<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0114</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2023</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0063/2025 - Berichterstatter: Gheorghe Falcă)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2025 zu den Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2023 (2025/2027(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu dem Ergebnis der Beratungen des Petitionsausschusses,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Artikel 10 und 11 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 20, 24 und 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) über das Recht der Unionsbürger und der Personen mit Wohnort in der Union, sich mit ihren Anliegen an das Europäische Parlament zu wenden,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 228 AEUV über die Rolle und die Aufgaben des Europäischen Bürgerbeauftragten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 44 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union über das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Bestimmungen des AEUV über das Vertragsverletzungsverfahren, insbesondere auf die Artikel 258 und 260,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die abschließenden Bemerkungen, die der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 21. März 2025 zum kombinierten zweiten und dritten regelmäßigen Bericht der Europäischen Union abgegeben hat,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 und Artikel 233 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Petitionsausschusses (A10-0063/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass mit dem Jahresbericht über das Ergebnis der Beratungen des Petitionsausschusses das Ziel verfolgt wird, eine Bewertung der im Jahr 2023 eingegangenen Petitionen und der Beziehungen zu anderen Organen sowie eine genaue Darstellung der im Jahr 2023 erreichten Ziele bereitzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass beim Parlament im Jahr 2023 1 452 Petitionen eingegangen sind, was bedeutet, dass die Zahl der Petitionen gegenüber den 1 217 im Jahr 2022 eingereichten Petitionen um 16,2 % und gegenüber den 1 392 im Jahr 2021 registrierten Petitionen um 4,0 % gestiegen ist; in der Erwägung, dass die Gesamtzahl der eingegangenen Petitionen nach wie vor deutlich unter den Höchstständen der Jahre 2013 und 2014 lag, in denen beim Parlament 2 891 bzw. 2 715 Petitionen eingingen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die Zahl der Nutzer, die eine oder mehrere Petitionen auf dem Petitionsportal des Parlaments unterstützt haben, im Jahr 2023 auf 26 331 belief, was einen erheblichen Anstieg im Vergleich zu den im Jahr 2022 erfassten 22 441 Nutzern darstellt (wobei beide Zahlen deutlich unter den im Jahr 2021 erfassten 209 272 Unterstützern liegen); in der Erwägung, dass die Zahl der Klicks zur Unterstützung von Petitionen im Jahr 2023 ebenfalls leicht gestiegen ist und sich insgesamt auf 29 287 Klicks belief (gegenüber 27 927 Klicks im Jahr 2022 und 217 876 Klicks im Jahr 2021);</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Zahl der Petitionen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung der EU insgesamt jedoch nach wie vor recht gering ist, was zeigt, dass noch stärkere Anstrengungen unternommen werden müssen, um dafür zu sorgen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger ihres Petitionsrechts und des möglichen Nutzens von Petitionen als Mittel, um die Aufmerksamkeit der Organe und der Mitgliedstaaten auf Angelegenheiten zu lenken, die die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffen, stärker bewusst sind; in der Erwägung, dass die Bürgerinnen und Bürger bei der Ausübung ihres Petitionsrechts erwarten, dass die EU-Organe einen echten Beitrag zur Lösung ihrer Probleme leisten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kriterien für die Zulässigkeit von Petitionen in Artikel 227 AEUV und Artikel 232 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Parlaments festgelegt sind, wonach Petitionen von einer EU-Bürgerin oder einem EU-Bürger oder einer natürlichen oder juristischen Person mit Wohnort oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat eingereicht werden müssen, wobei sie unmittelbar von Angelegenheiten betroffen sein müssen, die in den Tätigkeitsbereich der EU fallen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass von den 1 452 im Jahr 2023 eingereichten Petitionen 429 für unzulässig erklärt und 13 zurückgezogen wurden; in der Erwägung, dass durch den hohen Anteil (29,55 %) der unzulässigen Petitionen im Jahr 2023 bestätigt wird, dass immer noch ein weitverbreiteter Mangel an Klarheit in Bezug auf den Zuständigkeitsbereich der EU besteht; in der Erwägung, dass nach wie vor Anstrengungen erforderlich sind, um den Tätigkeitsbereich der EU weiter zu verdeutlichen, damit weniger unzulässige Petitionen eingereicht werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss (PETI) bei der Bekämpfung der Diskriminierung rumänischer und bulgarischer Bürgerinnen und Bürger in der Zeit, bevor ihre Länder dem Schengen-Raum beigetreten sind, eine wichtige Rolle einnahm; in der Erwägung, dass der PETI-Ausschuss einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Beseitigung der ungerechtfertigten Hindernisse, mit denen diese Bürgerinnen und Bürger konfrontiert waren, geleistet hat; in der Erwägung, dass der Ausgangspunkt die Petition Nr. 0004/2023, die von Răzvan Eugen Nicolescu im Namen der „Asociația pentru Energie Curată și Combaterea Schimbărilor Climatice“ eingereicht wurde, sowie die anschließend gemäß Artikel 227 Absatz 2 der Geschäftsordnung im Plenum angenommene Entschließung zum Beitritt zum Schengen-Raum<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/3999, 17.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3999/oj.</FIELD></FOOTNOTE> waren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass das Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten, ein Grundrecht der EU-Bürgerinnen und -Bürger ist, das sowohl ihnen als auch den Personen mit Wohnort in der EU einen offenen, demokratischen und transparenten Mechanismus dafür bietet, sich unmittelbar an ihre gewählten Vertreter zu wenden; in der Erwägung, dass dieses wesentliche Instrument die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt, aktiv und wirksam am Leben der EU teilzuhaben; in der Erwägung, dass die EU-Bürgerinnen und ‑Bürger mittels Petitionen Versäumnisse bei der Umsetzung des EU-Rechts beanstanden und zur Aufdeckung von Verstößen gegen das EU-Recht beitragen können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass das Parlament das einzige EU-Organ ist, das von den EU-Bürgerinnen und -Bürgern direkt gewählt wird; in der Erwägung, dass das Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten, eines der Grundrechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Personen mit Wohnort in der EU ist und es ihnen ermöglicht, sich direkt an ihre gewählten Vertreter zu wenden; in der Erwägung, dass viele Menschen mit Behinderungen aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit barrierefreier Formate und des Umstands, dass nationale Gebärdensprachen nicht als Teil der Mehrsprachigkeit der EU anerkannt sind, keinen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Kommunikationsmitteln haben; in der Erwägung, dass das Parlament seit Langem international eine führende Rolle bei der Entwicklung des Petitionsverfahrens einnimmt, sein Petitionsverfahren das offenste, demokratischste und transparenteste derartige Verfahren in Europa ist und den Petenten somit eine aktive und wirksame Beteiligung an seinen Tätigkeiten ermöglicht wird, und in der Erwägung, dass die Bürgerinnen und Bürger bei der Ausübung des Petitionsrechts erwarten, dass die EU-Organe bei der Lösung ihrer Probleme einen Mehrwert bieten und mit der Kommission und den Behörden der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass mit den von den Petenten in ihren Petitionen sowie im Rahmen von Ausschusssitzungen vorgebrachten Informationen zusammen mit den Bewertungen der Kommission und den Antworten der Mitgliedstaaten und anderer Gremien auch ein wertvoller Beitrag zur Arbeit anderer parlamentarischer Ausschüsse geleistet wird, da zulässige Petitionen zur Stellungnahme oder Information an den einschlägigen Ausschuss weitergeleitet werden; in der Erwägung, dass Petitionen daher auch im Gesetzgebungsverfahren von Bedeutung sein können, da mit ihnen konkrete Rückmeldungen über die Auswirkungen der EU-Politik geliefert werden und somit die Möglichkeit geschaffen wird, mit politischen Maßnahmen auf aufkommende Bedürfnisse einzugehen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Tätigkeit des Petitionsausschusses auf den Beiträgen der Petenten fußt, wodurch es dem Parlament ermöglicht wird, besser auf Beschwerden und Bedenken hinsichtlich der Achtung der Grundrechte der EU und der Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten zu reagieren; in der Erwägung, dass Petitionen daher eine wertvolle Informationsquelle über Fälle von falscher Anwendung des EU-Rechts oder Verstößen gegen das EU-Recht darstellen und es somit ermöglichen, die Anwendung des EU-Rechts sowie seine Auswirkungen auf die Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger und der Personen mit Wohnort in der EU zu bewerten; in der Erwägung, dass die Grundrechte im Jahr 2023 eines der drei wichtigsten Anliegen aller Petenten waren; in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss im Rahmen des strukturierten Dialogs mit der Kommission diese aufgefordert hat, Diskriminierung in der Europäischen Union zu bekämpfen, unter anderem durch Initiativen zur Sicherstellung gleicher Rechte und zur Stärkung der Maßnahmen gegen alle Formen der Diskriminierung, unter anderem aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, einer Behinderung, des Alters, der Religion oder der Weltanschauung oder der sexuellen Ausrichtung;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 17 EUV für die korrekte Anwendung der Verträge sowie der kraft der Verträge erlassenen Maßnahmen sorgen muss; in der Erwägung, dass der strategische Ansatz der Kommission bei der Behandlung der in Petitionen aufgeworfenen Fragen voll und ganz mit den Verträgen im Einklang stehen muss, damit möglichst wirksame Folgemaßnahmen zu den Petitionen ergriffen und die sich aus dem EU-Recht ergebenden Rechte der Bürgerinnen und Bürger vollständig und rasch geschützt werden können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass jede Petition im Einklang mit den in Artikel 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union über das Recht auf eine gute Verwaltung festgelegten Normen sorgfältig, effizient, unparteiisch, gerecht und auf transparente Weise geprüft und behandelt werden muss; in der Erwägung, dass alle Petenten das Recht haben, innerhalb einer angemessenen Frist eine Antwort sowie Informationen über die Entscheidung über die Zulässigkeit und die vom Ausschuss getroffenen Folgemaßnahmen in ihrer Sprache oder in der in der Petition verwendeten Sprache zu erhalten; in der Erwägung, dass zeitnahe und wirksame Reaktionen der Kommission und der Mitgliedstaaten auf die in den Petitionen aufgeworfenen Probleme, falls angezeigt in Verbindung mit Lösungen für die Behebung, dazu beitragen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU und ihre Politik stärken;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss der Prüfung und öffentlichen Erörterung von Petitionen in seinen Sitzungen größte Bedeutung beimisst; in der Erwägung, dass Petenten das Recht haben, ihre Petitionen vorzustellen, und bei der Erörterung häufig das Wort ergreifen und somit aktiv zur Arbeit des Ausschusses beitragen; in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss im Jahr 2023 zehn Ausschusssitzungen abgehalten hat, in denen 191 Petitionen erörtert wurden, wobei 114 Petenten anwesend waren und sich aktiv beteiligten, indem sie das Wort ergriffen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass die 2023 in den Petitionen vorgebrachten Anliegen hauptsächlich die Bereiche Umwelt, Grundrechte, persönliche Angelegenheiten und Justiz betrafen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss bei der Annahme seiner Tagesordnungen für Sitzungen auf Petitionen und Themen achtet, die von großer Bedeutung für die Erörterung auf EU-Ebene sind, und der Notwendigkeit Rechnung trägt, eine ausgewogene geografische Abdeckung der Themen entsprechend den eingegangenen Petitionen zu wahren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass 82,4 % der im Jahr 2023 eingegangenen Petitionen über das Petitionsportal des Parlaments eingereicht wurden, was einen leichten Anstieg im Vergleich zu 2022 (79,05 %) darstellt, wodurch erneut bestätigt wird, dass dies der von den Bürgerinnen und Bürgern bei Weitem am häufigsten verwendete Kanal für die Einreichung von Petitionen beim Parlament ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass das Petitionsportal im Februar 2023 überarbeitet und neu eingerichtet wurde, um es an die aktuellen Erwartungen anzupassen und es Personen mit Wohnort in den Mitgliedstaaten zu erleichtern, ihr Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten, wahrzunehmen; in der Erwägung, dass das aktualisierte Petitionsportal 2.0 reibungslos in das Web-Publishing-Tool des Parlaments eingebunden wurde, wodurch eine schnellere und einfachere Aktualisierung der Inhalte sowie die Einführung neuer Funktionen ermöglicht wurde (darunter sieben „Kurzanleitungen“, die klare Schritt-für-Schritt-Anweisungen für die Einreichung, Verfolgung und Unterstützung von Petitionen enthalten); in der Erwägung, dass mit der neuen, auf der Elasticsearch-Technologie basierenden Suchmaschine aufgrund der effizienten Ermittlung präziserer Treffer die Benutzerfreundlichkeit verbessert wurde, wodurch bei dem neuen Portal ein wirklich bürgerorientierter Ansatz in den Mittelpunkt gestellt wird; in der Erwägung, dass im Jahr 2023 alle Petitionen rasch und innerhalb weniger Tage nach ihrer Annahme vorbereitet und veröffentlicht wurden und dass auf alle internen und externen Ersuchen um Unterstützung in Bezug auf die Nutzung und den Inhalt des Petitionsportals erfolgreich, rasch und in allen Sprachen reagiert wurde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss (PETI) im Jahr 2023 vier Informationsbesuche unternommen hat, in deren Rahmen die Mitglieder nach Rumänien reisten, um die Kontrolle und den Schutz der Braunbärenpopulation und den illegalen Holzeinschlag zu untersuchen, sowie nach Donegal (Irland), um die Verwendung mangelhafter glimmerhaltiger Bausteine im Bauwesen in Irland zu untersuchen, und nach Katalonien (Spanien), um das in Katalonien praktizierte Sprachimmersionsmodell vor Ort zu bewerten; in der Erwägung, dass Mitglieder des PETI-Ausschusses auch einer gemeinsamen Delegation des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Petitionsausschusses angehörten, die nach New York reiste, um an der 16. Tagung der Konferenz der Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention teilzunehmen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss gemäß der Geschäftsordnung des Parlaments auch für die Beziehungen zum Europäischen Bürgerbeauftragten zuständig ist, der Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU untersucht; in der Erwägung, dass die frühere Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly ihren Jahresbericht 2022 dem Petitionsausschuss in seiner Sitzung vom 27. Juni 2023 vorgestellt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss Mitglied des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten ist, dem auch die Europäische Bürgerbeauftragte, nationale und regionale Bürgerbeauftragte sowie entsprechende Einrichtungen der Mitgliedstaaten, Bewerberländer und weiterer Länder des Europäischen Wirtschaftsraums angehören und das zum Ziel hat, den Austausch von Informationen über das EU-Recht und die EU-Politik sowie den Austausch über bewährte Verfahren zu fördern;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>hebt hervor, dass dem Petitionsausschuss beim Schutz und bei der Förderung der Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger und der Personen mit Wohnort in der EU eine grundlegende Rolle zukommt, da er sicherstellt, dass die Bedenken und Beschwerden der Petenten rasch, wirksam und angemessen geprüft und die Petenten über die ergriffenen Maßnahmen und die Fortschritte bei der Bearbeitung ihrer Petitionen informiert werden; weist darauf hin, dass alle Petitionen im Rahmen eines offenen, demokratischen und transparenten Petitionsverfahren behandelt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>würdigt die wesentliche Arbeit, die der Petitionsausschuss in Bezug auf die Petitionen betreffend die Halbinsel Akamas, das Gebiet mit der größten biologischen Vielfalt in Zypern, geleistet hat, wo es seit Jahrzehnten wiederholt zu systemischen Verstößen gegen die Habitat-Richtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1992/43/oj).</FIELD></FOOTNOTE> und die Vogelschutzrichtlinie<FOOTNOTE><FIELD> Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/147/oj).</FIELD></FOOTNOTE> kommt, und zwar vor dem allgemeinem Hintergrund, dass es an wirksamen und rechtsverbindlichen Maßnahmen zum Schutz dieses Gebiets mangelt, und angesichts der Pläne, die die zuständigen zyprischen Behörden kürzlich vorgeschlagen haben und die verheerende Auswirkungen auf die sehr empfindlichen natürlichen Ökosysteme des Gebiets haben und gegen das EU-Umweltrecht verstoßen; betont, dass die Kommission am 13. März 2024 im Anschluss an die diesbezüglichen Tätigkeiten des Petitionsausschusses beschlossen hat, Zypern wegen Nichteinhaltung der Habitat-Richtlinie durch die zyprischen Behörden vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu verklagen; bedauert, dass die Kommission dem EuGH seit diesem Beschluss vor über einem Jahr noch keine Akte vorgelegt und damit das Gerichtsverfahren nicht offiziell eingeleitet hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>hebt die wichtige Arbeit hervor, die der Petitionsausschuss für den Schutz der Arbeitnehmerrechte in Bezug auf Diskriminierung und den Missbrauch befristeter Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst in Italien geleistet hat; begrüßt, dass die Kommission die sehr soliden Rechtsdokumente, die von den Petenten vorgelegt und in verschiedenen Sitzungen des Petitionsausschusses sorgfältig geprüft wurden, gebührend berücksichtigt und beschlossen hat, Italien vor dem EuGH zu verklagen, weil das Land den missbräuchlichen Rückgriff auf befristete Verträge und diskriminierende Beschäftigungsbedingungen unter Verstoß gegen die Richtlinie 1999/70/EG des Rates nicht beendet hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>würdigt, dass der PETI-Ausschuss die Petition Nr. 1168/2023 geprüft hat, die von Mihai Igna im Namen der Vereinigung „Gemeinsam bringen wir Wohlstand“ eingereicht wurde und in der die Rückgabe des Staatsschatzes und der historischen Archive Rumäniens, die sich derzeit in Russland befinden, gefordert wird; betont, dass dieser Debatte für alle Mitgliedstaaten, die in ihrer Geschichte von den Plünderungen durch Russland betroffen waren, eine tiefe historische Bedeutung zukommt, insbesondere im Zusammenhang mit dem anhaltenden Krieg in der Ukraine, zumal dadurch die umfassenderen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Erhaltung der Kultur und dem Schutz des nationalen Erbes in Zeiten geopolitischer Konflikte verdeutlicht werden; betont, dass in dem Einsatz des PETI-Ausschusses in dieser Angelegenheit sein Engagement für die Wahrung der Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger und der Mitgliedstaaten, den Schutz des historischen Erbes Rumäniens und die Unterstützung der rechtmäßigen Forderungen des Landes auf internationaler Ebene zum Ausdruck kommt; weist auf die anschließende Entschließung des Plenums zur Rückgabe des rumänischen Staatsschatzes, den sich Russland rechtswidrig angeeignet hat<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/6559, 12.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6559/oj.</FIELD></FOOTNOTE>, hin;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass eine kontinuierliche öffentliche Debatte über die Tätigkeitsbereiche der EU wichtig ist, damit die Bürgerinnen und Bürger über den Umfang der Zuständigkeiten der EU und die verschiedenen Ebenen der Beschlussfassung hinreichend informiert werden; fordert eine EU-weite verstärkte strukturierte Informations- und Kommunikationskampagne, die ohne zusätzliche Kosten (d. h. unter Verwendung der derzeitigen Ressourcen der Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments) in allen Amtssprachen der EU in Zusammenarbeit mit nationalen und regionalen Bürgerbeauftragten, nichtstaatlichen Organisationen und Bildungseinrichtungen durchgeführt wird, um das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger aus allen Mitgliedstaaten für Petitionsrechte zu schärfen, wobei sich die Kampagne insbesondere an ländliche und benachteiligte Gemeinschaften und marginalisierte Gruppen sowie abgelegene Inseln und Gebiete richten sollte; schlägt eine Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit durch soziale Medien und Veranstaltungen in lokalen Gemeinschaften vor, bei der keine zusätzlichen Kosten anfallen; hebt hervor, dass die Öffentlichkeit stärker sensibilisiert werden muss und umfassendere Sensibilisierungskampagnen durchgeführt werden müssen, indem Kommunikationsdienste aktiv einbezogen werden, um dazu beizutragen, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr über ihr Petitionsrecht sowie über den Umfang der Zuständigkeiten der EU und die Kompetenzen des Petitionsausschusses wissen, und so dafür zu sorgen, dass weniger unzulässige Petitionen eingereicht werden und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Beschlussfassung gestärkt wird; empfiehlt, die digitale Barrierefreiheit des Petitionsportals zu verbessern, unter anderem durch Anpassungen für Menschen mit Behinderungen und hochwertigere Übersetzungen in alle Amtssprachen der EU; empfiehlt, dass das Potenzial der bestehenden IT-Tools sondiert wird, damit die Bürgerinnen und Bürger auf dem Portal besser unterstützt werden können, unter anderem durch Optionen zur Weiterleitung zu einschlägigen Beschwerdemechanismen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>weist auf die europäische Dimension des Petitionsausschusses hin, an den sich Bürgerinnen und Bürger aus allen 27 Mitgliedstaaten in Angelegenheiten wenden können, die in den Anwendungsbereich der EU-Verträge und der Rechtsvorschriften der EU fallen; ist der Ansicht, dass der Ausschuss eine besondere Verantwortung dafür trägt, diese europäische Dimension zu wahren und den Bürgerinnen und Bürgern den Mehrwert der europäischen Einheit und Integration aufzuzeigen; betont, dass die europäische Dimension auf Solidarität, der Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Rechte, dem Schutz von Minderheitensprachen und -kulturen und der aktiven Bekämpfung des Klimawandels beruhen muss;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>weist darauf hin, dass Petitionen für das Parlament und die anderen EU-Organe eine einzigartige Gelegenheit sind, unmittelbar mit den EU-Bürgerinnen und -Bürgern in Kontakt zu treten und einen regelmäßigen Dialog mit ihnen zu führen, insbesondere in Fällen, in denen diese von der fehlerhaften Anwendung des EU-Rechts oder von Verstößen dagegen betroffen sind; betont, dass die EU-Organe und nationale, regionale und lokale Behörden bei Untersuchungen im Zusammenhang mit der Umsetzung und Einhaltung des EU-Rechts verstärkt zusammenarbeiten müssen; ist der Ansicht, dass eine solche Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung ist, um die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Anwendung des EU-Rechts anzugehen und auszuräumen, und dass diese Zusammenarbeit zur Stärkung der demokratischen Legitimität und Rechenschaftspflicht der EU beiträgt; fordert daher, dass die Vertreter der Mitgliedstaaten an Ausschusssitzungen teilnehmen und dass auf vom Petitionsausschuss an nationale Behörden übermittelte Ersuchen um Klarstellungen und Informationen zeitnah und ausführlich reagiert wird; stellt fest, dass 2023 die Zahl der zu strukturellen Unterschieden eingegangenen Petitionen gestiegen ist und sie unter anderem Unterschiede zwischen den Bevölkerungsgruppen beim Arbeitsentgelt und der Altersrente betrafen; fordert, dass diese Bedenken systematisch analysiert und durch koordinierte Maßnahmen mit den zuständigen Ausschüssen und der Kommission angegangen werden; fordert ferner, dass Personen, die Missbrauch oder Ausgrenzung ausgesetzt sind und beim Zugang zu geeigneten Unterstützungsmechanismen und zur Justiz auf Hindernisse stoßen, besser geschützt und unterstützt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>weist darauf hin, dass durch Petitionen wesentlich dazu beigetragen wird, dass die Kommission ihre Funktion als Hüterin der Verträge wahrnehmen kann, indem den Bürgerinnen und Bürgern ein zusätzliches Instrument geboten wird, um auf mutmaßliche Verstöße gegen das EU-Recht aufmerksam zu machen; betont, dass eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuss und der Kommission in Form von raschen und ausführlichen Antworten der Kommission, die auf einer gründlichen Prüfung der in den Petitionen aufgeworfenen Fragen beruhen, für die erfolgreiche Bearbeitung der Petitionen von wesentlicher Bedeutung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert die Kommission erneut auf, rechtliche Klarstellungen zu den wichtigsten Kriterien, die ihrem strategischen Ansatz zur Durchsetzung des EU-Rechts zugrunde liegen, vorzulegen, den Petitionsausschuss regelmäßig über den Stand der Vertragsverletzungsverfahren zu informieren und sicherzustellen, dass der Petitionsausschuss Zugang zu allen einschlägigen Dokumenten zu EU-Pilotverfahren, Vertragsverletzungsverfahren und Gesetzgebungsinitiativen erhält, die aufgrund eingegangener Petitionen eingeleitet wurden; ist der Ansicht, dass eine erhöhte Transparenz und regelmäßige Rückmeldungen über die Behandlung laufender Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission für die Weiterbehandlung noch nicht abgeschlossener Petitionen durch den Ausschuss vorteilhaft wäre; begrüßt die unlängst ergriffene Initiative der Kommission, Petitionen in die Suchfunktion des Registers über Vertragsverletzungsverfahren der Kommission aufzunehmen; betont, dass es wichtig ist, dass die Kommission Petitionen, in denen auf Rechtsverletzungen aufmerksam gemacht wird, die eine große Zahl von EU-Bürgerinnen und -Bürgern und von Personen mit Wohnort in der EU betreffen, zeitnah untersucht und dass sie gegebenenfalls den zuständigen nationalen Bürgerbeauftragten konsultiert; äußert seine Besorgnis hinsichtlich der Art und Weise, in der die Kommission einige Vertragsverletzungsverfahren handhabt, die gegen Mitgliedstaaten eingeleitet wurden, einschließlich der Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit Fragen, die in vielen Petitionen angesprochen werden; fordert die Kommission auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Transparenz und Wirksamkeit ihrer Durchführung von Vertragsverletzungsverfahren, die von den Bürgerinnen und Bürgern als undurchsichtig wahrgenommen werden kann, zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die nationalen Behörden die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um auf die von Bürgerinnen und Bürgern in ihren Petitionen geäußerten Bedenken zu reagieren, wenn Fälle von Verstößen gegen das EU-Recht auftreten, und gegebenenfalls Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten; betont, dass ein rasches und proaktives Vorgehen der Kommission bei Verstößen gegen das EU-Recht von entscheidender Bedeutung ist, um zu verhindern, dass solche Verstöße, die das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU-Organe untergraben könnten, einen systemischen Charakter erhalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>weist darauf hin, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung ein Grundpfeiler der europäischen Demokratie ist; verurteilt jeden Versuch, Bürgerinnen und Bürger oder ihre gewählten Vertreter auf der Grundlage ihrer politischen Überzeugungen zu zensieren, zu marginalisieren oder einzuschüchtern; betont ferner, dass die Achtung von Wahlergebnissen auf nationaler und EU-Ebene von wesentlicher Bedeutung ist, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den demokratischen Prozess zu wahren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>betont, dass die Mitgliedstaaten und der Petitionsausschuss stärker und aktiver zusammenarbeiten müssen, um Blockaden bei Petitionen zu beseitigen, die eine zügige Antwort und Reaktion der nationalen Behörden erfordern; weist darauf hin, dass sich verspätete Reaktionen der Mitgliedstaaten unter Umständen auf die zeitnahe Lösung der von Bürgerinnen und Bürgern angesprochenen Probleme auswirken und unter Umständen negative Folgen für die Behebung von Verstößen gegen das EU-Recht haben; stellt fest, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen sollten, dass auf Petitionen innerhalb der geforderten Frist von drei Monaten reagiert wird; betont, dass durch eine bessere Koordinierung und einen besseren Dialog ein effizienterer Umgang mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger erleichtert würde, unnötige Verzögerungen verhindert würden und die Wirksamkeit des Petitionsverfahrens erhöht würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass die vom Petitionsausschuss in seinem Bericht vom 19. März 2024 im Anschluss an seine Reise nach Katalonien abgegebenen Empfehlungen, insbesondere die Empfehlungen zum Schutz der sprachlichen Rechte aller Schüler und ihrer Familien, von den zuständigen Bildungsbehörden noch nicht vollständig umgesetzt wurden; bringt sein tiefes Bedauern über die Spannungen zum Ausdruck, mit denen die Mitglieder des Ausschusses während ihres Besuchs in Barcelona vom 18. bis 20. Dezember 2023 konfrontiert waren, und fordert einen respektvollen Dialog und eine respektvolle Zusammenarbeit zwischen allen Interessenträgern, damit die demokratischen Institutionen ihre Aufträge in einem Klima von gegenseitigem Respekt und gegenseitigem Verständnis erfüllen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>	verurteilt die Schikanen und Belästigungen aufs Schärfste, denen die offiziellen Mitglieder der Delegation des Petitionsausschusses während ihrer Informationsreise vom 18. bis 20. Dezember 2023 nach Barcelona ausgesetzt waren, die sie unternommen hatten, um vor Ort das Sprachimmersionsmodell in Katalonien, seine Auswirkungen auf Familien, die in die Autonome Gemeinschaft ziehen und dort leben, sowie auf die Mehrsprachigkeit und Gleichbehandlung und den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit zu bewerten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>bedauert, dass die für Bildung zuständigen Behörden der Region die Empfehlungen, die der Petitionsausschuss in seinem Bericht vom 19. März 2024 über die Delegationsreise zum Schutz der sprachlichen Rechte von Schülern und ihren Familien abgegeben hat, nicht umgesetzt haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>weist darauf hin, dass die e-Petition-Datenbank ein wichtiges internes Instrument ist, durch das es den Mitgliedern des Petitionsausschusses ermöglicht wird, auf alle Informationen zuzugreifen, die für die Weiterverfolgung des aktuellen Stands jeder Petition und zum Treffen fundierter Entscheidungen über die Behandlung von Petitionen erforderlich sind; stellt fest, dass der e-Petition-Datenbank auch eine wichtige Funktion bei der Kommunikation mit Petenten zukommt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>weist auf die Zusage der Kommission hin, mit dem Parlament ein interinstitutionelles IT-Instrument zu entwickeln, mit dem Informationen und Dokumente über sämtliche Folgemaßnahmen zu Petitionen wie Vertragsverletzungsverfahren, Gesetzgebungsvorschläge oder Antworten nationaler Behörden ausgetauscht werden können, um die Transparenz und Effizienz der Bearbeitung von Petitionen zu steigern, was in einem weiter gefassten Kontext dazu beitragen würde, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU-Organe und das europäische Aufbauwerk zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit anderen Ausschüssen des Parlaments für die umfassende Bearbeitung von Petitionen von wesentlicher Bedeutung ist, wobei Petitionen zur Gleichstellung der Geschlechter, zur Familienvielfalt, zur Umweltgerechtigkeit und zu den sprachlichen Rechten von Minderheiten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss; stellt fest, dass im Jahr 2023 insgesamt 34 Ersuchen um Stellungnahme (zu 31 Petitionen) und 223 Auskunftsersuchen an andere Ausschüsse übermittelt wurden; stellt fest, dass bis Ende 2023 von den 34 Ersuchen um Stellungnahme nur 25 beantwortet worden waren (in 14 Fällen wurde eine Stellungnahme abgegeben, in zehn Fällen beschloss der Ausschuss, keine Stellungnahme abzugeben, und in vier Fällen wurde keine offizielle Entscheidung mitgeteilt); weist darauf hin, dass die Petenten informiert werden, wenn entschieden wird, für die Bearbeitung ihrer Petitionen Stellungnahmen anderer Ausschüsse anzufordern; betont, dass sich die Ausschüsse des Parlaments stärker darum bemühen sollten, aktiv zur Prüfung von Petitionen beizutragen, indem sie ihr Fachwissen bereitstellen, damit das Parlament rascher und umfassender auf Anliegen der Bürgerinnen und Bürger reagieren kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>ist der Auffassung, dass das Petitionsnetzwerk ein nützliches Instrument für die Erleichterung der Weiterbehandlung von Petitionen im Rahmen der parlamentarischen und legislativen Arbeit ist; ist der Ansicht, dass regelmäßige Sitzungen des Petitionsnetzwerks ausschlaggebend dafür sind, die Tätigkeit des Petitionsausschusses sichtbarer zu machen, das Verständnis von dessen Arbeit und Auftrag zu verbessern und die Zusammenarbeit mit den anderen Ausschüssen des Parlaments zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>betont, dass der Petitionsausschuss seinen Standpunkt zu wichtigen in Petitionen aufgeworfenen Fragen zum Ausdruck gebracht hat, indem er seinen Bericht über das Ergebnis der Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2022<FOOTNOTE><FIELD> Vom Parlament als Entschließung vom 23. November 2023 zum Ergebnis der Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2022 angenommen (ABl. C, C/2024/4220, 24.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4220/oj).</FIELD></FOOTNOTE> angenommen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>hebt hervor, dass die Zahl der Petitionen, die zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen eingereicht wurden, im Vergleich zu 2022 leicht zurückgegangen ist; stellt fest, dass dies möglicherweise auf den neuen geopolitischen Kontext im Jahr 2023 und insbesondere auf den Rückgang der Anzahl der Petitionen zum Krieg in der Ukraine und den erheblichen Anstieg der Anzahl der Petitionen zu den neuen Konflikten im Nahen Osten zurückzuführen ist; stellt fest, dass der Petitionsausschuss die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger unter anderem im Zusammenhang mit Sanktionen, Sicherheit, Konfliktlösung, Visumpolitik und den Fortschritten der EU-Bewerberländer aufgegriffen hat, indem er mehrere Petitionen auf die Tagesordnung gesetzt hat, die vor allem die Lage von Flüchtlingen, im Speziellen von Kindern und venezolanischen Flüchtlingen in der EU, zum Gegenstand haben; nimmt die Bemühungen der Ausschüsse zur Kenntnis, die sich bereits aktiv mit diesen Themen befassen, und betont, dass der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres diese Petitionen bei ihren Beratungen berücksichtigen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt fest, dass das Thema Gesundheit, das im Jahr 2022 ein zentrales Anliegen der Petenten war, auch im Jahr 2023 von großer Bedeutung war; stellt insbesondere fest, dass der Petitionsausschuss Petitionen zum Verbot von Chemikalien und Schwermetallen in Kinderspielzeug, zur Unterstützung gesunder und umweltfreundlicher Lebensmittelsysteme und Lebensstile sowie zur Umsetzung der EU-Verordnungen über zugesetzten Zucker in Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder geprüft und erörtert hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>weist auf die Vielzahl der eingereichten und erörterten Petitionen hin, die die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Wiedereinführung von Grenzkontrollen zwischen einigen Mitgliedstaaten zum Gegenstand haben und in denen die Problematik der Einschränkung des freien Personenverkehrs innerhalb der EU sowie andere Aspekte angesprochen werden, wie die Vorzüge und Schwierigkeiten der Erweiterung des Schengen-Raums; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten im Falle einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit oder unter außergewöhnlichen Umständen, die das Funktionieren des Schengen-Raums insgesamt bedrohen, wieder Kontrollen an den Binnengrenzen einführen dürfen<FOOTNOTE><FIELD> Artikel 25 bis 30 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (ABl. L 77 vom 23.3.2016, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/399/oj).</FIELD></FOOTNOTE>; würdigt die wichtige Rolle des Petitionsausschusses, insbesondere die Vielzahl von Tätigkeiten, die Annahme eines kurzen Entschließungsantrags zum Beitritt zum Schengen-Raum am 27. Juni 2023 im Ausschuss und die entsprechende Entschließung des Parlaments, in der die Erweiterung des Schengen-Raums um Rumänien und Bulgarien nachdrücklich unterstützt wird, und die Organisation der öffentlichen Anhörung zu dem Thema „Grenzen im Schengen-Raum“ am 18. Juli 2023 in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres; begrüßt den einstimmigen Beschluss des Rates über den vollständigen Beitritt beider Länder zum Schengen-Raum am 1. Januar 2025, mit dem die uneingeschränkte Ausübung der Grundfreiheiten des EU-Binnenmarkts ermöglicht wird; betont, dass die Verhinderung des Beitritts von Mitgliedstaaten zum Schengen-Raum, obwohl sie alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllten, eine diskriminierende Entscheidung war, die rechtlich nicht begründet war und auf viele EU-Bürgerinnen und -Bürger erhebliche Auswirkungen hatte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>	nimmt den plötzlichen Anstieg der Petitionen aus Spanien zur Kenntnis, die im zweiten Halbjahr 2023 zu Risiken für die Rechtsstaatlichkeit in Spanien eingereicht wurden, nachdem die spanische Regierung ihre Absicht bekundet hatte, ein Amnestiegesetz zu erlassen, das gegen die verfassungsmäßige und die europäische Ordnung verstößt; bedauert die Angriffe der spanischen Regierung auf die Rechtsstaatlichkeit und die Gewaltenteilung;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>betont die Arbeit des Petitionsausschusses im Zusammenhang mit Petitionen, die sich auf gemeinsame Vorschriften zur Festlegung von Einheitsmaßen für Handgepäck beziehen, was deutlich gemacht hat, dass die Bürgerinnen und Bürger besorgt über die durch uneinheitliche Vorschriften über das Handgepäck in Flugzeugen entstehenden Unannehmlichkeiten und versteckten Kosten sind; betont seine Forderung, dass bei der Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über Luftverkehrsdienste ein einschlägiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs berücksichtigt wird; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Petitionsausschuss am 20. September 2023 einen kurzen Entschließungsantrag zu Standardmaßen für Handgepäck annahm und dass anschließend –am 4. Oktober 2023 – eine Entschließung im Wege einer einzigen Abstimmung durch das Europäische Parlament angenommen wurde; begrüßt, dass die Kommission im November 2023 eine Überprüfung des Rahmens für Passagiere und eine Reihe von Vorschlägen zur Steigerung der Zufriedenheit von Passagieren und Reisenden vorgelegt hat, darunter Vorgaben für eine begrenzte Anzahl an gemeinsamen Gepäckgrößen und -gewichten, um die Verwirrung zu verringern; stellt mit Bedauern fest, dass Passagiere mit Behinderungen bei Reisen und insbesondere bei multimodalen Reisen immer noch mit zu vielen Hindernissen konfrontiert sind; bedauert, dass die öffentlichen Verkehrsmittel vieler Mitgliedstaaten nicht den Anforderungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entsprechen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass Umweltfragen im Jahr 2023 weiterhin ein Bereich waren, in dem die Petenten ernsthafte Bedenken äußerten, und es in über 21 % der Petitionen um Umweltthemen ging; bedauert, dass in einigen dieser Petitionen die fehlerhafte Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten geltend gemacht wird und gegen einige Mitgliedstaaten bereits Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen das EU-Umweltrecht laufen; stellt fest, dass zahlreiche Petitionen Beschwerden über die Luftqualität, Lärmbelästigung, die Abfallbewirtschaftung und -behandlung, die Verschlechterung des Zustands natürlicher Ökosysteme und über Verstöße gegen die Habitat-Richtlinie in verschiedenen Mitgliedstaaten enthalten; hebt die am 24. Mai 2023 veranstaltete öffentliche Anhörung zum Stand der Umsetzung der Habitat-Richtlinie hervor; stellt fest, dass der Petitionsausschusses im Jahr 2023 seine Arbeit zu den Auswirkungen des Klimawandels in verschiedenen Bereichen, nicht nur im Bereich der Umwelt, sondern auch der Landnutzung, fortsetzte und eine Reihe von Petitionen zu diesen Themen auf die Tagesordnung setzte; weist auf den am 22. März 2023 veranstalteten Workshop zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die soziale Sicherheit und die am stärksten gefährdeten Gruppen hin sowie auf die am 18. Juli 2023 veranstaltete Vorstellung der Studie zur Entschädigung für Opfer von Klimakatastrophen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>weist auf den am 25. Januar 2023 veranstalteten Workshop des Petitionsausschusses zur Transparenz bei der Preisfestsetzung und Kostenerstattung für Arzneimittel hin, bei dem die Transparenz aus der Perspektive von Patienten und Verbrauchern, Arzneimittelherstellern und der wissenschaftlichen Forschung erörtert wurde; stellt fest, dass im Mittelpunkt der Erörterungen die Forschungs- und Entwicklungskosten für Unternehmen und die verfügbaren Informationen über die gezahlten Arzneimittelpreise standen, was deutlich gemacht hat, dass Transparenz in diesen Bereichen wichtig ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, die Erwartungen der EU-Bürgerinnen und -Bürger in Bezug auf den Umweltschutz zu erfüllen, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten die korrekte Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften im Umweltbereich und insbesondere im Bereich des illegalen Holzeinschlags sicherzustellen; weist auf die Petitionen zu Umweltfragen hin, in denen die wachsende Besorgnis der Öffentlichkeit über die Auswirkungen des Klimawandels zum Ausdruck kommt, weshalb eine konsequente Durchsetzung des geltenden Umweltrechts der EU sowohl durch die Kommission als auch durch die Mitgliedstaaten erforderlich ist; betont, dass die Auseinandersetzung mit den Erwartungen der EU-Bürgerinnen und -Bürger in Bezug auf den Umweltschutz als ebenso wichtig wie die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten erachtet werden sollte; betont, dass sich der übermäßige Erlass von Vorschriften negativ auf aufstrebende Volkswirtschaften auswirkt; betont daher, dass es jedem Mitgliedstaat gestattet sein sollte, Entscheidungen über seinen Übergangsprozess zu treffen, und dass Umweltvorschriften die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit nicht beeinträchtigen sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>	nimmt die positiven Auswirkungen des Informationsbesuchs in Rumänien vom 15. bis 18. Mai 2023 auf die Verwaltung und den Schutz der Braunbärenpopulation zur Kenntnis; stellt jedoch mit Bedauern fest, dass sich immer noch zu viele tödliche Unfälle ereignen, die durch Braunbären im Zusammenhang mit Menschen und Nutztieren verursacht werden, weshalb eine weitere Überwachung und Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden erforderlich ist; betont, dass der Schutz von Menschenleben und die Sicherheit stets Vorrang haben sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>	betont im Anschluss an den Informationsbesuch in Rumänien, dass ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz wild lebender Tiere und der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gefunden werden muss; betont, dass es jedem Mitgliedstaat gestattet sein sollte, Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Populationskontrolle in Bezug auf die Art, um Bedrohungen für das Leben und das Eigentum seiner Bürgerinnen und Bürger abzuwenden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>hebt den Einsatz des Petitionsausschusses für den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen hervor; weist auf den am 29. November 2023 vom Petitionsausschuss veranstalteten jährlichen Workshop über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hin; weist darauf hin, dass es im ersten Teil darum ging, wie Menschen mit Behinderungen mit den jüngsten Krisen (Energiepreise, Krieg, hohe Inflation usw.) umgegangen sind und wie die Maßnahmen der EU zur Bewältigung dieser Herausforderungen beigetragen haben, während es im zweiten Teil darum ging, wie die EU-Organe eine inklusive Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen entwickelt haben; betont in diesem Zusammenhang ferner, dass der Ausschuss am 29. November 2023 eine Stellungnahme in Form eines Schreibens zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen angenommen hat; betont, dass der Zugang zu Sozialleistungen für Menschen mit Behinderungen in die nationale Zuständigkeit fällt und die Systeme der sozialen Koordinierung betrifft und dass Streitigkeiten – unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips – ebenfalls im Rahmen der bestehenden gerichtlichen Mechanismen und ihrer Zuständigkeiten im Wege der Verpflichtung zur Ausschöpfung der Rechtsbehelfe und nicht durch ein direktes Eingreifen der Kommission gelöst und von diesen Mechanismen und Zuständigkeiten geachtet werden sollten; betont in diesem Zusammenhang auch, dass der europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit unbedingt vollständig und konsequent umgesetzt werden muss, und fordert die Mitgliedstaaten auf, weitere Verzögerungen zu vermeiden, durch die die Rechte von Menschen mit Behinderungen beeinträchtigt werden; weist darauf hin, dass der europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit darauf abzielt, das Leben von mindestens 87 Millionen Menschen mit Behinderungen zu verbessern und ihnen unter anderem den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Bankdienstleistungen, Computern, Fernsehgeräten, E-Books und Online-Shops zu erleichtern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>hebt den wichtigen Beitrag hervor, den der Petitionsausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen geleistet hat, was dadurch deutlich wird, dass er mehrere Petitionen zu diesem heiklen Thema bearbeitet hat; nimmt in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Dienststellen des Parlaments zur Kenntnis und stellt fest, dass nicht nur die beste technische, sondern auch die für gehörlose Bürgerinnen und Bürger am besten zugängliche Lösung gefunden werden muss, um mit ihnen in der nationalen Gebärdensprache ihrer Muttersprache zu kommunizieren; fordert, dass die Geschäftsordnung in enger Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO) dahin gehend geändert wird, dass die zwingend vorgeschriebene ausschließlich schriftliche Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern, die Gebärdensprachen verwenden oder gehörlos oder hörgeschädigt sind, abgeschafft wird, damit diese Menschen auf Antrag während des Verfahrens ihre Gebärdensprache verwenden können; betont in diesem Zusammenhang ferner, dass der Ausschuss am 29. November 2023 eine Stellungnahme in Form eines Schreibens zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen angenommen hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>betont darüber hinaus, dass der Petitionsausschuss innerhalb der EU im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine besondere Schutzfunktion hat, da er für die Bearbeitung von Petitionen zuständig ist, und hebt die wichtige laufende Arbeit des Ausschusses an Petitionen hervor, die Fragen im Zusammenhang mit Behinderungen betreffen; stellt zwar fest, dass die Zahl der Petitionen zu Behinderungen im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 leicht zurückgegangen ist, betont jedoch, dass sich die Zahl gegenüber 2021 fast verdoppelt hat; weist ferner darauf hin, dass Diskriminierung und der Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln und Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen weiterhin große Herausforderungen sind, und betont, dass der Ausschuss der Forderung, die Rechte von Menschen mit Autismus im europäischen Behindertenrecht anzuerkennen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet hat; begrüßt die Annahme eines kurzen Entschließungsantrags zur Harmonisierung der Rechte von Menschen mit Autismus, in dem betont wird, dass der Zugang zu Diagnose, Gesundheitsversorgung, Bildung und Beschäftigung sowie die Barrierefreiheit und die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen, die Möglichkeit zur Ausübung der Geschäftsfähigkeit und die lebenslange Unterstützung in der Gemeinschaft, auch in der Kultur und im Sport, verbessert werden müssen; weist ferner auf die besondere Rolle des Petitionsausschusses beim Schutz der Rechte von Kindern und ihren Eltern hin und stellt fest, dass zahlreiche Petitionen zu den Rechten des Kindes eingegangen sind, die besondere Aufmerksamkeit und besondere Maßnahmen erfordern; weist in diesem Zusammenhang auf die Bestimmungen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union hin, insbesondere auf Artikel 24 über die Rechte des Kindes, wonach jedes Kind Anspruch auf persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen hat, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen; weist ferner erneut auf die Gefahr hin, dass Familien mit autistischen Kindern unerprobte, potenziell schädliche und rechtswidrige Therapien und Eingriffe angeboten werden, die einer schweren körperlichen Misshandlung von Kindern gleichkommen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>weist darauf hin, dass der Petitionsausschuss nach der Geschäftsordnung des Parlaments unter anderem für die Beziehungen zum Europäischen Bürgerbeauftragten zuständig ist; begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit des Parlaments mit der Europäischen Bürgerbeauftragten, mit der der Petitionsausschuss die Ziele teilt, die Transparenz, Professionalität und Integrität der EU-Organe gegenüber den EU-Bürgerinnen und -Bürgern sicherzustellen, sowie seine Beteiligung am Europäischen Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten; betont, dass die Zusammenarbeit mit der Europäischen Bürgerbeauftragten intensiviert werden muss, um eine rasche, unparteiische und transparente Reaktion auf Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Verwaltungsmängel in den EU-Organen sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>	hebt die wichtige Arbeit hervor, die der Petitionsausschuss für den Schutz der Arbeitnehmerrechte geleistet hat; hebt hervor, dass auf mehrere Petitionen in diesem Bereich weitere Maßnahmen folgten, etwa die Aussprache über die Nutzung von befristeten Arbeitsverträgen sowie die Aussprache über die Europäische Bürgerinitiative mit dem Titel „Good Clothes, Fair Pay“, die in eine Petition umgewandelt wurde und in der es in erster Linie um die schädliche Situation von Arbeitskräften in der globalen Bekleidungs- und Schuhindustrie ging, oder die parlamentarische Anfrage zur mündlichen Beantwortung zu den Arbeitsbedingungen von Lehrkräften in der Europäischen Union, die ebenfalls aus einer zu diesem Thema eingegangene Petition hervorging; bekräftigt, dass für faire Arbeitsbedingungen gesorgt werden muss und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU besser geschützt werden müssen, und fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, den in Petitionen im Zusammenhang mit Arbeitnehmerrechten und Gewerkschaften geäußerten Bedenken wirksam Rechnung zu tragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>	weist auf die Studie des Europäischen Parlaments über Obdachlosigkeit in der EU hin, die vom Petitionsausschuss in Auftrag gegeben und in seiner Sitzung im November 2023 erläutert wurde; stellt fest, dass mit der Studie ein wichtiger Beitrag zu dieser dringend zu bewältigenden sozialen und wirtschaftlichen Herausforderung als eine der schwerwiegendsten Formen der gesellschaftlichen Ausgrenzung geleistet wurde und darin betont wird, dass die Politik dahin gehend geändert werden muss, dass dafür gesorgt wird, dass es gar nicht erst zu Obdachlosigkeit kommt, unter anderem indem sicherer und erschwinglicher Wohnraum zur Verfügung gestellt wird; weist darauf hin, dass illegale Hausbesetzungen nicht als Lösung für Obdachlosigkeit erachtet werden können, da das Eigentumsrecht in Artikel 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist; betont, dass die Mitgliedstaaten nach echten Lösungen suchen sollten, anstatt illegale Hausbesetzungen zu fördern, zumal die Wohnungspolitik in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>nimmt die regelmäßigen Beiträge zur Kenntnis, die die Europäische Bürgerbeauftragte das ganze Jahr über zur Arbeit des Petitionsausschusses geleistet hat; ist der festen Überzeugung, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU dafür sorgen müssen, dass konsequente und wirksame Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen der Bürgerbeauftragten ergriffen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>betont, dass Europäische Bürgerinitiativen ein wichtiges Instrument für bürgerschaftliches Engagement und die Beteiligung der Öffentlichkeit darstellen; begrüßt, dass in einigen Sitzungen Europäische Bürgerinitiativen, die nicht erfolgreich waren, erörtert wurden, die in einigen Fällen später in Petitionen umformuliert wurden, und den Bürgerinnen und Bürgern so die Möglichkeit gegeben wurde, ihre Ideen vorzustellen und eine konstruktive Debatte zu führen, und gleichzeitig zu ihrer Beteiligung an den demokratischen Prozessen der EU beigetragen wurde; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission im Jahr 2023 eine erhebliche Zahl neuer Europäischer Bürgerinitiativen registriert hat, was zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit ergreifen, partizipative Instrumente zu nutzen, um die Politikgestaltung und Rechtsetzung mitzubestimmen; fordert die Kommission auf, besser auf die Bürgerinnen und Bürger einzugehen und angemessene Folgemaßnahmen zu erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiativen zu ergreifen; begrüßt die wichtigen Anstrengungen, die unternommen wurden, um in Zusammenarbeit mit anderen Ausschüssen vier öffentliche Anhörungen zu erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiativen zu organisieren, die es den Organisatoren ermöglichten, die Ziele der Initiativen vorzustellen und einen Dialog mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Vertretern der Kommission zu führen; betont, dass das Engagement der Kommission im Zusammenhang mit der Reaktion auf gültige Europäische Bürgerinitiativen unerlässlich ist, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Europäische Bürgerinitiative als wichtigstes Instrument der partizipativen Demokratie zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>	fordert die Kommission nachdrücklich auf, die angenommenen Entschließungen des Parlaments zu Europäischen Bürgerinitiativen gebührend zu berücksichtigen und ihre Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern zu verstärken, insbesondere durch angemessene und wirksame Folgemaßnahmen zu erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiativen, wodurch der demokratische Prozess gestärkt und sichergestellt wird, dass die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger in der Politikgestaltung der EU angemessen berücksichtigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>betont, dass das Petitionsportal ein wesentliches Instrument für die Sicherstellung eines reibungslosen, effizienten und transparenten Petitionsverfahrens ist; begrüßt in diesem Zusammenhang die Verbesserungen in Bezug auf den Datenschutz und die Sicherheitsmerkmale, durch die das Portal für die Bürgerinnen und Bürger nutzerfreundlicher und sicherer geworden ist; betont, dass die Bemühungen um eine bessere Zugänglichkeit des Portals fortgesetzt werden müssen, einschließlich einer besseren Zugänglichkeit für Gebärdende und Menschen mit Behinderungen; stellt fest, dass das Petitionsportal zu den am häufigsten besuchten Websites des Europäischen Parlaments zählt und somit für viele EU-Bürgerinnen und -Bürger die erste Anlaufstelle für die Kontaktaufnahme mit dem Parlament darstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>	weist auf die europäische Dimension des Petitionsausschusses hin, an den sich die Bürgerinnen und Bürger aus allen 27 Mitgliedstaaten in Angelegenheiten wenden können, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen; ist der Ansicht, dass der Ausschuss eine besondere Verantwortung dafür trägt, diese europäische Dimension zu wahren und den Bürgerinnen und Bürgern den Mehrwert der europäischen Einheit und Integration aufzuzeigen sowie auch künftig Probleme im Zusammenhang mit Verstößen gegen das EU-Recht sowie Schlupflöcher und Mängel in den Bestimmungen geltender EU-Rechtsvorschriften anzugehen; ist der Ansicht, dass die rechtzeitige Verhinderung von Petitionen, die eindeutig in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, gegebenenfalls zusammen mit umfassenden Erläuterungen und Anweisungen zu alternativen Vorgehensweisen, zu einem konstruktiven Ansatz und einer stärkeren Bürgerbeteiligung beitragen könnte, und vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass sich das Europäische Parlament stärker darum bemühen sollte, die Rolle und Arbeit seines Petitionsausschusses herauszustellen und alle EU-Bürgerinnen und -Bürger dafür zu sensibilisieren, dass sie eine Petition an das Europäische Parlament richten können; weist darauf hin, dass aufgrund der begrenzten Zeit, die für Ausschusssitzungen vorgesehen ist, die meisten Petitionen im schriftlichen Verfahren behandelt werden; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass alle eingegangenen Petitionen – einschließlich jener, die internationale Angelegenheiten betreffen – mit der erforderlichen Transparenz und Unparteilichkeit behandelt werden sollten; ist der Ansicht, dass bei der Auswahl der Petitionen, die im Ausschuss erörtert werden sollen, auf eine geografische und politische Ausgewogenheit im Hinblick auf die eingegangenen Petitionen geachtet werden sollte; ist darüber hinaus der Ansicht, dass auch bei der Organisation der Informationsreisen des Ausschusses – sowohl jährlich als auch im Laufe einer Wahlperiode– geografische Ausgewogenheit angestrebt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>begrüßt die Annahme des kurzen Entschließungsantrags zur Schaffung einer Europäischen Hauptstadt des lokalen Handels<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 214 vom 16.6.2023, S. 2.</FIELD></FOOTNOTE> auf der Plenartagung im Januar 2023; betont, dass dies für den Petitionsausschuss ein großer Erfolg ist, und stellt fest, dass dieses Projekt erfolgreich als vorbereitende Maßnahme mit einem Gesamtbudget von 3 Mio. EUR in den Haushaltsplan 2024 aufgenommen wurde; weist darauf hin, dass die Kommission das Projekt zur Schaffung einer Europäischen Hauptstadt des kleinen Einzelhandels im Dezember 2023 in Barcelona offiziell vorgestellt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung und den Bericht des Petitionsausschusses dem Rat, der Kommission und der Europäischen Bürgerbeauftragten sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, ihren Petitionsausschüssen und ihren Bürgerbeauftragten bzw. entsprechenden Einrichtungen zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>