<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0096</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Rückkehr von durch Russland zwangsweise überführten und deportierten ukrainischen Kindern</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0249, 0250, 0252, 0255 und 0258/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2025 zu der Rückkehr von durch Russland zwangsweise überführten und deportierten ukrainischen Kindern (2025/2691(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen, die Europäische Menschenrechtskonvention, die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle, das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Präsident Selenskyjs Initiative „Bring Kids Back UA“ (Bringt die Kinder in die Ukraine zurück) zufolge seit Februar 2022 etwa 20 000 ukrainische Kinder zwangsweise in die Russische Föderation und nach Belarus deportiert wurden bzw. in den vorübergehend besetzten ukrainischen Gebieten festgehalten werden, wobei nur 1 293 Kinder zurückgekehrt und 624 Kinder nachweislich zu Tode gekommen sind; in der Erwägung, dass nach Angaben des Humanitarian Research Lab (HRL) der Universität Yale die tatsächlichen Zahlen wahrscheinlich viel höher liegen, zumal diese Überführungen und Deportationen weiter fortgesetzt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die gewaltsame Verbringung in ein besetztes Gebiet oder die Deportation aus einem besetzten Gebiet in das Hoheitsgebiet des Besatzers durch das Völkerrecht verboten ist und dass es sich dabei nach dem Römischen Statut um ein Kriegsverbrechen handelt und im Sinne der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes einem Völkermord gleichkommen kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass der IStGH am 17. März 2023 Haftbefehle gegen Wladimir Putin und Marija Lwowa-Belowa erlassen hat, da sie für das Kriegsverbrechen der widerrechtlichen Überführung und Deportation ukrainischer Kinder verantwortlich sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>verurteilt aufs Schärfste das gewaltsame Vorgehen der Russischen Föderation und die Komplizenschaft von Belarus bei der Misshandlung ukrainischer Kinder, was auch Mord, Zwangsüberführungen und Deportationen, illegale Adoptionen, sexuellen Missbrauch und Ausbeutung, Zwangsrussifizierung und Militarisierung einschließt; betont, dass dieses Vorgehen Teil einer auf Völkermord ausgerichteten Strategie ist, mit der die ukrainische Identität ausgelöscht werden soll;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die EU nachdrücklich auf, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und Personen und Organisationen, die an diesen Verbrechen beteiligt sind, mit Sanktionen zu belegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert, dass diese Verbrechen unverzüglich aufhören und Russland die Identität und den Aufenthaltsort aller deportierten ukrainischen Kinder mitteilt und für ihr Wohlergehen und ihre sichere und bedingungslose Rückkehr sorgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die föderalen und lokalen staatlichen Stellen Russlands nachdrücklich auf, internationalen Organisationen wie dem IKRK, dem OHCHR und UNICEF Zugang zu allen deportierten ukrainischen Kindern zu gewähren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt mit Bedauern fest, dass das IKRK seiner Aufgabe nicht nachkommt, die ukrainischen Kinder zu schützen, die nach Russland und Belarus deportiert wurden oder sich in den vorübergehend besetzten ukrainischen Gebieten befinden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>verurteilt die zwangsweise Einbürgerung der deportierten Kinder und ihre staatlich geförderte Adoption durch russische Familien als Teil einer gezielten Politik der Zwangsassimilation;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die EU auf, eng mit den staatlichen Stellen der Ukraine sowie internationalen und nichtstaatlichen Organisationen zusammenzuarbeiten und diese bei ihren Bemühungen zu unterstützen, alle vermissten und deportierten ukrainischen Kinder aufzuspüren; fordert die internationale Gemeinschaft einschließlich der USA nachdrücklich auf, die Finanzierung des Humanitarian Research Lab der Universität Yale aufrechtzuerhalten, und ruft die EU auf, sich für die Fortführung der Finanzierung einzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, dass jedes echte Friedensabkommen die Rückführung dieser Kinder und das Ablegen von Rechenschaft für die Zwangsüberführungen und Deportationen umfassen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, die Abstimmung im Rahmen des IStGH, des Internationalen Gerichtshofs und des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine zu verbessern, sodass Russland zur Rechenschaft gezogen werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der HR/VP, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Europarat, der OSZE sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Ukraine sowie den USA, Russland und Belarus zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>