<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0098</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Neunter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0066/2025 - Berichterstatter: Jacek Protas)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2025 zu dem neunten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (2024/2107(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 4, Artikel 162, Artikel 174 bis 178 und Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1060/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE> (Dachverordnung),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1058/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1059 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 94, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1059/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 21, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1057/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 1, ELI http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1056/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 1, ELI http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2115/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2020/460 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2020 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 508/2014 im Hinblick auf besondere Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten und in andere Sektoren von deren Volkswirtschaften zur Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs (Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 99 vom 31.3.2020, S. 5, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/reg/2020/460/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2020/558 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2020 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013 und (EU) Nr. 1303/2013 im Hinblick auf spezifische Maßnahmen zur Einführung einer außerordentlichen Flexibilität beim Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds als Reaktion auf den COVID-19-Ausbruch<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 130 vom 24.4.2020, S. 1, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/reg/2020/558/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2020/461 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zur finanziellen Unterstützung der von einer Notlage größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit schwer betroffenen Mitgliedstaaten und Länder, die ihren Beitritt zur Union verhandeln<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 99 vom 31.3.2020, S. 9, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/reg/2020/461/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2020/2221 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Bezug auf zusätzliche Mittel und Durchführungsbestimmungen zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 437 vom 28.12.2020, S. 30, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/reg/2020/2221/oj</STRING>.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2022/562 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 223/2014 in Bezug auf den Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (CARE)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 109 vom 8.4.2022, S. 1, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/reg/2022/562/oj.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2022/2039 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) 2021/1060 im Hinblick auf zusätzliche Flexibilität zur Bewältigung der Folgen des militärischen Angriffs durch die Russische Föderation FAST – CARE (Flexible Assistance for Territories – Flexible Unterstützung für Gebiete)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 275 vom 25.10.2022, S. 23, ELI: <STRING UNDERLINE="on">http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2039/oj.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das 2002 ins Leben gerufene URBACT-Programm für nachhaltige städtische Zusammenarbeit,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die EU-Städteagenda vom 30. Mai 2016,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Territoriale Agenda 2030 vom 1. Dezember 2020,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den von der Kommission am 27. März 2024 veröffentlichten neunten Kohäsionsbericht<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission: Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung, <STRING ITALIC="on">Neunter Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt</STRING>, 2024.</FIELD></FOOTNOTE> und die Mitteilung der Kommission vom 27. März 2024 zum neunten Kohäsionsbericht (COM(2024)0149),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Studie mit dem Titel „The future of EU cohesion: Scenarios and their impacts on regional inequalities“ (Zur Zukunft des Zusammenhalts in der EU – Szenarien und ihre Auswirkungen auf regionale Ungleichheit), die im Dezember 2024 vom Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom Februar 2024 mit dem Titel „Forging a sustainable future together – Cohesion for a competitive and inclusive Europe“<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission: Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung, „<STRING ITALIC="on">Forging a sustainable future together – Cohesion for a competitive and inclusive Europe – Report of the High-Level Group on the Future of Cohesion Policy</STRING>“, Februar 2024.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 31. Mai 2024 zum neunten Kohäsionsbericht<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/4668, 9.8.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4668/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 21. November 2024 mit dem Titel „Eine erneuerte Kohäsionspolitik nach 2027, bei der niemand zurückgelassen wird – Reaktion des AdR auf den 9. Kohäsionsbericht und den Bericht der Hochrangigen Gruppe zur Zukunft der Kohäsionspolitik“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 9. September 2024 von der Kommission veröffentlichten Bericht mit dem Titel „The future of European competitiveness – A competitiveness strategy for Europe“ (Zur Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit der EU – Eine Wettbewerbsfähigkeitsstrategie für die EU),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Übereinkommen, das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 21) in Paris geschlossen wurde („Übereinkommen von Paris“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Studie mit dem Titel „Streamlining EU Cohesion Funds: addressing administrative burdens and redundancy“, die von der Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union im November 2024 veröffentlicht wurde<FOOTNOTE><FIELD> Europäisches Parlament: Fachabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik, Generaldirektion Interne Politikbereiche, „<STRING ITALIC="on">Streamlining EU Cohesion Funds – addressing administrative burden and redundancy</STRING>“, 2024.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf eine Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2025 über das Instrument der Grenzregionen für Entwicklung und Wachstum in der EU (BRIDGEforEU)<FOOTNOTE><FIELD> Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Mai 2022 mit dem Titel „Die Menschen in den Mittelpunkt stellen – nachhaltiges und inklusives Wachstum sichern – das Potenzial der Gebiete in äußerster Randlage der EU erschließen“ (COM(2022)0198),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme in Form eines Schreibens des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung<FOOTNOTE><FIELD><STRING SUPERSCRIPT="on">3</STRING> Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 über die Kohäsionspolitik und regionale Umweltstrategien im Kampf gegen den Klimawandel<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 494 vom 8.12.2021, S. 26.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2021 zur Umkehrung demografischer Trends in den Regionen der EU mithilfe von Instrumenten der Kohäsionspolitik<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 15 vom 12.1.2022, S. 125.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2021 mit dem Titel „Eine stärkere Partnerschaft mit den EU-Gebieten in äußerster Randlage“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 117 vom 11.3.2022, S. 18.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2022 zum achten Kohäsionsbericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 125 vom 5.4.2023, S. 100.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. November 2023 zu Optionen zur Verbesserung der Zuverlässigkeit von Prüfungen und Kontrollen der nationalen Behörden bei geteilter Mittelverwaltung<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/4207, 24.7.2024, ELI<STRING ITALIC="on">: </STRING>http://data.europa.eu/eli/C/2024/4207/oj<STRING ITALIC="on">.</STRING></FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. November 2023 zur Talenterschließung in den Regionen Europas<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/4225, 24.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4225/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2024 zu der Umsetzung und den Ergebnissen der Kohäsionspolitik 2014-2020 in den Mitgliedstaaten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6562, 12.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6562/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung (A10-0066/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass in der gesamten EU im Rahmen ihrer mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeiträume 2014-2020 und 2021-2027 die Kohäsionspolitik im Mittelpunkt der politischen Maßnahmen der EU steht, das wichtigste Instrument der EU für Investitionen in die nachhaltige wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung ist und zur Verwirklichung der Ziele des Grünen Deals beiträgt; in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik, wie sie in den Verträgen verankert ist, für einen gut funktionierenden und florierenden Binnenmarkt von grundlegender Bedeutung ist, da mit ihr die Entwicklung aller Regionen in der EU und insbesondere jene der am wenigsten entwickelten Regionen gefördert wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass durch die Kohäsionspolitik die wirtschaftliche, soziale und territoriale Konvergenz in der EU gefördert wird, wobei insbesondere eine Steigerung des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts beispielsweise der EU-Mitgliedstaaten in Mittel- und Osteuropa von 43 % des EU-Durchschnitts im Jahr 1995 auf rund 80 % im Jahr 2023 zu verzeichnen war; in der Erwägung, dass im neunten Kohäsionsbericht hervorgehoben wird, dass bis Ende 2022 im Rahmen der Kohäsionspolitik mehr als 4,4 Millionen Unternehmen unterstützt wurden, wodurch mehr als 370 000 Arbeitsplätze in diesen Unternehmen geschaffen wurden; in der Erwägung, dass in dem Bericht auch betont wird, dass die Kohäsionspolitik eine erhebliche Rendite generiert und dass jeder Euro, der 2014-2020 und 2021-2027 in die Programme investiert wurde bzw. wird, bis 2030 ein zusätzliches BIP in der EU im Gegenwert von 1,30 EUR generiert; in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik im Durchschnitt etwa 13 % der gesamten öffentlichen Investitionen in der EU ausmachte<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission, <STRING ITALIC="on">Neunter Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt</STRING>, ebd.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass in dem gemeinsam mit dem neunten Kohäsionsbericht vorgestellten Bericht der Kommission mit dem Titel „Die langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU: Wichtigste Ergebnisse und Ausblick“ hervorgehoben wird, dass 24,6 Mrd. EUR bzw. 8 % der für die Säule „Ländliche Entwicklung“ der Gemeinsamen Agrarpolitik vorgesehenen Mittel für Investitionen in ländliche Gebiete außerhalb der Landwirtschaft bereitgestellt werden, wodurch einer Debatte über die Zukunft des ländlichen Raums der Boden bereitet wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass im Rahmen der Kohäsionspolitik zwischen 2021 und 2027 über 140 Mrd. EUR in den grünen und den digitalen Wandel investiert wurden und werden<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission, <STRING ITALIC="on">Neunter Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt</STRING>, ebd.</FIELD></FOOTNOTE>, um dazu beizutragen, die Netze und die Infrastruktur zu stärken, den Naturschutz zu unterstützen, grüne und digitale Kompetenzen zu verbessern und die Schaffung von Arbeitsplätzen und öffentliche Dienstleistungen zu fördern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass trotz der weithin anerkannten und nachweislich positiven Auswirkungen der Kohäsionspolitik auf die soziale, wirtschaftliche und territoriale Konvergenz nach wie vor erhebliche Herausforderungen bestehen, die vor allem durch Entwicklungsunterschiede auf subnationaler Ebene, innerhalb von Regionen und in Regionen, die in Entwicklungsrückstand geraten sind, und die Auswirkungen des Klimawandels in Bezug auf die Demografie, den grünen und den digitalen Wandel und die Konnektivität, aber auch in Bezug auf die Wirtschaftsentwicklung, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Regionen und in ländlichen und abgelegenen Gebieten, gekennzeichnet sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik und die sektorspezifischen Programme der EU wiederholt und wirksam dazu beigetragen haben, dass die Regionen wirkungsvoll auf Notfälle und asymmetrische Schocks – wie die COVID-19-Krise, den Brexit, die Energiekrise und die durch Russlands Invasion in der Ukraine ausgelöste Flüchtlingskrise sowie auf Naturkatastrophen – reagieren konnten, obgleich es sich dabei nicht um ein Krisenbewältigungsinstrument oder einen maßgeblichen Mechanismus zur Finanzierung von Notfallmaßnahmen, sondern um langfristige strukturpolitische Maßnahmen handelt; in der Erwägung, dass sich die Inanspruchnahme der europäischen Struktur- und Investitionsfonds durch derlei Krisen verzögert hat und dass eine beträchtliche Zahl der Projekte, die mit Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) finanziert werden, zum größten Teil auf Projekten aufbauen, die für kohäsionspolitische Investitionen vorgesehen waren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechtsrahmen für den Einsatz und die Verwaltung der kohäsionspolitischen Instrumente sowie der Fonds der Kohäsionspolitik trotz der bereits für die Zeiträume 2014-2020 und 2021-2027 ergriffenen Maßnahmen weiter vereinfacht werden sollte und interoperable digitale Instrumente besser genutzt und weiterentwickelt werden sollten, auch durch die Einrichtung von zentralen digitalisierten Servicecentern, um Verfahren zu straffen, das Vertrauen der Interessenträger zu stärken, den Verwaltungsaufwand zu verringern, die Flexibilität bei der Mittelverwaltung zu erhöhen und Zahlungen zu beschleunigen, nicht nur für die zuständigen Behörden, sondern auch für die Endbegünstigten; in der Erwägung, dass der Spielraum für eine flexiblere Mittelverwendung erweitert werden muss, auch durch die Möglichkeit, die Entwicklung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck zu finanzieren; in der Erwägung, dass es von größter Bedeutung ist, bei der Ausarbeitung künftiger kohäsionspolitischer Maßnahmen strategische Impulse über den gesamten Finanzierungszeitraum zu berücksichtigen, die jedoch zur Halbzeit des Finanzierungszeitraums neu bewertet werden könnten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die niedrige Ausschöpfungsquote bei den Fonds der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2021-2027, die derzeit bei nur 6 % liegt, nicht auf einen mangelnden Bedarf seitens der Mitgliedstaaten oder Regionen, sondern vielmehr auf Verzögerungen bei der Genehmigung operationeller Programme, den Übergangszeitraum zwischen den Finanzrahmen, die Priorisierung von NextGenerationEU durch die nationalen Verwaltungsbehörden, begrenzte Verwaltungskapazitäten und komplexe bürokratische Verfahren zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten und Regionen möglicherweise nicht alle verfügbaren Mittel eilig in Anspruch nehmen, da sie mit einer möglichen Verlängerung im Rahmen der N+2- oder N+3-Regeln rechnen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass radikale Änderungen des kohäsionspolitischen Rechtsrahmens von einem Programmplanungszeitraum zum nächsten zu Unsicherheit bei den zuständigen Behörden und den Begünstigten, zu Überregulierung, höheren Fehlerquoten (und den damit einhergehenden negativen Auswirkungen auf die Reputation und die Finanzen), Verzögerungen bei der Umsetzung und letztlich zu Unzufriedenheit unter den Begünstigten und in der Bevölkerung beitragen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass zuweilen Konkurrenz zwischen den Kohäsionsfonds, den Nothilfefonds und den sektorbezogenen politischen Maßnahmen besteht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass der demografische Wandel in den einzelnen Regionen der EU sehr unterschiedlich ausfällt, wobei die Bevölkerung einiger Mitgliedstaaten in den kommenden Jahren voraussichtlich zurückgehen dürfte, während in anderen Mitgliedstaaten mit einem Bevölkerungswachstum zu rechnen ist; in der Erwägung, dass es im Zuge des demografischen Wandels auch zu Verschiebungen zwischen Regionen kommt, auch durch die Abwanderung aus Gebieten in äußerster Randlage, im Allgemeinen aber durch die Abwanderung aus ländlichen in städtische Gebiete innerhalb der Mitgliedstaaten, wobei mehr Frauen als Männer den ländlichen Raum verlassen, aber auch in Metropolregionen, wobei Dörfer in der Nähe von Großstädten Schwierigkeiten haben, in grundlegende Infrastruktur zu investieren; in der Erwägung, dass die Bereitstellung grundlegender Dienste wie Gesundheitsversorgung, Bildung und Verkehr durch einen Sonderplan gestärkt werden muss, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf ländlichen und abgelegenen Gebieten liegen sollte; in der Erwägung, dass größeres Augenmerk auf die von Entvölkerung und unzureichenden Dienstleistungen betroffenen Gebiete gelegt werden muss, was gezielte Maßnahmen erfordert, mit dem Ziel, junge Menschen durch Projekte zur Förderung des Unternehmertums, eine hochwertige Landwirtschaft und nachhaltigen Tourismus dazu zu ermutigen, in diesen Gebieten zu bleiben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die Berücksichtigung der alternden Bevölkerung von entscheidender Bedeutung ist, um für Gerechtigkeit zwischen den Generationen zu sorgen und dadurch die Teilhabe insbesondere junger Menschen zu stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass städtische Gebiete mit neuen Herausforderungen konfrontiert sind, die sich aus der Zuwanderung in die Städte sowie aus den steigenden Wohnungs- und Energiepreisen ergeben und die es erfordern, den notwendigen Wohnraum zu schaffen und neue Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen zu ergreifen, etwa beschleunigte umfassende Renovierungen zur Bekämpfung der Energiearmut und zur Erhöhung der Energieeffizienz; in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik der EU dazu beitragen sollte, zu einem erschwinglichen und zugänglichen Wohnungsmarkt für alle Menschen in der EU beizutragen, insbesondere für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen, Stadtbewohner, Familien mit Kindern, Frauen und junge Menschen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass durch eine wirksame Umsetzung der Europäischen Städteagenda die Möglichkeiten der Städte, zu den Kohäsionszielen beizutragen, gestärkt werden können und gleichzeitig die Lebensqualität der Bürger verbessert und eine effizientere Nutzung der Finanzmittel der EU sichergestellt werden kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass den ländlichen Gebieten, den vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten und den Regionen der EU, die mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, der Abwanderung hochqualifizierter Kräfte, klimabedingten Risiken und Wasserknappheit zu kämpfen haben, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, etwa den Gebieten in äußerster Randlage und insbesondere den Inseln dieser Gebiete oder in Randlage der EU, den dünn besiedelten Gebieten, den Inseln, Berggebieten und Mehrländerregionen sowie den Küstengebieten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine eine neue geopolitische Realität geschaffen wurde, die erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigung, die Wirtschaftsentwicklung und die wirtschaftlichen Möglichkeiten, das allgemeine Wohlergehen der Bevölkerung in den an die Ukraine, Belarus und Russland angrenzenden Regionen und auf Bewerberländer wie die Ukraine und Moldau hat, die deshalb besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung benötigen, auch durch entsprechende Anpassungen der Kohäsionspolitik; in der Erwägung, dass dieser Krieg zu einer beispiellosen Erhöhung der Zahl der Menschen geführt hat, die in der EU Zuflucht suchen, was eine zusätzliche Belastung für die lokalen Gemeinschaften und die kommunalen Dienste darstellt; in der Erwägung, dass die kollektive Sicherheit der EU in hohem Maße von der Vitalität und dem Wohlstand der an der Außengrenze der EU gelegenen Regionen abhängt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die einzigartige Situation Nordirlands einen maßgeschneiderten Ansatz erfordert, der auf den Vorteilen der PEACE-Programme aufbaut und bei dem untersucht wird, wie eine breiter angelegte Kohäsionspolitik dem Aussöhnungsprozess zugutekommen kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass 79 % der Bürgerinnen und Bürger, die Kenntnis davon haben, dass Projekte im Rahmen der Kohäsionspolitik von der EU finanziert werden, der Ansicht sind, dass die von der EU finanzierten Projekte einen positiven Einfluss auf die Regionen haben<FOOTNOTE><FIELD> Europäische Kommission: Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung und Generaldirektion Kommunikation, „<STRING ITALIC="on">Citizens’ awareness and perceptions of EU Regional Policy</STRING>“, Flash Eurobarometer 531, 2023.</FIELD></FOOTNOTE>, was zur Entwicklung einer proeuropäischen Einstellung beiträgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass das allgemeine Wissen, welche Projekte im Rahmen der Kohäsionspolitik von der EU finanziert werden, seit 2021 um 2 Prozentpunkte zurückgegangen ist<FOOTNOTE><FIELD> Flash Eurobarometer 531, ebd.</FIELD></FOOTNOTE>, was bedeutet, dass eine stärkere Dezentralisierung angestrebt werden sollte, damit die Kohäsionspolitik noch bürgernäher wird;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>besteht darauf, dass der regionale und der lokale Schwerpunkt, der ortsbezogene Ansatz und die strategische Planung der Kohäsionspolitik sowie ihr dezentrales Planungs- und Umsetzungsmodell auf der Grundlage des Partnerschaftsprinzips bei verstärkter Umsetzung des europäischen Verhaltenskodex, die Einbeziehung der Wirtschaftsakteure und der Akteure der Zivilgesellschaft und die Mehrebenen-Governance Eckpfeiler der Kohäsionspolitik sind und ihre Wirksamkeit bestimmen; ist der festen Überzeugung, dass dieses Modell der Kohäsionspolitik in allen Regionen fortgeführt und nach Möglichkeit vertieft werden sollte, da es das wichtigste Investitionsinstrument der EU zur Verringerung von Ungleichheit, zur Sicherstellung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts und zur Förderung eines nachhaltigen Wachstums auf regionaler und lokaler Ebene im Einklang mit den Strategien der EU und zum Schutz der Umwelt ist sowie als maßgeblicher Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der EU und für einen gerechten Übergang und als wichtiger Beitrag zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen gilt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert, dass die Kohäsionspolitik und andere Instrumente klar voneinander abgegrenzt werden, damit es nicht zu Überschneidungen und Wettbewerb zwischen den EU-Instrumenten kommt, die Komplementarität der verschiedenen Maßnahmen sichergestellt ist und die Wahrnehmbarkeit und Erkennbarkeit der EU-Unterstützung verbessert wird; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität für die Wirtschaftsentwicklung und das Wirtschaftswachstum bestimmt sind, ohne dass dabei ein Schwerpunkt auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zwischen den Regionen gelegt wird; ist besorgt über die Pläne der Kommission, auf die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) einen leistungsbasierten Ansatz anzuwenden; räumt ein, dass leistungsbasierte Mechanismen dazu beitragen können, die Kohäsionspolitik effizienter und ergebnisorientierter zu gestalten, warnt jedoch davor, das Modell pauschal vorzuschreiben, und äußert erhebliche Zweifel an Vorstellungen, die Auszahlung von ESIF-Mitteln an die Verwirklichung zentral festgelegter Reformziele zu knüpfen, was umso mehr gilt, wenn die Reformziele nicht in den Zuständigkeitsbereich der regionalen Ebene fallen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>spricht sich strikt dagegen aus, eine Top-down-Zentralisierungsreform der EU-Finanzierungsprogramme – auch jener mit geteilter Mittelverwaltung wie der Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen Agrarpolitik – vorzunehmen; befürwortet eine stärkere Dezentralisierung der Beschlussfassung durch Verlagerung auf die lokale und regionale Ebene; fordert, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie die Akteure der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft in allen Phasen der EU-Programme mit geteilter Mittelverwaltung von der Vorbereitung und Programmplanung bis hin zur Umsetzung, Durchführung und Evaluierung stärker einbezogen werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in den Regionen und der territoriale Zusammenhalt der Regionen nur durch gute Zusammenarbeit aller Akteure erreicht werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>betont, dass neben den Fonds der Kohäsionspolitik auch der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Unterstützung ländlicher Gebiete von entscheidender Bedeutung ist; betont, dass der ELER an die Vorschriften für die Fonds der Kohäsionspolitik angepasst werden muss, damit Synergieeffekte vorangebracht und fondsübergreifende Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums erleichtert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>ist davon überzeugt, dass die Kohäsionspolitik ihre Funktion nur dann weiterhin erfüllen kann, wenn sie solide finanziert ist; betont, dass folglich auch die künftige Kohäsionspolitik im Finanzierungszeitraum nach 2027 solide finanziert werden muss; betont, dass eine ausreichend ambitionierte und leicht zugängliche Finanzausstattung erforderlich ist, damit die Kohäsionspolitik ihrer Funktion als wichtigstes investitionspolitisches Maßnahmenpaket der EU weiter gerecht werden kann und gleichzeitig ein hinreichendes Maß an Flexibilität gewahrt bleibt, um potenzielle neue Herausforderungen zu bewältigen, auch durch die Möglichkeit, die Entwicklung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck zu finanzieren, und dadurch, dass die lokalen Gebietskörperschaften, die Interessenträger und die Begünstigten in die Lage versetzt werden, die lokale Entwicklung konkret voranzubringen; ist der festen Überzeugung, dass die Fähigkeit, flexibel auf unvorhersehbare Herausforderungen zu reagieren, nicht zulasten der klaren langfristigen strategischen Ausrichtung und der Ziele der Kohäsionspolitik gehen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>betont, dass der nächste mehrjährige Finanzrahmen (MFR) der EU und die Halbzeitüberprüfung der kohäsionspolitischen Programme 2021-2027 für die Gestaltung der künftigen Kohäsionspolitik besonders wichtig sind; bekräftigt, dass für die Zeit nach 2027, d. h. im nächsten MFR 2028-2034, eine ambitioniertere Kohäsionspolitik erforderlich ist; fordert daher, dass im nächsten MFR die Kohäsionspolitik in realen Werten weiter mindestens dieselbe Finanzausstattung wie im laufenden Zeitraum erhält; fordert darüber hinaus, dass die Kohäsionspolitik im neuen MFR eine eigene Rubrik bleibt; betont, dass die Kohäsionspolitik vor statistischen Effekten geschützt werden sollte, durch die die Förderfähigkeit der Regionen im Wege einer Anpassung des durchschnittlichen BIP der EU verändert werden könnte; bekräftigt, dass neue Eigenmittel der EU erforderlich sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>regt daher an, dass im nächsten MFR besser auf unvorhergesehene Erfordernisse reagiert werden kann, auch durch ausreichende Spielräume und Flexibilität von Anfang an; betont in diesem Zusammenhang jedoch, dass die Kohäsionspolitik kein Kriseninstrument ist und nicht von ihren Hauptzielen, nämlich Investitionen mit langfristiger Wirkung, abgewichen werden sollte; fordert, den Solidaritätsfonds der Europäischen Union zu stärken und seine Vorfinanzierung aufzustocken, damit er weniger bürokratisch und leichter zugänglich und mithin ein Instrument entwickelt wird, das geeignet ist, angemessen auf künftige Naturkatastrophen oder gesundheitliche Notlagen zu reagieren; betont, dass das Europäische Parlament in angemessener Art und Weise die Kontrolle über alle Nothilfefonds und -instrumente ausüben können muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>stellt fest, dass in bestimmten Fällen auch die NUTS-3-Ebene der gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik verwendet werden muss, um auf diese Weise anzuerkennen, dass in allen NUTS-2-Regionen eine ungleiche Entwicklung gegeben ist; ist der Ansicht, dass das regionale Pro-Kopf-BIP das Hauptkriterium für die Festlegung der Mittelzuweisungen an die Mitgliedstaaten im Rahmen der Kohäsionspolitik bleiben muss; begrüßt, dass die Kommission den ständigen Forderungen des Europäischen Parlaments endlich Gehör geschenkt und damit begonnen hat, zusätzliche Kriterien<FOOTNOTE><FIELD> Europäischer Rechnungshof: „<STRING ITALIC="on">Schnellanalyse – Zuweisung der kohäsionspolitischen Mittel für 2021-2027 an die Mitgliedstaaten</STRING>“, März 2019.</FIELD></FOOTNOTE> wie Treibhausgasemissionen, Bevölkerungsdichte, Bildungsniveau und Arbeitslosenquote in Betracht zu ziehen, um sich einen besseren sozioökonomischen Überblick über die Regionen zu verschaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>betont, dass der an die Rechtsstaatlichkeit geknüpfte Konditionalitätsmechanismus ein übergreifender Konditionalitätsmechanismus ist, mit dem die Achtung der Rechtsstaatlichkeit als Voraussetzung eingestuft und durchgesetzt wird, auch als grundlegende Voraussetzung für die Freigabe von Mitteln aus der Kohäsionspolitik, damit sichergestellt ist, dass Unionsmittel nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung transparent, fair und verantwortungsvoll eingesetzt werden; hält es für notwendig, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte zu stärken und dafür Sorge zu tragen, dass bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik sämtliche Maßnahmen im Einklang mit den demokratischen Grundsätzen, der Gleichstellung der Geschlechter und den Menschenrechten stehen, wozu auch die Arbeitnehmerrechte, die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Rechte des Kindes zählen; hebt hervor, dass dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung und der Europäischen Staatsanwaltschaft beim Schutz der finanziellen Interessen der Union eine wichtige Rolle zukommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert, dass weitere Anstrengungen unternommen werden, um die Vorschriften und Verwaltungsverfahren für die Fonds der Kohäsionspolitik auf der Ebene der EU, der Mitgliedstaaten und der Regionen zu vereinfachen, zu flexibilisieren und zu straffen und zugleich Synergieeffekte stärker zu nutzen, dabei die verfügbaren Technologien uneingeschränkt zu nutzen, um Zugänglichkeit und Wirksamkeit zu erhöhen, auf dem bestehenden und gut etablierten Rahmen für die geteilte Mittelverwaltung aufzubauen, um das Vertrauen der Nutzer zu stärken und so die Beteiligung eines breiteren Spektrums von Akteuren aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft an unterstützten Projekten zu fördern und die Wirkung der Fonds zu maximieren; fordert weitere Initiativen, mit denen die Kohäsionsfonds besser ausgeschöpft werden können, auch für höhere Kofinanzierungssätze, höhere Vorschusszahlungen und schnellere Erstattungen von Investitionen; fordert, dass die lokale Verwaltung, insbesondere aus kleineren Gemeinden, im Interesse einer besseren Mittelverwaltung technisch geschult wird; erachtet es daher als besonders wichtig, den Grundsatz der einzigen Prüfung zu stärken, die vereinfachten Kostenoptionen auszuweiten und eine Doppelung von Kontrollen und Prüfungen zu verringern, die sich mit der nationalen und regionalen Aufsicht für dasselbe Projekt und denselben Begünstigten überschneiden, damit verhindert wird, dass Fehler in den folgenden Jahren der Umsetzung wiederholt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Regionen bereits in der Programmplanungsphase mehr Flexibilität einzuräumen, um ihren besonderen Bedürfnissen und Besonderheiten Rechnung zu tragen, und betont, dass die Akteure aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft einbezogen werden müssen; betont, dass die thematische Konzentration ein zentrales Element bei der Abstimmung der Kohäsionspolitik auf die Ziele der Strategie Europa 2020 war; fordert die Kommission daher auf, sämtliche Erkenntnisse vorzulegen, die sie im Zusammenhang mit der Umsetzung der thematischen Konzentration gewonnen hat, und daraus Lehren für künftige Gesetzgebungsvorschläge zu ziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>stellt fest, dass der grüne, der digitale und der demografische Wandel erhebliche Herausforderungen, gleichzeitig aber auch Chancen für die Verwirklichung des Ziels des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts darstellen; stellt fest, dass in Gebieten mit hohem Einkommen wirtschaftliche Probleme innerhalb einer Region statistisch verschleiert werden können; ist sich bewusst, dass im Zusammenhang mit dem Wandel die Gefahr besteht, dass sich regionale Unterschiede verschärfen, die soziale Ungleichheit vertieft und die geografisch bedingte Unzufriedenheit zunimmt; betont, dass die Nachhaltigkeits- und Klimaziele der EU erreicht werden müssen und das gemeinsame Wirtschaftswachstum beibehalten werden muss, indem die Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt wird; fordert daher eine EU-Strategie, mit der für ein harmonisches Wachstum in der EU gesorgt wird, das der spezifischen Bedarfslage der verschiedenen Regionen gerecht wird; bekräftigt sein Engagement für die Fortsetzung des grünen und des digitalen Wandels, da dadurch Chancen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU geschaffen werden; betont, dass in Infrastrukturprojekte investiert werden muss, mit denen die Konnektivität verbessert wird, insbesondere in den nachhaltigen und intelligenten Verkehr sowie in Energie- und digitale Netze, damit alle Regionen, auch abgelegene und weniger entwickelte Regionen, vollständig in den Binnenmarkt integriert werden und gleichermaßen die Möglichkeiten des Binnenmarkts für sich nutzen können; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die Entwicklung grüner Industriezweige vorangebracht werden muss, indem lokale Besonderheiten und Traditionen unterstützt werden, um die Widerstandsfähigkeit des Wirtschaftsumfelds und der Zivilgesellschaft gegenüber künftigen Herausforderungen zu erhöhen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert nachdrücklich, dass die Kohäsionspolitik in Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen des Draghi-Berichts über die Wettbewerbsfähigkeit der EU auch künftig mit dem Streben nach mehr Innovation und der Vollendung des EU-Binnenmarkts im Einklang steht; unterstreicht im Zusammenhang mit den Unterschieden zwischen den Regionen, dass die Innovationskluft als Problem fortbesteht, und spricht sich für einen maßgeschneiderten, ortsbezogenen Ansatz zur Förderung von Innovation und wirtschaftlicher Konvergenz zwischen den Regionen und zur Verringerung des Innovationsgefälles aus; fordert, die lokale und regionale Innovation beim Aufbau wettbewerbsfähiger Forschungs- und Innovationsökosysteme und bei der Förderung des territorialen Zusammenhalts zu stärken; weist darauf hin, dass mit neuen EU-Initiativen wie regionalen Innovationstälern und Partnerschaften für regionale Innovation angestrebt wird, Gebiete mit unterschiedlichen Innovationsleistungsniveaus zu verbinden und die Innovationslücke zu verkleinern; ist der Ansicht, dass durch diesen Ansatz die regionale Autonomie gestärkt und es den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ermöglicht wird, die politischen Maßnahmen und Ziele der EU entsprechend ihren spezifischen Bedürfnissen, Merkmalen und Kapazitäten zu gestalten und gleichzeitig das Partnerschaftsprinzip zu wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>ist davon überzeugt, dass die Kohäsionspolitik dem Grundsatz des gerechten Übergangs verpflichtet bleiben muss, wobei der besonderen Bedarfslage der Regionen Rechnung zu tragen ist und dabei kein Gebiet und niemand außer Acht gelassen werden darf; fordert, dass der Prozess des gerechten Übergangs weiter finanziert wird und dass dabei der Fonds für einen gerechten Übergang vollständig in die Dachverordnung integriert und mit aufgestockten Finanzmitteln für den Programmplanungszeitraum nach 2027 ausgestattet wird; betont jedoch, dass die Auswirkungen des Fonds für einen gerechten Übergang auf den Übergang förderfähiger Regionen bewertet werden müssen, wobei sicherzustellen ist, dass er Teil der Kohäsionspolitik bleibt, und dass sein Ansatz im neuen MFR auf der Grundlage der Erkenntnisse und konkreten Maßnahmen zur Wahrung des Wohlergehens von Wirtschaft und Gesellschaft in den betroffenen Gemeinschaften verfeinert werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>hebt hervor, dass die Verknüpfung zwischen der Kohäsionspolitik und der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU verbessert werden muss und gleichzeitig Strafandrohungen vermieden werden müssen; betont, dass das Europäische Semester mit den Zielen der Kohäsionspolitik gemäß den Artikeln 174 und 175 AEUV im Einklang stehen sollte; fordert, dass die Regionen an der Verwirklichung dieser Ziele mitwirken und ein stärkerer territorialer Ansatz verfolgt wird; fordert, dass neu über das Konzept der makroökonomischen Konditionalität nachgedacht und die Möglichkeit geprüft wird, es durch andere Arten der Konditionalität zu ersetzen, mit denen man den anstehenden neuen Herausforderungen besser gerecht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>ist besorgt darüber, dass immer mehr Regionen in einer Entwicklungsfalle stecken, wirtschaftlich stagnieren und von einem starken Bevölkerungsrückgang und einem eingeschränkten Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen betroffen sind; fordert daher, die Kofinanzierung von Projekten zur Stärkung grundlegender Dienstleistungen aufzustocken; betont, dass den kohäsionspolitischen Instrumenten eine wichtige Funktion zukommt, wenn es gilt, Regionen und Gemeinden zu unterstützen, die mit demografischen Entwicklungen konfrontiert sind, die sich darauf auswirken, ob die Bevölkerung wirklich dort bleiben kann, wozu unter anderem Herausforderungen im Zusammenhang mit Entvölkerung, Alterung, unausgewogenen Geschlechterverhältnissen, Abwanderung hochqualifizierter Kräfte, Qualifikationsdefiziten und eine unausgewogene Verteilung von Arbeitskräften in den Regionen zählen; stellt fest, dass gezielte wirtschaftliche Anreize und strukturelle Maßnahmen erforderlich sind, um diesen Phänomenen entgegenzuwirken; fordert in diesem Zusammenhang, dass gezielte Programme umgesetzt werden, um Talente anzuwerben, zu entwickeln und zu halten, insbesondere in Regionen, in denen eine erhebliche Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte zu verzeichnen ist, indem Bildung, Kultur, Unternehmergeist und Innovationsökosysteme gefördert werden, die auf die lokalen und regionalen Bedürfnisse und Chancen der Wirtschaft abgestimmt sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>hält es für wichtig, spezifische Lösungen für Regionen mit lang anhaltenden und erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder folgenschweren dauerhaften natürlichen und demografischen Nachteilen zu unterstützen und zu finanzieren; bekräftigt, dass die Erbringung von hochwertigen grundlegenden Dienstleistungen (wie Bildung und Gesundheitsversorgung), der Verkehr und die digitale Konnektivität in diesen Regionen aufrechterhalten verbessert werden müssen, ihre wirtschaftliche Diversifizierung und die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert werden müssen und ihnen Unterstützung bei der Bewältigung von Herausforderungen wie der Verödung ländlicher Regionen, der Alterung der Bevölkerung, der Armut, der Entvölkerung, der Einsamkeit und Isolation sowie fehlenden Möglichkeiten für Benachteiligte wie Menschen mit Behinderungen zuteilwerden muss; betont, dass der Entwicklung strategischer Sektoren wie erneuerbare Energiequellen, nachhaltiger Tourismus und digitale Innovation, die auf das wirtschaftliche Potenzial und die Ressourcen jeder Region zugeschnitten sind, Vorrang eingeräumt werden muss, um breiter angelegte Voraussetzungen für ein endogenes Wachstum und eine ausgewogene Entwicklung in allen Regionen zu schaffen, insbesondere in ländlichen, abgelegenen und weniger entwickelten Gebieten und Grenzregionen, auf Inseln und in Gebieten in äußerster Randlage; weist erneut darauf hin, dass starke Verbindungen zwischen Stadt und Land sowie eine besondere Unterstützung von Frauen im ländlichen Raum wichtig sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>betont, dass ein maßgeschneiderter Ansatz für die Gebiete in äußerster Randlage im Sinne von Artikel 349 AEUV benötigt wird, die aufgrund ihrer Abgelegenheit, ihrer geringen Marktgröße, ihrer Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel und ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeiten mit einzigartigen und kumulativen strukturellen Herausforderungen konfrontiert sind; betont, dass diese dauerhaften Zwänge – etwa die geringe Größe der heimischen Wirtschaft, die große Entfernung vom europäischen Kontinent, die Lage in der Nähe von Drittländern, die doppelte Insellage der meisten von ihnen und die begrenzte Diversifizierung des Produktionssektors – zu zusätzlichen Kosten und einer geringeren Wettbewerbsfähigkeit führen, was ihre Anpassung an den grünen und den digitalen Wandel besonders komplex und kostspielig macht; unterstreicht, dass die Gebiete in äußerster Randlage, unter anderem durch bessere Verbindungen zwischen ihnen, ein großes Potenzial bieten, Schlüsselbranchen wie die blaue Wirtschaft, die nachhaltige Landwirtschaft, Energie aus erneuerbaren Quellen, Weltraumtätigkeiten, Forschung oder Ökotourismus weiterzuentwickeln; bekräftigt, dass es die Kommission schon geraume Zeit auffordert, die Auswirkungen aller neu vorgeschlagenen Rechtsvorschriften auf die Gebiete in äußerster Randlage gebührend zu berücksichtigen, damit ihnen kein unverhältnismäßiger Regelungsaufwand entsteht und die Wirtschaft dieser Gebiete nicht benachteiligt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>betont, dass auch Städte und Ballungsräume vor eigenen schwierigen Aufgaben stehen, z. B. in Vierteln mit erheblicher Armut oder durch Wohnraumprobleme, Verkehrsüberlastung und schlechte Luftqualität, was Herausforderungen für den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt mit sich bringt, die durch eine unharmonische territoriale Entwicklung entstanden sind; erachtet eine spezifische Agenda für Städte als dringend geboten, und fordert, dass sie ihre Verbindungen zu funktionalen städtischen Gebieten vertiefen, indem kleinere Städte und Gemeinden einbezogen werden, damit der wirtschaftliche und soziale Nutzen gleichmäßig auf den gesamten Raum verteilt wird; betont, dass die Abstimmung zwischen den Initiativen der Europäischen Städteagenda und den kohäsionspolitischen Instrumenten gestärkt werden muss, um eine integrierte Herangehensweise zu begünstigen, bei der den territorialen Besonderheiten und den neuen Herausforderungen Rechnung getragen wird; fordert darüber hinaus, den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowie den Städten und städtischen Behörden EU-Mittel auf kürzerem Wege zugänglich zu machen, unter anderem durch den stärkeren Rückgriff auf integrierte territoriale Investitionen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>betont, dass Investitionen in erschwinglichen Wohnraum im Rahmen der Kohäsionspolitik fortgeführt und intensiviert werden müssen, um erschwinglichem Wohnraum in den Regionen und Städten die ihm gebührende Bedeutung beizumessen; betont, dass Änderungen, die für Investitionen in den Wohnungsbau relevant sind, über die beiden derzeitigen Möglichkeiten (Energieeffizienz und Sozialwohnungsbau) hinaus ausgeweitet und vorangetrieben werden müssen; betont, dass die Kohäsionspolitik bei der Umsetzung und Koordinierung dieser Initiativen eine wichtige Funktion hat; erachtet es zudem als wichtig, die Erschwinglichkeit von Wohnraum in die URBACT-Initiative aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>betont, dass starke Regionen an der Außengrenze der EU für die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit der EU von strategischer Bedeutung sind; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten und Regionen, die von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine betroffen sind, insbesondere die Regionen an der Ostgrenze der EU, durch eine Überarbeitung der Leitlinien für Regionalbeihilfen<FOOTNOTE><FIELD> Mitteilung der Kommission vom 29. April 2021 mit dem Titel „Leitlinien für Regionalbeihilfen“ (ABl. C 153 vom 29.4.2021, S. 1).</FIELD></FOOTNOTE> und maßgeschneiderte Instrumente und Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, die Möglichkeiten, die die Fonds der Kohäsionspolitik, einschließlich Interreg, bieten, optimal zu nutzen, um dazu beizutragen, die negativen sozioökonomischen Auswirkungen des Krieges auf ihre Bevölkerung und die betroffenen Gebiete zu bewältigen; fordert darüber hinaus, dass an Bewerberländer wie die Ukraine und die Republik Moldau grenzende Regionen unterstützt werden, um die Anbindung dieser Länder zu stärken und ihre Integration in die EU zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>hebt hervor, dass die territoriale Zusammenarbeit im Allgemeinen und die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Besonderen einen Mehrwert bieten; unterstreicht, dass Interreg für Mehrländerregionen, darunter auch für Gebiete in äußerster Randlage, sehr wichtig ist; betont, dass Interreg einen sehr wichtigen Beitrag zur Entwicklung dieser Regionen und Gebiete und zur Überwindung grenzübergreifender Hindernisse leistet, unter anderem im Hinblick auf den Aufbau von Vertrauen über Grenzen hinweg, den Ausbau von Verkehrsverbindungen, die Ermittlung und den Abbau rechtlicher und administrativer Hindernisse und die Ausweitung der Bereitstellung und Inanspruchnahme grenzübergreifender öffentlicher Dienstleistungen; hält Interreg für das wichtigste EU-Instrument zur Beseitigung der immer noch bestehenden grenzübergreifenden Hindernisse, mit denen Notdienste konfrontiert sind, und regt an, den Notdiensten einen höheren Stellenwert einzuräumen; betont, dass Mehrländerregionen, darunter auch Gebiete an der Außengrenze der EU, die an Aggressorstaaten grenzen, häufig mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind; ist der Ansicht, dass die EU-Grenzregionen, die mehrfache Herausforderungen zu bewältigen haben, unterstützt werden müssen, und ist der Ansicht, dass ihnen mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen; begrüßt die neue Verordnung mit dem Kurztitel „BRIDGEforEU“; hält kleine und grenzübergreifende Projekte für sehr wichtig und betont, dass sie wirklich vor Ort umgesetzt werden müssen; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, Sensibilisierungskampagnen in Grenzregionen tatkräftig zu unterstützen, um die Wirkung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zu maximieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass der Zusammenhalt gestärkt werden muss, anstatt sich lediglich auf den Grundsatz zu verlassen, dass dem Zusammenhalt nicht geschadet werden darf, d. h. keine Maßnahmen getroffen werden sollten, durch die der Konvergenzprozess beeinträchtigt oder zu regionalen Unterschieden beigetragen wird; fordert, dass diese Grundsätze als Querschnittsgrundsätze stärker in alle Strategien der EU integriert werden, damit die in Artikel 3 und 174 AEUV verankerten Ziele des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts unterstützt werden; fordert die Kommission zudem auf, konkrete Leitlinien für die Anwendung und Durchsetzung dieses Grundsatzes in der EU-Politik herauszugeben und dabei besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen der EU-Rechtsvorschriften auf die Wettbewerbsfähigkeit weniger entwickelter Regionen zu legen; bekräftigt, dass in neuen Gesetzgebungsvorschlägen den lokalen und regionalen Gegebenheiten gebührend Rechnung getragen werden muss; regt an, dass sich die Kommission auf innovative Instrumente wie das RegHub (Netz regionaler Hubs) stützt, mit dem Daten über die Auswirkungen der EU-Politik auf die Regionen erhoben werden; betont zu diesem Zweck, dass die Abschätzung der territorialen Folgen von EU-Rechtsvorschriften ausgeweitet werden muss und gleichzeitig die territorialen Aspekte anderer einschlägiger politischer Maßnahmen gestärkt werden müssen; besteht darauf, dass die Förderung des Zusammenhalts auch als Mittel zur Förderung der Solidarität und der gegenseitigen Unterstützung zwischen den Mitgliedstaaten und ihren Regionen betrachtet werden sollte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen fortzusetzen, den Nutzen der Kohäsionspolitik zu kommunizieren und erkennbar zu machen und so den Bürgerinnen und Bürgern die konkrete Wirkung der EU vor Augen zu führen, was ein zentrales Instrument gegen den Euroskeptizismus ist; begrüßt, dass die mehrsprachige Version der Kohesio-Plattform eingeführt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die angemessene nationale Finanzierung der Mitgliedstaaten für ihre ärmeren Regionen in den vergangenen Jahren drastisch zurückgegangen ist; weist erneut darauf hin, dass der in der EU geltende Grundsatz der Zusätzlichkeit unbedingt einzuhalten ist; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die nationalen Behörden den internen Zusammenhalt bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Projekten der Struktur- und Investitionsfonds gebührend berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>betont, dass die Kohäsionspolitik nicht nur an die Bedarfslage der Regionen, sondern auch an die kleinste Ebene angepasst werden muss, d. h. die Mittel müssen auch für die kleinsten Projekte und Projektträger zugänglich sein; weist darauf hin, dass die im Rahmen dieser Projekte ergriffenen Initiativen häufig die innovativsten sind und erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung des ländlichen Raums haben; bekräftigt, dass diese Mittel für alle Projekte zugänglich sein sollten, und zwar unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Umfang; billigt die Forderung der Allianz für Kohäsionspolitik nach einer Kohäsionspolitik nach 2027, bei der niemand außer Acht gelassen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>betont, dass Verzögerungen bei den Verhandlungen über den MFR und die von den Mitgliedstaaten vorgenommene Verlagerung des Schwerpunkts auf die Programmplanung der Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zu erheblichen Verzögerungen im Programmplanungszeitraum 2021-2027 bewirkt haben; erachtet eine rechtzeitige Einigung im nächsten Finanzrahmen als sehr wichtig und fordert daher, dass mindestens ein Jahr vor dem Beginn des neuen Finanzierungszeitraums die Dachverordnung beschlossen wird und die Haushaltsverhandlungen abgeschlossen werden, damit die Mitgliedstaaten ihre nationalen und regionalen Finanzierungsstrategien zeitgerecht ausarbeiten können und so ein erfolgreicher Übergang zum nächsten Finanzierungszeitraum und die Fortführung der laufenden, über die ESI-Fonds geförderten Projekte sichergestellt ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen sowie den nationalen und regionalen Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>