<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0124</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Keine Einwände gegen einen delegierten Rechtsakt: Der Zeitraum für die Einreichung von Anträgen auf Änderung der GAP-Strategiepläne</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0276/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><DECISION><TI><STRING BOLD="on">Beschluss des Europäischen Parlaments, keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission vom 21. Mai 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/370 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Zeitraums für die Einreichung von Anträgen auf Änderung der GAP-Strategiepläne zu erheben (C(2025)03151 – 2025/2728(DEA))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Delegierte Verordnung der Kommission (C(2025)03151),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Schreiben der Kommission vom 21. Mai 2025, in dem diese das Europäische Parlament ersucht, zu erklären, dass es keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung erheben wird,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vom 4. Juni 2025 an den Vorsitzenden der Konferenz der Ausschussvorsitze,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2115/oj).</FIELD></FOOTNOTE>, insbesondere auf Artikel 122 Buchstabe a,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 114 Absatz 6 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung für einen Beschluss,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis darauf, dass innerhalb der in Artikel 114 Absatz 6 dritter und vierter Spiegelstrich seiner Geschäftsordnung vorgesehenen Frist, die am 17. Juni 2025 auslief, keine Einwände erhoben wurden,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass vor dem Hintergrund der anhaltenden Instabilität im Agrarsektor in der Union mehrere Mitgliedstaaten Schwierigkeiten haben, bereits in den ersten Monaten des Jahres 2025 darüber zu entscheiden, ob ihre Übertragungsbeschlüsse, die 2022 gemäß Artikel 17 Absatz 5, Artikel 88 Absatz 7 und Artikel 103 der Verordnung (EU) 2021/2115 angenommen wurden, überprüft werden müssen, weshalb es als notwendig erachtet wird, den Mitgliedstaaten mehr Zeit für die Planung dieser Übertragungen einzuräumen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die in Artikel 3 Absatz 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/370 der Kommission<FOOTNOTE><FIELD> Delegierte Verordnung (EU) 2023/370 der Kommission vom 13. Dezember 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Verfahren und Fristen für die Einreichung von Anträgen auf Änderung von GAP-Strategieplänen durch die Mitgliedstaaten und weiterer Fälle, in denen die Höchstzahl der Änderungen von GAP-Strategieplänen nicht gilt (ABl. L 51 vom 20.2.2023, S. 25, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2023/370/oj).</FIELD></FOOTNOTE> festgelegte Frist am 31. Mai 2025 ablief, ist es daher von größter Bedeutung , die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Änderung so bald wie möglich bis zum 31. August 2025 zu verlängern, um eine angemessene Planung und Prüfung durch die Mitgliedstaaten zu ermöglichen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass die Delegierte Verordnung (EU) 2023/370 daher entsprechend geändert werden sollte;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF> <ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>erklärt, keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung zu erheben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></DECISION></TXTLST></SDOCTA>