<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0107</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Bestehende Herausforderungen und neue Geschäftspraktiken im Binnenmarkt</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0246/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2025 zu bestehenden Herausforderungen und neuen Geschäftspraktiken im Binnenmarkt (2025/2542(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2023 zum 30-jährigen Bestehen des Binnenmarkts: Würdigung der Errungenschaften und Ausblick auf künftige Entwicklungen<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 214 vom 16.6.2023, S. 8.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom 17. April 2024 mit dem Titel „Much more than a market“ (Viel mehr als ein Markt) (Letta-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „The future of European competitiveness“ (Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit) (Draghi-Bericht),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Jahresbericht 2025 über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit“ (COM(2025)0026),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2025 mit dem Titel „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ (COM(2025)0030),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Februar 2025 mit dem Titel „Ein einfacheres und schnelleres Europa: Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung“ (COM(2025)0047),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zu alten Herausforderungen und neuen Handelspraktiken im Binnenmarkt (O-000012/2025 – B10‑0264/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 142 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Fähigkeit der Europäischen Union, in der Weltwirtschaft zu konkurrieren und zu florieren, insbesondere angesichts der derzeitigen geopolitischen Herausforderungen sowie der Klimakrise und anderer Umweltkrisen von entscheidender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass ihre derzeitige, mittel- und langfristige Wettbewerbsfähigkeit von einem vollständig integrierten und effizienten Binnenmarkt abhängt, der es europäischen Unternehmen ermöglicht, innovativ zu sein und zu florieren, und bei dem der Verringerung des Verwaltungsaufwands Vorrang eingeräumt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass im Binnenmarkt, der fast 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger und 23 Millionen Unternehmen umfasst, ein Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 17 Billionen EUR erwirtschaftet wird, wodurch die EU zu den drei größten Volkswirtschaften der Welt zählt und etwa ein Sechstel der weltweiten Wirtschaftsleistung beiträgt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass aus dem Draghi-Bericht hervorgeht, dass die Befolgungskosten, die sich aus verschiedenen Rechtsvorschriften ergeben, für europäische Unternehmen nach wie vor sehr hoch sind, wodurch die Innovationskapazität Europas beeinträchtigt wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass es nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, indem die anhaltende Fragmentierung durch gemeinsame, harmonisierte strategische Maßnahmen der EU, eine effizientere Umsetzung und Durchsetzung und die Vereinfachung der EU-Vorschriften angegangen wird; in der Erwägung, dass die Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Verwaltungskosten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), dazu beitragen kann, Innovationen zu fördern und europäische Unternehmen zu unterstützen; in der Erwägung, dass die Erschließung des vollen Potenzials des Binnenmarkts die Überwindung anhaltender Hindernisse für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr erfordert;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die rasche Ausweitung digitaler Plattformen und des elektronischen Handels zu einer neuen Marktdynamik geführt hat und dass Zollkontroll-, Marktüberwachungs- und Verbraucherschutzbehörden durch sich entwickelnde Trends im globalen elektronischen Handel zusätzlich unter Druck geraten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass geopolitische Veränderungen und globale wirtschaftliche Veränderungen zu einer Neugestaltung der Lieferketten führen, weshalb die EU ihre Binnenmarktpolitik anpassen muss; in der Erwägung, dass die EU die höchsten Standards für Produktsicherheit und Verbraucherschutz festgelegt hat, sowohl offline als auch online;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass in der gesamten EU immer mehr Fälle gemeldet werden, in denen Waren und Dienstleistungen trotz gleichbleibender oder steigender Preise eine geringere Quantität oder Qualität bieten;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Alte und anhaltende Herausforderungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>bekräftigt, dass der Binnenmarkt ein Eckpfeiler der europäischen wirtschaftlichen Integration ist, der den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen ermöglicht; betont jedoch, dass es seit Langem bestehende und neue Herausforderungen gibt, die ambitionierte Reformen erfordern, ohne dass dadurch die Wettbewerbsfähigkeit Europas beeinträchtigt wird oder den Unternehmen unnötiger Verwaltungsaufwand auferlegt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Bemühungen im Hinblick auf die Umsetzung dieser Reformen zu beschleunigen und verbleibende ungerechtfertigte Hindernisse für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr zu beseitigen und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen starken Verbraucherschutz aufrechtzuerhalten und gleichzeitig für innovationsfreundliche, zukunftssichere und verhältnismäßige Wettbewerbsregeln zu sorgen; betont, dass für Rechtssicherheit und Kohärenz gesorgt werden muss und die Komplexität und Fragmentierung der Rechtsvorschriften, von denen KMU, Start-up-Unternehmen und expandierende Jungunternehmen unverhältnismäßig stark betroffen sein können, minimiert werden muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>hebt hervor, dass die Entwicklung des Binnenmarkts durch bestehende Hindernisse und Rechtsvorschriften behindert wird, wie im Draghi-Bericht festgestellt wurde; fordert einen Übergang zu einem Regulierungsansatz, durch den Unternehmen in die Lage versetzt werden, zu wachsen, innovativ zu sein und international eine führende Rolle zu spielen, wodurch der Binnenmarkt wieder zu einem echten Motor für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass sich künftige Gesetzgebungsinitiativen konsequent an den in ihren Mitteilungen und ihrer Strategie für Wettbewerbsfähigkeit dargelegten strategischen Prioritäten orientieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>betont, dass, wie der Letta- Bericht und der Draghi-Bericht zeigen, noch immer ungenutztes Potenzial im Dienstleistungssektor besteht; fordert weitere Maßnahmen in diesem Sektor, um die erheblichen Hindernisse zu beseitigen, die nach wie vor bestehen, angefangen mit der Festlegung ambitionierter Ziele in der künftigen Binnenmarktstrategie; stellt fest, dass Dienstleistungen drei Viertel des BIP der EU und zwei Drittel der Arbeitsplätze ausmachen und die Schaffung von neun von zehn neuen Arbeitsplätzen in der EU-Wirtschaft auf sie entfällt; stellt jedoch auch fest, dass Dienstleistungen nach wie vor das am wenigsten entwickelte Segment des EU-Binnenmarkts sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>begrüßt den Vorschlag für eine Verordnung über eine mit dem Binnenmarktinformationssystem verbundene öffentliche Schnittstelle für die Erklärung über die Entsendung von Arbeitnehmern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (COM(2024)0531), die zu einer Vereinfachung und verstärkten Durchsetzung führen sollte; stellt ferner fest, dass die Digitalisierung den Verwaltungsaufwand für grenzüberschreitende Dienstleistungen erheblich verringern und einen besseren Zugang für Unternehmen und Verbraucher sicherstellen könnte; fordert in diesem Zusammenhang ein zentrales Meldeportal und die Digitalisierung der A1-Formulare für grenzüberschreitende Dienstleistungen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>betont, dass die wirksame Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Beseitigung ungerechtfertigter Hindernisse für die Freizügigkeit von Fachkräften wichtig sind, damit die freiberuflichen Dienstleistungen der EU in den kommenden Jahrzehnten weltweit wettbewerbsfähig werden; fordert die Kommission auf, im Hinblick auf die Verfolgung von Vertragsverletzungsverfahren wachsam zu bleiben, wenn die Mitgliedstaaten die EU-Rechtsvorschriften über die Anerkennung von Qualifikationen nicht einhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, dass die Binnenmarktvorschriften den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen gewährleisten und die Verbraucherrechte sowie andere zwingende Gründe des Allgemeininteresses wahren sollten; fügt hinzu, dass jede Bewertung von Beschränkungen im Binnenmarkt für Dienstleistungen qualitative Kriterien umfassen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>weist auf die Rolle hin, die das öffentliche Beschaffungswesen der EU bei der Überwindung von Marktzutrittsschranken und der Unterstützung nachhaltiger und resilienter industrieller Ökosysteme, hochwertiger Arbeitsplätze und der Wertschöpfung in der EU spielen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>erkennt an, dass der neue Rechtsrahmen zur Kohärenz der EU-Produktvorschriften beiträgt und dass die Industrie, die Lieferketten und Produkte seit seiner Annahme vor dem Hintergrund des digitalen und des ökologischen Wandels, aber auch der Marktdynamik wesentliche Veränderungen erfahren haben; stellt fest, dass bei der Bewertung des neuen Rechtsrahmens im Jahr 2022 kritische Herausforderungen wie potenzielle Einflussnahme aus dem Ausland, illegale Praktiken, Unzulänglichkeiten bei der Bewältigung der Digitalisierung und der Kreislaufwirtschaft sowie mögliche Aktualisierungen der Verpflichtungen und Definitionen für bestimmte Wirtschaftsakteure, um neuen Marktgegebenheiten Rechnung zu tragen, ermittelt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, diese Probleme anzugehen und den neuen Rechtsrahmen zukunftssicher zu gestalten, um für Kohärenz zu sorgen, die Kosten zu senken und den freien Warenverkehr sicherzustellen; fordert daher eine Aktualisierung des neuen Rechtsrahmens, um die Produktvorschriften zu straffen, die Digitalisierung zu fördern und die Einhaltungs- und Marktüberwachungsverfahren zu vereinfachen; ist der Ansicht, dass mit dem neuen Rechtsrahmen die Verwendung digitaler Produktpässe als Mittel zum Nachweis der Produktkonformität und der Erfüllung der Informationsanforderungen gefördert werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die EU-Vorschriften zu vereinfachen und ihre Umsetzung zu erleichtern und den Verwaltungsaufwand, insbesondere für KMU, die eine entscheidende Rolle für die Erhaltung der lokalen Gemeinschaften und der Wirtschaft spielen, erheblich zu verringern; hält es für äußerst wichtig, für Rechtssicherheit und Kohärenz für Unternehmen sowie für Vorhersehbarkeit für langfristige Investitionen zu sorgen, die von entscheidender Bedeutung sind, um Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Resilienz zu fördern und rasche und sinnvolle Verbesserungen für Verbraucher und Unternehmen zu erzielen; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, Maßnahmen zu verhindern, durch die die gleichen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gefährdet werden könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Tätigkeiten von KMU und kleinen Midcap-Unternehmen im Binnenmarkt zu erleichtern, insbesondere durch eine spezielle Omnibus-Vereinfachung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>stellt fest, dass durch die uneinheitliche und fragmentierte Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten weiterhin der Wettbewerb verzerrt und die Integrität des Binnenmarkts untergraben wird; fügt hinzu, dass für die Durchsetzung der EU-Vorschriften vorrangig die Mitgliedstaaten verantwortlich sind; fordert die Kommission auf, ihre Durchsetzungsbefugnisse in vollem Umfang zu nutzen; fordert verbesserte Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen auf EU-Ebene, wie harmonisierte Vorschriften über Mindestbedingungen für Kontrollen, harmonisierte Methoden für die Durchführung dieser Kontrollen und gemeinsame Inspektionen, um die einheitliche Anwendung des EU-Rechts und gegebenenfalls einen raschen Rechtsschutz für Verbraucher sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, ein wettbewerbsorientiertes und dynamisches wirtschaftliches Umfeld zu erhalten, indem die Rechte der Verbraucher geschützt und die Wettbewerbsvorschriften im Digitalbereich durchgesetzt werden, um gegen unlautere Geschäftspraktiken vorzugehen, durch die die Marktbedingungen verzerrt werden; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, die Kapazitäten der Marktüberwachungsbehörden und Zollbehörden zu erhöhen, um eine wirksame Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf den elektronischen Handel und Einfuhren aus Drittländern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>weist darauf hin, dass territoriale Angebotsbeschränkungen in den Einzelhandels- und Großhandelssegmenten zur Fragmentierung des Binnenmarkts und geringeren Wahlmöglichkeiten für Verbraucher führen und zu erheblichen Preisunterschieden in der Union beitragen, was sich insbesondere auf die Preise für grundlegende Konsumgüter auswirkt; betont, dass einige dieser Praktiken zwar durch das Wettbewerbsrecht wirksam sanktioniert werden, viele jedoch nicht in seinen Anwendungsbereich fallen; fordert die Kommission daher auf, Maßnahmen vorzuschlagen, um dieses Problem anzugehen, einschließlich einer stärkeren Durchsetzung angesichts wettbewerbswidriger Vertriebsvereinbarungen, um für einen fairen Wettbewerb zu sorgen und so die Integrität des Binnenmarkts sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Ursachen für die in einigen Mitgliedstaaten beobachteten unterschiedlichen Inflationsraten bei grundlegenden Gütern und die Anstiege der Verbraucherpreise zu untersuchen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>ist der Auffassung, dass der Binnenmarkt in Krisenzeiten ein wichtiges Instrument ist, wenn die Mitgliedstaaten koordiniert handeln können; ist der Ansicht, dass das vor Kurzem angenommene Notfallinstrument für den Binnenmarkt<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (ABl. L, 2024/2747, 8.11.2024, ELI<STRING ITALIC="on">: </STRING>http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2747/oj)<STRING ITALIC="on">.</STRING></FIELD></FOOTNOTE> von zentraler Bedeutung sein wird, um eine Koordinierung sicherzustellen, damit Engpässe verhindert werden und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts, einschließlich des freien Verkehrs wesentlicher Waren und Dienstleistungen in der gesamten EU, sichergestellt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Verbraucher in die Lage zu versetzen, ihre Fahr- und Fluggastrechte einfach wahrzunehmen, indem sie nationale Durchsetzungsstellen einsetzt, denen harmonisierte Untersuchungs- und Durchsetzungsbefugnisse eingeräumt werden sollten und die in der Lage sein sollten, individuelle Beschwerden und damit verbundene Geldbußen effizient zu bearbeiten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>hebt hervor, dass Maßnahmen im Bereich des elektronischen Handels gegen Geoblocking, insbesondere die Geoblocking-Verordnung<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2018/302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG (ABl. L 60 I vom 2.3.2018, S. 1<STRING ITALIC="on">, </STRING>ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/302/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, erfolgreich dazu beigetragen haben, einen Rahmen für einen weniger fragmentierten Binnenmarkt zu schaffen und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher bei Online-Einkäufen auszuweiten; stellt mit Besorgnis fest, dass die Verordnung unzureichend umgesetzt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>stellt fest, dass die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 70<STRING ITALIC="on">,</STRING> ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2019/882/oj).</FIELD></FOOTNOTE> ab dem 28. Juni 2025 in allen EU-Mitgliedstaaten gelten wird; betont, wie wichtig ihre vollständige und wirksame Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ist, um die Harmonisierung der Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen sicherzustellen und so deren Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen im gesamten EU-Binnenmarkt sicherzustellen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Neu aufkommende Geschäftspraktiken</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>hebt hervor, dass die rasche Ausweitung digitaler Plattformen und des elektronischen Handels zu einer neuen Marktdynamik und zu fortgeschrittenen Chancen, Herausforderungen und Risiken für die Nutzer geführt hat; stellt fest, dass das Gesetz über digitale Märkte<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/1925/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und das Gesetz über digitale Dienste<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1<STRING ITALIC="on">, </STRING>ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj).</FIELD></FOOTNOTE> wichtige Rechtsinstrumente sind, mit denen ein fairer Wettbewerb, Bestreitbarkeit und Fairness auf digitalen Plattformen sichergestellt werden und gleichzeitig der Verbraucherschutz und ein sichereres, vertrauenswürdigeres und transparenteres digitales Umfeld in der digitalen Wirtschaft gefördert werden; fordert eine ordnungsgemäße Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften über neue Technologien, um eine echte, autonome und fundierte Wahl der Verbraucher, Schutz und fairen Wettbewerb sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>hält es für wesentlich, die wirksame Umsetzung und Durchsetzung dieser beiden Verordnungen sicherzustellen, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre laufenden Untersuchungen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste und des Gesetzes über digitale Märkte abzuschließen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>betont, dass bei der Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste das Recht auf freie Meinungsäußerung uneingeschränkt geachtet werden muss; betont, dass durch Maßnahmen gegen illegale Inhalte rechtmäßige Äußerungen nicht eingeschränkt werden dürfen, und fordert eine transparente Durchsetzung, um einen offenen und demokratischen digitalen Raum zu schützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass mit dem Gesetz über künstliche Intelligenz<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024, <STRING ITALIC="on">ELI: </STRING>http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj)<STRING ITALIC="on">.</STRING></FIELD></FOOTNOTE> (KI) ein risikobasierter, innovationsfreundlicher Ansatz verfolgt wird, mit dem sichergestellt wird, dass die Einhaltungsanforderungen in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Risiken stehen, die von KI-Anwendungen ausgehen, und gleichzeitig der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, ein hohes Maß an Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der Grundrechte sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>begrüßt den Fitness-Check der Kommission zum Thema „digitale Fairness“ des Verbraucherrechts und die bevorstehende öffentliche Konsultation; betont, dass einige Probleme in Bezug auf den Schutz der Verbraucher im Internet nach wie vor nicht angegangen werden, was zu einem Ungleichgewicht zwischen Verbrauchern und Händlern in der digitalen Wirtschaft führt; fordert die Kommission auf, diese Probleme im anstehenden Rechtsakt über digitale Fairness anzugehen; ist der Ansicht, dass digitale Abhängigkeit, Online-Glücksspiele, der Schutz Minderjähriger im Internet und persuasive Technologien, die von Online-Akteuren eingesetzt werden, wie gezielte Werbung, Influencerwerbung und Dark Patterns, unter den Rechtsakt über digitale Fairness fallen sollten, mit dem rechtliche Schlupflöcher geschlossen werden sollte und der mit den geltenden Rechtsinstrumenten im Einklang stehen sollte, um die Verbraucher im Internet besser zu schützen, wobei der Notwendigkeit Rechnung zu tragen ist, unnötigen Regelungsaufwand zu vermeiden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>stellt fest, dass die Zollkontroll-, Marktüberwachungs- und Verbraucherschutzbehörden durch die sich entwickelnden Trends beim weltweiten elektronischen Handel und bei der Umstrukturierung von Lieferketten zunehmend unter Druck geraten; hebt hervor, dass die Menge an unsicheren und illegalen Produkten, die auf Plattformen für den elektronischen Handel, insbesondere aus Drittländern, verkauft werden, in den letzten Jahren zugenommen hat; hebt die Bedeutung digitaler Produktpässe für diese Prozesse hervor; fordert daher einen verstärkten Marktüberwachungsrahmen und eine Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (ABl. L 345 vom 27.12.2017, S. 1<STRING ITALIC="on">, </STRING>ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2017/2394/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und fordert den Rat auf, seinen Standpunkt rasch anzunehmen, um die Annahme des überarbeiteten Zollkodex der Union und die Einrichtung einer EU-Zollbehörde im Jahr 2026 zu ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, den nationalen Behörden ausreichende technische, personelle und finanzielle Ressourcen zuzuweisen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, für ausreichende Mittel und Fachkenntnisse zu sorgen, um die Zollbehörden und die Marktüberwachung in der gesamten Union zu stärken und gemeinsame Tätigkeiten und EU-Prüfungen zu intensivieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betont, dass der Verbraucherschutz sowohl auf den Online- als auch auf den Offline-Märkten gestärkt werden muss, indem für Transparenz bei Werbung und Preisgestaltung gesorgt wird, insbesondere in Bezug auf die dynamische Preisgestaltung, und faire Geschäftspraktiken und stärkere Schutzmaßnahmen gegen Betrug sichergestellt werden, um das Vertrauen der Verbraucher in den grenzüberschreitenden Handel zu stärken und für ein Höchstmaß an Schutz zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>betont, dass immer häufiger auf Fälle aufmerksam gemacht wird, in denen Waren und Dienstleistungen in Bezug auf Quantität oder Qualität nachgelassen haben, während die Preise unverändert geblieben oder gar gestiegen sind; fordert die Kommission auf, das Ausmaß solcher Praktiken und die Ursachen zu bewerten und geeignete Maßnahmen für mehr Transparenz und eine bessere Aufklärung der Verbraucher zu erkunden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>betont, dass Erwägungen der ökologischen Nachhaltigkeit und des fairen Handels Geschäftspraktiken zunehmend prägen, indem sie eine wichtige Rolle bei den Kaufentscheidungen der Verbraucher spielen und folglich Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit bewegen; fügt hinzu, dass Transparenz und die Information der Verbraucher über Umweltaspekte sowie über sozial verantwortliche und ethische Produktionsprozesse es den Verbrauchern ermöglichen, nachhaltige Verbrauchsmuster anzuwenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre diesbezüglichen Ambitionen beizubehalten und weiter an EU-weiten Kennzeichnungssystemen zu arbeiten; weist darauf hin, dass das Ziel der Richtlinie über Umweltaussagen darin besteht, ein Instrument zum Schutz der Verbraucher vor Grünfärberei zu schaffen, indem Anforderungen an die Begründung und Überprüfung der Aussagen festgelegt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>betont, dass irreführende Werbung und Grünfärberei weiter bekämpft werden müssen und der Gebrauchtwarenmarkt gestärkt werden muss; stellt jedoch fest, dass restriktive Nachhaltigkeitsvorschriften negative Auswirkungen auf die europäische Wettbewerbsfähigkeit haben können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>betont, dass einige wachsende Trends im elektronischen Handel Bedenken hinsichtlich Waren aus Drittländern aufwerfen, die die Sicherheits- und Nachhaltigkeitsanforderungen der EU nicht erfüllen, was sich negativ auf KMU in der EU auswirkt; begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr“ und fordert die Kommission auf, die darin enthaltenen Empfehlungen rasch umzusetzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>betont, dass harmonisierte technische Normen für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt von wesentlicher Bedeutung sind und die Produktsicherheit, -qualität und -leistung in allen Mitgliedstaaten gewährleisten; betont, dass Normen die Interessen, politischen Ziele und Werte der Union widerspiegeln müssen, indem die Ansichten aller Interessenträger berücksichtigt werden; fügt hinzu, dass im kürzlich ergangenen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union<FOOTNOTE><FIELD> Urteil vom 5. März 2024, Public.Resource.Org Inc./Right to Know CLG, C-588/21 P, EU:C:2024:201.</FIELD></FOOTNOTE> der Mehrwert harmonisierter Normen, die aufgrund ihrer Rechtswirkung Teil des EU-Rechts sind, anerkannt wird und festgestellt wird, dass sie frei zugänglich gemacht werden sollten; betont, dass die Flexibilität des Normungsrahmens verbessert werden muss, insbesondere für neu entstehende grüne und digitale Wertschöpfungsketten, und dass die Industrie dabei unterstützt werden muss, ihre Wettbewerbsposition auf den Märkten für Schlüsseltechnologien aufrechtzuerhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>ist der Ansicht, dass die EU ihre Bemühungen um die Einrichtung eines neuen Mechanismus mit den Mitgliedstaaten und den nationalen Normungsgremien verstärken muss, um Informationen auszutauschen, sich abzustimmen und den europäischen Ansatz für internationale Normungstätigkeiten zu stärken; fordert rasche Maßnahmen zur Aktualisierung des EU-Normungsrahmens, um den Normungsprozess zu beschleunigen, damit für die rasche Veröffentlichung harmonisierter Normen gesorgt wird, die eine Konformitätsvermutung begründen und mit internationalen Normen im Einklang stehen, um den Welthandel zu unterstützen und gleichzeitig eine stärkere Beteiligung der Industrie, insbesondere von KMU, zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>betont, dass die externe Dimension des Binnenmarkts gestärkt werden muss, um die strategische Autonomie und den globalen Einfluss der EU zu wahren, und begrüßt die schrittweise Integration der EU-Bewerberländer in den Binnenmarkt im Hinblick auf ihre künftige EU-Mitgliedschaft; betont, dass die hohen Regulierungsstandards der EU als globaler Maßstab dienen können und wirksam durchgesetzt werden müssen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen zu gewährleisten; fordert die Kommission auf, Dialoge über Regulierungsfragen und die politische Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Drittländern zu intensivieren, um gemeinsame Herausforderungen zu ermitteln und zu versuchen, gemeinsame Maßnahmen zu entwickeln, insbesondere in Bezug auf den elektronischen Handel, digitale Vorschriften und Verbraucher;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>bekräftigt seine Forderung nach einem innovativen, komplementären und flexiblen Zusammenspiel der laufenden Arbeiten zur Umsetzung des geltenden Assoziierungsabkommens EU-Ukraine und des Prozesses der Beitrittsverhandlungen, damit die Ukraine schrittweise in den Unionsbinnenmarkt und die bereichsspezifischen Programme integriert werden kann;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Schlussfolgerungen</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>erkennt an, dass geopolitische Spannungen, der Klimawandel, Herausforderungen für die Wettbewerbsfähigkeit der EU und wirtschaftliche Ungleichheit erhebliche Risiken für die Integrität des Binnenmarkts darstellen; fordert eine robuste, koordinierte und strategische politische Reaktion, um den Binnenmarkt zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>fordert, dass der Binnenmarkt kontinuierlich weiterentwickelt wird, um sowohl verbleibende ungerechtfertigte Hindernisse als auch neu entstehende wirtschaftliche Herausforderungen anzugehen; ist der Ansicht, dass die Beseitigung der Fragmentierung der Rechtsvorschriften, die Förderung der Vereinfachung, die erhebliche Verringerung des Verwaltungsaufwands, die Verbesserung der Durchsetzung und die Gewährleistung widerstandsfähiger Lieferketten von entscheidender Bedeutung sind, um den Wettbewerbsvorteil der EU und faire Marktbedingungen zu erhalten und den Binnenmarkt zu stärken; erachtet es als äußerst wichtig, in diesen Prozessen alle einschlägigen Interessenträger zu konsultieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>betont, wie wichtig der digitale Wandel, die Kreislaufwirtschaft und die Anpassungsfähigkeit an globale wirtschaftliche Veränderungen sind, um die langfristige wirtschaftliche Dynamik der EU zu sichern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>bekräftigt, dass die Stärkung der internen und externen Dimension des Binnenmarkts von wesentlicher Bedeutung ist, um die strategische Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit der EU zu erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, dies in der für Juni 2025 geplanten neuen Binnenmarktstrategie, in der für Ende 2025 geplanten Verbraucheragenda 2030 und in dem für 2026 geplanten Rechtsakt über digitale Fairness zu berücksichtigen;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°	°</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>