<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0120</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Wahlrecht mobiler Unionsbürger bei den Wahlen zum Europäischen Parlament</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0090/2025 - Berichterstatter: Sven Simon)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2025 zu dem Entwurf einer Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (Neufassung) (09789/2024 – C10-0001/2024 – 2021/0372(CNS))</STRING></TI><NOTE>(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – erneute Anhörung – Neufassung)</NOTE><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Entwurf des Rates (09789/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an den Rat (COM(2021)0732),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 14. Februar 2023<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 283 vom 11.8.2023, S. 76.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 22 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat erneut angehört wurde (C10-0001/2024),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 28. November 2001 über die systematischere Neufassung von Rechtsakten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 77 vom 28.3.2002, S. 1.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Schreiben des Rechtsausschusses vom 8. November 2022 an den Ausschuss für konstitutionelle Fragen gemäß Artikel 113 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 113, 84, und 86 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A10‑0090/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass der Vorschlag der Kommission nach Auffassung der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission keine anderen inhaltlichen Änderungen enthält als diejenigen, die im Vorschlag als solche ausgewiesen sind, und dass sich der Vorschlag in Bezug auf die Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen der bisherigen Rechtsakte mit jenen Änderungen auf eine reine Kodifizierung der bestehenden Rechtstexte ohne inhaltliche Änderungen beschränkt;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>billigt den Vorschlag des Rates mit den Anpassungen an die Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>bedauert zutiefst, dass der Rat formal zwar Artikel 22 Absatz 2 AEUV folgt, sich inhaltlich jedoch nicht wirklich mit dem Standpunkt des Parlaments auseinandergesetzt hat; weist darauf hin, dass diese Praxis bezeichnend für einen generellen Trend der letzten Jahre ist, dass nämlich der Rat und der Europäische Rat bei einer Reihe von laufenden besonderen Gesetzgebungsverfahren nicht bereit sind, sich konstruktiv und nach Treu und Glauben einzubringen; verweist auf die Empfehlungen in seinem Bericht vom 13. Dezember 2023 und fordert den Rat und den Europäischen Rat erneut auf, konstruktiv an der Suche nach politischen Lösungen mitzuwirken, die im Interesse der europäischen Bürger sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, seinen Entwurf entscheidend zu ändern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>