 zum 8. Umweltaktionsprogramm,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht 20/2021 des Europäischen Rechnungshofs vom 28. September 2021 mit dem Titel „Nachhaltige Wassernutzung in der Landwirtschaft: GAP-Mittel fördern eher eine stärkere als eine effizientere Wassernutzung“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 26. Oktober 2023 zu einem europäischen Blauen Deal,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 5. Juli 2023 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bodenüberwachung und -resilienz (Bodenüberwachungsgesetz) (COM(2023)0416),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung vom 24. April 2024 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, der Richtlinie 2006/118/EG zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung und der Richtlinie 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0358.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit (A10-0073/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Wasser für das Leben und die Menschheit von wesentlicher Bedeutung ist; in der Erwägung, dass die EU die derzeitigen und zukünftigen Wasserressourcen effizient bewirtschaften und wirksam auf die aktuellen Herausforderungen im Bereich Wasser reagieren muss, da sie sich unmittelbar auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt und ihre Ökosysteme, strategische sozioökonomische Tätigkeiten wie Energieerzeugung sowie die Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit der EU auswirken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass Wasser eine knappe und begrenzte Ressource ist, da zwar 70 % der Erdoberfläche von Wasser bedeckt sind, verfügbares und nutzbares Süßwasser jedoch nur 0,5 % des Wassers auf der Erde ausmacht<FOOTNOTE><FIELD> Weltorganisation für Meteorologie, „2021 State of Climate Services – Water“ (Zustand der Klima-Dienstleistungen 2021 – Wasser), WOM-Nr. 1278, WOM, Genf, 2021.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass Berge echte Wassertürme und wichtige Süßwasserreservoirs in Europa sind, wobei allein aus den Alpen 40 % des europäischen Süßwassers kommen<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Umweltagentur, „Water resources across Europe – confronting water shortages and drought“ (Wasserressourcen in Europa – Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürre), EUA-Bericht 02/2009.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass Grundwasser zwei Drittel des Trinkwassers in der EU liefert und viele Ökosysteme speist<FOOTNOTE><FIELD> EUA-Bericht 07/2024.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass die von Süßwasserökosystemen erbrachten Dienstleistungen in Europa einen Wert von mehr als 11 Billionen EUR haben und auch beträchtlichen Nutzen für die Gesundheit und für Freizeitaktivitäten bieten, beispielsweise beim Angeln<FOOTNOTE><FIELD> WWF, „High Cost of Cheap Water“ (Die hohen Kosten billigen Wassers), WWF, Gland, 2021.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass es in Europa bereits zu Wasserstress kommt, von dem im Durchschnitt jährlich 20 % der Gebiete Europas und 30 % der Bevölkerung betroffen sind, wobei diese Zahlen aufgrund des Klimawandels in Zukunft wahrscheinlich steigen werden<FOOTNOTE><FIELD> EUA-Bericht 07/2024.</FIELD></FOOTNOTE>, obwohl die gesamte Wasserentnahme auf Ebene der EU-27 zwischen 2000 und 2019 offenbar um 15 % abgenommen hat; in der Erwägung, dass Extremwetterereignisse wie Dürren und Überschwemmungen häufiger und in geringerem zeitlichen Abstand auftreten, dass sich dies in naher Zukunft Prognosen zufolge noch intensivieren dürfte und dass dies eine Bedrohung für das Leben der Menschen und die Ernährungssouveränität in der EU darstellt und dazu führen könnte, dass Regionen in Europa unbewohnbar werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass 78 % der Europäer der Ansicht sind, dass die EU zusätzliche Maßnahmen zur Bewältigung wasserbezogener Probleme in Europa vorschlagen sollte, und 21 % der Europäer die Verschmutzung als die größte Gefahr im Zusammenhang mit Wasser in ihrem Land betrachten<FOOTNOTE><FIELD> Kommission, „Einstellungen der Europäer zur Umwelt“, Eurobarometer-Sonderumfrage 550, Mai 2024.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung in einer am 28. Juli 2010 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommenen Resolution als solches anerkannt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die Europäische Bürgerinitiative Right2Water die allererste war, bei der die erforderliche Zahl an Unterschriften gesammelt wurde, und dass die EU damit aufgefordert wurde, das Recht auf Wasser für alle sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bestimmungen von Artikel 14 AEUV und des dazugehörigen Protokolls Nr. 26 über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse Schlüsselelemente sind, die bei allen Aspekten der Gestaltung und Umsetzung der Europäischen Wasserresilienzstrategie vorrangig berücksichtigt werden müssen, wodurch der Status der europäischen Wasserdienstleistungen als wesentliche öffentliche Dienstleistungen gewahrt wird und Zugänglichkeit, Gerechtigkeit, Erschwinglichkeit und die Aufrechterhaltung hoher Qualitätsstandards sichergestellt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten den Empfehlungen aus dem Bericht der Kommission vom November 2023<FOOTNOTE><FIELD> Kommission: Generaldirektion Umwelt u. a., „Implementation of water balances in the EU – Final report“ (Umsetzung von Wasserbilanzen in der EU – Abschlussbericht), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2024.</FIELD></FOOTNOTE> nachkommen sollten, um die Wasserbilanzen als Wissensgrundlage für Entscheidungen über die Wasserzuteilung zu verbessern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass ein beträchtlicher Unternehmenswert durch die zunehmende Wasserunsicherheit, die zu einem Rückgang der Produktionskapazität oder zum vollständigen Erliegen der Produktion führen kann, gefährdet sein kann; in der Erwägung, dass Vermögenswerte in von Wasserstress betroffenen Regionen vorübergehend oder dauerhaft verloren sein können, wenn sich die Annahmen über die Verfügbarkeit von und den Zugang zu Wasser als falsch erweisen, wenn Regulierungsmaßnahmen nicht vorhergesehen werden oder wenn keine Pläne zur Risikominderung und zum verantwortungsvollen Umgang aufgestellt werden<FOOTNOTE><FIELD> Bericht von Disclosure Insight Action (CDP) und Planet Tracker, „High and Dry. How Water Issues Are Stranding Assets“ (Auf dem Trockenen – wie Wasserprobleme zu verlorenen Vermögenswerten führen), 2022.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die in der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) festgelegte Frist für die Erreichung eines „guten“ Zustands der europäischen Flüsse, Seen, Übergangs- und Küstengewässer sowie des Grundwassers das Jahr 2015 war, wobei unter bestimmten Bedingungen eine Fristverlängerung bis 2027 möglich ist; in der Erwägung, dass das Ziel eines guten chemischen Zustands aller Gewässer in der EU bis 2027 bei Weitem noch nicht erreicht ist, hauptsächlich aufgrund von Stoffen wie Quecksilber, bromierten Flammschutzmitteln und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen<FOOTNOTE><FIELD> EUA-Bericht 07/2024.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass aus dem Bericht über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie von 2025 hervorgeht, dass Verzögerungen bei der Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht auf Mängel in den Rechtsvorschriften, sondern auf fehlende Finanzmittel, eine langsame Umsetzung und eine unzureichende Einbeziehung von Umweltzielen in die sektorbezogenen politischen Strategien zurückzuführen sind; in der Erwägung, dass Analysen ergeben haben, dass die Mitgliedstaaten den jährlichen Investitionsbedarf, der auf 77 Mrd. EUR geschätzt wird, nicht decken, wobei die Finanzierungslücke derzeit auf etwa 25 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt wird; in der Erwägung, dass aus dem Bericht auch eindeutig hervorgeht, dass die Mitgliedstaaten ihre Ziele höher stecken und ihre Maßnahmen beschleunigen müssen, um die Einhaltungslücke bis 2027 so weit wie möglich zu verringern, die Investitionen erhöhen und eine angemessene Finanzierung, einschließlich durch EU-Mittel, sicherstellen müssen, um die Ziele ihrer Maßnahmenprogramme zu erreichen, sowie zusätzliche Maßnahmen zur Verringerung bestehender anhaltender ökologischer Herausforderungen ergreifen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verbessern müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die Wassergesetzgebung als zweckmäßig bewertet wurde; in der Erwägung, dass damit ein Rahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers geschaffen wird; in der Erwägung, dass sie es gleichzeitig zulässt, dass weniger strenge Umweltziele erreicht werden, wenn die sozioökonomischen Bedürfnisse, denen eine bestimmte menschliche Tätigkeit dient, nicht auf andere Weise erreicht werden können, und dass die Ziele für Wasserkörper nicht erreicht werden, wenn der Grund dafür ein überwiegendes öffentliches Interesse ist; in der Erwägung, dass die Rechtsvorschriften verhältnismäßig sind und es im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip den Behörden der Mitgliedstaaten überlassen, über das überwiegende öffentliche Interesse zu entscheiden; in der Erwägung, dass dies in einigen Fällen der Umweltschutz und in anderen eine sozioökonomische Tätigkeit sein kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass etwa 40 % der gesamten Wasserentnahme in Europa auf die Industrie entfallen; in der Erwägung, dass der Bereich, auf den in der EU-27 die größte jährliche Wasserentnahme entfällt, gemäß der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE) die Entnahme zur Kühlung bei der Stromerzeugung (34 %) ist, gefolgt von der Entnahme für die Landwirtschaft (29 %), die öffentliche Wasserversorgung (21 %) und das verarbeitende Gewerbe (15 %)<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Umweltagentur, „Water abstraction by economic sector in the 27 EU Member States, 2000-2022“ (Wasserentnahme nach Wirtschaftssektoren in den 27 EU-Mitgliedstaaten 2002-2022), Website der Europäischen Umweltagentur, 5. Dezember 2024, https://www.eea.europa.eu/en/analysis/indicators/water-abstraction-by-source-and/water-abstraction-by-economic?activeTab=8a280073-bf94-4717-b3e2-1374b57ca99d.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass die verfügbaren Daten zur Wasserentnahme und -nutzung in der EU veraltet und unzureichend sind<FOOTNOTE><FIELD> Eurostat, „Archive: Water use in industry“ (Archiv: Wasserverbrauch in der Industrie), https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Archive:Water_use_in_industry&amp;oldid=196132#Further_Eurostat_information.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die Stromerzeugung die Branche mit der größten Wasserentnahme ist, der Großteil des Wassers jedoch wieder der Umwelt zugeführt wird, nachdem es zur Kühlung oder zum Antrieb von Turbinen genutzt wurde; in der Erwägung, dass die Landwirtschaft den höchsten Netto-Wasserverbrauch auf EU-Ebene aufweist, da das meiste Wasser von Pflanzen verbraucht wird oder verdunstet; in der Erwägung, dass für andere Verwendungszwecke wie Industrie und Wasserversorgung im Vergleich weniger Wasser entnommen und verbraucht wird, sie aber eine bedeutende Belastung auf lokaler Ebene darstellen können, insbesondere für das Grundwasser<FOOTNOTE><FIELD> EUA-Bericht 07/2024.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass bei jeder industriellen Tätigkeit Wasser benötigt wird, um die Endprodukte herzustellen oder Produktionstätigkeiten zu unterstützen; in der Erwägung, dass Unternehmen für ihren täglichen Betrieb auf Wasser angewiesen sind und dass die zunehmende Wasserknappheit den Betrieb stören, Kosten erhöhen und regulatorische Risiken und Reputationsrisiken verursachen kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass der Energiesektor in hohem Maße von Wasserressourcen abhängig ist; in der Erwägung, dass diese Abhängigkeit ein ernsthaftes Risiko darstellt, da Wasserknappheit sich auf die Verfahren zur Energieerzeugung und die Versorgungssicherheit auswirken kann, insbesondere, wenn Wasser als Rohstoff oder zur Kühlung verwendet wird; in der Erwägung, dass der Übergang zu erneuerbaren Energieträgern, vor allem Wind- und Solarenergie, nachhaltige und wassereffiziente Wege zur Dekarbonisierung bietet und die Möglichkeit eröffnet, dem Trend eines zunehmenden Wasserverbrauchs Einhalt zu gebieten oder ihn umzukehren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass Wasser eine unersetzliche Ressource für die Landwirtschaft bei der Erzeugung hochwertiger Lebens- und Futtermittel sowie erneuerbarer Rohstoffe ist; in der Erwägung, dass die Landwirtschaft von der Verfügbarkeit von Wasser abhängig ist und die Bewässerung dazu beiträgt, Landwirte vor unregelmäßigen Niederschlägen abzuschirmen und die Rentabilität, den Ertrag und die Qualität der Kulturen zu steigern, aber auch die Wasserressourcen erheblich belastet; in der Erwägung, dass angesichts des Klimawandels, der sich ändernden Wettermuster und der zunehmenden Häufigkeit von Überschwemmungen und Dürren die Bedeutung von Wasser als Ressource für die Erzeugung hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die Notwendigkeit einer effizienten Wassernutzung für die Ernährungssicherheit und die Lösungen zur Bekämpfung der Wasserknappheit von grundlegender Bedeutung sein werden; in der Erwägung, dass die Verringerung des Drucks auf Oberflächengewässer und Grundwasser durch die Landwirtschaft mit Investitionen einhergehen muss, die auf die Nutzung von aufbereitetem Wasser und innovativen Entsalzungstechnologien abzielen, um so ein besseres Wassergleichgewicht zu erreichen und saubere alternative Energieträger wie grünen Wasserstoff zu fördern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass der Anstieg der Weltbevölkerung eine Steigerung der Lebensmittelerzeugung erfordert, und dass die EU gemäß Artikel 39 AEUV für Ernährungssouveränität sorgen muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass verlässliche Daten über die Wasserbuchführung, d. h. eine systematische Untersuchung des aktuellen Zustands und der Tendenzen bei der Wasserversorgung und -nachfrage, der Zugänglichkeit und dem Verbrauch in festgelegten Bereichen<FOOTNOTE><FIELD> Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, „Water accounting and auditing, A sourcebook“ (Wasserbuchführung und Prüfung – Quellensammlung), FAO-Wasserbericht 43, FAO, Rom, 2016.</FIELD></FOOTNOTE> für die Bewertung der aktuellen Lage in der EU und für die europäische Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass das Potenzial von Abwasser als alternative Wasserversorgung unterschätzt wird, da 60-70 % des potenziellen Werts von Abwasser in der Europäischen Union derzeit nicht genutzt werden<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Investitionsbank, „Wastewater as a resource“ (Abwasser als Ressource), EIB, 2022.</FIELD></FOOTNOTE> und weniger als 3 % des behandelten Abwassers in der EU wiederverwendet werden<FOOTNOTE><FIELD> Kommission: Generaldirektion Umwelt, „Water reuse: New EU rules to improve access to safe irrigation“ (Wiederverwendung von Wasser: Neue EU-Vorschriften zur Verbesserung des Zugangs zu sicherer Bewässerung), Website der Kommission, 26. Juni 2023, https://environment.ec.europa.eu/news/water-reuse-new-eu-rules-improve-access-safe-irrigation-2023-06-26_en.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass ein erhebliches Potenzial für kreislauforientierte Ansätze zur Nutzung von Wasser in Haushalten besteht, da nur ein kleiner Teil des Wassers in Haushalten zum Trinken und Essen verwendet wird und daher höchste Qualitätsstandards erfordert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass aufgrund der veralteten oder alternden Wassernetze und der mangelnden Instandhaltung eine sehr große Menge an Wasser verloren geht; in der Erwägung, dass Investitionen in die Instandhaltung, Verbesserung und Entwicklung einer widerstandsfähigen innovativen Bewässerungsinfrastruktur für die Steigerung der Effizienz und die Verringerung des Wasserverbrauchs in der Landwirtschaft entscheidend sind; in der Erwägung, dass eine solche Effizienzverbesserung es ermöglicht, das eingesparte Wasser für andere Zwecke oder zur Erhaltung der natürlichen Wasserbestände zu verwenden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass ausreichend sauberes Wasser für die Umsetzung und Verwirklichung einer echten, nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in der EU eine zentrale Rolle spielt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass Wasserverluste durch Leckage ein unterschätztes globales Problem sind, das die Wasserknappheit erheblich verschärft, da durchschnittlich 23 % des behandelten Wassers während der Verteilung in der EU aufgrund von undichten Leitungen, veralteten Aufbereitungsanlagen und unzureichenden Speichern verloren gehen<FOOTNOTE><FIELD> Kommission: Generaldirektion Umwelt, „Zero pollution: Improved quality and access to drinking water“ (Keine Verschmutzung: Verbesserte Qualität und verbesserter Zugang zu Trinkwasser), Website der Kommission, 12. Januar 2023, https://environment.ec.europa.eu/news/improved-quality-and-access-drinking-water-all-europeans-2023-01-12_en.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass in der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie Maßnahmen, um Wasserverluste durch Leckage zu verhindern, sowie eine Risikobewertung und ein Risikomanagement der Einzugsgebiete von Trinkwasserentnahmestellen enthalten sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass Berichten zufolge im Jahr 2021 91 % der Grundwasserkörper in Europa einen „guten mengenmäßigen Zustand“ erreicht hatten, während für 77 % ein „guter chemischer Zustand“ gemeldet wurde<FOOTNOTE><FIELD> EUA-Bericht 07/2024.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass im Jahr 2021 nur für 37 % der Oberflächengewässer in Europa ein „guter“ oder „hoher“ ökologischer Zustand gemeldet wurde, während 29 % einen „guten chemischen Zustand“ erreichten<FOOTNOTE><FIELD> Ebenda.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass die Europäische Umweltagentur darauf hinweist, dass der Anteil der Oberflächengewässer, die keinen guten ökologischen Zustand erreichen, in Europa uneinheitlich ist und dass diese in Teilen Mittel- und Westeuropas verbreiteter sind, sowie betont, dass Unterschiede im Wasserzustand zwischen den Mitgliedstaaten auf unterschiedliche Belastungen, aber auch auf unterschiedliche Überwachungs- und Bewertungsansätze zurückzuführen sein können<FOOTNOTE><FIELD> Ebenda.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die anhaltenden und kombinierten Belastungen, insbesondere die diffuse Verschmutzung und die Verschlechterung der natürlichen Ströme und physikalischen Merkmale, in der Qualität der Oberflächengewässer auf dem gesamten Kontinent widerspiegeln; in der Erwägung, dass die Verschmutzung durch Nährstoffe und persistente prioritäre Stoffe sowie durch Stoffe, die sich als Schadstoffe erweisen, weiter anhält; in der Erwägung, dass das Grundwasser von diffuser Verschmutzung betroffen ist und auch unter intensiver Entnahme zu leiden hat<FOOTNOTE><FIELD> Ebenda.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass 65 % des Trinkwassers und 25 % des Wassers für die landwirtschaftliche Bewässerung in der EU aus dem Grundwasser stammen<FOOTNOTE><FIELD> Ebenda.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass es sich um eine endliche Ressource handelt, die vor Verschmutzung und Übernutzung geschützt werden muss<FOOTNOTE><FIELD> Ebenda.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass Überwachungsdaten der Europäischen Umweltagentur zufolge eine weitreichende Verschmutzung europäischer Gewässer durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die gemeinhin als „ewige Chemikalien“ bezeichnet werden, vorliegt, was eine bedeutende Gefahr für aquatische Ökosysteme und die menschliche Gesundheit darstellt; in der Erwägung, dass die kurzkettige PFAS Trifluoressigsäure (TFA) in ganz Europa im Trinkwasser nachgewiesen wurde; in der Erwägung, dass PFAS in der Umwelt verbleiben, sich in lebenden Organismen anreichern und nachteilige (öko)toxikologische Auswirkungen haben; in der Erwägung, dass aus einer Gruppe von 6 000 bis 10 000 einzelnen Stoffen nur wenige eingehend untersucht wurden, sodass ihre Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt bekannt sind; in der Erwägung, dass 99 % der PFAS in der Umwelt aufgrund von Einschränkungen bei der Überwachung unentdeckt bleiben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AE.</NO.P>in der Erwägung, dass das Fehlen EU-weiter Qualitätsstandards für PFAS im Grundwasser und die unzureichende Überwachung weniger untersuchter PFAS-Verbindungen die Herausforderung, einen guten chemischen Zustand der Gewässer in der EU im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, noch weiter verschärfen und eine erhebliche technische und finanzielle Belastung für die Gesundheitssysteme und die Erbringer von Dienstleistungen im Bereich der Wasserversorgung darstellen, während gleichzeitig Anwendungen zur Wiederverwendung von Wasser und Klärschlamm gefährdet werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AF.</NO.P>in der Erwägung, dass gefährliche Chemikalien, die bei industriellen Tätigkeiten in Wasserkörper freigesetzt werden, darunter Schwermetalle und andere Schadstoffe, erhebliche Auswirkungen auf die Wasserqualität und die aquatischen Ökosysteme haben<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Umweltagentur, „Industrial pollutant releases to water in Europe“ (Freisetzung industrieller Schadstoffe ins Wasser in Europa), Website der Europäischen Umweltagentur, 30. Mai 2024, https://www.eea.europa.eu/en/analysis/indicators/industrial-pollutant-releases-to-water.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AG.</NO.P>in der Erwägung, dass immer mehr Arzneimittel in Oberflächengewässern und im Grundwasser ermittelt werden; in der Erwägung, dass die Verschmutzung durch Arzneimittelrückstände fortschrittliche Wasserbehandlungstechnologien erfordert, zu denen unter anderem Membranfiltration, die Behandlung mit Aktivkohle, fortschrittliche Oxidationsverfahren und andere innovative Reinigungsmethoden gehören;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AH.</NO.P>in der Erwägung, dass die Richtlinie 2010/75/EU<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung), ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2010/75/oj.</FIELD></FOOTNOTE>vorschreibt, dass im Rahmen der Erteilung und Überprüfung von Genehmigungen ausdrücklich berücksichtigt werden sollte, ob die Auswirkungen industrieller Einleitungen auf den Zustand der Gewässer durch Schwankungen der Wasserflussdynamik möglicherweise verschärft werden; in der Erwägung, dass bei den besten verfügbaren Techniken neuerdings das Konzept des Umweltleistungsniveaus in Bezug auf Wasser einbezogen wird und in Genehmigungen die Anwendung dieser Techniken in Umweltleistungsgrenzwerte übertragen wird; in der Erwägung, dass dies eine zu begrüßende Änderung ist, durch die die Resilienz der Industrie gestärkt werden kann, da Anlagen in der EU aufgrund von Wasserknappheit bereits mit einer saisonal geringer ausfallenden Produktionskapazität konfrontiert sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AI.</NO.P>in der Erwägung, dass kommunales Abwasser eine der Hauptursachen für Wasserverschmutzung ist, wenn es nicht angemessen gesammelt und behandelt wird; in der Erwägung, dass die Zielvorgaben der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser nicht abgesenkt werden sollten und ihr Anwendungsbereich auf andere Sektoren und Stoffe ausgeweitet werden sollte, die zur Wasserverschmutzung beitragen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AJ.</NO.P>in der Erwägung, dass Nährstoffanreicherung in Gewässern der EU zu Eutrophierung, einem Verlust an biologischer Vielfalt und einer Schädigung der aquatischen Ökosysteme führt<FOOTNOTE><FIELD> Kommission „Nitrates“ (Nitrate), Website der Europäischen Kommission, https://environment.ec.europa.eu/topics/water/nitrates_en#implementation.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass Pestizidauswaschungen Oberflächengewässer und Grundwasser kontaminieren, was die Wasserqualität und die menschliche Gesundheit gefährdet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AK.</NO.P>in der Erwägung, dass Forschungsergebnissen zufolge die Belastung durch den synthetischen chemischen Stoff Bisphenol A (BPA), der bei der Herstellung von Produkten verwendet wird, die von Lebensmittelbehältern aus Kunststoff und Metall bis hin zu wiederverwendbaren Wasserflaschen reichen, in Europa weit über den gesundheitlich unbedenklichen Werten liegt;<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Umweltagentur, „Die Exposition der Bevölkerung gegenüber dem weit verbreiteten Bisphenol A übersteigt den gesundheitlich unbedenklichen Grenzwert“, Website der Europäischen Umweltagentur, 14. September 2023, https://www.eea.europa.eu/de/highlights/die-exposition-der-bevoelkerung-gegenueber.</FIELD></FOOTNOTE></P></CONS><CONS><P><NO.P>AL.</NO.P>in der Erwägung, dass die Boden- und Nährstoffbewirtschaftung die Grundlage für die Verbesserung der Wasserqualität und -verfügbarkeit bildet; in der Erwägung, dass der Schwerpunkt der Europäischen Wasserresilienzstrategie auf der Verbesserung des Nährstoffmanagements liegen sollte, um Nährstoffkreisläufe zu schließen und so die Eintragung von Nährstoffen in Wasserläufe zu verringern; in der Erwägung, dass durch die sichere Nutzung von Klärschlamm in der Landwirtschaft auch die sehr hohe Abhängigkeit der EU von der Einfuhr mineralischer Phosphordüngemittel, z. B. aus Russland, verringert wird; in der Erwägung, dass die sichere Nutzung von Klärschlamm daher als Beitrag zur Resilienz und strategischen Autonomie der EU betrachtet werden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AM.</NO.P>in der Erwägung, dass der Klimawandel eine große Bedrohung für die Wasserressourcen und die aquatischen Ökosysteme darstellt; in der Erwägung, dass sich zahlreiche Auswirkungen des Klimawandels über Wasser bemerkbar machen, beispielsweise durch intensivere und häufigere Dürren, extremere Überschwemmungen und unregelmäßigere saisonale Niederschläge; in der Erwägung, dass Überschwemmungen und Wasserknappheit die Ernährungs- und Wasserversorgungssicherheit und die Gesundheit der Bevölkerung insgesamt gefährden, was letztlich den sozialen Zusammenhalt, den wirtschaftlichen Wohlstand und die Stabilität beeinträchtigt sowie die langfristige Verfügbarkeit dieser wertvollen Ressource beeinträchtigt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AN.</NO.P>in der Erwägung, dass in der europäischen Klimarisikobewertung anerkannt wurde, dass die europäischen Strategien und Anpassungsmaßnahmen nicht mit den rasch zunehmenden Risiken Schritt halten, die Ökosysteme, Infrastruktur, Lebensmittel- und Wasserversorgung, die Gesundheit der Menschen sowie Wirtschaft und Finanzen bedrohen<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Umweltagentur, „European Climate Risk Assessment“ (Europäische Bewertung der Klimarisiken), EUA-Bericht 01/2024.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AO.</NO.P>in der Erwägung, dass Bewertungen des Weltklimarates (IPCC) zeigen, dass der Anstieg des Meeresspiegels aufgrund des Klimawandels zu einem Anstieg des Salzgehalts von Böden und Süßwasser führt, was die Gesundheit der Ökosysteme und die Wasserqualität beeinträchtigt und 80 Millionen Europäer betrifft, die in niedrig gelegenen Küstengebieten und Überschwemmungsgebieten leben; in der Erwägung, dass Süßwasser- und Meeresökosysteme miteinander verbunden sind, da die Verschmutzung von Flüssen, Störungen der Sedimentflüsse und Wasserknappheit alle sehr starke Auswirkungen auf die Gesundheit der Meeresökosysteme, insbesondere der Küstenökosysteme, sowie auf die Lebensfähigkeit der von ihnen abhängigen sozialen und wirtschaftlichen Tätigkeiten wie Verkehr, Fischerei, Landwirtschaft, Aquakultur und Tourismus haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AP.</NO.P>in der Erwägung, dass anhaltende Dürren, extreme Hitze und großflächige Überschwemmungen aufgrund sich ändernder Wettermuster sich auf dem gesamten Kontinent verschärfen und in erhöhter Häufigkeit auftreten werden, was die Ökosysteme und die menschliche Gesundheit schädigen, zu erheblichen Störungen der Wirtschaftstätigkeit führen und die allgemeine Verfügbarkeit und Qualität des Wassers verringern wird; in der Erwägung, dass die Erhaltung der Wasserressourcen und der natürlichen Funktionen der Flüsse bei der Versorgung mit ausreichend hochwertigem Wasser zu einer großen Herausforderung wird, die verstärkte Anstrengungen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel, eine wirksame Bewirtschaftung und innovative Maßnahmen zur Erhöhung der Verfügbarkeit von Wasser erfordert; in der Erwägung, dass die tragbare und nachhaltige Bewältigung von Wasserknappheit und Hochwasserrisiken in der gesamten EU an Bedeutung gewinnen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AQ.</NO.P>in der Erwägung, dass Europa im Jahr 2022 seinen heißesten Sommer und das zweitwärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen erlebt hat, was zu Dürren führte, von denen mehr als 15 % des Gebiets der EU betroffen waren; in der Erwägung, dass der durch Dürren verursachte jährliche wirtschaftliche Schaden in der EU im Zeitraum zwischen 1981 und 2010 auf rund 9 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt wurde; in der Erwägung, dass die jährlichen Verluste aufgrund von Dürren in Europa und im Vereinigten Königreich Schätzungen zufolge ohne Anpassungsmaßnahmen bis zum Jahr 2100 auf 45 Mrd. EUR pro Jahr bei einer Erwärmung um 3 °C ansteigen könnten<FOOTNOTE><FIELD> Cammalleri, C. u. a., „Global warming and drought impacts in the EU“ (Auswirkungen von Erderwärmung und Dürren in der EU), Technischer Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass 43 % aller Katastrophenereignisse in Europa im Zeitraum 1998-2020 Überschwemmungen waren; in der Erwägung, dass die Auswirkungen des Klimawandels und die sozioökonomischen Entwicklungen zu häufigeren Überschwemmungen führen, die immer mehr Menschen betreffen und zunehmende Schäden verursachen; in der Erwägung, dass 12 % der Bevölkerung in Europa in Überschwemmungsgebieten leben<FOOTNOTE><FIELD> EUA-Bericht 07/2024.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AR.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kosten der Untätigkeit bei der Bewältigung von Herausforderungen im Zusammenhang mit Wasser extrem hoch sind, da 90 % aller Katastrophen mit Wasser zu tun haben;<FOOTNOTE><FIELD> Feyen, L. et al., „Climate change impacts and adaptation in Europe“ (Auswirkungen des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel in Europa). PESETA-IV-Abschlussbericht der Gemeinsamen Forschungsstelle, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.</FIELD></FOOTNOTE> in der Erwägung, dass ohne politische Maßnahmen die Kosten durch wirtschaftliche Verluste allein aufgrund von Küstenhochwassern in der EU bis zum Ende des Jahrhunderts über 1 Billion EUR pro Jahr<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Umweltagentur, „European Climate Risk Assessment“ (Europäische Bewertung der Klimarisiken), EUA-Bericht 01/2024.</FIELD></FOOTNOTE> und die wirtschaftlichen Kosten durch Dürren in Europa bis zum Jahr 2100 mehr als 65 Mrd. EUR pro Jahr betragen könnten<FOOTNOTE><FIELD> Büro der Vereinten Nationen für die Verringerung des Katastrophenrisikos, „GAR Special Report on Drought 2021“ (Globaler Bewertungsbericht – Sonderbericht über Dürren 2021), Genf, UNDRR, 2021.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AS.</NO.P>in der Erwägung, dass es in Bezug auf die Verfügbarkeit von Wasser, Bewirtschaftungsstrategien, Nutzungsmuster und Anfälligkeit für die Auswirkungen des Klimawandels erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt; in der Erwägung, dass ein maßgeschneiderter Ansatz erforderlich ist, um die Wasserresilienz zu verbessern und eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AT.</NO.P>in der Erwägung, dass Dürren eine der bedeutendsten katastrophalen Folgen des Klimawandels sind; in der Erwägung, dass etwa 23 % des Gebiets der EU mäßig anfällig für Wüstenbildung und 8 % sehr anfällig sind; in der Erwägung, dass Ungarn, Bulgarien, Spanien und Italien zu den am stärksten betroffenen Ländern gehören und in Spanien 74 % der Oberfläche von Wüstenbildung bedroht sind; in der Erwägung, dass die Europäische Wasserresilienzstrategie nicht auf anhaltende Dürren beschränkt sein solle, sondern darin vielmehr dem Umstand Rechnung getragen werden sollte, dass Halbtrockengebiete immer weiter nördlich vorkommen und deshalb mehr Gebiete in der EU langfristig mit einem dauerhaften Mangel an Süßwasserressourcen konfrontiert sein werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AU.</NO.P>in der Erwägung, dass Maßnahmen im Zusammenhang mit Wüstenbildung, Wasserverbrauch und Klimawandel eng miteinander verknüpft sind; in der Erwägung, dass die EU im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung 2015 und erneut 2024<FOOTNOTE><FIELD> Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Oktober 2024 zu Wüstenbildung, Bodendegradation und Dürre.</FIELD></FOOTNOTE> ihre Zusage bekräftigt hat, bis 2030 Landdegradationsneutralität zu erreichen, was laut dem Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs über Wüstenbildung unwahrscheinlich ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AV.</NO.P>in der Erwägung, dass Wasserinfrastruktur dazu beitragen kann, eine konstante und vorhersehbare Wassermenge und ‑versorgung zu bewahren; in der Erwägung, dass der durchschnittliche Flussabfluss im Jahr 2022 in Europa der zweitniedrigste seit Beginn der Aufzeichnungen 1991 war;<FOOTNOTE><FIELD> EUA-Bericht 07/2024.</FIELD></FOOTNOTE></P></CONS><CONS><P><NO.P>AW.</NO.P>in der Erwägung, dass flussabwärts gelegene Gebiete in besonderem Maße von der Wasserbewirtschaftung und -entnahme flussaufwärts abhängig sind; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie von der Umsetzung von Maßnahmen absehen sollten, die das Hochwasserrisiko flussaufwärts oder flussabwärts von anderen Ländern im selben Einzugsgebiet erheblich erhöhen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AX.</NO.P>in der Erwägung, dass naturbasierte Lösungen relevante Maßnahmen sind, die, wenn sie auf spezifische Ökosysteme und Bedürfnisse zugeschnitten sind, die Widerstandsfähigkeit des Wasserkreislaufs erhöhen und vielfältige Vorteile in Bezug auf den Schutz der biologischen Vielfalt, Kohlenstoffbindung, eine verbesserte Wasserqualität, Nährstoffrückhaltung, die Trinkwasserversorgung, die Verhütung von Waldbränden und die Minderung des Hochwasserrisikos bieten können; in der Erwägung, dass naturbasierte Lösungen die Wirksamkeit und die Lebensdauer der Wasserinfrastruktur verbessern und somit in vielen Fällen die Komplementarität beider Lösungen sicherstellen können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AY.</NO.P>in der Erwägung, dass natürliche Wasserrückhaltemaßnahmen naturbasierte Lösungen sind, die darauf abzielen, Wasser in natürlichen, landwirtschaftlichen, bewaldeten und städtischen Landschaften zu speichern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AZ.</NO.P>in der Erwägung, dass Wasser keine übliche Handelsware, sondern ein Erbe ist, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss; in der Erwägung, dass gemäß der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2024/1203 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der Richtlinien 2008/99/EG und 2009/123/EG (ABl. L, 2024/1203, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1203/oj).</FIELD></FOOTNOTE> die Entnahme von Oberflächen- oder Grundwasser im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie eine Straftat darstellt, wenn eine solche Handlung rechtswidrig und vorsätzlich begangen wird und den ökologischen Zustand oder das ökologische Potenzial von Oberflächengewässerkörpern oder den quantitativen Zustand der Grundwasserkörper erheblich schädigt oder dazu geeignet ist, diesen erheblich zu schädigen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BA.</NO.P>in der Erwägung, dass die biologische Vielfalt des Bodens und der organische Kohlenstoff im Boden Auswirkungen auf die Kapazität zur Wasserrückhaltung haben; in der Erwägung, dass Bodenerosion, Bodenverdichtung und bestimmte Bodenbewirtschaftungsmethoden, die zu einer Bodendegradation führen, bewirken, dass die Kapazität des Bodens zur Wasserrückhaltung stetig abnimmt, wodurch wiederum Dürre- und Überschwemmungsereignisse mit direkten negativen Auswirkungen auf die Landwirtschaft verschärft werden; in der Erwägung, dass gesunde Böden daher eine der Triebkräfte für die Wasserresilienz sind, die ihrerseits auf der Ebene der Einzugsgebiete angegangen und gesteuert werden sollte; in der Erwägung, dass eine bessere Landbewirtschaftung für die Katastrophenvorsorge von zentraler Bedeutung ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BB.</NO.P>in der Erwägung, dass der derzeitige mehrjährige Finanzrahmen (MFR) ein ambitioniertes, aber nicht verbindliches Ziel enthält, im Jahr 2024 mindestens 7,5 % der jährlichen EU-Ausgaben für die Biodiversitätsziele zu verwenden und in den Jahren 2026 und 2027 10 %; in der Erwägung, dass der neue Finanzrahmen eine Wasserperspektive umfassen sollte, um ausreichende Mittel für die künftige Europäische Wasserresilienzstrategie bereitzustellen, um widerstandsfähige Wasserökosysteme und -infrastrukturen sowie die Sicherheit der Wasserversorgung sicherzustellen und um Investitionen in innovative Lösungen zu erleichtern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BC.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kohäsionsmittel bei der Verbesserung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in allen Mitgliedstaaten eine entscheidende Rolle spielen; in der Erwägung, dass eine kontinuierliche Unterstützung erforderlich ist, um ihre langfristige Resilienz und die Einhaltung immer strengerer Qualitätsstandards sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BD.</NO.P>in der Erwägung, dass preispolitische Maßnahmen die Effizienz des Wasserverbrauchs verbessern können; in der Erwägung, dass solche Maßnahmen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen und dabei den regionalen Unterschieden bei der Verfügbarkeit von Wasser und den Quellen der Wasserversorgung Rechnung getragen wird; in der Erwägung, dass die Preisgestaltung eine wichtige Rolle dabei spielen kann, Haushalte und andere Wirtschaftssektoren zur Optimierung des Verbrauchs zu bewegen und sicherzustellen, dass die Wassernutzer wirksam an der Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen beteiligt sind; in der Erwägung, dass bei der Preisgestaltung auch die Erschwinglichkeit für Haushalte und kleine Unternehmen berücksichtigt werden sollte;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BE.</NO.P>in der Erwägung, dass Digitalisierung und Innovation die Mitgliedstaaten, die regionalen Stellen und die Kommission wirksam dabei unterstützen können, die Wasserbewirtschaftung zu überwachen und Daten darüber zu erheben; in der Erwägung, dass die Europäische Union bei neuen Technologien im Bereich Wasser führend ist und zwischen 1992 und 2021 40 % aller internationalen Patentfamilien in dieser Branche aus der EU kamen<FOOTNOTE><FIELD> Europäisches Patentamt, „Innovation in water-related technologies“ (Innovationen bei Technologien im Zusammenhang mit Wasser), EPA, München 2024.</FIELD></FOOTNOTE> und dass diese Stellung gefördert und entwickelt und das Potenzial des Binnenmarkts voll ausgeschöpft werden muss; in der Erwägung, dass Hindernisse für die Einführung und Verbreitung neuer Wassertechnologien untersucht und gerechte Wettbewerbsbedingungen auf europäischer Ebene sichergestellt werden müssen; in der Erwägung, dass eine kontinuierliche Unterstützung der Erforschung von Innovationen im Bereich der Wassertechnologie erforderlich ist, um Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen und die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu fördern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BF.</NO.P>in der Erwägung, dass Innovation ein entscheidendes Instrument dafür ist, in der Wasserwirtschaft dazu beizutragen, die Herausforderungen der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu bewältigen, Anpassungen an den Klimawandel vorzunehmen und wassereffizienter zu werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BG.</NO.P>in der Erwägung, dass der Einsatz von Überwachungs- und Modellierungstechnologien in vielen Mitgliedstaaten immer noch nicht weit genug entwickelt ist und die Digitalisierung der Branche zu langsam verläuft; in der Erwägung, dass die Bestimmungen über die Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete im Rahmen der WRRL nicht ausdrücklich konkrete Maßnahmen zur Digitalisierung der Wasserwirtschaft enthalten; in der Erwägung, dass häufige Mängel bei den derzeitigen politischen Maßnahmen zur Nutzung potenzieller digitaler Lösungen damit zusammenhängen, dass Leitlinien zur Technologie, Normen für die Überwachung, politische Integration, Normung und die Beteiligung der Öffentlichkeit fehlen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BH.</NO.P>in der Erwägung, dass die Wasserwirtschaft anfällig für verschiedene Bedrohungen ist, unter anderem physische Angriffe, Cyberangriffe und die Kontamination mit Schadstoffen; in der Erwägung, dass entsprechende Vorfälle zu weit verbreiteten Krankheiten, Todesfällen und Störungen von Dienstleistungen führen und damit erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit, die Umwelt und die wirtschaftliche Stabilität haben können; in der Erwägung, dass mit der Digitalisierung der Wasserbewirtschaftung vor dem Hintergrund zunehmender feindseliger Angriffe auf kritische Infrastrukturen weitere Sicherheitsrisiken einhergehen könnten; in der Erwägung, dass die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und der Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen dazu beitragen kann, Sicherheitsrisiken für unbedingt notwendige Trinkwasser- und Wassersysteme sowie -infrastruktur abzumildern, die sich aus geopolitischen Spannungen ergeben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BI.</NO.P>in der Erwägung, dass Fortschritte in den Bereichen Sensortechnologie, Informatik, künstliche Intelligenz (KI) und Verwaltung von Massendaten dazu beitragen können, die Wassermenge und -qualität zu überwachen und Informationen als Grundlage für die operativen Entscheidungen der Entscheidungsträger in der Politik und der Unternehmen im Bereich der Wasserbewirtschaftung zu liefern; in der Erwägung, dass Innovationen im Bereich naturbasierter Systeme für die Wasserbewirtschaftung verfügbar sind, die zu einer resilienten Wasserbewirtschaftung beitragen können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BJ.</NO.P>in der Erwägung, dass Wasser sowohl beim Betrieb von Rechenzentren als auch bei der Herstellung von Hardware ein entscheidender Aspekt des Lebenszyklus von KI ist; in der Erwägung, dass die rasche Verbreitung von KI zu einem exponentiellen Anstieg der damit verbundenen Nachfrage nach Wasserressourcen führen könnte; in der Erwägung, dass diese Abhängigkeit von einer immer knapperen Ressource erhebliche Herausforderungen hinsichtlich der Nachhaltigkeit mit sich bringt; in der Erwägung, dass strategische Technologien wie Halbleiter, Wasserstoff, Antriebsbatterien und Datenzentren von wesentlicher Bedeutung sind, um eine wettbewerbsfähige und autonome EU zu erreichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BK.</NO.P>in der Erwägung, dass Kühlapparat- und Kühlturmsysteme, die auf innovativen Kühltechnologien wie Verdunstungskühlung und Kreislaufkühlung beruhen, bereits verfügbar sind und dazu beitragen können, den Wasserverbrauch von industriellen Anwendungen sowie Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen zu senken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BL.</NO.P>in der Erwägung, dass die Forschung intensiviert werden sollte, um alternative aktive Stoffe zu finden, um Schädlinge zu bekämpfen, für eine bessere Pflanzengesundheit zu sorgen und den Einsatz von Betriebsmitteln und Pflanzenschutzmitteln zu verringern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BM.</NO.P>in der Erwägung, dass das Thema Wasserresilienz in Bildung und Unterricht und bei der Sensibilisierung und Aufklärung über die Funktionsweise des Wasserkreislaufs eine wichtige Rolle spielen muss;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BN.</NO.P>in der Erwägung, dass ein eingeschränkter Zugang zu Wasser und der entsprechenden Infrastruktur sich insbesondere auf Frauen negativ auswirkt, da dadurch die Verwirklichung anderer Menschenrechte, wie Selbstbestimmung, wirtschaftliche Unabhängigkeit und Bildung, gefährdet wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BO.</NO.P>in der Erwägung, dass 60 % der europäischen Flusseinzugsgebiete in transnationalen Regionen liegen, was eine wirksame grenzüberschreitende Zusammenarbeit unerlässlich macht; in der Erwägung, dass 20 europäische Länder in Bezug auf mehr als 10 % ihrer Wasserressourcen von anderen Ländern abhängig und fünf Länder für mehr als 75 % ihrer Ressourcen auf den Zufluss über Flüsse aus dem Ausland angewiesen sind<FOOTNOTE><FIELD> EUA-Bericht 07/2024.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass diese Zusammenarbeit intensiviert werden sollte, um gegenwärtigen und künftigen klimabedingten Herausforderungen wie Dürren und Überschwemmungen Rechnung zu tragen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BP.</NO.P>in der Erwägung, dass António Guterres, Generalsekretär der Vereinten Nationen, einen Sondergesandten für Wasser ernannt hat, damit die internationale Zusammenarbeit verbessert wird und Synergieeffekte erzielt werden, wenn es auf internationaler Ebene um Wasser geht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BQ.</NO.P>in der Erwägung, dass der Zugang zu sauberem Wasser und eine nachhaltige und resiliente Sanitärinfrastruktur wichtige Elemente des Konzepts „Eine Gesundheit“ sind, wobei anerkannt wird, dass zwischen der Gesundheit des Menschen und der Wasserverschmutzung ein Zusammenhang besteht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BR.</NO.P>in der Erwägung, dass die grenz- und sektorübergreifende Zusammenarbeit im Bereich Wasser viele Vorteile mit sich bringt, darunter die Verbesserung der Ernährungssicherheit, die Erhaltung gesunder Lebensgrundlagen und Ökosysteme, die Mitwirkung an einer besseren Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel, die Mitwirkung an der Verringerung des Katastrophenrisikos, die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, die Unterstützung von Städten und der Industrie sowie die Förderung der regionalen Integration und des Friedens;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BS.</NO.P>in der Erwägung, dass an den geopolitischen Entwicklungen deutlich wird, dass die EU bereit sein sollte, Herausforderungen anzugehen, die nicht auf die Umwelt beschränkt sind; in der Erwägung, dass an anderen Gefährdungslagen als Umweltgefährdungen – etwa an den jüngsten Zwischenfällen in der Ostsee, bei denen Unterseekabel beschädigt wurden – für die EU sehr deutlich wird, dass die Intensivierung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit von zentraler Bedeutung ist, wenn es gilt, sowohl umwelt- als auch sicherheitspolitische Ziele zu verwirklichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BT.</NO.P>in der Erwägung, dass 25 Mitgliedstaaten von Binnenwasserstraßen von insgesamt etwa 41 000 km Länge durchzogen sind; in der Erwägung, dass Binnenwasserstraßen, für deren Betrieb Wasserressourcen verfügbar sein müssen, eine entscheidende Funktion dabei zukommt, die Wasserversorgung zu optimieren und die Auswirkungen von Dürren und Überschwemmungen abzumildern sowie die Wirtschaftstätigkeit und die Entwicklung in den Regionen zu unterstützen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>BU.</NO.P>in der Erwägung, dass die zunehmende Wasserknappheit, die Ungleichheit beim Zugang zu Wasser und externe Schocks, die sich auf den Wassersektor auswirken, die gegenseitigen Abhängigkeiten verstärken und damit die Konkurrenz um Wasser verschärfen und komplexe wirtschaftliche Auswirkungen nach sich ziehen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Allgemeine Bemerkungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>begrüßt und unterstützt die Ankündigung von Präsidentin Ursula von der Leyen in den politischen Leitlinien für die nächste Kommission 2024-2029, eine Europäische Wasserresilienzstrategie vorzulegen, mit der Wassereffizienz, -knappheit und -verschmutzung und wasserbezogene Risiken angegangen werden sowie anerkannt wird, dass Wasser eine unverzichtbare Ressource ist, die durch Klimawandel und steigende Nachfrage zunehmend unter Druck gerät;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>ist der Ansicht, dass bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften im Einklang mit dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigt werden sollte; fordert die Umsetzung der EU-Umweltvorschriften, um ein widerstandsfähiges und wettbewerbsfähiges Europa aufzubauen, den Klimawandel einzudämmen und sich an ihn anzupassen, dem Verlust an biologischer Vielfalt Einhalt zu gebieten, Umweltverschmutzung zu verhindern, die Ernährungssicherheit zu gewährleisten, Ressourcennutzung und -verschwendung zu begrenzen und auf eine effiziente Nutzung von Ressourcen, einschließlich Wasser, hinzuarbeiten, wobei das Vorsorgeprinzip, das Prinzip der Kontrolle an der Quelle und das Verursacherprinzip zu berücksichtigen sind; hebt hervor, dass sich die Verfügbarkeit von Wasser auf die Menge an Lebensmitteln auswirkt, die erzeugt werden kann, sowie auf ihre Qualität, Vielfalt und saisonale Verfügbarkeit;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die EU auf, ihre im Rahmen des Baku-Dialogs der COP 29 über Wasser für den Klimaschutz und der Wasserkonferenz der Vereinten Nationen 2023 eingegangenen Verpflichtungen in die internationale Dimension der Strategie aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass die Wasserresilienz und die Wasserbewirtschaftung dringend verbessert werden müssen und für eine nachhaltige Süßwasserversorgung für die Menschen, die Wirtschaft und die Umwelt gesorgt werden muss; betont, dass die Europäische Wasserresilienzstrategie in Abstimmung mit dem Europäischen Pakt für die Meere entwickelt werden sollte, um für einen kohärenten und integrierten Ansatz für die Bewirtschaftung von Süßwasser- und Meeresressourcen zu sorgen, miteinander verknüpfte Herausforderungen anzugehen, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung in der gesamten Binnen- und Meeresumwelt zu fördern und gleichzeitig einen ganzheitlichen Ansatz von der Quelle bis zum Meer sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>besteht darauf, dass eine umfassende und ganzheitliche Europäische Wasserresilienzstrategie erforderlich ist, die Aspekte der Qualität, Menge, Sicherheit, Infrastruktur, Technologie und Bewirtschaftung von Wasser berücksichtigt und die Wiederherstellung des Wasserkreislaufs als Schlüsselelement umfasst, da die Strategie wirtschaftliche Tätigkeiten unterstützt, die Verfügbarkeit von Ressourcen sicherstellt und zur Klimaregulierung beiträgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>betont die Bedeutung der Wasserversorgung, insbesondere mit Trinkwasser, sowie der Sicherheit der Wasserversorgung; weist darauf hin, dass bei allen Projekten zur Wiederherstellung der Umwelt die Aspekte der sicheren Wasserversorgung berücksichtigt werden sollten, wobei Lösungen Vorrang eingeräumt werden sollte, die nicht nur Nutzen für die Umwelt bringen, sondern auch die Wasserversorgung und eine effiziente Wasserbewirtschaftung gewährleisten; betont ferner, dass Maßnahmen zur ökologischen Wiederherstellung in Synergie mit der Entwicklung des Potenzials der EU im Bereich der erneuerbaren Energieträger durchgeführt werden und sich nicht auf die allgemeine Widerstandsfähigkeit im Energiebereich auswirken sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>empfiehlt, neben Flüssen, Übergangsgewässern und Grundwasser auch Seen und andere süßwasserabhängige Lebensräume als wesentliche Bestandteile in die Bemühungen der EU im Rahmen der Wasserresilienzstrategie aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, dass die Krisenwarnsysteme in Bezug auf Wasserextremereignisse dringend optimiert und Präventivmaßnahmen verbessert werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen europäischen Plan zur Anpassung an den Klimawandel vorzulegen, der konkrete Legislativvorschläge und Maßnahmen umfasst, insbesondere in Bezug auf die Resilienz der Infrastruktur, die Wasserbewirtschaftung und naturbasierte Lösungen, wobei dem Schutz schutzbedürftiger Gemeinschaften Vorrang einzuräumen ist, damit die EU widerstandsfähiger wird und mit gutem Beispiel vorangeht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>bekräftigt, dass der Zugang zu sauberem und sicherem Trinkwasser und zu Sanitärversorgung ein Menschenrecht ist; betont, dass dieses Recht eindeutig gewährleistet werden muss, wobei alle, einschließlich der Bewohner von Inseln und Gebieten in äußerster Randlage, Zugang zu erschwinglichen und hochwertigen Wasserversorgungsdiensten haben müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass – wo vorhanden – der Zugang zu Wasser, das aus einem für den menschlichen Gebrauch bestimmten Verteilungsnetz stammt, an öffentlichen Orten wie auch in privaten Einrichtungen niemandem verweigert werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass für industrielle Tätigkeiten und die landwirtschaftliche Erzeugung Wasser benötigt wird, um ihre Endprodukte herzustellen oder Produktionstätigkeiten zu unterstützen, wobei die Wassermenge je nach Art der Tätigkeit unterschiedlich ist; betont, dass die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und strategischen Autonomie Europas eine Gesellschaft erfordert, die Wasser intelligent nutzt, in der Technologien und Daten eine Kreislaufwirtschaft fördern und in der nachhaltige und wassereffiziente Verfahren unterstützt werden; fordert alle einschlägigen Akteure auf, den Übergang zu einer wassereffizienten, kreislauforientierten Industrie und Landwirtschaft zu beschleunigen, indem innovative Lösungen, einschließlich digitaler Instrumente und Technologien, Ressourcenrückgewinnung, Wasserwiederverwendung, Erzeugung erneuerbarer Energieträger, Infrastruktur, naturbasierte Lösungen und inklusive Governance-Instrumente gefördert werden und in diese investiert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Wasserdimension mittels eines sektorübergreifenden Ansatzes in die internen und externen Politikbereiche der EU einzubeziehen und durchgängig zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Wasserresilienz, -nachhaltigkeit und -sicherheit in das Gefüge der europäischen Politik eingebettet wird; fordert die Kommission insbesondere auf, im Rahmen der sozioökonomischen Folgenabschätzung und der Umweltverträglichkeitsprüfung eine wasserbezogene Bewertung aller Regulierungsmaßnahmen, auch in Bezug auf Energie, durchzuführen; betont, dass eine Bewertung, wie sich jede politische Maßnahme der EU und durch EU-Mittel finanzierte Projekte und Infrastrukturanlagen in Bezug auf Quantität, Qualität und Zugänglichkeit auf die Wasserressourcen auswirken können, sicherstellen würde, dass die Wasserresilienz ein Eckpfeiler der Politikgestaltung und -umsetzung ist, wodurch das Paradigma von dem Umgang mit Wasser als unendliche Ressource hin zur Anerkennung seines intrinsischen Werts für die Menschheit und die ökologische und sozioökonomische Landschaft der EU und ihre Wettbewerbsfähigkeit verlagert würde;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Wassereffizienz</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>betont, dass eine effiziente Wassernutzung für den Erhalt der Wasserressourcen in der EU von wesentlicher Bedeutung ist und dass die Wassereffizienz ein zentrales Ziel der EU sein sollte; fordert in diesem Zusammenhang eine entsprechende Verringerung des Wasserbedarfs, unter anderem indem übermäßige Leckagen angegangen, Investitionen in Forschung und innovative Lösungen getätigt, Industrie- und Produktionsprozesse modernisiert, die Wasserressourcen nachhaltig bewirtschaftet und Bedarfsspitzen nachhaltig gesteuert und Prioritäten in Bezug auf verschiedene Wassernutzungen gesetzten werden und die Wasserinfrastruktur verbessert sowie sichergestellt wird, dass insbesondere in Gebieten mit hohem Bedarf eine verbesserte Wassereffizienz zu einem insgesamt geringeren Süßwasserverbrauch sowie zu einer Erhöhung der Verfügbarkeit von Wasser in Gebieten mit Wasserknappheit auf lokaler und regionaler Ebene führt; ist der Ansicht, dass von längerer Dürre und Wüstenbildung betroffenen Gebieten Vorrang eingeräumt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>fordert einen Rechtsrahmen, in dem sektorspezifische Wassereffizienzziele und Ziele für die Wasserentnahme auf Ebene der Einzugsgebiete festgelegt werden, die auf aktuellen Bewertungen der Wasserverfügbarkeit und der Klimarisiken beruhen, mit einem Wasserbewertungskonzept, bei dem die Ökosystemleistungen und die langfristige Nachhaltigkeit berücksichtigt werden und der alle Wassernutzungen, unter anderem Industrie, Energie, Landwirtschaft, öffentliche Einrichtungen und Haushalte, abdeckt; betont, dass diese Ziele ambitioniert, aber anpassbar sein sollten, und die besonderen Umstände sowie die bereits erzielten Fortschritte in jedem Mitgliedstaat zu berücksichtigen sind, damit in allen Regionen anhaltend Bemühungen um Effizienzsteigerungen unternommen werden; betont, wie wichtig es ist, dass in allen Mitgliedstaaten und allen Wirtschaftszweigen auf effiziente und einheitliche Weise Daten erhoben werden, auch durch den Einsatz innovativer Technologien und von Stellen für die Datenerhebung in Echtzeit, um die Transparenz in Bezug auf den Wasserverbrauch zu verbessern; betont, dass eine angemessene Bewertung der ökologischen und sozioökonomischen Auswirkungen der Wassernutzung notwendig ist; betont, dass die strategische Bedeutung der Lebensmittelerzeugung nicht gefährdet werden darf; betont, dass Wissenschaft, Forschung und Technologie maßgeblich für die Wassereffizienz und die Wassernutzung sind, ebenso wie für die Kreislaufwirtschaft in dieser Hinsicht; fordert die Schaffung und Förderung neuer intelligenter und leistungsfähiger Bewässerungssysteme, die Rückhaltung von Regenwasser und Aufbereitung von Wasser sowie wassereffiziente Bewässerungssysteme;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>bekräftigt, dass eine gemeinsame Methodik der EU für die Festlegung von Zielen für die Wassereffizienz und die Wasserentnahme entwickelt werden muss, um sicherzustellen, dass die verfügbaren erneuerbaren Wasserressourcen innerhalb eines integrierten Rahmens für die Bewirtschaftung der Wasserressourcen nachhaltig genutzt werden, bei dem die Verbindungen über den Wassersektor hinaus durch den Nexus zwischen Wasser, Energie, Lebensmitteln und Ökosystemen gebührend berücksichtigt werden, sodass Entscheidungsträger und Wirtschaftsakteure in die Lage versetzt werden, die notwendigen Investitionen zu planen, um die Wasserversorgungssicherheit auf zunehmend nachhaltige Weise sicherzustellen und zugleich den Besonderheiten der betreffenden Gewässer gebührend Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert, dass bei der integrierten Planung von Energie- und Wasserressourcen und den damit zusammenhängenden Technologien in sämtlichen Wirtschaftszweigen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie unter allen Interessenträgern eng zusammengearbeitet wird, um Mechanismen zur Sicherstellung der Politikkohärenz in den Bereichen Wasser und Energie zu schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die Kommission auf, eine umfassende politische Strategie für die nachhaltige Wasserbewirtschaftung für die Industrie auszuarbeiten, die auf Reduzierung, Rückgewinnung, Wiederverwendung und Wiederaufbereitung beruht und bei der ein Schwerpunkt auf der Nutzung wassereffizienter und kreislauforientierter Technologien, der Wiederaufbereitung von Wasser, Strategien zur Schadstoffreduzierung und der Förderung geschlossener Kreislaufsysteme liegt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>weist darauf hin, dass die zunehmende Bedrohung durch Wasserknappheit für die Wettbewerbsfähigkeit Europas wichtige Industriezweige und Projekte gefährdet, unter ihnen Halbleiter, Datenzentren, erneuerbarer Wasserstoff und die Herstellung von Batterien für Elektrofahrzeuge; stellt fest, dass diese Industriezweige zunehmend unter Druck geraten werden, ihre Umweltauswirkungen zu senken und die Effizienz der Wasserressourcen zu steigern, und zwar sowohl was die direkte als auch was die indirekte Wassernutzung betrifft; fordert die Mitgliedstaaten auf, wasserintensive Industriezweige bei der Ausarbeitung von Wassereffizienzplänen zu unterstützen, mit denen darauf abgezielt wird, Wasser einzusparen, wiederzuverwenden und wiederaufzubereiten, Wasserverschmutzung zu verhindern und wassereffiziente Technologien einzuführen; fordert die Kommission auf, umfassende Wasserbewirtschaftungsstrategien in die einschlägigen industriepolitischen Maßnahmen der EU und sektorspezifischen Wege für den Übergang aufzunehmen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf wasserintensive strategische Wirtschaftszweige zu legen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>betont, dass Wissenschaft, Daten, Forschung und Technologie wichtig für eine effiziente Wassernutzung sind; fordert eine angemessene finanzielle und technische Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung effizienter Wasserbewirtschaftungsmaßnahmen, auch durch innovative und moderne Technologien;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>begrüßt die Empfehlungen aus dem Abschlussbericht des strategischen Dialogs über die Zukunft der Landwirtschaft in der EU, in denen betont wird, dass nachhaltige landwirtschaftliche Verfahren und neue Geschäftsmodelle verstärkt angewandt werden müssen, um eine effizientere Nutzung der natürlichen Ressourcen, insbesondere von Wasser, zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert den Übergang zu einem nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Landwirtschaftsmodell, das durch die Umsetzung nachhaltiger Verfahren und innovativer Lösungen unterstützt wird, mit denen biologische Vielfalt gefördert, der Einsatz von Chemikalien reduziert und eine effiziente Bewirtschaftung der Wasserressourcen ermöglicht wird, und zu denen auch naturbasierte Lösungen, regenerative Bewirtschaftung, intelligente Präzisionsbewässerungstechnologien, digitale Überwachungssysteme, fortschrittliche Aufbereitungsmethoden und intelligente Wasserverteilungsnetze gehören, mit denen der Verbrauch optimiert und die Erschöpfung der Wasserressourcen verhindert sowie dazu beitragen wird, die kontinuierliche Produktivität sicherzustellen und zugleich die Landwirtschaft in die Lage zu versetzen, die Verschmutzung zu verringern, Pestizide und Düngemittel effizient einzusetzen, den hydrologischen Kreislauf zu verbessern, die Grundwasserneubildung zu verstärken und sich an einen geringeren Wasserverbrauch anzupassen; ist der Ansicht, dass technologische Lösungen auch Maßnahmen umfassen können, mit denen die Wasseraufnahme, die Versickerung und die Rückhaltung in landwirtschaftlichen Systemen erhöht werden können, was angesichts zunehmender Dürren und schwerer Regenfälle wichtig ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>weist darauf hin, dass die Wassereffizienz in der Landwirtschaft durch innovative Bewässerungslösungen und -verfahren erhöht werden kann, womit ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt und zugleich die Umweltbelastung verringert wird; stellt fest, dass es Landwirten generell an ausreichenden Mitteln und Anreizen fehlt, den Wasserverbrauch der Pflanzen, die tatsächlichen Bewässerungsanwendungen, die Reaktion der Pflanzen auf verschiedene Wasserbewirtschaftungsverfahren im Hinblick auf den Ertrag und demzufolge die derzeitige Wassereffizienz in den Betrieben zu kennen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Anreize für die Einführung innovativer Bewässerungslösungen wie Tröpfchenbewässerung zu schaffen und ihre Instandhaltung zu unterstützen, um eine aktive Bewirtschaftung des Wasserstands und eine effiziente Nutzung der Wasserressourcen zu ermöglichen, und den kontinuierlichen Wissensaustausch zu fördern, damit alle einschlägigen Interessenträger in der gesamten Wasserversorgungskette mehr Verantwortung übernehmen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>weist darauf hin, dass der Einsatz von Nährstoffen wie Nitrat und Phosphat für die Lebensmittelerzeugung von wesentlicher Bedeutung ist, da diese Tätigkeit ohne ihren Einsatz nicht möglich wäre; empfiehlt, dass der Nährstoffkreislauf in der landwirtschaftlichen Erzeugung besser berücksichtigt und der Wert von kommunalem Abwasser genutzt wird; fordert, dass mehr Forschung an der effektiven Nutzung von Nährstoffen und der Entwicklung von Technologien zur Nährstoffrückgewinnung betrieben wird, um die Abhängigkeit der EU von Rohstoffeinfuhren zu verringern; stellt fest, dass es ein großes Potenzial für die Rückgewinnung von Nährstoffen aus dem Wasser gibt, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Landwirtschaft dabei zu unterstützen, ihren Nährstoffverbrauch zu optimieren, unter anderem durch die Nutzung von Ressourcen (Nitrat und Phosphor), die aus Abwasserbehandlungsanlagen zurückgewonnen werden; fordert die Kommission auf, einen Plan für integriertes Nährstoffmanagement vorzuschlagen, um den Verlust wertvoller landwirtschaftlicher Betriebsmittel, das Recycling von Nährstoffen, die Nährstoffbelastung und Ineffizienz im Nährstoffkreislauf wirksam anzugehen; fordert eine ordnungsgemäße und sichere Rückgewinnung von Phosphor aus organischen Quellen und die Schaffung von Anreizen für Investitionen in dessen Rückgewinnung und eine kreislauforientierte Nährstoffbewirtschaftung im Einklang mit der Veröffentlichung der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission, Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle aus der Reihe „Science for Policy“ mit dem Titel „Technical proposals for the safe use of processed manure above the threshold established for Nitrate Vulnerable Zones by the Nitrates Directive (91/676/EEC)“ (Technische Vorschläge für die sichere Verwendung verarbeiteter Gülle oberhalb des Schwellenwerts, der in der Nitratrichtlinie (91/676/EWG) für nitratgefährdete Gebiete festgelegt wurde), 2020.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>weist darauf hin, dass die derzeitige Nitratrichtlinie überarbeitet werden sollte, da mit den veralteten Bestimmungen der Einsatz von Kunstdünger anstelle der Verwendung von organischem Dünger gefördert wird; fordert eine rasche Überprüfung der Nitratrichtlinie noch vor Ende dieses Jahres und ihre Überarbeitung, um eine kreislauforientierte Nährstoffbewirtschaftung zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>betont im Einklang mit dem Abschlussbericht des strategischen Dialogs über die Zukunft der Landwirtschaft in der EU, dass der Übergang zu regional angepassten Pflanzen- und Saatgutsorten und die Umstellung auf andere Pflanzen mit einem geringeren Wasserbedarf und einer größeren Dürreresistenz sowie die Einführung geeigneter Bodenbewirtschaftungsmethoden gefördert werden müssen; vertritt die Auffassung, dass es notwendig ist, die wissenschaftliche Forschung und technologische Entwicklung auf dem Gebiet der Aufzucht neuer Arten stärker zu unterstützen, um eine Diversifizierung der Erzeugung und des Angebots an Nahrungsmitteln und eine Verbesserung von deren Qualität zu ermöglichen sowie einen höheren Gesundheits- und Umweltschutz sicherzustellen; weist auf das Potenzial von Pflanzensorten hin, die widerstandsfähiger gegenüber Wasserknappheit und Schädlingen sind und eine Rolle bei der Verringerung des Wasserverbrauchs spielen und den ökologischen Fußabdrucks von Kulturpflanzen reduzieren könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert finanzielle und technische Unterstützung für Landwirte und ländliche Gemeinschaften, insbesondere in Gebieten mit Wasserknappheit, um diese dabei zu unterstützen, nachhaltige Landbewirtschaftungsmethoden anzuwenden, die die Boden- und Wasserqualität verbessern, zur biologischen Vielfalt beitragen und den Klimawandel abschwächen; betont, dass Regionen, in denen das Risiko für Bodendegradation und Wasserknappheit besonders hoch ist, besondere Aufmerksamkeit erfordern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>erkennt die erheblichen Anstrengungen an, die die Landwirte zur Verbesserung der Wasserqualität unternehmen, und betont, dass für die genaue Bewertung der Wirkung dieser Maßnahmen ein angemessener Zeitrahmen erforderlich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>weist auf den Erfolg der Fokusgruppe Agroforstwirtschaft der Europäischen Innovationspartnerschaft für die Landwirtschaft EIP-AGRI hin und fordert, dass der Austausch von Kenntnissen und Fachwissen und das Lernen voneinander über das Netz für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU fortgesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>weist auf die Zusammenhänge zwischen CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Senken und der Verfügbarkeit von Wasser hin und fordert Kohärenz zwischen der Europäischen Wasserresilienzstrategie und den Programmen für eine kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>bekräftigt, dass mit der Verordnung über die Wiederverwendung von Wasser darauf abgezielt wird, den Druck auf Gewässer zu verringern, indem Bestimmungen über die Wiederverwendung von Wasser nach einer angemessenen Behandlung, durch die der Lebenszyklus verlängert wird, festgelegt werden, wodurch Wasserressourcen erhalten werden; betont jedoch, dass regulatorische, finanzielle und technologische Hindernisse, z. B. die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit von aufbereitetem Abwasser, die Risikomanagementplanung und die Aufteilung von Verantwortlichkeiten, dazu beitragen, dass die Verwendung von aufbereitetem Wasser in der Landwirtschaft nur langsam anläuft; fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unterstützende Maßnahmen sowohl auf EU-Ebene als auch auf lokaler Ebene zu ergreifen, mit denen Anreize für die Wasserwiederverwendung gesetzt werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass es wichtig ist, die Abwasserbehandlung und die Qualitätsanforderungen an die beabsichtigte Wassernutzung anzupassen; stellt fest, dass behandeltes Abwasser auch in verschiedenen industriellen Prozessen und im städtischen Kontext gewinnbringend eingesetzt wird, womit dazu beigetragen wird, den Druck auf die Süßwasserressourcen zu verringern und Trinkwasser zu erhalten; fordert die Kommission deshalb auf, eine mögliche Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung über die Wiederverwendung von Wasser zu prüfen, um auf EU-Ebene Mindeststandards für die Wasserqualität festzulegen, damit Wasser für industrielle und städtische Zwecke sicher wiederverwendet werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein System regulatorischer und finanzieller Anreize für die Wiederverwendung von behandeltem Abwasser in wasserintensiven Wirtschaftszweigen festzulegen und spezifische Mittel für die Errichtung von Infrastruktur zur Verbindung von Abwasserbehandlungsanlagen und komplexen Wasserverteilungsnetzen bereitzustellen; fordert nachdrücklich einen gestrafften Ansatz in den EU-Rechtsvorschriften, um administrative Hindernisse zu beseitigen und eine sichere und effiziente Wiederaufbereitung von Wasser in den Mitgliedstaaten zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Pläne für die Wiederverwendung und Einsparung von Wasser aufzustellen, um Anreize für eine branchenübergreifende Zusammenarbeit bei der Wasserbewirtschaftung zu schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>bekräftigt, dass die Wiederverwendung von Wasser die Entnahme aus Flüssen, Seen und von Grundwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung verringern könnte; betont, dass mit der Wasserwiederverwendung dazu beigetragen werden kann, Abflussgrundwerte und Mindestwasserstände in Trockenperioden aufrechtzuerhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>betont das Potenzial des Bausektors für Wassereinsparungen, beispielsweise mittels intelligenter Systeme zur Einzelverbrauchserfassung, effizienter Grauwassersysteme, der Wiederverwendung von häuslichem Abwasser oder des Auffangens von Niederschlagswasser; betont, dass die Energieeffizienz von Gebäuden durch Wassereffizienz verbessert werden kann und dabei Treibhausgasemissionen gesenkt werden; fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden auf, Anreize für Einrichtungen zur Wassereinsparung in neuen Gebäuden zu schaffen; betont in diesem Zusammenhang, dass wassereffiziente Verfahren bei der Stadtplanung berücksichtigt werden sollten; hebt hervor, dass die Anpassung von Städten an den Klimawandel durch das Auffangen von Niederschlagswasser und eine effiziente Nutzung und Wiederverwendung von Wasser verbessert werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>fordert für die Industrie sowie die Energie- und die Digitalbranche den Übergang zu einer optimierten Kühlleistung und alternativen Kühlmethoden, bei denen die Abhängigkeit von Wasser geringer ist, damit für erhebliche Wassereinsparungen in diesen Wirtschaftszweigen gesorgt werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>weist darauf hin, dass der Anteil von Haushalten am gesamten Wasserverbrauch in der EU zwar bei 10 % liegt, aber auch Maßnahmen erforderlich sind, um die Wassereffizienz in Haushalten zu verbessern; stellt fest, dass Wasserspartechnologien bereits verfügbar sind und der Wasserverbrauch in Haushalten damit gesenkt werden kann, ohne dass der Komfort beeinträchtigt wird oder hohe Investitionen notwendig sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verbraucher beim Übergang zu solchen Technologien zu unterstützen und ihr Bewusstsein für den Wasserverbrauch und potenzielle Effizienzgewinne zu stärken, indem Wassereffizienz in Haushalten EU-weit in der Wasser-, Gebäude- und Verbraucherschutzpolitik verankert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>stellt fest, dass die Leckageraten bei Rohrleitungen in einigen Mitgliedstaaten hoch sind, wodurch der Gesamtanteil des Wasserverbrauchs in Haushalten zunimmt; begrüßt die Bestimmungen der neuen Trinkwasserrichtlinie zu Leckageraten und die laufenden Arbeiten der Kommission zur Beurteilung dieser Raten und zur Festlegung von Schwellenwerten, die in den betreffenden Mitgliedstaaten zu Maßnahmen führen werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, Leckagen in Wasserversorgungsnetzen dringend zu beseitigen und die Anforderungen der Trinkwasserrichtlinie bezüglich der Überwachung und Berichterstattung vollständig umzusetzen, sodass die Kommission spätestens im Januar 2028 einen Schwellenwert für Leckagen festlegen kann; betont, dass nachhaltige städtische Bewässerungsnetze modernisiert werden müssen, um Leckagen einzudämmen und ihren Wasserfußabdruck zu verringern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Öffentlichkeit regelmäßig über die Effizienz und Wirksamkeit ihrer Wasserversorgung zu informieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>weist darauf hin, dass Organisationen des öffentlichen Sektors aufgrund ihrer Größe oder ihres Charakters als öffentliche Organisationen ein erhebliches ungenutztes Potenzial für Wassereinsparungen bieten; ist der Ansicht, dass der öffentliche Sektor als Vorbild für andere Branchen fungieren sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, leicht zugängliche und kostenlose Informationen, Schulungen, Beratungsprogramme und Informationskampagnen zu fördern, um die Öffentlichkeit für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen zu sensibilisieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>empfiehlt, bei der bevorstehenden Überarbeitung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge Aspekte der Wassereffizienz, etwa die Verringerung von Wasserverlusten und die Wiederverwendung von Wasser, zu berücksichtigen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Wasserverschmutzung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>betont, dass mit dem bestehenden Rahmen für die Wasserpolitik der EU die wirksame Bewirtschaftung der Wasserressourcen sowie der Schutz und die Wiederherstellung von Süßwasser- und Meeresökosystemen angegangen werden sollen, seine Wirksamkeit jedoch untergraben wird, da er schlecht um- und durchgesetzt und unzulänglich finanziert wird und keine angemessenen Kosten-Nutzen-Analysen der umzusetzenden Maßnahmen durchgeführt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die aktuellen Rechtsvorschriften um- und durchzusetzen, insbesondere die WRRL und ihre „Tochterrichtlinien“ (die Grundwasserrichtlinie und die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen), wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Stärkung der Mechanismen für die Überwachung und Berichterstattung zu legen ist, damit alle Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Wassers konsequent umsetzen; weist erneut darauf hin, dass für die Umsetzung dieser Rechtsakte ausreichende Mittel erforderlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>betont, dass eine Verunreinigung von Oberflächengewässern und Grundwasser durch Chemikalien die aquatische Umwelt gefährdet, wobei die Auswirkungen z. B. eine akute und chronische Toxizität in aquatischen Organismen, eine Schadstoffakkumulation im Ökosystem und den Verlust von Habitaten und biologischer Vielfalt umfassen, und ferner ein Gesundheitsrisiko darstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>fordert die Festlegung umfassender EU-weiter Qualitätsstandards hinsichtlich PFAS in Grundwasser und Oberflächengewässern; betont, dass die jeweiligen Aktualisierungen der einschlägigen Richtlinien von wesentlicher Bedeutung sind, um die Wasserqualität zu schützen und einen guten chemischen Zustand von Gewässern gemäß der WRRL zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>besteht darauf, dass wesentliche Verwendungen von PFAS in kritischen Bereichen wie etwa für Medizinprodukte, Arzneimittel und für den doppelten Übergang hin zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft erforderliche Produkte vor dem Hintergrund künftiger legislativer und nicht legislativer Vorschläge, nicht gefährdet werden; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, um schrittweise  – beginnend mit Konsumgütern – aus der Verwendung ewiger Chemikalien (PFAS) auszusteigen, die von der Wissenschaft nachweislich mit schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt in Zusammenhang gebracht werden, wobei ihre Verwendung in Fällen, in denen es keine sicheren Alternativen gibt, erlaubt sein sollte; betont, dass die Investitionen ausgebaut und die Erforschung und Entwicklung gleichwertiger und sicherer Alternativen beschleunigt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>fordert die Kommission auf, unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse aktualisierte Grenzwerte für PFAS im Trinkwasser vorzuschlagen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>betont, dass die Verschmutzung durch Arzneimittel, Bisphenole, antimikrobielle Resistenzgene, persistente organische Schadstoffe und andere bestehende und neu aufkommende Schadstoffe dringend vorwiegend an der Quelle angegangen und wirksam überwacht werden muss, um dem Null-Schadstoff-Ziel der EU und dem Ziel zu entsprechen, einen guten chemischen Zustand aller Gewässer zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Lücken durch eine verbesserte Finanzierung und die Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften sowie die Integration der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft zu schließen, um die Verschmutzung an der Quelle zu verringern und die Wasserökosysteme für künftige Generationen zu schützen; betont, dass antibiotikaresistente Bakterien und bestimmte neu entstehende Schadstoffe nach wie vor unzureichend angegangen werden und hier weitere Innovationen und Investitionen erforderlich sind; betont, dass alle Wirtschaftszweige nachhaltige Produktionsverfahren und kreislauforientierte Verfahren anwenden müssen, um proaktiv zu verhindern, dass Schadstoffe in Wassersysteme gelangen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>weist darauf hin, dass Mikroplastik auf verschiedene Weise in Trinkwasserquellen gelangen kann: durch Oberflächenabfluss (etwa nach Niederschlag), durch Abwasser (behandelt und unbehandelt), durch kombinierte Abwasserüberläufe, gewerbliches Abwasser, degradierte Kunststoffabfälle und atmosphärische Deposition; fordert die Kommission auf, im Einklang mit den Anforderungen der Trinkwasserrichtlinie eine umfassende Risikobewertung von Mikroplastik in Trinkwasser vorzulegen und kontinuierlich an belastbaren und zuverlässigen Probenahmen und Analysemethoden zu arbeiten, um der potenziellen Bedrohung durch diesen neu entstehenden Schadstoff für Wasserquellen für den menschlichen Gebrauch angemessen zu begegnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>betont, dass die Überwachung und Regulierung der Verschmutzung durch Kunststoffe in der Süßwasser- und Meeresumwelt verbessert werden muss, wobei ein besonderes Augenmerk auf Mikroplastik und Einwegkunststoffartikel zu legen ist; fordert die Kommission auf, die bestehenden Durchsetzungsmechanismen zu bewerten und weitere Maßnahmen zum Schutz der Wasserqualität zu prüfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>fordert die Interessenträger auf, sichere Wasserkontaktmaterialien zu entwickeln, BPA und andere Bisphenole zu ersetzen und die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG (ABl. L 338 vom 13.11.2004, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2004/1935/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, und der kürzlich angenommenen Bestimmungen über die Verwendung von BPA und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten (Verordnung (EU) 2024/3190 der Kommission) sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>weist darauf hin, dass mit der überarbeiteten Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser, die seit dem 1. Januar 2025 in Kraft ist, neue Verpflichtungen in Bezug auf die Wasserreinigung festgelegt werden, wonach Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika mindestens 80 % der Kosten für die Entfernung von Mikroschadstoffen aus dem Abwasser tragen müssen, um das Vorkommen schädlicher Stoffe in der Umwelt zu verringern; stellt fest, dass es unterschiedliche Zahlen und Bewertungen zu den Auswirkungen gibt, die dies auf die Arzneimittelbranche und folglich auf die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln hätte, und fordert die Kommission daher auf, eine neue und umfassende Bewertung der Auswirkungen auf diese Branche vorzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>fordert eine verstärkte Unterstützung der lokalen Behörden durch die EU bei der Modernisierung von Abwasserbehandlungsanlagen und der Förderung der Wiederverwendung von Wasser, um das Null-Schadstoff-Ziel der EU zu erreichen und sicherzustellen, dass die kommunale Abwasserbewirtschaftung in wirksamer Weise zu einem guten chemischen und ökologischen Zustand der Gewässer beiträgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>fordert eine verstärkte Überwachung von Pestizidrückständen in Gewässern und die Durchsetzung der Vorschriften über die Anwendung von Pestiziden, um ihre Auswirkungen auf die Wasserqualität einzudämmen; betont, dass die Mittel zur Unterstützung der Landwirte bei der Einführung landwirtschaftlicher Verfahren mit geringem Betriebsmitteleinsatz und der ökologischen/biologischen Landwirtschaft, mit denen die Abhängigkeit von chemischen Pestiziden und Düngemitteln verringert wird, aufgestockt werden müssen und dass Landwirte und andere Akteure angemessene Schulungen und unabhängige Beratungsdienste in Bezug auf den Einsatz, die Wirksamkeit und die Toxizität von Pestiziden sowie bewährte Verfahren erhalten müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>besteht darauf, dass die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft integriert werden, um die Verwendung gefährlicher Chemikalien in industriellen Verfahren zu verringern; betont, dass zusätzliche Mittel erforderlich sind, um die Industrie beim Übergang zu sauberen Technologien zu unterstützen, mit denen die Wasserverschmutzung minimiert wird<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Umweltagentur, „Industrial pollutant releases to water in Europe“ (Freisetzung industrieller Schadstoffe ins Wasser in Europa), Website der Europäischen Umweltagentur, 30. Mai 2024, https://www.eea.europa.eu/en/analysis/indicators/industrial-pollutant-releases-to-water.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>erkennt die Rolle von behandeltem Klärschlamm als lokale und kreislauforientierte Düngemittelquelle an, mit der zur Bodengesundheit, zum Nährstoffrecycling und zur Verringerung der Abhängigkeit von synthetischen Düngemitteln beigetragen wird; betont, wie wichtig es ist, zu verhindern, dass PFAS, Schwermetalle, Mikroplastik und sonstige Schadstoffe in Kanalisationsnetze gelangen, um die sichere und nachhaltige Verwendung von hochwertigem Klärschlamm in der Landwirtschaft zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>fordert die Kommission auf, eine Übersicht der Maßnahmen mit einem Zeitplan für die Verwirklichung der jeweiligen Ziele in einen Anhang zur Europäischen Wasserresilienzstrategie aufzunehmen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Anpassung an den Klimawandel: Überschwemmungen, Dürren, Gebiete mit Wasserknappheit, Katastrophenvorsorge</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>fordert eine Prüfung aller neuen Legislativ- und Nichtlegislativakte der EU hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel, um die Einbeziehung der Anpassung an den Klimawandel in Sektorpläne und politische Maßnahmen, die sich auf die Wasser- und Landnutzung auswirken, sicherzustellen; betont in diesem Zusammenhang, dass höhere Ambitionen im Klimabereich als Teil der Bekämpfung des Klimawandels erforderlich sind, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass sämtliche den Wasserverbrauch betreffenden Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu einer langfristigen und verbesserten Wasserresilienz beitragen; fordert die Kommission auf, bei der Annahme neuer legislativer und nichtlegislativer Vorschläge den Umständen hinsichtlich Geografie und Umwelt in den Mitgliedstaaten und der besonderen Situation von Inseln, Randgebieten und sonstigen Gebieten mit hoher Anfälligkeit, etwa von Wüstenbildung betroffenen Gebieten, in vollem Umfang Rechnung zu tragen; fordert die Kommission auf, einen Fahrplan für bereits geltende und in Vorbereitung befindliche legislative und nichtlegislative politische Maßnahmen vorzulegen, einschließlich Zielvorgaben und Überwachungsanforderungen mit Auswirkungen auf die Wasser- und Landnutzung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>betont, dass für die Mittelmeerregion, die mit einzigartigen Herausforderungen wie anhaltenden Dürren und dem Eindringen von Salz in Süßwasserressourcen konfrontiert ist, auf sie zugeschnittene Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandelerforderlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>hebt die besonderen Herausforderungen hervor, mit denen Inselgebiete aufgrund der Trinkwasserknappheit konfrontiert sind, und fordert gezielte Maßnahmen zum Schutz der Wasserressourcen auf Inseln, einschließlich der Verbesserung der Infrastruktur für die Sammlung und Speicherung von Regenwasser und der Einführung alternativer Wasserquellen bei gleichzeitiger Verbesserung der Überwachungs- und Bewirtschaftungssysteme für die Wasserressourcen; fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, Bergregionen in den nationalen Anpassungsplänen stärker zu berücksichtigen, um den spezifischen Herausforderungen der Wasserbewirtschaftung in Berggebieten gerecht zu werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass Lösungen im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel und seine Eindämmung nicht zu einer Schädigung der Ökosysteme führen sollten und dass dabei ein Anstieg der Nachfrage nach wasser- und energieintensiven Tätigkeiten vermieden und stattdessen energie- und wassereffizienten Lösungen und Technologien als Teil des Übergangs zu einer ressourceneffizienteren Wirtschaft Vorrang eingeräumt werden sollte, ohne die wirtschaftliche Produktivität zu untergraben, und dabei ein gleichberechtigter Zugang zu Wasser für alle sichergestellt werden sollte; weist darauf hin, dass Lösungen im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel und seine Eindämmung, damit sie Wirkung entfalten, auf die nationalen Gegebenheiten zugeschnitten sein und zugleich kurz- und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität steigern sollten; weist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeiten von Synergieeffekten mit innovativer Energieerzeugung wie Photovoltaik und Biogas hin, da diese auch zur Erhöhung des Einkommens in der Landwirtschaft beitragen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>erachtet es als wichtig, Wasser der Natur vorzubehalten, und stellt fest, dass gesunde Süßwasserökosysteme erhalten werden müssen, damit der Wasserkreislauf reibungslos funktioniert, die Menschen ihren Tätigkeiten nachgehen und die Auswirkungen von Dürren und Wasserknappheit abgemildert werden können; betont im Zusammenhang mit der Wiederherstellung von Süßwasserökosystemen und der natürlichen Funktionen von Flüssen, wie wichtig es ist, auf der Grundlage des derzeitigen Wissens- und Erfahrungsstands „obsolete Barrieren“ abzubauen, wo immer dies möglich ist, d. h. künstliche Barrieren, die ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr erfüllen oder nicht mehr benötigt werden; fordert die Aufstellung spezifischer Programme für die Reinigung und Erhaltung von Flussbetten, durch die ein Mindestdurchfluss sichergestellt und die Ansammlung von Geröll und Sedimenten verringert wird, die sich auf die Kapazität für die Speicherung und Verteilung des Wassers auswirken können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>besteht darauf, dass bei dem Hochwasser- und Dürremanagement angesichts der stärker ausgeprägten Auswirkungen des Klimawandels die entstehenden Risiken vollumfänglich berücksichtigt werden, einschließlich veränderter Wettermuster wie vermehrter Regenfälle, die zu Wasserüberschüssen führen; ist davon überzeugt, dass eine Kombination aus Überwachung, Datenerhebung, Vorsorge sowie Notfall- und Wiederaufbaumaßnahmen auf der Grundlage des Grundsatzes des „besseren Wiederaufbaus“ (building back better)<FOOTNOTE><FIELD> Büro der Vereinten Nationen für die Verringerung des Katastrophenrisikos, „Build Back Better in recovery, rehabilitation and reconstruction“ (Besserer Wiederaufbau im Rahmen der Wiederherstellung, Wiedernutzbarmachung und Sanierung), UNDRR, Genf, 2019.</FIELD></FOOTNOTE> einerseits und der Anpassung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Tätigkeiten andererseits von wesentlicher Bedeutung ist, um die Anfälligkeit zu verringern und die Resilienz zu erhöhen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der quantitative Aspekt des Wassers an Bedeutung gewinnt; betont in diesem Zusammenhang, dass klimaresiliente naturbasierte Lösungen und eine klimaresiliente Infrastruktur erforderlich sind, bei deren Entwicklung die Auswirkungen von Extremwetterereignissen berücksichtigt werden, um ihre Lebensfähigkeit bei Extremwetterereignissen sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>weist darauf hin, dass die WRRL 2007 durch die Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken ergänzt wurde, mit der ein Rahmen zur Verringerung der negativen Auswirkungen von Überschwemmungen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das kulturelle Erbe und die Wirtschaftstätigkeit geschaffen werden soll; stellt fest, dass die Vereinbarkeit der beiden Richtlinien durch Risikomanagementpläne und Hochwassermanagementpläne für Flusseinzugsgebiete als Komponenten eines integrierten Wasserbewirtschaftungssystems erreicht wird, in dem die Koordinierung von entscheidender Bedeutung ist; weist darauf hin, dass die Hochwasserprävention eng mit städtischen Grünflächen, Bodenschutzstrategien und Investitionen in Entwässerungsnetze zusammenhängt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>betont, dass die Vorsorge für Wasserknappheit und Dürre in der EU erheblich verbessert werden kann, zumal es in mehreren Mitgliedstaaten keine Dürremanagementpläne gibt<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission: Generaldirektion Umwelt et al., „Stock-taking analysis and outlook of drought policies, planning and management in EU Member States – Final Report“, (Bestandsanalyse und Prognose der Maßnahmen, der Pläne und des Umgangs der EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf Dürre – Abschlussbericht), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2023.</FIELD></FOOTNOTE>; fordert die Mitgliedstaaten und gegebenenfalls die zuständigen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, Dürremanagementpläne auszuarbeiten, insbesondere um die Bereitstellung von Trinkwasser und die Nahrungsmittelerzeugung sicherzustellen, und digitalisierte Überwachungs-, Kontroll- und Frühwarnsysteme zu integrieren, um wirksame und datengestützte Entscheidungen über Schutz-, Reaktions- und Kommunikationsmaßnahmen mit eindeutig festgelegten Zuständigkeitsbereichen zu unterstützen; weist darauf hin, dass auf EU-Ebene mit den Bestimmungen bezüglich Hochwassermanagementplänen vergleichbare Bestimmungen bezüglich Dürremanagementplänen eingeführt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>beharrt angesichts der zahlreichen Klimaereignisse wie Überschwemmungen, Dürren und Wirbelstürme, von denen Europa betroffen war, darauf, dass die EU über einen robusten Mechanismus für die Reaktion auf solche Krisen verfügt, der Systeme für die Warnung und Unterstützung der Zivilbevölkerung umfasst; weist darauf hin, dass digitale Überwachung, eine angemessene Veröffentlichung einschlägiger Daten und Frühwarnsysteme von wesentlicher Bedeutung dabei sind, wirksame Pläne für das Dürre- und Hochwassermanagement auf Ebene der Mitgliedstaaten zu erarbeiten; betont ferner, dass es wichtig ist, die verfügbaren EU-Instrumente vollumfänglich zu nutzen, beispielsweise die Hochwasservorhersagen des Europäischen Hochwasserwarnsystems und des Globalen Hochwasserwarnsystems und das Instrument für die globale Hochwasserüberwachung im Rahmen des Copernicus-Katastrophen- und Krisenmanagementdienstes;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>unterstreicht, dass das Katastrophenschutzverfahren der Union wichtig ist, um Länder zu unterstützen, die von Wasserkatastrophen wie Überschwemmungen und Dürren betroffen sind; fordert eine Erhöhung der Mittel, um das Katastrophenschutzverfahren der Union mit ausreichenden und aufgestockten Ressourcen auszustatten und die Vorsorge und den Kapazitätsaufbau zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Bereitschaft der Bürger bei Wasserkatastrophen oder -krisen zu verbessern; betont, dass Informationskampagnen und Übungen zur Veranschaulichung in Bildungseinrichtungen, öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen wichtig sind, um eine „Kultur der Bereitschaft“ unter den Bürgern zu schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Wasserinfrastruktur, einschließlich der Trinkwasser- und Sanitärinfrastruktur, sowie die Infrastruktur zur Regulierung von Flüssen systematisch zu erneuern und zu modernisieren und in innovative Lösungen auf der Grundlage bewährter Verfahren zu investieren, und so die Widerstandsfähigkeit der Wasserversorgungssysteme gegenüber dem Klimawandel zu erhöhen, eine stabile Trinkwasserversorgung sicherzustellen, die Früherkennung von Verlusten sowie die Verringerung von Leckagen und Verschwendung zu ermöglichen und zugleich die Wassertransport- und -speichersysteme zu optimieren; hebt hervor, dass die Mittel für die innovative Wasserinfrastruktur verglichen mit dem Investitionsbedarf in der gesamten EU unzureichend sind; fordert in dieser Hinsicht gezielte Mittel auf nationaler, regionaler oder EU-Ebene, um eine angemessene Finanzierung für die Entwicklung, Erhaltung und Modernisierung einer Infrastruktur für die Wasserresilienz sicherzustellen, innovative Lösungen und Technologien zu fördern und die langfristige Nachhaltigkeit dieser Wasserinfrastruktur zu gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>bedauert, dass die Kommission trotz der Bedrohung, die die Wüstenbildung für die Wasserqualität und -verfügbarkeit, die Bodenfruchtbarkeit und die Nahrungsmittelerzeugung darstellt, und der Erklärung von 13 Mitgliedstaaten im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung, von der Wüstenbildung betroffen zu sein, nicht wirksam und effizient dagegen vorgeht; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Oktober 2024 zu Wüstenbildung, Bodendegradation und Dürre auf der Grundlage einer umfassenden Folgenabschätzung einen integrierten EU-weiten Aktionsplan zur Bekämpfung der Wüstenbildung, Bodendegradation und Dürre vorzulegen, mit dem darauf abgezielt wird, die Resilienz gegenüber Dürren zu stärken und spätestens 2030 in der EU Neutralität hinsichtlich der Bodendegradation zu erreichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>besteht darauf, dass die Landwirtschaft bei der Einführung neuer Technologien stärker unterstützt wird, um die Nachfrage nach Wasser zu senken, und zugleich der Zugang zu Wasser verbessert wird, unter anderem durch die Unterstützung der Wasserrückhaltung und Grundwasserauffüllung; fordert, dass Forschungsergebnisse, beispielsweise zur Entsalzung von Meerwasser, zugänglich gemacht werden und die Einführung innovativer Entsalzungslösungen erleichtert wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, auf der Grundlage aktueller Bewertungen der Klimarisiken natürliche Wasserreserven zu schaffen, um die kritische Wasserversorgung und die entsprechenden Einzugsgebiete zu schützen, und dabei die Umweltauswirkungen und die sozioökonomischen Auswirkungen des Aufbaus solcher Reserven zu berücksichtigen; weist darauf hin, dass solche natürlichen Wasserreserven die Anforderung der WRRL an die Mitgliedstaaten ergänzen würden, Gewässer zu ermitteln, die für die Trinkwassergewinnung genutzt werden, damit sichergestellt würde, dass sie die in Artikel 4 der WRRL und der Trinkwasserrichtlinie festgelegten Ziele erfüllen, und dass für ihren notwendigen Schutz gesorgt würde; stellt fest, dass es solche natürlichen Wasserreserven bereits in unterschiedlicher Form in mehreren Mitgliedstaaten gibt; betont, dass die Mitgliedstaaten oder lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unterstützt werden sollten, um ihnen beim Aufbau natürlicher Wasserreserven zu helfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>weist auf das Potenzial der Rückhalteinfrastruktur als Beispiel für Systeme für die Wassergewinnung hin, die mithilfe der besten verfügbaren kosteneffizienten Techniken mit den geringsten Umweltauswirkungen geschaffen werden, unter anderem durch die Wiederverwendung von Abwasser oder die Sammlung von Regenwasser, um das Risiko von Dürren und Überschwemmungen zu verringern, die Wasserversorgungssicherheit zu erhöhen und die Kreislaufwirtschaft sowie die Aufbereitung und die Wiederverwendung von Wasser zu fördern; vertritt die Auffassung, dass Einrichtungen für die Wasserrückhaltung nützliche Instrumente sein können, sofern sie von lokalen oder nationalen Behörden unter klaren Bedingungen genehmigt werden, unter anderem hinsichtlich der Kapazität des lokalen Grundwassers, solche Tätigkeiten zu tragen, und der Notwendigkeit, dass Landwirte mit Zugang zur Wasserressource ihre Praktiken an nachhaltigere Verfahren anpassen, insbesondere in Bezug auf den Wasserbedarf und die Wasserqualität; fordert die Kommission auf, die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente, einschließlich finanzieller Unterstützung, dafür einzusetzen, dass dieser Ansatz in den Mitgliedstaaten einheitlich verfolgt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>bedauert die rechtswidrige oder vorsätzliche Wasserentnahme, durch die Gewässer erheblichen Schaden nehmen dürften; fordert die Anwendung abschreckender Maßnahmen, auch durch das Strafrecht, um den ökologischen Zustand oder das ökologische Potenzial von Oberflächengewässern oder des mengenmäßigen Zustands der Grundwasserkörper zu schützen; stellt fest, dass nationale Durchsetzungskapazitäten im Hinblick auf Schulungen und Wissenstransfer zusätzlich unterstützt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>weist auf die wichtige bereichsübergreifende Rolle naturbasierter Lösungen bei der Bewältigung der Herausforderungen der Dreifachkrise des Planeten und der Wiederherstellung des natürlichen Wasserkreislaufs hin; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in ihren politischen Maßnahmen und Empfehlungen der Einführung naturbasierter Lösungen für Wasserresilienz unter Berücksichtigung der ökologischen und sozioökonomischen Auswirkungen Vorrang einzuräumen, etwa der Wiedervernässung von Feucht- und Torfgebieten zur Erhöhung der Verfügbarkeit von Grundwasser und des Feuchtigkeitsgehalts des umgebenden Bodens, der Wiederherstellung und des Schutzes von Überschwemmungsflächen, Maßnahmen zur natürlichen Wasserrückhaltung, der Wiederbepflanzung als Hindernis für Hochwasser und dem Auffangen von Regenwasser, um die Wasserverfügbarkeit zu verbessern, Klimarisiken zu mindern und die langfristige Resilienz von Gemeinden, Unternehmen und der Lebensmittelerzeugung zu unterstützen; betont, dass neben naturbasierten Lösungen nach wie vor ergänzende Investitionen in technische Lösungen erforderlich sind, um langfristig für eine erfolgreiche Anpassung an den Klimawandel sowie Wasserresilienz zu sorgen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Finanzierung und Bepreisung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>weist darauf hin, dass naturbasierte Lösungen und natürliche Wasserrückhaltemaßnahmen das Potenzial haben, den Grundwasserspiegel wiederherzustellen und ökologische Ströme zu unterstützen sowie zugleich die Risiken im Zusammenhang mit Wasser in Form von Wasserknappheit, Hochwasser und Dürren zu verringern; stellt fest, dass naturbasierte Lösungen im Hochwassermanagement in der Regel bestehende Lösungen nicht ersetzen können und bei den extremsten Ereignissen möglicherweise nicht wirksam sind; weist jedoch darauf hin, dass naturbasierte Lösungen die Wirksamkeit und Lebensdauer der grauen Infrastruktur verbessern können, indem sie die Wasseraufnahmekapazität erhöhen, die Wassergeschwindigkeit verringern und Spitzenströme regulieren; bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass die Wirksamkeit naturbasierter Lösungen kontextspezifisch ist und die Lösungen an die Situation vor Ort angepasst werden müssen; betont in diesem Zusammenhang, dass es keine grundsätzliche Einheitslösung gibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>erachtet es als erforderlich, finanzielle Unterstützung für nachhaltige, innovative Methoden und Lösungen zu leisten, und öffentlich-private Partnerschaften angemessen zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>betont im Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel die Bedeutung gesunder Böden, um für Wasserversorgungssicherheit und Wasserkreisläufe zu sorgen; betont, dass die natürliche Wasserrückhaltung von Böden durch Maßnahmen zur Verbesserung der Bodengesundheit, mit denen CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Verluste minimiert werden, sowie durch Maßnahmen auf der Ebene des Gewässers verstärkt werden muss, etwa durch die Stabilisierung von Flussufern, auch mittels Renaturierung, und die Wiederherstellung der Rückhaltekapazitäten von Grundwasserleitern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>stellt fest, dass sorgfältig konzipierte forstwirtschaftliche Maßnahmen die Gesundheit von Wassereinzugsgebieten verbessern, den Wasserfluss regulieren und die Belastung durch Dürren und Überschwemmungen verringern können, da Bäume und Wälder bei der Regulierung des Wasserkreislaufs wegen ihrer Fähigkeit, Wasser zu reinigen, die Verfügbarkeit von Wasserressourcen zu erhöhen und die Wasserrückhaltung im Boden zu verbessern, eine entscheidende Rolle spielen; schlägt vor, dies bei der Ausarbeitung von Unionszielen für Katastrophenresilienz durch die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten gebührend zu berücksichtigen, ebenso wie bei der Entwicklung und Verbesserung von Katastrophenrisikomanagement- und Notfallplänen; betont in diesem Zusammenhang, dass mehr Forschung, Datenerhebung und Innovation sowie höhere Finanzmittel erforderlich sind, um Landbewirtschafter dabei zu unterstützen, den Auswirkungen von umweltbedingten Stressfaktoren wie Dürren, Überschwemmungen und einer abnehmenden Funktionalität von Wassereinzugsgebieten vorzubeugen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>erkennt an, dass städtische Gebiete zunehmend anfällig für wasserbedingte Klimarisiken wie Überschwemmungen, Wasserknappheit und Hitzestress sind; fordert die Einbeziehung der Planung für Wasserresilienz in Städten in die Strategien zur Anpassung an den Klimawandel, einschließlich Investitionen in begrünte Dächer, durchlässige Infrastruktur, Regenwasserentnahmen und Regenwasserrückhaltesysteme, sowie Maßnahmen zur Vergrößerung der Grün- und Blauflächen in städtischen Gebieten, um extreme Wetterauswirkungen abzufedern und die Risiken für menschliches Leben und Eigentum zu verringern; fordert ferner die Erhaltung von und Wiederherstellung des Zugangs zu urbanen Wasserstraßen in Städten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>betont, dass in der Europäischen Wasserresilienzstrategie eine angemessene Finanzierung aus öffentlichen und privaten Quellen sichergestellt werden sollte, um die Modernisierung, Aufwertung, Anpassung und Erhaltung einer resilienten Wasserinfrastruktur, eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Datenerhebung, Forschung, wirksame Überwachung, Digitalisierung, Fortbildung, naturbasierte Lösungen und die Entwicklung und Einführung innovativer wassereffizienter Technologien zu unterstützen sowie die ökologische und sozioökonomische Nachhaltigkeit im Einklang mit den im neuen Kompass für Wettbewerbsfähigkeit der EU festgelegten Zielen aufrechtzuerhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>fordert die Kommission auf, im Rahmen des anstehenden MFR einen gesonderten speziellen Fonds für Wasserresilienz einzurichten; ist der Auffassung, dass im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Kohäsionsfonds auch spezifische Finanzierungsmechanismen geschaffen werden sollten, um Technologien für eine intelligente Wassernutzung und Investitionen in Wasser zu unterstützen; ist der festen Überzeugung, dass Wasser bis dahin in den bestehenden Finanzierungsrahmen, einschließlich des Kohäsionsfonds, Vorrang haben sollte; betont, dass bei den Finanzierungsmechanismen der EU Aspekte der sozialen Gerechtigkeit und der Erschwinglichkeit berücksichtigt werden müssen, insbesondere im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Wasserdienstleistungen für die Bevölkerung, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten und Bürger, die mit größeren finanziellen Zwängen und spezifischen Gegebenheiten konfrontiert sind, unterstützt und zugleich die Verpflichtungen im Bereich der Wasserbewirtschaftung erfüllt werden; betont, dass es wichtig ist, vorhandene Mittel, Subventionen und Finanzierungsströme im Zusammenhang mit der Wasserbewirtschaftung und anderen damit zusammenhängenden Landnutzungsformen anzupassen und dabei anstelle veralteter technischer Lösungen innovative technische Lösungen und naturbasierte Lösungen oder eine Kombination daraus einzuführen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>fordert eine gezielte Finanzierung für Feldversuche zu den Wasserverhältnissen verschiedener Anbausysteme über Horizont Europa und die Europäische Innovationspartnerschaft für die Landwirtschaft EIP-AGRI; fordert, dass die Rolle von Frauen im Bereich der Wasserpolitik anerkannt und eine spezifische Finanzierung ermittelt wird, um ihren Zugang zur Landwirtschaft zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>weist darauf hin, dass das Fehlen spezifischer Finanzierung für Wasser oder verbindlicher Finanzierungsziele im Rahmen des derzeitigen MFR die Fähigkeit der EU einschränkt, gezielte Investitionen in grundlegende Wasserresilienzmaßnahmen wie die Modernisierung der Infrastruktur, Innovationen, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und die Umsetzung naturbasierter Lösungen und damit in die Wettbewerbsfähigkeit zu lenken, da fehlendes Wassergleichgewicht die Wirtschaft der Regionen zusätzlich belastet; stellt fest, dass sich der Zugang zu Finanzmitteln oder öffentlich-privaten Partnerschaften zur Unterstützung lokaler und regionaler Investitionen in die Wasserbewirtschaftung und -infrastruktur für Regionen in äußerster Randlage und Bergregionen sowie Inseln in der EU besonders schwierig gestaltet;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>betont, dass die Europäische Investitionsbank (EIB) bei der Finanzierung im Bereich Wasser eine bedeutende Rolle spielt; hebt hervor, dass die EIB aktiv in den Wassersektor investiert und diesen unterstützt; betont, dass die EU mit der EIB zusammenarbeiten sollte, um sich über bewährte Verfahren auszutauschen, und fordert die EIB und andere Finanzinstitute zudem auf, eine wichtigere Rolle bei der Finanzierung innovativer und resilienter Wasserinfrastrukturen, verbesserter Abwasserentsorgung und Trinkwasserinfrastruktur sowie der Digitalisierung zu übernehmen und Projekte zu unterstützen, die auf die Verringerung des Hochwasserrisikos, die Verhinderung von Erosion und die Wiederherstellung von Wasserläufen abzielen, indem sie günstige Bedingungen für Investitionen im Bereich Wasser schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, innovative Finanzierungsmechanismen, einschließlich Zahlungen für Ökosystemleistungen und grüne Anleihen, zu prüfen und zu fördern und zugleich für regulatorische Klarheit und Schutzvorkehrungen zu sorgen, um Marktverzerrungen zu verhindern; fordert die EIB und andere Finanzinstitute auf, zinsgünstigen Darlehen und Krediten für Mitgliedstaaten sowie regionale und lokale Behörden, die groß angelegte Wiederherstellungsprojekte durchführen, Vorrang einzuräumen, und dabei besondere Bestimmungen zur Unterstützung wirtschaftlich benachteiligter Regionen vorzusehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>betont, wie wichtig öffentlich-private Partnerschaften als Finanzierungsquelle im Bereich Wasser sind; fordert die Kommission auf, Anreize für private Investitionen in den Wassersektor zu setzen, indem ein unterstützender Rechtsrahmen geschaffen wird, der Kofinanzierungsmöglichkeiten und öffentlich-private Partnerschaften umfassen könnte, um Innovationen voranzutreiben, die Infrastrukturen zu verbessern und für nachhaltige Lösungen für die Wasserbewirtschaftung in allen Mitgliedstaaten zu sorgen; betont jedoch, dass die Einbeziehung privater Investitionen in den Wassersektor der EU den Status des Wassers als öffentliches Gut und als öffentliche Dienstleistung nicht untergraben darf und dass für die langfristige Resilienz des Sektors sowie die Einhaltung der Grundsätze der Zugänglichkeit, Erschwinglichkeit und Nachhaltigkeit gesorgt werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, Governance-Rahmen einzuführen, in denen die Rollen und Zuständigkeiten der Interessenträger bei der Planung, Finanzierung und Umsetzung naturbasierter Lösungen eindeutig festgelegt sind; ist der Ansicht, dass diese Rahmen Finanzierung aus verschiedenen Quellen, einschließlich philanthropischer Beiträge und privatwirtschaftlicher Partnerschaften, umfassen sollten und dabei zugleich für einen gleichberechtigten Zugang zu Ressourcen für kleinere Projekte gesorgt werden sollte, die insbesondere auf lokaler oder regionaler Ebene verwaltet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>88.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in ihren Haushalten auf Wasser betreffende Aspekte einzugehen und für eine bessere Steuerung der Verwendung der EU-Mittel in den Regionen zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>89.</NO.P>betont, dass Kommunen gezielte finanzielle und technische Unterstützung bereitgestellt werden muss, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften in Bezug auf Wasser zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>90.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, die Erteilung von Genehmigungen für Projekte im Bereich der nachhaltigen und innovativen resilienten Wasserinfrastruktur zu beschleunigen, um angesichts der dringenden Herausforderungen eine rasche Umsetzung zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>91.</NO.P>weist darauf hin, dass das Kostendeckungsprinzip in Bezug auf Wasserdienstleistungen, das vorsieht, dass alle Wassernutzer effektiv und proportional an der Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen beteiligt werden, in mehreren Mitgliedstaaten nach wie vor kaum bis gar nicht angewandt wird; fordert die Mitgliedstaaten und ihre regionalen Behörden auf, eine angemessene Wasserpreispolitik umzusetzen und das Kostendeckungsprinzip im Einklang mit der WRRL sowohl auf die Umwelt- als auch auf die Ressourcenkosten anzuwenden; fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung des Kostendeckungsprinzips die langen Investitionszyklen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass ausreichende Mittel für notwendige (Re-)Investitionen zur Verfügung stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>92.</NO.P>betont, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass mit der Wasserbepreisung die langfristige Wasserversorgungssicherheit gefördert wird, indem die wirtschaftlichen, ökologischen und ressourcenbezogenen Kosten der Wassernutzung darin widerspiegelt werden; fordert die Mitgliedstaaten und die zuständigen regionalen und lokalen Behörden auf, dafür zu sorgen, dass die Wasserbepreisung wirtschaftlich nachhaltig und sozial gerecht ist und eine effiziente Wassernutzung fördert und dass darin die Verfügbarkeit von Wasser in verschiedenen Mitgliedstaaten und Regionen, insbesondere in Regionen mit Wasserknappheit, widerspiegelt und zugleich die Erschwinglichkeit für Haushalte und kleine Unternehmen gewährleistet wird; fordert die Mitgliedstaaten und die zuständigen regionalen und lokalen Behörden auf, für eine transparente Wasserbepreisung zu sorgen und das Bewusstsein für den Wert von Wasserdienstleistungen zu schärfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>93.</NO.P>weist darauf hin, dass die zuständigen nationalen Wasserbehörden eine zentrale Rolle bei der Umsetzung neuer Wasserbewirtschaftungs- und -schutzpläne auf der Ebene der Mitgliedstaaten spielen werden; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die Kapazitäten dieser zuständigen Behörden in finanzieller und technischer Hinsicht zu erhöhen, damit sie eine bedeutendere unterstützende und beratende Rolle bei einer nachhaltigen und zukunftssicheren Infrastruktur für die Wasserbewirtschaftung und -speicherung übernehmen; ist der Ansicht, dass EU-Mittel wie der Fonds für einen gerechten Übergang genutzt werden sollten, um die Mitgliedstaaten und die Wasserbehörden weiterhin bei der Umsetzung zu unterstützen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Digitalisierung, Sicherheit und technische Innovation</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>94.</NO.P>betont das Potenzial und die Erforderlichkeit der Digitalisierung und von KI bei der Verbesserung der Bewirtschaftung und Überwachung von Gewässern und der Wasserinfrastruktur sowie bei der Berichterstattung und der Sicherstellung der Vergleichbarkeit von Daten, die unterschiedliche geografische Strömungsbedingungen widerspiegeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>95.</NO.P>fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Wasserversorgungsunternehmen auf, Transparenz und Digitalisierung zu durchgängig angewandten Grundsätzen der Wasserbewirtschaftung zu machen und den Einsatz von Bewirtschaftungs- und Messdaten zu verstärken, um die Überwachung, die Bewertung, die Rechenschaftspflicht und die Entscheidungsfindung zu verbessern, und zugleich Berichterstattungspflichten zu straffen und zu vereinfachen; fordert digitale Wassertechnologien, die es erleichtern, in Echtzeit, auf Grundlage von Proben und aus der Ferne die Wasserqualität, Wasserleckagen, die Wassernutzung und die Wasserressourcen zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten; fordert die Verbesserung der Effizienz bei der Verwendung öffentlicher Mittel und bei den öffentlichen Ausgaben in diesem Bereich; stellt fest, dass der umfangreiche Einsatz innovativer digitaler Technologien mit Schulungen im Bereich der digitalen Kompetenzen einhergehen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>96.</NO.P>betont, dass die Digitalisierung und datenzentrierte Lösungen beim Aufbau einer Gesellschaft mit intelligenter Wassernutzung gefördert werden müssen; betont, dass in allen Wirtschaftszweigen digitale Lösungen für die Überwachung des Wasserverbrauchs und die Optimierung der Nutzung von Wasserressourcen entwickelt werden müssen; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung für die Einführung intelligenter Wasserbewirtschaftungssysteme bereitzustellen, wobei der Schwerpunkt auf den Bedürfnissen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) liegen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>97.</NO.P>weist darauf hin, dass Wassersysteme, darunter Wasserbehandlungsanlagen und Wasserverteilungssysteme, als kritische Infrastruktur und Sicherheitssäule eines Landes und damit als für die strategische Autonomie der EU von wesentlicher Bedeutung gelten und ausgeprägteren Schutz sowie Versorgungseinrichtungen erfordern, die physische Bedrohungen sowie Cyberbedrohungen und -angriffe erkennen, darauf reagieren und die Erholung davon ermöglichen; stellt fest, dass ein höheres Maß an Digitalisierung neue Schwachstellen mit sich bringt; weist darauf hin, dass Betreiber von Wassersystemen im Falle einer Bedrohung oder eines Angriffs möglicherweise nicht mehr in der Lage sind, den Durchfluss und die Qualität des Wassers zu kontrollieren oder den tatsächlichen Zustand des Wassersystems zu verfolgen; beharrt darauf, dass Schwachstellenbewertungen und ein Notfallplan in allen Mitgliedstaaten ein integraler Teil des Wasserbewirtschaftungssystems sein sollten; spricht sich für die Förderung des Austauschs von Informationen über Bedrohungen der Cybersicherheit und von Prozessen für den Austausch über bewährte Verfahren zwischen Betreibern sowie für den Aufbau einer Cybersicherheitskultur im Wege von technischen Sicherheitsmaßnahmen, einem Kompetenzaufbau und von Sensibilisierung und Kommunikation aus; weist auf die Maßnahmen und Bestimmungen nach der NIS-2-Richtlinie und der Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen hin, mit denen dazu beigetragen werden könnte, die neu entstehenden Sicherheitsrisiken zu mindern; fordert die Kommission auf, eine führende Rolle bei der Stärkung der Koordinierungsformate auf EU-Ebene einzunehmen und in der künftigen Strategie der Union zur Krisenvorsorge wirksame Instrumente vorzuschlagen, damit eine rechtzeitige Vorsorge in Bezug auf die Bekämpfung von ökologischen und anderen Risiken für Gewässer, die eine Bedrohung der allgemeinen Sicherheit der EU darstellen, sichergestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>98.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Beteiligung von Frauen an Entscheidungen in Bezug auf die Wasserresilienz zu verstärken; fordert die Annahme eines methodischen Ansatzes, im Rahmen dessen geschlechtsspezifische Bedürfnisse bei der Umsetzung von Projekten im Bereich der Wasserversorgung wirksam berücksichtigt werden, indem Überwachung, Berichterstattung und Nachverfolgung eingeführt werden, bei denen Instrumente und Indikatoren unter Aufschlüsselung nach Geschlecht verwendet werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>99.</NO.P>stellt fest, dass bessere Daten und Datenanalyse sowie die Bewertung bewährter Verfahren und die Ermittlung der kosteneffizientesten und wirksamsten Maßnahmen für eine faktengestützte Entscheidungsfindung und die rasche Ermittlung von kleinen Veränderungen der Wasserqualität, die eine Bedrohung für Gewässer darstellen könnten, von entscheidender Bedeutung sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>100.</NO.P>betont, dass es verbesserter, zuverlässiger und interoperabler Daten über die Versorgung, Nachfrage, Verteilung, Zugänglichkeit und Nutzung im Bereich Wasser bedarf und dass Datenpunkte eingerichtet werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Datenerhebung zu verstärken und die Interoperabilität der Daten auf allen Ebenen zu verbessern, um die Umsetzung der geltenden Wassergesetzgebung zu fördern und Strategien für die Kreislaufwirtschaft und für Industriesymbiosen mit intelligenter Wassernutzung zu erleichtern; betont, dass Daten und KI für die Modellierung des Wasser- und Energieverbrauchs sowie der Wiederverwendungs- und Recyclingkapazitäten verwendet werden könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>101.</NO.P>fordert die Kommission auf, die wesentliche Rolle des Wassersektors bei der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU besser anzuerkennen, indem Forschung und Innovation vorangebracht und der Unternehmergeist und Talente gefördert werden; betont in diesem Zusammenhang, dass es wichtig ist, Innovation im Wassersektor voranzubringen; weist darauf hin, dass das im Rahmen der Richtlinie 2010/75/EU eingerichtete europäische Innovationszentrum für industrielle Transformation und Emissionen in dieser Hinsicht eine Rolle spielen könnte, da es die Umweltleistung industrieller Technologien bewertet und Informationen über innovative industrielle Umwelttechniken sammelt; weist ferner auf bestehende Partnerschaften wie die „Water4All Partnership“ hin, ein Finanzierungsprogramm für wissenschaftliche Forschung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>102.</NO.P>ist der Ansicht, dass es notwendig ist, Multi-Stakeholder-Plattformen einzurichten und zu fördern, um die Einführung von Innovationen auf allen Ebenen, lokal und national, voranzubringen; empfiehlt, bei diesen Plattformen ein breites Spektrum von Teilnehmenden – den öffentlichen und den privaten Sektor sowie Organisationen der Zivilgesellschaft – einzubeziehen, um ein Bündnis von Partnern zu schaffen und damit Veränderungen zu bewirken; unterstützt die Förderung des Wissensaustauschs darüber, wie die Umsetzung der bestehenden EU-Wassergesetzgebung und der Kapazitätsaufbau auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene durch digitale Wassertechnologien unterstützt werden können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, digitale Kompetenzen sowie Forschungs- und Entwicklungsprogramme, bei denen der Schwerpunkt auf Wasser liegt, auszuweiten, etwa durch die Zusammenarbeit mit Universitäten, Forschungszentren und KMU;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>103.</NO.P>erkennt die zentrale Rolle von Datenzentren in der digitalen Wirtschaft an; stellt mit Besorgnis fest, dass die rasche Verbreitung der Technologie zu einem erheblichen Anstieg der Nachfrage nach Wasserressourcen für KI im Zusammenhang mit ihrem Betrieb führen könnte, der die Umweltvorteile untergraben könnte, die KI verspricht, etwa Ressourcenoptimierung und die Verringerung der CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-Emissionen, und betont, dass Maßnahmen für Wassereffizienz in ihre Planung und ihren Betrieb integriert werden müssen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich in ihrer Europäischen Wasserresilienzstrategie mit der Nutzung von Wasserressourcen für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und insbesondere KI und Rechenzentren zu befassen, insbesondere indem sie zur Wiederverwendung von behandeltem Wasser durch Rechenzentren auffordert, und die Konzeption effizienterer Chips und Komponenten zu fördern, um den Kühlbedarf zu senken; empfiehlt den Mitgliedstaaten, Strategien für Wasserresilienz Vorrang einzuräumen, mit denen konkrete Herausforderungen angegangen werden, die sich aufgrund von Rechenzentren ergeben, damit die Nachhaltigkeit sowohl der digitalen als auch der ökologischen Agenda sichergestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>104.</NO.P>weist darauf hin, dass es sich bei der Meerwasserentsalzung um einen Prozess, bei dem Meer- oder Brackwasser entsalzt wird, um es für eine Reihe von Verwendungszwecken, einschließlich des Trinkens, nutzbar zu machen, und damit um eine für die Lebensgrundlagen der Bevölkerung wichtige technische Lösung handelt; stellt fest, dass die Entsalzung zugleich ein energieintensiver Prozess ist und idealerweise unter Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen erfolgen sollte, wann immer dies möglich ist, um die Auswirkungen auf die Umwelt möglichst gering zu halten; bekräftigt, dass bei der Entsalzung das Nebenprodukt Sole (eine konzentrierte Salzlösung) erzeugt wird, das ordnungsgemäß entsorgt werden muss, damit schädliche Auswirkungen auf die Meeresumwelt vermieden werden; vertritt daher die Ansicht, dass Entsalzung im Wege von Umkehrosmose oder thermischen Verfahren angewendet werden sollte, wenn ökologisch nachhaltigere Möglichkeiten nicht verfügbar sind oder nicht umgesetzt werden können, insbesondere in abgelegenen Gebieten oder auf Inseln; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass laufend an neuen technologischen Lösungen gearbeitet wird, etwa mikrobiellen Entsalzungszellen, die eine ökologisch nachhaltige und innovative Alternative zu traditionellen Entsalzungsverfahren darstellen, insbesondere für die Bereitstellung von sauberem Wasser und einer Abwasserbehandlung für kleine, abgelegene Orte ohne Strom;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>105.</NO.P>betont, dass mehr Mittel für Forschung und Entwicklung im Bereich von Technologien wie innovativen Entsalzungsverfahren erforderlich sind, um die Effizienz, die Nachhaltigkeit und den Ausbau solcher Technologien zu erhöhen; fordert, Möglichkeiten der Nutzung derartiger Technologien in der Landwirtschaft zu erforschen, um die Wasserentnahmestellen zu diversifizieren und die Anfälligkeit des Sektors für Wasserknappheit somit zu verringern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>106.</NO.P>stellt fest, dass es in den letzten zehn Jahren viele wissenschaftliche Durchbrüche dabei gegeben hat, die Wasserbehandlung intelligenter und kreislauforientierter zu gestalten, und dass diese Lösungen Möglichkeiten eröffnen, digitale Lösungen, KI und Fernmessung einzusetzen, um Wasser effizienter zu nutzen, behandeltes Abwasser zur Bewässerung zu verwenden und Energie und Nährstoffe aus dem Abwasser zurückzugewinnen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>107.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, regulatorische Hindernisse im Binnenmarkt zu beseitigen, um die Entwicklung, den Ausbau und das Inverkehrbringen innovativer Biotechnologie- und Bioproduktionslösungen zu erleichtern und eine umweltfreundlichere Herstellung und die Kreislaufwirtschaft zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>108.</NO.P>fordert die Finanzierung, Entwicklung und Zulassung innovativer Stoffe für den Pflanzenschutz und die Düngung, einschließlich biologischer Bekämpfungsmittel und Wirkstoffe mit geringeren Auswirkungen auf die Umwelt, die für einen gerechten Übergang zu nachhaltigeren landwirtschaftlichen Systemen erforderlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>109.</NO.P>fordert die Aufstellung spezifischer Programme für die Reinigung und Erhaltung von Flussbetten, mit denen ein angemessener Durchfluss sichergestellt und die Ansammlung von Geröll und Sedimenten verringert wird, die sich auf die Kapazität für die Speicherung und Verteilung des Wassers auswirken können;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Grenzüberschreitende und internationale Zusammenarbeit</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>110.</NO.P>betont, dass eine umfassende Europäische Wasserresilienzstrategie notwendig ist, mit der die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und einheitlichere Datenerhebung und Berichterstattung sowie der Austausch unter lokalen, regionalen und nationalen Akteuren über bewährte Verfahren gefördert und eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung sowie eine gerechte Verteilung der Ressourcen unter den Mitgliedstaaten sichergestellt und vermieden wird, dass Herausforderungen im Zusammenhang mit Wasser, etwa Wasserknappheit und Hochwasserrisiken, auf andere Mitgliedstaaten übertragen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>111.</NO.P>hebt hervor, dass der Klimawandel eine große Bedrohung für die Wasserressourcen und die aquatischen Ökosysteme ist; stellt fest, dass Überschwemmungen und Wasserknappheit die Ernährungs- und Wasserversorgungssicherheit und die Gesundheit der Bevölkerung insgesamt gefährden und damit letztlich der soziale Zusammenhalt und die Stabilität beeinträchtigt werden; stellt fest, dass Wasserresilienz entscheidend ist, um aktuelle und künftige Gesundheits-, Lebensmittel-, Energie- und Sicherheitskrisen zu verhindern und zu bewältigen; hebt hervor, dass Wasserresilienz zu grenzüberschreitender Zusammenarbeit im Bereich Wasser beiträgt und als Katalysator für Frieden und Sicherheit dient, da die Länder durch gemeinsame Flüsse und Grundwasserressourcen miteinander verbunden sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>112.</NO.P>fordert, dass die Mitgliedstaaten bei der Bewirtschaftung gemeinsamer Flusseinzugsgebiete und Grundwasserleiter und bei der wirksamen Erhebung und Weitergabe von Daten in Bezug auf die Wasserqualität, den Verschmutzungsgrad und den Wasserstand verstärkt zusammenarbeiten; empfiehlt die Einrichtung regionaler Zentren für die Zusammenarbeit, um die Umsetzung gemeinsamer Strategien für Wasserresilienz zu koordinieren, wobei die klimatischen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen der einzelnen Gebiete zu berücksichtigen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>113.</NO.P>fordert eine verstärkte internationale Zusammenarbeit, auch auf Ebene der Flusseinzugsgebiete, um die immer größere Wasserkrise zu bewältigen, für sauberes und hochwertiges Wasser zu sorgen, eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung zu fördern und verschiedene innovative Wassertechnologien einschließlich naturbasierter Lösungen umzusetzen; fordert die Verankerung von grenzübergreifender Zusammenarbeit auf operativer, taktischer und strategischer Ebene;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>114.</NO.P>fordert die Einrichtung grenzüberschreitender Projekte im Rahmen der europäischen territorialen Zusammenarbeit und anderer EU-Fonds, um die regionale Zusammenarbeit bei der Bewirtschaftung der Wasserressourcen zu verbessern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Sicherstellung einer gerechten Verteilung von Wasser auf Wirtschaftszweige und Mitgliedstaaten zu legen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>115.</NO.P>betont, dass die Überwachungskapazitäten der EU durch Digitalisierung und moderne Technologien gestärkt werden müssen, darunter Satellitenüberwachung und eine Verfolgung von Umweltverschmutzung in Echtzeit, was wesentlich dafür ist, grenzüberschreitende Umweltverschmutzung zu verhindern und zu bekämpfen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>116.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine besondere diplomatische Rolle zu übernehmen, die der Lösung von Konflikten mit Bezug zu Wasser, der Förderung der Zusammenarbeit im Bereich Wasser und dem Schutz von Wasserquellen und -systemen, insbesondere in bewaffneten Konflikten und im grenzüberschreitenden Kontext, gewidmet ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>117.</NO.P>fordert die EU nachdrücklich auf, bei den internationalen Bemühungen um den Schutz und die Wiederherstellung von Wasserökosystemen im Einklang mit dem Nachhaltigkeitsziel 6 zu sauberem Wasser und Sanitäreinrichtungen eine Führungsrolle zu übernehmen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>118.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>