<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0122</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Stärkung der ländlichen Gebiete in der EU durch die Kohäsionspolitik</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0092/2025 - Berichterstatter: Denis Nesci)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2025 zu der Stärkung der ländlichen Gebiete in der EU durch die Kohäsionspolitik (2024/2105(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. März 2024 mit dem Titel „Die langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU: Wichtigste Ergebnisse und Ausblick“, (COM(2024)0450).</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2022 zum Thema „Grenzregionen in der EU: Reallabors der europäischen Integration“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 125 vom 5.4.2023, S. 114.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Mai 2025 zu dem neunten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt<FOOTNOTE><FIELD> Angenommene Texte, P10_TA(2025)0098.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 15. März 2023 mit dem Titel „Ziele und Instrumente für ein intelligentes ländliches Europa“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 188 vom 30.5.2023, S. 14.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 1. Dezember 2022 mit dem Titel „ Mehr Unterstützung für Gebiete mit natürlichen und demografischen Nachteilen im Rahmen der Kohäsionspolitik (Artikel 174 AEUV“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 79 vom 2.3.2023, S. 36.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Artikel 39, 174, 175 und 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/2093/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1119 vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz”)<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1119/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2115/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 187, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2116/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1060/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 166 vom 11.5.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/694/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 240/2014 der Kommission vom 7. Januar 2014 zum Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 74 vom 14.3.2014, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2014/240/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Grundsatz 20 der europäischen Säule sozialer Rechte über den Zugang zu essenziellen Dienstleistungen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2017 zu Frauen und ihren Rollen in ländlichen Gebieten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 298 vom 23.8.2018, S. 14.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2022 zu der Rolle der Kohäsionspolitik bei der Förderung eines innovativen und intelligenten Wandels und der regionalen IKT-Konnektivität<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 347 vom 9.9.2022, S. 37.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2022 zum Thema „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 177 vom 17.5.2023, S. 35.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. November 2023 zur Talenterschließung in den Regionen Europas<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/4225, 24.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4225/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. März 2024 zum neunten Kohäsionsbericht (COM(2024)0149),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2021 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“ (COM(2021)0345),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2025 mit dem Titel „Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung – Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten“ (COM(2025)0075),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Mai 2022 mit dem Titel „Die Menschen in den Mittelpunkt stellen – nachhaltiges und inklusives Wachstum sichern – das Potenzial der Gebiete in äußerster Randlage der EU erschließen“ (COM(2022)0198),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. März 2021 über einen Aktionsplan zur Förderung der ökologischen/biologischen Produktion (COM(2021)0141),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 17. Juni 2020 über die Auswirkungen des demografischen Wandels (COM(2020)0241),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 27. Januar 2021 zum Thema „Altern – Förderung von Solidarität und Verantwortung zwischen den Generationen“ (COM(2021)0050),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „Vom Hof auf den Tisch – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“ (COM(2020)0381),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (COM(2020)0380),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. November 2021 zu dem Thema „EU-Bodenstrategie für 2030 – Die Vorteile gesunder Böden für Menschen, Lebensmittel, Natur und Klima nutzen“ (COM(2021)0699),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Gebieten arbeiten, die am 28. September 2018 vom Menschenrechtsrat angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die allgemeine Empfehlung Nr. 34 (2016) des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau zu den Rechten von Frauen in ländlichen Gebieten, die am 7. März 2016 angenommen wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Mai 2022 zu einem EU-Aktionsplan für ökologische/biologische Landwirtschaft<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 465 vom 6.12.2022, S. 22.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Parlaments in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel „Die Zukunft des Europäischen Agrarmodells: Sozioökonomische und territoriale Auswirkungen des Rückgangs der Zahl landwirtschaftlicher Betriebe und Landwirte in der EU“, die von der Fachabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik im April 2022 veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2022 zu dem Erfordernis eines vordringlichen Aktionsplans der EU zur Sicherstellung der Ernährungssicherheit inner- und außerhalb der EU in Anbetracht des russischen Einmarschs in die Ukraine<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 361 vom 20.9.2022, S. 2.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Oktober 2018 zur Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von ländlichen Gebieten, Bergregionen und entlegenen Gebieten<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 11 vom 13.1.2020, S. 15.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2021 zu dem Thema „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 67 vom 8.2.2022, S. 25.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom August 2019 mit dem Titel „Evaluation of the impact of the CAP on generational renewal, local development and jobs in rural areas“ (Evaluierung der Auswirkungen der GAP auf den Generationenwechsel, die lokale Entwicklung und die Beschäftigung in ländlichen Gebieten)<FOOTNOTE><FIELD> Kommission: Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, ADE S.A., CCRI, OIR, Micha, E. u. a., Evaluation of the impact of the CAP on generational renewal, local development and jobs in rural areas – Final report, Amt für Veröffentlichungen, 2019, https://data.europa.eu/doi/10.2762/364362.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 26. Januar 2022 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 270 vom 13.7.2022, S. 18.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 19. Februar 2025 mit dem Titel „Beitrag der Programmplanung von LEADER und CLLD nach 2027 zu einer besseren Umsetzung der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2025/1703, 26.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1703/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 23. März 2022 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 290 vom 29.7.2022, S. 137.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Oktober 2023 zum Generationenwechsel in landwirtschaftlichen Betrieben der Zukunft in der EU<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/2658, 29.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/2658/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta über die Zukunft des Binnenmarkts, der im April 2024 veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die vom Ausschuss für regionale Entwicklung des Parlaments in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel „EU Cohesion Policy in non-urban areas“ (EU-Kohäsionspolitik in nichtstädtischen Gebieten), die im September 2020 von der Fachabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik veröffentlicht wurde,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die von der Koordinierungsgruppe des Pakts für den ländlichen Raum am 12. Dezember 2024 angenommene Erklärung zur Zukunft der ländlichen Gebiete und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums in der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung (A10‑0092/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass derzeit 137 Millionen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger – fast ein Drittel – in ländlichen Gebieten leben, die etwa 83 % des Gebiets der EU ausmachen; in der Erwägung, dass ein Drittel der Bevölkerung in ländlichen Gebieten in einer Grenzregion lebt; in der Erwägung, dass 77 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (134 Mio. Hektar) und 79 % der Waldfläche (148 Mio. Hektar) in ländlichen Gebieten liegen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass sich das Durchschnittseinkommen in ländlichen Gebieten auf 87,5 % des Durchschnittseinkommens in städtischen Gebieten beläuft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass es bei der Vergabe von Mitteln im Rahmen der Kohäsionspolitik nach wie vor Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Gebieten gibt, wobei städtische Gebiete dreimal mehr Kohäsionsmittel erhalten als ländliche Gebiete<FOOTNOTE><FIELD> Europäischer Ausschuss der Regionen, <STRING ITALIC="on">EU-Jahresbericht, Die Lage der Regionen und Städte</STRING>, 7. Oktober 2024.</FIELD></FOOTNOTE>;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass seit 1991 in ländlichen Gebieten die LEADER-Methode, die später über lokalen Aktionsgruppen (LAG) in das Instrument zu von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD) integriert wurde, gezeigt hat, dass lokale Akteure mithilfe innovativer und maßgeschneiderter Strategien mobilisiert und gestärkt werden können;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass ländliche Gebiete eine wesentliche Grundlage der europäischen Wirtschaft bilden, viele „versteckte“ europäische Weltmarktführer beherbergen und fester Bestandteil der kulturellen Vielfalt Europas sind; in der Erwägung, dass sie für die Erzeugung und Sicherheit von Nahrungsmitteln unerlässlich sind und dem Erhalt der Landschaft, des lebendigen ländlichen Erbes und der sozialen und kulturellen Traditionen dienen; in der Erwägung, dass sie eine Schlüsselrolle bei der Förderung der strategischen Autonomie der EU mithilfe des Agrarsektors spielen, wobei es sich dabei nach wie vor um eine strategische Priorität der EU handelt; in der Erwägung, dass ländliche Gebiete viele Aspekte, die Europa attraktiv und lebendig machen, symbolisieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>betont, dass die Förderung von Minderheitensprachen das Bewusstsein für lokale Besonderheiten stärken, die Attraktivität für den Tourismus erhöhen und Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang mit Kultur, Bildung, Handwerk und traditionellen Erzeugnissen unterstützen kann;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass sich die öffentliche Wahrnehmung seit der COVID-19-Pandemie gewandelt hat und nun das Potenzial des ländlichen Raums als Lösung für krisenbedingte Herausforderungen erkannt wird, da dieser ein sichereres, nachhaltigeres und zuverlässigeres Lebensumfeld bietet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass mit Kohäsionsmitteln allein nicht die steigenden Bedürfnisse und Herausforderungen der ländlichen Gebiete in der EU bewältigt werden können; in der Erwägung, dass größere Synergieeffekte und Komplementaritäten mit anderen Politikbereichen der EU, insbesondere mit der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), sichergestellt werden müssen, um die Wirkung von Investitionen in ländlichen Gebieten zu maximieren und die Modernisierung der Landwirtschaft und die Entwicklung grundlegender Dienstleistungen und Infrastrukturen voranzubringen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass über 40 % der Flächen in ländlichen Gebieten für die Landwirtschaft genutzt werden, der Beitrag der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu den ländlichen Regionen jedoch leider sowohl in wirtschaftlicher als auch in beschäftigungspolitischer Hinsicht zurückgegangen ist, d. h. auf 12 % aller Arbeitsplätze und auf 4 % der Bruttowertschöpfung;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU der Studie des Parlaments mit dem Titel „Die Zukunft des Europäischen Landwirtschaftsmodells“ zufolge bis 2040 insgesamt 6,4 Millionen landwirtschaftliche Betriebe einbüßen könnte, womit die Zahl der Betriebe von 10,3 Millionen im Jahr 2016 auf 3,9 Millionen sinken würde;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Union gemäß den Artikeln 174, 175 und 349 AEUV darauf hinwirkt, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen zu verringern und ihre Maßnahmen, einschließlich der Verwendung des europäische Struktur- und Investitionsfonds, zur Verwirklichung der Ziele des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts zu koordinieren, wobei sie den ländlichen Gebieten besondere Aufmerksamkeit widmet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass alle Regionen im Rahmen der künftigen Kohäsionspolitik weiterhin förderfähig sein müssen, selbst starke Regionen, die mit erheblichen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Wandel konfrontiert sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass die regionalen Akteure ein tieferes Verständnis dafür haben, welche Projekte vorrangig durch die Kohäsionsfonds unterstützt werden sollten, sodass sichergestellt ist, dass die Mittel entsprechend den spezifischen Bedürfnissen ihrer Gebiete optimal zugewiesen werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass die kohäsionspolitischen Mittel für ländliche Gebiete weiter vereinfacht werden sollten, um den Verwaltungsaufwand sowohl für die Endbegünstigten als auch die zuständigen Behörden zu verringern und so auch zu einer höheren Ausschöpfungsquote beizutragen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass insbesondere ländliche Gebiete mit demografischen und strukturellen Herausforderungen konfrontiert sind, wie Alterung, Bevölkerungsrückgang, Abwanderung von Fachkräften, wachsende Ungleichheit zwischen Männern und Frauen, Disparitäten gegenüber städtischen Gebieten, Strukturwandel in der Land- und Forstwirtschaft, Folgen von Naturkatastrophen, Anstieg der Energie- und Verkehrspreise, Mangel an Dienstleistungen und Infrastrukturen, insbesondere für schutzbedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie Auswirkungen dieser Herausforderungen auf das Einkommensniveau und den Arbeitsmarkt, was zu einer höheren Arbeitslosenquote führt, und eine anhaltend ausgeprägte digitale Kluft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass die demografischen Herausforderungen mit Blick auf die in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung in der EU besonders akut sind, da die Mehrheit der Landwirte über 50 Jahre alt ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die Stärkung des Zusammenhalts in ländlichen Gebieten die Annahme von Maßnahmen und Initiativen erfordert, die darauf abzielen, Familien zu unterstützen, auch indem jungen Menschen und Eltern geholfen wird, Familien- und Berufsleben in Einklang zu bringen, und so zur nachhaltigen Entwicklung dieser Gemeinschaften beizutragen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass die ländlichen Gebiete Europas und die europäischen Landwirte bei der klimapolitischen Wende bereits eine maßgebliche Rolle spielen, da sie sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozialer Hinsicht am stärksten vom Klimawandel betroffen sind, und dass dank ihrer Bemühungen einige der negativen Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt im Laufe der Jahre deutlich verringert werden konnten; in der Erwägung, dass der Agrarsektor der EU seine Treibhausgasemissionen zwischen 1990 und 2021 erheblich, d. h. um 24 %, gesenkt hat und dass er für 72 % der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen sorgt und ihm zudem 78 % des ungenutzten Potenzials zuzuschreiben sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>S.</NO.P>in der Erwägung, dass der demografische Wandel nicht alle Länder und Regionen gleichermaßen betrifft, sondern sich besonders auf weniger entwickelte Regionen auswirkt, wodurch bestehende territoriale und soziale Ungleichheit verstärkt wird; in der Erwägung, dass für regionale Ungleichgewichte und für die ungleichmäßige Konvergenz mit Blick auf die verschiedenen Regionen, von denen einige in einer Entwicklungsfalle stecken, Lösungen gefunden werden müssen; in der Erwägung, dass weniger entwickelte Regionen aufgrund ihrer besonderen Merkmale spezielle Aufmerksamkeit und Unterstützung benötigen, wie dies bei den ländlichen Gebieten der EU und den Gebieten in äußerster Randlage der Fall ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>T.</NO.P>in der Erwägung, dass der Gesamtanteil der Bevölkerung, der in ländlichen Gebieten lebt, in den vergangenen 50 Jahren unionsweit erheblich zurückgegangen ist, insbesondere aufgrund der Alterung und der Abwanderung; in der Erwägung, dass der Anteil der über 65-Jährigen in ländlichen Gebieten am höchsten ist<FOOTNOTE><FIELD> SWD(2023)0021.</FIELD></FOOTNOTE>; in der Erwägung, dass die Bevölkerung der ländlichen Gebiete Europas Schätzungen zufolge im Jahr 2033 im Vergleich zu 1993 um 30 Millionen Menschen im Vergleich zu 1993 zurückgehen wird;</P></CONS><CONS><P><NO.P>U.</NO.P>in der Erwägung, dass der fehlende oder schlechte Zugang zu Gesundheitsversorgung, Wasserdienstleistungen, erschwinglichem Wohnraum, Verkehr, digitaler Infrastruktur, Bildung, Finanzdienstleistungen sowie Freizeit- und Kulturangeboten den Ruf der Regionen – insbesondere der ländlichen Regionen, der Grenzregionen, der Regionen im Landesinneren, der grenzüberschreitenden Regionen, der Bergregionen, der Inselregionen und der Regionen in äußerster Randlage – als Orte zum Leben und Arbeiten verschlechtert, insbesondere für Frauen, junge Menschen, ältere Menschen und Minderheiten; in der Erwägung, dass Grenzgebiete besonders von der unzureichenden regionalen Anbindung an die Verkehrsinfrastruktur und die digitale Infrastruktur betroffen sind; in der Erwägung, dass die ländlichen Gebiete stark von zu wenigen stabilen Beschäftigungsmöglichkeiten gekennzeichnet sind, was junge Menschen, insbesondere Frauen, zur Abwanderung zwingt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>V.</NO.P>in der Erwägung, dass die Verfügbarkeit und Qualität von Wasser eine maßgebliche Rolle bei der Sicherung gerechter, nachhaltiger und produktiver Existenzgrundlagen im ländlichen Raum spielen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>W.</NO.P>in der Erwägung, dass der Blick verstärkt auf Präventivmaßnahmen zu richten ist, um die Widerstandsfähigkeit der ländlichen Gebiete Europas gegenüber Naturkatastrophen zu erhöhen; in der Erwägung, dass ein integriertes Konzept für die Bewirtschaftung der Wasserressourcen unerlässlich ist, um Überschwemmungen zu verhindern und Dürren zu bewältigen, wozu insbesondere EU-Mittel kohärent einzusetzen sind;</P></CONS><CONS><P><NO.P>X.</NO.P>in der Erwägung, dass ländliche Gebiete, insbesondere in Ost- und Südeuropa sowie im europäischen Mittelmeerraum, am härtesten von Energiearmut betroffen sind und vor besonderen Herausforderungen stehen, die mit Wüstenbildung, Waldbränden, dem Klimawandel und den damit verbundenen asymmetrischen Risiken, der Verknappung der Wasserressourcen und der schwachen Infrastruktur zusammenhängen und ein gezieltes Vorgehen im Rahmen der Kohäsionspolitik erfordern;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Y.</NO.P>in der Erwägung, dass ländliche Gebiete den größten Teil der biologischen Vielfalt in der EU beherbergen, geschützte Lebensräume und Arten jedoch nach wie vor einen schlechten Erhaltungszustand aufweisen und aufgrund des Klimawandels und der Verschlechterung der Boden- und Wasserqualität weiter schwinden, was sich negativ auf die natürlichen Ressourcen auswirkt; in der Erwägung, dass der Verlust an biologischer Vielfalt schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft hat und sich auch nachteilig auf die Anziehungskraft des ländlichen Tourismus auswirkt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Z.</NO.P>in der Erwägung, dass die Umstellung auf saubere Energie, die Diversifizierung der Wirtschaft und der Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen erhebliche Chancen für ländliche und weniger entwickelte Regionen bieten, die es ihnen ermöglichen, ihre natürlichen Ressourcen und geografischen Vorteile zu nutzen und ihr Potenzial hinsichtlich der künftigen Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen voll auszuschöpfen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AA.</NO.P>in der Erwägung, dass diese Regionen am stärksten vom Bevölkerungsschwund betroffen sind und dass insbesondere junge Menschen diese Gebiete verlassen, weil es an Arbeitsplätzen und Karriereaussichten mangelt, was die Landflucht begünstigt und zu einer Zunahme des Anteils älterer Menschen und einem höheren Risiko der gesellschaftlichen Vereinsamung führt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AB.</NO.P>in der Erwägung, dass ländliche Gebiete den höchsten Anteil (12,6 %) junger Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren aufweisen<FOOTNOTE><FIELD> EU-Jahresbericht zur Lage der Regionen und Städte, Ausgabe 2024.</FIELD></FOOTNOTE>, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind (NEET);</P></CONS><CONS><P><NO.P>AC.</NO.P>in der Erwägung, dass der Generationenwechsel eines der neun Hauptziele der GAP ist;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AD.</NO.P>in der Erwägung, dass täglich in ganz Europa landwirtschaftliche Betriebe, Käse erzeugende Betriebe, Weinbaubetriebe und Öl erzeugende Betriebe geschlossen werden und nur wenige dieser Betriebe unter der Leitung von Landwirten stehen, die jünger als 35 Jahre sind; in der Erwägung, dass die hochgesteckten Ziele des grünen Wandels Chancen aber auch Risiken für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie für die europäische Landwirtschaft mit sich bringen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AE.</NO.P>in der Erwägung, dass die Art und Weise, wie Lebensmittel erzeugt werden, die Landschaften geprägt hat, die Europa ausmachen; in der Erwägung, dass dynamische ländliche Gebiete die Erzeugung hochwertiger Lebensmittel fördern, was wiederum ihre Wirtschaft unterstützt; in der Erwägung, dass die Intensivierung dieser Zusammenhänge zwischen Lebensmitteln und Gebieten und die Revitalisierung der ländlichen Gebiete für die Zukunft der Landwirtschaft in Europa von größter Relevanz sein werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>AF.</NO.P>in der Erwägung, dass eine solide Kohäsionspolitik unabdingbar ist, um die wirksame Anwendung des Grundsatzes des Rechtes auf Verbleib in den ländlichen Gebieten zu garantieren, was Maßnahmen auf zahlreichen Ebenen erfordert, unter anderem die Förderung der wirtschaftlichen Stabilität und die Verhinderung einer Abwanderung; betont, dass der Zugang zu einer Grundversorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für junge Menschen, unabhängig von ihrem Wohnort äußerst wichtig ist; in der Erwägung, dass hierzu gezielte Investitionen in Infrastruktur, Dienstleistungen, Bildung und Innovation gefördert werden müssen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>begrüßt den Bericht der Kommission vom 27. März 2024 mit dem Titel „Die langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU: Wichtigste Ergebnisse und Ausblick“ und befürwortet die darin enthaltenen übergeordneten Ziele;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>nimmt die vier Politikbereiche der Vision für den ländlichen Raum und die 30 Maßnahmen zur Kenntnis, aus denen sich der EU-Aktionsplan für den ländlichen Raum zusammensetzt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dessen Umsetzung ganz oben auf die Tagesordnung zu setzen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>weist auf die zentrale Stellung des ländlichen Raums bei der Gestaltung der Wirtschaftsmodelle und der sozialen und territorialen Organisation der einzelnen Mitgliedstaaten hin, insbesondere als Ausgangspunkt für die landwirtschaftliche Erzeugung und die Lebensmittelproduktion, aber auch als Bewahrer eines unersetzlichen kulturellen und landschaftlichen Erbes; stellt jedoch fest, dass ihre Bedeutung nach wie vor nicht ausreichend gewürdigt wird und auch nicht mit einer entsprechenden Finanzierung einhergeht; hält es für die Pflicht der EU, eine wahrhafte Neubelebung und Erneuerung dieser Gebiete voranzutreiben und zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um den ländlichen Gebiete die richtigen Instrumenten an die Hand zu geben, damit sie die beträchtlichen langfristigen Herausforderungen bewältigen können, vor denen sie stehen und die sich immer stärker auf die Wettbewerbsfähigkeit und den sozialen Zusammenhalt der Regionen auswirken, sodass die europäische Vielfalt erhalten und sichergestellt wird, dass der Fortschritt der Union nicht auf Kosten der ländlichen Gebiete und ihrer Bevölkerung geht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>erachtet es als wichtig, kurze Versorgungsketten zu schaffen und den Einsatz von Kennzeichnungssystemen zu fördern, um die Qualität und Vielfalt traditioneller Erzeugnisse aus ländlichen Gebieten kenntlich zu machen; betont, dass öffentliche Kantinen wie Schul- und Krankenhauskantinen eine wichtige Rolle bei der Schaffung kurzer Agrar- und Lebensmittelversorgungsketten spielen können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>stellt fest, dass die kleinen und mittleren Städte eine tragende Funktion für die Entwicklung der ländlichen Regionen haben, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre wirtschaftlichen, sozialen und infrastrukturellen Funktionen gezielt zu stärken, die Stadtzentren neu zu beleben, die Synergieeffekte zwischen den ländlichen Gebieten und den großen Metropolregionen besser zu nutzen und für eine ausgewogenere territoriale Entwicklung zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>betont, dass zur Bekämpfung der Armut in ländlichen Gebieten dringend Maßnahmen ergriffen und gezielte Strategien entwickelt werden, um die soziale Sicherheit zu verbessern, wirtschaftliche Chancen zu schaffen und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu unterstützen, damit der Kreislauf der Armut durchbrochen werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>betont, dass ländlichen Gebieten eine wichtige Aufgabe zukommt, wenn es um darum geht, die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern; hebt hervor, dass mehr in Forschung und Innovation für den ländlichen Raum investiert werden muss, insbesondere in den Bereichen nachhaltige Landwirtschaft, erneuerbare Energieträger, digitale Transformation und innovative Mobilitätslösungen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit ländlicher Regionen zu verbessern sowie um Energieautarkie und neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen; spricht sich dafür aus, die Wälder nachhaltig zu bewirtschaften und Waldbrände zu verhindern, auch durch die Förderung der Verwendung von Biomasse, die ohne eine Schädigung der Waldökosysteme gewonnen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>plädiert dafür, die erneuerbaren Energieträger in ländlichen Gebieten auszubauen, da sie potenziell zur Senkung der Energiekosten beitragen können, und hierbei auch die Zivilgesellschaft und die lokalen Gemeinschaften einzubeziehen; hebt hervor, dass finanzielle Anreize, Maßnahmen wie Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und vereinfachte Verwaltungsverfahren erforderlich sind, um die Unabhängigkeit und Nachhaltigkeit der regionalen Energieversorgung zu fördern und gleichzeitig nachteiligen Auswirkungen auf die Nahrungsmittelerzeugung, die Verfügbarkeit von Land und die Bodenpreise sowie auf den sozialen Zusammenhalt zu verhindern; fordert ein eigenes Finanzierungsverfahren für die Installation von Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen und sonstigen Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>fordert eine verstärkte Unterstützung für den Erhalt, die Restaurierung und den Umbau älterer Gebäude, einschließlich historischer Gebäude, Kirchen und anderer Gebetsstätten, Sporthallen und Schulen in ländlichen Gebieten, um die Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Sicherheit zu verbessern; fordert nachdrücklich, dass in die Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur investiert wird, wobei soweit möglich historische Strukturen zu bewahren sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gezielte politische Maßnahmen zu fördern, mit denen die Renovierung und energieeffiziente Sanierung von Wohnraum im ländlichen Raum, finanzielle Anreize für den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum im ländlichen Raum, insbesondere für junge Menschen und Familien, sowie die Entwicklung nachhaltiger und erschwinglicher Wohnungsbauprojekte unterstützt wird, die auf den Bedarf der lokalen Gemeinschaften zugeschnitten sind und zur Attraktivität und Revitalisierung dieser Regionen beitragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert die Kommission auf, die Artikel 174, 175 und 349 AEUV zu bewerten und in vollem Umfang umzusetzen, um das Entwicklungsgefälle zwischen den Regionen, auch in Bezug auf die Infrastruktur, zu schließen, und dafür zu sorgen, dass bei sämtlichen politischen Strategien der EU nicht nur den Grundsatz „dem Zusammenhalt nicht schaden“ angewendet wird, sondern dass auch, wo immer möglich, ein entschiedeneres Vorgehen zur „Förderung des Zusammenhalts“ verfolgt wird, insbesondere in ländlichen Gebieten und in Gebieten, die vom industriellen Wandel, den demografischen Herausforderungen und einem Bevölkerungsrückgang besonders betroffen sind, sowie in Gebieten, in denen ein Bevölkerungsschwund droht, wie Regionen in äußerster Randlage, Inseln, Grenzregionen, grenzüberschreitende Regionen und Berggebiete;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>fordert die Kommission auf, eine Strategie für den ländlichen Raum im Hinblick auf die Programmplanung für die Zeit nach 2027 zu entwickeln; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, für die Einbeziehung der ländlichen Komponente in die einschlägigen Politikbereiche zu sorgen, sicherzustellen, dass mit der Strategie die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des ländlichen Raums gefördert wird, und spezifische Mittel für die Modernisierung der Landwirtschaft, die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im ländlichen Raum sowie für Unternehmensgründungen und die Förderung kurzer Versorgungsketten bereitzustellen, damit die ländlichen Gebiete besser vernetzt, wettbewerbsfähiger, widerstandsfähiger und attraktiver für junge Menschen und Investoren werden, wodurch langfristig eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung erreicht und die Lebensqualität verbessert wird; betont in diesem Zusammenhang, dass auf der Ebene der EU eine leistungsfähige Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum benötigt wird, mit dem das Potenzial aller einschlägigen politischen Maßnahmen bewertet werden kann, sodass deren etwaige negative Auswirkungen auf den ländlichen Raum abgeschwächt werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>betont, dass die Synergieeffekte zwischen den Struktur- und Investitionsfonds der EU und Horizont Europa, dem Leitprogramm der EU für Forschung und Innovation, sowie der GAP im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens unbedingt gestärkt werden müssen, um den langfristigen Wohlstand der ländlichen Gebiete und die Unterstützung eines starken Agrarsektors für die Erhaltung des Wohlstands in ländlichen Gebieten sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert die Kommission auf, spätestens 2027 einen Bericht über die Anwendung dieser Prüfung auf die Strategien und Maßnahmen auf der Ebene der EU sowie über die erzielten Ergebnisse vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>fordert die Kommission auf, gezielten Investitionen und politischen Maßnahmen Vorrang einzuräumen, mit denen der Übergang zu einer neuen Generation von Landwirten unterstützt wird, damit die Landwirtschaft in der EU modernisiert wird und mehr Chancen in ländlichen Gebieten geschaffen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>hebt hervor, dass die Kohäsionspolitik für die Entwicklung der ländlichen Gebiete entscheidend ist, da sie ein dezentralisiertes, leistungsfähiges Instrument für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung darstellt, mit dem alle Regionen in die Lage versetzt werden, diese konkreten Herausforderungen der Union zu bewältigen; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die Kohäsionspolitik auch nach 2027 eine tragende Säule des MFR bleiben sollte, mit einer Mittelausstattung, die mindestens dem derzeitigen Niveau des MFR 2021-2027 entspricht, um ihre tragende Rolle bei der Verringerung des regionalen Gefälles und der Gestaltung eines widerstandsfähigeren und wettbewerbsfähigeren Europas, in dem niemand zurückgelassen wird, zu sichern; fordert, dass im nächsten kohäsionspolitischen Rahmen geprüft wird, ob es möglich ist, angemessene Mittel für ländliche Gebiete und Berggebiete bereitzustellen und das BIP auf regionaler Ebene durch andere Indikatoren zu ergänzen; weist erneut darauf hin, dass die Grundprinzipien der Kohäsionspolitik wie Partnerschaft, Mehrebenen-Governance, ein ortsbezogener Ansatz und die geteilte Verwaltung eingehalten werden müssen, damit die Entwicklung gefördert und den besonderen Bedürfnissen und Herausforderungen der ländlichen Gebiete Rechnung getragen werden kann, wobei der Schwerpunkt auf Instrumente zur Förderung von nachhaltigem Wachstum und nachhaltiger Entwicklung sowie der Beschäftigung von Jugendlichen und Frauen, einschließlich der Opfer von Gewalt gegen Frauen, und der Verbesserung von Dienstleistungen und Infrastrukturen zu legen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>ist der Ansicht, dass mit Strategien für intelligente Spezialisierung und wirtschaftliche Diversifizierung mehr Chancen in ländlichen Gebieten gefördert werden könnten; betont insbesondere, dass das Konzept der intelligenten Dörfer unbedingt in die Kohäsionspolitik integriert und dass die Entwicklung intelligenter Dörfer ausdrücklich unterstützt werden muss, und zwar mit flexibler Finanzierung und einem integrierten Ansatz als innovatives Instrument zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Revitalisierung ländlicher Gebiete und Dienstleistungen durch digitale und soziale Innovation und Initiativen wie die Förderung von Arbeitsstätten, um Arbeitskräfte, einschließlich Telearbeiter, anzuziehen und zur Wiederankurbelung der lokalen Wirtschaft beizutragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>befürwortet Initiativen, mit denen die wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit gefördert wird, was auch die Förderung des Unternehmertums im ländlichen Raum, des ländlichen Tourismus und neuer Geschäftsmodelle, die sich auf Innovation und Digitalisierung stützen, einschließt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>fordert die Kommission auf, in der künftigen Kohäsionspolitik für eine starke und ganzheitliche Ausrichtung auf die Entwicklung des ländlichen Raums zu sorgen, damit alle politischen Initiativen mit dem Ziel des Abbaus territorialer Unterschiede im Einklang stehen; ist der Auffassung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, langfristige Strategien zur Unterstützung ländlicher Gebiete festzulegen, wobei der Grundsatz des Zusammenhalts und der Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt gestellt und die erforderlichen Instrumente zur Bewältigung der demografischen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen bereitgestellt werden müssen, um dafür zu sorgen, dass diese Gebiete nicht ins Abseits geraten, sondern zu Schlüsselakteuren Europas Zukunft werden, ohne immer wieder auf außerordentliche Maßnahmen angewiesen zu sein; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, sich im Rahmen der künftigen Kohäsionspolitik für die äußerst wichtige Entwicklung des ländlichen Raums einzusetzen und zur Einrichtung lokaler Informationsstellen sowie zur Bereitstellung einer Plattform und finanzieller Unterstützung zu verpflichten, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Informationen und bewährte Verfahren in Bezug auf Finanzierungsmöglichkeiten auszutauschen, damit die lokalen Gebietskörperschaften bei der Verwaltung der Ressourcen und der Umsetzung von Entwicklungsinitiativen wirksam unterstützt und begleitet werden; betont außerdem, dass die effektive Beteiligung regionaler, lokaler und ländlicher Behörden und eine leistungsfähige Verwaltung unerlässlich sind, um den übermäßigen Verwaltungsaufwand und die komplexen Anforderungen für die Begünstigten zu verringern und die Mittel der Kohäsionspolitik wirksam einzusetzen; hebt hervor, dass sich die Finanzierung aus mehreren Quellen in einigen Ländern immer noch als schwierig erweist, und fordert die Kommission auf, die Komplementarität zwischen dem ELER und den kohäsionspolitischen Mitteln zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>weist darauf hin, dass eine integrierte europäische Strategie notwendig ist, um den ländlichen Raum zu dynamisieren, u. a. durch die Schaffung von Bio-Regionen, wobei deren Potenzial anerkannt wird, die ländliche Wirtschaft durch gezielte steuerliche, wirtschaftliche und soziale Maßnahmen so zu diversifizieren, dass die Erwerbsbevölkerung erhalten bleibt; hebt außerdem hervor, dass es wichtig ist, Anreize für die Niederlassung von Fachkräften aus den Bereichen Gesundheit, Bildung und öffentliche Verwaltung zu schaffen, und dass Partnerschaften zwischen den lokalen Gebietskörperschaften und dem Privatsektor für die Schaffung neuer Arbeitsplätze ausgesprochen wichtig sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>hebt hervor, dass die Pläne für integrierte territoriale Investitionen (ITI) durch ihre Ausweitung und die Erschließung ihres vollen Potenzials als Eckpfeiler für die integrierte regionale, lokale und ländliche Entwicklung etabliert werden könnten; betont, dass die Stärkung der Rolle integrierter territorialer Investitionen in ländlichen Gebieten von zentraler Wichtigkeit ist, um den territorialen Zusammenhalt zu fördern, die Konnektivität zu verbessern und ein inklusives Wirtschaftswachstum durch die Unterstützung von Schlüsselbereichen wie Landwirtschaft, KMU im ländlichen Raum, Tourismus und erneuerbare Energieträger zu fördern; fordert darüber hinaus, dass bei der Umsetzung integrierter territorialer Investitionen mehr Flexibilität herrscht, Mittelzuweisungen aufgestockt werden und die Synergieeffekte mit anderen EU-Förderinstrumenten ausgeweitet werden, darunter mit LEADER und CLLD, die für die Förderung einer partizipativen Entwicklung des ländlichen Raums von der Basis aus und für den Erhalt und die Rückkehr zu einer lebendigen und florierenden lokalen Wirtschaft im ländlichen Raum äußerst wichtig sind, da auf diesem Wege die Wirkung maximiert und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowie die Zivilgesellschaft entsprechend dem Partnerschaftsprinzip aktiv einbezogen werden können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>empfiehlt, dass alle einschlägigen Generaldirektionen der Kommission mindestens zweimal pro Programmplanungszeitraum eine territoriale Folgenabschätzung ihrer jeweiligen Politik durchführen; ist davon überzeugt, dass diese Evaluierungen dazu beitragen würden, eine präzisere Vergleichsgrundlage zu schaffen und Möglichkeiten zu ermitteln, wie den Besonderheiten der ländlichen Gebiete in den politischen Maßnahmen der EU besser Rechnung getragen werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten auf, sämtliche Maßnahmen vollumfänglich zu nutzen, um die ländlichen Regionen, die Regionen im Landesinneren, die Bergregionen, die Inselregionen und die Regionen in äußerster Randlage sowie die grenzüberschreitenden Regionen und die Regionen an den Außengrenzen der EU, einschließlich der am stärksten vom Krieg betroffenen Regionen an der Grenze zu Russland, Belarus und der Ukraine, zu unterstützen, damit die wirtschaftlichen Turbulenzen abgefedert und die Zukunft und der Wohlstand dieser Regionen gesichert werden; begrüßt die neue BRIDGEforEU-Verordnung und fordert die Mitgliedstaaten auf, sie umzusetzen und dabei die Zusammenarbeit zwischen den grenzübergreifenden Regionen zu verstärken, um Skaleneffekte bei der Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen und Infrastrukturen in den betreffenden ländlichen Gebieten zu bewirken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>weist auf die Vielfalt der ländlichen Gebiete in der EU hin, für die im Rahmen der langfristigen Perspektive Lösungen erforderlich sind, die auf die Bedürfnisse und Ressourcen der ländlichen Gebiete zugeschnitten sind und gleichzeitig die langfristigen Strategien für ein nachhaltiges Wachstum stärken; betont in diesem Zusammenhang, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassend einbezogen werden müssen, da sie am besten in der Lage sind, die aktuellen Herausforderungen und Bedürfnisse auf regionaler und lokaler Ebene zu ermitteln; betont, dass ein dezentralisiertes Modell für die Programmplanung und Umsetzung der Kohäsionspolitik beibehalten werden muss, das auf dem Partnerschaftsprinzip und auf Mehrebenen-Governance und einem standortbezogenen, von der Basis ausgehender Ansatz beruht; fordert daher eine starke Beteiligung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, um ihnen einen direkteren Zugang zu den Mitteln der Kohäsionspolitik zu ermöglichen, die bürokratische Komplexität zu verringern und die Auszahlungsfristen zu verkürzen, und zwar durch gestraffte Verfahren, intuitive digitale Plattformen und verstärkte technische Unterstützung für die Begünstigten vor Ort; schlägt vor, die Inanspruchnahme von Vorfinanzierungen und Vorschusszahlungen für Kleinprojekte in ländlichen Gebieten zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>betont, dass die Zentralisierung zu bürokratischen Ineffizienzen und Verzögerungen bei der Mittelausschöpfung führen und letztlich die Wirksamkeit von Investitionen der EU in die Entwicklung des ländlichen Raums verringern kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>betont, dass der Managementansatz für die Entwicklungsstrategien für den ländlichen Raum auf koordinierte, integrierte und branchenübergreifende Weise umgesetzt werden muss und dass die Stärkung eines Mehrebenenansatzes im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip von entscheidender Bedeutung ist, um seinen Erfolg sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>hebt hervor, dass Widerstandsfähigkeit unerlässlich ist, um die Behörden auf lokaler und regionaler Ebene in die Lage zu versetzen, plötzliche Herausforderungen abzumildern, sich daran anzupassen und sich von ihnen zu erholen und so das Wohlergehen, die Sicherheit und die langfristige Nachhaltigkeit der Gemeinschaft sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>fordert, dass den Grenzregionen ein angemessener Teil der Mittel der Kohäsionspolitik zugewiesen wird, und fordert in diesem Zusammenhang, dass den Europäischen Verbünden für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) ein höheres Maß an Autonomie bei der Auswahl der Projekte und der Verwendung der Mittel eingeräumt wird, insbesondere indem EVTZ als Verwaltungsbehörden für Interreg-Programme benannt werden, sodass ihre institutionellen und finanziellen Kapazitäten gestärkt werden; empfiehlt ferner, dass den EVTZ eine wichtigere Rolle bei der Verwirklichung des politischen Ziels 5 eingeräumt wird, das darin besteht, Europa seinen Bürgerinnen und Bürgern näherzubringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>betont, dass die demokratische und politische Teilhabe in ländlichen Gebieten gestärkt werden muss, indem die aktive bürgerschaftliche Beteiligung und digitale Tools gefördert werden; fordert die Kommission auf, Initiativen zur Förderung lokaler demokratischer Prozesse zu unterstützen, um den Zusammenhalt zwischen städtischen und ländlichen Regionen zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>hebt hervor, dass ländliche Gebiete in der Lage sein müssen, für die Bevölkerung grundlegende hochwertige Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu erbringen, um deren Lebensgrundlage zu verbessern und deren Stärken zu nutzen und auf diese Weise eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, und dass sie dafür eine ausreichende finanzielle Unterstützung erhalten sollten; betont unter diesem Aspekt, dass insbesondere für schutzbedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigter Zugang zu allen Gesundheits-, Verkehrs- und Konnektivitätsdiensten, zu denen auch innovative Mobilitätslösungen gehören, Plänen eigens für erschwinglichen Wohnraum, Wasserdienstleistungen, Diensten der allgemeinen und berufliche Bildung, digitaler Infrastruktur und weiteren grundlegenden Dienstleistungen wie Post- und Bankdienstleistungen sichergestellt werden muss und dass für deren Barrierefreiheit und Erschwinglichkeit gesorgt werden muss, um angemessene Lebensbedingungen sicherzustellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, den Zugang zu Finanzmitteln und maßgeschneiderten Unterstützungsmaßnahmen für sozialwirtschaftliche Initiativen, mit denen lokalen Bedürfnissen Rechnung getragen wird und die zur regionalen Entwicklung beitragen, zu erleichtern und gleichzeitig die finanzielle Unterstützung für KMU im ländlichen Raum zu verstärken, insbesondere durch die Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln, und auch für Genossenschaften und lokale Wertschöpfungsketten, die die wirtschaftliche Diversifizierung fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>betont, dass Wasserressourcen für ländliche Gebiete von strategischer Bedeutung sind, und hebt hervor, dass im Rahmen der Kohäsionspolitik und der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums ausreichende Mittel für die Erhaltung und Modernisierung des Wassernetzes bereitgestellt werden müssen; empfiehlt insbesondere, dass dabei auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Leckagen, zur Verbesserung der Effizienz der Versorgungssysteme und zur Förderung der nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen in ländlichen Gebieten ergriffen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>erachtet eine stärkere Konzentration auf Präventivmaßnahmen als wesentlich, um die Widerstandsfähigkeit der ländlichen Gebiete Europas gegenüber Naturkatastrophen zu erhöhen; vertritt die Auffassung, dass ein integrierter Ansatz für die Bewirtschaftung von Wasserressourcen von entscheidender Bedeutung ist, um sowohl in der Landwirtschaft als auch im Lebensmittelsektor Hochwasser zu verhindern und gleichzeitig Dürren zu bekämpfen – zwei zunehmende Bedrohungen in vielen ländlichen Regionen; nimmt zur Kenntnis, dass abhängig von den Rahmenbedingungen der Bau von Dämmen und Speicherbecken oder die Modernisierung bestehender Anlagen Vorrang hat, wobei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen errichteter Infrastruktur und relativ kostengünstigen sanften Maßnahmen gefunden werden muss, zumal sie eine saubere Energiequelle sein können; stellt fest, dass mit der Kohäsionspolitik zwar bereits Initiativen in diesem Bereich unterstützt werden, dass jedoch zusätzliche Projekte und mehr Investitionen im Einklang mit den nationalen und regionalen Risikomanagementstrategien erforderlich sind, damit die ländlichen Gebiete besser für klimabedingte extreme Wetterereignisse gewappnet sind und diesen standhalten können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>betont, dass viele ländliche Gebiete in Europa, insbesondere in Südeuropa und im Mittelmeerraum, zunehmend von Klimarisiken wie Naturkatastrophen, Wüstenbildung und Wasserknappheit bedroht sind; fordert die Kommission auf, zukunftsorientierte Anpassungsstrategien auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu fördern, zu denen auch die Wasserbewirtschaftung, widerstandsfähige Infrastruktur und Katastrophenvorsorge gehören, und fordert Investitionen in innovative Wasserinfrastruktur, unter anderem in die Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser und intelligente Bewässerungssysteme sowie den Bau von Speicherbecken zum Auffangen von Regenwasser;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>stellt fest, dass ländliche Gebiete unter einem begrenzten Zugang zu grundlegenden Gesundheitsdienstleistungen leiden und es an Einrichtungen und medizinischem Personal mangelt, und fordert daher, dass der Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung, zu der auch Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit gehören, verbessert wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden auf, grundlegende Dienstleistungen, die für die Entwicklung ländlicher Gebiete unerlässlich sind, zu wahren, indem sie der Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten keine wirtschaftlichen Zwänge auferlegen, da dies die Schließung oder den Rückgang von Erste-Hilfe-Einrichtungen und grundlegenden Krankenhauseinrichtungen zur Folge hätte, die eigentlich gestärkt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen Plan auszuarbeiten, der auf mobile medizinische Einheiten und Telemedizin, die Stärkung der medizinischen Versorgung, einschließlich medizinischer Wellnessleistungen, sowie auf in der gemeindeorientierten Gesundheitssicherung tätige Krankenschwestern und Krankenpfleger, digitale Gesundheitslösungen und Anreize für Ärzte, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten tätig sind, abstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>fordert die Kommission auf, Maßnahmen eigens für Gebiete, die als ländliche Gebiete ausgewiesen sind, in ihre Strategie für elektronische Gesundheitsdienste aufzunehmen, um den lokalen Gesundheitseinrichtungen bei technischen Verbesserungen praktische Unterstützung zu leisten, und die Dienste dieser Einrichtungen zu fördern; betont, dass den Mitgliedstaaten auch ein Screening-Programm für ländliche Gebiete angeboten werden sollte und dass auch administrative Unterstützung geleistet werden sollte, um die Erstellung von Plänen und Präventionsregistern zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Besonderheiten dieser Gebiete Rechnung zu tragen und die Einrichtung von ländlichen Apotheken zu fördern, um die Apothekennetze speziell an das jeweilige ländliche Gebiet anzupassen, und zwar mit Koordinierungsvereinbarungen für die Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten, um den Bedarf der Gesundheitseinrichtungen zu optimieren und an das jeweilige Gebiet anzupassen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Grundversorgung und die Bereitstellung von Unterstützungsdiensten in diesen als „ländlich“ bezeichneten Apotheken zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>betont, dass der Infrastrukturentwicklung beim wirtschaftlichen und sozialen Wachstum ländlicher Gebiete eine wichtige Rolle zukommen muss, zumal Verkehrsmittel – insbesondere öffentliche –, mit denen sich Verkehrsverbindungen und der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen verbessern lässt, Energienetze, einschließlich erneuerbarer Energieträger, und eine angemessene Infrastruktur im Bereich der digitalen Konnektivität benötigt werden; stellt insbesondere fest, dass die Qualität des Verkehrs und die digitale Konnektivität verbessert werden sollten, damit die Menschen einfachen Zugang zu Arbeit, Schulen, Krankenhäusern, öffentlichen Dienstleistungen und Erwerbsmöglichkeiten haben; betont, dass Straßen-, Schienen- und Seeverkehrsverbindungen durch von der EU kofinanzierte Programme ausgebaut bzw. modernisiert werden müssen, um die Isolation ländlicher Gebiete, insbesondere von städtischen Zentren, zu verringern, das bestehende Gefälle zu verkleinern und die nachhaltige Mobilität von Menschen und Gütern zu erleichtern; fordert, dass eine umfassende Strategie zur Verbesserung der Mobilität in ländlichen Gebieten ausgearbeitet wird, mit einem starken Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit, dem Ausbau der Ladeinfrastruktur und der Förderung der Elektromobilität; betont, dass gezielt in öffentliche Verkehrsmittel, Lösungen der geteilten Mobilität und alternative Verkehrsmodelle investiert werden muss, um die Zugänglichkeit und Konnektivität für die ländliche Bevölkerung sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>betont, dass die digitale Kluft zwischen ländlichen und städtischen Gebieten nach wie vor beträchtlich ist, was die Chancengleichheit für alle Einwohner behindert; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Investitionen in die Breitbandanbindung, einschließlich 5G, eine bessere Mobilfunkabdeckung, Hochgeschwindigkeitsinternet, Lösungen für die digitale Landwirtschaft und Innovationszentren im ländlichen Raum zu beschleunigen und sicherzustellen, dass der digitale Wandel dem ländlichen Raum zugutekommt, wobei die Regionen, die weniger auf diesen Wandel vorbereitet sind, darunter abgelegene Gebiete und Gebiete in äußerster Randlage, besonders berücksichtigt werden müssen; betont, dass diese Investitionen von entscheidender Bedeutung sind, um die Produktivität zu steigern, die Unternehmertätigkeit kleiner landwirtschaftlicher Betriebe zu unterstützen, Telearbeit zu erleichtern, den Zugang zu elektronischen Diensten und Online-Unterricht zu ermöglichen und sicherzustellen, dass ländliche Gebiete im digitalen Zeitalter wettbewerbsfähig bleiben; betont, dass Initiativen zur Förderung der digitalen Kompetenz und der Berufsbildung erforderlich sind, um die Integration digitaler Technologien in die ländliche Wirtschaft zu fördern und die bestehende technologische und wirtschaftliche Kluft zu überbrücken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>betont, dass die militärische Mobilität, die Entwicklung der ländlichen Infrastruktur und die regionale Sicherheit von großer Bedeutung und miteinander verknüpft sind; hebt hervor, dass es Überschneidungen zwischen dem Netz für militärische Mobilität in der EU und dem Transeuropäischen Verkehrsnetz gibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>fordert, dass Strategien zur Nutzung leerstehender Gebäude und zur Förderung alternativer Wohnkonzepte in ländlichen Gebieten entwickelt werden, einschließlich erschwinglichen Wohnraums, Renovierungsprojekten und generationenübergreifenden Wohnens; betont, dass Anreize geschaffen werden müssen, um leerstehende Immobilien umzuwidmen, von der Gemeinschaft getragene Wohnrauminitiativen zu unterstützen und für nachhaltigen, inklusiven Wohnraum zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>betont, dass vorrangige Maßnahmen gefördert werden müssen, mit denen junge Menschen als diejenigen, die am stärksten zur Landflucht beitragen, unterstützt werden, und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass deren „Recht auf Verbleib“ auch tatsächlich gewahrt wird, indem sie gezielte Maßnahmen ergreift, um den Bevölkerungsrückgang in ländlichen Gebieten einzudämmen und talentierte Menschen dazu zu bewegen, dort zu bleiben; ist der Ansicht, dass Einzelpersonen, die zur Entwicklung ihrer lokalen Gemeinschaften beitragen möchten, umfassende Möglichkeiten erhalten sollten und dass es daher dringend erforderlich ist, Hindernisse und erhebliche Unterschiede zwischen jungen Menschen in städtischen und ländlichen Gebieten in Bezug auf den Zugang zu hochwertiger Bildung, wirtschaftliche Unabhängigkeit, soziales und politisches Engagement und generationenübergreifende soziale Interaktion zu beseitigen; fordert konkrete Maßnahmen und gezielte Finanzierungsprogramme, einschließlich eines Aktionsplans der Kommission zur Bekämpfung der Abwanderung hochqualifizierter Kräfte, um junge Menschen und junge Unternehmer zu unterstützen und ihnen alle Instrumente und Ressourcen an die Hand zu geben, die sie benötigen, um leichter Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen, Arbeitsplätzen und Geschäftsmöglichkeiten zu haben; stellt fest, dass solche Maßnahmen einen verbesserten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen sowie Bildungs- und Kultureinrichtungen, den Zugang zu Wohnraum, Darlehen mit niedrigen Zinsen und – unter gebührender Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips in Steuerangelegenheiten – steuerliche Anreize umfassen sollten, um junge Menschen dabei zu unterstützen, sich eine stabile Zukunft entsprechend ihren Bestrebungen aufzubauen, ohne ihren Herkunftsort verlassen zu müssen, und dass auch Anreize für die Niederlassung in ländlichen Gebieten bzw. die Rückkehr dorthin geschaffen werden sollten; hält es daher für notwendig, Maßnahmen zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft durch Nutzung des Potenzials vor Ort, auch in Bereichen außerhalb der Landwirtschaft und des Tourismus, zu fördern und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>erachtet es als besonders wichtig, dass die berufliche Bildung gefördert wird und gleichzeitig von jungen Menschen geleitete Initiativen und nichtformales Lernen gestärkt werden, damit junge Menschen besondere Kompetenzen im Zusammenhang mit der Wirtschaft ländlicher Gebiete als ein Mittel für sozialen Zusammenhalt und hochwertige Beschäftigung erwerben können und so der Entvölkerung dieser Gebiete entgegengewirkt werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>betont, dass Kampagnen zur Sensibilisierung und zum Wissensaustausch eine wichtige Funktion zukommt, wenn es darum geht, unterschiedliche Bildungskampagnen und -programme voranzubringen, und dass sie als fester Bestandteil in die Lehrpläne für Schulen aufgenommen werden müssen; hebt die zunehmend beunruhigenden Daten im Zusammenhang mit vorzeitigen Schulabgängen hervor und fordert die nationalen und lokalen Behörden unter Berücksichtigung der schwerwiegenden und objektiven Schwierigkeiten, mit denen sie konfrontiert sein können, unter diesem Aspekt auf, ihre Schulsysteme umzugestalten, um das Recht auf Bildung in ihrem Hoheitsgebiet zu wahren; fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden daher auf, die bestehenden Einrichtungen für die Verwaltung der Schulen in diesen Gebieten nicht zusammenzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, neue subventionierte Kreditmöglichkeiten einzuführen, mit denen junge Unternehmer und Frauen bei ihren Tätigkeiten unterstützt werden können, einschließlich alternativer Formen von Garantien für den Zugang zu Krediten; fordert finanzielle Unterstützung, um Junglandwirte zu stärken und so das Wachstum in der ländlichen Wirtschaft sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>begrüßt das neue Paket der Europäischen Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) zur Kreditfinanzierung mit einem Volumen von 3 Mrd. EUR für die Land- und Forstwirtschaft sowie die Fischerei in ganz Europa, zumal es sich dabei um eine konkrete Initiative zur Schließung von Finanzierungslücken für KMU in der Landwirtschaft und der Bioökonomie und zur Erleichterung der Finanzierung für Junglandwirte und Frauen handelt; fordert die EIB-Gruppe auf, neue Formen der Unterstützung zu prüfen, um Akteuren entlang der Wertschöpfungsketten in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum Liquidität zur Verfügung zu stellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, lokale Start-up-Unternehmen und Anreizprogramme für die Rückkehr junger Menschen und den Erwerb und die Renovierung von Wohnraum durch junge Menschen in ländlichen Gebieten zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>fordert die Kommission auf, einen europäischen Fonds für das Unternehmertum junger Menschen im ländlichen Raum einzurichten, bei dem der Schwerpunkt insbesondere auf Regionen gelegt wird, die von hoher Jugendarbeitslosigkeit und der Abwanderung hochqualifizierter Kräfte betroffen sind; stellt fest, dass mit diesem Fonds Start-up-Unternehmen im ländlichen Raum, innovative Landwirtschaft, nachhaltiger Tourismus und die Digitalisierung durch spezielle Finanzierungsinstrumente und Steueranreize unterstützt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>weist darauf hin, dass ein gleichberechtigter Zugang für alle zu Maßnahmen für den Erwerb hochwertiger Kompetenzen, die für die Erreichung der jeweiligen beruflichen Ziele notwendig sind, sowie zu Schul- und Berufsausbildung sichergestellt werden muss; bedauert, dass bei der Arbeit von Frauen im ländlichen Raum in vielen Bereichen derzeit weder Chancengleichheit noch gleiche Bedingungen bestehen, da sie häufig zusätzliche Herausforderungen zu bewältigen haben, darunter ein begrenzter Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten, das Fehlen angemessener Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und ein Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen; betont, dass ein für die Beschäftigung von Frauen günstiges Umfeld gefördert werden muss, in dem alle Familien unterstützt werden, indem hochwertige Systeme der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung sowie die Unterstützung der Eltern sichergestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>fordert, dass Frauen in ländlichen Gebieten insbesondere durch Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung, Bildung, Gesundheitsversorgung und sozialer Infrastruktur sowie des Schutzes vor Gewalt und von Gewaltprävention verstärkt unterstützt werden, um ihre Teilhabe an Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern; betont, dass zielgerichtete Programme entwickelt werden sollten, um Unternehmerinnen in ländlichen Regionen zu unterstützen und ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>betont, dass die Unterstützung von Frauen in ländlichen Gebieten aus einer Vielzahl von Gründen unerlässlich ist, darunter die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, die Stärkung des Wirtschaftswachstums, die Förderung der Entwicklung der Gemeinschaften, die Bekämpfung von Armut und die Sicherstellung ökologischer Nachhaltigkeit; hebt hervor, dass Frauen als Arbeitnehmerinnen, Landwirtinnen und Unternehmerinnen auf mehreren Ebenen wichtig für die Entwicklung des ländlichen Raums sind, und betont, dass ihre Bedeutung in ländlichen Gebieten und in der lokalen Wirtschaft oft übersehen wird; betont, dass bei der Gestaltung von Strukturprogrammen für die soziale Unterstützung und die regionale Entwicklung den Frauen im ländlichen Raum besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss; betont, dass die Beseitigung der entsprechenden Hindernisse unerlässlich ist, um in ländlichen Gemeinschaften die Position der Frau in der Gesellschaft zu stärken und das volle Potenzial der Frauen zu erschließen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Unternehmerinnen im ländlichen Raum auf vorhandene und künftige Finanzierungsmöglichkeiten durch die EU aufmerksam zu machen und ihnen den Zugang zu finanzieller Unterstützung zu erleichtern; bestärkt die Mitgliedstaaten sowie regionale und lokale Gebietskörperschaften darin, die bestehenden Struktur- und Investitionsfonds der EU zu nutzen, um Unternehmerinnen gezielt zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>fordert, dass in ländlichen Gebieten eine geschlechtergerechte Beschäftigungspolitik und gezielte Maßnahmen zur Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben umgesetzt werden, darunter flexible Arbeitsmodelle, digitale Arbeitsmöglichkeiten, verbesserte Freizeit- und Bildungsangebote sowie die Förderung gemeindenaher Betreuungs- und Unterstützungsstrukturen für Familien;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, Maßnahmen zum Schutz des Modells der landwirtschaftlichen Familienbetriebe zu ergreifen, das die ländlichen Gebiete stützt, umweltfreundlicher ist und die Ernährungssicherheit in der EU sicherstellt; betont, dass ein EU-Anreizsystem erforderlich ist, um die Anhäufung landwirtschaftlicher Flächen in Händen privater Investitionsfonds und den daraus resultierenden Anstieg der Bodenpreise zu begrenzen; beharrt darauf, dass kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe geschützt werden, indem die Rolle von Genossenschaften und professionellen Landwirten im Rahmen der EU-Politik gestärkt wird; fordert die Mitgliedstaaten darüber hinaus auf, konkrete Maßnahmen zur Unterstützung dieser landwirtschaftlichen Betriebe umzusetzen, indem der Zugang zu Krediten vereinfacht, die ländliche Infrastruktur modernisiert und landwirtschaftliche Genossenschaften gefördert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>hebt die zentrale Rolle der Landwirtschaft und des Agrar- und Lebensmittelsektors für die Nahrungsmittelerzeugung, die Gewährleistung der Ernährungssicherheit und die Schaffung von Arbeitsplätzen hervor – eine Rolle, die es wert ist, gefördert zu werden, da sie eine tragende Säule der lokalen Wirtschaft darstellt, ein entscheidender Faktor für eine nachhaltige Landbewirtschaftung ist und das Wachstum und die Entwicklung von Binnen- und ländlichen Gebieten vorantreibt, die häufig internationale Anerkennung für ihre herausragenden typischen Produkte genießen; weist darauf hin, dass es notwendig ist, Landwirte auf dem Weg der Innovation und Diversifizierung zu unterstützen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu fördern; vertritt die Auffassung, dass der Übergang zu einem stärker nachhaltigen Modell mit einem ausgewogenen Ansatz angegangen werden muss, der den lokalen Besonderheiten und den wirtschaftlichen Bedürfnissen ländlicher Gemeinschaften Rechnung trägt, ohne Veränderungen zu erzwingen, die ihre langfristige Entwicklung untergraben könnten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, entschlossene und gezielte Maßnahmen zu ergreifen, indem sie übermäßige regulatorische Belastungen abbauen und für faire Marktbedingungen sorgen, um dem Rückgang der Zahl landwirtschaftlicher Betriebe entgegenzuwirken und den Generationswechsel zu fördern; fordert eine angemessene Unterstützung zur Förderung der Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln und der Anbaudiversifizierung; hebt insbesondere die besonderen strukturellen Herausforderungen hervor, mit denen die Gebiete in äußerster Randlage und deren ländlichen Gebiete konfrontiert sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eine strikte Gleichwertigkeit der Produktionsstandards für in die EU eingeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse durchzusetzen, um die Ernährungssicherheit zu stärken und sicherzustellen, dass europäische Landwirte nicht unlauterem Wettbewerb durch Produkte ausgesetzt sind, die nicht denselben Umwelt-, Tierschutz- und Lebensmittelsicherheitsstandards entsprechen, und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, dafür zu sorgen, dass die europäischen Agrarstandards durch Handelsabkommen geschützt und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Landwirte in der EU sichergestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>stellt fest, dass die hochgesteckten Ziele des grünen Wandels sowohl Chancen als auch Risiken für die Landwirtschaft der EU mit sich bringen; betont, dass die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU im Zeitraum 2005 bis 2020 um etwa 37 % zurückgegangen ist, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den Schwund landwirtschaftlicher Betriebe aufzuhalten und das Einkommen von Landwirten und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Betriebe zu fördern und auf diesem Wege der Landflucht entgegenzuwirken und den Generationswechsel zu fördern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>weist erneut darauf hin, dass die Verwaltungsverfahren für den Zugang zu EU-Mitteln vereinfacht werden müssen, indem der bürokratische Aufwand für Landwirte und kleine Unternehmen im ländlichen Raum verringert wird und die Koordinierung zwischen den an der Verwaltung der Mittel beteiligten institutionellen Ebenen verbessert wird, um für eine effizientere und pünktlichere Auszahlung der Mittel zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>weist außerdem darauf hin, dass diese Gebiete sowie Unternehmen und Land- und Forstwirte mit ausreichenden finanziellen Mitteln unterstützt werden müssen, auch für die Anschaffung und Wartung von Ausrüstung, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>ist sich vollständig bewusst, dass ländliche Gebiete beim grünen und digitalen Wandel eine entscheidende Rolle spielen; hebt hervor, dass der grüne und der digitale Wandel schrittweise im Einklang mit erreichbaren Zielen umgesetzt werden müssen; fordert in diesem Zusammenhang, dass die EU-Finanzierung besser mit ökologischer Nachhaltigkeit und dem Schutz der biologischen Vielfalt verknüpft wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>betont, dass die ländlichen Gemeinden in den europäischen Regionen, die am stärksten durch den Handel mit oder die Ausfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus der Ukraine beeinträchtigt sind, unterstützt werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>betont, dass Ausgleichsmaßnahmen für Landwirte und Unternehmen im ländlichen Raum wichtig sind, damit der ökologische Wandel gerecht und durchführbar ist und nicht zu neuer sozioökonomischer Ungleichheit führt; betont, dass es von entscheidender Bedeutung sein wird, alle Interessenträger, insbesondere Land- und Forstwirte, umfassend einzubeziehen und mit ihnen zusammenzuarbeiten, damit dieser Wandel erfolgreich verlaufen kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>betont, dass die Förderung der Landwirtschaft ein notwendiger Bestandteil jeder Strategie zur Entwicklung des ländlichen Raums ist, jedoch allein nicht ausreicht, da nicht alle Menschen in ländlichen Gebieten in der Landwirtschaft beschäftigt sind oder in landwirtschaftlichen Strukturen leben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>stellt fest, dass der Tourismus häufig eine wichtige Einnahmequelle für ländliche Gebiete, Berg- und Inselregionen und Gebiete in äußerster Randlage sowie für den Mittelmeerraum darstellt und das Potenzial hat, die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Unternehmertum zu fördern sowie eine wachsende Zahl von Besuchern anzulocken, die sich dafür interessieren, die Natur, die Traditionen und das kulturelle Erbe dieser Regionen im Rahmen einzigartiger Erlebnisse zu entdecken; ist daher der Ansicht, dass der Tourismus durch Investitionen in die ländliche Wirtschaft in Synergie mit den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Ernährung und Kultur gefördert werden sollte und dass die EU die Koexistenz und Weiterentwicklung dieser Bereiche unterstützen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>hebt hervor, dass der ländliche und der Agrartourismus eine ergänzende Tätigkeit zur Landwirtschaft sein können, die Möglichkeiten zur Diversifizierung des Einkommens landwirtschaftlicher Betriebe bietet und der Entwicklung des ländlichen Raums zugutekommt, weshalb Mittel für die Entwicklung des Tourismus und des Hotel- und Gastgewerbes bereitgestellt werden sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>betont, dass der Tourismus im ländlichen Raum nachhaltig gefördert werden muss; betont, dass es wichtig ist, den wirtschaftlichen Nutzen des Tourismus für ländliche Gebiete zu optimieren und gleichzeitig die potenziellen negativen Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften und Ökosysteme zu minimieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>betont, dass es wichtig ist, sprachliche Minderheiten in den ländlichen Gebieten der EU zu schützen und zu fördern und sie als integralen Bestandteil des kulturellen Erbes Europas und als Motor der regionalen Entwicklung zu würdigen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, für die Unterstützung von Projekten zur Förderung von Sprachen, Aus- und Weiterbildung, Kulturtourismus und des lokalen Unternehmertums im Zusammenhang mit den sprachlichen und kulturellen Traditionen der Regionen Mittel der Kohäsionspolitik bereitzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Anreize für den Tourismus in ländlichen Gebieten zu schaffen, die von Bevölkerungsschwund betroffen oder bedroht sind, indem Initiativen zur Stärkung historischer Dörfer und traditioneller lokaler Erzeugnisse finanziert werden und neue „grüne Wege“ und andere Naturpfade geschaffen werden und Gütezeichen zur Kennzeichnung herausragender Gebiete für den ländlichen und naturnahen Tourismus, ähnlich der „blauen Flagge“ für Strände, vergeben werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>weist darauf hin, dass Kommunen in einigen Mitgliedstaaten eine entscheidende Rolle als Triebkräfte der regionalen Wirtschaftsentwicklung spielen, wobei sie erhebliche Steuereinnahmen aus ihrer lokalen Wirtschaft erzielen; hebt hervor, dass diese Einnahmen Kommunen motivieren können, die Mittel aus den Kohäsionsfonds der EU in die Erhöhung ihrer künftigen Steuerbemessungsgrundlage, die Förderung eines langfristigen lokalen Wirtschaftswachstums und die Sicherung langfristiger Steuereinnahmen zu investieren; fordert die Kommission zu diesem Zweck auf, unter gebührender Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips in Steuerangelegenheiten einen Dialog über die potenziellen Vorteile einer Aufteilung der Steuern zwischen den Mitgliedstaaten und den Kommunen aufzunehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>beharrt darauf, dass ein übermäßiger Verwaltungsaufwand die Landwirte nicht daran hindern sollte, auf eine nachhaltige Lebensmittelproduktion und die wirtschaftliche Entwicklung des ländlichen Raums zu setzen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine starke ländliche Dimension in die künftigen Verordnungen zur Kohäsionspolitik aufzunehmen und vorrangig eine bessere Rechtsetzung zu fördern, damit der Verwaltungsaufwand verringert wird und Maßnahmen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Unternehmen, insbesondere von KMU, Genossenschaften und von Bürgern geführten Gemeinschaften, ergriffen werden, sowie einen leichteren und effizienteren Zugang zu Finanzmitteln, Kostensenkungen und vereinfachte Antrags- und Bewertungsverfahren für EU-Finanzmittel, insbesondere für kleine Begünstigte, zu fördern; bekräftigt, dass die Optimierung der Verfahren, der Abbau von Bürokratie und die Verbesserung der Transparenz unverzichtbare Maßnahmen sind, um den Zugang zu den verfügbaren Ressourcen zu verbessern; fordert die Kommission daher auf, den Verwaltungsbehörden angemessene Beratungsdienste und technische Hilfe angedeihen zu lassen und damit auch zu einer höheren Ausschöpfungsquote beizutragen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>fordert einen stärker integrierten Ansatz zwischen der Industrie- und der Kohäsionspolitik der EU, um sicherzustellen, dass die regionalen Entwicklungsstrategien mit den Bemühungen um den industriellen Wandel in Einklang gebracht werden, insbesondere in dünn besiedelten Gebieten des Nordens;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>betont, dass KMU in technologischen Sektoren für die Digitalisierung des ländlichen Raums und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit entscheidend sind; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass lokale Unternehmen und die lokale Wirtschaft durch öffentliche Maßnahmen unterstützt werden, wobei Kriterien zu vermeiden sind, durch die kleinere Unternehmen benachteiligt werden könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>betont, dass eine bessere Abstimmung zwischen den bestehenden Instrumenten für die territoriale Entwicklung und den Strukturfonds, einschließlich Initiativen zur Talententwicklung und dem Bürgermeisterkonvent, erforderlich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>