<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><SDOCTA xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" STATUS="DEF1" xsi:noNamespaceSchemaLocation="TA.xsd"><IDENT><STRING BOLD="on">P10_TA(2025)0134</STRING></IDENT><TI><STRING BOLD="on">Auflösung politischer Parteien und hartes Vorgehen gegen die Opposition in Mali</STRING></TI><HIDDEN><STRING HIDDEN="on" ITALIC="on">(B10-0291, 0294, 0297 und 0298/2025)</STRING></HIDDEN><TXTLST><RESOL><TI><STRING BOLD="on">Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2025 zu der Auflösung politischer Parteien und zu dem harten Vorgehen gegen die Opposition in Mali (2025/2754(RSP))</STRING></TI><TEXT><PREAMBLE><PRINIT><STRING ITALIC="on">Das Europäische Parlament,</STRING></PRINIT><GRVISA><VISA><P><NO.P>–</NO.P>gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,</P></VISA></GRVISA><GRCONS><CONS><P><NO.P>A.</NO.P>in der Erwägung, dass Mali seit dem Staatsstreich im Jahr 2020, bei dem General Assimi Goïta als Übergangspräsident eingesetzt wurde, vom Militär regiert wird und dass die wiederholt versprochenen Wahlen bislang nicht stattgefunden haben;</P></CONS><CONS><P><NO.P>B.</NO.P>in der Erwägung, dass die Militärbehörden am 13. Mai 2025 politische Parteien und Organisationen aufgelöst und Gesetze zum Schutz der politischen Teilhabe aufgehoben haben, was im Inland Proteste und international Besorgnis über die Konsolidierung der autoritären Herrschaft sowie die Unterdrückung und Kriminalisierung der Opposition und von Demonstranten ausgelöst hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>C.</NO.P>in der Erwägung, dass sich mit den jüngsten Entführungen und Festnahmen von Oppositionsmitgliedern die Zahl der Fälle von gewaltsamem Verschwinden seit mindestens 2021 noch weiter erhöht hat und dass die Militärjunta ihre Unterdrückung der politischen Opposition und der bürgerlichen Freiheiten verstärkt hat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>D.</NO.P>in der Erwägung, dass der Ministerrat von Mali am 11. Juni 2025 ein Gesetz verabschiedet hat, das für den Übergangspräsidenten eine fünfjährige verlängerbare Amtszeit ohne Wahl vorsieht;</P></CONS><CONS><P><NO.P>E.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU die Zivilgesellschaft in Mali weiterhin unterstützt und humanitäre Hilfe in dem Land leistet;</P></CONS><CONS><P><NO.P>F.</NO.P>in der Erwägung, dass mit Al-Qaida verbundene islamistische Terrorgruppen Zivilisten, darunter Christen und Menschen anderer religiöser Minderheiten, ermorden;</P></CONS><CONS><P><NO.P>G.</NO.P>in der Erwägung, dass die EU und mehrere Mitgliedstaaten auf Ersuchen der früheren malischen Regierung Soldaten entsandt hatten, die im Kampf gegen den Dschihadismus ihr Leben verloren haben, darunter 58 französische Soldaten, zwei niederländische Soldaten und ein portugiesischer Soldat;</P></CONS><CONS><P><NO.P>H.</NO.P>in der Erwägung, dass Mali durch Desinformation aus Russland negativ beeinflusst wird;</P></CONS></GRCONS></PREAMBLE><DISPOSITIF><ACTLST><ACTION><P><NO.P>1.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die alarmierende politische Situation und die Sicherheitslage in Mali; verurteilt aufs Schärfste die Auflösung politischer Parteien und Organisationen und das harte Vorgehen gegen die Opposition;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>2.</NO.P>kritisiert das verschärfte Vorgehen der malischen Staatsorgane, mit dem die Demokratie ausgehöhlt wird und die Menschenrechte, darunter das Recht auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Recht auf friedliche Versammlung, verletzt werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>3.</NO.P>fordert die malischen Staatsorgane nachdrücklich auf, die internationalen Menschenrechtsnormen und die von Mali unterzeichneten Verpflichtungen in Bezug auf politische und bürgerliche Rechte zu achten;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>4.</NO.P>weist auf die Anweisung des Übergangspräsidenten an sein Kabinett im November 2024 hin, so bald wie möglich die Voraussetzungen für transparente und friedliche Wahlen zu schaffen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>5.</NO.P>fordert die Staatsorgane nachdrücklich auf, die aus politischen Gründen festgenommenen oder entführten Personen unverzüglich freizulassen, Repressionen und Einschüchterungen dauerhaft einzustellen, die Sicherheit von Oppositionellen, politisch engagierten Bürgern und Akteuren der Zivilgesellschaft zu gewährleisten und für Frieden und Stabilität in Mali zu sorgen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>6.</NO.P>stellt mit Bedauern fest, dass Mali immer noch unter Gewalt und islamistischem Terrorismus leidet; weist darauf hin, dass es den von Russland finanzierten Söldnern nicht gelungen ist, für Stabilität zu sorgen; fordert, dass die Gruppe Wagner und das Afrikakorps für die von ihnen an der malischen Bevölkerung begangenen Rechtsverletzungen und sonstigen Übergriffe, einschließlich Kriegsverbrechen, zur Rechenschaft gezogen werden;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>7.</NO.P>fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU, dem EU-Sonderbeauftragten für die Sahelzone, der ECOWAS und der Afrikanischen Union bei der Förderung von Stabilität und Menschenrechten in Mali;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>8.</NO.P>ist zutiefst besorgt über die zunehmenden irregulären Migrationsströme aus Mali nach Europa, die durch wachsende Unsicherheit, politische Instabilität und wirtschaftliche Stagnation angeheizt werden; fordert die malischen Staatsorgane auf, sich ihrer Verantwortung für die Verhinderung unkontrollierter Ausreisen zu stellen, und fordert die EU nachdrücklich auf, die Rückführungspolitik und die Zusammenarbeit mit Mali und den Transitländern bei der Migrationskontrolle zu verstärken;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>9.</NO.P>unterstreicht die klare Unterstützung der EU für die Wiederherstellung der Mehrparteiendemokratie, für die der Zivilgesellschaft und demokratischen Akteuren geleistete Hilfe sowie für die Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Menschenrechte die Hauptpriorität der EU-Unterstützung im Rahmen des erneuerten Konzepts für die Sahelzone darstellen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>10.</NO.P>fordert die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Mitgliedstaaten auf, gegenüber den malischen Staatsorganen die dringende Notwendigkeit zur Wiederherstellung der demokratischen Ordnung und zum Schutz der Menschenrechte zur Sprache zu bringen;</P></ACTION><ACTION><P><NO.P>11.</NO.P>beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Übergangspräsidenten und der Nationalversammlung Malis, der Afrikanischen Union und der ECOWAS zu übermitteln.</P></ACTION></ACTLST></DISPOSITIF></TEXT></RESOL></TXTLST></SDOCTA>