<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0105</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Bankenunion – Jahresbericht 2024</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0044/2025 - Berichterstatter: Ralf Seekatz)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2025 zu dem Thema „Bankenunion – Jahresbericht 2024“ (2024/2055(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2024 zu dem Thema „Bankenunion – Jahresbericht 2023“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/5706, 17.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5706/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Folgemaßnahmen der Kommission zu der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2024 zu dem Thema „Bankenunion – Jahresbericht 2023“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Dokument der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 25. März 2024 mit dem Titel „Feedback on the input provided by the European Parliament as part of its Resolution on Banking Union 2023“ (Feedback zu den Anregungen des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung zur Bankenunion 2023),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht 2023 der EZB über die Aufsichtstätigkeit, der im März 2024 veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht 2023 des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB), der am 28. Juni 2024 veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Annahme der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2024/1640 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849 (ABl. L, 2024/1640, 19.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1640/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und der Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (ABl. L, 2024/1624, 19.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1624/oj).</FIELD></FOOTNOTE> sowie auf die Einrichtung der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA)<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1620 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 (ABl. L, 2024/1620, 19.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1620/oj).</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Umsetzung der Basel-III-Standards, insbesondere auf die Annahme von Änderungen der Eigenkapitalrichtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ABl. L, 2024/1619, 19.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1619/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und der Eigenkapitalverordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1623 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf Vorschriften für das Kreditrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das operationelle Risiko, das Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze (Output-Floor) (ABl. L, 2024/1623, 19.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1623/oj).</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Annahme der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2795 der Kommission vom 24. Juli 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den Geltungsbeginn der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2795, 31.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2024/2795/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung vom 24. April 2024 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0326.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung vom 24. April 2024 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0327.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung vom 24. April 2024 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P9_TA(2024)0328.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung vom 23. April 2024 über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 14. März 2018 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten (COM(2018)0135),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der fünf Präsidenten vom 22. Juni 2015 mit dem Titel „Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom 10. April 2024 mit dem Titel „Much more than a market – Speed, security, solidarity: empowering the Single Market to deliver a sustainable future and prosperity for all EU Citizens“ (Viel mehr als ein Markt – Geschwindigkeit, Sicherheit, Solidarität – Stärkung des Binnenmarkts zur Schaffung einer nachhaltigen Zukunft und von Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger der EU),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „The future of European competitiveness“ (Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Euro-Gruppe vom 11. März 2024 zur Zukunft der Kapitalmarktunion und die Erklärung der Euro-Gruppe vom 16. Juni 2022 zur Zukunft der Bankenunion und die Folgemaßnahmen der Euro-Gruppe dazu vom 28. April 2023,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Offenlegungsrahmen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht für Risikopositionen von Banken in Kryptowerten und die gezielten Änderungen seines Aufsichtsstandards für Risikopositionen von Banken in Kryptowerten, die beide am 17. Juli 2024 veröffentlicht wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Grundsätze für eine wirksame Bankenaufsicht des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, die am 25. April 2024 veröffentlicht wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Financial Stability Review (Finanzstabilitätsbericht) der EZB vom Mai 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Occasional Paper Nr. 328 der EZB von 2023 mit dem Titel „The Road to Paris: stress testing the transition towards a net-zero economy“ (Der Weg nach Paris: Stresstests für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Veröffentlichung des Finanzstabilitätsrats vom 9. November 2015 mit dem Titel „Principles on Loss-absorbing and Recapitalisation Capacity of G-SIBs in Resolution“ (Grundsätze für die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungsfähigkeit von in Abwicklung befindlichen global systemrelevanten Banken),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Finanzstabilitätsrats vom 10. Oktober 2023 mit dem Titel „2023 Bank Failures: Preliminary lessons learnt for resolution“ (Bankenausfälle 2023: Erste Erkenntnisse für die Abwicklung),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Arbeitspapier Nr. 24-15 des Peterson Institute for International Economics vom 25. Juni 2024 mit dem Titel „Europe’s banking union at ten: unfinished yet transformative“ (Europas Bankenunion nach zehn Jahren: unvollendet, aber transformativ)<FOOTNOTE><FIELD> Véron, N., „Europe’s banking union at ten: unfinished yet transformative“, Arbeitspapier Nr. 24-15 des Peterson Institute for International Economics, Juni 2024.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Aufsichtsprioritäten des einheitlichen Aufsichtsmechanismus für 2024-2026, die im Dezember 2023 veröffentlicht wurden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Halbjahresbericht des SRB an die Euro-Gruppe vom 13. Mai 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Ergebnis der EU-weiten Transparenzübung 2023 der Europäischen Bankaufsichtsbehörde, das am 28. Juli 2023 veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht 12/2023 des Europäischen Rechnungshofs vom 12. Mai 2023 mit dem Titel „EU-Aufsicht über Kreditrisiken von Banken: Die EZB hat ihre Bemühungen verstärkt, aber es bedarf weiterer Schritte, um die Sicherheit zu erhöhen, dass Kreditrisiken angemessen gesteuert und abgedeckt werden“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärungen von Claudia Buch, Vorsitzende des Aufsichtsgremiums der EZB, in den Anhörungen im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments vom 21. März 2024 und 2. September 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärungen von Dominique Laboureix, Vorsitzender des SRB, in den Anhörungen im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments vom 21. März 2024 und 23. September 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Risikobewertungsberichte der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde vom Juli 2024 und Dezember 2024,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2019 zum ausgewogenen Verhältnis von Frauen und Männern bei Nominierungen für Positionen im Bereich Wirtschaft und Währung auf EU-Ebene<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 23 vom 21.1.2021, S. 105.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 zur Stärkung der internationalen Rolle des Euro<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 494 vom 8.12.2021, S. 118.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A10-0044/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Bankenunion den einheitlichen Aufsichtsmechanismus, den einheitlichen Abwicklungsmechanismus und ein europäisches Einlagensicherungssystem – das immer noch fehlt – umfasst;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass das Hauptziel der Bankenunion darin besteht, die Stabilität des Bankensektors in Europa sicherzustellen und der Notwendigkeit vorzubeugen, von Ausfall bedrohte Banken mit dem Geld der Steuerzahler zu retten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass eine vollendete Bankenunion ein positiver Schritt für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft der EU wäre, da sie die Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität des Bankensektors verbessern, das Systemrisiko verringern, das Angebot verbessern und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher vergrößern sowie mehr Möglichkeiten für grenzüberschreitende Bankgeschäfte, die den Zugang zu Finanzmitteln für private Haushalte und Unternehmen erleichtern, bieten würde, wodurch die Kosten für Bankkunden gesenkt würden, wobei gleichzeitig sichergestellt würde, dass keine öffentlichen Mittel zur Rettung des Bankensektors verwendet werden; in der Erwägung, dass das Risiko in Zusammenhang mit dem Prinzip „too big to fail“ („für eine Insolvenz zu groß“) noch nicht vollständig bewältigt wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Vollendung der Reform der EU-Rahmen für das Krisenmanagement von Banken und für die Einlagensicherung, insbesondere mit Schwerpunkt auf kleinen und mittleren Banken, von entscheidender Bedeutung ist, um die Sicherheit, Stabilität und Widerstandsfähigkeit des europäischen Bankensektors zu gewährleisten; in der Erwägung, dass eine vollständige Bankenunion mit einem echten europäischen Einlagensicherungssystem eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Bürgerinnen und Bürger den europäischen Banken vertrauen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Fragmentierung und die mangelnde grenzüberschreitende Konsolidierung des EU-Bankensektors seine globale Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen; in der Erwägung, dass sich die Rentabilitätslücke zwischen den Banken in der EU und jenen in den USA vergrößert hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass ein starker und diversifizierter Bankensektor von entscheidender Bedeutung für das Wirtschaftswachstum, die Verbesserung der Möglichkeiten für den Erwerb von Wohneigentum, die Förderung von Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und Start-up-Unternehmen und die Sicherstellung des Übergangs zu einer grünen und digitalen Wirtschaft ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass rund 80 % der Außenfinanzierung von EU-Unternehmen von Banken und nur 20 % von den Kapitalmärkten stammen; in der Erwägung, dass in den Vereinigten Staaten nur 30 % der Finanzmittel von Unternehmen aus Bankkrediten stammen, während 70 % über die Kapitalmärkte finanziert werden, z. B. durch die Ausgabe von Unternehmensanleihen oder Aktien;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die 356,1 Mrd. EUR an notleidenden Krediten, die 2024 von den 110 beaufsichtigten Instituten verzeichnet wurden, 988,9 Mrd. EUR an notleidenden Krediten gegenüberstehen, die von den 102 beaufsichtigten Instituten im zweiten Quartal 2015 verzeichnet wurden, was einen deutlichen Abwärtstrend widerspiegelt, sodass sich der Gesamtbestand an notleidenden Krediten auf 36 % des Wertes von 2015 beläuft; in der Erwägung, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass das Europäische Parlament im April 2024 seinen Standpunkt zur Überprüfung des Rahmens für das Krisenmanagement und die Einlagensicherung angenommen hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung im April 2024 einen Bericht über den Vorschlag der Kommission zur Einrichtung eines europäischen Einlagenversicherungssystems angenommen hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass Finanzinstitute zunehmend auf Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) angewiesen sind; in der Erwägung, dass die Digitalisierung des Finanzwesens wesentliche Chancen für den Bankensektor birgt und wichtige technologische Fortschritte im EU-Bankensektor mit sich gebracht hat, da sie die Effizienz bei der Erbringung von Bankdienstleistungen erhöht und die Bereitschaft zur Innovation gesteigert hat; in der Erwägung, dass die Digitalisierung zugleich Herausforderungen mit sich bringt, auch im Hinblick auf Datenschutz, Reputationsrisiken, Bekämpfung der Geldwäsche und Fragen des Verbraucherschutzes; in der Erwägung, dass der EU-Bankensektor seine Cyberresilienz erhöhen muss, um sicherzustellen, dass die IKT-Systeme verschiedenen Arten von Cybersicherheitsbedrohungen standhalten können; in der Erwägung, dass die EZB derzeit die Einführung eines digitalen Euro prüft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die Banken in der EU den Auswirkungen der Aggression Russlands standgehalten haben; in der Erwägung, dass sie eine entscheidende Rolle dabei spielen, dass die Sanktionen, die von der EU als Reaktion auf die Invasion gegen Russland verhängt wurden, laufend umgesetzt und eingehalten werden; in der Erwägung, dass eine weitergehende Koordinierung erforderlich ist, um eine Umgehung von Sanktionen zu verhindern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass der Klimawandel, Umweltzerstörung und der Übergang zu einer CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-armen Wirtschaft eine Risikoquelle für Investitionen in allen Regionen und Sektoren darstellen können und deshalb Faktoren sind, die bei der Bewertung der Risiken der Bilanzen der Banken zu berücksichtigen sind;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Allgemeine Erwägungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>würdigt die in den letzten zehn Jahren mit der Einrichtung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und des einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) erzielten Fortschritte; stellt fest, dass die Bankenunion ohne die Einrichtung ihrer dritten Säule, des europäischen Einlagensicherungssystems, nicht vollendet werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Vollendung der Bankenunion und der Kapitalmarktunion weiterhin zu den wichtigsten Prioritäten gehört; betont, dass Haushalte und KMU durch diese Projekte Zugang zu umfassenderen Finanzierungsmöglichkeiten erhalten, die starke Abhängigkeit von Bankkrediten verringert wird, wodurch Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert werden, die Finanzstabilität erhöht wird, die Auswirkungen von Konjunkturrückgängen verringert werden, die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird, zusätzliche Investitionsmöglichkeiten geschaffen werden, der Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft finanziert wird und das Wachstumspotenzial der EU erschlossen wird; stellt fest, dass die Kommission aufgefordert wird, die Besonderheiten der verschiedenen Bankenmodelle zu berücksichtigen und dabei gleiche Wettbewerbsbedingungen zu wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>weist darauf hin, dass es notwendig ist, auf Stresssituationen im Bankensektor vorbereitet zu sein, die möglicherweise zu Anstürmen auf Banken führen könnten, wie sie im März 2023 in einigen Ländern und Gebieten außerhalb der EU zu beobachten waren, und dass es außerdem notwendig ist, die Stabilität der Einlagen sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>	weist darauf hin, dass Cyberresilienz ein Schlüsselelement für die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Bankensektors ist, insbesondere angesichts der geopolitischen Lage und der Notwendigkeit, die Finanzstabilität zu wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass eine stärker integrierte Bankenunion dazu beitragen würde, den EU-Bankensektor widerstandsfähiger zu machen, den Zugang zu Krediten zu verbessern und die Kosten zu senken; weist darauf hin, dass sich mehr Möglichkeiten für eine private Risikoteilung ergeben könnten und für eine Diversifizierung auf dem EU-Bankenmarkt gesorgt werden würde, wenn das Bankgeschäft besser grenzüberschreitend integriert wird; weist darauf hin, dass eine stärker integrierte Bankenunion nicht zwangsläufig mit einem stärker konsolidierten Bankenmarkt gleichzusetzen ist und dass ein diversifizierter Bankenmarkt Vorteile für den Wettbewerb mit sich bringt; betont, dass eine voll entwickelte Bankenunion es den Banken in der EU ermöglichen würde, zu wachsen und sich im internationalen Wettbewerb besser zu positionieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>bedauert, dass die Fähigkeit der Banken in der EU, größere Investitionen zu stemmen, durch eine geringere Rentabilität eingeschränkt wird, die nicht ausreicht, um ihre Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen; stellt fest, dass die Rentabilitätslücke im Vergleich zu anderen Ländern und Gebieten sowohl auf strukturelle als auch auf regulatorische Faktoren zurückzuführen ist, und fordert eine Überprüfung zur Straffung des Rechtsrahmens; stellt fest, dass der besondere Charakter des EU-Bankensystems mit seiner großen Zahl kleiner Banken verhältnismäßige Lösungen erfordert, die diesem Umstand Rechnung tragen und auf seine Besonderheiten zugeschnitten sind, ohne dass dabei die Finanzstabilität untergraben wird; ist sich des Risikos im Zusammenhang mit Banken, die für eine Insolvenz zu groß sind, bewusst;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Notwendigkeit zu bewerten, innerhalb der Bankenunion gezielte Rahmenregelungen zu entwickeln, um den Zugang zu Finanzmitteln für KMU und Start-up-Unternehmen zu verbessern und deren Rolle als Rückgrat der EU-Wirtschaft Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>bedauert, dass die grenzüberschreitende Tätigkeit der Banken in der EU nach wie vor sehr begrenzt ist, insbesondere im Bereich der Kreditvergabe; hält es daher für wichtig, die Bankenunion zu vollenden, um den freien Kapitalverkehr in einem vollständig integrierten Binnenmarkt zu gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die EU-Banken, die nach wie vor in Russland tätig sind, auf, sich so schnell wie möglich vom russischen Markt zurückzuziehen; fordert die Aufsichtsbehörden auf, sicherzustellen, dass diese Banken den Ausstieg aus dem russischen Markt zügig vorantreiben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert die Kommission auf, eingehender zu prüfen, ob die Schaffung einer gesonderten Rechtsordnung für EU-Banken mit umfangreichen grenzüberschreitenden Geschäften<FOOTNOTE><FIELD> Draghi-Bericht, S. 61.</FIELD></FOOTNOTE> dazu beitragen könnte, die Bankenunion zu vollenden, oder ob dies zu einer stärkeren Fragmentierung des Bankensektors führen würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>stellt fest, dass eine Überarbeitung des Verbriefungsrahmens zur Stärkung der europäischen Märkte und die Einführung Europäischer besicherter Anleihen als Finanzierungsinstrument mit Doppelbesicherung für KMU zur langfristigen Finanzierung geprüft werden könnten, wobei die Finanzstabilitätsrisiken gebührend berücksichtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>unterstreicht, dass finanzielle Allgemeinbildung in modernen Volkswirtschaften von wesentlicher Bedeutung ist, da sie zur Widerstandsfähigkeit der Bankensysteme in den Mitgliedstaaten beiträgt und grenzüberschreitende Finanzaktivitäten fördert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>betont, dass ein hohes Verbraucherschutzniveau die Bankenunion widerstandsfähiger machen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>ist der Ansicht, dass sich die Kommission auf Aspekte konzentrieren sollte, die zur Verwirklichung der Ziele Digitalisierung, Modernisierung, Vereinfachung, Straffung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen; bekräftigt, dass Rechtssicherheit, Sicherheit, Berechenbarkeit und Stabilität für die Banken in der EU von wesentlicher Bedeutung sind, um unter günstigen Bedingungen tätig sein zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>stellt fest, dass neben den traditionellen Krediten verschiedene andere Finanzierungsquellen für das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der EU von Nutzen sein können, und erkennt die risikoarme Natur von durch Vermögenswerte oder Forderungen besicherten Finanzierungslösungen an;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>	nimmt die Fortschritte der EZB in Bezug auf den digitalen Euro und den parlamentarischen Dialog mit der EZB zu diesem Thema zur Kenntnis; hat Verständnis für bestehende Vorbehalte, z. B. in Bezug auf seine Offline-Funktion, da Offline-Transaktionen die Sichtbarkeit verringern und die Verhütung von Finanzkriminalität beeinträchtigen; weist darauf hin, dass der digitale Euro Bargeld ergänzen und nicht ersetzen sollte; ist der Ansicht, dass die Entscheidung über die Einführung des digitalen Euro letztlich eine politische Entscheidung ist, die von den gesetzgebenden Organen der EU getroffen werden muss, da diese Entscheidung tiefgreifende Auswirkungen auf eine Vielzahl von Tätigkeitsbereichen der EU haben kann, einschließlich der Themen Privatsphäre, Verbraucherschutz, Finanzstabilität, Finanzpolitik und andere Bereiche, die über die reine Geld- und Währungspolitik hinausgehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>bedauert, dass es einigen Finanzinstituten nicht gelingt, ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern, insbesondere in ihren Führungsgremien, sicherzustellen; betont, dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis im Vorstand und in der Belegschaft sowohl gesellschaftliche als auch wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt; fordert die Finanzinstitute auf, ihre Strategien für Vielfalt und Inklusion regelmäßig zu aktualisieren und zur Förderung gesunder Arbeitskulturen beizutragen, bei denen der Inklusion Vorrang eingeräumt wird; fordert die privaten und öffentlichen Stellen auf, die mangelnde Vielfalt und das unausgewogene Verhältnis von Frauen und Männern in den Führungsgremien von Finanzinstituten anzugehen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Aufsicht</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>begrüßt, dass die gesetzgebenden Organe das neue Bankenpaket zur Umsetzung der Basel-III-Standards in der EU angenommen haben; stellt fest, dass es an Klarheit über die Umsetzung der Basel-III-Standards in einigen anderen Ländern und Gebieten mangelt, wodurch die gleichen Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene gefährdet werden; betont, dass die Kommission bewerten sollte, ob gezielte Änderungen dazu beitragen könnten, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU-Banken zu erhalten, ohne deren Widerstandsfähigkeit zu schwächen; weist darauf hin, dass durch den delegierten Rechtsakt über den Geltungsbeginn der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko der Geltungsbeginn des neuen Marktrisikorahmens um ein Jahr auf den 1. Januar 2026 verschoben wurde; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die Gleichwertigkeitsbeschlüsse, die mit den Ländern und Gebieten getroffen wurden, die die Basel-III-Standards nicht umsetzen, überprüft werden müssen, um die Finanzstabilität des Finanzsektors der EU zu wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>nimmt die zunehmenden Schließungen von Bankfilialen zur Kenntnis, die das Risiko des „Bankensterbens“ in bestimmten Regionen erhöhen, was sich besonders negativ auf schutzbedürftige Bürger auswirkt, die keinen digitalen Zugang haben; betont die entscheidende Rolle kleinerer Banken bei der Sicherstellung des Zugangs zu grundlegenden Bankdienstleistungen, und zwar insbesondere in ländlichen und abgelegenen Gebieten, wodurch Haushalte, KMU und die lokale Wirtschaft unterstützt werden; nimmt zur Kenntnis, dass die hohen Aufsichtskosten und die hohe regulatorische Belastung kleinere Banken vor erhebliche Herausforderungen stellen können; hebt hervor, dass bei der Bankenaufsicht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angewandt werden muss, um sicherzustellen, dass die regulatorische Intensität auf die Größe, das Risikoprofil und das Geschäftsmodell der Institute zugeschnitten ist, wobei die wesentliche territoriale Rolle kleinerer Banken und ihre besonderen Merkmale zu berücksichtigen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>weist darauf hin, dass das Bankenpaket eine große Anzahl von Mandaten an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde enthält; fordert die Europäische Bankenaufsichtsbehörde auf, diese Mandate zu befolgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass der Bankensektor seine Widerstandsfähigkeit während der Marktereignisse der letzten Jahre bereits innerhalb des bestehenden Regelungsrahmens unter Beweis gestellt hat und dass die durchschnittliche harte Kernkapitalquote mit 15,81 % nach wie vor hoch ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt fest, dass die Quote notleidender Kredite weiterhin stabil bei 2,30 % und die Liquiditätsdeckungsquote bei 159,39 % liegt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>stellt fest, dass das Risiko von notleidenden Krediten unterschiedlich hoch ist, und erinnert daran, dass in einigen Mitgliedstaaten das Risiko bei etwa 1 % oder sogar darunter liegt, während es in anderen Mitgliedstaaten mehr als 4 % beträgt; ist der Ansicht, dass die Bemühungen, das Engagement der europäischen Banken in Bezug auf diese Art von Darlehen zu verringern, als bewährte Risikomanagementpraxis fortgesetzt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>betont, dass ungünstige makroökonomische Bedingungen, geopolitische Gegenwinde und die rasche Entwicklung von Diensten, die einen Zahlungsaufschub ermöglichen, zu einer Verschlechterung der Qualität der Vermögenswerte führen und sich in Zukunft auf das Niveau notleidender Kredite auswirken können; betont die Bedeutung eines umsichtigen Risikomanagements und angemessener Rückstellungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>stellt fest, dass die derzeitige Rentabilität des Bankensektors eine Gelegenheit mit sich bringt, die makroprudenziellen Puffer zu erhöhen, womit auch zur Widerstandsfähigkeit des Bankensektors beigetragen wird; fordert die Kommission auf, diese Option weiter zu prüfen und sorgfältig zu beurteilen, wie der makroprudenzielle Rahmen überarbeitet werden kann, wobei die potenziellen Auswirkungen auf die Eigenkapitalanforderungen und gleiche Wettbewerbsbedingungen mit anderen Ländern und Gebieten zu berücksichtigen sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>	betont, dass der Bankensektor entscheidend dazu beiträgt, den Übergang zu einer digitalisierten und CO<STRING SUBSCRIPT="on">2</STRING>-neutralen Wirtschaft zu vollziehen, Mittel in erneuerbare Energiequellen zu lenken und die Erreichung der Ziele des Grünen Deals der EU und des EU-Klimagesetzes zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt fest, dass die EZB bei ihren Aufsichtspraktiken klima- und naturbedingte finanzielle Risiken berücksichtigt und zunehmende physische Risiken und Übergangsrisiken genau überwacht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>begrüßt die Idee, mehr Risikokapital bereitzustellen und Kapital zur Finanzierung schnell wachsender Unternehmen in der EU zu mobilisieren; nimmt die Zusage von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zur Kenntnis, risikoabsorbierende Maßnahmen vorzuschlagen, die es Geschäftsbanken, Investoren und Risikokapitalgebern erleichtern, schnell wachsende Unternehmen zu finanzieren<FOOTNOTE><FIELD> von der Leyen, Ursula, <STRING ITALIC="on">Europa hat die Wahl: Politische Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024-2029</STRING>, S. 11.</FIELD></FOOTNOTE>; stellt fest, dass dies auf eine Weise geschehen muss, die kein Systemrisiko oder moralisches Risiko birgt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>begrüßt die Schaffung der neuen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, die durch eine direkte Beaufsichtigung bestimmter Finanzunternehmen, eine bessere Zusammenarbeit, einen besseren Informationsfluss zwischen den nationalen Behörden sowie eine bessere Koordinierung zwischen den für die Durchsetzung von Sanktionen zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten, um Lücken bei der gezielten Umsetzung von Sanktionen zu schließen, eine wirksamere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ermöglichen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>betont, dass die Widerstandsfähigkeit von Finanzintermediären des Nichtbankensektors gestärkt werden muss, auch durch die Konzipierung eines spezifischen Regulierungs- und Aufsichtsinstrumentariums; weist darauf hin, dass solche Maßnahmen die Sicherheit des Finanzsystems gewährleisten und im besten Interesse des Kunden sein müssen; begrüßt die Konsultation der Kommission zur makroprudenziellen Politik in Bezug auf Finanzintermediäre des Nichtbankensektors; unterstützt die Empfehlung des Eurosystems, systemweite Stresstests zur Identifizierung und Quantifizierung von Risiken für die Widerstandsfähigkeit der Kernmärkte einzuführen; fordert die Kommission auf, zu untersuchen, ob es Lücken im aufsichtlichen Instrumentarium gibt, auch in Bezug auf potenzielle Liquiditätsengpässe und die Auswirkungen auf das Systemrisiko;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>stellt fest, dass Kryptowerte neue Herausforderungen und Chancen, aber auch Risiken für das Finanzsystem mit sich bringen und dass dies die Aufmerksamkeit der nationalen Aufsichtsbehörden, des SSM und des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken erfordert;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Abwicklung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>erinnert daran, dass der vom Parlament im April 2024 angenommene Standpunkt betreffend das Krisenmanagement und die Einlagensicherung für einen kohärenteren Ansatz in allen Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Abwicklungsinstrumente und der Einlagensicherung sorgt, durch den die Finanzstabilität, der Schutz der Steuerzahler und das Vertrauen der Einleger verbessert werden; stellt fest, dass kleine Banken einige Besonderheiten aufweisen, die einen verhältnismäßigen Ansatz rechtfertigen könnten; betont, dass die zuständigen europäischen und nationalen Behörden über angemessene und ausreichende Instrumente verfügen sollten, um wirksam auf Bankenausfälle zu reagieren und die Finanzstabilität zu wahren, und dass Banken in einem wirksamen Regulierungsumfeld tätig sein müssen, das ihre Entwicklung fördert;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>erachtet es als äußerst wichtig, dass die Anteilseigner und Gläubiger auch künftig die Hauptverantwortung für die Übernahme von Verlusten tragen müssen, wenn eine Bank ausfällt; betont, dass ein Rückgriff auf Steuergelder vermieden werden muss, was nach wie vor eine der wichtigsten Lehren aus der globalen Finanzkrise ist; betont, dass das Bail-in von Anteilseignern und Gläubigern die Hauptquelle für die Abwicklungsfinanzierung bleiben muss, bevor auf von der Wirtschaft finanzierte Quellen zurückgegriffen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>weist darauf hin, dass eine ausreichende Mindestanforderung in Bezug auf Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) unerlässlich ist, um einen verlässlichen Abwicklungsrahmen zu schaffen und sicherzustellen, dass die Abwicklungsbehörden über ausreichende Flexibilität verfügen, um die in einer konkreten Krisensituation erforderlichen Abwicklungsstrategien wirksam einsetzen zu können; unterstreicht, dass diese Mindestanforderung ausreichen sollte, um jede der im Abwicklungsplan einer Bank enthaltenen Abwicklungsstrategien wirksam umzusetzen; weist darauf hin, dass durch den Abwicklungsrahmen eine übermäßige Erhöhung der MREL-Kalibrierung und unverhältnismäßige Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds verhindert werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>betont, dass im Falle der Ausgabe berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten einer Bank an Anleger außerhalb der EU die Herabschreibung oder Umwandlung dieser Verbindlichkeiten mit voller Sicherheit durchsetzbar sein sollte, damit die Abwicklungsinstrumente wirksam eingesetzt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>stellt fest, dass im Einklang mit den Grundsätzen der fiskalischen und sozialen Verantwortung und der Marktdisziplin jeglicher Rückgriff auf Steuergelder für die Abwicklung von Banken – auch für Liquiditätsunterstützung – vermieden werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>weist darauf hin, dass die Banken nach der Umsetzung eines Abwicklungsbeschlusses weiterhin ihren Verpflichtungen nachkommen und ihre wichtigsten Aufgaben wahrnehmen müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, die Rolle der EZB als Liquiditätsgeber bei der Abwicklung zu klären und dabei angemessene Garantien und das Mandat der EZB gebührend zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>hebt die Ankündigung des SRB hervor, seine Möglichkeiten zur Einleitung von Durchsetzungsmaßnahmen zu verbessern, damit wesentliche Hindernisse für die Abwicklungsfähigkeit beseitigt werden können; fordert, dass am Ende jedes Abwicklungsplanungszyklus eine anonymisierte Liste der festgestellten Hindernisse für die Abwicklungsfähigkeit und der zu ihrer Beseitigung getroffenen Maßnahmen veröffentlicht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>begrüßt, dass der SRB die strategische Überprüfung „SRM Vision 2028“ eingeleitet hat, um seine langfristigen Ziele festzulegen, neue Herausforderungen anzugehen und die Zusammenarbeit mit den nationalen Abwicklungsbehörden und anderen Interessenträgern weiter zu stärken; nimmt insbesondere die Absicht des SRB zur Kenntnis, Bereiche zu ermitteln, in denen Nachhaltigkeit stärker in den täglichen Betrieb und das Kerngeschäft integriert werden kann; unterstreicht, dass es bei der Umsetzung der neuen Strategie notwendig ist, für Effizienz und Kostenwirksamkeit Sorge zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>begrüßt den Plan des SRB, den jährlichen Abwicklungsplanungszyklus zu straffen, wobei es darum geht, die Abwicklungsplanung immer effizienter zu gestalten und den Schwerpunkt verstärkt auf das Testen der Abwicklungsfähigkeit der Banken und die Operationalisierung der Abwicklungsstrategien zu legen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>begrüßt, dass der Aufbau des einheitlichen Abwicklungsfonds jetzt abgeschlossen ist; fordert die vollständige Ratifizierung des Änderungsvertrags zum ESM-Vertrag durch alle Mitgliedstaaten, einschließlich der Einrichtung einer gemeinsamen Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>betont, dass zusätzliche Anstrengungen erforderlich sind, um die vollständige Abwicklungsfähigkeit aller Banken, die in den Anwendungsbereich der Abwicklung fallen, sicherzustellen; weist darauf hin, dass die Erreichung der Abwicklungsfähigkeit nicht als „bewegliches Ziel“ betrachtet werden darf, und fordert daher eine stärkere Standardisierung und Harmonisierung der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit; verweist jedoch auf die wichtige Rolle, die die nationalen Abwicklungsbehörden bei der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit spielen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Einlagensicherung</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>betont, dass der Vorschlag der Kommission zur Einrichtung eines europäischen Einlagensicherungssystems bereits 2015 veröffentlicht wurde und dass sich das Umfeld seitdem erheblich verändert hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>weist darauf hin, dass der Standpunkt des Ausschusses für Wirtschaft und Währung zu einem europäischen Einlagensicherungssystem im April 2024 angenommen wurde; stellt fest, dass dieser Standpunkt vom Vorschlag der Kommission von 2015 abweicht und einen neuen Ansatz verfolgt; wartet auf die Verhandlungen über ein europäisches Einlagensicherungssystem und legt dem Rat nahe, diese Verhandlungen voranzubringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>stellt fest, dass nationale Einlagensicherungssysteme in einer Reihe von Fällen erfolgreich eingeführt wurden und ihre Funktionsfähigkeit unter Beweis gestellt haben; betont, dass spezifischen nationalen Besonderheiten Rechnung getragen werden muss und die gut funktionierenden Systeme für kleinere Banken, die in einigen Mitgliedstaaten bereits bestehen – wie institutsbezogene Sicherungssysteme –, erhalten werden müssen, und zwar auf eine Weise, die gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Bankenunion sicherstellt;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Europäischen Zentralbank, dem einheitlichen Abwicklungsausschuss und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>