<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0128</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Umsetzungsbericht über die Aufbau- und Resilienzfazilität</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(A10-0098/2025 - Berichterstatter: Victor Negrescu, Siegfried Mureşan)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Juni 2025 zu der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität (2024/2085(INI))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 175 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/241/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (im Folgenden „ARF-Verordnung“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2023/435 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/241 in Bezug auf REPowerEU-Kapitel in den Aufbau- und Resilienzplänen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013, (EU) 2021/1060 und (EU) 2021/1755 sowie der Richtlinie 2003/87/EG<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 63 vom 28.2.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/435/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (im Folgenden „REPowerEU-Verordnung“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/2092/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (im Folgenden „Konditionalitätsverordnung“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/765 des Rates vom 29. Februar 2024 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/765, 29.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/765/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (im Folgenden „MFR-Verordnung“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28.</FIELD></FOOTNOTE> (im Folgenden „IIV“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.</FIELD></FOOTNOTE> (im Folgenden „Haushaltsordnung“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/795 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Plattform Strategische Technologien für Europa (STEP) und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG und der Verordnungen (EU) 2021/1058, (EU) 2021/1056, (EU) 2021/1057, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) 2021/1060, (EU) 2021/523, (EU) 2021/695, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/241<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/795, 29.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/795/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates<FOOTNOTE><FIELD> ABl. L, 2024/1263, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1263/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Juni 2022 zur Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C 32 vom 27.1.2023, S. 42.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Bekanntmachung der Kommission vom 22. Juli 2024 mit dem Titel „Leitlinien zu Aufbau- und Resilienzplänen“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/4618, 22.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4618/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. Februar 2024 zum Thema „Stärkung der EU durch ehrgeizige Reformen und Investitionen“ (COM(2024)0082),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den dritten Jahresbericht der Kommission vom 10. Oktober 2024 über die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität (COM(2024)0474),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs vom 10. Oktober 2024 über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zusammen mit den Antworten der Organe,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Sonderbericht 13/2024 des Rechnungshofs vom 2. September 2024 mit dem Titel „Ausschöpfung der Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität: Fortschritte mit Verzögerungen und weiterhin Risiken in Bezug auf den Abschluss der Maßnahmen und somit die Erreichung der Ziele der Fazilität“, den Sonderbericht 14/2024 des Rechnungshofs vom 11. September 2024 mit dem Titel „Ökologischer Wandel: Beitrag der Aufbau- und Resilienzfazilität ist unklar“ und den Sonderbericht 22/2024 des Rechnungshofs vom 21. Oktober 2024 mit dem Titel „Doppelfinanzierung aus dem EU-Haushalt: Den Kontrollsystemen fehlen entscheidende Elemente zur Minderung des erhöhten Risikos, das sich aus dem ARF-Modell einer nicht mit Kosten verknüpften Finanzierung ergibt“,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Studie vom Dezember 2023 zur Stützung der Halbzeitbewertung der Aufbau- und Resilienzfazilität,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den am 3. März 2025 veröffentlichten Jahresbericht 2024 der Europäischen Staatsanwaltschaft (im Folgenden „EUStA“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom September 2024 über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit (im Folgenden „Draghi-Bericht“),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 8. Oktober 2024 mit dem Titel „Halbzeitüberprüfung des Europäischen Aufbauplans für die Zeit nach der COVID-19-Krise (Aufbau- und Resilienzfazilität)“<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/7057, 4.12.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/7057/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die im Aufbau- und Resilienzscoreboard (ARF-Scoreboard) veröffentlichten Informationen,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 20. November 2024 über den Bericht von 2024 über die Verwendung der Erlöse aus grünen NextGenerationEU-Anleihen und ihre Wirkung (SWD(2024)0275),</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine internen Untersuchungen, eingehenden Analysen und Briefings im Zusammenhang mit der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität<FOOTNOTE><FIELD> Europäisches Parlament, Think Tank https://www.europarl.europa.eu/thinktank/de/research/advanced-search?textualSearch=RRF&amp;startDate=01%2F07%2F2019&amp;endDate=&amp;sort=RELEVANCE.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2024 zur Lage in Ungarn und den eingefrorenen EU-Geldern<FOOTNOTE><FIELD> ABl. C, C/2024/5742, 17.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5742/oj.</FIELD></FOOTNOTE>,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 zum Verfahren für die Genehmigung zur Ausarbeitung von Initiativberichten,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Haushaltskontrollausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf die gemeinsamen Beratungen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft und Währung gemäß Artikel 59 der Geschäftsordnung,</P></VISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A10‑0098/2025),</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) geschaffen wurde, um die europäischen Volkswirtschaften und Gesellschaften angesichts der beispiellosen Krisen in den Jahren 2019 und 2022 nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen und besser zu rüsten, indem sie die Mitgliedstaaten bei der Finanzierung strategischer Investitionen und bei der Umsetzung von Reformen unterstützt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Reformen und Investitionen im Rahmen der ARF dazu beitragen, die EU widerstandsfähiger und unabhängiger zu machen, indem sie eine Diversifizierung der wichtigsten Lieferketten bewirken und so zur Stärkung der strategischen Autonomie der EU führen; in der Erwägung, dass Reformen und Investitionen im Rahmen der ARF ferner einen europäischen Mehrwert generieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass durch die ARF sowie andere EU-Fonds wie das Europäische Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage dazu beigetragen wurde, die Arbeitsmärkte vor den drohenden langfristigen Schäden infolge des doppelten wirtschaftlichen Schocks der Pandemie und der Energiekrise zu schützen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass die Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) nicht für die ARF-Ausgaben gelten und die Anleiheerlöse externe zweckgebundene Einnahmen darstellen; in der Erwägung, dass das Parlament bedauert, dass sie nicht Teil des Haushaltsverfahrens sind; in der Erwägung, dass die Bürgerinnen und Bürger auf der Grundlage des in der Haushaltsordnung verankerten Grundsatzes der Transparenz wissen sollten, wie und zu welchen Zwecken die EU Mittel ausgibt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass aufgrund der Tatsache, dass bei der Einführung neuer Eigenmittel in der EU keine Fortschritte erzielt wurden und die Tragfähigkeit des Tilgungsplans der EU sichergestellt werden muss, eine klare und zuverlässige langfristige Finanzierungsstrategie von entscheidender Bedeutung ist, um Rückzahlungsverpflichtungen nachzukommen, ohne dabei schwierige Kompromisse im EU-Haushalt zu erzwingen, die künftige Investitionen und politische Prioritäten beeinträchtigen könnten; in der Erwägung, dass weitere Diskussionen und konkrete finanzielle Lösungen erforderlich sein werden, um die langfristige Tragfähigkeit des Schuldentilgungsplans der EU sicherzustellen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass die Anleihekosten für NextGenerationEU (NGEU) aus dem EU-Haushalt bestritten werden müssen und die tatsächlichen Kosten die Projektionen von 2020 aufgrund der hohen Zinssätze bei weitem übersteigen; in der Erwägung, dass sich die Gesamtkosten für die Rückzahlung von NGEU-Kapital und -Zinsen ab dem Jahr 2028 voraussichtlich auf etwa 25-30 Mrd. EUR pro Jahr belaufen werden, was 15-20 % des Jahreshaushalts von 2025 entspricht; in der Erwägung, dass das Parlament darauf bestanden hat, dass die Refinanzierungskosten über die Obergrenzen des MFR hinausgehen; in der Erwägung, dass während der Überarbeitung des MFR im Jahr 2024 ein dreistufiger „Kaskadenmechanismus“, einschließlich eines neuen speziellen Aufbauinstruments, eingeführt wurde, um die erheblichen Kostenüberschreitungen infolge der Mittelaufnahme im Rahmen von NGEU in Zusammenhang mit tiefgreifenden Veränderungen der Marktbedingungen zu decken; in der Erwägung, dass während des Haushaltsverfahrens 2025 vereinbart wurde, eine jährliche Zielvorgabe von 50:50 einzuhalten, d. h. die Überschreitungskosten zu gleichen Teilen aus der Aufhebungskomponente des speziellen Aufbauinstruments und aus dem Flexibilitätsinstrument zu finanzieren;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die zur Finanzierung der ARF ausgegebenen Anleihen so zurückgezahlt werden müssen, dass ein stetiger und vorhersehbarer Abbau der Verbindlichkeiten bis spätestens 2058 gewährleistet ist; in der Erwägung, dass der Rat den von der Kommission vorgeschlagenen angepassten Korb neuer Eigenmittel noch nicht angenommen hat, was Bedenken hinsichtlich der Durchführbarkeit der Rückzahlung der im Rahmen von NGEU aufgenommenen Schulden aufwirft;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass die soziale Dimension ein wesentlicher Aspekt der ARF ist, zumal sie zur wirtschaftlichen und sozialen Aufwärtskonvergenz beiträgt, nachhaltiges Wachstum wiederherstellt und fördert und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze begünstigt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>I.</NO.P>in der Erwägung, dass aus der ARF Maßnahmen finanziert werden sollten, durch die die Widerstandsfähigkeit der Mitgliedstaaten unter anderem bei Klimakatastrophen gesteigert und die Anpassung an den Klimawandel gestärkt wird; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten angemessene Folgenabschätzungen für Maßnahmen durchführen und bewährte Verfahren für die Umsetzung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH-Grundsatz) austauschen sollten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>J.</NO.P>in der Erwägung, dass die ARF eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Investitionen und Reformen in den Bereichen nachhaltige Mobilität, intelligente Verkehrsinfrastruktur, alternative Kraftstoffe und digitale Mobilitätslösungen spielt und somit die Konnektivität und Effizienz in der gesamten EU verbessert; in der Erwägung, dass es bedauerlich ist, dass sich nur wenige Mitgliedstaaten dafür entschieden haben, die Aufbau- und Resilienzfazilität zu nutzen, um Investitionen zu unterstützen, die auf die Entwicklung europäischer Korridore abzielen – insbesondere in die Infrastruktur für Hochgeschwindigkeitsbahnen und die Schifffahrt –, obwohl grenzüberschreitende und länderübergreifende Projekte gefördert wurden; in der Erwägung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, insbesondere in unterversorgten Regionen die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur zu erhöhen, um die Konnektivität zu verbessern, den regionalen Zusammenhalt zu fördern und einen Beitrag zum grünen Wandel zu leisten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>K.</NO.P>in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2024 95 Zahlungsanträge eingereicht hatten und sich die Auszahlungen aus der ARF, einschließlich der Vorfinanzierungen, auf 197,46 Mrd. EUR in Form von Finanzhilfen (55 % der Gesamtmittel für Finanzhilfen) und 108,68 Mrd. EUR in Form von Darlehen (37 % der Gesamtmittel für Darlehen) beliefen; in der Erwägung, dass drei Mitgliedstaaten bereits ihre fünfte Zahlung erhalten haben, während ein Mitgliedstaat noch keine Mittel aus der ARF erhalten hat; in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten ihre nationalen Aufbau- und Resilienzpläne (RRP) mindestens einmal überarbeitet haben; in der Erwägung, dass 28 % der Etappenziele und Zielvorgaben zufriedenstellend erfüllt wurden und die Kommission von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, Zahlungen teilweise auszusetzen, wenn einige Etappenziele und Zielvorgaben im Zusammenhang mit einem Zahlungsantrag nicht zufriedenstellend erfüllt waren; in der Erwägung, dass Verzögerungen bei der Durchführung geplanter Reformen und Investitionen, insbesondere in die soziale Infrastruktur und in öffentliche Dienstleistungen, zu einer unzureichenden Nutzung der verfügbaren Ressourcen führen und dadurch die erwarteten Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung und den sozialen Zusammenhalt verringern könnten;</P></CONS><CONS><P><NO.P>L.</NO.P>in der Erwägung, dass der Rechnungshof verschiedene Mängel bei der Aufbau- und Resilienzfazilität aufgedeckt hat, insbesondere in Bezug auf ihre Gestaltung, ihre Transparenz und die Berichterstattung, das Risiko einer Doppelfinanzierung und die Umsetzung von Maßnahmen für den zweifachen Wandel;</P></CONS><CONS><P><NO.P>M.</NO.P>in der Erwägung, dass dem Rechnungshof zufolge Leistung ein Maß dafür ist, wie gut von der EU finanzierte Maßnahmen, Projekte und Programme ihre Ziele erreicht haben und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten; in der Erwägung, dass Finanzierung, die nicht an Kosten geknüpft ist, an sich kein leistungsorientiertes Instrument darstellt;</P></CONS><CONS><P><NO.P>N.</NO.P>in der Erwägung, dass robuste Prüfungs- und Kontrollsysteme von entscheidender Bedeutung sind, um die finanziellen Interessen der EU während der gesamten Laufzeit der Aufbau- und Resilienzfazilität zu schützen; in der Erwägung, dass die allgemein als „Super-Etappenziele“ bezeichneten Etappenziele, insbesondere im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit, vor der Auszahlung von Mitteln aus der ARF erfüllt sein müssen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>O.</NO.P>in der Erwägung, dass in der ARF-Verordnung auf die „Leistungsabhängigkeit“ der Aufbau- und Resilienzfazilität Bezug genommen wird, der Begriff „Leistung“ jedoch nicht definiert wird; in der Erwägung, dass Leistung im Rahmen der ARF mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung einhergehen sollte und ein Maß dafür sein sollte, wie gut von der EU finanzierte Maßnahmen, Projekte und Programme ihre Ziele erreicht haben und ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>P.</NO.P>in der Erwägung, dass es für die wirksame demokratische und parlamentarische Kontrolle über die Durchführung der ARF erforderlich ist, dass das Parlament in allen Phasen vollständig einbezogen wird und all seine Empfehlungen in allen Phasen berücksichtigt werden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>Q.</NO.P>in der Erwägung, dass die Kommission bis zum 31. Dezember 2028 einen unabhängigen Ex-post-Evaluierungsbericht über die Durchführung der ARF vorlegen muss, der eine Bewertung in Bezug auf die Frage enthält, inwiefern die Ziele erreicht wurden, wie wirksam die Ressourcen verwendet wurden und welcher europäische Mehrwert erbracht wurde, sowie eine Gesamtbewertung der ARF und Informationen über ihre langfristigen Auswirkungen;</P></CONS><CONS><P><NO.P>R.</NO.P>in der Erwägung, dass der Zweck dieses Berichts darin besteht, die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität im Einklang mit der dem Europäischen Parlament in der ARF-Verordnung übertragenen Rolle zu überwachen und dabei auf Vorteile und Mängel der ARF hinzuweisen und gleichzeitig die bei ihrer Umsetzung gewonnenen Erkenntnisse zu nutzen;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Stärkung der sozialen und wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit Europas</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>hebt die Tatsache hervor, dass die ARF ein einzigartiges Instrument der Solidarität angesichts zweier beispielloser Krisen und ein Eckpfeiler des Instruments NextGenerationEU ist und dass sie im Jahr 2026 ausläuft; betont, wie wichtig es ist, Lehren aus ihrer Umsetzung für den kommenden MFR zu ziehen, auch in Bezug auf Transparenz, Berichterstattung und kohärente Messung der Ergebnisse; unterstreicht, dass die ARF für die Mitgliedstaaten in einer Zeit großer wirtschaftlicher Unsicherheit stabilisierend wirkt, da sie negative wirtschaftliche und soziale Folgen abmildert und die Regierungen unterstützt, indem sie zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte beiträgt, die wirtschaftliche Erholung, Wettbewerbsfähigkeit, Widerstandsfähigkeit und Innovationen fördert und indem sie den grünen und den digitalen Wandel unterstützt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>hebt die wichtige Rolle der Aufbau- und Resilienzfazilität hervor, wenn es gilt, einer Fragmentierung des Binnenmarkts und einer weiteren Zunahme der makroökonomischen Divergenzen vorzubeugen, den sozialen und territorialen Zusammenhalt durch makroökonomische Stabilisierung zu fördern und den Finanzmärkten Sicherheit zu bieten, indem das Vertrauen der Anleger in turbulenten Zeiten gestärkt und damit die Renditespreads verringert werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>begrüßt die Tatsache, dass die ARF ein einmaliges Instrument ist, das zusätzlichen finanzpolitischen Spielraum bietet und dazu beigetragen hat, ein erhebliches wirtschaftliches und soziales Auseinanderdriften von Mitgliedstaaten mit unterschiedlichem finanzpolitischem Spielraum zu verhindern; unterstreicht die Feststellung der Kommission, wonach die ARF zu einem anhaltenden Anstieg der Investitionen in der gesamten EU geführt hat und dass davon auszugehen ist, dass die ARF angesichts ihrer Synergien mit anderen EU-Fonds über das Jahr 2026 hinaus eine nachhaltige Wirkung in der gesamten EU haben wird; ist jedoch besorgt darüber, dass das Auslaufen der ARF im Jahr 2026 mit dem erheblichen Risiko verbunden ist, dass die öffentlichen Investitionen in gemeinsame europäische Prioritäten beträchtlich abnehmen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>weist darauf hin, dass sich der MFR und die ARF für den Programmplanungszeitraum 2021-2027 auf insgesamt fast 2 Bio. EUR belaufen; weist jedoch auf die Tatsache hin, dass die hohen Inflationsraten und der damit verbundene Anstieg der Kosten für Waren und Dienstleistungen den aktuellen Wert der nominal vereinbarten europäischen Ausgaben verringert haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>nimmt die Projektion der Kommission aus dem Jahr 2024 hinsichtlich der potenziellen Auswirkungen des Instruments NextGenerationEU auf das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU bis 2026 zur Kenntnis, die deutlich niedriger ausfällt als ihre Simulation aus dem Jahr 2020 (1,4 % gegenüber 2,3 %) – was zum Teil auf die ungünstigen wirtschaftlichen und geopolitischen Bedingungen zurückzuführen ist –, sowie die Einschätzung, dass NextGenerationEU zu einem erheblichen kurzfristigen Anstieg der Beschäftigung in der EU um bis zu 0,8 % führen könnte; stellt fest, dass der langfristige Nutzen der ARF für das BIP je nach den Produktivitätseffekten der Investitionen aus der ARF und vorbehaltlich einer gewissenhaften Umsetzung von Reformen die vorgenommenen Mittelbindungen wahrscheinlich um das Drei- bis Sechsfache übersteigen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>weist auf die Schwierigkeit hin, die genauen sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der ARF zu quantifizieren, da es Zeit braucht, bis die Auswirkungen von Reformen und Investitionen deutlich werden; betont, dass weitere unabhängige Bewertungen erforderlich sind, um die tatsächlichen Auswirkungen von Reformen und Investitionen zu bewerten, und dass die zugrunde liegende Methodik weiter verbessert werden muss; nimmt die Feststellung der Kommission zur Kenntnis, dass bei dem für die Zeit von 2019 bis 2025 in der EU erwarteten Anstieg der öffentlichen Investitionen etwa die Hälfte auf Investitionen zurückzuführen ist, die aus dem EU-Haushalt und insbesondere aus der ARF finanziert werden; stellt jedoch fest, dass einige Investitionen noch keine messbare Wirkung gezeigt haben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>stellt fest, dass die ARF Anreize für die Umsetzung einiger Reformen geschaffen hat, die in den länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters enthalten sind, indem diese Reformen in die RRP aufgenommen wurden; betont, dass es bei der Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität einen qualitativen Fortschritt gegeben hat; weist darauf hin, dass das ARF-Scoreboard dazu dient, die Fortschritte bei der Verwirklichung von Etappenzielen und Zielvorgaben sowie die Einhaltung horizontaler Grundsätze zu überwachen, insbesondere die sechs Säulen, d. h. den ökologischen Wandel, den digitalen Wandel, das intelligente, nachhaltige und integrative Wachstum – auch in Bezug auf wirtschaftlichen Zusammenhalt, Beschäftigung, Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit, Forschung, Entwicklung und Innovation und einen gut funktionierenden Binnenmarkt mit starken kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) –, den sozialen und territorialen Zusammenhalt, die Gesundheit und wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz, mit dem Ziel, unter anderem die Kapazitäten der Krisenvorsorge und der Krisenreaktion zu stärken, sowie die Maßnahmen für die nächste Generation, Kinder und Jugendliche, einschließlich Bildung und Kompetenzen; betont, dass die länderspezifischen Empfehlungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben wurden, nach wie vor nur in geringem Maße umgesetzt werden und dass dabei sogar eine sinkende Tendenz zu verzeichnen ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>betont, dass im Kontext des neuen Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung das Bündel von Reformen und Investitionen, das der Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegt, mit den Verpflichtungen in Einklang stehen sollte, die in den genehmigten nationalen Aufbau- und Resilienzplänen während der Laufzeit der Aufbau- und Resilienzfazilität und der Partnerschaftsvereinbarung gemäß der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen enthalten sind<FOOTNOTE><FIELD> Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1060/oj).</FIELD></FOOTNOTE>; stellt fest, dass die fünf Mitgliedstaaten, die bis zum 31. Dezember 2024 eine Verlängerung des Anpassungszeitraums beantragt haben, sich teilweise auf die bereits im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität genehmigten Reformen und Investitionen berufen, um die Verlängerung zu rechtfertigen; nimmt zur Kenntnis, dass die meisten Mitgliedstaaten Angaben dazu gemacht haben, ob die in den mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plänen aufgeführten Reformen und Investitionen mit der Aufbau- und Resilienzfazilität verknüpft sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>begrüßt, dass die ARF sowohl Reformen als auch Investitionen in den Mitgliedstaaten unterstützt; stellt jedoch mit Besorgnis fest, dass der kurze Zeitrahmen für die noch ausstehende Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität Herausforderungen für den Abschluss wichtiger Reformen und groß angelegter Investitionen, die gegen Ende der Laufzeit der ARF abgeschlossen werden sollen, und für die rechtzeitige Erreichung der 70 % der noch ausstehenden Etappenziele und Zielwerte darstellt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>weist darauf hin, dass die Ausgaben aus der Aufbau- und Resilienzfazilität mit Ausnahme von hinreichend begründeten Fällen nicht die wiederkehrenden nationalen Haushaltsausgaben ersetzen sollten und dem Grundsatz der Zusätzlichkeit der EU-Finanzierung Rechnung tragen sollten; besteht darauf, dass die entschlossene, dauerhafte und überprüfbare Anwendung dieser Einmaligkeitsregelung zusammen mit der Ausrichtung der Reformen und Investitionen auf klar definierte europäische Ziele entscheidend ist, um die Zusätzlichkeit und die langfristige Wirkung zusätzlicher europäischer Mittel sicherzustellen; weist darauf hin, dass dieser Grundsatz aufrechterhalten werden muss, und spricht sich gegen die Verdrängung oder Ersetzung der Kohäsionspolitik durch die ARF oder andere befristete Instrumente aus, da die Kohäsionspolitik für den langfristigen und nachhaltigen territorialen Zusammenhalt und die langfristige und nachhaltige territoriale Konvergenz nach wie vor unerlässlich ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>hebt hervor, dass die Priorisierung der Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität, die unzureichenden Verwaltungskapazitäten in vielen Mitgliedstaaten und die Herausforderungen, die sich aus den globalen Lieferketten ergeben, zu der verzögerten Umsetzung der Kohäsionspolitik beigetragen haben; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, eine umfassende Bewertung der Auswirkungen der ARF auf andere Finanzinstrumente und öffentliche Investitionen, technische Unterstützung, Verwaltungskapazitäten und Ausschöpfungskapazitäten von Mitgliedstaaten vorzulegen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>12.</NO.P>weist darauf hin, dass durch die Überarbeitung von REPowerEU als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ein Beitrag zur Energiesicherheit Europas geleistet wird, indem die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert, die Energieversorgung diversifiziert, in die Europäischen Ressourcen und Infrastrukturen investiert, die Energiearmut bekämpft und in Energieeinsparungen und -effizienz in allen Bereichen, einschließlich des Verkehrs, investiert wird; hebt hervor, dass im Jahr 2023 durch REPowerEU zusätzliche 20 Mrd. EUR an Finanzhilfen zur Verfügung gestellt wurden, darunter 8 Mrd. EUR aus dem Vorziehen von Zertifikaten des Emissionshandelssystems und 12 Mrd. EUR aus dem Innovationsfonds; hebt die Verhandlungserfolge des Parlaments hervor, insbesondere in Bezug auf die Bestimmungen zur Aufstockung des Innovationsfonds, das Finanzierungsziel von 30 % für grenzüberschreitende Projekte, die Konzentration der Investitionen auf die Bekämpfung der Energiearmut für schutzbedürftige Haushalte, KMU und Kleinstunternehmen sowie die flexible Verwendung nicht ausgegebener Kohäsionsmittel aus dem MFR 2014-2020 und von bis zu 7,5 % der nationalen Zuweisungen im Rahmen des MFR 2021-2027;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>13.</NO.P>fordert erneut, die Interventionen der ARF schwerpunktmäßig auf Maßnahmen mit europäischem Mehrwert auszurichten; bedauert daher den Mangel an tragfähigen grenzübergreifenden Maßnahmen oder Maßnahmen, an denen mehrere Länder beteiligt sind, einschließlich Projekten für Hochgeschwindigkeitslinien und nachhaltige Mobilität betreffende Infrastruktur mit doppeltem Verwendungszweck, die für die Vollendung des TEN-V-Netzes unerlässlich sind, und das damit verbundene Risiko einer Renationalisierung der Finanzierung; weist darauf hin, dass die weit gefassten Ziele der ARF dazu beigetragen haben, da diese ermöglichen, dass eine Vielzahl von national ausgerichteten Projekten in ihren Anwendungsbereich fallen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>14.</NO.P>hebt die Änderung von Artikel 27 der ARF-Verordnung durch REPowerEU hervor, durch die die grenzüberschreitende und länderübergreifende Dimension der Aufbau- und Resilienzfazilität erheblich gestärkt wurde, indem die Mitgliedstaaten darin bestärkt werden, ihre nationalen Aufbau- und Resilienzpläne zu ändern, um REPowerEU-Kapitel hinzuzufügen, einschließlich eines Ausgabenziels von mindestens 30 % für solche Maßnahmen, um die Energieautonomie der EU sicherzustellen; ist besorgt über die weite Auslegung der Kommission, wonach jede Verringerung des (nationalen) Energiebedarfs ein Argument für eine grenzüberschreitende und länderübergreifende Dimension sein kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>15.</NO.P>begrüßt die Möglichkeit, Mittel aus der ARF dafür zu nutzen, zu den Zielen der Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) beizutragen, indem Investitionen in kritische Technologien in der EU unterstützt werden, um die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern; stellt fest, dass kein Mitgliedstaat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, über die Mitgliedstaaten-Komponente von InvestEU zusätzliche Mittel in seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan aufzunehmen, um so STEP-Ziele zu verwirklichen; weist die Mitgliedstaaten darauf hin, dass eine solche Überarbeitung der nationalen Pläne immer noch möglich ist; erwartet, dass die Überarbeitungsverfahren effizient, gestrafft und einfach sind, insbesondere, da die Frist 2026 endgültig ausläuft, sowie angesichts des derzeitigen geopolitischen Kontexts und der Notwendigkeit, in europäische Verteidigungsfähigkeiten zu investieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>16.</NO.P>verweist auf die Anwendung des DNSH-Grundsatzes bei allen Reformen und Investitionen, die von der ARF unterstützt werden, wobei eine Ausnahmeregelung im Rahmen von REPowerEU gilt, die auf Energieinfrastrukturen und -anlagen abzielt, die zur Deckung des unmittelbaren Bedarfs an Versorgungssicherheit erforderlich sind; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob eine einheitlichere Auslegung des DNSH-Grundsatzes bei der Aufbau- und Resilienzfazilität und der EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten möglich ist, wobei die Besonderheiten der ARF als öffentliches Ausgabenprogramm zu berücksichtigen sind;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Finanzielle Aspekte der ARF</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>17.</NO.P>betont, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität das erste große leistungsbezogene Instrument auf EU-Ebene ist, das ausschließlich auf einer nicht an die Kosten geknüpften Finanzierung beruht; weist darauf hin, dass in Artikel 8 der ARF-Verordnung vorgeschrieben ist, dass die ARF in direkter Verwaltung durch die Kommission gemäß den einschlägigen Vorschriften, die nach Artikel 322 AEUV erlassenen wurden, insbesondere der Haushaltsordnung und der Verordnung über die Rechtsstaatlichkeit, durchzuführen ist; bedauert, dass der Rat nicht zugestimmt hat, spezifische Bestimmungen in die Haushaltsordnung aufzunehmen, um die Risiken dieses Umsetzungsmodells, etwa die Doppelfinanzierung, anzugehen; ist der Ansicht, dass die Vorschriften der Haushaltsordnung in vollem Umfang für künftige Instrumente, die auf nicht an die Kosten geknüpfter Finanzierung beruhen, gelten sollten, auch in Bezug auf Geldbußen, Vertragsstrafen und finanzielle Sanktionen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>18.</NO.P>stellt fest, dass nur 13 Mitgliedstaaten Darlehen beantragt haben und dass 92 Mrd. EUR der verfügbaren 385,8 Mrd. EUR ungenutzt bleiben werden, da dieser Betrag bis zum Ablauf der Frist am 31. Dezember 2023 nicht gebunden wurde; nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass Darlehen für diejenigen Mitgliedstaaten attraktiv waren, die mit höheren Fremdkapitalkosten auf den Finanzmärkten konfrontiert waren oder die eine Verringerung der ARF-Finanzhilfen kompensieren wollten; weist darauf hin, dass einige Mitgliedstaaten Darlehen aus der ARF aufgrund einer soliden Haushaltslage oder administrativer Erwägungen nur in begrenztem Umfang genutzt haben; fordert die Kommission auf, die Gründe für die geringe Inanspruchnahme in einigen Mitgliedstaaten zu untersuchen und diese Erkenntnisse bei der Gestaltung zukünftiger EU-Finanzinstrumente zu berücksichtigen; stellt mit Besorgnis fest, dass die nationalen Finanzierungsinstrumente zur Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne nicht ausreichend beworben wurden, was dazu geführt hat, dass potenzielle Begünstigte unzureichend über sie informiert waren und sie deshalb nur in beschränktem Maße in Anspruch nahmen; ist der Auffassung, dass angesichts der klammen öffentlichen Haushalte und der dringlichen strategischen Prioritäten der EU eine politische Diskussion über die Verwendung nicht verwendeter Mittel erforderlich ist; fordert eine Bewertung, wie und unter welchen Bedingungen ungenutzte ARF-Mittel umgelenkt werden könnten, um die Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz, Verteidigungsfähigkeit sowie den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt Europas zu stärken, insbesondere durch Investitionen in digitale und grüne Technologien, die im Einklang mit dem ursprünglichen Zweck der Aufbau- und Resilienzfazilität stehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>19.</NO.P>weist auf die rechtliche Verpflichtung hin, bis spätestens zum 31. Dezember 2058 für die vollständige Rückzahlung der NGEU-Ausgaben zu sorgen; erinnert den Rat und die Kommission daran, dass sie gemäß der 2020 geschlossenen interinstitutionellen Vereinbarung rechtlich verpflichtet sind, einen gangbaren Weg zur Refinanzierung der NGEU-Schulden zu gewährleisten, auch durch ausreichende Einnahmen aus neuen Eigenmitteln, die nach 2021 eingeführt wurden, ohne dass es zu einer unangemessenen Verringerung der Programmausgaben oder der Investitionsinstrumente im Rahmen des MFR kommt; bedauert die unzureichenden Fortschritte, die in dieser Hinsicht erzielt wurden, was Bedenken hinsichtlich der Durchführbarkeit der Rückzahlung der im Rahmen von NextGenerationEU entstandenen Schulden aufwirft, und fordert den Rat mit Nachdruck auf, unverzüglich und dringend neue Eigenmittel zu beschließen; fordert zudem die Kommission nachdrücklich auf, sich weiter darum zu bemühen, zusätzliche und echte neue Eigenmittel zu erschließen, die über die in der IIV genannten Eigenmittel hinausgehen und mit der EU-Politik verknüpft sind, um den hohen Ausgabenbedarf im Zusammenhang mit der Finanzierung neuer Prioritäten und der Rückzahlung von NGEU-Schulden zu decken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>20.</NO.P>nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass sich die Gesamtkosten der Rückzahlung von NGEU-Kapital und -Zinsen im Rahmen von NGEU nach der Schätzung der Kommission ab dem Jahr 2028 voraussichtlich auf etwa 25-30 Mrd. EUR pro Jahr belaufen werden, was 15-20 % der Mittel für Zahlungen im Haushaltsplan 2025 entspricht; weist darauf hin, dass in den letzten drei Haushaltsverfahren auf besondere Instrumente zurückgegriffen werden musste, um die Kosten für das Aufbauinstrument zu decken; betont, dass der erhebliche Anstieg der Finanzierungskosten Druck auf den künftigen EU-Haushalt ausübt und die Fähigkeit einschränkt, auf künftige Herausforderungen zu reagieren;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>21.</NO.P>nimmt das Ziel der Kommission zur Kenntnis, bis zu 30 % der NGEU-Kosten durch die Ausgabe von grünen Anleihen zu finanzieren; stellt fest, dass die Kommission bis zum 31. Dezember 2024 europäische grüne Anleihen im Wert von 68,2 Mrd. EUR ausgegeben hatte;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Gestaltung und Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>22.</NO.P>stellt fest, dass bis zum 31. Dezember 2024 47 % der verfügbaren Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität ausgezahlt worden waren, wobei bei den Finanzhilfen ein Wert von 55 % und bei den Darlehen ein Wert von 37 % erreicht wurde, was zu einem hohen Anteil an Maßnahmen geführt hat, die in den Jahren 2025 und 2026 noch abgeschlossen werden müssen; ist jedoch besorgt über die Feststellung des Rechnungshofs, wonach bis zum Monat Oktober 2023 in 15 von 22 Mitgliedstaaten lediglich 50 % der ausgezahlten Mittel bei den Endempfängern angekommen waren; fordert die Kommission auf, die Empfehlungen des Rechnungshofs gebührend zu berücksichtigen, um die Funktionsweise künftiger leistungsbasierter Instrumente, die der Aufbau- und Resilienzfazilität ähneln, insbesondere im Zusammenhang mit einem gezielteren MFR, zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>23.</NO.P>begrüßt, dass alle Mitgliedstaaten die Zielvorgabe für den ökologischen Wandel (37 %) und die Zielvorgabe für den digitalen Wandel (20 %) übertroffen haben, wobei die durchschnittlichen Ausgaben für Klima- und Digitalziele bei Gesamtbetrachtung der ARF 42 % bzw. 26 % betrugen; stellt fest, dass es für den Rechnungshof fraglich ist, inwiefern die Umsetzung der ARF-Maßnahmen zum ökologischen Wandel beigetragen hat, und dass er empfohlen hat, die Methoden zur Einschätzung der Auswirkungen von klimabezogenen Maßnahmen zu verbessern; hebt hervor, dass in allen Säulen der Aufbau- und Resilienzfazilität dieselben methodischen Mängel bestehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>24.</NO.P>stellt fest, dass die ARF spürbare Auswirkungen auf die sozialen Ziele haben könnte, da die Mitgliedstaaten diesbezüglich Ausgaben von rund 163 Mrd. EUR planen; betont, dass diese Ausgaben ergebnisorientiert sein und für messbare wirtschaftliche und/oder soziale Vorteile sorgen müssen; betont, dass die Investitionen in die Entwicklung von ländlichen Gebieten, Randgebieten, Gebieten in äußerster Randlage, isolierten und abgelegenen Gebieten sowie in den Bereichen erschwinglicher Wohnraum, Sozialschutz, Integration schutzbedürftiger Gruppen sowie Beschäftigung junger Menschen, in denen die Ausgaben hinterherhinken, beschleunigt werden müssen; fordert, dass die Kommission im Rahmen des ARF-Scoreboards die Projekte und Reformen im Zusammenhang mit Bildung und jungen Menschen, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität durchgeführt werden, eingehend bewertet; bedauert die verzögerte Umsetzung der Gesundheitsziele, die in einigen Mitgliedstaaten zu beobachten ist – zumal das Instrument auch die Zugänglichkeit und Kapazität der Gesundheitssysteme verbessern sollte –, und die Verzögerungen bei wichtigen Investitionen in die soziale Infrastruktur, einschließlich Einrichtungen für frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung; betont, dass diese Verzögerungen – die in einigen Fällen im Zusammenhang mit einer Verlagerung von Haushaltsprioritäten und einer Überarbeitung der nationalen Umsetzungsfristen stehen – die Verwirklichung der Ziele der ARF im Bereich des sozialen Zusammenhalts gefährden könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>25.</NO.P>bekräftigt seine Verhandlungsposition, wonach für Bildung eine Zielvorgabe von 10 % und für kulturelle Aktivitäten eine Zielvorgabe von 2 % aufgenommen werden sollte; unterstützt die Bemühungen der Kommission, diese Zielvorgaben zu bewerten und sie als Maßstab für ihre Bewertung der Bildungspolitik in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen im Rahmen des ARF-Scoreboards heranzuziehen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>26.</NO.P>stellt fest, dass die große Mehrheit der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne einen speziellen Abschnitt enthält, in dem erläutert wird, wie in dem Plan auf geschlechtsspezifische Belange und Herausforderungen eingegangen wird; ist jedoch besorgt darüber, dass in einigen nationalen Aufbau- und Resilienzplänen nicht erläutert wird, wie die in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen enthaltenen Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Chancengleichheit für alle beitragen sollen; fordert die betreffenden Mitgliedstaaten auf, solche Erläuterungen unverzüglich hinzuzufügen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>27.</NO.P>betont, wie wichtig Reformen mit Schwerpunkt auf der Fragmentierung des Arbeitsmarktes, der Förderung hochwertiger Arbeitsbedingungen, der Beseitigung von Lohnungleichheiten, der Sicherstellung menschenwürdiger Lebensbedingungen und der Stärkung des sozialen Dialogs, des Sozialschutzes und der Sozialwirtschaft sind;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>28.</NO.P>nimmt die greifbaren Auswirkungen zur Kenntnis, die die Aufbau- und Resilienzfazilität auf das Ziel des digitalen Wandels haben könnte, wobei für entsprechende Pläne 166 Mrd. EUR vorgesehen wurden; begrüßt die Beiträge, die im Rahmen der Säule „Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ geleistet werden, insbesondere hinsichtlich Wettbewerbsfähigkeit und Unterstützung von KMU; weist darauf hin, dass Investitionen in die transnationale Zusammenarbeit, die Unterstützung wettbewerbsfähiger Unternehmen, die Innovationsprojekte anführen, und regulatorische Änderungen für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum beschleunigt werden müssen, da es hier einen Rückstand gibt;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>29.</NO.P>betont, dass der Erfolg von EU-Investitionen von gut funktionierenden Kapitalmärkten abhängt; fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine wirksamere und schnellere Auszahlung der Mittel, insbesondere für KMU und Jungunternehmer, zu sorgen, die Antragsverfahren zu straffen, um die Zugänglichkeit zu verbessern, und spezifische Maßnahmen zur gezielten Unterstützung umzusetzen, um sie darin zu unterstützen, eine wichtigere Rolle im Prozess des intelligenten und integrativen Wachstums zu spielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>30.</NO.P>ist besorgt angesichts der Tatsache, dass die Etappenziele und Zielwerte nicht mit der Geschwindigkeit erreicht werden, die in dem in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen vorgesehenen vorläufigen Zeitplan veranschlagt ist, und dass das Tempo bei den Fortschritten in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich ausfällt; bedauert die zeitliche Verzögerung zwischen der Erreichung von Etappenzielen und Zielwerten und der Durchführung von Projekten; betont, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität ihr lang- wie auch kurzfristiges Potenzial nur dann entfaltet, wenn die Reform- bzw. Investitionskomponente richtig umgesetzt wird; begrüßt, dass die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität nach einem schleppenden Anfang seit der zweiten Jahreshälfte 2023 an Fahrt aufgenommen hat, wenn auch nach wie vor beträchtliche Verzögerungen bestehen, die zentrale Reformen und Investitionen betreffen und auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sind, darunter die Änderungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von REPowerEU, die steigende Inflation, die unzureichenden Verwaltungskapazitäten vor allem der kleineren Mitgliedstaaten, Unsicherheit in Bezug auf spezifische Durchführungsvorschriften der Aufbau- und Resilienzfazilität, hohe Energiekosten, Versorgungsengpässe und eine Unterschätzung der für die Umsetzung der Maßnahmen benötigten Zeit; stellt fest, dass die Aufschiebung der wichtigsten Umsetzungsfristen durch einige Regierungen auf 2026 Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit einiger Mitgliedstaaten gibt, die zugewiesenen Mittel innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens der Aufbau- und Resilienzfazilität vollständig auszuschöpfen; hält es für sehr wichtig, einen realistischen und wirksamen Zeitplan für die Umsetzung beizubehalten, um der Gefahr vorzubeugen, dass Projekte nicht abgeschlossen und Chancen auf strukturelle Verbesserungen vertan werden; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Verwaltungsengpässe schnellstmöglich beseitigt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>31.</NO.P>weist auf die Änderung der ARF-Verordnung durch die Aufnahme des REPowerEU-Kapitels hin; hebt den Stellenwert hervor, der den REPowerEU-Kapiteln in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen zukommt, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ausgereiften Projekten Vorrang einzuräumen und ihre nationalen Aufbau- und Resilienzpläne in Bezug auf Reformen wie auch auf Investitionen schneller umzusetzen und die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne erforderlichenfalls im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität anzupassen, um auf Herausforderungen infolge geopolitischer Ereignisse zu reagieren und die aktuellen Gegebenheiten vor Ort anzugehen, und zwar ohne dadurch die allgemeine Ausgewogenheit und die Zielsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne auszuhöhlen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>32.</NO.P>betont, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität dazu hätte beitragen können, die Auswirkungen der derzeitigen EU-weiten Wohnraumkrise abzumildern; bedauert, dass einige Mitgliedstaaten diese Gelegenheit nicht genutzt haben, und hält es für sehr wichtig, dass die Mitgliedstaaten ihre Investitionen in die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Wohnraum beschleunigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>33.</NO.P>betont die Rolle, die den „Super-Etappenzielen“ beim Schutz der finanziellen Interessen der EU vor den Mängeln im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und bei der Sicherstellung der vollständigen Umsetzung der Anforderungen nach Artikel 22 der ARF-Verordnung zukommt; begrüßt, dass mit einer Ausnahme alle Mitgliedstaaten ihre „Super-Etappenziele“ in zufriedenstellender Weise erreicht haben; weist darauf hin, dass die Kommission jegliche Vorfinanzierungen einziehen muss, die bis zum Ende der Laufzeit der ARF nicht mit regulären Zahlungsanträgen verrechnet wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>34.</NO.P>nimmt den hohen Verwaltungsaufwand und die Komplexität zur Kenntnis, die durch die Aufbau- und Resilienzfazilität verursacht werden; betont, dass auf nationaler Ebene erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, um die Aufbau- und Resilienzfazilität parallel zu den Strukturfonds umzusetzen; stellt fest, dass aus dem nachfragegesteuerten Instrument für technische Unterstützung von 2021 bis 2024 in den Mitgliedstaaten mehr als 500 Reformen im Zusammenhang mit der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützt wurden, die unmittelbar oder mittelbar mit der Ausarbeitung, Änderung, Überarbeitung und Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne in Zusammenhang standen; nimmt die Leitlinien der Kommission vom Juli 2024, die Vereinfachungen und Klarstellungen für eine straffere Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität enthalten, zur Kenntnis, erwartet jedoch, dass die Kommission rasch handelt, um ihrem Versprechen nachzukommen, den Verwaltungsaufwand um 25 % zu verringern; fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Mitgliedstaaten klare und gezielte technische Unterstützung zukommen zu lassen, die es ihnen ermöglicht, effiziente Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung von Etappenzielen und Zielwerten zu entwickeln; fordert die Kommission auf, die EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die für Aufträge mit höherem Auftragswert gelten, weniger komplex zu gestalten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>35.</NO.P>ist besorgt darüber, dass die Verfahren zur Beantragung von Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität insbesondere für KMU und nichtstaatliche Organisationen komplex sind und diese selbst für die Beantragung kleiner Finanzhilfen externe Beratungsdienste benötigen; betont, dass diese bürokratischen Hürden im Widerspruch zu den ursprünglichen Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität stehen, bei denen es vielmehr um eine rasche und direkte finanzielle Unterstützung ging; fordert, dass die Vorgaben für die Antragstellung und Berichterstattung insbesondere für kleinere Begünstigte schnellstmöglich vereinfacht werden, um die Ausschöpfung und Wirkung der Mittel zu maximieren und mithilfe ihres Beitrags den grünen und den digitalen Wandel zu unterstützen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>36.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Verzögerungen bei der Umsetzung deutlich machen, dass die Gefahr besteht, dass Maßnahmen, für die Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität gezahlt wurden, nicht bis zum Ende der Zahlungsfrist 2026 abgeschlossen sein werden; begrüßt die Erklärung der Kommission im Rahmen des Dialogs über Aufbau und Resilienz vom 16. September 2024, wonach sie keine Erstattung für nicht umgesetzte Projekte leisten wird; hält es für einen Fehler, dass Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, die für Etappenziele und Zielwerte gezahlt wurden, die als erreicht bewertet wurden, nicht wieder eingezogen werden können, wenn die entsprechenden Maßnahmen letztlich nicht abgeschlossen werden; fordert die Kommission auf, die diesbezüglichen Empfehlungen des Rechnungshofs zu berücksichtigen und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Maßnahmen zu ermitteln, bei denen das größte Risiko besteht, dass sie bis zum 31. August 2026 nicht abgeschlossen werden; hält es für sehr wichtig, diese Maßnahmen zu überwachen, eine zeitnahe Weiterverfolgung zu ermöglichen und auf Lösungen hinzuarbeiten, um Verzögerungen zu beheben;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>37.</NO.P>stellt mit Besorgnis fest, dass der verbleibende Zeitrahmen für die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität für die Umsetzung vieler innovativer Projekte zu kurz ist; stellt ferner fest, dass innovative Projekte per definitionem schwieriger zu planen sind und Hindernisse während ihrer Durchführung mit größerer Wahrscheinlichkeit auftreten, weshalb sie für die strengen Fristen der Aufbau- und Resilienzfazilität ungeeignet sind; fordert die Kommission nachdrücklich auf, künftige Programme zu schaffen, die flexibel genug sind, um angemessen auf sich verändernde Umstände reagieren zu können und gleichzeitig ein gewisses Maß an Vorhersehbarkeit zu gewährleisten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>38.</NO.P>stellt fest, dass einige Etappenziele und Zielwerte aufgrund objektiver Umstände möglicherweise nicht mehr erreicht werden können; betont, dass Überarbeitungen der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne im Einklang mit der ARF-Verordnung – auch in Bezug auf die geltenden Fristen – vorgenommen werden sollten und dass sie keine Rückschritte bei Reformen und Verpflichtungen oder eine geringere Qualität von Projekten nach sich ziehen sollten, sondern vielmehr die übergreifenden Ziele und eine effiziente Verwendung öffentlicher Gelder beibehalten sollten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>39.</NO.P>ist besorgt über die uneinheitliche Bewertung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne durch die Kommission, die dazu geführt hat, dass bei der Anwendung der Verordnung mit zweierlei Maß gemessen wurde; ist ferner besorgt darüber, dass die verschiedenen nationalen Aufbau- und Resilienzpläne uneinheitliche und unterschiedliche Definitionen von Etappenzielen und Zielwerten enthalten, was der Rechnungshof wiederholt bemängelt hat;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>40.</NO.P>betont, dass es von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich ist, wie lange die Bewertung der von den Mitgliedstaaten eingereichten Zahlungsanträge durch die Kommission dauert, und dass mehr Transparenz seitens der Kommission erforderlich ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Bewertungen zügiger durchzuführen und die Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten sicherzustellen; betont, dass mit Blick auf Maßnahmen und Indikatoren für die Bewertung sämtlicher ARF-Projekte in der gesamten EU die gleichen Bedingungen gelten müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>41.</NO.P>fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen zur Beseitigung administrativer Engpässe zu verstärken und ausreichende Verwaltungskapazitäten bereitzustellen, um die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität im Hinblick auf den Stichtermin 2026 zu beschleunigen und eine Konzentration von ARF-Projekten in stärker entwickelten Regionen und Hauptstädten zu verhindern, indem sie ermöglichen, dass die Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in Projekte in den schwächsten Regionen fließen, wodurch das Ziel der Aufbau- und Resilienzfazilität, den sozialen, territorialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt der EU zu stärken, unterstützt wird; betont, wie wichtig eine gerechte regionale Verteilung innerhalb der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne ist, während gleichzeitig sichergestellt werden muss, dass die Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität auf Grundlage der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen, der Durchführbarkeit und der langfristigen Vorteile zugewiesen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>42.</NO.P>fordert, dass ausgereifte ARF-Projekte um 18 Monate verlängert werden, indem die ARF-Verordnung erforderlichenfalls per Mitentscheidung geändert wird; betont, dass die geplante Verlängerung der Projekte von der Kommission auf der Grundlage objektiver, klarer und fairer Referenzwerte durchgeführt wird; begrüßt die Möglichkeit, nach dem Stichtermin 2026 ein zielgerichtetes und leistungsbasiertes Priorisierungs- und Übertragungssystem einzurichten, um den Abschluss laufender Projekte mithilfe anderer Förderinstrumente, einschließlich des Europäischen Investitionsfonds und eines möglichen neu eingerichteten europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, zu ermöglichen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Strategie vorzulegen, um der enormen Nachfrage nach öffentlichen Investitionen nach 2026 gerecht zu werden, ohne die Haushaltsmittel in anderen kritischen Bereichen zu gefährden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>43.</NO.P>fordert eine Bewertung dessen, wie dieser Rahmen gezielte Investitionen in die Lieferketten der EU im Verteidigungsbereich sowie in strategische Vorräte und Innovationen im Verteidigungsbereich ermöglichen könnte, um sicherzustellen, dass den weiter gefassten Sicherheitszielen Europas Rechnung getragen wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>44.</NO.P>ist besorgt darüber, dass sich einige Mitgliedstaaten dazu entschließen könnten, teilweise oder vollständig auf Beträge im Zusammenhang mit ihrem letzten Auszahlungsantrag zu verzichten, wodurch die Erreichung der letzten Etappenziele und Zielwerte verhindert würde;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Transparenz, Überwachung und Kontrolle</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>45.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission geplant hatte, im Jahr 2024 über alle Mitgliedstaaten hinweg 112 ARF-Prüfungen durchzuführen; erinnert die Kommission an ihre Verpflichtung gemäß Artikel 24 Absatz 9 der ARF-Verordnung, im Falle fehlerhafter Auszahlungen oder rückgängig gemachter Maßnahmen die Mittel zurückzufordern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>46.</NO.P>stellt fest, dass sich die Kommission bei der Berechnung von Teilzahlungen und Mittelaussetzungen auf ihre eigenen Methoden stützt; bedauert, dass diese Methoden erst zwei Jahre nach Beginn der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität und ohne Konsultation des Parlaments entwickelt wurden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>47.</NO.P>begrüßt die umfassende Arbeit des Rechnungshofs in Bezug auf die Aufbau- und Resilienzfazilität und hält es für wichtig, sich eingehend mit seinen Feststellungen – insbesondere jenen, wonach Etappenziele und Zielwerte häufig eher vage und outputorientiert und daher nicht geeignet sind, die Ergebnisse und Auswirkungen zu messen, sowie jenen zu der Gefahr einer Doppelfinanzierung, die sich aufgrund von Überschneidungen mit anderen Programmen ergibt – zu befassen; stellt fest, dass die Kommission viele, aber nicht alle Empfehlungen des Rechnungshofs angenommen hat; betont, dass die Schwachstellen bei den Finanzkontrollen, wie vom Rechnungshof aufgezeigt, dringend behoben werden müssen, um Doppelfinanzierungen, Kostenineffizienz und eine Misswirtschaft im Zusammenhang mit EU-Mitteln zu verhindern; fordert mehr Transparenz und die uneingeschränkte Berücksichtigung der Empfehlungen des Rechnungshofs, ohne dass unnötiger zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>48.</NO.P>stellt fest, dass der Rechnungshof der Auffassung ist, dass sich die Aufbau- und Resilienzfazilität in erster Linie auf Fortschritte bei der Umsetzung und weniger auf die Leistung konzentriert, insbesondere weil sich die aus der ARF finanzierten Maßnahmen eher auf Outputs als auf Ergebnisse konzentrieren, unterschiedliche Ambitionen aufweisen, manchmal unklar sind und nicht immer die wichtigsten Phasen der Umsetzung einer Maßnahme, einschließlich des Abschlusses, abdecken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>49.</NO.P>stellt fest, dass bei den Prüfungen des Rechnungshofs mehrere Fälle aufgedeckt wurden, in denen Mittel ausgezahlt wurden, die Anforderungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der entsprechenden Etappenziele und Zielwerte jedoch nicht angemessen erfüllt wurden; stellt ferner fest, dass der Rahmen der Kommission für die Bewertung der „zufriedenstellenden Erfüllung“ der einschlägigen Etappenziele und Zielwerte subjektive Elemente wie „minimale Abweichung von einer Anforderung“ oder „verhältnismäßige Verzögerungen“ enthält und dass die Methode zur Bestimmung von Teilzahlungen keine Erklärung in Bezug auf die als Koeffizienten gewählten Werte liefert, sodass Raum für Interpretation gelassen wird; fordert die Kommission auf, dem Parlament weitere Klarstellungen zu übermitteln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>50.</NO.P>besteht darauf, dass Maßnahmen, die bereits in anderen nationalen Plänen enthalten sind, für die EU-Mittel bereitgestellt werden (z. B. Kohäsion, Landwirtschaft usw.), in der Regel nicht in die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne aufgenommen werden, auch wenn sie keinerlei Kosten verursachen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, bei der Ermittlung möglicher Doppelfinanzierungen wachsam und proaktiv zu bleiben, insbesondere was die verschiedenen Umsetzungsmodelle der Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Finanzierungsinstrumente betrifft;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>51.</NO.P>bedauert, dass es für die Aufbau- und Resilienzfazilität keinen angemessenen Prüfpfad gibt und dass es trotz der auf Bestreben des Parlaments bei REPowerEU eingeführten Pflicht der Mitgliedstaaten, zweimal pro Jahr über die 100 größten Endempfänger Bericht zu erstatten, nach wie vor an Transparenz mangelt; bedauert, dass es zu Verzögerungen bei der Berichterstattung einiger Mitgliedstaaten kommt und die bereitgestellten Daten nur begrenzt aussagekräftig sind, wodurch es der Kommission und dem Rechnungshof letztlich unmöglich gemacht wird, zu prüfen, ob die Anforderungen erfüllt sind; bekräftigt seine Forderung, dass die Listen der größten Endempfänger für jeden Mitgliedstaat regelmäßig aktualisiert und im ARF-Scoreboard veröffentlicht werden und Angaben zu den beteiligten Wirtschaftsteilnehmern, einschließlich Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, und ihren wirtschaftlichen Eigentümern und nicht lediglich zu Ministerien oder sonstigen staatlichen Stellen oder Unternehmen enthalten; bedauert ferner, dass die derzeitige Definition des Begriffs „Endempfänger“ Raum für Interpretationen lässt, was dazu führt, dass für ähnliche Maßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten verschiedene Endempfänger angegeben werden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, für ein gemeinsames Verständnis des Begriffes „Endempfänger“ zu sorgen, damit dieser einheitlich angewandt werden kann;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>52.</NO.P>ist besorgt darüber, dass bei den nationalen Berichterstattungs- und Kontrollmechanismen nach wie vor Schwachstellen bestehen, die zum Teil auf den Druck bezüglich der Mittelausschöpfung, der es erschwert, nicht förderfähige Ausgaben zu erkennen, und auf die Komplexität der Prüfungs- und Kontrollverfahren, die in den Mitgliedstaaten zu Unsicherheit und einer Überlastung bei den Verwaltungsverfahren geführt hat, zurückzuführen sind; fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass die Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten ordnungsgemäß funktionieren, und zu überprüfen, dass aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierte Investitionsprojekte den Vorschriften der EU sowie den nationalen Vorschriften entsprechen; fordert, dass die Zahlungen gemäß Artikel 22 der ARF-Verordnung gekürzt und gegebenenfalls wieder eingezogen werden, falls die nationalen Kontrollsysteme weiter Schwachstellen aufweisen; bedauert, dass in Ermangelung interoperabler IT-Instrumente und harmonisierter Standards – trotz der Verfügbarkeit von Instrumenten wie des Früherkennungs- und Ausschlusssystems und ARACHNE, deren Verwendung derzeit nicht zwingend vorgeschrieben ist – auf manuelle Gegenkontrollen und Eigenerklärungen der Empfänger von EU-Mitteln zurückgegriffen wird, was die Gefahr birgt, dass Ausgaben zweimal geltend gemacht werden; weist in diesem Zusammenhang auf die Zurückhaltung der Mitgliedstaaten hin, bei der Entwicklung der einschlägigen IT-Instrumente rasch Fortschritte zu erzielen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>53.</NO.P>teilt die Auffassung des Rechnungshofs, dass das Modell der nicht an Kosten geknüpften Finanzierung eine Berichterstattung über die tatsächlich angefallenen Kosten nicht ausschließt; stellt fest, dass klare Einblicke in die Kosten auch die Arbeit von Kontroll- und Aufsichtsgremien wie der EUStA und des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) erleichtern und eine bessere öffentliche Kontrolle ermöglichen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>54.</NO.P>bekräftigt die Rolle des ARF-Scoreboards, das den Bürgern Informationen über die Gesamtfortschritte bei der Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne liefert; betont, dass das Scoreboard wichtig ist, um die Transparenz zu stärken, und fordert die Kommission auf, die Transparenz und die Datenvisualisierung im Scoreboard zu verbessern;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>55.</NO.P>weist darauf hin, dass die Berichterstattung über die Umsetzungsfortschritte im ARF-Scoreboard auf Informationen beruht, die von den Mitgliedstaaten zweimal jährlich zur Verfügung gestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>56.</NO.P>hebt die wichtige Rolle hervor, die der EUStA und dem OLAF beim Schutz der finanziellen Interessen der EU zukommt; begrüßt, dass Untersuchungen der EUStA zu Betrugs- und Korruptionsfällen im Zusammenhang mit der Aufbau- und Resilienzfazilität zu mehreren Festnahmen, Anklagen und Beschlagnahmen von ARF-Mitteln geführt haben; weist darauf hin, dass die EUStA im Jahr 2024 307 aktive Fälle im Zusammenhang mit der Aufbau- und Resilienzfazilität bearbeitet hat, was etwa 17 % aller Untersuchungen im Zusammenhang mit Ausgabenbetrug entspricht, und dass durch diese Fälle für die finanziellen Interessen der EU ein geschätzter Schaden in Höhe von 2,8 Mrd. EUR entstanden ist; geht davon aus, dass sich die Zahl der Untersuchungen im Verlauf der weiteren Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität erhöht; fordert die Kommission auf, die Verwaltungserklärungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Meldung aufgedeckter Betrugsfälle und die ergriffenen Abhilfemaßnahmen zu prüfen;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Rolle des Europäischen Parlaments</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>57.</NO.P>bekräftigt, dass das Parlament eine wichtige Rolle spielt, wenn es darum geht, die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität zu kontrollieren und zu überwachen und die Kommission in die Verantwortung zu nehmen; hebt die Beiträge hervor, die das Parlament bislang über verschiedene Kanäle geleistet hat, insbesondere durch verschiedene Plenardebatten, parlamentarische Entschließungen, alle zwei Monate mit den zuständigen Kommissionsmitgliedern zum Thema ARF abgehaltene Sitzungen, mehr als 30 Sitzungen der ständigen Arbeitsgruppe zur eingehenden Prüfung der Aufbau- und Resilienzfazilität, zahlreiche parlamentarische Anfragen, das jährliche Verfahren zur Entlastung der Kommission sowie den regelmäßigen Informationsfluss und Ad-hoc-Auskunftsersuchen an die Kommission; bedauert, dass das Modell der Verwendung von Etappenzielen und Zielwerten, durch die eine Auszahlung ausgelöst wird, nicht um angemessene Haushaltskontrollmechanismen ergänzt wurde, wodurch die Rolle des Europäischen Parlaments im Vergleich zu seinen Kontrollmöglichkeiten bei im Rahmen des MFR getätigten Ausgaben geschwächt wurde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>58.</NO.P>weist auf die Rechte des Parlaments gemäß Artikel 25 der ARF-Verordnung und insbesondere das Recht hin, von der Kommission gleichzeitig Informationen zu erhalten, die diese dem Rat bzw. seinen Vorbereitungsgremien im Zusammenhang mit der ARF-Verordnung oder ihrer Durchführung übermittelt, sowie einen Überblick über ihre vorläufigen Erkenntnisse zur zufriedenstellenden Erfüllung der in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen vorgesehenen einschlägigen Etappenziele und Zielwerte zu erhalten; spricht sich dafür aus, dass die zuständigen parlamentarischen Ausschüsse von den einschlägigen Ergebnissen der Beratungen, die in den Vorbereitungsgremien des Rates geführt werden, in Kenntnis gesetzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>59.</NO.P>weist ferner auf das Recht der zuständigen Ausschüsse des Parlaments hin, die Kommission im Zusammenhang mit den Sitzungen im Rahmen des Dialogs über Aufbau und Resilienz um Informationen über den aktuellen Stand der Bewertung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne zu ersuchen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>60.</NO.P>bedauert, dass dem Parlament bei der Gestaltung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne keine Funktion zukommt und es bei Zahlungsanträgen nicht konsultiert wird; kritisiert ferner, dass dem Parlament kein klarer und nachvollziehbarer Überblick über den Stand der Durchführung von Projekten und Zahlungen zur Verfügung gestellt wurde; erwartet, über den Kontext der Überarbeitungen der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne informiert zu werden, um die Überarbeitungen selber bewerten zu können, und bei möglichen künftigen Instrumenten, die auf den Erfahrungen mit der Aufbau- und Resilienzfazilität beruhen, stärker involviert zu werden;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Einbeziehung der Interessenträger</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>61.</NO.P>bedauert die unzureichende Einbeziehung von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft, Sozialpartnern, nationalen Parlamenten und anderen relevanten Interessenträgern in die Gestaltung, Überarbeitung und Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne und weist darauf hin, dass diese mangelnde Einbeziehung sowohl zu schlechteren politischen Ergebnissen als auch zu begrenzter Eigenverantwortung führt; bedauert, dass einige Mitgliedstaaten bei der Gestaltung und Umsetzung ihrer nationalen Aufbau- und Resilienzpläne einigen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften oder Interessenträgern zum Nachteil anderer eindeutig Vorrang eingeräumt haben; weist erneut darauf hin, dass die Beteiligung der lokalen, regionalen und nationalen Behörden und der für die Entwicklung der entsprechenden Maßnahmen zuständigen Stellen für den Erfolg der Aufbau- und Resilienzfazilität von entscheidender Bedeutung ist, wie aus Artikel 28 der ARF-Verordnung hervorgeht; weist darauf hin, dass das Parlament unterstützt hat, dass in der ARF-Verordnung verbindlich vorgesehen wird, dass ein Mehrebenendialog eingerichtet wird, um die einschlägigen Interessenträger einzubeziehen und die Ausarbeitung und Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne mit ihnen zu erörtern, wobei ein klarer Konsultationszeitraum vorgegeben wird; fordert daher, dass die Interessenträger im Einklang mit dem nationalen Rechtsrahmen und auf der Grundlage klarer und transparenter Grundsätze so weit wie möglich in die Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne einbezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>62.</NO.P>bekräftigt, dass es im Einklang mit dem Grundsatz der Transparenz und der Rechenschaftspflicht eines regelmäßigen Austauschs zwischen den nationalen Koordinierungsbehörden und den an der Überwachung der Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne beteiligten nationalen Interessenträgern bedarf; betont, dass regelmäßigere und öffentliche Mitteilungen der nationalen Koordinierungsbehörden erforderlich sind, um dafür zu sorgen, dass aktuelle Informationen über die Fortschritte bei der Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne zur Verfügung gestellt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>63.</NO.P>betont, dass Entscheidungen auf der am besten geeigneten Ebene getroffen werden sollten; ist davon überzeugt, dass die Anwendung des Partnerschaftsprinzips und eine stärkere Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu einer effizienteren Projektdurchführung, zur Verringerung der Ungleichheiten innerhalb der Mitgliedstaaten und zu zahlreicheren und hochwertigeren Maßnahmen mit grenzüberschreitender und länderübergreifender Dimension führen könnten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>64.</NO.P>vertritt die Auffassung, dass aus der Aufbau- und Resilienzfazilität wertvolle Lehren gezogen werden können, die sich insbesondere vor dem Hintergrund der Agenda der EU für Wettbewerbsfähigkeit und Vereinfachung in der Gestaltung leistungsbasierter Instrumente im nächsten MFR niederschlagen sollten;</P></ACTION></ACTLST><ACTLST><ACTINIT><STRING BOLD="on"><STRING ITALIC="on">Lehren für die Zukunft</STRING></STRING></ACTINIT><ACTION><P><NO.P>65.</NO.P>ist der Ansicht, dass sich die Kombination von Reformen und Investitionen als erfolgreich erwiesen hat, dass jedoch eine klarere Verknüpfung zwischen beiden erforderlich ist; hält es für sehr wichtig, jedwede Finanzierung an den Zielen des Instruments auszurichten und die Mittel entsprechend den dahin gehend erzielten Fortschritten auszuzahlen; besteht darauf, dass die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne bei ihren Zielsetzungen nicht nachlassen, sondern sich nach dem Zeitplan der Aufbau- und Resilienzfazilität richten, um erfolgreich umgesetzt werden zu können;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>66.</NO.P>ist davon überzeugt, dass – wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird – die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, die Dekarbonisierung der EU-Wirtschaft und ihre kreislauforientierte und ressourceneffizientere Gestaltung sowie die Schließung der Qualifikationslücke, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und die Verbesserung der Innovationskapazität der EU über das Jahr 2026 hinaus zentrale Prioritäten sein werden; ist besorgt darüber, dass nach dem Auslaufen der Aufbau- und Resilienzfazilität Ende 2026 insbesondere bei öffentlichen Investitionen in gemeinsame europäische Prioritäten eine erhebliche Finanzierungslücke entstehen wird, da sich die Finanzmittel aus den nationalen Haushalten in ihrem Umfang von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat stark unterscheiden; betont, dass die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität gewonnenen Erkenntnisse genutzt werden müssen, um öffentliche und private Investitionen besser zu mobilisieren und so die Finanzierungslücke in Verbindung mit den europäischen Zielen und den Umstellungen, die im Draghi-Bericht auf über 800 Mrd. EUR jährlich geschätzt wird, zu schließen und gleichzeitig eine nahtlose Kontinuität der Investitionen in gemeinsame europäische Güter sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>67.</NO.P>begrüßt die verstärkte Nutzung von Finanzierungsinstrumenten, die durch die Option ermöglicht wird, Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in die Mitgliedstaaten-Komponente von InvestEU zu lenken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>68.</NO.P>fordert die Kommission nachdrücklich auf, die aus der Vergangenheit gezogenen Lehren und die Bemerkungen des Rechnungshofs zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass künftige leistungsbasierte Instrumente zielgerichtet sind, im Einklang mit dem Ziel der Finanzierung öffentlicher europäischer Güter stehen und auf die Bewältigung klar definierter strategischer Herausforderungen, wirtschaftliche Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet sind; fordert, dass sichergestellt wird, dass alle künftigen Instrumente so konzipiert sind, dass nicht nur Inputs oder kurzfristige Outputs und Fortschritte gemessen werden, sondern auch Resultate im Hinblick auf langfristige Auswirkungen, die durch Ergebnisse gestützt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>69.</NO.P>stellt fest, dass es dem Rechnungshof zufolge von wesentlicher Bedeutung ist, dass künftige leistungsbasierte Instrumente nicht so konzipiert und umgesetzt werden, dass die Rechenschaftspflicht beeinträchtigt wird, und dass insbesondere in den Mitgliedstaaten geeignete Kontrollsysteme vorhanden sind, die von der Kommission vor Beginn der Umsetzung überprüft werden; stellt fest, dass dies die Festlegung von Mindestanforderungen für die Kontrollen der Mitgliedstaaten und die Kontrollen der Kommission umfassen würde;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>70.</NO.P>fordert die Kommission auf, eine unabhängige Bewertung durchzuführen und über die Auswirkungen der Aufbau- und Resilienzfazilität auf private Investitionen auf EU-Ebene insgesamt und insbesondere über ihre potenzielle Verdrängungswirkung auf private Investitionen und ihre Bestimmungsfaktoren Bericht zu erstatten; fordert von der Kommission ferner objektive und klare Analysen in Bezug darauf, wie sich die Umsetzung von Reformen und Investitionen im Rahmen der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne auf die Volkswirtschaften der einzelnen Mitgliedstaaten auswirkt, wobei besonderes Augenmerk auf intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu legen ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die aus diesen Analysen und den Bemerkungen des Rechnungshofs zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität gezogenen Lehren bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge für den nächsten Programmplanungszeitraum zu berücksichtigen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>71.</NO.P>betont, dass alle von der EU finanzierten Investitionen und Reformen mit der strategischen Planung auf nationaler Ebene koordiniert werden sollten, mit diesen kohärent sein sollten und der Schwerpunkt dabei auf Projekten mit einem klaren europäischen Mehrwert liegen sollte; betont, dass ein Ausgabenziel für grenzüberschreitende und länderübergreifende Investitionen festgelegt werden muss; fordert die Kommission auf, eine verlässliche Methodik zur Bewertung der grenzüberschreitenden und länderübergreifenden Dimension von EU-finanzierten Projekten zu entwickeln;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>72.</NO.P>betont, dass konstruktive soziale und territoriale Dialoge unter umfassender Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Sozialpartner, der Organisationen der Zivilgesellschaft und der nationalen Parlamente innerhalb des nationalen Rechtsrahmens für die nationale Eigenverantwortung, die erfolgreiche Umsetzung und die demokratische Rechenschaftspflicht von wesentlicher Bedeutung sind; ist besorgt über die unzureichende Einbeziehung aller einschlägigen Interessenträger in die Umsetzung und Überwachung der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten Initiativen; betont insbesondere, dass es nicht sein darf, dass Regionen und Stadträte bloße Empfänger von Entscheidungen sind, ohne dass ihnen bei Reformen und Investitionen, die sich stark auf das betreffende Gebiet auswirken, ein Mitspracherecht eingeräumt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>73.</NO.P>hält es für wesentlich, differenzierte Strategien zu verfolgen, mit denen die kulturelle Vielfalt der verschiedenen Regionen anerkannt und ihr wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt gestärkt wird, anstatt einen homogenen oder pauschalen Ansatz zu verfolgen, der zulasten der weniger entwickelten Regionen gehen könnte; fordert daher, dass Dialoge mit Interessenträgern gestärkt werden und häufiger davon Gebrauch gemacht wird, da sie als Anregung für künftige Initiativen und Mechanismen dienen könnten, die in der EU und ihren Mitgliedstaaten in die Wege geleitet bzw. eingeführt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>74.</NO.P>hebt die in der ARF-Verordnung vorgesehene Verpflichtung hervor, Informationen über die Herkunft der Finanzierung von Projekten, die von der EU finanziert werden, öffentlich bekannt zu machen, um die Akzeptanz durch die Unionsbürger sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>75.</NO.P>betont, dass die Sitzungen im Rahmen des Dialogs über Aufbau und Resilienz ein wichtiges Instrument waren und sind, um für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht zu sorgen, was wiederum für die bestmögliche Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität von entscheidender Bedeutung ist;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>76.</NO.P>bekräftigt, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die Transparenz und Rückverfolgbarkeit bei der Verwendung von EU-Mitteln zu verbessern; betont, dass sichergestellt werden muss, dass Daten verfügbar sind, die für die Leistungsmessung relevant sind, und dass die Informationen über die Leistung besser und transparenter dargestellt werden; betont, dass der Rückkopplungsmechanismus zwischen Leistungsinformationen und Programmkonzeption bzw. -anpassung verbessert werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>77.</NO.P>ist der Ansicht, dass eine bessere Schulung und der Aufbau von Kapazitäten in allen beteiligten Regionen und Behörden – insbesondere auf nationaler Ebene – die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität hätten beschleunigen und den durchführenden Behörden die bessere Anpassung an den leistungsbasierten Charakter der Aufbau- und Resilienzfazilität hätten ermöglichen können; ist der Ansicht, dass die Kommission die Mitgliedstaaten in der Planungsphase stärker hätte unterstützen können und ihnen früher Orientierungshilfen für die Umsetzung hätte an die Hand geben können, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung ihrer Prüf- und Kontrollsysteme und die grenzüberschreitende Dimension der Aufbau- und Resilienzfazilität;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>78.</NO.P>hält es für sehr wichtig, die Gefahr einer Doppelfinanzierung zu mindern; schlägt die Einführung eines integrierten und interoperablen IT- und Data-Mining-Systems und die Entwicklung klarer Standards für Datensätze vor, die in allen Mitgliedstaaten anzuwenden sind, um eine umfassende und automatisierte Nachverfolgung der Ausgaben zu ermöglichen; fordert verbesserte Koordinierungsmechanismen, bei denen klare Zuständigkeiten für die an der Durchführung der verschiedenen EU-Programme und nationalen Programme beteiligten Einrichtungen festgelegt werden und gleichzeitig unnötigem bürokratischen Aufwand entgegengewirkt und eine effiziente Mittelzuweisung sichergestellt wird; regt die Integration fortschrittlicher Datenanalyse- und KI-Tools an, um die Leistungsverfolgung, -bewertung und -berichterstattung zu verbessern und so die manuelle Arbeitsbelastung zu verringern und Berichterstattungsprozesse zu straffen; betont, dass Fortschritte dieser Art nur möglich sind, wenn die Digitalisierung der Verwaltungen auch operativ unterstützt wird;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>79.</NO.P>fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass jede Art von nicht an Kosten geknüpfter oder leistungsbasierter Finanzierung durch die EU mit den EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften im Einklang steht, sodass die finanziellen Interessen der EU letztlich geschützt werden; bekräftigt die Rechenschaftspflicht und Verantwortung der Kommission und der Mitgliedstaaten, die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der von der EU getätigten Finanzierungen sowie die Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sicherzustellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>80.</NO.P>ist der Ansicht, dass die Rolle des Parlaments bei der Überwachung der Aufbau- und Resilienzfazilität weiter gestärkt werden sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>81.</NO.P>fordert, dass künftige leistungsbasierte Instrumente einen einzigen Prüfpfad haben, damit die aus dem Haushalt stammende Beiträge zu den finanzierten Projekten nachvollzogen werden können; betont, dass Prüfungen auf Projektebene erforderlich sind, um die Gefahr zu verringern, dass das Ansehen in der Öffentlichkeit leidet, und um die Wiedereinziehung der Mittel für den Fall zu erleichtern, dass Maßnahmen rückgängig gemacht werden; betont, dass die Verwaltungsengpässe und der Verwaltungsaufwand verringert werden müssen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>82.</NO.P>fordert, dass bei etwaigen künftigen leistungsorientierten Programmen klarere Verknüpfungen zwischen den Etappenzielen und Zielwerten und den tatsächlich durchgeführten Projekten hergestellt werden; betont, dass zwischen der Erfüllung von Etappenzielen und der Durchführung von Projekten weniger Zeit verstreichen sollte;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>83.</NO.P>bekräftigt seine Forderung nach einer offenen Plattform, die Daten zu allen Projekten und Endempfängern sowie der regionalen Verteilung der Mittel enthält, wodurch die Prüfung und die demokratische Kontrolle erleichtert würden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>84.</NO.P>betont, dass bei etwaigen künftigen Haushaltsbeschlüssen über EU-Anleihen die Einheit des Haushaltsplans und die Rolle des Parlaments als Teil der Haushaltsbehörde geachtet werden sollten; hebt die Gefahr von Mittelüberschreitungen bei der Rückzahlung von Schulden hervor, die unter anderem von volatilen Zinssätzen herrührt; hält es für wichtig, von Anfang an sicherzustellen, dass Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen, um die entsprechenden Kosten zu decken, ohne dass dies zulasten anderer Programme oder politischer Prioritäten geht;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>85.</NO.P>ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, Instrumente und Werkzeuge wie die Aufbau- und Resilienzfazilität genau zu bewerten und daraus zu lernen, um die Effizienz und Wirkung von EU-Mitteln, Investitionen und Reformen zu maximieren, die politischen Ziele zu straffen, die Zusammenarbeit der Institutionen und Interessenträger auf nationaler und europäischer Ebene zu verbessern und die nationale Eigenverantwortung zu stärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>86.</NO.P>nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission ihre Absicht erklärt hat, bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge für die EU-Förderprogramme für die Zeit nach 2027, die noch in diesem Jahr vorzulegen sind, auf die Erfahrungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zurückzugreifen; nimmt zur Kenntnis, dass die unabhängige Ex-post-Bewertung zu spät erfolgen wird, um in den Vorlaufprozess des nächsten Programmplanungszeitraums einfließen zu können, erwartet jedoch, dass die Kommission und die beiden gesetzgebenden Organe den aus der Aufbau- und Resilienzfazilität gewonnenen Erkenntnissen und den Empfehlungen der einschlägigen Interessenträger, insbesondere der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner, gebührend Rechnung tragen; ist der Ansicht, dass es angesichts der Pläne der EU für ihre künftige wirtschaftliche Resilienz ebenfalls notwendig ist, weiter private Investitionen zu mobilisieren, die Kapitalmärkte zu stärken und sicherzustellen, dass die öffentlichen Ausgaben auch weiterhin haushaltspolitisch verantwortbar und strategisch ausgerichtet sind, um die Resilienz und Souveränität der EU in einem immer konfliktreicheren geopolitischen Kontext zu stärken;</P></ACTION><SEPARATION><P>°</P><P>°     °</P></SEPARATION><ACTION><P><NO.P>87.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>