<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0115</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Änderung der Verordnung (EU) Nr. 228/2013 in Bezug auf zusätzliche Unterstützung und mehr Flexiblität für Gebiete in äußerster Randlage, die von schweren Naturkatastrophen betroffen sind, angesichts der Zerstörung durch den Zyklon Chido auf Mayotte </STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(C10-0071/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2025 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 228/2013 in Bezug auf zusätzliche Unterstützung und mehr Flexibilität für Gebiete in äußerster Randlage, die von schweren Naturkatastrophen betroffen sind, angesichts der Zerstörung durch den Zyklon Chido auf Mayotte (COM(2025)0190 – C10-0071/2025 – 2025/0104(COD))</STRING></TI><NOTE>(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren)</NOTE><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2025)0190),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 42, Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C10‑0071/2025),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>nach Anhörung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 19. Mai 2025 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 60 und 170 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST><TXTLST><IDENT TCLINK="YES"><STRING BOLD="on">P10_TC1-COD(2025)0104</STRING></IDENT><OTTXT><TI><STRING BOLD="on">Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 17. Juni 2025 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2025/...des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung Verordnung (EU) Nr. 228/2013 in Bezug auf zusätzliche Unterstützung und mehr Flexibilität für Gebiete in äußerster Randlage, die von schweren Naturkatastrophen betroffen sind, und angesichts der Zerstörung durch den Zyklon Chido auf Mayotte</STRING></TI><NOTE><STRING ITALIC="on">(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2025/1276.)</STRING></NOTE></OTTXT></TXTLST></SDOCTA>